1841 / 273 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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thâtigkeiten verbundenen Verbrechen stattgefunden und es wäre interessant gewesen, zu untersuchen, ob diese Vermehrung nicht zum Theil der verminderten Furcht, als natürlicher Folge der Milderung der Strafe, zuzuschreiben is, Wenn indeß auch die umme der Verbrechen von 1838, größer if als im Fahre 18:37 für sich betrachtet, so ist sie doch um etwa 1 pCt. geringer, als das Mittel aus den vier Jahren 1834 bis 1837 *). j

Der Verfasser des Englischen Berichts untersucht sodann,

welchen Einfluß die Gesebe, die für eine große Anzahl von Ver- brechen die Todesstrafe abschaffen, auf die Verwaltung der Krimi- nal- Justiz achabt haben, Dies if der interessanteste Theil seiner Bemerkungen, und wir wollen deshalb auch am längsten dabei ver- weilen. ___ Das Englische Strafgeseß war bis vor kurzem ein wahrhaft Vrafkonisches, das nur auf dem Prinzip der Einschüchterung be- ruhte und die Todesstrafe mit einer beklagenswerthen Hâufigkeit verhängte. Seit etwa zwanzig Jahren hat man sich wiederholt damit beschäftigt, diese Gesezgebung zu modifiziren und sie mensch- licher zu machen. Das Unterhaus ergriff in dieser Beziehung die Jnitiative und auf den Antrag einer seiner Kommissionen wurde die Todesstrafe für 21 Verbrechen abgeschafft. Maßregel betraf indeß nur selten vorkommende Verbrechen und fonnte daher nur von geringem Einflusse auf die Zahl der To- des-Urtheile seyn.

Im Jahre 1827, unter der Regierung Georg?s IV.,, wurden mehrere Geseße erlassen, um das Kriminal-Kecht zu bessern und festzustellen. Die einzige wichtige Modifica cation, welche in Betreff der Todesskrafe daraus hervorging, be stand darin, daß der Werth, den gestohlene Sachen haben muß ten, um einen in bewohnten Häusern verübten D ieb- Fahl zu einem Kapital-Berbrechen zu machen, von 40 Schbillin gen auf 5 Pfund Sterling erhöht wurde.

Nach der Bekanntmachung dieser Geseße giebt es unter 78 in der Uebersicht aufgeführten Verbrechen noch 31, worauf nach dem Englischen Kriminal-Rechte die Todesstrafe steht.

Bald wurden neue Modificationen vorgenommen. Seit dem jahre 1832 wurde die Todeëstrafe fúr folgende Verbrechen abge [chafft. Für das Stehlen von Rindvieh, Pferden, Schafen; für das Stehlen von Gegenständen zum Werthe von 5 Pfd. St. in bewohnten Hausern; für Falshmünzerei und für das Nachmachen von Schriften (mit Ausnahme der Anfertigung falscher Testa mente und falscher Vollmachten zur Uebertragung von Renten).

Im Jahre 1833 wurde die Todesstrafe für den Diebstahl mittelst Einbruchs am Tage abgeschafft; im Jahre 1834 für das

1835 fur | i

Entweichen aus einem Deportations - Orte; im Jahre Kirchenraub und für die Unterschlagung von Briefen durch Post: | Beamte; im Jahre 1837 endlich wurde durch mehrere von der

s f N 5 D r 1/5 9. T ck C0 „Königin Bictoria erlassene Geseke [l

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die Todeeskrafe für aue Ber brechen abgeschafft, für die sie bis dahin noch bestand; ausgenom- men waren jedoch folgende zwdlf Verbrechen: 1) Mord oder Nordversuch, begleilet mit GBewaltthätigkeiten, die das Leben in Gefahr seßcn; 2) Entführung und Schändung junger Mädchen | unter zehn Jahren; 3) unnaturliche Verbrechen; 4) nächtlicher Diebstahl mittelst Einbruch, begleitet mit Gewaltthätigkeiten ge- gen die Person; 5) Straßenraub, verbunden mit Verstümmelung oder Berwundungz 6) Brandstiftung in bewohnten Häusern oder 7 chiffen, wenn dadurch das Leben von Menschen gefährdet wird; 7) Seeraub mit Mordversuch verbunden; &) falsche Signale, um das Scheitern eines Schiffes zu bewirken; ŸY das Anzünden jon Kriegeschifen ; 10) aufrúhrerishe Zusammenrottirungen, um Gebaude zu zerstdren; 11) Unterschleife durch Beamte der Engli- schen Bank; 12) Hochverrach. Bon den 31 Verbrechen, die nah dem Geseße von 18 mit dem Tode bestraft wurden, bleiben daher jeßt nur noch 1‘ h steht; ja, Herr Medgrave b daß die sechs leßten der aufgezählten Berbrechen so felten vorfommen, daß es ztoebé, Anwendung fommf. Welcher Un 1

merft d gegenwärtig eigentlich nur sechs Falle in denen die Todesstrafe zur | welche vor zwan

teischied zwischen dieser Gefeß jebung und der, ig ‘ahren in England bestand! | in dieser kurzen historischen Uebersicht der Modifizirungen | des Englischen Kriminal : Gesetes lassen sich drei Haupt- Epochen | unterscheiden, namlich: 1) die Epoche, wo das Strafgeseß in sei ner großten Strenge bestand; Y die Epoche der Modificationen, die theils auf den Antrag ciner Kommission des Unterhauses,

theils l Zahre 1528 durch Georg IV, zur Verbesse

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f 5 h T E E L Ege (d ubrig, auf welche diese Strafe noch

durch die im rung und Konsolidirung des Kriminalrechts stattfanden; 3) end lich der gegenwartige Zustand der Gesekgebung nach den wichti eiz Veranderungen, welche fie in den Jahren 1832, 1833, 1834, 1835 und 1837 erfahren hat.

