1841 / 226 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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sind, und deren Ertrag durch sorgfältige Bearbeitung wesentlich erhdht werden fann, zu erwerken, dadurch aber nicht nur ihre eigene Lage zu verbessern, sondern auch der allgemeinen Landes Kultur förderlich zu jeyn. E

Jene Besorgniß ist auch von feiner der úbrigen Stände Nersammlungen getheilt worden, welche die dem Lande durch die Landeskultur -Geseße zu Theil gewordenen Wohlthaten ebenfalls vollfommen würdigen, und sich gleichwohl für den Erlaß des prdo- ponirten Geseßes theils unbedingt und einstimmig, theils unter Befürwortung von, das Prinzip des Geseßes nicht alterirenden, Modificationen erklàârt haben. : Zu 14. Theilweise NReräußerung von Grundstücken und die

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bei Erbtheilungen anzuwendenden gemäßigten Taxen ländlicher Nahrungen. ion Cha i: wis e c - Den Jnhalt des zweiten Geseß - Entwurfes haben Unsere

getreuen Stände nicht in seiner richtigen Bedeutung aufgefaßt, wenn sie darin eine wesentliche Abweichung von dem zu finden glauben, was auch in der dortigen Provinz im Bauerstande falk tisch besteht. Nach der eigenen Bemerkung Unserer getreuen Stände werden auch in der Provinz Posen dem Annehmer land licher Nahrungen der Regel nach Bedingungen gewah [che

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geeignet sind, ihn im Besikstande zu erhalten und gegen Uebe1 \chuldung zu sichern. Diese Sitte, wie sie sich aus den Berhal

nissen des Bauerskandes iaturgemäß gebildet hat, geseßlich anzu ertennen und zu schüßen, ist der eigentliche Zwecck des Unseren ge treuen Ständen vorgelegten Entwurfes.

Den Steuer-Erlaß betreffend.

16) Der Vorschlag Unserer getreuen Stände, statt eines vom Fahre 1843 ab zu gewährenden Steuer-Erlasses eine aleiche, un er die verschiedenen Provinzen zu vertheilende jährliche @umme den einzelnen Landestheilen úberweisen zu lassen und durch die Landtage über die RYerwendung derselben Vorschläge entgegen u nehmen, wird zwar nicht ohne Erwägung bleiben; es is indessen dabei zu berücksichtigen, daß, wie in Unserem Propositione e bereits angedeutet worden, eine solche Maßregel nur gleich fúr Unsere gesammten Staaten würde angeordnet werden und daß die Anträge der Stände anderer Provinzen auf die

willigung eines Séteuer-Erlasses gerichtet sind.

3, Die ständischen Anträge betreffend

D, A Wegen Declaration des §. 12 des Gewerbesteuer-Geschzes 30, Mat 1820. L e T . R 1) Die gewünschte Erweiterung dér im F; 12 Litt. a, des Ve

werbesteuer-GBeseßes vom 30, Mai 1820, hinsichtlich der Gewerbeskeuer- x K Î

daß alle Hand-

ck% L » ch dann, wenn fie

Freiheit der Handwerker enthaltenen Bestimmun werker, welche nicht zwel Gehülfen beschäftigten, au die von ihnen verfertigten Waaren in ihrerBehausung o máârkten feil halten, von der Gewerbe- Steuer frei bleiben sollen, finden Wir nicht angemessen, indem dadurch die Handwerker vor den úbrigen steuerpflichtigen Gewerbetreibenden ohne hinreichen den Grund begünstigt werden würden. Dagegen is mit Nl sicht auf die dortigen besonderen Berhältnisse in Fallen wo der gleichen Handwerkern die Bezahlung des au] sie vertheilten Steuer {aßes zu \chwer gefallen wáre, die Niederschlagung desselben folgt, und mithin die von Unseren getreuen Ständ Erleichterung gewährt.

»ck N ck cl 0 del auf Lochen

Hie Aufhebung des Straf Staats: Kassen zu wentg etnge 1 Zahlungen 11 Fricdeichsd'or betreffend,

2 Es beruht vorausgeseßt wird, daß das Straf- Agio 2 betrage, da solches durch die Ordre vom 1 seß - Sammlung S E Dem Antrage auf gänzliche Aufhebung dieses Straf- Wir aber Bedenken, weil durch die Zwang®

Circulation der Kassen- Anweisungen we

( Agios zu ent sprechen, tragen Zahlung die allgemeine sentlich bedingt wird, es auch den Abga fallen fann, fich den Bedarf in Kassen-Anweisungen im gewöhn

lichen Verkehr zu verscha

die bei den Kassen eingehenden Kassen - Anweisungen durch Ber wendung zu den Ausgave werden.

