1841 / 206 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Hannover, 22. Juli. Das Ministerium des Jnnern hat folgende Bekanntmachung erlassen: é

Se. Majestät der König haben mit Bezug auf die am 14ten d. M. erlassene Allerhöchste Proclamation zu befehlen geruht, daß

allem unerlaubten Widerstande gegen das Landesverfassungs-Gescb |

Éräftig entgegengetreten, insbesondere einer jeden dahin zielenden Ein-

wirfung, welche etwa auf Wahlen von Deputirten für die zu seiner |

Zeit zu berufende allgemeine Stände-Versammlung versucht werden möchte, auf das Entschiedenste begegnet werden solle, und daß in Ge- mäßheit der bestehenden Geseße und des bestehenden Rechts den Ver- suchen eines solchen unerlaubten Wiederstandes oder einer derartigen Einwirkung durch sofortige gecignete Einschreitung der zuständigen Behörden , insbesondere durh ungesäumte Anstellung einer Unterfu- hung und Verhaftung derjenigen Personen begegnet werde, welche auf solchen staatsgefährlichen Umtrieben betroffen werden, von denen die leßteren erwiesenermaßen ausgehen. Fndem diese Allerhöchste Willens - Meinung zu Jedermanns i und Nachachtung hierdurch zur dffentlichen Kunde gebracht wird, werden zugleich sämmtliche Königliche Landdrosteien , Aemter, Magistrate, Gerichte und sonstige Polizei - Behörden des Königreichs aufgefordert, auf unerlaubte Handlungen der bezeichneten Art genau zu achten und achten zu lassen, gegen dieselben, ohne erst cine höhere Genehmigung einzuholen oder abzuwartrn, kräftig cinzuschreiten, ins- besondere die Vorschriften des Gesehes Über die Wahl der Deputir ten zur allgemeinen Stände-Versammlung vom 6. November 1840 F. 16 gegen Znwiderhandelnde unnachsichtlich zu sciner Zeit in An wendung zu bringen, auch eintretenden Falls nach den Vorschriften des Geseßes vom 27. Juni 1838, (insbesondere der §F. 1 und 21) die Gefangenhaltung in polizeilichen Werkhäusern betreffend, zu ver fahren, und, wenn in der einen oder anderen der oben angedeuteten Bezichungen eine peinlich zu strafende Handlung vorliegt, die Sache ungesäumt dem zuständigen Kriminal-Gerichte zu Übergeben. Zu gleich wird hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die ge gen den Advokaten Detmold allhier und den Moor-Commissair Weh ner tin Göttingen angeordnet gewesenen polizeilichen Confinationetn nunmehr wieder aufgehoben sind.

Hannover, den 22. Fuli 1841,

Königlich Hanndversches Ministérium des Fttttern. e Cv: d; Wisch.

Desterreich.

X Wien, 20, Juli, Der Fúrsk von Metternich, dessen Abreise nach Böhmen durch eine leichte Unpäßlichkeit um einige Tage verzögert worden war, is vorigen Sonnabend, in Beglei- tung seiner Gemahlin, nach Königswart abgereisk, wo er bis Mitte Augusk zu verweilen und dann den Johannisberg zu besuchen gedachte.

Der vorige Sonntag war auch in Wien ein in meteorologi- \cher Hinsicht merkwürdiger Tag. Eine Hiße von 31° Reaumur im Schatten, wie wir sie seit 1826 nicht mehr erlebt hatten, war von einem glühend heißen Winde begleitet, der in mehreren Gârten binnen wenigen Stunden viele der zarteren Blumen und Gewächse versengtez dabei ganz unbewblkter Himmel, und selbsk am Abend, wo das Thermometer um 9 Uhr noch + 24° zeigte, keine Spur von Wetterleuchten.

Die heute hier angekommene Post aus Konstantinopel vom 7ten d. M. meldet die Ankunft des Aegyptischen Dampfbootes „Nil“ aus Alexandrien, an dessen Bord sich die Ottomanischen Kommissarien Muhib Efendi und Kemal Efendi befanden, denen Mehmed Ali mehrere im unterwüÜürfigsten Tone abgefaßte Schrei- ben mitgegeben hatte, worin er den sehnlichen Wunsch ausdrückt, in allen Stúcken dem Wunsche des Sultans Genüge zu leisten und die Zufriedenheit dieses Monarchen zu erwerben. Außerdem úberbrachte der „Nil“ fünf Millionen Piaster in Wechseln, als

Abschlags-Zahlung auf den Tribut, Einige Tage später is auf |

dem Aegyptischen Dampfboote „Neschid“ Said Bei, Sohn Meh- med Ali’s, in Begleitung Sami Bei?s und eines zahlreichen Ge- folges, in Konstantinopel angelangt.

Die seit einiger Zeit Über die Gesundheit des Sultans aus- gestreueten beunruhigenden Gerüchte sind ohne Grund, Die Berichte Über den Gesundheits-Zustand in Aegypten lauten beru- higender; auch in den Seeskädten Syriens hatte die Pest nachge- lassen, wüthete aber um so verheerender im Innern des Landes, namentlich in Damaskus und Tiberias,

AgGien, 21. Juli. (Oesk. Beob.) Durch einen am 13. Juli aus London abgefertigten Courier is hier die Nachricht eingetrof: fen, day in Folge der dem Englischen Ministerium aus Konstan- tinopel zugekommenen offiziellen Anzeige von der Annahme durch Mehmed li Pascha des neuen von dem Sultan erlassenen FFn- vestitur-Fermäaris, die U nterzeichnung der bereits mit den Pa- raphen der Bevollmgchtichten von Oesterreich, Großbritanien, Franf- reich, Rußland, Preußen und der Ottomanischen Pforte versehe- nen Convention an diesem Tage (13, Zuli) stattgefunden hat.

