1841 / 233 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Anlaß geben. Die natúrlichske Erklärung is vielleicht, daß Jhre | Majestät so kurze Zeit vor ihrer Entbindung Windsor nicht ver- | lassen und nicht öffentlich erscheinen will; die richtigske Erklärung aber ist wohl, daß Lord Melbourne und seine Kollegen den An- | griff der Opposition selbst pariren und es vermeiden wollen, der Souverainin den entschiedenen Ausdruck einer Politik in den Mund zu legen, die mit den Ansichten einer bekannten Majorität | beider Häuser im Widerspruche steht. Die im Namen der Krone | sprechenden Minister werden wahrscheinlich die Opposition auffor- dern, diejenigen fommerziellen Maßregeln zu erörtern, durch welche | Lord Melbourne die politische Schwäche seiner Partei zu verbergen | und das Ende seiner Verwaltung mit einem Heiligenschein zu um- geben suchte, Die Abwesenheit der Königin erspart der Opposi- tion das unañgenehnie Gefühl, daß sie, indem sie sich der Adresse widerseßt, auch wirklich gegen die von ihrer Souverainin in Per- son anempfohlenen Prinzipien auftritt. Es wird natürlich ein Amendement zur Adresse beantragt und im Unterhause mit eîner Majorität von etwa §0 Stimmen angenommen werden: Im Oberhause ist es der Regierung gelungen, den Grafen Spencer (frúhèr Lord Althorp und Kanzler der Schaßkammer unter dem Miniskerium des Grafen Grey) zu bewegen, die Adresse zur Beantwortung der Thron - Rede zu beantragen, Graf Spencer ist einer der angesehensten Agrikulturislen Englands, und hat die höchsten Staats - Aemter dem Vergnügen, die größten Ochsen zu másten, aufgeopfert. Es wird daher von großem Gewicht seyn, daß er ein Gegner der jeßigen Korngeseße ist und den ministe- riellen Plan eines festen Zolles von acht Shillingen für das Quar- ter Weizen begünstigt. Es wird indeß auch im Oberhause ein Amendement zur Adresse vorgeschlagen und angenommen werden,

Die lebte Handlung der Whig - Regierung is eine Pairs- Kreirung gewesen. Sir Hussey Bivian, General-Feldzeugmeister, und Sir Henry Parnell, früher Kriegs - Zahlmeister der Armee, haben durch ihre früheren Dienste einige Ansprúche auf die ihnen verliehenen Titel ; aber die Ernennungen des Lord Segrave, des Hauptes der Familie Berkeley, zum Grafen von Fishardinge, und des Lord Barham zum Grafen von Gainsborough find nur den Partei-Diensten zuzuschreiben, die bisweilen mit so hohen Ehren- stellen belohnt werden, als sie selbst dem größten Talent, der | größten Jndustrie oder der größten Tapferkeit nicht höher zu Theil werden. :

Jch erwähnte zu Anfange dieses Schreibens, daf die voll- fomménste Ruhe in London herrsche; dasselbe ist auch in den po- litishen Kreisen der Fall. Sir R. Peel hat fich so sorgfältig ge- hútet, sich zu vorzeitig einen Theil der Autorität anzumaßen, wo- mit die Stimnie seiner Partei und die Erwartungen des König- reichs ihn schon befleiden, daß er selbst seinen nächsten politischen Freunden úber die Art der Maßregeln, die seinem Eintritte ins Ministerium folgen werden, nichts mitgetheilt hat. Nicht eine einzige Ernennung, die unter dem Tory - Ministerium stattfinden wird, läßt sich in diesem Augenblicke mit Sicherheit vorhersagen, und dié skrenge Disziplin der Partei und die vollkommene Selbst beherrschung ihrer Führer hat sih niemals mehr offenbart, als in der gegenwärtigen Krisis.

Jch weiß nicht, ob man den Charakter Lord Melbourne?s, der theils durch seine eigene Jndolenz verhüllt wird, theils durch die Nânke und Schliche seiner Partei verunstaltet worden ist, auf dein Kontinent richtig beurtheilt haben mag ja, ich weiß eben | wenig, ob man ihn in seinem eigenen Lande genau erkannt hat. | Lord Mélbourne ist wesentlich der Minister und Diener der Kd: | nigin; er ist ihren Wünschen und ihrer Wohlfahrt mit einer Art von enthusiastischer Zuneigung ergeben , worin sich die Zartlichkeit | eines Vaters mit der Loyalität eines Unterthans vereinigt. Ulle | Partèi- und politische Rücksichten sind in Lord Melbourne's Geist dem Einflusse untergeordnet, den sie auf das künftige Wohlerge- hen der Königin haben fönnen. /

Jch sage ès obné große Bewunderung des Charakters Lord

Melbourné?s. Denn ich kann ihn nicht in die Klasse der Männer seßen, denen die Geschicke mächtiger Reiche anvertraut werden müßten; allein man muß zugeben, daß fein bloßer Staatsdiener, welcher seiné Stelle übernommen hat, um seinem persönlichen Ehrgeiz zu genúgen, oder selbst dem edleren Zwecke der Erhaltung eines großartigen und vollständigen politischen Systems zu leben, je in denselben vertraulichen Verhältnissen zur Königin Bictoria stehen kann, wie der Greis, auf dessen Arm sie sich an dem Tage stúßte, an welchem sie das Scepter Englands in ißre - Hand fahm: Dieser Arm hat sie bis „zu - die- ser Stunde nicht verlassen; und wer auch immer Lord Melbourne im Kabinet folgen mag; Niemand wird je seinen Plaß im Ge- mach der Königin ausfüllen, Jch glaube, daß, wenn die Koni- gin dem herannahenden Wechsel ihrer Räthe mit mehr Fassung entgegensitht, als sie im Mai 1839 zeigte, diese Veränderung dem Rathe des Lord Melbourne zugeschrieben werden fann. Und in der That is er den kleinlichen Intriguen und Chikanen der Par- teièn so fremd, daß es wahrscheinlich Niemand mehr, als ihm, am Hêrzen liegt, das GBemüth der Königin darauf vorzubereiten, daß sie sich mit Würde einem Wechsel unterziehe, welcher unver- meidlih is, Ohne Rücksicht auf die politischen Pläne und Ansichten seiner Nachfolger, wird Lord Melbourne wahrscheinlich seinen Einfluß nux anwenden, dié Schwierigkeiten, welche in ihren Beziehun- gèn zur Königln sich geltend machen dürften, eher zu beseitigen, als hervorzurufen, Er is ein Mann von Verstand und Ehrge- fühl, besißt unter dem Gewande blos feiner Sitten ein warmes Herz, unter dem Schleier eines vielbewegten, zerstreuungsvollen Lebens ausgedehnte Kenntnisse, und ermangelt blos der feststehen- dei politischen Ueberzeugungen eines Staatömannes und der po- litischen Leidenschaften {einer Partei, Dies sind freilich sonder- baxe Eigenschaften für einen Premier-Minister Englands ; aber sie sind dennoch die des Mannes, welcher, mit einziger Ausnahme des Lords Liverpool, diese hohe Stelle längere Zeit bekleidet hat, als seit Pitt’s Tod irgend ein anderer Minister,

