1841 / 197 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ien. Heute thut man es nicht mebr; zwei Auflagen geantwortet Man wid LO D O, Lesu ie Si o lange Zeit e n. die Sie Fe größerer Sicherheit lesen,

dafür, daß

richtigt, mehrere Urtheile zurehtgewtesen haben, und Sie erkennen,

g 2 ¿ é 4 ¿ - E enia Wahrheit der Geschichte nichts schadet. das Shalcich indeß Jhre Urtheile im Allgemeinen sch würde es mir erlaubt seyn, von eintgen derselben abzuw Sind Sie z. B. nicht gegen

Reb, wegen seines Geistes, ein wenig zu nachfichtig ?

Und ) i Regierung Ludwigs KIV. C Brausekopf des- Coadjutors von Reh abgehangen , daß rung niemals ins Leben getreten wäre.

Richelieu hat sich zu oft Über die Gesehe hinweggeseßt ; Reh

hat nie eines anerkannt,

ng der Memoiren unterhalten, | Aber man wird sie mit grdße- a S ee die Sie de gegeben. Weltleute, wie Gelehrte, wissen Fhnen Dank sere Hl Sie mehrere Zweifel aufgeklärt / mehrere Thatsachen be-

den Kardinal Richelieu, ungeach- tet seines Genies, ein wenig zu streng, und gegen den Kardinal von

dennoch is es der Kardinal Richelieu, der die glorreiche vorbereitete, und es hat nicht von jenem

864

Richelieu bewies wenigstens der Tugend eine Art von Ehv- | erbietung , indem er gewisse Schicklichkeiten beobachtete; Reb gefiel | fih darin, Allem zu troßen, er machte sih über die Tugend lustig und wünschte si{ch Glück zu seinen Lastern; ein Beweis hiervon ist die Antwort, die er cines Tages dem Guy Joly, Rath im Châ- telet, gab, der ihm sein zügelloses Leben vorwarf: „Mein armer Freund, Du verlierst Deine Zeit damit, mir zu predigen. Jh weiß wohl, daß ih nur ein Schurke (Coquin) bin. Aber aller Welt zum Troß will ih es seyn, weil ih mehr Vergnügen dabei habe u. st. w.//

_ Aber am Tage der Entscheidung, als der König die Huldigung vieler Fürsten und Herren empfing, die am Tage zuvor noch der Fronde angehört hatten, da hatte Fhr Schüßling, mein Herr, (und dieser Schuß gilt so viel wie ein anderer) Fhr verführerischer SchÜhß- ling, der Coadjutor Reh, der zur Vernunft gekommen war, ohne et- was von seinem Geiste zu verlieren, der Coadjutor, sage ich, hatte die Rückkehr des Königs nicht abgewartet, um das erste Zeichen der Reue zu geben, und sih am 9. September mit seiner ganzen Geisilihkeit in Compiègne zu stellen, Der Herzog von La Roche- foucauld, ein anderer Führer der Frondeurs, der noch nicht die strenge

haben darauf |

einen schichte sagt,

r billig sind, etchen ?

diese Regie

Allgemeiner Anzeiger für

Bekanntmachungen. P

lle diejenigen Personen, welche |

4) An das im Hypotheken - Buch des Grundstücks| laden wir die Actionaire des Rhein-Weser-Eisenbaghn zu Krieffohl Nr. 9 zum Rechte der ersten Ver-| Unternehmens zu einer

besserung für die 3 Geschwister Florentine, Fo-| hann Christian Leopold und Wilhelmine Re-/| forosfi eingetragene Kapital von 600 Fl. A! Geldes oder 150 Thlr. 2) An das im Hypotheken-Buch des Grundstücks hier- | se

e

selb| in der Gerbergasse Nr. 9 für den Pfennigzins-Kapital von 1400 Fl. Danz. Geldes

hierdurch ergebenst ein, mit dem Bemerken, daß in die-)

: ' di Apothe-|des Verwaltungsraths um ett Fünftheil seiner Mit ker-Gesellen Fohann Michael Felsfi Éinigetragene/ glieder stattfinden wird.

l9ten d. M. beschlossen , eine General-Versammlung! gen als Erben, Gläubiger oder aus irgend einem|bene in ein thm v1 : haben glauben, | Notiz die Kinder seines zu Nehlsdorf in der Lausiß

unter der [verstorbenen Bruders , des Pächters i daß sie widrigenfalls ihrer Ansprüche, |sciner versterbenen Schwester, derx verehelicht gewe-

r Actionaire zu berufen. andern Rechtsgrunde Ansprüche zu Mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt, bei Vermeidung der Ausschließung und Verwarnung, General-Versammlung im großen Saale der den vorigen Stand, #0 weit sie Einem oder de Ressource-Gesell schaft hier auf Donnerstag den Anderen zusteht, für verlustig zu achten, hierdurch |

26. August c. Morgens 9 Uhr, anderweit geladen, daß sle : | g g. , dett 16. Dezember 1841, |

'Bormittags zu gewöhnlicher Gerichtszeit, att hiestger | Stadtgerichtsstelle in der Section für Vormund-) |chafts\sachen in Person oder durch gehörig legitimirte | an den! Bevollmächtigte, welche von Aue wärtigen bet 5 C chen 8| Strafe an hiesigem Orte zu bestellen

x General-Versammlung die statutmäßige Erneuerung

-

Die Einlaßkarten und Stimmkarten stnd

so wie der Rechtswohlthat der Wiedereinseßung in fenen 9 i dem [seine Fntestat-Erben bezeichnet hat.

