1908 / 45 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Feb 1908 18:00:01 GMT) scan diff

die in vershiedenen bi dem Reichstage eingegangenen Resolutionen ausgesprohen worden sind, Rechnung tragen. _Tie Strafprozeßreform

ustizamt; aufgestellt . tvorden ist, enthält solche ch glaube, bis auf weiteres können die dahin- gehenden Anträge als durch meine Erklärung erledigt betrachtet

so, wie sie im Reich Bestimmungen, und

werdèn. (Bravo!)

Abg. Dove. (fr. Vgg.): Die leßte Grklärung des Staats- sekretärs können wir mit Freude begrüßen, dck& sie die Aussicht eröffnet, daß wir die Neformvorschläge zur Strafprozeßordnung in absehbarer

eit erhalten. Auch die Reformen auf dem Gebiete des Zivilprozesses ollen ja nunmehr in allernähster Zeit an uns. gelangen. Die Gr- öhung der Revisionsfumme wurde von uns {weren Dee ugestanden; aber \{on ustand bbu Reichsgeriht wieder 8 damals zu dieser Erhöhung veranlaßt selbst hat sich ur Erörterun weiterer Abhilfemittel eine besondere ommission gebildet, die aber bereits zu dem Ergebnis ekommen fein joll, daß eine weitere Vermehrung der Zahl der Zivil- Laas unmögli ist. Auf die Dauer wird aber an eine Reform des anten Revisionsrehtes gegangen werden müssen. Wenn also auch ae vollständige Revifion der Zivilprozeßordnung erwünschter wäre, so läßt doch unsere gegenwärtige politishe und Geschäftslage es mehr als zweifelhaft ersheinen, ob man damit ans Ziel gelangen könnte. Der von dem Abg. Müller-Meiningen und mir im vorigen Jahre eingebrahte und einstimmig vom Haufe angenommene Antrag hat denn

jeßt if der unerträgliche eingetreten, der un hat. Im Reichsgericht

au bloß auf eine Reform des Verfahrens im Sinne der Beschleunigung :

gedrungen. Las hat aber nit geholfen; es liegen uns heute wieder neue Anträge von! allgemeiner Tragweite vor. Da is der Antrag Albieht wegen Errichtung von Sondergerihten auch für die ländlichen Arbeiter. An d ershcint' diese Forderung immerhin begründet, nachdem einmal die j Dennoch bleiben die großen Bedenken gegen eine weitere Zersplitterung

unserer Gericht3organisation bestehen. ‘Auch mir ersheint der Ge-

danke elver erweitexten Mitwirkung des Laienelements bei den ordent- |

lihen Gerichten an als richtig, aber seine äußersten Konsequenzen würden für jeden O iiveig eine Garnitur von Laien erfordern, wie fie praktish niht mehr zu beschaffen wäre, z. B. bei Miets- streitizkeiten einen Beisiger aus den Hauswirts- und einea aus den - Mietezkreisen usw. usw. Das würde praktisch \{ließlich nicht mehr durchführbar sein, wie . wir ja {on bei der Beratung der Vorlage wegen der Kaufmannsgerichte Interessenzegensäße auftreten sahen, denen nur mit Mühe eret zu werden war. Der Abg. Stadthagen führte gestera etne ülle von Gerichtsueteilen und Ginzelfällen an, welche das thema probandum der Klassenjustiz erhärten sollten. Er kann ih do aber nur auf Zeitungsreferate stüßen, die diese oder jene subjektire Färbung erbalten haben können. Gewiß wird ih da und dort eine gewisse Ee Beeinflussung der Richter nachweisen lassen. Von überkommenen Anschauungen muß der Richter ih allerdings frei zu machen suhen. Die juristische E geht vielfah sehr einseitig na der Ausbildung des Verstandes, infolge dessen werden die Verhältnisse des praktischen Lebens sehr oft übersehen. Ein Fall aus meiner Praxis kann das beleuchten. Es wurde ein Kind geboren, für weiblihen Geschlehts gehalten und Karoline getauft. A1s“ später entdeckt wurde, daß das Kind ein Junge war, wurde beantragt, das Standesamteregzister zu ändern und den Nawen in den männlihen Namen Karl umzuwandeln. Da ed die zuständige Doitemwes des Landgerichts dahin, das Ge-

t sei zu ändern, aber der Name nicht, denn es läge beim Na ein Irrtum in den Motiven vor, und I ta nit E E E Auf

