minder mächtiger Fürsten, Grafen und Herrn isk dagegen die Mehrzahl weit úberwiegend von evangelischen Glaubensgenossen bewohnt; erheblich sind darunter besonders die vormals Nassau- Saarbrükschen Lande, die Grafschaften Wied und Altenkirchen, und die Herrschaften Homburg, Neustadt und Gimborn. Auch der abgesondert liegende Kreis Weblar aus der vormaligen Reichs- stadt gleichen Namens, Solmsischen und vormals Nassau - Weil: burgschen Besißungen bestehend ist fast ganz evangelisch. Zeachst der Rheinprovinz, doch wieder in beträchtlich geringerm Maaße ist die Zahl der römisch - katholischen Einwohner auch noch über- wiegend in der Provinz Posen: sie bilden etwas mehr als zwei Drittheile der gesammten Bevölkerung, oder es leben hier ne- ben Neunzehn röómisch-katholischen Christen Neun evangelische, Der Polnische Stamm der Einwohner is hier fatholijch; die deutschen Ansiedler sind dagegen in bei weitem überwiegender Mehrzahl evangelisch, Die deutsche Bevölkerung ist besonders vorherrschend geworden in den an die Neumark grenzenden Krei- sen: sehr gemischt is dieselbe auch weiterhin in den größern Städ- ten, namentlich in der Stadt Posen selbst; an der Niederschlesi- schen Grenze sind die ansehnlichsten Städte fask ganz deutsch und evangelisch. An der Grenze gegen das Russische Königreich Po- len úberwiegt dagegen bei weitem die Zahl der Polnischen und fatholischen Einwohner ; doch fehlen auch hier deutsche und evan- gelische Ansiedler nicht ganz. Noch geringer ist im allgemeinen Durchschnitte das Uebergewicht der katholischen Einwohner in der Provinz Westphalen, indem sie daselbst durchschnittllch nur wenig mehr als vier Siebentheile der gesammten Einwohner- zahl bilden, während beinahe drei Siebentheile derselben aus evangelischen Glaubensgenossen besteht, Beide Religions- theile wohnen jedoch hier weit abgesonderter von einander, als im Großherzogthume Posen. Die Provinz besteht nämlich einem großen Theile nach aus Ländern, welche zu dem Erzstifte Koln, den Bisthúmern Münster und Paderborn, und der gefürsteten Abtei Corvei gehörten, welche erst im Jahre 1802 säcularisirt worden sind, und worin bis dahin den evangelischen Glaubensge- nossen fein dffentliher Gottesdienst gestattet war. Dagegen war die Reformation in den Grafschaften Mark und Ravensberg, in dem bereits durch den Westfälischen Frieden säcularisirten Bis- thume, jeßt Fürstenthume Minden, in den vormals Nassau-Sic- genschen Landen, in den fürstlich Witgensteinschen Besißungen, in den Grafschaften Tecklenburg, Steinfurt und Hohen - Limburg, in den Herrschaften Rheda, Gütersloh, Anhold und Gehmen, und in der vormals freien Reichstadt Dortmund fast durchgängig ange- nommen. So standen hier katholische und evangelische Landes- theile scharf abgegrenzt neben einander, und nur allmálig wird eine nähere Vereinigung beider Glaubensgenossen durch die seit dem Anfange des jeßigen Jahrhunderts bestehenden Verhaltnisse eingeleitet. Eine beinahe völlige Gleichheit in der Anzahl der evangelischen und romisch- katholischen Einwohner besteht durch- \chnittlich in Westpreußen, doch mit einem geringen Uebergewichte auf Seiten der erstern, Es wohnen nämlich hier durchschnittlich acht und zwanzig evangelische Glaubensgenossen neben sieben undzwanzig katholischen. Jn Ostpreußen ist dagegen das evan- gelische Glaubensbekenntniß bei weitem vorherrschend, indem nur beinahe ein Achttheil der Einwohner der rdmisch- katholischen Kirche angehört, und durchschnittlich gegen sechs und dreizig evangelische Einwohner fünf katholische leben, Die Reformation wurde sehr allgemein in ganz Preußen angenommen, als die Herrschaft des deutschen Ordens darüber in Ohnmacht versank:
bei der gänzlichen Auflösung derselben fiel ganz Preußen unter
“Polnische Landeshoheit, doch mit dem Unterschiede, daß nur der westliche Theil desselben nebst dem Bisthume Ermeland ganz zu einer Polnischen Provinz umgewandelt wurde, der östliche Theil dagegen als Polnisches Lehn unter erblichen Herzogen die bisher bestandene Verfassung so weit behielt, als dies nach Auflösung des Ordens noch ausführbar blieb. Die hierhergehdrige Folge davon war, daß in diesem Herzogthume Preußen das evangelische Glaubensbekenntniß erhalten wurde, wogegen in der Polnischen Provinz Preußen von der katholischen Landesherrschaft der Re- formation mit solchem Erfolge entgegengewirkt wurde, daß dieselbe sich nur in den größeren Städten unter dem Schuße ihrer Mu- nicipalverfassung erhielt. Als im Jahre 1772 beide Theile Preu- fiens wieder vereinigt wurden, legte König Friedrich Il, das Bis- thum Ermeland zu Ofkpreußen, den ostpreußischen Kreis Marien: werder dagegen zu Westpreußen, um beide Landestheile zwecknà- ßiger fúr ihre Verwaltung gegeneinander abzugrenzen. Hierdurch gingen katholische Einwohner an Ostpreußen, evangelische an West: preußen úber, und es stellte sich hierdurch daß Verhältniß, wie es vorstehend angegeben wurde. Beide Landestheile zusammengenom- men bilden die Provinz Preußen, welche hiernach am Ende des Fahres 1840. enthielt :
COANO De Chr e tes 1/007 20
rómisch-fatholische Christen A 603,036
der christlich griechischen Kirche Angehdbrige 1,087
Mrd E ; 13,009
U ao O9
° d d Ueberhaupt Einwohner
» ‘D Fre 2010/02
