1908 / 102 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Apr 1908 18:00:01 GMT) scan diff

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Direktor im Reichsamt des Jnnern-von Jonquidòres: Der An- trag Bindewald is nicht notwendig, da in demselben Paragraphen dem Bundesrat die: Zulassung von Ausnahmen gestattet ift.

Der Anirag Bindewald wird abgelehnt, der Antrag Varenhorst angenommen und mit dieser Modifikation der 8 3.

8 8 des bestehenden Geseßes zählt die Vögel auf, auf die das Gese keine Anwen : i im Privateigentum befindlihe Federviech, b. die nah Maßgabe der Landesgeseße jagdbaren Vögel, c. die in nah- stehendem Verzeichnis aufgeführten Vogelarten: Tagraub- vôgel mit Ausnahme der Turmfalken, Uhus, Würger, Kreuz- L Sperlinge, Kernbeißer, rabenartige Vögel (Kolkrabe,

abenkrähen, Nebelkrähen, Saatkrähen, Dohlen, Elstern, Eichel- häher, Nuß- oder Tannenhäher), Wildtauben, Wasserhühner, Reiher, Säger, Möwen, Kormorane, Taucher (Eistaucher und Haubentaucher). Sodann bestimmt § 8 des bestehenden Gesehes: i „Auch wird A der ee L Siebe Krametbvogelfang, jedo nur in der x t bis 31. Dezember je, cinshließlih, durch die Vorschriften dieses \ erüort. S eetWbiaten, ele a Us A ußer den etgentlihen Krametsvögeln auch andere, n E Set geschüßte Vögel unbeabsihtigt fangen , bleiben straflos.* i

Die Vorlage will in dem Verzeichnis die Kreuzshnäbel und die beiden leßten Absäße streichen. Die Kommission hat auch noch die La der Kernbeißer, Kolkraben, Dohlen und der Nuß- oder Tannenhäher empfohlen und will von den Tagraubvögeln neben den Turmfalken auch die Schreiadler, Seeadler, Bussarde und Gabelweihen (rote Milane) aus- genommen wissen; am Shhlusse soll dèm § 8 hinzugefügt werden: „jedoh gilt auch für die vorstehend unter a, b, c bezeichneten Vögel das Verbot des Fangens mittels Schlingen.

