1908 / 269 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Nov 1908 18:00:01 GMT) scan diff

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S Außerdem wurden Durchschnitts,| Am vorigen arkttage gering mittel gut Verkaufte Verkaufs- preis Markttage Spalte I For î UL E ah übersckch1äg Markiorte Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge wert 1 Doppel- eri, ‘Shähung verkauft | nfedrigster | höchster | niedrigster | höhfler | niedrigster | höchster [Doppelzentner ¿entner preis dem j D op tes n M M M M M6 M M M M (Pre S Keruen (euthülfter Spelz, Dinkel, Feseu). L O 20 20 20801 210 I E 3068 1 9067 T 2000 L l No SU: 12. Laaer S = z 16.50 16,50 Î : S S s o 16,90 16.99 17,25 17225 00 17,50 30 517 17,23 17/23 DSUIS : T Wongrowiß n A S 15,40 15,50 15,60 15,80 15,89 16,09 80 1264 15,80 15,60 L e reo s S E 15,20 16,10 16,20 16 6) 16,70 17,30 Z Z Z S « Sieg 16,10 16 30 16,50 16.70 16,90 17,10 2 " Ditshberg f Sl 16,20 16,20 16,80 16,80 17,20 17,20 Ï : x Rab a L ENS s E = La 16,70 16,80 1710 28 643 1675 16,70 | 5.11, 30 v I E 16,00 16 40 16 83 17,20 17,60 18,00 2 Í : s L Oa = =ck 16,80 16,80 17,30 17,39 : S Weibern S S 16,50 16,89 16,80 17,10 17,10 17.40 100 1 700 17,00 17,40 D 20 & U a o o s S 16 00 16,00 17,09 17,00 430 7 095 16,50 16,50 11S 39 2 Dobel G —— 16,00 16 40 16,80 17,00 L Raa S = 17,00 | 17,00 a = 43 731 17,00 16,90 | 5.11. Neubrandenburg Q E 16,50 16 50 990 14 850 16,50 16,20 S1 1 800 z Château-Salins . : S 17,20 17,40 E s - : : : Serfte. 12, Landoberg g Wo 17,60 17,60 - s # Bongromt 15,49 15,80 16,00 16 20 16,40 16,60 20 320 16,00 16,00 5,11. d G, Breslan. 14,09 14,30 14,40 14,70 14,80 15,00 S . D x S . Braugerste 17,50 17,90 18,00 18,50 s 7 A S 16,80 17,00 17,80 18,00 18 89 19,00 z Dirsber0 t. S E 15,00 15,00 18,50 18,50 2 34 17,03 16,50 5.11. S Ratibor E S 16.60 16 09 17,70 17,70 2 150 36 228 16,85 16,83 5.11. 40 ï Le 15,20 16,60 17,00 17,40 17,80 18,20 s E S z Inn E 16,25 1625 | 17,00 17.09 . 5 Geldern s E 13,70 14,00 14,00 14,30 14,39 14,70 30 425 14,17 s 10 Db S E S - 19,50 20,50 Es : : L Langenau Wt S 18,00 18 40 18 60 18,80 19,00 19.00 257 4 824 18,77 18,87 S1 x Nastatt . o s oa e Seb 17,50 17,50 18,50 18,59 19,00 19,00 14 259 18,50 18,90 Ll: L Z MeUbrandeubltl 8 17.00 17 00 18,20 18,20 400 7 040 17,60 17,20 | 29, 10. 80I - Château-Salins 18 50 19,60 -—- ; . ¿ aser. E 12, SAndo bera e S _— f E 16,00 : . : E O S 16,25 16.25 16.50 16,50 16 75 16,75 50 829 16.50 16,33 5. 11, s ; Nor 1360 14,60 14.70 14,80 14,90 15,00 50 737 14,74 1450| 511 ; S Belau S A: E 14,00 14,80 14,90 15,40 15.50 16 00 . . 2 2 S e 100 E a 15,60 B80 A S 367 1467 1467 L 7 irs{berg i. ; s E E 4 4,63 14,60 z 1 1 t - 11 z Mb R A = E S 15,20 15,40 680 10 404 15,30 15,40 | 5.11. 20 Z Rob E ä S 14 40 14,60 14,80 15 00 15 20 15 49 Z . s : E Göttingen . , A R 16,25 16,25 16 60 16 60 950 Geben s n E s 1600| 1650 \ 1560| 1600 (1600| 216/50 60 2 15,83 15,83 | 5.11, 20 E Neu S . alter Es E = S 16,50 16,59 20 30 16,50 1650 | 11.11, 5 7 e e a f S «neter | 1300| 1300| 1460 | 1400| 1600 || 16,00 160 R E 15 Ss et S A S S S 16,00 | 1600 5 DAs Pat S600 E H 5 s aube E 16,32 16,32 16,40 16,40 16,80 16 80 15 16,37 160 E ; : en 14.00 15,00 15.50 15 70 3 3 890 - é Winne S 15,60 15,80 16 00 16 00 16 20 16,30 2 189 160 15,68 | 29. 10. S « Laügenqutl Wriibg. e s 16 00 16,26 E D 11 187 T 16,10 | 5.11, “a [Malstatt E E El IGbOR I E 1660 (1700| 1700 1750| 1750 16 050 1605 a A S Neubrandenburg. S = S 15 89 15,80 16.30 16,30 1 000 1605 | 15,85 5. 11. 2 060 E r L E e S f volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der DurGsGnittopreis wird aus den unabgerundeten Zabl bere Be en, Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle abgerun iri ablen el Sas Stri (e de E Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nit vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den legten ses Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

