1841 / 319 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 17 Nov 1841 18:00:01 GMT) scan diff

Urtheil darüber vorbereitet ist: ob Gebäude und Lokalität zur Fun- |

dirung einer Jrren-Heil: und einer Jrren-Pflege-Anstalt in, einem | solchen Grade geeignet sind, daß daselbst ohne verhältnißmäßig zu | große Kosten gegen einen Neubau ein so wichtiges Institut zweck- mäßig wird hergestellt werden können. Ueberdies geben Uns seren getreuen Ständen zu erwägen, daß Wir in Unserer Pro- position denselben die Gebäude und Fonds der Irren: Anstalt ¡u Königsberg unter Vorausseßung der Errichtung einer Anftalt in der Nâhe der Haupt- und Residenzstadt zugesichert hatten. Auch wird es einer wiederholten sorgfältigen Erwagung Unserer E Stände bedürfen, ob die Vortheile, worauf die Ba! Loge M Schlosses Heilsberg, in der Mitte der Proving, Aus C A nen gleich stehen, welche von dem 9 A A Sd E auf einem ruhig gelegenen Terra!n R I T E i x für die Direction der Anstalt, für De S Ae, A es für die Wissenschaft, außer den unmittelbaren Zwecken der ¿lnstalt, gn ; dp ea Wabl des Ortes für die Weskpreußische rren:An: stalt sehen Wir noch entgegen, wie denn a: Me Stadt Danzig úber ihren ênscchluß au dél Provinzial-Berband zu erwarten ist. : : e Endlich genehmigen Wir gern, sere getreuen Stände ihre perpetuirlichen Land-Arme [stonen beauftragt haben, von der Verwaltung des sür die nstaiten zu sammelnden Fonds Kenntniß zu nehmen, fic c al itenden Maß nahmen in Betre¡f der Anlagen derselben zu unterziehen und da- hin mitzuwirken, daß der nächste Landtag sich in den Stand e stimmungen zu treffen, damit

der Anstalten begonnen

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seßt sehe, alle noch erforderliche

demnächst unverzüglich mit

werden fönne, | Zu allen Verhandlungen mit den Land-Armen- Kommissionen

: R R i { Del 2 Dab CAnten V9]

1 Wir Unseren Staats : Minisker, ermgachtigt.

23, Befugniß der zu beschließen Die Bemerkungen Ent ordnung

die Befugniß der Kreisstände Ug zu beschließen und

Kreis-Eingesessenen dadurch zu verpflichten, den bei der

ren Berathung in Erwägung genommen wer

g! Zur Prüfung der in Bezug auf die Bertretung der Landaemeinen in den Krei Bersammlungen gemachten ntr aben Wir eine nähere stellung der faktischen Verhältnisse anzeordnet, nach deren Been digung Wir Uns die weitere Beschlußnahme vorbehalten,

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1, Beschleunigung mehrerer Gesche Die Berathung der von Unseren getreucn Ständen in regung gebrachten Geseße: 1) des Gesebes úber die Verpflichtung zur 2 iehender Personen und zur Armenpflege, Gewerbe - Polizei - Beseßes, * allgemeinen Wege-Ordnung, Verordnung wegen Benußung der ( 9) Schul:Ordnung für den Elementar-Unter 6) Anordnungen wegen Verbesserung der zei im Regierungs-Bezirk Gumbinnen, und 7) der Verordnung wegen der Kriminal: Koste1 d _ Unserer Bestimmung gemäß, so wocit gestatten, beschleunigt werden. 2, Ständische Verhältnisse der Rittergüter in den Kirchsptelen reipen, Dombrowken und FJodiaguken,

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Den Antrag, die in den Kirchspielen Trempen, D |

fen und Jodlauken liegenden Rittergüter vou dem altstandischen Kreise Rastenburg zu trennen und sie den Kreisen Darkchmen und Insterburg, ¿u denen fle der administrativen Eintheilung nach gehóren, auch in ständischer Beziehung zu überweisen, sind Wir

zu genehmigen genetgf, pielen belegenen Landgemet-

er ffandichen Berbhaltni (

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unter den anzeführten Verhältnissen, jedoch die Petition der in jenen Kirch| nen nicht erwähnt, die Beränderung de i

aber nicht auf die Rittergüter zu b. schränken, sondern auf die gleicher Lage befindlichen Landgemetnen auszudehnen seyn wird so haben Wir angeordnet, daß Uber diesen Punkt mit dem sian- dischen Ausschusse der Provinz Preußen baldigst Rücksprache ge nommen werde, und behalten Uns, nah Eingang seiner Srkla rung, die weitere Beschlußnahme vor.

