1841 / 234 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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i, dem Großherzogthum | dem Werthe dieser Artikel berechnet, zugelassen werden. An Stelle

-t êurfúrstenthum Hesse | e hum Bade" Scaaten des Thüringischen Zoll - und Handels-Ver- essen mlich dem Großherzogthum Sachsen, den HerzogthÜ- eins, O: Meiningen, Sachsen - Altenburg und Sachsen-Ko- S S da und den Fürstenthümern Schwarzburg - Rudol- burg und Seiburg- Sondershausen, Reuß - Greiz, Reuß -Schleiß, aren; S Mobenstein und Ebersdorf, dem Herzogthum Nassau p R it Stadt Frankfurt. Jn Betracht dieser Verande- uny Le rid Se. Majestät der König von Preußen, sowohl für r im Namen der úbrigen Staaten, welche Mitglieder des S und Zoll - Vereins sind, und Se. Kaiserliche Majestät Le Sultäi úbereingekommen, durch eine besondere und zusäßliche Abts die Handelsbeziehungen Jhrer Unterthanen es Man “rdnen und gleichzeitig in die unter Jhnen schon vestehen en Ver- Es so wie in die neuen Stipulationen, die Vereinbarungen zwi- schen den úbrigen oben genannten Staaten und der hohen Pforte aufzunehmen, Alles zu dem Zwecke, den Handel zwischen den bei: derseitigen Staaten zu vermehren und den Austausch ihrer Er- zeugnisse noch mehr zu erleichtern. A N “2 dem Ende haben zu Zhren Bevollmächtigten ernannt :

Se. Majestät der König von Preußen, sowohl für Sich als im Namen der brigen Staaten, welche Mitglieder des Deut- schen Handels- und Zoll-Vereins sind :

Allerhöchstihren Kammerherrn, außerordentlichen Gesandten und |

bevollmächtigten Minister bei der hohen Pforte, Johann Karl

«6 U E. dónigsmark, Ritter des Königlich Preußischen Albert Graf von Königsmarfk, Ritter des K g | ) y i M HE ] 6 ; | schränken, insoweit als diese Nechte nicht die Verabredungen der

Rothen Adler-Ordens dritter Klasse mit der Schleife, des St.

Johanniter - Ordens, Jnhaber des großen Ordens des Nichani-

Fftihar und Ritter des Spanischen Ordens Karls des Dritten, Se. Kaiserliche Majestät der Sultan:

Se. . C ,

Staats- und Minisker der auswartigen Angelegenheiten der

hohen Pforte, Jnhaber der mit diesem Range verbundenen Jn-

signien in Brillanten, Großkreuz des Ordens der Ehren-Legion, | des Amerikanischen Ordens Jsabella der Katholischen, des Bel: | ; | on fre | Ländern eingeführten Waaren frei Handel treiben durfen; und | wenn diese Waaren bei ihrem Eintritt nur die Eingangs - Abgabe

gischen Leopold - Ordens, des Niederländischen Löwen - Ordens, des Schwedischen Schwerdt-Ordens 2c.

welche, nachdem sie sich ihre Vollmachten gegenseitig mitgetheilt | und dieselben in guter und gehöriger Form befunden haben, über |

die nachfolgenden Artikel Übereingekommen sind: Artitel L

- ‘chafts: Handels - Vertrages vom 22, März 1761 des Freundschafts- und Handels -: L ges Ge Md 9 E Styls), in so weit sich solche nicht im Widerspruche mit

der gegenwärtigen Uebereinkunft befinden, werden aufrecht erhalten, für immer bestätigt und mit den daraus hervorgehenden gegen-

{eitigen Rechten und Pflichten auf alle übrigen vorerwähnten | Staaten, welche den Handels- und Zoll-Verein bilden, ausgedehnt. |

i ÂN ie Erzeugnisse G) Bodens und der Die Unterthanen und die Erzeugnisse des ens

chndustrie von Preußen und den übrigen Staaten des Handels- |

Und Zoll- Vereins, so wie die Preußischen Schiffe, sollen von Rechts wegen in dem Ottomanischen Reiche die Ausübung und

4 des oi E , É den Genuß aller der Vortheile, Privilegien und Freiheiten haben, |

welche den Unterthanen, den Erzeugnissen des Bodens und der

î j e iaton © 2 Industrie und den Schiffen jeder anderen meist begünstigten Ya- |

tion zugestanden sind oder in der Folge zugestanden werden e

möchten, S, , Ave L

Die Unterthanen Sr. Majestät des Königs von Preußen |

und die der úbrigen Mitglieder des Handels - und Zoll - Bereins oder ihre Nechts-Nachfolger sollen in allen Theilen des Ottomani- {chen Reiches alle Gegenstände ohne Ausnahme, mògen es Erzeug- nisse des Bodens oder der Industrie dieses Landes seyn, ea dürfen, sey es in der Absicht, damit Handel i Daner treiben zu wollen, oder selbige auszuführen. Die Q OIE MLOrLE verpfälchtet sich ausdrücklich , alle Monopole, welche die Produkte Ee baues und die úbrigen Erzeugnisse ihres Reiches, welche e diese {eyn mögen, betreffen, abzuschaffen, so wie sie auch auf den Sans der Tesfker es Verzicht leistet, welche von denOrts-Behot den V ehufs des Ankaufs dieser Waaren oder des Transports L O4 einem Orte zum anderen erbeten worden sind. Jeder Versuch, welcher von irgend einer Behörde gemacht Ene E, um die Preußischen Unterthanen oder die der ubrigen Miétglieder des Handels- und Zoll-Vereins zu zwingen, sich mit dergleichen Er- laubniß-Scheinen oder Teskeres zu versehen, soll als eine Ver leßung der Verträge angesehen werden, und die Hohe Pforte wird sofort mit Strenge alle Wesire oder andere Beamte, Ma eine solche Verleßung zur Last fällt, bestrafen, und sie wird die Preu- bischen Unterthanen, so wie diejenigen der übrigen Staaten des Pereins, wegen der Verluste oder Beschwerungen, welche dieselben erweislich erfahren haben, schadlos halten. # Artikel 1,

