1841 / 221 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

R See äe mdr far Ard Prem T Ce E r B M r ez a M E om Br dez S

E I E “i L P C E

nigs beehrt, und wenn er es auch als eine Kränkung empfinden konnte, daß Winterfeldt mehr im Geheimnisse war als er selbs, und daß dadurch von seiner Seite mancher anfängliche Widerspruch ver anlaßt wurde, so war er doch sogleich voll Feuer und Thätigkeit, als im Juni 1756 die Ausführung des großen Unternehmens gegen die mächtigsten Staaten Europas beschlossen war. Sein Antheil an dem Feldzuge dieses Jahres blieb aber nur auf die Deckung Schle fiens beshränkt und auf das Ausbeuten und Brandschaßen der Bdh mischen Gegenden , welche seine Truppen abreichen konnten, wo er wieder bewies, daß er ein Meister in der Kunst sey, seine Truppen reichlich zu verpyflegen und gleihwohl das Land zu schonen. Den Feldzug des Fahres 1757 begann der dreiundsiebzigiährige Greis mit Lust und Eifer, aber nicht ohne eine gewisse Vorahnung seines Todes, wie er am 27. April nach Hause schrieb : „Wo der Feind nicht weicht, werde ich mich ihm mit herzhaftem Muth entgegenseßen, um mein Ziel selig zu beschließen und mit Ehren zu beenden, warum ¡ch Gott mit Fnbrunsti täglich anrufe,/ Und er fand auch diesen

e . p E E ina m ta S Met e

d . V s Bekanntmachungen. boren den Vek FUnNCmaMmUtg.

Das im Fnowraclawer Kreise gelegene ¡- Meilen von der Departements-Stadt Bromberg, eden so weit von der Stadt Thorn und 13 stadt Jnowraclaw entfernte Domainen - Vorwerk Niszczewice, wozu mit Einschluß der Milcheret

kannt, un haltsort,

Zamczisko der Christian

an Hof- und Baustellen . 9 Mg. 155[1R.| an (Harten L 58 37 an Aker . V d i : 2001 5 und sind ant IWtesett Í 0 665 an Hütung... T 320 an Gewässern C ALA 40 an Unland, Wegen, Gräben 2c. 58 zusammen .…... 3153 Mg. gehören, soll auf Achtzehn Fahre, nämlich vom dafc l, Fuli 1842 bis Fohanni 4860, verpachtet werden [ ( und ist der diesfällige Licitations - Termin auf bts 1819 den15.Septemberc.,„Vormittagsum10Uhr in unserem Konferenzhause vor dem Departements Rath, Herrn Regierungs-Rath Fachmann, anberaum!

¡u Siegrot

18 [N

lich vorgeladen

Das Minimum der Pacht - Worauf lizitirt werden | ver n Lem aus den 1842 Golde, j vor dem Deputirten Herrn Ober-Landes-Gerichts

Dié ubrtgeit Yevrvachtungs- Bedingungen werden | Referend. Kusche in dem htesigen den Pachtluztigen tm Termin befannt gemacht , auch |richtshause angeseßten Termine schriftlich oder per

soll, beträgt 2120 Thlr. 22 Sgr. incl. 705 Thlr. in 21. Mat

fönnen selbige vor dem Termin in unserer Registra tur und bei dem gegenwärtigen Pächter Herrn Hep nex in Riszezewtce eingesehen werden nei!

Wer zum Bieten zugelassen seyn will, muß etne melden Caution von 1500 Thlr. baar oder in Staats -Pa vieren neb} den dazu gehörigen Zins - Coupons nie derlegen und sich über sein Vermögen und Qualifi cation zu dergleichen Pachtungen ausweisen

Feder Lizitant bleibt an fein Gebot bis zur höheren Entscheidung gebunden.

An grundherrlichem Fnventarium sind nur die Ge baude und Saaten vorhanden.

Bromberg, den 30. Fult 1841.

in Ermangelut

“No enotger Berra.

Das hierselbs| in der Neuen Friedrichs - Straße No. 38 belegene, im Hypothekenbuche des Kammer gerichts Vol. I. pag. 361. No. 76. verzeichnete, dem Kaufmann Fohann Heinrich Kupsch gehörtge Grund tut nebst Zubehör, welches auf 49,108 Thlr, 13 Sgr. 47 Pf. gerichtlich abgeschäßt worden, soll an den Meistbietenden in dem auf Dent 23, Februar 1842, Borm. um 14 Uhr im Kammergericht vor dem Kammergerichts - Rath Herrn von Orygalski anberaumten Termine offent lich verkauft werden.

Die Tare/, der neueste Hypothekenschein und die Kaufbedingungen können in der Kammergerichts-Re gistratur eingesehen werden.

Berlin; dent 5, Fuit 1841,

Königl. Preuß. Kammergericht.

den al3dann fennen schuldig

dert berechttgt

Breslau, den

Si G:

Bei dem unterzeichneten Königl. Ober - Landes Gerichte sollen nachstehend benannte Personen, über deren Leben und Aufenthalt die Nachrichten fehlen, gerichtlich für todt erklärt werden, als 1) der Zimmermann Fohann Anton Franz Welzel

j

12, Mai 1777 in Strachau, lebte zu leßt in Berlin, von wo scit 30 Fahren die leh ten Nachrichten über ihn eingegangen sind

die unverehelichte Anna (Hallas ( reits verstorbenen unverehelichten Gallas zu Bra Meilen von der Krets lin bei Wartenberg; thx Geburtsort if! unhbe

d

15, November 1786 zu Grambschúß bei Nams lau, hat lich seit 1806 von Betchen entfern1

970

Heldentod in dex Schlacht bei Prag am 6. Mai 1757, als ex in ci nem für die Preußen sehr bedenklichen Augenblicke , als selbst sein cigenes Regiment wich, dem Fahnenjunker die Fahne entriß, sie hoch emvor hob und rief: „Wer ein braver Kerl ist, folge mir.// Da trafen fünf Kugeln den altcu Feldherrn, und lautlos sank erx vom Pferde. S

Sein König emvfand den Verlust des Feldherrn, von dem er cin gesagt hatte (S, 192 er sey thm mehr werth, als 10,000 Mann, auf das tiefste, Man hat ihn nach der Schlacht, als der Sieg größtentheils entschicden war, mit sichtbarer Traurigkeit auf dem Rasen am Wege sißen schen und mit erstickter Stimme aus rufen horen : Wir haben viel verloren, der Feldmarschall Schwerin ist todt.