Auf Grund des Paragraphen soundso wurde es abgele t, den roeibl Namen in den mänpnlihen zu ändern. S pie Anzriffe uf

den Richterstand pitütinelien fo sehr müssen wir unserer Ueberlieferung getreu für die Mitwirkung des Laierelements immer und immer wieder unsere Stimme erheben. Jn dem Hau- und Meolike-Harden-Prozeß hat sich am meisten das Publikum mit seiner Senfationésuht blamiert, mehr als die von dem Kollegen Wagner so sehr getadelte Sensationspresse. Unserem Standpurkt haben wir durch die Resolution Aúsdruck gegeben, die zur Ermöglihung der Heran- ziehung aller Kreise zum Schöffen- und Geshworeneramte die Ge- währung von Diäten verlangt. Die Grklärung des Staatssekretärs

nun erst wieder bis zur Reform der Strafprozeßordnung gewartet werden foll. Sehr wichtig erscheint uns die Resolution, die endlich ein einheitlihes Strafvollzucsgesey für das Reich fordert. Seit den bekannten, zwischen den Einzelstaaten vereinbarten „Grundzügen“ von 1895 haben wir in dieser : tauht nun plôglich der Antrag des Abg. von Liebert auf, die Deportation au wiegenden Teils meiner Freunde kann ih Antrage abfolut ablehnend gegenüberstehen. : daß uns eine Denkschrift über die Frage mitgeteilt wird, da diese aber die Deportation empfehlen wird,

agen, daß wir diesem

aterie nihis zu hören bekommen. Da ' für Deutschland einzuführen. Namens des über- ! ir haben nichts dagegen, !

Gewerbegerichte errihtet sind. !

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glaube ih nit. | Eerade dieser Antrag würde mit erheblichen Kosten verbunden sein, ;

denn es käme dana ein sehr be:chränkter Kreis als Objekt der |

Deportation in Betracht, es würden also viele Transporte und eine kostspielige Ucberwahung notwendig fein erfüllt allerdings niht genügend den Strafzweck, und deshalb wäre eine stärkere Heranziehung der Strafgefangenen zu Landeéskulturarbeiten sehr wohl diskutabel. Gerade im Znterefe unserer Kolonien und ihrer Cin- geborenen müssen wir die Deportation nens: Es könnte darin au ein unfreundlicher Akt seitens benabarter Nationen gesehen werden. Den Anträgen wegen Aenderung des Strafverfahrens gegen Jugendliche

ir durhaus sympathisch gegenüber, denn unfer Straf- le 2 leistet idt, was im Interesse der Rechtspflege und der Gesellschaft wünshenswernt wäre. Mancher jad-

