1841 / 200 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

fahrt aus der Havannah nach Havre, die je statt gehabt hat, hat das Schiff „Havre-et-Guadeloupe“ gemacht. 5 Einundzwanziz Tage genúgten demselben, um etne Fahrt von 1400 Meilen, die ein Drittel länger als die Rüfahrt von New-York. und unbedingt viel schwieriger is, zurückzulegen. „Dieses Schiff, das 35 Passa: giere und 10 Millionen Cigarren überbringt, hat, mit Jnbegriff zweier Ladungen, seine ganze Reisé hin und zurück in dem kurzen Zeitraum von 78 Tagen vollendet.“ Die „Presse“ bezeichnet die Wahl von Arguelles zum Bor- munde der Königin als eine persönliche Niederlage für Espartero. Das genannte Blatt sicht in ihm einen Nebenbuhler, den die Cortes jenem entgegenstellen, und einen um so gefährlicheren, als er das revolutionaire Prinzip, dem jener die Herrschaft verdanke, in weit höherem Grade repräsentire.

Börse vom 15. Fuli. Die Unruhen in Toulouse haben starke Sensation an der Börse gemacht; der Cours war Anfangs im Weichen; nach einigen Variatione! indessen die Notirung ganz wie gestern.

stellte sich Ÿ

* París, 14, Juli, Die Realisirung der beabsichtigten

neuen Französischen Anleihe findet noch immer ihre Schwierig- Ev on Búlow, vornemlich unter Sund WFrankreichs Zutritt zu diesem fte

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gung statt finden können, und Herr von Rothschild verläßt be: Z

feiten in den verschiedeien Ansichten des Finanz-Ministers HU- mann und des Herrn von Rothschild. Bis jett hat keine Eini-

stimmt morgen Paris, um sich ins Bad nach Gastein oder Kif- singen zu begeben. Vor dem Monate Oktober, zu welcher Zeit seine Rúkkehr stattfinden wird, bleibt also das Änleihe- Projekt wohl nur ein solches, Was von einer anderen Banquier - Gesell- schaft erzählt worden, als ob dieselbe im Stande sey, ohne Herrn Rothschild die neue Anleihe zu übernehmen, scheint unrichtig zu seyn. Diese Gesellschaft hat sich nicht Fonstituiren können und es bleibt allerdings ein eigenthümliches Zeichen, daß sich jeßt hier eine Art von Geldmonopol zu Gunsten dieses oder jenes Hauses gez gründet hat, ohne welches jede Anleihe große Schwierigkeiten

findet, Daß ein solcher Gelddruck ein wucherndes Uebel is, braucht wohl kaum bemerft zu werden. Der Finanz- Mi-

nister Humann leistet demselben Widerstand, aber bis jeßt ohne Erfolg.

Was nun die Steuer-Maßregeln dieses S taatsmannes an- beirifst, so wäre es ungerecht, troß der in Toulouse und anderen südlichen Städten besonders lebhaften Opposition, nicht anzuer-: fennen, daß das Prinzip, welches Herrn Humann in seinen Maßregeln leitete, ein richtiges und rechtliches war, Nur io Art und Weise der Ausführung war nicht die rechte. Es ist namlich vor einiger Zeit veröffentlicht worden, daß über 120,000 Hâuser, namentlich der großen Grundbesißer, Munizipal - Räthe u, \. w. in Frankreich bis jeßt abgabefrei waren. Dieses hältniß ist natürlich ein Uebelstand, eine Art ungerechtes M T- Legium, und ein solches aufhdren zu lassen, is eine gerechte, vernünftige Maßregel. Nun aber erfahre ich, daß der mit der Gtatistik in dem Finanz - Ministerium beauftragte Beamte nicht bloß 120,000- Gebaude, fondern jeßt sogar 9 10,000 neue ab- gabefreie, unbelastete Bauten gefunden hat. Dies steigert die Ge- fammtzahl auf 130,000, Statt aber nun die Fisfal-Ausforschungen mit Borsicht vorzunehmen, denn einer starken Opposition der Legiti- misten, Haupt- Grundbesißer u. \, w. konnte man gewärtig {eyn, gerieth die Finänz-Verwoltung in einen offenen, traurigen Kon- flift mit den Munizipalitäten. Hierzu kamen allerlei politische Aufreizungen im Süden von Frankreich, die uberhaupt starke Re1z- Larféeit des dortigen Volks, ferner die bekannte Abneigung dieser Provinzen gegen das bestehende Regiment. Denn in Süd-Frank- reich zählen die Legitimisten ihre meisten Anhänger, Alles dies zu- fammen erflâàrt leicht die leßten traurigen Vorfälle in Toulouse.

Wie ganz anders aber und wie charafteristisch für den SU- den und Osten Frankreichs gestaltet sich gegen die leidenschaftliche unordentlihe Auflehnung des Volks in Toulouse der ruhige passive Widerstand des Munizipalraths von Straßburg. Bei sol: chen Gelegenheiten zeigt sich die Blutsverschiedenheit in den ver: schiedenen Provinzen Frankreichs. : |

Die Auflósung der Kammer is in neuester Zeit wiederum von den Ministern besprochen worden. Bekanntlich neigte Guizot zu einer solchen Maßregel, um unter seiner und Du- chatels Leitung die Wahlen vornehmen zu können. Die günstigen Aussichten, welche er jedoch dabei zu erblicken schien, sind nicht ganz in der Ansicht des Königs, welcher demzufolge die jeßige Kammer noch einmal erproben wird und seine Ansicht im Ministerium vorherrschen läßt.

Zur Feier der Julitage wird cine große militairische Revue beabsichtigt. icht bloß die neuen Znfanterie- und Kavallerie-

Ver-

Regimenter würden zu jener Zeit hier eintreffen, um ihre Fahnen und Standarten aus denHänden des Königs zu erhalten, sondern auch die gejammte inund um Paris fantonnirte Garnison würdezu gleicher Zcit gemustert werden. Der Herzog von Orleans würde die _¡nfanterie, der Herzog von Nemours die Kavallerie befehligen, Da in diesem Augenblick gegen 70,000 Mann im Bezirk der ersten Militair- Division kantonnirt sind, so würde mit den neuen Regimentern die Musterung gegen 100,000 Mann JÄnfanterie, Kavallerie, Ur- tillerie und Jngenieure vereinigen. Ob diese Massen den Pari- sera imponiren sollen und ob wirklich diese starke Truppen - Kon- zentrirung an demselben Tage stattfinden wird, ist noch nicht entshléden Eine Revue der Pariser National - Garden wird aber nicht. stattfinden, Mannigfache Gründe machen eine solche Musterung der Bürger-Miliz in diesem Augenblick schwierig. Der König lebt in dieser Jahreszeit sehr hauslich in Neuilly. Die Herzdgin von Orleans bewohnt das sehr kleine Luskschloß Villiers, welches in demselben Park gelegen is, Feste und große Einladungen finden jeßt nicht statt. Nach der Feier der ange begiebt sih der König nah dem Schlosse Eu in der orinandie und wird von dort aus einige Besuche an der Küste des Kanals machen.

