1908 / 164 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Jul 1908 18:00:01 GMT) scan diff

[33655] Vereinsbank in Neumünster Aktien Gesellshaft Neumünster.

Außerordentliche Veneralversammlung Doruerstog, den 6. August 1908, Vormittags 106 Uhr, zu Neumünster im Hotel „Kaiserhof“.

e Tagesordnung: Punkt 1. Abänderung des Gesellschaftsvertrags.

Der Gesellschaftsvertrag soll in Zukunft folgende Fassung erhalten:

Titel L. Firma, Sis, Dauer S der Gesellschaft.

Die Firma der Gesell]chaft lautet Vereinsbauk in Neumüufter, Aktien-Gesellschaft, ihr S ist in Neumünster, ihre Zeitdauer un- eshränkt. ;

L Ï Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb von Bank- geshäften aller Art.

8 3.

Die Gesellschaft ist berechtigt, Filialen, Agenturen und Geschäftsstellen zu errihten, au fh bei anderen Unternehmungen dauernd zu beteiligen.

Die Gesellshaft kann auch mit anderen Banken Vereinbarungen über die Ves{äftsführung in gemein- chastlihem Interesse und über die wehselseitige

eteiligung an den QesBülitergebniffen treffen,

e

Kapital uud es der?Gesellschaft.]

Das Grundkapital der esellschaft wird aufg „wei Millionen sechshunderttausend Mark Eltgeleyb Dasselbe wird eingeteilt iu 2600 Stück ktten zu je X 1000, die e cken Inhaber lauten.

Wenn eine Erhöhung des Grundkapitals beschlofsen wird, so hat der Aufsichtsrat unter Beobachtung des N Abf 3 des H.-G.-B. die Modalitäten und den

missionskurs der neuen Emission zu bestimmen. Die Ausgabe von Aktien kann auch zu einem höheren Preis als dem Nennwert erfolgen.

Den Aktien sind Erneuerungsscheine (Talons) und Gewinnanteilsheine (Dividendenscheine) beigefügt. Die Auszabe neuer Gewinnanteilsheine erfolgt nur gegen Rückgabe der S ecngiSeine

" Wenn die Erneuerungsscheine zur Grbebung der neuen Vewinnanteilsbögen binnen Jahresfrist nah dem Zeitpunkte, an w-lchem die neuen Bögen aus- gegeben werden, nit vorgezeigt sind, so werden die neuen Gewinnanteilsheinbögen nebst EGrneuerungs- scheinen den Vorzeigern eh ftien ausgebändigt.

Die Einzahlung der Aktien geshieht nah den Be- stimmungen des Aufsichtsrats.

S 9,

Ein Aktionär, der bei einer Erhöhung des Grund- kapitals den auf * die Aktien eingeforderten Betrag niht zur rechten Zeit einzahlt, hat Zinsen zu H v. H. fürs Jahr von dem Lade an zu entrihten, an welhem die Zahlung hätte geschehen sollen. Außerdem ist für den Fall niht rechtzeitiger Ein- zahlung eine Vertrags\trafe von 10 v. H. des fälligen Betrages zu entrichten.

Erfolgt die Einzahlung niht rechtzeitig, so kann den säumigen Aktionären auf Grund des § 219 ff. des Handelsgeseßbuchs durch Beschluß der Direktion und det Aufsichtsrats für die Zahlung eine Frist mit der Androhung bestimmr werden, daß sie nah dem Verlauf der Frist ihres Anteilrechts und der ge- leisteten Einzahlung Lung erklärt werden.

0.

Bet Aatrag auf Kraftloserklärung von besckädigten, vernichteten oder abhanden gekommenen Aktien, Ge- winnanteilscheinen oder Erneuerungsscheinen kommen die geseßlichen Bestimmungen zur Anwendung.

Dividendenscheine, welche binnen 4 Jahren von ihzer Fälligkeit ab bei der Bank nit vorgelegt werden, verfallen zu Buen der Gesellschaft.

