lungs- und Unterhaltungs-Kosten hinaus , erhdht, auch úbevall vot den Unterthanen der anderen kontrahirenden Staaten auf völlig gleiche Weise, wie von den eigenen Unterthanen, ingleichen ohne Rücksicht auf die Bestimmung der Waaren, erhoben werden. Findet der Ge- brauch einer Waage- Einrichtung nur zum Behufe der Zoll - Ermit- telung oder überhaupt einer zollamtlichen Kontrolle statt, so tritt eine Gebühren - Erhebung nicht ein. : E : i Artikel 17, Die Heezoglich Braunschweigische Regierung wird auch ihrerseits gemeinschaftlich mit den kontrahirenden Vereins-Staa- ten dahin wirken, daß durch Annahme gleichförmiger Grundsäße die (Bewerbsamkeit befördert und der Befugniß der Unterthanen des ei- nen Staates, in dem anderen Arbeit und Erwerb zu suchen, möglichst freier Spielraum gegeben werde. Von den Unterthanen des einen der tontrahirenden Staaten, welche in dem Gebiete eines andeven de: sel- ben Handel und Gewerbe treiben oder Arbeit suchen, soll von dem Zeitpunkte an, wo der gegenwärtige Vertrag in Kraft treten wird,
leine Abgabe entrichtet werden, welcher nicht gleichmäßig die in dem- selben Gewerhsverhältnisse stehenden eigenen Unterthanen unterworfeti sind, Desgleichen sollen Fabrikanten und Gewerbtreibende, welche blos für das von ihnen betriebene Geschäft Ankäufe machen, oder Rei- sende, welche nicht Waaren selbsi, sondern nur Muster derselben bei sich führen, um Bestellungen zu suchen, wenn sie die Berechtigung zu diesem Gewerbsöbetriebe in dem Vereins-Staate, in welchem sie thren Wohnsiß haben, durch Ent-ichtung der geseßlichen Abgaben erworben haben oder im Dienste solcher inländischen Gewerbtreibenden oder Kaufleute stechen, in den anderen Staaten keine weitere Abgabe hier ur zu entrichten verpflichtet seyn. Auch sollen beim Besuche der Märkte und Messen zur Ausübung des Handels und zum Absabe ei
gener Erzeugnisse ode: Fabrikate in icdem Vereins-Staate die Unter
thanen der übrigen kontrahirenden Staaten eben so wie die eigenen Unterthanen behandelt werde. . :
Artikel 18. Die Preußischen Seehäfen sollen dem Handel der Herzoglich Braunschweigischen Unterthanen, wie dem der übrigen Vec eins-Staatei, gegen völlig gleiche Abgaben, wie solche von den Kd- niglich Preußischen Unterthanen entrichtet werden, offen stehen ; auch sollen die in fremden See- und anderen Handelspläßen angestellten Konsuln eines oder des anderen der kontrahirenden Staaten veran laßt werden, der Unterthanen der Übrigen kontrahirenden Staaten sich in vorfommenden Fällen möglich mit Rath und That anzunehmen,
Artikel 19, Seine Heczogliche Durchlaucht der Herzog von Braunschweig treten hierdurch dem zwischen den bisherigen Vereins gliedern zum Schuße ihres gemeinschaftlichen Zoll-Systems gege deit Schleichhandel und ihrer inneren Verbrauchs-Abgaben gegen ODefrau dationen unter dem 11, Mai 1833 abgeschlossenen Zoll Kartel für die Dauer des gegenwärtigen Vertrages bei und werden die betrefffenden Artikel desselben gleichzeitig mit leßterem in ihren Landen publiziren lassen, Nicht minder werden auch von Seiten der übrigen Vereins glieder die erforderlichen Anordnungen getroffen werden, damit in den gegenseitigen Verhältnissen den Bestimmungen dieses Zoll - Kartels uberall Anwendung gegeben werde. /
Artik el 20. Die als Folge des gegenwärtigen Vertrages cin tretende Gemeinschaft der Einnahme der kontrahirenden Staaten be zieht sich auf den Ertrag der Eingangs -, Ausgangs - und Durch gangs-Abgaben in den Königlich Preußischen Staaten, den König reichen Bayern, Sachsen und Württemberg, dem Großherzogthume Baden, dem Kurfürstenthume und dem Großherzogthume Hessen, dem Thüringischen Zoll - und Handels-Vereine, dem Hertogihume Braun schweig, dem Herzogthume Nassau und der freien Stadt Frankfurt, mit Einschluß der den Zoll-Sysiemen der kontrahirenden Staagteti
bisher schon beigetretenen Länder. Von der Gemeinschaft sind aus
geschlossen und bleiben, sofern nicht Separat-Verträge zwischen einzel nen Vereins-Stagaten ein Anderes bestimmen, dem privativen Genusse der betreffenden Staats-Regierungen vorbehalten: 1. die Steuern, welche im Fnnern eines jeden Staates von inländischen Erzeugnissen erhoben werden, einschließlich der nach Artikel 10, von den vereins- ländischen Erzeugnissen der nämlichen Gattung zur. Erhebung kom- menden Uebergangs-Abgaben ; 2. die Wasser-Zölle; 3, Chaussee-Abgaben, Pflaster -, Damm-, Brücken -, Fähr =- Kattal -, Schleusen-, Hafen (Gelder, so wie Waage- und Niederlage Gebühren oder gleichartige Erhebungen, wie fte auch sons genannt werden mögen; 4. die Zoll Strafen Umb fKuvusl3fntc - voeleke vorbehaltlich Dev Antheile der De nunzianten, jeder Staats-Regierung in ihrem Gebtete verbleiben,