Berlin, den 13. November 1908.

Deutscher Reichstag. 160. Sißung vom 12. November 1908, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

_ Nah Ueberweisung der „Rechnung der Kasse der Oberrechnungskammer für das Rechnungsjahr 1906 bezüglih des die Reichsverwaltung betreffenden Teils an die Rehnungskommission tritt das Haus in die erste Beratung der Rechnung über den Haushalt der afr O Schußgebiete, des Schuß gebiets Neu-

uinea, der Verwaltung der Karolinen, Palau- nseln und Marianen sowie des Shußgebiets Samoa für das Rechnungsjahr 1900 ein.

Abg. Erzberger (Zentr.): Jeht bekommen wir erst die Rechs nung über die Schußgebiete für 1900. Acht Jahre R darüber hin- gegangen. Was hat es für einen Zweck, wenn der Nechnungshof uns nah aht Jahren bescheinigt, ob nach dem Etat verfahren ist. Es finden si in den Rügen des Renungshofs wirkliche Kuriositäten von Verstößen gegen den Etat. Es wird z. B. in Ostafrika noch ein Offizier aufg: führt, der {hon längst aus dem Heer gaus- geschieden und Mitglicd des Hauses geworden ist. Cine solche Rechnungslegung ist ein offenkundiger Hohn auf etne geordnete Buch- führung. Es muß vor allem rasher Rechnung gelegt werden. Wann follen uns die Nehnungen für die Jahre 1991 bis 1904 vorgelegt werden? Die Budgeikommission hat im leßten Winter die dankens- werte Anregung gegeben ,_daß für den südwestafrikanischen Krieg wenigstens eine verkürzte Nehxaung vorgelegt werde. Wir müssen eventuell durch* ein Gesey sfol@e Verschleppung verhindern. Man hatte geglaubt, daß das neue Regime Dernburgs etwas rascher arbeiten würde. Besonders muß ih die Nüge des Nehnungshofes

«Über die ostafrikanishe Verwaltung e:wähnen. Man tâôlt den Rehnungthof immer für eine bureaukratishe Behörde, aber man sollte dankkar sein, daß wenigstens eine Institution vorhanden ist, welche die Verstöße gegen die Gesehe rügt. Im Auswärtigen Amt wird ein \huldiger Beamter einfa zur Disposilion gestellt, aber der Gouverneur von Ditafrika verletzt offenfundig strikte Vorschriften der Geseßgebung. Es müßte ein Di*ziplinarverfahren gegen die Beamten dort ein- geleitet werden. Das liegt im ee des Budgetrechts des Reichs- tages. Wozu plagen wir uns in der L udgetkommission damit, einen sahmäßigen Etat fertigzubrigen, wenn nacher die Beamten gerade die Arbeiten ausführen und Gelder daiür autgeben, die wir in der Kommission abgelehnt haben? Man bekommt den Eind.uck, daß die Verhältnisse in den Kolonien noch ganz unreif und unfertig sind. Da könnten wir lieber den Etat ganz aufheben und der Regierung ein Paushquantum bewilligen. Im ofstafrikanisckden Etat wird z. B. ein Beamter geführt, ter hier an der Zentralstelle in Berlin beschäftigt ist, und ebenfo wird im Etat für Kamerun ein Haupt- mann ge[ührt, der gar niht in Kaäwecun war, sondern beim Ober- kToaimando in Berlin. Das ist eine offenkundige Verleßung des Budgetrechbtes des Reichstages. Die Verwaltung in Ostafrika verfährt wie ein Viz:könig und hält sih gar nicht an die Vorschuiften des Etats. Das ist ein ostafrikanisher Ableger des gestern hier fritifierten persönlichen Regiments. Es ist geradezu unerhört, daß ber damalige Gouverneur von Ostsfrika sich an Beshlüfe des Reichstages gar nit kehrt. Solche Tatsachen find au) nit geeignet, die Berufsfceudigkeit der Beamten im Rechnungshof zu erböhen. Bezeichnend ist es au, daß der

Kaiserliches Statiftisbes Amt. van der Borght.