Abg. Ge und Gen. beantragen, in§8 age wiederherzustellen. ( E D e n Zentr. will aus dem Kommissionsvorschlag die Worte „Sthreiadler“ und „Seeadler“ fowie den Schlußsaß streichen und die beiden E des bestehenden Gesetzes dem § 8 der issionsvorscbläge hinzufügen. d omi Abgg S Eb und Gen. (dkons. und Rp.) beantragen für den Fall der Annahme des Antrages Feldmann eine Resolution, wonach die verbündeten Regierungen ersucht werden sollen, „mit den Negierungen anderer Staaten, in denen der Krametsvogel gefangen wird, in Verhandlungen über den Schuß dieser Vögel zu treten, zwecks Abschlusses internattonaler Verträge, durch die das Fangen solher Vögel in den vertragshließenden Ländern untersagt wird“, Abg. En gelen (Zentr.): Die Kommissionsbeschlüsse greifen in die Gesetzgebung der Einzelstagten ein. Ich verweise in dieser Beziehung auf das preußische MWildschongeseß. Oldenburg bereitet ein Geseß vor, das den Gntschluß bekundet, am Dohnenstiege festzuhalten. Ich hatte eigentli erwartet, daß ein Vertreter Oldenburgs dem Kom- missionsbeshlufse entgegentreten würde. Das preußische Wildschon- geseß und andere Partikulargeseße können doch nicht fo ohne weiteres aufgehoben werden. Der Kramtsvogelfang bietet einer ganzen Menge von Leuten lohnenden Verdienst. Der Dohnenstieg ist feineswegs so grausam, wie man ihn hinstellt. Daß auch Singvögel mitgefangen werden, ist allerdings bedauerlih. Von einer Ver- rohung der Jugend dur den Dohnenstieg zu sprechen, ist mindestens übertrieben. Wenn man der Verrohung der Jugend wirklih ent- gegentreten will, so hat man dazu in den Städten ausgiebigere Gelegenheit. Daß das Verbot des Kramtsvogelfanges Jtalien ver- anlassen könnte, der Voge!s{chußkonvention beizutreten, glaube ih nicht, ih glaube eher das Gegenteil; die Italiener werden dann die Kramtsvögel selber fangen. - Der Abg. Varenhorst hat bei einer anderen Gelegenheit fich als Vogelfreund gegen den pte Dohnenstieg ausgesprochen. Er ist doch selbst ein leidenschaftlicher Jäger, und wenn er au ein guter Schüße sein mag, so wird er doch nicht jedes Wild tödlich treffen. Die Schamröte soll angeblich jedem in das Gesicht steigen, der den Dohnenstteg geschehen lasse. Hat denn au der preußishe Landtag Schamrôte empfunden, als er das Wildschongeseß machte? Bei anderen Gelegenheiten ift man doch nit so sentimental. Man sperrt die Gänse ein, um sie zu nudeln, und raubt ihnen so die Bewegungsfreiheit. Oder man kapaunt die Hähne. Ich bitte Ste deshalb, sich auf den Standpunkt des Geseßes von 1888 zu stellen und meinen Antrag anzunehmen. Abg. Feldmann (dkons.): Ich bitte Sie dringend, die Regierungs- vorlage in diesem Paragraphen wieder herzustellen. Die Regierungs- vorlage zeihnet fi jedenfalls dur ihre klare Fassung vor dem § 8 der Kommissionsfassung aus. Außerdem steht diese Fassung im Widerspruch mit dem preußischen Jagdgeseß. Ich würde mi sehr freuen, wenn der Reichstag und der Bundesrat dem Beschlusse der Kommission niht zustimmen und den Regierungsentwurf wieder herstellen würde. Es handelt sich hier um ein tere Recht der Einzelstaaten, in das man nicht ohne Not eingreifen sollte. Abg, Freiherr von ol Mette rnich (Zentr.) spricht sih für ie L des Dohnenstieges aus. : 18 De Marenborfft (Zentr.) : Es ist verwunderlih, daß, nah- dem die ganze Oeffentlichkeit und nahdem man hier im Haufe bei der ersten Lesung gegen den Dohnenstieg aufgetreten ift, jeßt noch einzelne Abgeordnete sich finden, die eine Lanze sür den Dohnenstieg brechen.

habe nachgewiesen, daß bis 9009/6 der- gefangenen Vögel überhaupt keine Kramtsvögel sind, soadern Singvögel und s Nußtvögel. Der Dohnensiteg it eine mittelalterli@e A er widerspriht den Grundsäßen der Kultur und Menschlichkeit. : : kann man den Dohnenstieg damit verteidigen , daß Hn Maga müßten ja auch Schweine geshlachtet werden! Mindestens Ee Kramtspögel werden an den Beinen gefangen und müssen fo elen p lih verhungern oder #ich zu Tote zappeln. Es liegt gar kein N vor, die heimishen Vögel einigen Leckermäulern zuliebe zu dezi- mieren. Wir kommen nie zu einem wirklichen Vogelshuß, wenn nit eine internationale Grundlage geschaffen wird. Hier ist es unsere Pflicht, bahnbrechend vorzugehen. Ven kleinen Gesichtspunkt, daß der Kramtksvogelfang hilssbedürftigen Leuten eine kleine Einnahme ermöglicht, sollte man beiseite lassen. Sthicßen kann man ja die Kramtovögel, weil sie jagdbar sind, aber man darf sie nicht

: durch Schlingen fangen.