e Amtsrichter hat allerdings auf diesem Gebiete {on gut

Me ei er feine vormundschaftlihen Funktionen mit der rafrihterlihen * Tätigkeit in Ginklang brate. Wenn jeßt die berlandesgerihtspräsidenten dafür forgen sollen, so in nichts dagegen zu sagen, aber etwas Wesentlihes wird durh die einfache Aenderung der Geschäftsverteilung niht erreiht - werten. Jn Amerika bietet die Stellung des Richters Vorausfezung für die Jugendgerichte. zum wußtsein bingen, daß sie durch Straftiaten gegen die Pflichten, die sie gegen die Gesellschaft hat, vernößt. Selbityerständlich stimmen wir au der Resolution auf E Gebühren für Zeugen und Sachverständige zu. Jch habe mich früher als Richter manchmal ges{hämt, Zeugen und Sachversländigen, die ibre Zeit wirtschaftlih besser häâíten anwenden können, so niedrige Säyze zumuten zu müssen, die keineswegs mehr den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechen und son seinerzeit bei ihrer Festseßung niedrig bemessen waren. Wollen wir zu einer wirklichen Reform kommen, fo müssen wir uns bewußt werden, daß wir io nit weiter fortwursteln können, sondern daß wir zu einer energischen Form net kommen müssen, denn jedes Volk hat die Justiz, die es verdient. Abg. Bruhn (Rfp.): Wir können nicht um einzelner Rechts- anwälte willen die Gebühren erb öhen. Die Gesetzgebung hat auf das allgemeine Bedürfnis des Volkes Rücksicht zu nehmen, und das Volk fordert eine Verbilligung der Justizpflege. Die Forderung, die Gebührensäße für Zeugen uud Sathveritändige zu erhöhen kommen berechti;t. Ja Berlin werden Vormiitags so zahlreiche Termine angeseßt, daß Zeugen und Brin ftundenlang warten müssen, weil der Richter falsch disponiert. Der Forderung für die Selbst- beköstigurg und S-1bstbeshäftigeng der Untersuachungsgefangenen und Gefangenen sthmmen wir zu, Die Ee ist für den Gebildeten fast immer ungenießbar. Die Anregung wegen der Deportation verdient Beachtung und nähere Erwägang. Den Staatssekretär möchte ih bitten, dahin zu wirken, daß dem selbständigen Handwerk dur die Gefaogznenarbeit keine unlautere Konkurrenz gemaht wid. Dem Antrag Albreht wegen der Schieds» ichte können wir nit zustimmen; wir können uns nicht für eine Zersplitterung der Rechtspflege erklären. Der Resolution Albrecht

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, nur aus höheren politishen Gesidßtspunkten

wegen der Verweigerung des E können wir nur fo weit ustimmä als siz die Redakteure {ügen will. Der Immunitäts- forderung für die Reichstags- und Landtagsabgeordneten können wir zuflimmen, niht aber für die Angehörigen der kommunalen Körperschaften. Selbstverständlih find wir an für die Gewährung von Tagegeldern für Schöffen und Seschworene. Den Anträgen Ablaß E Beseitigung der Härten, die aus der jeßigen Fassung der Geburt8urkunden voreßeliher Personen {ih ergeben, und wegen einer Novelle“ zum Gesetz von 1900, dur die das Rèechtegut der elektrischen Gnergie mehr gesichert wird, stimmen wir zu. Ich hätte es nit für möglich gehalten, daß ein Vertreter einer bürgerlichen, der nationalen

