1841 / 235 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

i é Ôolbe ‘Ú ehrt, und bringt von dieser glúck- | Silbergroschen 21 némarf úber Kolberg zurückgefehrt, u g jer g | groschen 3 Dezizmalpfemige, Gegenständen, und namentlih bei den Arme fausft, Loth gebrannten ordinairen Kaffees, welches 4 Pfennige kostet, würde auf 4 Dezimalpfennige erhöht werden, 2 Pfennigen auf 2 Dezimalpfennige. len läßt sich zwar dur bessere

j Fahrt die Anerkenntnisse der geführten Passa- Res Fah fe E Sam tbe A Pfeil“ beginnt úber- Tat L E Fahrten zwischen Danzig und Neufahr- E E ie diefen: Monate erei erti wasser. Sehr lebhaft werden in diesem Monate C etrai 10 4 gen nach England betrieben, weshalb die Frachten rasch gestiegen sin . Auch die Weich selfahrt is gegenwärtig sehr lebendig, so daß die neue Schleuse bei Plâänendorf jeßt ununterbrochen bei Tage offen stehen muß.—Der durch den hiesigen Kaufmann Herrn Gottel zu Ende März d. J. gegrúndete Strom-Versicherungs-Verein beweiset seine große Nútlichkeit nicht bloß fúr die Theilnehmer, sondern auch für den Handelsstand unseres Orts und der Provinz. Seit den 43 Mo- naten seines Bestehens sind bei demselben schon circa 3 Millio- nen Thaler Werth versichert, und für 4 verunglúckte Ladungen Getraide circa 9000 Thaler prompt bezahlt worden. Jm Gan- zen sind etwa 12 Kahnladungen auf der Weichsel verunglúckt, von denen einige anderweitig, andere gar nicht versichert waren.

Ueber die Theilung des Silbergroschenus.

Man hat in neuester Zeit wiederholt den Wunsch ausge- sprochen, den Silbergroschen in 10 Pfennige getheilt zu sehen, statt in 12, Dem Geschäftsmanne, welcher Buch und Rechnung zu führen hat, würde eine Erleichterung und eine Ersparniß an Zeit erwachsen, die ihm wichtiger erscheinen, als der Vortheil, bei der Theilung in 12 Pfennige die größere Zahl der Faktoren 2, G: 4, 6, 12 zu besißen, während die Theilung in 10 Pfennige nur die Faktoren 2, 5, 10 darbietet. Ueberdies haben die Banquiers in den Rhein - Provinzen längsk ihre Bücher in Thalern zu 100 Cents geführt, und der Bequemlichkeit, welche diese Rechnung ge- währt, gern die kleinen Verluste geopfert, die daraus entsprin- gen, daß nicht jede Anzahl von Cents fich vermittelst der bestehen- den Pfennige auszahlen läßt. Der Cent würde gleich 3 Dezimal- pfennigen werden, ein Umstand, der als bedeutendes Gewicht in die Wagschale fällt, da eine weise Geseßgebung jederzeit solche Ge- brâuche zu Geseßen erhebt, die sich im Volke bilden und als wohl- thâtig bewähren. :

Es bestehen indeß auch Gründe, welche gegen die Neuerung sprechen, und wir erlauben uns, auf diese die Aufmerksamkeit zu lenken.

Die geprägten Münzen erfúllen hauptsächlich in dem tägli: chen kleinen Verkehr ihren eigentlichen Zweck, indem sie hier wirklich das Ausgleichungsmittel bilden. 1 man nicht mit klingendem Gelde, die Münzen dienen nur als Maßstab, als Rechnungs - Valuta, und das gepräâgte Geld über- nimmt nur die Ausgleichung der geringeren Differenzen. Der innere kleine Berkehr eines jeden Landes ist von ungleich größerer Bedeutung als sein Großhandel. Jener ist das bewegte Meer, das den Verkehr im Großen als einzelne Strdme aufnimmt, und dadurch einen Theil. seiner Nahrung empfängt. Bei Bestimmungen über geprägte Münzen is daher die Zweckmäßigkeit für den kleinen Verkehr maßgebend, bei dem die Masse des Volkes betheiligt ist, die Bequemlichkeit für die Buchführung, einer geringeren Zahl zu Gute fommend, lâßt sich nur fo weit berücksichtigen, als es jene nicht stört. i: / :

Die Theilung des Silbergroschens ist vorzüglich für die âr- meren Volksklassen von Wichtigkeit, nicht bloß für die große Zahl der Personen, deren täglicher Erwerb sich auf wenige Sil:

| herabzudrúdcken,

EMúnzen, in

Im Großhandel bezahlt |

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bergroschen beschränkt, auch für diejenigen, deren Verhältnisse eine gewisse Behaglichkeit nicht ausschließen. Hier macht sich als oberskes Prinzip geltend, daß die ärmeren Volksklassen sih wohler befinden, wenn der Silbergroschen in mehr, als wenn er in weniger Pfennige getheilt is. Die Gründe dafúr ausführlich darzulegen, wúrde uns weiter fúh- ren, als wir hier gehen fönnen. Man stelle sich indeß, je nach sei: nen Verhältnissen, vor, der Thaler, oder das = 4e 17 Thalerstúck sey die kleinste geprâgte Münze, man verfolge den kleinen Verkehr, und man wird bald die Gründe entdecken, namentlich, wenn man beachtet, daß der Arme nicht im Ganzen seine Einkäufe macht. Wegen dieses Prinzips haben die ármeren Volksklassen Sachsens gewonnen, indem der Thaler in 300 Pfennige, skatt früher in 288 getheilt worden ist; aber wegen desselben Prinzips würden Preu- ßens àrmere Volksklassen, wenn man den Thaler in 300, statt in 3600 Pfennige theilen wollte, diese Aenderung als nicht wohlthätig beklagen. | S ; Die Theilung des Silbergroschens in 10 Pfennige würde ferner geradezu einen schwer zu tragenden Verlust úber die arme: ren Volksklassen verhängen. Aermere Personen faufen taglich viele Gegenstände ihres Bedürfnisses, und wohl die meisten, in b Betrage L 12 3:4 Uw. 9, 15 Pfennigen.

