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5) Die Erhebung von Abgaben für Rechnung von Kommunen oder Corporationen, sey es durch Zuschläge zu den Staats - Steuern oder für sich bestchend, soll nur für Gegenstände, die zur örtlichen Consumtion bestimmt sind, nah den deshalb getroffenen besonderen Vereinbarungen bewilligt werden, und es sollen dabei die vorstehend unter 1]. 2. b. gegebene Bestimmung und der unter 11. 3, ausge sprochene allgemeine Grundsaß wegen gegenseitiger Gleichmäßigkeit der Behandlung der Erzeugnisse anderer Vereins|aaten, eben o, wie bei den Staats-Steuern, in Anwendung kommen. — Vom Taback dürfen Abgaben für Rechnung von Kommunen oder Corporationen Úberall nicht erhoben werden.
6) Die Regierungen der Vereinsfiaaten werden sich gegenseitig, a) was die hier in Rede siechenden Staatssteuern betrifft, von allen noch gültigen Geseßen und Verordnungen , ferner von allen in der Folge eintretenden Veränderungen, \o wie von den Gesehen und Verordnungen über neu einzuführende Steuern , b) hinsichtlich der Kommunal- 2c, Abgaben aber darüber, in welchen Orten, von wel chen Kommunen oder Corporationen, von welchen Gegenständen, in welchem Betrage und auf welche Weise dieselben erhoben werden, vollständige Mittheilung machen.
Artikel 4. Da die hohen kontrahirenden Theile eine Besteue- rung des îim Umfange des Vereins aus Runkelrüben berciteten Zuckers für nothwendig erachtet haben, so is hierüber die (anlie gende) besondere Uebereinkunft getroffen worden, die einen Bestand- theil des gegenwärtigen Vertrages bilden und ganz so angesehen werden soll, als wenn sie in diesen selbst aufgenommen wäre. Die selben sind ferner dahin einverstanden, daß, wenn die Fabrication vom Zucker oder Syrup aus anderen inländischen Erzeugnissen , als aus Runkelrüben, z. B. aus Stärke, im Zoll - Vereine einen erheb lichen Umfang gewinnen sollte, diese Fabrication ebenfalls in sämmt lichen Vereinsstaaten einer Überetnstimmenden Besteuerung nach den für die Rübenzucker-Steuer verabredeten Grundsäßen zu unterwerfen seyn würde.
Artikel 5. Fn Bezug auf das Múnzwesen haben die kontra- hirenden Regierungen sich bereits durch die Convention vom 30. Fuli 1838 Über die Annahme einer gleichen Grundlage für ihr Mün; System und Über die Ausprägung einer gemeinschaftlichen, in allen Vereinsstaaten gleich dem eigenen Landesgelde anzunehmenden Ver einsmünze geetnigt, und es werden dieselben auch fernerhin der wei teren Ansbildung ihrer Münzverfassung auf der hierdurch gegebenen
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gemeinschaftlihen Grundlage ihre Sorgfalt widmen. Hiernach be- wendet es bei den Stipulationen der bisherigen Zollvereinigungs Verträge dahin, daß 1) der gemeinschaftliche Zoll-Tarif auch fortan in zwet Hauptabtheilungen nach dem 14 Thalerfuße und nach dem 245 Guldenfuße ausgefertigt wird, und daß 2) die Silbermünzen der sämmtlichen kontrahirenden Staaten — mit Ausnahme der Scheide münze — nah der durch die vorgedachte MÚnz - Convention fest- gestellten Gleichwerthung von Vier Thalern gegen Sieben Gul- den hei allen Zoll - Hebestellen des Vereins angenommen werden. Was aber 3) die Goldmünzen betrifft, \o bleibt etner jeden Vereins- Regierung die Bestimmung, ob und tn welchem Silberwerthe diesel ben bei den Zoll-Hebestellen ihres Landes angenommen werden sollen, überlassen.
Artikel 6. Für das Zollgewicht wird auch ferner der bereits in dem jeßt geltenden Vereins - Zoll-Tarif in Anwendung gebrachte Zoll-Centner die gemeinschafiliche Norm geben, Daneben aber wer den die kfontrahtrenden Regierungen ferner thre Sorgfalt dahin rich ten, auch für das Maß- und Gewichts-System ihrer Länder im All gemeinen die zur Förderung des gegenseitigen Verkehrs wünschens werthe Ueberetnsttmmung herbeizuführen.