Schweiz.

Zürich, 17. Juli. (A. Z.) Es isk schwer aus dem Kan- ton Tessin zuverlässige Berichte zu erhalten. Die Parteien uber- treiben sehr und die Jtalienische Leidenschaft springr feck über die Wahrheit weg. Es scheint, daß der Aufruhr welcher „ohne Zweifel den Hauptzweck hatte, der dortigen Regierung ein ahnli- ches Schicksal zu bereiten, wie diese vor anderthalb Jahren ibrer Borgängerin bereitet hatte vornehmlich auf persönlichen Mo- tiven beruhte. Jm Kanton Tessin nimmt alle Politik leicht eine persónliche Färbung an. An Selbstregierung, Geseß, feste Rechts- zustande noch wenig gewöhnt, fehlt es dem jungen Staate noch {ehr an einem moralischen Halt, und die Corruption is bei alle ‘Parteien einheimisch. Die vertriebenen Tessiner, cin bedeutender Theil der Geistlichen, die für ihre Ruhe besorgten Klöster, die Bevölkerung einzelner Bergthäler waren der gegenwärtigen Ne- gierung wohl niemals ergeben, Wie weit aber die einen oder andern direkt bei der Verschwdrung betheiligt waren, wird schwer zu ermitteln seyn.

Literarische Anzeigen.

Can L Ungen

Rheinischen Provinzial - Landtages n Meter i der E E ec i i ißungen vom 4. (n N dée ¿Kin en Zeitung// besonders abgedruckt.) 45 Seiten gr. 8. Velinpapter, Broschirt. Preis 6; Sgr. Bei dem FJunteresse /

erwähnten Adr den König,

wird, in welcher Weise die Vertreter der Rhein=- handlungen zu hahen;

oder |

Nachricht |

provinz diese fo

Ov - Jn der Naukschen Buchhandlung, Hausvogtei- mit welchem gewiß gelesen plaß Nr. 1, erschien o eben und ist Mie dle Buch- habe

902 Túürkei.

Die Malta Times berichtet: „Unser Korrespondent schreibt uns aus Kandien vom 17. Juni. Wiewohl die Türken 8000 Mann im Feld haben, greift doch die Jnsurrection immer mehr um sih, und die Streitmacht der Znsurgenten wächst mit jedem Tag. Es ist Übrigens gewiß, daß alle Akte des Britischen Kon- suls von der Englischen Regierung gutgeheißen sind. Die Türken führen den Krieg wie Kannibalen; úberall lassen sie die Spuren ihrer Brutalitàät, Weinberge und Olivenpflanzungen werden von ihnen verwüstet. Die „Regierung von Kreta“ hat an die Kon- suln der Großmächte England, Frankreich und Rußland folgendes Schreiben gerichtet:

¡Wir haben den Anführern der in Waffen stehenden Christen Jhre Rathschläge, mit Vertrauen auf Tahir Pascha?s Menschlichkeit unter die Türkische Herrschaft zurückzukehren, vorgelegt. Wir ha- ben eine Raths - Versammlung gehalten, und das Ergebniß war: der feste Beschluß der Kandiotischen Christen, lieber zu sterben als ihrem Vaterlande zu entsagen oder noch länger unter dem Türkischen Foch zu leben. Jndem wir Jhnen diesen Beschluß zu wissen thun, bitten wir Sie, meine Herren, den- selben auh den Befchlshabern der Englischen und Französischen Schiffe zu notifiziren , und beharren 2c. A. Chairetis, Präsident. H. Rousos,/, Vice - Präsident. Demetrios Chresaphopulos, SEFetie, Th. Chatretis. Gegeben zu Asfiphos am 4. Juni

Negy9pten.

Nach Englischen Blättern lautet die Antwort, welche Mehmed Ali auf den Ferman des Sultans unterm 25, Juni an den Großwesir gerichtet hat, folgendermaßen: :

„Fch habe die Ehre gehabt, den Brief Ew. Hoheit zu erhalten, der mir die Sendung des Staatskanzlers Kiamil-Efendi an den Ju- stiz-Minisier Muhib Efendi, der sich jeßt auf einer Mission hierselbst befindet, anzeigt, und wodurch er beauftragt wird, mir cinen Kai

serlichen Hattischerif zu Übergeben, welcher folgende Bestimmungen

enthält: ///,,Die Regterung von Aegypten wird mir bestätigt, mit der Vollmacht, ste erblich meinen männlichen Nachkommen vom âltesten Sohn auf den altessen Sohn zu übertragen. Fn Zukunft,

im Fall die Regierung zum erstenmal erledigt scyn wird, soll sie auf |

meine männlichen Nachkommen übergehen, vom ältesten Sohn zum ältesten Sohn, und die Pforte wird ihre Erbfolge bestätigen. Fm Fall die männliche Linie ausftirbt, sollen die männlichen Kinder der Tochter meiner Familie kein Erbfolgerecht haben. Die Verfú gungen des Hattischerifs von Gülhane und alle mit befreundeten Mächten abgeschlossencn oder abzuschließenden Verträge sollen in Aegypten vollständig ausgeführt werden, Die in dem Reiche einge führten oder einzuführenden Administrativ-Gescße sollen gleichfalls beobachtet werden, mit den durch Lokal-Umstände nöthig gemachten Modificationen. Alle Abgaben, Zehnten und Einkünfte, die in Aegyp ten erhoben werden, sollen im Namen Sr. Hoheit und nach dem von der hohen Pforte angenommenen Billigkeits-System erhoben wer den. Es soll dafür gesorgt werden, daß der in einem andern Kaiser- lichen Firman bestimmte jährliche Tribut zu den festgeseßten Pe- rioden bezahlt werde. Die Quantität Getraide und Húl- senfrüchte, welche die Aegyptische Regierung bisher jährlich nach den beiden heiligen Städten (Mekka und Medina) zu schicken vflegt, soll ferner pünktlich abgesandt werden. Da die sehr wich-