Hiernach war die Zahl der evangelischen Glaubens genossen in der Provinz Preußen bei weitem Úberwiegend, und es wohn- ten daselbst durchschnittiih neben elf Evangelischen nur vier Katholiken. Noch überwiegender ist die Zahl der evangelischen Glaubensgenossen in Niederschlesien, wenn dessen Begrenzung so aufgefaßt wird, daß die Grafschaft Glaß und das Fürskenthum Münsterberg, oder die Kreise Glaß, Habelschwerdt, Frankenstein und Mánsterberg davon ausgeschlo|sen bleiben, welche vorstehend auch mit dem Regierungsbezirke Oppeln verbunden unter der Be- nennung Oberschlesien aufgeführt wurden. Jn diesem beträcht- lichen Landestheile befinden sich durchschnittlih elf evangelische Einwohner gegen nur drei katholische, und fast úberall stehen die Genossen beider Religionstheile durch vielfache Kommunalverhält- nisse mit einander n naher Berührung. Fn det Provinzen Sach- fen, Brandenburg und Pommern ist der eingeborne Stamm ihrer Bewohner fask durchgängig evangelisch, und die rdmisch-katholischen Glaubensgenossen, welche darin leben, bestehen fast nur aus einge- wanderten Fremden oder deren Nachkommen. Oertliche Ausnah- men hiervon bilden nur in der Provinz Sachsen das Fürstenthum Eichsfeld, und die Stadt Erfurt mit ihrem Gebicte: Beide ftan- den bis zum Jahre 1802 unter Kurmainzischer Hoheit, welche im Eichsfelde das Eindringen der Reformation fast ganz abgewehrt in Erfurt aber doch ein gemischtes Berhältniß zugelassen hatte. Jn der zur Provinz Brandenburg gehörigen Niederlausis erhielt sich in einigen ländlichen Ortschaften eine rdmisch-katholifche Be- völkerung unter dem grundherrlichen Schuße geistlicher Stiftun- gen. Endlich hatte auch in den zur Provinz Pommern gehörigen Herrschaften Lauenburg und Bütow die Polnische Landeshoheit einigen Einfluß auf Erhaltung katholischer Gemeinden, Bekannt- lich ging dieselbe erst im Jahre 1772 an den Preußischen Staat úber, der die Grundherrlichfeit über diese Herrschaften schon längst besessen hatte, Jn den größeren Städten und besonders in Ber-
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lin ist die Zahl der durch mancherlei gewerbliche Verhältnisse, vor- mals auch durch die Reichswerbung herbeigezogenen Katholiken nicht unbeträchtlih, Jm Allgemeinen is jedoch die Zahl der ka- tholischen Glaubensgenossen im Verhältniß gegen die große Masse der Bevölkerung so gering, daß in der Provinz Sachsen gegen funfzehn, in der Proinz Brandenburg gegen zwei und siebenzig und in der Provinz Pommern gegen hundert und funfzehn evangelische Einwohner“ durchschnittlich nur ein fatholischer lebt. i
Vor dem Jahre 1742 hatte der Preußische Staat nur an seiner äußersten westlichen Grenze Besißungen, welche theils bei- nahe ganz, theils etwan zur Hälfte von Katholiken bewohnt waren, nämlich die Herzogthümer Geldern und Kleve nebsk der Grafschaft Lingen. Ersk in dem benannten Jahre bekam er zu der Hauptmasse seiner fast ganz evangelischen Provinzen, nämlich Ostpreußen in seiner alten Begrenzung, Brandenburg, Pommern nebst den Miedersäch- sischen und Westfälischen Reichslanden, in dem Herzogthume Schle- sien und der Grafschaft Glaß eine beträchtliche Anzahl fatholi- scher Unterthanen. Diese wurde noch ansehnlich vermehrt im Tahre 1772 durch Erwerbung von Westpreußen einschließlich des Bisthums Ermeland und des Nebdistrifkts. Ferner wuchs die- selbe durch die Theilungen von Polen in den Jahren 1793 und 1795. Auch beskand die Entschädigung, welce im Jahre 1802 für die westwärts des Rheins verlornen Landestheile gegeben wurde, fast ganz aus sâfularisirten geistlichen Landen. Jn Folge der Ereignisse zwischen 1807 bis 1815 verlor der Preußische Staat in Osten den größten Theil sciner von katholischen Einwohnern bewohnten Besißungen, empfing aber als Entschädigung dafür theils sächsische, fast ganz evangelische, theils zu beiden Seiten des Rheins gelegene der Mehrzahl nah von Katholiken bewohnte Länder. Hiernach besteht schon seit mehr als einem Menschenalter im Preußischen Staate neben der ursprünglichen evangelischen eine sehr ansehnliche fatholische Bevölkerung. Jn Gemäßheit des 16ten Artikels der Deutschen Bundesakte kann die Verschiedenheit der christlichen Religionsparteien in den Ländern und Gebieten des Deutschen Bundes feinen Unterschied in dem Genusse der búr- gerlichen und politischen Rechte begründen. Die Preußische Re- gierung behandelt nach dieser Vorschrift ihre sammtlichen Unter- thanen auch in den Provinzen, welche nicht zum Deutschen Bunde gehören, Namentlich erkennt dieselbe keinen Unterschied an zwi- schen evangelischen und rómisch-fatholischen Glaubensgenossen in Bezug auf die Fähigkeit, einen Wohnort zu wählen, unbewegli- ches und bewegliches Vermögen zu besißen, Gewerbe anzustellen, zu Recht beständige Zeugnisse und Erklärungen abzugeben, Kura- telen, Vormundschaften, Kommunal- und Staateämter zu verwal- ten, Nur wo das Jnteresse einer von diesen beiden Kirchen be- sonders wahrzunehmen is, wird von den Theilnehmern auch die Gemeinschaft mit dieser Kirche gefordert. Zum Beachten kirch- licher Anordnungen und Gebräuche, und zur Erfüllung religidser Gelübde wird Jedermann nur allein durch sein Gewissen, nicht aber durch die Staatsgewalt angehalten: dieselbe wahrt nur die gleiche Gewissensfreiheit beider Neligionstheile, indem sie von Beiden mit gleicher Sorgfalt Stöhrung in kirchlichen Handlungen und dffentliches Aergerniß abwehrt. Soweit von kirchlichen Hand- lungen, als Taufen, Trauungen und