Biele einzelne Züge, mit denen Herr Varnhagen von Ense seine Erzählung geschmückt hat, müssen wir übergehen, Sie zeigen, daß Schwerin durchaus fanguinischen Temperamentes war, siets aufge weckt und regsam, ein Feind des MüUßtgganges , dex Liebe nicht ab

E

i A A E

Byromherg, den 17 T ochterx dev be seit 15 Jahren auch ihx Aufent Leopold Hoffmann

Thlr.

Nothwendiger Verkauf. Der in der Altstadt sub No. 292

hold und ihr leiht mehr ergeben, als es mit seinen Grundsähen und seiner Frömmigkeit vereinbar gedacht werden mochte, Diese lehtere Eigenschaft und seine unerschütterte Festigkeit im luthez, hen Glauben dürfen aus einer Zeit, die heut zu Tage so oft d ungläubige genannt wird , nicht unerwähnt bleiben. Er verrichtet: alle Morgen sein stilles Gebet, besuchte cifrig den offentlichen Got tesdiens, liebte auch außerhalb desselben die Unterhaltung mit Geiß lichen , hielt seine Leute fleißig zur Kirche an und war úberall ein erweckendes Beispiel frommer Andacht (S. 149, 186, 270 f.). Als Kriegsmann ist ihm kein wesentliches oder wünschenswerthes Erfor derniß jemals abgesprochen worden, wie Friedrich 11. dies immer anerfannt hat, und wie er troß dessen den Feldmarschall die ganze Schwere der höheren Befehlsmacht öfters empyftnden ließ, dies hat Herr Varnhagen von Ense trefflih (S. 239 }.) nachgewiesen. Man muß darin nur den Ausdruck ciner Nothwendigkeit sehen, die dem RYerhältniß angehört. : a

i o - A 17 _W S ® p Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten. flärt und ihr Vermögen ihren nächsten legitimtrten mine persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmä Erben und Erbnehmern verabfolgt werden wird

Oftober 1840, Königliches Ober-Landesgericht

tigten, wozu die Herren Justiz-Kommissarien Dr. Ha delich, Fustizrath Rötger und Dr, Windmüller vorge schlagen werden, zu melden, sonsi aber zu gewärtigen, daß fie, die Abwesenden, für todt erklärt werden und das von ihnen zurücgelassene Vermögen unter Aus schließung der unbekannten Erben oder Erbnehmer

auf dem Markte den sich legitimirenden Verwandten und in deren Er- geboren den | belegene, zur Fiebichschen Konkurs Masse gehörige, neu mangelung dem Kgl. Fiskus übereignet werden wird, und elegant ausgebaute Gasthof, abgeschäßt auf 153/92 soll in termino dent 18, September c. Vor

Erfurt, am 20, Fanuar 1841, Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

seither feine Nachrichten mehr von |mtllags um 14 Uhr, an ordentlicher (Zerichtsstelle in

ihm eingegangen,

dex Fohann Karl Gottlteb Schwarzer - unche licher Sohn sväter verehelicht gewesenen Freigärtner Zacher

h

wurde in seinem 17ten Fahre zum Milt

taix ausgehoben

mit und hat seit Nachricht mehr von sich gegeben, E

Alle diese Personen werden demnach hiermit offent C E

sich binnen 9 Monaten

\önlich zu melden und die weitern Anweisungen zu | gestorben seyn soll erwarten, widrigenfalls gegen dieienigen Verscholle welche weder erscheinen, noch sich schriftlch den auf Todeserklärung erkannt ibr Vermögen den alsdann bekannten Erben oder

g

gefordert, spätestens in dem vorgedachten Termine zu erscheinen und ihre Erbrechte nachzuweisen , wt j / drigenfalls sie mit ihren Erbrechten werden präklu Königl. Regierung, Abtheilung für direkte Steuern 2c. [dirt werden und legitimirenden Erben zur frcien Disposition verab-

auch von thnen weder Rechnungs lequitg noch Ersaß der

Die Tate, der Fohanna Eleonore Breuei

eine Ertrags Thorn, den 9. Februar 1841.

geboren am 7. April 1794 zu Neu

machte die Feldzuge von 1813 dieser Zeit keine

AaTaGtfia späteitens

geblich zu Stargard tn

N ‘41 a s 41 E, : G r C, A » 2 80mttags L U acborenen und hierselb am 0

Ober-Landes-=Ge von dem cin Sohn

tin (Brofßherzogl. icl) innerhalb 9 Monaten demnächst aber ormittags um 11 Uhr,

solcher, der dazu berechftgten df melden

Disposttionen | Vormittags um 12 Uhr Nachlasses Ube! denfelben antuer verfauft werden.

erhobenen Nußungen zu for

sent, sondern sich ledialich mit dem

ientgen begnügen müssen, was alsdann von dex Erb schaft noch vorhanden seyn wtrd, 1

1

Königliches Ober-Landes-(Gerichk

Folgende Verschollene :

1) Fohann Fiedrich Beutler aus Dobiteszewso , der zuleßt im Fahre 1805 zu Nordhausen als Apo ker theker-Gehülfe condittonivrt hat ;

cher-(GBeselle auf die Wanderschaft sich begeben : Dev Postillon Michael Hentke gus der zuleßt, 1796, zu Lauenburg sich aufgehalten ; Samuel Wilhelm Schwandt aus Filehne, wel