Dagegen hab Kassen in Friedrichsd?or zu in Silbergeld, den Friedrichsd’or zu 5 Rthlr. berichtigt werden dürfen, gern nachge eben, und wird Unser F nanz-Minister danach das Nöthige verfügen.

en Wir dem Antrage, daß die an 5 Rthlr. zu leistenden Zahlungen a 20) Sgt

Wegen Wiedergewährung des Rechts der Landraths Wahlen.

Z) Unserm landesväterlichen Wunsche wird wenn die Ferhältnisse es bald gestatten, den Kreisstanden dei vinz Posen das Wahlrecht der Landráthe zurückzugeben. werdet damit keinen Anstand dige Ueberzeugung gewährt wird, finden und berúdckfichtigen werde, Geschäfts-Bildung befähigt sind, ihr

IVohle des Kreise narchie zu verwalten. Zur besonderen Genugthuung

die Einwohner Unseres Großherzogtk ; punkt näher zu führen, wenn und ihre Sbhne sich bemi dienst die zur Verwaltung eines Befähigung zu erwerben. Wegen Wiedergewährung von Pensionen ehemals a DERGICLE,

4) Wir sind geneigt, den ehemals Warschauischen Offizieren ihre Gna

durch den Uebertritt nach Polen verwirkten Pensionen in

den wieder zu gewähren, welche sich einer solchen Vergünstigung dadurch werth zeigen, daß sie in Wort und That ihre Ergeben-

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heit und Anhänglichkeit an Uns Überzeugend an den 2a legen, Damit ist allen Rücksichten der Billigkeit, welche Unsere getreuen Stände fúr jene Offiziere geltend machen, in genügender Weise

entsprochen. Eisenbahn von Frankfurt a. d. O. nah Breslau."

5) Wenn Wir auch die Wichtigkeit einer Eisenbahn-Verbin- dung mit der Provinz Posen vollkommen anerkennen, so können daß zu einer Eisenbahn-Verbindung zwischen

d. O. und Breslau nur in dem Falle g ertheilt werde, wenn für die Bähnlinie die Rich- Großherzogthum Posen und dessen Hauptstadt

Kir doch dem Antrage, den Srádten Frankfurt a. die Genehmigun tung durch das i angenommen werde, nicht stattgeben. Unsere getreuen Stände wer selbs die Ueberzeugung Bereins zur Herstellung elner (F mit der Mark vora den fann, welche gegen bie dete Bedenken erregen könnte,

Zftánden gewünschte steht, die polizellic dann ertheilt wer wendungen achdrt worden und nen Bedúrfnisse zur Vermehrung der bereits Anlagen selbs zu ent} freigestellt werde,

e 4 1 dúrfen, daß ihnen auch bel

Agios füv die bet Einzahlungen an die ingelieferten Kajhjen Anweisungen und die

auf einem Jrrthum, wenn in der Pefition 2 Sgr. für den Thaler i, Sftober 1827 (Ve-

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1101) auf 1 Sgr. für den Thaler herabgeseßt [L

T) 4 § d f ‘44 C C c @ «% Wegen Aufhebung der, ven Ankauf un

be-Pflichtigen nicht schwer ffen, indem darauf gehalten wird, daß

s ben sogleich wieder in Umlauf gebracht die Staats

cl gerechnet {

s entsprechen, A r

Wir nehmen, sobald Uns die vollskan- daß die Wahl überall Männer welche durch Gesinnung und wichtiges Amt zum wahren g und in treuer Anhänglichkeit an Unsere Vo-

wird es Uns gereichen, wenn hums sich beecifern, diesen Zeit- besonders die Ritterguts - Besißer uhen, durch den Eintritt in den Staat®- Uandraths-Amtes erforder iche

Mavrschauischer A ads

der Polizei - Distrikte da die Verhältnisse der Provinz es jene Beamten als die nächste Aufsichts-Znsianz

den fortbesteßen zu lassen.