Niederlande.

Aus dem Haag, 18. Aug, Das den Generalstaaten vor gelegte Budget giebt die Summe der Ausgabe für das Jahr ® 1842 auf 71,338,103 Fl, 65, C, und die der Einnahme auf. 71,353,551 Fl. 92 C. an, Es kommen von ersterer auf das Kd-2 nigliche Haus 1,250,000; auf die hohen Kollegien 604,732 ; aus-* wärtize Angelegenheiten 580,200; Justiz 1,586,220; Ministerium * des Jhrnern 5,402,490; reformirte Kirche 1,432,142; katholischer? Kultus 520,000; Marine 5,600,000; Kolonieen 61,226; Finanzen : F a) Nationalschuld 33,481,341; þ) Pensionen 1c. 2,865,370; c)E Departements: Kosten 5,954,382; Kriegs-Ministerium 12,000,000 Fl.

Die Holländischen Blätter enthalten bereits den den General-* ftaateén vorgelegten Geseß-Entwurf hinsichtlich einer beschleunigten®

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nah 68 Fl. in wirklicher 25 pCe. trägende Schuld erhalten; für 1000 Fl. ausgeseßte Schuld, ohne Kanz-Billet 18 Fl:; far je- des noch nicht gezogene Kanz-Billet ohne ausgeseßte Schuldver- schreibung 50 Fl.; fúr 1000 Fl. ausgeseßte Schuld nebs einem bereits gezogenen Kanz-Billet erhält man, sofern Leßteres bereits im Jahre 1842 zahlbar ift, die vollen 1990 Fl. ; insofern es je- doch erst in den darauf folgenden sieben Jahren zahlbar, wird davon ein verhältnißmäßiger Abzug stattfinden,

Die Königin von Württemberg und ihre Töchter, so wie der Großherzog von Baden, haben gestern Mittag bei Hofe gespeist.

Es war hier das Gerúcht verbreitet, Se. Majestät der Graf von Nassau werde noch in diefem-Sommer auf dem Los erwar- tet; das Handelsblad erklârt dieses Gerücht jedo für unge- gründet.

Belgien.

Brüffel, 17, Aug. Der Staats-Minifter, Graf von Mue- lenaere, wird sich, wie man vernimmt, in Folge der leßten Kon- ferenzen von hier nach Paris begeben, um mit der Französischen EINNO ber einige Gegenskände von Wichtigkeit zu unter- andeln,

Deutsche Bundesftaaten. Kaßjel, 18. Aug. Jn der Si6ung der Stände vom 11ten d, M. wurde der Antrag, die Regierung um ein Amnestie-Geseß zu ersuchen, nachdem derselbe einige Modificationen gefunden hatte, mit 24 Stimmen genehmigt,

Hesterreich. ISien,, 18. Aug. Gestern sind Jhre Majestäten der Kai- ser und die Kaiserin nah Graß abgereist.

Þ Prag, 16. August. Die bis jeßt bekannt gewordenen Nesultate der Aerndte in den mittleren Landecgegenden schildern diese als nicht sehr günstig; die starke anhaltende Hiße im Mai war dem Gehalte der Frucht eben so nachtheilig, wie die spätere falte und allzufeuchte Witterung im Juni und Juli die entspre- chende Reife verhinderte, Am allernachtheiligsten wirkte aber die seit der ganzen Aerndtezeit andauernden, nur wenige Tage unter- brochenen Regen, welche dem Einbringen der Frucht fast überall hinderlich und an vielen Orten sogar verderblich wurden, Tritt nicht bald eine anhaltend wärmere Witterung ein, so is voller Grund zur Besorgniß vorhanden, daß das Getraide in unsern höheren Landesgegenden kaum zur Reife gelangen, und dann eine bedeutende Erhöhung der Brodtpreise stattfinden möchte, was für unsere Bevölkerung um so empfindlicher wäre, da bei der ohne- hin im ganzen Lande herrschenden Stockung in Handel und Ge- werben die Lage der arbeitenden Klassen eine keineswegs erfreu- liche is

Unser Oberstk-Burgzraf von Chotek is seit einigen Tagen von seiner großen Reise zurückgekehrt, und widmet sich bereits mit früherem Eifer den Administrations-GBeschäften,

Der suspendirt gewesene Umbau unseres Rathhauses wird seit einiger Zeit wieder fortgeseßt, und auch die bei dem Bau der Auffahrt zu unserer Kettenbrücke vorgekommenen Reclamationen scheinen ohne Folge geblieben zu seyn.

Dem Geiste einer mehr zeitgemäßen Gerderbe - Ordnung ge- mäß wurde den Unterbehbrden des Landes bedeutet: daß da der Wittwe eines Gewerbs: und Meiskerrechts-Besißers die Fortfüh- rung des Gewerbes ohne Beschränkung der damit verbundenen Rechte nach den Geseßen zusteht, ihr auch das mit dem Ge- werbs- und Meisterrechte verbundene Befugniß, Lehrjungen auf- dingen Und halten zu dürfen, unbeschränkt zugestanden werden músse; die Bedenken aber wegen möglicher mangelhafter Ausbil- dung der Lehrjungen nicht berücksichtigt werden können, weil der Gewerbs - Betrieb selbst bei den hierzu befugten Wittwen durch sachkundige Werkführer ausgeübt werden muß.

talien.

