1841 / 223 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

tigkeit erhielt; sie war zweitens eine Epoche, weil Foscarini einer der ausgezeichnetsten Venetianischen Staatsmänner war, ausge: zeichnet vorzüglich durch großen administrativen Verstand, Libera- lität der Gesinnung, Tüchtigkeit der Grundsäße und Redlichkeit der Absichten.

Wir wollen hier die Geschichte der Herrschaft Benedigs auf |

Kandia nur zunächst bis zu dieser Epoche verfolgen.

Venedig verdankte den Besiß der Jnsel Kandia nicht der Ueberlegenheit seiner Waffen, sondern der gewandten und \charf- sichtigen Politif seines DogenHenr ico Dandolo, Sie war gleich- sam der Schlußstein jenes gewaltigen Gebäudes der erweiterten Herrschaft des Meeres, dessen Grundsäulen dieser Held, unter dem Schuße des Kreuzes und im Namen seines Vaterlandes, an der Mündung des Schwarzen Meeres, unter den Mauern von Konstantinopel, an denGestaden des thracischen Bosporus und des macedonischen Festlandes, an den Küsten von Griechenland und im Peloponnes, auf den Jnseln des Archipels und der Jo- nischen Gewässer zu Anfange des dreizehnten Jahrhunderts auf- richtete. Kandia war nicht mit in dem Theilungs-Vertrage be- griffen, welcher das schon in sich verfallene Byzantinische Reich im Mârz 1204 glúcklichen Rittern des Abendlandes zum Lohne leichten Sieges bestimmte. Es war bereits kurz vorher das pre- fâre Eigenthum eines dieser Glúklichen, des Markgrafen Boni- facius von Montfer ratgeworden, Diesemhatte es der vertrie- bene Alexius Angelus zum Geschenke gemacht, als ihm nach sei- ner Rúkehr mit abendländischer Heeresmacht, die abgefallenen Kretenser durh Abgeordnete eiligst ihre Unterwerfung erklarten. Er gab es ihm als Unterpfand treuer durch doppelte Verwandt- schaftsbande befestigter Anhänglichkeit, zum Lohne bereits geleiste- ter Dienske und in der Hoffnung fernerer Hulfe,

Nachdem dann etwas später der Thron der Komnenen un- ter den Verbrechen eines ohnmächtigen Usurpators vollends zu- sammengestúrzt war, verlangte Balduin von Flandern, als erster Kaiser des neubegründeten Reiches, nach der Weise des Abend- landes, von Bonifacius den Lehenseid für das ihm zugefallene Besißthum der Jnsel Kandia. Bonifacius zeigte hierzu wenig Neigung. An der Spiße einer bedeutenden Landmacht und als einer der ersten Helden des Jahrhunderts in offener Feldschlacht berühmt, besaß er weder Mittel noch Geschick, sich eine Seemacht zu schaffen, die ihm den ruhigen Besiß jener Jnsel hätte sichern Eonnen. Sein eigener Sinn und die Lage der Dinge gab seinem Ehrgeize eine andere Richtung. Er wünschte vor Allem, seine Macht in Macedonien und Thessalien zu befestigen und zu er- weitern, und wie er in dieser Absicht bereits die ihm bei der Iheilung úberlassenen Städte in Pontus und Bithynien an den Kaiser abgetreten hatte, \o suchte er jeßt eine gunskige Gelegen- heit, sich der ihm vódllig nußlosen Jusel gegen eine angemessene Entschädigung zu Gunsten seiner Besizungen in Macedonien zu entledigen. Er machte deshalb dem Kaiser die geeigneten Vor- stellungen. Allein Balduin, welchen Furcht und Eifersucht die Gefahren des Wachsthums einer {o schon bedeutenden Macht in der Nähe des noch schwankenden Kaiserthrones nicht verkennen ließen, wollte Anfangs auf die Plane des Markgrafen nicht ein- gehen, und machte Schwierigkeiten. Um diese zu heben über- nahm Henrico Dandolo die Rolle des Vermittlers und ergrisf den günstigen Augenblick zum Nußen seines eigenen Vaterlandes. Die Zeit drängte. Denn schon hatten die Genueser auf die Kunde, daß der Markgraf gesonnen sey, die Zasel aufzugeben, Schritte gethan, sie für eine namhafte Summe käuflich an sich zu bringen. Es galt, ihnen zuvorzukommen, Während daher Dandolo selbst seinen Einfluß auf den Kaiser dazu benußte, dessen Zustimmung zu dem Austausch der Insel zu erlangen, trat er durch zwei seiner vertrautesten und gewandtesken Diener, den Ve- netianer Marco Sanuto und den Veroneser R avano dalle Carceri, mit dem Markgrafen selbsk über die Bedingungen des Aus- tausches der nsel in nähere Unterhandlungen. Sie wurden vor den Mauern von Adrianopel, welches Bonifacius damals bela- gerte, unter Dandolo’s Leitung, mit Glück und Umsicht durchge- führt. Einmal der Zustimmung des Kaisers versichert, ging Bo- nifacius, welcher zur Fortseßung des Krieges und zur Einrich- tung seines Reiches Geld brauchte, leicht auf die ihm gemachten Norschläge ein. Auf diese gesküßt, vereinigten sich bereits am 42, August desselben Jahres, 1204, beide Theile zu einem Ver- trage, dessen Hauptbestimmungen folgende waren:

