1841 / 230 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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das Kústenschloß Armyro úberrumpelten, und dann von hier aus in alle Gegenden der Jnsel Kundschafter ausschickte, um die Pri- maten durch Rundschreiben für seine Sache zu gewinnen, erhielt er erst Überall die entmuthigende Antwort, man befinde sich unter der milden und gerechten Regierung der Republik vollkommen wohl, und werde die einmal geleisteten Eide nicht brechen. Ganz anders dachte freilich hierüber das Volk, welches an die Wieder- Berns des Griechischen Kaiserthums manche Hoffnung knü- pfen mochte.

Auch zeigte sich um diese Zeit wieder auf der ganzen Jnsel eine gewaltige Anfregung, eine dumpfe Gährung, welche hier und da selbst in blutige Händel ausbrach. Jn Kandia gaben einige Mordthaten im Jahre 1265 das Signal zu einem allgemeinen Volksaufstande, welcher nur bürh bedeutende in aller Eile aus Venedig herbeigezogene bewaffnete Macht und die Hinrichtung der Râôdelsführer unterdrúckt werden fonnte. Allein weder diese Strenge noch das seitdem von Seiten der Republik angenommene System der Verbannung griff das Uebel an der Wurzel an. Es wuchs im Gegentheil nur die Erbitterung mit der Strenge, welche sie im Zaume halten sollte. Î

Der Aufstand der Brüder Georg und Theodor Cortazzi, wel- cher, längst vorbereitet, im Jahre 1271 ausbrach, úbertraf Alles, was man in dieser Beziehung bis jeßt erlebt hatte. Denn da sich die Familie Cortazzi durh Reichthum und einen bedeutenden An- hang auszeichnete, #0 griff der Aufstand mit Blißesschnelle um sich, und schon nach Verlauf von wenigen Tagen erschienen die Brüder an der Spiße einer beträchtlichen Macht in offenem Felde, Der Kampf, welcher von beiden Seiten mit großer Erbitterung geführt wurde, zog sich in die Länge. Mehrere Schlachten wurden ohne Entscheidung, aber mit großen Verlusken geschlagen, welche die Rebellen schnell wieder erseßen konnten, während die Benetianer immer erst Verstärkungen aus dem Mutterlande abwarten muß- ten. Sieben volle Jahre vergingen auf diese Weise, ehe die Cor- tazzi der Ueberlegenheit der Venetianischen Waffen unterlagen. Im Jahre 1272 fand Andrea Zeno, durch eine verstellte Flucht der Rebellen verlockt, in einem Engpasse mit seinem ganzen Heere einen schmachvollen Untergangz in den zwei nächsten Jahren fäâmpfte Marino Morosini nicht ohne Glück, aber ohne den ge- ringsten Gewinn für die Sache der Republik; weniger glücklich, wurde Pietro Zeno 1276 so in die Enge getrieben, daß er lange Zeit in Kandia eingeschlossen blieb und den Entsaß nur der treuen Hülfe seiner Griechischen Bundesgenossen zu danken hatte; erst Marino Gradonico lieferte im Jahre 1278 in der Nähe von Kandia die Entscheidungs- Schlacht, welche Theodor und Georg Cortazzi zur Flucht außerhalb der Jnsel, und alle übrigen Re- bellen, welche nicht den Tod gefunden hatten, zur Unterwerfung nöthigte. Gegen Geißeln ward den Besiegten Verzeihung und die Gnade des Senats zugesagt. Um diesem Frieden auch in dem westlichen Hochlande, welches bigher noch am wenigsten ge- det war, einige Sicherheit zu geben, ließ furz darauf Marino Gradonico, ohnweit Arna das Kústenschloß Selino anlegen.

Vier Jahre später nahm die achtzehnjährige Fehde zwischen Alexios Kalergis, dem Haupte einer der mächtigsten Familien, welche zur Zeit der Cortazzi selbst auf der Seite der Venetianer

estanden hatte, und den Herzogen von Kandia ihren Anfang. ls nächste Veranlassung derselben wird angegeben, daß Marino Gradonico, welcher im Jahre 1282 zum zweiten Male als Her- zog in Kandia erschien, die Kalergis früher zugestandenen Pri- vilegien und Freiheiten ungebührlich beschränkt habe. Kalergis hierüber aufgebracht, wagte es noch nicht, sein verleßtes Recht mit den Waffen wieder zu erkämpfen ; allein er konnte nicht um- bin, seinem Grolle durch heftige Worte gegen den Herzog und die Republik selbst Erleichterung zu verschaffen. Diese Worte aber frânften den Stolz des Herzogs und beleidigten die Ehre der Signorie, welche Genugthuung erheischte. Jacopo Dandolo, Gradonico’s Nachfolger, phie daher durch einen förmlichen Be- ({chluß des Senats Befehl, Kalergis zur Rechenschaft zu ziehen, und ihn den Zorn der Republik durch eine angemessene Strafe fühlen zu lassen. Hiervon bei guter Zeit durch seine in Venedig lebenden Freunde benachrichtiget, griff Kalergis zu den Waffen, Der Kampf war hartnäckig, aber ohne große Wasffenthaten. Klug genug vermied Kalergis mit seiner kleinen Macht jede ofene Schlacht auf dem Flachlande, und suchte im Gegentheil die Kräfte der Venetianer durch einen unermüdlichen Gebirgskrieg zu erschöpfen, in welchem ihm die genaue Kenntniß des Terrains und die Gewandtheit seiner Truppen eine entschiedene Ueberlegen- heit gaben. Selbst die ihm von den Genuesern, welche seit ihrer Niederlassung in Galata (1262) wieder häufiger in den Kreti- schen Gewässern erschienen, und um diese Zeit (1293) nicht ohne Erfolg einen verwegenen Angriff auf Kanea wagten, gebotene Hülfe vermochte ihn nicht, das einmal bewährte System zu ver- lassen. Obgleich mit den Venetianern zerfallen, bewahrte er nichts desto weniger den alten Haß gegen die Genueser und wieß ihre Anerbietung mit Stolz zurück., Er wußte wohl, daß sich am Ende selbst die Republik vor diesem Stolze beugen müsse, zumal da er sih zur Aussöhnung geneigt zeigte, sobald sie unter den Bedin- gungen stattfinden würde, welche sein Recht, die Ehre seines Na- mens und der Vortheil seiner Familie verlangten.

