“i L S: Hamburg, 15, Nor. Bavk- Actien 1590 6, Bagl. Russ. 1085.
Neue Anl 212. +0 P 295. 35 17 i Peru 135. Chili 71,
6 O1 E S 10. Nov. Cons. 3% 894. B Passive 4X. Ausg. Sch, 10. 21% Holl. 51 E Eva}, Russ. —. Bras. 56® Columb. 197. Mex, L eour. 116. 40. 3% Rente fin cour,
N 5% Span. Rente
F 0 t fiu 4 5% Reute 5% Neapl. 106, 45,
Paris, 12. Nov. : 81/20,
80. 40, Anl. de 1841 fn cour. 4 23. Passive —« 42 984. 3% —. 245
Met. 105 c: de 1839 —,
52 c Nor. . ] S Aul. de 1834 —,
Wien, 12. # : 1560.
1% _—, Bank - Actie
Königliche Schauspiele.
Donnerstag, 18. Nov. Jm Opernhause: Die Gesandtin, ko- mische Oper in 3 Abth. Musik von Auber. (Dlle. Tuczek: An- toinette; Mad. Pohlmann-Kreßner: Mad. Barnek.)
Jm Schauspielhause : Pour le troisíième début de
Bekanntmachungen.
Beoefkaguntmghung wegen
ser Summen ist
j | | |
Verpachtung der in der Nieder-Lausth belegenen Kd- [und auf den am
niglichen Oomainen Vorwerke Sablath- Billendorf, |sicherungsfonds “ Fehsen , Meiersdorf und Rodssock nebsi deren |Gesellschast à 6 Zubehdrungen. «008g. 3 DN Dic in der Nieder-Lausitz, 2 Meilen von de Krets | worden, welche stadt Sorau, belegenen fünf Kdnigl, Domainen-Vor- anzeigen werke Sablath, Billendorf , Fehsen Meiersdorf und Rodstock, die mit dem Haupt-Vorwerke Sablath ver-| bundene Brauerei und Brennerei nebst Krug-Verlags
Brand M ey el
von uns festgestellt worden.
|relschaden - Versicherungs - Gesellschast à 11, Thlr, ein Beitrag von „16 S2 O T
hes wu den resp. Mitgliedern hierdu H C E Ne Dai Schwedt. den 6. Oktobe1 [aupt Direction dert Häagelschäden
Zierold.
1428 Léonide: 1) La Demoiselle majeure. Vaudeville en 1 acte. 2) Bocquet père et fils, vaudeville en 2 actes.
Freitag, 19. Nov. Jm Opernhause: 1) Scene und Arie, von Pacini, gesungen von Dlle. Turowskfa. 2) Konzert für die Violine, (Premier Concert), fomponirt und gespielt von Camille Sivori, Schüler Paganini’s und Mitglied der Philharmonischen Akademie in Florenz. 3) Cavatine aus der Oper: Cenerentola, von Rossini, gesungen von Dlle. Turowsfa. Hierauf: Der See- râuber, großes Ballet in 3 Abth., von P. Taglioni.
Sonnabend, 20. Nov. Jm Schauspielhause: lofti, Trauerspiel in 5 Abth., von Lessing. ___ Sonntag, 21. Nov. Jm Opernhause: ris, Oper in 4 Akten. Musik von Glu. wird als Jphigenia wieder auftreten.)
ov E C1 ‘ — ‘ , - «
Jm Schauspielhause: Treue Liebe, Schauspiel in 5 Abth, von Eduard Devrient.
Emilia Ga-
[ | | |
Iphigenia in Tau- (Frau von Faßmann
Zur Ausbringung die-|schen Buchhandlung (Ferd. M
auf den Versicherungssonds der Ha- | Straße 23, pro Cont der Mobiliar -Brand - V erst herungs-| nafien, 8, 20 Sgr.
40.771.350 Thlr. ein Beitrag von/ : S pro Cent” von uns ausgeschrieben| x «u
“d Septembe1 c. eingetragenen Ver-/ |
l'inze von Jos. Lanner |
84 « 1841 und sind zu haben
NIobili s L ; Í und Mobiliar Bs Sr No 8: Gesellschafst. | Lüde( ke.
L aut
bei T
Versicherungs
Kieckebusch. C. Abendsterne,
von Jos. Lannet!
Walze
rechten, die zugehdrige Teichwirthschaft- wilde Fische-| rei und die Aerndtedienste der Gärtner zu Billendorf, | sollen von Trinitatis 1842 bis Johannis 1862 zusam- men oder in zwei verschiedenen Pachtungen im Wege des Meistaebots verpachtet werden, deren etne \. qus den Vorwerken Metersdorf nebst Zubehdr, die andere j | B. aus den drei Vorwerken Sablath- Billendorf und| Fehsen nebst Zubehör i bestehen würde. Für den Fall der Trennung wird tin dem ersien Pachtiahre bei dec Pachtung A. zu Meiers dorf cin Wohnhaus auf Kosten des Ftskus,- jedoch mit! Hülfe der vom Pächter unentgeltlich zu leistenden | Baufuhren, gebaut werden. _ | S Die Gesammt-Pachtung besicht aus: a) Gartenland . 10 M. b) Acker 1818 c) Wiesen - 1314 d) Hutung 464 c) Teichflächen i 1375 22 | Sd Summa der nußbaren Grundstücke 5014 M. b f) Hof- und Baustellen g) unbrauchhares Land überhagupt Die Einzeln-Pachtung A. würde a) Gartenland. b) Aer c) Wiesen.