Nom, 9. Aug. (A. Z.) Dom Miguel, der gegenwärtig in Albano und Nettuno in Zurükgezogenheit von der großen Welt lebt, will nun nächstens von hier fortgehen, ohne daß man bestimmt weiß, wohin. J werde Modena zu seinem zukünftigen Aufenthalt wählen, wohin ihn der Herzog früher einladen ließ. Er soll noch immer jenes Anerbieten einer Geld - Entschädigung standhaft ausschlagen, wo-

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durch er sowohl sich als seine Umgebung in die drúckendste Lage |

verseßt. Man erwartet hier von Seiten der Regierung in Por- tugal nun einen wirklichen Gesandten, indem der Vicomte de Car- reita auf seinen Posten nah Paris zurückkehrt.

Mit großem Leidwesen hat man hier die Nachricht aus Ve- rona vernommen, daß der gewesene Kardinal Odescelchi dort an der Brustkwassersucht darniederliege, die er sich bei seiner schwäch- lichen Constitution im Eifer seines gegenwärtigen Berufs als ZJesuit zugezogen haben soll.

Unter mehreren Verbesserungen im Gebiete des Handels und der Jndusftrie, die in leßterer Zeit zur Berathung gekommen sind, glauben wir nicht unbemerkt lassen zu dürfen, daß der Kar- dinal Toski, unermüdet thätig in seinem Amte als Tresoriere, nun durch Dampfbdte die Tiber befahren lassen will. Diese sollen statt der Büsfel die Seeschiffe den Fluß heraußfziehen und Reisende mitnehmen, die von der Mündung dann durch andere Dampfbdte nach Neapel oder Civitá-Vecchia und von dort hier- her befördert werden können. Ferner sehr flach gebaute Dampf-

schiffe sollen den Fluß oberhalb der Stadt befahren, wodurch der

Berkehr mit den Provinzen erleichtert wird. Bedenkt man, daß vor wenigen Jahren noch einem gleichen Unternehmen, welches Privat - Personen damals vorhatten, vou der Regierung die Ge- nehmigung verweigert wurde, so muß man sich Glück wünschen, daß sich cine entgegengesecßte Ansicht Bahn gebrochen hat,

Spanien,

© Madrid, 10. Aug. Protestation der Königin Marie Christine so lange verheimlicht zu haben. Man erfährt nunmehr, daß man sich überall in den Provinzen beeilte, jenes Aftenstück aus den Französischen Blât-

sich zu den Zeitungs-Büreaus, um seine Neugierde zu befriedigen, und mehrere der in Barcelona, Bilbao, Cadix, Sevilla erscheinen- den Blâtter begleiten jene Protestation mit Betrachtungen, die davon zeugen, daß das Gefühl für Recht und das Andenken an die von der vertriebenen Regentin empfangenen Wohlthaten noch nicht ganz in den Gemüthern der Spanier erloschen sind. Jeßt, hachdem die Regierung jene Protestation fúr ein den Aufruhr bezweckendes Ma-

PVerwandkung der ausgeseßten und wirklichen Schuld. Die Ver- nifest ausgegeben hat, muß es ihr sehr empfindlich seyn, zu bemerken, daß

ivandlung findet, wie es im Art. 1 des Geseß- Entwurfes heißt, Ÿ die bffentliche Meinung in den Provinzen durch eine solche Er:

„nach Verhältniß zu dem berechneten inneren Werthe statt, den“ die Autétsest Schuld und die Kanz - Billets, sowohl die bereits peclosten, als die noch unverlosten, besißen,“ Für 1000 Fl, ausgeseßte Schuld nebst einem noch unverlosten Kanz:-Billet wird man dem:

tlârung nicht mehr gewonnen werden fann. Auch hier in Ma-

# drid scheint das Feuer unter der Asche fortzuglimmen, und Jedet-

|+ mann is darauf gefaßt, die Flamme hell lodetnd aufschlagen zu | sehen, Das Feuer wird, wie man allgemein behaupten hört, von

Doch wird allgemein angenommen, er |

Die Negierung bereut es jekit, die |

tern zu überseßen und befannt zu machen, Das Bolk drângte |

den Anhängern der neuen Ordnung der Dinge selbst angeschürt, indem diese einen voreiligen Ausbruch herbeizuführen wünschen, um dann der Regierung die Ermächtigung zu außerordentlichen Maßregeln zu ertheilen.

Auch unter den Offizieren greift Unruhe und Unzufriedenheit immer weitèr um sich, seitdem man erfährt, daß die bereits ver- fügten Reformen der Armee nur die Einleitung zu einer um- fajsenderen, sich auf âlle Klassen des Heeres erstreckenden Umge- staltung bilden. Die Aenderungen, welche Herr Arguëölles im Hofstaate vornimmt, verlezen naturlich die Jnterssen vieler den höchsten Ständen angehörenden Familien, und man hört laut die Königlichen Kinder beklagen, in deren Umgebung man feine einzige Person gelassen hat, deren Anblick ihnen gewohnt oder erfreulich seyn könnte. Die neuen Erzicher der verwaisten Prinzesffin- nen haben sich der schwierigen Aufgabe unterzogen, das erste jedem Menschen angeborne Gefühl der Liebe und Ehrfurcht vor den Eltern, aus ihrem Herzen zu verdrängen. Auch die Kammerher- ren fangen jeßt an, den Herzog von Osuna an der Spike, ihre Entlafsungen“ einzureichen, Jndessen ist es dem Vormunde ge- glúckt, eine Dame hohen Ranges aufzufinden, welche bereitwillig wäre, den erledigten Posten der Ober-Hofmeisterin der Königin (Camarera mayor) auszufüssen, Die Wittwe des Marquis von Belgida, Granden erster Klasse, eine Dame, welche bereits in frÚ- her Jugend Beweise eines liebevollen Herzens abgelegt haben soll, feht als Ober-Hofmeisterin auf würdige Weise an der Spike des von Herrn Arguëlles neu einzurichfenden weiblichen Hofstaates. Auch der berühmte Volfstribun Don Joaquin María Lopez, die- ser unerschütterliche Verkündiger republifanischer Grundsäke, hat sich herabgelajssen, auf die Einladung des Herrn Arguëlles, ein einträgliches Amt bei der Verwaltung des Königlichen Hauses anzunehmen.