1) Bonifacius, Markgraf von Montferrat tritt für sich und alle seine Nachkommen die Insel Kreta mit allen seinen Rechten und Ansprúchen der Republik Venedig ab. Dagegen verpflich- u D Marco Sanuto und: Ravano dalle Carceri, ihm im Na- men des Dogen Henrico Dandolo und der Republik, eine Summe von Tausend Mark Silbers und so viel liegende Gründe in dem westlichen Theile des Reiches zu gewährleisten, als, nach der Be- stimmung je eines Abgeordneten beider Theile, ein jährliches Ein- fonnuzien von hundert Tausend Perpern geben werden. _ /

3) Die ihm auf diese Weise abgetretenen Güter besißt der Markgraf r sich und seine Nachkommen und Erben sowohl männlichen, als weiblichen Geschlechts, auf alle Zeiten, unabhängig und frei von jeder Verpflichtung, mit einzigem Vorbehalte des dem Kaiser zu leistenden Lehensdienstes. Sp verspricht dagegen /

4) dem Herzoge und der Republik cidlich für sich und seine Vasallen, alle ihre Besigungen in beiden Theilen des Reiches Ro- manien, dem Westlichen und Oestlichen, zum Nußen und zur Ehre der Venetianischen Ritterschaft, mit einer Hülfsmacht gegen alle die zu \chúßen, welche es unternehmen und wagen wollten, sie in einem Theile oder der Gesammtheit derselben zu belästigen, oder daraus zu vertreiben, unbeschadet jedoch der Treue gegen den Kaiser. Gs

Durch diesen, offenbar unter dem Einflusse des Kaisers ab- geschlossenen, von beiden Theilen auf das Evangelium beschworenen und von beiderseitigen Zeugen unterschriebenen Vertrag trat die Republik Venedig in den unabhängigen und freien Besiß des Königreichs von Kandia; frei selbst insofern als sie nicht einmal zur Lehenspflicht gegen den Kaiser verbunden ward. Denn klug genug hatte Henrico Dandolo gleich bei der vorläufigen Verthei- lung der Provinzen des A Reiches die Freiheit vom Lehenseide für sich und die epublif als eine wohlverdiente Be- günstigung in Anspruch genommen, welche ihm ohne Zögerung gewährt worden war. So wie diese Bestimmung fúr alle úbri- gen Besißungen der Venetianer in Romanien bereits in Kraft

etreten war, so ward sie jeßt auch für Kandia, wie es scheint, stillschweigend und ohne Widerrede zugestanden, Dies bedingte namentlich die eigenthümliche Stellung, welche Venedig Pte Besißungen im Oriente im Allgemeinen und der Fase ê On im Besonderen unter den Berwirrungen des auf le remden Boden verpflanzten Lehenswesens des Abendlandes ues Fonnte. Es war vielleicht einer der v la R n Benedig hier am längsten bielt, und die E, M / eie nach die gehaltlose Macht der abendländischen Ritter wieder ver-

J nichteten, unerschúttert noch Jahrhunderte Überlebte,

= 9758

Die förmliche Besiznahme der Jnsel Kandia selbst durch die Republik Venedig erfolgte nicht unmittelbar nah Abschluß jenes Vertrages und nicht ohne bedeutende Schwierigkeiten. Henrico Dandolo beschloß, noch ehe er die etwa in Bezug auf diese wich- tige Erwerbung der Republik gehegten Plane zur Ausführung bringen fonnte, sein thatenreiches Leben zu Konstantinopel im Juni 1205. Jn Venedig selbst, scheint es, blieb man lange Zeit unentschieden úber die Art, wie man die Insel beseßen, und für die Zukunft sichern und verwalten solle. Für den Augenblick war es wichtiger, nur erst die neubegründete Herrschaft der Republik in Konstantinopel und auf den wichtigsten Punkten des Byzanti- nischen Küstenlandes zu befestigen. Ueberdies wußte man wohl, daß die Stimmung der Kandioten der Herrschaft Venedigs nicht eben günstig war. Gewaltmittel waren aber bei der nach den júngsken Ereignissen im ganzen Oriente noch fortdauernden Auf- regung um so weniger anwendbar und rathsam, weil die bewaff- nete Macht der Republik bereits auf anderen Punkten ganz in Anspruch genommen wurde und überhaupt zu sehr vertheilt war, Ein passenderer Zeitpunkt, hoffte man vielleicht, und ruhigere Stimmungen würden in Zutunft nicht fehlen. Allein die Noth- wendigkeit und die Ehre des Venetianischen Namens verlangten endlich wider Erwarten cinen schnellen Entschluß.