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3, Befestigungen am rechten

Aus dem Antrage Unscrer getreuen S \chenswerthen Befestigungen am Wir mit Wohlgefallen den Ausdruck ihrer ehrenwer! Gesinnungen und die daraus hervorgegangene Anregung Bedúrfnisses ersehen, welchem selb{f unter den Seg! Friedens und bei dem glücklichen Bestehen inniger Fr bande mit den benachbarten Staaten entsprechende - feit gebührt. Wir werden daher die schon früher über Gegenstand angestellten Ermittelun wieder aufnehmen und mit der nôthigen Berücksichtigung aller dabei einwirkenden Verhalt: nisse weiter fuhren lassen. l

Was die Erbauung ciner festen stehenden Brücke uber den Weichselstrom anlangt, so halten Wir diese für sehr wünschens werth, um die Provinz in einer stetigen Verbindung mit deu Mittelpunkt der Monarchie zu erhalten und die gegenseitigen Be ziehungen, namentlich für den industriellen Verkehr, zu erweitern, Es i} nur die Frage: ob ‘ofal- Berhältnisse úbcrall die An- legung eines folchen Werkes geslatten und welcher Kosten - Auf wand dazu erforderlich seyn wurde. Vor ciner weiteren Beschluß nahme haben Wir Unserem Minister der Finanzen und des Han dels die desfalls nöthige Untersuchung aufgetragen, i:

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1, Fntelligenz - Blätter.

Was die Petition Unserer getreuen Stände, um Aufhebung des Zwanges zur Publikation dvffentlicher Anzeigen durch die Jn- telligenz-Blätter, betrisst, #0 sind die bereits früher angeordneten kommissarischen Erörterungen wegen dieser Angelegenheit, wobei neben vielen anderen Jnteressen auch die Einkünfte des Potsdam- schen Militair-Waisenhauses wesentlich betheiligt ind; {0 Weit ge: diehen, daß úber die Zulässigkeit einer den Wünschen der Stände entgegenkommenden Abänderung der jeßt bestehenden Einrichtung in einiger Zeit definitiver Beschluß wird gefaßt werden können,

5. Kosten bei Kontumazial -Erkenntnissen 2c.

Die Revision der bestehenden Vorschriften Über die Prozeß: fosten und die Aufstellung einfacher Normen bei deren Ansaß und Einziehung is bereits von Uns angeordnet; die Einleitungen hierzu sind getroffen und die gutachtlichen Berichte der Landes- Zustiz-Kollegien erfordert worden. Es wird dabei näher erwogen werden, in wie weit sich der Antrag um Aufhebung der Bestim: mung, wonach die Kosken eines M U, LTSRRENNLE von dem Kläger vorschußweise zu zahlen sind, verúcksichtigen läßt.

Dagegen mússen Wir dem Antrage, bei Executions - Voll: streckungen, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, die Kosten

faltigen Erwaägu

Arbeiten für die Schiedsmänner entstehen würde,

Ia all UND DODCIL Den Nur (Ner OeSTaul lgen

1420

niht von dem Exccutionssucher zu erfordern, sondern sie nieder: zuschlagen, Unsere Zustimmung versagen, da eine solche Anordnung unablâssige Executions - Verfolgungen von Seiten der Gläubiger hervorrufen und den Staatskassen eine neue große Lask aufbürden würde. Es isk die Sache jeden Gläubigers, bei Execution in das Vermögen seines Schuldners, zu erforschen, ob derselbe Executions - Gegenstände besikt, und wena sich bei der Vollskrek: fung der Execution findet, daß dies nicht der Fall is, die Kosten, die durch seinen Executions- Antrag veranlaßt worden sind, unter Vorbehalt der Wieder- Einziehung von dem Schuldner, wenn er zu besseren Vermögens - Umständen gelangt, vorzuschießen, Auf den Antrag, die Vorschrift der Ordre vom 13, 3Dezember 1836 dahin zu erweitern, daß bei der Vollstreckung von Executionen auch den Männern das nothwendige Bettwerk gelassen werde, einzugehen, sind Wir geneigt und haben befohlen, daß der Ent- wurf einer Verordnung über diesen Gegenskand den sämnitlichen