Artikel 7. Jn Hinsicht auf die Vertheilung der in die Ge meinschaft fallenden Abgaben soll statt der Bestimmungen des Arti- fels 22 der Zoll-Vereinigungs-Verträge vom 22. und 30, März, auch
11, Mai 1833, so wie vem 12. Mai 1835, ingleichen des Artikels 418
der Zoll -= Vereinigungs - Verträge vom 10, Dezember 1835 und 2. Januar 1836, Folgendes in Anwendung kommen: 1. Dex Er- trag der Eingangs - Abgaben wird nach Abzug a) der Kosten, welche an den gegen das Ausland gelegenen Gränzen und in
dem Gränz - Bezirke für den Schuß und die Erhebung der Zölle erforderlich sind (Artikel 30 der Verträge vom 22. und 30. März, auch 11. Mai 1833, so wie vom 12. Mat 1835, und Arti kel 26 des Vertrages vom 10. Dezember 1835), þ) der Rückerstattungen für unrichtige Erhebungen, c) de: auf dem Grunde besonderer gemetn schaftlicher Verabredungen erfolgten Steuer - Vergütungen und Er mäßigungen, zwischen sämmtlichen Vereinsgliedern nach dem Verhält nisse der Bevölferung, mit welcher sle in dem Gesammtverein sich be- finden, vertheilt. — 2. Der Ertrag der Aus- und Durchgangs-Abga ben wird a) so weit diese Abgaben bei den Hebestellen in den östlichen Provinzen des Königsreichs Preußen (also mit Ausnahme der Provinz Westphalen und der Rheinprovin;), im Königreiche Sachsen und im
l
Gebiete des Thüringischen Zoll- und Handels-Vereins eingehen, zwi schen Preußen, Sachsen und den Staaten des Thüringischen Vereins nach dem von ihnen zu verabredenden Theilungsfuße, dagegen b) so weit dieselben bei den Hebestellen in den Übrigen Vereinstheilen eingehen, nach der Bevölkerung dieser Vereinstheile unter die betreffenden Staaten vertheilt, und zwar lediglich nach Abzug der Rückerstattungen für un richtige Erhebungen und der auf dem Grunde besonderer gemeinschaft licher Verabredungen erfolgten Steuervergütungen und Ermäßigun gen. — 3) Bei der nach den Säßen 1 und 2 stattfindenden Verthei lung der Ein-, Aus- und Durchgangs-Abgaben wird die Bevölkerung solcher Staaten, welche durch Vertrag mit etnem oder dem anderen der fontrahirenden Staaten, unter Verabredung einer von diesem jähr lich für thre Antheile an den gemeinschaftlichen Zoll - Revenúen zu leistenden Zahlung, dem Zoll - Systeme desselben beigetreten sind oder etwa künftig noch beitreten werden, in die Bevölkerung desjenigen Staates eingerechnet, welcher diese Zahlung leistet. — 4) Der Stand der Bevölkerung in den einzelnen Vereinsstaaten wird alle drei Fahre ausgemittelt und die Nachwetsung derselben von den Vereinsgliedern einander gegenseitig mitgetheilt werden 5) Unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse, welche hinsichtlich des Verbrauchs an zoll- pflichtigen Waaren bei der freien Stadt Frankfurt obwalten, ist wegen des Antheils derselben an den gemeinschaftlichen Einnahmen ein he sonderes Abkommen getroffen.
Artikel 8. Sofern der gegenwärtige Vertrag nicht fpälestens zwei Fahre vor dessen Ablaufe gekündigt wird, soll derselbe auf wei- tere zwölf Fahre und so fort von zwölf zu zwölf Fahren als verlän gert angesehen werden. — Derselbe soll unverzüglich zur Ratifica tion der hohen kontrahirenden Theile vorgelegt und die Auswechselung der Ratifications-Urkunden soll spätestens binnen acht Wochen in Ber lin bewirkt werden.
So geschehen Berlin, den 8. Mai 1841.
Kuhlmeyer. Etchmann.
Hauber: Negenauer. v:
Schwedes. Frh. v. Schäffer Magdeburg.
Die Ratifications - Urkunden des vorstehenden Vertrages sind am 31. Zuli, 5. und 9. August 1841 zu Berlin ausgewechselt worden
Frh. v. Linden Ludwtgsdorff Biersack. Dhon
BEVEr, V. Sahl
Frankenberg
Bernstein. Souchay.
mem
Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.
9
B ekanntma ch ungen, Ee zu Gôriß im Hypothekenbuche Vol. 1 Dampf Packetfahrt des von ihnen im Unterricht gebrauchten Lehrbuchs
109. No. G T f, vom 22. Der Laufbursche, ehemalige Klempner - Lehrling| 2) Eduard Ludwig Herb st, is dringend verdächtig, | am 27. Jult d. F. feinem Brodherrn die Summe| von 131 Thlr. 20 Sgr. unterschlagen zu haben. Der-| selbe hat sich der Verhaftung durch die Flucht ent-| zogen -und über Braunschweig nach Lüttich begeben. Alle Gerichts- und Polizei- Behörden des Fn- und Auslandes werden diensiergeben|s ersucht, guf den un ten näher bezeichneten Eduard Ludwig Hevrbst| 3 vigiliren, im Betretungsfalle aber ihn verhaften, mit| sämmtlichen sich bei thm vorfindenden Geldern und Effekten unter sehr sicherer Begleitung hierher trans-| portiren und an die Expedition der Stadtvoigtei-Ge fängnisse abliefern zu lassen. i | Wir versichern die ungesäumte Erstattung der Ko-| sten und eine gleiche Rechtswillfährigkeit, 4 Berlin, den 11. August 1841. _ : Königl. Kriminalgericht hiesiger Restdenz, Do Ner t. Persons=- Beschrethung. | Der Eduard Ludwig Herbst ist 18 Fahre alt gus Berlin gebúrtig und evangelischer Religion. Er ist 5 Fuß 6 Zoll groß, von schlanker Statur, hat| No. 56. langes , glattes, blondes Haar, blaue Augen , eine) 3, etwas starke Nase, gewöhnliches Kinn, großen Mund, 5) vollständige Zähne, gesunde Gesichtsfarbe, ovales Ge-| sicht, feine besondere Kennzeichen und spricht nur Deutsch. Bekleidet war er bet seiner Entweichung | mit einem aschgrauecn, naturellfarbenen kurzen Ueber-|
P
dessen
hann
1810, aus
rock (ohne Brusttaschen), schwarzen Tuchbeinkleidern, | Pfarrackers zu Klein =Rade, Vol. UI. sol. 269." J, C. Fr. Naumann Stiefeln, einer grun = und schwarzgestretften Weste No. 127. eingetragen stehen, ex decreto vom ftallographie Mit 25 Steindrucktafeln und einer schwarzen, flachen und runden Tuchmüße 11, Fultî 1823; | E brosch. 2 Thlr. 15 Sgr. M mit Lederschirm. | 6) die Obligation des Ackerbürgers Gottfried Ma D
he 25. Funt 1803, aus welcher 400 Thlx i ; (h E
sche vom 25, Juni 1803, aus welcher 400 Dhle. fohlenbildung. Mit 6 Steindrudck
für den Krüger Meißner zu Neuendorf, bei den sol, D441. zeichneten Grundstücken zu Drossen eingetragen find, und das Attest des Fustizamts Reppen Gyrund dessen diese Forderung durch Verfügung vom 28. August l ger Meißner Dorothee geh. Thiele umgeschrie
Nothwendiger Verkauf. | Vol. VIIL. Das dem Brauherrn Fohann Christoph Axt und den Erben seiner Ehefrau zugehörige, in der Breit: gasse hierselbst unter der Servisnummer 1234 und Jo a d. hannisgasse Nr. 1240 u. 1239, Nr. 78 des Hypotheken buchs gelegene Grundstück, abgeschäßt auf 11890 Thlr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll den 19, (Neunzehnten) Oktober 1841, Vormittags Zwölf Uhr, in odex vorx dem Artushofe verkauft werden.