ck= Paris, 15, Juli. Die gestern Abend durch den Me f- fager gegebene telegraphische Depesche von der Unterzeichnung des Londoner Schluß-Protokolls, hat hier eine ungemein freudige # Stimmung hervorgebracht. Diese Depesche is zwar sehr kurz gefaßt, sagt aber deutlich, daß es sich von zwei Akten Val: ‘nämlich von einem Schluß - Protokolle der Konferenz, wodurch Édiese nun aufgelost is, und von der neuen Convention, welche den Schluß der Dardanellen betrist, Ersteres is von vier, leßteres on den funf Mächten unterzeichnet. Hiermit sind alle Wünsche derjenigen in Erfüllung gegangen, welchen es am Herzen lag, daß ranfreih wieder in den Europäischen Großrath eintrete, weil Zach ihrer Meinung dies eine Garantie für die Ruhe und die friedliche Fortentwickelung des internationalen Verkehrs der Groß- mächte seyn wird. i * “Dié Convention in Bezug auf die Dardanellen besteht aus einem allgemeinen Eingang, in welchem die Mächte erwähnen, wie die Pforte fich an sie gewendet habe, um von ihnen die ge- meinschaftliche Garantie des Rechts des Dardanellen: Schlusses und also die Jnéegrität des Ottomanischen Reiches zu evhalten,

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H ä o s 0 P ° und wie die Máchte, um einen Beweis ihrer Uneigennüßigfeit

_ - -t s ï o E B S L 2 Q N L und ihrer Färsorge für das Wohl des Türkischen Weichs zu ge-

ben, sih unter einander verpflichten, dieses Dardanellen-Schluß-

Recht zu respektiren, worauf -in drei oder vier Artikeln die For

mulirung dieser BVerpflichiung erfolgt. Â Dieser Verérag beschäftigt sich mit nichts Anderem, und enthälE c z Wy f Y J A F N für feine der fünf Mächte irgend eine Berpflichéung, auf ein

Aufforderung des Sultans fúr die besondere Garantie der Jntet

grität seines Reiches oder úberhaupt zu irgend einer Jntervention einzugehen.

Durch diesen Vertrag wird das Türkische Reich von jener besondern Vasallenschaft befreit, die ihm namentlich der Vertrag von Unkiar-Sfkelessi auflegt. Es tritt unter den gemeinsamen Gesammtschußs aller Europäischen Mächte zurúck, den felbst die- jenige Macht anerkennt, welcher der erwähnte Spezial - Vertrag

Man erkennt, nach diesem endlich errungenen Resultat, hier

die Bemühungen der Kabinette, die am meisten zur Herbeifüh- Ä rung desselben beigetragen haben, mit großer Bereitwilligkeit an, und man nennt den Preußischen Gesandten in London, Herrn den Männern, deren aufrichtige am meisten dazu beigetragen haben, te ungeachtet der Schwierigkeiten,

sich so zahlreich entgegen stellten, so bald möglich zu machen.

der Rente Ï ein ausschließliches Recht dazu ertheilte. T j

loyale Bemühungen

L Paris, 15. Juli, Da die gestern durch den Telegra-

phen gebrachte Yachricht von der Unterzeichnung der beiden Lon- doner Protokolle nichts weniger als unerwartet gekommen is, so hat sie in keinem Sinne einen besonderen Eindruck hervorgebracht. F Die verschiedenen Oppositions - Meinungen äußern sich zwar, wie E das ihres Amtes ist, mißbilligend über die endliche Bollzichung des formellen Aktes der Bersohnung Frankreichs mit der Europäischen Di- plomatie, allein es fehlt ihnen augenscheinlich an innerer Energie bei der Behandlung dieses schon im voraus erschopften Themas. Das Kabinet vom 29, Oktober hat jekt eine Aufgabe gelost, die, wenngleich sie nicht alle von seinen Vorgängern begangenen Mihß- griffe mit ihren Folgen wieder gut macht, doch allein hinreicht, dem Minisierium Soult - Guizot ein ausgezeichnetes Berdienst um die allgemeinen Europäischen Jnteressen zu sichern. Besk- tigte sich jet auch die hier und da laut werdende Ansicht, daß das Ministerium sich nicht bis zur Eröffnung der nächsten Kammer ESißung werde halten fonnen, seine Mitglieder Éödnnten dennoch ein höchst befriedigendes Bewußtsein mit in das Privatleben hinüber- nebmen, und sie dürften des danfbaren Andenkens aller Derjeni- gen gewiß seyn, welchen die menschheitliche PAicht mehr gilt, als die Forderungen eines engherzigen National-Borurtheils.

Man versichert, daß die fiskalischen Maßregeln des Herrn Humann, und der heftige Widerstand, auf den dieselben gestoßen sind, Meinungs-Verschiedenheiten im Schooße des Ministeriums hervorgerufen haben, welche dessen Auflösung beinahe wahrschein- lich machen. Sollten wirklich mehrere der Kabinets - Mitglieder darauf bestehen, daß die Operationen des Finanz-Ministers, deren Prinzip unbestreitbar gerecht, nüßlich, ja moralisch nothwendig ist, Angesichts eines durch keinen Grundsaß untersiüßten, durch kein auch nur plausibeles Argument zu rechtfertigenden Widerstandes der Betheiligten, aufgegeben werden müssen? Die Abseßung des Präfekten von Toulouse, der doch erst nach langen Ansircngungen dem Strome gewichen is, deutet vielmehr darauf hin, daß die Regie- rung entschlossen is, den der vollziehenden Gewalt gebührenden Re- spekt, und die zur Regulirung des Finanzwesens gefaßten Beschlüsse mit allen Kräften aufrecht zu erhalten. Das Conseil hat sich im Laufe des gestrigen Tages zweimal versammelt, um úber-das in Toulouse Vorzukehrende zu berathen, aber die getroffenen Be- shlußnahmen werden vermuthlich erst nach ihrer Vollziehung be- FANNTE IDELOET,

Durch Königliche Ordonnanz wird eine Kommission einge- seßt, welche beauftragt ist, die Anwendbarkeit einer, den Functio- nen der Rechnungskammer ähnlichen, Kontrolle auf die Verwal- tung und auf den Verbrauch der dem Staate gehörigen Vorrä- the, des Kriegs-Materials, kurz, alles nicht in baaren Cummen oder in Grundstücken bestehenden Staats-Eigenthums zu untersu- chen. Die Einführung einer Einrichtung dieser Art wird seit lan- ger Zeit dringend von allen Denjenigen gefordert, die in solchen Dingen eine gültige Stimme haben. Um zu zeigen, wie noth- wendig dieselbe sey, darf man nur an die auf der Rednerbühne ge- gebene und nicht widerlegte Versicherung erinnern, daß aus dem Arsenal von Toulon tâglich wenigstens für tausend Franken Sa- chen verschwinden.