| cyy L - e - - | tige Regulirung der Munze von der hohen Pforte nächstens statt- | finden wird, #0 daß künftig keine weitere Veränderung, weder in

dem Gehalt, noch in dem Rominalwerthe der Münze, vorgehen wird, so sollen die mix in Aegypten im Namen Sr. Hoheit zu prägen er- laubten Gold- und Silber -= Münzen denen , die in dex Kaiserlichen Münze geprägt werden, in jeder Hinsicht ähnlich seyn. Da in Frie- denszeiten 18,000 Mann zum innern Dienste in Aegypten genügen, so soll diese Zahl nicht úberschritten werden, es sey denn, daß die Land- und See-Truppen in Kriegszeiten zum Dienste der hohen Pforte vermchrt werden müssen, in einem Verhältnisse, wie es für ange- messen erachtet werden dürfte. Jn Betreff der Dienstzeit sollen 10- wohl die Gewohnheiten der Landes - Einwohner, als die Grund saße der Villigkeit berücksichtigt werden. Die Decorationen und Fahnen der Aecgyplischen Druppen sollen von denen der an dern Truppen des Reichs nicht verschieden seyn und die De corationen der Offiziere der Aegyptischen Marine und die Flaggen ihrer Schiffe sollen eben so seyn, wie die in Konstantinopel. Hie Ernennung der Land- und See- Offiziere aufwärts bis zum Oberstenrang einschließlich soll dem Statthalter von Aegypten zu- sichen, aber die der Offizzere höheren Ranges würde von dem Wil len Sv. Hoheit abhängen, dessen Befehle zu dem Ende eingeholt werden sollen, Die Regierung von Acgypten soll künftig feine Kriegsschiffe mchr ohne besondere Erlaubniß der hohen Pforte bauen.//// Nachdem ich zuvor tausendfachen Dank abgestattet habe für die ausgezeichnete Wohlthat, die man mir erwiesen hat, beschäf- tigte ih mih damit, den Hattischerif als Zeichen der Ach- tung und angemessener Ehre zu empfangen. Ein zahlreiches Gefolge sollte ihn von dexr Wohnung Muhib Efendi?s abho- len und Ua meinem Palast begleiten. Sobald ich scztex ansichtig wurde, ging ich thm entgegen, von Dank und Ehrerbie- tung erfüllt, empfing ihn in meine Hände und berührte ihn ach- tungsvoll mit meinen Lippen. Nachdem der erwähnte Minister die imtr verliehene ehrenvolle Auszeichnung an die Brust geheftet hatte, wurde der Hattischerif eröffnet und dffentlich vorgele- fen, in Gegenwart aller Ulemas, richterlichen und geistlichen Oberen und aller Diener der hohen Pforte, die ihre Freude be- zeugten und tausecndfache Wünsche für die Ewigkeit des Reichs und die Dauer der glorreichen Regierung Sr, Hoheit äußerten. Damit alle Unterthanen Sr. Hoheit an der durch solche glück- liche Nachricht erregten Zufriedenheit Theil nehmen, und damit die Gebete für die ewige Dauer des Reichs allgemein seyn möch ten, ließ ich zu Alexandrien wiederholte Arlillerie-Salven zu Lande und zu Wasser abfeuern und alle Schiffe flaggen. Auch zu Kahira und in anderen Städten wurden zum Zeichen der Freude die Kanonen abgefeuert. Obgleich meine dankbaren Bemühungen nie der voi Sr. Hoheit einem so schwachen Vasallen erwiesene Huld gleich éfommen können, so werde t dennoch, stolz und glücklich den Rest meiner Tage seinem erhabenen Dienste zu weihen, und in der Uebev- zeugung, daß ich dadurch eine heilige Pflicht erfülle und in dieser und in jener Welt Glückseligkeit verdiene, ernstlih und aufrichtig die in dem oben erwähnten Kaiserlichen Ferman enthaltenen Bestim- mungen treulich erfüllen ; so wie guch mir noch meine Nachkommett

Fischen Staaten.

A S Aftenmáßige Darstellung ; f L, Ser, a [verhandelt haben, düvfte dieser: besondere 40oru Bei M. Du Mont-Schauberg in Köln ist #o nach allen Geiten A E ien E d eben erschienen und in Berlin bei E, S. Mittler enthält sowohl die dahin einschlagenden Verhand- (Stechbahn 3), A. Du ncker u, Plahn zu haven: lungen deer Sipung vom 4. Junt, in welcher der B Ta Antrag wegen Erledigung der Kölnischen Frage ge- des sechsten stellt und an den vierten Ausschuß verwiesen wurde, nebst der im Verlaufe der Verhandlungen mehrfach esse des Landtages an Se. Majestät ( ra als die Disfussionen über den Antrag und 18, Juni 1841,/!"n der Sißung vom 18, Juni,

überaus wichtige Angelegenheit Derselbe Statt U V 412mo, Geheftet.

Für mein

wegen Ermordung ces Bischofs von Ermland n

wider den Schneidergejellen Kühnagpfel geführten Untersuchung.

Preis: 10 Sgr.