Die Preußischen Kaufleute und die der übrigen Staaten des Handels- und Zoll - Vereins oder ihre Rechts - Nach- folger, welche irgend ein Erzeugniß des Bodens oder der Ändustrie der Türkei zu dem Zwecke kaufen werden, um solches für den Verbrauch im Jnnern des Ottomanischen Reiches wieder

zu verkaufen, follen bei dem Ankauf oder bei dem Verkauf die- eiden Abgaben zahlen, welche unter gleichen Umständen von den Muselmännischen Unterthanen oder von den meisk begünstigten Rajas, welche sich mit dem Handel im Junnern beschäftigen, ent- richtet wevden.

Artifel 1V.

Jedes Erzeugniß des Bodens oder der Jndustrie der Türkei soll, wenn es für die Ausfuhr gekauft is, frei von jeder Art von Belastung und Abgabe durch die Preußischen oder durch die Kaufleute der ubrigen Staaten des Handels- und Zoll-Vereins oder durch ihre RKechts-Nachfolger nach einem zur Verschiffung geeigneten Orte gebracht werden. Dort angekommen, \oll es beim Eingange eine ein- fur allemal bestimmte Abgabe von Neun vom Hundert seines Werthes entrichten, an Stelle der alten Abgaben

des innern Verkehrs, welche durch die gegenwärtige Uebereinkunft aufgehoben werden. Bei seinem Ausgange soll es die schon von Alters her festgeseßte und auch gegenwärtig beibehaltene Ee

; e h Je: der Artikel, welcher an dem Verschiffungs-Orte für die Ausfuhr gekauft ist und bereits bei seinem Eingange die innere Abgabe entrichtet hat, ferner nur der ursprünglichen Abgabe von Drei vom

yon Drei vom Hundert entrichten. Es versteht sich jedoch, da

Hundert unterworfen seyn soll, ATtiLel Ne

Jedes Erzeugniß des Bodens oder der Jndustrie von Preu- ßen Is von ben, n Staaten des Handels- und Zoll-Vereins und alle Waaren jedweder Art, welche zu Lande oder zu Wasser aus anderen Ländern durch Preußische oder dur Unterthanen der Úbrigen Staaten des genannten Vereins eingeführt werden, {ollen in allen Theilen des Ottomanischen Reiches, ohne irgend D i j È eine Ausnahme, gegen eine Abgabe von Drei vom Hundert, nach | Ein Tausend Acht Hundert und Vierzig (und der Hedschra den

Excellenz Mustapha Reschid Pascha, einen der Wesire, |

aller Abgaben des inneren Verkehrs, welche gegenwärtig von den genannten Waaren erhoben werden, soll der Preußische Kauf- mann oder der Kaufmann aus den úbrigen Staaten des Vereins, welcher sie einführt, sey es, daß er solche am Orte der Ankunft verkauft, oder daß er dieselben in das Junnere versendet, um sie dort zu verkaufen, eine anderweite Abgabe von Zwei vom Hundert entrichten. Wenn in der Folge diese Waaren im Jnnern oder nach Außen wieder verkauft werden, so soll keine mehrere Abgabe, weder von dem Verkäufer, noch von dein Käufer, noch von dem- jenigen, welcher, nachdem er dieselben gekauft, solche in das Aus- land zu versenden wünscht, verlangt werden.

Die Waaren, welche den alten Eingangszoll von Drei vom Hundert in einem Hafen entrichtet haben, sollen frei von jeder e o - - e - Abgabe nach einem anderen Hafen gebracht werden dürfen, und erst dann, wenn dieselben dort verkauft oder von dort nach dem Innern des Landes gebracht werden, soll die anderweite Abgabe

von Zwei vom Hundert entrichtet werden.

Es versteht sich, daß die Regierungen Sr. Majestät des Kö- nigs von Preußen und der úbrigen Mitglieder des Handels- und Zoll - Vereins nicht beabsichtigen, sey es durch diesen oder durch irgend einen anderen Artifel des gegenwärtigen Vertrages, Sich

etwoas Anderes, als was aus dem natúrlihen und bestimmten

Sinne der gewählten Ausdrúcke folgt, zu bedingen, oder in irgend | einer Weise die Regierung Sr. Majestät des Kaisers der Türkei

in der Ausübung Jhrer Rechte der inneren Verwaltung zu be-

alten Verträge oder die durch die gegenwärtige Uebereinkunft den Preußischen und den Unterthanen der übrigen Staaten des Ver- eins und ihrem Eigenthume bewilligten Privilegien offenbar ver- leßen werden. s Artibel Nl Die Preußischen Unterthanen und die der ubrigen Staaten

: 5 [-Verei x ihre Rechts-Nachfolger sollen i V t. L des Handels- und Zoll-Vereins oder ihre Rechts-Ieachfolger | As L A R Pa : H Í in tei Theilen des Ottomanischen Reiches mit den von fremden | If es einer anderen Schriftgießerei nun erlaubt, sich auf galvano

