1908 / 269 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Nov 1908 18:00:01 GMT) scan diff

den Bedürfnissen der Kolonien mehr an . gepaßte Nehuungslegung herbei- E upren: Wir haben uns auch im vorigen Fahre in der Budget- ommission ausführlich darüber unterhalten und sind in voller Ueber- flimmung darüber gewesen, daß für den südwestafrikanischen Auf- ria au andere Gesihtspunkte aufgestellt werden müssen, als für die Hredenverwaltung. E3 wurde die Anregung gegeben, diese Nechnungs- Sun beiseite zu \h2ffen durch den Erlaß eines Spezialgesetes. Der taatssefretär hat sich au, wenn ich nit irre, für die Ein- pringung eines folhen Gesetzes verbürgt. Wir wollen doch alle A, Ausgaben vermindern. Wein wir hôren, daß die Abrehnung des ufstandes erst zu 2/4 erledigt ist, daß noch "/1o fehlen, daß deren Abrechnung 1200000" 6 * fosten würde, aber keinen Pfifferling Wert hat, ‘da’ solltèn ‘wir doch als verständige Menschen den Erlaß eines Geseges fordern, der uns diese Summe erspart. in Urteil über die angeführten Fälle kann an ter Hand der aa allein nicht gefällt werden, erst muß die Kommission en.

Abz. Dr. G ör ck e (nl.): Die jeßige Kolonialverwaltung hat in anerkennen8werter Weise Mißstände abgestellt. Ob Quittungen bei- zu ringen sind, darüber dürfen wir die Prüfung vertrauensvoll der Rechnungskommission überlass-zn. Wenn der Abg. Erzberger sagt, der Reichstag sollte fih mehr auf den Stantpunkt des Rechnungshofes stellen, so unterschreibe. ich das; aber der Reichstag hat das au

niht immer getan, z. B. in der Frage des Aggregiertenfonds. Pedauerlicherweise hat der Rechnungshof gar keine Verbindung mit

; Rechnungskommission; fo wohnt nit einmal ein Mitglied des Rechnungshofes den Sißungen der Kommission bei. Die Prüfung ist den Kommissionsmitgliedern ungemein \{chwer, wenn man z. B. bei

einer Ueberschreitung von 20 000 16. bei einem Posten auf die Be- merkung als Begründung. angewiesen ist: „Der Anschlag reiht nicht aus”. Es muß auch deprimierend auf die Mitglieder der Kommission Wirken, wenn nach monate- und monatelanger Arbeit hier im Plenum n der zweiten Beratung zwei Minuten auf die Sache verwendet werden, und die Presse gar nur schreibt; „Es wurden Rechnungssachen erledigt“, ohne von der Besprechung im einzelnen Notiz zu nehmen.

as muß ganz entschieden andeis werden; insoweit bin ih dem Kollegen Erzberger für feine Anregung dankbar. Gerade jeßt, wo wir em deutschen Volke große neue Lasten auferlegen müssen, müssen wir m auch die Beruhigung geben, daß die großen Summen, die hinaus- n, wirkli auf die Zuläsigkeit ihrer Verausgabung auch geprüft

en.

Abg. Erzberger (Zentr.): Die Darlegungen des Abg. Göre, der Mitglicd e Pr S péaainistion ist, werden wohl größeren indruck gemacht haben als die Entschuldigungsversuhe des Abg. Gamp, mit denen er vtelleiht nur setnem etwas im Unglück sitzenden Fraktionsgenossen beispringen wollte. Um den südwestafcikanischen eldzug handelt es sich gar nicht; es wäre aber Pflichtverleßung, die üge des. Rehnungshofs sang- und klanglos passieren zu lassen. Das - Kolonialamt hat allerdings nun einen vortrefflichen Finanzmann be- ommen, und ich will nichts gegen das System sagen, aber es sind doh bei der Ausführung des Etats Versiöße vorgekommen. Der ouverneur muß doch den Etat. gelesen haben und wissen, daß er nit Geld ausgeben darf, wofür im Etat kzin Verwendungszweck ist. G8 soll ja heute noch vorkommen, daß im Kolonialamt Offiziere und Beamte beschäftigt sind, die Trovengehälter aus dem Etat für die nien beziehen. Der Abg. von Gamyb verlangt keine Quittungen, aber enn den Ansiedlern- 100 000 46 Beihilfe gegeben werden, dann muß man doch unbedingt Quittungen verlangen, sonst könnte man ja auf die s{limmsten Vermutungen kommen. Quittungen sind nicht da, nur das Geld ist futsch. Es handelt sih ja nicht um ositionen, die wegen threr kolonialen Gigentümlichkeit keine Buhung erfahren können, fondern um ganz einfaWe Dinge, über die genaue echnungslegung nötig ist. Es muß einmal an den s{uldigen Be- amten ein Grempel statuiert werden. s