Es if interessant, zu sehen, wie die Todesstrafe in jeder dic

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ler drei Epochen angewendet wurde, Wir wollen deshalb, der Verfasser des Berichts gethan, die Jahre 1818, 1828 und 1858 mit einander vergleichen.

5m Jahre 1818 wurden 1254 Todes-Urtheile gesprochen, im Jahre O4 Io Un M Ore 1838 110, Als der Berglei | chung dieser Angaben ergiebt sich Folgendes: 1) die Unwirksamkeit | y vor dem ‘zahre 1828 mit dem Strafgeseße vorgenommenen | eodificationen; 2) der große Einfluß der Beränderungen, die vom | jahre 1828 bis zum Jahre 1838 stattfanden. Die Nichtigkeit |

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dieser leßteren Folgerung zeigt sich vornehmlich, wenn man sicht,

R Fm Fahre 1339 haben die Verbrechen gegen die Person im | demieihen Berhältnisse, nämlich um 8 pCt. zugenommen ; aber die | Verbrechen gegen das Eigenthum verbunden mit Gewaltthä | 1g ï Oen etne Verminderung von 6,9 DOT gegen die ahl vot! | 18 O, : Serelllgt man diese beiden Kategorieen von Bevrbrechen in eine | einzige, 10 sieht man, daß im Jahre 1829 die mit Geywvalti| ¡tigkeit | vecublen Verbrechen sich nue in dem Verhältnisse von 1,2 vCEt ver

mindert haben, S EEYGILIIIN E l 2 Pl VEl |

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® 1216 daß von 116 im Jahre 1838 gefällten Todes - Uriheilen 62 sich auf Verbrechen bezogen, die schon nicht mehr der Todessflrafe un- terworfen waren, für die jedoch nichtsdestoweniger diese Strafe bestimmt werden mußte, weil zu der Zeit, als sie verübt wurden, das Geseß noch die Todesstrafe dafür bestimmte '). Abstrahirt man von diesen 62 Verurtheilungen, die nicht erfolgt seyn wür- den, wenn die Verbrechen, die sie veranlaßten, nach der gegen: wärtigen Geseßgebung abgeurtheilt worden wären, so haben wir für das Jahr 1838 nur 54 Todes-Urtheile; im Jahre 1839 gab es deren 5%.

Aus dem Vorhergehenden kann man leicht die Wichtigkeit beurtheilen, welche die Geseße des ersten Jahres der gegenwärti: gen Negierung für die Anwendung der Todesstrafe gehabt haben; aber um dies noch deutlicher zu machen, muß man die Zahl der im Jahre 1838 unter der jeßigen GBeseßgebung gefällten Todes- Urtheile mit denen der vier Jahre 1834— 1837 vergleichen. Jm Fahre 1834 erfolgten 48 Verurtheilungen dieser Art; im Jahre 1835 9237 im Jahre 1836 494; im Jahre 1837 438, Die mitt: | lere Zahl der Todes-Urtheile in diesen vier Jahren verhielt sich zu | der Gesammtzahl aller Verurtheilungen wie 1:32, während im Jahre 1838 nur 1 Todes- Urtheil auf 3511 Verurtheilungen fam. Die Anwendung der Todesstrafe war daher in den vier Jahren 18:34 LOOA | Untersucht man nun, in welchem Berhältnisse in den erwaähn- | ten drei Epochen die Zahl der Hinrichtungen zu der Zahl der ge-

fällten Todes-Urtheile steht, so ergiebt sich Folgendes:

1818 97 Hinrichtungen auf 1254 Verurtheilungeu, also 7,73 pCt. 1825 o) ( ( 1169 i 9,06

| 1838 () U (4 M L d

| 1839 41 : G 56 N 2)

| Man sieht hieraus, daß die Hinrichtungen im Jahre 1828 verhältnißmäßig seltener und die Begnadigungen um etwa 27 pCt,

häufiger waren, als im Jahre 1818, Die in dem Zeitraume von 1818 1828 in der Strenge der Kriminal-SGeseße eingetretenen Modificationen waren daher unzulänglih und man kann sagen, daß der schon im Jahre 1818 so bemerkfbare Mangel an Harmo nie zwischen der Geseßgebung und dem Zustande der Sitten und der Jdeen zehn Jahre später noch größer war.

Die bedeutende Zunahme des Verhältnisses der Hinrichtun- gen im Jahre 1838 beweist dagegen die Richtigkeit und Ange- messenhcit der während der zehn vorhergehenden Jahre mit dem Strafgeseße vorgenommenen Veranderungen, Der Berurtheilte, welcher, bei dem Stande der Dinge im Jahre 1828, nach dem gesprochenen Urtheile 19 Chancen gegen 1, sein Leben durch Be- gnadigung oder Beränderung der Strafe zu retten, für sich hatte, hat jeßt deren nur 8, und 4 im Jahre 1839,

Jndem die Todesurtheile seltener werden, findet eine bessere Anwendung derselben statt, Der Arm der Gerechtigkeit erskreckt sich auf einen weniger ausgedehnten Kreis; allein seine S chläge treffen um fo sicherer, und der Verbrecher muß um so mehr \Ürch ten, sie auf sein Haupt fallen zu sehen. Indem also die Unter drückung der Verbrechen sich einer übertriebenen Strenge ent außerte, verlor sie feinc¿weges an Kraft, sondern gewann dadurch vielmehr an Achtung und moralischer Autorität bei der Bevöl ferung.