Denn obgleich die Genueser bereits bei einem verunglückten Bersuche gegen die den Venetianern gleichfalls zugefallene Junsel Corfu, wobei einer ihrer Freibeuter, Leone Velrani, mit neun Ga- leeren aufgehoben und ohne Weiteres hingerichtet wurde, die Ueberlegendeit ihrer Nebenbuhler hart genug empfunden hatten, so woar doch ihre Eifersucht auf das Wachsthum der Macht Ve- nedigs viel zu groß, als daß sie nicht auch nach Kandia die Hand hâtten ausstrecken sollen, Der erste Versuch war in der That glúcklich und versprach die günstigsten Erfolge, S elbsk zu schwach, vielleicht noch mehr in der Absicht, im Falle des Mißlingens der Rache der Venetianer um so sicherer zu entgehen, reizten sle einen Malthesischen Abenteurer, 9 enrteo Pisc atori, den man spater den Grafen von Maltha nannte, von einigen Genuesischen Œchiffen unterstúßt, einen Angris auf Kandia zu wagen. Piscatori er- schien hierauf wirklich noch vor Ausgange des Jahres 1206 oder im Frühjahre 1207 vor der Jnsel und beseßte ohne Schwierig: feiten nicht nur einige der bedeutendsten Küstenorte, sondern faßte auch an mehreren leicht zu vertheidigenden Punkten im Jnneren festen Fuß, noch che man in Benedig ernstlich daran gedacht hatte, sich der Jnsel zu versichern. Unter Anderem wird, einer spate- ren Nachricht zufolge, Piscatori die erste Anlage der funfzehn lei: nen theils Küsten-, theils Binnen-Feskungen zugeschrieben, welche bei der späteren Venetianischen Eintheilung der Jnsel zu Haupt: orten der Kantone erhoben wurden. Wir sehen hieraus wenlg- stens, daß man ihm von Seiten Venedigs Zeit ließ, sich auf un- vermeidlichen Kampf vorzubereiten, Die Eingebornen, scheint es, zogen das leichte Joch dieses Abenteurers in jedem Falle dem eiser nen Scepter in den Klauen des Lowen von Gan Marco vor und leisteten nirgends Widerstand. j

Zu Venedig hatte man um diese Zeit eine Flotte von 31 Ga- leeren unter den Befehlen der Capitaine RinieriDandolo und RuggieriPremarino nach der Levante ausgeschickt, Sie hatte bereits Korfu wieder erobert und sollte sich auf geradem Wege nach Konstantinopel begeben, als man in Venedig Kunde von dem evr- hielt, was in Kandia vorging. Sogleich ertheilte man dem Capi- tain Ruggieri Premarino Befehl, sich mit seiner Abtheilung nach Kandia zu begeben und es nicht eher wieder zu verlassen, als bis Piscatori vertrieben und die Jnsel der Republik völlig unterwor: fen seyn wúrde. Premarino fand, wie zu erwarten war, hefti: gen Widerstand, Die Eingebornen erflàârten sich zum Theil für Piscatori und erhoben den Schild gegen Venedig. Premarino seßte Truppen ans Land und mußte den Besiß der Jnsel Fuß für Tuß erfâmpfen. Der Kampf war lang und blutig, Er dauerte mehrere Monate, endigte aber doch mit der Flucht des Malthe- sers Piscatori und der Unterwerfung der Eingebornen. Vier der Genuesischen Schiffe fielen in die Hände der Sieger, Also pflanzte Venedig seinen gewaltigen Dreizack in den mit Blut ge- tránkten Boden von Kandia. Und noch schwebte die Signoria in Ungewißheit über die endliche Bestimmung und die zroeckmä- ßigste Verwaltung der Jnsel, Schleifung der eroberten Städte ward als cine erste dur die Nothwendigkeit gebotene Maßregel der Sicherheit angenommen. Mit dieser Weisung erhielt andere Befehlshaber der Flotte, Rinieri Dandolo, die Vollmacht, die Jnsel auf seine Kosten zu bewachen. Selb anderwärts be- schäftiget, Übertrug er-diese Vollmacht zunächst zwei seiner Offiziere, Pietro Polano und Lelio BVeglo. Wir wissen nicht, auf welche Weise und mit welchen Mitteln diese beiden Stellvertre- ter der Republik die ihnen ertheilten Befehle vollzogen haben; gewiß aber is, daß sie ihre Zwecke verfehlten und der Unmuth der Bevölkerung bald bis zur heftigsten Erbitterung stieg, Moch hatte man die verborgenen Waffen nicht aus den Händen gege- ben. Der Aufruhr, welchen man durch den Sieg über Piscatori auf lange Zeit, vielleicht auf immer, gesktillt glaubte, brach schon im ersken Jahre wieder aus und griff bald, da BVeglo und Polano wahrscheinlich nur Uber geringe Streitkräfte gebieten konnten, mit Macht um sich. Denn neben dem Hasse gegen die Repu- blik, wirkte in den Gemüthern der Griechen auch religiöser Fana- tismus, genährt durch geheime Einflúskerungen und offene Pre- digten ihrer Priester gegen diese Latiner, die da gekommen seyen, den Glauben der Väter zu schänden. Hiervon benachrichtiget, eilte Dandolo mit Verstärkungen selbst nach der Jnsel und stellte sich an die Spiße der Truppen, welche die Rebellen zur Unter- werfung zwingen sollten, Gleich in einem der ersten Gefechte stlrzte er durchbohrt von elnem Kretischen Pfeile, und über seiner Leiche erschallte der Jubel des siegenden Aufruhrs, der wieder er- langten Freiheit, dur alle Gauen, durch alle Thäler der Jnsel.