/

entrichtet haben, so soll dem Preußischen Kaufmann oder dem D Ey j / F + 9 ino s -5 - Kaufmann der úbrigen Vereinsstaaten oder seinem Rechts- tach: folger freisktehen, damit zu handeln, wenn er die anderweite Ab

fr 0 1 | gabe von Zwei vom Hundert entrichtet, welcher e fur 4 Ver- L ; C, L E G ea G NADS der für ; ; 2 Len van: [ Tauf def eigenen, von ihm selbst eingeführten Waaren 0 Alle Punkte der bisherigen Handels-Verträge zwischen Preu- | 9 ,

2 Fa véo » i ck Norglzyo , | ) S A O L ßen und der Hohen Pforte, und namentlich alle Verabredungen | zu verkaufen, unterworfen seyn wúrde, Nach Zahlung dieser Ab-

deren Versendung nah dem Jnnern, in der Absicht, solche dort

gabe sollen die Waaren frei von jeder anderen Abgabe seyn, welche

Avtifel V Keine Abgabe irgend einer Art soll von den Erzeugnissen des

| fernere Bestimmung auch den Waaren gegeben werden mag. | l

Bodens oder der Jndustrie der Staaten von Preußen und den |

Ubrigen Mitgliedern des Handels- und Zoll-Vereins, noch von den ihren Unterthanen gehbrigen und von dem Boden odcr der Zn- dustrie eines anderen fremden Landes kommenden Waaren vor- aus erhoben werden, wenn diese beiden Gattungen von Waaren die Meerengen der Dardanellen, des Bosporus oder des Schwar- zen Meeres passiren, sey es, daß jene Waaren durch diese Meer- engen auf denjenigen Schiffen passiren , in welchen dieselben sich bis dahin befunden haben, oder daß dieselben auf andere Schiffe umgeladen, oder, vor dem anderweiten Verkaufe, für eine be-

stimmte Zeit an das Land geseßt werden, um an Bord anderer |

Schiffe gebracht zu werden und ihre Reise fortzuseßen.

Alle Waaren, welche in die Türkei eingeführt werden, um nach anderen Ländern gebracht zu werden, oder welche in den Händen des Einführenden bleiben und von diesem nach anderen Ländern versendet werden, um dort verkauft zu werden, ‘sollen nur die erste Eingangs-Abgabe von Drei vom Hundert entrichten,

| ohne daß man dieselben unter irgend einem Vorwande anderen

Abgaben unterwerfen darf. Arie E Die von den Preußischen Handels-Schiffen bei ihrer Durch- fuhr durch die Dardanellen und durch den Bosporus nachge- suchten Fermans sollen ihnen stets in der Weise behändigt wer- den, daß daraus so wenig Aufenthalt wie möglich entsteht. MUrcitel LA.

Die Hohe Pforte genehmigt, daß die in Folge gegenwärtiger

Uebereinkunft erlassenen Verordnungen in allen Theilen des Ot-

tomanischen Reiches, das heißt, in den in Europa und Asien bele- genen Besißungen Seiner Kaiserlichen Majestàt des Sultans, in Aegypten und in den übrigen der hohen Pforte gehörigen Theilen von Afrika, in Ausführung kommen, und daß selbige auf

alle Klassen Ottomanischer Unterthanen Anwendung finden, Artikel X.

In Gemäßheit der zwischen Preußen und der Hohen Pforte bestehenden Gewohnheit, und um jeder Schwierigkeit und je- der Verzögerung bei Schäßung des Werthes der von den Preußischen Unterthanen in die Türkei eingeführten oder aus den Ottomanischen Staaten ausgeführten Gegenstande vor-

zubeugen, sind alle vierzehn Jahre in der Kenntniß des Han-

dels beider Länder erfahrene Kommissarien ernannt „worden, um durch einen Tarif den Betrag an Gelde in der Münze des Großherrn festzustellen, welcher als Abgabe von Drei vom Hun- dert von dem Werthe jedes Gegenstandes gezahlt werden soll. Da nun der Zeitraum der vierzehn Jahre, während welcher der leßte Tarif in Kraft seyn sollte, abgelaufen ist und schon vor einiger Zeit Kommissarien zur Fesistellung eines neuen Tarifs ernannt worden sind, so is man übereingekommen, daß der Tarif, úber welchen dieselben sich einigen werden, für die Preußischen Unter- thanen und fúr die der úbrigen zum Handels- und Zoll-Vereine gehörigen Staaten sieben Jahre hindurch, vom e L stellung an gerechnet, in Kraft bleiben soll. O R Zeit so

jeder der hohen kontrahirenden Theile das Recht hal t Pu 6 Revision des Tarifs anzutragen; wenn aber „währen er sechs Monate, welche dem Ablaufe der sieben ersten Jahre [a we- der der eine noch der andere Theil von dieser Erlaubniß Gebrauch macht, #0 soll der Tarif ferner auf sieben andere Jahre in geseb: licher Kraft bleiben, von dem Tage an gert net, O i er! M abgelaufen sind, und eben dasselbe soll am Ende jeder folgenden

Periode von sieben Jahren stattfinden. Schluß.

Die gegenwärtige Uebereinkunft soll sofort zur Ratification aller betheiligten Regierungen vorgelegt und die Ratifications- Urfunden sollen binnen vier Monaten von heute ab, oder, wenn es seyn kann, noch frúher, zu Konsfkantinopel ausgewechselt werden. Dieselbe soll sofort nach Auswechselung der Ratifications-Urkunden

publizirt und in Ausführung gebracht werden.

Geschehen zu Konstantinopel den je Oftdber

zweiundzwanzigsten

sehsundzwanzigsten Schaban Ein Tausend Zwei Hundert Sechs und Funfzig).