Abg. Dr. Pfeisfer . Fh il meiner poli- igen Meeunde Habe ih fon ‘n der erften Lesen eelêch, ds, det Dobnenstieg in Deutschland aufgehoben werden muß. Der Worte darüber sind durhaus genug gewechselt. Einen vollen Schuß werden wir der Vogelwelt auf geseßlihem Wege nicht verschaffen können: Gegen die Schädigungen dur die elektrishen Leitungen, abrik- anlagen, Rauh und Ruß, durch die Düngemittel der Landwirlschaft u. a. werden wir durch das Geseh nie einschreiten können. Leider ist es aber auch im Reichstage niht mögli, ein Gesel gegen die modernen Damenhüte zu machen. Man \{eintt ja jeßt von der Verwendung von Vogelbälgen in Paris Und damit au bet uns zurückzukommen, in Paris is man ja jebt zu den To- maten als Damenhutshmuck übergegangen, aber gerade weil wir durch gesebliche Bestimmungen nicht alles erreihen können, deswegen habe \@ die in der Kommission einstimmig angenommene esolution ein- gebracht, damit {on die Jugend in der Schule aufgeklärt wird. Da im gder Meglerungdvertreter ¡hr zugestimmt hat, so bitte ih, sie auch num einst anzunehmen. Do Abg, Shu 6 Op) Ueber die mittelalterliGe Roheit, die im ohnensii teien klar zu sein. Von eg liegt, scheinen sich alle Parteien Üar 3

olitik Feine Spur. Wenn wir in Deutschland den feucces M verbieten, so werden die Kramtsvögel gegen Geld vom Ausland bezogen werden. \ Eine Besserung wird

Ung ndel: A D0S!

nit eintreten. Deutschland geht immer in der Welt voran in der Hoffnung, daß die anderen ihm folgen werden. Denen fällt dies aber -

gar nit ein, Wir werden den Dohnenstieg abschaffen, damit man in Jtalien Millionen von Kramtsvögeln mehr fängt, und wir werden lange warten können, bis man uns folgt. Ich bitte daher, nehmen Sie den Antrag Feldmann an und meine Resolution.

Abg. Ahlhorn (fr. Volkêp.): Ih habe zu der Vorlage nicht sprehen wollen, weil ich es für selbstyerständlich hielt, daß si hier Freunde des Dohnenstieges niht mehr vernehmen lassen würden. Ich habe mi da geirrt. Der Abg. Engelen hat Befremden

eäußert, daß si die Oldenburger eine derartige Beschränkung ihres

agdrechtes gefallen lassen. In Oldenburg is der Dohnenstteg allerdings noch geseßlich erlaubt, aber 809% der Bevölkerung werden \ich sehr freuen, wenn er aufgehoben wird. Der Hinweis auf den Verdienst aus dem Kramtsvogelfang ist niht durchs{chlagend; es ist andererseits aber sehr bedauerlich und wirkt fans gewiß niht erziehlih, wenn der Kramtsvogelfang, wie es sehr bäufig ge- \{ieht, von Kindern betrieben wird. Das Aussclaggebende ist aber \chließlich, daß der Kramtsvogel «ein durhaus nügßlicher Vogel ist, und daß etne Anzahl anderer nüßlicher Vözel auch den Schlingen zum Opfer fallen. Der Kommissionsrefolution stimme ih zu; Schule und Haus müssen zusammen wirken, um auf diesem Ge- biete einen Fortschritt in kultureller Beziehung zu ermöglichen. Nehmen Sie die Kommissionsbeschlüsse cinstimmig an, das wird dem Neichs?age zur großen Ehre Lee L

Abg. Graf Galen (Zentr.): Der südliche Teil Oldenburgs hat ein Interesse daran, daß der Dohnenstieg beibehalten wird. Die Gegner des Dohnenstiegs haben hier mit großen Uebertreibungen gearbeitet. Es handelt sih doch \{ließlich um die Frage, ob das Tier für den Menschen da ist oder nicht.

Damit schließt die Diskussion.

Der Antrag Engelen wird gegen einen Teil des Zentrums und einige wenige Mitglieder auf der Rechten abgelehnt; 8 8 in der Kommissionsfassung mit großer Mehrheit an- genommen.

Damit erledigen sich der Antrag Feldmann und die Resolution Schult. :

Nach einem Anirage soll das Geseh am 1. September 1908 in Kraft treten und zu demselben Termine die Ein- führung des Vogelshußgeseßes in Helgoland erfolgen.

Die von der Kommission vorgeschlagene Resolution wird einstimmig angenommen.

Bezüglich der geschäftlihen Behandlung des von der Kommission vorgeschlagenen Entwurfs eines Gesehes zur Ab- änderung der Gewerbeordnung wird auf Antrag Singer (Soz.) beschlossen, um kein Präjudiz zu schaffen, diesen Vorschlag als einen integrierenden Bestandteil des Kommissions- berichts zu betrahten und demgemäß die zweite Lesung sofort vorzunehmen.

