1908 / 152 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Jun 1908 18:00:01 GMT) scan diff

jar i ¡lossen : üh- lampen, n da3 Leitungsneß waren am 1, Januar 1908 angeslo en: 863563 Glüh- und Nernst : 3 2 it 84698 PS. und 3586 Apparate, im ganzen entsprehend einem Wert ad aan 25 n Motoren L678 Kw. oder 42,6%/0 n Licht und 80.266 Kw. ober 57,4 0/0 auf Kraft entfallen. 6 : l S das Rechtsverhältnis der Gesellschaft

einde Berlin und L u Si Eleftricitäts-Gesellshaft in Berlin

D i je 3: und mmlungsbeschlüsse vom 10. Januar bezw. 9. Februar 1899 fowie 3. un f die di r P Ge ite mabecbend. Die Verträge von 1899 find anläßlich der Einführung der Aktien im März 1905 in dem ia der ‘Berliner Börsen-Zeitung“ und im „Berliner Börsen-Courier am 18 Mars, 1905 und im „Reichsanzeiger“ am 20. März 1905 abgedruckten CE wörtlich wieder- ben Diese liegen an den Kassen der Emissionshäuser zur Einsicht aus. Es wird daraus hervyor- gehoben, daß die Gesellschaft der Stadtgemeinde Berlin eine jährlihe Abgabe zu entrihten hat, welche 10 0/ E in bestimmter Weise zu berehnenden Bruttoeinnahmen aus der Lieferung von Elektrizität beträgt. Außer dieser Bruttoabgabe ist alljährlich ein Anteil am Reingewinn des Unternehmens an die Stadt- e: s abzuführen. Dieser Anteil beträgt 50 9/6 von dem \ich bilanzmäßig ergebenden Reingewinn über S ofe des Aktienkapitals bis 20 000 000 46 und 50 9/9 vom Reingewinn über 4 °/0, soweit das Aktienkapital 20 000 000 #6 übersteigt. Vom 1. Oktober 1915 ist die Stadtgemeinde berehtigt, aber nicht verpflichtet, die Berliner Elektricitäts-Werke einshließlich aller mit denselben verbundenen Berechtigungen, insbesondere einshließlih der Patente und Patentnußzungen, zum Eigentum zu übernehmen und, falls sie von diesem E hütiveeciî Gebrauch macht, auch weiterhin berechtigt, aber niht verpflichtet, die im Vertrage erwähnten Elektrizitätswerke im Umkreise von Berlin (jedoch nicht Teile derselben) unter den gleichen __ Bedingungen wke vor angegeben zu erwerben. Der Uebernahmepreis zum l. Oktober 1915 ist nach Wahl der Stadgemeinde der Buchwert oder Tarwert. Dea E Ene uegofonds ift bei der Feststellung des Uebernahmepreises niht zu berücksichtigen und fällt an die Stadtgemeinde. h fen im L 1907 s migten Zusaßabkommen ift folgendes bestimmt:

Die Bestimmungen des § 4 des Vertrages vom S 1899 über die Leistungsfähigkeit der

Elektricitäts-Werke verpflichten fich, nach näherer Maßgabe der Beira Ee vent O D ELELS: Elektrizität für Licht und sonstige, insbesondere au Kraft- iwede zu liefern und die Werke dementsprehend zu erweitern, und zwar in- dem Umfange, daß sie jeglihem im Weichbilde von Berlin hervortretenden Bedürfnisse genügen. Der § 12 Absay 6 des Vertrages vom

14. März 1899 erhält folgende Faffung: Die Bedingungen und Tarife über Lieferung von Elektricität für

É ibars Beleuchtunaszwecke seßt die Gesellschast fest; jede Veränderung der Grundyreise bedarf jedo

agistrats. Die Berliner Glektricitäts-Werke verpflihten fch, der Stadt Berlin, falls