Avtikel 21. Fn Hinsicht auf die Vertheilung der in die Ge meinschaft fallenden Abgaben is Folgendes verabredet O L Des Ertrag der Eingangs-Abgaben wird nach Abzug a) der Kosten, welche an den gegen das Ausland gelegenen Gränzen und in dem Gränz- Bezirke für den Schuß und die Erhebung der Zölle erforderlich sind Artikel 30, der Verträge vom 22, und 30. März, auch 11. Mai 1833, wvte vom 12, Mat 1835, und Artikel 26. des Vertrages vom 10, De nber 1835): b) der Rückerstattungen für unrichtige Erhcbungen ; c) der auf dem Grunde besonderer gemeinschaftlicher Verabredungen erfolgten Steuer-Vergütungen und Ermäßigungen; zwischen sämmt lichen Vereins-Gliedern nach dem Verhältnisse der Bevölkerung, mit welcher ste in dem Gesammt-Vereine sich befinden, vertheilt. 2, Der Ertrag der Aus- und Durchgangs-Abgaben wird, a, o weit diese Abgaben bei den Hebestellen in den östlichen Provinzen des König reichs Preußen (also mit Ausnahme der Provinz Westphalen und der Rhein-Provinz) im Königreiche Sachsen, im Gebiete des Thüringischen Zoll- und Handels-Vereins und im Herzogthume Braunschwetg, mit Zusschluß der Kreis-Directions-Bezirke Holzminden und (Gandersheim, so wie des Amtes Harzburg, cingehen, zwischen Preußen , Sachsen, den Staaten des Thüringischen Vereins und Braunschweig nach dem von ihnen zu verabredenden Theilungsfuße, dagegen b o weit dieselben bei den Hebestellen in den übrigen Verecinstheilen einge hen, nach der Bevölkerung dieser Vereinstheile unter die betreFen- ven Skaaten vertheilt, und zwar lediglich nach Abzug der Rücker stattungen für unrichtige Erhebungen, und der auf dem Grunde besonderer gemeinschaftlicher Verabredungen erfolgten Ste Ber gütungen und Ermäßigungen. 3. Bei der nach den Säßen 1 und 2 stattfindenden Vertheilung der Ein -, Aus- und Duvchgangs-Ab- gaben wird die Bevölkerung solcher Staaten, welche durch Vertrag mit cinem oder dem anderen der kontrahirenden Staaten, unter Verabredung einer von diesem jährlich für ihre Antheile an den ge- meinschaftlichen Zoll -Revenüen zu leistenden Zahlung, dem Zoll Systeme desselben beigetreten sind oder etwa künftig noch beitreten werden, in dic Bevölkerung desjenigen Staates eingerechnet, wel- cher diese Zahlung leistet. 4. Der Stand der Bevölkerung in den einzelnen Vereinsstaaten wird alle drei Fahre ausgemittelt und die Nachweisung derselben von den Veveinsgliedern einander gegenseitig mitgetheilt werden. 5. Unter Berüksichtigung der besonderen Ver hältnisse, welche hinsichtlich des Verbrauchs an zollyflichtigen Waa reit bei der freien Stadt Frankfurt obwalten, ist wegen des Antheils derselben an dey gemeinschaftlichen Einnahmen ein besonderes Ab- kommen getroffen,
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Bekanntmachungen.
Gerichtlicher Verkauf
Stadtgerichr zu Berlin , den 28. Oftobex 1841.
/ i ‘erus erstraße Nr. 36 3 | ) Louisd’or und 1 Thlr. in dem Stall hierselb Das in der Ferusalemerstraße Nr. 36 und 37, gn! 10 Louis n Thlr. hi de SR G E olce E E \deœten. Stuten tônnen aufgenommen werden und su zum goldenen Adler, der Wittwe Schmidt und bier abfoblen gegen eine Vergütung von 6 Sgr.
L ; Ci h ;z täglich für eine Stute ohne und 8 Sgr. für cine p er Hten ‘ gehdrig, nebst dem Gast-| Uur etne Sklute ohne C i det U NENRII N ev De Anmeldungen und andere Kor- fcheinen, mit Ausnahme der Montage ; der Plan
e ¿ L Die ausgebreitete Sommerschenburg, den 20, Dezbr. 1841. | Wirksamkeit , welche sich die Oberdeutsche Zeitung in dem ersten Fahre ihres Bestehens gewonnen hat, ist ein öffentliches Zeugniß, dem wir keine Anprei- Man abonnirt bei dex
: ; - - (v 97 Sg (solche: mit Fohlen oft - L É zu 54,687 Thlr. 27 Sgr. 7 G0yien, 2 hofs- Inventario/, taxirt {U 51/687 ‘N respondenzen ind an den Amtmann Bruns hierselbst d ¿\felbea
7 Pf.; soll Behufs der Auflösung der Gemeinschaft, {ende am 22. Juli 1842, Vormittags um 11 Uhr, #! richten. an der Gerichtsstelle subhastirt werden, z
Taxe und Hypothekenschein sind in der Regist:a- tur cinzuschen,
Der Vollbluthengst Morisco vom Mulcy und der, |Aquilina vom Eagle und der ee Sees E i Boot a (f G. St. B, vol, IIL p. 8) wird auch im fommetnt- gur Aug dex, Seme nsch aft, (den Jahre oom 1. Februar 1842 an fremde Stute
1612
Artikel 22. Vergünstigungen für Gewerbtreibende hinsicht- lich der Zoll - Entrichtung, welche nicht in der Zoll - Geseßgebung selbs begründet sind, fallen der Staatsfasse derjenigen Regterung, welche sie bewilligt hat, zur Last, Hinsichtlich der Mafgaben, unter welchen solche Vergünstigungen zu bewilligen sind, bewendet es bei den darüber zwischen den bisherigen Vereinsgliedern bereits beste- henden Verabredungen,
Artikel 23, Dem auf Förderung freier und natürlicher Be- wegung des allgemeinen Verkehrs gerichteten Zwecke des Zoll-Vereins gemäß, sollen besondere Zoll - Begünstigungen einzelner Mefßpläße, namentlich Rabatt-Privilegien, da, wo fle dermalen in den Vercins- staaten noch bestehen, nicht erweitert, sondern vielmehr unter geeig- neter Berúcksichtigung sowohl der Nahrungs=-Verhältnisse bisher be- günstigter Meßpläße, als dev bisherigen Handels - Beziehungen mit dem Auslande, thunlich beschränkt und ihrer baldigen gänzlichen Aufhebung entgegengeführt, neue aber ohne allerseitige Zustiiminung auf keinen Fall ertheilt werden.
