1908 / 45 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Feb 1908 18:00:01 GMT) scan diff

müßigen Grenzen festzuhalten. (Sebr riGtig! rets) Denn sonft | R en wir allen Bundesregierungen gegenüber das V a auf das wir an erster Stelle zu rechne Ea wenn hier im hohen Hause einem and K gerade dem preußischen derartige Ansprüche er : E der betreffenden Staaten würden aufs en ; êden, daß man in ihre inneren Angelegenhe er Reichsverfassung hinaus einzugreifen sucht. namens der preußischen Regierung und le ärung in diesen Dingen ab. (Bravo! rechts, Widersp

ertrauen ver-

eren Staate gegenüber hoben würden, die | istedenste Protest iten über die Grenzen Diesen Protest erhebe / hne jede weitere Er-

Abg. Dr. Varenhor st| (Rp. ge und alle anderen Fragen, die de Bi. gehören sämtlich

s deshalb ab, verhandeln Ind ul in preußisch Reisjastizverwaltun L dben auf dem Gebiete der Strafprozeßordnung,

ti Wir haben schon i i tung der Berufung tn Strafsachen ans der Zuziehung des Latienelements Bien gewünscht. in die Geschworenen sh d ch i troßdem die öffentli§he

aße für den Angeklagten war, rteil gefällt, das

if e des Pu

hmung vorha iber Dinge befragt,

): Die Entelgn

t des Reichitages. Fragen hier zu

und witige Auf- | des O und I e E | Die Auffassung der verbündeten frechtspfl-ge im daß in dem bekannten Prozeß Auftreten des A

Meinung eine Z

Erfreulich ist es,

eder von uns das gegen die bt worden ist. die Mängel, ans Ucht ge- die mit der Sache die Erscheinung, daß Besorgnis und Angst vor Gericht . Es sollte Aufgabe der Vorsitzenden teilbaftig werden zu lasse ie liegen die liegt mir fern, hier di der Prozeß hat die

Gericht hat ein U

eugin Oiga Molitor Zeugenvernehmung

Zeugen mit gtößer \{heinen, als vie Ange die Zeugen des

rozeß Moltke eite dieses P cchttkraft noch nit erlangt. mögli, in diesem Pro n èa des Priyatklä ar es mögli, da urden, yon denen Unerfahrene Schüler nicht im ent a glaube ih hervorheben hervorragendes

ähnlihen Un

s zu erörtern, tan muß sih aber fragen : in aller Oeffen!lichkeit Weise gleichsam dux feit Angelegenheiten behandelt eute auf dem Lande, e Ahnung hatten ? Mol1ke-Harden

in voller Oeffentli

bislang junge ferntesten ein

daß der Prozeß

ein Zweifel, daß ar keine Ahnung von n und nun in die Versuchung be das auszuprobieren, was ob es nicht mögli

folhen Fällen

auszuschließen. eriht die Oeffent- erhandlung eine Gefährdung ollte weiter gehen und statt rfafsungsgese bineinshreiben nämlich den, daß er die t genügend berütsichtig ríung wie au

tte und Tausende, atten, seitdem {ih immen werden, nicht kannten. weitere Maßregeln Oeffentlichkeit l nsere Gerictsverfa tidfeit auss{lteßen tr Sittlichkeit befürchten l , „muß“ in das Ger d inen Kardinalfehler, des Verbrechers nich bl in bezug auf die Strafverichà h rei daß m uns{chä maten kann. faden immer wieder L dit M daß Landstreicher

damit beschäftige t do die Frage, Gerihtsverhandlungen

sung shreibt vor kann, wenn die V

trafreht hat e

———— L L ER

f die Straf- an wirklih s{ädlie Ver- ole Gewobnheitsyerbze| enschheit losgelassen.

chöffengericht erscheinen u fünfundzwanziasten enderung des Strafvo r «uf dem Lande

Jubiläum ber

ter roäre eine A ye derart, da

beschäftigt werden, ch nach der stcafmildernde

Strafverschärfun d

Gericht häufig

s&eint ein Ju

ner Verbrecher,

esserung herbei tr

t unzureichend.

