1908 / 274 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Nov 1908 18:00:01 GMT) scan diff

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Dritte Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

M 274.

(S@hluß aus der Zweiten Beilage.)

Der Reichstag hat wiederholt den Wuns ausgesprochen, die nung der Mannschaften bei Heer und Marine zu erhöhen. Wenn möglich ist, d. h., wenn die Finanzreform zu stande kommt, soll dem unsche entsprohen werden. Es hat das aber eine Mehrauszabe a durs{nitilih 20 Millionen im Jahre zur Folge. Wie Ihnen nt, ift der Reichsinvalidenfonds im Jahre 1911, spätestens 1912 Uufgebraucht. Es müssen also für die leßten Jahre dieser fünfjährigen Periode jährli 20 bis 30 Millionen für seine Zwecke aus Reichs- d eln mehr aufgewendet werden. Hierzu kommt endli noh f nig die Schuld erforderliche Mehrbetrag von 274 Millionen B Auf der anderen Seite sind einige Mindereinnahmen vorgesehen. ei der Abänderung der Brüsseler Zuckerkonvention hat der Reichstag tine Ermäßigung der Zuersteuer beshlossen, die si durhschnittlich 9 Millionen! Mark jährlich beziffern wird. Wir haben die Ehre, înen vorzusGlagen, diese Ermäßigung erst zum 1. April 1910 ein- ‘fia ¡u [afsen, weil erst dann die nahgesuhten neuen Steuern in Ñ lem Maße wirksam werden. Andererseits ist diese Zahl ohne Abminderung \geseßt; denn auf eine Ausgleihung des Verlustes dur die teigerung des Konsums ist für die nächsten fünf Jahre mit einiger Yerheit nit zu rechnen, da die Frage, wieweit infolge der Steuer- üßigung eine wirksame Preisermäßigung eintreten wird, zur Zeit ungeklärt ist. . R «Dur den Vorschlag, die Fahrkartensteuer zu beseitigen, das aeldporto für Posikarten wieder auf 3 S herabzuseßen, glauben le verbündeten Regierungen Wünschen weiter Kreise zu entsprechen, sie werden das gern tun, «wenn ihnen die nötigen Ecsaßzmittel s _dfür gewährt werden. Durch alles dies berechnet sih der Fehlbetrag, [e in den Jahren 1909 bis 1913 zu decken ist, auf 282 Millionen ersten bis 457 Millionen im lezten Jahre. s Zu diesen Sollbeirägen tritt nun noch der Betrag ter alten _lÎwebenden Schulden hinzu, deren Regelung die verbündeten Re- Ungen ebenfalls im Rahmen der Reichsfinanzreform vorgenommen U sehen wünschen. JHY weiß, daß dieser Vorshlag auf Widerspruch ‘lloßen ist, daß man auch hier auf Widerspruch gefaßt sein muß. Ih erlaube mir daher, ihn im einzelnen näher zu begründen. Es handelt fich zunächst um die aufgeschobenen Matrikularbeiträge en Jahren 1906 bis 1908 im Gesamtbetrag von 1442 Millionen. zu kommen ‘die Teuerungszulagen aus den Jahren 1907 und 1908 E 23 und 27 Millionen Mark und endli die Wirkungen der Nück- hung des Befoldungsgeseßes auf 1908 mit noch 47 Millionen Bett im ganzen 242 Millionen Mark. Die Enilastung von diesen 2 vflihtungen is in der Oeffentlichkeit als ein Geschenk bezeichnet e en, das das Neich den einzelnen Regierungen mae. Ich kann sen Standpunkt nit als berechtigt anerkennen. Wohl ist es wahr, 4 für die aufgesGobenen Matrikularbeiträge eine formelle Verpflichtung E Bundesstaaten zur Einlösung besteht. Aber eine andere Frage ist, ob e dere und billig wäre, dieses formelle Recht auszuüben. Weshalb hat sn die Matrikularbeiträge nicht sofort den Regierungen zur Last ge- w ben ? Weshalb hat man sie aufgeschoben? Weil man hoffte und er- mpte, daß der übershießende Fehlbetrag des einen Jahres in Mehrein- njomen des anteren Jahres Deckung finden würde, weil man überhaupt A mit einer fortlaufenden Kette von Jahr zu Jahr sich fortpflanzender reg tiger Uebersreitungen der Cinnahmen durch die Ausgaben ‘nete. Sobald die Gefahr auftauchte, daß si derartige Ausgabe- ttshreitungen wiederholen würden, haben die verbündeten Regie- sB nicht unterlassen, dagegen zu protestieren, daß diese ihnen ss Bli zur Last geschrieben werden follten. Bereits in der Denk- finde, ¿Um Etat für 1907 uxd wiederholt in der zum Etat für 1908 t sih der Hintwveis, daß die verbündeten Regierungen den Betrag img ct@tsebten aufgeshobenen Matrikularbeiträge zu übernehmen nicht ner, mde sein würden, fondern zu ihrer Deckdung dur Ershließung r Einnahmequellen auf die Mithilfe des Reichstags rechneten. Woll s übkigens nicht rihtig, wenn die Sache so dargestellt wird, als dies ten die Regierungen ohne Gegenleistung, ohne Beihilfe ihrerseits Regie ganzen Betrag auf die Schultern des Reichs abwälzen. Die ihre erungen sind ausweisli der Vorlagen, die ihnen gemacht sind, bereit, Lni eigenen Beiträge für Reichszwee zu steigern, und da steht in erster © die Steigerung der festen Matrikularbeiträge “um etwa fünft lionen Mark jährli, ein Betrag, der für das nächste Jahr- A Summe von 126 Millionen auémaht. Dazu kommt, daß arg. dündeten Regierungen für die Jahre 1909 und 1910 auf die die L der dur)schnittlichjen Einnahmen aus der Erbschaftsteuer, leistet während einer früheren Periode bezogen haben, Verzicht ge- biel[e} n, ein Verzicht, der dem Reih auc eine Ausgabe von nte 2 Millionen spart. Endlich ist mit ihrer Zustimmung der Vis Sind der bisherigen Erbschafissteuer von einem Drittel auf ein Diese erabzeseßt, was auch noch ungefähr 5 Millionen ausmacht. mögen istungen belaufen stich im ganzen auf 149 Millionen. Sie Üünstigon Leit daran denken, daß andererseits ein Anteil an der Staateg. Nahlaßsteuer und aus den Einnahmen des Erbr:chts8 des pier inzukommt. Jh werde hernach, wenn ih von diesen tntbstchente ree, darlegen, daß das zum großen Teil den Ersaß der E n Verwaltungekosten darstellt und überdies ebensosehr tresse des Reichs wie in dem der Einzelstaaten gelegen ist. Îvej P, find aber überdies unter den s{chwebenden alten Schulden siaate osten, bei denen die UVeberwälzung auf die Einzel- Widers geradezu, möhte ich sagen, einer Abmaqhung c Als ich am 10. März dieses Jahres die die Bewilligung der Teuerungszulage für 1908 zu bean- Uf Und dabei in Auésiht zu stellen, daß die Besoldungsverbesserung * April 1908 jurückbezogen werden sollte, da babe ih aus- iu erklären den Auftrag gehabt, dies geschehe unter der ndex daß die mit der Neuordnung der Reichsfinanzen Weiden Steigerung der eigenen Einnahmen des Reichs au - werde, die Bundetstaaten vor der \{chließlichen Ab-