per Ben N be Beenbiann des Vertragsverhältnisses das Werk „Oberspree® niht übernehmen follte, auf Verlangen auch über das Jahr 1915 hinaus, und zwar längstens bis zum 1. Oktober 1925 El firizität aus diesem Werke, und zwar in demjenigen Umfange zu liefern, als solche zuleßt bor dem 1 ‘Oktober 1915 aus diesem Werke an die in Berlin belegenen Unkerstationen geliefert worden ist. Die Stadtgemeinde hat ihr Verlangen auf Lieferung von Elektrizität bis zum 1. Oktober 1913 zu erklären. Macht sie von diesem Rechte Gebrauch, so ist sie zur Abnahme der oben bezetchneten Elektrizitätsmenge auf die Dauer von 5 Jahren, d. h. also bis zum 1. Oktober 1920 gebunden; kündigt die Stadtgemeinde dieses ieferungsabkommen nicht bis zum 1. Oktober 1918, o verlängert es sich bis zum 1, Oktober 1925. Der reis der gelieferten Elektrizität beträgt 8,1 4 pro Kilowattstunde (gemessen als hohgespannten Drehstrom beim Eintritt in die Unterstationen der Stadtgemeinde). Der Preisberehnung ift ein Kohlenpreis von 16 46 pro Tonne zu Grunde gelegt. Aenderungen des Kohlenpreises um mehr als + 10/6 ändern den Preis der Elektrizität in dem Maße, als sich durch Aenderung des Koblenpreises die Herstellungskosten für 1 Kw. erhöhen oder ermäßigen. Erklärt die Stadtgemeinde in Gemäßheit dieses Artikels bis zum 1. Oktober 1913 das Verlangen auf Lieferung. von Elektrizität zu stellen, so dürfen die Berliner Elektricitäts-Werke von diesem Zeitpunkié ab das Quantum der von dem Werke Oberspree nah Berlin gelieferten Elektrizität nur mit

14. März Genehmigung des Magistrats verändern. In-§ 31 des Vertrages vom L. Srl 1899 wird der Absaß 2

und im Absaß 3 der Saß „entweder, N der Vertrag als beendet betrahtet oder“ gestrihen. Die neu , wenn n

e R Betclehen werden, daß sie entweder nur zur Versorgung Berlins oder nur zur

Verforgung außerhalb Berlins gelegener Konsumstellen dienen. Die von den Berliner Elektricitäts-

Werken geplante zur Versorgung Berlins bestimmte außerhalb des Weichbildes belegene Station

Rummelsburg soll ebenso wie etwaige weitere für die Versorgung Berlins bestimmte außerhalb belegene

14. März. Stationen rechtlich als „Innenstationen“ im Sinne des Vertrages vom e 1899 behandelt werden.

Macht die Stadt von ihrem Uebernahmerecht aus § 31 Absaßz 1 des Vertrages nur hinsichtlih der Innen- stationen Gebrau, so ist sie demnach zur Uebernahme auch dieser außerhalb belegenen Stationen beretigt und verpflichtet, wogegen die Berliner Elektricitäts-Werke verpflichtet sind, mit diesen Stationen alle damit in Verbindung stehenden Rechte und Konzessionen, insbesondere die Rechte, Leitungen zur Fortführung der Elektrizität nah Berlin in Straßenkörper der Vorortgemeinden und Kreise zu verlegen und zu unterhalten, der Stadtgemeinde Berlin ohne andere Gegenleistung als Uebernahme der betreffenden vertraglihen Ver- pflihtungen (eacuüdber den Kreisen und Gemeinden zu überlassen. Das Recht der Stadtgemeinde Berlin, das Werk Oberspree und die sonstigen nicht zur Versorgung von Berlin bestimmten Außenwerke von der im übrigen erfolgenden Uebernahme der Werke auszuschließen 31 des Vertrages) wird durch dte Ueber- nahme der aus\{ließlich " zar Versokgung Berlins bestimmten Außenwerke nicht berührt. In diesem Sinne gilt die Bestimmung in Absaß 1 des § 31 des Vertrages „jedo niht nur Teile derselben“ als Saaebober, § 3 Absahz 1 des Vertrages erhält folgenden Zusaß: Soweit die außerhalb des Weich- bildes nach dem 1. Juli 1906 angelegten Werke dazu bestimmt sind, Elektrizität aus\{chließlich für Berlin zu liefern, bedarf es dieser Genehmigung nicht, da diese Werke als Innenwerke gelten. § 3 Absayz 2 des Vertrages wird gestrihen. Der leßte Saß des § 31 des Vertrages wird dahin abgeändert : Findet die Uebergabe der Anlage nah dem 1. Oktober 1915 statt, so ermäßigt si der von der Stadt zu zahlende Buh- oder Taxwert mit Ausnahme der Grundstücke und Gebäude um je 15 9% für jeden drei- jährigen Zeitraum nah dem 1. Oktober 1915. Zur D sowohl neuer Zentral- und Unterstationen, als auch von Erweiterungen bestehender Stationen, welche für, Berlin bestimmt find, ist in jedem einzelnen alle vi Genehmigung des Magistrats einzuholen. Als gerehmigt gelten die Anlage der neuen Station meléburg und die für 1907 geplanten Umänderungen und Erweiterungen, soweit diese in den Anlagen bens vom 5. November 1906 dem Magistrat unterbreitet worden sind. Die Gesellschaft hat im Jahre 1893 ein _zu 4 °/9 verzinslihes Anlehen von 8 000 000 (6 auf- genommen, welches al pari in 20 Jahren vom 1. Oktober 1894 ab zu tilgen ist. Von diesem Anlehen