Begräbnissen, bürgerliche Rechte abhängen, verrichten beide Religionstheile dieselben mit gleicher Wirkung, und ihren auf den Grund derselben ausgestell- ten Zeugnissen gebührt dffentlicher Glauben in gleichem Umfange, Wie forgsam hiernach die Regierung es auch vermeidet, auf re- ligiósen Glauben irgend einen die Gewissensfreiheit beschränken- den Einfluß auszuúben; so bekfrâftigt sie doch einen tief in das religióse Leben eingreifenden Grundsaß in eben dem Maaße, worin sie selbÆ| die Gleichstellung beider Glaubensgenossen in Bezug auf bürgerliche und politische Rechte gewissen- haft beachtet. Sie bekundet näâmlich hierdurch, daß nach ihrer Ansicht in der Verschiedenheit der religiösen Ueberzeugungen beider Theile durchaus fein Grund vorhanden ist, eine solche Ver- schiedenheit in den Beweggründen zur Sittlichkeit und Rechtlich- feit anzunehmen, der eine Verschiedenheit in dem Vertrauen rechtfertigen fönnte, das sie Beiden bezeigt, Jndem die Staats- gewalt, ihre Stellung richtig würdigend, die Macht der Ueber- zeugung ehrt, und lebendig anerkennt, daß Verordnungen und Anstalten nur sehr unvollständig den Mangel eines Pflichtgefühls erseßen fönnen, welches ihre Untergebenen zu derjenigen Sittlich- feit und Rechtlichkeit in ihren Handlungen von Jnnen heraus- drângen sollte, wodurch allein ein gedeihliches Staatöleben möglich wird; muß sie einen sehr hohen Werth auf dasjenige legen, was in den Neligionslehren einer in ihrem Machtgebiet bestehenden Kirche zur Sittlichkeit und Rechtlichkeit aus tief empfundenem Pflichtgefühle anregt. Jn kirchlichen Genossenschaften, welche das gleiche Vertrauen der Staatsgewalt genießen, wird sich diese Werthschäßung zunächst auf Lehren beziehn, welche Beiden gemein sind: dagegen kann den Lehren, worin dieselben von einander abweichen, nicht ein besonderer Einfluß auf das bürgerliche und politische Leben zugestanden werden, ohne die Grundlage jener Gleichstellung aufzuheben. Die Gründe fúr das Beharren auf der Wichtigkeit solcher Unterscheidungslehren, welches Gewicht densel: ben aus wohlbegründeter Ueberzeugung auch beizelegt werden möchte, liegen dennoch außer dem Bereiche des bürgerlichen und politischen Lebens; dieses folgt der Richtung, welche die Regierung nach den vorstehend bezeichneten Ansichten verwaltend, ihm giebt,
(Schluß folgt.)
Wissenschaft, Kunst und Literatur.
__ Berlin, Der Violin - Virtuos, Herr Ernst, ist nun hereits in vier Konzerten mit stets sich steigerndem Beifall und bei immer zahlreicherem Besuch hier aufgetreten. Zweimal gab er Konzerte im Saale des Königlichen Schgujptielhauses, und an zwei Abenden spielte er im Königlichen Opernhause vor und nach den Theater-Vorstellun- gen. In der nächsten Woche wird man wahrscheinlich noch einmal (Gelegenheit haben, diesen ausgezeichneten Künstler zu hören, der dann úber Breslau und Warschau nah St. Petersburg zu reisen beabsich tigt. Unterdessen dürfte unseren Lesern vielleicht einige Notizen Über | die bisherige Laufbahn des jeßt 27jährigen Virtuosen nicht unin- | teressant seyn. Ernsi ist im Jahre 1814 zu Brünn in Mähren gebo- ren und hat dort seinen ersten Unterricht auf der Violine erhalten. | Nachdem er schon als zehnjähriger Knabe mit großem Beifall öffentlich | in sciner Vatersiadt gespielt hatte, kam er 1825 nah Wien ins Kon- servatorium, wo er unter Leitung des Professors Böhm das Violin- spiel fortscßte und bei Seyfried die Compositions-Lehre studirte. Fm | nächsten Jahre trat er in den Konzerten des Konservatoriums bereits | mit denselben Maysederschen Variationen auf, die er kürzlich auch in | Berlin gespielt hat. Noch zwei Fahre blieb Ernst im Konservatorium, | bis die Ankunft Paganini's in Wien im Jahre 1828 seinem aus\lre- benden Geist eine neue Welt erdffnete, #0 daß er dem Drange nicht widerstehen konnte, demselben zu foigen. Er verließ daher Wien 1829 und folgte dem großen Meister, den er sich zum Vorbild genom- men hatte, auf dessen Reisen, zuerst nach München, dann über Stutt- | gart und Würzburg ngch Frankfurt. Hier spielte er nach |
Paganini die berühmten Variationen desselben über: Nel cor piu non mi sento, aus dem Gedächtniß, und Paganini, der schon früher auf Ernst aufmerksam geworden war, gewann ihn sehr lieb, lud ihn oft zu sh ein und ermunterte ihn in seinem Streben, indem er ihn sowohl durch seine allgemeinen musikalischen Anlagen wie durch seine besondere physische Organisation zum Violin - Virtuosen ganz vorzüglich berufen fand. Ernst ging darauf nah Paris, su- dirte drei Jahre ununterbrochen und trat dann im März 1835 dort mit so gußerordentlichem Erfolge auf, daß dies als die eigentliche Pe- riode angeschen werden kann, von der sein Künstlerruf zu datiren if. In den folgenden Fahren reiste Ernst durh Frankreich, Holland und Deutschland, und 1840 kam er nach ceilfiähriger Abwesenheit wieder nach Wien, wo erx in kurzer Zeit hinter einander funfzehn Konzerte gab. Er kehrte von dort über Brünn, München und Karlsruhe wie der nach Paris zurück, und im Herbst dieses Fahres trat er scine Reise nach Berlin an. Den Ruf, der ihm vorausging, hat er hier im vollkommensten Maße gerechtfertigt. 40,
Be r. Ern er D 0e Den 18. Dezember 1841.
Pr. Cour.
Brief. | Geld.
Pr. Cour.
Actien, |& | Brief. | Geld.
Fonds.
1 1233 | 0 L024 107% 1022 1042
| 1047 |
St. Schuld - Sch. | 1025 |
Pr. Eugl. Obl. 30. Sch. der Seehandlung.