Werthe lassen sich nicht durch Dezimalpfennige wiedergeben. Der |

Berkäufer fann keinen Verlust úber sih nehmen, da er ihn bei jedem Gegenstande täglich hundertfach zu tragen hâtte, er wird aiso dem Käufer, der bei jedem Gegenstande täglich nur einmal betheiligt is, Verlust oder wenigstens Mehrausgabe zuschieben. Einige Beispiele lassen dies klar werden: In Berlin fostet gegenwärtig das halbe Quart Milch ? Silbergroschen, eben so das Viertelpfund Reiß u. \. w. malpfennigen, würden bezahlt werden müssen mit 8 Dezimal- pfennigen. Das Viertelpfund gerinue Butter, das halbe Pfund ordinairen Rindfleisches u, s. w. kostet 1% Silbergroschen = 1

2

» E Ÿ 1 Man wünscht Bekanntmachungen. M Exledigter S CE Dex hinter den Handlungsdienerx Alexander Friedrich Engel unterm 28sten v. M. evlassene Steckbrief ist erledigt, da der 2c, Engel bereits unterm 3ten d, M. hier wieder zur Haft gebracht worden ist. Berlin, den 18. August 1841. _ i Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz, F

auf, welche

Fn einer freundlichen Gebirgsstadt Nieder-Schle- siens is eine Apotheke zu verkaufen. G

Dem Käufer kann nach Belicben auch ein lând- liches Grundstuck nebst Scheuer überlasseu werden,

Die näheren Bedingungen find im Königl. Fn- telligenz-Comtoir hier zu erschen.

Es ist die Absicht, in Meccklenburg eine Kunst- firaße zu erbauen, von Güstrow úber Krakow und Plau, in einer speziell vorgeschriebenen Linie bis zur Preußischen Gränze , also in einer Länge von etwa

7 Meilen, Pfarrer zu

Diese |

4 Silbergroschen = 7! Dezi- |

O S

Allgemeiner Auzeiger für die Preußischen Staaten.

einem Kontrakte ausführen zu lassen.

Die Unterzeichneten, mit der Leitung dieses Kunst- straßenbaues beauftragt, fordern daher gencigt seyn sollten , diesen Bau in der bezeichneten Art zu übernehmen, sich melden und sich von den näheren Kontrakt3-Bedin- gungen zu unterrichten, Marienhof und Güstrow, am

E.

Literarische Anzeigen. Bei Friedr. Fleischer in Leipzi ist so eben in Kommission erschienen und durch alle Buchhandlun “Pesebuch für evangelische Vol ejevuch für evangelische Volks len dritte Abtheilung, A und vermehrte Au Hausbuch für ger und Landmann (kl. g, 10 Sgr, Herausgegeben von F, E, Gründler,

1044

Dezimalpfennigen, würde Éfosten 1 Silber- Bei diesen und vielen anderen Quantitäten, welche der tritt geradezu Verlust fúr den Käufer ein. Das

20. Áug. Öesterer. 59 Mei. 1067 G. 45 981 a, Bank - Act. 1936, 1934. Partial - Obl. —. Loos Loose zu 100 FL —. Preuss. Präm. Sch. §0 6, Poln. Loose 73% G. 57 Spau. Aul. 197. 19,

Frankfurt a. M., 255 55 Br. 12 241 Br. zu 500 FL 1341. 1337. do. 47 Anl. 102 e. 25 % Holl. 50‘*-, 505.

Eisenbahn - Actien. sSt. do. linkes —. München - Augsburg —. Dresden 997; G. Köln- Aachen 1007 6.

Hamburg, 21. Aug. Bank-Actien 1595 G,

Germain —, YVersailles rechtes Ufer —,

das Brôdchen zu Strassburg - Basel 215 Br, Leipzig-

Hier und in anderen Fâäl- Qualität oder größere Quantität die Erhöhung des Preises decken, aber es wird eine Mehr- ausgabe herbeigeführt, die sich durch feine Ersparniß ausgleicht. Der Verlust und die Mehrausgabe, welche den Armen treffen, fönnen sich sehr wohl auf den 20sten bis 10ten Theil seines Ein- kommens erstrecken. Gegen einen solchen Verlust würden Reiche ss sich auflehnen, obgleich er nur ihre Ersparnisse vermindern würde, Ba A O nicht die Bequemlichkeiten ihres Lebens. Man wird ihn daher G

dem Armen nicht zumuthen, der deshalb Nothwendiges entbehren muß, der bei dem vorherrschenden Bestreben, den Arbeitslohn ihn nicht decken fann, und dem gewiß Niemand in sein ohnehin wenig lichtvolles Leben neue Schatten wird wer- fen wollen. Wir räumen ein, daß die wechselnden Preise mit der Zeit diese Verluste aufheben, immer darf man sie aber, selbs vor- übergehend, nur herbeiführen, wenn die dringendste Nothwendig- keit es erheischt.

