1908 / 274 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Nov 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Ordnung seiner Finanzen braucht, darauflegen, so würde sich die Ein- kommensteuer um fünf Siebentel vermehren; wir kämen dann unter Berüsihtigung der Gemeindesteuerzushläge auf eine Einkommensteuer, die unter Umständen über 25 9% des Einkommens ausmachte, woneben Grundsteuer, Gebäudesteuer und Gewerbesteuer bestehen bleiben. Daß das einer partiellen Konfiskation des Vermögens gleihkäme, braucht wohl nicht näher be- wiesen zu werden. Es ist dabei weiter in Betracht zu ztehen, daß ja , ohnehin die Bundesstaaten für thre eigenen Zwecke genötigt sind, mit einer Erhöhung der Einkommensteuer vorzugehen. Die Vorlagen in Preußen, ähnlihe Vorlagen in anderen Bundesstaaien sind Jhnen bekannt. Aus dem Ganzen kann ih wohl den S(luß ztehen, daß die Einkommensteuer {hon aus dem dargelegten Grunde keine Heran- zlehung zur Deckung dieser Ausgaben des Reichs verträgt. j «Nun kommt die Vermögenssteuer. Ih will mi augenblicklih nur mit der Frage beschäftigen, ob sie allein den Bedarf des Reichs decken kann. Das ist mit zwei Worten erledigt: die Vermögens\teuer ist eine Ergänzungssteuer auf das fundierte Einkommen, sie kann nur neben der Einkommensteuer in Betraht kommen und kann nie deren Höhe erreihen. Was {on von der Einkommensteuer. gilt, gilt also In diesem Sinne noch mehr von der Vermögenssteuer. Auf die Frage, ob die Vermögenssteuer aushilfsweise herangezogen werden kann, will ih mi später cinlafsen. Auf der anderen Seite werden aber au die neuen Lasten nicht dem Konsum allein auferlegt werden können. Auch der Konsum ver- trägt eine Belastung, wenn sie einen finanziellen Zweck erreichen soll, nur bis zu einer gewissen Grenze. Bet einer Veberspannung, bei einem Ueberschreiten der Grenze seßt der Rückgang so stark ein, daß der finanzielle Vorteil, der erwartet wird, ausbleibt. (Sehr richtig! Unks.) Dazu kommt aber, daß wohl unbestreitbar von den Verbrauchs- abgaben die breiten minderwohlhabenden Kreise der Bevölkerung zwar nit absolut, aber doch relativ, d. h. im Verbältnis zu ihrem Ein- kommen, stärker getroffen werden als die Besizenden. Das liegt s{chon in der ‘bekannten Tatsache, daß ihre Ausgaben für den. notwendigen Lebensunterhalt einen höheren Prozentsaß ihres Einkommens aus- . machen als bei den bessergestellten Klassen. Außerdem ist bei allen Verbrauchsabgäben eine Abstufung nah der Leistungsfähigkeit nur be- dingt und beschränkt mögli. Nah der Meinung der verbündeten Regierungen verlangt es die soziale Gerechtigkeit, der auch im Steuer- system ¡u entsprehen die Aufgabe des Staats ist, daß der Aus- glei, der durch die relativ stärkere Belastung der Minderbe- fißenden bei den Konsumabgaben eintritt, herbeigeführt wird, indem gleichzeitig die besißenden Klassen durch Abgaben von dem Besiß herangezogen werden. Auf diese Weise soll verhütet werden, daß \ih das bestehende Gleihgewiht zwischen direkten und indirekten Abgaben zu Ungunsten der minderwohlhabenden Kreise der Bevölkerung merk- lih versiebt.

Also der Grundsay is, Verbrau und Besiß beide zur Deckung der Auëgaben, die das Reih zu maten hat, zur Deckung der neuen Mehreinnahmen heranzuziehen. Soll nun die Last der Verbrauchs- abgaben auf möglichst weite Kreise verteilt werden, so bleibt nichts übrig, als die Besteuerung der Mafssenverbrauhsartikel, und hier stehen in erster Linie die Genußmittel, insbesondere diejenigen Genuß- mittel, deren Besteuerung das Reih den Bundesstaaten beschränkt und versagt hat.

Wenn ih nun dazu übergebe, mich über die einzelnen Steuer- objekte auszusprehen, so muß ih dabei drei Gruppen unterscheiden. Ich bespreche zunächst die Steuern der Massenverbrauchsartikel, Brannt- wein, Tabak, Bier und auch Wein, dana komme ih zu den Steuern die hauptsählich Industrie, Handel und Verkehr treffen, das ist die Gas- und Elektrizitätssteuer und die Anzeigensteuer, und endli werde

ih zu den Steuern auf den Besiß übergehen.