Kurm. Schuldv,
Berl. Stadt - Obl. Elbinger do. — Danz. do. in Th. :| 47
Westp. Pfandbr. 35 1027 Grossb. Pos. do. 1057 Ostpre. Pfandbr. — Pomm. do. ——- Kur- u. Neum. do. 25| 102% Schlesiscbe do. |35 Gas
1047 Berl. Pots. Eisenb. 1015 | do. do. Prior. Act. Med. Lpz. Eisenb. do. do. Prior. Áct, 1027 Bri, Anb, Eisenb. 1037 do. do. Prior. Act.
—— Düss Elb. Eisenb.
108; 103 1052 102% S5 101 955
101
Präm. 802
103
103%
80:
do. do. Prior. Act. Rhein.
do. do. Prior. Act.
101% Eiseub,
942
aa na| R | or
101% 1017 101% 100%
Gold al marco
Friedrichsd’or
Audere Goldmün- zen à 5 Th.
Discouto
Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sge. Brief. | Geld,
138K; 1387 1494 14ck 6 19Z
AMAteraai e is o ea s dias i 250 FIl. Kurz do. Es 250 FI. 2 Mt. A BURE ees eo 300 Mk. Kurz -— do, n QUOINE 2 Mt. 148% London e, I I LSt. o Mt. G 97 E N 300 Fe. A Wie O Ne 150 FI. y Augsburg 150 FL 4 Biel C oa 0s 100 Thlr. | ‘ Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss. . 100 Thle.| 8
2 3
2 Mt. 79 (5% 2 Mt. 103:
2 Mt. 2 2 3
1025 — Mt. 99: 99! Tage 100 Mt. Woch.
Frankfurt a, M, 100 FI. ú Petersburg 1 SRb1.|
E 2:
6
Börsen.
Niederl. wirkl, Schuld 517. 5Dz do 9918 Ausg. —. Zinsl, — Preuss
Auswärtige
14, Dez
Span, A. Pass. —. 1052.
Amsierdam, Kanz. Bill, 25 i Ï 5 Sch, Pol.
Präm, Vesterr.
13. Dez. Zinsl, 5%, Neue Aul, 215.
M.. 15. Dez. Oesterr, D Bank-Act. 1967, 1965 do. 4% Anl. 1027 Br,
253 Woll. 5075. 507.
Antwerpen,
Frankfurt a, 255566. 12 245 Br
Preuss, Präm. Sch. S1 G. Anl. 23Z. 235.
Met. 1085 G. 42 10035 G Loose zu 500 FI, 14:37. 1437.
Poln, Loose 76% L 57 Span
Eisenbahn - Actien. Leipzig - Dresden 101 L G, Köln- Aachen 987 G
Hambu re, 16. Dez. Bank- Actien 1628 Ber. Engl. Russ. 108%
Belg. Neue Anl. 235. Pas Gl S0 vort, 39. 32 193 Mex. 26 Peru 14.
London, 11, Dez. Cons. 35 385. 5; Ausg. Seb, L. 5° Iloll, 99. 252
sive Di ; Engl, Bras, 63. Chili -
' c 1 Russ. — Columb 207.
116. 80 37 Reute fin cour. 106. 30. 5°
13. Dez. D Rente fin cour Aul. de 1841 fin cour. 79. 5. D% 247. Passive 955
Paris.
Neapl. fin cour Span, Renté
Hamb, 34% 1 Si
Petersburg, 10, Dez, Lond. 3 Met. 397; Po'n. à Par. 300 Fl, 70. do. 500 Fl. 73%, do, 200 Fl, 25 W ié, 13. Dez. 597 Mét
j 1064. 42 994. 32 — 15 —. Bank-Actien 1611. Anl. de 1834 141%. de 1839 1097,
06,
Paris
Lonigliche Schauspiele. Jm Opernhause: Czaar und 3 Abth, Musik von Lorsbing.
imme Ballet
S onntag, 19, Dez. mann, fomische Oper in von Hoguet,
Fm Schauspielhause: Auf Begehren: Treue Liebe, Schau spiel in 5 Abth.,, von Eduard Devrient.
Montag, 20. Dez. Im Schauspielhause: Zum erstenmale: Der alte Herr, Lustspiel in 2 Abth., vom Verfasser von „Lüge und Wahrheit.“ Hierauf: Erziehungs - Resultate, Lustspiel in 2 Abth., frei nach einer Operette des Descomberousse, von C, Blum.
Dez Alcesie, Oper in 3
Dienstag, 21. Dez. Jm Opernhause: Abth., mit Ballet. Musik von Gluck.
Jm Schauspielhause: La première représentation de la re- prise de: Le Mariage de ‘igaro, ou: La folle journée, comé die en 5 actes et en prose, du théâtre françats, par Beaumar chais. (Mr, Delvil terminera ses débuts par le rôle de Figaro.)
E
Königstädtisches Theater.
Sonntag, 19. Dez. Zum erstenmale wiederholt: Das Mar- morherz. Romantisch-komisches Volksmährchen mit Gesang in 3 Akten, von Karl Haffner. Musik von Adolph Müller.
Montag, 20, Dez. (Jtalienische Opern-Vorstellung.) Otello, il Moro di Venezia. Opera in 3 Atti, Musíca del Maeslro Rossini. (Signora Laura Assandri : Desdemona.)
Dienstag, 21. Dez. Der Talisman. Posse mit Gesang in
Ste, von J Nestroy,
Verantwortlicher Redacteur Dr. F. W. Zinkeisen,
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
Beilage
1577
Beilage zu
Allgemeiner
Bekanntmachungen,
Ocffentliches Aufgebot der bekannten und, unbekannten Anspruchs - Berechtigten an|wird
verschiedene, von dem ehemaligen Ritter- hiermit aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Ge ) gedinge zu Polch herrührende Fmmobilien|riht zu melden.