Musikalien-Leih-Institut

ich vom 4. Juli e. neuere

Publikum yortheilhafstere Bedingungen eintre-|Abbildungen, 8, hroch. 19 Bogen, Preis 20 Sgr"

darin die allgemeine Richtschnur ihres Benehmens finden und threr- seits die der hohen Pforte unterworfenen Vasallen seyn müssen; ihr einziger Wunsch, wie der meinige soll seyn, daß ste allenthalben und jederzeit die gnädige Huld ihres Oberherrn verdienen mögen. Mit diesen Gesinnungen is dieser unterthänigste Brief geschrieben, bei der Rückkehr des oben erwähnten Ministers , der die Ehre ha- ben wird, ihn Ewr. Hoheit zu Übergeben. Wenn er empfangen ist, bitte ih, daß Sie zu meinen Gunsten, so unwürdig ih auch dessen seyn mag, die fernere gewöhnliche Huld Sr. Hoheit mir erwerben und auch mir ihre große und schäßenswerthe Güte bewahren.-/

s

Wissenschaft, Kunst und Literatur.

Fn der meiner keinen Schrift: Beiträge zur Astro-Mes- teorologie :c, 1840 (in Kommission bei F. J. Weber in Leipzig), beigegebenen Uebersicht C findet man die Temperatur für die neun Tage vorausberechnet, welche den darin erwähnten beiden Constellg- tionen des Merkur im Juli 1841 zunächst liegen.

Nach dieser Berechnung wird die Temperatur in Berlin an den der Constellation F und F © zunächst liegenden neun Tagen hci

Sonnen - Üntergang, Aufgang

E —E p

am 23, Fuli d. F. seyn 174 Viertelgrade 156 Viertelgrade nach R. wenn man bei 295° unter 0 mit 1 zu zählen anfängt, oder was gleich ist am 23. Juli + 13,5° 8 Uhr 4M. + 9,° R. 46 Uhr 8 M. 24. t + 40,5

25, 4+ 9,

26. + 9,

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5 -+ » 7Uhxr 52 M. —- . -+ 9,1°

-+ 11,2 F. A. Schneider.

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29, 30, L Mittel der neun Tage am 3. Fuli 1841 war sie 4 Berlin, den 25. Juli 1841.

[2]

4%

16 Uhr 20 M,

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S N t

Dauer der Eisenbahnfahrten am 24. Juli 1841

Abgang

e Abgang » e S t ° L Zeitdauer E S Zeitdauer

L N: St. | M. P ots dam, M,

shr Vormittags... 1() Um 6; Uhr Morgens. .. 42 Vormittags. 460 - 91 - Vormittags . 40 Nachmittags 44 és - Nachmittags 40 Nachmittags . 40 - Nachmittags 42 Abend o 43 6 - Abends ... - 10 Abends . « « « 51 Abonds ¿5 47

Meteorologische Beobachtungen.

Nachmittags Abends

2 Uhr. | 10 Ubr. |

1841. | 24. Juli. |

Morgens Nach eiumaliger

0 Uher. Beobachtung.

Luftdruck .…, . |333 52" Par. 333,13 Par. |333,/23" Par. Quellwärme S4 R. Luftwärme . „. -+- 1 L R, |+ 12,5" R./| H He? R. |Flusswärme 159,4° R. Thaupunkt . .. |+ T0 R. |+ Ls R. + O! R. Bodeuwärne 160° R. 94 pCt,. 91 pCt. 94 pCt. Ausdünstung 0,039" Rh. Regen, Regen, | Niederschlag 0/983 Ri. NNW. NNW. | Wüärmewechsel +4 144 Wolkenzug. -. . NNW. Be + O. Tagesmittel: 333 29" Par. + 12,0 R... +- 111° R... 93 pct. NW.,

Dunstsättigung Wetter

reguig.

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 21. Juli. Niederl. wirkl. Schuld 513, % do. 100%. Kanz. Bill, 2417, 07 Span. 20 i6+ Passive. E. Ausg. —. Zins], L. : OVesterr. 104%,

Präm. Sch. —. Pol. —. Hamburg, 23, Juli. Bank-Actien 1630, Engl. Russ. 1084. P aris, 20. Juli. 55 Rente fin cour. 115. 15, 3% Reute fin cout. Span, Rente 217.

76. 65. 5% Neapl, au compt. 102. 90, D% 04 Port. —.

Wien, 20, Jali, 957 Met 100%, 42 983. 1% —, Bauk = Actien 19/9. Al de 1834 1317.

Preuss,

Passìve 9

90 910 3 (gas U 0

de 1839 106.

Zonigliche Schauspiele.

Montag, 26. Juli. Jm Schauspielhause: Das Blatt hat sih gewendet, Lustspiel in 5 Abth., von Schröder. Hierauf: Die Lotterielisten, Lustspiel in 2 Abth., von Klähr. 5

Dienskag, 27. Juli. Jm Opernhause: Auf Begehren: Othello, der Mohr von Venedig. Oper in 3 Abth., mit Tanz. Musik von Rossini. (Mad. Spakßer- Gentiluomo: Desdemona und Dlle. Spaber: Emilia, als lebte Gastrollen.)

In Potsdam: Die Stieftocheer, Lusispiel in 4 Abth., vom Verfasser pon Lúge und Wahrheit, Hierauf: Das Landhaus an der Heerstraße, Posse in 1 Aft, von Kobebue, L

Königs{tädtisches Theater.

Montag, 26. Juli, (Einunddreißigste Jtaliänische Opern Vorstellung.) Zum erstenmale: L’ajo NelP Inbarazzo (Der Hofmeister in Verlegenheit). Opera buffa in 2 Atti, Mausiíca del Maecstro Gaectano Donizelti.

Pee der Pläße: Ein Plab in der Orchester - Loge 1 Rehlr. 10 Sgr. Ein Plak in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. u. st. w.