Feder dex Moralisien ergriffen und sh als junger Mann blind it die Saturnalien der Fronde stürzte, der Herzog von La Rochefoucauld, anfangs von der Amnestie ausgenommen /, zdgerte wenigstens nicht, so guten Beispiele zu folgen. ohne sich lange bitten zu lassen, mit dem Herzog von Bouillon und jenem Lenet, der, nach dem Urtheile der Frau von Sévigné, „#0 viel Geist wie Zwdlf hatte/// in den Wagen des Kardi- nals Mazarin , und als Le / : derliche Vereinigung zu erkennen gab, erwiderte er ruhig : „Fn Frank- reich geschieht Alles. ‘/ : Fa, in Frankreich geschieht Alles; aber was selbst in Frankreich selten geschicht , ist, unter den in wickelten Menschen diese Mäßigung des Charakters, der Meinungen und der Sprache zu finden, diese Mäßigung, die weit mehr das Gefühl dex Kraft, als das Zeichen der Schwäche oder der Jndif- ferenz ist, eine T geshmüdckt und einen so hohen Rang unter den Tugenden Fhres Vorgängers eingenommen hat.//

Er ftieg sogar, wie die Ge-

Lenet ihm sein Erstaunen Über eine so wun-

bürgerliche Streitigkeiten ver-

ugend, die ohne Prunk Fhr Leben, mein Herr,

in einer von ihm im Fahre 1846 aufgesehßten Picht , und die Pächterin Guthke in Görne bei Frisack, als

Gegeben Güstrow, den 18. Funi 41841.

Großherzogl. Meklenb.-Schwerinsche Justiz-Katzlei,

(L. S5) G, Brandt,

Ediftal-Ladung. Da der Richter August Piderit in Blomberg von

und mit ge- dem Oberlieutenant von Westphalen zu Altmühl in

als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand- oder sonstige | beiden vorhergehenden Tagen, Vormtttags zwis O1raf I C V E 2 j Al R î ckl: j d 7 Uhr, richtlicher Vollmacht zu versehen sind, auch, #0 weit Pommern verschiedene vor der Stadt Blomberg be-

Briefs-Fnhaber Ansprüche zu machen haven, nament- |u lich aber die Geschwister Florentine, Johann Christian i! Leopold und Wilhelmine Rekowsfi,/\o wic dieErben des a Apotheker-Gesellen Fohann Michael Felsfi, nament-|

lih die Johanna Wilhelmine Felski, verchelichte Be-| werden Y diente Ferdinand Heinke, werden hiermit aufgefordert-| Actionairs und die Nummert solche binnen 3 Monaten, spätestens aber in dem auf| ganz deutlich angegeben stnd.

den 24. (vier und zwanzigstem September)

d. J, Vormittags 10 Uhr, |Die Direction der Rhein-Weser-Eisenbaghn Actien

vor dem Herrn Land- und Stadt-Gerichts-Rath Els- | nex guf dem Stadt-Gerichtshguse hierselbst anberaum- v ten Termin anzumelden und zu begründen, widrt-) genfalls sie mit ihren etwanigen Ansprüchen werden vräkludirt und gedachte Dokumente werden für un-| gültig erklärt roerden,

Danzig, den 21. Mai 18441, \nerstag Mittag 12 Uhr von Stettin, | î Ther dn | Montag Mittag 12 Uhv von Kopenhagen expedirt wer-| auf das Vorbringen unter

K (d

Da über das Vermdgen des Kaufmanns Adolph |g Ldwenstein hierselbst der Konkurs erdffnet worden - 10

igl. Preuß. Land- und Stadt-Gericht.

laden wir dessen Gläubiger hierdurch vor, am 10. R09-|ganzunter denselben Verhältnissen als mit dem Dampf |\chi} Kronprinzessin, Capt.

vember cr., Vormittags 10Uhr,/ auf dem Land und Stadtgericht vor dem Direktor Knauf persdnlich| oder durch einen mit Vollmacht und Jnformation| verschenen Stellvertreter zu erscheinen, um thre For |

derungen an Kapital und Zinsen vollständig zu liqui-| von Stettin abgefertigt wird, und am Montag Mit- | kenntnisses, \o diren und die zur Feststellung derselben dienenden Be- tags nach |

weismittel anzuzeigen, widrigenfalls die Ausbleiben | den mit ihren Ansprüchen an die Masse präkludirt | und ihnen gegen die Übrigen Gläubiger ein ewiges

Stillschweigen auferlegt werden wird. Zugleich wird

ihnen der Herr Fustiz- Kommissarius von Eichmann| nach cinem ch n Sw ) n | Abend gelangt, am Sonntage daselbst liegen bleibt und

|am Montag Morgen 45 Uhr wieder abgcht, Um, nach} | einem geringen Verweilen in Swinemünde, Stettin _—— | am Abend zu erreichen. hältnisse bleiben auch bei diesem S i [im vorigen Jahre. Frachtgüter werden bis 2 Stunden Die Actionäre der Berlin - Frankfurter - Eisen-| vor dem Abgange, Gepäck eine Stunde vor demselb«n, | aufgefordert, | für die Rügener Reisen jedoch Beides am Abend vor-| der | die vierte Einzahlung von zehn Procentsher erbeten. Frachtstücke unter 40 Pfd. können nur mit F quf den Betrag der ausgegebenen Quittungsbogen, Postfrankatur bis Swinemünde mitgenommen werden. T7

als Bevollmächtigter in Vorschlag gebracht. Stolp, den 30. April 1841. _ i Königl. Land- und Stadtgericht.

Berlin - Frankfurter - Eisenbahn.

bahn =- Gesellschaft werden hierdurch

nach Abrechnung der Zinsen à 5 pCt, vom 1, bis 15. August 1841 auf die schon geleisteten d Einzahlungen mit 9 Sgr. 4 Pf. auf jeden dersel-| ben, in den Tagen vom 41. bîs incl. 15. August c-/| mit Ausnahme dex Sonntage, in unserem Büreau, | Oberwallstraße Nr. 3, Morgens von 9 bis 12 uhr, | zu leisten.

Diese Zahlung von 10 pCt. tungsbogett selbst durch einen

Junt) n dret|

der Direktoren oder

die Quittungsbogen unter Beifügung dop

sehener Verzeichnisse, in den genannten Tagen in unserem Büreau mit der Zahlung) einzureichen, | wogegen sofort das cine Verzeichniß mit der Unter-) {rift des oben genannten Rendanten Thimm und unserem Stempel versehen zurückgegeben wird und dem Einzahler als Fnterimsbescheinigung dient. Bei

Zurückgabe dieses beschcinigten Verzeichnisses , wel- den,

ches von dem Fnhabver zu quittiren ist, sind die

Quittungsbogen gehdrig vollzogen nach acht Tagen |-

zurückzunehmen.