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Berlin, Freitag, den 20, November

wälzung jener Mehrkosten, insbesondere au der im Rehnungs- jahr 1908 auffommenden, auf ihre Schultern zu bewahren. Unter dieser Vorausseßung sind die Teuerungszulagen gewährt, unter dieser Voraussetzung ist die NRückbeziehung der Besoldungsvorlfgen zuigesianden, sie ist vom Reichstag angenommen, und ih glaube \{chwerlich, daß der Reichstag sich nun den sich daraus ergebenden Konsequenzen wird entziehen wollen oder können.

Der Sollbedarf is nach den gedruckten Angaben, die ih hier wiedergegeben habe, auf 400 bis 500 Millionen Mark jährli be- rechnet worden. Es ist dabei gesagt, daß die neuen Maßnahmen, die wir Ihnen zur Dekung vorschlagen, im Dauerzustande 500 Millionen einbringen werden. Dieser Dauerzustand wird . während der nächsten 5 Jahre noch nicht erreiht werden. In der Begründung des Finanz- gesetzes ist für die einzelnen Jahre angegeben, wie hoh die neuen Einnahmen geschäßt werden, Sie steigen danach allmählich von 185 Millionen in 1909 bis auf 487 Millionen Mark in 1913. Troß dieser neuen Steuern bleibt aber \{chließlich noch ungedeckt ein Betrag von 194 Millionen Mark. Ueberhaupt würde ih keiner Annahme so lebhaft glauben widersprehen zu müssen, als wenn die Meinung auskommen follte, daß etwa der Sollbedarf und ebenso der Deckungsbetrag an Steuern seitens der verbündeten Regierungen rei“ lih bemefsen sei, Wenn speziell die Shlußzahl 194 Millionen" die noch dur Sparsamkeit eingebracht werden müfsen zu denken giebt, so find au bei der Berehnung der Einnahmen und Ausgaben gewisse Faktoren außer Betracht gelassen, weil man sie niht zahlen- mäßig feststellen kann, Faktoren, die aber mit einer gewissen Sicher- heit in der nächsten Zeit sich ungünstig geltend machen werden.