Artikel 24, Von der tarifmäßigen Abgaben-Entrichtung blei- ben die Gegenstände, welche für die Hofhaltung der hohen Souve- raine und ihrer Regentenhäufer, oder für dée bei ihren Höfen akfre- ditirten Botschafter, Gesandten, Geschäftsträger u. \. w. eingehen, nicht ausgenommen, und wenn dafür Rúckvergütungen statthaben, so werden solche der Gemeinschaft nicht in Rechnung gebracht. Eben so wenig anrechnungsfähig sind Entschädigungen, welche in cinem oder dem anderen Staate den vormals unmittelbaren Reichs ständen, oder an Kommunen oder einzelne Privat - Berechtigte für eingezogene Zollrechte oder für aufgehobene Befreiungen gezahlt wer- den müssen, Dagegen bleibt es cinem jeden Staate unbenommen, einzelne Gegenstände auf Freipässe ohne Abgaben-Entrichtung ein-, aus- oder durchgehen zu lassen. Dergleichen Gegenstände werden jedoch zollgeseßlich behandelt und in Feeiregistern, mit denen es wie mit den Übrigen Zoll-Registertt zu halten ist, notirt, und die Abga ben, welche davon zu erheben gewesen wären, kommen bei der dent nächstigen Revenüen-Ausgleichung demjenigen Theile . von welchen die Freipässe ausgegangen sind, in Abrechnung.
Artike l 25. Das Begnadigungs- und Stvrafverwandelungs Meccht bleibt jedem der fontrahirenden Staaten in seinem Gebiete vorbehalten. Auf Verlangen werden periodische Uebersichten der er- folgten Straf-Erlasse gegenseitig mitgetheilt werden.
e220 Oie Ernennung der Beamten und Diener bei den Lokal - und Bezirksstellen für die Zoll Erhebung und Aufsicht, welche nach der hierüber getroffenen besonderen Uebereinkunft nach gleichförmigen Bestimmungen angeordnet, beseßt und instruirt wer dent sollen, bleibt der Herzoglich Braunschweigischen Negierung, wie sammtlichen Gliedern des Gesammt - Vereins , innerbalb ihres (Ge btetes überlassen.
Artikel 27, Nicht minder wird auch im Herzogthume Braun schweig die Leitung des Dienstes der Lokal- und Bezirks-Bekdrden, so wie die Vollziehung der gemeinschaftlichen Zoll-Geseße überhaupt, ciner Zoll - Direction übertragen , welche dem Staats - Ministerium untergeordnet is. Die Bildung dieser Direction und die E inrich tung ihres Geschäftsganges bleibt der Herzoglich Braunschweigi schen Regierung überlassen; der Wirkungskreis derselben aber wird, insoweit er nicht schon durch gegenwärtigen Vertrag und die gemein: schaftlichen Zoll - Geseße bestimmt if, durch cine gemeinschaftlich zu verabredende Fnstruction bezeichnet werden,
Artikel 28, Die von den Zoll-Erhebungs-Behödrden nach Ablauf cines jeden Vierteljahres aufzustellenden Quartal-Extrakte und die nach dem Fahres- und-Bücherschlusse aufzustellenden Final-Abschlüsse Uber die resp. iw Laufe des Vierteljahres und während des Rechnungs jahres fällig gewordenen Zoll-Einnahmen werden von der Herzoglich Braunschweigischen, eben so wie von den Zoll-Direcctionen der anderen kontrahirenden Vereinsstaaten , nach vorangegangener Prüfung, in Haupt - Uebersichten zusammengetragen und diese an das in Berlin bestehende Central - Büreau des Zoll - Vereins eingesendet, Auf den Grund jener Uebersichten wird von dem Central-Büreau von drei zu drei Monaten die provisorische Abrechnung zwischen den Vereinigten Skaaten gefertigt, dieselbe den Central-Finanzstellen der leßteren über sandt und zugleich Einleitung getroffen, um die etwaige Minder-Ei1-
tahme einzelner Vereinsglieder gegett den ibnen verhältnißmäßig an der Gesammt-Einnahme zuständigen Revenüen- Antheil durch Heraus zahlung von Seiten des oder derjenigen Staaten, bei denen eine Mehr einnahme stattgefunden hat, auszugleichen. Demnächst bereitet das Central-Büreau auch die definitive Fahres-Abrechnung vor.
Arti kel 29, Fn Absicht der Erhebungs und Verwaltuttgs-K9- sten sollen, auch im Verhältuisse des Herzogthums Braunschweig zu dent kontrahirenden Vereinsstaaten, folgende Grundsäße in Anwen dung kommen: 1, Matt wird keine Gemeinschaft dabei eintreten las sen, vielmehr übernimmt jede Regierung alle in ihrem Gebiete vor tommeiden Erhebungs- und Verwaltungs - Kosten, es mögen diese durch die Eiurichtung und Unterhaltung der Haupt- und Reben-Zoll ämter, der inneren Steuerämter, Hallämter und Packhdfe und der Zoll-Direktoren, oder durch den Unterhalt des dabei angestellten Per- sonals und durch die den leßteren zu bewilligenden Penfionen, oder endlich aus irgend einem anderen Bedürfnisse der Zoll-Verwallung entstehen. 2. Hinsichilich desjenigen Theils des Bedarfs aber, wel cher an den gegen das Ausland gelegenen Gränzen und innerhalb des dazu gehörigen Gränz-Bezirks für die Zoll-Erhebungs und Aufsichts oder Kontroll-Behörden und Zoll-Schußwachen erforderlich if, wird man sich über Pauschsummen vereinigen, welche jeder der kontraht: renden Staaten von der ährlich aufforimenden und der Gemeinschaft zu berechnenden Brutto-Einnghme an Zoll- Gefällen in Abzug brin gen kann. 3. Bei dieser Ausmittelung des Bedarfs soll da, wo die Perception privativer Abgaben mit der Zoll-Erhebung verbunden ist, von den Gehalten und Amts-Bedürfnissen der Zoll-Beamten nur der jenige Theil in Anrechnung kommen, welcher dem Verhältnisse ihrer Geschäfte für den Zolldienft zu ihren Amtsgeschäften überhaupt ent spricht. 4. Man wird sich mit der Herzoglich Braunschweigischen MNegierung über allgemeine Normen vereinigen , um die Besoldungs Verhältnisse der Beamten bei den Zoll-Erhebungs- und Aufsichts Be- hörden, ingleichen bei den Zoll - Directionen, auch in Beziehung auf das Herzogthum Brauttschweig in möglichste Uebercinstimmutig zu bringen. ; : : E
Artikel 30. Die kontrahirenden Theile gesiechen sich gegensei tig das Recht zu, den Haupt - Zoll - Aemtern anderer Vereinsstaaten, sowohl an den Gränzen, als im Jnnern (Haupt - Sleuerämter mit Niederlage) Controlleure beizuordnen, welche von allen Geschäften der selben und der Nebenämter tuü Beziehung auf das Abfertigungs-Ver fahren und die Gränzbewachung Kenntniß zu nehmen und auf Ein haltung eines geseßlichen Verfahrens, ingleichen auf die Abstellung etwaiger Mängel einzuwirken, Übrigens sich jeder etgenen _Verfügung zu enthalten haben. Einer näher zu verabredenden Dienst - Ordnung bleibt es vorbehalten, ob und welchen Antheil dieselben an den lau fenden Geschäften zu nehmen haben.