und Rodfiock N Gebühren [t Prozesse
nen, hinter
Magdeburg,
5207 M. 65U]R.
16 M. 10 1M. | in Bet H, M. 710 129 342 - 1909 E d) Hütung 193 ¡2 | e) Teichflächen A 23 - 140 | Summa dec nußbaretn Grundstücke 1486 M. 130 LIR.
f) Hof- und Baustellen 7M. 9 R.
g) unbrauchbares Land 94 64 |
überbgupt .…... 41588 M. 23 [1N.| und die Pachtung B.
a) Gartenland.
b) Ader . : 1107 17
c) Wiesen .….…_. N 17A 109 d) Hütung -. ¿ ; 271 = 114
e) Teichflächen.…. 4 4900 = 162 Summa der nußbaren Grundstücke 3527 M. 103
{) Hof- und Baustellen
2) unbrauchbares Land
überhaupt
So
24 M. 84 R.
79 13 =- 3019 I. enthalten. | l
Das Minimum des Pachtzinses ist mit Vorbehalt der hdheren Festseßung, welche 1m Licikgtions Ds ldi mine vorgelegt werden wird, vorläufig ermittelt: zu haben:
l, Für die Gesammt-Pachtung auf | ‘ Dat
6 She 29 Sgr. 10 Pf./ inel, ztel in Golde. |, ura. T 11. Für die Einzeln - Pachtung der Vorwerke Meiers jein Volks -/
dorf und Rodstok auf
1069 Thlr. 16 Sgr. 5 Pf. / incl. {tel in Golde |
| \ | | \
und Fchsen guf E 3354 Thlr. 18 Sgr. 7 Pf., incl. tel in Golde. | - Dex Verpachtung werden die Allgemeinen e D S hiesige Provinz unterm 16. April 1840 festgestellten |QaU® Bedingungen nebst einigen nöthigen Modificationen | H zum Grunde gelegt. Dieselben können, so wie die und Erbe Pacht- Anschläge , Karten u. st#. w./ in unserer Regt-=|!| S, siratur, die Pacht-Festseßungen und Pacht-Bedingun [beim Könige gen guch guf der Domaine Sablath eingésehen wer den. Pacht- Bewerber haben sich vor der Licitation Uber ein disyonibles eigenthümliches Vermödgeir und zwar für die ganze Pachtung von mindestens 20/090
nal:
nung —
und für Sablath, Billendorf und Fehsen von min
wesen —
| destens 15/000 Thle. gehdrig guszuweisen und ten — wirft —
ihre Qualification als Oefonomen ite Be cotni ; E (l Be- scheinigungen beizubringen. glaubhafte Be Der Termin der Licitation if auf den 16. Dezember d. J./- Vormittag 10 Uhr,
Geschichte de
lung vor dem Regierungsrathe von Küster e\ Unier den erfolgenden \ämmtlichen Geboten Vie dio] unbedingte Auswahl vorbehalten. Sucy glle Frankfurt a. d. O.- den 14. Rovember 1841, lin bei F. A. Königliche Regierung,
Abtheilung f
Domainen und Forsten. Sch ärtlich
|
Taka atmacnung-
Für die im Hagelschäden Y : Taczateciakoeten, auf 65,639 Thlr. 14 Sgr. 3 Pf., und | sür die in der ersten Hälste des gegenwärtigen So- cietätsjahres vorgesallenen Mobiliar-Brandschä-
den auf 43,542 Thlr.
LITLrartOC Anzeigen. So eben erschien [haben tn der Stuhrschen Buchhandlung - [Schloßplaß Nr.
Kommissarien in dem dem summagrtschen und dem
Zeit noch anwendbaren, vor und seit dec Gescßes=|_. Fraft dersclben bis zum März incl. 1841 erschiene-| Für d
Zeiltfolge geordnet dieselbe ergänzenden, abändernden ] - den Geseßen, Verordnungen und Reskripten nebt) Tabellen zur genauen Berechnung und Verthei | {ung der Pauschquanten und einem chronologt
schen Register und Stadtgerichts-Secrel gt. bogen in gr. 4.
