1841 / 341 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Franzdsische Kabinet auf die Jdee eines diplomatischen oder an- Fg Eingreifens in die Spanischen Verhältnisse verzichtet Fhat, und daß es darauf ausgeht, das gute Vernehmen mit der F Madrider Regierung wiederherzustellen. Einige dem Ministerium È befreundete Journale suchen dieser neuen Wendung der Franzos1- * schen Politik gegen Spanien einen besonderen Anstrich zu geben,

der doppelt fonderbar deshalb erscheint, weil es unmöglich ist, daß irgend Jemand sich dadurch täuschen lasse. So giebt si die

Revue des deux Mondes die Miene, als ob sie zweifle, daß

jemals das Projekt eines Kongresses úber die Spanischen Ange- legenheiten existirt habe. Abgesehen von den Schwierigkeiten der

Ausführung eines solchen Planes mit seinen natúrlichen Konse- quenzen, sagt die Revue des deux Mondes, haben von allen Europäischen Staaten nur Portugal und Frankreich das Recht, im Interesse ihrer Selbstkerhaltung úber das Thun und Trei- ben ihres Nachbars Spanien zu wachen, und wenn Frank- reich eine Einmischung in die Spanischen Zustände für zweckmàä- ßig erachtet, so bedarf es dazu feiner Einwilligung und feiner Hülfe von irgend einer fremden Macht. Wie sollte also Franfk- reich dazu fommen, sein Recht der Intervention in Spanien von einem Kongresse in Frage stellen zu lassen, oder doch es mit den úbrigen Großmächten theilen zu wollen! Diese von der Revue des deux Mondes aufgestellte Theorie mag freilich dem Fran- zöfischen Mationalstolze schmeicheln, allein sie seht mit den Grundsäßen des heutigen Europäischen Völkerrechts nicht minder im Widerspruche, als mit den offenkfundigsten Thatsachen.

Herr Salvandy hat wirkflih, was man anfangs allgemein für eine irrige Angabe hielt, Befehl erhalten, sich für die Erdff- nung der Kammern wieder in Paris einzufinden, um seinen Plaß in dem Palais Bourbon während der Verhandlungen úber die Antworts-Adresse auf die Thron -: Rede einzunchmen. Herr Chas feloup-Laubat soll dieselbe Weisung bekommen haben.

Ungewrodhnlich strenge sind die Sicherheits-Maßregeln, welche die Polizei in Bezug auf den heute zur öffentlichen Verhandlung gekommenen Prozeß Quenisset’s und seiner Mitangeklagten ge- nommen hat. Seit gestern ist die Wache im Palais Luxembourg auf 400 Mann verstärkt, ohne die starken Abtheilungen von Po lizei-Agenten aller Arten und Namen zu rechnen, die den Dienst im Jnnern des Gefängnisses und in den Umgebungen des Puala- stes des Pairshofes versehen. Außerdem sind die Kasernen in den benachbarten Quartieren der Stadt mit Patronen versehen, und starke Patrouillen durchziehen bei Tag und bei Nacht befonders die Vorstädte, welche sonst der Heerd der Volks-Unruhen zu seyn pflegen. Die dffentliche Stimmung äußert sich indessen durch fein Merkmal in einer Besorgniß erregenden Weise. Das Publikum hat vielleicht nie so wenig Antheil an einem politischen Prozesse genommen, als diesmal. Selbst die Neugier isk durch die häufige Wiederholung ähnlicher gerichtlicher Handlungen bei- nahe vollig abgestumpft. Freilich mag man diese Sache von eini- gen Werkstätten des Faubzurgs Saint Antoine aus mit wenigen gleichgültigen Blicken ansehen, allein die Theilnahme der Hand- werker für Revolutionairs von dem Schlage Quenissets ist doch viel zu vereinzelt, um gefährlich werden zu können. Ueberdies hat es der Haupt-Angeklagte durch seine ganze wahrend der Jn- struction beobachtete Haltung mit allen denen verdorben, die \fonst etwa mit ihm \ympathisirt haben würden. Der Ausgang des Prozesses scheint sehr ungewiß, doch glaubt man, daß auch dies- mal die Todesfkrafe nicht in Anwendung kommen werde, da sich Quenisset durch seine Geständnisse und durh seine Reue einigen Anspruch auf eine Milderung des vorauszuschenden Urtheils er- worben hat, und es gewiß unstatthaft seyn würde, die Mitschul- digen härter zu strafen, als den Thäter.

Man spricht von dem demnächstigen Erscheinen eines neuen Bonapartistischen Journals. Das klägliche Ende des vor einigen Jahren mit dem Gelde des Prinzen Louis Bonaparte gegründc- ten Capitole ift von bóser Vorbedeutung für das projektirte Blatt, Uebrigens bedarf es nicht mehr des Beweises, daß, wenn die Er- innerungen an die Napoleonische Zeit noch von einem großen Theile der Nation mit enthusiasischem Kultus gepflegt werden, das Jnteresse für die Familie des Kaisers gleichwohl todt und begraben ift,

Großbritanien und Jrland.

London, 3. Dez. Die Königin hat, wie ministerielle Blât- ter anzeigen, die Absicht, am nächsten Sonntag ihren sogenannten Kirchgang zu halten, und zwar soll die Ceromonie in der Ka- pelle dés Bukingham-Palastes stattsinden. Um bei dem glücklichen Ereignisse der Geburt eines Kronprinzen eine Handlung der K0- niglichen Gnade vorzunehmen, hat Jhre Majeskät dem Staats- Secretair des Jnnern, Sir James Graham, anzeigen lassen, daß denjenigen Sträflingen, welche jeßt an Bord der Verbrecherschisfe zu Deptford, Woolwich, Sheerncß, Portsmouth, Pembroke, Cork und in anderen Gefängnissen sich befinden und durch gutes Be- tragen der Begnadigung wÜrdig gemacht haben, die Freiheit ge- währt werden soll.