Die Nachricht von diesem Unfalle erfüllte die Signorie mit großer Bestürzung. Entschiedeneve Maßregeln wurden sogleich be- \chlossen, Ein Geschwader von zwölf Kriegsschiffen, unter den Be- ehlen der Capitaine Jacopo Longo und Leonardo Nava- ger o, ging noch im|Jahre 1203 nach Kandia ab. Auf demselben be- fand sih auch Jacopo Thiepolo, als Staatëmann und Heer: führergleih ausgezeichnet, welcher der Erste mit dem Titel eines He:rzogs von Kandia, fortan die oberste Leitung der Kandiotischen Angelegenheiten im Namen der Nepublik ubernehmen sollte. Thie- polo fand einen zweifachen Feind zu bekämpfen, die Rebellen im Innern und die Genueser von außen. Die leßteren, welche jene, wie es scheint, mit Zufuhr untersktüpten, wurden leicht unschädlich gemacht. Mehrere ihrer Schisfe fielen abermals in die Gewalt der Venetianer, und in kurzer Zeit war der Name der Genueser in den Kretischen Gewässern fast ganz verschollen. Nicht so leicht war der Kampf gegen die Feinde der Venetianer im Znnern, Sicherte sich Thiepolo mit Hülfe der Flotte die vorzüglichsten Küstenstädte, so gelang es ihm dagegen weder durch Gewalt der Waffen, noch durch Umsicht und Milde der Verwaltung, die Be- wohner des Vinnenlandes zur A N) der Republik zu be- wegen. Ein nußloser Krieg mehrerer Jahre steigerte abermals den Haß und die Erbitterung der Eingeborenen und führte die

der

Signorie endlich zu der Ueberzeugung, daß nur ein durchgreifen-

deres System der Besißnahme der Jnsel ihrer Herrschaft für die : Dieses System war Colonisation durch Vertheilung des Binnenlandes von Kan-

Zukunft eine sichere Grundlage gewähren könne.

dia theils an Edle der Republik als Ritterlehen, theils an ge- meine Búrger mit der Verpflichtung des Lehndienstes zu Fuß.

Zumerstenmale fam dieses System im siebenten Jahre der Regie- rung des Dogen Pietro Ziani, und zwar im September 12141, zur Anwendung. Aus den damals darúber ausgestellten Urkun- den geht hervor, daß die erste auf diese Weise nah Kandia ge- chickte Kolonie aus hundertundzweiunddreißig Rittern und vier- hundertundacht Fußgängern bestand, welche fast zu gleichen Thei- len aus den sechs Haupt-NRegionen der Stadt Venedig, den Seskier de Canaregio oder S. Apostolo, San Marco, Santa Croce, San Paolo, Castello und Dorsoduro, gewählt wurden. Grund-Jdee der ganzen Einrichtung auf Seiten der Sig- norie war: die Kolonisten sollen, gegen den freien und ungehinderten Besiß und Genuß der ihnen und ihren Nachkom- men auf alle Zeiten Úberlassenen Güter, der Republik Venedig den Eid der Treue leisten und sich verpflichten, die Jnsel Kandia, zur Chre des Dogen und der Signorie, gegen jeden Feind von innen und von außen mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln und Kräften zu schúßen und zu vertheidigen. Die namentlich aufge- führten Kolonisten verpflichteten sich hierzu in einer im folgenden Monate von ihnen persönlich zu Venedig unterzeichneten Urkunde und wurden dann unverzüglich nach Kandia eingeschifft.

Die Vertheilung der Lehngüter selbst ward von dem Her- zoge Jacopo Thiepolo und seinen Räthen im nächsten Jahre 1212, und zwar so vollzogen, daß die je zu einer Region der Mutter- stadt gehörigen Kolonisten auch auf Kandia je in ein und der- selben Gegend angesiedelt wurden. So beseßten damals die Nit- ter und Bürger aus dem Seskier de Canaregio die Gegend von Girapetra, Settia, Mirabella und Lassitiz die von San Marco die Umgegend von Castel Belvedere, Pesocunara (2) und Caslel Pediadaz; die aus der Region Santa Croce die Distrikte von Castel Bonifacio, Castel Novo und Priotissa; die aus dem Sestier de CTastello die Gegend von Castel Mylopotamo, Ano und Apano Sivrites (Castel Ämari); die aus der Region San Paolo die Umgegend von Calamona (?), Kato- Sivrites (Hagios Basilios) und Psychium; und endlich die ans Dorsoduro die Gegend von Sfkypho, Ampicorna, Cama (Camara ?) und Caffel Kissamo. An die Spike einer jeden diefer sechs Abtheilungen ward ein Capitain gestellt, welcher zugleich die Vertheilung der jeder Abtheilung zu gesprochenen dreiunddreißig und ein Drittheil Lehngüter, welche durch das Loos geschah, zu beaufsichtigen hatte,

Dauex der Eisenbahnfahrten am 10.

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August 1841.

Abgang |

Abgang

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Zeitdauer

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Meteorologische Beobachtungen.

1841. 10, August. |

Abends IO Ubr.

/ Nachmittags | 2 Uhr. |

Morgens » | 0 Uher. /

Näch einmaliwe Beobachtung

Luftdruck ... [354 19 Pär, 337 02 Par.