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Fn diesem Choralbuche 2 TR.|Melodicen des neuen Berliner Gesangbuches, in) 12M. 106 LIR. Noten und Ziffern bearbeitet, 74 [ringe Preis wird Schulvorstehern (Gelegenheit geben, | 42 LIR. (daselbe in Schulen einzuführen,
Bei C. Flemming in Glogau ift erschienen und | durch alle Buchhandlungen
Roth - und Húlfsbuch für Dorfbewoh- | [ner, besonders aber für Dorfgemeinden, Gutsbesißer, | Dorfschulzen, (Gerichtsschreiber; qund P c und M auf S e dis Mochtunag der Vorwerke Sablath, Billendorf| Hetausgegeven vom Regier. Secretatyx T. für die Pachtung der Vorwerke Sablath, Billendo "Zte Aufl. (53 Bogen größtes Oftav-Format). Vit Bas E E |deren in dem seventh Report of Klassen-, Mahl
Das gerichtliche Verfahren - Verträge — Ressort der Verwaltungs- Fusliz - Behörde oder den Ministerien Gesuche, Bitt [schriften oder Beschwerden anbringen wollen |[Stempelwesen Get odeoronitg manns-Fnstitut
Thlr., für Meiersdorf und Rodstock von 8,000 Thlr. verbältnisse — P i de I meine Polizei - Sachen — Wo Polizei und Just Jer E L i j s
Versicherungs-Anstalten [turen — GBeschäfts-Aufsäße — i 3 Preußischen S — Das rasche / e [Erscheinen dreier Auflagen ist das beste Zeugniß für}, „eichnet wurde.” in dem Sessionszimmer der unterzeichneten Abthez-|die Brauchbarkeit des Werkes. R G
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Gesänge der Potsdamer Liedertafel
e di Rer deo! DiveF 7 v T L A: Q F i: 7 - ur die Verwaltung dec direkten Steuern, Für vier Dmer men fomponixt von F. S, . . Heft. Potsdam, Houvat h sche (BuHhandlung. Me 0s j T i fe b weite Heft enthält das Lied: „Jch möchte verflossenenen Sommer vorgesallenen| m Strome raguschen 2c, 2c.//, welches kürzlich
. . r A e “ J ¿s Tut : sind die Vergütigungen, incl. der | dey bs Var Liedertafel in Brüssel vorgetragen,
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vom 9. Oktober 1833 / von D N l jeder concernirenden Position — nah |k H löte u. i — wörtlich abgedruckten,|F. d. Gul O d. ? und erläutern |Orchester {1 Thlr. 20 Sg: 0 ten Style (junge Tänzerin 27s
A von Joh, D t1 auls. Paul, F. d. Pste. Pr. elt ct P d Pfe À 4m, 20 0ar. V, Prets : 1% Thlr. Flôte u. Phle. 15. Sér, L L ; i (
von G.
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N C «ff 4 4 0005 dis f Bon Testamenten |,¡ hen A
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welcher jemals Cte - ; | bezei t ald, U Navsehpietoit für die, we he bezeichnet snd. „g i i Dori et Le, e, Me Bari hterstatter (Major E, Sabine), [ses Beitrages nicht hoch genug
L AS 1
besteht in aus einander folgenden
— Maß-, Múnz- und Gewi Das Schied
Der Dorfschulz und dessen Amts Polizeiliche Dorfordnung — Allge-
| Kraft, welche, alle von cin und de .
|schickten Beobachter Instrumenten ausgesührt, sich du
- Die Gewerbesteuer — Das Po Brief-Titulag- Fremdwörterbuch —
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_ Sonnabend, 20. Nov, (Jtalienische Opern-Vorstellung.) Zum erstenmale: L’Italiana in Algeri. Opera in 2 Atti, Musica del Maestro Rossíini. (Signora Carmela Marziali, vom Theater zu Venedig: Jsabella; Signor Francesco Ciaffei, vom Theater la Scala zu Mailand: Lindoro; Signora Giuseppina Sori, vom Theater zu Venedig: Elvira, neu engagirte Mitglieder der Ztalie- nischen Opern-Gesellschaft, als Debüts.) h #
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Verantwortlicher Redacteur Dr. F. W. Zinkeisen.
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei,
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Breitei Fn allen Buchhandlungen ist zu haben : d | Handbuch der Hauptanzeigen für die richtige Wahl
| der homöopathischen Heilmittel,
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homödopathischen Arzt bezeichnet haben,
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im Suh- und 77 Sgr. lischt mit Ab : 1 Fm Verlage des Unterzeichneten is so eben et ALEN und fhenen und durch alle Buchhandlungen zu erhal n Jahren 1828, ten, Berlin bei W. Besser (Behrentir. H: _ \dolph Erman| Die Wiederherstellung dev ersen chri- : Beobachtungen lichen Gemeinde als cin Mittel zur Ver einigung der verschtedenen chrisilichen Parteten, von Philadelphos, Zeile, vermehrte und gröfitentheils umgearheitete Auslage. gr. 8. geh, Preis 10 Sgr. Die erste Auflage
Declinations Periodische De "hlr.
tellung von Herrn dieser interessanten Schrift er
vetischen Beobachtungen, die untern an- schien in Hamburg und wurde dort und in der Um
the British Ass0-| gegend, ohne dur den Buchhandel verbreitet zu wer London den , vertauft. Es wird daher diese zweite, größ
ScCIence ,
„der grossartigste Beitrag zum magne- tentheils umgearbeitete Auflage auch an anderen Or
wurde,” ten den verdienten Beifall finden und als zeitgemäßes Fnteresse erregen. / Carl Cnoblo ch.
gemacht sagt dei dortige Erscheinen allgemeines „den Vi erth dIe-| Letpztg, im Oftober 1841.