Berichtigung. Jm vorgestrigen Blatte der Staats-Ztg., S. 1023, Sp. 1, Z. 21, statt: „Genf“ lies: Freiburg; im gestrigen Blatte, S. 1031, Sp. 3, Z. 18 v. u., statt: „Nassau“ lies: Baden.

(08 S I:

wWisllenschaft, Kunst und Literatur. Zur Galvano-Plastik.

(Eingesandt.)

Fn Nr. 220. der Allgem. Preuß. Staats-Zeitung vom 10. d. M. ift in einem Schreiben aus Leipzig davon die Rede, daß die Galvano-Plastik eine neue Anwendung zur Darstellung von Matri- zen für die Schriftgießerei erhalten habe, und is dabei eines der ältesten und berühmtesten typographischen Fnstitute in Deutschland lobend erwähnt worden. Ganz bet Seite gestellt, ob in anderen Schriftgicßercien, wie wohl nicht zu zweifeln seyn möchte, die Jacobi- he Erfindung auch schon zu diesem Zwecke angewendet worden sey, läßt sich cine andere Bemerkung jedoch nicht unterdrücken. Es heißt nämlich dort unter Anderem: : E ¡Auf diese Weise werden die vortrefflichen Englischen und Fratr- zösischen Lettern mit Leichtigkeit und ohne grose Kosten nachge- bildet, da es nur des Ankaufs eines Exemplars derselben bedarf, um dieselben vermöge des bekannten galvanischen Prozesses und der dadurch gebildeten Matrizen zu vervielfältigen, und zwar in der ganzen Schärfe und Vollkommenheit des Originals. // Ff nun solche Nachbildung nicht zu denen zu renen , dic mar dem unerlaubten Nachdruck gleichzustellen hat? Um s{chdne Schrif-

| ten darzustellen, mußten bis jeßt große Kosten auf den Schnitt der

Stahlstempel verwendet werden , die besonders bei den jeßt vielfach in Anwendung kommenden verzierten Titelschriften oft o bedeutend sind, daß durch den Guß selten die Verzinsung des angelegten Kapi= tals erzielt werden kann, geschweige eine Erstattung desselben.

plastischem Wege eben so scharfe und ungleich wohlfeilere Matrizen zu verschaffen, als die Abschläge des Original - Stempels sind, so leuchtet von selbst ein, daß auf diese Weise eine Konkurrenz nicht mehr bestehen kann, der erste Acquirent also an seinem Eigenthum verleßt worden i, Diejenigen Schriftgießerei- Besißer, die sich durch Anschaffung von Original-Lettern auszeichnen wollen, müssen daher sehr behutsam zu Werke gehen, wenn sie sich dem nicht aus= seßen wollen, und möchte ihnen ganz besonders anzuempfchlen seyn, sich eine Schriftmasse zu bereiten, von welcher das Abnehmen gol= vanoplastischer Matrizen nicht mehr möglich i|. Der Vortheil dic- ser Methode geht dadurch für die Schriftgießerei keineswegs verlo=- ren, denn siatt der bis dahin gebräuchlichen Stahlstempel, die beim Einprägen noch oft dem Zerspringen ausgescht waren, kann man jeßt Patrizen von Kupfer oder sogar von der gewöhnlichen Schrift= masse anfertigen, und sich von diesen fast eben so scharfe Matrizen als bisher verschaffen.

| Dauer der Eisenbahnfahrten am 21. August 1841.

Abgang Zeitdauer Abgang Zeitdauer von von

Berlin. St. | M. Potsdam. St. | M.

Um -8 Ubr Morgens... | 41 fUa 64 Ubr Morgeus...| | 42 «1: L - Vormittags. ewa 40 - 91 - Vormittags. | | 42 - 2 - Nachmittags | 42 « It Nachmiltags | | 44 - 3 - Nachmittags | 40 - 45 - Nachmittags | | 413 - 6 - Abends....| 40 - a - Abends .…..| | 40 «T0 - Abeuds.... | 54 - S7 - Abends ...| 55

Meteorologische Beobachtungen.

1841. Morgens Nachmittags Abends Nach einmaliger 21. August, 6 Ube. 2 Ube. 10 Ubr. Beobachtung, Luftdruck .…. . |337,20" Par. |335,31" Par. [335,47 Par.| Quellwärme 8,5° R.

-- 23 R. | 4 17,5° R. |Flusswärme 16,9" R. + 15,9° Mi L 15 R. |Bodeuwärme 17,49 R,

Luftwärme « «« —- 138° R, Thaupunkt . „. -t- 1 12° R.

Dunstsättigung 82 pCt. 59 pCt. 83 pCt. Ausdünstung 0,049 Rh. Mett E 6 beiter, beiter, E Niedersechlag O, a 0. OSO. O0SO. Wüäürmewechsel-1-23,38, Wolkeuzug. - « a OSO, S Si A 12,1°,

Tagesmittel: 335,99" Par. + 18,1° R... -+ 14,0° R... 75 pct. aso, Abends 10 Ubr Wetterleuchten in WNW.

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 18. Juli. Niederl. wirkl. Schuld 517%, 5% do. 100%,

Kanz. Bill. 2553. 5% Span, 187, Passive. —. Ausg. —. Zinsl. —. Preuss, Präm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. —, Hamburg, 20, Aug. Bank-Actien 1595, Engl. Russ. 1084, London, 17. Aug. Cons. 3% 89%, Belg. 1025. Neue Aul. 19%,

Passive 45. Ausg. Sch. 9%. 25% Woll. 515. 5% Port. 293. 92 17%, Engl. Russ. 114%. Bras. 67%. Columb. 205, Mex. 25%. Peru 15. Chili 63. Paris, 17. Aug. 95% Reute fiu eour. 116. 50, 3% Rente fin cour.

