1908 / 102 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Apr 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichstag.

145. Sißung vom 29. April 1908, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Nah Annahme des Geseßentwurfs, betreffend die Be- schäftigung von Hilfsmitgliedern im Kaiserlihen Patentamt, in dritter Lesung, worüber in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, tritt das Haus in die zweite S des Entwurfs eines Geseßes, betreffend die Aenderung des Gesetzes Über den Unterstüßungswohnsigß, ein. S

Die hierzu gestellten sozialdemokratishen Anträge sind als Anträge Älbrecht wieder eingebracht; sie shlagen für die 88 2, 3, 4, 8 des Geseßes eine neue Fassung vor. Nach dem neuen S2 an die öffentliche Unterstühung hilfsbedürftiger Deutscher, mit

usnahme der R en im Königreih Bayern, seitens der Einzelstaaten durch Armenverbände geübt werden. Die weiteren Paragraphen bestimmen, daß

in den größeren Bundesstaaten jede

Provinz einen einheitlichen Armenverband bildet; jeder kleinere Bundesstaat bildet für si einen solhen. Alle in einer Provinz oder einem Bundesstaat ju einem Armenverband vereinigten Gemeinden und Gutsbezirke gelten in Ansehung der durch dieses Geseg geregelten Verhältnisse als Einheit. Durch die Landesgeseßgebung soll über die Zusammen- seßung und Einrichtung des Ärmenverbandes oder der Armen- verbände über Art und Maß der zu gewährenden öffentlichen Unterstüßung und über die Beschaffung der erforderlichen Mittel Bestimmung getroffen werden. Den Gemeinden und Gutsbezirken soll die Verteilung der Unterstüßun verbleiben, die in keinem Falle für die über 14 Ee alten Hil en weniger als die Pie des ortsüblihen Tagelohnes des Ortes betragen darf, wo der Hilfsbedürftige zu unterstüßen ist. S 29 des geltenden Gefeßes soll nah den Kommissions- beshlüssen dahin um estaltet werden, daß für den Fall der krankung einer Person an einem Orte, wo sie mindestens eine Woche in ein verhältnis Arbeitsge

und demselben Dienst- und Arbeits-

gestanden hat, der Ortsarmenverband der

meinde (nicht der Heimatsgemeinde) die Kur- und Verpflegungskosten für die ersten 26 Wochen end- gültig zu tragen hat; die Verpflichtung des Orisarmen- verbandes soll sich auh auf die Fälle der Erkrankung derjenigen Angehörigen des Dienstverpflichteten oder Arbeiters erstreden, die sih bei ihm befinden und seinen Ünterstüßungswohnsißz teilen, wenn nit eine Verpflichtung eines anderen Orts- armenverbandes dadur begründet wird, daß die Angehörigen selbst im Dienst- oder rbeitsverhältnis gestanden haben. Schwangerschaft an sh E niht als Krankheit im Sinne dieses Paragraphen angesehen werden.

Abg. Dr. Belzer (Zentr.): Namens meiner unsere Zustimmung u dem Gesezentwurf nach den Be\chlüssen der Kom- mission zu erklären. Wir verkennen nicht, daß dur die Aenderungen der Kommission die Regierungsvorlage abgeschwäht worden ift, daß wir statt zwei Schritt nur einen boiwärts kommen. Aber bei déeser

aterie hándelt es sih um ein Gebiet, auf dem jede einschneidende fesevaeberisdhe Aenderung zu niht leiht übersehbaren Konsequenzen hren kann. Wir geben au zu, daß durch einzelne Bestimmungen des Gesetzes viele Gemeinden, namentlich in Rheinland und West- falen, s{chwer belastet werden. Für unsere Eatscheidung war