Durch ‘Zeichnung oder Erwerb yon Aktien unter- werfen si die Aktionäre für alle Streitigkeiten mit der Gesellshaft dem ScriWlöltande derselben.

e s Orgauisation BEE Gesellschaft.

Die Organe der Gesellschaft sind:. a. die Direktion, b. der Aufsichtsrat, ö c. die Generalversammlung der Aktionäre. a. Die Direktion.

8 14.

Die Direktion bildet den Gesellschaftsvorstand im Sinne des Handelsgeseßbuchs. Dieselbe besteht aus mindèfstens zwei Mitgliedern; die Wahl der Dixektionsmitglieder erfolgt dur den Aufsichtsrat; die Wahl ist nur gültig, wenn mehr als die Hälfte ter Mitglieder des Aufsihtärats für dieselbe Person

mmt,

15.

Die- Direktion s die Gesellshast gerihtlich und außergerichtlih. Sie hat alle Geschäfte und Angelegenheiten der Gesellschaft, welhe nah dem Ees oder diesem Gesellschaftsvertrage der Be- s{lußfassung der Generalversammlung und des Auf- E nit ausdrücklih vorbehalten sind, zu ühren, ist der Generalversammlung sowie dem Auf- fihtsrat verantwortlich und an den Gesellshafts-

vertrag sowie an die Instruktion des Aufsichtsrats gebunden. s

§ 16.

Alle Urkunden und Erklärungen find für die Ge- sellschaft verbindlid, wenn sie mit deren Firma und der Namensunterschrift entweder

a. yon zwet Direktoren, i

b. von einem Direktor und einem Prokuriften

versehen sind.

17. irektion ernennt und entläßt alle Beamten 2 L lGaft, insoweit deren Wahl niht dem Auf- fhtsrat sazungsgemäß oder nah der Geshäftsocdnung

vorbehalten ist.

i der Direkcion haben die Pflicht, N hes Aufsichtérats an dessen Sihungen mit beratender Stimme teilzunehmen.

§ 19. Direktoren dürfen Kredit bei der Gesellschaft nicht In Anspruch nehmen.

b. Der Auffichtsrat. 20

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestzns 9, höchftens 15 Mitgliedern ; die Zahl derselben bestimmt die zur Wakhl berufene Generalversammlung. Die Miiglieder werden auf 3 Jahre gewählt. Die ausscheidenden Mitglieder sind wieder wählbar.

Grfaßwahlen für ausshz1dende Mitglieder erfolgen für den Rest der Amtsveriode der Ausgeschiedenen, und zwar immer nar in der ordentlichen General- versammlung. Eine außerordentliße Generalver- fammlung jur Vornahme von Ersaßwahlen if nur erforderli), wenn die Zahl der im Amt verbleibenden Mitglieder weniger als eins über die Hälfte der je- weilig festgeseßten Zahl beträgt.

2, Der Austritt aus dem Aufsichtsrate steht jedem Mitgliede nach Ablauf einer dreimonailiGen Kün- digungsfrist frei.

8 22.

Der Aufsichtsrat wählt alljährlich in seiner ersten nah der ordentliGßen Generalversammlung ftatt- findenden Sigung aus seiner Mitte für die Dauer eines Jahres einen Vorsitzenden und einen Stell- vertreter desselben. Der Aufsichtsrat hee über die Verteilung der Ges{äfte unter seinen Mitgliedern. Gr versammelt sich auf Einladung seines Vorsizenden oder dessen Stellvertreters oder au, wenn zwei seiner Mitglieder oder die Direktion darauf autragen.

23. Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse des Auf- sihhtérats find Protokolle zu führen. Dieselben find vom Vorsiyenden und mindestens einem Mitgliede, das der Sitzung beigewohnt hat, zu unterzeihnen. Zur Beschlußfassung des Auffichtsrats ist erforderli, daß die Hälfte der jeweilig festgeseßten Zahl von Mitgliedern anwesend ist. Bei Stimmengleichheit- entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Sind in etner Sißung weder der Vorsitzende noh dessen Stellvertreter egen ia so wählen die anwesenden Aufsihtsratsmitglieder für die betr. Sißung einen Vorsitzenden. Im Falle der Stimmengleichheit bet A entscheidet das Los.