und aus dem Verkaufe eines Geldern. \gebli Nachdem auf das von uns bruar 1832 erlassene öffentliche Aufgebot alle bis für berechtigt hielten, aus irgend einem Rechtsver-| hältnisse einen Anspruch an die unten näher bezeîch-| neten, von dem zur Zeit der Deutschen Reichs-Ver-| fassung zu Polch, im jeßigen Kreise Mayen, Regie-| rungs - Bezirks Koblenz, bestandenen Rittergedinge| 1 oder sogenannten Polcher Dingtage herrühreuden,| *-/ demnächst in den Besiß des Königlichen Domainen Fiskus und in neuester Zeit in den des Königl. Preu- ßischen Kammerherrn und Landraths, Grafen von Boos-Waldeck, und des Handlungshaguses Franz Fors boom ¿u Frankfurt am Main übergegangenen Fmmo bilien und Gelder, welche aus dem Verkaufe etnes) Theils derselben, so wie aus den Revenúen, erlôft und | in die Königlichen Kassen geflossen sind , zu machen, aufgefordert sind, ihre vermeintlichen Ansprüche tt! nerhalb ciner Präklusivfrist von drei Monaten anzu-) bringen , fordern wir nunmehr auf Grund der Aller höchsten Kabinets - Ordre vom 8, September d. J.-| Gefeß -Sammlung , Seite 288, und ciner darauf er-) gangenen Verfügung des Herrn Geheimen Staats Ministers und Chefs der zweiten Abtheilung d
des Kd-| niglichen Haus Ministeriums, von Ladenberg Excel lenz, vom 22sten desselben Monats, fernerhin sämmlkt-| liche bis jeßt bekannte oder unbekannte Fnteressenten,| welche gus irgend einem Rechtsgrunde an die vorge dachten Besißungen des ehemaligen Polcher Dingta ges und die davon aufgekommenen Revenüen noch jeßt einen Anspruch zu haben vermeinen, auf, zur Wahrnehmung und Ausführung threr Rechte stich in nerhalb einer dreimonagilichen Frist bei uns zu melden,
Oie Objekte, guf welche sich dieses Aufgebot be- icht, sind folgende :
1) der Wald Hochpochten, größtentheils aus Buchen Hochwald bestehend, enthaltend 2794 Morgen 103 Ruthen, gelegen im Banne der Gemeinde Uelmen , Kreis Kochem, Regierungs-Bezirk Ko blentz, aränzt gegen Offen an die Gemarkungen der Gemeinden Eppenberg, Laubach und Müllen bach, gegen Süden an die Gemarkungen von Alfeln und Auderath, gegen Westen an Lände reien und Waldungen von Uelmen und gegen Rorden an die Gemagrkungen der Gemeinden Uei's5- feld und Liersthal; das Forsthaus sammt dem dazu gehörigen Mäus-| 2 felder Hofe, bestehend aus einem Wohnhause nebst Spb Scheune und Stallung und verschiedenen Grund (Nr.
ütten, enthaltend 123 Morgen 130 Ruthen "2 10 Fuß, gelegen in dem Walde von Hochpochten ; v0m der Pübfelderhof, bestchend aus einem Wohn- as hause nebs Scheune und Stallung und verschie- bel denen Grundstücken, haltend 117 Morgen 98 Mu=| then 10Fuß, gelegen in dem Walde vonHochpochten: | F der Hôchsterhof - bestehend aus mehreren Wirth \chaftsgebäuden und verschiedenen Grundstücken, haltend 122 Morgen 55 Ruthen 60 Fuß, gele gen in dem Walde von Hochpvochten ;
der Gieroldsrother Hof, bestehend gus
Wohnhause nebs Scheune und Stallung
verschiedenen Grundstücken, halfend 92 Morgen
75 Ruthen 75 Fuß, gelegen in dem Walde von
Nochpochten :
die Zervasmühle, bestchend in einem Wohnhause, einer Oclmühle und verschiedenen Grundstücken,
alle
einem] und S
[Bru
a m
haltend 37 IN rge 5 H {het V: A A tg A 2 A d y N z haltend 37 Morgen 58 Ruthen 60 Fuß, theils or dem Königl. Konsistorium wegen scines Ausblei
in, theils an dem Walde von Hochpochten ge
legen : die Kaufgelder der von dem Königlichen Domagi D) nen-Fiskus am 9. Oktober 1822 an den Steuer :
bens
Empfänger Koch, als Meistbietenden , öffentlich l
verkauften, in dem Banne der Gemeinde Uelmen aclegenen Modumsfelder ; der Theil der Kaufgelder eines von der Franzò sischen Domainen-Verwaltung am 23, April 1812) 9 an Lothar Friesen und Caspar Schmalbach, als die Meistbietenden , öffentlich verkauften, in der / (Gemeinde Polch gelegenen Gartens die Königlichen Kassen geflossen ist ; die aus den seit dem 1. Funius 1815 von obi gen Obiekften erfallenen Revenüen gelösten Gelder. Diesem zufolge sollen alle vorgedachte, bekannte und unbekanute Realprätendenten und übrigen Fn-| teressenten, welche es unterlassen werden, ihre An-| sprüche innerhalb des anbergumten Präklustvtermins uus anzuzeigen, mit allen diesen, dem Königlichen Fiskus gegenüber, als ausgeschlossen erachtet werden, und zwar lediglich durch den Ablauf des Termins selbs, ohne daß es eines weiteren Verfahrens oder Präflusivbescheides bedarf. Dagegen bleiben densel ben ihre persönlichen und dinglichen Rechts-Ansprüche an diejenigen Personen, die von uns in den Besiß der vorerwähnten Realitäten eingewiesen worden find, und denen ein Theil der in die Königlichen Kassen geflossenen Gelder ausgezahlt wurde, vorbehalten. Gegenwärtiges dfentliches Aufgebot soll sowobl durch die Allgemeine Preußische Staats=Zeitung, als durch die Amtsblätter der sämmtlichen Königlichen Rheinischen und Westphälischen Regierungen, zu drei verschiedenen Malen, jedes Mal nach cinem Zwischen raume von vierzehn Tagen, bekannt gemacht werden, der dreimonatliche Präflusivtermin aber von dem Tage ab, an welchem dieses Aufgebot zum dritten Male in dem Amtsblatte der hiesigen Königlichen Regie- rung erscheinen wird, zu laufen anfangen. i Koblenz, den 29, Oktober 1841. x Königliche Regierung.
welches in 4
2)!
8)
Dn E Q n 0. | __Die am 22. Mârz 1841 in Osche verstorbene Ehe-| 9) frau des Förster Carl Friedrich Paul, Regine geborne | Klinger, hat in dem unterm 23, November 1835 mit| ihrem nachgebliebenen obengenannten Ehemann er-|10)
richteten Ehe- und Erb - Vertrage ihren Sohn erster!