anschlagen, denn er|
Bestimmungen der| Fn unserem Verlage erschien so cben und if in mselben höchst ge allen auswärtigen und hiestgen Buchhandlungen n [Cntamentlich Breite Strape Nr. 8) zu erhalten : ch alle Meridiane | Erinnerungsbuch für das abr L042 in Sibirien bis zu/Dauerhaft und sauber eingebhünden. Pr. grossen Ocean bei| 20 Sgr. o, dass die ganze| Ein schr zweckmäßig für alle Tage des Jahres zurückgelegt und |eingerichtetes und für Federmann brauchbares N0- Beobachtungsorten tizenbuh. Auf jeder Blattseite befindet sich irgend ein Sittenspruch- wodurch cs sich besonders als |Diarium zu cinem h dchst passenden Weih nachtsgeschenk für die heranblühende Jugend empfiehlt. Berlin, Trautwcin & Comp., Roßstraße Nr. 23.
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id dem nörd- len.
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terricht und zur Selbstibelehrung tm cinfachen und doppelten Buchhalten,
gch. 5 Sgr.
enland
Peloponnes. chnitten,
Beilage
Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung F€ 320,
Landtags - Angelegenheiten.
FNhein -Provinz.
Denkschriften zu dem in Nr. 318 der St. Ztg Abschicde,
acgchenen Landkags-
P.romemorla des Ministers des Fnnern und der Polizei ad N. 4672 und 4673 L, A.
betreffend den den Rheinischen Provinzial- Ständen vorgelegten Entwurf eines Geseßes wegen Beschraàn- fung der Parzellirung des Grundbesißes.
Da die Rheinischen Provinzial -Stände sich mit den von den dortigen Provinzial-Behôrden in Vorschlag gebrachten, in den vor gelegten Entwurf cines Gesehes wegen Beschränkung der Pavzelli rung des Grundbesißes aufgenommenen Bestimmungen überall nicht cinverstanden erklärt, sondern ausdrücklich darauf angetragen haben :
die beabsichtigten Anordnungen nicht zu treffen, so wird zwar den Vorschlägen, wenigstens für jeßt, keine Folge zu geben seyn, indeß scheint zur Verhütung unrichtiger Deutung des Zwecks und Fnhalts des in Rede stehenden Geseh - Entwourfs eine nähere Erdrterung der dagegen erhobenen Ausstellungen angemessen.
Set outen Oie S S enthaltenden Theil des Entwurfs, wel- cher sich auf die Festseßung cines Minimi der Thecilbarfeit der Grund stücke bezieht, halten die Stände mit den eigenthümlichen Verhält, nissen, Sitten und Gebräuchen der Rhein-Provinz für unvereinbar, weil, wie sie behgupten, die Parzellirung nux da zu einem solchen (Grade gedichen sey, wo besondere Kultur - Arten, namentlich der Wein- und Gemüsebau und der Anbau von Handels - Gewächsen, oder die Nähe großer Städte und Fabrikorte, überhaupt örtliche Rerhältnisse, die Bevölkerung dichter zusammendrängten, unter die sen Umständen aber jede Beschränkung der Zerstückelungen nicht an ders als nachtheilig wirken könne, insbesondere dic der Bewohner hart treffen, ihr die Erwerbung etnes Eigenthums und fester Obhdachs unmöglich machen und den Werth aller (Grund stücke herabdrücken werde.
Fn den anscheinend nicht genügend beachteten Motiven zu dem Gescß- Entwurf is indeß bereits ausgeführt, daß die gerügte Zer splitterung der Grundstücke keinesweges nur da, wo sie eine natür liche Folge der drtlichen Verhältnisse und eben deswegen unschädlich ist, sondern auch in Gegenden und an Orten in schr erheblicher Aus dehnung stattfindet, wo keine Umstände der von den Ständen ange führten Art obwalten , namentlich in den unfcuchtbarsten Theilen der Regierungs-Bezirke Koblenz und Trier.