Abg. Dr. Ärning (nk.): Der Vorredner hätte den Ausdruck, daß man auf Verwutungen kommen könne, niht gebrauchen sollen, denn dieses Wort kann falsch verstanden werden, wenn er au vielleih;t keine besondere Absicht dabei hatte. In Zukunft werden die

e{nungen fiherlich befser *gemaht werden tönnea. Bei den Bauten handelte es sich um sole, die im Interesse der Sicherheit des Landes und aus hygienishen Gründen notwendig waren, Der Gouverneur v. Liebert hat sicherlich die besten Absichten gehabt, und wir halten es für unberechtigt, ihn hier aus politisher Gegnerschaft so zu stempeln. Damit kommen wir zu einem politishen Tohuwabohu, defsen Ende nicht abzuschen ift.

Abg. von Liebert (Rp.): Ich finde es nicht sehr {chön und der Sitte des Hauses nicht entsprechend, bei einem Bericht der Nehnungs- ommission versönlihe Sachen vorzutragen. Die Abgg. Erzberger und Noske haben meinen Namen in wenig schöne Verbindung damit gebracht; das brauchte wohl hier nicht zur Geltung gebraht zu werden. Aber ih bitte, niht zu früh zu triumphieren, ih bin nit mér verantwortlih. Ich habe die Geschäfte in Daressalam Mitte

900 abgegeben, der Etat ist später hinausgekommen, und ich kann nur zwei Monate über die Ctatszahl verfügt haben, Ferner bin i als Gouverneur nit allein dafür verantwortlih; ih hatte Finanz- beamte und Finanzreferenien, und soviel ih mi erinnere, war ein

eamter dazu kommandiert, sein Votum bei den Ausgaben und Buchungen abzugeben. Bei den Bauten habe ih aus eigener Verant- wortung, weil es geschehen mußte, Stationen gegen die vorschreitende Veit angelegt. Ich bin nit vorbereitef darauf einzugehen, und kann

nur önli egen verwaßren. S s

Abg. De U (S5): Wir müssen die Pflicht und das Recht in Tuspru nehmen, über die Rehnungsführung Bemerkungen zu machen.

¿wei Monate oder zwölf Monate, ändert an der Verantwortung des Ada. bon Liebert nits. Der Abg. von Gamp sieht sonst seine spezielle Aufgabe arin, E Sparsamkeit zu mahnen; hier will er“ aber diese Cragen außerhalb der Oeffentlichkeit in die Komuission verweisen. Ueber

ommt hen an die Pflanzer müssen do Quittungen da sein, E He

Ù s, daß Tropengehälter an Offiziere gezahlt werden, Pausgerlin op E und E in Afrika waren ? Die vom altern statt der Detaillierung des Etats läust auf die Anekdote 300 000 1 Vlüger heraus, der eine R legte: eingenommen ; QuBgegeben 300 000 6; stimmt. Liebert2 rèbe E (Zentr.): Ih habe den Namen des Zbg. von Abg. Ga Ÿt in die Debatte gezogen, sondern erst nah der Rede des Gelder für Þ erwähnt. Wer hat denn die vom Reichêtag abgelehnten hat eg ni k die ostafrikanishe Zentralbahn ausgegeben? Graf Gößen amp at pecciert, der Abg. bon Liebert war es. Wenn der Abg. ven essen große Verdienste um die Kolonie hervorhebt, dann reizt es dem Ab 08 Gegenteil zu sagén. Der Abg. von Liebert kann sih.also bei oment von Gamp dafür bedanken. Interessaat ist das psyhologische ist ja d: daß der Abg. von Liebert die Verantwortunga blehnt. Das Gouver as Elend; der Reichskanzler ist niht verantwortliß, der Auf Voreur macht das nah und siebt es auf die Subalternbeamten. da sind tmutungen kann man doch kommen, wenn keine Quiitungen es mit de, ist das Geld hingekommen ? Der Abg. von Gamp will beraus er Prüfung nicht genau nehmen, weil kein Pfifferling dabei oérm nt! Es \chweben zwei Prozesse gegen die Firma es hgmann um mehrere Millionen Mark. Da fagte man diplomatisch, halten sich um die Frage, ob Woermann Gelder vom Reich er- für Arbeiten, die die deutschen Soldaten für ihn aus- arfer pen. Es muß doh gegen diese Fühzung der Geschäfte ; Protest eingelegt werden. S nit f 9. von Liebert (Rp.): Ich kann hier über die Refsortverhältnisse prechen, bin aber bereit, Rede und Antwort zu stehen, wenn famten vernommen werd:n. Selbftverständlih kann ih überall hier gehen, aber doch nur, wenn der Chef der Kolonialberwaltung

