1841 / 350 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Palask Luxembourg den Eindruck hervorgebraht habe, der durch sie beabsichtigt wurde. „Mit den Geständnissen Quenissets

in der Hand“, sagte der beredete Advokat, „spreche ih zu denen, |

die uns regieren: Denft vor Allem an die arbeitenden Klassen, hórt auf ihre Klagen und auf ihre rechtmäßigen Wünsche, macht sie zum Gegenstande euerer Sorgen, eueres Eifers, eueres vater: lichen Schußes, Verdoppelt, wenn es seyn muß, euere Anstren: gungen, um sie sittlicher zu machen, um ihre Lage zu verbessern,

um ihr Wohlseyn zu sichern, denn nur dadurch fönnt ihr euerer |

heiligen Aufgabe genúgen, und zugleich den tödtlichen Einfluß der Unruhestifter neutralisiren, die ihre Plâne auf die Unwissen- heit und auf das Elend des Volks bauen. Mit den Geständnissen Quenissets in der Hand spreche ich zu den Gleichguültigen, und zu denen, welche durch leichte Meinungsschattirungen in Parteien ad- gesondert werden: Begreift ihr noch immer nicht unsere Lage? Seht ihr nicht ein, daß das unumgänglich nöthig ist, daß ihr euch vereinigt, und daß ihr euere nichtssagenden politischen Handel end- lich in dem National: Jnteresse aufgehen laßt? Seht ihr nicht, daß in dem Schatten euer Streitigkeiten eine Frage von ganz anderer Bedeutung aufroächst, und mit jedem Tage der Reife näher kommt, namlich die soziale Frage?“ Mit diesen Worten hat Herr Paillet die Wurzel des Uebels bloßgelegt. Es ist nicht mehr politische Leidenschaft, nicht Schwärmerei für Theöò- rie, Systeme und Formen, welche heutzutage den geheimen Gesell: schaften ihre Rekruten zuführt, es is das Elend, dessen Stachel mehr als je, durch den Anblick fremden Ueberflusses und durch den Glauben an die Möglichkeit einer gleichmäßigeren Verthei- lung des öffentlichen Reichthums geschärft wird. Die Herstellung eines gewissen Gleichgewichts in den allgemeinen Vermödgens-Ver- hâltnissen is eine der ersten Pflichten der Französischen Geseß- gebungs-Politik, eine Pflicht, deren Vernachlässigung das Land einer entseßlichen Zukunft preisgeben wúrde. Freilich .mag es {chwer seyn, die geeigneten Mittel zur Realisirung jenes Zweckes zu finden, freilich stemmen sich derselben die mächtigsten Jnter- essen entgegen, freilich ist es leichter, das Uebel zu erkennen, als es zu heilen; aber was nothwendig ist, liegt nicht ganz außer dem Bereiche der Möglichkeit.

Großbritanien und Jrland.

London, 11, Dez, Die Hof-Zeitung enthält jeßt die am 13. August d. J. zwischen den Britischen und Dänischen Kommissarien, Herrn Macgregor und Ritter Holten, abgeschlossene und am 7. Oktober von beiden Regierungen ratifizirten Ueberein- kunft zur Regulirung verschiedener, den Sund - Zoll und dessen Erhebungsweise betreffenden Gegenstände. Die wichtigsten BDe- stimmungen dieser Uebereinkunft sind in den zehn ersten Artikeln derselben enthalten, welche folgendermaßen lauten : |

Art. 1. Jn Uebereinstimmung mit den Grundsäßen, welche während der kürzlich in London über den Sundzoll geflogenen Un terhandlungen fesigeseßt sind, soll der Tarif von Christianopel vom Fahre 1645 in voller Kraft bleiben, und sollen deshalb keine Ver änderungen in den darin spezifizirten verschiedenen Zoll-Ansäßen ge- macht werden.

Art. 2. Alle Artifel, welche in dem beigefügten, in London aufgemachten Verzeichnisse A. begriffen sind, sollen auch ferner dic- jenigen Zoll-Ansäße entrichten , welche, in Folge der Erklärung der resyektiven Regierungen , datirt London, den 4, Juni 1841, für je- den derselben festgeseßt worden sind. |

Art. 3. Ju Folge der Revision des im Oeresunder Zoll-Amte im Gebrauch befindlichen Tarifs, welche, den Vorschriften ihrer respek tiven Regierungen gemäß, von den unterzeichneten Kommissarien, mi! beständiger Berücksichtigung der obenerwähnten Grundsäße, vorge nommen worden, sollen dte verschiedenen, in dem angeschlossenen Ver: zeichnisse B aufgeführten Artikel von jeßt an den Zoll-Abgaben unter- worfen seyn, über welche dîe besagten Kommissarien am heutigen Tage übereingekommen und welche für jeden Artikel besonders darin be

erft sind. i E 4. Alle andere Waaren , welche in dem Tarif verzeichnet sind, der in dem Deresunder Zollanite im Gebrauch is, bleiben den selben 2oll-Ansäßen wie zuvor unkterworsen. E

Art. 5. Ein General - Tarif soll unverzüglich von dem Deve- sunder Zollamte abgefaßt werden - in welchem, alle, in die verschiede nen vorerwähnten Abschnitte gehdvigen Artikel enthalten und die verschiedenen Zoll-Ansaße/ welche in der Folge für jeden Artikel nach ilebereinfunft erhoben werden sollen, zu bezeichnen sind, und der, außer einer revidirten Gebühren - Tabelle , auch cine Uebersicht des 20ll - Reglements enthalten wird, E 1 orf. 6. Alle Güter und Waaren, welche in dem von der De

Oete- \under

ll - Behdrde guf diesc Weise abzufassenden revidirten ‘Tarif nicht aufgeführt und in Britischen Schiffen verladen sind, sollen Zoll na den Bestimmungen des Art, 3 der Convention vom 15. unt 1701 bezahlen , nämlih 1 vCt. ad valorem, und zwar nach threm erthe an den respektiven Pläßen, von wo sie ausgeführt worden stnd.

t, 7. Mail l [ter übereingekommen, daß nicht aufgeführte, in einem Britischen Schisse verladene Artikel, wenn sie nicht in el nem Britischen Hafen verschifft und nach einem Hafen bestimmt sind, dec im Sunde nicht privilegirt ist, von jeßt an nur 1 pCt. ad valo- rem, statt 1%, yCt., wie bisher, zu bezahlen haben. :

Art. 8. Eben #6 sollen Spauische und Portugiesische, unter den in dem vorhergehenden Artikel erwähnten Uniständen, in einem Bri lischen Schiffe verladene Weine von jeßt gn nur 26 Sluver fUr vgs Orhoft, fiatt eines Speziesthaler, wte bisher, bezahlen. 5 ;

“Art. 9. Weine, auf den Kanarischen Fnseln erzeugt, sollen i der Folge im Sunde als Spanische Weine betrachlet und der Zoll soll demgemäß von cinem Speziesthaler auf 30, Stuver sür das k hoft heruntergeseßt werden, wenn sie in Byitischen Schiffen verla den sind. :

Art. 10. Es is ferner bestimmt, daß die Abgabe, genannt „¡Rosenobel-Zoll//, von 4% Speziesthalern, die bis ießt von den La- dungen Britischer Schiffe erhoben worden, welche von einem nicht Britischen Hafen nach gewissen Pläßen in der Ostsee bestimmt waren, gänzlich abgeschafft seyn soll.