Textbücher, in FJtaliänischer und Deutscher Sprache, sind Abends an der Kasse à 95 Sgr. zu haben,

Der Anfang der Jtaliänischen Opern - Vorstellungen iff um halb 7 Uhr. Die Kasse wird um halb 6 Uhr geöffnet.

Diensiag, den 27 ZUi, BNummer (7/7 Posse in 4 Aft, von Lebrún. Hierauf: Ein Stúndchen Jnkognito. Versspiel in 2 Aften, von Dr. C. Töpfer. Zum Schluß: Die Wiener in Ber- lin, Posse mit Gesang in 1 Akt, von C. v. Holtei,

———MRK R O E Verantwortlicher Redacteur Dr. F. W. Zinkeisen, Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei,

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ten lassen, und kann das Verzeichniss derselben bei mir gratis in Empfang genommen werden.

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T. Trautwein, Breite Strasse No. 8.

In der C. Müller schen Buchhandlung in Fulda is erschienen und durch alle Buchhandlungen zu heziehen, in Berlin durch die V sche, Charlot- tenstraße Nr. 25, Eke der Dorotheenstraße:

Abhandlung über den Wiesenbau und was zu dessen Verbesserung, sowohl vom Staate, als von den Wiesen-Eigenthümern, geschehen müsse. Nach den neuesten Erfahrungen praktisch dargestellt und ausgeführt von Karl Friedrich Schenk, Landwirth zu Weiden im Kreise Siegen. Zweite das Ausgabe, verschen mit einem Nachtrage und lithogr

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Preußische Staats-Zeitung.

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Amtl. Nachr. E i j

Landtags-Angelegenheiten. Rhein-Provinz. Handelsgericht in Wesel. Rang-Verhältniß der Rhein. Landgerichte. Schiff- fahrts - Abgaben auf Holländ. Binnenwässecn. Steuerung des SIEL R ANigeR Branutweintrinkens. Besonderer Gerichtsstand für Beamte. ; :

Nußlaud und Polen. Petersburg. Tapferkeit gegen die Berg-

vôlfer. ;

Frankreich. Paris. Toulouser Händel. Urtheile der verschie denen Organe der Presse über die gestern gegebenen Erklärungen des Herrn Mahul. Afrika. Der Belgisch - Franzdsische Zoll- Vercin. Vermischtes. Brief aus Parts. (Haltung des Mî- nisteriums und der Presse in Bezug auf die Toulouser Händel.)

Grofßbrit. und Irland. Die Frage wegen des Hofhalts bet cinem Ministerwechscl. Lord Morpeth's Abschied von seinen früheren Kommittenten und Abreise nah Dublin, Geisil. Cirkular gegen die Korngeseße. Sache des Radscha’s von Sattara. Beschluß gegen Actienschwindel. Portug. Schuld. Vermischtes. e

Deutsche Bundesstaaten. München. Thorwaldsen. Helio- graphisches Atelier. Ankunft der Königin von Sachsen. Schcet- ben aus Dresden. (Das Neugeld; Sparkassen; Kunst-Notizen.)

Schweiz. Aarau. Der gr. Rath beschließt die Wiedereinrichtung dreier Klöster. : E

Spauien. Madrid. Budget der Polizci. Zoll-Tarif. Schrei- ben aus Madrid. (Arguelles als Vormund der Königin; Ver- mischtes.)

Türkei. Smyrna. Nachrichten aus Kandien, wonach die Fn- surgenten überall geschlagen worden. Aus der Türkischen Zei- tung.

Fuland. Berlin. Königliches Patent gegen den Nachdruck der Werke von Schiller, Göthe, Jean Paul und Wieland. Kott- bus. Wollmarkt.

Berichtigung in Bezug auf den Sundzoll.

Bis, Kunst und Lit. Bolzenthal, Denkmüänzen zur Geschichte des Königs Friedrich Wilhelm 11.

Beilage. Deutsche Bundesstaaten. Hannover, Eisen- bahn. Portugal. Unterstüßung der Einwohner von Terceira. MRatification des Handel3-Vertrages mit den Vereinigten Staa ten. Vermischtes. Türkei. Smyrna und Aleppo. Ge traide-Tabelle für Monat Funi. Wis}s.,, Kunst u. Lit. Ver cin für die Geschichté der Mark Brandenburg. Kriminali stische Zeitung für die Preuß. Staaten von Bonseri und Temme.

At 7

Amtliche Uachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben dem Schuhmacher Johann Karl Schón das Prâdikat: Hof-Schuhmacher Allergnädigst bei- zulegen geruht.

BekanntmaMhung, E Die von dem unterzeichneten Königlichen Kredit-ZJnstitute für Schlesien unterm 28. September 1838 auf das Rittergut Pohlom im Rybuniker Kreise ausgefertigten Pfandbriefe B.,, und zwar: Nr. 153 úber 1009 Thlr. Nr. 1317 und 1318, à 500 Thlr. Nr. 3614, 3615, 3616, 3618 und 3619, a 200 Dhlr, Nr. 6478 bis einschließlich 6489, à 100 Thlr. Nr. 411419, 11420, à 50 Thlr. Nr. 22330, 22331 und 22332 à 29 Sli sind von dem Schuldner aufgekündigt worden und sollen gegen an- dere dergleichen Pfandbriefe gleichen Betrages eingetau scht werden. Den FF. 50. u. 51. des Gescßes vom 8. Juni 1835 (G. S. Mr, 1619) zufolge, werden daher die gegenwärtigen Besiber der oben bezeichneten Pfandbriefe B. hierdurch aufgefordert, die leßte- ren nebsk den dazu gehörigen laufenden Coupons Series I. Mr. 2 bis 10 in Breslau bei dem Handlungs-Hause Ruffer & Comp. zu práfentiren und în deren Stelle andere Pfandbriefe B. gleichen Betrages in Empfang zu nehmen, Berlin, den 24. Juni 1841. Königl. Kredit-Jnstitut für Schlesien.