habe bab

verband mi von der Vershwiegenheit entbindet. Die Ressort- Zeeältnisse kann ih nit genau kennen. Ich glaube do, daß von ! ce n Anordnungen gekommen sind, und ih babe mih immer na | babe entralstelle gerichtet. Ih werde nicht Unsummen verschlungen ?

n. Die Bahn ist nun gebaut, und es wird an anderec Stelle

| elegenheit sein, darüber zu sprechen. | M

Direktor | i : Für di on | v r im Reichskolonialamt Dr. Conze: Für die Kolonial- altung ist es Fine Frage, daß die Belegung der Ausgaben mit !

| bruds nit \uldig gemacht haben. Die

tt é läßlich ift. Selbsiverständlich ist es die erste Frage auch e Le alloiiaeais: wo bleibt die Quittung? Ebenso selbsiverstärdlih fragt der Rechnungshof nach den Quittungen und geht dieser Frage auf das äußerste nah. Es werden große Aus-

aben gemaht, nur um diese Quittungen beizubringen. Wenn es Eee fonstatiert wird, daß es unmögli ift, diese Quittungen beizubringen, dann bleibt eben nichts anderes übrig, als die

Rechnung ohne Quittung vorzulegen. In welchen ällen ‘das un- mögli gewesen ist, läßt sich wirklich hier im Hallacieit nicht erörtern. Es ist gefragt worden, wie es mögli war, daß Beamte der Schußgebiete aus dem Pauschalfonds bezahlt werden. Es ent- steht sehr häufig Mangel an Arbeitskräften im Kolonialamt, während Beamte der Schußzgebie‘e sih hier im Urlaub befinden. In di:sem Falle ist es doch das einfahste, daß man den Urlaub des Beamten unterbricht und ihn bier heranzieht. Umgekehrt kommt es, wenn auch nicht gar zu häufig, vor, zur Erledigung bestimmter Arbeiten in den Kolonien, daß Beamte in die Schußgebiete hinaus- geshickt werden müssen, die auf dem Etat des Reichskolonialamts steben. In beiden Fällen entsteht die Frage: wie sollen ihre Bezüge berechnet werden? In dieser Beziehung war bisher niht gleih- mäßig verfahren worden, und deshalb ist in Uebereinstimmung mit dem Rechnungshof ein einheitlihes Verfahren vom 1. April 1907 ab eingeführt. Die Grundsäße, die dabei beobachtet sind, finden Sie in den Bemerkungen des Rechnung8hofs zu der Rehnung von 1900 im einzelnen dargelegt. Ich kann nur wiederholen, daß die Rechnungen von 1896 bis 1900 dem Hause vorliegen, und daß die von 1903 bis 1904 vollkommen fertiggestellt find. Die Rechnung von 1904 wird in den nächsten Tagen an den Rehnungshof ge- langen. Die Kolonialverwaltung hat alles geleistet, was sie leisten konnte. Die Rechnungen von 1904 bis 1906 sind im wesenilihen bei den Gouvernements auch bereits fertig- gestellt. Die legte Rechnung ist die des Haushaltsetats von 1905. Sqließlich ist die Frage gestreift worden, wie es mit der Abrechnung für den südwestafrikanishen Feldzug wäre. Die Kolontialverwaltung hat es mit Freude begrüßt, daß in der Budgetkommission im vorigen Jahre die Anregung gegeben wurde, in dieser Beziehung ein er- leihtertes Verfahren eintreten zu lassen. Jn Verfolg dieser An- regung war zunächst beabsichtigt, dem Reichstag vor seiner Vertagung

