1908 / 99 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Apr 1908 18:00:01 GMT) scan diff

kostenfreie Bescheinigung zu erteilen. zirke der unteren Verwaltungsbehörden.

Ferner sind, soweit die Landes8geseßgebung Abweichendes nicht bestimmt, Ausnahmen auc mit Genehmigung der Landeszentralbehörde

zulässig.

Als Landesteile gelten die Be-

Q 13; Beausftragte, welche die Polizeibehörde in eine öffentlihe Ver- fammlung (§§ 5, 6, 7, 8, 9, 12) entsendet, haben sich unter Kund- gebung threr Eigenschaft dem Leiter oder, solange dieser nicht bestellt ist, dem Veranstalter der Versammlung zu erkennen zu geben. E.

Den Beauftragten muß ein angemessener Plaß eingeräumt Bea Die Polizeibehörde darf nit mehr als ¿wet Beauftragte entsenden.

8 14.

Die Beauftragten der Polizeibehörde sind befugt, unter Angabe des Grundes die Versammlung für aufgelöst zu erklärert,

1) wenn in den Fällen des § 12 Abs. 3 die Bescheinigung über die ordnungsmäßige Anzeige nicht vorgelegt werden kann;

2) wenn die Genehmigung nicht erteilt ist (8 7);

3) wenn die Zulassung der Beauftragten der Polizeibehörde 13 Abs. 1) verweigert wird;

4) wenn Bewaffnete, die unbefugt in der Versammlung an- wesend sind, nit entfernt werden S)

9) wenn in der Versammlung Anträge oder Vorschläge erörtert werden, die eine Aufforderung oder Anreizung zu Verbrechen oder nicht nur auf Antrag zu verfolgenden Vergehen enthalten S

wenn Rednern, die si verbotswidrig einer nihtdeutshen Sprache bedienen 12), auf Aufforderung der Beauftragten der Polizeibehörde von dem Leiter oder Veranstalter der Versammlung das Wort nicht entzogen wird.

st eine Versammlung für aufgelöst erklärt worden, so hat die Polizeibehörde dem Leiter der Versammlung die mit Tatsachen zu be- legenden Gründe der Auflösung schriftlich mitzuteilen, falls er dies binnen drei Tagen beantragt.

& 15. Auf die Anfechtung der Auflösung einer Versammlung finden die Vorschriften des § 2 Abs. 2 Anwendung.

§ 16. Sobald eine Versammlung für aufgelöst erklärt ist, sind alle Anwesenden verpflichtet, sfi sofort zu entfernen.

§ 17. /

Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nit vollendet haben, dürfen nicht Mitglieder von politischen Vereinen sein und weder in den Versammlungen solcher Vereine, fofern es sih nicht um Vers anstaltungen zu Ceielligen Zwecken handelt, noch in öffentlichen politischen Versammlungen anwesend sein.

S 18.

Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark, an deren Stelle im Unvermögensfalle Haft tritt, wird bestraft :

1) wer als Vorstand oder als Mitglied des Vorstandes eines Vereins den Vorschriften über die Einreichung von Satzungen und Verzeichnissen 3 Abs. 2 bis 4) zuwiderhandelt;

2) wer eine Versammlung ohne die dur §S 5, 6, 7, 8, 9 dieses ete E orgesriebene Anzeige oder Bekanntmachung veranstaltet oder leitet ;

3) wer als Veranstalter oder Leiter ciner Versammlung den Beauftragten der Polizeibehörde ie Einräumung eines angemessenen Playes verweigert 13 Ab\. 2):

4) wer sih nah Erklärung der Auflösung einer Versammlung

nicht sofort entfernt 16);

9) wer als Vor1tand oder als Mitglied des Vorstandes eines Vereins entgegen den Vorschriften des S 17 dieses ea Personen, die das actzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet aben, in dem

Vereine duldet; L 6) wer entgegen den Vorschriften des § 17 dieses Gesetzes in

einer Versarnamlung anwesend ist.

19. : Mit Geldstrafe bis zu Matt Mark, an deren Stelle im Unvermögensfalle Haft tritt, oder mit Haft wird bestraft : 1) wer eine Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne die vorgeschriebene Anzeige oder Genehmigung (§8 7, 9) veranstaltet oder leitet ;

2) wer unbefugt in einer Ver ammlu der in et bewaffnet erscheint 11); | E ) wer entgegen den Vorschriften des 8 12 dieses Gesetzes eine

öffentliche Versammlung veranstaltet, leitet oder in ihr als Nedner auftritt. 20

i 5 20. Die Vorschriften dieses Gelees finden keine Anwendung auf die n

dur das Gese oder die zuständigen Behörden angeordneten Ver- sammlungen. L

8 21.