Die Dezimal-Theilung des Silbergroschens führt endlich eine dau- erndeUnbequemlichkeit mit sich. Gegenwärtig kann bei jedem beliebigen Preise des Pfundes, der DIeBe: der Cllé U, (7. in Silbergro- schen, auch das Viertelpfund, die Viertelmebe u. s. w. genau be- zahlt werden, Bei der Dezimal-: Theilung dagegen läßt sich, wenn das Pfund 1 (L N (v. Silbergroschen kostet, nicht genau das Viertelpfund u. s. w, bezahlen, woraus, ähnlich wie oben, fúr den ârmeren Käufer dauernd Verluste entspringen. Die- ser Uebelstand ließe sh nur durch eine zehntheilige Theilung der Maße und Gewichte beseitigen. Die heilung des Ganzen in zwei Theile, der Hälfte wiederum in zwei Theile u. s. f. ist aber offenbar die allereinfahste, und eben deshalb für den Gebrauch der großen Volksmasse die natúrlichste und angemessenstke, die Theilung in zehn Theile muß, als viel zu fomplizirt, verworfen werden, hat sich auch nirgend im allgemeinen Gebrauch aufrecht erhalten,

Das neue Franzbsische System der Maße, Gewichte und wissenschaftlicher und geistreicher Weise aufgebaut, múßte úberall Beachtung und Nachahmung erwecken, wo später die nur allzu hâufig ungeregelten Maße u. s, w. geordnet wur- den, und liegt zuleßt auch dem Wunsche zu Grunde, den Silber- groschen in 10 Pfennige getheilt zu schen. Die hauptsächlichste Vollkommenheit des Franzöfischen Systems besteht in dem Zusam- menhang, in welchen Maße und Gewichte gebracht sind, eine Be- quemlichkeit desselben fúr die Rechnung ist die fonsequent durch: geführte Dezimal:Theilung. Ein Fehler aber haftet an dem S y- stem: Man hat als Grund-Einheit des Längenmaßes (der Zahl Zehn zu Gefallen) den zehnmillionsten Theil des Erdquadranten ge- wählt, den Mètre, etwa =3 Fuß. Zunächst mußte es, nament- lich Mathematikern, gleichgültig erscheinen, welche Länge als Ein- heit zu Grunde liege, und nach Beendigung einer ruhmwürdigen Arbeit (der Messung des Meridians) war es geistreich, die Ein- heit an eine solche zu fnüpfen, So wenig wir aber unsere Ti- sche, Stühle, Teller 2c. dreimal so groß brauchen fönnen, als sie gegenwärtig sind, eben #0 wenig darf man dem Handwerker, der diese Dinge schafft, zumuthen, er solle seinen Maßstab und dessen Theilung verwerfen, die beide seinen Arbeiten so sehr ent: Regen, sprechen, und einen dreimal größeren Maßstab mit ungeeigneter : M G Mea E198 Theilung an seine Stelle seßen. Der Längen- Maßstab mußte O S S ag R e aus den Werkstätten geholt werden, nicht vom Erd-Umfang, und Tagesmittel: 337,27" Par. + 15,6° R... F N. 78 voew. das Pfund vom Kleinkrämer, Die gänzliche Nichtbeachtung des Abends 10 Ubr Wetterleuchten in NO, wirklichen Gebrauchs is denn auch der Grund, wegen dessen das Französische System in dem Verkehr des Lebens Feinen Eingang finden fonnte, so daß man sich gezwungen sah, für den Gebrauch ein anderes, dem alten ähnliches System zu schaffen, und das neue System nur den Gelehrten dient.

Der Preußischen Maß- und Gewichts - Ordnung gereicht es zum Ruhme, von dem Französischen System den lobenswer- then Zusammenhang zwischen Maß und Gewicht aufgenommen, und im Uebrigen brauchbare, aus dem Leben gegriffene und in ihm bewährte Bestimmungen getroffen zu haben, Nur fúr das Feldmessen, wo die Längen-Einheit gleichgültig is, schreibt sie zehn- theilige Theilung vor.

Auch bei dem Múnzwesen ist ohne Zweifel die bisherige Thei- lung des Thalers in 360 Pfennige die zweckmäßigste, da diese Zahl, für alle Rechnungen des lebendigen Verkehrs wirklich die bequemste is, Dem Geschäftsmann, welcher Buch und Rech- nung fuhrt, sey es unbenommen, den Thaler in 109 Cents zu theilen, Und sicherlich wird er es vorziehen, lieber ferner die da- mit verbundenen fleinen Verluste zu tragen, als sie beseitigt zu sehen durch eine Aenderung, die in ihren Folgen für Viele unbe- quem ist, und dem Armen noch eine Last mehr G a

e

Engl. Russ. 108.

52 Reute fin eour. 116. 55, 3% Reute fin cour,

Paris, 18. Aus. 55 Span. Reute 204. Passive 4%,

¿: G0, E Neapl. fin cour. 104. 45. Port. —.

57 Met. 1061. 42 9717. Aul, de 1831 1317, de

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1839 1087.

S 25 “v

B erliner Bri Den 23. August 1841.

e,

Cour. Geld,

Cour. | Geld. : |

1042 Actien. 1015 } BrI. Pots. Eisenb. do. do. Prior. Act. Mgd Lpz. Eisenb, do. do. Prior. Act. Berl. Anh. Eiseub. do. do. Prior. Act. Düss. Elb. Eisenb, do. do. Prior. Act. Rhein. Eiseub, Gold al marco Friedrichsd’or Andre Goldmün- zen à 5 Th. Disconto

Pr. Brief.

10417 101%

St. Schuld - Seh. Pr. Engl. ObL 30, Präm. Sch. der Seebandlung. Kurm,. Schuldv. Berl. Stadt - Obl. Elbinger do. Dauz. do. in Th. Westp. Pfandbr. |: Grossh. Pos. do. Ostpr. Pfandbr. Pomm.

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1242 1027 1094 102

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1027

1022 1037

103

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do. Kur- u. Neum. do. |:

Schlesische do.

Dauer der Eisenbahnfahrten am 22. August 1841. Abgang

Yon Potsdam

Abgang Von Berlin

Um 62 9 - I R D

Zeitdauer . | M. 42 40 40 Nachinittags 40 Abends ... 41 53 54

Zeitdauer

M, 42 Um 65 Uls M M

40 = L

43 S

40

40 M

54 -

Uhr Morgens ... Morgens...

Morgens... Vormittags .

Vormittags . Nachmittags

Nachmittags

Nachmittags Abends ... Abends ..

AVotdR i ¿s

AVORdS ees

Meteorologische Beobachtungen.

Abends 10 Ubr.

Nach einmaliger

1841.

22, August.

Nachmittags 2 Ubr.