wurden bis zum 39. Juni 1907 4467 000 6 und am 1. Oktober 1907 weitere 447 500 46 zjurüdckgezahlt, zum 1. Oktober 1908 sind weitere 465 000 46 gekündigt. Zur Sietung dieses Anlehens lastet auf den in 22; arkgrafenstr. 43/44, Spandauer-

Berlin belegenen Grundstücken der Gesellshaft Shiffbauerdamm straße 49, Mauerstraße 80 (Zentrale), Königin Augustastr. 36 Kautionshypothek in Höhe von 9 000 000 6. Die Gesellschaft hat ferner im Jahre 1899 ein zu 4€ %/ verzinslihes und am 2. Januar 1930 al pari rückzahlbares Anlehen von 20009000 4, im Jahre 1901 ein gleihfalls zu 44 9/6 verzinslihes, zu gleichem Termine rückzablbares Anlehen von 10 000 090 4 aufgenommen. Die Gesellschaft hat sich aber das Recht vorbehalten, diese 44 %/oigen Anlehen oder auch Teilbeträge derselben von mindestens 1 000 000 #4 zu einem fruhecen Termine, und ¡war das erstere Anlehen frühestens zum 2. Januar 1906, das im Jahre 1901 aufgenommene frühestens zum 2. Januar 1908 und später zu jedem Zinszahlungstermine mit drei- monatlicher Frist zur Rückzahlung zu kündigen. era Der Zinsfuß der Anleihe von 1899 ist mit Gültigkeit vom 1. Juli 1905 ab auf 49/6 herab- esezt worden; nachdem bon der Konvertierung für 17 837 590 6 Obligationen Gebrauch gemaht worden f E erter si noh 2162500 6 zum Zinsfuße von 44% im Umlaufe, die zur Rüctiahlung auf den 1 ‘April 1906 gefündigt und zum größten Teil eingelöst find. E Fm Jahre 1906 hat die Gesellschaft eine neue 40/0 Anleihe im Betrage von 8 000 000 46 aus- egeben, welche innerhalb 30 Jahren zum Nennwerte rückzahlbar und ganz oder zum Teil unter Inne- ung einer Kündigungsfrist von drei Moaâten zu jedem Zinszahlungstermin, jedoh frühestens zum E A eer Hen der Gesellschaft haften außerdem g-genwärtig noH folgende Hypotheken : 1) 260 000 46 auf Mauerstr. 78/79 zu 4479/9, zahlbar nah sechsmonatliher Kündigung. N 350 000 1 auf Luisenstr. 35 zu 4/0, rüd zahlbar nah dreimonatlicher Kündigung,

¡ 2 000 I A A 2 N 4 il E E s e auf Pallisadenstr. 48 zu-44 °/o, dreimona ündigung.

9 110909 L auf Königin Augustastr. 37 zu 4144, } sechsmonatliche Kündigung.

6) 167 000 46 auf Rathausstr. { " Fech3monatliche Kündigung, jedo niht vor dem 1. 4, 1913. Gegen Säblung Ls A Erbgang von 1009 6 kann die Rückzahlung bereits vom 1. 10. 190 ;

D 200 000 .& auf Rathausstraße erogen imonailithe Kündigung, jedoch nur“ zum 1. Oktober.

8) 170 000 6 auf Königin Augustastraße 35 zu 41/s 9/0, sech8monatlice Kündigung.