aber der Gedarke auss{laggebend, daß ¿weifellos die bisheri o

gebung eine Belastung der Heimatsgemeinden s ndbr S ee

E kTleinstädtischen Gemeinden, herbeigeführt hat und daß eôha

d eine Entlastung dieser wirtshaftlih weniger leistungs- fähigen Gemeinden geboten ist. Etwas zweifelhafter war die Ent: scheidung bezügli der Beslimmungen des § 29 hinsihtlih der Ver- pflihtungen des Ortsarmenverbandes des Dienst- oder Arbeits- ortes, Wir wären gern noch weiter gegangen, haben uns aber \{ließlih mit der Fassung der Kommission begnügt in der sihheren Erwartung, daß dur die klare Fassung des Paragraphen eine ganze

ethe von Prozessen verm!eden wird, die früher vorgekommen waren. Sollte sih nah ein paar Jahren herausstellen, daß diese Bestimmungen nit genügen, so find wir gern bereit, in eine neue Pcüfung der

aterie einzutreten. Mit besonderer Freude begrüßen wir, daß das N auf Elsaß-Lothringen ausgedehnt werden soll. Dadurch werden die Neichélande der Vorteile dieses sozial wirkenden Gesetzes teil- haftig werden. Ebenso begrüßen wir, daß es der Kommission ge- lungen ift, was gar nit so leiht war, das Wort „norddeutsch“ durch das Wort „deut\ch* zu erseßen. Die vorgeschlagenen Resolutionen möchte ih Ihnen zur Annahme empfehlen. Ich hoffe, engeren Freunde in den Einzelparlamenten die erste Resolution warm unterstüßen werden. Die Berechtigung der Forderung, daß die Grenz- emeinden von den Lasten der Abschiebung von Deutscher aus dem Aus- ande befreit werden, kann nit bestritten werden. Der Abg. Storz hat bereits in der esten Lesung tarauf abzielènde Beshwerden aus Baden und Württemberg zur SpraWe gebracht ; auch mein Wahlkreis Hohe1s zollern hat darunter zu leiden, und wenn es si rur um eine keine Summe handelt, so spielt sie doch für unsere Verhältnisse eine große Rolle. Die zweite Resolution stammt von meinem Fraktionskollegen Herold her und bezweckt die Zusammenlegung mehrerer Gemeinden und Gutsbezirke zu einem Ortsarmenverband. Es soll eine gerechtere Verteilung der Lasten zwischen In- dustriegeineinden und anderen Gemeinden herbeigeführt werden da- dur, daß sie größere Drtsarmenverbände bilden. Der Antrag Albrecht bedeutet dagegen cine fo radikale Umwälzung, daß wir uns unmöglih auf ihn einlassen köznen. Der Refolution Kölle stehen wir sympathisch gegenüber, namentlich ih:em zweiten Teile, der die Bestrebungen des Pastors von Bodelschwingh zum Av?gangspunkt hat. Im übrigen - können wir auf diesem s{wierigen Gebiete nur das Sprichwort beherzigen : festina lonte !

Abg. Stolle (Soz.): Die Vorlage hat turhweg einen agrarischen Charakter, das is au im Grunde gar nit bestritten worden. Es is von Freunden der Vorlage zugegeben worden, daß die Vorlage dazu bestimmt ist, das platte Land zu entlasten. Worüber wird denn e!gentlih seit 20 Jahren auf diesem Gebtete geklagt? Ueber die ungere{te Verteilung der Lasten und über die ungenügende Leisturgsfäbigkeit der Lastenträger. Unsere ganze Armenpflege ist eine ungenügende ; sie ist keine hristlihe und keine menschliche. Jch will nicht verkennen, daß auf dem Wege der freiwilligen Armenpflege vieles Gute getan wird, um Not und Armut zu lindern, aber sie reiht nicht aus; hier muß der Staat, die Gesamtheit eingreifen. Der Staat muß Einrich- tungen treffen, um gefühllose Gemeinden zu zwingen. Diesen Zweck ver- folgt unser Antrag. Wie ungerccht die Lasten verteilt sind, zeigt namentlich das Beispiel des Königreihs Sachsen. Ueberall zeigt