Landtagen bei ihrer nächsten Zusammenkunft vorgelegt werde.

6, Schtiedömanner. Der Vorschlag Unserer getreuen Stände, dem schieds schen “Tnstitute dadurch eine ausgedehntere Wirksamkeit be »i N 4 e V n06 Gar L i Al ba | j D, cin Bagatell : Prozeß von erihten eingeleitet werde, evor nicht der Klager nad

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zmánni- zulegen,

1 C q habe, bedarf einer forg 1 Aus der egenden Denkschrift Unseres ustiz-Ministers ergiebt sich, daß die gegenwärtige Behandlung der Bagatell: und ÎInjurien-Prozesse zufriedenskellend und zu einer Menderung dieses Zustandes kein praktisches Bedürfniß vorhanden is, imgleichen, daß durch dle vorgeschlagene Erweitcrung der chied6n / nischen irffan ECLÉ U chr bedeutender Zuwachs an inr baben indeß Berathung aber diesen Gegen

“A +4 d Rohkhalto B 2 S n C 8 : eordnet, und behalten die weitere Beschlußnahme

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Burgetltche hescholtener Personen en Stande dat! tadtische Bürgerrecht an bescholtene ‘P

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Besserungs - Atistalten Dem Antrage, in den Straf- und Besserungs-Anstal ‘fen einzuführen, velche der Korper angestrengt Bezug auf die Anstalt zu Jnsterburg durch eine Anordnung nnern bereits entsprochen wo! elche {hon in den allgemeinen H r

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D ? 401 »i Jol5 % N S A E Lande find naher ngen eingele woorden, nach deren % §, "0.5 +951 E A A G ck15 R C0 1A ) 9. 44 Beendigung Unsere getreuen Stände weiteren Bescheid zu erwa

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12, Osiyreußtsches NRemisiton ‘caleme

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Unserer getreuen Stande, d Unseres Finanz-Ministers vom 8, April 1840 U zung der Art. 5 und 6 des Remissione-Reglements vom 25, Y 1779 wieder aufzuheben, konnen Wir als begründet nicht aner- fennen. Die Bestimmung des gedachten Reglements, der zufolge, wenn auf einer Besikung mehrere Scheunen und Ställe vorhan- den sind, und diese (sammtlich abbrcnnen oder neu gebaut werden, nur die Remission für eine Scheune und einen Stall bewilligt werden soll, ist nicht blos beim gleichzeitigen , sendern auch beim fuccessiven Abbrennen oder Neubau der mchreren Gebäude maß: gebend. Daraus aber folgt, daß beim Abbrennen oder Wieder -

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| Aufbau cines der mehreren Gebäude nicht die volle reglementL-

màâßige Remission, sondern nur cin gewisser Theil derselben zu

gewähren, und der leßtere, wie die Verfügung vom 8. April 1840

vorschreibt, nach dem Verhältniß des abgebrannten oder wieder

| aufgebauten Gebäudes zu dem ganzen vorhandenen Scheunen -

| oder Stallraum abzumessen ist. j 13, Beschränkung des Branntwein - Verkaufs.

Die Anträge Unserer getreuen Stände wegen Beschränkung

des Branntwein - Verkaufs im Kleinen werden bei der eingeleite-

ten Revision der in der Ordre vom 7. Februar 1835 enthaltenen | Bestimmungen in Erwägung genommen werden.