Alle dieienigen Personen, welche

L A 180 An das tm Hypotheken - Buch F :

hann Christian Leopold und

kowsft eingetragene Kapital von 600 Fl

l- C ( N (Geldes oder 150 Thlr

Papterma

Pommern

nothwendiger Subhastation öffentlich verkauft werden der neueste Hypothekenschein und die Be dingungen sind in der Registratur einzusehen Bemerfkt wird, daß nur etne Matertaltien Taxe aufgenommen ist,

zugeschlagen werden wird, 1lucck des

Köntagl. Land- und Stadtgertcht zu Datizig

De zu Krieffohl Nr. 9 zum Rechte derx

An das tm Hypotheken-Buch des (Zrundstücks hter felbit tn der Gerbergasse Nv. 9 für den Apothe ‘-(Gesellen Fohann Michagel Felsfki eingetragete | Pfenntgzins-Kapital von 1400 Fl 2) Fohann Traugott Gütermann aus Filehne, der als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand Q im Fahre 1818 von Linfkau aus als

t i Land- und Stadtgericht Rügenwalde. Die unbekannten Erben und Erbnehmer des an- vor im Fahre 1760| Verwarnung vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben Oktober 1833 ver- die zur Begründung der Klage angeführten That storbenen Fnvaliden-Unteroffiziers Christian König, [sachen als richtig angenommen und, was Rechtens Rornamens Fohann , 1815 erkannt werden roll, Mecklenburgischen Militair-Diensten werden hierdurch aufgefordert svätestens aber in dem au} SOTTOUCYL 1844, angeseßten Termine im hiesigen Gerichts-Lokal schriftlich oder persönltch zu widrigenfalls dexr Nachlaß fentlichen Behörde zugesprochen und zur sreten VBer- «Fiskus als herrenloses Gut fügung darüber verabfolgt werden wird. Zugleich werden die ctwa unbekannten Erben und Erbnehmer der vorgedachten Personen hiermit auf Nothwendiger Verkauf werden, Taxe und Hypothekenschein sind in der Re Das dem Kaufmann Friedrich Wilhelm RochoUll und gistratur einzusehen dessen Ehefrau Agatha Carolina geb. G : achdrige, hierselb} auf dem Steindamm unter der Sel-| der betreffende Rachlaß den sich |vis-Kummer 399 und Nr. 11 des Hypothekenbuchs ge G 6 legene Grundstück, abgeschäßt auf 8618 Thlr. 15 sgr Die näch cxfolater Prartunon ny erwa nocy mer-\ti“ de?“ Registratur T E denden näheren oder gleich nahen Erben aber wer den alle Handlungen und der Besißer des

GEdiktaqtr- Citation. Die Ehefrau des vormaligen Kaufmanns Karl nicht aber|Singmann, Emma geborne Rose, hat unterm 24. Mat wider thren, dem Aufenthaltsorte nach unbekannten Ehemann, wegen Mangels am Unter

Kbnigl. Land - und Stadtgericht. halte, quf Trennung der Ehe und Vernrtheilung

desselben zur Ehescheidungsstrafe klagend angetragen, Es wird daher dexr Verklagte hierdurch zum Klage v 1. beantwortungs-Termine auf den 10. Marz 1842,

Herrn Landgerichtsrath Groshetm, unter dei

Marienburg, den 12. Jult 1841, Königlich Preußisches Landgertcht

Nothwendiger Verkauf Stadtgericht zu Berlin, den 6. Februar 1841. as tn der Waßmannsstraße Nr. 13 belegene Grund Kaufmanns Freche, taxirt zu 8878 Thi 10 sgr. 8 pf., soll am 14. September 1841, Voi mittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt

11 D) desselben dem R

Speckmann zu

—_ A E Stettiner Dampfschifffahrt.

Die Befgnntmachung wegen der Wiedereröffnung

IVEC 70G DUICH DCB Dampfschiffs Dro nning Ma

Taxe, soll ria// nach Kove s SETA : S t { Kopenhagen bleibt noch vorbeh VFCLFCDNTEN Clem er 1944 s : E N rbehalten.

in oder vor dem Artushofe |ch

Dampfschi} „Kronprinzessin Cayftf wtrd wahrend des Monats August ICOCNt tet ge 7 S dhirerfiaaci Mittags 12 Uhr, und ait jedem Sonnabend, Morgens 5 Uhr von Stettin nach Swotnemuüunde abgefertigt, legt i jeden Sonnabend die Tour von Swinemünde nal Grundstuds Putbus zuruct und wird von Swinemünde expedirt ersten Ber-| an jedem Montage nach der Ankunft von Núget

besserung fur die 3 Geschwister Florentine, F0- an jedem Mittwoch ) O

ilhelmine Ne Freitag. ( Worgens 8 hr

at. Bet den Rugener Fahrten verweilt es nur kurze Zeit zu Swinemünde und bringt den Sonntag vor Putbus zu Stettin, den 4, August 1841. C D Danz, (Geldes dder fonstige

Briefs-Jnhaber Ansprüche zu machen haben, nament Lau S Ang lich aber die Geschwister Florentine, Johann Christian Ludivigsdorff, | Leopold und Wilhelmine Rekowski, so wie dieErben des | etne Tabacksfabrif mit Avotheker-(Gesellen Tohann Michael Felski, nament lich die Tohanna Wilhelmine Felski, vercheltchte Be

Fn einer der lebhaftesten Städte Thüringens ist einem wohl etingerichtetett Aue t Vertnufen Die Kaufgelder können zum Theil, nach Befinden der Umstände, zu 5 steher

geboren den 22. Mai 1786 zu Fischerhau beî cher im Fahre 1803 auf der Wanderschaft im|\ diente Ferdinand Heinke, werden hiermit aufgefordert, | bletben.