[reichertem Feuilleton.
bleibt der bisherige.
Gr. N. v, Gneisenau. is n fung an die Seite seßen,
Literarische Anzeigen. Oberdeutsche Zeitung.
Vom 1. Fanuavr 1842 an erscheint die Oberdeut- | E h A A \ P E s W Penn S , u S 1 , je vetde ç , E r Zeitung in vergrdßertem Format und mit be- bdher nah Maßgabe der wachsenden Postgebühi Das Blatt wird täglich er |
Arttkel 31, Der Herzoglih Braunschweigischen Regierung steht das Recht zu, an die Zoll-Directionen der anderen Vereinsstaa- ten, wie umgekehrt den leßteren, an die Herzoglich Braunschweigische Zoll-Direction, Beamte zu dem Zwecke abzuordnen, um sich von allen vorkommenden Verwaltungs-Geschäften, welche si auf die durch den gegenwärtigen Vertrag eingegangene Gemeinschaft beziehen, vollstän- dige Kenntniß zu verschaffen, Das Geschäfts-Verhältniß dieser Be- amten wird/- übereinstimmend mit demienigen , welches für die Abge- ordneten bei den Zoll-Directionen der anderen Vereinsglieder bereits besteht, durch eine besondere Fnstruction näher bestimmt werden, als deren Grundlage die unbeschränkte Offenheit von Seiten der Verwal tung, bei welcher die Abgeordneten fungiren, in Bezug guf alle Ge- genstände der gemeinschaftlichen Zoll-Verwaltung, und die Erleichte rutig jedes Mittels, durh welches sie sich die Information hierüber verschaffen Ennen, anzusehen ist, während andererseits ihre Sorgfalt nicht minder aufrichtig dahin gerichtet seyn muß, eintretende Anstände und Meinungs - Verschiedenheiten auf eine dem gemeinsamen Zwecke und dem Verhältuisse verbündeter Staaten entsprechende Weise zu er- ledigen. Die Ministerien oder obersten Verwaltungs - Stellen der sämmtlichen Vereinsstaaten werden sich gegenseitig auf Verlangen jede gewünschte Auskunft über die gemeinschaftlichen Zoll-Angelegenheiten miitheilen, und insofern zu diesem Behufe zeitweise oder dauernd die Anordnung eines höheren Beamten oder die Beauftragung eines anderweit bei der Regierung beglaubigten Bevollmächtigten beliebt würde, so ist demselben nah dem oben ausgesprochenen Grundsaße alle Gelegenheit zur vollständigen Kenntnißnahme von den Verhält nissen der gemeinschaftlichen Zoll-Verwaltung bereitwillig zu gewähren.
Artikel 32, Jährlich in den ersten Tagen des Juni findet zum Zivecke gemeinsamer Berathung cin Zusammentritt von Bevollmäch- ligten der Vereinsglieder statt. Für die formelle Leitung der Ver handlungen wird von den Konferenz Bevollmächtigten aus threr Mitte ein Vorstßender gewählt, welchem übrigens kein Vorzug vor den Ubri- gen Bevollmächtigten zusteht. Bei dem Schlusse einer jeden jährli chen Versammlung wird mit Rücksicht auf die Natur der Gegen tände, deren Verhandlung in der folgenden Konferenz zu erwarten ist, verabredet werden, wo leßtere erfolgen soll.
Artikel 33. Vor die Versammlung dieser Konferenz - Bevoll- mächtigten gehört: a) die Verhandlung Über alle Beschwerden und Mängel, welche in Bezichung auf die Ausführung des Grund-Vertra- ges und der besonderen Ucbereinkünfte des Zoll-Geseßes, der Zoll-Ordttung und Tarife in cinem oder dem anderen Vereinsstaate wahrgenommen, und die nicht bereits im Laufe des Jahres in Folge der darüber zwi schen den Ministerien und obersten Verwaltungsstellen geführten Kor respondenz erledigt worden sind; þ) die definitive Abrechnung zwischen dent Vereitisgliedern über die gemeinschaftliche Einnahme auf dem Grunde der von den obersten Zoll - Behdrden aufgestellten , durch das Central -Büreau vorzulegenden Nachweisungen, wie solche der Zweci ciner dem gemeinsamen Jnieresse angemessenen Prüfung erheischt; c) die Berathung über Wünsche und Vorschläge, welche von eittzeltnen Staats-Regierutgen zur Verbesserung der Verwaltung gemacht wer den; d) die Verhandlungen über Abänderungen des Zoll-Gesebes, der Zoll - Ordnuitg, des Zoll-Tarifs und der Verwaltungs-Organisation welche voin eitiem der kontrahirenden Staaten in Antrag gebracht worden, überhaupt über die zweckmäßige Entwickelung und Ausbil duitg des gemeinsamen Handels - und Zoll-Sysems.,
Artikel 34, Treten im Laufe des Fahves , außer dev gewöhn lichen Zeit der Versammlung der Konferenz Bevollmächtigten, außer ordentliche Ereignisse ein, welche unverzügliche Maßregeln oder Ver fügungen abseiten der Vereinsstaaten erheischen, jo werden sich die kontrahirenden Theile darúber im diplomatischen Wege vereinigen oder eine außerordentliche Zusammenkunft ihrer Bevollmächtigten ver anlassen.
