1908 / 141 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Jun 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Ferner erhält im § 1 der Abs. 2 nalhstehende Fassung: Im Sinne dieses Geseßes sind unter Deutschen die Personen zu verstehen, die dem Geltungsbereihe des Gesetzes L Auf

diese Personen finden die Bestimmungen im § 7 des O Teriene A 1. November 1867 (Bundesgesegzbl. Anwendung.

II.

Im § 10 iff an Stelle der Worte: „nach zurückgelegtem acht- zehnten Lebensjahre zwei Jahre lang“ zu seßen: „nah zurückgelegtem sehzehnten Lebensjahr ein Jahr lang“.

Im § 22 ist unter Ziffer 2 an Stelle der Worte: ununterbrohene Abwesenheit nah zurückgelegtem achtzehnten Lebens- jahre* zu seßen: “nee ununterbrochene Abwesenheit nah zurück- gelegtem sechzehnten Lebensjahre“.

Im F 11 Abs. 1, § 12 Abs. 1, 2, § 14 Abs. 1, § 23 Abf. 1, S 24 Abs. 1, 2 und § 27 Abs. 1 ist an Stelle der Worte: „zwei: jährige Frist“ beziehungsweise „zweijährigen Frist" zu segen: .„ein-

7 EMENTgen Frist“,

ees über dfe . 99) keine

„¿weijährige

jährige Frist“ beziehungëweise

Dem § 10 wird folgender Abs. 2 angefügt :

Sind in der örtlihen Abgrenzung der Ortsarmenverbär.de während des Laufes der argen Frist Aenderungen eingetreten, so wird deren Wirkung auf den Beginn der Frist zurückbezogen.

Dem § 22 wird folgender Abs. 2 angefügt:

Die Vorschrift des § 10 Abs. 2 findet auch in den Fällen der

Nr. 2 des vorstehenden Absayzes Anwendung.

Der § 29 erhält nachstehende Fafsung: S

Erkrankt eine Person, die an einem Orte mindestens eine Woche hindur gegen Lohn oder Gehalt in ein und demselben Dienst- oder Arbeitsverhältnifse gestanden hat, während der BUrayes dieses Diensts oder Arbeitsverhältnisses oder innerhalb einer ohe nah seiner Be- endigung, so hat der Ortsarmenverband des Dienst» oder Arbeitsorts die Kosten der erforderlihen Kur und Verpflegung für die ersten sech8- undzwanzig Wochen nah dem Beginne der Krankenpflege endgültig zu tragen oder, wenn die Krankenpflege von einem arderen Armenverbande gewäbrt worden ist, diesem zu erstatten.

Die Verpflichtung des Ortsarmenverbandes de3 Dienst- oder Arbeitsorts erstrèckt sich auch auf die Fälle der Erkräñkung derjenigen Angehörigen des Dienstverpflichteten oder Arbeiters, welche {ih bei ihm befinden und seinen Unterftüßungswohnsiß teilen, sofern niht nah Abs. 1 eine Verpflichtung eines anderen Ortsarmenverbandes badurh begründet wird, daß die Angehörigen selbst im Dienst- oder Arbeits- verhältnisse gestanden haben.

Wird im Falle der Erkrankung einer der in den Abs. 1, 2 be- zeichneten S EA Kur und Verpflegung auf Kosten einer Krankens kasse gewährt, und E bet Beendigung der Leistungen der Kasse die Armenpflege eintreten, fo sind die Kosten der leßteren von dem Orts- armenvexbande ‘des Dienst- oder Arbeitsorts in derselben Weise zu tragen oder zu erstatten, wie wenn die Armenpflege schon in dem Ee eingetreten wäre, in welhem die Leistungen dex Krankenkasse

egonnen haben.

Die Vorschriften der Abs. 1, 3 finden auf Lehrlinge entspreWende Anwendung.

Schwangerschaft an si ist nicht als eine Krankheit im Sinne der vorstehenden Bestimmung anzuseben.