Mit dem Befinden der verwittweten Königin hat es sich so gebessert, daß man nun an ciner baldigen vollkommenen Wieder- herstellung Jhrer Majestät kaum noch zweifelt. Gestern wurde in Sudbury wieder ein Bülletin ausgegeben, welches folgender: maßen lautet: „Die in dem leßten Bülletin angekündigte Besse- rung im Befinden der Königin Wittwe hat bis jeßt fortgedauert, und es ist aller Grund zu der Aussicht auf allmälige Genesung Jhrer Majestät vorhanden. Wenn die jeßigen günstigen Symptome fortdauern, so wird kein Búllctin mehr ausgegeben werden.

O'Connell scheint es jebtYauch mit den Whig-Blättern ver- dorben zu haben; die Morning Chronicle hatte ihn bekannt- lich wegen seiner Aeußerungen úber Espartero und úber eine Fran- zösische ZJntervention in den Spanischen Angelegenheiten sehr hef- tig angegriffen; jeßt kömmt auch der Globe und sagt: „Wir stimmen ganz mit der Morning Chronicle darin úberein, daß auch wir die Gewohnheit verdammen, welche bei Herrn O’Con- nell ganz festgerostet zu seyn scheint, jedes unerwartete Ereigniß in den Verhältnissen Englands zu den anderen Staaten als eine Veranlassung zu Drohungen gegen England und zu glücklichen Aus- sichten für Jrland zu benußen. Herr O'Connell treibt dies sogar auf eine Weise, woelche ein Mann von Ehre unter seiner Würde halten sollte. Bei dem erstenLärmen über die neuerlichenMißverständnissemit den Vereinigten Staaten, wer war es da, der zuerst das Unterhaus auf- forderte, sich durch einstimmigen Zuruf dahin auszusprechen, die Sache Mac Leod?s als Sache des gânzen Volkes aufzunehmen? Herr O'Con- nell, Und wer war der Einzige, der die Schwierigkeiten, welchè diese großmüthige, von ihm selbst herbeigerufene Einigkeit herbei- zuführen drohte, zu seinem Bortheil benußte und die gefährliche Lage, zu der er selbst das Zeichen gegeben hatte, zu seinen Gun- sten ausbeutete und es zu einem neuen Gegenstand der Furcht für England und der Hoffnung für Jrland machte? Herr O'Connell. Wer war der einzige Staatsmann auf dieser Seite des Wassers, der bei der ersten Nachricht von dem neuerlichen Versuche, Ma- rie Christine in Spanien wieder einzuscßen, seine Grundsäße da- ran wagte, diese Handlung oder deren befannte Beförderer zu

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_— 1526 loben? Wieder Herr O'Connell. Wir wollen alle bitteren Ge- fühle bei Seite seßen und fragen: kann dies eine gute Politik seyn? Was is der Zweck, dem sie dient? Erschreckt sie Eng- land? Nein. Sie macht England vielmehr einiger. Sie ent- fernt in dem Gemöüthe jedes Engländers jeden möglichen Zweifel darüber, wie er zu handeln hâtte, wenn der mit so vieler Prahle- rei gedrohte Tag kâme. Drohungen gegen die Wohlfahrt Eng- lands sind nicht im Stande, Engländer zu erschrecken, aber sie vermogen wohl, sie dazu vorzubereiten, in der Stunde der Ge- fahr alle inneren Streitigkeiten zu vergessen, Herr O'Connell kann cs auf unser Wort glauben, daß eine jede solche Drohung, die er ausstoßt, jede Schwierigkeit entfernt, die irgend einem Englischen Ministerium entgegentreten könnte, wenn es die ganze Kraft des Reiches gegen irgend einen Feind versammeln müßte. Vorher gewarnt, is vorher gerüstet. Wir werden durch die früheren Jrländischen Freiwilligen nicht wieder überrascht werden. Auch hat Herr O’Connell dabei vergessen, daß jene frú- heren Jrländischen Freiwilligen von denen, welche die von ihm jeßt aufgereizte Abneigung in den Kampf rufen könnte, ganz ver- schieden wären. Hat er vergessen, daß ganz Jrland jeßt kein Unrecht zu rächen, keine Ausschließung abzustellen hat? Hat er vergessen, daß ihm Gleichheit in dem Handel und in den bürger- lichen Rechten zugestanden ist; daß die Entziehung von Rechten wegen der Verschiedenheit der Religion aufgehoben ist; daß in Jrland den Gemeinden ihre Rechte verliehen worden sind? Aus welchem Grunde sollte sich also das Jrländische Volk an die Feinde Englands anschließen? Etwa für seine Unabhängigkeit als Volk, fúr seine Befreiung von dem Joche einer feindlichen Regierung? FJrland licgt uns zu nahe, als daß es seine Unab hängigkeit als Volk durch seßen f

mehr gewinnen kann. ZJrgend ein Schottischer Edelmann, wenn wir uns recht besinnen ein Herzog von Hamilton, belästigte König Wilhelm Ul, einige Zeit auch mit ähnlichem Geschwäß von Lokal-Patriotismus ; da rief der König endlich aus : „Jch wünschte zu Gott, Schottland lâge tausend Meilen weit weg, und Sie wären dort König!“ Unter diesen Bedingungen möchten wir auch O’Connell König von Jrland seyn lassen. Aber Schottland er: fannte zuleßt die Vortheile der Verbindung mit England, Vor- theile, von denen man nie vermuthete, daß die Schotten den ge- ringsten Theil davon erhalten würden. Warum sollte nicht auf gleiche Weise zuleßt auch Jrland sich mit der Verbindung mit England aussohnen ? Wirklich, wenn wir uns nicht ganz täuschen, wird Herr O’Connell bereits sich vergeblich anstrengen, die Kraft des alken Hasses in Jrland wieder aufzuwecken. Wir können der Morning Chronicle durchaus nicht zugeben, was diese Herrn O'’Connell zugiebt, nämlich, daß das Englische Volk im Allgemeinen feindliche Gesinnungen gegen Jrland hege, Wir glauben dies nicht, Da das Englische Volk eifrig protestan- tisch ist, so fühlt es noch stark den alten Abscheu vor dem Papst thume und die Furcht ver den möglichen Fortschritten desselben ; aber die Jrländer, als Jrländer, und abgesehen von der Mitbe- werbung in den Gewerben, werden mit keiner größeren Abneigung angesehen, als denen die Schotten wegen einiger kleinen Provin- zial-Berschiedenheiten unterworfen sind, und wir glauben, daß diese Verschiedenheit eben \o oft Zuneigung erwecke, als Abneigung. Selbst unmittelbar nach der Vereinigung Schottlands, und mit- ten unter den zu dieser Zeit aufgeregten Vorurtheilen, hatten ein- zelne Schotten sich Úber die Gesinnungen gegen sie in der Haupt- stadt gar nicht zu beflagen. Wir glauben auch nicht, daß dies bei den ZJrlândern der Fall ist, obgleich der Häuptling ihrer de mokratischen Partei sich alle Müähe giebt, den Jrländern Haß ge gen die Engländer einzuflößen, indem er ihnen immer wiederholt, daß die Engländer sie haßten,“