T 00. 55 Neapl. fin cour. 104. 20. 5% Span. Rente 20x. Passive —,.

Port. —. “Wien, 17, Aix 05 v 100 M L E 1% —, Bank-Actien 1600. Aul. de 1834 1367. de 1839 210.

Königliche Schauspiele.

Montag, 23, Aug. Jm Schauspielhause: Symphonie von L, v. Beethoven. Hierauf: Jphigenia auf Tauris, Schauspiel in

5 Abth., von Göthe.

Dienstag, 24. Aug. Jm Opernhause: Don Juan, Oper in 2 Abth., Musik von Mozart. (Mad. Fischer-Schwarzbd&, vom Großherzogl. Hoftheater zu Karlsruhe: Donna Anna, als Gastrolle und Herr Krause, vom Königl. Hoftheater zu München:

Leporello, als leßte Gastrolle. Dlle. Grünbaum: ZerlineZ Königsstädtisches Theater.

in 2 Atti, Musica del Maestro Gaetano Donizetti.

ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w.

e

zu haben.

Theater zu Hamburg: Brennicke, als Gast.) Der Anfang dieser Vorstellung ist um halb 7 Uhr.

Verantwortlicher Redacteur Der. 3. W. Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ohberx- Hofbuchdrukeret,

ten diesjährigen Termine die Vorprúfung als Staats-Baumeister oder Bau-Jnspektoren, oder welche bis zum April k. F. die múnd- liche Prúfung als Privat-Baumeister abzulegen beabsichtigen, wer- den biermit aufgefordert, vor dem 15ten k, M. sich schriftlich bei uns zu melden, worauf den Ersteren das Weitere eröffnet und den Leßteren der Termin bezeichnet werden wird, der zu ihrer Prüfung in den Naturwissenschaften angeseßt ist. Meldungen, die nach dem 15ten fk, M. eingehen, können nicht mehr berúcksich: tigt werden.

Montag, 23. Aug. (Jtalienische Opern-Vorstellung.) L'Ajo nell imbarazzo. (Der Hofmeister in Verlegenheit.) Opera busfa

Preise der Pläße: Ein Plab in der Orchester - Loge 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Plaß in den Logen und im Balkon des

Textbücher, in Ftalienischer und Deutscher Sprache, sind im Billet-Verkaufs-Büreau und Abends an der Kasse à 5 Sgr.

Dienstag, 24, Aug. Die Reise auf gemeinschaftliche Kosten,

Posse in 5 Akten, von L, Angely. (Herr Plock, vom Stadt- der 8ten Division, von Hedemann, von Erfurt.

rektor der Steuern, Kuhlm eyer, von

Minister der auswärtigen Angele (n, Graf v j dingen, nah Dresden, gelegenheiten, Graf von Berol

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

J nhalt.

Amtliche Nachrichten. i | Nußland. St. Petersburg. Errichtung großer Muster-Meie- | reien. Wasser-Heilanstall. Frankreich. Paris. Die McSnuiruns hat ihren ruhigen Fort-

gang. Weitere ministerielle

Rumigny; Diplomatisches und Militairisches.)

Großbritanien und Jrlaud. London. Rückehr der bedeutenden | Staatsmänner nah Vondon zur Erdfnung des Parlaments. Ministerielle Politik dem neuen Parlament gegenüber. Ernen- nungen. Harvey's Abreise nah Neufundland. Depesche Lord John Russell’s Über Kanada?s Verwaltung. Maßregel gegen den Sklavenhandel in Cuba. Zertheilung Central-Amerika’s. MRe- | volution in Bolivien. Vermischtes. Brief aus London. (Politischer Charakter der Getraide-Frage; das wahrscheinliche Be- nehmen der Whigs bei Eröffnung des Parlaments; O’Connell ;

Nord-Amerika.)

Niederlande. Haag. Luxemburgs Bundes-Kontingent und Zoll-

Anschluß.

Belgien. Brüssel. Eine Kommission von drei Mitgliedern be-

giebt sich nach Paris.

Deutsche Bundesstaaten. Kassel. Leßte Sibßung der Stände. |

Portugal. Designirter Gesandter für Wien. Erdstdße. Arabien, Sinkendes Ansehen der Pforte.

Inland. Danzig. Dampfschifffahrt. Getraide-Verschiffungen.

Strom - Versicherungs - Verein.

Ueber die Theilung des Silbergroschens.

Amtliche Uachrichten. Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kreis-Direktor von Falkenstein zu Leipzig den Ro- then Adler-Orden dritter Klasse und dem Chef des Polizei-Amts, Stadtrath Stengel daselbst, den Rothen Adler- Orden vierter Klasse; so wie dem Zimmer-Gesellen Friedrich August Stre- low zu Stettin die Rettungs - Medaille mit dem Bande zu ver- leihen; ferner :

Den Professor an der hiesigen Friedrich-Wilhelms-Universität Dr, Ranfe zum Historiographen des Preußischen Staates; so wie den Professor Dre, Preuß zum Historiographen der Bran- denburgischen Geschichte; ferner ;

Den Landschafts-Rath, Rittergutsbesißer Graf vonDohna- Wesselshöófen auf Freudenberg, zum Landrath des Jnsterburger Kreises, im Regierungs-Bezirk Gumbinnen ; und

Den Medizinal-:Assessor Dr, Wegeler zum Medizinal-Rathe und Mitgliede des Medizinal: Kollegiums zu Koblenz zu ernennen.