Die Actionäre werden guf die in den Quittungs- bogen abgedruckten £8. 6. 9, 10. u, 16. des gericht- lich vollzogenen und von Seiner Majestät dem Kd-| aae einigten Mes la gguetunde vom 15, Mai C-|

euschasts\statuts gufmer

gn namentlich 5 L Deitues Gri iletieth 77 Zahlt ein Actionär einen eingeforderte in- ¡chuß aicht spätestens an dem Ptten Ab Luage tage, #0 verfällt er für jeden Quittungsbo- 1 ar hei welchem der Verzug eiutritt, in eine /; Conventionalstrafe von 5 Thlr, welche die 77 Gesellschaft außer der rüctständigen Rate und ¡den geseßlichen Verzugszinsen von ihm einzu- 1/ ne befugt ist, Es steht ihr gber auch frei, „den Actionär ohne prozessualisches Verfahren ¡seines Rechts aus dem Quittungsbogen für „verlustig zu erklären, leßtern von ihm zurüc- t E i und nach erfolgter Ablieferung zu kas- ¿Mét u: #. W.//

Berlin den 3. Juli 1841,

Die Direction der M S TONEe « Meyn e

sellschaft.

E fon n ned dér cin - Weser - Etsenhahn-Actien- Gesellschaft.

|DronningMaria, Capt. Saag, an jeden

derungen zwischen Stettin und Swinemünde geschehen Vermei

von Swinemünde abgeht,

e a as egenes L wird auf den QUiE lind Wirthschafts

à : | aautata Nays - Stellvertreter und unsern Rendanten Thimm be- Kp ps Md S T cUnD:voländigem scheinigt , weshalb die Actionäre ersucht werden, |,Z n L ! as rium, wie cs seht und liegt, soll um den billigen | | Preis ; Thlr it 6000 pelter, nah den Nummern geordne-| Leer von 18/000 Thlr. mit 6 ter, mit der Namensu nterschrift v er Alles Weitere durch den Oekonom Fr, Herrmann,

gelegenes Rittergut, mit vorzüglich schônen Gebäu-|

Uhr und Nachmittags zwischen 3 und / H ht 0. 1D/ ; j R Direction nôthig, gehörig bevormundet und mit ihren ehelichen |

nd 12 i unterzetchneten S

t dem Geschäftszimmer der bzufordern. a ie O EE Zulässige Vollmachten können nur daun berücksichtigt Vermögen gegen wenn darin die Namen der zu vertretenden richt zu leistende i der betreffenden Aktien im Falle ihres Ausbleibens aber,

die ihrem Kurator

Minden , den 24. Juni 1841. ; Gesellschaft. t SPLeck een.

[funden -

¡insbesondere unter Production der bezüglichen Ur- [in dem dazu anf den 13, September, auch nach Befinden unter Erörterung derg ¿ns 11 Uhr, guf der hiesigen Hofgerichtsstube

1g 0 | E N Tegene Grundstücke, rwoelche früher lehnrührig ware Kuratoren erscheinen, die genannten Aae senen a aber allodifizirt worden V angetaufs n dens und dem Ge- |5az E A Sa 2 ch auí, E : x N S& dazu gehörige, hinter der Ziegelei an der Chaussee Quittung in Sag für tode (nach Borkhausen belegene große Wiese anderweit an c I N [die Fürstlich Schaumburg-Lippische Re e erflärt und ihr Vermögen den sih meldenden und | Buck der g-Lippische Rentkammer zu |gehdrig sich legitimirenden Erben und übrigen Prä- |9 tendenten werde verabfolgt werden, gewärtigen; die |y : |Erben und Gläubiger dagegen ihre Ansprüche / Un= dachte Wiese, Ansprüche zu haben glauben, hiermit Vorländer. W. Tappen.|tel Beibringung der erforderlichen Bescheinigung, | bei Meidung der Präkluston aufgefordert - dieselben

Zückebhurg verkauft hat , so werden auf desfallsiges

Fachsuchen Alle, welche an jene vormals von West-

halenschen Grundstücke, insbesondere an die vorge-

Mor -

Während des Monats Juli wird das Dampfschiff| Priorität binnen 6 Tagen, vom Tage des Termins angeseßten Termine anzumelden und zu begründen,

Oon- an gerechnet , liquidiren, mit dem bestellten Kontra- | und an jedem diftor, welcher binnen der nächstfolgenden 6 Lage | der Verwarnung, daß|

Detmold, den 23. Funi 1841. ; Fürstlich Lippisches Hofgericht.

en. Die Preise und übrigen Bedingungen bleiben ex desselben für geständig und überführt zu achten, | anz die in früheren Fahren bekannten, und die Beför- sich einzulassen / auch die produzicten Urkunden bei|

dung, daß solche für anerkannt geachtet wer-) f- den, anzuerkennen hat, sowohl, da nöthig, der Prio-| rität halber unter sich von 6 zu 6 Tagen bis zur| \Quadruplik verfahren , dann beschließen und den 4. Februar 1842

Blahm, welches an jedem Diensiag Mittags 12 Uhr, an jedem Donnerstag Morgens 8 Uhx und | an jedem Sonnabend Morgens 5 Uhr i wie der bts von Rügen , aher den 15. März 1842 Mittwoch und } tis ia M Freitag, O E Uhr, bleiben gedachten Tages, Mittags um 12 Uhr, in Die Neise an den Sontt-|contumaciam verfahren werden wird, gewärtig seyn abenden erstreckt sich bis Putbus, wohin das Schiff/| sollen. furzen Verweilen in Swinemünde, am| Leipzig, den 6. Juli 1841, Das Stadtgericht zu Leipzig. Weber, Stadtgerichtsrath, A.