Der Aufsichtsrat wiro durch seinen Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter vertreten. Beide werden durch die öffeutlihe Bekanntma#ung threr Wahl legitimiert. Alle von dem Aufsichtsrat zu erlassenden Schriften und Bekanntmachungen sind von dessen Vorsißendem oder Stellvertreter mit der Firma:

Vereinsbank in Neumünster, Aktien-Gesellschaft,

Der Aufsichtsrat zu unterzeichnen.

8 95. um Geschäftökreise des Aufsichtsrats gehören insbesondere folgende Angelegenheiten : a. Die Gesczäftsführung der Direktion in Gemäß- heit der geseßlichen Bestimmungen zu über-

wachen.

b, Dke Gesellschaft gegen die Direktion gerihtlich und außergerichilih zu vertreten.

c. Die Mitglieder der Direktion, deren Stellver- treter sowie Prokuristen zu ernennen und zu liegen und Verträge mit denselben akbzu-

eßen. ;

d. Der Diriktion Instruktionen zu erteilen.

6. Erwerbungen und Veräußerungea von Grund- stücken zu genehmigen.

f. Direktoren, sobald es notwendig E bis zur Entscheidung der demnähst zu berufenden Generalversammlung von ihren Aemtern zu ent- binden und wegen einstweiliger Besorgung der betr. Geschäfte das Nötige zu verfügen.

g. Gehälter, Tantiemen und besondere Honorare der Direktion zu vewilligen.

h. Revisoren behufs \pezteller Prüfung der Bücher und Bilanzen zu bestellen.

i. Die Kassen, Bücher, Wert- und Vermögen3- bestände jährli mindeftens zweimal etner ge- nauen Revision zu unterziehen.

k. Die Jahresrechnungen, “Bilanzen und Vor- [hlâge zur Gewinnverteilung zu prüfen und arüber alljährlih der Generalversammlung Be-

L Aeubezunges bes Statuis, bié TebieliS Üe Kais . Aenderungen des Statuts, die ledig e Fafsun betreffen, zu HelWiehen, e

Die Mitglieder des-Aufsichtsrais erhalten außer

dem EGrfaß für alle durch ihre Dienstleistungen ver- anlaßten Auslagen und Aufwendungen insgesamt gemäß § 245 H.-S.-B. zehn vom Hundert vom Reingewinn und außerdem jedes einzelne Mitglied desselben eine garantierte Jahresvergütung von

Der Anspru auf zehn vom Hundect von Rein- gewinn bleibt gegenftandslos, falls nit die Aktionäre nah Vornahme aller Abschreibungen und Rücklagen vorweg 4 v. H. Gewinnanteil S das Aktienkapital erhalten haben.

c. Generalversammlung.

Innerhalb 3 Monaten nach Schluß des Geshäfts- jahres ist die ordentlihz Generalversammlung durch den Vorstand zu berufen. M

Jede sazungsgemäß zusammenberufene General-

\chienenen Aktionäre S R:

Die Einladung zu den Generalversammlungen er- folgt durch die Direktion, soweit niht na dem Geseß auch andere Personen dazu berufen sind. Sie ist mindeftens 2 Wochen vor dem Tage der General- versammlung unter Angabe der Tagesordnung öffent- lih bekaunt zu machen.

Außerordentliche Generalversammlungen find ein-

E e Beschluß einer ordentliGen Generalver-

ammlun

b. Len der Aufsitsrat oder die Direktion es für erforderli erachten,

c. rio R Era von Aktionären, deren Anteile zusammen den 20sten Teil des emittierten Aktien- kapitals erreichen, wenn sie einen der General- versanmlung vorzulegenden formulierten Antrag unter Angabe des Zweckes und der Gründe dem Aufsichtsrat einreihzn und zuglei ihre Aktien bei der Direktion der Gesellschaft hinterlegen. In diesem Falle ist die Versammlung binnen 10 Tagen nach Eingang des Antrages und zwar mit tlsevung des nah dem el Galteveriag zulässig möglichst ven Termines einzuberufen.