ben ist.
den 49 Deo a, Bormtttags 10-Upu,
ansichenden Termine, bei Vermeidung der Präfluston, hierdurch auf das Stadtgerichtshaus vorgeladen.
26 L ; i OET Königl, Land - und Stadtgericht zu Danzig. que
dorf, zu 6.
_Da Über das Vermögen des Kaufmanns Adolph, Lôwenstein hierselbst der Konkurs eröffnet worden , so Nolte laden wir dessen Gläubiger hierdurch vor, am 10. N o- dst werden. vember cr., Vormittggs 10 Uhr, auf dem Land-| oder durch einen mit Vollmacht und Information versehenen Stellvertreter zu erscheinen, üm ihre For-| derungen an Kapital und Zinsen vollständig zu liqui-|
geb. Schulze vom 28, Fuli 1809 und 3. Februar welchem 300 Thly. Muttererbe und cin Pferd oder 12 Thlr. für Christian Schulze im Hypothekenbuche von der Michael Schulze schen Kicbßernahrung zu Görtß Vol. I. fol etitgetragen Februar 1810;
[odex sonstige Briefs -Fnhaber an Zugleich werden alle unbekannten Real-Prätenden- und Forderungen Ansprüche zu haben
ten zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame zu dem auf |gufgefordert , thre Ansprüche spätestens in dem
1111 V H am 25. NovembeL-,
vor dem Herrn Land- u. Stadtgerichtsrath v, Franbius|Fovmittags 11 Uhr, und zwar wegen der Doku
[mente zu 1. bis 5
; Reppen, den 31.
und Stadtgericht vor dem Direktor Knauf persönlich Fürstl, Bentheimsches Gericht der Herrschaft Frauen
dorf, zugleich im Namen des Königl. Stadt gerichts Droffen.
55. eingetragen stehen, ex decreto “ranuar 1798;
das Ouplifat des Kauffontrakts vom ten und 5, September 1821, nebst Hypothekenschein, nach welchem ein Ausgedinge und kaufgeld für den Schmtdt Daniel Stein und Ehefrau Oypothekenbuche von dem Preschschen Schmiede Grundstücke zu Oelscher lol. 12. No. 12. einge tragen stehen, ex decreto vom 5. September 1821: der Erbvergleich vom 25. April 1815, nebst Ver handlung vom 25. November 1825, gus welchem Ookfumente 400 Thlr. für den Ausgedinger Fo Gottfried ] von der Bauernahrung des Christian Rickel zu| Sypudlow Vol. ILl. No. 4.
in der Gerichtsstube anstehenden Termine anzumelden und zu bescheini gen - widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen präflu dirt, die Dokumente für erloschen erachtet Schuldposten in den Hypothekenbüchern werden ge
ßen Dampfschiffe :
(100 Thlr. Resi-| Ra sSlednift/
Eve Marie geborne Klinge im TÉELO Ua
Lubeck und am
Reval und am 413.
Nicke in Oyvothekenbuche ; L 7 z tikel im Hypothekenbuche vorigen Jahre; die Ein-
in Travemünde und Kronstadt.
Gere aft.
Lübeck, im Marz 1841.
¿reit Sf, Petersburg und LUbec. Ote Fahrt der drei privilegirten schönen und gro [ „Alexandra“, j SchPUtt/ „„Mteoblat 17 Capt, G. B, Bos, | / Capt. C. N. Heitmann, beginnt) in diesem Fahre am Sonnabend, den 15. Mai, von LÚ bec, und am Sonnabend, den 22, Mai, von St. P e- Feden Sonnabend geht ein Schiff von jedem der beiden Pläße ab ; zuleßt am 30, Oktober von 6. November von und demnächst noch am 6. November von Lübeck nacl) | November von da zurück.