Der Kongreß hat gestern entschieden, daß dem Gerichte die Erlaubniß, gegen den Deputirten Prim, welcher die vielbesproche- nen Prúgel austheilte, einzuschreiten, nicht zu gewähren sey. Diese Entscheidung hat den allzemeinsten Beifall gefunden.

Im Senat hatte sich gestern eine hinreichende Anzahl von Mitgliedern eingefunden, um über die Geseßentwürfe, deren Dis- fussion erledigt war, abstimmen zu fönnen. So wurden denn unter andern der úber die Dotation des Clerus, der Úber die Aus- hebung von 50,000 Mann, der über die Majorate und Fidei- Fommisse, und der, durch welchen die Fueros von Navarra mo- difizirt werden, angenommen.

Die Marokkaner scheinen von dem Zustande der Spanischen Marine ziemlich genau unterrichtet zu seyn. Sie rústen nämlich in Larrache eine Kriegsbrigg von 18 Kanonen und ein kleineres Fahrzeug aus, ohne daß man die Bestimmung dieser Schiffe ge- nau erfahren fönnte, Die diesseitige Regierung erblickt in dieser Maßregel eine kriegerische Drohung, und verkündigt, bereits alle Anstalten getroffen zu haben, um die bedrohte Spanische Schiff fahrt vor Beeinträchtigungen zu schüßen.

Das Klima von Madrid ift in diesem Sominer nicht wieder zu erkennen. Die Hiße, welche sonst sih im Juli und August beständig auf der Höhe von 28 bis 34 Grad Reaumur erhält, schwankt dieses Jahr oft in wenigen Stunden zwischen 12 33 Grad, Einem so raschen Uebergange von glühender Hiße zu sehr fühlbarer Kühle vermögen nur eiserne Naturen zu wiederskehen. Am 3ten d, M. fühlte man Abends 10 Uhr 10 Minuten in Ca- dix, Malaga, Huelva, Sevilla und selbs in Ciudad-Real so deut- lich eine Erderschütterung, daß viele Leute aus ihren Häusern eilten,

Portugal,

Lissabon, 9. Augusk, (Engl. Bl.) Der Bricht des Fi- nanz- Musschu}ses der Deputirten-Kammer über die Lelensfrage hinsichtlich der Zahlungs-Einstellung oder des völligen Bankerotts vermittelst Kapitalisirung der schwebenden Schuld bis zu Ende Juni's vorigen Jahres, wie die Palmellasche Kommi sion vor- geschlagen, rourde am Montag von der Kammer in Erwà- gung gezogen und nach sehr hißigen Debatten, nachdem cine von Herrn Derramado, einem gemäßigten Septembristen, be- antragte Vertagung mit 75 gegen 18 Stimmen verwor- fen worden war, am Donnerstag, bei einer Gesammtzahl von 81 anwesenden Mitgliedern, mit einer Majorität von 49 Stimmen angenommen, so daf die Finanz - Plâne des Landes in der bisherigen Weise werden fortgeführt werden. Herr Gomes de Castro schlug am leßteren Tage ein Amendement vor, welches die Minister vor Verantwortlichkeit {üßen und ihnen gestatten sollte, nach ihrem Gutdünken zu handeln, oder, mit anderen Wor- ten, ein Votum des Vertrauens zu Gunsken der Rath- geber der Krone, und dadurch der Diskussion des Budgets zu begegnen. Dies Amendement wurde jedoch verworfen und das Budget einem Ausschusse zu unverzüglicher Begutachtung úber- wiesen. Es enthält unter seinen Bestimmungen die Einstellung ciniger Civil: und Militair: Rückskands - Zahlungen und empfiehlt vom 1. September an prompte Dividenden - Zahlung, was jedoch eine völlige Unmöglichkeit is, denn bei einem solchen Defizit in den jährlichen Einnahmen kann der Schaß die regelmäßigen For- derungen an ihn nicht befriedigen.

Griecheulsatud.

Athen, 31. Juli. (A. Z.) Es sind aus Kandia zwei Eng- lische Kriegsschiffe mit 256 Griechen am Bord im Pirâeus ein- gelaufen. Die FKandioten haben von der ihnen vom Sultan an- gebotenen Amnestie Gebrauch gemacht und sich unterworfen, Die aus fremden Provinzen den Jnsurgenten zugezogen waren, sind auf den obigen Schisfen zurückgekehrt, darunter selbst die Epitro- pie des Aufstandes. Beide Fahrzeuge wurden nach Aegina beor- dert, wo sie ihre Quarantaine zu halten haben, Die Regierung schickt heute eine Compagnie Jufanterie ebenfalls dahin zur Auf: rechthaltung der Ordnung, und wird Sorge tragen, die Leute nach vollendeter Kontumaz in ihre Provinzen geleiten zu lassen, Die Kreter sollen, wie man sagt, es noch nicht nothwendig gehabt ha: ben sich zu ergeben und hätten sle nur noch ein Bischen gezögert, so wäre ihnen von hier neue Hülfe zugekommen und zum Gelin- gen große Hoffnung gewesen, So sprechen die Griechen des Kb- nigreichs und wollen viel auch der Macht der Liren und der Ster- lings zuschreiben,

Seit einiger Zeit ist die Hike in allen Gegenden Griechen- lands außerordentlich, Schon eine geraume Anzahl von Jahren erinnert man sich nit einer ähnlichen Höhe der Temperatur. Wir haben immer zwischen 30, 31 und 32, ja 33 Grade im Schat- ten Reaumur, Bon mehreren Provinzen schreibt man uns, daß das durch die große Hiße hervorgebrachte Cerebral - Fieber auf beunruhigende ort die Sterblichkeit erhöht. Jn Betracht der Ungesundheit des Aufenthalts in Kalavrita während dieser Jah- | reSzelf wurden die Behörden in Folge eines Ministerial-Keskripts

von dort nach Carpenifi verlegt, Aus derselben Ursache und eben: falls in Folge eines Ministerial:9estripts zogen die Behörden von | Eleusis nah Mandra,

Türkei.