Morgens

6 Ubr. Beobachtung.

Luftideuck .... 13364 L Par. 337,39" Par. 338 02” Par, +118" R. |+ 19,1° R.|+- 13,0 R, +_10,7°R.|+ 11,1? R. [1 10,4 R. 69 pCt. 87 pCt,

Quellwärme 8,4° R, Flusswärme 15,8® R, Bodenwärme 16,2° R. Ausdüustung 0,034" Rh,

,

Niederschlag 0,029 Rh,

Luftwärme . .. Thaupunkt . .. Dunstsättiguug Wetter

Wind

79 pCt,

beiter,

Königliche Schauspiele. / Dileñstüg, 24 Aug. M Opernhause: Fidelio, Oper in 2 Abth,, nach dem Französischen von F. Treitschke, Musik von L, van Beethoven. (Mad. Fischer-Schwarzbóck, vom Großherzogl, Badischen Hoftheater zu Karlsruhe: Leonore, als Gastrolle.)

Ädonigsstudtisches Theater.

Dienstag, 24. Aug. Die Neise auf gemeinschaftliche Kosten. P O M Sn E Angely. (Herr Plock, vom Stadt- Theater zu Hamburg: Brennike, als Gastrolle.)

Der Anfang dieser Borstellung ist um halb 7 Uhr.

Mittwoch, 25. Aug. (Jtalienische Opern-Vorstellung.) La Prova di un’Opera seria, (Die Opernprobe.) Opera bufsfa in 2 Atti, Musiíca del Maestro Francesco Gnecco,

Preise der Pläse: Ein Plaß in der Orchester - Loge 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Plaß in den Logen und ¡m Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w.

Tevtbücher, in Jetalienischer und Deuktscher Sprache, sind im Billet-Verkaufs-Büreau und Abends an der Kasse à 5 Sgr, zu haben,

Auswärtige Börsen.

Niederl. wirkl, Schuld 5A, Zins. —,

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W., Zinkeisen, Gedruckt in der Deer schen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei.

52 do. 1007,

Preuss,

Amsterdam, 19. Juli. Kanz. Bill. 25%. 5. Span. 1877, Passíve. 47. Pol. —. Oesterr. 10475,

Ausg. —.

enthalten: die erst e (Fibel) 1) Vorübungen ; 93 dis ersten Wahrnehmungen des Kindes, meist d Rae: 3) Erzählungen aus dem Leben Jesu Christi, in Rä- men, Die zwelte Abtheil.: 1) einem ersten Unterricht von (ott; 2) bliblische Geschichten aus dem Alten und Neuen Testamente; 3) Gebete, Gleichnisse/ Sittensprüche, Kinderlieder; 4) den Élei- nen Katechismus Luthers ; 5) Kirchenlieder; und im Anhange: 1) Kirchengeschichte ; 2) Erzählungemz 3) Weltgeschichte ; 4) Betrachtungen.

Wenn das hier gegebene Lesebuch schon in seinen beiden ersten Abtheilungen das Kind in der Volks- schule auf das göttliche Wort hinführen und seine Liebe dafür erwecken wollte, so möchte es insbeson- dere durch diese dritte Sammlung von Lesestoffen die geförderteren Kinder zu einer innigeren Ver- trautheit mit diesem Worte und scinem Verständniß führen, so wie den Erwachsenen jene Fnnigkeit und Vertrautheit bewahren helfen, überhaupt aber durch die reichhaltig gegebenen Stoffe für die Ju- gend und das Haus diejenige christliche Klarheit an- bahnen helfen, nach welcher das Seufzeu der evan- elischen Kirche steht. Gegenstände find: 1) aus bir Kirchengeschichtc; 2) der Glaube, der durch die Liebe thätig is (cine geordnete Beispielsammlung) ; 3) Betrachtungen ; 4) von der heiligen Schrift, und zwar: a) kurze Nachricht über die biblischen Bücher, b) vorr der Nothwendigkeit und c) von der Art des G Bibellesens; 5) Brosamen aus den Schriften Dr. weite durchaus überarbeitete|M. Luthers, als Beispiele, wie wir die heilige Schrift age; auch unter dem Titel: verstehen sollen ; 6) geistliche Blüthen; 7) das christ- den evangelischen Bür- |liche Kirchenjahr; 8) das Augsburgische Glaubens-

S, 488), Preis [bekenntniß. Dazu im Anhang: 1) Naturbeschrei- bung; 2) Erdbeschreibungz; 3) Geschichte; 4) Him- melökunde, Die früher erschienenen Abtheilungen

den Bau durch einen Unterneh - mit demselben abzuschließenden diejenigen chemöglichs zu 2. August 1841,

B Graf v. d. Oste n-Sac(ken. Langfeldt, Bürgermeister.

elddienst der Artillerie, von L, v. baupt, Oberst-Lieutenant. Preis 15 Sgr. Anleitung zu dem Unterricht in der Kriegsfkunsst und Waffenlehre, für neu ausgehobene Wehr-= pflichtige , für Stadt= oder Nationalgarden und für Landwehrmänner. Von L. v. Breithaupt, Oberst-Lieutenant. Preis 175 Sgr. Stytaart i. Jult 1841, i ; A S o0nunewald sche Buchhandlung. Obige Bücher sind durch E. S, Mitt = bahn 3) zu bezichen, f M EALA L CEREN

eer

rcits

Nahhauseu,

Wir empfehlen und geben auf 8 Ex. ein rei-Ex, :

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Preußische Stkaats-Zeitung.

M 2395.

Amtliche Nachrichten. Landtags - Angelegenheiten.

von Grundstücken. : L Warschau. Bau einer neuen katholischen

Nußland und Polen,

Kirche.