Venedig, des nubßlosen Kampfes müde, bot hierzu in der That zuerst die Hand. Nach einigen vorhergehenden Unterhandlungen fam der Friede im Jahre 1299 zu Stande, Die Bedingungen desselben, fúr Kalergis äußerst günstig, zeigen am besten, welchen Werth Venedig auf die Freundschaft und Treue dieses einflußreichen Mannes legte. Amnestie wurde ihm nicht nur für seine Person und seinen nächsten Anhang, sondern auch für alle Rebellen, welche mit ihm in einiger Beziehung gestanden hatten, wie nament- lich Michael Cortazzi, in ganzer Ausdehnung des Wortes bewil: liget, Der Bestätigung aller der ihm vor dem Aufstande zugestan- denen Lehngüter mit den darauf haftenden Vortheilen, Rechten und Freiheiten folgte eine beträchtliche Vermehrung dieser Lehngúter und zwar mit der Erlaubniß, sie nach Gutdünken an Andere über- tragen oder vererben ju dürfen. Mehrere Kirchen- und KloskergÚ- ter wurden ihm als Eigenthum oder pachtweise Überlassen. Auch erlangte er wesentliche Vortheile für die auf seinen Lehngütern les bende hörige Bevölkerung, und einige namhafte Begúnskigungen fúr den Ankauf von Pferden und Zugvieh, welcher durch frúhere Geseße bedeutend beschränkt war, Ausnahmsweise und, wie es scheint, Überhaupt zum ersten Male, wurde sogar ihm und seinem ‘Anhange die Erlaubniß ertheilt, mit Lateinern in verwandtschaft- liche Verhältnisse zu treten. Dagegen verlangte die Signorie nichts, als zwanzig Geißeln auf zwei Jahre als Unterpfand der Treue, welche Kalergis n neue beschworen hatte.

Wir übergehen die Händel zwischen T und einigen la- teinischen Bischöfen wegen der ihm auf geistliche Güter angewie- senen Rechte, welche nur durch die Vermittelung des Papstes Cle- mens V. geschlichtet werden fonnten, mit Stillschweigen, um bloß die politische Seite dieses Friedens aufzufassen. Politisch wichtig war er vorzúglich deshalb, weil die Signorie in demselben einmal ihre Ohnmacht eingestehen mußte, und zweitens die Ueberzeugung zu erfennen gab, daß der ruhige Besiß der Znsel nur durch den

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Beistand und den guten Willen dieser einheimischen Archonten- Geschlechter gesichert werden könne. Jhre Macht und ihr Ein- fluß, glaubte man, reiche hin, die Masse des Volkes entweder aufzuwiegeln oder im Zaume zu halten. Aus diesem Grunde trug man fein Bedenken, die so schon mächtige Familie Kalergis auf jede Weise zu begünstigen, und der Erfolg lehrte, daß man einen Schritt der Klugheit gethan hatte, welcher die erwünschte Wir- fung nicht verfehlte. Alexios Kalergis, kurz nach Abschluß des Friedens in den Venetianischen Adelëstand erhoben, blieb mit sei- nen Söhnen durh Rath und That bis gegen die Mitte des vier- zehnten Jahrhunderts eine der kräftigsten Stúßen der s{wanken- den Herrschaft Venedigs auf der Jnsel Kandia. Mehrere be- denkliche Empdrungen wurden in dieser Zeit, vorzüglich durch das Ansehen ihres Namens oder die Gewalt ihrer Waffen, gleich im Entstehen unterdrückt. Aber weder ihr moralischer Einfluß, noch ihre äußere Macht reichten bis zu den tiefer liegenden Ursachen A: welches diese Herrschaft schon jeßt zu untergraben egann.

Abgesehen von der unnatúrlichen Stellung der Venetianer zu den Eingebornen im Allgemeinen, lag das Uebel vorzüglich in den ursprünglich aus Venedig nah Kandia úbertragenen Jnstitutio-

| nen, deren Mängel sich täglich mehr ofenbarten, Das einmal ein-

geführte System der Colonisation durch Belehnung hatte seinem Zwecke, Vertheidigung der Insel im -Jnnern und nach außen, nie entsprochen. Der Lehnsdienst wurde entweder gar nicht oder schlecht versehen und reichte in feinem Falle aus. Gleich zu An- fange des 14ten Jahrhunderts, zur Zeit des Herzogs Guido de Canale, \chickte die gesammte Ritterschaft von Kandien (Vniversìi- tas fidelium militum Pheudatorum) felbst eine Botschaft mit der Bitte an den Senat, man solle doch die Reiterei auf der Jnsel

vermehren, und Ee lieber das Fußvolk vermindern, welches, |

meistens aus Miethtruppen bestehend, den Kern der bewaffneten Macht der Republik bildete. Ï

Ueber die Willfúr, die Bedräckungen und Ungerechtigfkeiten der verwaltenden Behörden liefen von allen Seiten bittere Klagen

| ein, und da sie selten Gehör fanden, selten bis zu den Ohren des

Senats durchdrangen, so griff dieser Unfug mit jedem Jahre mehr um sich und gefährdete die Ruhe der Jnsel auf ernstliche Weise. Der Erste, welcher den Senat in einem Schreiben vom Jahre 1315 hierauf aufmerksam machte, war der Herzog Fantin Dan- dolo, Jn den nächsten Jahren ward hierauf durch einige Verän- derungen in der ursprünglichen Lehns - Verfassung den einge schli- chenen Mißbräuchen nothdürftig abgeholfen. Was jedoch hier- durch auf der einen Seite gewonnen wurde, ging auf der anderen wieder verloren. Als z. B. im Jahre 1323 verordnet wurde, daß die Ritter den an ihre Dienstleute zu zahlenden Sold, welcher wahrscheinlich zum guten Theile unterschlagen wurde, der Sicher- heit wegen fortan an die Herzogliche Schatkammer zahlen sollten, da lehnte sich fast die ganze Ritterschaft dagegen auf, schickéte eine Deputation an den Senat und verlangte die Zurücknahme dieses, wie sie meinte, ungerechten Beschlusses. Der Senat weigerte sich, hierauf einzugehen, und streuete somit in der gefährlichsten Klasse nur neuen Saamen des Mißvergnúügens aus, der später so schlimme Frúchte getragen hat.