bâude, welche innerhalb einer D

chen Beaufsichtigung des Gutsherrn zu getreuen Ständen bereits ten Provinzial - Landtag eroffnet worden, auch jeßt

tions - Verfahren beim Holzverkaufe in Zweckmäßigkeit sich im Allgemeinen bewa die bestehenden Modisicationen anzuordnen, erdrtern lassen, und b

den bei näherer Erwägung gewiß A Entschließung vor.

gew'nneh, daß nicht wohl die Bildung cines isenbahn - Verbindung Schlesiens b von einer Bedingung abhângig gemacht wer- die Ausflührbarkeit des Unternehmens gegrün-

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Nie Einricht “¿t » (R Mid T _ Die Einrichtung beständiger Gerichts-Kommtjsionent 111 dent Stadten mu

Chodztiesen und Natel. G

i h Di L N 6) Br haben Unseren Justiz Minister angewotesen, auch zu (chrât

l, wie dies bei Chodziesen vor kurzem acschehen if, monat: Gerichtstage abhalten, und dazu erforderlichen Falls fünf bis | ben, Tage verwenden zu lassen. dehnte! Diese Maßregel entspricht dem Umfange der Geschäfte, und 1 zur Zeit die Errichtung beständiger Gerichts Kommissionen | Vorschläge

entbehrlich, machen. Sollte sich später ein Bedürfniß hierzu her Kund ellen, so werden Wir diesem Gegenstande auch fern | svaterliche Vorsorge zuwende =

@artel-Convention mit Rußlan f

O Der Antrag, die mit dem Jahre 1842 ablaufende Kart

Convention mit Rußland vom 37 Varz 1830) nicht zu v áng n

betrifft einen Gegenstand, der feiner Natur nach Verhältnisse be:

nach

l ( Aer en vom {1820 un n 40 acbrauc) cen 1111 M1 A «o hoty Abgabe betu ( treuen tan {ufi ) A O (Ml Im j j ly f , y 1 - l'all() V 1 aPof E A \ Gir denselbet ( bef y 4 V l N n 4 (at L l wle well O Alli( mg dle BBerlorbni Wi den \ «S M Les P Eee TER c der CErtraposten zu 1 l10ern 101 De D Bl ungen (eue Pofige] ¡VOgeI rdet j en QMhuBß ve Ti Vans (ftaungen V 1e! 1 M e X w S —_—_ 19 Die Anträge Unser( uen tand 4s n k «ck Not » on M N er betreffenden geseßlichen V iften dal in (Rho NoH » » » 4493 M in Gemeinden, n welchen den Vonunlen b(

Anlegun( ominium

nicht berelt

he Erlaubniß de, wenn das

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prechen, und darauf

(5 A l 1A Eo » A 04 5; 54 Í ¿pflichtige Schäanfken jederzeit revidiren

solchen Nevisionen auf lhr

polizeiliche! Beistand gewährt werde, macht noch etn nahe (L

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terung der dabei obwaltenden Verhältnisse erfor! icl n dere! fal Noi N d: S d, 9 «A Cl «6 À 4 d trolg Wir vas IGeitere beschließen werden,

von Gütern betreffenden Anordnun 11) Bei dem Anfaufe Wir Unseren getreuen

Besitzer keinen Bestimmu! ( MWiederveraußerung wird auf erber Deutsch Abstammung gleichmäßig R genommen tve d unzweifelhafter Anhangli an Unsere V i durcl Kenntnis des landwoirthschaftl Betriebes und d Ps 3 ausreichender eitel leisten, daß von | ernde Einwirkung auf die innere Entwickelung der Prov l erwarten ist. Nach gleichen ch bisher { ren worden. Aus Hweisu | ( ersehen, daß in der * Güte cl sizer aus Staatsmittei c Der efau U in die V ande d | N g en fin Der Staate-Miniskerial-Criaß vom S | auf en sich Unsere getreuen tände beziehen, isf d I 1 | die Zukunft keine Anwendung finden fol, a ) Ot verfahren ohne Einfluß geblieben. enn Verdoppelung dev Zahl der Deputtrten der Landgemeinre in den Kreis - Versammlungen.

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utirten i] für die sechs öostlichen

12) Die H Ce “. Provinzen Unserer Monarchie gels mäßig festgestellt, und es Uegl dermalen keine Beranlaj{ung hierin eine lende eintreten

zu lajfen.