Welche Behörden unter derx Bezeichnung „Polizeibehörd = „Untere Verwaltungsbehörde“ und Elber “Beedalf een Si verstehen sind, bestimmt die LandeSzentralbehörde.

An die Stelle des § 72 des Bürgerli buchs tritt folgende Vorschrift: 2 V Os, Trt

Der Vorstand hat dem Amtsgericht auf dessen Verlangen

Sineit eine von ihm vollzogene Bescheinigung über die Zahl der ereinsmitglieder einzureichen.

8 23. Aufgehoben werden

der § 17 Abs. 2 des Wahlgeseßes für den Deutschen Reichstag vom. S ne 1869 (Bundes-Geseßbl. S. 145, Reichs Getotas 1873

§2 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgeseßbuche. für das Deutsche Reih vom 31. Vai 1870 (Bude GrfetdL S. 195, Reichs-Geseßbl. 1871 S. 127), soweit er si auf die besonderen Vo1schriften des Landesstrafrechts über Mißbrauch des Vereins- und Versammlungsrechts bezieht,

der § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Einführungsgeseßes zur Strafprozeß- ordnung vom 1. Februar 1877 (Neichs-Gesegöl, S. 346).

Die fonsligen reis i ü Bersatimite a whegeseul en Vorschuiften über Vereine und Unberührt bleiben E

die Vorschriften des Landesrechts über kirhlide und religiöse Vereine und Vers, über kirchlihe Prozessionen,

der

erjammlungen,

Wallfahrten und Bittgänye sowie über geistlihe Orden und Kongregationen,

die Vorschriften des Landesrehts in bezug auf Vereine und Ver- sammlungen für die Zeiten der Kriegsgefahr, des Krieges, des ite (Belagerungs-) Zustandes oder innerer Unruhen ufr ; die Vorschriften des Landesrechts in b ug auf V änd- her Arbeiter und Dienstboten zue Cinstelnereungen Bear di Borscci f Bein t Sh Sorsristen des Landesrechts zum Schutze der Feier der Sonn- und Festtage ; jedo sind für Sonntage, die ri ¡ugleich Fest- tage sind, Beschränkungen des Versammlungsre§ts nur bis zur Beendigung des vormittägigen Hauptgottesdienstes zulässig.

8 25. Dieses Geseh tritt am 15. Mai 1908 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Höhsteigen ändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Lu edel: Ar : OEf

Gegeben Achilleion auf Korfu, den 19, April 1908. (L. S) Wilhelm. von Bethmann Hollwe g.

Bekanntmachung,

betreffend Ausnahmen von § 4 Abs. 1 der Be- stimmungen für die Feststellung des Börsenpreises von Wertpapieren

(Bekanntmachung vom 28. Juni 1898 Reichsgesepbl. S. 915—). Vom 25. April 1908.

Nach Beschluß des Dollenporsiandes zu Berlin sind

1) die nur an der Ber iner Börse zum Handel zugelassenen abgestempelten Aktien Lit. A der „Berliner Aquarium - Kommandit - Gesellshaft auf Aktien, Dr. Hermes u. Compagnie“, die in Liquidation tritt,

2) die nur an der Berliner Börse zum Handel ¿uge- lassenen Aktien der „Aktiengesellscha ft für Asphaltierung und Dachbedeckung vormals Johannes Jeserich“, deren Aktienkapital im Verhältnis von 2: 1 zusammen elegt wird,

vom 1. Mai 1908 ab franko U zu berechnen. Berlin, den 25. April 1908. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Wolffram.

Bekanntmachung,

betreffend die Aufnahme eines Anlehens durch die Stadtgemeinde Mannheim.