müssen wir uns mit aller Entschiedenheit wehren. Bei manchem Richter herrscht allerdings eine gewisse Weltfeemdheit, auß Für- nehmheit; in der Behandlung der Zeugen foliten die Richter denn doch vorsihziger sein, als es vielrah geschicht. Jh roill uy noh einen Fall zur Sprache bringen. Eine Agitation des sozial- demokratishen Bäereiverbandes hatte die Gesellschaft gegen die Bâterei aufgewtegelt, ein Bäckermeister wurde dadur geschädigt und strengte cinen Prozeß auf Schadenersay an und gewann den Prozeß. Die Beklagten erklärten nun, der Bäckezmeister köane gewinnen soviel er wolle, wir haben nichts. Die Mittel, den Prozeß dur(- zuführen, hatten sie mit Hilfe des Verbandes. Das it do ein unhaltbarer Zustand. Gs müßten solhe Verbände selbst hafibar gemacht werden können. Abg. Seyda (Pole): Der Abg. Stadthagen hat angeregt, eine Instanz zu schafen, die darüber walt, daß die Landesgefetzgebung der Einzelstaaten und die Verwaltung die Aeid0eseue gebührend beate, und er bezog sih in dieser Beziehung auf den Erlaß des preußischen Ministers des Innern bezüglih der Legitimationspapiere der aus- ländishen Arbeiter. Auch wir sehen in diesem ares eine flagrante itr des Gesezes über das Paßw-sen und die Hantelsverträge. Dieser G:laß führt eine Art Sklaverei übr die ausländisczen Arbeiter ein, und er beschränkt die Freizügigkeit. Daß diefe Frage zur Kompetenz des Reichsamts des Jnnern gehört, kann ih dem Staatssekretär nicht zugeben. Als 1877 über die Sthaffu«g eines Eigen Reichtjustizamts verhandelt wurde, wurde ihm auch die ufgabe zugewtesen, über die Autführung der Reichsjustizgeseze zu wachen und tafür zu sorgen, daß Verordnungen zur Ausführung der Reichsjustizgesche erlassen werden. Der Staatssekretär Dr. Friedberg fagte damals, es müsse sich im Reichtjustizamt eine Art Reichs- syndikat bilden. Es ist dana auch Aufgabe des Reicbsjustizamts, dem Reichskanzler da zur Scite zu stehen, wo es sich um die Ueberwahung von Reichsgeseßgen in den Einzelstaaten handelt. Wie notwendig eine strengere Kontrolle seitens des Reichs ift, be- weisen unsere wiederholten Klagen da:über, daß die preußische Ver- waltung die Reich9gesete in der offenkundigsten Weise mißacktet. In diesem Hause haben wir ja noch erst vor kurzem unter Zustimmung der Mehrheit nahweisen können, daß die neueste preußische Ent- eignungsvorlage absolut nicht mit den Reichsgeseßen în Einklang zu bringen ist. Auch hier hat \sih der Staatssekretär für nnzuftändig erklärt. In der bisherigen Debatte hat sich eine merkwürdige Ueber- einstimmung aller Parteien darin herausgestellt, daß ualere Ges-y- gebung und Justizverwaltung nah den verschiedensten Rich- tungen reformbedürftig ist. Auh wir fordern Reform der Strafgeseßgebung, des Gerichtsverfassungsgeseßes und erwarten mit Ungeduld die Vorschläge ter wverbündelen Regierungen. Der Begriff des offiziellen Interesses bei Verfolgung von Beleidigungen bedarf einer Klarstellung, und zwar durch Geseg; es wird auf diesem Gebiete von der Staatsanwalt- saft eine absolut niht zu billigende Praxis verfolat und eine gewisse Willkür geübt. Bei der Beleidigung eines Nachtwächters

e als selbstverständli angesehen; es ist aber vorgekommen, daß die Staatsanwals#aft Ties

Strafantrag des Grzbishofs von Gnesen und Posen, Fürstpcimas von osen, wegen mangelnden öffentlih-n Interesses abgelehnt hat! nsere Generation hat offenbar vergesser, welchen hohen Wert das

"a4 der Oeffentlichkeit des Verfahrens für die ganze Justtz be-

ißt, sie hat vergessen, welde Kämpfe die Erringung dieses kostbaren utes gekostet hat. Dieses Prinzip kann nie und nimmer

aufgegeben oder auch nur eingeschränkt en ; dem Takt des Ge-

alle eine Ausnahme ge- macht werden foll. Die Neform der StratercGbbe und des Straf- vollzugs ift dringend notwendig; aker gegen die Wiedereinführung

