1908 / 45 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Feb 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Ansicht nit und bedaure, daß der Vertreter einer so großen Partei bier der erften Ankündigurg eines neuen Strafprozeßgeseßes mit solchen Besorgnissen entgegenfieht. Jh hoffe, daß, wenn der Reichstag Ernst machen will, er sehr wohl in der Lage ist, in der nächsten Session über eine neue Strafprozeßordnung fich \{lüssig zu machen. . Sollte er das nicht können, meine Herren, so würde immer noch die Zeit vorhanden sein, zu erwägen, ob niht die Bestimmungen für die Jugendliten aus der Strafprozeßordnung auszuschciden und in ein besonderes Gesep zu bringen wären. Das würde ja dann zur Gntsheidung des Reichstags stehen. Gins aber muß doch dabei berücksihtigt werden: Wenn wir auc die besonderen Bestimmungen, die das Verfahren für die Jugendlichen regeln sollen, aus dem allgemeinen Strafprozeßrahmen ausscheiden wollten, so würden doch die allgemeinen grundsäßlihen Bestimmungen des Siraf- prozeßrechts unter allen Umständen maßgebend bleiben müssen für die Behandlung der Jugendlihen ; wir würden also diese Bestimmungen in dem Geseg für die Jugendlichen wiederholen müssen, um für diese einen vollständigen Verfahrenskodex zu schaffen, und das, meine Herren, wäre keine Grleihterung weder bei der Ausarbeitung des neuen Rechts noch später für die Anwendung des neuen Rechts im Leben.

Meine Herren, was das Strafrecht betrifft, so gebe i zu, daß die Vorarbeiten für das materielle Strafrecht noch längere Jahre in Anspruch nehmen werden, und wir lehnen es auch durchaus nicht ab, für gewisse Gebiete, auf denen besonders dringliche Bedürfnisse hexvortreten, vorher noch Novellen zu dem alten Strafgesegbuch zu erlassen. Im Gegenteil, meine Herren, der Herr Reichskanzler hat bereits jeyt in Ausficht genommen, gewisse Materien einfaher Art, die fch{ leiter erledigen lassen, bei denen ein dringlihes Bedürfnis außerdem in Frage steht, separat und provisorisch durch- Novellen zu regeln bis dahin, daß das neue Strafgeseßbuch zustande kommen wird. Ob dieser Weg au für die materiell-rechtlihen Vorschriften in Ansehung der Jugendlichen ratsam ift, das werden wir gern überlegen und dabet die Anregung des Herrn Vorredners gern beahten. Aber erschöpfend können diese Bestimmungen do au wieder niemals dann sein, wenn sie nah dem Wuns des Herrn Vorredners in einen besonderen Jugendkodex aufgenommen würden; denn die allgemeinen Normen des materiellen Strafrechts werden unter allen Umständen au maßgebend bleiben müssen für die Beurteilung der Straftaten von Jugendlichen. Es kann si nur darum handeln, in gewissen Beziehungen besondere materiell-rechtlihe Bestimmungen für die Behandlung der Jugend- lihen zu geben, und, meine Herren, wenn Ste erst Ginblick nehmen werden in die neue Strafprozeßordnung, dann werden Sie ih über- zeugen, daß, wenn diese Verfahrensvorschriften Geltung gewinnen, die Zahl der Vo:fchriften fehr gering sein wird, bei denen es auf dem Gebiete des materiellen Rechts einer besonderen Ausgestaltung zu Gunsten der jugendlichen Personen bedarf.

Ih mötte also, indem ih meinen guten Willen ausspreche, in dieser Beziehung den Anregungen des Herrn Vorredners zu folgen, _doch bitten, daß das Haus sein Urteil ih nóôch vorbebält, bis daß es Kenntnis genommen hat von dem Inhalt des Entwurfs der Straf- prozeßordnung. Jch hoffe, wir werden in nicht zu langer Zeit in der Lage sein, diesen Entwurf, nachdem er an den Bundesrat gekommen ist, auh zur allgemeinen Kenntnis zu bringen.