Konstantinopel, 4. Augusk. (Oesk. B.) Am 31, Juli wohnte Se. Hoheit der Sultan einer bei der Pforte gehaltenen Raths-Versammilung bei, während welcher der Minisker der aus- wärtigen Angelegenheiten, Rifaat Pascha, durch den Oesterreichi: schen Jnternuntius von der am 13, Zuli zu London stattgefunde- nen Unterzeichnung der Convention zwischen den fünf Großmäch- ten und der hohen Pforte, die Sperrung der Dardanellen und des Bosporus betreffend, in Kenntniß geseßt wurde und diese Nach- richt alfogleih Sr. Hoheit mittheilte, Die Raths-Sißungen, bei welchen nur die Chefs der verschiedenen Departements zu er- scheinen haben, werden von nun an, mit Ausnahme außerordent- licher Fälle, am Sonnabend gehalten.

Wegen überhand nehmender Berfälschung der Turkischen Staats-Dbligationen (Sehim) hat die Regierung eigene Bekannt- machungen zut Warnung des Publikums öffentlich anschlagen laffen. e E Eee a Sh s Es ist bereits eine Subscription zu Gunsten der durch die Feuersbrunst in Smyrna Verunglückten eröffnet worden, und zuoei Abgeordnete des zu diesem Ende gebildeten Comit©s sind hier angekommen, um die Mildthätigfkeit des Publikums in An- \spruch zu nehmen. Se, Hoheit haben den durch diesen Brand zu Schaden Gekommenen die Summe von 150,000 Piasker und 20,000 Kilo Mehl zusenden lassen, welche auf dem Oesterreichischen Dampfboote „Crescent“ unverzüglich dahin abgchen follen.

Nachdem seit Einführung der Quarantaine - Maßregeln diese Hauptstadt sets von der Pesk-Seuche frei geblieben, hat sich am Z30sten v. M, zu großer Bestürzung des Publikums, ein Pefffall im Kloster Terra Santa in Pera zugetragen, Ein kürzlich aus Ferusalem angekommener Laien-BVruder, welcher eine funfzehntä- gige Quarantaine hier bestanden hatte, erkrankte plößlich und die ciligst herbeigerufenen Aerzte erkannten an ihm die Symptome der Pest. Man traf ohne Zeitverlust die nöthigen Anstalten, um jede Commucation mit dem genannten Kloster zu verhindern; der Kranke wurde darauf nach dem Leander- Thurme abgeführt, wo er unter strenger Aufficht steht, und im Kloster selbs! ward ein eigner Commissair des Sanitäts-Amtes mit mehreren Wächtern aufgestellt, welche für die gehdrige Reinigung aller Esfekten zu sor- gen haben. An die Kanzleien erging sogleich die Anzeige wegen der Pâsse und Patente, welche bis auf weitere Verfügung die Anmerkung „„provenances berutes” zu führen haben. —- Uebri- gens hat dieser Fall bisher feihe weiteren Folgen gehabt, und man darf daher der Hoffnung Raum geben, daß die getroffenen Anstalten genúgend seyn werden, um der Ausbreitung des Pest: Stoffes Schranken zu seßen.

Bereinigte Staaten von Nord-Amerika.

Net - York, 31. Juli, Das Nepräsentanten - Haus zu Washington hat mit großer Majorität die nöthigen Gelder zur Verstärkung der an den einheimischen Küsten stationirten Flotte bewilligt. Es soll hauptsächtich die Zahl der Dampfschisse zum Schuß der Küsten vermehrt werden.

“Die Schwester und der Schwager des Präsidenten der Ver- einigten Staaten sind zur katholischen Kirche übergetreten.

"Die Weizen- Aerndte in den Vereinigten Staaten verspricht im Ganzen einen ziemlich guten Ertrag, wenn sie auch in einzel- nen Staaten, wie Virginien, Pennsylvanien und New-York, nur mittelmäßig ausfallen dürfte. Es sind schon kleine Quantitäten neuen Weizens aus dem Süden hier eingetroffen und mit 118 bis 125 Cents der Bushel bezahlt worden.

Die Bank-Bill ist im Senat durchgegangen, und man hofft, daß sie die Geld-Angelegenheiten der Union auf eine festere Basis bringen werde. Jn jedem Staat sollen Filiale der Haupt-Bank mit Einwilligung der Lokal - Legislaturen, die sich wohl nirgends dagegen sträuben dürften, errichtet werden. Die Bill, hinsichtlich der Anleihe, hat die Genehmigung des Präsidenten erhalten.

EN Dn. Adl: D Breslau, 20. Aug. Se. Königl. Hoheit der Prinz Wilhelm ist vorgestern mit Höchstseiner Familie aus den Rheingegenden in | Schloß Fischbach eingetroffen.

Der zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Zoll- und §Haudels-Vereins mit der Pforte ab- geschlossene §Handels-:Bertrag.

Zwischen Preußen und der Pforte ist am 22, März 1761 ein Freundschafts- und Handels-Vertrag *) abgeschlossen und in

*) Dieser Vertvag it in „de THertzberg, Recueil Tom, .I. pag. 486“ und in „de Martens, Recueil de traités ed. 1. Tom. It. pag. 194 sqq.“ abgedruckt, Eine kurze Uebersicht von dem Fnhaite dieses Vertrages erfolgt nachstehend :

Artitel 1.

Gegenseitige Gestaltung des Verkehrs zu Wasser und zu Lande.