ezbuch bens

Sie können vor 8ler vorgeführ , dann wieder ein alter erfahre persönli ie Ende e Mot eben: nlien Verhältnis]e, die recher bestimmt haben. \ iy nicht in erster Linie V n a Ee Bn e in threr Jugen die nsen ein Strafrecht für die Zuge ; be besonderen Verhältnisse aben erfreuliherweise \chon O Wah n solches Jugendger land jährli über 50 ein wie gro üc Ze Die Resolution Ée leftermann weg eugen und Sachverständige is men worden, der Staats|e kret Die Resolution des Zentrums we ungshäftlinge und gewisser zu Gefängnis N A anni L uGungsbhäftitage anne Kategorie würden au die Verüber von Ro r etne solehe Vergünstigung um so weniger zubilli dann der Unterschied zwischen Gefängni ae A Ee via n m stande, diefe Vergünstigung durchzuführ wegen inbelea Reg M : hon wezen der Notwendigkeit Gefängnisarbeit. Die Resolution von Li z wird dieser selbst begründen. “Reli chaffung weiterer Sonder ir wünschen keine weitere man würde stch \chlicßlich nicht mehr wundern dürfen, wenn man den Gerichten immer mehr Der Vorschlag des Abg. Richter e den ¡N enen. Leben ist ja heute ungemein kompllziert geworden, dte sind ungemein angéshwollen, i so auch die Studenten, ter. In der Stadt ken lurnahbar; au di tände kennen ih e kleinen Städte bieten also o die Großstädte. erweigerung für alle bei der Herste! ersonen geht uns zu weit; für kie nd wir, Uebrigens hat í 8 Zeugniszwanges das ; ution wegen der Immunitäl lebung des thnen Anvertrauten cntsprih würde fich au als zwetishneidiges t verlangt sür die

le den jugend- e bei der Bestrafung der soudern_ die Er- r dürfen niht verze d erziehen müssen, nd haben und ugend im A derartige Gerichte,

Jugendrichter,

wird demnächst rg an der Elbe

oen in Deut 000 Bestrafüungen Jugendlicher, öbuyg der Gebühren n beifällig auf- är hat si aber ch nit darüber Begünstigung

können wir nur hi

heitsdeliften fall en mögen, al estungshaft für Es wäre auch die Justizverwaltung lution Heinze

trafvollzugs stimmen wir zu, \ E

der Regelung der der Deportation Albrecht wegen # uns unmöglich.

rihte anzunehmen, ] rdentlichen Gerichte,

bbrödelung unserér d

“S A Q T E R E E E E R R E R I It

Richter weltfremd wird, weige ihrer bisherigen Tätigkeit entzieht. einze wegen Austausches der Referendare und

alles/ drängt in die re, die Assessoren und xt man sih niht. Der Flurnabar f dem Lante aber verkehrt man mit- Das platte Land, heute eine bessere soziale Schule betreffend das Recht der Zeugnis- ellung von Zeitungen beschäftigten Befreiung der

die Neferendare,

kennt nit ven

einander, alle untereinander.

edakteure vom a der Reichskanzler wegen Er- ge in die Wege geleitet. Die der Reilhstagsabgeordneten in An- t keinem wirklihen Bedürfnis Schwert erweisen. nd Schöffen außer er kleine Mann zu e Erleichterung Nechtes für die kommen. Unbedingt zustimmen

olution Alb d iäten noch L er Rechtfindung Mea w . Für die S arifverträge ist die Zeit R ph

Geschworenen u llen auch, daß d icd, und find jür jed eines besonderen

werden wir der Resolution Ablaß wegen der vorehelichen Kinder. Der ] der nähsten Woche die Vorlage '

Staatssekretär hat erklä: t, daß bereits in | wegen Erleichterung des amtsgerihtlihen Verfahrens uns zu E wird. | Wir wünschen diese Erleichterung auch, aber wir A en das Bedenken, daß die Landgerichte dadurch erheblih beeinträhtigt werden fönnten, da: thnen 20 9% der Sachen entzogen werden, oder ge eingehen müßten, namentlih die kleineren. Gs ! if {on gewissermassen S zugegeben, daß einige Landgerichte | überflüssig werden würden. as müßten wir im Interesse der Rechtzpflege sehr bedauern. Es handelt sich dabei für uns nicht etwa \ um die nteressen einiger Kleinstädte, sondern avch besonders im \ Nordwesten, in den niedersächsischen Bezirken, um historisch gewordene * Verhältnisse; die alten Beziehungen der kleinen Städte zu den Land- i ias müssen dort erhalten bleiben. Wohin soll es in den kleinen : Bundesstaaten kommen, wenn alle bisher landgerihtlidzen Sachen t } außer Landes gehen sollen? Das ist ein direkter Eingriff in die Justizhoheit dieser Bundesstaaten.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberd ing:

I bin gefragt worden, wie die verbündeten Regierungen zur Kostentarifs für Zeugen und Sachverständige stehen. Regierungen über diese Frage kenne | ih noch nit. Ih kann aber erklären, daß die Reichsjustizverwaltung das Bedürfnis einer Reform auf diesem Gebiete anerkennt und daß sie sich deshalb mit der preußischen Regierung in Verbindung gesetzt hat.

Dann, meine Herren, ezlauben Sie mir noch eine kurze Bemerkung | zu dea leyten Ausführungen des Herrn Vorredners betreffs der befürchteten Wirkurgen der geplanten Zivilprozeßreform auf die Grisienzfähigkeit der Landgerichte. Gs find in der Beztehung ja auch in der Presse, zum Teil nit ohne Tendenz, vielfache, beunruhigende Gerüchte verbreitet worden. Sch will heute nur feststellen wir werden ja nächstens auf die Sache eingchen können —, damit aus den Worten des Herrn Vorredners und aus meinem Schweigen dazu nicht etwa falshe und beunruhigende Folgerungen gezogen werden, daß nah \ der Ansicht der preußischen Regierung feins der im Lande bestehenden Landgerichte gefährdet sein wird. Was Bayern betrifft, so hat der Herr bayerische Justizmiaister bereiis Gelegenheit genommen, in der Kammer daéselbe zu erklären. Ih glaube, der Herr Vorredner wird danach seine Besorgnisse wobl beschwichtigen können.

Abz. Bassermann (nl.): Die wachsende Zahl der Resolu- |} tionen zu dem Staatssekretärtitel drückt die Bedeutung der einzelnen | Resolution und vielleicht auch ihre Wirksamkeit bei der Regierung | herab, und die Nertreter ; der Regierung werden bei diefen Debatten | Teicht aus der mitberatenden Rolle in die der Passivität ge- prängt. Man follte sih in der Einbringung von Resolutionen etwas beshränken. Weniger wäre dann mehr. Unsere Resolution verlangt Reformen im Strafverfahren und im Strafvollzug bei jugend- lihèn Personen. Das höchste Gut der Nation ist die Jugend. Auf

ihr beruht die Zukunft des Staates, die militärishe Kraft und Tüchtigkeit der Nation, und unter den Nationen wird die bervorragen,