Die oben angegebenen Verhältnisse sind natürlich nur wahr in Bezug auf die Gesammtzahl der Verurtheilungen und Hinrich- tungen, ohne Unterschied der Verbrechen, auf die sie angewendet werden. Um dies richtiger beurtheilen zu fönnen, muß man von der Zahl der im Jaßre 1828 gefällten Todes - Urtheile diejenigen abziehen, welche weniger schwere Berbrechen betreffen, worauf ge genwärtig die Todesstrafe nicht mehr sieht, und die Zahl der To deörUrtheile sür die zwdlf Berbrechen, auf welche die Todec strafe noch angewendet wird, befonders betrachten, Man findet dann, daß im Jahre 1828 diese zwölf Arten von Berbrechen zu 380 Ver urtheilungen Anlaß gegeben haben, von denen 35 vollzogen wur den, so daß also auf 11 VBerurtheilungen eine Hinrichtung fam. us dem geringen Unterschiede zwischen diesem Verhältnisse und dem von 18538, wo auf 9 Berurtheilungen eine Hinrichtung fam, fann man schließen, daß seit dem Jahre 1828, wo die übermäßige Strenge des Strafgeseßes die Begnadigung oder Verwandlung der Strafe so haufig nöthig machte, bei Ausübung dieses Nechts mit weiser Umsicht zu Werke gegangen wurde. :

Jenn man endlich, um noch größere Genauigkeit zu erlan- gen, die Vergleichung auf zwei Arten von Verbrechen beschränkt, welche allein die sechs im Fahre 1838 stattgehabten Hinrichtungen herbeiführten, namlich den Mord und den Mordversuch, wo bei das Leben der Personen q e Prdet WwU Le, 10 sieht

wegen Mordes oder Mord

man, daß (Mm abre von 4 versuchs zum Tode Berurtheilten oder mehr als die Hâlfte, hingerichtet worden sind, während im Jahre 1838 nur " (6 von 2) von den wegen derselben Verbrechen zum Tode Berurtheilten hingerichtet wurde, Bei Betrachtung dieser leßteren Angaben würde man zu der Behauptung berechtigt seyn, daß die mit der Ausführung und dem Rechte der Milderung der Strafe bekleidete Gewalt gegenwärtig nicht mehr dieselbe Strenge zur Unterdrückung des Mordes anwende, wie vor zehn Jahren, obgleich die vom Ge seße vorgeschriebene Strafe dieselbe geblieben ist und die Richter die Strenge threr Urtheile eher vermehrt, als vermindert haben, Die Uebersicht von 1838 ergiebt in der That 1 zum Tode Berurtheilten auf 5 des Mordes oder Mordversuchs Angeklagte, wahrend im Jahre 1828 von 4 wegen derselben Verbrechen An- geklagten nur 1 zum Tode verurtheilt wurde,

[498

z j » )

*) Dies hâtte in Frankreich nicht vorkommen können, indem da selbsi, wenn zwei verschiedene Strafen konkureiren, die mildere Strafe angewendet werden muß,

[Movgens 10 Uhr

N \Vermeidung der

Murchin und Libbuow c. p. verorditelen Vormund schaft und mit Beziehung auf die den Stralsundi schen Zeitungen in extenso inserirten Ladungen vom | heutigen Tage, werden alle und jede, welche an die | Verlassenschaft des verstorbenen Gutsbesißers F. F. | Homeyer, in specie an die dazu gehörenden, im Greifs- tungen

des verstorbenen Gutsbesißers F. F. Homeyer auf Kdnigl L

folgenden Termine, als y am 30, Septbr., 21, Oftbr, und 9, Novbr, cr. [Erasmus Ernst

/

| Datum Greifswald, den 28. August 1841. Preuß, HDöofgericht von Pommeen u. Rügen.

i 4: Mit Beziehung auf die den Stra ri i gchò ( en vollständig inserirten L walder Kreise belegenen Allodialgüter Murchin und gen Tage, werden alle und Libbnow c, p. Forderungen und Ansprüche haben, dazu berechtigten Futestaterbinnen ne zu deren Anmeldung und Beglaubigung in einem der geantwortete seitherige Majorats- und

Verlassenschaft des K.

am 30, Novb!. cr. zu erkennen- [über geführten, jeßt

v, Möôlle v, Praeses.

ber d. J A e E 5

lsundischen Zet-

jede, welche an die den erdings aus S (ain öideifommiß K. Geheimen Raths, Grafen

Friedrich von Küssow, aus der Zeit

fast um das Zehnfache häufiger als im Jahre 1838,

vor dem Königl. Hofgericht, bei der von der dafür bisher bestandenen Kuratel dar- J Vin Ie A / [1 : abgeschlossenen l Auf den Antrag der für die minorennen Kinder Präflujion, hierdurch aufgefordert, [insbesondere aber aus diejer Berwaltung selbst, an L noch Forderungen und Ansprüche irgend einer Art machen zu können glauben, zu deren Anmeldung rende, vor dem Vogel No. 1082 zu Nordhausen be - und Fuslifizirung in einem der folgenden Termine als legene und zu am 14. und 30, Septbr, oder am 21, Oft o-|Haus nebst Zubehör soll

D. / Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht bei S Vermeidung der am 9. November cr. zu erkennen- im Gerichtslokale im Rathhause daselbst dfentkich adungen vom heuti-| den Präfluston hierdurch aufgefordert. È i Datum Greifswald, den 14, August 1841. ) Königl, Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen, | Gerichts-Registratur eingesehen werden, V. Möller, P raeses,

Meteorologishe Beobachtungen.

1841. Morgens Nachmittags Abeuds | Näch einmalige 30. Sept. 6 Uhr. 2 Uhr 10 Ubr. Beobachtung. Luftdruck .…. . (336,31 Par.|334,01 Par.| 333,84 Par. Quellwäeme 8,2° R.