Genährt wurde dieses Mißvergnúgen vorzüglich durch die Strenge, womit seitdem auf die Erfüllung der Lehnspflichten und die Bestrafung der Säumigen und Nachlässigen gehalten wurde, Die meislen Schwierigkeiten fand man in dieser Beziehung nicht sowohl in dem persbnlichen Dienste, als vielmehr bei den pecuniai- ren Leistungen der Ritter, Denn ein guter Theil derselben war unter den ewigen Fehden, welche eine regelmäßige Eintreibung ihrer Einkünfte nicht zugelassen hatten, bereits verarmt und in Schul- den versunken. Ueberhaupt war dieses öffentliche Schuldenwesen ein Krebsschaden, welcher immer weiter fraß, und von dem sich die Herrschaft der Venetianer auf Kandia nie wieder losmachen fonnte. Schon 1343 mußte der Senat den Kandiotischen Staats- schuldnern Fristen geben. Und gleichwohl nöthigte doch der ein- mal angenommene Grundsaß, daß die Verwaltung der Jnsel sich durch sich selbsk erhalten solle, auf der anderen Seite wieder täg- lich zur Vermehrung der Auflagen, welche die herrschende Klasse nicht weniger trafen, wie die beherrschte. Natürlich wurden hier- durch die üblen Stimmungen auf der Jnsel nicht eben vermin- dert. Zu den ewigen Händeln mit den alten Einwohnern, zu den in der Natur des Lehnwesens begründeten Familienfehden, welche sich hier, wie überall wiederholten und selbst in der Familie Ka- lergis Eingang fanden, kam am Ende nun auch noch der Zwie- \palt zwischen Kolonie und Mutterland hinzu, welcher bald einen außerst gefährlichen Charakter annahm und die Republik in der That mit dem gänzlichen Verluste der Jnsel bedrohte. Es be- A nur eines Anlasses, um das Feuer von allen Seiten anzu- achen.

Jm Jahre 1343 gab der pldbliche Tod des jüngeren Alexios Kalergis, der leßten Stúbe der Republik aus dieser Familie, aber- mals das Zeichen zur allgemeinen Erhebung der Griechischen Be- völkerung. Settia, Girapetra, Mirabella und eine Menge ande- rer befestigter Orte fielen bei dem ersten Anlaufe in die Gewalt der Rebellen. Nur Kandia und einige wenige Burgfesten blie- ben in den Händen der Venetianer. Der Tumult zog sich aber- mals durch mehrere Jahre hindurch. Es wurde gefochten, es wurde unterhandelt und am Ende doch nichts erreicht. Waren die Rebellen im Nachtheile, so zogen sie sih auf einige Zeit in ihre Bergschluchten, in unzugängliche Höhlen zurúck, um dann nur verstärkter wieder zu erscheinen und neue Vortheile zu erringen, Um diesem Zustande ein Ende zu machen, schickte die Signorie, wie es scheint, zum erstenmale, im Jahre 1347 drei außerordent- liche Statthalter (Provisores, Proveditori), Nicola Faletro, Justin ZJustiniani und Andrea Morosini, mit einem bedeutenden Truppen- Corps und ausgedehnten Vollmachten nah Kandia ab. Der erste Angriff wurde auf die Rebellen in dem östlichen Theile der Insel und zwar nicht ohne Glúck gemacht, Bon allen Seiten umgangen und zuleßt in ein enges Bergthal gedrängt, erlagen die Tapfersten in einer mörderischen Schlacht der Gewalt des schwe- ren Venetianischen Fußvolfks. Einer ihrer Führer, Joannes Psa- romilungo, fand mit dem größten Theile seiner Getreuen im Schlacht- Getummel einen nicht unrühmlichen Tod. Der zweite, sein Bruder, Michael, entkam zwar mit einem fleinen Häuflein in eine noch höher liegende Felsenschlucht; da er sich aber auch hier nicht hal- ten fonnte, ließ er sich in der Verzweiflung von einem seiner Die- ner niederstoßen und weihte somit den Rest des Heeres dem Rache- \chwerte der Venetianer.

Schwieriger war der Kampf in dem westlichen Theile der Insel, Canea und Rethimo wurden erst nach heftigem Wider- stande gewonnen; die Wiedereinnahme der Übrigen befestigtenOvete kostete außerordentliche Anstrengungen, und am Ende mußte auch hier noch die Kraft der Rebellen durch eine Entscheidungs-Schlacht ebrochen werden, welche Nicolo Faletro schlug. Das Haupt der

ufrúhrer, Emanuel Capsocalinos, fiel in die Gewalt der Sieger und wurde unverzüglich aufgeknüpft. Also wehte in Kandien aber- mals das Siegeszeichen von San Marco úber den Leichen seiner erschlagenen Bewohner,

Die täglich steigende Noth erdffnete betr Zukunft. tung der Jnsel stie und ihren Kandiotischen Lehnsträgern, welche die Kosten derselbe zum größten Theile aus ihren Mitteln bestreiten sollten und sig überhaupt nur so lange fügsam zeigten, als sie der Hülfe der Re:

längst vorbereitet, Ausbruch herbeiführte.

T V-A t erte Een

Allein die auf diese Weise hergestellte Ruhe konnte dur Blut vieler Tausende noch nicht auf alle en besægelt 6 I } bte Aussichten in die Mit den Bedürfnissen der Verwaltung und der Erhal: auch die Spannung Es der Signorie

publif bedúrftig waren. Ein neuer Sturm von dieser Seite war als ein leichter Anlaß wider Erwarten dessen

Dauer der Eisenbahnfahrten am 18. August 1841.

Meteorologische Beobachtungen.

1841. 18, August.

Abends 10 Ubr.

Nachmittags 2 Ubr.

Morgens 6 Ubr.

Nach einmaliger

Beobachtung,

339,07 Par. 339,02" Par. 339,68" Par. | Quellwärme 8,4° R 26 S 3 s

+11,2° R. E 19,2" R. | 14,0° R. |Flusswärme 16,0" R.

+ 9,2°R. |+ 11,1° R.|-L 12,3° R. [Bodenwärme 16,5° R.

| Luftdruck ..…., Luftwärme . «,

Thaupunkt . .