[Pflichttheil cingescht. [August Albert Keller, j 1 Ó D Den - meister in Pyriß gelebt haben soll, is unbekannt, und| 1) der am 11. Januar 1830 in Seitenberg verstor-|
j Theils der-/3 Monaten niî ge sclhen, so wie aus den Revenüen erldsten des Nachlasses und Ausetnander/|
unter dem 29, Fe- den Keller zu be i j da- abgeschlossen werden. Z hin unbekannt gebliebene Füteressenten , welche sich| Schweß, den 29. November 1841. |
|
Folgende Dokumente sind verloren gegangen :
1) Das Dokument über die auf dem Grundstücke
Alle diese Forderungen sind abgezahlt,- und werden |
mer , Pfand l Fnstramente oder Forderungen Ansprüche zu, vermeinen , aufgefordert, dieselben spätestens in dem am 30, März 1842, i
[im biesigen Gerichtslofale anstehenden Termin an-| zumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sle mit| €92 ihren Ansprüchen präfludirt, die Dokumente für er loschen erachtet und die Schuldposten in den Hypo- thekenbüchern gelöscht werden sollen. Zugleich wer |den alle die, welche an der für den versiorbenen |
Thlx. 10 Sgr. gus dem gerichtlichen
[machung ihrer Ansprüche hiermit vorgeladen, widri
im Hypothekenbuche gelöscht werden soll. Christburg, den 25.
Untersuchung gewesene, im Ausbruchs aus sciner Haft entsprungene 1 Fohann Jacob Pfalzgraf von hier wird auf den Antrag sciner Ehefrau, Dorothea Friederike,
werden wird,
Aufe
den 9. November 1800, ein Sohn des am 8, Ja
hrugr 1804 zu Neu-Mohrau verstorbenen Häus lers Fohann Gröger, scit 1800 vermißt ; É der Fnlieger Foseph Langer aus Heudorf, gebo-| 4 rel Den 7. ) Fohann Langer in Langendorff, seit Dezember Beuthen :
Hermann, L Schreckendorf i Brofig, seit 1807 verschollen ;
6, Fanuar 1782, ein Sohn des am 10. Juni | 5) der Justiz-Kommissarius Robert :
Der jeßige Aufenthaltsort des, B. dic unbekannten Erben und deren Erben oder welcher als Schornsteinfeger [nächsten Verwandten von folgenden Personen : | benen Wittwe des Schneiders Foseph Hanisch, |
derselbe und scine nächsten Verwandten daher
| Elisabeth, gebornen Lachnitt ;
Sollte eine solche Meldung binnen 2)
cht erfolgen, so wird die Regulirung
seßung mit dem nach- ebenen Wittwer lediglich mit dem dem abwesen
bestellenden Vormunde fortgeseßt und| De L
| Franz Ziegler aus Klessengrund und dessen am | l. März 1814 in Seitenberg gestorbenen Ehe-| _frau, Vornamens Theresia;
4) der am 30. Dezember 1837 zu Schrecckendorf ver storbenen Elisabeth Schön, Tochter des in Neu gerödorf verstorbenen Stückmanns Foseph Schön z |
; , t 11/0) de am 19/ Dezember 1839 4n Seitenberg ver-|
Die Obligation der Besißer Daniel und Marta) storbenen Fnwohnercin Marianna Stiller, |
geb. Rundmann , Barkeschen Eheleute vom 29. |pjerdurch dfentlich vorgeladen, sich binnen 9 Mona
März 41828, aus welcher 172 Thlr. für den fen, spätestens aber in dem guf den 25. Oktober 1842
Múhlen - Besißer Johann Meinke auf dem jy unserem Gerichtszimmer angeseßten Termine schrift
Grundstücke Czewshawolla Nr. 15 Rubr. 1. sich oder persdnlich zu melden, widrigenfalls die zu
Nr. 2 eingetragen, gerichtlich cedirt am 11. JU 4. gufgebotenen Verschollenen für todt erklärt wer-|
1839 an den Krüger Facob Forbush, , , [den und ihr zurückgelassenes Vermögen, so wie der|
Das Dokument über dic auf dem Grundstücle| Nachlaß der zu B. gedachten Personen, den alsdann |
Christburg Nr. 246 111. Nr, 1 für den „Friedrich ß efannten sich legitimirenden nächsten Verwandten |
Wilhelm Neumann eingetragene Post von 2° und in deren Ermangelung dem Königl. Fiskus zu-|
Thlr. 33 Gr. 135 Pf. bestehend aus einer AUS| gesprochen und zur freien Disposition verabfolgt wird,
fertigung des Vergleichs vom 17, April 1820| gegen die unbekannten aber die Präklusion mit ihren
nebs Hypothekenschein vom 4. August 1821. [Erbansprüächen erfolgt und der nach erfolgter Prä
Das Dokument über die auf dem Grundstücke ksuston sich ctwa ers meldende nähere oder gleich nahe |
Ehefrau Theresia, gebornen Wendler;
—
Königl. Land- und Stadtgericht.
P Geb M: i
Menthen Nr. 11 Rubr. 111, Nr. 1 für die Ge Erbe alle Handlungen und Dispositionen der Besizer
schwister Anna Helena und Anton Maiewskl des Nachlasses anzuerkennen und zu Übernehmen |
eingetragenen 118 Thlr, 83 Sr. I Pf.- bestehend schuldig, auch von ihnen weder Rechnungslegung, (11! A GY HHSTGrHGNNG „Des Me n Nach (n9ch Ersaß der gehobenen Nußungen zu fordern be-| August 1808 in der Martin Majewskischen Nach-|pechtigt ist, sondern sh lediglich mit demientgen be-| laßsache nebst Hypothekenschein vom 22, Sep-| gnügen muß, was alsdann von der Erbschaft noch tember 1819. [vorhanden feyn wird. Seitenberg, den 29. September 1841.