14. Handels - Ministerium.

Wenn Unsere getreuen Stände die Bildung ciner abgeson-

derten Verwaltungs-Behörde für Handel und Gewerbe, bei deren

Zusammensezung sowohl auf das landwirthschaftliche Gewerbe,

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als auf die Verhältnisse des Seehandels Rücksicht zU nehmeit wäre, in besonderem Bezug auf die Provinz Preußen beantragen, so machen Wir dieselben darauf aufmerksam, daß bei der Orga: nisation Unserer Central:Behörden allgemeine Rücksichten maß: gebend seyn müssen, 15, Vorlegung von Stecuer-Geseßen zur ständischen Berathung.

Auf den die Bestimmung F. 3 Nr. 2 des Geseßes vom 5, Juni 1823 betreffenden Antrag geben Wir Unseren getreuen Ständen zu erfennen, daß es Unsere landesväterliche Absicht ift, úber alle Geseße, welche Veränderungen in den Steuern zum Gegenstand haben, die Stimme der Provinz jederzeit insoweit zu vernehmen, als Wir dies mit den allgemeinen Jnteressen Unseres Landes und den durch den Zoll: Verein herbeigeführten Verhalt nissen irgend verträglich halten. Es

16, Kompypetenzgelder.

Auf den Antrag Unserer getreuen Stände, den Städten der

dortigen Vrovinz, welche ihre HülfsbedÜrsftigkeit nachzuweisen ver

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mogen, die fruher aus der ( Kasse unter der Benennung ompetenzgelder“ C iffe znadengeschenk ferner

n, konnen Wir f 1, vielmehr muß es in Rücl

elben lediglich bei dem in dem Landtags - Abschiede vom

ober 1838 ertheilten Bescheide sein Bewenden haben. Un etreuen Stände werden die landesväterliche Huld nicht ver: fennen, mit welcher des hochseligen Königs, Unseres in Sokl ruhenden Herrn Vaters Majestät durch die Ordr ) 14,

vember 1835, nachdem 26 Jahre seit Emanatic Sta

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nung und der a sprochenen 3 selbst aufzubri

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die allmälige Einziehung der Kompectenze! aums angeordnet und haben, das längst als

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Uf D 2 Di Taback bepflanzten Behufe del Tabacks: @fteu t, blôs ibrer Lage rfen, fann nicht cinge

che Nachmessung wird nur da die Richtigkeit der von dem Tabacks-Pflanzer erhebliche Lee ed ante t von ihm benußten Grundflächen mit Leic n mit dem geseßlichen Spielraum vo! | der ganzen Fläche, ohne straffällig zu werden, richtig ang wvúrde eine alljährlich teuerl Frmittelun: Bermessung der Flächen weitläufig und kostbar werden Erwägung genemmen werden,

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H edenften, zubauenden ernde Bedürfniß arf ch einer so stellung nicht, da

i rovinz bereits auf Kosten des S! n sich zum Ausbau einzi c chauffirte durch Bewilligung von

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j Tala 90 jenigen, welche!

2 i N tande gebracht

wenn die betheiligten vendung kommenden a ( : 4

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ten des Staats E E irk 4 4 . Dedurfnt CIineso

den Behorden cerorterl

Unsere weitere Bestimmung

19, Stng

Die von Unferen getreuen Ständen in der 9, April c, wieder angeregten Projekte zur Senkunt spicgels in dem Mauer- und dem S pirding - ee, Um JBiesen-Terrain zu gewinnen und del Futtermangel in gend abzuhelfen und zur Kanal erbindung zwischen wenz- und dem Drausen- See, um eine Schissfahrts - : erhalten, sind nicht aus den Augen verloren worden.