Ote Preise der Passage sind die nämlichen, wie im und Ausschiffung geschieht Buchhandlung (Berlin bei VWV.Besse1
ckt. Petersburg,
zu dienen, Zugleich aber erhebt ste ihren Gegen stand zu einem wesentlichen Theil des Gebietes der Capt. H. H. Philosophie und möchte daher und namentlich we unden ihres eigenthümlichen Verhältnisses zur jehigen [spekulativen Philosovhie die Aufmerksamkeit derer verdienen , die sich für den Fortschritt der Philoso vhté interessiren. Fn Berlin vorräthig bet Ferd
Umm Linden Vir 19,
Stuttgart und Tübingen , Juli 1841, L. G. Cottascher Belag
Im Verlage von Ferdinand Hirt in Breslau et und ist vorräthig in jeder namhasten . Behrenstr. 44)
Sd hien 80 eben
sol. 7. eingetragen se Tag é ; ly Die Q) ‘ Typ m s ‘ 6 «y . hen, ex decreto vom 10, März 1826; O N au Travemünde findet um 3 Uh eisenhaltizgen 4 G 44 «e »+ e T) , J . r) 444 39 ‘ “ j 9 4 der Erbvergleich Über den Nachlaß der vevchel. Anmeldungen geschehen in Lübeck Quel Len zu AltwasSss er oi ta Gron N . r 5 «s (2 4 + 4 44 T gewesenen Kießer Michael Schulze Eve Louise, im Comtoir der Dampfschifffahrts- in
I
C. bes hx ieben Yon
H stehen , ex decreto vom U!
Ausgedinge und|
von dem Erbpachtsrechte des Nr. 4, zu haben:
O Q S OUOO:
des Hypothekenbuchs ver
Neuendorf den 30. September
1821 guf die verwittwete Krü- see (Stechbahn 3
vermeinen, | nebji
i von Dr Co Lo Vtd in dex Gerichtsstube zu Frauen
s Mit 4 Karten. zu Droffen
Juli 1841.
diren und die zur Feststellung derselben dienenden Be-| weismittel anzuzeigen, widrigenfalls die Ausbleiben- | den mit ihren Ansprüchen an die Masse präkludirt und ihnen gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges |
als Bevollmächtigter in Vorschlag gebracht. Stolp, den 30. April 1841. i Königl. Land=- und Stadtgericht,
gangen:
Fahn verwittwete Kossäthenausgedinger Schmidt
Verkauf.
Es gehören zu demselben circa
oder De
hochveredelte Schäferei von)|
305 Thlv. baare Geldzinsen,|
G, C Q
25 Cal
Lttxerartsche Anzetgen L S i . ; d N ( R r A
das Duplifat des Kaufkontrakts vom 17. Mrz nd in der Arnoldi schen ait 1823, nebst Hypothekenschein, nach welchem ein den und L Bewirthschaftungsrecht , ein 34 Thlr. Restkaufgelder für Martin Reiche im Zerlin, Schloßplaß Nr Hypothekenbuche ) E
Leipzig folgende Schriften erschienen und in allen Buchhandlungen, zunächst in der Stuhrschen, | (G1 2, Potsdam
Anfangsgründe der Kry-|
A. Pebholdt, über Kalamiten und Stein-|ler, Bülow?
: Saa, Ql der E. Ser eaten 1816 / aUf Yerlagshandlung ist erschienen und in allen Buch handlungen zu haben, in Berlin bei E. S.
[Beschreibung des heutigen Zustandes jener Länder, |
L On | Königl, Bayerschem Legationsrath,
Prev 1 Dll, 19 Sg
| Hevrodots Beschreibung Skythiens hatte die wider-
voti S szle v Ffabrett, ot ot 3 R E S ‘ A
A E A A 1A gen in gegenseitiger Uebersicht vollständig dargestellt. und die und daher ihm unerklärbare Frrthimer Schuld gab. | Dem Verfasser eben genannter Schrift gelang cs zuerst, den Sinn bisher dunkler Stellen im Hero-| dot aufzufinden und dessen Genauigkeit zu beweisen. | Die klare, lichtvolle Darstellung des Hrn. Verf. wird seiner Schrift die Theilnahme jedes gebildeten (Kei-| stes erwerben ; sle wird in keiner öffentlichen Biblio-| thek, selbs in keiner Büchersammlung der Freunde) alter Geograyhie und Geschichte fehlen dürfen. Die| [Beschreibung des heutigen Zustandes der SÚd-Rus-| sischen Megonien H der Schrift zugleich ein ; : : / aua t Mein im Liebenwerdaer Kreise, Regierungs-Bezirk zeitgemäßies, politisches Fnter-sse, Stillschwet en auferlegt werden wivd. Zugleich wird Merseburg, an der Poststraße von Cebeieida Rd ihnen der Herr Justiz - Kommissarius von Eichmann Torgau und Leipzig, eine Stunde von der Elbe ge-| legenes Allodial - Rittergut Neulönnewiß bin ich ge-) [sonnen zu verkaufen.