Baron von Marschall, vormals Oesterreichischer Gesandter in Washington, hat sich, als der erste Botschafter seines Hofes in Portugal seit dem Sturze Dom Miguels, am 29, November von England nach Lissabon begeben, „Dieser ausgezeichnete Diplomat“, bemerkt die Morning Post, „war ehedem in politischen Din- gen die rechte Hand Zhrer Kaiserlichen Majestät Marien Louisens, der Herzogin von Parma und Piacenza, und leistete dem Oestker- reichischen Kaiserstaat große Dienste während der Unruhen in der Romanga. Er vertrat früher seinen Kaiser auch bei Dom Pedro in Brasilien.“

Die Oxford-Chronicle meldet, daß ein zweiter Geistli cher der Englischen Kirche, Dr. Wackerbarth, von dem Queens: College in Cambridge, wie früher Herr Sibthorp, zur katholischen Kirche übergetreten sey. Pr, Wackerbarth war wegen seiner po lemischen Schriften gegen die Anglikanische Kirche von seiner Pro- fessor-:Stelle an der Universität Cambridge abgeseßt worden.

Die Times behauptet, daß der Zweck des Traktats vom Juli 1840 weder in Syrien, noch in Aegypten, in so weit er in ersterem Lande der Befestigung des Friedens und in leßterem den dortigen Handels-Jnteressen Englands gegolten habe, erreicht wor- den sey, Jnsbesondere müsse es betrúben, daß gerade zu der Zeit, wo vor einem Jahre in Syrien so glänzende Erfolge er- reicht worden, jeßt ein empdrender Kampf zwischen Maroniten und Drusen stattgefunden habe.

Die Morning Post will wissen, General - Major John Grey sey zum Ober-Befehlshaber der ZJndisch-Britischen Truppen in Kabul ernannt. „Dieser tapfere Offizier,“ sagt das genannte Blatt, „erhielt für seine Auszeichnung bei dem Sturm gegen S e- ringapatam eine Medaille, Später that er sich im Peninsular- friege hervor, besonders in dem berühmten Gefechte mit den Fran- zösischen und Polnischen Lanciers bei El Bodon. Bei der Er- stürmung von Ciudad Rodrigo wurde er zweimal verwundet.“

Die Stadt London hat, wie früher den Admiral Sir R. Stopford und den Commodore Sir Ch. Napier, nun auch den General-Major Sir C. F. Smith, welcher bei der Syrischen Ex- pedition die Englischen Landtruppen befehligte, mit ihrem Bür- gerrecht beschenkt.

Dem Vernehmen nach, sollen aus Anlaß der Geburt des Kronprinzen die Herren Clive und Morgan zur Pairswürde und drei Unterhaus-Miktglieder zu Baronets erhoben wer den.

Nach dem Dubliner Journal is das große Siegel von Frland aus massivem Silber seit vorigem Sonnabend verloren gegangen. Man fand es nicht in der Kapsel, als man Gebrauch davon machen wollte.

In Petersfield hat die Bank der Herren Hector und Com- pagnie mit 30,000 Pfd. ihre Zahlungen eingestellt, Aus Manche- sker und Liverpool lauten die Nachrichten sehr ungünstig in Be- tre der Aussichten für den Handel, und es haben drei oder vier Fallissements neuerdings dort stattgehabt. ,

In der Nacht vom Dienskag zu Mittwoch tobte cin Orkan aus Westen, der von gewaltigen Regenschauern begleitet war. Seit vielen Jahren hat man eine solche Nacht nicht erlebt, und der in den Vorstädten angerichtete Schaden is beträchtlich. Auf der Themse, die einer stürmischen See glich, trieben die Schiffe und Barken in allen Richtungen umher, ohne daß jedoch ernstli- ches Unglück geschah, Die Dampfschiffe, welche gestern den Fluß

ónnte, und ist nun auf einen Ÿ Punkt gekommen, auf dem es durch Verbindung mit uns viel F

hinauffußren, kamen um mehrere Stunden zu spät und hatten alle mehr oder weniger Schaden genommen, Gestern Abends erfuhr man bereits, daß an den Küsten viel Unglück geschehen sey. Der Regen artete Stunden lang in förmliche Wolkenbrüche aus; cin Theil des flachen Landes ist ganz überschwemmkt.

Ul. London, 3. Dez. Sie werden mir glauben, daß es hier sehr fill in der politischen Welt ist, wenn ich Jhnen sage, daß das Wappen des Prinzen von Wales und ein Streit in Oxford über eine Professur der Poesie die cinzigen Gegenstände der Unterhaltung bilden. :

Am nächsten Dienstag wird die Hofzeitung den Titel des Erben der Britischen Krone mittheilen und das Herzogthum Corn wall wird in dem Fürstenthum Wales untergehen, obgleich der leßtere Titel nicht mit denselben großen Einkünften verbunden ift, wie der erstere. Als Georg lV., der lebte Prinz von Wales und Herzog von Cornwall volljährig wurde, betrugen die Forderungen, welche er an die während seiner Minderjährigkeit von seinem Va- ter erhobenen Einkünfte machte, 230,000 Pfd. Diese Forderung gab damals zu einem Skandal Anlaß, der gegenwärtig gewiß ver mieden werden wird; aber der Werth der Einkünfte des Herzog thums hat sich sehr vermehrt, und gegenwärtig gehen häufig die Zeitpachten von Minen zu Ende, die dann unter vortheilhaften Bedingungen wieder erneuert werden.