Dunstsättigung 55 pCt. 55 pCt, SS pCt. Ausdüustung 0,039 Rb

Well. «oe beiter, beiter, reguig, Niederschblag 0,011 : Rh

os NW. NW., NW. Wüärmewechsel 1-20

Wolkenzug. .. NW., —— + 10 ¿s A L

Tagesmittel: 339,26 Par. + 15,1° R... + 108° R... 76 pCi. NW,

Berliner Börse Den 19. August 1841.

ch Pr. Cour. u Pr. Cour. Brief. | Geld. " | Brief, [|- @ela. St. Schuld - Seb. | 4 | 1045 104 Actien. Pr. Engl. Obl. 30. 4 | 1015 | 1015 } Berl. Pots. Eisenb.| 5 | 1252 | 1242 Präm. Sch. der i do. do. Prior. Act. | 15 s 1022 Seebandlung. S 80% —- Mgd Lpz. Eiseub.|—| 11 110 Kurm, Schuldv. 35 103 1025 do. do. Prior. Act. | 4 I 102 Berl, Stadt - ObL| 4 103%; 103 i Berl. Aub. Eiseunb. |— 104 ElLinger do. 35| 100 do. do. Prior. Act. | 4 102 fis Danz. do. iun Th,.| 49 —- Düss. Elb. Eiseub.| 5 94 7 Westp. Pfandbr. |35| 1022 1025 } do. do. Prior. Act. | 5 1035 _—_— Grossbh. Pos. do.| 4 | 106 —— Rhein. Eiseub. 5 98 977 Ostpe. Pfandbr. 35 103% E Gold al marco |—| 2lI E Pomm, do. 35| 103% 102% } Priodeichad'or E 132 13 Kur- u, Neum. do. | 37 1027 101% Andre Goldnitin S t: s Q L d T Scblesische do. |32| 1025 von a 6 L 8! 674 Discouto _— 3 Á : Pr. Cour. F ecausects Cour a Thlr. zu 30 Sgr. Brief. | Geld. A 250 FI. Kuez ——- 138: do. Ci 250 FL 2 Me. 137% E E 300 k. Kurz —- 1487 O L E 1482 | 118° London «ae e eere ar oe rene r E G F S 300 Fr. 2 Mt. ici 785 f Mi 150 Fl 2 Mt 103 A Ges iee 150 FL 2 Me. n j L O 1012 E a e e00 l 100 Tuls. | 2 Mt. - 99 Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss.. 100 Thlr, 8 Tage 99% L V ea C S 100 Fl. 9 Mt. 101! 101 4 D e od oa ea opa obne an eis I SRbL| 3 Woch. —— I 14

Auswärtige Börsen. ; Amsterdam, 15. Aug. m ( d E D Span. 187. Ü e S R E Aug. Zinsl, —. Neue Anul. 187 G. 19 Frankfu rt a. M., 16. Aug. Oeaterr. 5%, Met. 106% 6. 256 Iz Be, 15 2417 Br. Bank-Act. 1921, 1919. zu 900 Fl. 1332. 1335. Loose zu 100 FL —. do. 4% Anl. 102 6. Polu, Loose 737; G. 25 Holl, 507, 004-. Eisenbahn - Actien. sSt. do. linkes —.

Niederl. wirkl, Schuld 517, Kanz. Bill, 252,

S L 45 9897 r, Partial - Obl. —., Loosse Preuss. Präm. Sch. 793 G a f D Span, Anl, 197. 197, Germain —, Versailles rechtes Strassburg - Basel 250 Br,

L Ufer —, München - Augsburg Dresden 99% Br. Köln - Aachen 997 Br. Ham burg, 17, Aug. Bank-Actien 1580 6. S E ar1s, 14. Aug. 55 Reute fin eour. 116. 60, 77. 65. 59% Neapl. fin cour. 104. 30. %& Span. 3% Port. —. ; Wie nl, 14. Aug. : 55 Met. 105%. 42 972. 3% 76. 17 —. Bank-Actien 1584. Aul. de 1831 1321, de 1839 107.

Loipzig-

Engl. Russ. 1084, 3% Reute fin cour. Rente 204. Passive 4%.

m G 25 S

Königliche Schauspiele. Fyoî 9 6 Î Freitag, 20, Aug. Jm Opernhause: Czaar und Zimmer- mann, komische Oper in 3 Akten, Musik von Lorkbing. (Hr. Krause, vom Königlichen Hoftheater zu München: Czaar Peter, als p V S E Grünbaum: Marie.) onnabend, 21. Aug, Im Schauspielhause: Sie schreibt an sich selbst, Lustspiel in 1 Aft, von C. von Holtei. Moi Der Ball zu Ellerbrunn, Lustspiel in 3 Abth., von C. Blum.

i KLönigsstädtisches Theater.

Freitag, 20. Aug. Jch irre mich nie, oder: Der Râäuber- hauptmann. Lustspiel in 1 Akt, von Lebrün, Hierauf: Der Ver- rather. Lustspiel in 1 Aft, von Holbein. Zum Schluß: Die E pg tet oder: Asinus asinum fricat, Vaudeville in

Aft, von L. Angely. (Herr Plock im er d : i im leßten: Quirl, als Gastrollen) O / „Sonnabend, 21. Aug. _(Jtalienische Opern-Vorstellung.) T E Opera in 3 Atti, Musíca del Maestro Cay, Vincenzo

elun,

Preise der Pläße: Ein Plaß in der Orchester - Lo 1 Rthlr. 10 Sgr, Ein Pla6 in den Logen und in 4 dis N L N “M : fan aa ; ‘extbücher, in Jtalienischer und Deutscher Sprache, sind o B Es und Abends an der Kajse e en u haben.

Verantwortlicher Redacteur Dre. J. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deer schen Geheimen Oher- Hofbuchdruckeret. Beilage

Abgang é Ab g:

D Zeitdauer a n Zeitdauer | B ortl n St. | M. Potsdam. St. | M | Um 8 Uber Morgens... | 43 Um 6 Uhr Morgens... | 40 E - Vormittags. | | 40 - 92 - Yorwittags.| | 40 - 2 - Nachmittags | | 46 “E Nachmittags 142 E 3 - Nachmittags | 42 - Ï - Nachmittags | | 45 - 6 - Abends....| 44 - T - E 44 L 10 - Mel... l D - si - Abends ...| | 54 c | | | / |

Landtags - Angelegenheiten.

Provinz Sachsen.

Die zu dem in Nr, 224 der St. Z. gegebenen Landtags - Abschiede gehörigen Denfschriften.