Fn Unterzeichnetem ist so eben erschienen und ati alle Buchhandlungen versandt worden : ; n i » “9 T 3 , e , x » (1400 Morgen gute Kornfelder , Wiesen und Gärten, | Do No Die Der Veo a Artgent zum Theil schr aut bestandenes Nadel- | au / de i deutender Theil c -| ‘ i ice Aufgebot verlorener Dokumente, ae qu L, on Len ein bedeutender Theil shlag-G xu n dlinitien Folgende Hypotheken-Dokumente sind verloren ge- 700 Stück, Außerdem |*Flisdiettion und Jagd über mehrere Dorfschaften. | Lehrer der wissenschaftlichen Bildungsanstalt der 1) die Erbrezesse vom 25. Januar 1796 und 22. Ja- Die Wirthschafts-Gebäude sind fast sämmilich Se prer andes winn nuar 1798, aus welchen a) für Eve Katharine wirthschaftsbequem und in sehr gutem Zustande. Kauflustige wollen sich gefälligst an den Herrn Ju- |
wissenschaftlich dargestellt von |
Gebr. Paulus auf dem Salon, L i Sea Preis.d hlr L S [schienen und durch alle Buchhandlungen zu erhalten, Fn dieser Bearbeitung is der Rhetorik die um- in Berlin bei E. H. Schröder, U. d, Linden 23
Dr. Jón. V endt, Königl. Geheimen Medizinalrathe, Prof der Medizin und praktischem Arzte zu Breslau, mehrerer Orden Ritter und vieler gelehrten Gesellschasten Mitgliede Mit zehn malerischen Ansichten nach Original Zeichnungen von Koska. : 8yo. Gehes(tet. 4 H
D ves
C0
Hohenwegfsr. — „ Bei Hinrichs in Leipzig is erschienen und zu gr. 8, finden in Berlin auch in der Plahn schen Buch handlung (L. Nîibe), Jägerstraße Nur. 37, Mitt - Rudolphi, Dr. Aug., anshauliche Beleh rungen Uber die Natur nach threr zeit gemäßen Entwickelung. Lehr- und Lese- buch für Schule und Haus. Jn 4 Bänden. gr. 8. Subser. - Preis 4 Thlx. — 2x Theil: Sommer, umfaßt 196 Artikel. Ladenpreis I E. Richt blos dem Schul- und Hauslehrer, der
und 2 Kupfer
Mitt
| S p Ben „Erzieherin, den Eltern wird dieses Werk ein
6 a & H - 2 | O erwünschter Leitfaden werden, auch dem Land-
| Alle diese Forderungen sind abgezahlt., Es werden | —_ i B E \geistlihen, Gutsbesißer, Künstler. jedem alle, welche als Cesstonarien, Eigenthümer, Pfand S E E E S D V 1/ [N aturfreunde und gebildeten Leser wird die Fnstrumente) und seine Ausleger- [der reiche Fnhalt Sto} genug zur unterhaltendsten
| Belehrung darbieten. Pompper, Der, H., die Saugethteve, Bd- gel und Amphibien nach threr geogura phischen Verbreitung tabellarisch zu- ammen geei ac So N u 07 S De D 184 Ge, L D. i
Zum ersten Male sind hier die 3 höheren Ordnun-
Reisen füt die Jugend und threFreunde von *v. 2 Theil; Die Fahrten und Aben- teuer des Lieut. F. von Wrangel guf der Reise von Petersburg uach der Nordofst- fúüste von Sibirien zu Wasser und zu Lande
unter den Tataren, Baschkiren, Kirgi- | en, Tunguscn, Jatuten/ Qitigkelt,
Fukahivren, Tschuktschen u. a, Völkerschaf Fen daselbs. Mit 2 Darstellungen, 8. 17 Bog, tavt. 1841, 1 H Ie
Eine der interessantesten Reisebeschreibungen für
[Jung und Alt. — Der 1e Theil dieser Reise-
|dibliothek enthält des Herausg. fröhliche Reise
[na ch Sn gen 41840, 4 Vhlr.
Vogel, Direktor Dr, Karl, Schulatlas der neueren Erdkunde, für Gymnasien und Bürger\chulen, Nach den Forderungen einer wissenschaftlichen Methode des geogr. Unterrichts
i A bearbeitet. Mit naturhist. und geschichtl. Rand- Rh ctt t zcichnungen. Dritte verbesserte Auflage in 15 Blättern, gr. quer 4. 18441, 15 Thlr. m an | 0 | Bei B. G. H. Schmidt in Nordhausen ift er-
u Rathstork 65 Thlr. 16 Gr. 45 Pf. Vatererbe |stiz-Commissair Moriß in Torgau oder ich selbst faß ende wissenschaftliche Begründung gegeben, deren im Fagorschen Hause: zus a und 53 Thlr. 13 Gr. 74 Pf. wenden. gau oder an mich selbst |fassend ssenschaftlich g ung geg im Fagorschen Haus Muttererbe; b) für den Kolonisten Jakob Fahn zu Gdriß eben solche Forderungen bei der Kieher- nahxung der Friedrih Wilhelm Schmidtschen
NReulönnewih, den 10, August 1844,
Mangel in den bisherigen Lehrbüchern so schmerzlich Sie wendet sich daher vorzúg- lich an Lehver höherer Schulen, um ihnen als nä- here Beleuchtung und als Korrektiv für den Fnhalt
Kaul, [empfunden wurde.
L’ettres à l’opposition en Hanovre, par le comte de Corberon. dre lettre. Sur ladresse de la deuxième chambre à S. M. le roi Ernest Áuguste.
gr. 8. hroch. 415 Sgr.
Al ATMWCine ßische Staats-Zeitung.
[l/ten N ugust
IS41.
Inhalt.
Amtliche Nachrichten. Landtags - Angelegeuheiten- tags-Abschied. E E / Nußland und Polen. St. Petersburg. fürsten Konstantin. Frankreich. Paris. 2
zählung. — Vermischtes- A A A
(Großbritanten und JFrland. London. Reue J arlaments Mit glieder. — Jrländische Wahlumtriebe. — Briefporto - Ertrag. — Brunnow?s Abreise. — Ueber das Projekt etnes Franzdsisch - Bel gischen Zoll-Vereins. — Vermischtes. — Schreiben aus London. (Das Parlament; Nachrichteg aus Asien und von der Súdpol Expedition ; Woll-Production tn Neu-Süd-Wales.)