Luftwärme -- 12,3" R. 4-20 a” R. + 15,1° R. | Flusswärme 12,1° R,

Thaupunkt ... + am. -{- T R + 10,5° R. | Bodenwärme 129° R Duustsättigung | 41 pi. 44 pCi. 76 pCt. Ausdünstung 0,04 E Rh Vats heiter, bezogen, halbbeiter. | Niedersechlag (0),

P E | S. S&W. SW, Wüärmewec hsel/ 20,4" Wolkenzug... SW, -+ 11,0"

Tagesmittel: 331,72 Par. 1/9 B... 1 10,7° R... 67 pCt. SW V erliner Bar ge.

Den Il. Oktober 1841.

x : Pr. Cour. : p R Fonds. ch S Actien, Pr. Cour. / Brief. | Geld. Brief. | Geld St. Schuld - Sch. (4 | 104% 1034 Brel. Pots. Eisenb. | 9 | 122! 22 Pr. Engl. ObI.30,/4| 102 do. do. Prior. Act, 47 102! Präm. Seb. dex Med. Lpz. Eiseub. |— 112 Seebaudluug S0, 7T9% 1 do. do. Prior. Act |4| 102% Kurm. Sebuldyv. 35 102! 101° Berl, Aub, Eisenb 1047 L314 Berl. Stadi - 0b 4 | 1035 1037 J do. do. Prior. Act. 4) 102 1017 Elbinger do 35 160 997 f Düss Elb. Eiseub. | 5 937 - Danz. do. in Th. |— 14 do. do, Prior. Act. | 9 | 103 j Westp. Pfandbr. (37| 1023 Rhein. Eisenb 5 957 94: Grossh. Pos. do. 4 | 1055 | Ostpr. Pfandbr. |32| 1027 N 911 Pomm. do S T0 | 1025 A Mors E | Kur- u. Neun, do 3 5 1012 Friedrichsd’or 1:3 13 S I IAKG da Zi 102 A udere Guldmü : zeu à 5 Th 7 Sia ¡ A Disconto =_ 3 { Auswärlige Börsen. Amsterdam, 27. Sept. Niederl wirkl, Scbuld D117, 52 do. 10125 wr S Or 5 [A | q Y . r 1 Kauz. Bill. 29 ie V, Spau 19 6 . Passìve, 9 c; Ausg. —. Zinal. Vreussa,

Präm. Sch. —, Pol, Veslerr.

Frankfurt a. M., 28. Sept. Oesterr, 5% Met. 1075

x

G 4% 991 6

257 995 G, 127 245 Br. Bank-Aot. 1917. 1915. Partial. Obl R zu 5900 FL 138 úe 138%. Loose zu 100 FL Preuss., Präm, Sch, S] «6 do; 45 Anl. 1025 G. Polo, Loose 745 G. 0% Span. Anl. 207. 202, 219 Holl. 50%, 502! i

Eisenbalin - Actien. St. Germain —-, Versailles rechtes Ufer do, liukes Münuchen - Augsburg Strassburz Basel 245 Br, Leip iz Dresdeu 100; G, Köln - Aachen 992 G

Hamburg, 29, Sept, Bank-Actien Eugl. Russ. T0S?,

London, 25. Sept. Cons. 895, Belg Neue Anl 215 F M O a O R Engl. Russ. - Bras. 08. Columb. 205, Mex, 25%. Peru 154. Chili :

Petersburg, 24, Sept, Lond. i Par. 300 Fl, do. 900 FL

3 Met. 397. Uamb. 345, Paris 412

Poln do, 200 Fl 257

zonigliche Schauspiele.

Sonnabend, 2. Oft, Im Schauspielhause: Werner, ode1 Herz und Welt, Schauspiel in 5 Abth.,, von Karl Gukkow.

Sonntag, 3, Oft, Jm Opernhause: Der Feensee, große Oper in 5 Abth.,, Musik von Auber, Ballets von Hoguet, (Dlle Grünbaum: Margarethe.) |

Drese der Plaue: En Pas in den Logen des ersten anges 1 H, 10 Cor, U, W. : j

m Schauspielhause; Der Bevollmächtigte, dramatische! Scherz in 1 Akt, von Frau von Weißenthurn, Hierauf T Schleichhändler, Possenspiel in 4 U, Von E, Raupach. S Montag, L, O, m S chauspielhause: Auf Begehren Die Lâsferschule, Lustspiel in 5 Abth,, nach Sheridan, für Deutsch Bühne bearbeitet, von Leonhardi, E

F 16

Üoönigsstadtisches Theater. Sonnabend, 2 M (Ztalienlschè a, nell’ Imbarazzo, (Der Hofmeister {11 bulla in \tli. Musica del Maestro Gaetano Donî elti, Sonntag, 3, Okt. Der Postillon von Vogelsdorf. Parodi rende Posse mit Gesang in 3 Akten, i Montag, 4, Okt. (Jtalienische Opern - Vorstellung.) Too: quato Tasso, Opera in 3 Atti, Musíca del Macstro Dóoni etti

Opern - Vorstellung.) (N) . Y Y Berlegenheit.) Ünei 1

Marktpreise vom Getraide. : Berlin, den 30, September 1841. i Zu Lande: Weizen 2 Rihlr. 20 Sgr., auch 2 Riblr. 10 © Ol: Roggen 1 Nthlr, 15 Sgr. ; große Gerste 1 Rihlr. 8 Sgr. ; kleine Gerste 1 Rihlr.; Hafer 25 Sgr., auch 21 Sgr. 11 Pf; Erbsen 1 Rtblre 20 Sgr, Eingegangen sud 49 Wispel 12 Scheffel, ZU Wasser: Weizen 2 Rihlr. 26 Sgv. 3 Pf., quch 2 Sa SD , Moggen 1Rhlr. 19 C A O Pf. 9 Pf. Eingegangen sind 110 Wispel. Mittwoch, den 29, September 1841, Das Schock Stroh 9 Rthlr., auch 7 Rihlr. 20 Sgr ner Neu 1 Nihil, 0 Sgr, qu) 20 Sar,

Branntwein-Preise. Oie Preise von Kartoffel-Spiritus in der Zeit vom 23. bis incl 30 Ge O G Que 105% 17 Rthlr. pro 200 Quart à 54 yCt. oder: 10,800 pCt, nach Tralles. Korn-Spiritus obne Ge schaft. / Berlin am 30. September 1841. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin

2 Miblr auch 1 Nthlr. 18 Sgr

Der Cent

A T R A r Verantwortlicher Redacteur Dr. F. W, Zinkeisen.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober - HofbuchdruckercF

Nothwendiger Verkauf. Land- und Stadtgericht zu Nordhausen Das zur August Fleckschen Konkursmasse geh.