(Gabersdorf, welcher sich im Fahre 1818 von da entfernt hat, ohne über seinen Aufenthaltsort | Nachricht zu ertheilen, | der Müllergeselle Foseph Schmidt , geboren den | 26. Februar 1788 zu Niederhannsdorf, welcher, jeit etwa 30 Fahren nach Sachsen gewandert ist und seitdem nichts mehr von sich hgt hd ren lassen, : der Franz Stumpf, geboren den 4. Dezember | 1806 von Stuhlseifen entfernt, ohne Über sei aus Nakel, _ nen jeßigen Aufenthaltsort Nachricht zu ertheilen, | 4) der George Friedrich Paul alias Klinkert, gebo- | ren den 22. April 1777 in Bohrau , entfernte sich im Jahre 1791 und hat von Berlin aus im Jahre 1792 die leßten Nachrichten gegeben, 9 N Johann Gottlieb Buchwald , geboren den 12. Dftober 1788 zu Rieder-Hertwigswalde bei | 10) : a , Ul, vote sein Bruder, | e Januar ag Bed Bubtald geboren den R 2 VA u ckKleder-Hertwigswalde, scit 11) dem Fahre 1813/ zu welcher Zeit sie sich von | _ Freyburg in Schlesien entfernten, verschollen, | ) der Bernhard Hilgner, geboren den 2. au 1787 zu Frankenthal bei Neumarkt, dem Fahre 1813 dem Ver men niedergelassen, ) dexr Trompeter Franz Anton Fagnat

3) Woyctech

len begeben

welche sch

hat sich seit | muthen nach in Bdh-|

P s l markt, hat sich seit 1815 entfernt und nach Eng | land begeben, 1 die verehelicht gewesene Quartiermeister Maria| Theresia König geborne Scheidt, geboren den| 3, Mai 1768 zu Wittgendorf bei Landshut,

richten eingegangen sind,

min Urbatsch , geboren den 14. August 1798 zu |Landesgerichts-A}e}or Mtchelau, entfernte sih im Jahre 41815, seit | persönlich oder dur welcher Zeit keine Nachrichten mehr von ihm [ihnen die Justiz -

eingegangen sind,

11) der Fohann Gottlob Hartmann Bernhard, ge-[werden, sich zu melden, widrigenfaUs sie

Oesterreichischen sich aufgehalten ;

der Schuhmacher-Gesell Foseph Wolf aus Bar cin, der 1812 in Pakosec in Arbeit gestanden und D dort zum Polnischen Militair ausgehoben wor den seyn foll;

die Gebrüder Lorenz Roch und Valentin Mila [ten Termin anzumelden und zu begründen, widri genfalls fle mit ihren etwanigen Ansprüchen werden prakfludirt und gedachte Dokumente werden fux un

aus Jnowraclaw, von denen Lorenz Roch 1813 «um Militair ausgehoben worden seyn soll, wäh c 01 rend Valentin 1820 sh in Warschau aufhielt: [gültig erklärt werden, 1786 zu Kaiserswalde, welcher sich im Fahre] 7) der Schuhmacher

die Anna Marianne Nuszkiewicz, welche sich im| 41) Fahre 1809 aus Polnisch Crone wegbegeben ; die Geschwister Anna und Fohann Malzahn,} 1807 von Sucholoroko wer Krets) heimlich entfernt haben ; Fohann Karl Schlieper gus Bliegedzin Iirsiß), welcher fich nach dem Jahre 1810 von | | da entfernt hat; 2, Augusi|12) die seit 40 Fahren verschollene Barbara, geborne Walewska, verehelichte v. Zbychikowska l’, v. ZU- licka, über deren Aufenthalt und Alter sich nichts E ¿A l hat ermitteln lassen ;

A A e C Mer 0s Scheer, geb. (13) die unverehelichte Theodosia Pawlowska, welche den 17. Mat 1793 zu Weiskirschdorf bei J sich um das Fahr 1816 von A anlbig nach Po-

len begeben; ) der Müller-(Kesell Johann Pusch aus Sophien

thal, welcher im Jahre 1818 nach Polen in die welcher seit dem Fahre 1806 keine weitere Nach Auf Le Uns Bana, werden hierdurch

B / [fort Nachricht zu gebet

woelchex sich im Fahre 1824 von Polnisch Crone aus in die Fremde begeben;

Strzyzinski, welcher sich 41811 von) IKagrowtec aus auf die Wanderschaft nach Po- |

folche binnen 3 Monaten, spätestens aber in dem auf den 24. vier Und zwantigsten

D Bott ags 10 Or Hr vor dem Herrn Land- und Stadt-Gerichts-Rath Els

Nähere Auskunft erhalten Kauflustige, gegen por ivelche Untex der Adresse I. M. Buchhändler Krehn in Novrdhgusen// abzuge ben find

September [ldfrete Brtefe

ner auf dem Stadt-Gerichtshause hierselbst anberaum

(Gesell Thomas Wys5zkowskt Oanzta/, dent 21. Mat 1844,

Köntgl. Preuß. Land

Sa Nachbenannte Abwesende:

Fnowracla

(Kreis |

ch einen Bevollmächtigten, wozu | oder spätestens in dem auf

Kommissarien , Fustizr ckchbvfe De e141841, Vormi g : unis, Kommissarien , Justizrath Schöpke|den 6, Dezember 1841, Vormittags10Uhv, und Jusliz-Kommissarius Schulß 11, vorgeschlagen | vor dem Deputirten, Herrn Land- und Stadtgerichts- für todt er-|xagth Seiler an hiesiger Gerichtsstelle anbergumten Ter-

und Stadt-Gerticht.

Citation.

| Anton Franz Wedekind, geboren zu Erfurt den | 5, Mai 1802, Sohn des Speisers Fakob Wede find und desscn Ehefrau Maria Anna ( ex hat sich im Jahre 1813 von hier entfernt und foll im Jahre 1824 aus Rußland die leßte Nach- richt von sich gegeben haben ) 5 Fohann Christoph Deubach, geboren zu Erfurt am 14, August 1800, Sohn des Johann Caspar Deubach und der Christiane Elisabeth Deubach, | gebornen Bornmann (er hat sich im Fahre 1821| als Schuhmacher in die Fremde begeben und zu-| Citation bekannt gemacht N im Fahre 1 Mo Lübeck aus gee ; | Fohann Franz Angelrorh, geboren zu Walschleben hier oder i p N Ehe Rana

am 6, Februar 1800, Sohn des Fohann Heinrich hier odev in der Rhe zu bestellen, Angelroth und der Dorothee FriederikeAngelroth, geborne Bendleb (er ist nach seiner Yolljährigkeit im Fahre 1824 als Sattlergeselle auf die Wan- derschaft gegangen und hat im Jahre 1426 von