Die Passage und Fracht-Ver-| ck chie dieselben als At e | 3

E Le aua G nd und G s N LAT I S CUmdge 2 N v CIUR "der Entfernung

der | der Abwésend Abwesenden \Abwesenden.| elenden,

Fohann August Seit dem Fahre Becker, Korporal im1812, wo er aus vormaligen Königl.\dem Feldhofspi |[Sächs. Husaren S V

d. L, | giment, gus Leipzig.[nach Warschau Ritterguts 7 Verkauf. | 9 1Pstg geschickt E | Ein in der schönsten Gegend, zwischen Halle und| | ist, Zeiß gelegenes Rittergut, mit herrschaftlichen Wohn- | 2, | Karl Adolph Bal-|Seit dem Fahre|189 Thl, 5 Pf. j (Sebäuden, 6 Hufen Feld, durh-| |damus, Gemeiner|1797, wo er von und Weizenboden , hinlängl, Wiese-| [des vormaligenKur-[seinem Urlaube Fnventa-| \|fürstl. Sächs. Fnfagn- [nach Leipzig au [terie-Reg. v. Nostiz-|ßengeblicben ist. | [ebendaher. | | 3,| Johann Gottlob|Seit dem Fahre] 119 Thl, | [Reichel, Einwohner|1817, 22 Ngyr. 6 Pf. | | sund Uhrmacher in | | Leipzig. |4,| Heinrich Heinbe,|Seit dem Fahre|66Thl, 8 Ngr. S wo ev 4 Pf

Stettin, den 24, Funi 1841, ; Mont us.

| 1Tbl. 20Ngr. | 7 Pf. |

'

Thlr, Anzahlung verkauft werden.

| | f | | [

gr. Ulrichsstraße Nr. 57 in Halle a, d, S,

[Schuhmachergeselle |1809 , ¡auf die Wan- \derschaft gegan-) 588 Acker Feld, bester Raps- und Weizenboden, | gen ist. A s bedeutendem Wiesewachs, 15 Ackter Gärten, 30 Acker| 5. |__ Johann David Mindestens seit} 240 Thl. Holz, Fagdgerechtigkeit , mehreren Gefällen und |Zschache , Buchbin- dem Jahre 1805,29 Ngr. 5 Pf. ; g O \dergesell, ebendaher. wo er sich nach} | [Dorpat oderPe- | tersburg bege- j

Ritterguts-Verkauf. Ein in Thüringen, in der Nähe ciner großen Stadt.

¡aus Letpzig,

sämmtlichem Fnventarium, inclusive 1200 Stück Schaafe, soll für 70,000 Thlr. mit der Hälfte An- zahlung verkguft werden. Abgaben hat das Gut in Allem 183 Thlr., und der retne Taxwerth ist 97500 Thlr. Alles Weitere durch den Oekonom| 6. |_ „Fohann, Withetm [Ser Fr. Herrmann, große Ulrichsstraße 57 in Halle. |Hôsel, Bürger und 1819, E [Glasermstr, zu Leip-| : (tg. A 2 Landguts - Verkauf (A pan HeinvichSeit dem Fahre / S i / / Göricke aus Leipzig//1809, Ein Landgut in Thüringen (goldenen Aue) mit Sd * be n Leipz 9 n é en L 7 eNS A [Schüße im ersten 7 Hufen Feld, bester Raps- und Weizenboden/| [seihten Kgl. Sächs. 12 Morgen Wiesen, mehreren Gemeinde-Nußungen Lnfanterie-Regi t , V | Fnfanterie-Regim. an Holz und cinem fompletten Fnventartum,-, E

soll für 410,000 Thlr. mit 4000 Thlr. Anzahlung E verkauft werden. Näheres durch den Oekonom Fr.| Den gesammten Intestat - Erben des am 22. Sep- Herrmann, gr. Ulrichsstr. Nr. 57 in Halle, tember 1765 zu Koßen, bei Rathenow im Havellän- dischen Kreise, geborenen Kandidaten dev Theologie-

\ Ludwig Christian Friedrich Picht , wird hierdurch Die unterm 27, Juli 1840 erlassene dfentliche|erdffnet: daß der Leßtere am 14. Mai dieses Jahres Vorladung der in dem unter A, beigefügten Ver-|zu Ganzlin, Domanial-Amts Plau, ab intestato ver- zeichnisse aufgeführten Personen , von deren Leben |torben is und daß dessen Nachlaß, bei der Gering- und Aufenthalte seit 20 und mehr Fahren keine fügigkeit desselben und bei der Unthunlichkeit der Nachricht erlangt worden, ist durch das Versehen längeren Aufbewahrung, dfentlich meistbietend ver- einer auswärtigen Zeitungs-Expedition wirkungslos kauft und der Erlds , nah Abzug der erwachsenen geworden und daher auf anderweite Vorladung | Kosten, ad depositum judiciale gebracht werden wird, rechtsfräftig erkannt worden. Es werden daher die falls die Jntestat-Erben des Verstorbenen sich nicht nachbenannten Verschollenen oder , wenn dieselben binnen 6" Wochen bei hiesiger Großherzogl. Justiz-

[ben haben soll.

Fohann Wilhelm Seit dem Fahre|Ein Haus, ei-

nige Effeften

u, ausstehende

Forderungen. 461 Thl.

4 Rgr. 6 Pf.

L j 2 Í i A der Bekanntmachung desselben, womit bei ihrem Aus- | f

Literarische Anzeigen.

m Verlage der Unterzeichneten ist so eben er=-

[schienen und in der Stuhrschen Und Ra Ü ) A ; __ Berlin, Schloßplaß Nr. 2, Potseam, Hohenwegstr, der Jnrotulation der Aften zu Abfassung cines Er- Rx, 4, zu haben: : N 6

Va ie D ex ür historische und dogmatische Bearhbei- tung des Römischen Rechts.

_ Herausgegeben vot Dr. Karl Sell und Dr. Wilhelm Sell,

ordentlichen Professoren der Rechtswissenschaft an

dent Universitäten in Bonn und Zürich.