Verwaltung,

12,907 Thlr, gerichtlich abgeschäßte “am 4, März 1842, Vormittags 11 Uhr,

meistbietend verkauft und fönnen die Taxationsver- handlungen und der neueste Hypothekenschein in der

Beilage

Beil

Deutsche Bundesftaaten.

Da wiederholte traurige Erfahrun-

Schwerin, 26. Sept.

; ; (chádlichfei Bulldog-Hunde en die große Gemeinschädlichkeit der sogenannten 9 aUEaA U und durch solche Thiere sogar Menschenleben ge- fährdet worden sind, so haben sich die Regierungen zu Schwerin

und Neu- Streliß bewogen ge

Cv ordnen: „Daß vom 41. November d. Z. ab feine Art von Bulldoggen welter

funden, unterm 31, August zu ver-

in beiden Ländern

gehalten werden soll, jede Ueber-

ino E » Z tretung dieses Verbotes, neben sofortiger Tödtung des Hundes,

mit einer nach den Ver messenden, zur Halfte den

mögens - Verhältnissen des Besißers abzu- 1 Denuntianten und zur anderen Halfte

der Orts-Armen-Kasse zufallenden Geldskrafe von 5—50 Rthlrn,

Gold oder, im Falle des Unvermögens, tsp nißtrafe zu beahnden ist,“ Sämmtlichen Polizei: Pflicht gemacht, auf die Befolgung d

mit entsprechender Gefäng- ehörden is ieser Verordnung von Amts

zur

wegen mit aller Strenge zu wachen, die nah dem 1. November d. J, etwa in ihren Bezirken betroffenen Bulldoggen unnachsicht- lih tódten zu lassen, von deren Besißern aber, ohne Ansehen der Person und des Gerichtsstandes , die verordnungsmaßige Strafe

wahrzunehmen.

Ausgenommen von diesem Verbote sind allein

diejenigen Bulldoggen, welche mit einem sicheren Maulkorbde ver: schen und zugleich an einer Leine befestigt oder auf andere in jeder Hinsicht völlig sichere Art von reisenden usländern durchs

Land geführt werden.

Belgiens Haudel während des Jahres 1SLD.

Die „allzemeine Uebersicht von dem Handel Belgiens mit dem Auslande während des Jahres 1839“ ist so eben erschienen und beginnt mit einer Aufzählung der Haupt - Bestimmungen der die Bewegung des Handels betreffenden Geseße, : Uebersicht des Belgischen Handels während der Jahre. 1834 1839, Der Schluß des Werkes enthält das Spezielle über den Ein- und Ausfuhr- Handel, die Entrepots, den Transit-Handel und die Schifffahrt während des Jahres 1839, etwa 390 Seiten in Groß-Folio. Die nachstehende Uebersicht ent- halt die Resultate der Jahre 1834—1839:

Sin fuhr.

Zu Lande.

Fr. Fr. 1834 66,090,650 126,818,776 1835 65,787,390 133,182,284 1336 76,466,612 132,531,120 18327 86,005,261 437 1838 87,598,551 150,454,108 1839 86,385,319 130,982,317

G e Ui VE TE,

Fm Ganze

Fr. 192,909,4“ 148,969,67 208,997,732 074,539 223,079,800 238,052,659 217,368, 189

U S

Belgische Lebensmittel und

Waaren. Zu Lande, Zur See. Fr. Fr. 1334 76,393,908 39,147,009 1835 93,542,632

u R A 92,839/487 44,489,339 L L A Fb 52,768,73I

49,210,372

91,975,665 1837 85,079,869 1838 104 082,317 88,082,447

1 44,495,062 1: 1 1:

8,037,695

9,569,208 156,852,054 437,892,819

Ausländische Le- bensmittel und

Fm Ganzen. Waaren.

FL.

812,152

Sodann folgt die

22,667,752 20,730,703 25,705,145 36,728,466

pre m tp

27,173,751

Das Ganze bildet

Davott

verbraucht.

Fr.

182,057,851 172,687,820 187,216,267

200,357,896

201,204

381

179,297,766

S

17,249,509 135,790,426 160,105,447 165,542,855

Gesammt Ausfuhr,

E

155,274,393 193,579,920

175,066,486

Die vorstehenden Angaben werden durch folgende Uebersicht der in Belgien eingeführten und verbrauchten fremden und der

Cnt E Niederlande D: Aa e A Hannover und Oldenburg... Oeskerreich mit der Lombardei UND Mea h Et I Sardinien und Piemont ; Din E Toskana, Kirchenskaat u. st. w. . Neapel Und Sitillen RNUblNO aa, otryse Meklenburg - Schwerin... Schweden und Norwegen. England (Gibraltar, Malta, Jo- nie Nel) e, d, es Spanien (Kanarische Jnseln)

verbraucht in

Belgien aus:

3/,004,270 Fr.