Die vorgeschlagene Aenderung des § 35 der Gewerbe- ordnung wird ohne Debatte in zweiter Lesung angenommen.

Darauf vertagt sih das Haus.

Schluß 61/4 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 1 Uhr. (Vorlagen, betreffend die Dampfersubvention für den Nord- deutshen Lloyd, betreffend Stempelabgabe für Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge, Leuerungszulagen, Nachtragsetai, Münz- gesez, Ergänzungsetat mit dem Postscheckgeseß.)

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Neichhsamt des Innern zusammengestellten «Nachrichten für Handel und Sndustrie“)

Ergebnis des Preisaus\chreibens des französischen Finanzministers für Alkoholmesser.

Der Vorsitzende der Kommission, die zur Frifang der auf das Preisaussreiben hin eingegangenen Alkoholmesser eingeseßt worden ist, hat über das Ergebnis des Preisausshreibens an den fran- zösishen Finanzminister einen Bericht erstattet, dem nachstehendes entnommen wird:

„Von 28 Bewerbern, die sh haben einschreiben lassen, sind neun zurückgetieten oder haben Apparate eingesandt, die den Wettbewerbs- bedingungen nit entsprahen. Die übrigen 19 Bewerber hatten zu- sammen 29 Alkoholmesser eingesandt. Nachdem diese Apparate von der Kommission einer genauen Prüfung unterzogen worden find, {lägt die Kommission vor, als ersten Preis 4000 Franken

errn Bonijoly zuzusprehen, als zweiten Preis 3000 Franken errn Delrieu, als dritten je 1000 Franken den Herren Gibaudan und Gonon und als vierten je 500 Franken den Herren Brochier und Pichard. Die Apparate, _ denen die beiden ersten Bret zugedacht r zeichnen sih nach dem Bericht dur eine große Einfachheit der Konstruktion und gleichzeitig durch eine be- merkenswerte Genauigkeit aus. Nur \olhe Alkoholmefser sind zu einem Preise vorgeschlagen worden, welche auf einer gänzlih neuen Erfindung beruhen. Es haben daher auch die von den Herren Beschorner, Dolainsky und Stemens eingesandten Apparate, die in der Industrie und von Behörden bereits seit längerer Zeit verwendet E troß ihrer anerkannten Vorzüglihkeit keine Preisauszeihnung erhalten.“ j Diese Vorschläge der Kommission sind vom Finanzminister ge- nehmigt worden. (Nah Journal Officiel de la République Française.)

Niederlande.

Zolltarifierung von Waren. Kreuzdornbeerenauszug, d. i. der wässerige Auszug von sogen. Kreuzdornbeeren, Persil en Beeren oder Gelbbeeren, ein gelber arbLo mit Zusaß von Melasse, jedoch ohne Weingeist, Holzsäure, Del oder andere Bestandteile zur Beschwerung, kann zollfrei. gelassen werden, sofern die jugesebte Melasse nit mehr als 25 v. H. auëbmacht und die Einfuhr nicht in Flaschen oder anderen fleinen Umschließungen erfolgt.

Glucoformacin, eine Flüssigkeit, die als Gerbstoff dient und ungefähr 50 v. H. Ameisensäure und 20 v. H. Melasse enthält, kann zollfrei gelassen werden. (Verfügung des niederländishen Finanz- ministeës. Nederlandsche Staatscourant.)

bei Lieferungsausshreibungen und Be- R die E L Zollbefreiungsattesten n Serbien.

nisterien und sonstigen Staatsbehörden sowie die privi- [e A Miriellen Unternehmungen in Serbien decken sehr häufig ihre Bedürfnisse im Auslande. Erst wenn die bestellten Gegenstände bei den serbishen Zollämtern E wenden sie sich an das Minksierium für Volkswirtschaft mit dem Antrage um Ausstellung ‘ines Attestes darüber, daß“ diese Gegenstände im Lande Lin nicht zu beschaffen waren und auf Grund dieser Atteste ohne Zollzahlung

kônnen.