R è »xegenstandes

Nachdem rücksichtlich des ersten

nischen Vorarbeiten bereits vollendet sind, ist das ( Pein terium mittelst besonderer Ordre vom 7. Mai c. veraniaßt wo1 den, die erforderlichen weiteren Vorarbeiten möglichst zu beschleu nigen, und sind die Einleitungen hierzu auch bereits getroffen, Ebenso wird Seitens der Behörden auf eine Vervollständigung der Vorarbeiten für die Ausführung des Kanals zwischen den zu leßt genannten beiden Seen eifrig hingewirkt, und soll, sobald die seibe erfolgt seyn wird, mit der |[peziellen Veranschlagung der Ko- sken vorgegangen werden. i Röksichtlich beider Unternehmungen kommt es besonders auf unsichtige Erörterung der Lokal - Verhältnisse an, um überzeugend beurtheilen zu fönnen, ob die durch die Ausführung der Arbeiten mit Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Vortheile in einem richti: gen Verhältnisse mit den Kosten derselben stehen, und ob die Ver- luste so wie die vorherzusehenden Entschädigungs - Ansprüche der ctwa vorhandenen Stauungs- und Nußungs - Berechtigten nicht die Vortheile úbersteigen, welche für Andere zu erlangen sind. Auch kommt es auf eine Erörterung der Frage an; ob und in

welchem Maße diejenigen, welche bei der Ausführung beider Un- ternehmungen besondere Vortheile zu erwarten haben, sich zur V'evernahme cines Theils der sehr beträchtlichen Kosten, sey es zunächst auch nur durch Entsagung von Entschädigungs - Ansprü- chen oder Uebernahme der Verbindlichkeit, dieselben, so weit sie von Anderen erhoben werden möchten, zu beseitigen, bereitwillig finden lassen? Jn dieser Beziehung wird Unser Ober-Präsident das Erforderliche veranlassen.

Die Entscheidung über die wirkliche Ausführung beider Un- ternehmungen muß aber vorbehalten bleiben, bis die Ergebnisse dieser Ausmittelungen vorliegen werden.

Zur Förderung der Landes- Kultur wird inzwischen durch die allmälige Trocenlegung anderer dazu schon geeignet befundener Scen, wie z. B. des Staßwinner und des Kruglinner Sees und deren Meliorationen zu Wiesen hingewirkt und es steht zu er- warten, daß dadurch für mehrere Gegenden, welche geringen Bo- den haben, wesentliche Vortheile erwachsen werden.

20, Löütt®te inmittel von Uns erlassene und durch die Geseß ung publizirte Ordre vom 21. Juli sind Wir den Wünschen

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nserer getreuen Stände insoweit bereits entgegengekommen, als es ohne Aufhebung der Lotterie, welche nach den best / hältnissen für jeßt unausführbar ist, möglich erscheint, 21. SundzolU. den Unserer getreuen Stände über den Sund- 5 desseli ; dung kommende ledigung gefun-

erßoven wird,

einzuziehen.

Mette nSs VOUftanbdia. Crreict WIFO, Do in

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NMuien 01e von Unteren getreue vahrgenommen werden. it diesen Uebelstanden durch Cine TOTATALTIAC, VDV 49. 4 1 L M L Y

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nischten Kommisfion. T1 Al é mol o 1,0515 DElINQDIIIC, TOCICDE LIIL IELG

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* Untersuchung über

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Marienburg gewährt worden ifi, aus llaemeinen Sta ats-Fonds zu bewilligen, Sir Uns vor, zu berücksichtigen, wenn die Untersuchung, mit welcher Wir Un seren Minister der geistlichen, Unterrichts- und Veedizinal genheiten beauftragt haben, die Nothwvoendigkcit, für die Anstalt Haus zu erwerben, dargethan haben und zugleich fesk seyn wird, daß die zur Erwerbung und Einrichtung desielbe erforderliche Summe nicht aus Provinzial-Fonds zu beschaffen sey.

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25. Standbild des hochseltgen Königs Ma1cstäk. Auf die Bitte Unserer getreuen Stände, Unserem in ruhenden Herrn Vater Majestät ein Standbild in Erz und in der Residenzstadt Königsberg aufstellen zu dürfen, i/ selben Unsere Genehmigung, wie die wohlgefällige Anerkennung ihrer dadurch an den Tag gelegten dankbaren und treuen Gesin nung schon durch Unsere Ordre vom 24, März d. J. bekannt gemacht worden, F __ Wir haben angeordnet, daß von demjenigen, was in Folge dieser Resolutionen weiter zu verfügea is, Unseren getreuen Stän den bei ihrer nächsten Zusammenkunft Nachricht ertheilt werde, und verbleiben denselben in Gnaden gewogen. Gegeben Sanssouci am 7. November 1841, (Gez) Friedrich Wilh ¿Lin Prkinz von Preußen. v. Boyen. Mühler. v. Rochow. v. Nagler. v. Laden- bera A jér. Graf v. Alvengolebèn, EiGhErn v, DTh v, Malßan, Graf zu Stolberg.