Die Leitung der Generalversammlung eht dem Vorfißenden des Aufsichtsrats oder dessen Stellver:

44 1000,— welhe auf Unkostenkonto verbucht wird. | \

versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der er- |

treter oder einem vom Aufsihisrat zu bestimm: nden sonstigen Mitgliede desselben zu.

Die Art und Weise der Abstimmung hat der Vor- figende der Versammlung zu bestimmen, au ernennt derselbe die Stimmzähler. Der Vorsitzende kann die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung au abweihend von der E end festsezen.

„Zur Teilnahme an ver Generalversammlung sind sämtliche Aktionäre berechtigt.

Aktionäre, die thr Stimmreht ausüben wollen, müssen ihre Aktien oder die entsprehenden Hinter- legungéscheine der Reichsbank, oder eines deutschen Notars mindestens drei Tage vor der Generalver- fammlung bei der Direktion der Gesellschaft oder bei denjenigen Stellen, welge der Aufsichtörat zu diesem Pee bezeichnet, gegen eine Empfangsbescheinigung

interlegen und bis nah der Generalversammlung hinterlegt lafsen.

Aktionäre, die nicht persönli erscheinen, haben ihre VollmaŸten ihres Vertreters spätestens 3 Tage vor dem S E in den üblichen Geschäftsstunden bei der GesellsWaft zu hinterlegen.

Ueber die Hinterlegung der Aktien werden seitens des Vorstandes Einpsan, esheine autgestellt, welche als Sinlaarten zur Generalversammlung dienen und in welchen die Siumegiaul vermerkt wird.

8 33.

Auf jede Aktie zu 4 1000 entfällt eine Stimme; niemand kann jedoch das Stimmrecht für mehr als den zehnten Teil aller Aktien ausüben.

Aktionäre, die ducch eine Beschlußfassung entlastet oder von einer Verpflichtung befreit werden wollen, haben hierbei kein Stimmrecht und können ein solches auch nit für andere ausüben.

8 34.

Die Beschlüfse der Generalversammlung haben für jeden Aktionär bindende Kraft und werden nach Stimmenmehrheit der bei der Abstimmung ver- tretenen Aktien gefeßt. Bei Smet ist ein Antrag als abgelehnt ju betraten. Bei Wahlen entsheidet relative Stimmenmehrheit und bei U das Los.

Eine Mehrheit von drei Vierteln des in der Ge- neralversammlung vertretenen Grundkapitals ist er- forderliÞ zu Bes{lüfsen, über Abänderung oder Ergänzung des Statuts, über Vermehrung oder Verminderung des Grundkapitals und über Auf- löfung der Gesellschaft oder Vereinigung derselben mit ‘etner anderen.

3D:

Anträge, welche in der Generalversammlung zur Beschlußfassung kommen sollen, müssen \o zeitig, daß sie noch auf die Tagesordnung der zu berufenden Generalversammlung geseht werden kdnnen, beim Vorstande \{riftli® eingereiht werden und vom 20sten Teil des n unterftüßt sein.

Ueber Gegenstände, wel&e nicht auf der Tage3- ordnung stehen, kann mit Genehmigung der General- versammlung zwar beraten, aber nit beschlossen werden, mit Ausnahme des Antrages auf Berufung einer außerordenilihen E ug,

Die in den jährliGen ordentlihen Generakver- sammlungen zur Verhandlung zu bringenden Gegen- stände sind:

a. A Jahresberiht über die Geschäfte der Ge-

Gie i

b die Rechnungsablegung mit dem Bericht des

Belge

c. Beschlußfassung über die Rechnungsablegung,

d. Wahl der Mitglieder des Aufsihtsrates, s

6. Beratung und Beschlußfassung über Anträge der Direktion, des Aufsichtsrates oder einzelner

Aktionäre. Titel V. Bilauz, Vewinuvexteilung und Reservefonds.

_Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalender- jahr. Am Ende eines jeden Jahres wird eine voll- ständige Inventur aufgenommen und die Bilanz ge- zogen. Für die fitelung der Bilanz sind die Vorschristen des Handelsgeseßbuhs maßgebend. Die Aufnahme der Aktiven erfolgt nach \trengen kauf- männis{en Grundsägen.