Nun, meine Herren, komme ich zum Strafvollzug. Au in dieser Beztehung herrschen vielfah Anschauungen und sie sind vielfach au leitend gewesen für Vorschläge, die für den Strafvollzug bei Jugend- lichen gemaht worden sind, Anschauungen, die durchaus den tatsäch- lichen Verhältnissen nicht entsprechen. Es ift angeregt worden, Be- stimmungen zu erlassen für die absolute Trennung der Jugendlichen bon den Erwa&hsenen. Das gilt ja, meine Herren, in Deutschland son jeyt für alle Sträflinge unter 18 Jahren. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Aber wie wird es augeführt!) Neue Bestim- mungen machen es allein auch niht. Gewiß, es ist in der Ausführung der bestehenden Gesege manches zu wünschen; aber ich glaube, im Interesse der Jugendlichen if} es beser, darauf zu dringen, was immer unsere Sorge if, daß die bestehenden Vorschriften durch- geführt werden, als daß neve Vorschriften im wesentlichen gleihen Jnhalts ergehen. Also das kann ich fkonftatieren: es soll überall son jeßt die Trennung der jugendlichen Sträflinge von den erwachsenen Personen erfolgen; dazu bedarf es keiner neuen Vor- riften. Mit einem solchen Bedürfnis kan man nicht die Dring- lihkeit einer neuen Gesezgebung rehtferiige"n. Dazu bedarf es nur eines energischen Vorgehens gegenüber den Gefängnisverwaltungen der einzelnen Staaten, und es is unser Bemühen, in der Le- ziehung dem geltenden Rehte au vollständig Anerkennung zu ver- \Gaffen.

Nun, meine Herren, zur Jllustrierung der Verhältnisse der jugendlichen Sträflinge wird es, wie ih glaube, auch dienen, wenn ih Ihnen einige Zahlen anführe über die tatsählihen Zustände bei der Strafvolistreckung bezüglih ter untersten Jahresklafsen der Jugendlichen. Wir haben in dieser Beziehung auch einmal näheren Einblick gewinnen wollen in die gegenwärtige Behandlung der Jugendlichen während des Strafvollzugs. Wir haben einen Stichtag gewählt, an dem in allen deutschen Gefängnissen, in denen sch{ch Iugendliche befinten, eine Aufnahme erfolçen sollte, um festzustellen, wie nun die Lage der jungen Leute unter 14 Jahren in den Ge- fängnissen ist. Man spricht gewöhnlih davon, viele Hunderte von jungen Leuten dieses Alters säßen in den Gefängnissen in naher Berührung mit der sonstigen Verbrecherwelt, Tatsahe ist aber, daß am 15. Oktober 1903 an dem Tage ist diese statistische Aufnahme erfolgt in ten deutschen Gefängnissen im ganzen 240 jugendlidhe Personen unter 14 Jahren ih befanden. Von iesen 240 Unglüdlichen waren 73 0/4 wegen Diebstahls und Unterschlagung im Gefängnis, 90/4 wegen Sittlichkeitévergehen, 7% wegen Sach- beshädigung. Gefängnisstrafen wurden verhängt in 228 Fällen, im übrigen Haftstrafe; von den Gefängnisstrafen waren 29 9/9 Strafen von einem Jahr und mehr, 36% Strafen von drei bis zwölf Mo- naten, 20% kürzere Strafen. Meine Herren, Sie werden |ch vielleicht wundern, daß die Zahl der n einem Tage in den deutschen Gefängnissen festgestellten jugendlichen Häfilinge des jüngsten Alters nicht größer war. Das euklärt si aber daraus, daß die Strafen ja meist nur einige Monate, also nicht ein ganzes Jahr umfassen, und noh mehr daraus, daß die Jugendlichen jeßt meist mit der bedingten Begnadigung bedaht werden und vorerst überhaupt nicht die Fret- beitssirafe anzutreten brauen. Im Jahre 1906 darüber gibt Ihnen ja die im vorigen Jahre verteilte Denkschrift Auskunft

hatten wir 19 000 Fälle zu verzeichnen, in denen im Wege der be-

dingten Begnadigung ein Strafvollzug nit erfolgte, und § von diesen 19 000 Fällen betrafen JIugendlihe. Wenn auf solche Weise gegen 15 000 zur Haft verurteilte jugendliche Personen den Gefäng- nifsen entzogen werden, dann is es zu erklärcn, daß die Z«e{[l der wirklih Verhafteten eine so geringe war.