Die Einnahmen aus der Reichsbank z. B. sind, wie das üblih ist, nah dem Durtschnitt der leßten Jahre mit 34 bis 35 Millionen Mark angeseßt worden Summen, die unter der Herrschaft eines besonderes hohen Bankdiskonts aufkommen konnten, die aber aller Vorauêsiht nah in den nächsten Jahren niht mehr erreiht werden, ganz besonders nichi, wenn noch gewisse Aenderungen des Bankgeseßzes, wie sie die Bankenquêtekommission angeregt hat, durchgeführt werden.

Nicht berücksichtigt ift ferner bei dieser Aufstellung der Ausgaben das Defizit, das das laufende Jahr leider bringen wird und das ver- mutlih sehr hoch sein wird. Nähere Mitteilungen darüber werde ih ¡u maten in der Lage sein, wenn ih den Etat für 1909 hier zu ver- treten die Ehre haben werde.

Sh kann wohl sagen: wenn es gelingt, die Finanzreform im wesentlichen in der Ausdehnung und mit der Aufgabe, aber auch mit den Einnahmen zustande zu bringen, wie sie in den Vorlagen vor- geschen sind, dann wird es immer noch eine schwere Aufgabe für die Finanzverwaltung sein, in den nächsten 5 Jahren dafür zu sorgen, daß die nötigen Ausgaben gedeckt werden. Natürlih muß diese Aufgabe gelöst werden. Es wird dabei aber nicht bloß einer festen Hand, sondern manchmal fogar einer {wieligen Faust bedürfen. Sollten die Mittel, die vom Reichstage für die Zwecke der Finanzreform be- willigt werden, in irgend einem wesentlichen Yetrage verkürzt werden, fo würde weiter nichts übrig bleiben, als den Kreis der Aufgaben einzuschränken, die gelös werden sollen. Es würde zuvörderst niht mögli sein, die Fahrkartensteuer zu beseitigen; von einer Verminde- rung der Zuckerster müßie demnächst abgesehen werden; das dritte Opfer würde wahrsheinliG die SHuldertilgung sein; darnach käme die Frage, woher die Mittel zur Durchführung der Witwen- und

- Waifenversorgung genommen werden sollen —, denn die jährlih

wechselnden, in manchen Jahren ausfallenden Erträge des als lex Trimborn bezeihneten Paragraphen des Zolltarifgeseßzes bieten dazu keine hinreihende Grundlage.