einen Geseßentwurf vorzulegen, in dem vorgesehen war, daß man-

eincr nah Südwestafrika zu entsendenden Kommission die Befugnisse des Rechnungshofes übertrage und dem Nehnungshof nur eine Art Nachprüfung vorbehalte. Bei näherer Erwägung ergab \ich aber die Unzweckmäßigkeit dieses Verfahrens. Während die Erwägungen \{chwebten, lag das Material in vielen Kisten verpackt in den Hafenorten des Schußzgebietes. Es wurde \{ließlich Es die Prüfung hier vorzunehmen, und der Befehl gegeben, das Material hierher zu senden. Als das Material hierher gelangte, war ungefähr der Herbst da. Es ist dann hier ein Bureau eingerihtet worden unter Leitung eines Mannes, der zum großen Teil die aufständische Bewegung mit erlebt hat. Dieses Bureau wurde mit der Sihtung des Materials befaßt. Es war unerläßlihe Pflicht, einen Ueberblick zu gewinnen über das, was da sein sollte und nicht da war, um eine Decharge zu ertétlen. Mit dieser Prüfung ist das Bureau noch befaßt. Die Arbeit mußte unterbrohen werden, weil der an der Spie stehende Beamte wieder zurückgeshickt werden mußte. Heute war sein Nachfolger bei mir. Natürli@ muß er fich erst einarbeiten. Wir hoffen, daß sich möglichst bald ein Ueberblick über das Geschehene wird gewinnen lassen, so daß wir das Material demnächst der Budget- kommission vorlegen können. Wie weit dann geseßliche Bestimmungen erforderli sind, ist der weiteren Prüfung vorzubehalten.

Abg. Noske (Soz.): Der Abg. von Gamp hat kein Recht, sich hier als Hofmeister aufzuspielen, er brauht mich nicht darüber zu belehren, daß im Kriege gelegentliG Rechnungen verloren gehen können. Nicht nur - im Kriege, sondern im tiefsten Frieden sind in den Kolonien Gelder verausgabt worden, deren Berwendungszweck nicht nachgewiesen werden konnte. Es sind viele Millionen verausgabt worden, für die eine Quittung nicht vorhanden war. Dem Abg. von Gamp muß ih bestreiten, daß Einstimmigkeit in der Budgetkommission darüber geherrscht habe, daß eine genaue Nachprüfung der für Südwestafrika verausgabten Millionen nicht stattfinden dürfe. Die Persönlichkeit des Abg. von Liebert is uns viel gleihgültiger, als er annimmt. Für uns handelt es sich darum, daß ein Gouverneur von Ostafrika erhebliche Beträge, deren Bewilligung der Reichstag abgelehnt hat, troßdem verauëgabt bat. Intereffant war es, zu erfahren, daß er von Berlin aus etnen Wink erhalten habe, mit dieser Verausgabung vorzugehen.

Die Vorlage geht an die Rehnungskommission.

Es folgen 30 Berichte der Petitionskommission.

Auf Antrag Bassermann überweist das Haus ohne De- batte die Berichte über Petitionen wegen Abänderung der Zivilprozeßordnung und der Gebührenordnung für Gerichts- vollzieher der für die inzwishen in erster Lesung beratenen Vorlagen dafür eingeseßten XRX., die Petitionen, betreffend M A eines Automobilhaftpflichtgeseßes, der XXIX. Kom- misston. ;

Darauf seßt das Haus die am 4. November abgebrochene und vertagte Diskussion über die Petition der deutshen Berg- arbeiterverbände, betreffend Arbeitssperren und Ueber- shihtenwesen im Bergbaubetrieb, fort. Die Kom- mission beantragt, das Petitum, Erlaß eines geseßlihen Ver- bots der allgemeinen, die Arbeitsfreiheit beshränkenden Sperr- systeme der Zechenverwaltungen, Einführung von Straf- bestimmungen und Verbot des gesundheiteshädlihen Ueber- schihtenwesens, dem Reichskanzler zur Berücksihtigung zu überweisen. :