ch eine Verteilung der Armenlasten zu Ungunsten der Industrie und ¿u Gunsten der Landwirtschaft. Man hat unseren Antrag für undurhführbar erklärt. Jm Fahre 1906 hat aber der Graf Posadowsky eine Aenderung der Armengeseßgebung in dem Sinne empfohlen, E, für größere Bezirke Gesamtarmenverbände gebildet werden. au die erforderlichen Wege zur Durchführung dieses Gedankens an, empfahl - die Einführung des Verwaltungöstreitverfahrens, die Er- rihtung von Gesamtkrankenhäusern und Waisenhäusern, um dadur die Armenpflege menschenwürdiger zu machen. Jn der Kommission haben die jeßigen Vertreter der Regierung eine ganz andere Stellung eingenommen. ie wiesen darauf hin, daß die großen Verbände die Anstellung neuer Beamten notwendig machen würden, und daß es die Gemeindebeamten mit der Bewilligung von Mitteln nicht so genau nehmen würden. Ich glaube, die Gemeindebeamten werden sich den Vorwurf des Leichtsinns energisch verbitten. Die Ausdehnung des Geseßes vom 18. auf das 16. L-:bensjahr be- seitigt eine Unbilligkeit ; aber wennman in diesem Punkte anerkennt,

Fraktion habe ih

daß unsere | Et

daß die jungen Leute {on mit 16 Jahren wirtsaftlih selbständig sind, wie stimmt es damit zusammen, daß man ihnen im Vereins- geseß bis zum 18. Jahre die politische Selbständigkeit genommen hat ? Steuern jollen die jungen Leute wohl bezahlen, aber sie follen nicht das Recht haben, hon mit 16 Jahren in einen politischen Verein einzutreten und mitzusprehen und über si selbst mitzubestimmen. Der Redner führt sodann verschiedene Fälle von ungerechter Behandlung der Arbeiter und Arbeiterinnen auf dem Lande dur die Grundbesitzer an, die als ein Grund für die Landflucht anzusehen sei. Nur dur die Bildung großer Armenverbände könne das Unrecht aus der Welt geschafft werden, und er bitte deshalb um Annahme feines Antrages. Abg. Kreth (dkons.): Jh gebe namens meiner Fraktion unserer Genugtuung Ausdruck, daß diese Vorlage endlich Aussit auf Ver- abschiedung hat. Nachdem wir seit vielen Jahren sie gewünscht haben, mate uns die Regierung 1906 eine Vorlage, die aber dur die Auflösung des Reichstages unter den Tisch fiel. Jeßt haben wir in der Kommission in Üebereinstimmung fast aller Fraktionen diesen Entwurf durchgearbeitet. Wir haben allerdings dabei auch auf die Erfüllung mancher Wünsche verzihten müssen; wir sind von der Ueberzeugung ausgegangen, daß es sih nicht um eine grunds säßliche Aenderung des ganzen Prinzips des Unterstüßungswohnsißz- E es handeln fann, und daß wir diese N gefährden würden, wenn wir über die hter gezogenen Grenzen hinaus- gehen würden. Wir haben nun ein Geseß erreiht, das immerhin einen großen Fortschritt mat, indem die Betriebsgemeinde, soweit es die Gerechtigkeit erfordert, für die Wohnsißgemeinde ein- zutreten hat, wenn der Arbeiter in der Betriebsgemeinde erkrankt. Dabei ist in § 29 dafür gesorgt, daß das Prinzip der Familieneinheit nicht übertrieben ist. Wenn man ein sol&es Prinziy übertreibt, so wird es in das Gegenteil verkehrt und zum Unsinn gemaht. Die schönen Deduktionen, die die Familieneinheit im vollen Umfange auf- rei erhalten wollen, leuten dem praktishen Menschenverstand nicht ein. Der Abg. Stolle hat wiederum das Ge’cß ein agrarisches ge nannt, aber in demselben Atemzuge „hat er au zugegeben, daß be- redtigte Klagen auf dem Lande beständen. Die angebliche {leite und ungerechte Behandlung der Arbeiter auf dem Lande kann doch nicht der Grund für die Landfluht sein. Dex Abg. Stolle könnte sih aus dem Kommisfionsbericht überzeugen, daß