Frankreich. Paris. Beruhigende Resultate der Aerndte. Tunis. Vermischtes. Brief aus P aris. (Die Haltung des Munéizipal-Rathes von Paris in der Steuer-Revisions-Sache ; die Belgischen Festungen.) : Ä

Großbritanien und Jrland, London. Kabinets-Rath. Hal- tung der Times in Betreff der Kirche, der Korngeseße u. Frlands. Bevorstehende Reform des Straf- Systems im Londoner Peni- tentiary. Gewünschte Vermittelung in dem Streit zwischen Bue- nos-Ayres und Montevideo Vermischtes. i

Belgien. Brüssel. Ordens - Verleihung atr den König von Griechenland. Handels - Expedition nah Ostindien. Lan- des-Archiv. w

Deutsche Buudesstaaten. München. Vermischtes. Dre s- den. Ankunft des Herrn Thiers. Schreiben aus Fran fk- furt a. M. (Ankunft des Fürsten Metternich.)

Desterreich. Trie s. Verlassenschaften Türkischer Unterthanen, die in Oesterreich sterben.

Griecheuland. Schmähungen der Fournale auf ausländische Offi- ziere. Velenßas wieder guf Griechischem Gebiete. Werbungen für Kandia.

Türkei, Konstantinopel. in Skutari. Kampf zwischen

Mexiko. Unruhen, Santana’s neue Anstellung. Anleihe.

Peru. Landung des verhannten General

tionen gegen denselben. L _

Julaud. Schreiben aus Erfurt. Dienst-Jubelfeier des Gymnasial- Direktors Dr. Straß, x

Die Whigs und die Minister- Krisis.

Rhein-Provinz. Parzellirung

Verschwörung unter den Truppen Riza und Reschid Pascha. Texianische

Santa Cruz und Operg-

Wissenschaft, Kunst und Literatur. Remy's Altavrbild,

Bi G G G G G G G dd G N Amtliche Uachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben den Justiz-Kommissarius und Notarius Baumgarten in Luckau zum Justizrath Allergnädigsk zu ernennen geruht,

Bélamntmachung

Die Kandidaten der Baukunst, welche entweder in dem zwei- ten diesjährigen Termine die Vorprúfung als Staats:Baumeister oder Bau- Jnspektoren, oder welche bis zum April f. J. die múnd- liche Prúfung als Privat-Baumeister abzulegen beabsichtigen, wer: den hiermit aufgefordert, vor dem 15ten f. M. sich schriftlich bei uns zu melden, worauf den Ersteren das Weitere erdffnet und den Leßteren der Termin bezeichnet werden wird, der zu ihrer Prúfung in den Naturwissenschaften- angeseßt ist, Meldungen, die nach dem 15ten k, M, eingehen, können nicht mehr berücksich- tigt werden.

Berlin, den 21. August 1841,

Königl, Ober-Bau-Deputation.

Angekommen: Se. Excellenz der Kaiserl, Oesterreichische Wirkliche Geheime Rath und Kämmerer von Uermén yi, von

Dresden, E L E Abgereist: Se. Excellenz der Geheime Staats - Minister

Rother, nach Lüben.

Landtags - Angelegenheiten.

Nhein -: Provinz.

Düsseldorf, 23. Juli. „Der Referent des siebenten Aus- \chusses trägt das Gutachten Úber die Allerhöchste Proposition, die Beschränkung der Parzellirung des Grundbesikes in der Rhein- Provinz, mit Ausschluß der Kreise Duisburg und Rees, betref- end, vor. E / l Wir lassen zum besseren Verständniß des Gegenstandes hier einen gedrängten Auszug des Geseß-Entwurfs folgen. Es heißt nâmlih: Zur Verhütung derjenigen Nachtheile, welche eine zu große Parzellirung des Grundbesißes fúr die Kultur nothwendig herbeiführen müsse, werde verordnet: :

(§. 1,) Die Theilung der einzelnen Parzellen solle je nah den verschiedenen Kultur-Arten auf ein Minimum beschränkt werden. (S. 2.) Ueber das Maaß dieser Minima solle von den Kreisständen in drei Monaten ein Beschlußi gefaßt und nach Genehmigung der Regierungen durch die Amtsblätter bekannt gemacht werden. Findet das Bedenken der Regierung auch auf cinem zweiten Kreistage keine Er- Tedigung, #0 entscheidet das Königliche Ministerium des Fnnern, (8. 3,) Ausnahmen: 1) Bei Veräußerungen zum Zweck des dentlichen Nußens, 2) Wenn der quästionirte Theil des Grundstücks mit cinem anderen von gleicher Kulturart verbunden werden soll und der künftige Ei- genthümer des #0 zu vereinigenden Grundstücks darüber eine bündige Erklärung abgiebt, was durch landräthliches Attest zu bescheinigen ijt, 3) Bet Hauplyläbßen und Gärten innerhalb der auf dem Landtage repräsentirten Städte und deren Feldmarken. (8. 4.) Strafe und Nich- tigkeit tritt ein bei, allen Verträgen, welche bei Theilungen das fest- geseßzte Minimum überschreiten ; die Fortschreibung im Kataster kann in diesem Falle nicht stattfinden. F. 5.) Wenn auf einen nach der Mehrzahl der Stimmen “gefaßten Beschluß der gesch- lichen Vertreter die Hälfte der Tad delger einer ländlichen Steuergemeinde sih dafür erklärt und diese Majorität minde- sens 4 des Gesammtgrund-Besißes der Feldflur nach dem Ka- tastral-Reinertrage repräsentirt, so soll eine Konsolidirung oder Zu- Fammenlegung der einzelnen Parzellen der Feldflur eingeleitet wer- den. (§, 6,) Zur Leitung des Consolidations - Verfahrens ernennt

|

die Regierung einen Kommissar; durh das gedachte Königliche Ministerium unter stätigung beitet. ken sollen ips0 jure auf den dem Eigenthümer rung zufallenden neuen des Hypotheken-Fnhabers, Úbergehen. allen Parzellen eines Grundeigenthümers, so soll tions-Prozeß

(§. 8.) Alle sportel - und Konsolidirung,

stempelfrei. welche innerhalb 10

die Vermessungs- und Abschäbßungs - Kosten zu Kraft gesebt.

Bei dem Jnteresse, und, um dem wiederholt genügen, läßt die Düsseldorfer die Berichte des Ausschusses, so fussion, folgen.