31,020 281 17,967,057 2345,334

ore Cyr 157,270

370,219 430 332,215 217,641 1,028,299 10,271,160 1,936

be pg Zuf

2,086, E

/

P Y

f

w J

je C] R

I

7 49 Di ,19 - D 05,453

p

k

/ r

pi zuy i pi

1,579,029 330,599 20,456 706,093 19. 780 223,480 1,033,630 29,008 1,612,554 3,990,152 4,320 4,875,899 4,849,995 1,244,565 601 37,602

u

us Belgien ausgeführten inländischen Artifel ergänzt : Eingeführt und

Ausgeführt aus Belgien nach:

19,226,095 8,429 096 648,064

105,251 162,481 161,307 30/306 185,915 539 601 28,411 436,339 19,28:

1

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Einiges über die Armee, die Küsten-Vertheidigung und das Militair-Budget der Vereinigten Staaten

von Nord-Amerika. « eaQereits im Jahre 1840 richtete der Staats-Secretair oder Minister des Kriegswesens an den damaligen Präsidenten van Buren einen Rapport über den militairischen Zustand der Ver-

einigten Staaten von Nord-Amerifa,

Seitdem haben verschiedene

age zur Allgemeinen

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Umstände neue Veränderungen hervorgerufen. Der neue Rapport, welchen der Staats - Secretair des Krieges, Bell, an den jeßi- gen Prâsidenten der Vereinigten Staaten, Tyler, richtete, verdient demnach eine nähere Beachtung, um so mehr, da dieser offizielle Bericht sowohl in seiner Abfassung als in seinen kurz erläuterten Angaben sich wesentlich von der Breite und Unklarheit der fcühe- ren ähnlichen Militair-Berichte entfernt hält und in jeder Hinsicht ein praftisches, wohlgeschriebenes Dokument zu nennen is, Ei- nige Englische Blâtter haben demselben geringe stylistische Eleganz vorgeworfen, uns scheint er jene Kürze und Klarheit zu verbin- den, welche bei militairischen Angaben besonders wünschenswerth sind,

Herr Bell legt in seinem vom 31. Mai 1841 datirten Be- richt sein Verwaltungs-System, {o wie seine Ansichten ber die Mittel dar, die Küsten der Nord-Amerikanischen Freistaaten „in einen passenden Vertheidigungs - Zustand“ zu verseßen,

Aus dem Berichte erhellt, daß die politischen Verhältnisse der Vereinigten Staaten allmälig eine größere Berüsichtigung der Armee, der Marine, des Materials und der Küsten-Vertheidigung bedúrfen, um jedwede plöblihe Landung, so wie unerwarteten Ueberfall oder Angriff vom Meere aus oder nach den Kanadischen Gränzen zu, wirksam entgegentreten zu fönnen, Herr Bell theilt ebenfalls mit, wie er seit seiner fürzlih angetretenen Verwaltung sogleich eine allgemeine Revision der Armee-Zustände anbefohlen habe, um demzufolge den wirklichen Zustand derselben faktisch z1 erfennen und sodann die nöthigen Reformen eintreten zu lassen, Alle Dokumente, welche zu diesem Zwecke von dem Staats-Se- cretair des Krieges eingefordert waren, fonnten jedoch unmöglich zur Zeit des 31. Mai bereits eingegangen seyn, indem die große Ausdehnung des Nord-Amerikanischen Gebiets dieses verhinderte. Herr Bell kann also in seinem Berichte nur nah den schon er- haltenen Dokumenten Schlußfolgen ziehen.

Ueber die Feindseligkeiten in den Florida’s erfahren wir dem- nach, daß der Krieg daselbst nur {wach geführt wird, und daß, wenn auch nicht für den jeßigen Augenblick, jedoch in einer nicht

fernen Zukunft, sich friedliche Aussichten zeigen, Die BVer- einigten Staaten gebrauchen dort bis jeßt nur 5067 Mann.

Diese Mannschaft \cheint aber Herrn Bell unzulänglich, wenn auch die Streifzüge und Einfälle abgenommen und sich bereits 400 Jndianer unterworfen haben, unter diesen selbst 100 Krieger der Stámme. Dessenungeachtet sind aber neue Öpfer der Vereinigten Staaten nöthig, um die dortigen Feindseligkeiten rascher und energischer zu Ende zu führen, Was die für die Nord- èlmerifa- nischen Freistaaten besonders wichtige Küsten - Vertheidigung be- trifft, die namentlich einige Zeit, als die Differenz mit England friegerisch zu werden drohte, besonders die öffentliche Aufmerk: samkeit erregte und bisher von allen Militairs als unzureichend erfannt worden, so schlägt Herr Bell für ver/| hiedene Be- festigungen 9,693,947 Dollars vor. ou Oen nöthigen Bewaff- nungen der zu befestigenden Punfte ferner 2,403,000 Dol: lars, im Ganzen also 12,096,547 Dollars, ungefähr 60,900,000 Francs.

Unter den neuen Anordnungen des jeßigen Staats -Secre- tairs des Krieges isk auch die zu bemerken, welche die bisherigen Civil- Agenten, die sich an der Spiße der Nord- Amerikanischen Waffenfabriken befanden, durch Artillerie- Offiziere ersekte, indem die Erfahrung gelehrt hatte, daß diese Civil-Beamten nicht die zu ihrer Stellung gehörige Kenntniß und nöthige Disziplin besäßen.