au von den Vertretern der Landwirtschaft in voller Saqhlichkeit ge- prüft ist, welche Gründe für die Landfluht angeführt werden können, und taß von allen Seiten ¿ugegeben is, daß es sich niht um einen oder zwei Gründe dabei handelt, sondern daß eine ganze Reihe von Gründen mitwirkt. Es muß bestritte#werden, daß die Behandlung der Arbeiter dur die Arbeitgeber die Leute vom Lande forttreibt. Es wäre eine außerordentlich große Torheit, wenn die Arbeitgeber auf dem Lande ihre Leute \{leckt behandeln wollten, und eine Freude daran, seine Mitmenschen zu quälen, findet doch auch niemand. Kein Landwirt wird seinen eigenen Vorteil fo weit ver- kennen, daß er die Arbeiter s{lecht behandelt, Die Landwirte, die mit Recht in dieser Hinsicht beschuldigt sind, geben wir gern preis, aber die Fälle von s{lehter Behandlung, die der Abg. Stolle angeführt hat, sind nicht so überzeugend, daß man im allgemeinen auf eine schlechte Behantlung der Arbeiter slicßen dürfte. Die Groß- grundbesißer namentli haben ja au so viel zu tun, daß sie si gar nicht um die einzelnen Arbeiter lo kümmern und sie verfolgen können. Auf den Hinweis des Vorredners auf das Vereinsgesez gehe ih niht ein, denn ih habe nit das Bedürsnis, die Debaite darüber fort- zuseßen; wir haben darüber genug gesprochGen. Wenn aber ferner darüber geklagt wird, daß von der Polizei auf dem Lande sogar das Almosengeben oder gar das Verabreichea von Essen an arme Wanderer verboten sei, so hat zwar eine Ortepolizeibehörde einmal den Versuch gemacht, das Geldgeben zu verbieten, aber nirgends ist verboten, einem Armen zu essen zu geben. Eine solche Beschränkung der Wohltätig- keit ist do ganz unmöglih. Wir lehnen den Antrag Stolle ab, die Resolution der Kommission nehmen wir an. Mit bder Resolution des Abg. Kölle können wir ¿war einverstanden sein, aber wir haben doch Bedenken, sie anzunehmen, da sie in der Kommission noch nit verhandelt ift, und wir auh die Sache niht dadur aufhalten wollen, daß wir noh einmal eine Kommissionsberätung darüber beantragen. Wenn die Resolution als selbständiger Antrag ein- gebracht werden würde, würden wir sie unterstützen können. Wir werden also für die sämtlichen Kommissionsbeschlüsse stimmen. „__ Abg. Horn-Reuß (nL); Wir sind, was die vorgeschlagene Ab- änderung und die Hera seßung des Armenmündigkeitsalters und der Erwerbs- und Verlustfrist betrifft, durchaus nit der Meinung, damit irgendwie a rarischen Tendenzen Vorschub geleistet werde. Nicht sowohl die Rücksicht „auf die wirtschaftliche Selbständigkeit, als vielmehr allgemeine BVilligkeitsrücksichten haben die K zu ihrem zustimmenden Votum veranlaßt. i Albrecht fallen fast durchweg außerhalb des Rahmens des gegen- wärtigen Gesetzes; sie wollen die ganze Armengesetgebung des Jeih:8 reformieren und neue gleihe Armenverbände konstruieren, Über deren eventuelle Bewährung wir absolut keinen Anhalt besitzen. ine ganze Menge von Vorschriften des Unteistüßungswohn bes würden mit der Schaffung dieser großen Verbände überflüssig ; es winde also eine völlige Umarbeitung des Gesetzes auf ganz anderer Grundlaçe erforderli sein. Dazu können wir uns nicht verstehen ; obwohl wir der Tendenz dieser Anträge keineswegs unfreundlich gegenüberstehen, und obwohl wir durchaus nicht verkennen, daß tem eseß zahlreiche Mängel anhaften, die übrigens niht feiner Korstruktion, sondern der nicht vorau?zufehenden Entwicklung und besonders der immer stärker gewordenen Fluktuation der Be- völkerung zur Last fallen, müssen wir für jeßt diese