Ich komme jeßt zu der Frage, wie der Bedarf gedeckt, wie die Mittel beschafft werden sollen, um den bezeihneten Ausgaben zu ge- nügen. Daß das Land an sich eine so hohe Mehrbelastung nah Maß- gabe seiner Wohlhabenheit tragen kann, hat der Herr Reichskanzler vorhin ausgeführt. Immerhin bleibt es eine große und {were Last, und eine weise Finanzpolitik wird dafür sorgen müssen, daß sie auf eine möglihst große Zahl von Trägern, auf möglihft viele Per- sonengruppen, auf möglichst viele Objekte verteilt wird. Sonst ent- stände die Gefahr, daß der einzelne oder die einzelnen von ihrem Anteil erdrückt werden würden. Die Berechtigung, sie auf alle Kreise zu erstrecken, liegt auch darin, daß alle Erwerbskreise ein Jnteresse an der Aenderung der bestehenden Zustände haben; Handel und Industrie, Landwirtschaft, Rentenbesiter, alle ziehen Vorteile von einer Ordnung der Finanzen des Reichs und der Bundesstaaten. (Sehr richtig! rets.) Denn das möchte ich hier noch einshalten: die Ordnung der Finanzen des Reichs kann nicht erfolgen ohne Rücksicht auf die Bundesstaaten und ihre Finanzen. (Sehr richtig! rechts.) So oft das hier früher ausgesprochen ist, so muß es immer wiederholt werden: Reich und Bundesstaaten find ein organisches, untrennbares Ganze; wie das Reich sich aus den Bundesstaaten zusammenseßt und aus ihrer organischen Berknüpfung besteht, so bilden die Bundesstaaten im Verhältnis zum Reih defsen untrennbare Glieder. Eine Verbesserung der Finanzen des Reichs, die nur darin bestänte, Lasten auf die Bundes- staaten abzushieben, würde als eine Finanzreform nit zu bezeichnen sein. Schon jeßt sind einzelne Bundesstaaten, besonders die kleineren, mit ihrer Steuerkraft arg überlastet. Nun gibt das Reich ihnen dur sein Vorbild fogar Anlaß zu weiteren Ausgaben ; denn die neue Ordnung der Beamtenbesoldung im Reich zieht mit Notwendigkeit auch in den Bundesstaaten eine Verbesserung der Beamtengehälter nach sich, die vielleicht sonst nicht erfolgen würde. Daneben aber haben die Bundesstaaten eine Reihe eigener Kulturaufgaben zu lösen. J meine, es sind fast die wichtigsten von allen Kulturaufgaben, die ihnen verblieben sind, insbesondere die, die auf dem Gebiet der Wissen- saft, des Unterrichts, der Kunst, der Landeskultur usw. liegen. Ihre Erfüllung tarf den Bundesstaaten nicht dadurch erschwert werden, daß ihnen noch Ausgaben aufgebürdet werden, die für die vom Reiche übernommenen Zwecke aufz¡uwenden sind und für die doŸ naturgemäß das Reich selbst aufzukommen hat. Es käme sonst dahin, daß infolge der Ausgaben des eichs, die si ¿zum großen Teil auf die Stärkung

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unserer Wehrkraft beziehen, die Aufgaben der Bundesftaaten auf dem Gebiete der geistigen Kultur eingeschränkt würden. Ih glaube nicht, daß das richtig is und die Absicht des hohen Hauses sein kann.

Ich sagte vorhin, taß bei der Aufbringung der Mittel für die Deckung der Ausgaben geboten is, die neuen Lasten auf einen weiten Kreis zu verteilen. Ih stelle deshalb weiter an die Spiye den Say, daß von den neuen Steuern weder der Besiy allein, noch der Ver- brauch allein getroffen werden soll, Nicht der Besiß allein. Vielfah war früher die Meinung verbreitet und ist es noch heute, daß in Deutschland die sogenannten direkten Abgaben ungebührlich vernah- lässigt feicn im Verhältnis zu den fogenannten indirekten Abgaben, den Abgaben, die hauptsächlich den Konsum treffen.

Meine Herren, Ihnen ist vor einigen Tagen ein Denkschriften®and zugegangen, der reiches ftatiftisches Material über die Finanzen des Deutschen Reis, der Bundesstaaten und der Kommunen, über die Finanzen auch auswärtiger Länder enthält. Die Arbeit, die im Reichsshaßamt zusammengestellt ist und als eine Arbeit des Neichs- shaßamis, niht als eine Vorlage des Bundesrats zu betrachten ist, verdankt ihre Ursache der Beobahtung, daß in allen nationalökono- mischen Aeußerungen über die finanziellen Belastungen innerhalb der verschiedenen großen Staaten ein Faktor vergessen oder niht genügend berüdcksihtigt war: das ist die Belastung durch die Abgaben der Kom- munen. Es war unsere Aufgabe und unser Wunsch, nach der Rich- tung hin zuverlässiges Material zu \{chafffen, Material, das von den ersienenen Veröffentlihungen unabhängig ift, weder beeinflußt durch das Buch von Zahn #och durch den neuerdings ershienenen Aufsaß von Plenge. Durch amtlihe Anfragen, dur die Versendung von Fragebogen an die zuständigen Stellen sind die Zahlen gewonnen. Selbstverständlih war ein großes Material zu bewältigen. Wenn daher die Denkschrift erst in den leßten Tagen in Ihre Hände gekommen ist, so hat das in erster Linie seine Ursache darin, daß abgewartet werden mußte, bis von den verschiedenen Stellen, auf deren guten Willen die Finanzverwaltung angewiesen war, die Aeußerungen vollständig vorlagen. Dann ist das Materkäl mit Beschleunigung be- arbeitet worden, und s{ließlich hat dann auß noch in der Reichs- druckerei die Druckherstellung einige Zeit mehr, als veranshlagt war, in Anspruch genommen, weil glei{zeitig der Druck der Finanzvorlagen und der Druck der einzelnen Etats für den Bundesrat bewältigt werden mußte. Es ist also alles geschehen, was möglich war, die Vorlegung zu fördern, und ih bitte, es ni@t als einen Mangel an Rücksicht anzusehen, wenn dieser Denkschriftenband etwas später an das hohe Haus gekommen ist, als die Vorlagen selbst.