: Also zunähst die Besteuerung des Branntweins! Daß der Trinks branntwein, den man wohl als ein Vo!ksgift bezeihnen kann, eine größere Steuerlast tragen kann, dürfte nur selten bestritten werden. Ich habe den Zahlen, die der Herr Reichskanzler vom Auslande er- wähnte, nicht viel hinzuzufügen. Dle jetzige Belastung in Deutschland macht kaum ein Drittel derjenigen in anderen Ländern wie England, den Niederlanden, Rußland aus. Nun kommt dazu, daß das be- stehende System der Branntweinbesteuerung ohnehin der Aenderung bedürftig ist. Die Maischbottichsteuer bröckelt von Jahr zu Jahr ab. Seit dem Jahre 1898, in dem sie. noch 20 Miklionen Mark Rein- * ertrag brate, ist sie auf 13 Millionen im Jahre 1907 berabgegangen. Es ist bekannt, daß die Steuer von 12 4 durch die für den Export und’ für den gewerblichen Spiritus zu zahlende Vergütung von tat- fählich 16 46 überschritten wird; die Versuhe, darin etwas zu bessern, sind in einer Kommission dieses hohen Hauses hängen ge- blieben.

Die Brenyusteuer erlisht im Jahre 1912 von selber.

Die sogenannte Liebesgabe, d. h, der Unterschied von 20 4 ¿wischen dem im Kontingent liegenden und dem anderen Branntwein,

ist als niht mehr zeitgemäß zu bezeihnen. Ursprünglich als Zuschuß zu den Produktionskosten gedacht, hat sie einen wesentlichen Teil ihrer Berechtigung verloren, seitdem durch das Wirken der Spirituszentrale die Spirituspreise nicht unerheblich gestiegen sind. Nun ift es garnißt zu leugnen, daß vom Standpunkte der Finanzver- waltung die einfahste Lösung ‘des Problems darin bestände, ‘ohne allen Unterschied eine Fabrikationsabgabe einzuführen, * von der man den gewerblichen Spiritus freilassen würde. Es würden dann alle Vorteile des Großbetriebs {ih geltend machen, es würden tenishe Verbesserungen vorgenommen und die Herstellung verbilligt werden; aber es würden au alle Nachteile des Großbetriebs damit eintreten. Insbesondere würden, wenn wir diesen Weg, den England beschritten hat, wählten, auch die dortigen Folgen eintreten, d. h. der Großbetrieb würde den mittleren und den kleinen Betrieb töten. Es würde damit das Bestehen der landwirtschaftlihen und der Matertalbrennereien gefährdet sein. Das aber müßte eine verderbliche Rückwirkung auf die Landwirtschaft als folche ausüben. Das Ver- {winden der landwirts{aftlien mittleren und kleinen Brennereien würde zu einer Einschränkung im Kartoffel» und Getreidebau nötigen, das Fehlen der Schlempe aus den Brennereien würde eine Verminde- rung des Viehstandes, einen Mangel an Düngung zur Folge haben. Die weitere Konsequenz wäre eine Einschränkung der Ackerbau- flähe und \chließlich eine Zunahme der Waldwirtshaft. Dies alles zu verhüten liegt im Interesse der Landeskultur. Es handelt si dabei nicht um die Interessen einzelner Landwirte, sondern um die Interessen der Landwirtschaft und des Ackerbaues als solhe. Alles, was dafür spricht, daß unser Staat, der zum Teil