system Plâh gegriffen hat; es if au richtig, stúßungen unzureichend sind. Alle diese Mißstände können- auf dem Wege der Schaffung größerer Armeaverbände beseitigt werden. Die Kommission empfiehlt denn au ein Vorgehen in dieser Richtung in der einen der vorgelhlagenen Resolutionen. Abg. Kölle (wirt. Vag.): Die Auffassung des Abg. Stolle, daß die Vorlage eine einseitig agrarishe Tendenz habe, wiederholt widerlegt worden. ie bezweckt ganz allein einen Aus- glei in der Verteilung der Armenlasten nah dem Gesichtspunkt der Gerechtiekcit. Da die lungen Leute, nahdem die Ileinen Städte dur Opfer auf dem Gebiete des Sthulwesens für sie gesorgt haben, in die Großstädte und Industriezentren abwandern, so ift es niht mehr als Mane daß E die Fürsorgelasten au tragen. Da die 1 er weiblichen und männlichen ugend i gleih nah dem Verlassen der Schule tritt end in der Ae

eintritt, i richtig gehalten, die Altersgrenze von 18 auf 16 D rab t

ie lozialdemokratische Resolution müssen wir zurückweisen. Die d ission ist so allgemein gehalten, daß jeder, der über a pt in

dieser Nichtung Wünsche hat, sih_thr anschließen kann. Die Vent

beantragte Resolution liegt im Sinne des um das Armenwesen und

die innere Kolonisation hochverdienten Pastors Bodelshwin h

N follten au die verbündeten Regierur gen diese

üllen. * Abg. Doerk sen (Rp.): Die

lasten, die dringend notwendig und unaufschiebba

Vorlage erreiht. Meine Freunde werden die so;i tischen Anträge, dur die die jeige ungerechte weiterhin Feftchen bleiben würde, ablehnen und für die Kommissionsbeschlüsse immen. Die Tragweite der Resolution Kzlle können wir noch nit übersehen. Wenn wir sie deshalb ablehnen, so wollen wir damit nicht etwa zum Ausdruck bringen, daß wir für die Bodelshwinghschen Be- strebungen kein Verständnis hätten und sie nit billigten. Abg. Cuno (fr. Volksp.) : Troßdem der Entwurf vns in manchen es enttäuscht, eden Es T Kommissionsbeschlüssen zu- eine Re ihei rmen erreicht und Elsaß-Lothringen einbezogen R O E N

„Der Redner spricht fch Kommission. aus und für

r ift, wird dur diese Verteilung

Abg. Hug (Zentr.) weist auf die

an die Schweiz angrenzenden große Belastung hin,

i rab die den

ezw. Ortsarmenverbänden

ovelle im ganzen

ist son

gerechtere Verteilung der Armen-

die Resolution der | i ! nit geltend gemach

Badens

anderes,

ih für den

trägt

stüßung

der An

hat,

Wit

gemeinde

bitten,

Na der S

erledigt \chu

1902

dartun ; werden,

gehege,

den 88

Zusa

Und

kein ci

Antra dem i

agrarishen Gese Ausnahme

Interesse sogar grenze auf 14 bezw.

dürfnis dazu besteht geußerungeá der Landwirt kann ihn nur dazu beglü auf den Standpunkt d denn er fann d vorurteilsfrei behandelt armenrechtlichen Verhältnisse ist wen- und Waisenversorgun Wenn jegt bestimmt wird, 5 für 26 Wochen von der Arbeits werden müssen, so wird man von Arbeitern erkundigen, ob sle scheuen, L-:ute mit dem Lande i es doch z. B. auern zum andern wande nun der Mann, so muß er unterstüßt werden, Unrecht ift, liegt auf die Bestimmung Beschäftigungsortes auch eintritt, Woche nah der frage bie Aerzte, einer Krankheit so ge

wird \ich

genommen,

1909 in Kre

gefigte Bestimmung,

tüßungswo

1910 eingefüh Die zur Vorlage ein

Abs. 2 vor, sagt werden lässigkeit des Gewerk

regelmäßi

durch die

Schweiz erwachse, u geschlagene Refoluti Staat empfiehlt.