} Revision bes

in ter eine fbrperlich und geistig hoh stehende Jugend heranwäßst. Wir sehen humanitäre und soziale Bestrebungen für die Säuglings- fürsorge, um die Sterblichkeit der Säuglinge zu mindern. Dieser cel hier bezieht sich auf die Kriminalität der Jugend? 1883 betrug die Zahl der jugendlihen Angeklagten 30 719, diese Zabl ist aber bis jegt auf 5b 000 gestiegen, steht also in keinem Verhältnis zu der Bevölkerun 8zunahme von 4b auf 60 Millionen. In den 20 Jahren von 1882 bis 1991 ist die Kriminalität im allgemeinen nur um 15 9/6 gestiegen, bei den Jugendlichen allein aber um 24 %/0. Die Zahl der wiederholt bestrasten Jugendlichen beträgt 17,1 %/o. Die Ursachen liegen meist auf wirtschaftlihem und sozialem Gebiet und hängen mit der Entwicklung zufammen, mit der eine gewisse Auf- lösung der Familie verbunden ist. Wenn der Mann früh in die Fabrik geht, und auh e DEE Fabrikarbeit macht, so wahsen die Kinder ohne Zufsiht und Crziebung auf; sie bekommen Frübstück von der Gemeinde in den Schullokalen, effsen Mittag in der Volktküche, und ihr Spiel vollzieht fich auf der freien Straße. Alle Parteien sind wobl darin einig, daß im Wege der Gesetzgebung Remedur zu {hafen ift. Wir haben mit der Ginschränkung der Frauenarbeit und der Kinder- arbeit son Fortschritte gemacht. Auf die Kriminalität der Jugend- lihen wirkt natürlich auch die große Misere des Wohnungeelends, das Zusammendrängen der e in wenige Räume, wo die Kinder sehen, was ihrem Auge besser entzogen bliebe; in dieser Be- ziehung ist namentlih das Institut der Shlafburshen zu erwähnen. Ferner kommt in Frage, daß in Deutichland 118 000 unchelih geborene Kinder obne forgende Liebe unv rihtize Erziehung auf wachsen. Der Anteil der unehelihen Strafgefangenen beläust ih auf 78 9/0. Wenn zudem die unehelichen Mütter zum großen Teil M R sind, bei denen von Erziebung überhaupt nicht die ede ist, fo liegt auh darin eine starke Einwirkung auf die Krirntk- nalität. Dazu kommen die Schulverhältnisse. Im preußischen Land- tage sind jet Mitteilungen gemacht, daß 1902 in Preußen 1923 une besepte Lehrerstellen vorhanden waren, im Jahre 1907 aber über 3200; daher kommt das starfe Anwachsen der Schülerzahl in den Klassen. 1901 saßen bereits 1240000 Schüter oder über 22 9/ aller Shüler in überfüllten Klassen mit mehr als 70 Schülern. Da ist eine intensive Erziehung durch die Schule nicht möglich. Der preußische Kultusminister is der Meinung, daß in einer Klasse höchstens 40 bis 45 Kinder sein sollten, dann müßte aber bei 45 die Zahl der Lehrer um 40 000 und bei 40 um 100 000 ver- mehrt werdea. Wir müssen teshalb das bäubiihe Leben au in der industriellen Bevölkerung wieder mehr stärken und die Frau aus der industriellen Arbeit frei Tes damit sie sich der Er- ztehung der Kinder widmen fann. ir haben das Gese über die Kinderarbeit gemacht, aber es muß sich e:st allmählich in das Volk einleben. Die gefährlichste Periode ist die Zeit nah der Shul- . entlassung, wo der junge Wann der Freiheit vollkommen über- liefert ijt und- in \chledte Hände gelangen kann. Wir müssen die Erziehung in der Fortbildungsschule fortseßen. Ich verweise in dieser Richtung auf die Darlegungen des Geheimen Rats Viktor Böhmert. Wir müssen ferner nüylihe Beschäftigung und nützliche Lektüre für die Jugend beshaffea und alle Bestrebungen der Volks- bildung fördern. Auf der Friminellen Seite ist eine Reform des materiellen Rechts und des Strafprozeßrechts und des Ser g für Jugendliche erforderli, und zwar möchte ih den Weg der Speztalgesetzgebung außerbalb der allgemeinen Neform des Straf- rets und des Strafprozesses empfehlen. Denn bei den Jugend- lichen kommen niht nur strasre@tlih-e Gesichtspunkte der MWieder- herstellung der Rechtsordnung in Betracht, sondern au die Gesichts- yunkte dex Fürsorge und der Erziehung. Zudem wird die allgemeine Reform des Stirafprozesses so viele und große Streitfragen bringen, daß noch gar nicht abzusehen ist, wann diese Reform beendet sein wird. Ein Speztalgeseßz für die Jugendlithen wird dagegen viel weniger Schwierigkeiten machen. Wollten wir gar die Reforrn des Se abwarten, fo würde dzs erst recht lange dauern, denn auf dem Gebiete des Strafrechts herrschen in der Theorie unter den Strafrehtélehrern große Meinungsverschiedenhetten. Wie leo die Frage der Behandluag jugendlicher Verbrecher die Geister eshäftigt, zeigt auh die neuli%de Verbandlung im preußischen Ab- A g Dort haben sih auch mehrere Redner für ein pezialgeseß ausgesprochen. Der dsterreihishe Justizminister hat ebenfalls cin besonderes Jugendstraf- und Vollzugsrecht ausgearbeitet. E das Prinzip der Jugendgerichtshöfe hat si au der Strafrechts ehrer Liszt ausgesprochen. Der preußische Justizminister hat ebenfalls eine Revision des Strafrehts für Sugendliche für notwendig erklärt. Ueber diese Reform selbst liegen bestimmte Vorschläge vor. Die Altersgrenze müßte vom 12. auf das 14, Lebensjahr heraufgeseßt werden, dafür hat \ich

au der Deutsche Juristentag ausgesprochen.