Auch sind dort die wesentlichen Nachtheile, welche gus dieser übermäßigen Zersplitterung nicht blos hecvorgehehen können, son dern nothwendigerweise hervorgehen müssen, und nt jelten be- reits hervorgegangen sind, speziell angegeben, und das ständische Gut achten enthäit nichts, wodurch die Nichttgkeit jener auf amtliche No tizen gegründeten Anführungen zweifelhaft würde. Daß aber die drtlichen Verhältnisse Überall berücksichtigt, und Zerstückelungen, welche
nach denselben als nothwendig oder doch unschädlich anzujchen , auf keine Weise erschwert werden sollen, sondern durch Fesiseßung gewisser Gränzen der Theilbarkeit nichts weiter bezweckt worden, als die weitere Zersplitterung solcher Grundstücke zu verhüten, deren Umfang bereits so gering ist, daß fie durch Verkleinerung werthlos werden oder doch erheblich an Werth verlieren würden, geht gus dem Entwurf sclbst deutlich hervor, da nach demselben die Minima nicht allgemein, son dern kreisweise nach dem Gutachten der mit den örtlichen Verhält nien und Bedúrfnissen vertrauten Kretsstände, und zwar für lede E&ulturart besonders, festgeseßt, Hauspläße und Gärten in den Städten aber ganz ausgenommen werden sollten. Wie dies mit den eigenthümlichen vereinbar seyn, und wie solchen, ledigltch die Erhaltung des Rerths der fleinecen Grundstücke und die Wohlfahrt threr Besißer berweckenden Anordnungen cine allgemeine Entwerthung aller (Grund cke und eine Gefährdung der ärmeren Klasse hervorgehen sollte , ist nicht wohl abzuschen. Die dem zweiten Theil des Entwurfs zum Grunde liegende Ab sicht, nämlich die Erleichterung und Beförderung der Konfolidirung des Grundbesißes durch Vertauschung und Zusammenlegung aller cinmzelnen denselben Besißern gehörigen Parzellen erkennen die Stände selbs als heilsam an, halten aber die damit verbundenen Schwie rigkeiten für zu erheblich, als daß von desfallsigen Maßregeln irgend ein Erfolg erwartet werden könne, Daß mit ieder Operation dieser Art nicht unbedeutende Schwie rigkeiten verbunden sind, ist zwar um so weniger in Abrede zu stel len, als in denselben das Motiv zu den vorgeschlagenen Bestim mungen liegt, die sämmtlich dahin gerichtet sind, diese Schwiertg keiten, namentlich guch die in der ständischen Denkschrift speziell hervorgehobenen, so weit zu mildern, als es ohne Verleßung wohl erworbener Rechte geschehen kann ; daß se aber nicht unübersteiglich sind, geht schon daraus hervor, daß, wie in den Motiven angeführt, die Konsolidirung in mehreren (Gemeinden bereits früher im Wege qütlicher Uebereinkunft zu Stande gekommen is. : War dies bisher mdglich, wo der Widerspruch eines Einzelnen genügte, die ganze Maßregel zu verhindern, wo hinsichtlich ieder einzelnen Hypothek und deren Uebertragung spezielle Verhandlungen erforderlich sind, und hinsichtlich der Stempel, Sporteln und son stigen Kotten keine Erleichterung irgend einer Art stattfindet, o dürfte wohl mit Sicherheit auf das Zustandekommen mehrerer Kon solidirungen gerechnet werden können, wenn die Uebereinstimmung von 5 der Fnteressenten für genügend erflärt, Stempel- und Spor tel - Freiheit bewilligt, die Bestimmung, daß die Hypotheken 1ps0 jure von den abzutretenden auf die einzutauschenden Grundsiücke übergehen, getroFen, überhaupt dasjenige angeordnet wird, was nach dem Entwurf selbs mit bedeutenden Opfern für die Staatskasse beabsichtigt worden, Mit der Ablehnung dieser Anordnungen steht auch der Antrag : daß fúr einzelne Vertauschungen , Behufs der Konsfolidirung Stempel- und Sportel-Fretheit bewilligt, für den Fall ausge dehnterer freiwilliger Zusammenlegungen kostenfreie Uebertra gung der Hypotheken angeordnet und der auf die ärmeren Fn terejjenten fallende Theil der sonstigen Kosten guf die Staats Kasse Übernommen werde,
nicht ganz in Einklang, da hiernach dasjenige, was im ausgedehnte
iten Umfang vferirt worden, in einem sehr beschränkten erbeien wird,
Die aus der Gewährung dieses Antrages für die Staats- Kasse hervorgehenden Ausfälle und Belästigungen würden zwar weit gerin ger jeyn/ als die nach dem Gescß- Entwurfe zu erwartenden, indeß dürften solche doch zu den dadurch zu erlangenden Vortheilen in cinem viel ungünstigeren Verhältniß stehen. Jm allgemeinen Kul tur-Fnteresse kann die Konsolidirung nur dann von erheblichem Nuz zen seyn, went ste sich Über ganze Feldmarken und über die Grund stücke aller Besißer erstreckt; durch einzelne Vertauschungen fann zwar möglicherweise der Einzelne gewinnen, das Gemeinwohl aber nie er heblich gefördert werden. Ueberdies liegt die Besorgniß nahe, daß die Bewilligung der Stempel- und Sportel -Freiheit für einzelne Tauschgeschäfte gemißbraucht und auch dann in Anspruch genommen werden würde, wenn denselben ganz andere Zwecke, als der der Kon solidirung zum Grunde liegen. i Es durfte daher unter den obwaltenden Umsiänden angemessen seyn, auf den gedachten Antrag nicht einzugehen, sondern es vielmehr für jeßt bei den besichenden Geseßen zu belassen, :
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Schließlich kann nicht unerwähnt bleiben, daß für die Kreise Roecs und Duisburg, deren Verhältnisse tn mehrfachen Beziehungen von denen der übrigen Kreise der Rheinprovinz abweichen, und auf welche daher der den Rheinischen Provinzial-Sfänden vorgeleg1e Ent- wurf niemals hat Anwendung finden sollen, die Festseßung bestimm ter Gränzen der Theilbarkeit überall nicht beabsichiigt worden, indem die desfallsigen Vorschläge lediglich durch die eigenthümlichen, in den Motiven des Entwurfs auseinandergescßten Verhältnisse veranlaßt worden.
Berlin, den 25, Oktober 1841.
(‘gez.) von Rochow.