Die Direktion hat die Bilanz nebst Gewinn- und ea sowie cinen Geschäftsbericht für das verflossene Geschäftejahr gemäß §8 27 des Gesell- [gal perirages dem Aufsichisrat sowie mit dessen

emerkungen der Generalversammlung vorzulegen. Nach erfolgter Genehmigung dur die Generalver- ammlung werden die Bilanz sowte die Gewinn- und Verlustrechnung unverzüglich durch die Direktion in den Gesellschaftsblätiern Uns gemacht.

Zur Deckung eines aus der Bilanz si etwa er- R Verlustes ift cin Resecvefonds zu bilden. n denselben fließen a. bon dem jährlihen Reingzroinn mindesten8-5 9/0, bis derselbe die geseßliche Höhe von 10 9/9 des Grundkapitals erreih1 hat, b. das Aufgeld bei Nen neuer Aktien.

8 40. Von dem nach Rü@legung der Reserven und etwaigen von der Generalversammlung zu ge- nehmigenden SonderrüClagen- verbleibenden Rein- ewinn werden zunähst 49/9 auf das eingezahlte ktienkapital als Dividende an die Aktionäre verteilt. Von dem dann noch verbleibenden Ueberschuß

werden h 1) die dem Aufsichtsrat nah § 26 zustehenden Tantiemen berechnet, 2) der dann verbleibende Rest als weitere Divi- dende auf das eingezahlte Aktienkapital an die Aktionäre verteilt, sofera die Generalversamm-

[ung nit etwas anderes beschließen sollte. Bekauntmachungen O SVesellschaftsblätter.

Die von der Gesell\chaft au eyeuen Bekannt» machungen werden mit der Unterschrift „Die Direktion“ oder „Der Aufsichtsrat", je nahdem die Bekanntmachung zur Zuständigkeit des einen oder anderen Organs gehört, erlassen, und zwar im „Deutschen Reicbeanzeiger*, im neen Courier* und im „Generalanzeiger für Neumünster“. Sollte eins der gedahten Blätter ein genügt die Bekanntmachung in den verblei D)

& 5

ehen, so enden.

és

Das vorstehende Statut tritt mit d Siulxaquag in das Handelsregister in S E s Punkt 2. Beschlußfassung über die Echöhung des Grundkapitals um 46 400 000 dur Ausgabe

neuer, auf vzn Inhaber lautender vollbejzahlter

Aktien über je 1000 4, Festsegung der Modalitäten dieser Aktienausgabe sowie Gr- mächtigung und Beaufiragung des Aufsichts- rats, die durch die Kapitalserhöhung bedingte Abänderung im § 2 des Gesellschaftsvertrages nah dur{hgeführter Kapitalserhöhung vor“ zunehmen.

unkt 3. Wahlen zum Aufsichtérat. insihtlih der Teilnahme an der Generalber fammlung, des nupunkies und des Oites der

Hinterlegung der Äktien wird auf die 88 30 u. ff-

des Gesellshaftsvertrages verwiesen.

Neumünster, den 10. Juli 1908. Der Auffichtsrat. Rechtsanwalt Mylord, Vorsizender.

E A e eibattag des Liquidators dev

Aktiengesellschaft für Motor und Motor:

fahrzengbau vorm. Cudell und Co. in Aachen, in Liquidation,

Rechtsauwalt Dr. Haus Nellessen zu Aachet-

Vermögeusbericht.