Die Verbesserungen in Bezug auf die Kústen-Vertheidigung sind bis jeßt noch wegen Mangel an Fonds unterblieben, eben so die Bauten an verschiedenen zu Militair- Zwecken nöthigen Ge- bäuden, Der Kongreß muß ersk entscheiden, ob dieselben entwe- der ganz unterlassen oder wirklich beendet werden sollen. Herr Bell erwähnt in seinem Rapporte mit besonderer Belobung die Arbeit des Obersten Torrens, Chef der Jngenieurs , über die all- gemeine Landes-Vertheidigung, die Truppenzahl, welche dazu nöthig seyn, und die Ausgaben, welche eine solche verursachen würde, um alle Nord - Amerikanischen festen Pläße in gehbrigen Stand zu seßen. In dieser Arbeit des Obersten Torrens werden alle die Punkte angegeben, welche derselbe vorschlägt, am Atlantischen Ocean, so wie am Mexikanischen Meerbusen, zu befestigen. Diese Arbeiten würden die oben erwähnten 13 Millionen Dollars auf: zehren, während die zur Besaßung dieser Garnisonen ndò- thigen Mannschaften die Zahl 33,140 erreichen würden, die ge- sammten festen Punkte überdem 2,779 Geschüße verschiedenen Kalibers nebs 5006 Transport - Wagen für Artillerie und Le- bensmittel in Anspruch nehmen müßten,

Außerdem aber bleiben, diesem Plane zufolge, noch eine Menge Seehäfen, Buchten und Strand-Magazine oder an- dere Punkte übrig, die im Fall eines Krieges die Raubsucht reizen oder zur Landung auffordern könnten, welche alle ebenfalls einer Art Vertheidigungs - Zustand bedürften, um Widerskand leisten zu fönnen, da sie außerhalb der Haupt-Verthei- digungslinie gelegen sind und sonah zu den Arbeiten zweiten Ranges oder zweiter Linie gehören, Früh oder spät muß jedoch auch zu diesen Arbeiten geschritten werden, um die Landes - Vertheidigung vollständig und systematisch zu gestalten, Der Oberst fixirt die Kosten dieser Arbeiten zu 19,522,824 Dol- lars, die Bewaffnung dieser Punkte würde 3,735,320 Dollars fosten und 5566 Fuhrwerke, 5447 Geschúße verschiedenen Kali- bers, so wie eine Besaßungs-Mannschaft von 30,495 Mann, ver- langen. Die Total-Ziffern der allgemeinen BVertheidizungspl ne des ganzen Landes würden also die folgenden seyn: 63,835 Mann zu den verschiedenen Besaßungen, 10,625 Fuhrwerke zur Verpro- viantirung aller Art, 8276 Geschüße verschiedenen Kalibers, wo- zu eine Ausgabe von 40,630,250 Dollars nöthig wäre, ohne jedoch hierbei den Truppensold zu rechnen. Wenn also die Ver- einigten Staaten auf Vorschlag des Präsidenten eine Anleihe veranstalten wollen, um diese außerordentlichen Ausgaben ins Le- ben treten zu lassen, so muß diese Anleihe“) natürlich in der Art geschehen, daß das Defizit nicht vermehr werde und die Bertheidi- gungs-Plâne wirklich im großen Maßstabe und nicht blos theil: weise ausgeführt werden können, Dabei ist jedoch folgender Um- ftand nicht aus den Augen zu verlieren, daß namlich die regelmäßige Armee der Nord-Amerikanischen Freistaaten sich nur auf 12,000 und einige Hundert Mann beläuft, Die übrige National - Bewaff- nung besteht aus bloßen Milizen, Diese Milizen aber würden zur Beseßung der neu zu befestigenden Punkte und Vertheidigungs- Linien gänzlich unfähig seyn, da das Garnisonhalten in diesen Punften eine Deplazirung derselben erfordern würde, Denn sie müßten aus ihren Provinzen in weit entlegene Orte verlegt werden, Dieses is bei der Organisation und bei der Zusammen-

*) Um alle diese Kosten zu decken, müßte die Anleihe sich bis zu 200 Millionen Francs erheben,

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Preußischen Staats-Zeitung F 273.

seßung der Milizen nicht etwa blos schwierig, sondern unmöglich. Die jeßigen Milizen würden dadurch ganz zu regelmäßigen Linien- Truppen umgeschaffen werden, und hierin liegt eben die Schwie- rigfeit. Außerdem würden die Milizen, welche zu den Gränz- Provinzen nah Kanada und zu den Uferstraßen am Ocean und dem Mexikanischen Meerbusen gehören, natúrlih, wenn sie zur Garnison der Befestigungs-Linien verwendet würden, alle Lasten dieses Militair - Dienstes tragen, während die Milizen aus dem Binnenlande und aus den Mittel: Provinzen gänzlich davon frei waren. Ein solcher Zustand würde eine Ungleichheit in dem Dienste der Milizen und eine Verschiedenheit in den Lasten des Staatsdienstes hervorrufen.

Die Nord-Amerikanische Regierung stößt also hier auf einen der wichtigsten Punkte ihrer politischen Gestaltung und muß noth- wendigerweise jeßt ein politisches Problem zu lösen suchen. Ent- weder der Kongreß verwirft den allgemeinen Vertheidigungs-Plan des Landes und stellt also die politische Sicherheit und Unabhân- gigkeit des Gebiets allen Angriffen oder Zufälligkeiten der Zu- funft bloß, oder der Kongreß bewilligt die nöthigen Summen zur allgemeinen Landes-Vertheidigung, indem er eine Anleihe gut heißt und die Arbeiten energisch beginnen läßt. Jn diesem leöteren Fall aber tritt eine neue, unausdbleibliche Nothwendigkeit klar her- vor, namlich die, daß die Nord- Amerikanischen Freistaaten mit ihrem jeßigen Militair-S ysteme die Landes-Vertheidigung nicht vollständig machen können, also gezwungen sind, eine Ver- mehrung de s stehenden Heeres anzuordnen, das heißt, eine bedeutende Beränderung in der bestehenden Militair - Verfassung eintreten zu lassen. Welche Folgen dieses haben könnte, würde zu weit führen, hier anzudeuten, Auf jeden Fall aber hat dieser gänzlich neue Zustand der Vereinigten Staaten gewiß das Recht, einen Theil der Aufmerksamkeit des politischen Europa's auch auf diese Verhältnisse zu lenken. Ueber den Rapport des Staats- Secretairs der Nord-Amerikanischen Marine werden wir vielleicht

_spâter Einiges sagen, da derselbe sich auch über das Zusammen- wirken der Seemacht und der Land-Truppen zu dem Plane einer allgemeinen Territorial-Vertheidigung ausspricht.