Zur Beleuchtung der freilich niht gänz unbegrüadeten Zweifel, daß die Vorschriften des G-seyes, wonach die jungen Leute abgesondert von den Erwachsenen der Strafvollslreckung unterzogen werdrn wollen, nicht vollständig zur Ausführung kämen, teile ih folgende Ziffern mit. Von den au dem erwähnten Stichtage verzeichneten Sträflingen unter 14 Jahren waren 74 9/6 in einer besonderen Anstalt untergebracht oder in einer nur für Jugendliche bestimmten Abteilung, 26 9/6 befanden sih in anderen Anstalten, davon aber ‘’; in Ginzelhaft und 11, in Gemeinschaft mit anderen, aber nur wieder mit Jugendlichen. An dem Tage, an dem unsere Aufnahme erfolgt ist, konnte, wenn die Mitteilungen der Behörden, wie ih do annehmen muß, rihtig waren, in der Tat nicht festgestellt werden, daß der Anforderung des Gescties für die jugendliden Personen unter 14 Jahren nicht Rechnung ge- tragen fei.

Meine Herren, aus diesen Zahlen, die wir im Laufe der Zeit zu unscrer eigenen Ortentierung gesammelt haben, wird das hohe Haus entnehmen wollen, daß die Frage der Behandlung der Jugendlichen bei uns seit Jahren den Gegenftand sehr ernster Erwägungen bildet, und daß wir durhaus bemüht sind, in den verschiedenen Reformen, die auf dem Gebiete des Strafrechts vollzogen werden follen, der Jugendlichen besonders zu gedenken. Wenn man fih die Zahlen, die ih anführte, näher ansieht, wird man kaum sagen Tönien, daß das Bedürfnis nah besonderen geselihen Vorschriften für die Jugendlichen ein besonders dringliches sei. Nit das Gese trägt die Schuld an dem, was zu tadeln ist. Wean aber ein solhes Bedürfnis hervortreten sollte, dann würden wir gewiß bereit scin, ihm entgegenzukommen. Vorläufig aber glaube ich doch annehmen zu dü:fen, daß, wenn hier im Hause das Bedürfais nah neuen Vor- shrifien immer wieder betont und uns entgegengehaltcn wird, die Herren, die das tun, uns auch Tatsachen mitteilen sollter, die Anlaß zu ihren Wünschen geben, und diejenigen Vorschriften uns in Vors- schlag bringen follten, mit denen da geholfes werden kann, bisher aber nicht geholfen wurde.

Abg. Freiherr von Malgtan (dkons.) kommt auf das bekannte Ver- fahren gegen die Fürstin Wrede zurück. Die Behauptung des Dieners, der zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt wurde, hat fd als in der Hauptsache begründet berausg-\tellt. Auf Veranlassung des Land- gerihts in Güstrow ist die Fürstin Wrede in eine Irrenanstalt zur Untersuhung thres Gesundheitszustandes überwiesen worden , sie ist aber nit in eine dffentlihe Anstalt gebracht worden, fondern in ein Privatfsanatorium in Berlin. Das ist im höchsten Grade zu bedauern. Das Landgericht hat sich auf den Standpunkt gestellt, Bs es ihm frei fteht, die Angeklagte einer öffentlihen oder einer privaten Anstalt zu überweisen. Das mecklenbucrgische Justiz- mininterium hat wohl auch nichts dagegea einzuwenden habt, sonst würte es ¿agegen eingeschritten sein. § 81 der Straf: prozeßordnung wird r von anderen Juristen ande»s auggelegt. Der Staatssckretär sollte also seine Ansicht äußern. Sollte die von den en im allgemeinen geteille Auffassung des Land- gerihts in Güstrow die rihtige sein, so muß der § 81 dahin geändert werden, daß die Ueberführung nur in eine öffentlihe Jrrenanstalt wöglih ift. Das muß auf alle Fälle gesehen, damit die en Gegensäße nicht verschärft werden. Peute werden solhe Prozesse zu gehässigen Verdächtigungen der Justiz mißbraudt; man tut so, als ob der Reiche besser wegkommt als der Arme. Wie sehr gerade von den Sojialdemokraten die Klassen- gegensäße geshürt werden, hat die gestrige Rede des Abg. Stadthagen gezeigt. Wir kennen ja den Abg. Stadthagen und lassen uns dadurch nicht beeinflufsen, aber draußen im Lande is es anders. Den Abg. Stadthagen zu bekehren, ist ja vergeblihe Liebesmühe. Das hat auch der Parteigewaltige Bebel © auf dem Parteitage in Dreôden gesagt, und ein anderer Parteigenosse, der Abg. ischer , habe gemeint, eine Sache werde nur von Stadthagen stritten, was bekanntlich keine Bestreitung sei. Uebrigens wäre es interessant, einmal das Erkenntnis der Anwalt6kammer über den Abg. Stadthagen zu veröffentlichen, das würde zur Beurteilung eines Mannes wesentlich beitragen, der die deutshen Richter immerfort in den Schmuy zieht. Um noch einmal auf den all Wrede zurückzukommen, so hat der Fürst gegen sich selbst ein