Erstes Referat. Meine Herren! der wichtigsten Geseß-Entwürfe, welche

welches der vorliegende

Rheinischen Provinzial Landtage vorzulegen geruhten, wurde der ste- h ) j Entwurf eines Gesebes zur Be- schränkung der Parzellirung des Grundbesibßes in der Rhein-Provinz, dieser Provinz, in ihr ma [lge 1 das frete Recht des Einzelnen, Geseßgebung eingreift, um so reiflicher muß die suchen, die verschicdenen ibnen si ergebenden Be- Auge zu fassen. : ! wurf \ uns in threm Eingange damit bekannt, daß fich von mehren provinzialstän- wie es zur Er- der bereits über-

bente Ausschuß beauftragt ; es i der

Je mehr diese Frage in das innere Leben terielles Wohl im Allgemeinen, in das in unsere bestehende rüfung seyn, um so mehr müssen wir Lokal-Verhältnisse der Provinz und die aus dutrfnisse, Nachtheile und deren mögliche Abhülfe ins Die dem Geseß-Entwurfe beigedruckten Motive dischen Versammlungen Stimmen darüber erhoben , haltung eines kräftigen Bauernstandes nöthig sey, hand nehmenden Dismembration der Höfe und Zersts

indirekt entgegen zu treten , dringend motivirt sey,

lung der Bauerngüter in der Rheinprovinz herbeizuführen.

den Art. 587 und 544 des Eigenthümer das freie Dispositionsrecht uns, daß nicht immer seße in Wirkung und Kraft bei uns gewesen das alte ländliche Recht dem jcbigen Beziehung entgegenlaufende Marimen

meine Absicht eben so wenig seyn, ist, früheren Geseßen das Wort reden

Civil - Geseßbuches,

aufstellte. als es zu

seß Kraft hatte, daß den Begriffen der Völker Gesebe änderten.

als dadurch, i den besonderen Verhältnissen

und mit Ausschluß aller prozessualischen W (5. 7.) Die auf den einzelnen Parzellen haftenden Hypothe- 5 durch die Konsolidi- Grundbesiß, ungeachtet des Widerspruchs |

machen

j sind , vielmehr, d schnurstracks in meinte wollen ;

sey bterdurch angedeutet , daß nicht immer das jeßt bestehende Ge- vielmehr nach dem Bedúrfniß der Zeit und mit Wodurch anders erfüllt denn das Privatrecht seine tiefste Bedeutung, Daß C O Uebereinstimmung seßt mit und Bedúrfnissen der

ein Reglement für dasselbe wird Allerhöchster Be- etterung bear-

Haftet dic Hypothek nicht auf } ' f in dem Consolida- | etn der ursprünglichen verpfändeten Parzelle an Werth gleichkommender Theil zur Sicherheit der Schuld substituirt werden. durch dies Gesehß herbeigeführten Verhandlungen sind | (S. 9.) Für diejenigen Provocationen Jahren nah Pub Geseßes angebracht werden, soll das Geschäft durch den Komn:is}arius | der Regierung kostenfrei besorgt werden, so daß die Interessenten nur | | berihtigen haben. | (S. 10,) Aeltere Vorschriften Über diesen Gegenstand werdet außer |

Gegenstand hat, ausgesprochenen Wunsche der Stände zu | Zeitung in Nachstehendem

wie die Hauptmomente der Dis- |

Mit der Berathung cines Se. Majestät dem sechsten |

e embrat e tckelung der ein- zelnen Besißungen auf legislatorischem Wege entweder direkt oder en, daß es aber auch zur Zeit noch nicht so eine Behinderung der Theilung und Zersiücke- ' Der Entwurf, im Allgemeinen betrachtet , erscheint auf den ersten Blick mit unserer bestehenden Gescßgebung nicht vereinbar, er wider wonach dem Grund - zusteht. Die Geschichte lehrt und zu allen Zeiten die jeßt bestehenden Ge- mancher hier Aufgabe das

fann

nur

verschiedenen Stände? Die Frage kann demnach nicht seyt,

ob überhaupt ein Geseß, welches die eigenthums hindert, nach Unserer j cine Abänderung erlciden würde ) zuläsfig, sondern

Zerstückelung

Geseßgebung (welche ob es zeitge-

des Grund- freilich

mäß / vortheilhaft, nothwendig fey , ein solches Geseß zu provo-

ciren , und ob dieses Geseh das Zusammenhalten größerer Güter bezwecken, oder ob es sih auf das Verhindern der ins Unend- d (wie das „Journal des Debats-/ vom Mai 1839 sich ausdrückt), eines förmlich sih in Staub auflôsenden

liche gehenden Parzellirung

Grundeigenthums) beschränken soll, ob diese Zwecke oder indirektem Wege wäre der vorliegende Geseh-Entwurf zu prüfen Paragraphen zu beleuchten,

auf direftem

zu erlangen seyen, Aus diesem Gesichtspunkte und dessen einzelne Um zu untersuchen, ob cine Verhinde- rung der Parzellirung in der Rhein-Provinz zeitgemäß und noth-

wendig sey, müssen wir unseren Blick ihrem faftischen Zustande zu-

wenden. Nach den Ergebnissen der er- At bei einem Areal von 10,243,790 Morgen diese in 11,

2E 215,527

Kataster - Aufnahme finden wir

Par-

zellen zertheilt, also durchschnittlich jede Parzelle ungefähr 160 Ru-

then groß; die Zerstückelung geht im Regierungs - Bezirk Koblenz |

die durchschnittliche Größe Regierungs - Be- J Ruthen daß nach den Erfahrungen beim

so weit daß noch nicht 60 (] Ruthen ausmachen; ja, in den Mosel - Gemeinden des zirks Trier kommen durchschnittlich kaum 20 Parzelle. Wenn wir nun schen,

auf die

Fortschreiten des Güter- Wechsels jährlich im Regierungs - Bezirk

Koblenz ppr.