Das dem Werkmeister Johann Abraham Germain zu

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Elberfeld unterm 28, Februar d. J. fúr den Zeitraum von fünf |

Jahren ertheilte Patent auf eine in ihrer ganzen Zusammenseßung für neu erach: tete Vorrichtung, um den zur Haarweberei gebräuchlichen Hafen durch die ged{fnete Kette zu führen,

wird hiermit für erloschen erklärt.

Angekommen: Se. Excellenz der Königl. Schwedische è ( i

General-Lieutenant, Graf Karl von Löwenhjelm, von Leipzig.

Der Minister - Kesident der Hansestädte am Königl. Däni- \chen Hofe, Pauli, von Kopenhagen.

Durchgereist: Der Königl, Schwedische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Kaiserl, Oesterreichi- \chen Hofe, General-Major Grafvon Löwenhjelm, von Stock- holm fommend, nach Kajsel,

So azR D

Landtags - Angelegenheiten. Nhein : Provinz.

__ Düsseldorf, 13, Juli. Der Antrag auf Errichtung eines Handelsg-richts in der Stadt Wesel wird von dem Vten Aus- \uise dahin begutachtet, daß ein derartiges Gericht in jener ge: werblichen Gegend allerdings von großem Vortheil seyn möchte; daß aber das formelle Recht ohne die materiellen Bestandtheile schwer anwendbar sey. Die Verfaiung der Handelsgeri ite sey auf den Code de Commerce, diese wieder auf den Code Civil basirt; wo aber eine gonz verschiedene Geseßg-bung bestehe sey ohne moncherlei Kollisionen ein ein;elnes Jnstitut nicht rathsam einzuföhren und ein Provisorium eben so bedenklih. Ueberdies

Diensiag den 27 Juli

Ep T L E R E R E it E R A R C E A E T E S

Ei E Es E: L

0 die betreffenden Behörden verfolgen müssen, das Gesuch wird daher dem Berichte gemáß abgelehnt.

Eben so wenig kann nach Vernehmung des Referats des 11ten Ausschusses den Anträgen, welche den Ausbau der Straßen von Wesel über Borken nah Munken und der von Wesel über Haminfkfeln nach der Holländischen Gränze bezwecken, Folge gege- ben werden, da dergleichen Bauten nur im Zusammenhang mit den Straßenbau - Plänen und den dazu für die ganze Provinz vorhandenen Mitteln beurtheilt werden können. Die Petitionen sind daher an die betreffenden Behördeck zu verweisen.

Der 4te Ausschuß erskattet den Bericht Über die Bitte, daß die Rheinischen Landgerichte in ihren Rangverhältnissen den Alt- ländischen Ober-Landesgerichten möchten gleichgestellt werden, E wird darin Bezug genommen auf die Königlichen Kabinets-Ordres vom 16. Juni 1834 und 22. Dezember 1838, worin das Verhalt- niß der Ober- Landesgerichte zu Posen und Bromberg zu dem Ober-Appellationsgerichte und der Ober: Landesgerichte zu Königs- berg, Marienwerder und Jnsterburg zu den Provinzial:Appella- tionsgerichten bestimmt wird. Ferner wurde bemerkt, daß die Landgerichte in der Rhein-Provinz den Ober- Landesgerichten in der Kompetenz hinsichtlih der Materien, der Werthbeträge und der Personen in erster und zweiter Jnstanz mit geringem Unter- schied gleich stehen, nicht minder aber rúcksichtlich der Bevölkerung der Gerichtssprengel. Ferner werde von den Mitgliedern der Landgerichte die nämliche Qualification verlangt, wie von denen der Öber- Landesgerichte, indem sie sich ebenmáäßig dem großen Examen zu unterziehen haben. Da nun durch Königliche Kabi- nets- Ordre vom 12. Februar 1832 und 23. Juli desselben Jahres den besagten Gerichten auch das große Siegel und ihren Räthen die Uniform der Râthe Ater Klasse verliehen worden sey, so scheine die Bitte gerechtfertigt, daß die Landgerichte auch in ihrem Rang - Verhältnisse mit den Ober - Landesgerichten möchten gleichgestellt werden. Einverstanden mit den An- sichten des Ausschusses ertheilt die Versammlung dem An- trage und der sofort verlesenen Adresse ihre Zustimmung. In dem Referate des ÎIten Ausschusses úber die Petition, daß die Schifffahrts-Abgaben auf den Holländischen Binnenwäs: sern (d. h. der Wasserstraße, welche aus der Múndung des Rheins zur Schelde führt) ermäßigt werden mögen, wird auf die Wiener und Pariser Kongreß - Akten von 1814 und 1815, dann auf den Rhein-Schifffahrts-Bertrag von 1831, endlich auf den Londoner Vertrag vom 19, April 1839 Bezug genommen, in welchem die Territorial-Verhältnisse zwischen Diederland und Belgien festgeseßt worden. Jn leßterem wird nun erklärt, daß die Rhein-Schifffahrt zwischen Antwerpen und dem Rhein in ihrem ganzen Laufe kei: nen böberen Zöllen unterworfen seyn soll, als denjenigen, welche nach der Convention vom 34. Márz 1831 fúr die Fahrt von Gorfum bis in die See zu entrichten find, Es wird darin noch ein allgemeines Reglement vorbehalten, worin die erwähnten Gebühren durch die beiderseitigen Kommissarien festzustellen seyen. Dessenungeachtet hat die Niederländische Regierung durch die Be- schlüsse vom 11. Juni 1839 die Abgaben für die Fahrt zwischen Gorkum und Antwerpen zu einer so beträchtlichen Hödhe festge- seßt, daß dieselben einer Sperrung gleichkommen, und die Hollän- dische Diplomatie hat bisher jede Ausgleichung vereitelt, Di

bâtte das Petitum vorab den Jnstanzenzug an

ie Stände-Versammlung fand den Antrag in allen Theilen begrún- det und beschloß, eine desfallsige Verwendung bei Sr, Majestät dem Könige eintreten zu lassen.