Die Wahl des Herrn Arguelles zum Vormund der Königin Fsabelle gilt hier für einen Triumph des Englischen Einflu!ses in Spanien, wie man denn überhaupt gern jedes der Französischen Politik gebotene Schach dem Ycide der Eifersucht oder dem Hasse der Britén zuschreibt, Somit scheint denn alle Aussicht geschwun- den zu seyn, daß die Königin Christine wieder einen Plaß in Spanien einnehmen werde, der ihr gestattete, eine vermittelnde Rolle zwischen den Jnteressen der Dynastie Orleans und den po- litischen Bedürfnissen Spaniens zu äbernehmen.

Auf der Spanischen Gränze sind neuerdings wieder Reibun- gen vorgefallen, bei denen diesmal die Spanier der angreifcnde Theil gewesen zu seyn scheinen. - Yon dem angeblichen Projekt der Karlisten, im nächsten Monate eine neue Schilderhebung zu versuchen, ist es jeßt wieder still geworden. Die augenblicklichen Umstände sind auch osfenbar einem folchen nicht

U Unternehmen günstig, aber wenn man dasselbe aufschiebt, so verzichtet man doch

gewiß nicht darauf.

Großbritanien und Jrlaund.

Landou, 14. Juli. Tory-Blätter wollen wissen, daß das Melbournesche Ministerium nicht vor der Zusammenkunft des neuen Parlaments seine Entlassung einreichen werden. Auch heißt es in denselben, das Miniskerium wolle die Erdffnung des Par- laments um vier bis sechs Wochen über den anfangs bestimmten Termin hinaus verschieben, um unterdessen dzs Land noch zu seinen Gunsten bearbeiten zu fónnen, und zwar sey es die Ab- sicht, da das Geschrei nach wohlfeilem Brod nichts gefruchtet, je6t den Radikalen und Chartisten geheime Abstimmung und all- gemeines Wahlrecht zu versprechen. Bermuthlich sind dies indeß bloß Erdichtungen der Tory-Blätter, um die Minister noch mehr in der dffentlichen Meinung herabzuseßen. S

Der ministerielle Globe gesteht ein, daß die Niederlage des Secretairs \úr Jrland, Lord Morpeth, in dem westlichen Bezirk der Grafschaft York, die kränkendste sey, welche die ‘Partei der Reformer in dem jeßigen Wahlkampfe erlitten habe. :

Zu Waterford in Jrland durchzog am Donnerstag Abend ein Haufen von Kindern die Straßen Unter dem Geschrei: „Mie- der mit den Tories! Wyse und Carron für immer!“ Als sie vor das Haus eines Herrn Morgan kamen, dffnete dieser die Thür, {oß mit einem Pistol dreimal in den Haufen und verwundete elf Kinder, von denen eines bereits an seiner Wunde gestorben ist und zwei andere guch lebensgefährlich darniederliegen,

è don stattfanden; die

Herr Hume woill sih für seine Wahl- Niederlage durch eine Reise nach der Schweiz und Jtalien entschädigen. _ Die Spcceting Review berichtet Über die Verkäufe von Wettrennern und Racepferden, welche vom April bis Juli in Lon- hochsten Preise waren 1629, 1627, 1500 und St. Drei einjährige Füllen wurden mit 10960, 745

1050 Pf.

E und 687 Pf. bezahlt.

Der Práâsident des Geheimen Raths, Marquis von Lans- downe, welcher auf einer Reise nach Baden-Baden begriffen war, liegt in Lüttich frank darnieder.

Bei dem Prinzen von Capua waren dieser Tage dessen Nef- fen, die Herzoge von Sevilla und Cadix, Sdhne des Znfanten Francisco de Paula, zum Besuche und reisten vorgestern weiter, um eine Tour durch Schottland und Jrland zu machen. Borgesiern machte Herr Green, vom Vauxhall- Garten aus, seine 278ste Luftfahrt, auf welcher ihn seine Vattin und noch vier Personen begleiteten. Der Ballon stieg, da der Strick an dem Bentil abriß, bis zu einer Hbhe von 6 —7000 Fuß, Herr Green mußte daher durh den Hals des Ballons so viel Luft als mödg- lich einlassen, und so gelang es ihm, bei Dartford in der Graf- schaft Kent luns?rsedrt die Erde au Ær Cel hen, von wo: er noch an demselben Abend glúcklich und wohlbehalten mit seiner Reise-Gesellschaft wieder im Bauxhall eintraf.

Deutsche Vundesfstaaten.

Sannovevr, 17. Juli, Die Geseß-Sammlung enthält nachstehendes Königliches Patent, betreffend die Beglaubigung der Unterschrift Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen,

„Wir Ern August, 2c. 2c. haben Uns in Gnaden bewogett gefunden, in Uebereinstimmung und in Folge getrofener Abrede mit Unseres vielgeliebten Herrn Sohnes, des Kronprinzen Georg Frie drich Alexander Karl Ernft August Königlichen Hoheit, für den Fall, daß Leßterer durch göttliche Fügung im Wege dex Erbfolge zu der Regierung des Königreichs Hannover berufen würde, bevor Fhm durch die Gnade der Vorschung das Augenlicht wieder verlichen worden, das Nachitehende anzuordnen :

1) Der regierende Herx bestimmt, welche Verfügungen unter Eigenßändiger Allerhöchslier Unterschrift erfolgen sollen, mit Aus nahme des Patentes des Regierungs-Antrittes, bei dem dies auf dem Landesverfassungs-Geseße beruht.

”) Die Königliche Unterschrift erfolgt im Konzepte und im Ori ginale nach gefaßter Allerhöchster Entfchlicßung in Gegenwart des oder der betreffenden Königlichen Mintster, welche durch 1hre Kontra signatur die Nichtigkeit der ersteren beglaubigen.

3) Außer dem oder den betreffenden Miînisteern sollen, so lange der Ethigangs gedachte Fall dauert, bei Vollziehung der Königlichen Unterscheift aus den für fet in der Anlage A. benannten, zu die ser Handlung cidlich vecpflichteten zwölf Personen, deren Anzahl ets vollzählig zu halten is, jeder Zeit zwei, die zu dem Ende vermittelst Allerhöchsten Befchles besonders berufen werden, anwesend seyn.

1) Bor Vollziehung dexr Königlichen Unterschrift soll die betref fende Vercfüguntg ihrem gamen Funhalte nach von ciner der zwei vor bezeichneten Perjonen des Königs Majestät lgut und deutlich vorge lesen werden. l :

5) Rach beendigter Vorlesung der Verfügung erfolgt zunächst die Königliche Unterschrift und die solche bewahrheitende Kontrasigna tur der oder des anwesenden Ministers.