9) 117 000 6 auf E h ¿u 37/9 9/0, sechömonatlihe Kündigung, welche bis zum 1. 4. 1913 ausgeschloffen ist. Í

10) 70000 46 auf Alte Iacobstraße 91 atliche Kündigung. » y 1) 67 000 4 auf Obershöneweide, Wilbelmin-h ne 78, n 4x 9/0, sehsmonatlihe Kündigung. 12) 150 000 6 Amortisationshypothek auf dem im Geschäftsjahre 1905/06 erworbenen Grundstüde

Voltastraße 18 ju 41/; 0/6 bis 31, von da ab zu 4/2 9%, jedoch mit neun- monatlicher Kürvigun, pon E S bach jederzeit ablösbar. ; 13) - 100 000 4 auf Ra 56/Koppenplaß 4 zu 40/0, sechsmonatlihe Kündigung, niht vor dem

14) 50000 „& auf Auguststraße 57/Koppenplaß 3 zu 43 0/, 4, 1910 unkündbar. 15) B 46 auf Prenzlauer Allee 33 zu tba z 2 lo, bis 1 : 500 hb e e v r x 0, [4 Smonatli ünd ung. 16) 32000 ,_ Gr. Sranffurtetstr.'8 ; 44 %, fr s ; 7) 261 408 6 auf Rummelsburg, an der Côpenicker Chauffee, zu 34 9/0, bis 1. 4. 1912 unkündbar, dann e@amonatlicie Kündigung; vorherige Rückzahlung au teilweise jederzeit seitens der Schuldnerin zulässig. :

18) 100000 auf Jüdenstr. 14 zu 44%, zu jedem 1. Januar mit sechsmonatlier Frist kündbar.

cht der Magistrat ein anderes verlangt oder ausdrüdcklih ge- s

19) 260-000 6 auf Taubenstr. 21 zu 42/s 9/0, Rüdiablung am 31. 12. 1911. 40 000 43 9/0, sech8monatliche Kündigung.

» 49/0, halbjährliche R A « » 49/0, am l, 12, 1912 zahlbar; vorher Teilrückzahlungen, aber unter 10 000 # zulässig. r Berliner Glektricitäts-Werke hat ferner am 12. Mai 1908 die Aufnabme einer 4 9/0, zum Nennwerte rückzahlbaren, bis zum 2. Januar 1913 unkündbaren Anleihe von 10 000 000 46 beshlossen. Für diese Anleihe gelten folgende Bedingungen :

§ 1. Dee Anleihe von insgesamt 10 000 000 4, | Teil, unter Jnnehaltung einer Kündigungsfrist von

Emission 1908, ift eingeteilt in 10000 unter den | drei Monaten, zu jedem Zinszahlungstermine, jedo

160 000 A , v gts 100000 # , Q

nicht Der Aufsichtsrat d

fortlaufenden Nummern 5001 bis 15000 über je frayestens ¿um 2. Januar 1913 als erstem Rück- 1000 6 [lautende Teilshuldvershreibungen. zablungstermine, gekündigt werden. Die Teilshuldvershreibungen sind an die Order | § 4. Im Falle einer teilweisen Rückfzahlung, die

nur in Beträgen von jedesmal niht weniger als 1 000 000 4 zulässig ist, werden die zu kündigenden Teilshuldvershreibungen im Wege von Auslo ungen bestimmt, welche in den Näumen der Gesellschaft zu notariellem Protokolle vorzunehmen sind. . Die Teilshuldvershreibungen werden vom | Zuglei mit den Nummern der auf Grund vor- 1. Zuli 1908 ab mit jährlich viereinhalb Prozent | hergehender Ziehung gekündigten Teilschuldyer- naträglich in halbjährlihen, am 2. Januar und | shreibungen sind jedesmal au die Nummern der 1. Juli jeden Jahres fälligen Raten verzinst. Die | bereits früher gezogenen, aber noch nit eingelösten Zinsen sind gegen Einlieferung der betreffenden Zins- | Teilshuldvershreibungen bis zu ihrer erjährung zu scheine, außer bei der Kasse der Gesellschaft in | veröffentlichen. Berlin, aus\{ließlich zahlbar 5. Die Rückzahlung der gekündigten Teil- in Berlinz bei der Allgemeinen Elektricitäts- | huldvershreibungen erfolgt aus\ch{ließliß bei den- Gesellschaft, der Berliner Handels - Ge- en Stellen, bet denen die Zinss{eine zahlbar ge- sellschaft, der Direction der Discoato- | stellt sind. Die Verzinsung der Teilshuldvershreibungen hört mit dem Tage auf, an dem sie zur Rückzahlung