Deutsche Bundesstaaten. Deßau. Eisenbahn.
Beilage. Großbritanien und Jrland. London. England und dexr Deutsche Zoll-Verein. — Bevölkerung der Haupt-Fabrik städte. — Vermischtes. —- DeutscheBundesftaaten. Hannov er. Hafen in Harburg und Brunshausen. Nord - Amerika. New-York. Verschiedene Muthmaßungen über Mac Leod’s Prozeß
Provinz; Westphalen. Land
Nuckkehr des Groß
Weitere Notizen in Bezug auf die Volfs-
und den Entschluß des Britischen Gesandten. — Gerücht von Mac Leod’s gewaltsamer Befreiung. — Veränderung von Schiffs-Be
stimmungen. Differenzen mtt Rom. Anleihe-Bill. — La Plata -Staatenm. Buenos-Ayres. Neue Rüstungen zum An grifff zwischen Buenos-Ayres und Montevideo. Wiss, Kunst n. Lit. Geschichte der Mark Brandenburg untex Foachim 1. Und Ul, von De, Stm mtceemani,
E A (I R AIA -BE! „7 M AOET T BBOLL A
Amtliche Uachrichten.
Kronik des Tages.
D C La Tas A D116 A L e 2 G t E Des Königs Majestät haben den Kaufmann Moriß Golt
I schmidt in Wien zum Handels-Agenten daselbs Allergnädigsk zu ernennen geruht.
N)
vigherige Ober-Landesgerichs-Referendarius Warneyer
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ist zum Justiz-Kommissarius bei den Gerichts - Aemtern Belgern, Mühlberg und Schildau und den in diefen Gerichts-Bezirken be
1 legenen Patrimonialgerichten, mit Anweisung seines Wohnsißes zu Belgern, bestellt worden,
Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Tommändeur der Garde-Jnfanterie, von Röder, von Kissingen, Se. Excellenz der Kaiserl. Russische Wirkliche Geheime Rath
von Wassiltschiko ff, von St. Petersburg.
Abgereist: Der General-Major und Direktor der Ver _ : Y E: » Jy 1 E A einigten Artillerie- und Jngenileur -: C MUIe, DIUnii e, nad
(} chle sie n,
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Landtags - Angelegenheiten
ay
Yrovinz Westphalen. Landtags Nied Fur dice im abre 1841 zum WOlhaliWen Pi Vinzlal= Landtage Lerfammelt gqewveseuen Stände. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. Entbieten Unseren zum diesjährigen Provinzial - Landtage versam melt gewesenen getreuen Ständen der Provinz Westphalen Un fern gnädigen Gruß und geben ihnen zu erkennen, wie es Uns zum Wohlgefallen gereicht, daß sie auch auf diesem ersten Land tage nach Unserer Thronbesteigung Gesinnungen treuer Anhang lichkeit an Uns und Unser Königliches Haus, eine richtige Beur- theilung der Bestimmung ihrer Versammlung und ein lebendiges nteresse für das Wohl der von ihnen vertretenen Provinz an den Tag gelegt und dadurch Unser in sie geseßtes Vertrauen voll: fommen gerechtfertigt haben.
Wir haben zu Unserer Zufriedenheit wahrgenommen, wie nicht nur die alten Landestheile der Provinz fortwährend von dem Uns wohl bekannten guten Geiste beseelt sind; sondern auch in den später mit Unserer Monarchie vereinigten, sich ein echt vaterländischer Sinn entwickelt, und Wir vertrauen fest auf die Bereitwilligkeit Unserer sämmtlichen Westphälischen Unterthanen, daß sie densel: ben bewahren und auf ihre Nachkommen übertragen werden.
Auf die Uns vorgelegten Gutachten und Anträge ertheilen Wir Unseren getreuen Ständen nachstehenden gnädigen Bescheid ;
I. Auf die Erklärungen über die dem Landtage vor- gelegten Propositionen.
Yorbereitende Berathung der Propositionen, Veröffentlichung der Landtags - Verhandlungen, Berufung der Landtage alle zwei Fahre, ständische Ausschüsse.