Die mit Preußischen Pässen versehenen Preußischen Unterthanen,

so wie die Preußischen Schiffe, welche in Häfen des Gebietes der |

Pforte einlaufen , sollen nebst ihren Waaren und Ladungen bei ih-

rex Ankunft, ihrem Aufenthalte und ihrer Rückkehr nicht belästigt |

werden, ste dürfen ihre Schiffe ausbessern, Lebensmittel und alle zu ihrein Unterhalt erforderlichen Gegenstände ohne Hinderniß faufen. Fn Beziehung auf den An - und Verkauf von Waaren werden die Preußischen Unterthanen und Schiffe denen der übrigen befreunde ten Mächte gleichgestellt, Waaren und Güter von gesirandeten Preußischen Schiffen sollen gegen jede feindliche Behagudlung ge schúßt und den in der Nähe befindlichen Preußischen Konsuln über gehen werden, j

i AL tel Il,

Die Preußischen Kaufleute und Alle, welche zu ihnen gehören, haben für die ein- oder auszuführenden Güter nur 3 pCt. vom Werthe an Zoll, wie die Unterthanen der übrigen befreundeten Na tionen, zu entrichten. Der Preußische Gesanite is von alien Zöllen und Abgaben für Waaren und Effekten befreit, welche für seine Per- son oder zu Geschenken bestimmt sind. Den Preußischen Unter- thanen steht es frei, ihre Schiffe nicht aguszuladen, oder mit dem Reste dev Ladung einen aideren Hafen zu suchen. Der Zoll wird nur von den ausgeladenen Waaren erhoven, und von den verzollten Waaren , welche nach einem anderen Orte geführt werden, darf nicht nochmals Zoll gefordert werden, Fn allen übrigen, die Zölle betreffenden Punften sehen die Unterthanen Preußens mit denen der Ubrigen befreundeten Mächte gleich; auch soll von ihnen nicht die Abgabe Cassabice oder Cassabié (welche die Türkischen Untertha- nen bei der Ein- und Ausfuhr neben dem Zolle entrichten) gefor-

dert werden. ; Artikel Ul, Schifsgruß. Preußische Schiffe dürfen nicht zu Militair - Transporten gezwungen werden, Ì 4 Artikel 1V. : Preupt fe Gesandte stehen in Rücksicht der gebräuchlichen Prt- yilegien den Gesandten anderer befreundeten Mächte glcich, Sie

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dem Allianz-Vertrage zwischen beiden genannten Staaten vom 3k. Januar 1790 *) bestätigt worden, in Folge dessen den Preußi-:

schen Unterthanen und dem Preußischen Handel im Gebiete der |

Pfortë völlig dieselben Rechte zugesichert wörden sind, welche die Unterthanen und der Handel anderer Staaten kraft deren Ber- trâge und Capitulätionen mit der Pforte génießen.

Nach diesen Verträgen skand dén Unterthanen der Staaten des Abendlandes die Freih Herrschaft der Pforte stehenden Länder, so wie der Wagren-Aus- fuhr aus denselben, gegen eine Abgabe von 3 pCt, des Werthes der Waare zu, Der Betrag dieser Procente je nah dem Werthe der verschiedenen Waaren wurde periodisch auf eine Reihe von Jahren in bestimmten Geldsäßen durch Tarife festgestellt, welche die betheiligten Staaten mit der Pforte vereinbarten,

Inzwischen ist die Pforte durch die Nothwendigkeit, auf eine

Vergrößerung ihrer Einkünfte Bedacht zu nehmen, allmälig zu einem Abgaben-Systeme geleitet worden, bei welchem sie war die Bestimmungen der Verträge in Rücksicht der Ein- und Ausfuhr- Zölle den Worten nach beobachtete, in der That aber durch Er- hebung anderweitiger Abgaben den Handel weit úber das verab: redete Maß hinaus beschwerte. Was zunächst den Ausfuhr- Handel betrifft, so bestand das System der Monopole. Die Regierung ließ theils für eigene Rechnung gewisse Landes-Erzeugnisse zu festgeseßten niedrigen Prei- sen von den Produzenten auffaufen, um dieselben zu weit höhe- ren Preisen wieder verkaufen oder ausführen zu lassen, theils er- theilte sie für Geld Erlaubnißscheine (Teskeres genannt), fraft deren der Jnhaber berechtigt wurde, gewisse Landes-Erzeug- nisse zu sehr niedrigen, von den Provinzial-Behörden fest- geseßten Preisen den Produzenten abzunehmen, um solche nachher theurer zu verkaufen oder auszuführen, Wenn schon diese Monopole nachtheilig auf die Production und die Waaren- preise wirken mußten, fo trat noch hinzu, daß die meisten der im Innern des Landes zur Ausfuhr gekauften Waaren, bevor sie von den Stapelpläßen ausgeführt werden durften, mannigfachen Abgaben, z, B. am Orte des Einkaufs einem lokalen Aussuhr-Zoll von 5 pCt., am Orte der Verschiffung einem gleich hohen Ein- gangs-Zolle unterworfen wurden. So geschah es, daß die bedeu- tendsken Artikel der Türkischen Ausfuhr schon anderweit funszehn bis zwanzig und bisweilen noch mehr Procente des Werthes an Abgaben getragen hatten, bevor in dem Ausfuhr- Hafen die Erle- gung des vertragsmäßigen Ausgangs-Zolles von 3 pCt. eintrat.

Nicht günstiger stand es um den Einfuhr- Handel. Die ÎWaga- ren wurden zwar bei ihrem Eintritte in das Gebiet der Pforte nur mit dem vertragsmäßigen Eingangs-Zolle von 3 pCt, belegt; die Kaufer derselben mußten aber bei der Weiterversendung nach dem Jnnern, und endlich selbst die Konsumenten noch vielerlei besondere Abgaben entrichten.

Dieses System führte zu großen Klagen des fremden Han- delsstandes, und die Pforte selbst mußte sich endlich Überzeugen, daß dadurch die Production gewaltsam niedergedrückt und der wohlthätige Berkehr im Jnnern des Landes auf alle Weise ge- hemmt wurde,

Die Aufgabe dèr Pforte bestand aber darin, den passenden Weg zu finden, auf der einen Seite die Production und den Berkehr von jenen läskigen Fesseln zu befreien, ohne auf der an- deren Seite die zum Staats - Haushalte erforderlichen Einkünfte zu schmälern, Jn dieser Richtung erschien es am zroeckmäßigsten, die Monopole, die Handels-Abgaben und Beschränkungen im Jn- nern gänzlich aufzuheben und dafür die Ausgangs- und Eingangs- Zölle zu erhöhen. Ließ sich hierbei nicht in Abrede stellen, daß die Pforte vielleicht anfangs manche Einbuße erleiden würde, so war doch mit Zuversicht zu erwarten, daß sich jeder Nachtheil binnen kurzem mit dem Steigen der Production und des Ver- kehrs vollständig wieder ausgleichen würde. 4