Abg. Behrens (wirts{ch. Vgg.): Das s{chwere Unglück, das im weslfälis@en Bergrevier stattgefunden hat, führt uns wieder einmal den \{chweren Beruf des Bergmanns vor. Hoffentlich gelingt es, die in Gefahr Schwebenden- zu retten. Freilih wird jeßt {hon mitgeteilt, daß man 300 Mann als tot aufgegeben hat. Dieses ershütternde Unglück sollte uns wiederum darauf verweisen, daß es unsere Pflicht if, dem Bergmann seinen Beruf durch die Geseßzebung zu er- leichtern. Die vorliegende Petition “ist ein Notschrei um Schuß für diejenigen, die arbeiten wollen, aber durh Willkür der Zechen- besißer daran verhindert werden. Die Petition ist heute aktueller denn je. Schon früher war ein solches Sperrsystem, vom Ausstands- versicherungsverband ‘praktiziert, in Wirksamkeit; 1905/06 konnten troß der Hochkonjunttur viele Bergleute keine Arbeit erhalten und mußten auswandern oder in dndere Industrien übeitreten. Aber diese Wirksamkeit des Auéstandsversiherungsverbandes genügte den Bergherren, den Zechenbesitzern noch nicht; sie haben in diesem Sahre den bekannten Zehenverband zu dem gleihen Zwede begründet. Nun sind die großen Grubenbesißer in Westdeutshland auh an den Hütienwerken in großem Umfange interessiert, und zwar nicht bloß im rheinisch-weslfälishen Grubenbezirk, sondern au im Siegerland, im Wefierwald und in Lothringen; daraus ergibt \ich, daß die Wirk- mkeit des Zechenverbandes cinen sehr weitreihenden Einfluß ausübt.

as Statut des Z:-cenverbandes schließt den Arbeiter, der an einem Auéstande beteiligt war, auf drei Monate von der Beschäftigung auf jeder Zeche des Verbandes aus. Dieses System der Proskribierung von Ärbeitern nach erledigtem Lohnkampf gleicht der Tätigkeit ne Hyänen des Shlachtfeldes. Wenn Vertragsbruh vorliegt, fo die Aussperrung nah 8 2 des Statuts auf sech8 Monate ausgedehnt werden! Wollen die Grubenbesißer nichts tun, um die UrsaŒen der Unzufriedenheit zu beseitigen, so werden fie den Vertragsbruh nie verhindern E f E Vir:

5 veitslos gehallen, die de gesperrt und monatelang arbei 0 i irma upp besigt die G abn fast auéscließlih und hat dert eine Ar N ti DEN len Gruben die Führer dêr Bergarbeiter- organisationen bei den Aeltestenwahlen aufforderten, niht Odbersteiger, sondern Kollegen, Arbeiter, wie das Gescß es will, ¿u wählen, find

_wird.

diese aus diesem Grunde gemaßregelt worden und haben noch heute nach mehr àls einem halben Jahre keine Arbeit! Die Grube, die sich diesen Vorschriften niht fügt, steht unter der An- drohung einer Konventionalstrafe von 1000 s oder des Ausschlusses. Es ift versucht worden, dieses Sperrsystem vor den Staatsanwalt zu bringen. Der Handel8minister hat abgelehnt, einzuschreiten, weil geseßlihe Handhaben dazu nicht vorhanden seien; der Staatsanwalt und die - Oberstaatsanwaltshaft haben gleichfalls abgelehnt, weil die gescßlihe Bestimmung dazu nicht ausreiche! Hier kann alfo nur die Gesetzgebung helfen. Es liegt dem Hause ja au eine Petition wegen Abänderung des § 153 der Gewerbeordnung, Verbots der s{warzen Listen usw. vor. Diese Forderungen der Berg- arbeiterorganisation sind ein Ausfluß der Notlage, in die dur dieses System die Bergarbeiter und ihre Angehörigen gekommen find. Dieses Sbstem verstößt offenkundig gegen die guten Sitten und gegen den Willen der Gesetzgeber. n “raffinierzcer Weise find die bestehenden Bestimmungen umgangen .und außer Geltung geseßzt. Im Bergbau läuft die Arbeitsperiode auf höchstens 6 Wochen. Läge also auch Vertragsbruh vor, so würde die Arbeits- sperre an sih nicht länger als 6 Wochen dauern ; der Zechenverband \perrt die Leute aber 6 Monate aus! Ueber die Gewerbeordnung seßt man \sich somit ohne jedes Bedenken hinweg. Die s{chwarzen Listen werden geheim gehalten ; der Bergarbeiter weiß gar nicht, daß er auf der Liste steht, daß ihm ein Makel angehängt ist. Da der Selbsischuß versagt, muß eben das Gesetz helfen. In Lothringen ist dasselbe System schon seit 1905 im Schwange, genau so lange, wie dort Arbeiterorganisationen energisch den gewerblihen Kampf aufgenommen haben. Es * werden davon hauptsählich deutsche Arbeiter betroffen, die nah Lothringen gegangen sind. Diese werden dur das Sperrsystem über die Grenze nah Frankreich und Luxem- burg getrieben, während das lothringisGe Bergrevier von Ftalienern wimmelt. Das ist das Germanifations\ystem der Bergherren! Ih kann nur bitten, den A angs einstimmig anzunehmen. Abg. Sachse (Soz.): Die Petitionen fordern vor allem au das Verbot des Ueberschihtenwesens und geben für dessen verderbliche Wirkungen ganz außerordenilich frappierende Zahlen an. Der vor 3 Jahren eingeseßte Gesundhcitsrat ist meines Wissens noch gar nicht zusammengetreten. Durch cin gehcimes Dokument wurden [Fou 1906 die Besißer der obersclesishen Gruben darauf hingewiesen, daß verschiedene Arbeitersekretäre sch in die Arbeiterfragen