General Scott, der demokratische Kandidat fúr die nächste |

Prâsidentschaft der Vereinigten Staaten, hat, wie erwähnt, in

Bezug darauf bereits ein Manifest erlassen. Die Times bemerkt |

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¿Es is’ dies ein interessantes Aftenstü , insofern es das umfas- sende politische Glaubensbekenntniß eines Mannes giebt, welcher, wie man ziemlich allgemein erwartet, in der Wahl für das hdchsie Exeku- tiv-Amt des Landes den Sieg über seinen Whiggistischen Gegner, Herrn Henry Clay, davontragen wird, Hinsichtlich der wesentlichen Frage, welche Stellung die richterliche Gewalt als Regulativ der An- gelegenheiten der Union einzunehmen habe, äußert er als seine Ueber- zeugung, daß, so oft Über eine zweifelhaste Verfassungs-Frage - cine Kongreß-Afte oder cinen Vertrag der oberste (Gerichtshof des Staats feierlich gesprochen habe, das Prinzip eines solchen Entscheides hier nach als definitiv festgeseßt zu betrachten sey. Diese Ueberzeugung schließt folgereht die weitere in sich cin, daß der Kongreß in voll- éommener Verfassungsmäßigkeit einer National-Bank einen Freibrief erthcilen Éônne, wie denn der oberste Gerichtshof in dem berühm ten Rechtsfalle „Mac Cullough gegen den Staat Maryland// ent-

ieden hat, daß der Kongreß zur Regulirung einer NRational- Bitt befugt (ey. Anlangend das Veto des Präsidenten, drückt Ge- neral Scott den Wunsch aus, dieses Vorrecht reduzirt zu schen. Die Urheber der Constitution, sagt er, hätten, indem sie dieses Veto be- willigten , den Präsidenten nur in den Stand seßen wollen , seine Amtsgewalt gegen Usurpationen des Kongresses zu vertheidigen und das Land vor gewaltsamen Akten der Legislation zu schüßen, Die

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stems“, biete an und fúr sih alle Sicherheit, die das Volk in diec- ser Hinsicht wünfchen könne. Die also ausgedrückten Ansichten des Generals Scott sind offenbar feindselig gemeint gegen das vom Prä- sidenten Tyler eingehaltene Verfahren, und es is bemerkenswerth, wie dexr General aber- und abermals Anlaß nimmt , die richterliche Gewalt als ein zureichendes Gegengewicht der legislativen dar- zustellen. Nach der von ihm vorgeschlagenen Modification des prâäsidentlichen Veto würde dieses jeder einfachsten Majorität in beiden Häusern unterliegen, nachdem vorher denselben einige Tage Bedenkzeit gegeben worden. Durch diese Bedenkzeit gewänne der Präsident zwar den Vortheil, daß die Mitglieder, welche bei dem er- sten Durchgehen einer Bill abwesend waren, an der neuen Abstim- mung Theil nehmen könnten, aber, wie man leicht einsicht, dieser fleine, dem Prâftdenten gelassene Vortheil würde wie gar nichts seyn

| richterlihe Gewalt, fügt er bet, das „Steig-Rad des Staats-Sy- | |

| im Vergleich mit dem jeßt bestehenden constitutionellen Erforderniß

einer Mehrheit von zwei Dritteln, che scin Veto entkräftet werden

| kann. Unter den vornehmsten Maßregeln, welche den Kongreß in sci-

ner Extra-Session beschäftigten, haben des Generals Scott Beifall : die Länderecien-Vertheilungs-Bill, die Bankerott-Bill und die zweite Bill zur Schaffung einer National-Bank. Die beiden ersteren dieser Maßregeln erhielten bekanntlich die Sanction des Prästdenten Tyler-gegen welchen übrigens Scott’s Manifest nicht blos im Prinzip, sondern fast per \fdnlich gerichtet is. Die Amerikanischen Whigs, wie hon früher bemerkt, sind ganz bereitwillig , dic Constitution aufzuopfern , #0 oft ste mit einer threr Lieblingsmaßregeln inm Widerspruch sicht, und das Veto Tylers gegen die Bankbill war ihnen gerade ein dieses Opfers wür diger Widerspruch. Hier dagegen haben wir einen Vorschlag zur Verfassungs- Aenderung von cinem Tory an die Toryistische Partei, welcher bisher die Verfassung der Union Über Alles galt. Nach allem

| diesen mdgen uns die Amerikaner nihts mehr sagen von dem defini

tiven Charakter ihrer Constitution, denn cit Amerikanischer Verfas: sungs-Arlikel scheint fortan nicht fester zu sichen , als cine gewöhn liche Kongreß-Afte./

Die Zahl der Briefe, welche auf den Posten der Vereinig- term Königreiche befördert wird, hat seit der Herabseßung des Portos in folgendem Verhältniß zugenommen: in einer Woche des Novembers wurden im Jahre 1839 befördert 1,985,973 Briefe; im Jahre 1840 in der entsprechenden Woche 3,456,115, und in derselben Woche dieses Jahres 3,846,122, Diese Vermeh- rung der Briefe isk jedoch noch nicht im Stande gewesen, den Ausfall in dem finanziellen Ertrage der Posken, der durch die Herabseßung des Portos herbeigeführt worden is, zu deen.

Von den in leßter Woche ausgeführten 80,653 Unzen Sil- ber sind 22,000 nah Macao und der Rest nah dem Europäi- schen Kontinent verschifft worden.

Der am 25. November verstorbene Bildhauer Chantrey hat dem zeitweiligen Präsidenten der Königlichen Akademie in seinem Testamente ein jährliches Einkommen von 300 Pfd. Sterling aus- geseßt, dessen Genuß mit dem Tode der Wittwe Chantrey's ber ginnt,

Belgien.