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4+ 10/9" R. 10 R. |= l) pt. 63 pCt |

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Luftwärme

337,81 Par, |Quellwürme 8 R |

Thaupunkt ïÏ

|Ausdüustung 0/039 Rh B Es balbbeiter, | Niedersechlag 0 051 Rh N W N W | Wärineweehsel +17

WNW | 4 | 4-8 1°.

l | Dunsdsättigung | Wetter. . | Wind. | N V Wolkenzug Tiecnidel: Boe n A WNW

04 R, 70 pat

Auswärtige Börsen.

Amsterdam. Aug. Niederl, Schuld: 52, DZ do. 101 Kanz. Bill, 29 5% Span. 187. Passive. ZiuslI, Seb. Pol, Frankfurt a. 17 x Bank

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A ctien Paris, 0.

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L Buk 1581, Aul. de 1834 131. de 1839 104.

zönigliche Schauspiele. Donnerstag, 12, Aug, Jm Schauspielhause. Liebe, Trauerspiel in 5 Abth., von Schiller.

Saa 1 Ua I Opernhause. Semiramis. (In Ftalienischer Sprache.) Große Oper in 2 Abth,, mit Tanz, Musik von Rossini. (Mad. Pasta: Semiramis, Dlle. Hähnel: Arsazes, Herr Krause: Assur und Herr Gamberini: Hidrenus, als Gast rollen.)

Preise der Plá6e: Ein Plaß in den Logen des ersken Ranges 1. Rthlr. 10 Sgr. Ein Plabz in den Logen des zweiten Ranges 20 Sgr. Ein Plaß in den Parquet-Logen 1 Rthlr. E

Die zu dieser Vorstellung eingegangenen Meldungen um Billets sind berücksichtigt worden, und mússen dieselben bis Don nerstag, den 12ten d. M., Mittags 12 Uhr, im Billet-Verkaufs- Búreau abgeholt werden.

Tertbücher in Jtalienischer und Deutscher Sprache sind am Abend der Vorstellung bei der Kasse zu haben,

Neapl, fin cour Span,

Hamb. 24 110

Actien

Kabale nnd

onigsstädtisches Theater.

Donnerstag, 12, Aug. Der Dorfbarbier, Komisches Sing- spiel in 2 Akten. Hierauf: Schülerschwänke, oder: Die kleinen Wilddiebe. Vaudeville: Posse in 1 Aft, von L, Angely.

Freitag, 13, Ala Nummér (77, Pein 1 Lt; von Lebrún. Hierauf: Schneider Fips, oder: Die gefährliche Nach- barschaft, Lustspiel in 1 Aft, von Koßebue. Zum Schluß: Sie- 2 E in Uniform, Vaudeville - Posse in 1 Aft, von L,

ngely,

Verantwortlicher Redacteux Dr. F. W, Zinkeisen. Gedruckt in dexr Deckerschen Geheimen Oher- Hofbuchdrukeret,

Juhalft.

Amtliche Nachrichten.

Landtags-Angelegeunheiten- Abschied. a

Fr ‘vei Parts.

y Man Schreiben des 2 Berryer. Nachrichten aus 1g aus Paris. Die Gerüchte Uber

gelten für ungegründet :

von Bordeaux an

Herzogs . Di Vermischtes.

Algier.

Bulwer als Englischer Geschäftöträger. ihre Protestation.

Großbritanien und Irland. London. auf eine Adresse der Grafschaft Bedford. - T-gnfreichs hinsichts de L Montevideo und Buenos-Ayres. Vermischtes. London. (Lord Egerton und das von thm angeblich zu eri Frei - Corps; Peel’'s muthmaßlichec Plan in Bezug auf die Korn gesee.

Belgien.

Antwort der

Schreiben aus Brüssel. V % , —_

noch ein Wort über den angeblichen Handels-Veretn mik Frankretch eutsche Bundesstaaten. Weimar. vauien. Briefe aus Madrtd. Christine; der Senat; Verhandlungen

§

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des Kongresses Uber die Ber

mehrung der Armee: Opposition gegen den Verkauf von Fernando

Po und Annabon; republifanischer Uebermut h.) Nord-Amerika. Washington. Mormonen. Jnland. Stralsund.

Remonte. - Koblen, Wollmarkt

Der Prozeß Laffarge.

3 etlage. Großbritanien und Jrlaud. London. Opposi tion der Ultra-Tories gegen die Gemaßtgtein. Admtral und Commodore Napter in Portsmouth. (Gewaltthätigkeiten ge gen die Polizei tn Frland. Jagd auf Sklavenhändler. See raub im Atlantischen Ocean. Vermischtes. Deutsche Buu- desstaatem. Karlsruhe Großherzoglicher Erlaß, die Urlaubs Frage betreffend. Hesterreich. Wien. Näheres Uber dle Biragosche Militair - Brücken. AGiss., Kunst u. Lit. Ge chichte und heutige Verfassung vont Dr E. A. V), La eres.