Das Woappen-Amt, dessen Titel und Functionen ebenso my fisch sind, wie die eines Auguren- Kollegiums, hat entschieden, daß der Prinz von Wales das Sächsische Wappen als ein Wappcn schild auf seinem Kleide 1ragen soll. Jch hoffe, es wird cs Niemand mißverstehen, wenn ih meine Zweifel über das An gemessene dieser Entscheidung ausspreche. Der Erbe Georgs | trug unfskreitig das Wappen von Hannover, weil er der alteste Sohn des Kurfürsten von Hannover war, und zu seiner Zeit vet einigten die Könige von England die beiden Kronen sowohl in ihrem Wappen, als in ihrer Person. Aber das bloße Faktum der Abstammung, ohne Besiß und Macht, ist, wenigstens in Britischen Heraldik, ein sehr schwacher Gr das L penschild unseres Prinzen, welches, wie ich Wappen des Souverains seyn wird, etwas

Der Wahlkampf in Oxford zwischen zwei jammerlichen un und unbefannten, vom Publikum und den Musen vernachlässig ten Poeten, den Herren Garbett und Williams, hat nicht ein Odium poeticum, fondern ein Odium theologicum veranlaßt Garbett is der Dichter des Evangeliums, Williams der Dichter der Kirche; die evangelische Partei schwört, der Pindar Orfords: die Puseviten preisen dei David des Katholizismus. Man glaubt,

Sieg davon tragen, und dann wird er 1w( dichte schreiben.

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Brüssel, 2. Dez, Jn der heutigen tanten-Kammer kam unter den Bittschriften cine Gemeinde Kessenik, im Limburgischen, vor, welche einen Theil dieser Gemeinde für den Bau einer Str land abzutreten, protestirte. Herr Hueveners verlangte, Kommission eingeladen werde, über diese Bittschrift eincn Bericht zu erstatten. Der Minister des sich diesem Verlangen zu widerseßen, daß dieses l grundlos und keine Rede von einer solchen Abtretung sey. Scheyven legte den Bericht der Central-Section úber get det Us), Und Her! Os) den Bericht der Kou )en Geseßentwurf, velcher der Yiegierung einen SIO 308 S V ‘tisacion der Belgischen ie Forderungen der offentlichen Schuld erdffnet, nieder, Die Kammer erdffnete hierauf die Erdrterun

get der Wege und Mittel.

“Fnnern

Schweden und Norwegen. Christiania, 25. Nov. (L, A. Z) Unser nâchskes

thing wird auch eine große kirchliche Frage beschäftigen, Es han delt sich nämlich um die wichtige Frage der Gewissensfreiheit, insbesondere darum, ob den Nomisch- Katholischen im Königreicl Norwegen die Freiheit zu gestatten sey, ihre Religion dffffentlich und kfirchlich zu üben. Schon das Storthing von 1836 trug darauf an, daß in Norwegen allgemeine Gewissensfrciheit cing« führt und das Geseß vom 13. Januar 1741, welches dieselbe alle Kulte, den lutherischen ausgenommen, verbot, aufgehohen würde, Der König wies jedoch diese Proposition zurúck. Das Storthing erneute sle 1839; derselbe abschlägliche Bescheid di

Königs folgte. Stimmt jedoch das nächste bevorstehende Stor ching nochmals, also zum drittenmale, fúr die einzuführende R

ligionsfreiheit, dann ist nach dem Grundgeseße Dèorwegens der König gezwungen, die Proposition der Bersammlung anzunehmen,

Deutsche Bundesstaaten.

Augsburg, 4. Dez. (A. Z) Die Anordnungen, welche von Seiten des hochwürdigen Herrn Bischofs von Augsburg und, wie wir aus glaubwürdiger Quelle vernehmen, unter einstimmi- gem Beirathe seines Kapitels hinsichtlich der kirchlichen Trauei feier für das Andenken Jhrer Majeskät der verwittweten Koni gin Karoline getroffen wurden, haben sich des vollen Beifalls Sr. Majestät des Königs zu erfreuen gehabt. Wir sind erma tigt, das hierüber erfolgte Allerhöchste Königliche Handbillet zu veröffentlichen : 4 :

„Mein Herr Bischof von Augsburg! Jhre Zuschriffk vom 2sten nebst Beilage habe Fch empfangen. Fch habe daraus mit Freude cer sehen, in welch würdiger Art Sie die Trauerfeter ur das Andenken der verwittweten Königin Majestät, namentlich in der Domkirche, und überhaupt in Fhrem bischöflichen Kirchensprengel angeordnet haben. Indem ich Fhnien darüber Mein Wohlgefallen zu ertennen gebe, füge Fch noch den Wunsch bei, daß Ste von Fhrer Krankheit stch in Báälde wieder vollkommen erholen mögen. Hiermit bitte Fch Gott, daß Er Sie, Mein Herr Bischof von Augsburg, in seine heilige Obhut nehme. München, 1. Dezember 1841, Ludwtg.“

Stuttgart, 4. Dez. (Schwäb, M.) Wir theilen den wesentlichen Jnhalt der in der Abgeordneten: Kammer gemachten Motion des Bischofs von Ziottenburg mit: „Seit Einseßung des bischöflichen Ordinariats (1828) haben zwischen diesem und dem fatholischen Kirchen-Rathe, als der landesherrlichen Behörde, Vei- handlungen über die Verhältnisse der Staats - Regierung zu dem Bischofe und dem bischöflichen Ordinariate stattgefunden, welche aber zu feinem gedeihlichen Ziele geführt, und deshalb im Okto- ber d. J. von Seiten des Bischofs abgebrochen worden seyen. Der Bischof halte sich nun verpflichtet, seine Wünsche, Bitten und Vorstellungen der Kammer vorzutragen und diese zu bit ten, solche dem Regenten, der Gerechtigkeit liebe und úbe, zur Würdigung und Abhülfe nahe zu legen. Die wesentlichen Bezie- hungen dieser Wünsche des Bischofs sind: 1) Die freie Aufsicht und obere Leitung der Geistlichen; 2) Herstellung der bischöflichen Rechte bei Beseßung der Kirchenpfründen, welche namentlich bei