Denkschrift
des Justiz-Ministers Mühler,
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Errichtung cines Hypotheken- Amtes
in Elberfeld.
betreffend dle
Die Einrichtung cines Hypotheken-Amtes in der Stadt Elber- feld if schon seit längerer Zeit Gegenstand von Verhandlungen ge wesen. Der Hauptgrund. durch den der Antrag der städtischen Be- hôrde zu Elberfeld auf Errichtung cines eigenen Hyvotheken-Amtes in dem Fahre 1830 gerechtfertigt werden sollte, waren die häuftgen Yerzögerungen, die dem damaligen Hypotheten-Verwahrer zur Lal gelegt werden. Die Sache blieb aber damals liegen, weil die Stadt fich zur Uebernahme der Kosten, welche die Bildung eines neuen Hypotheken - Amtes, und namentlich die Umschreibung der Megister erfordern würden, nicht verstehen wollte. / Wenn nun gegenwärtig der frühere von Seiten des Provinzial-Land auf Veranlassung des Landtags-Deputirten di S C ld, derholt wird, fo if vorerst zu bemerken, daß der Provinzial-Landtag, wett er gleich von Fnkonvenienzen spricht, ohne e N anzugeben, doch weder Über Verzögerungen flagt, noch ge aen die Amtsführung des jeßigen Hyvotheken-Yerwalters Beschwerde vorbrinat, seinen Antrag vielmehr einzig auf die Bestimmungett des (eseßes vom 21. Ventose 7. F. (41. März 1799) |üßt, nach dessen Fnhalt an jedem Orte, an dem ein Gericht erster Fnfianz, oder nach dem heutigen Sprachgebrauche cin Landgericht is, auch cin Hypotheken-Amt seyn soll. Das angeführte Gefeß sagt nun aller dings, was oben angeführt worden, ohne eine Ausnahme von der ausgesprochenen Regel zu gesiatten. Dieses Geseß if aber in dem Herzogthum Berg niemals publizirt worden: der Fnhalt desselben i zwar in dem Bergtschen D vom 3, November 1809 wieder weil aber nach dem Art. 20 des Bergischen Dekrets vom 17. 1811 Über Organisation dex Gerichte mittelst einer Musnahme von der Regel, in Elberfeld, obgleich der Hauptort eines ert ein Gericht erster Jnfianz nicht errichtet werden sollte , so er jeßt erhobene Anspruch nux durch die im Fahre 1834 er Zzildung eines Landgerichts in Elberfeld unterstüßt werden
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Es sprechen aber gegenwärttg sehr erhebliche Gründe dagegen. N dell Franzdstichen Gesebe sollte allerdings an dem Sibe eines Gerichts erster Fnstanz auch cin Hypotheken-Amt seyn, aber der Saß galr auch umgekehrt, daß an dem Sihe eines jeden Hypotheken- Amts guch ein Ge icht erster Fnstaitz war.
Dieser Grundsaß is aber längst aufgegeben worden, wie dies dev Umstand beweist, daß in Krefeld , Malmedy , Bonn, Prümm, Sim mern und Siegburg Hypotheken-Aemter bestchen, ohne daß an etnem dieser Orte eit Gericht erster Instanz Ff} aber der Grundsaß der Feanzösischen Geseßgebung in der Art verlassen, daß an scchs Or tei Hypotheken - Aemter ohne Gericht erster Junstanz bestehen, so läßt sich nicht mehr behaupten, daß an dem Silbe cines jeden Landgertchts auch nothwendig ciu Hypothcken-Amt seyn músse. Das Ünhalt bare cines solchen Schlusses, wie er im Fuleresse der Stadt Elberfeld gegenwärtig geltend gemacht werden soll, wird noch weit bemerkbarer hervortreten, wenn man die gegenwärtige Lage der Sache mit dem Zustande vom Jahre 1799 resp. 1810 vergleicht.
Die Franzdsische Regierung führte eine neue materielle u melle Geseßgebung ein, mußte daher auch die Behörden f wie sie zur Ausführung der neuen Gesche ndthig waren gefundene wurde deswegen rücksichtslos bei Seite geschi neuc an dessen Stelle gescit, weil nux dadurch die Ausführu neuen Geseßgcbhung möglich wurde
Oer auf diese freilich gewaltsame Art herbeigeführte stand existirt gegenwärtig schon Über 30 Fahre im He Berg: handelt sich gegenwärtig nicht von ciner neue buna, nicht von ciner Veränderung der Geseßgebung, st einer einzelnen Maßregel, welche vor 30 Fahren ganz fi ausgeführt werden können , wie sie an vielen Orten wirklich führt worden, deren Ausführung aber jeßt so bedenklich if nur in ciner dringenden Nothwendigkeit ihre Rechtfertigung würde finden können,
Daß eine solche dringende Nothwendigkeit sich in keiner Hinficht behaupten.