Provinz Pommer. Landtags

Weitere Nachrichten aus Toulouse und Li- 1 Herrn Briefe den Belgischen Handels-Verein Reschid Pascha und die Stellung Frank reichs in Konstantinopel; die jüngiten Toulouser Händel; Herr Die Königin Christine und Königin Angebliches Versprechen der Entwaffnung. Seegefecht zwischen | Brief aus htende

(Die Abdankung des Grafen de Muelenaere und der Eintritt des Herrn Smits tn das Kadtnet ;

Ankunft desHerrn Thiers. Die Protestation der Köntgin

N D +2 _ , S4 Ote neue Neltgtons-Seftke der

cktopford

der katholischen Kirche Preußens,

Amtliche Uachrichkten.

\ L 9 Kronik des Lages.

Se. Majestät der König haben dem Prâsidirenden der Mi litair- Kommission am Bundestage, dem Kaijer, Oesterreichischen General-Major, Freiherrn von Rodiczky, den Rothen Adler zweiter Klasse mit dem Stern Allergnädigsk zu verleihen

Sw N t rben

1h f acruDi

Se, Majesktât der Kaiser von Rußland baben dem Feldmesser St. Annen-Orden dritter Klasse zu verleihen geruht Angekommen: Se. General und Gouverneur von Luxemburg, Prin

sen, von Warmbrunn, ;

Se. Durchlaucht der Fürsk zu Solms -Li ch Solms, von Dússeldorf.

Der Königl. Schwedische General-Posktmeister, General jor Peyron, von Dresden. |

Abgerei s: Jhre Durchlauchten der Fürst Boguslaw Radziwill, nach Tepliß.

‘Se. Excellenz der Ober- Hofmeister Jhrer Majestät der Kd nigin, Freiherr von S ch ilden, nach dem Mecklenburgischen.

Der General-Major und Direktor des Militair - Oekonomie

Ministerium, von Cosel, nach Mag

Durchlaucht der i Ier M

_

Departements 1m Kriegs z

deburg.

Landtags - Angelegenheiten.

Provinz Pommer. ano O für die zum diesjährigen Provinzial-Landtage versammelt ge

wesenen Stände des Herzogthums Pommern und Fürsten thums Rügen,

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. Entbieten Unsern zum diesjährigen Provinzial-Landtage des Her zogthums Pommern und Fürstenthums Rügen versammelt gewe- senen getreuen Ständen Unsern gnädigen Gruß. Die Gesinnungen der Treue und Anhänglichkeit gegen Uns und Unser Königliches Haus, die auch auf diesem ersten Landtage nach Unserer Thronbeskeigung von denselben an den Tag gelegt

| sind, die richtige Auffassung des Zweckes ihrer Versammlung und | des wahren Jnteresses der Provinz, die sih in ihren Berathun- | gen ausgesprochen, und der von ihnen bethätigte Eifer für das | allgemeine Beste haben, wiewohl Wir Uns eines Andern zu ih- | nen nicht versehen konnten, zu Unserem besondern landesväter- | lichen Wohlgefallen gereicht,

Unerschütterlich fest sind Wir von der Ergebenheit Unserer treuen Pommern, ihrer Beständigkeit, ihrer Bereitwilligkeit zu al- len Opfern, die das Wohl des gémeinsamen Vaterlandes von ih- nen fordert, úberzeugt und vertrauen, daß sie, von jeher gewohnt,

acm cine

taats-Zeitung.

mit ihrem Landesherrn in Freude und Blut muthig daran zu seßen, nie, welche Prüfun erforschliche Rathschluß Gottes vorbehalten haben ten heimischen Sinn verleugnen werden.

«(uf die Uns vorgelegten Gutachten und Wir Unsern getreuen Ständen nachsfehenden gnd I. Auf die gutachtlichhen Erklärungen

gelegten Propositionen. Borbereitung der Propositionen, Verdffentlichung der Landtags-Ver handlungen , Berufung der Landtage alle zwei Fahre , Wahl des Ausschusses

ie Erklarung Unserer getreuen Stände auf die erste ÿ

Inseres Dekrets vom 29; Februar 1823 be ersehen Wir daraus gern, daß dieselben zu A. die wegen Vorbereitung der Propositionen zur Berathung des ages und Erledigung der auf demselben nicht | Sachen richtig aufgefaßt und deren Wichtigkeit erkannt haben.

Zu 6. halten zwar dafür, daß d Exemplars der gedruckten Landtagsprotekolle an je mitglied hinreichen wird, um dessen Kommittenten

and Wir

D von dem Gat der Verhandlungen Kenntniß zu geben, wollen Uns jedoch fúr de: Gall. l l

t

daß die spatere Erfahrung das Bedürfniß einer Abänderun der diesfälligen Anordnung ergeben sollte, die weitere Bestimmu!

vorbehalten.

hal en

r o Col In CUICOEN ;

U C. Wir aus der Erklarung Unserer getreuen Stände 1 wie dieselben in der proponirten Einberufung der dtage nach fürzeren Zwischenräumen Unsere landesväterliche Absicht, die ständische Wirksamkeit zu beleben und die Zwecke der selben zu fördern, dankbar erkennen, und beabsichtigen Wir dem gemäß Unsere getreuen Stände künftig, sofern hinreichende Veran-: lassung dazu vorhanden scyn wird, alle zwei Jahre zu versammeln.