der as müfsen wir uns aufs nachdrükli Ï

R wegen Reform der Rechtepflege mit bezug auf die

Igenbliden erfonen ist besonders dankenswert ; gerade unsere

Nationalität hat an diefer Reform ein lebhaft-s Intercsse. Gute

Swule ift das beste Mittel zur Herabsetzung der Kriminalität. Wie

kann aber eine Schule heilsam wirken, wenn die Lehrer die Sprache

der Kinder nicht verstehen? Wenn ein Lehrer, um sich verständlich zu machen, das Dienstmädchen hinzuziehen n e Wenn selbst auf der untersten Stufe der Religionsunterriht in deutscher Sprache polnischen Kinvern ezteilt wird? Wenn in etner Kiassc 150 odec 200 Kinder zusammengepfercht sind und gemeinsam unterrichtet werden? Wir stimmen den vorgelegten Resolutionen sämtli ,_tinzigen Ausnahme der Deportationsresolution des Abg. von Liebert. Wir könnten ja beinahe dieser Resolution

| hon wegen des Namens ihres Urhebers entgegen sein nah dem

Daß _ die Recht- | dem Hause Rede zu stehen, aber au nit weiter 24

pruhe: Timeo Danaos et dona foerentes. (Predung az darunter leiden muß, daß die Ri

itten ihrer Gerihtêeingesessenen nicht kennen, verste das hat im preußischen Abgeordnetenhaus ein kfonservativer Richter, der Abg. Böhmer, mit goldenen Worten anerkannt, die ich Wort für Wort unterschreibe, an deren Schlusse leider der Pferdefuß herausshaute, als es hieß, Ausnahuen von dem Verlangen, daß die Richter in ihrer Heimat argestellt werden müßten, fönnten

l 1 ugelassen we: den. Gibt es denn eine polnische, eine deuisce, eine fiau Ra Bacdie: keit? Es gibt nur eine Gerechtigkeit, unb es ift unerhöit, daß ein Richter einen sohea Unterschied gemaht hat. Seit 1881 ist kein Pole als Richter mehr in der Provinz Posen angestellt worken. Unter diesen Umständen-können die Gerichte ihre Aufgaben dort nicht o erfüllen, wie es geboten ift; auch

i 1 unter den deutshen Richt d derjenigen, die Polnisch können , nur eine L E Zahl. Bei uns kann man niht sowohl von einer Klafssen-

justiz, als vielmehr vielfah von Erscheinungen einer Rassen- jostiz sprechen, seitdem die Hakatiften nicht mebr bloß E Regierung toleriert, sondern bevorzugt werden und als Schrittmacher ¿ Regierungspolitik zu gelten haben. Ein Gericht in Obersch]esien erte eine Zuschrift an einen Kolporteur mit den Worten: „An

den Großpolea-Agitator N. N.!* Im Eisenbahnzuge sind Polen die sich poln:sch unterhielten, deswegen von Mitreisenden ganz banal besGiapft und aufs ârgste mißhandelt worden; die Strafe auf die infolge der Anklage erkannt wurte, tete auf 50 4! Wie wäre sie ausgefallen, wenn der Fall umgekehrt gelegen hätte? Unter 1 Jahr Gefängnis wäre der Pole niht davongekommen. Diese Uaterschiede der Bestrafungen, je nachdem eg sh um deutsche oder polnische Angeklagte handelt, sind so frappant, taß es shwer wird, noch an den guten Glauben zu glauben. Dem polnischen Redakteur wir» bei der Preßanklage der Schuß des 193 ebenfo regelmäßig versagt, als er dem dveutshen zu- gebilliat wird. Kann man da noch von Einzelerfahrurgen sprechen ? Die Oftmark-nzulage is eine Aufforderung an die Beamten, im politishen Kampfe Stellung zu - nehmen. Dadurch sind au dle Richter zum Teil v-rl-itet worden, das Polentum öffentlich zu be- kämpfen Im „Posener T geblatt“ wurde gestern ein Artikei veröffent- licht, in dem von bervorragender rih!erliher Seite Vorschläge gemacht werden, wie das Enteigrung2gesez am fe amäßigsten zu acstalten sei um das Zi-l zu erretihen, dem Deutschtum ein \solhesg Uebergewicht B geben, daß es ein Bollwerk gegen das Polentum sein könne. Ein ichter, dem. das Gefühl für Ret und Gerechtigkeit 0 abhanden ge ist, kann auch nicht unter den Verhältnissen bei uns eht sprehen. Im „Goniec Wielfkopolski* wurde mitgeteilt, daß

ter Sprache und t sich von selbst ;