1) Aus der Erklârung auf die Proposition T. A, Unseres De- frets vom 23, Februar d. J. haben Wir mit Wohlgefallen erse- hen, daß die Bestimmungen wegen Vorbereitung der dem Land- tage vorzulegenden Propositionen, _durch desfalls einzuberufende Ausschüsse, von Unseren getreuen Ständen richtig gewürdigt sind und sie darin ein wesentliches Mittel zur Beförderung einer gründlichen Prúfung der ihrer Berathung überwiesenen Gegen- stände erfannt haben. Wenn dagegen ein Bedenken wegen Beein- trächtigung der Wirksamkeit des Landtages durch die einem Aus- {chuß zu úbertragende Erledigung der auf jenem nicht völlig been: digten Angelegenheiten geäußert wird, so machen Wir darauf auf: merésam , daß einestheils diese Uebertragung der freien Beschluß- nahme des Landtags úberlassen, anderentheils aber dabei voraus- geseßt ist, daß sie nur in Ansehung solcher Angelegenheiten statt-
|
|
Versammlung berathen sind, bei denen daher dem Ausschusse nur obliegt, sie im Detail durchzuarbeiten. Der Wunsch, daß di Propositionen jedem Mitgliede des Landtags vor dessen Erbffnung mitgetheilt werden möchten, soll insoweit erfullt werden, als dies bei den einzelnen Gegenständen zweckmäßig und thunlich if
J z Auf den Antrag zu B. wegen Zurücknahme der dem Land- tage durch Unseren Kommissarius bekannt gemachten Bestimm
daß in die abzudruckenden Protofolle die Namen der betreffenden è Iean N 07 14 & 1140 1 A 5 «l : Landtags- Mitglieder nicht aufgenommen werden sollen, können ry: L Z ft e « P,
Wir aus bewegenden Gründen nicht eingehen i 1d die fern
Bemerkung wegen der Zahl der abzudr kenden Exemplare der Protokolle, so
fertigung eines Eremplars an
gend, um seinen Kommittenten von dem Verl nntnif
T4 e e f - - C zu geben, wollen Uns jedoch für den Fall, daß Erfal rung das Bedürsniß einer Abänderung der di Anord
gung ergeben sollte, die weitere Bestimmung vorbe! Zu C. haben Wir aus der Erklärung Unserer ge! gern ersehen, wie dieselben in der Propos ; der Landtage nach kürzeren Zwischenräumen liche Absicht, die ständische ALirfsamfkeit zu beleb
| dêrselben zu fordern, da Í ]
C nfbar annehmen, und bea M demacmäß, den Landtaa kúnft n ia nihonds Nou q 14), Dn ZAOnNbrtada FUNI 1g, ofern Mnreichende Beranlatfung dazu vorhanden seyn wird, alle zwei Fahre zu versammeln
Die rücksichtlich der Bestimmungen unter D., wegen tung eines ständischen Ausschusses, von Unseren getreue gemachten Anträge haben bereits durch Unseren gn scheid vom 26. April d. J. ihre Erledigung gefunden. Die hier- nâchst vorgenommenen, Uns unterm 2, Mai angezeigten Wahlen genehmigen Wir hierdurch gern. Als Stellvertreter des Landtag Marschalls, der die Stelle des von der gesammten Ritterschaft des Landtags zu wählenden Ausschuß-Mitgliedes einnimmt, best tigen Wir den Grafen von Bocholz, i
Die in Gemäßheit Unseres angeführten Bescheides sende Berordnung werden Wir zu seiner Zeit publiziren lassen.
Ober - Appellations - Gerichte.
2) Die Bemerkungen Unserer getreuen Frage wegen Errichtung von Ober-Appellations-Gerichten werden bei den weiteren Berathungen über diesen wichtigen, einer mehr seitigen Prüfung besonders bedürfenden Gegenstand in Erwä gung genommen werden.
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Steuer Erlaß
A 4 A O ck Carton a Sell arr (ol 5 ») Eben so werden die Borschlage über die zur Erl ung der Steuerpflichtigen vom Jahre 1842. ab zu ergreifenden f J n t R » F fa dis Y E regeln, und die Gutachten Uber die
SGlandtsches
i) eines Reglements für die l
Pol; - Dicbstahl. ) etnes SGeseßes wegen Destrafung des 2 {fal Holz und anderen Wald-Produkten ;
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iber die agd Bergehen raad - Polizei ad - Polizei - Ordnung ;:
und Detch - Ordnung
Strom- und Ufer-Polizei der offent Deichwesen ;
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C) Íe, 308 wegen Beschränkung der 2
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11) eines
Erbpacht-, Erbzins Bodenzerstückeluttg.
Geseßes wegen theilweiser Veräußerung von Grund- Bauerliche Erbfolge.
13) einer Declaration des Geseßes über die folge vom 13ten Zuli 18363
Bergrechk
14) eines allgemeinen Bergrechts, nebsk einer Jnfkruktion über die Verwaltung desselben und die als provinzialrechtlich bei zubehaltenden bergrechtlichen Bestimmungen, so wie über die dabei besonders in Anregung gekommene Frage wegen der Zweckmäßig keit eines eigenen Reglements für den metallischen Bergbau im Fürstenthum Siegen,
bei der ferneren Bearbeitung dieser Gegenstande reiflich erwogen und nach Möglichkeit berücksichtigt werden. i Provinzialrechte.