Brüssel, 10, Dez. (Gränzbote.) Die Untersuchungen in der Orangistischen Verschwörungssache gehen in diesen Tagen zu Ende, Folgendes können wir aus der besten Quelle mittheilen: Die aufgefundenen Kanonen, die Pulversäke, die Lunten, die man in dem Hause des Generals van der Smissen aufgegrisfen, die Stühle und Tische, die man in dicses Haus brachte, und wovon es ausgemittelt wurde, woher sie kamen, die Gewehre, die man in dem alten Finanz-Hotel aufgefunden, die Goldsiücke, welche man an verschiedene ZJndividuen ausgetheilt hatte, und welche von diesen der Justiz übergeben wurden, alles dieses sind flare und unwiderlegliche Beweise. Hierzu kommt noch, daß unter den 480 verhörten Zeugen viele sich befinden, deren Aussagen von gewichtiger Bedeutung sind. Allein un- glúcklicherroeise ist nichts über den wahren Urheber der Ver- \chwörung ermittelt worden, über die Quelle des Geldes, welches ausgetheilt wurde; in dieser Beziehung ist man troß der eifrigsten Untersuchungen auf Vermuthungen beschränkt, Aber was man vorausseßen kann, is, daß das Geld aus derselben Quelle herrührt, wie zu den Umtrieben von Ernst Gregoire im Jahre 1831; bestimmtes liegt hierüber nichts vor. Selbsk das ist unermittelt, welche Rolle die Genter Orangisten dabei gespielt haben. Zwei frühere Militairs, die in der Sache verwickelt sind wurden flúchtig: der Ex-Oberst Borremanns, der bereits im Jahre 1831 wegen revolutionairer Umtriebe verurtheilt rourde, und der Er- Lieutenant van Lathem, der in der Portugiesischen Legion diente, Nach allem Anscheine haben die Verschworenen, um ihrer Sache eine höhere Wichtigkeit zu geben, eine Menge ehrenwerther Personen als Mitbetheiligte genannt, die nicht die leiseste Ahnung von ihrem schlechten Treiben hatten, So bezeichneten fie als solche, welche im eintretenden Falle an der provisorischen Regiernng Theil neh- men sollten: die Herrn Gendebien, Ducpetiaux 2c. Höchst wahr- scheinlich is es Übrigens, daß der Graf van der Meeren zum Kriegs-Minister ernannt werden sollte; man is sogar zu glauben berechtigt, daß er einige provisorische Anskellungs-Dekrete an meh- rere Offiziere außer Dienst Úbergeben, Was van der Smissen und Parys betrisst, so waren ihre Rollen nicht bestimmt. Zu dem bereits bekannten Plane der Feuer-Anlegung in den Kasernen (am31. Oftober, wo der König in den Ardennen, und die Minister behufs der Jnauguration einer neuen Eisenbahn abwesend roaren) isf nun auch der Umstand hinzuzufügen, daß man den Remorqueur zu beschädigen beschlossen hatte, um den Ministern die Rückkehr unmöglich zu machen und bei dem ersten Tumult zugegen zu

| eyn, Von allen Angeklagten ist der General van der Meeren

derjenige, der die Abgeschlo\senheit des geheimen Berhafts mit der meisten Geduld und Würde trägt. Er soll mit der Abfas: sung einiger militairischen Memoiren über die Ereignisse der Jahre 1830 und 1831 sich beschäftigen, Graf van der Meeren ist aus einer alten Belgischen Familie. Man hat vielerlei über das Großmeisterthum des Templer-Ordens geschrieben, dessen Jn- signien man in seinem Hause vorgefunden hat; sicher ist es, daß ein Zweig dieses alten Ordens, eine Art Freimaurerel bildend, in Frankreich fortbesteht, obschon die Anzahl der Verbündeten sehr flein ist und die Verbindung selbst unter der tiefsten Ber- \chwiegenheit gehalten wird. Tief bekfümmert zeigt sich dage- gen der General van der Smissen, Seine finanziellen Mißver- hâltnisse haben jedoch hieran zum wenigsten eben so viel Antheil als seine politische Lage. Man versichert, daß eine Regierungs- | Veränderung und der Grad eines General - Lieutenants ihm sehr | à propos gefommen wären, um seinen nicht wenig zerrütteten | Haushalt wieder ins Gleiche zu bringen. Der Ex- Capitain de | Crehen is nicht minder besorgt; seine fixe Jdee ist, daß er das | Bad werde bezahlen müssen für die reichen Herren : „nSie wer- | den die ersten Advofaten haben und ihnen 20,000 Fr, für die Ver- | theidigung bezahlen, und wenn man 20,000 Fr, einem Advokaten | geben kann, so fann man sicher seyn, man wird freigesprochen. | Solche Mittel habe ih nicht und werde darum allein den Karren | aus dem Kothe ziehen mússen,“ Der Ex - Obersk der Freiwil:

ligen, Parent, ist der schwierigste von Allen; er hat zuweilen

Anfälle von fürchterlicher Wuth, schreibt Briefe úber Briefe an

die Behbrden, und hat der Raths-Kammer schon drei Bittschrif-

| ten eingereiht, um in Freiheit geseßt zu werden. Auch ein Deutscher (wenn man einen Preußischen Polen so nennen darf), Namens Stanislas Roczinski, figurirt in diesem tollen Unternehmen. Er scheint eine gute Erziehung genossen zu haben, schreibt das Französische sehr gut, hatte an dem Polnischen Aufstande Theil genommen, und fam 1833 als Flüchtling nach Frankreich. Nachdem er sich einige Wochen in Lyon aufgehalten hatte, schiffte er sich nach Aegypten ein, und diente etwa sechs Monate unter den Trup- pen Mehmed Ali’s. Da er das dortige Klima nicht vertragen konnte, so kehrte er, nahdem er mit vieler Mühe seinen Abschied erhalten hatte, wieder nach Frankreich zurúck. Kaum war er in Lyon angekom- men, so hört er von einem Straßengesechtez einer seiner Kame- raden, der ihm früher oft aus der Noth geholfen, soll unter den Insurgenten seyn; er glaubt, an seiner Seite kämpfen zu müssen. Sein Freund wird tödtlich verwundet; er selbst wird gefangen genommen, vor den Pairshof gestellt und zu zehnjähriger Éin- sperrung verurtheilt. Die Amnestie öffnet ihm wieder die Thúr des Gefängnisses; er begiebt sich nach Belgien, wo er sich mit Unterrichtsstunden im Deutschen, in der Mathematik und im Aquarellmalen ernährte. Er zeichnet sehr gut, und es wird ver- sichert, daß er seine Bilder sehr theuer einem reichen Kunstfreunde verfauft, der der bestehenden Ordnung der Dinge gar nicht hold isf, Aus Brodteig modellirt er kleine Statuen, die der Liebhaber in der Gefängniß-Kanzlei besehen kann.