Einer gleich günstigen Aufnahme hatte sich der Bericht def- selben Ausschusses Uber den Antrag zu erfreuen, welcher die Ueber- nahme der von Elberfeld fúr diese Stadt, für Barmen, Lennep, Remscheid u. s. w. verwandten Kosken zur Errichtung von Fa- brikengerichten auf die Staats - Kasse bezweckte,

Dagegen wurde der Antrag auf Verbesserung der Commu- nications- Anstalten zwischen Goch, Geldern und Emmerich, so sehr auch die Billigkeit des Gesuchs und der über die große Ver- zögerung dieser Angelegenheit geführten Beschwerden, anerkannt werden mußte, nach dem Gutachten des 11ten Ausschusses schon deshalb abgelehnt, weil die Sache noch der Entscheidung des Kd- niglichen Ministeriums vorliegt und somit eine Verwendung bei des Königs Majestät unzulässig is.

Der 11te Ausschuß hat sich mit der Prúfung der Vorschläge beschäftigt, welche dem auf Beschränkung des Úbermäßigen Brannt- weintrinkens gestellten Antrage unterlegt worden sind. Das Be- dúrfniß einer Abhúlfe gegen dies Uebel scheint sich hauptsächlich nur in Fabrik - Gegenden herauszustellen. Die Erhöhung der Branntwein - gegen die Malz - Steuer scheint indessen eben so shwer ausführbar, als eine direkte Besteuerung des Brannt- weins etwa zum Besten der Armenkasse; die dadurch entstehende eringe Preiserhöbhung würde den Trinker niht abhalten. Ein Daun der Fabrikherren in Berbindung mit den Geistlichen und Schullehrern würde am ersten zum Zweck führen. Der An- tragsteller glaubt, wenn die Branntwein - Fabrication erschwert und vertheuert und dagegen der Genuß des Biers dem gemeinen Manne erleichtert würde, #0 dürfte sich dem Uebel steuern lassen. Es wird aber bemerft, daß die Erhöhung der Maisch - Steuer der Landwirthschaft sehr nachtheilig seyn und eine Menge ven Etablissements zerstdren würde, die ih- ren Viehstand durch die Brennerei erhalten. Uebermaß im Bier- trinfen würde am Ende nichr viel sittlicher seyn, als das Berau- schen an Branntwein, durch dessen höhere Besteuerung wir nur dem Auslande zinsbar werden möchten, Dann aber wird von anderer Seite sowohl die Trunfksucht in der Provinz úberbaupt, als die Zunahme derselben in jüngerer Zeit sehr in Abrede ge- stellt, und da sich viele Mitglieder der Ver¡ammlung in dieser An- sicht vereinigen, so wird beschlo;sen, Se. Majestät den König bloß um geseßliche Bestimmung zur Abhülfe zu bitten, Dem Gegen- stande fann jedoch, da sich bei der Abstimmung nur 41 gegen 26 Stimmen fúr den Antrag erkláren, keine Folge gegeben werden,

Bei dem Berichte des 11. Ausschusses und der Diskussion úber den Antrag, daß nach dem Ges. be vom 13, Juni 1790 die UnterstÜkung armer Reisenden, wle sie auf der linken Rheinseite stattfinde, auch auf der rechten Seite bewilligt werden mdge,

scheint sich berauezustellen, daß die Praxis in dieser Beziehung sehr verschieden is, indem diese Unterstüßungen iu einigen Gemein- den ohne Ersaß aus Armenmitteln gereicht werden, in anderen aber die Vergútung aus den Polizei-Strafg-:ldern von den Regierungen re- gelmáßig erfolge. Die vom Ausscluß bevorwortete Bitte, daß die gleibmäßige Anwendung des Geseßes in der ganzen Provinz durchgeführt werden möge, wird einstimmig genehmigt.

Eben so findet der von dem Referenten des 11. Ausschusses verlesene Bericht, die Zurücknahme jeder die Stempel-Freiheit der Armen- Angelegenheiten beschräânkenden Jnterpretationen betreffend, um \o mehr die ungetheilteste: Zustimmung der Versammlung, da des Hochseligen Königs Majestät bereits in dem Landtags - Ab- schied vom 13. Juli 1827 Höchstihre desfallsige Willens-Meinung auf das huldreichste erkennen zu geben geruht haben.