Was gedenkt nun die Verwaltung zu tun, um die betreffenden Beamten zur Rechenschaft zu ziehen? Gedenkt sie die Disziplinaruntersuchung gegen die Beamten einzuleiten und sie zivilrehtlih zur Zurückbezahlung der betreffenden Summen anzuhalten? Die Beratung der Rehnungs- kommission müßte so lange warten, bis darüber eine bestimmte Aus- kunft gewährt ist. Auch in Südwestafrika muß nach den Rügen des Rechnungshofs merkwürdig gewirtschaftet worden sein. Dieser hat festgestellt, daß es an Nahweisen für die den deutschen Ansiedlern bewilligten Unterstüßungen fehlt. Es läßt sich gar nit mehr fest- stelien, wer die Beihilfen bekommen hat. Dadurch wird den aller- \chlimmsten Vermutungen Tür und Tor geöffnet, die ih gar nicht aus- sprehen will, weil es Vermutungen sind. Es feblt auch die Führung des Verwendurgsnachweises der bewilligten 2315580 1 für Eisen- bahnbautenmaterial. Man komme urs nit damit, daß es sich um afrikanishe Verhältnisse handelt! Man muß mindestens nachweisen können, wo das Material in Europa bezcgen ist, und wohin es in Afrika gelangt ist. Es würde die Wirkung dieser nackten Tat- sachen ungemein abschwähen, wenn ih noch längere Betrachtungen daran knüpfte. Aber die Frage ist wohl berechtigt, was die Regierung gegen die betreffenden Beamten zu tun gedenkt. Es wird überhaupt hier viel zu wentg über diese Dinge debattiert. Ich möchte den Herren von der Rechnungskommission dringend nahe legen, auf diesem Gebiete hart zu bleiben, absolut -nicht nachzugeben, um dem von den betr: fenden Beamten so schwer gefährdeten und verletten Budget- in des Reichstags mit allem Nahtruck zu seinem Rechte zu ver- elfen.

Direkior im Reichskolonialamt Dr. Co nze: Die Verzögerung der Vorlegung der Rechnung ist ja sehr bedauerlich. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß von 1896 bis 1900 die ganzen Rechnungen in sehr kurzer Folge in anderthalb Jahren vorgelegt worden sind. Die Rechnungen von 1901, 1902, 1903 sind {on seit längerer Zeit. vorgelegt, _ und die von 1904 ist jeßt zugegangen. Der Rechnungshof kann die Prüfung der ReHnungen nicht ab- schließen und sie nit an die gesetzgebenden Körperschaften gelangen lassen, bevor die geseßgebenden Körperschaften ihrerseits den ent- spre@enden Haushalt erledigt baben. Es ist daher erklärlich, daß die Rehnungen langsamer vorgelegt worden sind. Manche Fehler in der früheren Buchführung Es sih vielleißt au damit er- klären, daß die Ausbildung tes Etats von Anfang an keine sehr vollkommene war. Vieles trug den Charakter eines Pauscquantums. Solange ein Reservefonds in dem Etat stand mit dem ausdrück- lihen Vermerk „Zu unvorbergesehenen Ausgaben“ und mit dem Dis- positivvermerk, daß diesem Nefecvefonds alle Mehreinnahmen und Minderausgaben zufließen sollten, war ibm allerdings der Charakter cines Pauschquantums aufgeprägt. Daher ist es erklärlid, wenn fi die Gouverneure niht mit der Strenge, wie es wohl hätte gesWeben müssen, an tie einzelnen Kapitel und Titel und deren Zweck- bestimmungen gehalten haben. Ich will damit nicht alles ent- huldigen, was vorgekommen is. Der Vorredner hat eine ganze Reihe einz:lner Fälle angeführt, auf die ih hier nicht eingehen kaun. Es wird abrr über. jetea einzelnen Fall die ausführlicste Auskunft in der Re&n»ngskommission gegeben werden. Bei der Gelegenheit wird au geprüst werden, ob nah irgend einer Seite ein verfolgbares Ver- schulden eines Beamten vorliect. Es wird -dabei sowobl die Dig ziplinarfrage wie auch der zivilcechtliche Anspruch nötigenfalls Gegen- stand der Erörterung bilden.