Beseßung der Dekanate wegen ihrer Verbindung mit Stadtpfar- reien beschränkt seyen; 3) das Recht der Selbstverwaltung des Kirchenvermögens, insbesondere des Interkalarfonds; 4) Visitation der Dekane durch einen bischöflichen Commissair, ohne Mit- wirkung eines ¿ommissairs des Kirchen-Raths ; 5) Beach- tung der (übrigens der Kammer nicht mitgetheilten) Bor- schläge hinsichtlich der Einsegnung gemischter Ehen; 6) Abstellung von Untersuchungen gegen Geistliche in kirchlichen Sachen durch den Kirchen-Rath, ohne vorherige Communication mit dem Ordi- nariatez 7) Auszeichnung würdiger Geistlichen durch Verleihung von Titeln: eines bischöflichen geistlichen Raths oder eines Ehren- Dom: .Kapitulars 2c.; 8) freie Aufsicht und Leitung des Priester- Seminars und unbeschränkte Ertheilung der geistlichen Weihen, namentlich des Subdiakonats, ohne Einholung der Zustimmung des Kirchen-Raths; Y Aufhebung der Censur kirchlicher theologi- cher Schriften; 10) Verlegung der Dienstprúfung der Geistlichen

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an den Siß des Bischofs,

A Leipzig, 6. Dez, Heute ist der „Entwurf zu den Statuten der Sàâchsish-Bayrischen Eisenbahn-Com- pagnie“ ausgegeben worden, über welchen in der für den lten d. M. anberaumten General-Versammlung berathen werden foll. Die darin wiederholten Bestimmungen über die speziellen Verhält- nisse des Unternehmens, das Anlage-Kapital, die Betheiligungen der Regierungen dabei u. dgl, m. waren ganz in derselben Weise chon in der früher veröffentlichten „Einladung“ enthalten, und ich habe dieselben damals in cinem ausführlichen Berichte mitgetheilt. Bon den allgemeineren Bestimmungen dagegen, welche sich auf die Verwaltung der Gesellschafts - Angelegenheiten beziehen und welche im Ganzen ohngefähr dieselben sind, wie sie bei allen ahn- lichen Actien-Vereinen vorkommen, hebe ich nur Einzelnes heraus, was mir ciner besonderen Bemerkung werth erscheint.

Gegen eine úbereilte oder leichtsinnige Aufldsung der Gesell: schaft is Vorsorge getroffen durch §. 7, welcher bestimmt, daß cine folche Auflósung nicht anders erfolgen kann, als „durch Beschluß ciner, nach Production von mindestens 5 der Actien stattfindenden General-Versammlung, in welcher wenigstens 7 der Stimmen für die Auflösung sich entscheiden, und nach eingeholter Genehmigung der beiden mitbetheiligten Regierungen.

Jn Bezug auf die Verbindlichkeiten der Actionaire ist das, durch die zeitherige Praxis in Sachsen eingeführte Prinzip der Actien au porteur, wonach der Actionair jederzeit befugt if, seine z zu verkaufen oder zu vernichten, auch hier, in §. 9 festge-

lten, überdies aber in F, 10 ausdrúccklich ausgesprechen, daß uber den Nominal - Betrag der einzelnen Actien, d. h., also úber 100) Rthlr,, keine weiteren Einzahlungen gefordert werden sollen, diese Bestimmung auch auf keine Weise abgeändert werden fonne, Zur Erläuterung dieser Klausel muß ich erwähnen, daß vor nicht langer Zeit bei einer anderen Actien - Unternehmung in Sach- sen der Fall vorkam, daß die General-Bersammlung, um dem vom Direftorium gestellten Antrag auf Vermehrung des Betriebs - Ka: pitals zu genügen, eine Ausschreibung von Beiträgen auf die aus- gegebenen Actien, über deren Nominal - Betrag, beschloß. Die Minorität erklärte sich jedoch durch diesen Beschluß der Majori- tát für nicht gebunden und brachte die Sache zur richterlichen Entscheidung, welche, so viel mir bekannt, gegen die Masjori tàt ausgefallen is, Dieser Vorgang mag zur Aufnahme der er wähnten Bestimmung in die vorliegenden Statuten Veranlassung zegeben haben, : i Hinsichtlich der Einzahlungen ist bestimmt, daß auf jede 2lctie rhalb einer zweimonatlichen Frist höchstens zehn Thaler ein- fordert werden dürfen (F. 14), und daß die Aufforderung zu Finzahlungen jedesmal 6 Wochen vor dem Termine erfolgen (F, 15). Bei Versäumniß dieses Termins verfällt der Ac in cine Conventionalstrafe von 10 pCt, der Einzahlungs (F. 16), und erst wenn er auf der wiederholten Auffor: derung zur Zahlung nicht Folge leistet, geht er aller aus den fru heren Einzahlungen ihm zustehenden Rechte verlustig, und diese fallen der Gesellschaft anheim, welche die betreffende Actie amor- tisirt und eine neue an deren Stelle ausgiebt (F. 17). Man is

also von den ffrengeren Grundsäßen abgegangen, nach welchen die Ceipzig-Dresdner Compagnie verfuhr, und wonach die Actie schon bei der Versäumniß des ersten Termins verfiel, was allerdings zu manchen, oft unverschuldeten Berlusten, so wie zu zahlreichen Be lamationen und Prozessen Anlaß gab.

Die Einschüsse auf die Actien werden von den jedesmaligen 7chluß-Terminen der cinzufordernden Einzahlungen, die gleich an fangs angezahlten 5 Rthlr. aber vom 1, Juni 1841 ab mit 4 pCt, auf das Jahr verzinst (F, 18). Die Verzinsung hdôrt auf mit dem Schlusse des nach begonnener Benußung der ganzen Bahn nâchsifolgenden Monats März oder September, und es treten dann die Dividenden - Zahlungen ein, deren Hohe sich nach dem Ertrage der Bahn richtet (FF. 19, 22 ff.). Für die Erhebung der Zinsen und Dividenden is eine Präklusivfrist von 4 Jahren vorgeschrieben (F. 30), Ein Reserve- Fonds wird gebildet , sobald der Reinertrag der Bahn, nach Verzinsung des gesammten Anlage Kapitals mit 4 pCt. (also auch des Antheils der Regierungen), noch cinen Ueberschuß gewährt. Doch soll der dem Reserve-Fonds zufließende Theil in einem Betriebsjahre nicht mehr als 25,090 Rthlr., der Reserve-Fonds úberhaupt aber nicht mehr als 500,000 Rthlr. betragen (FF. 32, 33). Alle Bekanntmachungen und Auf: forderungen an die Actionaire geschehen durch die Leipz. Allg. Zeitung und das Altenburger Nachvicwtsblatt, Die fo geschehenen Bekanntmachungen sind für alle Mitglieder der Actien - Gesellschaft verbindlich (FF. 36, 37). Streitigkeiten, welche zwischen Mitgliedern der Actien - Gesellschaft als solchen, oder zwischen diesen und der Actien-Gesellschaft entstehen, ohne verglichen zu werden, sind, mit Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges, durch Schiedsrichter zu entscheiden, Dritte Personen können ebenfalls Streitigkeiten gegen die Actien: Gesell- schaft zur schiedsrichterlichen Entscheidung bringen, welcher sicl diese solchenfalls nicht entziehen darf (F. 39). Gegen diese schieds- richterliche Entscheidung is kein Rechtsmittel zulässig (F. 40).

