Deutscher Reichsanzeiger
und
es
s
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 5 4 40 ». Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanftalten und Zeitingsspediteitren für Selbstabholer
ou die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Uummern kosten 25S.
M 156.
Berlin, Sonnabend, den 4. Juli, Abends.
Insertionspreis fürden Raum ciner Druckzeile 30 4. Inserate uimmt an: die Königliche Expedition
des Dentshen Reichsanzeigers - und Königlich Preußischen Staatsanzeigers Berliù 8W., Wilhelmftraße Nr. 32.
1908,
Juhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.
Deutsches Reich. Ernennungen 2c.
Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues.
Bekanntmachung, betreffend die Außerkursseßzung der Fünfzig- pfennigstüce der älteren Geprägeform.
Dee B betreffend Abrechnungsstellen im Scheckver- ehre.
Bekanntmachung, b end die Genehmigung von Aenderungen im GeGäftgplane der New York T TiratrAnds Company in New York.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 40 des Reichs-
geseßblatts. Königreih Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Mitteilung, betreffend die Einziehung von Diphtherieheilserum. Bekanntmachung, beireffend cine Preisaufgabe der Königlichen Akademie des Bauwesens. Personalveränderungen in der Armee.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Hüttendirektor Georg Crusius zu Groß-Zlsede im Kreise Peine und dem Hilfspfarrer Johann Nikolaus Richet zu ermer mgen im Kreije Château-Salins den Röten Adlerorden vierter Klasse, i ; dem Oberlandesgerichtsrat a. D., Geheimen Justizrat Ern st Briesen zu Celle und dem Rentmeister a. D., Rechnungsrat lasse Clerck zu Borken den Königlichen Kronenorden dritter €, den Haupilehrern Robert Mitimann zu Ruda im Kreise Zabrze und Wilhelm Pfeiffer zu Frankfurt a. O. und dem Gendarmerieoberwachtmeister a. D. Otto Pelzer zu Berlin den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem früheren Gemeindevorsteher Karl Lehmann zu Sophienthal, bisher in Rehfeld, Kreis Lebus, dem Zollaufseher Schöonmuth zu Züllhow im Kreise Randow und dem Diener riedrich Neidt beim Chemischen Jnstitut der Universität in Marburg das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie dem Gemeindevorsteher Ernst Schneider zu Rotherinne im Kreise Oels, dem bisherigen Gemeindevorsteher Adolf Reimann zu Klein-Rinnersdorf im Kreise Lüben, dem Kunst- steinfabrikanten Heinrich Meldau zu Horneburg im Kreise e, dem Faftor Gottlieb Link zu Königsberg i. Pr., dem Schuhmacherwerkmeister Karl Buchholz zu Friedeberg N.-M., dem Fabrikmeister Gottfried Emonds zu Aachen, dem Zimmerpolier Johann Bähn zu Wesen- dorf im Kreise Templin, dem Schirmmacher Adolf Martinsohn zu Cassel, dem Eisendreher Johann Vogel B Eschweiler im Landkreise Aachen, dem Kocher Friedrich iekefett zu Platkow im Kreise Lebus, dem Hofstatthalter Adolf Mewes zu Weseliß im Kreise Prenzlau, den Wald- vorarbeitern Michael Krenz und Gottlieb Roecker zu Unm Freise Crone: dem Vorarbeiter Jakob
Linden zu Aagen, dem Fabrikarbeiter Christian Neu-
mann zu Landsberg a. W., den Gedingenehmern Friedri ch rager zu Tasdorf, Friedrih Matthes und Wilhelm Shacte 1 Fosborh F Karl
Kil ernicke, Karl Bredereck, Karl bea A Und Karl Kläne zu Kalkberge, Kreis Nieder- barnim, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöhstihreæz Oberhof- und Hausmarschall und Ober- ea rafen zu Eulenburg die Erlaubnis zur nlegung des von Seiner Majestät dem Kaiser von Oester- rei, König von Ungarn ihm verliehenen Großkreuzes des St. Stephanordens mit Brillanten ‘und des von Seiner Majestät dem König von Schweden ihm verliehenen Seraphinen- ordens zu erteilen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht : s x
den nahbenannten Offizieren 2c. die Erlaubnis zur An- legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu er- teilen, und zwar:
des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Shwertern
des Königlih Württembergishen Friedri chsordens:
dem Leutnant von Döhn in der Schußtruppe für Süd- westafrika ;
der N Württembergischen silbernen ilitärverdienstmedaille: dem Sanitätsunteroffizier Keitel in der Schußtruppe für Deuisch-Ostafrika, n Unterzahlmeistern Hauer, Hoche und. Wilhelm, den Unteroffizieren Krauskopf und Hepfer, dem Reiter Odenwald, : sämtlich in der Schußtruppe für Südwestafrika ;
des Ritterkreuzes des Großherzoglich Mecklen- burgischen Greifenordens: dem Leutnant Keil in der Schußtruppe für Deutsch- Ostafrika;
des Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Militärverdienstkreuzes zweiter Klasse:
dem Oberstleutnant Quade, Stabsoffizier in der Stellung eines Regimentskommandeurs im Kommando der Schußtruppen im Reichskolonialamt,
dem Oberstleutnant von Estorff, Kommandeur der Schußtruppe für Südwestafrika,
dem Major Maercker , in der Schußtruppe für Südwest- afrika, Kamerun und des Nordbezirks,
dem Hauptmann Jördens im Kommando der Schuß- truppen im Reichskolonialamt,
dem Hauptmann von Zülow in der Schußtruppe für Südwestafrika, y
dem Gefreiten Böttcher in derselben Schußtruppe;
des Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen M CN P er Dea S L lasse am roten ande:
dem Feldlazaretirendanten Lagemann in der Schußtruppe für Südwestafrika;
des Ehrenritterkreu R N emitSchhwertern des L NbeCIENTI@, ldenburgischen Haus- und Herzogs Peter Friedrich
Verdienstordens des Ludwig: dem Befkleidungsamtsassistenten Strodthoff Schußtruppe für Südwestafrika;
des mit demselbenDrden verbundenenEhrenkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern: dem Unteroffizier Gloe in der Schußtruppe für Süd- westafrika ; des mit dem Herzoglich Braunschweigishen Orden Heinrichs des Löwen verbundenen Verdienstkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern: dem Unteroffizier Dieboldt und dem Gefreiten Lembrecht, beide in der Schußtruppe für Südwestafrika;
in der
des Komturkreuzes L 6 Klasse mit Schwertern |
des Herzoglih Sachjsen-Ernestinishen Hausordens: dem Major Pierer in der Schußtruppe für Südwest- afrika ; sowie der Fürstlih Lippischen goldenen Verdienstmedaille mit Schwertern auf dem Bande:
dem Unterzahlmeister Rackelmann in der Schußtru für Südwestafrika. chußtruppe
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben im N Reichs den Konsul in Riga, Generalkonsul Ohnesseit E Generalkonsul in Odessa zu ernennen geruht.