Abg. Noske (Soz.): Der Steuerzahler nuß darán erinnert

Reichstag 200 000 1 für Bauten bewilligt, und daß die Verwaltung in Oftafrik- 600 030 6 ars.ibt. Der Rechnungshof bat aud ei einer anderen Position festgestellt, daß dle Nechnungen zum Teil

werden, in wie unerhört:r Weise mit den Beträgen cewirts{aftet | worten ist, die er Lat aufbringen müsen. Ganz entschieden muß ih d.r Meinung entgegeutreten, daß die Gouverneure zu der Auf-

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sehr mangelhaft aufgestellt urd daß keine Belege vorhanden sind. | faffung gelangen konnten, die vom Reichstag bewilligten Gelder

tellten eine Art Pausc{quantum dar, mit dem fie so wirtshaften Pen, wie es ihnen in den Kram paßte. Dem Steuerzahler muß das Verständnis absolut abgehen, wie es möglich gewesen ist, daß jahrelang hindurch hier in Berlin Kolonialbeamte mit Kolonial- gehältern haben fißen können, die niemals die Kolonie gesehen haben. Das erinnert an die allershlimmftien Zeiten der Kolonialschlamperei. Charakteristisch ist es, daß in Ostafrika Gelder verausgabt sind, die von der Kolonialverwaltung ursprünglih verlangt waren, deren Be- willigung aber der Reichstag abgelehnt hatte. (Zuruf bei den Sozial- demokraten : Wer war der Gouverneur ?) Es üt von ‘Interesse fest- zustellen, daß der damalige Gouverneur von Oftafrika unser jeßige Kollege von Liebert war. Wir haben das zweifelhafte Vergnügen gehabt, ihn sch uns hier als Sachverständigen vorstellen zu sehen- Was der Rechnungshof festgestellt hat, ist geeignet, auf die Sal verständigkcit und die ganze Amtsführung des Gouverneurs von Lieber ein außerordentli bezeihnendes Licht zu werfen. Jch frage mit del! Kollegen Erzberger: Was gedenkt die Kolonialverwaltung angesicht® diescr skandalösen Feststellung zu tun? ; Í :

Präsident Graf zu Stolberg: Jh bitte, in bezug auf einen Reichstagskollegen nicht den Ausdruck „skandalöse Feststellung“ gebrauchen.

Abg. Noske (fortfahrend) S darüber, wie die Amtsführung des Gouverneurs Liebert nach diese! Feststelungen zu charakterisieren ist, ruhig dem Hause überlassen. G

wäre bon außerordentliher Wichtigkeit, jeßt zu er ahren, ob da j Dizsziplinarrecht nit Beitimmungen darüber epa daß ein Be

amter, der in so \{hroffen Gegensa S Sd sich geftellt hat, unter Antlaze gebört. : Abg. Gan rit ann der Vorredner wirklich dem Hause überlafsen. die Wo d:8. Abg. Noske in keiner Wrise billigen wird. Die Veckicnils des damaligen Gouverneurs waren so groß, daß ibm die Sympathit des Hauses unter allen Umstäuden zur Seite stebt. Wi! Pen dohch vernommen, daß jeßt in ter furzen Frist von an a Jahren fünf echnungen vorgelegt worden sind? wan bätte also doch ein milderes Urteil fällen solle# f Herren wollen „gerecht" sein; es ist keine Gerechtigkeit, je A E anzugreifen, die gar niht mehr an der Spitze stehen. S bsy ei t Rechnungskommission findet beim Hause volle Anerkennu# ge ihr so wie den Frauen: die besten sind diejenigen, j der ‘Prüf ing u enigflen spriht. Der Reichetag is ja au) ee rüfung und Erledigung der Uebcrsichten zurüdgeblieben) iy a Io in seinem Urteil vorsichtig sein. Wie soll es mög en Ei "6 n eem Feldzuge über alle verausgabten Gelder Quittun N IT Ugen Sa, Jebt sehen Sie ein, daß es ein r!) Jh meln s. Noëfe war. (Präsident: Herr Abgeordnettl) I E den Auêsdruck zurü! In der Kommission soll ja port i Es enden Quittungen genaue Auskunft gegeben werde"; auch er Lite Play für eingehezde Prüfung; dort allein B ¿en schieden werden können, ob Megreß : mien genommen werden faan, und ob eyeatuell b ung gegen erlafsene Verfügungen vorliegt. Jch bin odar i haf É ge Gouverneure, wenn es um große Auègeben gehandtL hen el der Zentralbehörde angefragt und deren Zustimmung erlangt r E Oberrenungskammer ist, wenn fie Kleinigkeiten bery0 R die Gesetzgebung dazu genötigt. Wir müsen rdsäßen ce onungslegung für die Kolonien durhaus zu anderen Gru mit d ergehen. Der Staatssekretär dez Neichskolonialamts fonte e er Oberrechnungskammer in Verbindung schen, um eine a!

¿u Beschlüssen - der Volks gestellt werden kann, wie £5

Jedeafalls kann ih das Urteil *

(Rp.): Das Urteil über den Abg. von Liebett *