6) Sodann wird von den mehrgedachten, zu diesem Zwecke zuge zogenen zwet Personen mit Beifügung threr Untersch-ift, Unter oder in urkundmäßiger Verbindung mit der Ausfertigung selbs, bewaghr heitet, daß in ihrer Gegenwart diese Ausfe-ligung des Königs Ma jestät vollständig vorgelejen, auch von Allerhdchstdemselben cigenhändig unterzeichnet worden sey. i

7) Die verbindliche Kraft Königlicher Verfügungen der fraglichen Art ift durch die Beobachtung der vorstehenden Förmlichkeiten bedingt.

Gegeben Hannover, am 3, Juli des 1841sten Jahres, Unseres Reiches tm Funften, 2 O.

SPUU l N lde

O. Sue, von See Nachdem Wir, Georg Friedrich Alexander Carl Ernst August, Kronprinz des Königreichs Hannover, mit der vorstehenden Bestim- mung Seiner Majestät des Königs Unseres vielgeliebten Herrn Va- ters, welche Uns genau bekannt ist, vollkommen cinverstanden sind, so treten Wir derselben hiermit bei, und bezeugen solches durch Un sere ausdrückliche Erklärung mittelst Eigenhändiger Unterschrift und beigedruckten Wappens. (Gegeben Hannover, 3.

Fuli 1841. S)

Gegovg.

Des Kronprinzen Unseres vielgeliebten Herrn Sohnes Königl. Hoheit hat die obige Erklärung , nachdem Fhm solche deutlich vor gelesen worden, genehmigt und wie vorsteht Eigcnhändig unterzeichnet.

Gegeben Hannover, 3. Juli 1841.

Ernt August,

Daß Se. Majestät der König, unser Allergnädigster Herr, und des Kronprinzen Königliche Hoheit die vorstehende Urkunde, nach vorgängiger deutli her Vorlejung derselben, in unserex der Unter zeichneten Gegenwart, Allerhdchsi- und Höchsteigenhändig unterzeich net haben, urkunden und bekennen wir hiemit, :

O O S uit 1541.

Freiherr von Stralénhetm, Stkaats-= und Justiz - Minister, Schulte, Staats- und Finanz-Minisier, Von der Wisch, Staats-Minister und Minister des Funern. Freiherr von Scheele, Staats- und Kabinets-Mintister. Graf von Kielmansegg e, Staats- und Kriegs-Minister, General-Lieutenant,

In der Anlage À sind nachstehende zwölf Männer genannt: 1) Se. Durchlaucht der Prinz Bernhard von Solms-Braunfels ; 2 der General der Jnfanterie von dem Busche; 3) der General: Forst - Direktor von Malortie; 4) der Geheime Rath Graf von Stolberg - Stolberg zu Söder; 5) der Geheime Rath Graf von Platen; 6) der Geheime Rath Graf von Knyphausen; 7) dev Ober-Jägermeister Graf von Hardenberg; 8) der Landdrost von Dachenhausen; 9) der Ober- Justizrath von Werlhof; 10) der General-Major Prottz; 11) Der Kammer- Direktor von Boß; 12) der Hofrath Bode.

Eine Extra- Beilage der Hannov, Ztg. enthält nachstehende

Königliche Proclamation: Si l

Erni August, von Gottes Gnaden König von Hannover, Kd niglicher Prinz von Großbritanien und Frland, Herzog von Cumber- land, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg e, A

Am L20ften des vorigen Monals haben Wir Uns uttgerit gend- thigt geschen , die am 14. April dieses Fahres berufene, am 2. Funi zusammengetretene allgemeine Stände-Versammlung Unseres König- reichs aufzuldsen, weil die Mehrheit der zweiten Kammer durch thr seithertges Verhalten sich zur Erfüllung der ihr obliegenden Pflichten als unfähig bezeigt hatte.

_ Wir fühlen Uns gedrungen, Uns dffentlich über die Thatsachen auszusprechen, aus denen die Nothwendig- keit dieses Schritles hervorgeganget ar y

Durch Unsere Proklamation vom 15. Februar 1839 haben Wir Unseren getreiten und geliebten Unterthanen die Gründe vollständig bekannt gemacht, auf denen Unsere unerschütterliche Uebetzeugung beruht, daß cine bundesgeseßmäßige Abänderung dee ‘landständischen Verfassung, wie solche am 7. Dezember 1819 angeordnet worden - im Jahre 1833 nicht stattgefunden hat. Eine Uéberzeugung, die von Uns bereits vor dem Antrilte Unserer Regierung bestimmt und unverholen erklärt worden ist,

Dieser Unsexrey wohlgeprüften, niemals wankend gewordenen

siand beim Antritte Unserer Regierung die des Fahres 1819 allein - und keine Andere, Schuße des 56. Artikels der

Rechisausicht zufolge - landständische Verfassung im Königreiche Hannover unter dem Wiener Schluß-Akte. i: Î s «

i Eine landständische Verfassung soll nach Maßgabe des Art. 13. der Deutschen Bundes - Akte in jedem Bundesstaaie bestehen. Ole Einführuttg einer geschriebenen Landes Verfassung, cines geschriebenen inneren Staatsrechts der Bundesstaaten, if nicht Vorsch-tift der \dde- rativen Gescßgebung, auch haben Wir wiederholt die Ansicht zu er éennen gegebén, daß geschriebene Landesverfassungen nmcht uner allen Umständen, Bedürfniß der Staaten sind, 1a daf deren Errichtung manche Bedenken entgegenfstchen. S :

Dennoch hatten Wir, durch die besonderen Verhältnisse Unjeres Königreiches und durch schon damals zu Unserer Kenntntß acdichenc Wunsche Uuserer Unterthanen veranlaßt, am 18. Februar 1538 der auf den Grund des Patentes vom 9. Dezember 1819 berufenen Ständeversammlung cinen Verfassungs-Entwurf zur Berathung vor gelegt. : Der unangemessene Gang dieser Berathung bewog Utis/ wle befannt , die Kammern am 27. Funi 1838 zu vertagen und nach mals den Entwuecf ausdrücklich zurüctzunehmen.

Die wiederberufene Ständeversammlung ließ am 15. Junt 1839 durch cine Adresse den unterthänigitent Atitrag an Uns gelangen, wegen Wiederaufnahme der Verfassungs Angekegenheit auf atndere i Weise die ndthigen Anordnungen zu treffen Zugleich die Stände die feste Ueberzeugung aus , nur ette vertrags mäßige Erledigung der Verfassungs Angelegenheit könne zu etkem gedethlichen Ziele führen. Sic fügten hinzu der Wunsch des Lan des sey forlwährend dahin gerichtet, und sie erachteten sich berufen und zuständig zu Erreichung dieses Ziels nach Kräften zu wirken.

Diesen, von vielen Seiten dringend uuterstüßten Antrage tall gebend, ernannten Wir fordersamst cine Kommisstiott, der Wir die Pflicht auflegten , cine Landes Verfassung auszuarbeiten, gleichinaßtg und unvarteiisch entsprehend den wirklich bestehenden Mechten der Krone und dec Landstände des K ontazretches.