es war damals eine Lohnbewegung gemls{cht hätten. In- folgedessen wird nicht nur gegen die Bergarbeiterorgani- fationen, sondern auch gegen die der Bergbeamten, der

Steiger usw. vorgegangen. Auch die Bergbebörde übt diese Sperre egen die Beamten aus. Ein Mann, der in Rheinland und West- alen keine Stellung mehr bekam, fand eine solche auh im Saar- brüder und dann im s{chlesischen Revier niht mehr; die Bergbehörde hatte das auf Grund der §§ 73 und 75 des Preußischen Berggesetzes verhindert. Ich habe auf den Tish des Hauses die neueste fdvitie iste niedergelegt, die wieder 5200 Namen enthält. Die {warzen Listen werden also troß der Anzeigen bei der Staatsanwalts{haft weiter geführt. Die Staatsanwaltschaft findet keinen Paraçcraphen zum Einschreiten, aber gegen die Arbeiter würde sle {on einen finden. Ein ausländischer Arbeiter wurde ledialich deshalb ausgewiesen, weil er der einzige Zeuge in einem Prozeß war, der für den Verwalter einer Bergarbeiterkolonie unangenehm war. Die Firma de Wendel hat 161 Arbeiter ausgesperrt und sih dann an die Bodelschwinghshe Anstalt um Nachweis von Arbeiték: äften gewandt. Wenn der Reichstag nit cinstimmig die Petitionen dem Reichskanzler zur Berücksichtigung überweist, mat er sich mits{chuldig an dieser Miß- wirtschaft und diesen saumäßigen Zuständen.

Abg. Nacken (Zentr.): Das Grubenunglück, von dem wir heute Kenntnis erhalten haben, ist das größte, das seit Jahren in Deulsh- land vorgekommen ist. Meine politishen Freunde AEE bereits Sthrilte getan, um eine Besprehung dieser ngelegenheit herbeizuführen Im Namen meiner Freunde sprehe ih den

e

so s{chwer Betroffenen die innigste und herzlihste Teilnahme aus.