Artikel 35. Den Aufwand für die Bevollmächtigten und dere etwaige Gehülfen bestreitet dasjenige Glied des Gesammt - Vereitis welches sie absendet. Das Kanzlei -Dienstpersonal und das Lokal wird unentgeltlich von der Negterung gestellt, in deren Gebiete der Zusammentritt der Konferenz stattfindet.
Artikel 36. Da die im Herzogthume Braunschweig dermalen bestehenden Eingangs-Abgaben von vielen Waaren Gattungen um ein
Ansehnliches niedriger sind, als der künftige Vereius Zolltarif es mit
ï det
sich bringt , so verpflichtet sich die Herzoglich Braunschweigische Re gierung /, diejenigen Maßregeln zu ergreifen , welche erforderlich sind damit nicht die Zoll-Einkünfte des Gesammt-Verecins durch die Ein führung und Anhäufung geringer verzollker Wagren Vorräthe becin trächtigt werden.
Artikel 37, Für den Fall, daß andere Deutsche Siaaten det Wunsch zu erkennen geben soliten , in den Zoll - Verein agufgenommen ¡u werden, erklären sich die hohen Kontrahenten bereit, diesem Wut sche, so weit es unter gehöriger Berücksichtigung der besonderen nl teressen der Vereins-Mitglieder möglich erscheint, durch desfalls abzu schließende Verträge Folge zu geben.
Artikel 38. Auch werden sie sih bemühen, durch Handels Verträge mit anderen Staaten dem Verkehr threr Angehörigen iede möògliche Erleichterung und Erweiterung zu verschaffen.
Artifel 39. Alles, was sich auf die Detail Ausführung dev in dem gegenwärtigen Vertrage und dessen Beilagen enthaltenen Verab redungen bezieht, soll durch gemeinschaftliche Kommissarien vorbereitet werden.
Aviitkel 40 Die Qu de gegenwärtigen Vertrages, welcher mit dem 1. Januar 1842 in Ausführung gebracht werden soll, wird vorläufig auf zwölf Fahre, also bis zum leßten Dezember 18523 fesigeseßt. Wird derselbe während dieser Zeit und spätestens ¡vei Fahre vor Ablauf der Frist nicht gekündigt, so soll ev auf weitere zwölf Fahre und so fort von zwölf zu zwölf Jahren als verlängert angese hen werden. Derselbe soll alsbald zur Ratification der hohen fon trahirenden Theile vorgelegt und die Auswechselung der Matifications Urkunden spätestens binnen sechs Wochen in Berlin bewirkt werden. S0 geschehen Berlin , den 19, Oftober 1841.
Franz August Eichmann. August Philipp Christiau (Le S) Theod oL v Ams (L) Otto Wilhelm Kaul No eder. (0)
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Adolph Georg Theodor Pochhammeur. v, (Li 0)
Die Auswechselung der Ratifications - Urkunden des vorse henden Vertrages, so wie der Verträge zwischen Preußen und Braunschweig wegen gleicher Besteuerung innerer Erzeugnisse und wegen Ausführung des gemeinsamen Zoll-Systems in dem Braun schweigischen Fürstenthume Blankenburg 2c. einerseits, und in den Preußischen Gobietstheilen Wolfsburg 2c., andererseits, (sämmt- lich vom 19, Oftober 1841) hat am 16. Dezember in Berlin
! stattgefunden.
Se R O E I E I E A P R I P S T D E E R R T E A
¡näâchstgelegenen Postbehörde; für Frankreich bei Hrn. Alexandre, Brandgasse Nr. 28 in Straßburg. Der | Abonnirungs - Preis für das Semester stellt s ütt Karlsruhe auf 4 Fl. 30 Kr., durch die Post bezogen im Umfang des Großherzogthums Baden auf 5 Fl, 45 Kr., an entfernteren Punkten verhältnifimäßig
Karlsruhe, im Dezember 1841, Die Expedition der Oberdeutschen Zeitung
Allgemeine
Preußische Staats-Zeitung.
Amtliche Nachrichten. 1 j Frankreich, Telegraphische Depesche, Urtheilsspruh im Prozeß Quenisset. — Paris. Berichtigung in Betreff der Verzb- gerung des Prozesses Quenisset, — Der Constitutionnel und das linke Centrum. — Das Journal des Débats und der Bi- schof von Chartres, — Briefe aus Paris. (Sauzet und Lamar- tine, — Verschiedene Urtheile Über den muthmaßlichen Ausgang des Prozesses Quenisset. — General Bugeaud; Bourbon und die Skla- ven-Frage.) 8s 4 Großbritanien und Jrlaud. Traktat gegen den Sklavenhandel. — Ritter des Hosenband-Ordens. — Abtakelung von Schiffen. — Westindische Dampfschifffahrt. — Vermischtes. Brief aus Lon- don, (Vertrag gegen den Sklavenhandel; beabsichtigte Verbin- dung mit Fndien über Deutschland ; Korngeseß-Frage.) Belgien. Brüssel. Eröffnung der Eisenbahn von Mons. Deutsche Bundesstaaten, Hannover. Stände-Versammlung, — Adresse an den König. — Göttingen, Geschenk des Königs an die Universität, Desterreich, Wien, Kosten beschlossen. Sen H Italien. Rom. Ankunft des Prinzen Friedrich von Preußen. Spanien. Madrid. Empfang des Herrn von Salvandy. — Die Munizipal - Wahlen in Valladolid und Valencia, — Brief aus Madrid. (Uebergewicht der Republikaner bet den Munizipal- Wahlen ; Unzufriedenheit unter der aufgelösten Garde; Amnestie und Linderung des gerichtlichen Terrorismus; Vermischtes.) Aegypten. Alexandrien. Der neue Zoll-Tarif für alle Länder mit Ausnahme Rußlands in Kraft geseßt., Mexiko. Nähere Nachrichten Über Bustamente's Sturz und San- tana’s Regierungs-Antritt.