[Erster Band. gr. 8. Velinpap. geh. Preis 2 Thlr

Yon diesem für die Rechtswissenschaft so bedeut-=-

] [samen Journale erscheint jährlich, unter Mitwirkung

[ausgezeichneter Gelehrten, Ein Band von 3 Heften. [Ueber Plan und Tendenz der Fahrbücher bitten wir den durch alle Buchhandlungen gratis zu bezichen- |den Prospektus einschen zu wollen, :

Braunschweig 1841, Friedrich Vieweg und Sohn.

Fn meinem Verlage ist so eben erschienen und in

[Berlin bei Alexander Dundcker, Königl. Hofbuchhändler, Franz. Str, 21, zu haben:

U E: der evangelishen Geschichte der S E vot Bruno Bauer. BVeliliy. a 8 bros 2 TDIIE D e En x des Cbri e D S j von Ludwig Feuerbach. Velinpapier. gr. 8, Broschirt 25 Thlr. Vues 1

Ae Sur La Question D’Orient et Sur

Le Ministère Français Du der Mars ar Spiri dio0n Câs tei E ar S d S D i Leipzig, den 1. Juli 1841. Otto Wigand,

Erster Band,

Oberdeutsche Zeitung. Mit dem 4. Juli beginnt das Abonnement auf cin neues Semester der DOberdeutschen Zeitung. Die durchgeführte Tendenz dieses neuen Blattes hat ihm in der kurzen Zeit seines Bestehens einen Ruf ge- wonnen, welcher, bei den Schwierigkeiten eines solchen Unternehmens in Deutschland, die gehegten Erwartungen übertraf, und wir glauben uns daher weiterer Ausetinanderseßungen um so cher enthalten zu dürfen, als es fúr die Freunde der Gesinnung cines Blattes ein selbstredendes Jntevesse ist, zu weiterer Verbreitung desselben in ihren Kreisen mit- zuwirken. Man abonnirt bei der nächstgelegenen Post- Behörde; fúr Frankreich bet Hrn, Mlépanduez Brandgasse Nr. 28 in Straßburg. Der Abonne- mentspreis für das Semester stellt sich in Karlsruhe auf 3 Fl., durch die Post bezogen im Umfang des Ag e ris Baden auf 4 Fl. 15 Kr., an entx- fernteren Punkten verhältnißmäßig hbher nach Maßs gabe der wachsenden Postgebühr, Karlsruhe, im Juni 1841, Die Expedition der Oberdeutschen Zeitung,

—————————_—

Der Verwaltungs-Rath der Rhein-Weser-Eisenbahn| sich nicht mehr am Leben befinden sollten - alle die-|Kanzlei unter gehbriger Legitimation melden werden,

Actien-Gesellschaft hat in seiner Plenar-Situng vomijenigen - welche an deren hier befindliches Vermd-

Dabei: wird zugleich angefügtz daß dexr Verstor-

Alle mtin

Preußische Staats-Zcitung.

Inhalt. AÁAmtl., Nachr. : Landtags - Angelegenheiten. Rhein-Provinz. Fagd-Polizei. Berichtigung. FLaukreich. Paris. Minister-Krisis jenseits des Kanals. Rach- richten aus Algier; Zug nach Maskara. Das „Journal des Déhbhats// über die Haltung der Oppositions = Presse zu Bezug auf die den chrisilihen Unterthanen der Pforte zu gewährende Unt er- stüßung. Die Loulouser Händel. Brief aus Parts. (Der Ave Genoude und der Erzbischof von Paris.) ; GrsSvrit. u. Îrl. London. Ueber die Abreise der Belg. Maie- -Fäten und des Prinzen Albrecht. Anzeichen etner nochmaligen Parlaments-Auflôsung. Wahl zu Dublin. Lord Morpeth über die Handels- Reform. Schreiben Napier's an Mehmed Alt. Schluß der Deutschen Oper. Vermischtes. Belgien. Brüssel. Rückkehr des Königs und der Königin. Die Freimaurer im Kirchenbann. Schreiben aus Brüssel. (Blicke auf die Verhandlungen der Provinzial-Stände. Straßen. Keinewand-Fndustrie in Flandern und Handels-Verbindung mit Frankreich und Deutschland.) Deutsche Bundesstaaten. Dresden. Fremden Kontrolle, Thavrand. Forst- und landwirthschaftliche Akademie. Han- over. Verein zur Beauffsicht. entlassener Strafgefangenen. Bevölkerungs - Statistik des Königreichs. Schweiz. Bern. Tagsaßungs-Beschluß in der Aargauischen Klo- stersache. Tessin. Hinrichtung des Advokat Nejsi. Jtalien. Mailand. Die Tochter Beccaria’s u. Mutter Manzoni’s. Suland. Halle. Feierliche Uebergabe des Provrecktorates. Bit terfeld. Selbstentzündung eines Woll-Wagens. Wirkungen des Blibstrahls. Koblenz. Anwesenheit hoher Personen,

Forst - und

Amtliche Uachrichten. Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben dem Polizei- Sergeanten Nollmann zu Kolberg die Rettungs-Medaille mit dem Bande Allergnädigst zu verleihen geruht,

Jhre Durchlaucht die Frau Fürstin von Liegniß is aus Schlesien hier eingetroffen.

Angekommen: Der Kammerherr, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königl, Bayerischen Hofe, Graf von Dönhoff, von München.

Abg ereist: Der General - Major und Direktor der Ober- Militair-Examinations-Kommission, von Selasinsfki, nach Ma- rienbad,

Landtags - Angelegenheiten.

Rhein-Provinz.