Zu D), Die Erklarung in Bezug auf die Einrichtung eines außer den Landtagen zu becrufenden skandischen Ausschusses hat bereits durch Unseren gnätigsten Bescheid vom 6. April d. J. ihre Erledigung gefunden, Den hiernächst von Unseren getreuen Stän- den vorgenommenen und Uns unterm 8ten ejusdem angezeigten Wahlen ertheilen Wir hierdurch Unsere Bestätigung, und werden Wir die in Gemäßheit Unseres angeführten Bescheides entwor- fene Verordnung zu seiner Zeit publiziren lassen,

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Reglement. ahlen der

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Staändti sches Wahl 2 Das Reglement für die neten und deren Stellvertreter soll“ baldigst erlassen, und dabei der Antrag auf eine ausdrúckliche Vorschrift, daß die auf eine engere Wahl gebrachten Kandidaten bei derselben nicht mitzuskim

e / men haben, berucksichtigt werden.

Landtags - Abgeord

Erlaß

getreuen g der Steuerpflichtigen vom Jahre 1843 Maßregeln werden bei den weiteren E diesen Gegenstand ihre Berúcksichtigung finden.

Steuer D Die Vorlage Unserer Erleichterung tenden

A 140 Ki» 111° G LOCL DIE A On U CLOFEI

ÉErorterungen uber

Errichtung von Ober - Appellationsgerichten i {) Eben so werden die Bemerkungen über die Frage Errichtung von Ober-Appellationsgerichten bei den weiteren Be E s - P c e - Uber diesen wichtigen, einer mehrseitigen Prüfung beson bedurfenden Gegenstand in Erwagung kommen, Def x s a e Die Gutachten über die vorgelegten Entwurfe Holzdiebstahls - Gese

8 wegen Bestrafung des Diebstahls dproduftten; (Keseß weaett Tagdvergehet

der

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R V y » etchvejen,

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Laudemialpyfl sung von Diensten, aben, Lasten gezahlten Kapitalien bei Festsî der verpflichteten Grundstücke;

Legitimations - Atteste beim Pferdehandel

10) einer Verordnung úber die Wiedereinführung der Legiti- mations- Atteste beim Pferdehandel;

Pensions - Reglement für den hdhern Lehrstand.

11) eines Pensions-Reglements für die Lehrer und Beamten des hohern Lehrstandes ;

Abldsbarkeit der Erbpyachts- und Erbztns- Gerechtsame.

12) eines Geseßes wegen Beschränkung der Ablöosbarkeit der Erbpachts-, Erbzins- und Zins - Gerechtsame ;

YVerijährungs - Fristen.

13) eines Geseßes, betreffend die Aufhebung aller provin- zialrechtlichen und statutarischen Bestimmungen, welche dem Geseß vom 31sken Juni 1838 wegen Einführung kürzerer Verjährungs- Frisken und der Deklaration des §. 94, Sil, L S 1 Des e ° S ° —_—— S Allg. Landrechts über die Verjährungs- Frist bei Schadens-Ersa{ß- Forderungen vom nämlichen Dato, entgegenstehen ;

Verhältnisse der Hypotheken - Schuldner.

14) eines Geseßes wegen Aufhebung der Vorschrift des Preußi- schen Landrechts von 1721, Buch IV. Tit. 5, Art, 9, F, 4, und 5, wonach der Besißer" eines mit Hypotheken belasteten Grund-

R g e - a “B . Pi é stúccks fúr dieselben nur subsidiarisch haftet ; , L : s werden bei der ferneren Bearbeitung dieser Gegenstände reiflich erwogen und möglichst berücksichtigt werden,

CLITTE, 10

Bestimmungen vollig beendigten

ie Mittheilung eines 6 Landtags-

P)

1841.

Bodenzerstückelung und Erbfolge in ländlichen Grundstücken.

15) Die vorgetragenen Bemerkungen úber die Entwürfe von Berordnungen wegen theilweiser Veräußerung von Grundstücken und Anlegung neuer Ansiedelungen, so wie wegen der bei Erb- theilungen anzuordnenden gemäßigten Taxen ländlicher Nahrun- gen werden gleichfalls bei der ferneren Berathung des Gegen- st ndes in zung genommen werden. Doch wollen Unsere getreuen Stände mit Beziehung auf die ihnen in den Ytotiven des Geseßentwurfs wegen der Erbtheilung ländlicher Hiahrungen gemachten Eröffnungen hier nochmals darauf hiunwei-

Unsere landesväterliche Absicht eben nur dahin gerichtet is, der aus dem eigenen gesunden Sinne des Bauernstandes her- rgegangenen, zur Zeit auch in Pommern fast Überall noch be-

: wonach dem Hofesannehmer solche Bedin-

rden, die ihm die nachhaltige Erhaltung im

ich machen und ihn vor einer fortschreitenden

buldung bewahren können, durch dieses Geseß denjenigen

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Wir

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I S ck _ D: F E I, uf die sandischen Petitionen. Beschränkung I) Dem Antrage

Kreis Onuta On L.

Bevollmaächitgungen zum auf Beschränkung der nah §. 5. der August 1825 gestatteten Vertretung durch Bevollmächtigte dahin, daß; keinem Mitgliede des Kreistages gestattet werde, mehr als eine Vollmacht zu úbernehmen, wollen Wir gern entsprechen, und wird die desfallsige legislative Bestim-

N E mung uglich erlassen werden.