Vetta nin t a Mun g;

Die von dem unterzeichneten Königlichen Kredit-Jnstitute für Schlesien unterm 28, September 1838 auf das Rittergut Pohlom im Rybniker Kreise ausgefertigten Pfandbriefe B., und zwar:

Nr. 153 úber 1000 Thlr.

Nr. 1317: und 1318, à 500 Thl.

Nr. 3614, 3615, 3616, 3618 und 3619, à 200 Thlr, Nr. 6478 bis einschließlich 6489, à 100 Thlr. N0-:41419/ 41420/7450. Thlr,

Mr. 22330, 22331 und 22332 à :25- Thlr.

find von dem Schuldner aufgekündigt worden und sollen gegen an- dere dergleichen Pfandbriefe gleichen Betrages eingetauscht werden,

Den §ÿ. 50. u. 51. des Geseßes vom 8. Juni 1835 (G. S

Nr. 1619) zufolge, werden daher die gegenwärtigen Besißer der oben bezeichneten Pfandbriefe 6b, hierdurch aufgefordert, die leßte- ren nebsk den dazu gehörigen laufenden Coupons Series Il. Nr. 2 bis 10 in Breslau bei dem Handlungs-Hause Ruffer & Comp. zu präsentiren und in deren Stelle andere Pfandbriefe B. gleichen Betrages in Empfang zu nehmen,

Berlin, den 24. Juni 1841, Königl. Kredit-Jnstitut für Schlesien,

BelanremacGwung Die Kandidaten der Baukunst, welche entweder in dem zwei-

Berlin, den 21, August 1841. Kön igl, Ober-Bau-Depuktation.

Angekommen: Der General - Major und Commandeur

Der Wirkliche Geheime Ober-Finan-Raeh und General-:Di-

: 8 epliß. Abgereisk: Se. Excellenz der Königlich Württembergische

g den 24fen

Berlin, Die August 1841

D C o9ck 2 2%, E L Fre S1 “g ies dig

Zeitungs-Uachrichten. Ausland.

Nußland und Polen.

St. Petersburg, 15. Aug. Zweige der Landwirthschaft in Rußlan Kron-Bauern insbesondere, | liche Beispiele und E

ist der Minister der Reichs-Domaninen | Errichtung von

: Erklärung darüber. Finanzielles. Widerlegung der Gerüchte Über die von Spanien verlangte Räu- mung von Mahon. Vermischtes. Boulogne, Einweihung der Napolcons-Säule. Briefe aus Paris. (Die Emancipation der Sklaven in den Französischen Kolonicen; Frankreichs Absichten auf die Balearischen Fnseln. Geringe Resultate des Feldzuges in Algier; General Bugeaud; Toulouse und dic Anleihe. General

Zur Vervollkommnung aller | legenheiten bereits eine 1d überhaupt, und unter den | nisteriellen durch Hinweisungen auf augenschein- | legen, b

Bildung von jungen Leuten, | w

rfahrungen und mit einer Vorstellung zur | ihre Tj Lehr-Meiereien in denjenigen Sieieneinenes Deb | C E Provinzen des Reichs, welche durch Klima, Boden und Lebensart | die ‘Thatsache ra der Bauern wesentlich von einander verschieden sind, beim Reichs- | Verfahren s B rathe eingekommen. Nach dem darüber in der allgemeinen Ver- | einflóßen mußte. sammlung des Reichsrathes erfolgten Gutachten haben Se. Ma- | : z jestät der Kaiser befohlen, zuvörderst fünf Meiereie und zwar: a) eine nördliche Lehr -Meierei fúr ments Olonez, Ar Wologda und N | Gouvernements Wiatka, Gouvernements Wologda; Gouvernements Saratoff, tral- Meierei für die Gouv Landtags-Abschied. Cdthen. Erdfnung der Eisenbahn bis Kos- | Orel, Rásan und Tula; e wig. Schreiben aus Fra nkfur t. (Personal-Nachrichten ; Börse.) |

e Meierei fúr die | ernigoff und einen |

nißscher Me- Leitung des das auf Käh- n erbaut und mit allen

\sager enthält folgende Nach- chs: „Jn Toulouse hat vor- | egonnen und is den ganzen Tag | Es hatten sich einige Haufen gebildet, z sie drohten den Steuer- und Mairie- | n lösten sie sich auf. wie auf telegraphischem Wege | Die Volkshaufen werden leicht aus- | Wenn au einige Personen ihre Thüren ver- selben doch von der bei weitem größeren

Anzahl geöffnet, Herr Moriß Duval hat eine Verordnung an- schlagen lassen, welche jede Zusammenrottirung verbietet. Eine gestern aus Bordeaux eingetroffene telegraphische Depesche mel: ganzen Gironde-Departement die tiefste Jn Perpignan hat gestern die Registrirung ohne Widerstand begonnen. Jn Villen euve d’Agens is vorgestern der Präfekt des Departements des Lot und Garonne | ohne auf den mindesten Widerstand zu stoßen. Die Behörden sind wieder eingeseßt worden, und die Die Stadt ist vollkommen ruhig.“

Außerdem enthält der Messager nachstehenden Artikel: | er Widerstand, auf den die Operation der Registrirung in ei- | menter der Militair - Division. Dann kamen sämmtliche Es | Civil-Behörden in corpore, und Truppen - Abtheilungen schlossen - | den Zug. Bei der Säule angekommen, bewegte sich der Zug rund

werden die

det, daß dort und in dem Ruhe herrsche.

eingerüdt, Justiz instruirt,

nigen Departements sóßt, nimmt einen neuen Charakter an. ist jeßt augenscheinlich, daß die heftigsten Fractionen der repu kanischen und der legitimistischen Partei sich dieses Vorwandes bedienen, um in gewissen Lokalitäten gemeinschaftlich auf den Geist der Bevölkerungen einzuwirken, | fast offentlich betriebene Einwirkung hat sich hauptsächlich im Sü- | den fühlbar gemacht, wo einige schlechte

ganz erloschen sind. tements politische Emissaire gezeigt. ausbrachen, zeigten sich Männer in den Straßen, die durch die | Exaltation ihrer feindseligen Meinungen bekannt sind; die Gemüther durch

Diese anfangs heimliche, jebt

zu verleiten.

rungs-Maßregel gesagt haben?