erfahren beantragt, dies ist aber eingestellt worden, da das Gericht nah der Jutikatur des Neichsgerichts die Auffassung vertreten hat, es liege eine tirafbare Handlung gar niht vor, weil die Fürstin Wrede geisteskrank sei. CGinoe solche Auffassung ist für das Rechtsbewußtsein des Volkes durchaus unverständlih. Die Ge- richte neigen überhaupt immer mehr dazu, manche Verbrecher als Vebermtiibes zu behandeln. Au die Behantlung der Angeklagten in Allenstein habe im Volke großes Aufsehen und Erregung hervor- gerufen. Man habe die Empfindung, daß die beiden Schuldigen der gerehten Suafe dur Unterbringung in einer Irrenanstalt extzogen werden sollen. Es darf aber nicht die Meinung aufkommen, als wenn Reiche und Vornehwe si alles erlauben dürfen. In einer IETENG Fe stand : „Der Unglüdkliche ! Abends ist er Sadist, orgens

asocist.* Auch wir sind für eine humane Rechtsprechung. Das Rechttbewußtsein des Volkes darf aber nicht in Verwirrung gebraht werden. Strenge Strafen mlissen gerade gegen die Verbrecher verhängt werden, die auf den Höhen der Menschheit gestanden haben.

Großherzoglich mecklenburgisher Bevollmäthtigter zum Bundesrat

reiherr von Brandenstein: Der Vorredner hat den Fall Wrede aus- hrlih dargestellt; ich habe dem nihts hinzuzufügen. Wenn ih

mir das Wort erbeten habe, fo geshah es, um dem Abg. Freiherr von Malyan für seine sahlihe und ruhige Behandlung der Angelegen- heit, die im erfreulihen Gegensaß steht zu Preßäußerungen füherer Zeit die, ih muß das hier einshalten, nicht einmal obne weiteres tadelnswert fiyd, denn daß ein solcher Fall die Gemüter in Erregung bringen konnte, st flar meinen Dank auszusprechen. Jh wollte nur den Nachweis führen, daß von der medcklenburgishen Justiwerwaltung, der Staate, anmalts{aft, dem Untersuhungsrihter und den Gerichten der Fall fo behandelt worden is, wie er nit anders behanvelt werden fonnte, nämli in sahgemäßer und ruhizer Weise, und daß der Vorwurf un. berechtigt ift, daß mit Rücksicht auf den Zustand der Fürstin Wrede die Untersuhung nachsichziger geführt worden wäre, als fie vielleicht gegen andere weniger vornehme Personen geführt worden wäre. Als seinerzeit die Anzeige ergangen war, hat der Staatsanwalt sofort cinen Hafstkefehl gegen - die Fürstin Wrede erlassen. Es wurden die Sâcten beshlagnahmt, sogar die Briefe. In dem weiteren Verfahren handelte es sich nun darum, die Frage zu klären, ob die Fürstin Wrede gelsteskrank wäre. Um zu einem eas darüber zu kommen, wurden, nahdem von an- gesehenen wissenshaftlih-n Autoritäten zu beweisen versuht war, sie seit längerer Zeit geisteskrank sei, der Ger'chtsarzt

und der Vorsteher der Irrenanstalt in Rostiock binzugezogen. Beide haben sich eingehend mit ter Sache beschäftigt. Um ktie Un- parteilihkeit der Justizverwa!tung Ihnen vo: Augen zu führen, will ih darauf hinweisen, daß verschiedene Vorschläge, die Fürstin Wrede in einer außerdeutshen Ankalt unterzubringen, stets mit der größten Entschiedenheit zurückgewiescn wurden, SwMließlih wurde als Sicherheit eine größere Kaution für den Fall gestellt, daf die Fürstin in eine Anstalt kommen sollte. Sie ist dann in einer Anstalt hier bei Berlin untergebracht worden, die als ausreichend bezeihnet worden ist, und dort beobachtet worden, Der Abg.