Kunetstage.

Une Au Sportelfreiheit in Angelegenheiten der Armenpflege. 2 Eben \o genehmigen Wir die Unferer getreuen

Stande, auch den Dominien, Stadt- und Landgemeinden in An- gelegenheiten der dfffffentlichen Armenpflege die Stempel- und Zportelfreiheit zu bewilligen, und wird die nahere Maßgabe durch eine Verordnung festgestellt werden.

Bitte

Erlcichterung der Kriminal - Kosten.

Z) Was die Antrâge wegen Erleichterung der Criminal Kosten betrifft, so ist diese Angelegenheit schon vor dem Eingange der vorliegenden Petition zum legislativen Wege gediehen, und wird der erste Theil derselben, welcher sich auf die subsidiarische Verpflichtung der Gerichts-Obrigkeiten zur Erstattung der Ur- theilsgebühren der Obergerichte bezieht, dabei seine Erledigung er- halten. :

Anlangend den zweiten Theil des Gesuchs, \o

L'À nur dann in den

hon 2 werden 5 11 F

a gerichtlichen VBefangntiiien vollstreckt, wenn es in den Zuchthausern an Raum zur Aufnay..è aller zur Zuchthausstrafe verurtheilten Tndividuen fehlt, und auch dann nur in soweit, das Bedürfniß erfordere. Jn Fallen dieser Art sollen jedoch fünftig den Gerichts -Obrigfeiten, welchen die Unterhaltung der Gefängnisse obliegt, die Kosten des Unterhalts der zu Zuchthausstrafen verurtheilten Jndividuen aus den Zucht- hausfonds erstattet werden. E

aber vom Richter nur auf Gefängnißstrafe erkannt fann die Abbüßung derselben, ohne Rücksicht auf nur in Gefängnissen stattfinden, und wegen Voll- streckung der Freiheitsstrafen dieser Art keine Vergütung aus Staatsfonds erfolgen. L t

11 14k

haugsffrafen

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Sobald wotden ift, H

N 110) DELC ZOLEE

Tribunals - Steuer in Neu - Vorpommern.

{) Der Antrag, in Neu-Vorpommern dem Kommunal-Land- tage die Kollektur der Tribunals-S teuer zurüczugeben, widerspricht der deshalb mit den Standen dieses Landestheiles getroffenen Bereinbarung, se wie der von Unseres hochseligen Herrn Vaters Yeajestat unterm 25. April 1856 erlassenen und kann darum nicht gewährt werden, Ueber die Verwendung der jeßt zu Unseren assen fließenden Tribunals-Steuer und Úber die Bewil ligung der früheren Gehalte an die seitdem neu angestellten Näthe und Beamten des Ober- Appellationsgerichts behalten Wir Uns weitere Beschlußnahme vor, Der Antrag wegen Feststellung des Rangverhältnisses der Mitglieder des Ober - Appellationsgerichts ist durch eine von Uns inmittelst erlassene Verfügung bereits er

Ordre 5

Beitrag der Hinterpommerschen Städte zur

in Naugardt. 9) Was den Antrag betrifft, die von einigen Hinterpommer schen Städten vormals an die Berwaltung des aufgehobenen Zucht- hauses in Stargardt abgeführten und gegenwärtig den Kreis- Kassen überwiesenen Abgaben im Gesammt-Betrage von 124 Rthlr. 15 Sgr. zu erlassen und seit dem Jahre 1820 zu erstatten, #\o haben wir zu vollständiger Aufklärung des Sachverhältnisses wei tere Ermittelungen angeordnet und behalten Uns weitere Bestim mung nach Maßgabe der Resultate derselben vor.

Zuchthgus- Kasse

Modification des Servis - Regulativs. 6) Auf die Borschläge wegen Modification, resp. Ergänzung der Bestimmungen des Servis - Regulativs vom 17, März 1810 einzugehen, tragen Wir Bedenken,

" Die Einquartirung in Friedenszeiten is zwar, was auch von Unseren getreuen Ständen angenommen worden, als eine Reallaft zu behandeln, jedoch nur nach Maßgabe der bequartirungsfähigen Wohn- und Stall-Räumezu vertheilen. Wenn aber einzelne mit solchen Räumen versehene Gebäude ihrer örtlichen Lage nach nicht füg- lich bequartiert werden fönnen, so ist es nicht zulässig, die Eigen- thúmer ftatt der Naturallast zu Geldbeiträgen heranzuziehen. Eine Ausgleichung in Betreff der Einquartierungslast kann hiernach nur durch die Natural-Vertheilung herbeigeführt werden. i

Mit diesem Grundsaße würde es indeß nicht zu vereinigen seyn, wenn man in den Garnison-Städten den bequartierten Wirthen Servis- Zuflüsse gewähren, und diese von sämmtlichen Haus- Eigenthümern nah Maßgabe ihrer Beitragspflicht zu den Kommunal-Abgaben aufbringen lassen wollte. E :

Den Fällen, wo die Gewährung von Servis-Zuflüssen wirk: lich nothwendig werden möchte, ist ohnedies schon dur die Be: stimmung des §, 35 des Servis- und Einquartierungs-Regulativs