6000 Parzellen zertheilt werden, daß daselbst Stückchen

Wiesen und Weinberge mit einem Pfenizig Grundsteuer vorkommen,

so muß man zugestehen, daß ein gleichsam in

Staub fich Auflbsen

nicht mehr fern is. Das „Blatt des landwirthschaftlichen Vereius

der Rhein-Provinz// (1841, Nr. stehers des Wi

tober v. J. mit; / in mehr als 28,000 Parzellen.// Weiter

geführt : „daß in den Kreisen Cochem, Simmern

Morgen Wiesen in 305,000 Parzellen zerstüelt sind.// Mi namentlich für etnen u berücksichtigenden

eine solche Zerstückelung für den Ackerbau,

theilig | : erba sehr gestiegener Population vorzugsweise j

bei so

9) theilt folgenden Bericht des Vor- Wiesenbaues beim Hunsrücken - Lokal-Vereine vom D Jn Trarbach zerfallen 7129 Magdeburger Wiesen wird von demselben noch an- und Zell 57,183

Wie nach-

Zweig des Ackerbaues , die Viehzucht und Getratde - Production, sey,

ist cinleuchtend, Daß eine Verbesserung der gar nicht denkbar, springt eben so sehr in die

Wiesen - Kultur hierbei Augen; fa, was mehr

als alle Theorieen spricht, ist die Thatsache, daß gerade in der aller-

zerrissensten, obschon fruchtbarsten Gegend der

ärmsten ist, wie vor nicht langer Zeit behauptet wurde, ärmer

je zertheilter das daf die darin bestehe, wenn aller Grund und Boden mit der Garten-Produkte erzeugt Wie wäre

Der Grundsaß, daß,

auf der Lüneburger Heide. gemacht werde,

Eigenthum, um #o nußbarer selbes mögliche Kultur "N

Schaufel als Gartenland kultivirt und nur würden, ist nicht haltbar und führt ad absurdum.

Mosel der Bauer am

als der höchst

Ol

bei cinem solchen Zustande eine Viehzucht, ein Getraidebau denkbar?

Kleidung und Fleish müßten also vom Auslande (gelogen werden, nichts

und dem Produzenten im Julande bliebe

von den

Erzeugnissen seines Bodens übrig, um die nothwendigen Lebens-

Produkte vom Auslande sich zu verschaffen. Was soll

dustrie des Jnlandes anfangen, t nu Markt eröffnet, das Fuland dagegen nichts als 1 thigsten Mundvorratd erzeugende Aerbauer darbietet ? den wir daher guf den Grundsaß zurückgeführt werden,

aber die Fn-

wenn nur das Ausland ihr eínen arme, nur ihren nd-

Immer wer- daß ein fester,

catti „auf lication dieses

spricht

ç » e c g . Ó [) , , die Devblkerung nâhrender , nicht ins Unendliche zertheilter Grund und Boden die «guptgrundîüüße eines Staates sey, und daß, je fester und kräftiger diese QlUbe, desto mehr das materielle Wohl cines | Staates, Gewerbe und Handel blühen werden; auch hier süße ih mich auf Beispiele. „England, seiner natürlichen Lage gemäß ein merkanttles Land, würde nie zu seiner Größe und Wichtigkeit ge-

langt seyn, wenn es nit durch fesi 3 Ee N : Se L ) reiten Grun abl- es, den Aerbau pflegendes dbesiß ein stabi

| E Element in s

Durch die Mobilisirung des Grundeigenthums wird Let E: Kultur des Bodens nicht erhöht, der Wunsch, einer größeren Menschen- menge den Lebens-Unterhalt zu verschafffen, wird nicht erfüllt, und die Olaafskräfte werden nothwendig vermindert. Handel und Gewerbe und ein fester Grundbesiß, d. h. ein solcher, der auch von seinem Ueberflusse Lebensbedürfnisse in den Handel bringen fann sind die Anker, an welchen der kleinere GSrundbesizer fesigchalten wird, und diese kleineren Grundbesißer sind es, di vollfommenem Gleich= gewichte wiederum der Fndustcie uns de ardferen Grundbesißer Hâttde zur Production liefern. Je richtiger díeíe WBechselwirfung ge- | dacht wird, um so vollkommener, um s êrèftiaer vird das Bild des

Slaates uns vorshweben. Um die No: brend eie zrèßerer Grund- bestbungen noch evidenter zu zcigen, so dente man ich bei cinem Lande, welches in so viele Theile zerstückelt i, 245 5, Larzelle nur ihren Bearbeiter ernährt, einen Mißwachs ; Hüungersnsth wre dée Folge senn Fch glaube daher auf feinen Widerspruch ¿g ffa, merz ih be- | haupte, daß, so parzellirt auch immer cin Lags ua, s sehr

auch in einer gewissen Theilbarkcit des Bodens Wtrd aubt | werden muß, dennoch ein großer Theil des Gruadvermögens als | größere Güter, und nicht ins Unendliche getheilt, vorhanden seym

muse. Eben so wenig ließe sich indessen bei der Zerstúckelung der | Rheinprovinz behauptet, daß schon wirklich das nothwendige Verhält- | niß gestört sey; vielmehr möchte ich sagen, das Verhältniß mit weni- gen Ausnahmen sey gegeuwärtig gerade so, wie es den höchst möglichen Grad von Wohlstand begründet; allein auch das möchte ich nit be- zweifeln, daß eine noch grdßere Zersplitterung des Grundeigenthums diesen Wohlstand allmälig zerstdren müßte, Geseße, welche fernere Zerstückelung demnach verhindern, sind zeitgemäß und wünschenswerth, dürfen aber nicht allein das Zerstücteln ins Unendliche verhindern vollen, sondern müssen auch das Zusammenhalten bedeutenderer Kom-

plexe bezwecken. Läßr es sich auch nicht absireiten , daß unsere ge= genwärtige Geseßgebung aus 1

bet

i dem Römischen , einem blos s dtki- schen Rechte, Unt das Französische Recht und #9 zu uns überging, daß dieses ftädtische Recht das ehemalige uralte vaterländische ländliche Recht verdrängte, so kann es auch nicht bestritten wer= den, daß dieses gegenwärtig bei uns bestehende Recht vielleicht zu schr ins innere Leben des Volkes übergegangen, um auf direktem Wege dem bestehenden Zustande zu entgegnen ; ein indireftes Fôr- dern des vorliegenden Zweckes muß daher vorgezogen werden. Vor-= theile, die das Zusammenhalten des Grundbesibers mit fich führten, würden demnach besser und auch hinlänglich zu dem beabsichtigten Ziele hinführen. Der Weg, der einzig nur zum Ziele zu führen

| scheint, is der : freiere Dispositions Befugniß für jeden Grundbesißer.