E Promemoria

ad 5 des Entwurfs zum Allerhöchsten Landtags-Ab- schied ad 13 der Allerhöchsten Proposition Lam: 22% Februar d. 23,

Die Stände bringen am Schlusse ihrer, die neu zu errichtende Feren-Anstalt betreffenden ta den Umstand in AOLUg ans, daß der bereits im Jahre 1835 für die zu errichtende Jrren-Anstalt ange- nommene Arzt, Medizinal-Rath Dr. Damerow, welcher seit jener Zeit cine Besoldung von 1200 Rthlr. jährlich aus dem provinzialständi- schen Fonds bezieht, nach Beendigung der Vorarbeiten zum Bau im Fahre 1839 nach Berlin sich begeben hat und daselbst seit Anfang des Xghres 1840 mit Arbeiten, welche wenigstens zum größten Theile dem Fnteresse der Provinz fremd sind, bei dem Ministerium der geist-

e Unterrihts- und Medizinal - Angelegenheiten beschäftigt wird,

S fortfährt, das ihm ausgeseßte Gehalt aus dem Provinzial-

Fonds zu erheben. 2 Ea i Zugleich geben dieselben der Allerhöchsten Entschließung anheim : ob das seit Anfang des Fahres 1840 und bis zu der Zeit, wo der ¿c. Damerow noch im Ministerium beschäftigt seyn wird, demsel- ben zustehende Gehalt dem Provinzial-Fonds ganz oder zum Theil erstattet werden soll. : j Dieser Antrag erfordert eine nähere Darlegung des cigentlichen Sachverhältnisses. : : Die Punkte, auf welche besonders zurückzugehen seyn dürfte, sind folgende : E E -—— 1) Die Anstellung des 2c, Damerow im Jahre 1835 als destgnirter Direktor der Provinzial-Frren-Anstalt mit 1200 Rthlr. Gehalt ; 2) Die Beschäftigung und Wirksamkeit des Damerow im Fnteresse der Stände von dieser Zeit an, bis zu seiner einstrociligen Ueber- siedelung nach Berlin; 3) Der Aufenthalt und die Beschäftigung des Damerow hierselbst. ad 1. Jm Einverständniß mit den ständischen Deputirten und Kommissarien erklärte sich der Herr Staats-Minister und Ober-Prä- sident von Klewiz schon in einem Berichte vom 4. September 1827 dahin, daß die Wahl des Direktors und Arztes der zu errichtenden Frren - Anstalt bald möglichst getrofen werden müsse, indem es von selbst flar sey, daß zu den gesammten Vorarbeiten die fortwährende Konkurrenz eines tüchtigen Technikers wesentlich sey, daß dadurch dessen Besoldung längere Zeit vorher reichlich aufgewogen würde und auf Zeit-Anstellung ein tüchtiger Mann schwerlich einzugehen geneigt seyn möchte. D | Bas i Fn dem der Denkschrift des vierten Provinzial-Landtages bei- gefügten Gutachten des Herrn von Klewiz geschieht der Konkurrenz des künftigen Arztes bei den Vorarbeiten wiederum Erwähnung mit dem Hinzufügen , daß derselbe ein Gehalt von 1500 bis 2000 Rthlr. beziehen könne. ] 4 In Folge dessen wurde unterm 1. Oktober 1833 von dem Mink! sterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten in Gemeinschaft mit dem Ministerium des Fnnern dem Ober-Präsiden- ten dec Provinz aufgegeben : die Vorbeceitungen zu der der Allerhdch- fien Vollzichung bedürfenden Bestalluig und Besoldung des zu der fraglichen Stelle designirten Professor Damerow zu tre Fm Landtags-Abschiede vom 28. April 1834 behielten des Königs Maistät Sich die Ernennung des Arztes, die Bestimmung des Ge- halts und die Ectheilung einer Fnfstruction für denselben noch vor. Der ständische Ausschuß trug im Konferenz-Protokolle vom 6. Fe- bruar 1835 bei dem Herrn von Klewiz darauf an, daß der 2c, Da- merow zu der den 8. März ejusd. anberaumten Konferenz wegett Einrichtung des Schlosses zu Zeiß zu etner Frren- Anstalt zugezogen würde. Solches ge¡chah. Dem sten Landtage machte der Königliche Landtags-Kommissarius bekannt, daß die Slände dem 2c, Damerow vom 1. Fanuar 1835 ab sein Gehalt mit 1200| Rthlr. zu zahlen hâtten, weil demselben schon die ausgedehntesten Vollmachten ertheilt und er den Ständen von dem Ministerium der geistlichen 2c. Ange- legenheiten so lange mit bedeutenden Opfern reservirt worden , die Mittel ict aber erschbpft seyen 2c. Diese Gründe erschienen überzeugend. Der 2c, Damerow hatte scine bisherigen Verhältnisse als Professor und Arzt ganz gufgegeben. Deshalb und eingedenk der obgenannten von der ständischen ODeputa- tion hon im Fahre 1827 ausgesprochenen Ansichten, genehmigten die Stände diese Anträge um so mehr, als ste stch von der besonderen Qualification des 2c. Damerow Überzeugt hatten und derselbe mit den Vorarbeiten und Plänen zur Frren-Anstalt, mit Gutachten und sonstigen Arbeiten, mit der Zählung der Frren, in der Provinz, so wie, seit 1826, mit der Direction des Königlichen provisorischen Fr- ren-Heil-Fnstituts in Halle, beschäftigt worden war, ad 2, Die ersprießliche Wickjamkeit und Beschäftigung des 2c. Damerow im Funteresse der ständischen Jrren-Anstalt und Frren-An- gelegenheiten if hierdurch näher bezeichnet und von den Ständen auch anerkannt. Es bedarf daher wohl nicht noch dexr ausdrücklichen Erwähnung, daß der 2c. Damerow die ihm ständischer Seits ertheil- ten Aufträge stets bereitwilligst erledigt hat, daß nichts Wesentli- ches ohne seine Zuzichung und Beihülfe geschehen, und daß die Stände ihn mit ausgedehnten Vollmachten und großem Vertrauen beehrt haben. : E Nachdem die Vorarbeiten zum Bau der Provinzial - Frren - Att- stalt beendigt waren , genehmigten des hochseligen Königs Majestät mittels Ordre vom 6. Mai 1839 im Falle des Einvecständnisses des O Ausschusses den Antrag meines verewigten Amts - Vor- ngers, j j : daß, da der eigentliche Bau die Anwesenheit des 2c. Damerow tin Halle nur dann und wann erfordere, derselbe dort nicht genug be- schäftigt, es mithin höchst wünschenswerth sey, daß derselbe, bis zur inneren Einrichtung des Baues geschritten würde, seinen Wohnsiß in Berlin nähme, um das überhaupt noch Erforderliche zur zweck- mäßigen Einrichtung der Anstalt in technischer und administratt- ver Hinsicht hier vorzubereiten, was sih in Halle nicht so leicht und nicht so gut würde bewerkstelligen lassen 2c. L __ Die ständische Kommission erklärte sich im Wesentlichen hiermit einverstanden. : : E ad 3, Wenn der 2c. Damerow während seines einstweiligen Auf- enthalts in Berlin im unmittelbaren Jnteresse der ständischen Jrren- Anftalt wenig beschäftigt gewesen is, so liegt der Grund hiervon nicht in seinem Hierseyn, sondern in dem Stade dieser Sache an und für sich. Jn dieser Beziehung war es also ganz gleich, ob der 2c. Damerow In Halle oder in Berlin war, Ja ces dúrfte der Bewets nicht schwer fallen, daß der :e. Damerow im wohlverstandenen Jn- teresse der Provinzial - Frren - Anstalts - Angelegenheit hier mehr hat wet können und gethan hat, als es ihm in Halle und von Halle gus möglich gewesen wäre. Und dennoch würden die Stände, wenn der ze, Damergzy guch während des vergangenen Jahres in Halle ge- blieben wäre, den Antrag guf :nischädigung unzweifelhaft nicht ge- stellt haben ; dazu kommt, daß durch das Verbleiben des 2c. Damerow in Halle noch mchr Ausgaben für die Stände erwachsen wären, da sie ihm die mit den wohl unerläßlichen Reisen nach Berlin und dem Aufenthalt hierselbst verbundenen Kosten jedenfalls zu vergüten hat- ten. Es ist daher unleugbar, daß den Ständen durch den einstweili- en Aufenthalt des 1c. Damerow hierselbst, sowohl in Betref der Beschäftigung als der Ausgaben für denselben, kein Nachtheil, im Gegentheil noch cher cin Vortheil erwachsen ist.