Rach Vollendung des Entwurfes ward solcher von i böchsselbf, unter fortwährender Theilighme Unseres vielgeliebten Heren Sohnes, des Kronprinzen Königl. Hoheit und Liebden, tn «ahl reichen Konferenzen Punkt füc Punkt der sorgfältigsien Prüfung ut- terzogen. Wir haben auch dabei von dem dienstipflichiigen Verhalten 1nd von den patriotischen Gesinnungen Unserer Rathgeber Uns vdl lig ÜbérzéUgb, ——— -

Die Befugniß der von Uns berufenen, damals vertagten Stände Versammkung, mit Uns eine vertrag 5mäßige Veceinbarung über das Verfassuligswerk zu tresen, kounte an sich keinen Zweifcl letden.

Diese Rechts-Ausicht über die Kompetenz der damaligen Staude fand eine Bestätigung tn dem Beschlusse. des Deutschen Bundes vom 5 September 1839, eine Bestätigung, die dazu gereichen mußte, alle ersinnliche grundlose Bedenken zu beseitigen, und somit die Stände RBeesammlung selbst gegen solche Ferthümer sicher zu ellen,

Am 19. März 1840 haben Wir den Verfassungs - Entwurf der wieder berufenen allgemeinen Stände-Versammlung zur freien Beca thung vorgelegt. Diese Berathung hat mit redlicher Abstcht, mit een sem Streben und mit gewissenhafter Beachtung aller wirklich befke hendenRechte statt gefunden. Wenn mehrere wahlberechtigte Corporaito nten von der Theilnahme an solcher durch ihre Deputirten aus freiem Wil len sich fern gehalten, so haben Wirdies um ihres eigenen Fnteresses und th rer etgenen Beruhigung willen nur beklagen köttnen ; es zu verhindern, lag außer Unserer (Gewalt. Aus den ordnungsmäßtgen Verhandlungen mit der Stände-Versammlung is die am 1. August 1840 von Uns genchmitgte Yereinbarung über die Landesverfassung hervorgegan- gen , die Wir am 6. August als Geseh“ verkündigt haben. Diese Yerfassung is ohne Mängel der Form und feiner rechtlichen An- fechtung bloßgestellt , denn ste ging hervor aus freiem Ueberetnkom- mnen wischen Heren und Ständen. Sie verleßt nicht die wohlbe- gründeten Rechte Unseres Königlichen Hauses an dem Kammergule, Sie sichert dessen Bestand. Sie zerstört nicht die nach alter Lan- desverfassung uünantastbaren Hoheitsrechte der Krone. Sie dient zu fester Begründung aller wohlerworbenen Rechte der allgemeinen wic der provinziellen Stände des Königreiches. Sie erstreckt die Rechte der Ersteren auf den Schuß der Verfassung selbsk. Sie beschüßt die Rechte der Corporationen. Sie sichert das Wohl der Gesammtheit wie die Rechte der Einzelnen. Sie verordnet gleichmäßige Tra gung der Staatslasten von allen Unterthanen. Sie bejskättgt die Unabhängigkeit der richterlichen Gewalt innerhalb ihrer Zuständig- eik. Sie cerhâlt daneben die für den Bestand der Staaten und für das Gemeinwohl gleich unerläßliche Unabhängigkeit der, unter eter landesherrlicher Aufsicht mit eben der Unparteilichkeit und (Zewissenhaftigkeit wie die Justiz zu handhabenden Verivaltung, #0 weit diese Unabhängigkeit den Staatszwecten entspricht. Sie hat das Recht der Kronc/ die Scheidung der Justiz von der Verwal tung im einzelnen Zweifelsfalle zu ordnen / dem ungbhängigen Ur- theile einer Behdrde ubertragen, die Wir vermöge der von der lan deszherrlichen Gewalt nicht zu zvennenden Verfügung Über die Die- nerschaft , aus der Zahl dev achtbaren Männex Unferes Köntgret- ches dauernd gebildet haben,

Die Ob lnd NiderlehltchTett

Geseßes ist für-die ZuUktu nft gestchert: durch die Grundlage des alten Rechtes der Kronc und der Landstände, auf dev ste beruht, vitrch die Grundyprinzipe der (Keseßgebung des Deutschen Bundes, denen {hr Fnhalt in allen Punkten gemäß i/ durch den Bundes- Beschluß vom 5. September 1839, durch Unser Königliches Wort, durch die Zustimmung Sv. Königlichen Hoheit des Kronprinzen, ilnseres vielgeliehten Heren Sohnes, durch das vertragsmäßig er élärte vollständige Einverständniß der Stände Unseres Königreiches, durch das in dem 8, 181 des Verfassungs-Geseßes selbst der allge meinen Stände-Versammlung, und in deren Abwesenheit dem Schaß Kollegio verliehene Recht zu Anrufung des Deutschen Bundes,

So lange es der gditlichen Vorschung gefällt , Uns das Leben zu erbalten, werden Wir niemals den mindesten Zweifel gegeit den Rechts-Bestand dieser Vecfassung weder in der Form noch im Wesen duldet. j |

infer vielgeliebter Herr Sohn, des Kronprinzen Königliche Ho heit und Liebden, hat für scine Zukunft diesen entschiedenen YWilleit in der ersten Kammer der Stände - Versammlung laut und deutlich ausgesprochen. :

Nachdem folchergestalt es Uns unter dem Beistande der göttlichen Vorsehung gelungen, den Rechts - Zustand Unseres Königreiches für jeßt und für fecne Fahre festzustellen, haben Wir am 14. April d. F. die jeßt aufgeldsete Stände-Versammlung zu Ausubung ihrer verfas- sungsmäßigen Rechte berufen.

“Fe lauter bei Verkündigung der neuen Verfassung von allei Seitèn der Dank und die Freude Unserer Unteecthanen , namentlich guch durch das Organ mehrerer hochachtbaren Provinzial-Landschaften und von Unserm höchsten Landgerichte, an Unseren Thron gelangl waren, über die glückliche und befriedigende Beendigung der, theil- weise durch Verdrehung von Rechts Begriffen absichilich hervorgeru- fenen, theilweise aus Mißverständnissen über allecdings schwierige Lehren des Staatsrechtes entstandenen Wirren und Zerwürfnisse, um so wentger konnten Wir für ndthig erachten, eine besondece Aufsicht darliber anzuordnen, daß bei den bevorstchenden Wahlen kein morag- lischer Zwang angewendet werde, daß nit bet ihnen die bisher hie und da von Uns mit Betrübniß und Unwillen wahrgenommene Volks- verführung von Reuem beginne.