Regelmäßige General-Versammlungen werden jährlich, und zivar während der Bauzeit in der ersten Hälfte, später in den er- sten 3 Monaten jedes Jahres stattfinden, Außerordentliche kôn- nen zu jeder Zeit, entweder aus freiem Beschlusse des Direkto- riums, oder auf besonderen Antrag des Ausschusses oder die be- treffenden Regierungen, anberaumt werden (F. 46). Die Einla: dungen zu einer jeden General-Versammlung sind, und zwar so weit thunlich, unter Angabe der Berathungs-Gegenstände, minde- stens 4 Wochen vor dem Termin derselben von dem Direktorium zu erlassen (F. 47).

Anträge einzelner Actien- Jnhaber zur Vornahme besonderer Gegenstände in den General-:Versammlungen, außer den statuten: mäßig oder auf Beschluß des Direktoriums und des Ausschusses auf die Tagesordnung gebrachten, müssen mindestens 2 Wochen zuvor bei dem Direktorium eingereicht werden, welches wiederum den Ausschuß davon zu unterrichten hat (F. 51). i i

Der Gesellschafts-Ausschuß besteht aus 24, das Direktorium

Amtsdauer in Leipzig haben (F. 80),

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aus 5 Personen, Nur leßtere erhalten eine Besoldung (§F. 56, 63, 72, 81). Zwei von den Direktoren werden von den beiden Regierungen, die drei übrigen von dem Ausschuß ernannt. Von den leßteren scheidet alle zwei Jahre einer aus und wird durch eine neue Wahl erseßt (§F. 73, 70). Im Uebrigen haben aber alle Direktoren ganz gleiche Rechte (F. 79), Die sämmtlichen Direktoren mússen ihren wesentlichen Wohnsiß während ihrer Ueber die Wirksamkeit des Direktoriums, die Mitwirkung und Kontrolle Seitens des Aus- schusses, endlich úber die Stellung beider Vorskände zu der allge- meinen Repräsentation der Gesellschaft in der General-:Versamm- lung, sind sorgfältige und angemessene Bestimmungen getroffen, welche jedoch speziell anzuführen zu weitläuftig und, da sie nur das aussprechen, was die Natur dieser Berhältnisse gebietet, über- flússig seyn würde.

Darmstadt, 5. Dez. Die Programme für die morgen Mittag um 12 Uhr stattfindende Erdffnung der Stände-Versamm- lung sind erschienen. Se. Königl, Hoheit der Großherzog werden Hdochstselbst die Stände-Versammlung in dem Großherzoglichen Be- sidenzschlosse feierlich eröffnen.

Hefsterreich. JIQWien, 3. Dez. (W. Z.) Se. Majestät der Kaiser

Matrosen erster Klasse, der Fregatte „Vénere“, Franz Meneghetti, welcher bei der leßten großen Feuersbrunst zu Smyrna aus freiem Antriebe ein in cinem brennenden Hause zurúckgebliebenes Türkisches Kind mit eigener höchster Lebensgefahr dem nahen Flammentode glücklich entriß, und die ihm von der Mutter dargebotene Geld: belohnung edelmúthig ausschlug, in huldreicher Anerkennung seiner menschenfreundlichen Aufopferung, die kleine goldene Civil-Ehren- medaille am Bande verlichen.

Schweiz.

Bevn, 30. Nov. (A. Z) Wir gehen wieder einer neuen Wendung der Dinge in der Aargauischen Kloster: Angelegenheit und in den eidgenössischen Verhältnissen entgegen, einerseits durch den Sturz der bisherigen Regierung von Genf und ihres in hei- mischen Verhältnijsen beinahe ängstlich konservativen, in der Eid: genossenschaft hingegen liberalisirenden, ja selbst sogar einen A flug von Radikalismus nehmenden Systems, obgleich das End Ergebniß der in Genf stattsindenden Umgestaltung noch immer râthselhaft i, Hierzu kommt eine neue Bewegung der politi schen Schaukel in Wallis, Der Staats-Rath, der in corpore seine Entlassung eingegeben, hatte sich nämlich auf die Bitten des großen Rathes und dessen einzelner Mitglieder bewegen lassen, die Geschäfte bis zum 1. Januar 1842 fortzuführen. Den 19. November beschloß nun der große Rath in einer stürmischen Sißung seine im Oktober d. J. in der Kloster - Angelegenheit ge- gebene Jnstruction zu verändern und den C taats: Rath zu ermach- tigen, mit der Herstellung des Klosters Hermetschwyl oder selbst mit dem Antrag von Aargau vorlieb zu nehmen, Es ist nun allerdings wahrscheinlich, daß der C taats-Rath nach einer so wich tigen und für ihn \o \chmeichelhaften Konzession nicht auf der Entlassung beharren werde. i