einge\ührt wer inisterium für Volkswirtshaft bei Anträgen auf solche Atteste sich möglihst genau davon überzeugen kann, ob die Gegenstände, für die das Attest nahgesucht wird, tatsählich im Jn- lande von der einheimishen Industrie nicht beschafft werden konnten, hat der serbische Minister für Volkswirtschaft behufs möglichst großen Schutzes der heimischen Industrie ein Statut erlassen, nah dem die

Atteste für die Staatsbehörden und privilegierten industriellen Unter- oh diesem Statut lft bei der Bek

ah diesem Statu ei der Bekanntmahung von Verdin- gungen nicht die Bedingung aufzustellen, daß bei den Mieferimiafpeted der S ns! S E foll.

et jeder Verdingung auch die Bedingung zu stellen, da Ge pee Fie S fi e seinem Angebot ih E ertlaren, ob er den betressenden Vrtikel als heimisches s ländisches Erzeugnis liefern will. I Le

Falls sih AÄnbteter melden, die im Lande hergestellte Gegenstände liefern wollen, und zwar fo, däß ihr angebotener Preis niht höher ist, als der der ausländischen Anbieter, mit Einschluß des Zolles, der bei der Einfuhr der Ware aus dem Auslande zu entrihten wäre, die Lieferung diesen zu übertragen. Andeinfalls hat das Ministerium für Volkswirtschaft keine Beglaubigung auszustellen, sondern es ist viel- mehr für die gelieferte Ware Zoll zu zahlen.

Wenn die einheimischen Anbieter in dem Bestreben, möglihft hohen Verdienst zu erzielen, die Preise höher als die ausländischen Anbieter mit Ein\chluß des Zolles angeben, so bleibt es den Staats- behörden und Unternehmungen überlassen, nah eigener Wahl hin- ihtlih der Beschaffung der Gegenstände zu verfahren. Wenn die s jedoch im Auslande geschieht, so muß der Zoll entrichtet

rden.

Wenn sich aber bei Verdingungsaus\schreibungen kein heimis@her Anbieter für die Lieferung von Gegenständen meldet, die im A hergestellt werden, fo stellt das Ministerium für Volkswirtschaft eine Be E aus, nah der die Ware aus dem Auslande ohne Zoll- zahlung geliefert werden kann.

Die privilegierten Jndustrieunternehmen müssen bei Bestellungen im Werte von über 1000 Fr.,, wenn sie von ihrem Privilegium Gebrauch zu machen beabsichtigen, in den „Srpske Novine“ bekannt machen, welhe Gegenstände sie zu bestellen wünschen, auch in welcher erar und-in welcher Zeit, sowie sämtliche anderen Bedingungen für

e Ueferung.

Alle beimisben Anbieter, die gemäß einer Ausschreibung an etn pribilegierte Industrieunternehmung Gegenstände E heimischen Er- zeugung zu liefern wünschen, sind verpflihtet, ihre Angebote der be- treffenden Unternehmung in eingeshriebenem Briefe einzusenden.

Dem Ministerium für Volkswirtschaft haben diese Unter- nehmungen beglaubigte Abschriften von Lieferungsbedingungen, die Nummer der „Zrpsks Novine“, in der die leßte Anzeige über die Ausschreibung enthalten war, sowie aud sämtlihe Angebote, die sie von Fle Bei S es E S

ür Bestellungen von Gegenständen im Auslande, deren Wert weniger als 1000 Fr. beträgt, sind Behörden wie Unternehmungen verpflichtet, gleich nah erfolgter Bestellung dem Minister für Volks- wan s Le E en F anzugeben, zu elhem Zwede sie dienen sollen. ach einem Ber s lichen Konsulats in Belgrad.) R E o

Aufstralisher Bund.

Zollbefreiungen. In das Verzeichnis der geringwertigen Artikel, die zollfrei sind, find folgende Gegenstände Agio Für E L at

Einfassungen, keine Vorstöße, oder Verbindungen von Ein- fassungen und Vorstößen, Hosenknöpfe mit dem Namen des Händlers und anderer Inschrift versehen; Kleidershüßer (wenn nicht dauernd an Kleidern feftgemaht); Federspule (foatherbone), überzogen, in langen Stücken, Garnituren von Federspulen, einfah oder über- zogen ; Etiketts, mit oder ohne eingewebte Zeihnung; Material (coat looping), im Stüdte (einfa oder sonstwie) für Ro@aufhänger ; Iôffelförmige Korsettstangen; Garnituren von Fischbeinstäben (cirfad oder überzogen).