Jt Oesterreich z. B., wo das Pslichttheil eines Kindes die Hälfte dessen is, was es bei gleicher Theilung erhalten hâtte, haben sich

| mehr, als hier bezweckt und gewünscht wird, fogar geschlossene Gú- ter erhalten, und if ein großer, kräftiger Grundbesiß daselbst vorhan- den. Es isf nicht meine Aufgabe, da ein derartige: Geich- Entwurf nicht vorliegt, Vorschläge zu machen, welche das Zusammenhalten des Grundbesißes auf indtrektem Wege bezwecken, untd muß es lediglich Sr, Mafîestät dem Könige anheimgegeben werden, ob Er ein solches

Geseß zeit = und zweckgemäß hält und Seinen getreuen Ständen zur

Berathung vorlegen will. Í ;

Die Frage aber, ob in Betracht des gegenwärtigen Zustandes dev

Rhein - Provinz Se. Majestät um ein solches Geseß zu bitten sey,

beantwortet der Ausschuß in seiner Majorität mit Nein. Die

S5. 1—4 incl. werden mit funfzehn Stimmen agegen zwei ganz ah-

gelehnt „und wird dieserhalb auf das Referat Nr. 2 verwiesen

Nach dieser allgemeinen Prüfung ging der Ausschuß zur Bera-

thung der einzelnen §F. des vorliegenden Entwurfes über. Halte

es thm auch geschienen, daß im Allgemeinen bei §, 4 das Bestimmen eittes Minimums nicht zweckmäßig , mit dem freien Eigent humsrecht des Besißers nicht vereinbar sey, 10 belchrten ihn doch einzelne Mit= glieder, namentlich aus der Moselgegend , daß die Theilung des

Grund - Vermögens so ins Unendliche bis zum Werthlosmachen der

Parzellen heruntergehe, daß derselben allerdings auf irgend cine Wetse Einhalt zu thun sey, um so mehr, als vorkommenden Fallz die Erben den in verschiedenen kleinen Parzellen beskchenden Nachlaß nicht der Art theilen wollen, daß jeder derselben eine gewisse Par= ¡elle, sondern ijcder von allen Parzellen ein Stückchen haben will

Aus diesem Gesichtspunkte betrachtet, ist der Ausschuß mit §. 1 ein-

verstanden, wünscht aber, daß §. 2. die Bestimmung enthalte, daß

nur an folchen Orten, wo die Zerstückelung in so bedenklichem Maße überhand genommen hat, von den Kreisständen ein Minimum geseßt iverden dürfe, daß es aber auch denselben freistehe , die Bestimmung cines Minimums abzulehnen, wenn es Gegenden betrifft, wo die

Parzellirung noch nicht diesen bedenklichen Grad errcicht hat. Bei

S, 3. muß în jedem Falle ad 3 es heißen: „bei Hauspläßen und

Gärten in und an den Städten und Döôrfern//; indem, wollte main

auf dem flachen Lande die Parzellirung zu Hauspläßen und Gärten

hindern, mai hierdurch eine Menge armer Leute vbdachlos machen würde, die, hätten ste ein Stüickchen des väterlichen Erbes befkom- men, leicht mit Hülfe wohlthätiger Menschen sich ein Obdach ver- schaft haben würden, wo sie dann mittels cines Paars gesunder Hände sich wie so viele ihres Gleichen als Tageldhner ernährt. hâtten; wogegen sie nach den Bestimmungen des L. 3 obdach- und heimathlos nothwendig der Provinzialanstalt zu Brauweiler anheim- fallen mußten. _Zu §. 4 ist nichts zu erinnern. £8. 5—8 enthalten allerdings Bestimmungen , welche auf indirektem Wege das Zusam= menhalten grdßerer Grundfslächen bezwecken , und erkennt der Aus- chuß dankbarst die Allerhdchste Fürsorge, die im F. 8 Sportel = und Stempel-Freiheit bet der beabsichtigten Konfolidirung verheißt. Es ist aber auch nicht zu verkennen , welche Schwierigkeiten eine solche beabsichtigte Konfolidirung haben muß. Wenn es schon an und für slch fast unmödglich is , der Zahl nach die Hälfte der Grundbesißer, sieben Achtel des Grundbesißes vertretend, zu einerlei Meinung zu bringen, so stellen sïcch diesem Verfahren noch folgende Schwierig- keiten in den Weg: 1) Jn sehr vielen vom Notar aufgenommenen

Verkäufen sind bis vor“ noch nicht langer Zeit nur die Lage der

Güter und ihre Gränzen, nicht aber deren Größe angegeben wor-

den, findet auch in leßterer Beziehung eine Angabe ftatt, so ist

doch gewöhnlich die Bedingung hinzugefügt, daß der Verkäufer für die angegebene Grdße nicht haftet, sondern das Mehr oder

Weniger zum Vortheil oder Nachtheil der Ankäufer is, Da

nun das Kataster auch kein rechtlicher Beweis der Größe

ist, so könnte aus der beabsichtigten Konsolidirung eine große

Ungewißheit entstchen. 2) Unter den sieben Achteln der Grundgüter

werden sich viele finden, die Minderjährigen angehdren; sind aber