Der Bau dvreier Eisenbahnen auf Staats-
Statistisches. A
Wissenschaft, Kunst und Literatur. Rom. Winkelmaun's Geter.
Amtliche Uachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem als Admiral im Dienste der hohen Pforte stehenden Britischen Marine - Capitain Walker den Rothen Adler- Orden zweiter Klasse zu verleihen; j Die Annahme: dem Wirklichen Geheimen Rath, Grafen zu Stolberg-Wernigerode, der ihm verliehenen Großfkreuze des Civil-Verdiens-:Ordens der Bayerischen Krone und des Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Löwen; so wie dem Schloß - Haupt- mann von Königsberg und ersten dienstthuenden Kammerherrn bei Jhrer Majestät der Königin, Grafen Eugen von Dön- hoff, des Commandeur - Kreuzes vom Civil: Verdienst: Orden der Bayerischen Krone, zu gestatten; und
Die Poskmeister Haeger in Kleve, Benzler in Heiligen- stadt und Pape in Krakau zu Poft:-:Direktoren zu ernennen,
Se, Königl, Hoheit der Prinz August von Wúrttem- berg is von Stuttgart hier eingetroffen.
Heute wird das 24ste Stúck der Geseß - Sammlung ausge- geben, welches enthält: unter Nr, 2217, das Patent über die Publication des Bundestags: Beschlusses vom 22, April 18441, wegen des den Ver- fassern musikalischer Compositionen und dramatischer Werke zu gewährenden Schußes. D, d. den 6. No- vember 1841, und die Verträge zwischen Preußen und in Vertretung der übrigen Mitglieder des Zoll: und Handels-Vereins einerseits und Kurhessen andererseits, den Anschluß der Graf: schaft Schaumburg an den Zoll-Verein betreffend; und zwischen Preußen und Kurhessen wegen Besteuerung des Branntweins und des Runkelrúben - Zuckers in der Kurhessischen Grafschaft Schaumburg. Beides vom 13, November und ratifizirt am 2, Dezem- berd: A Berlin, den 27, Dezember 1841, Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung,
Zeitungs -Uachrichten. Ausland.
Frankreich.
Telegraphische O erhalten folgende Nachrichten aus Paris vom 22, Dezember: „Quenisset, Brazier und Colombier sind zum Tode verurtheilt. Man vermuthet, daß die Gnade des Königs einschreiten werde,
Boucheron is zu 10jähriger Gefängnißstrafe verurtheilt, alle An- |? | ochen, I & Máârtyrer nach der neuesten Mode eÉleidet sind; wir höre Dupoty ist mit 136 gegen 2á Stimnzen fúr schuldig erflârt f L ach) de [fe eg etDe sind; wir hoôren das
deren sind freigesprochen. worden,“
Paris, 21. Dez. DieGazette des Tribunaur e l Folgendes: „Es war das Gerücht verbreitet, daß in Folge Ce Get nisse Dufour’s mehrere Verhaftungen stattgefunden hätten. Es beruhte dies auf einem Jrrthum, denn bis jeßt hat feine Verhaftung vollzogen werden fönnen, Eben so is es ein Jrrthum, wenn mehrere Journale behaupten, daß dieser Jncidenzfall die Fallung des Urtheils verzögern wúrde; denn da die ebatten einmal
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Depesche, Kölu, 24. Dez, Wir ®
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geschlossen sind, 10 fann ich der Pairshof für jeßt nicht wieder mit den neuerdings abgelegten Geständnissen beschäftigen. Daz bedarf es einer ganz neuen Prozedur. Der Pairshof A Babe scheinlich morgen sein Urtheil fällen. ita M __ Der Constitutionnel versucht beute in einem längeren E Ole S cothwendigfkeit und die Leichtigkeit der Rekonstituirung des linken Centrums in seiner früheren Gestalt darzuthun. Es ist dabei naturlich auf das IWWiedergewinnen derjenigen Faction abge- sehen, die sih unter Anführung der Herren Dufaure und Passy von dem linfen Centrum abgelöst und an das Ministerium angc- schlossen hat. „Wenn es“, sagt das genannte Blatt, „eine delifate Stellung in der Kammer giebt, so ist es die der Herren Dufaure und Passy. Während der leßten Session hatten jene beiden Chefs eines Theils des linken Centrums die Macht, dem Ministerium die Majorität zu geben oder zu rauben, die Politif des Kabinets zu verändern oder zu bestätigen und auch durch Annahme von Portefeuilles direkt auf die dffent- lichen Angelegenheiieu einzuwirken. Sie haben von dem Allen nichts gethan. Sie haben feinen Antheil an der Gewalt nehmen wollen und sich zu Anfang wie am Ende der Session geweigert, die Kollegen der Herren Guizot und Duchatel zu werden. Sie haben der ministeriellen Politik nicht vollständig beistimmen wollen, sondern im Gegentheil dem Programm ein Programm gegenüber gestellt, Michtsdestoweniger wollten sie dem Ministerium die Majorität nicht rauben, und so oft eine Kabinctsfrage erórtert wurde, stimmten sie für Herrn Guizot und seine Kollegen. Dann aber wollten sie auch wieder nicht die Stimmen, über die sie zu verfügen haben, auf dauernde Weise zur Verfügung der Minister stellen. Um auf diese verschiedenartige Weise zu mandvriren, mußten sich die Herren Dufaure und Passy unendliche Múhe geben, Von jeder Meinung, die in der Kammer geltend gemacht wurde, nahmen sle etwas und verwarfen sie etwas. Sie gaben in der orientali- schen Frage dem Herrn Guizot so ziemlich Recht, aber sie wei- gerten sich als Minister, den Zugeständnissen beizutreten, die Frank: reich machen mußte, und führten hin und wieder eine Sprache, zu der sich Herr Guizot nicht bekennen koxinte. Sie bewilligten Herrn Thiers und der Opposition dig Befestigung von Paris ; aber sie