9 Uhr, vor dem Herrn Ober- [etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erb: Pießker anberaumten Termine | nehmern hierdurch dffentlich vorgeladen, sich vor

Berta aqunr a

Nachdem heute Gottlob Haase von hier, welcher im Fahre 1812 mit der Sächsischen Armee nach Ruß land ins Feld gegangen und seit dem 19, Fanuar 1813 verschollen is, auch ein Vermögen von 50 Tha [lern verlassen hat, ingleichen alle die, welche im [Falle scines Todes als Erben, Gläubiger oder sonsi [Ansprüche zu haben vermeinen, sie mögen sich nun [gemeldet haben oder nicht, bei Vermeidung der T0- |desgerflärung und bet Strafe der Ausschließung #0- [wohl des Verlustes der Wiedereinsceßung in den vori [gen Stand, vorgeladen worden sind, den 28. Dezbr, [1841 an Kanzleistelle zu erscheinen,- das Vermögett in Emvfang zu nehmen , die Erben und Gläubiger aber, sich zu rechtfertigen und ihre Ansprüche anzu melden und zu bescheinigen, den 8. Febr, 1842 der Akteninrotulation und den 9, März 1842 der Publication cincs Erkenntnisses sub poena publicati [sich zu gewärtigen, so wird solches mit Verweisung auf die bei hiesiger Kanzlei aushängende Ediktal tant Auswärtige haben wegen Annahme künftiger Ausfertigungen einen Mandatar

Fustiz-Kanzlei Königsbrück, am 3. August 1841,

if op A : / Literarische Anzeigen.

l j Rom aus die leßte Nachricht von sich gegeben); | So eben erscheint in meinem Verlage und isi hrem Leben und Aufenthalt so- [werden guf den Antrag ihrer Verwandten, bezie- durch alle Buchhandlungen, zu Berlin und Pots 10) der Schubmachergesell Joseph Heinrich Benja-|1841, Vormit tes n oder in dem am 6. Oktober|hungsweise Abwesenheits- Kuratoren , sammt thren dam durch die Stuhrsche, zu beziehen:

Czaykowski (Michael), Wernyhova, der Seher im Gränzlande. Geschichtliche Er- zählung aus dem Fahre 1768, Aus dem Pol nischen überseßt, Zwei Theile, Gr, 12, Geh.

2 Thlr. Leipzig , im Fulj 41841, F. A. Brockhaus,

Preuß)

Berlin, Mittwoch

Snhalt. Amtl. Nachr,

. C : tit ck G Ds Landtags - Angelegenheiten. Mein. Bo vin, Schluß der erhandlungen über Preßfreiheit und Censi d8 Minifer-Staats Rußland und Polen. Warschau. Ankunft des Minister C aa 3 Secretairs des Königreichs. Verordnung Über den Privat-

Unterricht. L, Ó L A , Lal ‘is ‘xielle Erläuterungen über die ung Frankreich. ep aris. Toulouser Angelegenheiten. Nachrichten S Se a Rundschreiben der Königin Christine an das diplo- aus So rorps. Prozeß Lafarge. Vermischtes. ; M britanien und Jrlaud. London. Lag der Parlaments G Lfnung Peel's Entschluß hinsichtlich der Sprecherwahl. Streitkräfte zur Aufrechthaltung der Ruhe im Lande. Englische Flotten-Division in der Levante. Persiens Genugthuung. _ ¡ Niederlaude. Haag. De Rutltters Denkmal. Evanzgel, Synode. Belgien. Brüssel. Ordens-Verleihungen. Thiers. G t ih. Die Sdhne des „Fnfantken Don Francisco de Paula. _ Deutsche Bundesstaaten. Schreiben aus Dresden. (Die Struve che Trink Anstalt ; „-Lehrfreiheit und Hôdrfrethett““; Vermischtes.) Karlsruhe. Audtenz etner Deputation der zweiten Kammer eim Großherzog. Schweiz. L zern. Entlassung der Offiziere, welche die Adresse in der Aargauer Angelegenheit veranlaßten. Thorwaldsen. FU- risdiciion des Nuntius. Zürich. Naturforschende Gesellschaft. “talien. Florenz. Versammlung der Naturforscher. Eisenbahn. Spauien. Madrid. Die, Anleihe von 60 Milltonen Realen ; Espartero und die Protestation der Kdnigin Christine; wettere Han vel mit Englischen Schmugglern. S - i Türkei. Konstantinopel. Said Bey's Mission. Fortgeschte Rüstungen. Bestätigung der Sieges-Nachrichten aus Kreta. - Pest. Von der Türkischen Granze, Aufstand in Fhrail. “nlaud. Frankfurt a. d. D. Provinzial - Königsschteßen JGBiss., Kunst u. Lit. Sud Arabische Fnschriften.

Amtliche Uachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben dem Fürstlich Reuß-Schleiß- hen Ober-Jägermeister, Haus-Marschall und Kammer-Direktor von Strauch zu Schleiß, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse ; so wie dem fatholischen Pfarr - Kaplan Neuhaus zu Werden den Rothen Adler: Orden vierter Klasse Allergnädigst zu verleihen geruht.

L Se e t s F G 57

Dem Justiz-Kommissarius Lüder zu Pasewalk isf, außer

der Praxis bei dem dortigen Land - und Stadtgerichte, auch die

Praxis bei sammtlichen Üntergerichten im Ueckermünder Kreije gestattet worden,

BDefaäanntmaMun 9, die Einldsung der Kur- und Neumärkschen älteren Zins-Coupons und Zinsscheine betrefsend.