Jn Bern is der große Rath seit dem 22sten versammelt. Die von demselben vorzunchmenden Geschäfte sind mit Ausnahme des Strafgeseßbuchs, welches nicht in dieser Sikung behandelt werden wird, auf einerlei Weise Von Bedeutung. Den größten Theil der Sibung werden die Ergänzungs - Wahlen für den aue tretenden Drittheil des großen Raths wegnehmen, ohne muthmaß liches anderes Ergebniß, als die Wiederbestätigung der bisherigen inhaber der Stellen. Jn der Sißung vom 29ffen wurden sämmt liche austretende Mitglieder des Regierungs - Raths mit großer Mehrheit im ersten Skrutinium wieder gewählt. Jn der heuti gen Sißung wählte man, wie schon seit längerer Zeit bekannt war, den Schultheißen Tscharner zum Schultheißen und Bundes-Prà- sidenten für 1842,

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adrid, 20. Pezuela Flucht befindet, ist vom seil, wegen Theilna Ereignissen vom Oftober zum dde verurthell

Alle Stabs - Offi bon“ sind ihrer Stellen entseßt ziere dieses Regiments betrisst, #o Prozeß entscheiden, ob sie b Regiment bleiben No heute wird an unseren Olozaga, eine offizielle DYote abgeschickt werd binet der Tuilerieen verlange, elnen großen von der Spanischen Gränze zurückzuziehen Barcelona unterdrückt seyen. :

Heut isf das Regiment „Luchana““ hier eingerud wodurch nunmehr der schr beschwerliche Dienst der Yational-Garde erleichtert werdcn wird.

Die Hofzeitung theilt heute das der Königin von Portugal mit, worin fie zu der glú{lichen Unterdrúckung der Unruhen Glück wünscht.

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Strasburg (in West Preußen), 30. Nov. Gestern versammelten sich hier die Stande des Kreises zu einem Kreis tage, auf welchem neben den eigentlichen Kreistags:-Geschäften auch auf den Vortrag des neuen Landraths Herrn Lauterbach ein Ver ein von sämmtlichen Rittergutsbesißern gegründet wurde, der sich zum Ziele gesecßt, auf gemeinschaftliche Kosten den den Kreis durch- laufenden Landstraßen und úbrigen Verbindungswegen eine chaussee- artige Form zu geben, dieselben mit edlen Bäumen zu bepflanzen zu diesem Zweck eigene Baumschulen zu halten, hübsch gelegene Plâße und die Dörfer durch Strauch: und Baumpflanzungen zu verschónern; auch den Wegwelsern, so wie den Brükengeländen cine gleichmäßige gefällige Form zu geben. Zu diesem Zweck sol- len 5 Gärtner und 12 Gehülfen angestellt und zur Beausfsichti- gung der Baumschulen die Schullehrer mit ins Jnteresse gezo- gen 1VCUDCN, a Hs ! N Nach Schließ#ung des Kreistages verehrten die Kreisstände ihrem, nach einem mehr denn dreißigjahrigen Wirken mit Pension in den Ruhestand abgegangenen Herrn Landrath von Wybiki einen prachtvollen und kostbaren silbernen Pokal, der von dem Besißer der Herrschaft Brinsk, Herrn von Czapski, mit einer sehr herzlichen Rede überreicht wurde,

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Das Wirken des Judustrie - Vereins für das Königreich Sachsen.

Das gesammte Gewerbewesen unserer Zeit hat sch ger eimr neuen Grundlage zu entwickeln angefangen. Diese Grundlage if : das Prinzip der Association. Die wesentlichen Eigenschaften diescs Aossociations-Prinzips sind : die frete, nicht durch Rang oder Beruf der Mitglieder, sondern cinzig und allein durch ibr „nteresse an der Sache bedingte Theilnahme der Privaten, dîe vollständigste Oeffentlichkeit der Verhandlungen der so gebildeten Vereine / end- lich die durch jene Theilnahme und durch diese Ocffentlichkeit her- vorgerufene innige und energische Wechselwirkung zwischen denselben und dem allgemeinen Geiste der Nation und der Gesellschaft.

Auf diesen Grundlagen beruhen auch die wohlthätigen Wirkun- gen der gewerblichen Associationen, die von ihnen ausgehende Be- lebung des nationalen Gewerbfleißes, der intellektuellen und mora- lischen Bildung der gewerbtreibenden Klassen, die durch ste vorbe- reitete oder zu Stande gebrachte Aufflärung wichtiger und schwtert ger kommerzieller, technischer, sozialer Fragen, endlich die Vertretung der verschiedenen Fnteressen der Gewerbtreibenden, gegenüber deit Anforderungen und Maßnahmen der Staats Behörden, zugleich aber auch deren Verschmelzung und Ausgleichung unter dem hdheren staatswirthschaftlichen und nationalen Gesichtspunkte. Ua

Daß jene Vereine nicht immer und Überall cine so wohlthätige Wirksamkeit entfaltet, daß sie vielmehr ihren Einfluß oftmals be- schränkten Lokal- und Personal - Fnteressen dienstbar gemacht haben, kann den Vortheil derselben im Allgemeinen nicht aufheben, kann die Wahrheit nicht umstoßen , daß vorzüglich auf diesem Wege der freien Association unser Gewerbewesen zu gedeihen und feste IBur- zeln zu schlagen vermag.

Auch in Sachsen haben sich zahlreiche Vereine der angedeuteteit lrt für gewerbliche Zwecke gebildet. Fn Chemnihz, Leipzig, Dresden, Plauen , Annaberg u. \. w. bestchen Fndusftrie-/, Kunsi - und Ge- werbe - Vereine, polytechnishe Gesellschaften und wie diese Vereine sonst noch heißen, mehr oder minder zahlreich , mit beschränkteren oder ausgedehnteren Zwecken und Mitteln. Von allen diesen Ver- einen is der zu Chemniß begründete „Fndustrie-Verein fur das Königreich Sachsen// unstreitig der erste an Einfluß und Bedeutung für das Sächsische Gewerbewesen. Chemniß, der Haupk- si und Mittelpunkt dexr Fabrik - Fndustrie Sachsens, bietet cbett sowohl zu der Eròrterung allgemeiner staatswirthschaftlicher und fommerzieller Fragen die vielfachsten Veranlassungen , als es auch zu deren Lôsung die gecignetsten Mittel und Kräfte enthält, Wäh- rend daher die übrigen industriellen Vereine Sachsens sich theils auf einzelne lokale Gewerhs- JFnteressen beschränken, theils mehr allge mein wissenschaftliche Zwecke verfolgen , hat der Chemnißer Fndu îtrie- Verein scine Bestimmung in cinem höheren Sinne erfaßf- als das allgemeinste Organ und zugleich als die oberste, von allen anerkannte und doch nicht offiztelle Aufsichts-Behörde der gesammten Fndusirie des Landes. Auf dex anderen Seite hat dieser Verettt auch einen halboffiziellen Charakter, denn ex konfkfurrirt bet den meisten wichtigen Entschließungen der Regierung über Angelegeit- heiten des Handels und der Gewerbe, bald durch Gutachten und Berichte, welche die Regierung ihm abfordert , bald durch Unter- suchungen, die er in deren Auftrage oder aus eigenem Antriebe anstellt, bald endlich durch Anträge, Vorsiellungen oder Beschwer den, welche ex an die offiziellen Fnstanzen bringt. Er erfüllt alío cinen großen Theil derjenigen Bestimmungen, welche in Preußen den daselbs besischenden Handels-Kammern zukommen, ohne gleich: wohl eine fo gusgesprochene amtliche Stellung einzunehmen , wie diese.