! solhen Richter Vertrauen haben ? Partei, wie der Abg. Heinze neulich, von Klafsenjustiz gesprohen hat. | für die Vergiftung d tiz in unseren Landeste Wir sind ja auch nicht mit allen Urteilen einverstanden, aber dagegen | ten a ama

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i Polen: Enteignung!), sih aber niht in solchen Allg

e | der Reichsgewalt es gestatten, aber darüber hinaus ste verwalten. i

eit, ein Richter si dahin geäußert habe, es sei Zeit, f mühen, daß kein Pole aber in die Stadtwer an hes Man würde in der Ostmatk ers wieder eia tet set; haben, nahdem das Pai Glement auggero effende Anmts- der Pole sei dori der Grbfeind des Deutschen. Ver sei; vier Deut(e rihter bestritt zwar, daß die Aeußerung so gefallen, ngsprozeß diele bekundeten aber in dem angestrengten Beletd bi k ob die ReaT: Das Gericht ließ in seinem Urteil e Heu Aeußerung so gefallen set, verurteilte aber ves eBlkerung j leidigung zu 150 4 Geldstrafe ! Gibt es cinen A E [stre

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teiligung der Richter an den politischen Kämpfen

mundschaftsriter haben sch während das SÓh g üble:

E der Verwaltungsbehörden, denn als Hüter t genommen il iner polnishen Mutter wurde das Grziehungsre i Sind yolnis{en |

nah dem Tode des Vaters, eines Deutschen, da icht den ad |

Uaterricht erhielt! In Königshütte lehnte das Ger Sd 7

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en der polnischen Schreibweise von Namen mit den polnis zeichen ab; danaÿ müßte auch dem Grafen P 5 L genommen werden, den Accent in Lein a ahund hezeidnet Gericht hat das Verlangen als großpolnishe A aher dieser Gegen diesen Vorwur] wurde Beschwerde €ry0 gegeben. ; wurde erst in der dritten Instanz Re npartetisck, abet oberen Instanzen urxteilen immerhin E, Von der Stellun® die niederen Instanzen haben nicht den Begr f ben, Die V die sie der Bevölkerung gegenüber einzunehmen Tag zu Tag: # hältnisse auf diesem Gebiete vershlimmern ih von ewesen, n ist in der Geschichte immer für die Staaten lun 5 “s die Justi; sich zu einer Magd der Politik crnicdr gl eingegan 4 Inzwischen ist noch eine weitere Resotut e | Abg. Dr. Gör cke-Brandenburg (nl.) beantra, gatage N G a ern Ee i er ne En rem e Denkschrift vorzulegen, in welcher die o Staaten E, dem überseeischen Strafv

x behandelt werden.“ ¿ ng:

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieder A die

Der Herr Vorredner hat im Eingang seiner L lange 10 Behauptung aufgestellt, daß die preußishe Regierung : seye verlebt fo noch neuestens in offenkundigster Weise die Reih#0! igte he und hat appellieri an die P Des L Reichsjuftizamts, daß dem Abhilfe geschaffen werdt-

Meine Herren, wenn dem Herrn Vorredner für seine ee yon verleygeade Behauptung, daß sich die preußische Reg Seiten ibm gekennzeihneten Weise verhalte, irgend ein auf a sagen cin W erkanntes Moment zur Seite stände ih will mal tons! E {luß des Reichstags (Zuruf bei den Polen: E Î A Abwarten! (Heiterkeit) —, der das Vorgehen e reis Regierung in einer bestimmten Frage als verfa ei find" zeichnet, so würde ich derartige Ausdrücke €? fennenW und entschuldigen. Wenn er aber troy der Born Ruhe, mit der ex gesprochen hat, hier einen solchen nut d preußishen Regierung ins Gesicht shleudert und da an das Reichsjustizamt zu appellieren (Lachen hei den ihm zur Seite stehe in der Bekämpfung der von Mißbräuche und Rechtsverlezungen, dann muß | zurückweisen. f drfe gegen #“