Wegen Aufhebung der Poltzei Disirifls- Kommissarien

13) Dem Antrage Unserer getreuen Stände, wegen Aufhebung - Kommissarien, konnen Wir nicht \kattgeben,

für fekt nothwendig machen, der Orts - Behör welchen Gründen es unzulässig ist, herrschaftliche Ge Dorf-Gemeinde licgen, der polizeili

unterwerfen, ist Unseren

Aus

in dem Landtags-Abschiede für den vier

Diese Gründe finden

ge noch Anwendung, und machen es unstatthaft, dem er: ? Stände zu willfahren.

neuerten Aptrage Unserer getreuen &

Die Beschränkung des Licitations - Verfahrens heim Holzverkagufe betrceffend.

14) In wie weit es nothwendig und zulässig is, in dem Licita-

Unseren Forsten, dejjen

hré hat, noch weitere als

werden Wir näher

chalten Uns demnächst Unhere Allergnädigske

er Ordre vom 7. Februar

Wegen Ausdehnung der Bestimmungen d j _7. ren in den Städten.

1835, guf den Kleinhandel mit Geträtl 15) Mit den Wünschen, welche Unsere getreuen Stände in der Petition vom 23, April c,, wegen Ausdehnung der Bestim-

ten konnten, habet fe haben gesagt, ich saaen fonnten, daß Ste etn mein Hérr, ih erwartle TDraurtng met u verschaffen, hierher

dersoruch entgegenhal *umdung zugeroorfen weil Ste nicht Gh! fommen Stte- e, selbst den

S!

wranzung der

Marie Cappe Lie.

n Deffimmungen

ir R. Peel

orning Poft das

: Bestimmun

ofen vom ß jener Entschluß

A on {einen Nach-

seinem alte=

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(HZymnastums

r getreuen Stände wegen ei!

errichtenden Gymnasiums

und haben Unsern Minister der legenheiten angewlesen,

Krotoschin,

Medizinal-Ange

ckmáßigsten zu errichten \€y, dasjenige, Wai

und Herstellung der \e

zur Gründung vorzubereiten.

serer Beschlußnahme

sergnadlgite Mein Gott! s s Cl Ot: einem von Unseren Unterthanen 2

Achtung und @chuB

Anträge über Justiz-Verwaltung het veffel individuellen

Man mutz velche bei feiner Umbildung sie das tiefffe &chwetgemn

Auf die Anträge Unserer getreuen C tande, betreffend, eröffnen Wir denselben: Zustand der Rechtspflege im Großherzog

Berwaltung zu retten wissen:

der gegenwärtige thum Posen entspricht den Erwartungen, ie Einrichtung der Zustiz - Behörden in 16. Juni 1834 (Geseß-Sammlung rganische Veränderungen bestehenden Gerichts - Verfassung werden nur aus úberroiegenden Gpründen rechtfertigen | Kompetenz der Land: und Skadt wránfung des Geschästsfkreises der on nachtheiligen sich dies aus

und Bedingungen, an Vir Unseren getreuen diesem Sinn werden und Medizinal-Angelegenheiten mit Polnischen

Glück wünschet zorging, zu beobachten gewußt haben. Hrn, v. Meu=

anden eroffnet, Wir Unsern )

ein Elender (un lche)! (Zefängnisses zu, und îch erwarte

(Gewissensbissen , daß

ins versichert, zu verzichten ; allein er Z in dem ver-

erordnung úber Landestheile von Unterrichl®- ung versch: Deutschen, bei dem Unterrichke heren Lehr-Anskalten, Der ser Unserer landesväterlichen : Je größeren Werth die herzogthums auf ihre Sprache seßen, erwarten, daß dic Ausführung Unserer,

und namentlich auch auf wre Ehre und diejenige,

Worauf rwoarteit habén die 2

Sie vernichtet haben, ten, um Threm noch etnmal!

Bebrauch gemacht werde, der erlitten, wird Geschäfte vorz

der Herr Graf von

i i eve durchschnit v aufzuhelfen: können Sie dieselben nicht Fhren Nuf wiederherzustellen? ( und Sie sind nicht gekommen ;

Modification, die es

geandert ist. der Beförderun

Berwaltung und eyn, denn es ist unstreitig, daß

Die Erweiterung der Absicht entspricht tft o E A Ï ¿L O [ [e E würde N Polnischen Einwohner O ber-Landesgerichte zur Folge haben und v Einflusse auf die RNechts-Verwaltung seyn, wie

ermögen wicdel durchschnelden- | Zortes, cines etlzigen

lnseres Groß sicherer dürfen Wir

Schulwesen

eine Bescl