V

Der § 33 erhält nachstehende Fassung:

Wird ein Deutscher, der kcinen Unterstüßungswohnsiß hat, auf Verlängen einer ausländischen Staatsbehörde oder auf Antrag eines Konsuls oder Gesandten des Reichs aus dem Ausland übernommen, \o liegt, wenn - bei der Uebernahme der Fall“ der Hilfsbedürftigkeit vorhanden ist oder innerhalb siebèn Tagen naghher ‘eintritt die Ver: vflihtung zur Erstattung der Kosten der Unterstüßung at ngawelle

ur Uebernahme des Hilfsbedürftigen demjenigen Bundesstaat ob,

nnerhalb dessen der Hilfsbedürftige

seinen leßten Unterstützungss wohn

gehabt hat, mit der Mäßgabe, daß es jedem Bundesstaat

überlassen bleibt, im Wege der Landesgesetzgebung diese Verpflihtung :

auf feine Armenverbände zu übertragen. Artikel 2.

Soweit die im § 33 des Vesezes über den Unterstüßzungswohnsißz den Bundesstaaten auferlegte Verpflihtung dur Landesgejeß einem Armenverband übertragen ist, gilt diese Uebertragung, wenn ni t dur Lande8gesez- ein anderes bestimmt wird, auh für die Fälle, auf

welche das gegenwärtige Geseß die im § 33 vorgesehene Verpflichtung erstreckt.

Artikel. 3. Die Vorschriften der Artikel 1 und 2 ireten am 1. April 1909 raft.

in Kräft Sie finden auf alle nach diesem Zeitpunkt eintretenden neuen

Unterstütngsfälle Anwendung. Es e o

Der Reichskanzler wird ermächtigt, den Text des Gesetzes über

den Unterftüßungswohnsiß (Reichsges

epo 1894 S. 262), wie er ih aus den im Artikel 1 vorgesehenen Aenderungen ergibt, unter Fort-

laffung der Randbemerkungen dur) das Rei sgeseßblatt bekanrt zu

achen. F Artikel 5.

Das Geseh über den Unterstüßungswohnsiß tritt in Elsaß- Lothringeit ‘am 1. April 1910 in Kraft.

Für Clsäß-Lothringen tretéèn an Sktle ber im & 65- diesés Ge- seßes. getroffenen Zeitbestimmungen des 1. Juli 1871 und 30. Juni 1871 der 1. April 1910 und der 31. Io, an Stelle der dort vorgeschriebenen zweijährigen Frift die einj brige Frist.

Urkundlih unter Unserer Höchstei enhändigen Unterschri und beigedrucktem Kaiserlichen rfiegeE 9 I Gegeben Potsdam, den 30. Mai 1908.

(L. S.) Wilhelm. von Bethmann Hollweg.

Auf ¿Grund des 8 75a des Krankenversicherungsgescßes in der leand des Gesezes vom 10. Apel 1892 (Nei eseyblati S. 379) ist der Allgemeinen Hastedter Ar eiter-Krankenk asse (E. H.) in Hastedt von neuem die Bescheinigung erteilt worden, daß ste, vorbehaltlich ber Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 8 75 des

rankenversiherungsgeseßes genügt.

Berlin, dén 13: Zuni 1908. Déèr Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar.

f Königreih Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Kreisschulinspektor Dr. Cramer aus Völk- lingen zum Seminardirektor zu ernennen und E

dem Landesgewerberat und oxdentlihen Mitglied _des Ländesgewerbéamts von Czihak den Charakter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen sowie

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Schwelm “getroffenen Wahl den bisherigen Gerichtsassessor Dr. n Fri Buller aus Cóln als besoldeten Beigeordneten der Stadt Schwelm für die geseßliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen. i

Verordnung wegen Einberufung der beiden Häuser des Landtags.

Vom 17. Zuni 1908.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von

Preußen 2 verordnen gemäß Artikel 51 der Verfassungsurkunde vom 31. E 1850 auf den Antrag des Staatsministeriums, was folgt: 5

Die beiden Häuser des Landtags der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der bgeordneten, werden auf den 26. Juni 1908 in Unsere Haupt- und Residenzstadt Berlin S aim

Das Staatsministerium wird mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königliches Sep E sOrif

Gegeben Neues Palais, den 17. Juni 1908.