Seine Majeftät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Rechnungsrevisor bei dem Rechnungshofe des i eg Reichs Möller den Charakter als Mean adofe zu verleihen.
Bekanntmachung,
betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des S E
Vom 25. Zuni 1908. t
Auf Grund der Vorschrift im § 4 Ziffer 1 der Ver- ordnuna, betreffend das Verbot der Einfuhr und der Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Wein- und ti s, vom 4. Zuli 1883 (Reichsgeseßbl. S. 153) be-
mme i: __ “Die Einfuhr aller zur Kategorie der Rebe nicht ge- hörigen Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien, welche aus Pflanzshulen, Gärten oder Gewächshäusern der an der internationalen Reblausfonvention beteiligten
-Pany
Staaten stammen, darf fortan auch über das Großherzog- lih luxemburgische Nebenzollamt T l in be tiati e folgen, wenn die Sendungen mit vorschriftsmäßigen D papieren — vergleiche § 4 Ziffer 3 der vorgenannten Ver- ordnung — versehen sind. Berlin, den 25. Juni 1908. Der Reichskanzler. Jm Auftrage: von Jonquières.
Betanntmamung;
betreffend die Außerkursseßung der Fünfzigpfennig- sttücke der älteren Be Ee eien, G
Vom 27. Juni 1908.
Auf Grund des Artikel 1 Ziffer IT des Geseßes, betreffend Aenderungen im Münzwesen, vom 19. Mai 1908 (Reichs- esehbl. S. 212) hat der Bundesrat die nachfolgenden Be- mmungen getroffen :
S1 Die Fünfzig anes der älteren Geprägeformen mit der Wertangabe „50 Pfennig“ gelten vom 1. Oktober 1908 ab niht mehr als geseßliches Zahlungsmittel. Es ist von diesem Zeitpunkt ab anher den mit der Einlösung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.
2.
Die Fünfzigpfennigfstücke der im § 1 bezeihneten Formen werden bis zum 30. September 1910 bei den NReihs- und Landeskafsen zu ihrem geseßlichen Werte sowohl in Zahlung genommen als au gegen Neichsmünzen umgetauscht. :
Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche (§ 2) findet auf -durchlöcherte und anders als durch den n U talNe I Be im Gewichte verringerte sowie auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung,
Berlin, den 27. Juni 1908.
Der Reichskanzler.
Jn Vertretung: Sydow. S
Bekanntmachung, betreffend Abrechnungsstellen im Scheckverkehre. Vom 1. Juli 1908.
Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Sheckgeseßes vom R 1908 (Réichsgeseßbl. S. 71) hat Dee elde be-
schlossen: Abrechnungsstellen im Sinne des Schecfgeseßes sind die Abrehnungsstelle bei der Reichsbank in a Ld die Bank des Berliner Kassenvereins zu Berlin. Berlin, den 1. Zuli 1908. Der Reichskanzler. Jn Vertretung: von Bethmann Hollweg.
Bekanntmachung.
Der Herr Reichskanzler hat durch Erlaß vom 15. Juni 1908 die von der Nes ork Life Insurance G ins in New York vorgenommenen Aenderungen in dem Geschäftsplane des Betriebs der Versicherung zu festem Termin und der Erlebensfallversiherung genehmigt.
Die Aenderungen betreffen für beide Versicherungsarten Versicherungsbedingungen, Tarife, Gewinnbeteiligung und die im Falle einer Einstellung der Prämienzahlung zu leistenden Gegenwerte.
Berlin, den 30. Juni 1908.
Das Kaiserlihe Aufsichtsamt für Pri L L TIA
Die von heute ab zur Ausgabe gel, | des AONs csehblatis enthält E ange E s e Betanntmachung, betreffend die Verein- O Ver Gent ien A den weGiblseiti en Verkehr : n Deu D. Ju A 1988, uner chlands und Luxemburgs, vom L. ie Bekanntmachung, betreffend Abrehnungs- stellen im Scheckverkehre, vom / Juli 1908 und A ; Nr. 3506 die Bekanntmachung, betreffend die Gestattung des Feilbietens von Bier im Umherziehen, vom 1. Juli 1908. Berlin W., den 4. Juli 1908. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.