Der Schwerpunkt wird auf die Fürsorgeerziebung zu legen sein aber in der Voraussetzung, daß diese individualifiert wird. f S 'müßie darin Wandel geschaffen werden, daß vor Gericht niht immer wteder die Verfeblungen angeführt werden, die sich einmal ein junger Mewch hat zu \{uld Wir haben ja wohl alle solche

ulden kommen lafsen. Schmerzensschreie von Leuten gehört, denen ihre Vorstrafen vor ie vorgeshlagenen Jugendgerichte

Gericht vorgehalten wurden. follen nach den Vorschlägen der friminaliftishen Vereinigungen mit allen nur wünschenswerten Kautelen versehen werden. Ueber die Not- wendigkeit einer Reform sind sich Eltern, Lehrer, Geistliche wie über- haupt alle Menschenfreunde einig. Die Zuziehung des Vormund- schaftsrihters zu den betreffenden Schöffengerichten ist notwendig. u E Es T E A, s Bs Herz n, thre Regelung ngend und darf nit bis zur 0 Strafrehts vershoben iede M : tas g

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Daß die Behandlung der Jugendlihen auf dem strafrehilihen Gebiete ein außerordentli wichtiges, juriftis{ch und sozial bedeutsames Problem bil»ct, das ist von der Reichtjustizver- waltung imme-c ancrkannt worden. J darf au sagen: seitdem ih die Ehre habe, im Reichejuslizamt zu stehen, i diese Frage immer mit der größten Aufme1ksamkeit verfolgt worden. Wir haben {on im Anfang der 9er Jahre Material statistischer Art zu sammeln versucht, um ein ausgiebiges Urteil über di Besserung dex auch damals \{hon viel erörterten Zusläride zu gewinnen. Wir haben urs dann am Ende der 90er Jahre mit den Bundesregierungen in Verbindung geseßt, um die Frage zu er- örtera, ob es in der Tat an der Zeit sei, das ftrafmündige Alter um 2 Jahre zu erhöhen. Doch find wir bei diefen Erörterungen auf er- hebliche Bedenken bei den Justizverwaltungen einzelner Bundesstaaten gestoßen. Die Dinge liegen in der Tat auf der einen Seite nicht fo einfa, wie es vielfah bei den öffentlichen Diskussionen in der Prefse angenommen wird. Auf der andern Seite kommen doch auch Straf- taten in der jagendlihen Bevölkerung vor, über die niht so leiht binweggegangen werden kann, wie ansheinend der Herr Vorredner das angenommen hat. Als wir im vorigen Jahrzehnt unsere Statistik über die Verhältnisse der jugendlichen Delinquenten sammelten, da fecllte fich heraus, daß unter den 9009 Personen rund, die in dem Alter unter 14 Jahren jährlich wegen Verbrehen oder Vergehen zur Verurteilung kamen, \sih 223 Personen wegen Diebftahls in wieber- holtem Rückfall befanden, also vollständig verkommene Verbrecher, ferner 8 Personen, die bei einem Morde beteiligt waren, 116, die an räuberishen Unternehmungen teilgenommen hatten, 222, die fi wegen vorsäßgliher Brandstiftung zu verantworten haben, und 726 wegen unzüchtiger Handlungen.

Meine Herren, das is doch eine sehr s{chwerwiegendbe Frage, ob man die jungen Menschen, die fih folhe Straftaten haben zu Sghulden kommen lafsen, statt in eine Strafanstalt, einfach mit weniger huldigen, niht fo verdorbenen Juzendlihen in dieselbe Besserungêanftalt bringen soll. In einer Familie sind sie überhaupt nicht unterzubringen; keine Familie würde sie annehmen; wir müßten sie also in besonderen Anftalten verwahren, Glüdliherweise ift die Zahl solcher Delinquenten nicht groß genug, um in den einzelnen Staaten derartige Anstalten einzuriten. ;