Die Verlegung eiaes Hypotheken-Amtes nach Elberfeld wurde nur für diese Stadt und deren Umgebung von irgend etuer, wenn auch geringen Bedeutung seyn
Für die Kreise Solingen und Gerichts - Bezirk
fann es nur hôchst gleichgültig seyn, ob sie dem zu Dússeldorf oder zu Elberfeld angehören. Es is cine bekannte Sache/- daß die Kapitalisten selten, vielleicht nie, mit denjenigen, welche ein Darlehn nachsuchen, fh persdnlich in Unterhandlungen einlassen, diese vielmehr in der weit allgemci ieren Regel den Notarien úberlasscn, welche die Schuld - Urkunden aufnehmen und deren Eintragung în dte Ou potheken - Register be sorgen. Die Notarien in Elberfeld müssen aber für diese Arbeit eben so gut remunerirt werden, als die Notarien in Düsseldorf. Die (Zebühren selbs find durch den der Notariats- Ordnung vom 25 1822 angehängten Tarif festgeseßt.
Kosten werden also nicht erspart Elberfeld nach Düsseldorf.
Persdönlicher Verkehr mit dem Hypotheken - Amte ftudet nicht satt; ein brieflicher Verkehr mit dem Hypothcken-Amte zu Düssel dorf kann gegenwärtig faum eine Unbequemlichkeit genannt werden weil durch die Eisenbahn die Entfernung von Düsseldorf nach El berfeld beinahe ganz verschwunden ijt.
Wollte man die Verzögerung, welche durch den Verkehr mit dem Hvvotheken-Amte zu Düsseldorf herbeigeführt würde, geltend machen so i zu bemerken , daß cinc solche nur von den Bewohnern Elber felds und der Umgebung behauptet werden könnte, daß aber auch für dicse der Nachtheil, den man zu besorgen scheint, in der That nur scheinbar is.
Beschleunigung is in der weit allgemeineren Regel nur bei der Eintragung wünschenswerth, damit durch cine andere Eintragung der Vorrang nicht vecloren gehe.
Run if aber die geseßliche Hypotheke der Minderjährigen und der Ehefrauen auf das Vermdgen des Vormundes und des Eheman nes nach Art. 2135 des Civil-Geseßbuchs auch ohne Eintragung voll fommen wirksam. - :
Wird eine Conventional- Hypotheke für ein Darlehn bestellt, so fann selbst eine wirklich verzögerte Eintragung dem Kapitalisten kei nen Nachtheil bringen, (weil, wie die tägliche allgemeine Praxis be weist, das verheißene Kapital erst ausgezahlt wird wenn die Hypo- theke cingetragen und durch frühere Eintragungen deren Sicherheit nicht gefährdet ist,
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Möglicherweise ließ sich daher ein aus der Verzögerung der Ein- tragung entsichender Nachtheil tur denken, wenn die Hypotheke aus einem richterlichen Erkenntnisse hergeleitet wird, und mehrere Erkennt= nisse gegen denselben Schuldner ergangen sind. _ Wenn nun diese Erkenntnisse, wie sehr leiht möglich ist, nicht in Elberfeld , sondern in Köln odex Düsseldorf ergangen sind, so î es ganz gleichgültig, ob die Eintragung in Elberfeld oder Düssel- dorf geschehen muß. Was aber die in Elberfeld selbst ergangenen Erkenntnisse betrifft , so sind alle Gläubiger, welche solche erfirittent haben, in ganz gleicher Lage, und sie können in Elberfeld wie in Düsseldorf dur die Aufmerksamkeit und Thätigkeit eines Anderen den gewünschten Rang einbüßen. Es darf jedoch hier darauf auf- merksam gemacht werden, daß alle Eintragungen, welche an demselben Tage stattfanden, unter einander gleichen Rang haben - wie der Art. 2147 des Civil -Geseßbuches bestimmt. Bei der sehr leichten und frequenten Communication zwischen Düsseldorf und Elberfeld fann man sich _ aber ohne ganz besondere Ercignisse unmöglich um tuen gonen Tag nenten: pet aan besonderen Ereignissen lâfit ‘s ( lc ( e - den Sn I nN- Amt in Elberfeld errichtet würde. thi dentfeats Wali an M
Mit allem Rechte darf man deswegen sagen , daß die Errich- tung cines Hypotheken-Amtes zu Elberfeld für die Bewohner dieser s lef felost kaum einen bemerkenswerthen Vortheil herbciführen
TDaaeaecn find die Nachtheile, welche N ov wma S G nüt Aan, D pater h ¡ehe on weit größerer
Fm Ällgemeinen is die Veränderung mit den Hypotheken-Aem- tern im höchsten Grade bedenklich, weil so sehr leicht Verwirrungen entstehen und wohlerworbene Rechte verlore gehen können Des- wegen hat man die früher errichteten Hyv en-Aemter unverän- dert beibehalten, har denselben ihren früheren Amtsbezirk {elb da, wo dieser verschicdenen Regierungs - Bezirken angehört, ungeschmä- lert bclassen, und nur da, w9 cine Verwirrung dexr Gränzen der den bestehenden Hypotheken Aemtern ursprünglich angewiesenen Be zirke wirklich eingetreten war, diese durch legislative Maßregeln be- seitigt , wie durch die Verordnung vom 20. Dftober 1832 gesche- hen ist. e
Will man auch hiervon absehen, so darf man doch nicht undhe- achtet lassen, daß während zehn Fahren nach Errichtung eines Hy potheken-Amtes in Elberfeld aus den Registern beider Hypotheken Aemter Auszüge genommen werden müssen, um den Vermögenszu stand cines Mannes zu kennen , der gegen Bestellung ciner Hypo theke ein Kapital aufzunehmen sucht, daß man ebenfalls während zehn Fahren, wenn eine Suhhastation eingeleitet werden soll, zwei Auszúge aus den Hypotheken Registern zu Düsseldorf und Elber feld nehmen, die Beschla ahme in beiden Registern eintragen, das Subhastations-Patent i B zustellen lassen muß, daß en ch der Beendigung des Collocations Berfahrens dic Löschung in den Registern beider Hypotheken-Aemter aecschehen muß.