Gesellshaft, der Bank für Handel und Industrie, dem Bankhause S. Bleichröder, dem Bankhause Delbrück Leo & Co., der n werden. Wird der Betrag der Teilshuldver- Deutscheu Bauk, der Dresduer Bauk, | shreibungen in Empfang genommen, so müssen zus dem Bankhause Hardy & Co. G. m. b. §., | glei die ausgereihten nd eine, die später als an der Nationalbauk für Deutschland und | dem Fälligkeitstage der Teils uldvershreibungen ver- dem A. Schaaffhausen’scheu Bankverein; | fallen, eingeliefert werden." Für fehlende Zinsscheine raukfurt a, M,: bei der Direction der | wird deren Betrag in Abzug gebracht. Discouto - Gesellschaft, der Dresdner | §8 6. Für die Verjährung des Ansyruchs auf Vank in Fraukfurt a. M., der Filiale | Verzinsung und Rückzahlung der Teilshuldverschrei- der Bank für Haud.l und Industrie, | bungen, sür die Vorlegungsfrist der verlosten Teil- der Fraukfurter Filiale der Deutschen | schuldvershreibungen und der ins\s{eine, sowte für Bauk und dem Bankhause Gebrüder | b-s{hädigte, vernihteie oder abhanden gekommene Sulzbach; Teilshuldvershreibungen, Zins- und Erneuerungs- in Breslau: bei dem Bankhause E. Heimaun ; | seine kommen die Bestimmungen der S8 798—805 in Aachen: bei ‘der Rheinisch - Westfälischen | des Bürgerlichen Geseßbuchs in Anwendung. . Discouto. Gesellschaft Aktieugesellshaft;| § 7. Alle auf diese Anleihe ih beziehenden Be- in Leipzig: bei der Allgemeinen Deutschen | kanntmahungen werden im Deutschen Reichsanzeiger, Credit - Anftalt und deren Abteilung | in dem Berliner Börsen-Courier, in der Berliner Becker & Co. sowie bet der Leipziger Börsen-Zeitung, in der Frankfurter “Gmmes und in

der Berliner Handels-Gesellschaft, Berlin, gestellt und durch Indossament übertragbar. Die Berliner Handels-Gesellshaft wird den Indofssataren der Teil- \chuldvershreibungen aus diesen und aus ihrem ÎIn- T nit verpflichtet.

2

in

Filiale der Deutschen Bauk; der Schlesischen Zeitung sowie nach Ermessen des

in München: bei der Bayerischen Filiale der | Vorstands in sonstigen Blättern veröffentlicht. Deutschen Bauk; Î Geht eines dieser Blätter ein oder wird es un- in Zürich: bei der Schweizerischen Kredit- | zugängig, so bestimmt der Vorstand an dessen Stelle anstalt. ein anderes an demselben Orte erscheinendes Blatt; Jeder Teilshuldvershreibung sind fieben Zins- | der Wechsel wird in den übrigen Blättern bekannt heine, von denen der erste am 2. Januar 1909

gemacht. ällig wird, fowie zwecks Erhebung der zweiten Zins- Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen sheinrethe ein Erneuerungöshein beigegeben. Die | Gläubiger aus den Teilschuldverschceibun en bedarf Ausgabe neuer Zinssheinbogen findet gleihfalls aus- | es in keinem Falle. Zur rechtlichen Wirksamkeit ge- {ließli bei den vorerwähnten Zahlstellen ftatt. nügt jedesmal die Bekanntmahßung im Deutschen § 3. Die Teilshuldvershreibungen {find seitens der | Reichsanzeiger. Gläubiger unkündbar. §8. Die Gesellshaft verpflihtet si, bis zur Ihre Tilgung seitens der Gesellschaft wird inner- | vollständigen Rückzahlung dieser Anleihe keine An- halb von dreißig Jahren, also bis zum 1. Juli 1938 | leihe aufzunehmen, welche deren Gläubigern, abgesehen als legtem Rückzahlungstermin, und zwar zum Nenn- | vom Zinsfuße, ein besseres Necht géwährt, als die werte gesehen. Die Anleibe kann ganz oder zum | vorliegenden Teilshuldvershreibungen. Bei den in den vorstehenden Bedingungen aufgeführten Zahlstellen erfolgt auch eine etwaig®? Konvertierung kostenfret. 2 Ä Die Teilshuldvershreibungen tragen die eigenhändige Unterschrift des Vorstands sowie eines uchführers. Sub Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Elektricitäts-Lieferungs-Gesellshaft für das Geshäftéjahr- 1907 stellen sih wie folgt :