von Maltan n ein

untergebracht E Soi 6 iht äite nur rozeyordnun [4 ar N e Mrincend in - Ma öffentlihen Anstalt zu verlangen. A eshehen können auf Antrag der bestellten Sur foliber Antrag ist nicht gestellt worden. Gs kom i daß die Fürstin Wrede sich unter Gestellung eine Aenderung Kaution verpflichtet hat, in cine Anstalt zu gehen. ill ich mir ein der bestebenden Gesetzgebung notwendig ist, darüber w Ucteil niht erlauben. Jh daß die mecklenburgishe Justizverwaltung fahren ist. .vévdini Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Ne E Ih werde mich zu dem hier erörterten Fall nit s nken, dei Fall ist mir nit bekannt. J werde mih darauf Ei fund- Wunsche des Freiherrn von Malyan entsprehend, A mng zugeben über die Auslegung des § 81 der Strafprozeßor gte gwed, Meine Herren, § 81 der Strafprozeßordnung hat E ‘der At die Befugnisse des Gerichts festzustellen für den Fall, S hadtuns geshuldigte sich niht ohae weiteres bereit erklärt, zur 1 zu lassen: seines Geifteszustandes sih in eine Irrenanstalt ried" An Für diesen Fall gibt das Fesey dem Richter die G zu über geshuldigten, wo es nötig ist, zwangsweise einer S weises, aber unter zwei Maßgaben: erstens muß e SUA Angeschuldigten gehört sein, und zweitens muß ein haben. den Antrag auf Ueberweisung ix eine Anstalt geftellt tnverstándais Fälle, in denen der Angeschuldigte freiwillig und im G tung seine mit dem Sathversländigen in cine Irrenanstalt zur A Geiste8zustandes fich begibt und in welchen das G c lichte Beobuhtung für seine Beurteilung der S f jrefset reichend anfieht, werden von dem § 81 nich des Diese Auslegung hat, soviel i aus den Worken enburg Vertreters von Mecklenburg gehört habe, auch die 1 andere M Justizverwaltung zu Grunde gelegt, und ih glaube, eine s et legung ist nah dem Wortlaut des Paragraphen auh n daist Ih gebe zu, der Paragraph ist nit gerade s{ön gefaßt. uen Strob shon von uns Remedur geschaffen: in dem Entwurf der n E in projeßordnung erscheint die Vorschrift mit demselben Sin é auf einer klareren G:stalt, die für die Zukunft alle solche 3 {ließen wird. : Darauf vertagt fih das A E. Freita 1 uhr. Schluß nah 61/, Uhr. Nächste Sißum g is | (Zweite! Berat des Scheckfgesehes; Fortseßung der des Etats der Reichsjustizverwaltung.)

hat gerügt, daß

ianftall e in einer Privaiarl Li wurde. Lie metlenbacol E t a dai gewesen wäre, die Un

lasse mir daran enügen,

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Koloniales. d d Das Februarhest des „Tropenpflanzers“, Organk inden M

nialwirtschaftlihen Komitees (Berlin NW., Unter de -rander 1" enthält 2 dns, Stelle cinen Aufsay von Dr. Paul Ml e Dr. K. Bing über die Gewinnung von Kautschuk Texis i Kautschukpflanzen. Die Verfasser teilen die Resultate ier mit, die zunädst mit den afrikanischen Kautchukpfn aud) d 6lastica und Kickxia africana gemacht rourben. licher Kaul ren die Ausbeute an durch Griraktion ewanpener age hei unse substanz nur sehr gering war und d fw Methode ü hauy!

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so wird doh der Hoffnurg Ausdruck gegeben, daß m ggeführt wet Älkaliverfahren, besonders wenn es an Drt und Stelle au ciner A kann, hefete Resultate erzielt werden. Die im Sinne rigese wer u Kautschukgewinnung wichtigen Untersuhungen sollen for trop healis In einem Aussag „über Kalidüngung tropisher und rt des verw wähse“ weist Dr. P. Vageler auf den hohen blreiher ae als Düngungsmittels hin und teilt an der Hand Ns n mit der tischer Stalistiken die Grfahrungen mit, die met. Gehe es bisher bei den wichtigsten Nuppflanzen gema Fo erihten in Cisen Rat, Professor Dr. Brieger und Dr. M. Krause en ihres r Aufsay über eine neue ettirucht aus Kamerun, d Co) E en Wen Oelgehalis wobl demnächst als Gxrportartikel eine No us frem? In den ständigen Rubriken „Aus deuts d Produktionsgebieten*, „Vermischtes“, „Auszüge E ein „Neue Literatur“ und „Marktbericht“ findet V Nuppflanien : tnletellantee Mitteilungen über wichtige tropische

über Kautschuk, Baumwolle, Rotang u. a. ACUZEO

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Nr. 7 des „Zentralblatts für das Deuts va fb herausgegeben im Peichsamt des Jnnern, vom 14. d crerteiluns

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