Von den Kur- und Neumärkschen älteren Zins-Coupons und Zinsscheinen, welche nach unserer durch die Amtsblätter der sammt- lichen Königl, Regierungen, durch die hiesige Staats - Zeitung (Nr. 62, 69 und 76), die beiden anderen hiesigen Zeitungen und das Jntelligenz- Blatt erlassenen Bekanntmachung vom 25. Fe- bruar d. J. bei der Kontrolle der Staats - Papiere in Berlin, vom 15. Márz c. ab, zum Nennwerth baar eingeldst werden sol- len is bis jeßt ein bedeutender Theil zu dem eben genannten Zwecke noch nicht eingereicht worden. Wir fordern daher die unbekannten Jnhaber solcher Papiere hierdurch abermals auf, olche unter Beobachtung der in der oben bezeichneten Bekannt- machung enthaltenen Bestimmungen bei der Kontrolle der Staats- ‘Papiere, hier in Berlin, Taubenstraße Nr. 30, Behufs der baa- ren Einlósung einzureichen, und bemerken zugleich, daß, wenn der- gleichen Zins-Coupons und Zins-Scheine ferner zurückbleiben soll- ten, die Einlósungsfrist derselben später durch Ausbringung eines Práflusiv-Termins beschränkt werden wird.

Berlin, den 19. Juli 1841,

Haupt - Verwaltung der Staats - Schulden,

Rother. Dee, von Berger, Natan. Setten vori,

Bekann maGu n q Die fúr das zweite Semester d. J. zur Tilgung kommenden Staats- Schuldscheine im Betrage von 957,000 Rthlr. sollen am Freitage den 13ten d. M., Vormittags 10 Uhr, im Sißungs- Zimmer der unterzeichneten Haupt-Verwaltung der Staats-Schul- den, Markgrafen-Straße Nr. 46, im Beiseyn eines ihrer Miktglie- der und in Gegenwart eines Königl. Notars bdffentlich durch das Loos gezogen werden. l Die ausgelooseten und am 2. Januar 1842 zur baaren us- zahlung gelangenden Staats-Schuldscheine werden demnächst nach Nummern, Littern und Geld-Beträgen durch die öffentlichen Blät- ter bekannt gemacht werden, Berlin, den 3. August 1841. 4 Haupt- Verwaltung der Staats-Schulden, Rother, Deeß. von Berger. Natan, Tettenborn. Abgereist: Se. Excellenz der General - Lieutenant und Jn- specteur der 2ten Artillerie-Fnspection, von Diest, nach Leipzig.

pre TaamuaDON ranerzin U r

Landtags - Angelegenheiten.

Rhein - Provinz. Düsseldorf, 19. Juli, (Schluß der Verhandlungen über Preßfreiheit und Censur, S. Staatsztg. Nr, 220.)

Alam

Ein Abgeordneter des dritten Standes außerte sih dahin:

Das Prinzip der Oeffentlichkeit sey fUr dic Rheiniande ein Bedürf- niß geworden und bedinge dic Fortentwickelung threr sotalen Zu- stände. Er glaube, es zteme dem gegenwärkigen Landtage , eine solche Gesinnung gegen des Königs Maiecstät auszusprechen. Er versiche aber nicht unter dem Prinzip eine ausgedehnte Defentlich keit, die in andern Ländern gestattete Pycßfreiheit oder vielmehr den Preßunfug- sondern nur dic Desngens und die Freihcit , alle die Änteressen des Landes betreffenden mäteriellen, so wie die geistigen und kirchlichen Angelegenheiten freimüthig und anständig bespre- chen zu können. Die Schwierigkeiten aber, die sich ciner solchen (Gewährung, des Mißbrauchs wegen, entgegen stellten, seyen so groß, daß selb die verschiedenen Redner, welche sich hier so ausführlich und gründlich darüber ausgesprochen, in ihren Ansichten und ange- gebenen Mitteln verschieden geblieben seyen; daher trage er darauf an, die Bitte an des Königs Maiestät zu stellen: „Dem Prinzip der Oeffentlichkeit für alle das Gemeinwohl und die Fnteressen des Landes betreffenden Angelegenheiten die möglichste Ausdehnung zu gestatten, und um Gewährung einer ausgedehnten Preßfreiheit, welche, durch kräftige und schnell wirkende Geseße bewacht, gegen ieden Mißbrauch sichere, wodurch dem Mißbrauch, der sich in Be- tref der gegenwärtigen Ausübung der Censur erhoben, abgeholfen würde. ‘/

Ein Deputirter der Städte kann sich nach den stattgefunde- nen Erörterungen nicht einem Antrage auf unbedingte Preßfrel- heit anschließen, theilt aber die Ansicht derjenigen, die meinen, daß die Censur, wie sie jeßt ausgeúbt werde, sehr mangelhaft sey, und schlägt vor: Se. Majestät um eine Revision des Censur- GBeseßes und um Bildung einer Kommission zu bitten, die uber die Zu- lâssigkeit der Veröffentlichung von Schriften zu entscheiden hâtte, welche durch die Lensur zurückgewiesen worden.

Ein Abgeordneter des vierten Standes bemerkt:

Von cinem verehrten Mitgliede des Ritterstandes sey uns der Mensch in ciner fortwährenden Erzichung vorgestellt , und hergusge- hoben worden, wie gefährlich der Sirenen-Gesang der Bösen und wie groß die Verpflichtung, dessen Einwirkungen und schädliche Folgen zu verhúten. Er wolle dagegen dem Menschen die freie Wahl zw chen Gut und Böse belassen, denn nur in der Freiheit liege Tugend und Laster, wogegen die ewige Bevormundung des Menjchen selbstständige Entwickelung zum Guten wie zum Bösen nimmer her: vortreten lasse. Er knüpft an das Beispiel, welches uns in zwet Lehrern vorgeführt, scine Bemerkungen Über die Deutschen Univer#- täten. Hier entwickele der Mensch sich selbsiständig, Herz und Ohr sev jedem Guten wie auch den Verführungen des Bösen gedfnet, und doch seyen unsere Universitäten der Boden, auf welchem unsere erleuch- teten Staats-Beamten groß gezogen, wo die weisen Männer Deutsch- lands ausgebildet würden. Von unserm Könige befürchte er keinc beschränkende Censur und erwarte mit Gewißheit ihre zeit gemäße Milderung; allein nicht dies allein müsse man erbitten, auch für die Zukunft uns eine Erbschaft sichern und durh ein Gesch fest begrün den. Das Referat habe auch in diesem Sinne sich ausgesprochen und vor der Hand Revision der Cenjur - Verordnung , danach die Erlassung cines Preß-Gescßes von Sr. Majestät erbitten wollen. Er schließe fh demnach dem Antrage des Herrn Referenten vollkommen an und bemerke ferner, der Herr Antragsteller wolle die Censur für anonyme Verfasser und die Freiheit für den unterschriebenen privile girten Schriftsteller, Hiecbei sey aber wohl zu erwägen, daß auch der Privilegirte seite Befugniß überschreiten und straffällig werden fdnne, daß also fúr alle Fälle cin Preß -Gesch nothwendig wäre, wobei man auf dieselben Beschwernisse, wie bet einem allgemetnen Preß-Geseßze, stoßen werde, : - |