Aktiva. Bilanzkonto. Pasfiva. A S} M Ta

An Anlagekonten der Glektrizitäts- Per Aktienkapitalkonto S __ werke Grundkapital... , [10000 000/— - in eigener Verwaltung . . [13 310 836/62] Schuldverschreibungskapitalkonto Effekten- und Beteiligungs- 44/oTeilschuldvershreibungen 46 konto 5 000 000,— Bestände an Effekten und ausgelost p. 2. 1. 06 Anteilen an G. m. b. H. } 6 457 649/57 6 85 000,— Effektenkautionskonto ausgelost ¡ E (Bt betten 45 443/75 p. 2.1.07 , 88 000,— 173 000,— | 4 827 000|— »- Hypothekenkonto Hypothek auf das Grundstück N S Du Eten ösungskonto des Elektrizitäts- und nicht zur Einlösung vorgezeigt E Oxanien- eins{l. Aufgeld... 3 675|— urg G. m, 6 H... 300000—} Schuldvershreibungseinlösungskonto - Kontokorrentkonto p. 2. 1. 1907 Bankierguthaben nicht zur Einlösung vorgezeigt : 43 205,50 eins{l, Aufgeld... 124% 3 150|— Guthaben bei « Dividendenkonto p. 1906 L: der Betriebs- nit eingelöste Gewinnanteilscheine 200|— Sie U Þ was nicht eingelöste Zinsscheine Elefktricitäts- z Neservefondökonto h werke, vorm. Anfammlung bis 31. 12. 1904, . | 803 541177 E OeEEe L Spezlalreservesondskonio g wek . .. 1277668.03| 1320873|53 Anson lang: bis Zan h L s e aaen E Zugang in 1907 25 000,— | 145 000|— und Installationsmaterial der | Betriebêverwaltungen . . . ,| 269091006] " T gr ngorouto 31. 12. 1906 Avaldebitorenkonto 903 505,66 Hinterlegtes Avalakzept . .| 830 000|— ab Fonds des E.-W. ( « Konto für Lokomobilen und an der Lungwiß . . 143 230,89 M eiaad am 1. Januar 1907 760 274,77 L Les Zugang in 1907 «_._- 170 978,26 931 253/03 i i - Erneuerungsfondskonto Aae E 9013,15 Ansammlung bis 31. 12. 1906 Abschreibung A 9 013,15 as Zugang in 1907 .. 200 715,34 1 471 263/27 „_ Inventarienkonto : i uer E Allgemeinen Elek. n 4) Veltuvet am 1: Zanuax tricitäts-Gesellshaft . . . . .| 457245062 Anschaffungen n jj» Abalakieptkonto 1907. . . . . 320261 Tits der Berliner Handels- T 30: Soeliat S 30 000|— 203,61 Gewinn- und Verkustkoxto Abschreibung 3 202,61 L Reingewinn . . . , s] 1269 552/84 Versicherun zskonto Verteilung: Vortrag aus 1907 1,— Zum ordentlichen Reservefonds: Gezahlte Prämien 1 460,79 Ta uweisung . 54 233,08 ata T6179 Le en, uweisung . 10 S ibung . . 1460,79 1|—}| 4% ende E e TiPrcioung O! Tantieme des Aufsichtsrats einschl. Steuer . 40 350,88 Zum Gratifikations- und : Unterstüßungsfonds. . . 40 000,— 6 9/0 Superdividende . 600 000,— Vortrag auf neue Rechnung 102 743,73 1 259 502,84 24 155 716/53 (Schluß auf der folgenden Seite.) [24 155 716/53