der

auf ein Jahr herabzuse Ueber di E Ä

g. Freiherr von § 29 in der Bedenken festzustellen der Ansicht gewesen,

er

durch den

Zeit ter Beschäftigun Aenderung des gegen sicht, d

¿: B. am Sonnabendabend treten, bricht fie e die Unterstü

erflärt.

Es folgt die zweite H bgeseb vom 22. Das ogelschußgeseßes in Helgola S x R 1 a) al Referent führt aus: Die Mehrheit der n Ausführung der Pariser Konvention vou des Vogelschutzgeseßes insofern nerelles Verbot des Not fangs

Kommission is über“ die bi vorgelegte r fe ee | nausgegangen, als sie au ein ; durch Schlingen und damit das Verbot des Dohnenstiégs be hat. Sie {läzt ferner cine Abänd

Fônnen,

ß zu tun h Das beweist \{on,

Rheinprovinz , die Vorlage ausgesproche für eine Herabse 15 Jahre.

Entwurf als einen Interessen begrüßt und das werbung des Unterstützun

ob

hnsiß

ri wird.

Abschiebun nd spricht

In der

haben.

Veranlassung ,

möglichst bald das ganze Ges wohnfiß zu reformieren, : ch einigen Bemerkungen des Abg. Stolle (Soz.) wird 29 in der Kommissionsfassung angenommen. / Die übrigen Teile des Geseßes werden ohne Debatte an- darunter die Bestimmung, daß aft tritt, sowie die von der Ko wonach das Geseh üb i in Elsaß-Lothringen am 1. Apri

ab

P

8wohnsi

durchaus einen rüd\ritilihe kann nur geschaffen wer Damit schließt die Diskussion.

Jn der Abstimmun (Soz.) gegen die Sti von der Kom stimmig ange

den dur

g werden mmen der mission vorgeschlagene nommen, desgleichen

stüßungswoh ben, angenommen. die neue Fassung des 8 29 wird gesondert

Gamp (Ny.

schaftskammern Bezu dwünschen, daß er fi er landwirtshastlißen Ve araus entnehmen ,

\

o, daß

tzustellen.

E a E Huf der s E He nf Ï ü j at die - E I N Diese Fragen werden in- G h de Staatssekretä

t sind, so möhte 0 en Staatssekretär ile tes 6 6 fiber den Unterstühungs-

ßung zu übernehmen. jedem einzelnen Falle zweifelhaft sein. des § 29 a-ch

E

en.

g von verarmten Deutschen aus der sih für die von der Kommissi on aus, die einen Ersaß dieser Kosten durch den

18; Kaden (Soz): Man hat bestritten, daß wir cs mit cinem Es ist aber tatsählih nihts

on bvor-

daß alle Landwirtschaftékammern mit

also eines

industriellen Bezirks, n haben; fie sind im agrarischen ung der allgemeinen Mündigkeits-

er Deutsche Landwirtschaftsrat hat

ritt für die landwirtshaftlichen

oder wenigstens das 15. Jahr zur Er-

bes empfohlen.

Das ganze Gesetz n junkerhaften Charakter, Abhilfe Durführunz unseres Antrages.