Juli, Das Referat des 2ten Ausschusses ber die Zte Allerhöchste Proposition, die Jagd-Polizei betref: fend (\. Verhandlung vom 25sten v, M.), theilt das Schicksal aller diesen Gegenstand betreffenden Geseß-Entwürfe, bei denen es sich sowohl von Beschrankung als von Ersaß des primitiven Nußungs-Rechts des Grund-Eigenthums handelt, wie dies theils durch den Schuß der offentlichen Sicherheit, theils durch die Er- haltung des ildbestandes, theils durch die Schonung der Acker- und Forsk-Kultur, theils wieder durch die Schadlosftellung des elinzelnen Beeinträchtigten geboten wird, Daher ist die Meinung zu ‘eréláren, welche gleich der Annahme des ganzen Geseßes ent- gegentrat und es vor eine Kommission verwiesen zu sehen wünschte, welche es mit der alteren Geseßgebung und deren Grundsäßen vergleichen, seine Strenge zu mildern suchen und es demnach zur Beschlußnahme für einen späteren Landtag vorberei- ten möchte. Es wúrde sich dann ergeben, daß die Jagd-Geseße frúherhin mehr als bloße Polizei-Maßregeln behandelt und das Er- legen des, streng genommen, doch herrenlos herumlaufenden Wildes nicht als eigentlicher Diebstahl behandelt ; daß darin der Jagd- frevel aus Bosheit, Gewinnsucht oder Bergnügen strenger geschie-

Düsseldorf, 7.

den, nicht aber, wie vorliegend, selbs der bloße Besiß schon fúr |

strafbar erklärt worden sey. Vêan werde doch auf die barbari- schen Geseße einiger dunkeln Regionen des Mittelalters nicht zurúckfkommen wollen, welche dem Schuß des Unterthans den des Wildes vorgezogen, Dagegen wird bemerkt, das neue Gescß gehe in feiner Weise weiter als das vom 17, April 1830, welches auf dem Landtage berathen und angenommen worden sey, und welches hier nur in einzelnen Theilen näher bestimmt werde. Auch darin sey schon die freie Ausübung des Jagdrechts auf jedem fleinsten Grundeigenthum und die Verpachtung vorgeschrieben wor- den, während auf dem rechten Rheinufer die älteren Geseke noch in Rechtskraft bestehen, Auch in dem vorliegenden seyen alle Ver- háltnisse genau erwogen, wie fich aus der Prüfung der einzelnen d. ergeben werde. Von Aufhebung des Geseßes von 1830 sey nirgend die Rede, und es skehe nichts entgegen, den Vor- behalt der Beibehaltung, desselben noch ausdrülicher auszuspre- chen. Dann aber sey überhaupt hier nur von der Jagdpolizei die Rede, nicht von geseßlichen Berechtigungen, welche irgend ver- leßt werden könnten, Wolle man aber, wie hier vorgeschlagen worden, vorab alle denfbaren Theorieen Úber Gerechtsame, wie sie in zahllosen Kompendien aufgestellt sind, prúfen lassen, so würde eine permanente Kommission damit bis zum nächsten Landtage nicht fertig werden. Allein auch schon deshalb sey ein solcher An- trag nicht zulässig, weil der König nicht einer Kommission die Prúfung des Geseßes aufgetragen, sondern den versammelten Ständen. Ueberdies sey nicht zu zweifeln, daß der gerechte Kö- nig alle Rechtsgründe durch rechtsfundige Männer habe prüfen lassen, bevor Er den Entwurf dem Landtage vorgelegt; dies sey wenigstens der regelmäßige Gang, ehe ein Geseß in den Staats:

| Rath gelange. C | gen, daß das Geseß

| alterliche Strenge.

| Pächter zuzulassen,

| Bedrückung der unteren Stände.

Berlin, Sonntag den 11S A ulî

P E E T E E E E E L A0 E P E D E U E B B h E EE Es f Es I 16° lr arge as

Gegenseits wird es hinwieder in Zweifel gezo- Rheinischen Juristen vorgelegen haben möchte, und auch in andern Provinzen haben sich Bedenken dagegen erhoben. Die Civilisation verlange mildere Geseße, nicht mittel- Es wird noch bemerklich gemacht, daß schon in den Motiven ausgesprochen, daß alle früheren Geseße berúck- sichtigt worden, daß durch zwei Rheinische Juristen an der Bera-

| thung im Ausschuß Theil genommen, deren einer wiederholt er-

flárt, da es sich hier niht von einem neuen Geseße Úber die

| Ausúbung der Jagd, worúber je nach den verschiedenen Theilen

der Provinz, die âlteren Provinzial-Rechte, die Französischen Ge-

| seße, die General - Gouvernements - Verordnung von 1814 und

das Geseß von 1830 noch gelten, jondern von den Beschränkun-

gen und dem Schuß des Jagdrechts handele, so stehe in keiner | Weise der Berathung etwas entgegen, die überdies durch die

Proposition geboten sey. Da indessen noch mehrere Ansichten sich

| fúr den Antrag, es mdge der Berathung des Geseßes Anstand | gegeben und geboten werden, dasselbe vorläufig an eine beson-

dere Kommission zu verweisen, laut werden, so wird darauf

| die Frage gestellt, dieser Antrag aber von 50 gegen 17 Stimmen | verworfen. Demnach beginnt die Berathung, und schon Über | den Begriff des jagdbaren Wildes (F. 121 des Entwurfs der | Forsk- und Jagd-Polizei-Ordnung) erhebt sich neue Meinungs- | Verschiedenheit. Doch wird durch 50 gegen 21 Stimmen für die

Annahme des F. entschieden, welcher zu den jagdbaren Thieren alle vierfüßigen wilden Thiere und alles wilde Geflügel zählt, in- sofern beide zur Speise gebraucht zu werden pflegen oder durch ihre Hâute oder Federn nußbar sind. Diese Definition findet sich

| auch durch die Motive des Gesetzes hinreichend begründet. Ge-

gen den folgenden F, (122) welcher die Personen bestimmt, denen die Ausübung des Jagdrechts untersagt is, namentlich die wegen Wilddiebstahls, Mißbrauch des Feuergewehrs verurtheilten, unter

| polizeilicher Aufsicht stehenden, durch Urtheil des Rechts Waffen

zu führen verlustig erklärten, welche also, insoweit sie Jagdbe- rechtigte sind, ihr Recht durch andere qualifizirte Personen, unter Strafe von 5 bis 25 Thaler bei jeder Uebertretung, ausüben zu lassen haben, findet sich nichts zu erinnern.