Zu diesem Zwecke hat regierungsseitig keine Vorkchrung fatt- gefunden, mit Ausnahme der von Uns für nöthig erachteten Fort- dauer einer polizeilichen Ueberwarhung, die, vermòd e d ev, zum Zwe(kle der Erhaltung derStaaten von rin unzertrennlichen vorkcehrenden Sicherheits - ti E Gewalt, feüher von Uns angeordnet war. Sie hatte Mde noc gegenwärtig wegen politischer Vergehen in peinlicher Untersuchung befangene Fndividuen gètrofen/ déren absichtliche Verhinderung und Erschwerung der von. Uns bezielten Feststellung des Rechtszustandes im Königreiche moralisch überzeugend vorlag, von denen mithin die

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des Verfassungs

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dFentliche Ruhe und Ordnung mit einer Gefahr bedroht erschie, die durch leichtere Mittel mit Sicherheit nicht abgewendet werden fonnte. Vorausschungent unter „denen „nach Maßgabe des nach landständischer Berathung äm 27. Funk 41838 erlassenen Geseßzes polizeiliche Haft hätte verhängk werden mögen, wie solches in Zu- funft bct erneuertem staatsgefährlichen Tretben in Folge Unserer bercits erlassenen Allerhöchsten Befehle unfchlbar geschehen soll.

Bald gelangte indeß zu Unserer Kunde, daß die verderbliche (Geschäftigfeit der NBidersacher Unserer Regierung abermals am Berke sey, daß der, nach und nach besserer Heberzeugung weichende, neuerlich aber wieder angefachte Wahn getränkter Rechte Un serer Unterthanen / daß endlich wahrheitswidrige Vorsptiegelun- gen von beabsichtigten Erhöhungen der Landeslasien, namentlich der Grundsteuer, dazu benußt wurden / den Samen des Mißtrauens auszustreuen, die Deputirten-Wahlen aber, auf jene Rathgeber selbsi, und von solhen Männern abzuwenden, deren getreue und pflicht mäßige Anhänglichkeit an den bestehenden Rechtszusiand man vor- auzfeben durfte. Nicht ohne Befremden mußten Wir erfahren, daß Rerleitungen dieser Art selbsi tn Kommunen nicht ohne Erfolg ge- blieben seyen, deren eigene Fnteressen Unsere Königliche Gnade vor- zugsweise in Anspruch nehmen. Von deim Bewußtseyn Unserer Ge- rechtigkeitsliebe, Unserer nie ermüdenden,- alle Schwierigkeiten über- windenden gewissenhaften Fürsorge für das Wohl Unseres König reichs durchdrungen, hielten Wir inzwischen gern das Vertrauen fest, auf die unerschütterliche Ergebenheit und die dankbare fennung Unserer Unterthanen, ein Vertrauen, dessen Bewahrung Uns stets am Herzen licgt. i

Am 2. Funi dieses Fahres versammelte sich neben der ersten cine zahl- reiche zweite Kammer der Landstände. Das innere Verhältniß der lch teren hat sich nach unzweideutiger Wahrnehmung ungefähr also gestaltet: Etwa 26 Deputirte waren Mäiner, die ihrem Berufe als Ver freter der verfassungsmäßigen Rechte der Landstände des Königreiches getreu, der Wahrnehmung diefer Rechte nit Ernst unnachlätsïg sich gewidmet, daneben aber bewiesen haben, daß thnen das Wohl des Landes und die solches bedingende Aufrechthaltung der Verfassung in ieder Bezichung gleichmäßig am Herzen liege. Etwa 12 Deputirte haben ch von Anfang als die Führer einer Unserer Regterung feind lichen Partci kund gegeben. Fhr unnachlässiges Bestreben ‘war da

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hin gerichtet, den erledigten Verfassungsstreit zum Verderben des Lan des von Neuem ins Leben zu rufen, cinem jeden dém Wohle Uttserer

Unterthanen gewtdmeten Antrage gber hartnäckig entgegen zu treten. Eine Anzahl von etwa 30 Mitgliedern endlich bestand aus Deputtr ten, die durch ihre bürgerlichen Verhältnisse, durch den Beruf thres Lebens und durch ihre tägliche Beschäftigung wissenschaftlichen Stu dien ferinsichend, gencigt , solchen Mitgliedern der zweiten Kategorie sich anzuschließen, deren Bemühungen es gelungen war, entweder durch Erregung eines falschen und mißverstandenen Rechtsgefühles oder durch geschäftliche und gescllige Verbindungen des Privatlebens sich ihres Vertrauens zu bemeistecn, diesen willenlos anheim fielen, Das Ergebniß war, eine Unserer Regierung feindliche Mehrhett, zwar gering, aber durch scktenartiges Zusammenhalten immerhin 1ark ge nug, um die Ausführung unjerer landesväterlichen Absichten, fo wett solche landständlicher Mitwirkung bedarf, unter dem Schuße der regle mentarichen Vorschriften zu lähmen.

Die also zusammengeseßte zweite Kammer hat dann in ihren RYerhandlungen dem Auge des pa-teilosen Beobachters das \chmach- volle Schauspiel dargeboten, daß schlichte, biedere und in ihren Pri- vat-Verbältnissen jeder Achtung würdige Landleute, deren gesundem Urtheile über Gegenstände ihres Berufes und ihrer materiellen Fn teressen Glauben und Vertrguen zu schenken Wir jederzeit gern ge neigt sind, durch unwahre Vorstellungen von gekränkten Rechten verleitet, während és sich bei Uns nur um Erhaltung und Wieder- herstellung des wahren und wirklichen Rechtes gehandelt hat, daß, fagen Wir, solche Landleute zu rein mechanischen Werkzeugen der gefährlichsten und rücksichtslosesten Despotie, nämlich der, der heu- tigen sogenannten liberalen Partei hinabgesunken waren, ciner Par- tei, die kein dfentlichhes noch Privatrecht achtet, der iedes Mittel willkommen ist, wenn es gilt, auf Kosten: der Regierungen oder der Unterthanen thren staatsaecfährlichént Lehren Opfer darzubringen. Fn der That war, wie wir vernommen, diese Tyrtitettn der beendigten Sißung zu einer solchen Gewalt gedichen, daß Mit glieder der Mehrheit, in denen zuleßt das Gefühl der schweren BYerantwortung gegen das Land vege geworden, sich entschlos- sen haben, die Versammlung zu verlassen, weil sie, von ihrem Gewissen gehindert den Parteiführern ferner beizustimmen, dennoch glaubten es nicht wagen zu dürfen, sich der entgegenstehenden besseien Meinung offen anzuschließen. 4

Wir hätten allerdings erwarten mögen, daß der irecegeleitete Theil der zweiten Kammer, statt theoretischen Rechtsverdrehungen Gehde zu geben, der alt gewohnten treuen Anhänglichkeit an das Königliche Haus und des wahren Wohls ihrer Mitbürger eingedenk, das Ver trauen auf die Nichtigkeit Unserer Rechtsansichten und auf Unsere Allerhöchste landesväte-liche- Gesinnung ganz vorzugsweise unerschüt terlich festgehalten hätte. Unsere bisherigen Regiecungshandlungen, Unser landesväterliche Besteeben , die guf dem Landmanne ruhenden Lasten zu mindern , die Beseitigung des Häuslings-Schußgeldes, die Aufhebung der Chausscedienste, waren Thaisachen, wohl dazu geeigiet, im dankbagren Gemühe den Worten der Verführung die Kraft zu entzichen.