Beilage zur Allgemeinen Pre

1023 ußischen S

Was endlich die Arbeiten betrifft, mit welchen der 2c. Damerow

| während der Dauer seines Aufenthaltes hierselbst in dem Minisie-

rium der geisilihen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten

| beschäftigt wurde, o berühren diesclben seine Stellung und sein Verhältniß zu den Ständen nach den gegebenen Erklärungen um |

so weniger, als derselbe gehalten is, den ihm von den Ständen im Interesse der Jrren - Anstalts - Angelegenheit ertheilten Aufträgen äberall, wo und wie es gefordert werde, unverzüglich und vorzugs- weise sich zu unterzichen. Hierzu kommt noch der erhebliche Um- stand , daß derselbe für seine Ministerial-Arbeiten extraordinair aus Staatsfonds remunerirt wird und dafür zugleich si{ch bereit erklärt hat: die im Auftrage der Stände ndthigen Reisen nach Halle hin und zurúck aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Die vorstchende Darstellung ergiebt, daß der Aufenthalt und die Beschäftigung des 2c. Damerow in Berlin in dessen dienstlichen

Verhältnissen zu den Ständen nichts verändert, daß derselbe sich |

auch hier diesen Verhältnissen für alle vorkommenden Geschäfte ge-

widmet hat, für diejenigen Arbeiten aber, welche er nebenbei dem

Ministerium der geiülichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen-

heiten leisiete, aus dessen Fonds, ohne Rücksicht auf sein Gehalt

als Arzt der Frren-Anfstalt, besonders remunerirt worden ist. Demzufolge erscheint ein Verlangen,

|

fann nur auf einem Ferthum beruhen, da die Transportkosten fúr alle in die Zeißer Anstalt eingelieferten Korrigenden verfassungsmäßig aus der Anftalts - Kasse gezahlt werden und hierfür alljähr u eine

bedeutende Summe verausgabt wird. Eben so unbegründet i 4) e Ds wegen der Bekleidung der einzuliefernden Korrigenden. :

Aus dem §. 7 der General-Transport-Fnstruction vom 16, Sep- tember 1816 folgt schon, daß die an die Anstalt abzuliefernden Kor- rigenden bei Einleitung des Transports mit der nöthigen Bekleidung verschen seyn müssen. Diese fann denselben natúrlih nicht von der Anftalt geliefert, sondern sie muß von den betreffenden Polizei-Obrig- keiten, resp. Kommunen angeschafft werden. Jn der Anstalt selbst werden aber die mitgebrachten Kleidungsstücke von den Korrigenden nicht benußt, sondern Letztere werden auf Kosten der Anstalt bekleidet, und bei ihrem Abgange erhalten sie jene mitgebrachten Kleider, welche nicht selten noch aus den hinterlassenen Kleidungsftücken verstorbener Sträflinge ergänzt werden, jedesmal zurü.

Daß in der Anstalt zu Groß-Salza ein anderes Verfahren beob- achtet worden sey, is aus dem Reglement derselben nicht zu entnehmen.

Uebrigens ist die Anzahl der Kleidungsstücke, mit welchen die Korrigenden bei ihrem Transport nach der Anstalt verschen seyn müs-

| sen, erst fürzlih in Uebereinstimmung mit dem neuen Reglements-

daß das seit Anfang des Jahres 1840 und bis zu der Zeit, wo |

der 2c. Damerow noch im Ministerium beschäftigt seyn wird, dem- selben zusichende Gehalt dem Provinzial- Fonds ganz oder zum Theil erstattet werden soll,

nicht gerechtfertigt.

Es versteht sich übrigens von selbst, daß die Nebenbeschäftigung des 2c. Damerow bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten gleih aufhört , sobald die Stände dieselbe mit scinem cigentlichen Dienstverhältniß nicht mehr für verträglich halten.

Berlin, 18. Juli 1841.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten.

(gez) Eichhorn.

B,

PFromemoria über die Petition der Sächsischen Provinzial-Stände vom 30. April 1841, die Errichtung einer Zwangs-Ar- beits- Anstalt ful bi¿:3 FNieise des Mans felbst Wahlbezirks betreffend.