Die Kammern hatten das

Die Steuer - Auflage

Die Registrirun

egeln der Ordnung und Juli : Regierung Factionen jene

erve des Schaßes seit dem Fr. zugenommen,

aller Wahrscheinlichkeit ganz aufgegeben oder doch wenigstens

ringert werden dürfte, da die Regie:

| rung einer so großen Summe, wie die Kammern sie votirt hât- | ten, nicht mehr bedúrfe.

Im Constitutionnel liest man: „Wir hatten den Tou- | loner Journalen nacherzählt, daß die Spanische Regierung Frank- | reich aufgefordert habe, das Hospital auf der Jnsel Mahon zu | râumen., Ein Pariser Journal hatte diese Nachricht mit dem | Bemerken bestätigt, daß unserem Minister der auswáârtigen Ange- F offizielle Anzeige zugegangen sey. Die mi- ournale, weit davon entfernt, diese Angabe zu wider- edienten sich derselben als ein Argument, um zu beweisen, welche übelwollende Gesinnungen Espartero gegen Frankrcich hege, eligkeiten gegen denselben zu rechtfertigen. Da ung eine solche Sprache fúhrten, so hielten wir wahr und haben über ein so unmenschlihes etrachtungen ausgesprochen, welche es natürlich nflí Jeßt aber müssen wir erklären, daß eine Person, | diE it der Lage if; die Handlungen der Spanischen Regierung

n zu errichten, | aus erster Hand zu erfahre le j n / erfahren s Rer : De Giaatietae | [ - 3 rahren, uns die Versicherung gegeben hat,

changelsf und fúr die nördlichen Theile von | b) eine nordóstlihe Meierei fúr die Perm und den súdóstlichen c) eine sÚdó Æliche Meiere Astrachan und Orenburg; d) eine Cen- ernements Tamboff, Woronesch, Pensa, | ) ) eine sÚdwestlich | Gouvernements Kurßk, Charfoff, Poltawa, De | Theil des Gouvernements Kiew. jeßt eine Wasserheil-:Anstalt nach Pries thode errichtet, Die Anstalt befindet sich Herrn Dr. Römer, in einem zweistöckigen Gebäude, nen vor dem Sommer: Garte | Apparaten reichlich ausgestattet ist.

Frankreich.

__ Paris, 18. Aug. Der Me

richten aus dem Süden Frankrei

gestern die Registrirung wieder b Uber fortgeseßt worden,

um dieselbe zu verhindern

| Beamten; bei dem Erscheinen der Truppe

| Auch gestern hat die Registrirung,

gemeldet wird, fortgedauert.

| einander getrieben,

schließen, so

daß die Thatsache durchaus falsch sey, daß Espartero niemals | daran gedacht habe, unsere Verwundeten aus dem Hospital zu | vertreiben, welches er sich glúcklich {hâßt, ihnen auf dem halben | Wege nach Frankreich haben anbieten zu fönnen, und daß er es j als eine Verleumdung betrachte, wenn man ihm eine so gehäâssige | Meinung andichte.“ ; Der See-Minisker hat, wie es heißt, nah Brest den Befehl ertheilt, um unverzüglich zwei Linienschiffe nah Nord - Amerikta unter Segel gehen zu lassen, Man behauptet, daß die Möglich- | keit eines Bruches zwischen England und den Vereinigten Staa- ken die Regierung veranlaßt, einige Kriegsschiffe nah jenen Ge- wassern zu senden, um im Nothfall die Französischen Jnteressen | wahrzunehmen. Herr Villemain hat gestern bei Gelegenheit der stattgehabten | Preis - Vertheilung ein großes Diner gegeben, zu welchem die | Beamten der Universität, der Erzbischof von Paris, der Seine- | und der Polizei-Präfekt, mehrere Mitglieder des Munizipal-Con- | seils und eine große Anzahl der jungen Laureaten eingeladen waren. l

Börse vom 18, Augusk. Die Nachricht, daß Herr Hu- mann vor der Hand nicht an den Absc{luß der neuen Anleihe | denke, verhinderte ein ferneres Sinken der Course; aber das Stei- | gen war wegen der gänzlichen Geschäftsstille nux unbedeutend.

| Boulogne, 16. Aug. Gestern von frúh Morgens an wa- | ren alle Straßen und Plâßbe, durch die sich der Zug nach der | Sâule begeben mus, mit Fahnen, Blumen und Emblemen aller | Art festlich geschmückt, Um 10 Uhr traten die Linientruppen und die National - Garde unter das Gewehr, und gegen 12 Uhr seßte | sich der Zug nah der Säule zu in Bewe ung. Voran gingen | die National-Garden aller umliegenden Städte, dann folgten die | Marine-Soldaten der Kaiserlichen Garden in ibren alten Unifor- | men, und hinter ihnen fuhr ein prachtvoll verzierter Triumph-Wa- | gen, auf dem eine Fama sand, welche die goldene Lorbeerkrone in c2anden hielt, die die Stadt Boulogne dem Kaiser geweiht hatte. | Dicht hinter diesem Wagen ging der General - Lieute- | nant Corbineau zwischen den General - Lieutenants Galbois | und Gourgaud; hierauf folgten die Obersten aller Regi-

j

| um dieselbe und stellte sich dann an den im Voraus bestimmten | Pläßen auf. Es waren in diesem Augenblick Úber 60,000 Per-

| sonen, sowohl Franzosen als Ausländer, zugegen. Auf ein Zei- | chen des Gencrals Corbineau wurde nun die Leinwand weggezo- Leidenschaften noch nicht | gen, welche die Statue des Kaisers noch bedeckte. Jn demselben aben sich plóklich in mehreren Depar- | Ueberall, wo Unordnungen |