Daß hierdurch die Bewetses.
Aber auch nach Ablauf dex zehn Fahre werden diese Ucbelsiände zum großen Theile noch fortbestehen, denn sehr häufig wird der Fall eintreten, daß das Vermögen des Schuldners theilweise in dem Be- zirke von Elberfeld theilweise in dein von Düsseldorf liegt , die Eintragung ciner dieses Vermögen betreffenden Hypotheke daher n den Registern beider Orte geschehen muß, im Falle einer Sub- hastation dic Fnkonventienzen, deren schon Erwähnung geschehen i, sich wiederholen werden, und der Ankäufer der Grundstücke da durch genöthigt seyn wi n Erwerbungs-Vertrag in beiden Registern einschreiben zu lassen. l j
Erwägt man diese das große Bublifum trefendenNachthetle und vecuntiatren Opfer, welche zulcßt dem Schuldner zur Last fallen , und vergleicht man dieselben mit dem Vortheile, welchen die Errichtung cines eigencn Hypotheken - Amtes zu Elberfeld herbeiführen kann, fo wird mant sich leicht Überzeugen daß diese Vortheile durch die Nach (heile bei weitem aufgewogen werdet, daß die lecbteren das große Publikum treffen, während die Vortheile, an sich höchst unbedeutend, nur cther tleinteit Sahl der Bewohner zu Gute kommen. Verbindet man hiermit den Umstand, daß das Bedúrfniß einer Abänderung weder behauptet, weit wentger nachgewiesen if, die Bchauptung eines solchen aber auch durch eine mehr als dreißigiährige Erfahrung wi-
legt werden würde, so muß man sich Überzeugt fühlen , daß dev L zial- Landtags auf Errichtung cines Elberfeld zur Berücksichtigung nicht
Kosten sehr bedeutend werden , bedarf keines
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ite bestrittenen Attributionen errlichen Bestimmun= Ausführung den Behörs=- “forderlichen F! ¡u ertheilen, welche jedoch in-= er Gränzen des uszuführenden Geseßes sth halten mÜs- hm auf keine 2W vidersprechen dürfen.
Nun tit in sen Reglement vom 17, März 1828 hinsichtlich der Landraths - Wahlen verordnet , daß die Kandidaten aus den Rittergutsbe| den notabelsten ländlichen (Krundbestßern im gewählt werden sollen. i
_Daß unter den notab {sen Grundbesibßern diejenigen zu verstehen sind, wel das relativ bedeutendste Grund-Eigenthum nach dem Wortfinne keinem Zweifel un-
aci [N I 1ats-Minister
auszuführen
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im Kreise befißen, ist schot terworfen. Es geht aber auch aus der Absicht, welche der Einrichtung der Landraths-Wahlen zum Grunde liegt, hervor, Hiernach sollen nur solche Kandidaten zu den Landraths-Aemtern gewählt werden, welche dem Kreise und scinen Fnkeressen durch cin bedeutendes, eben um sciner Bedeutung wegen minder leicht verfkäufliches Grund- Ei- genthum angchören , von welchen man daher auch erwarten darf daß se das Landraths-Amt mit Eifer und Liebe zu ihrem Lebens- ¿wecke machen werden, i “Jn den dstlichen Provinzen is die Wahl auf Rittergutsbesißer
beschränkt, weil ihrer dort in hinreichender Zahl vorhanden find, um die erforderliche Auswahl möglich zu machen, und weil hier fast jedes große ländliche Grund Eigenthum zu den Rittergütern gehört. Bei der geringeren Anzahl diefer Güter in der Rhein-Provinz sind aber auch die notabelsten anderen ländlichen Grundbefißer für wähl bar erklärt worden, um den Kreis der Wählbaren zu erweitert.
Welche Grôße des Grund-Eigenthums bierzu in jedem Theile et- forderlich sey, is aber im Reglement nicht bestimmt worden und hat nicht allgemein bestimmt werden kdnnen, da die Verhältnisse in jedem Kreise verschieden sind, in dem einen viele ländliche Güter von bedeu- tendem Umfange seyn können, und man daher, um die Grundbesißer zu den notabelsten zu rechnen, bei einem hohen Steuersaße tehen bleiben kann, während in dem anderen Kreise so große Güter entwe- der in ganz geringer Anzahl oder gar nit vorhanden find und matt fich deshalb mit cinem geringeren Steuersaße begnügen Mete s
Sache der Ausführung war es daher, den Saß [E IEDEN Krets dem Worte und Sinne des Reglements gemäß- aufzufinden und fest-