Die Resultate seines Wirkens verdfentlicht der genannte Verein regelmäßig in gedruckten „Mit thetlungen welche jedoch, da sle nicht eigentlih in den Buchhandel kommen, sondern nur an die Rereins-Mitglieder vertheilt und an die auswärtigen, mit dem Ver cine in Kartel stehenden Gesellschaften versendet werden, etne ge ringere Verbreitung finden, als ihr fast durchaus sehr bedeutender und allgemein interessanter Fnhalt es verdient.

Yon diesen Mittheilungen liegen uns die drei leßten Fahrgänge vor, und wir glauben uns den Dank der Leser der Staats-Zeitung zu erwerben, wenn wix daraus das Wichtigste im Auszuge mittheilen.

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Sogleich die erste Lieferung der Mittheilungen auf das Fahr 1839 enthält cinen höchst interessanten Original - Aufsaß, „¿„Notizett zur (Keschichte der Zeugdruckereti, namentlich baumwollener Gewebe, in Sachsen// betitelt und auf Veranlassung des Vereins, mit Be nußung der durch diesen herbeigeschafften ftatiitischen Angaben, von einem genauen und praktischen Kenner dieses Fndustriezwctges ver faßt. Wir entnehmen demselben folgende Angaben :

Fn Bezug auf die Geschichte des fraglichen Gewerbezweiges im Allgemcinen, bemerkt der Verfasser, daß der aus Ostindien, vielleicht schon vor Entdeckung des Seeweges dahin, oder von Ofien her aus anderen Ländern nach Europa veryflanzte Druck baumwollener Stoffe viel früher in Deutschland als in England Wurzel geschlagen habe. Mit Anfang des 18ten Fahrhunderts sey Augs- ( ivo die Manufaktur baumwollener Zeuge längst geblüht, wäh-

1d in England Parlaments - Aften zum übel verstandenen Schuße ex Erzeugung wolleitex und scidener Waaren ihr noch hemmend ent=- gegentraten, nicht minder wegen seiner gedruckten leinenen als baum- wollenen Waaren berühmt gewesen; die von Ostindien kommenden Baumwollengewebe seyen zum Druck in Augsburg, gleichwie auch in den bald darauf entstandenen Etablissements zu Hamburg, Kassel, Faufbeuern u. #. w. Über London bezogen worden.

Sodann auf das Entstehen der Baumwoll - Druckerei in Sach: sen übergehend , fährt der Verfasser fort :

„Hatte sich feüber die Weberei in Sachsen nur mit Wolle und Leinen, dann hier und da, z. B. in Annaberg und in Leipzig, - mit Seide beschäftigt, so wurde doch auch schon in der ersten Hälfte des vorigen Fahrhunderts die Verwendung der Baumwolle, zunächst dex macedonischen und des Produktes Holländischer Kolonicen, im Erzgebirge und Voigtlande cingeführt. Die Handspinnevrei , die vieler Hände bedurfte, gewann auch auf dem Lande Eingang, wäh rend die zunftmäßige Weberei, mit Ausnahme des Schdönburgi- schen und der Grafschaft Wildenfels, in die Städte gewiesen war. Man fertigte 4. B. in Chemniß halbleinene, halbbaumwollene MWaareit, erst später ganz baumwollene, die auch in ferne Gegenden, unter anderen úber Spanien nach Amerifa, #0 wie in Plauen Schleier, Mousseline, welche, z. B. zu Turbanen, nach dem Ori ente großes Gesuch fanden,

„Mechanische Spinnereien entstanden in Sachsen seit Anfang des 1sten Jahrzchends dieses Jahrhunderts, wodurch denn nach und nach die Handspinnerei für Kattun gänzlich gufhdrte, aber auch die soliden älteren Gewebe in anderer Textur , theils in einer feineren, theils in einer ganz leichten, erschienen. Seit 1815 verschwand aus Chemniß , so wie aus anderen nahrhaften Erzgebirgischen Städten, die Kattunhandweberei ganz und machte anderen lohnenderen Mo deartikeln Plaß; sie erhielt sich aber in den kleineren Orten fo wie auf den Dörfern.‘

„Das Entstehen dexr Druckerei in Sachsen bezeugen amtliche Nachrichten schon im Fahre 1754, wo ein Nürnberger Kattundrucker, Reumeister, die erste Druckerei in Plauen anlegte. Das älteste der jeßt bestehenden Etablissements ist das zu Großenhain im Jahre 1703 begründete. // L S

Die Regierung, dic Wichtigkeit des neuen Fudustriezwetges woh erkennend, war auf dessen Förderung eifrig bedacht, freilich) nach dem damaligen niedrigen Stand der Staatswirthschafk® Lehre ne Ae wenig empfehlenswerthen Weise, nämlich durch Ertheitung L E werbs-Privilegien auf einen gewissen Umkreis; ERRTLEN „auch #00) zuweilen dur baare Geldunterstüßungen und die Gewährung matt- nigfacher Vortheile und Vorrechte, Ob, dur diese Schußmaßre-

eln ob troß derselben, genug, der unge Fndustriezweig gedich and breitete sich nach und nach über den größten Theil des Erzge- birges, Voigtlandes und der Lausth aus. Wir kônnen hier den An-

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