Einer der früheren Redner aus dem dritten Stande erklärt: mit dem Referate stimme er in keiner Weise úberein, indem er die Preßfreiheit nicht wolle und sich mit Revision der Censur-Ge- seße gern begnügen werde. :

Der Herr Referent zeigt, daß auch der Ausschuß die Bitte um Preßfreiheit nicht bevorwortet habe, daß aber in dem gegen- wärtigen Zustande der Gesellschaft eine bedeutende Milderung der Preßgescße ohne Nachtheil stattfinden fonne und müsse, und daß die Erlassung eines Preß - Kodex für die Zukunft nicht umgangen werden Édnne. A

Der Herr Vorsißende äußert, daß, wenn der Ausschuß nur die Absicht habe aussprechen wollen, daß die Erlassung eines Preß- Geseßes in Zukunft möglicherweise zu erwarten sey, es eines be- sonderen, an Se. Majestät den Kdnig zu richtenden Antrages nicht bedurft hâtte.

Ein Abgeordneter des vierten Standes bemerkte:

Man umkreise die vorliegende Frage, wie die Kaße den warmen Brei. Alle Ansichten, welche sich hierüber hätten geltend gemacht, immten darin überein , daß die bestehende Censur zu beschränkend und hemmend für die Geistes Entwickelung sey. Wie dies zu heben, darüber seyen die Ansichten verschieden. Fnzwischen bliebe der ch renwerthen Versammlung nur die Wahl übrig, zwischen iener und der vom Referat beantragten, unter Obhut von Strafbestimmungen zu stellenden Preßfreiheit. Eine Censur scy_ durch allgemeine Ge- seße nicht zu regeln, da die vorkommenden Fâlle in ihren unendli- chen Abstufungen und Verschlingungen unmdglich so gengu bezeich- net werden können, daß die Censoren nach ihren individuellen Aus: bildungen nicht eine verschiedene, von der fesigescßten Norm abweichende Willkür ausüben sollten, dergestalt, daß das hier Verpönte einige Meilen weiter erlaubt sey; diese Bevormundung vernichte manche geillige Blü- the. Der menschliche Geist müßte sich nach scinen ihm beiwohnenden Ge- seßen frei entwickeln und das Errungene mittheilen dürfen, sonst würde aus einem flaren, belebenden Strom ein verpestender Sumpf. Wenn ein Volk sich für Preßfreiheit eigne, so sey diejes sicher das ruhige, gemüth liche Deutsche, welches wohl cher noch einer Aufstachelung aus seinem Phlegma bedürfe, als der geistigen Zwangsiacke der Censur. Seine Gedanken und Gefühle seinen Mitmenschen nicht unbehindert mit- theilen zu dürfen, habe viel Achnliches mit dem Nord-Amerikanischen Absperrungs-System der Sträflinge, welches in setner vollen Schroff- heit häufig zum Wahnsinn führe. Wer nicht tadeln dürfe, von dem habe auch das Lob keinen Werth; ähnlich in seiner Ausdrucklosigkeit sey ein Chinesisches Gemälde, dem der Schatten mangele. Möchten wir uns doch nicht diesem erschlafflen Volke beigesellt finden. Man gebe uns, der Vorhut gegen Gallicn, außer dem Materiellen noch ein geistiges Gut zu vertreten, wenn dann nochmals der Gallische Hahn frâhte, fände er uns bereit, nicht zur Schlacht allein, sondern auch, seinen Uebermuth zu zügeln. :

Wenn wir die Zerrissenheit Deutschlands zu beklagen hätten, so hätten wir sie in Bezug auf die Censur zu beglückwünschen. Ob- gleich bedauerlich in dem obschwebenden Falle, wo die weltliche und geistliche Gewalt über deren Gränzen im Hader lägen, so hätte sich doch so viel bei dieser Gelegenheit festgestellt, daß die Preßeinrichtung

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Staats-Zeitung.

nicht cinen gegenseitigen befriedigenden Erfolg gäbe. Der Süden flagte den Norden und umgekehrt der Norden den Süden an, daß er sich nicht in der vorgeschriebenen beengten Bahn bewege- Um aus diesem Dilemma zu kommen, sey das einfachste Mittel, dem Volke die Vertheidigung seiner eigenen Fnteressen anheim zu geben. Eine volle Preßfreiheit mit gebührlichen Straf-Bestimmungen über deren Mißbrauch sey ein passendes Auskunftsmittel, um cine unangenehme Berührung der Negierenden zu beseitigen. Die Bemerkung von einem geachteten Gliede des Fürstenstandes könne ihn nicht abhalten, diese zu beantragen, da die Bundesakte solche als grundsäßlich fel gestellt habe. Unser geistreicher, helldenkender König wäre sicher nicht abgeneigt, dem Volke einen Schuß zu geben, den es zu verz theidigen habe. Er trete dem Antrage des Referats bet.

Der frúßere Redner des ersten Standes verwahrt sich gegen die Behauptung des leßten Redners, als habe er gesagt, man dürfe hier nicht frei sprechen, oder bei Sr. Majestät mit einem Antrage wie der vorliegende nicht einkommen, indem er weder das Eine noch das Andere gesagt habe. Derselbe erwiederte auf die eben gesprochenen Worte: erstens trese ihn der Vorwurf nicht, seine Meinung nicht frei ausgesprochen zu haben; er sey es immer ge- wohnt, und besonders hier, weil es seine Pflicht seyz zweitens habe er nicht gesagt, daß es nicht erlaubt sey, ein Gesuch über diesen Gegenstand an Se. Majestät den König zu richten, fon- dern daß es seiner Ansicht nach nicht wünschenswerth sey.