Deutsche Bundesstaaten.

A Leipzig, 15. Dez. Die General-Versammlung der Säch- sisch-Bayerischen Eisenbahn-Compagnie fand gestern in der Buch- hândler-Börse statt. Sie währte von 9 Uhr Vormittags bis ge gen 3 Uhr Nachmittags und war reich an interesanten zum Theil auch ziemlich lebhaften Debatten. Eröffnet wurde sie vom Vor sißenden mit einem furzen Vortrage úber die bisherigen Fort- schritte des Unternehmens, Die Arbeiten an der Bahn haben sowohl zwischen Leipzig und Altenburg als auch zwischen dem leßteren Orte und Crimmißschau begonnen. Auf der erstge- nannten Strecke sind von den im Ganzen herzustellenden 69,400 Ellen Planie 40,575 (beiläufig 3 Meilen) fertig, und es soll die Bahn bis Altenburg jedenfalls noh vor der Michaelismesfe des nächsten Jahres dem Betriebe Übergeben werden. Auf den Übriae ck nan Gn) n det a (Rsfd Nio (Fryro den Übrigen Stationen sind vollendet 1,150 Ellen, Die Expre priation hat sehr guten Fortgang und es ist bis Altenburg der nôthige Grund und Boden fúr die Bahn fask durchgängig auf dem Wege freier Vereinbarung ohne Rechtsstreit erworben wor- den; ein erfreuliches Zeichen der geläuterten und gereiften An- sichten unserer Grundbesiger, in Betreff der Wichtigkeit und des MNußtens der Eisenbahn-Anlagen. Die speziellen Vermessungen zwi- chen Crimmißschau und Werdau haben die Möglichkeit erroiesen, auch diese Strecke der Bahn mit Lokomotivkraft zu befahren, was um so erwünschter ist, da Bayerischerseits man die sämmtlichen Bahn skrecken, auch die durch die hdher gelegenen Gegenden füh renden, für Lokomotive fahrbar einzurichten gedenkt. Als befon- ders dringend wird demnächst die Herstellung der Zweigbahn zwi- hen Werdau und Zwickau angegeben, um die in der Yähe der leßteren Stadt gelegenen reichhaltigen Kohlenwerke (unlängst erst wieder durch ein neuentdecktes sehr máächtiges Fldß vermehrt) sowohl für den Nuten des Bahn - Betriebes selbst als auch fun den Vertrieb nach den an der Bahn gelegenen Ortschaften, zumal nach Leipzig, ausbeuten zu können. Die nöthigen Schienen für die ganze Bahn sind bestellt, theils bei Englischen, theils bei Bel: gischen Fabrikanten. Auch wegen des Ankaufes von Lokomotiven sind die vorläufigen Unterhandlungen eröffnet. Auf dem Bayeri schen Gebiete haben zwar die eigentlichen Arbeiten an der Bahn noch nicht begonnen, doch sind die speziellen Bermessungen und Nivellements o weit beendet, auch das nôthige Personal an Jn- genieurs, Aufsehern u. s. w. längs der ganzen Bahnlinie angestellt, daß man im Frühjahr unverzüglich auf allen Punkten den Bau wird beginnen können, Zugleich hat die Bayerische Regierung

(welche die Erbauung des Bayerischen Antheils auf Staatskosten übernimmt) die gleichzeitige Fortführung der Bahn von Nürn berg bis Augsburg in ziemlich gewisse Aussicht gestellt,

Sodann auf den eigentlichen Gegenstand der Tagesordnung, die Berathung des von dem Direktorium unter Zuziehun | Ausschusses entworfenen Gesellschafts - Statuts überge hend, bemerkte der Vorsißende, daß über die angeblichen Differenzpunkte zwischen Direktorium und Ausschuß (vergl. den Bericht in Nr. 341 und 342 der St. Z.) noch eine vollstandige Einstim- mung der beiden Gesellschafts - Vorstande erzielt worden sey und die sämmtlichen Anträge, welche das Direktorium stellen werde, als von dem Ausschusse genehmigt betrachtet werden dürften.

Bei der hierauf erdsfneten Diskussion, an welcher außer den Direktorial- und Ausschuß-Mitgliedern, etwa 100—120 Actionaire Theil nahmen (mit einer Gesammtstimmenzahl von 667), gaben zunächst die ÇF. 2 und 3 des Entwurfs zu einer längeren Erörte- rung Anlaß. Jn §. 3 heißt es nämlich: „die Staats-Regierun gen des Königreichs Sachsen und des Herzogthums Sachsen- Altenburg schießen den vierten Theil des §. 2 angegebenen Kapitals ein“, welches Kapital in F. 2 auf 6 Millionen Thas ler festgeseßt is. Damit schien jedoch §. 1 der „Erklärung der beiden Staats - Regierungen“ nicht ganz übereinzustimmen , indem in diesem gesagt wird: „Die Königlich Sächsische und die Her- zoglich Sachsen - Altenburgische Regierung betheiligen sich bei dem Unternehmen der Sächsisch - Bayerischen Eisenbahn gemeinschaft- lich mit dem vierten Theile des erforderlichen Anlage-NKA- pitals.“ Ein Actionair stellte daher, um die in diesen von éin- ander abweichenden Bestimmungen liegende Unsicherheit zU entfer- nen, den Antrag, auh im Statut die angegebenen Worte mit den der „Erklärung“ gleichlautenden: „des erforderlichen Anlage Kapitals“ zu vertauschen. Es wurde jedoch dem eingehalten, daß, da úberhaupt das Statut als Grundlage des Gesellschaftszweckes ein Actien- Kapital von 6 Millionen Thaler, feststelle, auch die Bestimmung wegen des Antheils der Regierungen an diesem Actien- Kapital nur auf diese Basis begründet seyn könne. Der Antrag ward mit 412 gegen 259 Skimmen verworfen, Ein dem- nächst zu §. 11 vorgeschlagener Zusaß, vonach auf den Znterims- Actien der jedesmalige nächste Einzahlungstermin angegeben wer- den sollte, fand einstimmige Senehmigung, Die lângste und leb- hafteste Debatte erhob sich ber §. 14, welcher die Bestimmung wegen der Annahme der vollen Einzahlungen enthält, Schon in Beziehung auf das Prinzip selbs ob es namlich den Actionairs freistehen soll, ihre Actien, ohne die terminweisen Einzahlungen ab-

uwarten, gleich auf einmal voll einzuschießen und also auch von diesem Leitpunkte an voll verzinst zu erhalten, theilte sich die Ver: sammlung in zwei Parteien, Die Freunde dieser Maßregel führ- ten an, daß dadurch die bfffentliche Meinung für das Unternehmen sich weit günstiger gestalten, der verbesserte Actien -Cours aber nicht nur auf die Actien derer, welche im Augenblick voll einzu- zahlen nicht im Stande wären, welche vielleicht Überhaupt wünsch- ten, so lange als möglih mit Einzahlungen verschont zu bleiLen,