Für die Frage, die mi augenblicklih beschäftigt, die Frage von der Belastung von Besiß und Konsum im Deutschen Reiche und im Auslande, haben diese Ermittelungen recht interessante Zahlen ergeben. Die Steuern vom Besiß, zu denen ich au die Erbscaftssteuer rene, die Einkommensteuer, Vermögenssteuer, Grundsteuer, Gebäude- und Gewerbesteuer, belaufen sich im Reiche auf 26,3 Millionen, in den Bundesstaaten, abgesehen von den Gemeinden, auf 602,6 Millionen, in den Gemeinden auf 920 Millionen; das gibt eine Gesamtbelastung von 1549 Millionen Mark jährli. Rechnet man hierzu noch die Kirchensteuer mit etwa 57 Millionen, so beträgt die Gesamtbelastung 1606 Millionen oder rund 26 4 auf den Kopf der Bevölkerung.

Demgegenüber stehen die Steuern vom Verbrau, die sogenannten indirekten Abgaben; es sind hier zusammengerehnet Zölle, Verbrauchs- steuern, Aufwandsteuern und Verkehrösteuern, Diese betragen im Reich 1179 Millionen Mark, in den Bundesstaaten 167} Millionen Mark, und dazu treten in den Gemeinden noch 100 Millionen Mark; es sind zusammen 1446 Millionen Mark oder 23,20 46 pro Kopf indirekte Steuern gegenüber 25,80 4 pro Kopf direkter Steuern. Also es ist nicht rihtig, anzunehmen, daß in Deutschland bisher die sogenannten direkten Steuern hinter den indirekten Steuern zurückgeblieben wären.

Anders liegen die Zahlen in Frankrei und England; sie vers gleidöweife heranzuziehen, ist auch von Interesse. Jn Frankreich ist die direkte Steuerbelastung höher, als man es im allgemeinen an- nimmt; sie mat 11083 Millionen Mark oder 28,40 4 für den Kopf, während die indirekte 2104 Millionen Mark oder 54,28 46 für den Kopf beträgt, das heißt: auf den Kopf repartiert, ist in Frank« reih die direkte Belastung etwas höher als in Deutschland, die in- direkte bei weitem höher. Das Verkbältnis der direkten Belastung zur indirekten weit in Deutschland nit viel von 1 zu ,1 ab, in Frankreich ist es 1 zu 2.

Umgekehrt in England. In Englard beträgt die Belasiung mit den direkien Abgaben 2492 Millionen Mark, das sind 57,13 46 auf den Kopf, dagegen die aus den Verbrauhsabgaben viel mehr, als man meist annimmt: 1705 Millionen Mark oder 38,96 4 auf den Kopf. Hier stellt sich das Verhältnis der direkten Steuern zu den indirekten Steuern wie 3 zu 2.

Also darin, daß etwa in Deutschland Besi oder Verbrau un- glei belastet wäre, könnte die Direktive für eine weitere Steuer- politik nicht liegen. S s ift S A dieses Hauses wiederholt das

erlangen geltend gemaht worden, man solle af beit Böik Togea, folle die Mehrkosten allein

Da käme in erster Linie die Einkommensteuer - in wir-haben ja auch in diesem Hause von a aus e E demokraten) das Verlangen gehört, dur Einkommensteuer, eventuell A E D E aufzubringen. An 718 Millionen Mark eutschland bisher ein Betrag von

art von seiten ‘des Staats und der Genieinden

E Die Staats\teuer geht bekanntlich bis zu 50/0 hinauf. Dazu S aber noh die Gemeindesteuerzuschläge. In 250 preußischen emeinden betragen die Gemeindesteuerzuschläge mehr als 200 9/, der Staatssteuern, davon in 100 mehr als 250%; die hôhste Zahl, die vorkommt, ist 425 0/9, Dana zahlen also die Steuerträger an Ein- iee vielfa 10 bis 15, ja 15 bis 20/0 ihres Einkommens ollte man nun no die 500 Millionen, die das Deutsche Reich zur