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1421 Zeitungs -UNachrichten.

Ausland.

FNußland und Polen.

Warschau, 12. Nov. Der Minisker Staats :Secretair hat dem Statthalter des Königreichs angezeigt, Se. Majestät der Kaiser habe auf das Gutachten des Minister-Comités verordnet, daß die im Königreiche Polen in Civildiensten stehenden Russischen Beamten, wenn sie zu höheren Russischen Beamten-Graden er- hoben werden, von dem úblichen einmonatliche! freit seyn sollen.

Der Fürst von Warschau zog in der vorigen Woche 30 der ausgezeichnetsten Schüler aus verschiedenen Klassen der Warschauer Schulen nebs den Professoren zur Tafel im Schlosse, wo sie die Ehre hatten, mit Sr. Durchlaucht zusammen zu Mittag zu speisen.

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Fraukreich. Moniteur enthâlt folgendes See-Minister hat eine Maßregel nothwendig ist, um den Charc 1 zu würdigen. Er hat nämlich on 6 Menaten, die erneuert werden können,

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obne intreten können, und d Marschall den Vorsiß im Minisker also, wie man bereits fúr möglich durch ein neues erseßt werden, so würde Herr as Zusammentreffen mancher Umskände, j ihm nämlich boch 1 Kammer: Dab ¿L einen früberen Ansichten, einen stigung von Paris einzustellen, O aufgebrachten Mittel zur Anlegung der vom j Eisenbahnen anzuwenden. Auch pflegen, so die Frankreich unlängst noch so häufig beun- gten, die Rede if, seine Anhänger stets zu seinem Ruhme an- wufhren, daß man während seiner zweijährigen Berwaltung von feinem Aufstande, keinem Preß-Prozeß, keinem Attentat gegen den König hdrte. Dazu kommt, daß unser jeßiges Kabinet, das frúher mit so entschiedener Energîe seine Haltung gegen die Op position behauptete, daß diese eine Zeit lang ganz in den Hinter- grund trat, jeßt von derselben bedeutende Schläge zu erleiden hat. Denn gerade in Toulouse, wo es, troß der dortigen Unruhen, eine gänzliche Veränderung unter den Behörden beabfichtigte, hat die

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Opposition in den IBahlen vollständig den Sieg davongetragen.

Grofibritanien und Jrland.

London, 10, Nov. Die Einkünfte des jungen Königlichen Prinzen als Herzog von Cornwall, werden jeßt auf 14,000 Pfd. jährlich berechnet. Zur Zeit König Eduard's Ul. beliefen sich die Total-Einkünfte des Fürstenthums Wales nebst denen des Her- zogthums Cornwall und der Grafschaft Chester nur auf 9982 Pfd,

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| Religion, so weit

12 Sh. 7% Pce. Die Jnvestitur des Thronerben, wenn er zum Prinzen von Wales und Grafen von Chester ernannt wird, ge: schieht durch Aufseßen einer Staats-Múke und einer kleinen Krone, wobei er ein Goldstäbchen in die Hand und einen Ring angesteckt befömmt.

Sir Stratford Canning hat gestern seine Reise nach Kon- stantinopel angetreten; er wird den Weg über Triest nehmen.

Der General-Gouverneur von Jndien, Lord Ellenborough, ist am 6ten nah Devonport abgereist, um sih an Bord des „Cam- brian“ nah Jndien einzuschiffen. Die Morning Chronicle fragt, ob Lord Ellenborough, der in frúherer Zeit bereits General- Gouverneur von Jndien war, während der Zeit, wo er jeßt die: sen, jährlich 30,000 Pfd. St. abwerfenden Posten bekleiden werde, auch die 8 10,000 Pfd. St. anzunehmen gedenke, welche er bis- her von seiner Sinefkure bezogen habe. Lord Auckland, sein Vor- gänger, sey wenigstens so rechtlich gewesen, während seiner Amts- dauer in Jndien auf seine Pension zu verzichten.