Dieser Unglücksfall ist aber au zuglei ein eindringlihes Menetekel, den Wünschen der Bergarbeiter eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. « In diesem Sinne können wir heute nichts Besseres tun, als daß wir die Petition der Bergarbeiter den verbündeten Regierungen zur Berücksichtigung überweisen. Die Bergarbeiter verlangen kein Ausnahmereht, fie verlangen aber, daß fie nicht von Ausnahmemaßregeln getroffen werden. Meine politischen Freunde halten ‘an dem Verlangen der reihs-' ne Regelung unentwegt fest, Wir verlangen, daß die Arbäter- dußbestimmungen der Gewerbeordnung ‘auf die Bergarbeiter aus- gedehnt werden. Es muß auf diese Weise dem skandalösen Zustande ein Ende gemacht werden, daß auf gëwissen Zehen auch Frauen be- s{äftigt sind. Auch dem gesundheltsschädlihen System der Ueber- schichten muß energisch entgegengearbeitet werden. Wir sind keine grundsäßlihen Gegner der Ueberschichten, aber es ist unerhört, wenn uns glaubhaft gemaht wird, daß einzelne Bergarbeiter im Monat 40 bis 48 Schichten verfahren. Was die s{chwarzen Listen anbetrifft, so halten meine politischen Freunde es für unzulässig, daß nah dem Streik die Arbeitgeber gewissermaßen Rache üben und dur geheime oder öffentlihe Abmachungen die Arbeiter dauernd wirtshaftlich shädigen. Es handelt fih auch keineswegs um einzelne Fälle, es find auch niht bloß unbotmäßige Arbeiter gemaßregelt worden, wir haben es vielmehr mit einem vollendet raffinierten

. System zu tun, das die Zechenverwaltungen ausgearbeitet und durch-

geführt haben. Diese chwarzen Listen werden periodish erneuert und das Lebensglück von Tausenden von Arbeitern vernichtet, vielleicht von cinem ganz untergeordneten Beamten. Der Arbeiter weiß gar niht, daß auch er auf der Profkriptionsliste steht, und es gibt keinen Rechtsweg, keinen Schuß, um diesen Bann zu brechen. Derartige Sperren kommen auch in anderen Industrien, z. B..in der Hüttenindusirie vor. Allen diesen Beschwerden muß ein für allemal dadur ein Riegel vorgeshoben werden, daß bie Bestimmungen der Gewerbeordnung auf die Bergarbeiter ausgedehnt werden.

0: Gotbein (îr. Vag.): Auch unserer Fraktion hat es voll enlsprochen, daß der Präsident den {weren Unfall, der in Westfalen vorgekommen ist, zum Anlaß genommen hat, den Betroffenen, den Verbliebenen die wärmste Teilnahme dieses Hauses aus- zusprehen. Wir N wieder einmal daran erinnert worden, wie schwer der Beru des Bergmanns is, und wie er mehr wie jeder andere Unfällen ausgeseßt ist. Darum müssen wir doppelt dafür sorgen, daß ihm sein Leben nicht erschwert

in Gewiß is der Kontraktbru}h eiwas durchaus Üner- wünshies, zu Mißbilligendes. Aber ebenso gibt es erhältnifse wo manchmal nichts übrig bleibt, als den Kontrakt vorzeitig aufzulösen, Die große Gefahr i nun, daß in solhen Fällen die Arbeitgeber ein- seitig darüber entscheiden, ob ter Kontrakt durhbroen ift. Wir wollen den Arbeitgebern nicht das Ret nehmen, den Arbeitern zu a es gibt in jedem Beruf unfähige, minderwertige, au moralisch minderwertige Arbeiter. Wir verstehen es au, ‘wenn der Arbeitgeber möglichst seßhafte Arbeiter zu haben wünscht. Anderseits muß man den Arbeitern das volle Ret lassen, ihre Stelle zu wechseln, wenn sie glauben, keinen entsprechenden Lohn zu bekommen. Es gibt Gruben, in denen die Arbeiter so gut wie gar

nit wechseln, während es auf anderen Gruben auch die St 5 eiger s E F ldlire des Vorsitzenden des Steigerverbandes

tung außerordentliGß wichtige Fingerzeige. Ih Baer auch meinerseits das Bor aev Les es Berg. e enmännishen Vereins gegen die Angestellten lebhaft, ich 208 A p einer Reihe von Werksverwaltungea positiv, daß sie E retven dieses Vereins nit Folge gegeben, sondern erklärt E G f gehe sie nihts an, welchem Verbande ihre Beamten, ihre : ge H en an ehören. h bedauere aber ebenso, daß fein Ver- E S er Seri ehörde hier ist, um darauf zu antworten, daß die

eig Vei e es einem Steiger unmögli gemacht habe, wieder Arbeit z8 finden. Eine sole Maßnahme würde ih für einen aus» Genen Mißbrauch des Gesehes und des Amtes erahten. Volle

are muß über den Fall gegeben werden. Wir halten dafür, daß man in Kriegszeiten, in Streikzeiten dem Arbeitgeber nicht verwehren