sprachen sich gegen die Ringrhauer und Für die Forts aus, Sie forderten Herrn Guizot dringend zur Entwaffnung auf, aber sie widerseßten sich jeder Verringerung unserer See-Streitkräfte. Sie sprachen die Ansicht aus, daß eine Wahl-Reform zweckmäßig wäre, aber sie hielten dieselbe nocl nicht für zeitgemäß. Sie râum- ten ein, daß zwischen der miniferiellen Politik und der ihrigen eine ernste Verschiedenheit herrscht, aber fie bewilligten dem Mi- nisterium einige Monate der Dauer, um den Frieden mit Europa wiederherzustellen und um die Kosten der nothwen: dig gewordenen Rüstungen herbeizuschaffen. Dies Alles deduzirte Herr Dufaure mit Gewandtheit und mit Talent; die Konservati- ven fanden dabei für den Augenbli ihre Rechnung; die Liberalen erkannten darin viel von ihren Doktrinen und konnten oft Beifall zollen, Die Lage hat sih aber jeßt sehr verändert. Die Con- vention vom 13, Juli hat die orientalische Frage auf eine Weise geschlossen, welche Niemanden den Wunsch einflößen wird, den Ruhm des Herrn Guizot zu theilen; der Effektiv : Bestand der Land-Armee is unter der Verantwortlichkeit des Kriegs-Ministers reduzirt worden; das Benehmen des Ministers des Junnern is bei mehreren Gelegenheiten direft im Widerspruche mit den Prin- zipien der Herren Dufaure und Passy gewesen; der bevorstehende Schluß der Legislatur muß jeßt nothwendig die Erörterung uber die Wahl- Reform und über die parlamentarische Ne- form herbeiführen; man fragt si, in welchem Sinne und durch wen die allgemeinen Wahlen werden“ geleitet werden, Die ministerielle Majorität scheint nicht mehr nur in zwei Factionen getheilt zu seyn, sondern die Kandidatur des Herrn von Lamar- tine hat auch noch eine dritte kundgegeben. Die Herren Passy und Dufaure haben daher nicht mehr wie im vorigen Jahre die Geschicke der Kammer und der Parteien in ihren Händen; aber sie haben eben deshalb wieder eine größere Freiheit erlangt, Wir haben nicht aufgehört, zu sagen und zu beweisen , daß, wenn die Herren Dufaure und Passy in ihren früheren Reden mit Auf- richtigkeit zu Werke gegangen sind, wie wir nicht zweifeln, es un- möglich ist, daß sich das linfe Centrum nicht von selbs rekonstituire, da die verschiedenen Theile desselben gegenwärtig Übereinstimmende Meinungen hegen, Die orientalische F rage ist, wie gesagt, beendigt; úber die Fortificationen is keine Erörterung mehr möglich, Es bleibt also nichts Ernstes mehr übrig, als diejenigen Punkte, úber welche das ganze linke Centrum einerlei Meinung ist. Was die Personenfragen betrifft, so ist das Einverständniß noch leichter. Borausgeseßt, daß ein Ministerium, welches die Gemüther beruhigt, die Gewalt befestigt, gemäßigte Wahlen begünstigt und offen an der Versbhnung der Parteien arbeitet, aus den Voten der Kammer und aus der Wahl der Krone hervorgehe, so wird das linke Centrum sich wenig um die Eigennamen kümmern,“ In einem Streite, den das Journal des Débats mit dem Bischofe von Chartres führt, sagt das genannte Blatt unter Anderem: „Wir hören seit einigen Jahren so viel von einer reli- giósen Reaction sprechen, man verkündet uns dieselbe von allen Kanzeln, in allen Büchern; wenn wir aber diesen seltenen Vogel aufsuchen, was finden wir2 Wir treten in niedliche kleine Kirchen ein, die mit Gold verziert, geheizt und mit Tapeten versehen sind; in denen man sich auf Erden zu behaglich befinden muß, um mit Muße an den Himmel denken zu können; wir erblicken in den- selben Heiligenbilder, auf denen die heiligen Personen und die
Credo nah Walzer-Motiven singen und bei Aufhebung der Hostie Contretänze spielen. J es das etwa, was man unter religidser Reaction versteht 2“
Bis heute Mittag belief sich die Zahl der Deputirten, welche sich auf der Quästur der Deputirten - Kammer haben einschreiben lassen, erst auf 186. Dennoch herrscht schon eine große Leben- digkeit in den politischen Kreisen, wo namentlich die Frage wegen der Präsidentschaft an der Tagesordnung is, Das Minister- Conseil versammelt sich jeßt tägli und if, wie man vernimmt, mit Abfassung der Thronrede beschäftigt,
| Regierung gemeldet und dieser Nachricht eine
Es wird versichert, das Herr von Salvandy vor seiner Ab- reise nach Madrid den Grafentitel erhalten hat.
Das Zournal des D ¿bats enthält Folgendes : „Mehrere hiesige Blâtter haben die Ernennung des Herrn von Butenief zum bevollmächtigten Minister Rußlands bei der Französischen gierung hohe politische Wichtigkeit beigelegt. Sie ist indeß ganz einfah., Seit langer Zeit hat der Kaiser Nikolaus beschlossen, daß er bei den Euro- paischen Mächten nur noch bevollmächtigte Minister oder Ge- schäftsträger creiren wolle. So ist der Fürst von Lieven, Bot- schafter in London, durch Herrn von Brunnow und Herr von Tatitschtschef, Botschafter in Wien, durch Herrn von Medern erseßt worden, was aber England und Oesterreich keinesweges verhindert at, einen Botschafter in St, Petersburg beizubehalten.“
Derv Perfil. dep Jüngere, Mitglied der Deputirten-Kammer, isf gestern nach furzem Krankenlager, 33 Zahr alt, mit Tode abgegangen. : A
Die hiesige Sparkasse erhielt in der vergangenen Woche an neuen Zuschüssen die Summe von 992,920 Fr, die Rückzahlungen beliefen sich auf 552,000 Fr.