Augenblicke ertónten Kanonen-Salven, die Musik-Corps aller Re- gimenter stimmten einen militairischen Marsch an, und mehrere Minuten lang erdröhnte die Luft von dem Rufe: „Es lebe der

| Kaiser!“ Hierauf Úberreichte der Maire von Boulogne dem Ge- ihre Reden auf und suchten in der Menge | die gróbsten Lügen zu verbreiten, Mögen die guten Bürger gegen jene Einflúskerungen des Partei-Geistes auf ihrer Hut seyn; mögen sie den treulosen Worten mißtrauen, die man aussâet, in der Hoff- nung, sie zu ohnmächtigen, aber beklagenswerthen Manifestationen Mússen wir noch einmal wiederholen, was wir schon Über den Charakter und úber die Wirkungen der Negistri- Es ifk eine vorbereitende, durch: | aus unschuldige Maßregel, welche die Kammern angeordnet ha- ben, und welche die Regierung nicht umhin konnte auszuführen. Der Zweck und die Wirkung derselben is, den Kammern und den General-Conseils zu einer neuen gleichmäßigeren Vertheilung der Steuern Aufklärungen zu geben. z Recht, diese Aufklärungen zu verlangen; aber sie sind eben so we- nig wie die General - Conseils gehalten, sich derselben zu bedie- ist ein durchaus anderer Aft, der von der Registrirungs - Maßregel ganz unabhängig ist, und der lediglich den Kammern und den Lokal-Conseils zusteht. werden die Hindernisse, welche man der Regierung in egt, die augenblicklichen Verlegenheiten, welche man ihr bereitet, sie niht von ihrem Ziele ablenken. muß und wird stattfinden, Die Parteien müssen erfahren, da es heutzutage in Frankreich kein Hinderniß und feine Verlegenheit giebt, die groß genug wären, um die Maßr die Ausführung der Geseke zu verhindern. wird in ihren Händen nicht nah Belieben der starke und glorreiche National - Einheit untergehen lassen, welche unsere Väter um den Preis so vieler Opfer gegründet haben, und die seit 50 Jahren unsere Größe nah Außen und unsern skand im Jnnern gesichert haben.“

Wie man vernimmt, Schlusse der vorigen Session um 6 Gestern belief sich dieselbe auf 120 Millionen. äußert jeßt laut und unumwunden, daß, nach, die Anleihe entweder um mehr als die Hälfte ver

neral Corbineau die oben erwähnte Lorbeer - Krone mit folgenden Worten: „General! die Stadt Boulogne hat mich beauftragt, Zhnen diese Krone, die Huldigung ihrer Erfkenntlichkeit für die Wohlthaten, mit denen Napoleon fie überhäuft hat, zu Úberreichen und bittet Sie, dieselbe am Fuße der Säule niederzulegen. Nie- mand is dieser edlen Mission würdiger, als derjenige, der der ge- treue Gefährte seines Ruhmes und seiner Arbeiten war.“ Der General Corbineau, der bis zu Thränen gerührt war, nahm die Krone und begab sich, unter dem abermaligen Donner der Ka- nonen, în das Jnnere der Säule. Als er seinen Plaß wieder eingenommen hatte, wurde eine zu dieser Feierlichkeit fomponirte Kantate ausgeführt, dann seßte sich der Zug in derselben Ord- nung wieder in Bewegung und begab sich in die Kirche, wo der Kardinal Latour d? Auvergne den Segen ertheilte. Abends war die Stadt erleuchtet, und auf mehreren Punkten wurden groß: artige Feuerwerke abgebrannt. Keine Unordnung und kein Un- glücksfall störten cin Fest, welches allen denen, die Zeugen dese selben waren, unvergeßlich bleiben wird.“

_74 Paris, 17. Aug. Zum Beweise, wie langsam in Franf- reich gerade die wesentlichsten und heiligsten Interessen der Civi- lisation gefördert werden, kann unter Anderem der geringe Eifer dienen, mit welchem man die Emancipations-Angelegenheit in den Französischen Kolonieen betrieben hat, Was is dafür bis jeßt geschehen, was hat man in den vielen Jahren gethan, seitdem die Aufhebung der Sklaverei von allen Wohlgesinnten als nothwen- dig anerkannt worden ist? Welche Maßregeln der Vorbereitung hat man getroffen, um wenigstens zu beweisen, daß es mit der Sache Ernst is, und um die unredlichen Gegner derselben zum Schweigen zu bringen, welche die Rohheit der heutigen MNeger- Natur der Jdee der Emancipation seit funfzig ‘Zahren entgegenstellen 2 Versprechungen und schöne Redensarten B wes die einzige ugs thuung, welche der durch die Kolonial: E im Jnnerstea beleidigten Menschennatur bis jeßt zu Th geworden ist. d

auch hiermit wird man sparsamer, wie die Rede beweist, mit welz cher der neue Gouperneur von Guadeloupe die diesjährige Sißung