Die erste öffentliche Handlung der zweiten Kammer trug den Cha- rakter fcindseliger Gesinnung an der Stirn. Die Mahlen für die Präsidenten-Stelle trafen ein Mitglied, von dessen Bemühen, die untheilbare landesherrliche Gewalt unter ein Mitregiment der Stände zu beugen, die, während der Regierung Seiner Majestät, Unsers in Gott ruhenden Heren Bruders veröffentlichten ständischen Verhandlungen den Beweis enthalten, ein Zweites, dessen am 13, März 1833 in der damaligen Stände-Versammlung abgegebene Erklärung Über das Verfassungswerk unter Anderem dahin lautete: „er habe nie cin Staatsgrund-Geseß gewollt, das auf dem bestehen- den Rechte beruhen solle//, ein Drittes, dessen Nichtzuläsfigkeit zu der Stelle eines Schaßrathes Wir notorischer Maßen ausgespi'o- chen hatten. Diese dreé- Mitglieder erhielten in erster Abstimmung die absolute Stimmenmehrheit, cin Ereigniß, das gleich von Anfang zu dem Schlusse auf das Vorhandensein einer tnnig verbundenen, nach voraus verabredetem Plane Unserer Regierung entgegentrekene Partei berechtigte.

Durch unabänderliche Verhältnisse an ciner früheren Berufung der Versammlung behindert, war es Unsere landesväterliche Absicht, in ciner Jahvszeit- die dem Grundbefißer eine dauernde Abwesen- heit vom (Hrund-Eigenthume nicht wohl gestattet, den Ständen nur cin kurzes Beisammensein anzusinnen. Der dringendste Ge- genstand threr Beschäftigung war das landständische Budget. Au- erdem gelangte gleich anfangs an die Stände Geseß-Entwürfe,- betreffend eine Beschränkung der Gerichtsbarkeit Unserer Domai nen - Kammer in Meiersachen, die Bestätigung der Kontrakte unter Landleuten und die bürgerlichen Verhältnisse der Fuden. Fm Laufe der Sihung wurden die Vorarbeiten für cin Verkoppe- [ungs-(Geseß und für die erforderlichen Einrichtungen zu ‘Anlagen vou Eisenbahnen vollendet. Der allgemein in Unserem Königreiche laut gewordene Wutsch der baldigen Erlassung des Ersteren und die Gefahr des Verzuges, so wie wesentliche finanzielle und kommer- zielle Nüctsichten in leßterer Hinsicht, entschieden Uns, beide hoch- wichtige Gegenstände, sobald es geschehen-konnte, zur landständi- chen Berathuúg zu bringen. Die erste Kammer, deren ernste, ru- hige, dem Wohle des Vaterlandes entsprechende Haltung Unsere ofene Anerkennung verdient, traf cite sorgfältige und geeignete Wahl von Mitgliedern für dic gemeinschaftliche Finanz-Kommission. Fn zweiter Kammer befanden fich unter der achtungswerthen uttd verdienstlichen Minderzahl Mitglicder von bekannten und erprobten finanziellen Kenntnissen. Dieselbe Mehrzahl, die sich durch dic Prâ- sidentenwahl kenntlich gemacht, wählte indeß für die Finanz=Kom- inission Mitglieder, von deten nur das gewiß war, daß ihnen alle Erfahrung in landständischer Behattdlung dex Finanzen et- mangelte, Von den Miktglkedern der Kommission gus erster

Kammex geschah Alles, die Sache zu fördert. Durch. Hinz ausschung der Arbeit aus ungehbrigen, Den längst erledigten Verfassungsstreit bezielenden Gründen von Seiten der Mitglieder aus ¿weiter Kammer wurde die erfte Kammer gezwungen, aus der ge- mein schaftlichen Kommission zu schciden, um ihrerseits threr Pflicht Genüge zu leisten. Von dém lebhaften Wunsch ‘beseelt „im Etuver- fändniß mit den Ständen den landständischen Finanzhaushalt j te- geln, e-licßen wir am 26. Funi dic Aufforderung, zu einem Aus chvei- ben Behufs Erhebung der Stcuern ohne ferneren Aufschub beizustim- men. Die cese Kammer bejahte sofort den Antrag in dréimaliger Berathung und Abstimmung. Die Mehrheit der zwetten Kammer verzdgerte, aller lobenswerthen Bemühung der Mitiderzahl ungeachtet, icde En: scheidung, bald bchauptend, es sey genügende Zeit vorhanden, den ccforderlichen Beschluß zu fassen, und endlich erfärend, die Zeit reiche hierzu nicht mchr aus. Also war der Ablauf des Fî- nanziahres herangekommen, und mit disem eine that- sächliche ständische Verweigerung des Staatsbedarfs- wenn gleich nur von wenigen Mitgliedern der zwetten Kammer her- beigeführt. z “Es lag uns daher ob, den Leßteren durch die verfassungsmäßige Maßregel zu sichern. Dieser aber mußte nach Maßgabe des 155iten Paragraphen des Landesverfassungs- Gesch dic Auflösung der Stände-Versammlung vorausgehen. 4 z Auch abgeschen von diesem Grunde der Nothwendigkeit, wUt= den Wir veranlaßt gewesen scyn, der Stände-Versammluttg eint Ziél zu scben, da. tur zweiter Kammer cs den Führern der Mehrheit gelungen war, die Verhandlung zu einem nußlosen Spiele herab= zuwürdigen. Die Ansichten und Meinungen ciner an sih unbedeuten- den Mehrheit der zweiten Kammer, die, gebunden durch die faktiose Borbeschlüsse vorbercitender Privat-Versammlungen, freilich nichts zu schaffen, wohl aber das Gute zu hemmen und die Landes-Kasse mit unnüßen Reisekosten und Diäten zu belästigen vermochte/ diese Meinungen und Ansichten, die Stimme des Volkes zu nennen,

war cine verwersfliche Anmaßung. Denn schon in der Versamm- lung selbs stand eine weit überwiegende, die höchste Achtung ge=

bietende Mehrzahl, in dem Fnbegriffe der gesammten ersten -Kam- mer vereint mit dem nicht jener Faction angehörenden Theile der ¡weiten Kammer, gegenüber. Uebermüthige Verachtuttg einer frü- heren Kammer galt der Partei als cin Verdienst. Man vergaß freventlich, daß eben diese Kammer mit gutem Rechte gewählt, verfassungsmäßig cidlich verpflichtet gewesen, daß sie thre Berpslich- tung heilig gehalten hatte. Einseitiges, kecktes und grundloses Ab- {prechen über die Gränzen Unserer Regierungs-Gewalt war an der Tagesordnung. Der aus jener Mehrheit hervorgegangene Prästdent hat scine Befangenheit in Partei-Ansichten, seine Geringschäßung der materiellen Futeressen des Kdnigreiches, seine Trugschlüsse Über die Wahrheitsliebe, die Nedlichkcit und die Geschäftstreue Unserer Rathgeber in die Protokolle der zweiten Kammer niedergelegt. Von Uns mit einer Unterredung begnadigt, hat er sih nicht gescheuet, in den Sißungen der Kammer aus Unseren Königlichen Worten Schlüsse zu ziehen, zu denen sie weder Grund noch Veranlassung darbieten konnten.