Wilhelm R.

Fürst von Bülow. von Bethmann Hollweg. von Tirpiß. Freiherr von Rheinbaben. von Einem: Delbrück. VBeseler. Breitenhb ah. von Arnim.

von Moltke. Holle. Sydow. Finanzministerium.

Das Katasteramt Quedlinburg im Regierungsbezirk Magdeburg ist zu besegen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Bergrevierbeamte, Bergrat Adams zu Hamm ist

zum Bergwerksdirektor des Steinkohlenbergwerks Waltrop ernannt worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinalangelegenheiten.

Dem Direktor des Jnstituts für Hygiene und Bakteriologie Dr. Hayo Bruns in Gelsenkirchen ist das Prädikat Professor beigelegt worden. : Dem Seminardirektor Dr. Cramer is das Direktorat des Lehrerseminars in Ratingen verliehen worden.

Nichtamtliches. i Deutsches Reich,

Preußen. Berlin, 17. Juni.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen, der Aus\huß für Handel und Verkehr „die vereinigten Ausschüsse für Zoll: und Steuer- wesen' und ‘für Handel und Verkehr sowie der Auss{huß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sißungen.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M.S. „Seeddler“ am 14. Juni in Kasswere eingetroffen, am selben Tage von dort wieder abgegangen und vorgestern in Daressalam ein-

getroffen. S. M. S. „Plane“ ist gestern von Sydney nah Brisbane abgegangen. ;

S. M. Flüßkbt. „Tsingtau“ ist vorgestern in Canton eingetr offe.

Bayern.

Seine KönigliheHoheit der Herzog von Cumber- land ist, „W. T. B.“ ¿ufolge gestern mit seinem zweiten Sohne, dem Prinzen Ernst August, der in das bayerische Heer eintreten wird, in München ein etroffen. Abends fand ju Ehren des Herzogs von Cumberland bei Seiner König-

ihen Hoheit dem Prinz-Regenten Luitpold in der

Residenz eine Galatafel statt.

Großbritannien und Jrland.

. Das Unterhaus hat, wie das „W. T, B.“ meldet, in der gestrigen Sißung in zweiter Lesung das Alters pensions- ges es angenommen. Der Abänderungsantrag Cux zu Gunsten L : eitragssystems wurde mit 417 gegen 29 Stimmen abge- ehnt.

Frankreich.

Auf einem gestern von der Alliance Républicaine-Démo- cratique in Paris veranstalteten Bankett „[prah der Minister des E Pichon über die auswärtige Lage und führte, „W. T. B.“ zufolge, aus: :

Die dur enge und solide Freundschaften geftärkte große Allianz Frankreihßs hat Frankrei neue Autorität verliehen, die es einzig für den Frieden und die Versöhnung benußt hat. Kein Kriegsgédanke hat st|@ in die vollzogenen An- näherungen und geknüpften Ententen gemisht. Die einen wie die anderen hatten kein anderes. Ziel, als zur Erhaltung des Friedens beizutragen, ohne in einer Bildung von Gruppierungen, die von übelwollenden, auf die S&ädigung diefer oder aer Macht hinziclenden Gedanken erfüllt sind, augenblicklice, gefährl de, unnüße Genugtuungen zu \uhen. Wir haben nur im Hinblick auf die inter- nationale Eintracht gehandelt und mit dem aufrihtigen Wunsche, die Garantien zu vermehren, ohne irgendwo Unruhe oder Feindschaften hervorzurufen. Wir haben nur den einen Wunsch, geshüßt vor Kom- ylikationen und indem wir uns vor Abentcuern hüten, unsere demo- kratishe Arbeit fortzuseßen. Wenn unsere Truppen zeitweilig in Marokko, wo sie unser Prestige erwarben und unser -Land ehrten, engagtert waren, so war das nötig wegen des Schußes unserer Interessen, wegen unserer internationalen Verpflichtungen, unserer Autorität und unserer Würde und wegen der Sicherheit unserer afrikanischen Besißungen. Wir sind uns aber unserer Pflichten und Obliegenheiten bewußt und wifsen, was wir uns und Europa schulden, und keine Gefahr kann für den Weltfrieden aus unserer provisorischen Intervention entstehen, die fh auf unbestreitbare Rechte ae und die wir in der Unabhängigkeit und in der Ausübung unseres ets be- grenzen werden.