Bei dem folgenden §. (123) des Jagd-Polizeigeseßes, welcher

| von der Benußung der Kommunal- Jagden handelt, hat der Aus-

chuß das Amendement vorgeschlagen, nur solche Personen als welche wenigstens 30 Thlr. an direkten Steuern entrichten, oder Staats-Beamte, welche nicht weniger als 500 Thlr. firen Gehalt beziehen. Ein anderes Amendement wird dahin gestellt, daß das Unterpachten der Gemeinde - Jagden úberall verboten werde möge. Auch gegen diese Beschränkungen, wo-

| von namentlich selbst das Geseß von 1830 nichts enthalte, erhebt

sich großer Widerspruch; es scheine eine Art von Bevormundung beabsichtigt zu werden, woraus sich kein Rheinischer Geisk erken: nen lasse. Daß Niemand eine Jagdflinte zur Hand nehmen solle, ohne sein Steuerbuch in der Tasche zu führen, sey eine zu große Í Auch wúrde der Fall eintre- ten, daß sehr wohlhabende Leute z. B. in Städten, wo Schlacht- und Mahlskeuer erhoben werde, als Jagdpächter nicht zugeläßs- sen werden fönnen, weil sie weder den vorgeschlagenen Steuer- saß entrichten, noch Besoldung beziehen; Überdies, daß un- ter solchen Beschränkungen in ärmeren Gegenden die Gemeinde- Jagden ganz pachtlos blieben. Andererseits wird dagegen auch auf den großen Nachtheil zu großer Konkurrenz bei den Jagd- Ve1 pachtungen aufmerksam gemacht, wie der unbemittelte Bürger oder Ackersmann durch die Jagd sehr häufig seinem Geschäfte entzogen und am Ende den Gemeinden, neben dem Ruin der Jagd, durch Zahlungs-Unfähigkeit der Pächter der gehoffte hdhere Pacht-Ertrag entgche und die Bewohner durch Vernachlässigung ihres Hauswesens in Armuth gerathen. Schon in älteren Ver- ordnungen sey daher Jedem, welcher um Lohn arbeite oder den Pflug selbst führe, die Jagd untersagt gewesen. Selbst für ver- ursachte Entschädigungen leiste oft der mittellose Anpächter nicht einmal einige Sicherheit; das Jnstitut der Jagdvorstände aber,

worauf oft Bezug genommen, sey mitunter nicht in der Art kon- |

slituirt, daß es das Jnteresse der Gemeinde und des einzelnen Grundbesizers in rechter Weise zu vertreten V Ma diesen vielseitigen Erörterungen wird das Amendement des

| Ausschusses zur Abstimmung gebracht, und es sprechen sich 47 Dev folgende |

Stimmen für, 26 aber gegen dasselbe aus. F. (124) hat die Schonung der Saaten, des reifenden Ge- traides, der Zäune 2c. zum Gegenskande und wird, nur un- ter der, außer dem Schaden-Ersaß, von 10, auf 1 bis 30 Tha- ler zu arbitrirenden Strafe, von dem Ausschuß zur Annahme vorgeschlagen, Auch hier werden das Jnterejse des Grundeigen- chúmers auf der cinen und die Ansprüche des Jâgers, auf jede zulässige Freiheit bei Ausübung seines Rechtes, auf der anderen Seite, je nach dem verschiedenen Standpunkte der Redner, ver: theidigt, jedoch schließlich der F. nach dem Antrage des Ausschus- ses mit 56 gegen 13 Stimmen angenommen. Der folgende F. des Entwurfs (125) macht den ZJagdberechtigten für allen durch das in ungewbhnlicher Menge gehegte Wild auf den frem- den Grundstücken seines Jagdreviers angerichteten Schaden nach Maßgabe der beskehenden Geseße verantwortlich, Die Frage, ob nach dem Sinne des Entwurfs der Jagdberechtigte für allen auf den fremden Grundstücken durch das Wild verursachten Scha- den, nach Maßgabe der bestehenden Geseße, zu haften haben solle,

wird, mancherlei dagegen erhobenen Bedenkens ungeachtet, mit |

38 gegen 30 Stimmen bejaht,

Berichtigung. Jn der Mittheilung der Verhandlungen des Rheinischen Landtages vom 3, Juli (Nr, 191 der St. Ztg.) is gemeldet, der Landtag sey dem Antrage beigetreten, daß die dem Bergischen Schul-Fonds überwiesenen Güter des ehemaligen Jesuiten-Ordens als eine Stiftung für die Provinz zu betrachten seyen !c,z dies wird jedoch jeßt von der Dússeldorfer Zei- tung berichtigt, indem der Landtag dem Antrage nicht beige- treten,

| von Mostaganem nach Maskara aufbrach, is am

| MNationalitàäten ins Daseyn | Oder will man, nach einem andern Gesichtspunkte, daß die Re-

| Zugeständnisse für die

Zeitungs -UÜachrichten. Ausland.

Frankreich.

Paris, 12. Juli. Eine Depesche des Herrn von Bour- queney, Französischen Geschäftsträgers in London, traf gestern bei Herrn Duchâtel ein, der während der kurzen Abwesenheit Herrn Guizot's die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten Übernom- men zu haben scheint, Dem Vernehmen nach, úberbringt sie dem Französischen Ministerium die Nachricht, daß die Toryistische Ver- waltung, aller Wahrscheinlichkeit nach, in wenigen Tagen organi: sirt seyn werde. Das Whig - Ministerium, heißt es, warte, um von den Geschäften abzutreten, nur auf den Augenblick, der eine wirkliche Majorität zu Gunsten seiner Gegner ergeben werde. Schon soll Sir Robert Peel mit seinen politijchen Freun- den über die Bildung eincs neuen Kabinets in Unter- handlungen getreten seyn. Mehrere der bedeutendsten Par- tei- Führer sollen indeß von dieser Combination ausgeschlossen bleiben; so Lord Wellington und Lord Lyndhurst, die wegen ihres vorgerlckten Alters nicht in die neue Verwaltung eintreten wol- len. Sir William Follet, heißt es, werde zum Lord-Kanzler, Sir J. Graham zum Gouverneur von ZJndien, Lord Aberdeen zum Mi- nister der auëwártigen Angelegenheiten, Lord Wharnclisfe zum Lord-Lieutenant von Jrland ernannt werden und Lord Granville in Paris durch Lord Stuart de Rothsay (2?) erseßt werden. Ei- nige Verwunderung erregt es hier, daß das Französische Mi- nisterium von dieser Aenderung, welche nichts weniger als die Freunde Frankreichs ans Ruder bringen würde, so günstige Er- wartungen zu hegen scheint.