Nicht minder lagen die Vortheile zu Tage, welche der Han- del des Auslandes davon ziehen mußte, wenn der Verkehr im Jn- nern von den drückenden darauf ruhenden Lasten befreit wurde, Die Pforte konnte daher auch hoffen, zu der neuen Einrichtung die Zustimmung derjenigen Staaten , mit welchen über die Höhe der Eingangs- und Ausgangs - Zölle Verträge bestanden, zu er- halten. /

Hierzu hat England, als der bei dem Levantischen Handel vorzüglich betheiligte Staat, zuerst die Hand geboten. England chloß mit der Pforte unter dem 16. August 1838 einen Vertrag, dessen wesentlicher Jnhalt, so weit derselbe hier von Juteresse ist, in Folgendem besteht:

Es werden die bisherigen vertragsmäßigen Rechte der Eng- lischen Unterthanen und Schiffe im Gebiete der Pforte, #o weit dieselben durch die neue Uebereinkunft nicht modifizirt werden, be- stätigt. Die Pforte entsagt den oben erwähnten Monopolen und den inneren, auf der Aus- und Einfuhr ruhenden Zöllen zu Gun- sten der fraglichen Unterthanen; in Compensation dafür tritt:

1) hinsichtlih der Ausfuhr eine Abgabe von 9 pCt. bei der Anlunft der Waare aus dem Jnnern an dem Orte, von wo sie ausgeführt werden soll, sodann aber bei der Ausfuhr selbst der

bisherige Ausfuhr-Zoll von 3 pCt,; und dürfen Überall da, wo andere befceundeïie Mächte Konsul, Vice-Kon suln und Dragomans haben, dergleichen ebenfalls anstellen, entlassen, erseßen. Die Preußischen Konsuln, Vice-Konsuln, Dragomans, Kauf leute und andere Unterthanen sollen dieselben Freiheiten, wie die Un terthanen der anderen befreundeten Mächte genießen.

Arttkel N.

Streitigkeiten zwischen Preußischen Unterthanen werden von dem Gesandten oder den Konsuln Preußens entschieden, und ohne Verlan- gen der Parteien darf die Ottomanische Justiz fich uicht cinmischen.

- Die Konsuln im Gebiete der Pforte dürfen nicht verhaftet, ihre Hâuser dürfen nicht untersucht oder verskegelt werdet ; ihre Rechts streitigkeiten werden in Konstantinopel durch den Gesandten entschie dent Prozesse zwischen Preußischen Unterthanen und deten der Pforte werden vor den Ottomanischen Tribunalen, unter Zuziehung der Preußischen Gesandien, Konsuln vder ihrer Dragomans, ohne welche kein Preußischer Unterthan fich einzulassen braucht, verhandelt.

Autife4. NL. :

Die Verlassenschaften verstorbener Preußischer Unlerthauen wer- den dem Preußischen Gesandten oder den Preußtschen Konsuln, in deren Ermangelung aber ihren Landsleuten, zum Zwecke der Ueber machung au die Erben zugestellt. Wäre aber kein Preuße an dem Orte, wo der Todesfall stattgefunden, so soll von dem Orts-Richter ein Jnventarium aufgenommen und der Nachlaß demjenigen, wel- chen der Gesandte dazu bevollmächtigt, Übergeben werden, ohne die Abgabe Resmikismet (Abgabe an den Orts-Richler bei Erbschafts- Regulirungen) zu erheben. Jun Anschung der Ausübung der Reli- gion soll den Preußen dieselbe Behandlung, wie den Unterthanen der übrigen befreundeten Staaten, zu Theil werden.

j Artikel VU,

Die den Preußischen Unterthanen zugestandene Behandlung soll Preußischerseits auch den Unterthanen der Pforte gewährt werden,

*) Dieser Vertrag is de Hertzberg Recueil Tom. HI. pag. 36 und in de Martens Recueil de traités ed, T, Tom. IY, pag, 560 891, abgedruckt,

eit der Waaren-Einfuhr in die unter der |

| Kaufér eine andere Abgabe erhoben werden darf.

2) in Betreff der Einfuhr neben dem bisherigen Einfuhr- Zoll von 3 pCt: noch ein Additional- Zoll von 2 pCt. ein, nah deren Erlegung es dem Einfúhrer freisteht, die Waare an Okt und Stelle zu verkaufen, oder nach andereæ Orten: im Gebiete der Pforte zu führen, ohne daß weiter von dem Verkäufer oder 3 Außerdem be- stimmt der Vertrag, daß Englische Kaufleute im Gebiete der Pforte, welche daselbst Türkische Erzeugnisse kaufen, um folche zur inneren Consumtion wieder zu verkaufen, bei dem Ankaufe sowohl wie bei dem Verkaufe mit dèn Ottomanischen Untèrthanen auf gleichem Fuße behandelt werden sollen. j j

Endlich wird in Betreff der Durchfuhr das bisher schon faktisch Bestehende vertragsmäßig festgeseßt, daß die Waaren-

| Durchfuhr durch die Dardanellen und den Bosporus, auch im

Falle einer Umladung voa Bord zu Bord oder vorúbergehender

| Ausladung der Waare am Lande, zollfrei ist und im Uebrigen alle

zum Transit eingeführten Güter nur einem Zolle von 3 pCt, un- terwotfen sind.

Der Pforte mußte daran gelegen seyn, in gleiche Verabre- dungen auch mit den übrigen Mächten zu treten, um ein gleich- máâßiges Prinzip gegen alle Staaten befolgen zu fönnen und nicht gendthigt zu seyn, unter Beobachtung zweier ganz entgegengeseß- ter Systeme die Unterthanen des einen Staates nach dem alten, die des anderen Staates nah dem neuen System zu behandeln. Auf der anderen Seite konnte England auf eine entsprechende vollständige Durchführung dieses besseren Handels- und Zoll- Systems der Pforte mit um so größerer Zuversicht rechnen, wenn auch den anderen, mit derselben im Verkehr stehenden Nationen gegenüber eben dasselbe Prinzip eintrat.