. L gi Die deutschè überseeische Auswanderung im Monat M

ung it- j Ges für männliche Personen wurden 8302 dur Buen V

Rußland. w Die Reichsduma hat die Vorlage des Wege E dero U da des bla 127 Millionen er sibirishen Bahn, dessen Koste 2 ert Rubel beträgt, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, gest angenommen. ichsduma Der Finanzminister Kokowhow hat in der Neid ise einen Gesehentwurf eingebraht, der den V atpobudgets ermächtigen joll, bereits vor Genehmigung des Saft etwa für 1908 eine innere Anleihe bis zur Höhe 200 Millionen Rubel aufzunehmen.

Schweiz. . uf Ein- Der kürzlih im Nationalrat gestellté Antrag a B." zu- ührung des Getreidemonopols ist, „W. t so ras olge, dahin abgeändert worden, daß der Bundes Bundes wie mögli Bericht darüber erstatten soll, ob ge 5monopo! verfassung im Sinne der Cd Mel des E e sei. für den Handel mit Getreide und Mehl zu revidier

Amerika. Chicago

Im republikanischen Nationalkonvent 1! bér die

gab der Bundessenator Burrow einen Ueberbli én id Oen Errungenschaften der leb

ahre. s aus, dit Wie das „W. T. B.“ berichtet, führie Burrues die ver republikanishe Partei begünstige soshe Tarifcevision, w Auglanbe ev änderten industriellen Zustände in Amerika und im nftes ded heischten, jedoch unter Beobachtung des Hauptgesihipun ferne die jeyige Weltmadtblcltung Amerifas, deren Einftuß, in I e jeßige Weltmachtsstellung Amerikas, eren Einfluß : des Friedens und der Veredelung der Menschheit ausgeübt werde,

Afrika. ¿tit

Nah Meldungen aus Fez vom 11. d. M. benen au das Gerücht von der Wiedereinführung der Steu Tabak und der Türsteuer. fid al _ Wie das „W. T. B.“ meldet, hat Mulay Lit daß die Gesandtschaften einen Brief gerichtet, in dem er N P, ten. die Europäer sowie die Konsuln nach Fez zurückehren chen det Wie ferner gemeldet wird, sind Mi helligkeiten wis empórt Chefs der Mahalla Abdul Asis’, die sich gegen ihn Ql

hatte, ausgebrochen. Australien. ciner Der Ce Rat von Papua hat, nah ange Meldung des „Daily Chronicle“, eine erordnung au nommen, na der jeder Eingeborene verpflichtet sein i sein den Regierungsplantagen zu arbeiten, wenn er nicht 6 arbeitet: eigenes Land bebaut oder für andere Arbeitgeber ide estand Die Verordnung, die in Australien auf starken W stößt, bedarf der Bestätigung des Generalgouverneurs.

Statiftik und Volkswirtschaft.

s. . 1908 und in dem gleihen Zeitraum des Vorjahre Es neen VesBrdett deutsche egner im Monat über

H Brel Ee, e 1166 16 Dambura S ALESETIA, 10 deutsche Häfen zusammen. 1883 260 fremde Ne (foweit ermittelt) 193 667

überhaupt... 2076 3273. ggen del Aus deut\chen Häfen wurden im Monat Mat 1908 neSiaates 1883 deutshen Auswanderern noch 9647 Angehörige fremder 59. befördert, davon gingen über Bremen 5018, über Hantibura a et

Die Tätigkeit des flädtisYen Arbeitoamts in 0

x und

Nach dem Geschäftsbericht des städtischen Arbeitsamts in Mert

der Hauptarbeitsvermittelungsstelle des Regierungsbezirks Dit de

für das Kalenderjahr 1907 ist in der Vermittelungstät S igerund

Amts gegenüber dem Vorjahre wieder eine bedeutende ü ngelude

eingetreten; zahlenmäßig stellt sich das Verhältnis der Stelle j Stellenangebote und beseßten Stellen im Vergleich mit

sprehenden Ziffer für das Vorjahr, wie folgt:

Stellengesuhe Sitellenangebote Stellenbesegun0® 1906: 68 092 71 990 53 L i 1907: 74 415 78 883 60 752.