Für Taschen, Geldtaschen und Koffer: Feine Niete für Stahlkoffer. Für Fenstervorhänge: Halter (knob holders). Für Metau d Metallteile zur H etallklammern un etallteile zur Herstellung vo aus losen Blättern. P L DAES Für E e us S S s : ; orten, ähn en Hutborten; hölzerne Absäßze, mit ä \{chukplatten beshlagen; Abfaßshußvorrihtungen E llten us Metall); Halteklammern aus Metall zum Gebrau bei der Fabri- kation, um Stulpenbänder festzuhalten; metallene Spißenkappen ; röhrenförmige Niete; Gelenkstücke (shanks and shanking) aus jedem Stoffe; E (heel slugs); \chmale Bänder, S@nlir- hand mit fester Spiye oder ohne solhe (drill stay or stay tape); lederne Shuhklappen; auch Einfassung, bestehend in Saum, Einfassung oder Perlverzierung. 2 Für E der Einfüb

Zutegarn, wenn der Einführer dafür Bürg|chaft leistet, da nur für diesen Zweck gebrauht werden soll; E Ei S ide zur Herstellung von Sicherheitszündern.

Für Hüte und Mützen: R E S E E Aen im Stüdcke oder zu bestimmten Größen zugeschnitten, jedoch nit ferti é Borten, 2 Zoll und weniger breit, cinfarbit, ant C A Sie wu besltamia S1 ofe, zu bestimmten Größen und Formen zugeschnitten. Für Lederwaren, Geschirr, Sättel E Deltieen E E Det Een j Ala oder Hakenketten, auchriemenketten m en; Clenhaut; Beschlagn ü eises taschen; auch Zugriemen und Knebel. IGlagnäge fir Heile Für e (roller shutters): edern. Für E: inséließli aumwollenzarn, eins{chließlich Baumwollenga: von Tauwerk. s da rnaar Perevaas Für Holzwaren: Holzschrauben.

In die Liste der zollfreien Werkzeu sind folgende neu aufgènommen: t L bebt O RN orritungen zum Biegen der Knice an Dachrinnen und Ofen- rohren; horizontale Bohrvorrichtungen ; fern p ärzte, mit Aus\{luß der Motoren: E A Für E LLD: E aschinen, die bei der Herstellung von Fässern zum der vorläufigen Reifen zum Zusammenhalten der Dante ei werden, sogenannte „Yankee Cooper“; Drehbänke; Hobelmaschinen für Läfelungen (panel planer thicknessing); auch Furnier- maschinen. Schinken-, Brot- und Fleischs{neidemascinen. E M G A Irene für Handwerker nenarbeiter sowie zum a sind S s ¡ gemeinen Gebrauche orrihtungen zum neiden von Speichen für : Scneidzangen; Kämme und Schneidemesser für ‘Eialichereeguder Stahllineale; a aus Metall, ohne Blätter; Nippel- spanner für Zweiräder (bicycle nipple aris); Seßthämmer für Schmiede; pneumatis@e Hämmer für Handbetrieb; Bohrwinden für Zimmerleute (carpenter's bit holders); Halter für Gewinde- bohrer für Maschinenbauer (engineer's tap holders); Krageisen für Bleiarbeiter; Block- oder Riteisen; immermannsmesser (Bankeisen und Bankzwingen für Zimmerleute Tie 8top and clamp]); Blei für Bleigießer; Schieferdeck-rhämmer (slaters or axes); Gebläselampen für Bleigießer; Hebewerkzeuge zum Heben von Radreifen von Fahrrädern; chneider-Ma stäbe und -Lineale mit durch Metall FEbteu Enden; Nähmaschinennadeln: Tape- zierwerkzeuge, wie: Marmorierkämme (graining combs); Porrih- tungen zur Herstellung körniger Strüfiur (grain creators) und biegsame Marmorierkämme (flexible grainers); Quersägen; Hand-