Königl. Prinzl., Gericht der Herrschaft Seitenberg. S) Dn,
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Christburg Nr. 214 für die dortige evangelische Kirche Nubv. 111, Nv. 1 eingetragene Post von | 200 Thlv., bestchend aus einer Ausfertigung des) Kaufvertrages vom 26. Juni 1799 nebst Hyp9o-| S thefenschein vom 16, Fuli 1799, | ; B c Tan mia 4:0. Die der hiestgen Kämmeret zugehörtgen Mühlen, und zwar: j die dem Neustädtischen Mühlenthore zunächit belegene Mahl - Mühle, von 4 Gängen, die) Yordermühle genannt, | die hinter dem Dom belegene sogenannte Burg mühle, mit 4 Gängen, die dicht am Krakguer Thore belegene soge nannte Krakauer Mühle, von 5 Gängen, sollen auf 3 Fahre, pro Trinitatis 1842 — 1845 ein zeln oder zusammen verpachtet werden. Zur Entgegennahme der Gebote haben wir einen aim Guttherz auf dem Grundstücke Posilge Termin auf 5 i : : L aaen M V (dei 28, Januar 1842, Vormtttags E ï Vergleiche zu Rathhause vor dem Stadt -Synditïus Spitta an essionarien oder |geseßt, zu welchem Pachtlustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Ertrags-An schläge, die Beschreibungen der Mühlen und dite sveziellen Verpachtungs-=Bedingungen täglich in un die Post serer Registratur eingesehen werden können, auch [Abschriften davon, gegen Zahlung der Koptalten,- [von unserem Registrator Angerstein zu erhalten find. Brandenburg, den 1. Dezember 1841 : Ober - Bürgermeister , Bürgermeister und Rath hie siger Kur- und Hauptsiadt.
3 Mahl
diejenigen , welche als Cessionarien, Eigenthü oder sonstige Brief-=Fnhaber an die} ä haben
Vormittags 10 Uhr, b)
10. April 1815 als Erben oder Cessio son cinem anderen Grunde Ansprüche zu ha- vermeinen, zu demselben Termin zur Geltend
alls sie mit denselben präkludirt und
November 1841.
Königliches Land- und Stadtgericht,
er hierselbst wegen Brandstiftung in Kriminal- Oktober v. F. mittelsl x Kaufmann} _. or Deo. E Nach Forst- Kultur-Plan für die htestgen geb, |fädtischen Forsten werden zur Aussaat im nächsten sich [Frühjahr 300 bis 500 Pfund Kiefersaamen gebraucht Die Herren Saamenhändler, so wie die Herren Ver walter Königl. oder Privat - Forsten ersuchen wir- t [uns in schriftlichen Offerten schleunigst mitzutheilen, für welchen Preis pro Pfund ste geneigt sind, jenes Quantum, von tadelfreter Qualität , franco Danzig zu liefern, Danzig, den 11. Dezember 1841. Ober- Bürgermeister, Bürgermeister und Rath
dent
hn hierselbst, hierdurch peremtorisch acladen, 14. November 1842, Morgens 10 Uu,
zu verantworten, worauf sodann ferner erkann
was Recht ist.
tum Greifswald, den 12, November 1841. Königliches Konsistorium hierselbst,
S v. Bohlen,
Eta Co F : : — on dem unterzeichneten Gerichte werden «Frankfurt Breslauer Eisenbahn. nachstehende Verschollene, über deren Leben und Die anerkannte Nothwendigkeit einer Eisenbahn nthalt die Nachrichten fehlen, als: Verbindung zwischen Berlin und Breslau hat die Franz Xaver Stenzel, geboren den 30, Dezember Veranlassung zur Bildung einer Gesellschaft gegeben, |791, ein Sohn des am 5. Januar 1792 zu die am 17. August d. F. zusammengetreten is, nach Schreckendorf verstorbenen Gärtners Gottfrted dem das Comité der früher bestandenen Frankfurt Stenzel, seit einigen 30 Fahren aus Winkeldorf Breslauer Eisenbahn-Gesellschaft sich aufgelds hatte, heimlich entwichen ; und deren Zweck dahin geht : der Tischler - Lehrling Fgnaz Volkmer, geboren cine Eisenbahn zwischen Frankfurt und Breslgu nuar 1830 zu Camniß verstorbenen Kolonisten | Frankfurter Eisenbahn, auf Aktien zu erbauen, (George Volkmer, seit 1809 ohne Nachricht von fich ; 12, September 1778, ein Sohn des am 28. Fe- barung über die Statuten ist einem Comité übertra gen, wozu gewählt worden sind: Als Epe Mitgltéd ett e, Durchlaucht der Ober-Fägermeister und Chef 5 Hof - Fagdamtes, Herr Fürst zu Carolath-|
Na Fuli 1787, ein Sohn des Gärtners de 3 1827 verschollen ; der Herr Graf von Kospofth auf Halbau Anna Maria Brosig- Wittwe des am s. Juni ll, Als ordentliche Mitglieder: 1807 zu Cosel verstorbenen Musquetier Adam T Tochter am 29. Marz 1773 zu der Kaufmann F. E. Krause; verstorbenen Schneiders Fgnaz| 2) der Banquier B. Rubens; | 3) dex Banquier A. Wolf; der Schmiedegeselle Foseph Mahr, geboren den| 4) der Hauptmann Wiltkins; ]
(
des C
1821 verstorbenen Bauer Jgnaß Mahr von | 6) der Justizrath Geppert.
Schreckendorf, seit länger als 30 Fahren vermißt; Zwei von der Direction der Beelin - Frankfurter Fgnaz Lux, geboren den 11. November 1782, [Eisenbahn-Gesellschaft zu deputirende Mitglieder der- ein Sohn des am 19, Mai 1805 in Gompers- selben, gegenwärtig :
dorf verstorbenen Gärtners Foseph Lux, im Fahre | 7) der Kaufmann Karl Treu;
1813 nach Wien gegangen, seit 1817 verschollen ;| 8) der Kaufmann Herrmann Henoch ; | der Forsthäusler Anton Pelz gus Neu-Mohrau,] 9) der technische Direktor der Berlin -Frankfurter- | dessen Ehefrau, Katharina, und Tochter, There Eisenbahn-Gesellschaft Zimpel ;
sia, seit 37 Jahren verschollen ; E i: Bir e 61:0: ut | der Gärtner Anton Weigang aus Alt-Gersdorff, 10) der Ober-Regierungsrath von Könen. | im Fabre 1811 in die Oesterreichischen Staaten| 111. Als korrespondirende Mitglieder: |
gegangen und seit dieser Zeit verschollen ; der Bürgermeister Krüger in Grünberg ; der Forsthäusler Franz Zwiener aus Klessengrund, b seit 29 Jahren verschollen 3) der Syndikus Fohn in Krossen : [diesem Tage keins weggegebe e, 9 Albert @eller Gta vis - ch 7 A / F - V a Ÿ n; jdtejem Lage tels gge Ehe, August Albert Keller, zum Miterben guf denlund deren unbekannte Erben und Erbnehmer. 4) der Bürgermeister Ahlemann in Guben ; 2 Uhr crfolgt der Zuschlag.