15) Da die Landtags - Bersammlung wegen der anderweiti- gen, ihr obgelegenen Arbeiten nicht im Stande gewesen ist, die Berhandlungen
1) úber das Provinzial - Kirchen- und Schulrecht für die Grafschaft Mark, die Stadt und das Gebiet von Dortmund, die Städte Soest und Lippskadt, so wie über die Provinzialrechte :
2) für das Fürstenthum Minden, die Grafschaft Ravensberg und das Amt Rekenberg, s
3) für das Fürstenthum Paderborn,
4) für das Fürstenthum Corvey, |
5) fúr das Fürstenthum Siegen und die Aemter Burbach | und Neuenkirchen, | einer Berathung zu unterwerfen, so genehmigen Wir nach dem Antrage, daß diese Verhandlungen dem nächsten Provinzial- |
finden werde, die in ihren Grundzügen bereits in der Plenar- | Landtage wieder vorgelegt werden und die Berathung über
dieselben die von dem Landtags - Marschall nah den hauptsäcl Landestheilen zu ernennenden, noch vor der Froffnung Provinzial- Landtags zusammentretenden Aus- schüsse vorbereitet werd Wir haben Anordnung getro|fen, daß d *inberufung dieser Ausschüsse, da die von denselben zu l de Vorarbei rzugeweise eine umfassende seyn wird, recht- 1e HUck/ auf andere, etwa fúr den nâchsten Provin- 1 J zu nennende, vorbereitende Ausschüsse, veranlaßt werd i015 - Atteste beim Pferdchandel. l Die hinfichtlich des vorgelegten Gescß-Entwurfs wegen Zin I D itimations- 2Lltte/ beim Pferdehandel abge- | wo bei dem in der Provinz Aestkphalen lenden Berbrechen des Pferde- Diebstahls die An- ' Maßregeln gegen denselben weniger Be- Frwägung vorbehalten bleiben müssen, j diese Unsere Proposition selne gutachtliche Erklärung ebenfalls abgegeben haben wird. cen L} l nußung des Gutachtens Unserer getreuen Ztande t! 1h ! n Legge- Ordnungen für die Grafschaften Tecklenburg 1d die Kreise Lübbecke, lef Ie Ul ien kurzem publizirt w 1 Abwickelung der Feuer - Sozictäts - Verpflichtungen. 15) Las den inhalt der Dentshtift vom 31 Male o wegen 2 sung der fruheren in der Provinz Westphalen bestandenen Feuer-Sozietäten, und Abwickelung der S ozietäts- Verpflichtungen
r1F6 - ry kor A » No N . 11 N Fu lo . 2 betrifft, so ist Unser Ober-Präsident der Provinz Westphalen bereits
Anl G A Nos Varna olornonkoitt ch honI E E l M ck17 veranlaßt worden, diese Angelegenheit nach den Anträazen zu erledigen. (6 ift hier beizu bemerken, daß inzwischen der Fonds des platten Landes N99 A Fl - N vf J ckvl (el ‘cl o U vtiana - Mr A450iTo der Grafschaft Mark in dem erbschaftlichen Liquidations - Prozesse
des verstorbenen Ste dem jeßt ergangenen 9 Pf ur HŸ
r-Empfäangers Rollmann zu Hagen, nach istributions- Erkenntniß, mit 3,610 gekommen ist, mithin nunmehr dem
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zur er Ansicht a t ist, daß der Erlaß einer legi derung mehrerer Bestimmungen der Gemein heitstheilungs- Ordnung vom 7. Juni 1821 für die dortige Pro in V ; sey, widerlegt die zegenstehenden, in der dem gelegt gewesenen Denkschrift Unseres Ministers des elten Grunde nicht in dem Maße, daß Wir Uns ies folchen neuen Geseßes schon jeßt veran lat um so weniger, als die Unseren getreuen Standen unter 1. 22 des gegenwärtigen Landtags - Abschiedes machte E nachweift, daß die seither bei der
ssnung näher J ]
inf 2 f oil N eInDcIferbeltnas -
Gen Ordnung in der dortigen
Pi Mangel zum Theil auf cinem jeßt gehobenen M 1 ses Gesecßes beruht haben, überhaupt aber von der natürlichen Entwickelung, welche die bestehenden Geseße inm Laufe der Zeit du 1g von selbft erhalten, der Neagel n in zu erwarten steht, als von uh en 2E ndeti : nuctzahlut L Provinzial- HUlfskasse. Die Grün Denkschrift vom 19ten April I tung der Provinzial - Hülfs fatie ¡lich überwiesenen, jeßt von en Mobi ten rekflamirten Fourage - Lieferungs ‘Eweges ausreichend. Der Umstand, Dtatuten der Provinzial- Hülfsfkasse d Zumme der ih1
zur Berwendung übergebenen Provin;ial- andert an
Berpflichtung
\ 5 lic Noti Niosor £5 +5 Ô e VDesstatigung dieser Statuten enthält l
er Natur §. 2 gebrauchten Ausdruck „Pro- er Gesichtspunkt einer Schenkung hier g: indem es sich nur um Gelder handelt, welche inz oder einzelnen Theilen derselben zugehörten, oder für
Liquidanten bei Installation der Provinzial-Húlfskasse finden waren. Wenn deshalb die Verwendung dieser Húlfskasse landesherrlich ge wr vorbehaltlich der Rechte dritter
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QUCUE,
nicht zu Provinzialgelder zu den Zwecken der nehmigt worden if, so ift dies Personen geschehen, indem es nicht die Absicht hat seyn können,
über fremdes Eigenthum zu Gunsten der Provinzial - HÚlfskase
zu disponiren. Hiernach konnen Wir diese Kasse von der Rúck-
zahlung der jeßt von den wieder aufgefundenen Liguidanten
reklamirten Beträge nicht entbinden. j Mellinsche Stiftung.
21) Da die zur Vollziehung des Testaments de Joseph von Mellin mitberufenen Stände der Ritterschaft einen anderen. Vor schlag hinsichtlich der zum Nachlasse gehörigen, auf dem Brunnen zu Werl belegenen Salzwerk-Anlagen, Räume und Güs!se, bei dem das Înteresse der von dem Erblasser gegründeten Erziehungs- und Verpflegungs - Anstalt völlig gesichert wäre, nicht zu machen ver- mögen, so bestimmen Wir hierdurch, daß, um den Anordnungen des Teslaments zu genügen, die gedachten Realitäten zur meistbie- tenden Versteigerung gestellt werden sollen, und zwar die Güsse unter der verfassungsmäßigen Beschränknng der Konkurrenz auf die Sâlzer; — Wir wollen indeß, falls diese Versteigerung ein entsprechendes Resultat nicht gewähren sollte, die Annahme des von der Erbsälzer - Genossenschaft angebotenen Kaufpreises gesche: hen lassen.
Il, Auf die ständischen Petitionen. Wählbarkeit im Stande der Landgemeinden.
1) Die Gründe, welche Unsere getreuen Stande zur Unfter-
stüßung der Petitionen, wegen Wiederaufhebung der Bestimmung