Da die vorliegende Petition durch cine Beschwerde der drei zum Mansfeldschen Wahlbezirke gehörigen (vormals Westphälischen) Kreise über die bei Aufnahme der demselben angehdrigen Bettler und Vagabunden in die Corrections-Anstalt zu Zeiß befolgten Grundsähe veranlaßt worden ist, so kommt es zunächst auf eine Beleuchtung dieser Beschwerde an, und erlauben wir uns, zu diesem Zwecke Nachstehendes ganz gehorsamst zu bemerken:

Die beim Uebergange der genannten drei Kreise aus dem Ver- bande der Groß - Salzaer Zwangs-Arbecits - Anstalt in den der Cor- rections-Ansialt zu Zeiß im Jahre 1820 uns mit überwiesenen Fonds, welche in Staats-Schuldscheinen angelegt sind und bei der hiesigen Haupt - Fnstituten - Kasse für Rechnung der leßtgedachten Anstalt verwaltet werden, betragen 2875 Rthlre. und es werden die Zin- sen davon mit jährlich 115 Rthlr. zu den Zwecken der Ansialt verwendet.

Die nah dem Verhältnisse der monatlichen Grundsteuer von den gedachten drei Kreisen früher zur Arbeits-Anstalt in Groß-Salza und demnächst zur Corrections- Anstalt in Zeitz zu leistenden Bet-

1809 seit dem Jahre 1816 nach dem Saße von 3 Ggr. 6 Pf. oder 4 Sgr. 42 Pf. (nicht, wie in der Petition angegeben ist, von 44 Sgr.)

jeßt. Es ist so wenig über jenen Kapitalfonds und dessen Zinsen, als Úber die zuleßt gedachten Beiträge besondere Rechnung geführt worden , da dieselben als zum Vermögen, resp. zu den Einkünften der in administrativer Hinsicht ein Ganzes bildenden Zeißer Anftalt gehdrig angesehen wurden. Sie erscheinen jedoch in den Etats und Rechnungen dieser leßteren unter besonderen Positionen, und es kann

ihrer Ueberweisung zurück vollständig üÜberschen werden.

mehrere Beschränkungen der ihnen bei dec Anstalt Groß - Salza zu-

der Zeißer Corrections - Anstalt in einem ihren obigen Leistungen ent- sprechenden Verhältnisse Theil zu nehmen. G Zur Begründung dieser Behauptung becufen ste sich : 1) auf die Bestimmung , wonach Beltler und Vagabunden

legt werden sollen. E :

Diese Bestimmung, welche in der von der hiesigen Regierung auf Anordnung des Königlichen hohen Ministeriums des Fnnern und der Polizei erlassenen Verorduung vom 9. Juli 1834 (Amisblatt S. 209) enthalten is, entspringt indessen aus höheren polizeilichen Rúck- sichten und ist von der Verfassung der Corrections- Anstalt zu Zeiß gatiz unabhängig. Sie umfaßt den ganzen Merseburger Regierungs- Beztrk und würde füc die in Rede stehenden drei Kretse auch dann,

destoweniger verbindliche Kraft behalten. l Ein ferneres Gravamen bezieht sich darauf: : Z 2) Daß die Lokal-Polizei-Behörden die zur Einstellung in das Cor- rectionshaus sich cignenden Subjekte nicht mehr ohne Genchmi- gung der Regierung an dasselbe abliefern dÚrfen. :

Diese in derselben Verordnung enthaltene Bestimmung gilt eben- falls für den ganzen Umfang des Merseburger Regierungs-Bezirks, und es findet cine gleiche Einrichtung sogar in Betreff der bei dec Zeißer Anstalt assoziirten vier Kreise des Erfurter Regierungs-Bezirks statt, indem die Ordre zur Aufnahme der aus denselben cinzuließernden Bettler und Vagabunden stets von der hiestgen Regierung auf Re- quisition der Königlichen Regierung zu Erfurt erlassen wird.

Obwohl in das eroniline neue Reglement für die Zeißer An- stalt in Gemäßheit des Landtags - Abschiedes vom 31. Dezember 1838 bereits Bestimmungen aufgenommen sind, welche den Lokal - und Kreis-Polizei-Behdrden in gewissen Fällen die Befugniß einräumen, ohne Dazwischenkunft der Regierung Korrigenden in die gedachte Anstalt einzuliefern, so wird doch die teßlge Einrichtung jedenfalls so lange beibehalten werden müssen, als die zur Verwaltung der An- stalt erforderlichen Zuschüsse von den zum Verbande derselben gehdri- gen Landestheilen nicht nach dem Bedürfnisse, sondern, wie bisher, nach fixirten Säßen aufgebracht werden / weil sonst bei der zunehmenden Bettelei die Anstalt leicht von den Lokal- und Kreis - Behörden, wel- chen die Uebersicht des Bag nog) u einem e Fuäite úÜúber-

ci mfange in Anspruch genommen werden könnte. unn itr Rd van dee in Rede stehenden Bestimmung, welche gleichzeitig dazu dient, die Lokal - Polizei - Behörden in Bezie- hung auf die gehdrige Befolgung der Vorschrift 1 zu fkontroliren, ohne Prâgravation der übrigen Landestheile keine Ausnahme zu Gun- sten der drei zum Mansfeldschen Wahl -=- Bezirke gehörigen Kreise ge- R en asnfärei

as fernere Anfuü / i 3) daß die Erstattung der Transportkosten zur Anstalt verweigert

werde,

Entwurfe durch eine besondere Verordnung auf das Nothdúrftigste

| beshränkt worden.

val Wenn hiernächst in der vorliegenden Petition der Vorwurf ent- alten ifi:

5) es sey der Grundsaß aufgestellt , daß die Anstalt in Zeiß vor- zugsweise zur Aufnahme der Vagabunden :c. aus dem Herzog- thum Sachsen bestimmt sey, und daß dies also aus den beiden Mansfeldschen und dem Saal- Kreise nur insoweit geschehen Ten, als das Bedúrfniß des erstgedachten Landestheils es zulasse,/ ; j

so S sich aus dem Folgenden ergeben, wie ungegründet dieser Vor- wurf ist. N j A Es befinden sih nämlih nach dem sub A. hier beiliegenden na-

| mentlichen Verzeichnisse, welches von der Direction der Corrections- | Landarmen- und Frren - Aufbewahrungs- Anstalt zu Zeitz eingefordert

| worden, gegenwärtig

32 Korrigenden,

17 Landarme, ; 17 Gemúths-Kranke, zusammen 66 Personen

(also nicht, wie die Stände vermeinen, bloß 12 Personen) aus den fraglichen 3 Kreisen in der gedachten Anstalt, welche lgut der eben-

| falls beiliegenden Berechnung sub B., nach Abzug ihres Arbeits-Ver-

| dienstes und der für cinige derselben auffommenden besonderen Ver-=

träge sind auf Grund des Westphälischen Dekrets vom 14. Februar |

ausgeschrieben worden, und besteht dieses Beitrags-Verhältniß noch |

also deren Verwaltung, resp. Verwendung bis zu dem Zeitpunkte | Die beschwerdeführenden drei Kreije behaupten nun, daß sie durch |

ständig gewejenen Rechte verhindert worden seyen, an der Benußung |

wenn solche von der Zeitzer Anstalt wieder abgetrennt würden, nichts- |

nicht | mehr, wie sonst, gleich im ersten Betretungsfalle in die Correc- | tions-Anstalt eingestellt werden dürfen, sondern in den zwet oder | drei ersten Contraventionsfällen mit geringeren Polizeistrafen be- |

vflegungs-Beiträge, cinen jährlichen Kosten-Aufwagnd von 2658 Rthlr. 24 Sgr. 7 Pf. verursachen. Nach dem lehteren , für das Fahr 1840 erfolgten Ausschreiben betrugen die Beiträge gus den fraglichen drei Lam L . 2346 Rthlrx. 8 Sgr. 7 Pf. und es beläuft sich also mit Hinzurech- nung der Zinsen von den vorgedachte Staats-Schuld\scheinen an... 445

die ganze jährliche Leistung derselben auf 2461 Rthlr. 8 Sgr. 7 Pf. Balanztrt man diese Summe mit obt- gem Kosten=Aufwandk vot... i 26538 =-

so ergiebt sich, daß die Anstalt aus ihren Fonds zu obigen Leistungen noch zu- schießen muß... e, I TR l S S Die unter obigen 66 Personen begriffenen Landarmen und Ge- müths-Kranken liefecn den besten Beweis, daß man gegen die dret vormals Westphälischen Kreise mit großer Billigkeit verfahren ist. Denn verfassungsmäßig steht denselben nur eine Theilnahme an der Corrections - Anstalt zu, und wenn man ihnen auch die Benußung der Landarmen- und Frret - Aufbewahrungs- Anstalt gestattet hat, so ist solches nur mit Rücksicht auf den verhältnißmäßig bedeutenden Betrag der von ihnen an die Anstalt zu zahlenden Beiträge und un- ter verhoffter Zustimmung der Provinzial-Stände geschehen. Es ift deshalb bereits bei einer früheren Gelegenheit darauf angetragen, daß

- -

24 E

den mehrgedachten drei Kreisen cine verfassungsmäßige Theilnahme an diesen beiden anderen mit dem Correctionshause kombinirten An- stalten eingerdumt, resp. erwirkt werden möge, und es hat unter die- sen Umständen die Beschwerde der ersteren Über Zurückseßung gegen die úbrigen zum Verbande der Anstalt gehbdrigen Landestheile um so unerwarteter seyn müssen. : : Vergleicht man aber auch nur die Anzahl der unter obiger Per- sonenzahl begriffenen Korrigenden (32) mit der Anzahl der im Fahre 1820 aus der Groß-Salzacr-Anstalt übernommenen Korrigenden , die sich auf 15 belief , so widerlegt sich schon hierdurch die Behauptung, daß den fraglichen drei Kreisen nicht eine so ausgedehnte Benußung der Zeißer Ana wie der zu Groß-Salza gestattet worden sey. Aus der in der Beilage C. enthaltenen doppelten Zusammenstel- lung ergiebt sih endlih: : i : 1) daß von den in der Zeißer Anstalt befindlichen Personen beinahe ein Viertel auf die drei vormals Westphälischen Kreise fällt, während die übrigen 17 dazu gehörigen vormals Sächsischen Kreise des hiesigen und des Erfurter Regierungs-Bezirks nur mit etwas Úber & daran partizipiren ; 2) daß bei Zugrundelegung des feßigen Personensiandes und unter Sonderung der den verschiedenen Landestheilen gehdrenden Ka- pitalien den erstgedachten drei Kreisen die ihnen angehörigen Hâuslinge pro Kopf 17 Rihlr. 13 Sgr. 3 Pf. weniger Kosten als die übrigen Kreise für die ihnen angehörigen Häuslinge zu leisten haben. i ; Es dürfte hiernach der völlige Ungrund der vorliegenden Be- schwerde dargethan seyn, und sicht wohl zu erwarten, daß die Provin- zial-Stände, nach hiervon genommener Ueberzeugung, auch den An- trag auf Abtrennung der drei vormals Westphälischen Kreise von dem Verbande der Zeißer Anstalt und Errichtung einer besonderen Arbeits- Anstalt für dieselben zurücknehmen werde j Gegen leßtere würde zwar an und für sich nichts zu erinnern seyn, da dergleichen Anstalten für kleinere Bezirke zweckmäßiger ein- gerichtet werden können, als für größere Landestheile, allein es ist schr zu bezweifeln, daß es den oft genannten drei Kreisen gelingen wúrde, mit dem ihnen event. aus den Fonds der Zeißer Anftalt zu gewährenden Kapitale vom 2875 Rihlr. in Staats-Schuldscheinen eine auch nur den mäßigsten Anforderungen genügende Anstalt dieser Art herzustellen. E U i Hiernächst würde aber auch die Zeißer Anstalt nach dieser Ab- trennung einer veränderten Einrichtung bedürfen, insofern nicht die ständischen Vertreter der Übrigen Landestheile beschließen sollten, die Verwaltung derselben in ihrem bisherigen Umfange fortbestchen zu A N den dadurch entstehenden Ausfall durch erhdhte Beiträge u decken. | Um aber eine Verminderung des bisherigen General-Verwal- tungs-Aufwandes zu erzielen, würde es nothwendig werden, die ießt angestellten Ober-Beamten zu transloziren und niedriger besoldete att ihre Stelle zu seßen, einen Theil der vorhandencn Räumlichkeiten zu anderen Zwecken zu aptiren, den bisherigen Fabrications-Betries “f zushränken und viele andere Einrichtungen dieser E n / welche der Anstalt zum größten Nachtheil gereichen durften. Merseburg, den 29. April 1841, Fnnern.

Königliche Regierung, Abtheilung des