Auf der anderen Seite wird wenn diese Zzhlen au eine ser bedauerlidzje Sprache sprehen die Kriminalität der Jugendlichen in unserem Volke do übershäßt. Es ist hier von verschiedenen Seiten hervorgehoben worden, daß die Kriminalität der Jugendlihen im Laufe der Jahre bei uns gewachsen sei. Das is unrihtig! (Hört, hört!) Die Kriminalität der Jugendlihen ist keineswegs gewachsen. Jm Vergleich mit den übrigen Verurteilten sind die Ziffern, die fh hier bieten, durhaus nit so ungünstig. Wir besigen darüber Zahlenau®weise, aus denen ih nur folgende zur Berück- sichtigung vortragen möhte. Von 100 Verurteilten jedes Alters waren im Jahre 1882 bis 1890 durchs{hnittlich 9,4 % Jugendliche, im Jahre 1890 war die Ziffer 10,4%, im Jahre 1991 ist die Ziffer zurückgegangen auf 10%; das heißt das Verhältnis der Kriminalität bei erwahsenen Personen und bei jungen Leuten ist im Durchschnitt nit zu Ungunsten der Jugendlichen gewachsen. (Hört! hört! in der Mitte.)

Dann habe ih hier eine Tabelle, aus der ih folgendes ergibt : In Preußen wurden auf 100 000 jugendliche strafmündige Personen, die überhaupt in Betratht kommen können, verurteilt im]Jahre 1900 696, im Jahre 1905 692; die Zahl ist also etwas herabgegangen. Ich habe keinen Zweifel, daß die Ziffern si seitdem jedenfalls nicht vershlcchtert, sondern eher verbefsert habn. Daraus ergibt si doch evident, daß die Verhältnisse nit so ungünstig liegen, wie es vielfa angenommen wird.

Troß alledem, meine Herren, muß man anerkennen, daß es unsere Aufgabe ist und darin stimme ih mit dem Vorredner durhaus überein —, sowohl in dem Strafverfahren wie au bet Erlaß der Vorschriften des materiellen Strafrechts und endlich im Strafvollzug darauf Bedaiht zu nehmen, Einrichtungen zu treffen, die die Lage dieser jugendlichen Unglücklichen verbessern können. Wenn der Herr Vorredner nun aber einen besonderen Kodex des Strafverfahrens, der materiellen Strafbestimmungen und des Strafvollzuzes für die Jugendlichen verlangt, so haben in diesec Beziehung unsere Arbeiten doch seine Wünsch? überholt. Der Entwurf der neuen Strafprozrßocdnung hat die Verhältnisse ver Jugendlichen ganz besonders in Rücksiht gezogen. In dieser uns neuen Strafprozeßordnung sind Vorschriften getroffen, die du véidas deres Verfahren für die Jugendlichen vorsehen, urter mögliéhster Be: rücksihtigung aller der Wünsche, die in der legten Zeit auf diesem Gebiete laut geworden sind. Wir scheiden die Fugendlithen aus er allgemeinen Strafverfahren aus, wir verweisen fie in ein ate Verfahren, nur für Jugendliche bestimmt, welhes die Bevürfnisse und Eigenheiten des jugendlichen Lebens zu berücksihtigen gestattet. Wir \prehen dabei nicht von Jugendgerihtshöfen, meine Herren der Name tut nichts zur Sahe —, aber in der Sathe erreichen wir das, was man unter jenem Namen meint, unter bescheitenere: Bezeichnung. Diese Bestimmungen nunmehr wieder aus der Strafprozeßordnung auszuscheiden, wie der Wunsch des Herrn Vorredners bedingen würde, fie zurückzustellen für die Ausarbeitung eines besonderen Gescyes, das sämtlie strafrechtlihen Verhältnisse der Jugendlichen umfaßt, bas, meine Herren, würde, wie ih fürchte, gerade den Jatentionen, die der Herr Vortedner mit Recht vertreten hat, entgegenwirken. Denn was wir auf dem Gebiete erreihen können, das sollen wir sobald] wir möglich zu erreichen suchen.

Nun meint freilih der Herr Vorredner, es wücde mit der Strafs prozeßordnung noch reckcht lange dauern, Jh teile diese pessimistishe