Börse voni 21, Dezember. An der heutigen Börse hielt sich die Rente sehr fest und war zuleßt zu dem etwas höheren Course von 78,45 lebhaft gefragt. Es hieß, das Kabinet habe sich jeßt der Stimmen der Herren Dufaure und Passy für die Kandidatur des Herrn Sauzet versichert und hoffe, die Majoritát in der Kammer zu erlangen. :
„“+ Paris, 19, Dez, Die seit einigen Tagen herrschende
Ruhe is fask gar nicht gestört worden, und die Parteien, welche ihren Chefs die Präsidentschaft der Kammer verschaffen wollen, haben einen scheinbaren Waffenstillstand geschlossen ; ich sage „schein- bar“, weil die Jntrigue niemals ruht, und wenn die Zournale den Kampfplaß ein wenig verlassen haben, so ist damit nicht gesagt, daß man absolut nichts thue. : _ Herr Sauzet verhält sich ganz ruhig und scheint mit tiefer Sorglosigkeit den Ausgang des Kampfes abzuwarten. Herr Sau- zet ist bekanntlich beruhmt wegen der Leutseligkeit seines Charaf- fers, wegen seiner ungemeinen Güte und wegen einer Fúgsamkeit, die sich haufig sehr schlecht mit den Forderungen der Politik ver- tragt, Früher war er Legitimist und sogar einer der Vertheidi- ger des Fürsten Polignac. Er if nach und nach und ohne Er- schütterung zu den politischen Meinungen übergegangen, wozu er sich heutiges Tages bekennt, und Niemand scheint ihm daraus ei- nen Vorwurf zu machen. Er besißt ein sehr ausgezeichnetes Hed- ner: Talent und ein Organ, welches dem des Herrn Berryer den Borrang streitig macht. Er ist Úbrigens feiner der ausgezeich- neten Geister, dessen größtes Vergnügen darin besteht, Calem- bourgs zu machen, Hierin if er noch sfârfer als sein Vorgänger Herr Dupin, i _ err von Lamartine beobachtet dieselbe Haltung wie Herr Sauzet; wenn er indeß rubig das Ereigniß abwartet, so arbeiten doch seine Freunde eifrig für ihn. Es. giebt sich eine Spaltung fund unter den ehemaligen Konservativen, von denen einige ihren L Pa : , S ympathieen für Herrn Guizot scheinen treu bleiben zu wollen, Diese ganze Angelegenheit wird ubrigens bis zur Eröffnung der Session noch sehr verschiedene Phasen durhmachen, und am Tage der Schlacht kann ein unvorhergesehenes Ereigniß alle Combina- fionen vereiteln, Die Opposition is in großer Verlegenheit; sie fühlt sehr wohl, daß, wenn sie ihre Stimme einem der Jhrigen giebt, sie sich unnübße Máöhe macht, und ich glaube daher, daß bei der Alternative, die ihr übrig bleibt, sie denjenigen Fall wählen wird, der fúr das Minifterium die nachtheiligsten Folgen hat,
Die neuen Verhaftungen und die, wie es scheint, sehr wich- tigen Aussagen Dufour?s und Colombier?s geben dem Prozesse eine unerwartete Wendung; es wird außerdem vielleicht noch ein zwei- ter Prozeß stattfinden. Die neuen Aufklärungen, welche die na ch der Schließung der Debatten gemachten Geständnisse über die Angelegenheit verbreitet haben, können die Lage der Angeklag- ten weder verschlimmern noch verbessern. Jene Geständnisse blei- ben ein strenges Geheimniß der Kommisfion, und fein Pair, der nicht Mitglied der leßteren is, erfährt etwas davon. So will es die Form des Kriminal: Verfahrens, Dieser Zwischenfall wird sehr wahrscheinlich den Urtheilsspruh noch um einige Tage ver- jogern. Wenn durch die neuen Aufschlüsse einige Angeklagte als schuldig oder unschuldig erscheinen, so wird das Urtheil von ei- genthümlichen Umständen begleitet seyn, und dies giebt diesem po- litischen Drama ein unerwartetes Interesse. j
_ x+ Paris, 20. Dez, Die Verurtheilung Dupoty's, Haupt- Redacteurs des Journal du Peuple, scheint mit einer sehr großen Majorität ausgesprochen worden zu seyn. Jn der Mino- ritat sollen sich die Herren Cousin und Pelet, Mitglieder des Ka- binets vom 1. März, und einige zwanzig junge Pairs, worunter der Fürst von der Moskwa, befunden haben, Diese Verurtheilung wird der Gegenstand einer heftigen Polemik in der Presse und von der öffentlichen Meinung gewiß nicht günstig aufgenommen werden, Jch habe schon früher bemerft, daß die Strafbarkeit Dupoty’s nicht von derselben Art ist, wie die der úbrigen Ange- klagten, daß seine direfte Theilnahme an dem Komplott durch die Verhandlungen nicht festgestellt worden isf, und daß sein Vergehen nur ein Preß-Vergehen is, das vor die Assisen gehört. Die Jury beurtheilt allerdings die Wichtigkeit von Vergehen dieser Art nicht immer richtig, und nur zu häufig spricht sie die Schuldigen frei; aber daraus folgt nicht, daß man die Angeklagten ihren natúrlichen und geseßlichen Richtern entziehen músse. Man muß vielmehr diese Jurisdiction reformiren und der Jury Functionen entziehen, die sie ohne Jntelligenz und häufig ohne Unparteilichkeit ausübt.
© Paris, 20, Dez. Die geheimen Debatten des Pairshofes werden schwerlich vor übermorgen Abend beendet seyn. Man schreibt diese Verlängerung der Berathung vorzüglich der Wichtigkeit der Frage, um die es sich bei der 3erurtheilung oder Los- sprechung des Herrn Dupoty, Haupt - Redacteurs des Journal du Peuple, handelte, zu, Bekanntlich ist Herr Dupoty insofern