junäst die Anträge Albrecht ntragsteller abgelehnt. Die n Resolutionen werden ein- h l die Resolution Kölle-Behrens gegen die Stimmen der Deutsh-Konservativen. Ferner wird

der Vorschlag der die allgemeine Mündigkeit vom

und die Frist für den Erwerb

n Frage

Der

d

der

en, daß also cine n haben, daß a

nicht eintritt. Jcch bin S{wiecigkeiten in der Ausführung daß diese Shwierigkeiten so - grob

nsißes von zwei Jahren

| ): Wenn meine Freunde au dem Kommissionsfafsung zustimmen, fo habe ih doch gewisse Kommission sind manche C daß nur diejenigen Angehörigen für die Arbeiteort g am Arbeitsort befunde wärtigen Rehtszustandes der § 29 großen begegnen wird, und ich glaube,

nter-

die fich zur

Abg. Kaden hat auf die genommen, in dieser Hinsi s Oa geste da ese Eine Aenderung der gegenwärtigen um so mehr geboten, wenn dle der Arbeiter durchgeführt wird. die Arbeiter und thre Angehörigen emeinde bei Erkrankungen unterstüß ch in Zukurft vor der Heranziehung verheiratet sind oder nit, und roßen Familien zu beschäfti;en, immermann von een 1t, um Bauarbeiten auszuführen, Erkran und seine ganze Familie von der Gemeinde wo er gerade gearbeitet hat ; daß der Hand.

und

id t t

die Frage

n Maf

das ein

Zu erheblichen Bedenken gibt auth

Bricht

nd.

daß die Unterstüßungspfliht des De ae E a einer Beendigung der Beschäftigung erkrankt.

S, überhaupt möglich ist, den Ausbruch

eine Krankheit

Bestimmungen

es am 1. April mmission hinzu- er den Unter-

gegangenen Petitionen werden für

Beratung der Novelle zum Vogel- 1888 und wegen Einführung des

chlofsen

35

erung der Gewerbeordnung §

indem au der Handel mit sebenben n unter- vorliegen,

O Beide at diesen Gewerbebetrieb

Unzuver-

y der Reichskanzler ersucht endli soll in einer Resolution gung zu geben,

im Bundesrate den Einzelstaaten die Anre g Merkblätter über den Vogelshuß E Nisilkästen und Winterfütterungen in den

die Presse zu verbreiten.

Art. 1 der Novelle enthält die von

läufer auf das ganze L lein Antra

geben,

_ = ar S - S S = o S = L S

annehmen. Ihnen mein

n, geht

äftigung

einstudiert was

sem Vogel biete , die

ntrag t gezühtet

t werden.

Jedenfalls en Antrag

nheimish

ih _ Zahr. g Bindew wona dessen Be ransport von in E aien) keine An n aller Parteie auszudehnen.

Abg. Dr. Varenhor

Abg. Bindewald (d. Rfp.): Der Dompfa

gentlicher Singvo el; eit e H ein besonderes Lied en nüßlihen Vögeln, mit die

uhr von

‘eilb verbotenen Anke

rs durh Schon- hulen und dur.

der Kommission zu 1, 2, 3, 5, 8 des Gesebes na geschlagenen Aenderungen. ps 1 und 2 werden in der Fassung der K atte angenommen.

Na P 15. Septembe sowie der Ankauf, der mittlung eines hiernah die Ein-, Aus- und Durhf Vögeln ‘der in Europa ei der Transport solcher Vögel zu H Dieses Verbot erstreckt s

ommission ohne De-

3 soll in der Zeit vom 1. r das Fangen und die Erlegun Verkauf und das

März bis zum

von Vögeln

eten, die Ver- und Verkaufs, lebenden sowie toten en Arten überhaupt sowie

andelszwecken E r-Meisen, Kleiber un

t sein. aum-

ald-Werner will dem g 3 einen

finden sollen.

ist von 8 erst von der Zeit an, wo

stimmungen auf den Handel der Gefangenschaft gezüchteten Gimpeln wendung Varenhorst, unte dahin, die Frist

st (N

rslüßt von Mitglieder? pi zum 1. Oktober“

p.) befürwortet kurz diesen Antrag-

8 E Hause n

worden ist. Er gehört au nicht zu

so können

werden, i cht sich

er

jeder Förster bestätigen wird. t R A minderbemittelten Leuten glihkeit, ihre Lebensh fih nur auf solhe Dompfa]

e

Der

altung zu ver-_ ffen bezieht, die denken dagegen ob Sie meinen

e i 2E Schuldigkeit getan, ine

warm ans Herz lege.

1