Meine Herren, wenn der Herr Vorredner cit erheben W a Reichóverwaltung oder gegen die preußische Regler uf hei V, M dann mag er bestimmte Taisahen hier vorbringen emetnhei t nt 4

e dar f e gen Î (Oh! bel

wegen, wie er es im Eingangçe seiner Rede getan hat- ú würde der Herr Reichskaniler seiner verfassungsmäßige

f d F everzeit bereit scin, dem Reichstage Rede zu fe G en Gren F “auci g á mwáßio Sohald d Y

Sozialdemokraten und Polen), soweit die verfassung?

sich um preußishe Angelegenheiten handelt, wird e kanler sih nit dabei beteiligen, wenn preußische A im Reichstag der Diskussion unterzogen werden- wenn die Angelezenheiten eines anderen Bundesstaats, Sachsens oder eines sonstigen Landes, hier diskutie Retthozecht det in Frazen, die mit der Reichageseßgebung und dem Herten, wird haupt nicht in Verbindung tehen. Immer, meine idrige Herr Reichskanzler es ablehnen, in eine verfaffungW, oweit der sih einzulassen, (Bravo! rets.) Meine Herren, erhaltung" Reichskanzler persönlich an derartig berechtigten essungomáßis da, nicht beteiligt, weit sind die Reichsämter verfa eit dal pflichtet, das zu iun, so weit is au das Retchsju piese Gren

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hinaus. ; Was hat nun der Herr Abgeordnete dent Re über an Tatsachen angeführt, auf Grund dessen e verlangt werden könnte? (Zuruf von den Po “ingovorlogt vorlage.) Der Herr Abgeordnete hat die Entcig" e Lu drüdlih vorbehalten für eine andere Diskussiol, geschab, Bi Abgeordnete hat, sowie geftern es von anderer ns ischen cheite? genommen auf die Frage der Legitimation der Þ0 J ps Preußen. Da kann ich nur das wiederholen, gten geben; D und jeder objektiv denkende Mann wird mir ke geben fan ' jiot Reicojustizamt nur in den Grenzen hier Auskunft er Les 7 po ihm zugewiesen sind, darüber hinaus nicht, Die r der preuß! i f der polnischen Arbeiter und die Frage, wie weit e S x ho n j Regierung getroffenen Maßnahmen zulässig sind ° een, und l ate erster Reihe zur Kompetenz des Neichsamts des Inn elf C0 j von mir, der ih von diesen Dingen absolut n! ie Tatsache" ‘sind bei den Polen), dem weder die Motive, noch_? “ird, bekan ie 25 Grunde liegen, noch die Vorschriften, dke erlassen e (flicund pi ein Mitglied darüber Auskunft verlangen? §16 ; sehe iu J mich doch völlig unmögli. (Sehr richtig! rec“ diesem Fall, hat der Herr Abgeordnete, soviel führungen erinnere, nur Beschwerde geführt übt hältnisse der preußischen Richter, Beschwerde ilen wu polnish \prehenden Richter in den rote t nicht 1 V eht Bevölkerung angestellt würden. Auch das geh “Sehr richtig! Tire des Reichöjustizamts (Heiterkeit bei den Polen. Reichs. das gebört nicht cinmal zur Kompetenz des hin Regierung braucht ich nach dieser Richtung im Lai Weise, wie sie tie Stellen threr Beamten Én keine Vorschriften von irgend einer Seite, au

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machen zu lassen. Ich bin also in dieser Bez-huns * die Ausführungen des Herrn

Glauben Sie doch nit, iminer ablehnende Antworten zu erteilen ! gestellt werden, aber unsere Pflicht ist eé,

Abgeordneten weiter zu

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