Der wegen der Fälschung von Schaßkammerscheinen verhaf- tete Schaßbeamte Smith is der Neffe des zu Paris verstorbenen

Smith.

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berühmten Admirals Sir Sidney S

Belgien.

Der Senat hat wiederum Herrn fúr die laufende Session

; sich vor einigentTagen, daß in der Mena- während das Publikum daselbst versam:

Eisenaitter ihres Käfigs durchbrach rze. Der Geistesgegenwart des

em Unglück vorzubeugen, in-

nit Besonnenheit nach dem

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JeSftaaten.

Majestät der König von Preu- 1 hier eingetroffen und in

‘A D ava ( Rio V4 MLHLUOUi4 HUGYC Tui G A

Gleichzeitig sind hier eingetroffen der Wirkliche Geheimerath 1 Stolberg, General-Major von Neumann, Oberst von De CUMTE I t, Gehe Ober-Medizinalrath Dr.

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Taxis sind die: und werden meh-

n, 11, Nov. (MÚnch. Ztg.) Das Befinden Zhrer verwittweten Königin, welches sich seit einigen Ta- at sich seit gestern wieder um vieles ge-

Majestät in der vergangenen Nacht,

wenig geschlafen. Die gestern

n Bulletins lauten: Vom 10. Nov.

uber bestandene Besserung des

Königin ist diesen Abend durch vermehrtes Fieber leider! ver- Bom 11: Nov. „Zhre

Sich diesen Morgen bei

im Athmen beengt.

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R Spanien. man: „Die Beaufsichtigungs - Junta vemolirung der dortige Citadelle dekretirt : Ausführun; ge: Zarcelona zufolge, hat die dor- aufgefordert von dem General-Capi- Der von einigen Journalen ge- ordung zweier Franzosen in Bar-

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E S nen eachricht,

wird widersproche d

furzem den Het- on Francisco de

Zeaufsichtigungs - und h ein Zeder; de Regenten aufzuregen Defret befiehlt, halb 48 Stunden ußer dem Geseß ournalen genannt

Z.) Die Rüstungen wer- jen hier von den Provin- , welche zur Verwunde- hen Diplomatie und des pel versammelt wird.

s Ergebniß der Verhandlungen, welche

pflogen worden sind, um für die evange-

eutscher Nation dieselben Vortheile im Túrki-

naméentlih in Palästina und Syrien zu gewinnen,

Angehörigen der Lateinischen und Griechischen Kirche

zu erfreuen haben, erregt allgemeine Theilnahme. Es bildet

That ein so interessantes Moment der neuesten Geschichte,

daß es wünschenswerth scheint, dasselbe durch eine einfache Dar:

legung der Veranlassung und des Zwecks der Verhandlungen ge- gen unwillkürliche Mißverständnisse zu \chüben.

Die Eintracht der Großmächte Europa's, welcher das Túrki: he Reich seine Selbstständigkeit und die Welt den Frieden zu verdanken hat, bot eine Gelegenheit dar, das Loos der Deutschen evangelischen Christen im Orient wesentlich zu verbessern. Diese Gelegenheit, auf eine seiner politischen Stellung würdige Weise zu benußen, mußte Preußen um so mehr für eine heilige Pflicht halten, als sich mit Wahrscheinlichkeit voraussehen läßt, daß der große Umschwung des kommerziellen und industriellen Verkehrs der Nationen auch die Verbindung Deutscher Protestanten mit dem Morgenlande vermehren und wohl auch von ihrer Seite Ansiedelungen in jenen Gegenden herbeiführen wird. A

Von einem allgemeinen Standpunkte aus hâtte es e Bee derung der Wissenschaft, des Gewerbfleißes und des Handels,

j "C . Erleichter 1 Fedelung vielleicht genügend imgleichen zur Erleichterung det A Sit Bebaidé genomimen End ; J ç 4511805 ° H , erscheinen können, wenn Preußen nur d ohne Unterschied der

M n seinen Unterthanen und Angehdrigen, o9n€ U O } t es bedürfen, sey es als Reisenden oder als

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