Der Stadtgemeinde Mannheim ist die Genehmigung fie Ausgabe von zu 4 Prozent verzinslichen, auf den Jnhaber autenden Schuldverschreibungen im Nennwert von 7 000 000 6 sowie der zugehörigen Zins- worden. ;

Es gelangen Stücke mit einem Nennwert von

: 5000/6, 2000.46, 1000/6, 500 /6 und 10046, mit der Bezeichnung A B C DIGUnd E

zur Ausgabe. A sind E auf 1. April und 1. Oktober, ig.

und Erneuerungs\cheine erteilt

Die Zinsen erstmals auf 1. Oktober 1908 g Die planmäßige Heimzahlung des von seiten der Gläubiger unkündbaren Anlehens geschieht innerhalb der Jahre 1913 bis mit 1953. Vom 1. April 1913 an ist jedoch die Stadtgemeinde berehtigt, auch größere als die durch den Tilgungsplan bestimmten Kapitalbeträge oder das ganze An- lehen nah dreimonatiger Kündigung zurückzuzahlen. Karlsruhe, den 23. April 1908. Großherzogliches C eris des Jnnern.

Weingärtner.

Die im Reichsamt des Jnnern als Anhang zum Jntet- nationalen Signalbuche herausgegebene „Amtliche Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen für 1908“ ist im ae der Buchhandlung Georg Reimer in Berlin erschienen. as Buch wird den Reichs- und Staatsbehörden bei direkter Bestellung sowie den Wieder- verkäufern zum Preise von 150 6 für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung gelieferi. Jm Buchhandel is es zum Preise von 2 #6 für das Exemplar zu beziehen.

Die von r ab zur Ausgabe gelangende Nummer 18 des Reichsgeschblatts enthält unter

Nr. 3449 das Vereinsgeseß, vom 19. April 1908, und unter

Nr. 3450 die Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Diedenhofen, vom 19. April 1908.

Berlin W., den 25, April 1908.

Ae Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Generalkonsul a. D., Geheimen Legationsrat Franz

von Rekowski zu Wiesbaden die Kammerherrnwürde zu

verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: von den vortragenden Räten im Ministerium für Land- wirtschaft, Domänen und Forsten, dem Geheimen Oberbaurat Reimann den Charakter als Wirklicher Geheimer Oberbaurat mit dem Range der Räte erster Klasse und dem Geheimen at Schumacher den Charakter als Wirklicher Geheimer berregierungsrat mit dem Range der Näte erster Klasse zu verleihen sowie : den Landrat Dr. jur. Freiherrn von Lüdinghausen en. Wolff aus Gumbinnen zum Polizeipräsidenten in Schöneberg zu ernennen. !

Seine Majestät dec König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Bergrat und vortragenden Rat im Mi- nisterium s Handel und Gewerbe Otto Raiffeisen zum Geheimen Oberber rat sowie N i; den Zweiten ständigen Sekretär der Königlichen Akademie der Künste in Berlin, Professor Dr. Pallat, den Land- erihtsrat und außerordentlichen Professor in der Ges Fatultä der Universität Berlin Dr. Fürstenau und den berkonsistorialrat bei dem Konsistorium in Breslau Paul zu L Regierungsräten und vortragenden Räten im Mini- sterium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinalangelegen- heiten zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Fabrikdirektor Albert Katter in Anklam und den Fabrikbesißern Willy Muscate in Dirschau, Karl Wahlen in Cöln und Friß Wehl in Celle den Charakter als Kommerzienrat sowie i A S S ben Stutienn August Kullmann in Lüben i. Schl. den Charakter als Kommissionsrat zu verleihen.

Bekanntmachung.

/ 891 Auf Grund des 8 8 des Reichs eseßes vom 19. Mai 1 (cibogeiehól S. 105 werden bie Due die E vom «4. Dezember 1896 (B. 11040 I. Ang. M. eo T. 18290 F. M.) festgeseßten Gebühren für Revolver, wie folgt, abgeändert: f iffer 6 für jede Waffe mit Zentral- oder NRandzündung (B 3 . des Tarifs vom 2. September 1894). . 95 für jede Waffe mit Stiftszündung (Ziffer 7. a. a. O.) s Für Revolver, die vor dem 1. Mai d. J. bei der Ba anstalt eingehen, sind die Prüfungsgebühren nah den herigen Säßen zu entrichten. Berlin, den 22. April 1908.

Der Der Minister

inanzminister. für Handel und Gewerbe.

m Auftrage: Jn Vertretung:

Foerster. Dr. Richter. Kriegsminäisterium.