Düsseldorf, 14. Juli. Die Versammlung vernimmt den Bericht des Aten Ausschusses über die Anträge, welche die Auf- hebung der Königlichen Kabinets-Ordre vom 6, März 1821 und aller Verordnungen und Reskripte in Beziehung auf die Bil: dung eines besondern Gerichtsstandes für Beamte zum Gegen- stande haben. Bei dieser wichtigen, das Jnteresse der Provinz hon lange in so hohem Grade in Anspruch nehmenden Angele- genheit sucht der Referent zunächst den Standpunkt fest zu stel: len, von welchem er dieselbe betrachten zu mússen glaubt, und be- zeichnet denselben als den, in welchem das Staatsrecht und das Provinzialrecht sich berúhren. Es enthalten nämlich die vorlie- genden Anträge die Bitte, 1) um Wiederherstellung der vor dem Jahr 1821 geltend gewesenen materiellen Straf bestimmungen ; 2 um Wiederherstellung der in der Rheinischen Kriminal -Pro- zeß-Ordnung vorgeschriebenen Formen, und als Folge hiervon 3) um Wiederherstellung der Kompetenz der Rheinischen Gerichte. Referent fährt fort: bei aller Achtung vor dem provinziellen Prin- zip bleibe doch der Grundsaß unbestritten, daß dessen Geltung auf dem Gebiete des Verfassungsrechts den Anforderungen des allgemeinen Staatsprinzips nachstehen músse, und da könne nicht verkannt werden, daß Einheit der Geseßgebung eine Noth- wendigkeit sey, namentlich in der Bestrafung des Hochverraths, des Sttaats-Berbrechens und des Verbrechens der beleidigten Maje- stát. Allein zu untersuchen bleibe, ob diese Nothwendigkeit der Einheit auf die Bestrafung der Verbrechen sich beschränken, oder ob fie zugleich auf das formelle Gerichts-Berfahren, ferner auf bloße Diensk-Vergehen der Beamten und endlich auf Vergehen gegen Beamte sich erstrecken müsse. Ueber die unbedingte Noth- wendigkeit gleichmäßig'r Besirafung hinsichtlih der oben bezeich- neten drei Verbrechen und der Einführung dieser Gleichmäßigkeit durch Anwendung des 2Wsten Titels des Allgemeinen Landrechts fey man im Ausschusse nicht zweifelhaft gewesen. Eben so habe man sich von der durch höhere Rücksichten, besonders in Bezie- huna auf das Ausland, gebotenen Nothwendigkeit Überzeugt gez halten, für diese Verbrechen eine exceptionelle Jnstanz zu bilden, welche ohnehin auch der Rheinischen Geseßgebung fúr Verbrechen dieser Art nicht fremd sey. Daß aber, diese Jnstanz zugegeben, auch das an derselben bestehende Prozeß-Berfahren eintreten ur.v mithin aus höheren Rücksichten auf die dem Rheinländer in je: der Hinsicht zu theuer gewordene Oeffentlichkeit und Münd- lichkeit wúrde verzichtet werden müssen, liege am Tage. Gleiche Verhältnijse schienen dem Ausschusse dagegen bei Ver- brechen nicht einzutreten, welche mit den oben bezeichneten, den Staat in seiner Eristenz bedrohenden, oder dessen Oberhaupt in seiner Würde verleßenden, nicht in eine Klasse geseßt werden kön- nen, nämlich bei solchen, welche von Beamten in ihrer Amtsfüh- rung oder gegen Beamte verübt werden. Der Ausschuß hält sich vielmehr für verpflichtet, die Wiederherstellung des Rheinischen Prozeß - Verfahrens rüsichtlich dieser Vergehen auf das drin- gendske zu bevorworten. Dennoch aber hat sich die Meinung als gemein dahin ausgesprochen daß das in der Allerhöchsten Kabi- nets- Ordre vom 6. März 1821 vorgesehene Verbrechen der Ma- jestats-Beleidigung nur in engerem Sinne aufgefaßt und nur auf solche Beleidigungen bezogen werden möge, welche die Allerhöchste Person des Königs oder die Mitglieder der Königlichen Fami- lie berühren; nicht aber die im Titel 20 des Allgemeinen Land- rechts angenommene Ausdehnung auf hohe Staats - Beamte für- der beibehalten werden möge; hinsichtlich der Straf-Bestimmungen aber glaubte er den nach den Zeitverhältnissen modifizirten Saßun- gen des zu erwartenden neuen Kriminal - Kodex mit Vertrauen entgegen sehen zu dürfen, Was nun die Verbrechen der Beam- ten betrifft, so hat die Königliche Kabinets-Ordre von 1821, welche dieselben dem ordentlichen Berfahren entzieht, den Mißstand nach sich gezogen, daß bei demselben Berbrechen verschiedene Strafbe- stimmungen und abweichende Prozeßformen zur Anwendung fom- men fönnen, indem Beamte wegen Dienskvergehen dem allgemei- nen Landrechte unterliegen, während deren Mitschuldige nach dem Rheinischen Penalkoder mit Befolgung der Vorschriften Über das peinliche Gerichtsverfahren gerichtet werden. Rücksichtlich des den Beamten für alle gegen sie im Amte begangenen Vergehen bewil- ligten eximirten Gerichtsskandes hat sich endlich die Ansicht des Ausschusses dahin ausgesprochen, daß ein hinreichender Grund zu solcher Bewilligung wohl nicht weiter vorliegen dürfte, indem besonders in den unteren Klassen der bürgerlichen Gesellschaft so leicht denkbare, oft nur durch Uebereilung herbeigefúhrte ver- legte Achtung , oder cintretende Widevseblichkeit wohl nicht ein exceptignelles Verfahren zu begründen geeignet scheine, aus dessen Statuirung der ungleich größere Uebelstand entspringe, daß die Rheinischen Gerichtshöfe mit Prozeduren dieser Art in solchem Maße úberhâäuft werden, daß es ihnen unmöglich werde, mit der Schnelligkeit und Gründlichkeit, welche die Justizpflege fordert, ihren Übrigen Obliegenheiten zu genúgen. Die Bestrafung der unerlaubten Selbsthülfe sey eine Steuerung, deren Annahme be- denklich scheine, da es besonders in der Rheinischen Geseßgebung schwer sey, die Gränzen zwischen einer einfachen Besiergreifung, welche sogar gestattet, und einer eigenmächtigen p u sth N bezeichnen, und man zum Andern au dad Ee B S lungen in das Gebiet des Strafrechts piebe, eseri te des Herrn strafbar angesehen wurden, Der in dem Nes[krip

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