39 Im Jahre 1907 kamen von sämtlichen 74 415 Stellengesuchen Sie S 53,7 9/9 auf männlihe, 34 454 46 3 0/2 q ucibliche Tel von den 79 883 Stellenangeboten 39 381 = 49,9 9/9 auf 1 60 797 39502 = 50,1% ‘auf weiblihe Personen und von 1 2 La Anden 33 602 = 55,39% auf männlihe und c famet 44,7% auf weibliGe Personen. Auf. 100 Stellenangeb0 erson bei den“ männlihen Personen 101,5, bei den weibli i en P dagegen nur 87,2 Stellengesuhe. Während bet den männ agte d sonen Angebot und Nachfrage i fast gegenseitig deckte, A hau bet den wetblihen Personen ein großer Mangel besonder rden 849 lichen Dienstboten bemerkbar. Von 100 offenen Stellen wu 0 bei den männlien und 68,7 bet den wei lien Personen Cubendet jahre männliG 86,3, weiblich 63,8) besegt. Von 100 Stell} en erhielteñ 84,1 der männlihen und 78,8 der weiblihen Person Dorighre männli 83,1, weiblich 74,1) Beschäftigung, „y entf

Von den 33 602 beseßten Stellen für männlihe Person 13 533 2 13764 = 40,9 9/6 auf ungelernte Arbeiter (Taglöhner F auf land 40/3 9/6 auf gelerntè Arbeiter (Handwerker), 4136 = Ai e 565 und forstwirtschaftliche Arbeiter, 1560 = 4,7 9% auf Le 0) auf fat” 1,7% auf Hotel und es und 44 = 0, oon f Î männishe Angestellte. Bei den weiblichen Personen trafen námtid lichen 27 150 beseßten Stellen die meisten Vermittelung i geln 9872 = 35,6 9/0 auf das Hotel- und Wirtschaftopersons u rinnen S0 sodann folgten die ungelernten Arbeiterinnee e 2 28,6 9/0, das Privatpersonal (Dienstmädchen) mit 690 1dwirt| die gewerblichen Arbeiterinnen mit 1982 = 7,3 0/0, die lat nit 24 lien Arbeiterinnen mit 542 = 2,00%, die Lehrmädden 0,9% und das kaufmännische Personal mit 33 = 0 bejichen 0/0

Von der Gesamttätigkeit des Amts im Jahre 19 i 167 12410 (8890 männl, 3520 weibl.) StellengesuW 18,5 %0 uf 14619 (10 464 männl., 4155 weibl.) Stellenangebote = Doe 10219 (8302 männl. 1917 weib.) Stellenbeseßungen 7 64 Sten den auswärtigen (interlokalen) Verkehr. Von den

citsfrästen erledigt; do konnte von 8890 auswä suenden nur 7569 eit Arbeit überwiesen werden, wr A t daß mindestens 733 bis dahin in Münhen wohnba!!* höht (5 auswärtigen Stellen untergebraht wurden; lehtere De ctigen S pen noch deshalb, weil von den 7569 befriédigten au nen ai gesuhen mehrere durch Annahme von Arbeit ia Arts für 2 hes Ortsverkehr entfallen, Von den 4155 von ausw 917 / erjonen angemeldeten offenen Stellen konnten slesuchenden werden, während von den 3520 auswärtigen S tete 2 licher Geschlechts 2314 Beschäftigung erbielten. 1j: entfallhafl Eine nicht unerhebli@e Berinttteun s n Landwik städtische Arbeitsamt au im Jahre 1907 für die tren 68 orftwirtshaft und Torfgräberei. Von 0 erbt es 4 i tellen für landwirtschaftliches 2c. Personal