Rergeblich wäre das Bemühen, die absichtliche Verwirrung und RYerdunkelung der Begriffe der Oppositions-Partei aufzuhellen. Ge- wählt und berufen nach dem Wahlgesehße vom 6. Noveniber 1840, in Folge diesex Berufung erschienen auf den Grund von Vollmach= ten, die ausdrückliche Bezichung auf das Landesverfassungs Geseh enthielten, unter Anrufung des göttlichen Namens vereidet zu Ab- gebung der thnen vermöge des Landesverfassungs-Geseßes Übertra-

genen Stimmen, hatte diese Partei fich durch offfenkundige Hand-

lungen unzweideutig auf den Boden der Verfassung von 1840 gestellt. Dennoch war ihr Benehmen derselben entgegen.

Während ihre landständische Wirksamkeit lediglich auf ‘dieser Verfas- sung beruhte, hatle ste sich bestrebt und es erreicht, der thr ergebenen Mehrheit den Glauben einzufldßen - daß es wichtige staatsrechtlich e Früchte tragen könne, wenn sie ihre Erklärung in leßter und ent\chei- dender Abstimmung gegen jedes Geseß und gegen jede VerwiLigung richtete. Zeugniß hiervon liefert ein Beschluß zweiter Kammer vódin 93, Juni, gefaßt von 43 gegen 35 Stimmen und dahin lautend, Utt= serem Kabîuet zu erklären: „Stände können es nicht verhehlen, daß nach den, bei Berathung der Adresse auf die Thron-Rede in zweiter Kammec bezeugten Zweifeln des Landes Uber die Kompetenz der ge- genwärtigen Stättde-Versammlung, ihre Mitwirkung zur Gesebgebung schwerlich cintreten werde, wenn nicht Stättde zuvor darüber (Gewiß- heit erlangt haben werden , daß aus der Thätigkeit der Stände cin Anerkenntniß der Wicksamfkeit des Landes-Verfassungs-Geseßes vom - August mt gefolgert und de: Verfassungs =Frage dadurch nicht solle präjudizirt werden.//

“Der Sinn einer solchen Richtung ist kaum zu erklären. Ging dieser Sinn dahin , daß eine Anzahl von Versonen , denen die Et= genschaft landständischer Deputirten in keiner andern Bezichuns beiwohnte, noch zugestanden werden konnte, als in Fölge ihrer Ee- wählung auf den Grund der Verfassung von 1810, die zu lanckän- dischen Handlungen irgend einer Art, mithin keine andere Befug- niß hatten, aís die aus jener Verfassung, daß eben diese Persone sich eingebildet haben , keine landständische Wirksamkeit auszuüben, wenn sie diese Wirksamkeit, die sich ihrer Natur nach hauvtsächkich in der Annahme oder in der Beseitigung von Anträgen der Regierung zu äußern hat, hartnäckig zu Thathandlungen der leßteren Ärt ver= wendeten; so mußte die Gehaltlosigkeit etner solchen Vorausseßung sich demgesunden Menschenverstande nothwendig von selbs aufdringen.

War aber ‘die Absicht gar die, unbeckümmert um jede Art 432 vernünfligen Deutung threr Handlungsweise, solche ledig- lih auf das Ziel zu richlen, den Gang der Regierung - guf

dem Wege einer Verfassung zu hindeen, die freilih dem conßitutio= nellen Schwindel der neueren Zeiten in manchen Beziehungen eitn heilsamen Damm entgegenscßt, hat man vecsuchen wollen , hiexdutch im Volke den Wahn zu verbreiten, daß diese Verfassung nicht geeig- net scy, das Wohl des Landes zu befördern, wollte man auf diesem Wege cine geheime Unzufriedenheit mit dem Bestehenden erregen, ünd das Verlangen nach ‘cittem andern Zustande, den man den Un= terthanen als den eigemlich ‘richtigen fälschlich - vorzuspiegeln trebte, hecvorrufen und nähren; so konnte der bdse staatsge- fährliche Wille jener Mehrheit nicht ferner zweifelhaft \eyn Ein sicheres Ergebniß war immer die Ueberzeugung vou der Ruß= losigkeit, ja der Gefährlichkeit der Fortsehung folcher Verhandlut- gen, von denen Wir fortlaufend Kenntniß genommen haben, mit Einschluß der protectirten Adresse, ‘die bekanntlich von erster Kammer eitstimmig verworfen und von einem großen Theile der zweiten ent schieden mißbilligt wurde. Bet der gcoßen dem leeren ‘politischen Treiben fremd gebliebenen Mehrheit Unserer Unterthanen aber mußte solches Verfahren tiefen Unwillen gegen eine hemmende Mehrheit der zweiten Kammer evrregett, die das Land aller Erfolge Unserer landes= väterlichen Bemühungen zu berauben getrachtet hat.

Wir wollen Uns dem Gedanken nicht hingeben , als könne dieses Benehmen beruhen auf einer freventlihen Berechnuttg der Benußung; zukünftiger Ereignisse und sich an solche knüpfender möglicher Staats-: erschüttecungen. Die Aufdeckung verbrecherischer Pläne dieser Art wäre nur dazu geeignet, mit Abscheu und Verachtung ihre Urheber zu belasten , die Uns und Unseres vielgéliebten Herrn Sohnes, des: Kronprinzen Königliche Hoheit und Üebden unverbrüchliche Treue“ und Gehorsam geschworen haben. Wir wenden Uns mit Abscheu: von solcher Vermuthung hinweg. j

Mit Widerwillen haben wir noch des verbrauchten aber. von der oft tadelnd erwähnten Mehrheit der zweiten Kammer nicht uerst gelassetten wahrhaft aufrührerischen Behelfes zu gedenken, tinter iheuerungen der Treue, Liebe und Verehrung für Uttsere ares Person, fich in Schmähungen gegen Unsere vertraten Diener* gießen. Jn allen wichtigen Staats- uttd Regterungs - Ang? c ten sind Unsere getreuen Räkhgeber die Vollziéher Unseres u L Willens. “Schmähungen gegen diesen gewagt aber ahmden pie: zug

richte nach den Ges x Sei ? 4 F T A R L eine gudxrweite all ibe des Vérfa unge: Ge

een, L Wir werden innerhalb der besti gemeine Stände- Versammlung nach