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oder gar sich ihrer Actien auf eine leidliche Weise zu entäußern, sondern selbst auf den Stand und Fortgang anderer ähnlicher

ational-Unternehmen höchst vortheilhaft èinwirken werde; daß die Gleichheit der Actionaire keinesweges gefährdet sey, indem die fragliche Befugniß jedem Actionair ohne Unterschied gewährt werden solle u. st. w. Dagegen stellte die andere Partei die Befürchtun- gen auf, daß dadurch ein doppelter Cours der Actien entstehen möchte, cin hoher für die volleingezahlten, ein niederer für die úbrigen, daß dies die leßteren noch mehr herabdrücken müsse; daß die Ueberfúllung der Gesellschafts - Kasse durch die vollen Einzah- lungen, (zu denen sich jeder BVermögende drängen werde, weil er dadurch in den Besiß eines vierprocentigen, von der Staatsregie- rung garantirten Papieres gelange) und die Nothwendigkeit, die- selben werbend anzulegen, um nicht die Zinsen zu verlieren, zu mancherlei Nachtheilen führen werde; daß es für die übrigen Ac- tionaire Bedrückungen veranlassen könne, wenn die Termin - Zah: lungen, welche anfangs durch die Volleinzahlungen entbehrlich ge- macht würden, zuleßt sich auf eine kurze Frist zusammendrängten, daß überhaupt die Gleichheit, zwar nicht rechtlich, aber faktisch, durch jene Maßregel zu Gunsten der Wohlhabenden unter den Actionairs verleßt werde, Befürchtungen, welche theilweise auch von dem Könlglihen Kommissar getheilt, von der Gegen- partei jedoch entschieden verneint und bestritten wurden. So fand denn die betreffende Bestimmung, (welche also lautet: „Volle Ein- zahlungen fönnen angenommen werden, sobald der Ausschuß und das Direktorium darúber einverstanden sind und die Regierungen ihre Zustimmung dazu ertheilen“) mit 399 gegen 293 Stimmen Genehmigung, und selbst der beschränfende Vorschlag eines Al: tenburger Ausschuß - Mitgliedes (es solle, wenn die betreffenden Behörden úber die Zeit der Annahme voller Einzahlungen ein- verstanden wären, ein Termin zur Anmeldung derselben und so- dann ein zweiter zur Leistung selbs anberaumt, in dem Fall aber, daß die vorausangemeldeten Vollzahlungen den festgeschten Bedarf úberstiegen, durchs Loos entschieden werden, welche Actien dabei den Vorzug haben sollten) ward mit 406 gegen 218 Stimmen verworfen, Dagegen fiel jedoch auch ein anderer Antrag mit 311 gegen 275 Stimmen durch, darauf gerichtet: „die Versammlung moge im Protokoll den Wunsch aussprechen, daß der Gesellschafts- Norstand bei der Regierung auf Genehmhaltung einer sofortigen Volleinzahlung zu wirken suche,“ ein Antrag, der allerdings den frúheren Beschluß der Versammlung geradezu wieder umge- stoßen haben wúrde. Wie es nun also mit der Modalitat der Annahme der Vollzahlungen gehalten roerden solle, ist in das Er- messen des Gesellschafts - Vorstandes gestellt, welcher jedoch die ausdrúliche Versicherung gab, das Prinzip der Gleichheit dabei streng wahren zu wollen. §. 36 verordnet, daß alle Bekanntma- chungen durch die Leipziger Zeitung (nicht, wie ih in meinem früheren Berichte aus Versehen bemerkt hatte, durch die Leipz i- ger Allgemeine Zeitung) und durch das Altenburger

Amtsblatt geschehen sollen. Ein Actionair trug darauf |

an, diesen beiden Blâttern, der größeren Verbreitung halber, die Leipziger Allg. Zeitung beizufügen; es fand jedoch dieser Antrag keine Annahme. Jn Bezug auf F. 39 hatte sich der Ausschuß den Ansichten des Direktoriums auf Annahme des {chiedsrichterlichen Verfahrens konformirt; doch wurde, zufolge eines von der Versammlung zum Beschluß erhobenen Antrags, die in dem Entwurf ausgesprochene Verpflichtung der Gesellschaft, auch in Streitigkeiten mit dritten Personen die schiedsrichterliche Entscheidung, wenn jene darauf antrúgen, sich gefallen zu lassen,

um deswillen aufgehoben, weil dadurch eine Benachtheiligung der |

Gesellschaft eintreten würde, indem diese, ihrerseits, dritte Perso- nen zur Annahme des schiedsrichterlichen Verfahrens nicht zwin- gen könnte. Jn §. 68 ist bestimmt, daß zu den Beschlüssen des Ausschusses die Abstimmung von mindestens 10 Mitgliedern er- forderlich seyn solle, Diese Zahl fand man, da der Ausschuß aus 24 Personen besteht, wenigstens für die Falle zu gering, wo es ich um wichtige Gesellschafts-Jnteressen handelt, insbesondere also ann, wenn der Ausschuß, im Verein mit dem Direktorium, die nen durch F. 89 eingeräumte Befugniß ausúbt, „Darlehne bis ¡u dem dritten Theile des §. 2 angegebenen Kapitals (also bis zu ©° Millionen Rthlr.) aufzunehmen, und es wurde, mit allen Stim- men gegen eine, die Erhöhung der angegebenen Zahl in dem ge- dachten Falle bis auf 16, also ; des Ausschuß -: Personals ausge- \sprochen.