Aus diesen Rücksichten ward in den Vertrag mit England am Schlusse des sechsten Artikels die Verabredung aufgenommen, daß die Pforte einwillige, die Stipulationen dieses Vertrages auch gegen die übrigen befreundeten Mächte auf deren Verlangen ein- treten zu lassen.

Auf diese Abrede gestübt, ist Frankreich bereits dem Vorgange Englands gefolgt und hat am 25. November 1838 mit der Pforte eine Convention abgeschlossen, welche mit den Bestimmungen des Englischen Vertrages wesentlich Übereinstimmet.

Die úbrigen, bei dem Handel mit der Türkei mehr oder min- der betheiligten Staaten wollten zuvörderst beobachten, wie sich die Durchführung der Verträge mit England und Frankreich in der Türkei gestalten würde. Die Pforte hatte den mit ihr in BVer- trags-Berhältnissen stehenden Staaten jene Uebereinkunft mit England unter dem Anerbieten einer gleichen Verabredung mitgetheilt. Anfangs bestanden Zweifel darüber, ob die Pferte sich im Stände befinden würde, ihr bisherizes Zoll-System vollständig und den Verträgen ent- sprechend aufzugeben. Diese Zweifel haben sich gelös, Jene Ver- trâge find in Ausführung geseßt roorden, und die Englischen und Französischen Kaufleute in der Türkei genießen des Vortheils, unter den vereinbarten günstigen Verhältnissen nicht blos die Er: zeugnisse ihrer Heimath, sondern selbst diejenigen aller anderen Staaten einführen und ausführen zu fönnen.

Dies Leßtere namentlich hat feinen Grund in der Einrichtung, daß alle eingeführten Waaren nach Zahlung dèr Additional - Ab- gabe von 2 pCt. mit einem Stempel versehen werden und so- dann bei der weiteren Versendung und beim weiteren Verkauf frei von allen ferneren Abgaben bleiben. Daraus ergiebt sich von selbsi, daß die Behandlung der Waare in Hinsicht der Zoll- und Abgabenpflichtigkeit sich nach der Nationalität des Einfüh- renden und Ausführenden richtet, und hieraus entstehen wiederum die nothwendigen Folgen, daß

1) die den übrigen Staaten angehbrigen Kaufleute in Ge- fahr gerathen, bei folcher Konkurrenz ihren Handel ganz zu ver- lieren, ferner aber

2) was die Einfuhr fremder Waaren in die Türkei betrifft, alle diejenigen Staaten, welche nicht in gleiche Verabredungen mit der Pforte treten, allmälig jeden Absaß dorthin ganz verlie- ren mússen, indem nichts natúrlicher is, als daß die Englischen und Französischen Kaufleute im Gebiete der Türkei unter fonft gleichen Verhältnissen den Etzeugnissen ihres Vaterlandes deh Borzug vor den Productionen anderer Länder geben werden.

Dieser leßtere Umstand durfte um so weniger von den Staaten des Abendlandes außer Acht gelassen werden, déren Stre: ben bei dem Aufschwunge der Jndustrie und deér gesammten ge- werblichen Thätigkeit nothwendig dahin gerichtet seyn muß, den Markt für dea Absaß ihrer Erzeugnisse nach jeder Richtung hin zu erweitern, Von diesen Rüsichten geleitet, haben denn auch ohne Zögern fask alle Regierungen, welche in Ansehung ihrer Handels-BVerhältnisse mit der Pforte sich in ähnlichem Falle be- finden, namentlich Oesterreich, Schweden und Norwegen, Spa- nien, die Niederlande, Sardinien, Bélgien und die Bereinigten Staaten von Nord-A@grika, Additional:Verträge mit der Pforte in Uebereinstimmung mit den Verträgen Englands und Frank: reichs unterhandelt und zum Theil schon abgeschlossen.

Unter diesen Umständen durfte auch Preußen nicht zurÜckblei- ben, Es kam indeß darauf an, dieselben Handels : Vortheile, auf welche Preußen nach dem âlteren oben and eführten Vertrage An- spruch hatte, auf sammtliche Staaten des Zoll: und Handels-Ver- eins zu übertragen. Die im Einverständnisse mit jenen Staaten in dieser Beziehung gemachten Anträge sind von der Pforte be- willigt, und es is von Preußen in seinem und im Namen der übrigen Staaten des Zoll - Vereins über einen Handels - Vertrag verhandelt, der im Wesentlichen dieselben Stipulationen enthält wie der von der Pforte mit England und Frankreich abgeschlos- sene Vertrag. In Gemäßheit des Artikels X. des Vertrages if der Tarif, mit Zuziehung der in Konstantinopel ansâssigen Kauf- leute aus Preußen, festgestellt, und sind dabei die zwischen Groß: britanien, so wie zwischen Frankreich und der Pforte vereinbarten Tarise wesentlich zum Grunde gelegt woorden. Mit diesen Tari: fen stimmt daher auch der vorliegende bis auf wenige neu hinzu: gelommene Artikel überein,

__ Der Vertrag lautet nach der durch die Geseß - Sanimlung gleichzeitig mit dem Französischen Original: Texte publizirten Ueber- seßung wie folgt: G

_ Während der langjährigen Allianz, welche glúcklicher Weise zwischen Preußen und der hohen Pforte bestanden hat, haben die zwischen beiden Mächten abgeschlossenen Verträge den Betrag der von den aus der Türkei ausgeführten oder dahin eingeführten Waaren zu entrichtenden Abgaben bestimmt und die Rechte, Pri vilegien, Freiheiten und Pflichten der Preußischen Kauflèuté, wel- che im Gebiete des Ottomanischen Reiches Handel treiben und sich aufhalten, auf feierliche Weise bestimmt. Gleichwöhl stnd viel- fältige Veränderungen neuerlich eingetreten, cines Theils, was die hohe Pforte betrifft, sowohl in der inneren Verivaltung des Reiz - ches, als in n äußeren Beziehungen zu anderen Mächten, und anderen s s, was Preußen betrifft, in Folge der ng des Handels- und Zoll-Vereins zwischen Preußen und den. Krö: nen von Bayern, Sachsen und Württemberg, dem Großherzogs