Der kich nag der vorigjäbrigen Bilanz ergeben" Vermögensüberschuß ist, in Gemäßheit des Genen versammlungsprotokolls vor Notar Dr. Greven Aachen vom 19. Januar 1907 (Neg.-Nr. 43 1907), an die fämtlihen Gläubiger nah Maßg e ihrer Forderungen verteilt worden. 2

1) Die Aktiven Peliehen aus einem Depot M 300 6 bet Paul Cudell und einem Depot vol Ten tete tale Lee Prot M

7 eide Veiräge \{chwe 7 N E ahlung n detE: Sten Proze

in Prozeßsahe Cudell ‘/. Cudell; der Betrag muß dur Kostenfestseßung ermittelt werden. LuB

Demgegenüber bestehen an Passiven:

1) eine Forderung des Kaufmanns Adolf Heute ¿zu Aa&en, welcher die Kosten im Prozesse Cudell ‘|- Cudell vorgeshofsen hat. Zur Ausgleichung is dem- selben durch die Generalversammlung der oben unter 2 erwähnte Kostenanspruh abgetreten worden;

2) eine Honorarforderung der Retzanwälte Dr- Nellefssen & Dechamps aus Führung von Prozessen und für die Erledigung der Liquidation. Zur Aus- gleihung find denselben die unter 1 erwähnten Ver-

mögensftüde übertragen worden. 0

Der Liquidator: Dr. H. Nellessen, Rechtsanwalt.

[34056] “Aktien-Gesellshaft Kleinbahn Casekow-Pencun-Oder.

Die ren Aktionäre werden hierdurch zu der am Frrita , den 31. Juli, 1908, "Bor mittags 10 Uhr, im Kreishause zu Stettin, Große Domstr. 1, stattfindenden ordeutlichet Seneralversammlung ergebenst eingeladen. j

Tagesorduung :

1) Bericht des Vorstands und Aufsichtsrats über dea Vermögenéstand und die Verhältnisse der S NISaff während des verflossenen Geschäfts ahres.

2) Genehmigung der Bilanz. E

3) Erteilung der Entlaftung an den Vorstand [s Auffihtsrat.

4) Wahl von 2 Aufsihtsratsmitgliedern.

5) Uebertragung von 46 1000 Aktien. Sn

6) Aufnahme einer Anleihe von 6 130 is Ver-

Geschäfteberiht, Bilanz sowie Gewinn- 10 im bis 30. Juli 1 in Stettin,

lustceeGaung liegen vom 14. Geschäftslokal der Gesellschaft Dit d a “Suli 1908 tettiu, ; i Der ftellvectretende Vorsitzende

-des Auffichtsrats:

von der Dsten___—

Die Aktionäre der Industrie-Land-Aktienges l} #2 in Breinen werden bierdurch zu der am L Uhr- den 21. August 1908, Vormittags Es usen im Geschäftslokale dcs Herrn E. C. Weyya

[33651

Bremen, stattfindenden Generalversammlung

gebenst eingeladen.

Tagesorduung : E 1) Beriéterstattung und Beschtußfafung über die

nd M Genehmigung des Abschlusses pro 1907/08 U A des ito und Aufsichtsrats -

a e Br 2) Auffihtsratswabl. s Bb Anüibung, des Stimmrechts sind gemäß 8 17 des Statuts die Aktien spätestens C 18. August 1908 bei dem Bankhause E- D Weyhausen in Bremen zu hinterlegen.

Vremen, den 11. Juli 1908. Judustric-Laud. Aktieugesellschaft.

R. Dunkel.

[33663] fabrik zu Vriláge i. W. für das Jahr 1907:

S

Aktiva f 693 Ammobillenkonto R 349 4e 5 Ua eno S 118 S = Maschinen- und Mobilienkonto , 1250 1/21 Bortate A S E 104 s 24 AUB ande n E 42 995/36 Kasse Und Wesel “E E 10225

Pasfiva. Atieitapitellemo Os 50 Hypotbekenkonto . 68 500 Grundschuldkonto. ... ..«-- 288 866/91 Stet torentouto E E Se 2 4976 10 elkrederekonto G 739 843101

Gewinn- und Verluftkonto. —=

Einnahme. Warenkonto L 6 ahitonto «L Sie ee ingofenkonto . . Belxiebölonto ¿e

Abd Ausgabe. reibungen l oi so e t „, den 1. Jan. 1908.

Brünn. A Vorstaud.

nspruch auf CGrsaÿ von Kosten in eint ]

-| Vilanz der Lüdeuscheider Portlaud Cement