Der leßte Punkt endlich, welcher eine lebhaftere Debatte hervorrief, war die Wahl von Stellvertretern für die Direktorial- Mitglieder (F. 70). Das Direftorium hatte dem Ausschusse hierin nachgegeben und schlug selbs die Wahl von 3 Stellvertretern für die 3, aus der Wahl des Ausschusseë hervorgehenden Direktoren vor, wogegen §Ç. 86 wegfallen sollte, welcher die Stimmberechtigung des Bevollmächtigten in Abwesenheit eines der 3 Direktoren be-

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stimmte, Die Mehrzahl der Versammlung schien auch mit dieser |

veränderten Modalität der Stellvertretung einverstanden, beson- ders da ein anwesendes Mitglied des Direktoriums der Leipzig- Dresdner Cómpagnie sih sehr warm úber die Vortheile, welche dies Jnstitut dort geäußert, aussprah. Nur in Bezug auf die Zahl der Stellvertreter herrschte Meinungs-Verschiedenheit; die Wahl von 3 Stellvertretern ward mit 241 gegen 138 Stimmen abgelehnt. Dagegen die eines Stellvertreters mit 307 gegen 13 angenommen, und diesem Stellvertreter auf einen bei §. 81 ge- stellten Antrag gleichfalls eine Remuneration aus der Gesfellschafts- Kasse zugebilligt,

Unter den bemerkten Modificationen rourde das Gesellschafts- Statut einstimmig angenommen und schließlich noch der Gesell- schafts - Vorstand bevollmächtigt, diejenigen Abänderungen, welche in Folge der einzuholenden Genehmigung der beiden Regierungen nothig werden dürften, im Namen der Gesellschaft gutzuheißen,

Braunschweig, 14. Dez. (Magd. Z.) Die Nähe un- seres Zoll-Anschlusses hat eine ganz ungewöhnliche Regsamkeit in unserem Verkehr herbeigeführt, indem Jeder bemüht ist, sich nach besten Kräften mit solchen Gegenständen zu versehen, welche spä- ter mit einem hohen Zolle belastet werden. Auf dem Packhofe herrscht eine größere Thätigkeit, als vor der Messe Statt zu fin- den pflegt; vor den größeren Geschäftshäausern sind bis zur Mitte der Nacht fast förmliche Wagenburgen aufgepflanzt und auf der Lüneburger Straße reiht sich Frachtwerk an Frachtwerk, Die Nachfrage nah Frachtern is so groß und deren Zahl entspricht dem Bedürfnisse so wenig, daß der Fuhrlohn von Lüneburg herab um fast 1 Thaler gestiegen is, ungeachtet selbst eine bedeutende Anzahl benachbarter Landleute Fuhren übernommen haben.

Luxemburg, 8 Dez. Das Journal de laHaye hatte bekanntlich die Nachricht des Journal de Luxembou rg, daß in Folge eines Beschlusses des König- Großherzogs alle die Ver- waltung des Großherzogthums im Allgemeinen betreffenden Schrif- ten, mit Ausnahme jedoch jener, welche auf die Verhältnisse mit dem Deutschen Bunde und mit der Verwaltung der Festung Luxemburg Bezug haben, in Französischer Sprache abgefaßt wer- den (ollen, fúr grundlos erklärt. Das heutige Journal de Luxembourg antwortet hierauf: „Da es unmöglich isk, daß die Quelle, aus welcher wir unsere Nachricht geschöpft haben, bestrit-

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ten werden fann, so fordern wir das Journal de la Haye auf, von seinem eigenen Jrrthume zurückzukommen, damit die Journale, die, nach ihm, uns Lügen gestraft haben, ihrerseits wi- derrufen können.“

Luxemburg, 8. Dez. (Oberd. Z.) So eben läuft die Nachricht hier ein, daß auf einem Balle zu Diekirch, der zu Eh- ren des König-Großherzogs gegeben wurde, sich úber die Nicht- ratification ein Streit zwischen einem Herrn Küborn und einem Dr. Dumont erhob, der so heftig wurde, daß Dumont von seinem leidenschaftlichen Gegner erstochen wurde. Herr Küborn, ein An- hänger der Deutschen Sache, gilt allgemein für einen sehr acht- baren Mann und is Vater einer zahlreichen Familie, Er is ver- haftet.

Spanien.

Madrid, 4. Dez. Der Regent hat die Aufhebung des Belagerungs - Zustandes von Bilbao befohlen,

Die Cortes - Deputirten von Cadix haben im Namen ihrer Provinz der Herzogin von Vitoria ein kostbares Geschenk überreicht.

Der Bruder des Generals Cordova if zwar von dem Kriegs- Gerichte von der Theilnahme an der Christinischen Jnsurrection freigesprochen, aber aus der Armee entlassen worden, weil er ge- gen den Befehl des Regenten, der ihm die Stadt Leon zum Auf: enthalte angewiesen hatte, ungehorsam gewesen war. i

FAT Ed.

Breslau, 13, Dez. (Schles. Z) Die hiesige Königliche Universität, welche zu Michaelis dieses Jahres 137 Studirende verließen, wogegen zu den 475 verbliebenen 164 hinzutraten, wird im laufenden Winter- Semester von 639 immatrikulirten Studi- renden besucht, von denen der fatholisch-theologischen Fakultät 182 (darunter 1 Ausländer), der evangelisch - theologischen Fakultät 99 (1 Ausländer), der juristischen 112 (1 Ausländer), der nedizini- schen 116 (2 Ausländer) und der philosophischen Fakultät 128 (3 Ausländer) angehdren. Außer diesen besuchen die Universität, als zum Hôren der Vorlesungen berechtigt: 2, deren Jmmatricu- lation noch in suspenso ist, 42 Eleven der medizinisch - chirurgi- schen Lehr- Anstalt und 10 Pharmaceuten und Oekonomen, dem- gemäß 54 nicht immatrikulirte Zuhörer, wonach an den Kollegien Úberhaupt 693 Theil nehmen. Die Zahl der Studirenden im Sommer-Semester d. J. betrug 612, und somit hat die Frequenz in diesem Semester zum erstenmale seit vielen Jahren einigerma- ßen bemerklich zugenommen. Die Vorlesungen werden in den ge- nannten Fakultäten von 37 ordentlichen Professoren , 11 außeror- dentlichen Professoren und 25 Privat - Dozenten gehalten; den Sprach- und Kunst-Unterricht ertheilen 5 Lektoren und 7 Lehrer.