2) der Syndikus Berndt in Glogau ; |
A große Ulrichftraße Nr. 57 in Halle a. d. S.
5) der Gerichtsrath von Röder in Sprottau ;
6) der Fustizrath H. Mebke in Sagan;
7) der Kaufmann Päßtel in Frankfurt a. d. D: Fndem wir zur Theilnahme an diesem uUnterneh-=
[me hierdurch einladen, bemerken wir, daß Prospekte- des am 29. November 1837 zu Alt-Gersdorf ver-|in welchen die Bedingungen der Aktien-Zeichnungen storbenen Gärtners Ferdinand Seifert und dessen | und die Grundzüge des Gesellschafts- Vertrages ent- am 9, Dezember 1837 ebendaselb| gestorbenen |wickelt sind, von allen obengenannten ordentlichen und : | | |forrespondirenden Mitgliedern des Comités ausge- 3) des am 10. Funi 1802 gestorbenen Forsthäuslers | geben, Aktien - Zeichnungen und Einschuß- Zahlungen
aber i int B ebt : im Comtoir des Banquiers B. Rubens, Ftrma : Mertens & Rubens, Burgstr. Nr. 255 im Comtoir des Banquiers Arons Wolff, Unter dent Linden Nr. 44; : im Büreau der Berliner - Frankfurter Eisenbahtt- Gesellschaft, Oberwall-Str. Nr. 33 i it Breslau bei L. Bambergs Wwe. & Söhne; l E A E 0 0 N bet Wilhelm Pacßtel ; : R O bet dem Syndikns Fohn ; S n Ou ebea bei Friedrich Förster ; : if Gg al hei L, Bambergs Wwe. & Sdhne, und bet dem Syndikus Berndt ; ; in SPLottau bet dem Gerichtsrath von Röder ; in Guben bet dem Bürgermeister Ahlemann ; L O Ant d F. Mertens, und Paul Mendels\sohn-Baurtholdy ; in fettil chleich :
S Goldtammer & S it. C Nd bet Meyer & Co. : | in Magdeburg bet Morgenstern & Co. : Ia arau bei Sam. Ant, Fränkel : in KLakau het Hieronimus Samclson aligenomment werden, Berlin, den 15. Dezemher 1841. Das Comité der Frankfurt - Breslauer Etsenbahn Gesellschaft,
Rheinische Eisenbahn. Zinsen ana Pro S | Dic Actionaire unserer Gesellschaft und die Fn- [haber privilegirter Obligationen werden hierdurch | benachrichtigt, daß die Zinsen dex Actien für das Fahr 1841 à 5 pCt. mit 125 Thlr. per Actie und die Zinsen der privilegirten Obligationen für das zweite Semester 1841 à 4 pCt. mit 5 Thlr. per Stü vom 2. Fanuar 1842 ab in unserem Comtoir oder beiden Here F. D. NErsiatt S. Oppenheim jun./ et Comp. A. Schaaffhausen A H, Stet O eder et Comp. N. Wergifosje Mendels\ohn et Comp. îtt Berlin gegen Aushändigung der fälligen Zins-Coupons er hoben werden können Köln, den 31. Oktober 1841. Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft.
Halte Dircktor - Substitut.
in Köln J
F (in Aachen,
WSPCe.
Ober- Scblesische Eisenbahn.
Zur Berathung und Beschlußnahme über die Aller- hochst angeordnete Abanderung der §§. 28, und 48. des Gesellschafts-Statuts, haben wir eine General: Versammlung auf den 17. Janua! 1842, Nachmtttags
O
im Lokale der Börse der hiesigen Kaufmannschaft, anberaumt, zu welcher wir sämmtliche Herren Actio naire bierdurch mit dem Bemerken einladen, daß in Gemäßheit des §. 29, des Statuts ieder Actionair, welcher der General-Versammlung beiwohnen will, spätestens bis zum 17. Fanuar, 12 Uhr Mittags, ein
von ihm unterschriebenes Verzeichniß der Nummern [sciner Quitungsbogen in einem doppelten Exemplare
in dem Geschäfts-Büreau, Ohlauer Str. Nr. 43, zu
o uf e Mm D ‘arifene Berlin=|& i N N im Anschluß an die im Bau begriffene Berlin-| Fhergeben hat, indem der Einlaß nur gegen Vorzei
gung des einen, dem Präsentanten zurückzustellenden
Die Leitung der Geschäfte bis nach geschehener | : s L ide TAtRUN T ai C4 - s L Ti Iro Aa L L E Eremplars dieses Verzeichnisses 1kattsindet. 3) der Fleischergeselle Anton Gröger/ geboren den Ertheilung dex Konzession und demnächsiiger Verein Exempli s, L T
Breslau, den 12. Dezember 1841, u Der Verwaltungsrath der Dber-Schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft.
Freiguts - Verkauf.
Ein Frei- und Richtergut (unweit der Berliner
Eisenhahn), separirt, mit guten Wohn- und Wirth- schafts
Gebäuden, 143;
« Weizen- und 5 Roggenboden ). 337
Magdebg. Morgen Aker
Feld ( Morgett
¡weischürige Wiesen, ein großer Lust-=, Obst- und Gemüsegarten, 43 Morgen eigene Hutung mit Busch
»olz und 300 Stück Eichen bestanden, von welchen edes Stück 3 Thlr. taxirt ist, 6 Gemcindekabeln und außerdem noch 800 Morgen gemeinschaftliche Schaaf
hutung :c., nebst vollständigem Fnventarium, Schiff und Geschirr, so wie 12 Wispel Roggen, 7 Wispel | Hafer, 20 Wispel Kartoffeln :c.- gen Preis von 6000 Thlr. mit der Hälfte Anzahlung
soll um den billi
chnell verkauft werden.
Näheres durch den Ockonom Fr. Herrmann,
Bock - Verkauf zu Simmenau. F ‘ : Ct v 4 Q Derselbe findet wie die früheren Fahre am 2. F€ ‘uar 1842 statt. Von den Thieren wird bîs zu esem ei n. Nachmittags um Ein kurzes Ayiso0 von
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