Die Zwiskigkciten mit England sind nicht die einzige Ursache,

welche das Projekt einer Landes - Befestigung in den Vereinigten Staaten so lebhaft angeregt haben, *

(I R A o. L ZA E E E E R E,

“a 0 L E (2 Berzet der Vorlesungen, welche im Winter 1847 vom 28. Of- tober an auf der hiesigen Thierarzenei- Schule gehalten werden.

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O) Herr Geheimer Medizinal-Ra1h und Direktor Dr, Albevs wird Montags, Mittwochs und Feeitags von 4 bis 5 Uhr über ge richiliche Thierheilkunde und Veterinair-Polizei lesen und damit cine praktische Anleitung zu? Anfectigung von Gutachten und Fundschei- nen verbtnden.

2) Herr Professor Dr. med, Reckleben wird Mittwochs und Sonnabends von 11 bis 12 Uhe über die Knochenlehre der Haus- lhieve und Montag3, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 11 bis 12 Uhr über Gesiütkunde und Diätelik des Pferdes Vorträge halten.

3) Herr Professor Dr. med. Gurlt wird über Anatomie der Hausthiere täglich von 12 bis 1 Uhr und Über patheologische Anato- mie Dienstags, Mittwochs und Sonnabends von 2 bis 3 Uhr Vorle- sungen halten. Derselbe leitet die praftischen Uebungeu in der Zoo- tomie, welche täglich des Vormittags und mit Ausnahme des Mitt- wochs und Sonnabends auch des Nachmitlags stattfinden. Unter sei ner Leitung geschehen die Sectionen der gefallenen Thiere, bei welchen derjentge Lehrer ainwvesend seyn wird, in dessen Krankenstall das Thier gefallen if.

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4) Herr Professor Dr. med, Hertwig wird die praktischen Uebun- gen im Krankenstalle täglich von 8 bis 10 Uhr Vormittags und von 3 bis 4 Uher Nachmittags leiten; ferner, täglich von 11 bis 12 Uhr Vorlesungen und MRepetitionen über den 1slen Theil der Chirurgie halten; auch wird er die in den Krankenställen vorkommettden chirür= gischen Operationen verrichten und unter seiner Leitung verrichten lassen, :

5) Herr Professor Dr. philos. Stôrig wird über Geschichte und Encyklopädie der Thierheilkunde, Dienstags, Donnerstags und Sonna- bends von 4 bis 5 Uhr, und Montags, Mittwochs und Freitags von 4 bis 5 Uhr über Erierieur, Züchtung und Diätetik der Hausthiere, mit Ausnahme des Pferdes und Schafes, Vorträge halten.

6) Here Professor Dr. philos. Erdmann wird Montags, Dien- tags, Mittwochs und Donnerstags von 8 bis 9 Uhr Morgens über die Grundlehren der Phystf und Chemie Vorträge und Repetitionen halten, Montags, Dienstags und Freitags von 4 bis 6 Uhr Nach- mittags über Chemie und Pharmacie lesen und den praktischen Unter richt in der Apotheke täglich ertheilen,

7) Herr Dr. philos. Spinola wird mit Zuziehung von Eleven der Schule erkrankte Hausthiere, mit Ausnahme der Pferde und Hunde, sowohl in hiesiger Restdenz, als im Teltowschen, Nieder-Bar= nimschen und Ost-Havelländischen Kreise, in den Ställen ihrer Be- sißer auf Verlangen thierärztlich behandeln. Ferner wird derselbe täglich des Morgens von 8 bis 9 Uhr über den ersien Theil der spe- ziellen Pathologie und Therapie Vorlesungen halten.

8) Herr Professor Bürde hält Montags, Mittwochs und Frei- tags von 2 bis 3 Uhr Vorlesungen über Geschichte der Deutschen Pferdezucht mit besonderer Rückficht auf Preußen.

9) Herr Kreis - Thierarzt und Repetitor Fu ch s wird Montags Dienstags, Donne:stags und Freitags von 5 bis 6 Uhr über den er stet Theil der speziellen Pathologie und Therapie, und Mittwochs, Donnerstags und Sonnabends von 4 bis 5 Uhr Über Arzneimittel - Lehre Repetitionen halten und mit lehteren zugleih eine praktische Anleitung zum Rezeptschretben verbinden. Ferner wird derselbe dem Herrn Professor Dr. Gurlt bei Leitung der zootomischen Uebungen assistiren.

10) Herr Kreis-Thierarzt und Repetitor Weynen wird täglich vont 9 bis 10 Uhr praktischen Unterricht über die zur Anstalt gebrach- ten kranken Hunde und kleineren Hausthiere ertheilen und außerdem dem Herrn Professos Dr. Hertwig bei Behandlung der kranken Pferde assistiren.

11) Der Vorsteher der Schulschmieden Herr Hoffmeister wird die praktischen Uebungen in der Fnstructionsschmiede täglich leiten.

Zugleich wird hiermit bekannt gemacht , daß diejenigen, welche die Aufnahme als Civil-Eleven der Thierarzneischule zum bevorstehen- den Winter-Semester wünschen, sich bis zum 20. Oktober an den Direktor der Anstalt, Herrn Geheimen Medizinal-Rath Dr. Albers, zu wenden und über ihre Qualification nah Maßgabe des Publi= fandums vom 5 Juni 1838 auszuweisen haben,

Berlin, den 23. September 1841.

Königliches Kuratorium- ; Abtheilung für die ‘hierarzneishul-Angelegenheiten,

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