Magdeburg, 15. Dez. Nachdem auf den Antrag des Direktoriums der Magdeburg-Lcipziger Eisenbahn-Gesellschaft der Ausschuß die sofortige Legung eines zweiten Bahngeleises geneh- migt hattez wegen der zur Ausführung erforderlichen Vermehrung des Gesellschafts - Fonds aber statutenmäßig ein Beschluß der Ge- neral-:Bersammlung eingeholt werden mußte, waren auf heute die stimmberechtigten Actionaire durch die öffentlichen Blätter vorge- laden. Die Versammlung ward um 10% Uhr von dem Vorsißen- den des Ausschusses, Major von Lamprecht, durch einen Vortrag eróffnet, in welchem derselbe die durch den Anschluß der Berlin: Anhaltischen Bahn herbeigeführte Vermehrung des Verkehrs und Gewinnes darlegte, die Nachtheile, welche dem Publikum und dem nteresse der Gesellschaft bei dem zunehmenden Berkehre durch das Borhandenseyn nur eines Geleises erwüchsen, vorstellte und daran erin- nerte, daß die Legung des zweiten Geleises jedenfalls in kurzer Frist ganz unentbehrlich, ja von der Staats-Regierung gefordert wer- den würde, Schon jeßt habe der Finanz-Minister dem Direkto rium diesen Gegenstand dringend empfohlen. Zum Bau dieses zweiten Geleises würden nach dem Anschlage 887,000 Rthlr. erfor- derlich seyn, Außerdem habe sich, unabhängig von der Legung des zweiten Gelecises, durch den vermehrten Verkehr das Bedürfniß einiger Bauten und einer Vermehrung der Transportmittel und des Betriebs - Kapitals herausgestellt, wozu nach dem Anschlage 213,000 Rthlr. erforderlich seyen. Das ganze erforderliche Kapi- tal betrage also 1,100,000 Rthlr. Wenn die Legung des zwei- ten Geleises nicht bewilligt werden sollte, so würden außerdem noch vier neue Lokomotive mehr als im entgegengeseßten Falle angeschafft werden müssen, was einen ferneren Aufwand von 62,009 Rthlr. veranlassen würde, Wenn das zweite Geleis gelegt werden solle, seyen also im Ganzen 1,100,000 Rthlr. ; sonst aber 275,000 Rthlr. erforderlih. Sodann ging der Vorsi- kende auf die Frage úber, wie das Geld im Falle der Bewilli- gung aufzubringen sey; ob durch Aufnahme eines neuen Darlehns, mithin durch Vermehrung der Prioritäts-Actien, oder durch Emis- sion neuer Stamm-Actien. Er schlug Namens des Ausschusses, welcher sich hierin der Ansicht des Direktoriums angeschlossen hatte, die Emission neuer Stamm-Actien vor. Gegen die Kreirung neuer Prioritäts-Actien hob er folgende zwei Gründe hervor: 1) Es würde die Kündigung der jeßigen Prioritäts-Actien erfolgen müssen; damit die neuen Prioritäts-Actien mit den âlteren in gleicher Priorität zu ste- hen fâmen; 2) die bedeutende Erhöhung des Tilgungsfonds (welcher 15 pCt. der Schuld beträgt) würde eine so erhebliche Verminderung des Ertrages der Stamm-Actien herbeiführen, daß die Theilung des Ge- winnes mit neuen wirklichen Actien weit zweckmäßiger erscheinen müÜsse. Es wurde sodann die allgemeine Diskussion eröffnet, wobei ein Actionair meinte, erst wenn das zweite Geleis gelegt worden, sey die Bahn fertig. Vorher könne statutenmäßig nichts zum Re- serve-Fonds zurückbehalten werden. Er schlug daher vor, am Schlusse dieses Jahres von dem Reinertrage noch nichts zum Reserve-Fonds zu nehmen, eine Dividende von mindestens 5 pCt. zu vertheilen und das zweite Geleis zu bauen. Nachdem der Vor- sißende seine Ansicht dahin ausgesprochen hatte, daß vie Bahn seit der Zeit, da sie ganz befahren worden, als vollendet angese- hen werden müsse, zog sich der Ausschuß zur Berathung über den Vorschlag jenes Actionairs zurúck und erklärte demnächst, daß er beschlossen, für dieses Jahr nur 7 pCt. des Reinertrags zum Reserve-Fonds zu nehmen. Es werde dann immer noch eine Dividende von etwa 5 pt. úbrig bleiben. Hierauf wurde über die Bewilligung der 1,100,000 Kthlr. zur Anlegung des zweiten Geleises und den anderen oben angegebenen Zwecken durch Stimm- ettel votirt. Der Antrag wurde mit 360 gegen 172 Stimmen bewilligt, Nachdem die Diskussion noch längere Zeit über die Art der Aufbringung des Kapitals fortgeführt war, wurde mit 364 gegen 151 Stimmen die Emission von Prioritäts-Actien be- schloffen, wenn der Staat die Herabseßung des Tilgungs - Fonds auf 5 pCt, genehmige, und mit 285 gegen 229 Stimmen, daß, wenn der Staat diese Genehmigung versage, Stamm-Actien und nicht Prioritäts-Actien ausgegeben werden sollten,

Trier, 12. Dez. Die anhaltende Nâsse ist nicht allein der Bestellung der Felder sehr hinderlich gewesen, sondern hat au auf das Einbringen der Feldfrüchte sehr nachtheilig ge- wirkt, so daß ein großer Theil des Hafers auf dem Felde ausge- wachsen, vieles Grummet auf den Wiesen verfault ist und die

| Kartoffeln in einem Zuftande eingebracht sind, welcher für ihre

Conservation sehr fürchten läßt, Schon jeßt gehen fast aus allen Theilen des hiesigen Regierungs - Bezirkes Klagen über das Fau- len der Kartoffeln ein, und wenn dieses Uebel mehr um sich grei- fen sollte, so fann man dem bevorstehenden Winter und besonders dem nächsten Frühjahre nur mit Besorgniß entgegen sehen, und zwar um so mehr, als der Wohlstand der Eingesessenen durch die Ungunst der Witterung, durch Hagelschlag und Sturm schon be- deutend erschúttert is, Mit dem diesjährigen Getraide ist man sehr unzufrieden, indem die Feldfrüchte leiht von Gewicht sind, die Aerndte daher eben fo in Qualität als in Quantität schlecht gerathen ist, Der diesjährige Wein, hochst gering an Qualität, wird zu 30—36 Rthlr. das Fuder verkauft, wodurch Ffaum die Kulturkosten gedeckt werden.