Die Regierung veröffentlicht folgende telegraphische Depesche : Der General-Gouverneur der Französischen Besiz- zungen in Nord - Afrika an dén Klee ise. R Mostaganem, 3. Juli. Die Division von Oran, welche am 7, Juni O ( Be, Juni vier her zurückgekommen, und zwar, wenn man ihre Märsche und Anstrengungen berüsichtigt, in befriedigendem - Gesundheits - Zu- stand. Die Zahl der in Maskara zurückgelassenen oder nach Mo- kaganem traneportirten Kranken Übersteigt nicht vierhundert. Die Division ist nicht nach Saida gezogen, weil man vernommen hatte, daß dieses Fort geräumt und zum Theil zerstört wäre. Für nüblicher wurde gehalten, den volkreihhen Stamm der Haschem zu verfolgen, aus welchem Abdel - Kader entsprossen is und der ihm die Macht gegeben ha. Dies Stamm hatte bisher nichts von dem Krieg zu leiden gehabt; auh war er es, der sich am eifrigsken bemúhte, Friedensbrüche herbeizufüh- ren, Während mehrerer Tage gedrängt, flüchteten die Haschem nach dem Rande der Wüste; ihre Reiter, etwa 3000 an der Sahl wollten den Núkzug decken, was ihnen nicht ohne Verlust gelun-. gen ist, Die Armee brachte sodann in der Ebene von Eghres Die

| Aerndte ein, um Maskara mit Korn und Stroh zu versehchn. Zu

gleicher Zeit wurde an den Niederlassungen zu Maskarz gearbei- tet, Man sammelte Mahlskeine in der Umgegend; bald werden wir Mühlen in hinlänglicher Anzahl haben, um Mehl fúr eine

| Heer-Abtheilung von 8000 Mann zu liefern, Unsere Angelegen-

heiten stehen gutz aber keiner von den Stä h terwirfe f

/ E amm wir

Die Divisio N ieder mit eine i; i unterwirft sich, HIC IVINION T: Geier: Ie Der MIC:. Cine großen A Sagenzug nach

Maskara aufzebrochen. Sie wird 14 Tage Korn schneiden, um ,

| diesen Ort zu verproviantiren.

Das Journal des Débats fommt noch einmal auf di christlichen Jnsurrectionen in der Türkei und auf das vom Mi- nisterium dabei zu beobachtende Verfahren zurúck. Es spricht sich darin mit seiner gewöhnlichen Besonnenheit und Umsicht aus Auch ist nicht zu verkennen , daß es gegen die Oppositions - Ble: ter Recht hat, wenn es ihnen den Borwurf macht, sie ¿u nicht, was sie wollten, da dieselben, namentlich der „C français“, die Negierung zur Untersiüßung der risflidn Insur rectionen aufforderten, ohne doch die sich daraus e gebente B E antwortlichkeit úbernehmen oder es zum offenen, Bruch mit e Pforíe bringen zu wollen. „Was will die Ovposition 2“ fragt E

| „Will sie, daß Frankreich die Jnitiative einer Zerstückelung der Türkei

Las »“ 5 (p o r ( 2

ube reer Daß wir unse renS tolz davein seßen, den lebten Streich ge- gen das Osmanische Reich zu führen und schon morgen eine Theilungs- frage hervorzurufen? Nein; wenigstens sagt man es nicht Will man, daß das Ministerium die absolute Theorie profklamire: d 6 auf welchem ‘Punkte des Erdballs die Fahne der Empdrung 2e gepflanzt wird, Frankreich interveniren müsse, um verineimdube zu rufen und Charten zu vertheilen 2

gierung die Jnsurgenten ihrem Schicksale überlasse 2 Eben so we- nig, Was will also die Revolution? Sie will, daß die Re E rung Jeßt in dem Streite neutral bleibe. Allem Anschein aa ist das auch unsere Meinung. Jndeß findet auch ein Unterschied statt; die Neutralität der Opposition wÜrdeunredlich, lächerlich und un- ausführbar seyn, Sie wurde z. B. darin bestehen, dielebhaftesten Sr m: pathieen für die Jnsurgenten an den Tag zulegen, ihnen Waffen Muúni: tion, Anführer zu geben, während man ernstlich, besonders aber geheim, sich bei der Türkischen Regierung un? die ausgedehntesten | „Znsurgenten verwenden wollte, etwa wie man von elnem bewährten Freunde eine Gefälligkeit fordert Welch arger Macchiavellismus! Neutral bleiben heißt im Wör-. terbuch der Opposition fúr Jeden Partei nehmen, in Kandien Grieche seyn und Türke in Konstantinopel, Man sieht, daß dies ein sicheres Mittel ist, Úberall sichere Freunde zu bewahren.“

| Weiterhin weist das genannte Blatt auf das Beispiel der Ver-

einigten Staaten hin, um zu der Nußanwendung zu gelangen, daß die Nationalitäten eben so R wie die 9 Cisteutiamen improvisirt werden können, und daß die Völker wie die Jnudividuen alle Güter nur nach dem Maße der Anstrengungen schâben, die sie ihnen gekostet haben, „Jm Jahre 1775“, sagt es, „beim ersten Zusammentreffen auf dem Schlachtfelde, waren die Amerikaner Insurgenten. Fünf Jahre später hatten sie duxch ihre Energie das Bürgerrecht untop den Nationen erlangt Die Stunde derx