U s ller

Die Betriebsassistenten Dr. Theel, Konschak, Mül und Engel sind zu Betriebsleitern bei dén technischen Jnstituten ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Negierungsassessor von Heimburg in Königsberg ist zum stellvertretenden Vorsißenden des Schiedsgerichts f Arbeiterversicherung Regierungsbezirk Königsberg und Schiedsgerichts für die Arbeiterversiherung im Eisen direktionsbezirk Königsberg ernannt worden. *nialihet

Der Hilfslehrer Spieß in Rendsburg ist zum König Baugewerkschullehrer ernannt worden.

Justizministerium.

Versebt sind: der Amtsgerichtsrat Fähndrich in Shwck nah Glogau, der Amtsrichter Dr. Pape in Hilders als e S O E und der Amtsrichter Boelcke in Fla na weß. ;

Der Erste Staatsanwalt Schweigger: in Halle a. e infolge seiner Ernennung zum Reichsanwalt aus dem preußis JZustizdienste geschieden. : : his

n die Liste der Nechtsanwälte sind eingetragen: der Ma u anwalt Dr. Meermann vom Amtsgericht Berlin-Schönel dié der Gerichtsassessor Dr. Bruno Blau, der E Geri assessor Leo Deutsch und der Dr. jur. Knoft bei dem E geriht T in Berlin, die Rechtsanwälte Arthur Alexan é aus Schneidemühl bei dem Amisgeriht in Wittenberg" RNeinecke aus Hötensleben bei dem Amisgericht in Ih U die Gerichtsassessoren Dr. Niemir bei dem Landgericht nd Berlin, Dr. Nowicki bei dem. Landgericht in Bromberg U Goers bei dem Amtsgericht. in Hörde. : Hter

Der Amtsgerichtsrat Werneyer in Brieg, der Amtsrich! # Dr. Balzer in Barmen, der Rechtsanwalt, Geheime E Reiners in Aachen und der Rechtsanwalt und Notar, Zulsti

rat Braun in Weißenfels sind gestorben.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Auf Grund des § 1 Absaz 3 der dur den Allerhöchsien Erlaß vo:n 15. Dezember 1894 genehmigten Verwaltung ordnung für die Staatseisenbahnen (G-S. 1895 S. 11) t stimme ih, daß mit dem 1. Mai d. J. der Bahnhof Tre und das anstoßende Stück der Streckte Treffurt —Schwe ên bis km 15,5 aus dem Verwaltungsbezirk der Königlihe Eisenbahndirektion Caffel in denjenigen der Königlichen Eis bahndirektion Erfurt übergeht.

Berlin, den 24. April 1908. :

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. / In Vertretung: - Fleck.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinalan gelegenheiten.

g : i [tät Der außerordentliche Professor in der medizinischen Fakult der Königlichen Friedri Mülheim 1m zu B Geheime Medizinalrat Dr. Eduard Sonnenburg ist des Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät lben Königs zum ordentlihen Honorarprofessor in derse Fakultät ernannt worden.

Königliche Akademie der Künste. i Aus dem für das Jahr 1908 auf dem Gebietes be Malerei und Bildhauerei ausgeschriebenen Wettbes um den Großen Staats preis im Betrage von je 8 rvor zu einer einjährigen Studienreise sind als Sieger he gegangen: 1) der Maler Alberti Gartmann zu Charlottenbur geboren am 1. Mai 1876 in Gransee iedenau- 2) der Bildhauer Georg Hengstenberg zu Frieden geboren am 13. Zuli 1879 in Meran (Tirol). Berlin, den 18. April 1908. y Der Senat, Sektion für die bildenden Künste. Arthur Kampf.

Jn dem für das Zahr 1908 eröffneten Wettbew

der Dr. 1 Schulße: Betrage von 3000 6 zu ate A Studien

„na Italien haben wir auf Grund des abgegeben" “Prei der dur das Stiftun ean berufenen Preisrichter del s dejn Bildhauer Ludwig Nie in Charlotte h, 3 zu

ebor inster 1. verliehen? en am 30. Januar 187 ünst

Verlin, den 18. April 1908. “fte Der Senat, Sektion für die bildenden Künste- Arthur Kampf.

Hauptverwaltung der Staatsschul e die Bei der Hauptverwaltun der Staatsschulden tram Kassensekretäre onrad, J auterbach, Í

Ä es ochmann, Zährer, haltert ( n Fi un ( u Bu annt worden. edler und Hoffmann ÿ

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