Dagegen erfreuen sich die verschiedenen Fabriken hiesiger Ge- gend fortwährend eines lebhaften Betriebes. Die Steinkohlen- gruben in Saarbrücken können, ungeachtet stets neue Arbeiter ein- gestellt werden, nicht so viel Kohlen fördern, um den Begehr zu befriedigen, Die Schifffahrt ist, vorzüglih behufs des Trans- portes der Steinkohlen, sehr lebhaft gewesen, hat aber wegen des hohen, die Leinpfade úberfluthenden Wassers, hier und da Unter- brechungen erlitten.

Eisenbahnen Deutschlands und der Nachbar- staaten. Bierterx Artifél,

t. Zta. Nr. 337, 343, 244 und 348:

N 41 D OCraL. C

Die Eisenbahnen des Großherzogthums Posen des König- reichs Polen und der Königreiche Galizien und Ungarn.

I, Großherzogthum Posen:

L

Außer einem, im Jahre 1834 beim Dorfe Luban unweit Posen, zum Transporte von Ziegeln und Brennholz mit Pfer- den erbauten, etwa Meile langen Schienenwege, welcher mit Einschluß einiger Nachbesserungen 3680 Rthlr. gekostet hatz be- sit die Provinz Posen, so weit mir bekannt, keine Eisenbahnen. Selbst von der Einleitung derartiger Unternehmungen ist dffent- lich nichts bekannt geworden, obgleich, auch abgesehen von wün- \schenswerthen Verbindungen nach Often und Westen, die großen Vortheile einer Eisenbahn von Bromberg úber Posen nah Bres- lau flar zu Tage liegen. Eine solche, etwa 39 Meilen lange Bahn (bis Posen 18, weiter nach Breslau 21 Meilen) würde, die Provinz in der Mitte durchschneidend, die Weichsel und Oder, Preußen und Schlesien in direkte Verbindung bringen; Breslau aber hat demnáchst weiterhin Schienenwege nach München, nach Wien und nach Warschau,

I, Königreich Polen und Russische Ostsee-Provinzetn.

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Ein großartiges Unternehmen, von welchem im Einzelnen bis jeßt wenig zur öffentlichen Kunde gelangte, ist die im Jahre1842 zu vollendende Eisenbahn von Warschau über Grodzisfo, Stkier- niewice, Rawa, Tomaszow, Pectrifkau, Radomsk, Czenskochau, Zarki, Dombrowa, nach dem in die Weichsel mündenden Flusse Przemsza (Grânze gegen Schlesien) und Oswienczim, wo der An- \hluß an die Kaiser -Ferdinands- Nordbahn erfolge. Sie wird 13 Meilen lang und sollte nach dem Anschlage doch nur 3,470,000 Nthlr. kosten. Den Actionairen sind von Seiten der Regierung 4 pCt, Zinsen gewährleistet. Die reine Einnahme, nach Sicher- stellung eines Reserve- Fonds, gehört bis zu 10 pCt., den Actio- nairen; von dem, was mehr aufkfommt, soll ein Theil zur Amorti- sation verwendet, der Rest aber gleichfalls unter die Actionaire vertheilt werden. Nach Einlösung sämmtlicher Actien zum Course von 110 für 100 wird die Bahn Eigenthum der Regierung.

Auch ohne eine in der Folge sicherlich nicht ausbleibende Verlängerung dieser Bahn nach Kowno (noch etwa 50 Meeilen) isf dadurch die Umgehung des Preußischen Staats sehr erleich- tert; indem der im Jahre 1839 vollendete Augustower Kanal die Weichsel mit dem Niemen durh den Narew verbindet und so einstweilen eine rein Russische Wasserstraße hergestellt ist.

Sodann ist auch der Bau einer Eisenbahn begonnen, welche den Kurländischen OÖsksee- Hafen Liebau mit dem Niemen derge- stalt in Verbindung seßt, daß die Preußische Mündung diefes Flusses und Memel umgangen werden können, Sie wird des halb von Liebau nach Georgenburg (Kanal von Augustowa) und nach Kowono führen, etwa 45 Meilen lang seyn und nach einem oberflächlichen Anschlage 17,600,000 Kthlr. kosten,

L, Königreich Galizien,

Seit etwa einem Jahre scheint die bereits länger projektirte Eisenbahn von Bochnia (Wieliczka, Krakau, wo sie mit der Kaiser- Ferdinands-Nordbahn und der Warschau-Wiener Bahn zusammen- trifft) úÚber Lemberg nach Brody, mit Zweigbahn zum Duniester úber Brzezany oder Tarnopol, definitiv beschlossen. Der Kosten- Anschlag soll nur auf 8,000,000 Fl. C. sich belaufen, was, Un- geachtet der geringen Preise des Grund-Eigenthums, Holzes, Ar- beitslohns u. st. w. in Galizien, dennoch zu wenig scheint, weil dabei nur etwa 90,000 Nthlr. auf die Meile kommen. Dieser Schienentveg hat nicht allein für Galizien große Wichtigkeit, in- dem dadurch die einer Vervollständigung sehr bedürftige innere Communication verbessert wird, sondern er bewirkt auch eine Ver- bindung der Weichsel mit dem Dniester und folgeweise der Eisen bahnlinien: Wien-Bochnia, Breslau- Neu-Berun und Warschau- Ostwienczien mit Odessa. Ob eine sehr woUnschenswerthe Eisen- bahn-Verbindung Galiziens mit Ungarn jemals eintreten wird, steht dahin, die Schwierigkeiten sind sehr bedeutend, indem selbst nur eine große Heerstraße jeßt die Karpathen durchschneidet, Galizien hat übrigens mehr als eine dringende Veranlassung, sich mit den Nachbarländern in leichtere und bessere Communication zu seßen, denn Lemberg is schon lange nicht mehr der Vermitte- lungsplaß des Europäischen und orientalischen Handels und Brody verliert, seitdem die Donauschifffahrt besteht und sich vervollklomm- net, mit jedem Jahre von seinem Verkehre. Die Anlage obiger Eisenbahn und die Verbesserung der Schifffahrt auf dem Dniester wofúr schon Manches geschehen is, würde Galizien eine wesent- liche Hülfe seyn; nur múßte Rußland die Fahrt ins Schwarze Meer durch Abgaben und zu lâstige Kontrolle: Maßregeln nicht erschweren.

IV. Königreich Ungarn.

Ungarn is wegen der natürlichen Fruchtbarkeit feines Bodens, wegen der Vielfältigkeit und Menge seiner Erzeugnisse, wegen sei: ner Lage endlich, ohne Zweifel sehr geeignet zu einer wichtigen Rolle