Ein ferneres Mitglied des zweiten Standes erklärte :

Bevor wir zu der Wohlthat einer allgemeinen Preßfreiheit gelatt- gen können, schließe er sich theilweise dem Amendement des Herrn Abgeordneten der Städte an; denn wenngleich er Preßfreiheit wünsche, so wage er doch nicht, zu entscheiden, ob der Preßfretheit cin stets sicherer bändigender Zügel anzulegen sey. Aber das müsse er vor Allem wünschen, daß es cin Mittel gebe, die Mängel in der Verwal tung, die Wünsche der Unterthanen und Alles, was das Wohl des Landes beträfe, zur steten unmittelbaren und sicheren Kenntniß Sr. Maijestät unseres geliebten Königs zu bringen; deshalb möchte er dar- auf antragen, daf in jeder Provinz ein einziges Blatt bestimmt werde, in welchem diese Angelegenheit frei vorgetragen werden dürfte und Sr. Majestät dadurch Gelegenheit gegeben werde, dieselben kennen zu lernen. Dem Mißbrauche , der hiervon gefürchtet werden möchte, fönne unbedenklich vorgebeugt werden, wenn Jeder mit seinem Na men für die Wahrheit seiner Angaben bürgen müsse und Unwah- heit und Verleumdung mit den strengsten Strafen belegt werden könn- ten. Einem Könige, wie der unsrige scy, könne diese Kenntniß der Wünsche und Klagen nur willkommen seyn, da scin ganzes Streben auf Beglückung setnes Volkes abziele.

Der Herr Vorsißende resumirt die Verhandlungen und be- merkt: Daß allerdings Se. Majestät der König in der Reguli- rung der Angelegenheit der Presse so weit gehen könne, wie sich der Ausschuß-:Bericht ausdrúcke, als andere Bundesstaaten gegan- gen seyen und selbsk vielleicht noch weiter; daß aber Allerhdchst- dieselben Úber die bekannten bundesgeseßlichen Bestimmungen sich gewiß nicht hinwegseßen könnten und würden, wovon als von ei- nem feststehenden Prinzipe ausgegangen werden fonne. Jm Uebri= gen schließt sich derselbe denjenigen Mitgliedern an, welche die Hauptnachtheile der Censur in der Willkúr einzelner Censoren ge- funden haben, und sucht die zur Beseitigung dieser Willkür ge- machten verschiedenen Vorschläge möglichsk zu vereinigen, indem er findet, daß jener Willkur auf keine Weise besser vorgebeugt wer- den fónne, als durch Erlassung eines vollständigen Censur-Geseßes. Denn wenn es möglich seyn sollte, ein genügendes Preßgeseß zur nachträglichen Beskrafung zu erlassen, so músse es auch möglich seyn, ein vollständiges, alle Willkúr möglichst ausschließendes Cen=- sur-Geseß zu erlassen. Wenn auch vorhin die bestehenden Bestim- mungen úÚber die Angelegenheiten der Presse Censur-Geseß genannt worden seyen, so müsse er doch bemerken, daß bis jeßt fein Cen- sur-Geseß bestehe; es beständen nur Verordnungen zur Reguli- rung des Gegenstandes, welche sich auf die bundesgeseßlichen Be- stimmungen gründeten, und Jnstructionen, welche wieder aus die- sen Verordnungen hervorgegangen seyen. Wolle also die Stände- Versammlung nicht lieber nach dem Vorgange der Stände von Ösipreußen und Posen, von welchen der Gegenstand ausführlich verhandelt worden sey, darauf vertrauen, daß eine so wichtige An- legenheit die Aufmerksamkeit Sr. Majestät des Königs im vollz sten Maße beschäftigen werde, und deshalb diese Angelegenheit der Sorge Sr. Majestät anheim gestellt seyn lassen, so würde er vor- schlagen, an Se. Majestät den König die Bitte zu richten, in Er- wägung ziehen zu wollen, ob nicht durch Erlassung eines vollstän=- digen, alle Willkúr der einzelnen Censoren möglichst beseitigenden Censur - Geseßes diese Angelegenheit am besten geordnet werden könne.

Ein Abgeordneter der Städte hält es für nothwendig, daß die hier vielseitig ausgesprochenen, gewiß von der ganzen Provinz getheilten Wünsche Sr. Majestät vorgetragen werden, und trâgt auf eine dieses bezweckende Adresse wiederholt an.

Der Herr Vorsißende schließt sich diesem Vorschlage mit dem Zusaße an, daß eine solche Adresse ihm ganz zweckmäßig erscheine.

Ein Abgeordneter des zweiten Standes wünscht, daß in der Adresse der Wunsch auch noch von einem Provinzial:-Censur-Kol- legium aufgenommen werden moge, was aber von dem Herrn Vorsiszenden zu einer besonderen Entscheidung verwiesen wird,

Éin anderes Mitglied des dritten Standes wiederholt seine frúhere Aeußerung und den gestellten Antrag, worauf der Herr Borsißende bemerkt, daß dieser Antrag ihn nicht ganz befriedige, und daß er demnach sich bewogen finde, als Verbesserung den Antrag zu stellen: Beschließt die Versammlung, an S e. Majestät den König die Bitte zu richten: die Angelegenheit der Presse durch ein allen Willkürlichkeiten der einzelnen Censoren möglichst vor= beugendes Censur-Geseß zu ordnen.

Ein Mitglied des zweiten Standes hält dafür, daß eine di: refte und bestimmte Bitte an des Königs Majestät gerichtet wer- den müsse, indem diese ehrenhafter sey, als eine bloße Andeutung, wie es in Vorschlag gebracht worden. Es gezieme dem Deutschen freien Manne, dem Könige seine Wünsche offen und frei in Ehr= erbietigkeit vorzutragen, weshalb er sich dem Vorschlage des Aus- husses unbedingt anschließe. l /

Der Herr BVorsißende will selbst dem Antrage auf Erlassung eines Censur- Geseßes nicht entgegen seyn; eln Abgeordneter des zweiten Standes schlägt folgende Wortstellung der Frage vorz