‘der Branntwein in den freien Verkehr tritt,

Industrie- und Handelsftaat geworden ist, daneben au Ackerbaustaat bleiben muß, verbietet es, zu dieser Methode der reinen Verbrauchs- abgabe überzugehen. Dazu kommt aber noch ein weiteres Moment, nämli die Rücksicht auf die süddeutschen Staaten, die reservatsmäßig berechtigt sind, zu verlangen, daß das Kontingent an si, ih sage nicht, die gegenwärtige Höhe des Kontingents, bestehen bleibt. Das Reservatreht der \süddeutshen Staaten ist durch das Geseß von 1887 sicher gestellt worden, und für eine glatte Abschaffung des Kontingents und die Einführung einer solchen Verbrauhsabgabe, wie ih sie vorhin dargestellt habe, würde die Zustimmung der süddeutschen Regierungen ganz gewiß nit zu haben sein. Aus diesem Grunde habe ih zu erklären, das ist ein Weg, auf den die verbündeten Regierungen nit treten können, selbst wenn er, was - ih bezweifle, die Mehrheit dieses hohen Hauses finden sollte. Eine Reform der Branntwein- besteuerung kann si, wenn sie niht mehr \{chaden als nüßen sol, nur an die bisherige Entwicklung anschließen. Die Branntweinbesteuerung hat \sich als eine Art von Fürsorge- geseßgebung entwickelt. Der Zusammenhang zwischen Brennerei und Landwirtschaft kann auch in Zukunft nit außer Betracht bleiben. Wenn also Mehreinnahmen aus dem Branntwein gezogen werden sollen, so kann das nur in der Weise geshehen, daß dabet das Fort- bestehen der landwirishaftlihen Brennereien sichergestellt wird. Es wird ferner dafür zu sorgen sein, daß die Steuer vereinfaht wird, daß nur cine Abgabenart an die Stelle der drei tritt; auch wird auf eine Beseitigung der sogenannten Liebesgaben hinzuwirken sein. AU diese Aufgaben find nur zu erfüllen, wenn, wie vorgeshlagen wird, das Reich den Ankauf und Verkauf des Branntweins in die Hand nimmt, wenn also ein Monopol für den Zwishenhandel zu Gunsten des Reichs eingerihtet wird. Auf diese Weise kann der Absatz geregelt, es kann aber auch den Brennern der Verkauf ihrer Produktion gesichert werden. Es ist mögli, auf diese Weise zu erreichen, daß die Land- wirtschaft troß der erhöhten Abgaben keinen Schaden leidet. Der Ankaufspreis soll nach der Größe der Brennereien gestaffelt, der Grundpreis unter Zuziehung eines Beirats fesigeseßt werden. Der leitende Gedanke ist der, daß den Brennereien ein Ersaß der Her-

stellungskosten gewährt werden soll" bei freier Schlempe. Die Einstellung eines festen Grundpreises verbietet {ich hon darum, weil die Herstellungskosten von der jähr-

lihen Kartoffelernte und dem Kartoffelpreise abhängig sind. Die Liebesgabe soll beseitigt werden. Allerdings if eine zehnjährige Entschädigung für die jeßt an dem Kontingent beteiligten Brennereien vorgesehen, und das hat seinen Grund darin, daß tatsählih bisher die Vergütung aus dem Kontingent den Wert der Güter, denen sie zugute kam, erhöht hat, und daß es also billig sien, auf die- jenigen Rücksicht . zu nehmen, die in den leßten 20 Jahren folche Güter erworben haben, Das Reih soll auch die Brannt- weinreinigung und die Reinigungsanstalten übernehmen. Es soll damit für den Vertrieb eines möglihst gut gereinigten, fuselfreien Getränks Sorge geiragen worden. Es ist ferner vorbehalten worden, Vorschriften zu erlassen, wonach auf den. zum Verkauf des Trinks branntweins verwendeten Behältnkssen der Alkoholprozentsaß der darin enthaltenen Mishungen angegeben sein muß, um im Interesse der Gesundheit das Beimengen von s{ädlichen Verschärfungsmitteln, die den Branntwein stärker ersheinen lafsen als er if, zu verhüten. Endlich soll das Reih auch die Denaturierung des Branntweins in die Hand nehmen, teils um {ih gegen Hinterziehungen zu sichern, teils um die Denaturierung selber zu- erleichtern.

Dem gewerblichen Spiritus wird entgegengekommen, indem die Verkaufspreise auf niht mehr als 25 4 für das Hektoliter Alkohol festgeseßt werden sollen. Endlich ist den Interessen der süddeutschen Staaten weitgehende Rücksiht dadurch gewährt, daß auG nah Ab- lösung der Liebesgabe noch eine Vorzug8zahlung von 7 4 an die Brenner der Reservatstaaten vorgesehen ist. Wir glauben, das Interesse der süddeutshen Staaten so gewahrt zu haben, daß sie Be“ denken tragen werden, einem derartigen Gesezentwurf niht zuzu- stimmen.

Es hat in den Zeitungen wiederholt gestanden, neben diesem Geseßentwurf hätten die verbündeten Regierungen oder das Schaßamt noch einen anderen in Reserve. Das if nicht der Fall. Es beruht wohl darauf, daß ich mih im Sommer ernstlih bemüht und mit Sagikennern in Verbindung geseßt habe, um über die Frage ins Reine zu kommen, ob es niht möglich wäre, alle berechligten Fnter- essen zu wahren, auch ohne den Weg des Monopols zu betreten; denn das kann man ja nit verkennen, daß das Monopol mit -der Siche- rung des Absaßzes der Brenner immer ein gewisses finanzielles Risiko auf die St{hultern des Reiches legt, wenn auch durch die Möglichkeit, das Brennreht vorübergehend einzuschränken, ein Ventil gegeben ist.

Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, daß eine allseitig be- friedigende Lösung auf einem anderen Wege nit witd gefunden werden können, Macht man den Versu mit einer Staffelung der-Verbrauths- abgabe nah der Größe der Brennereien, so kommt man direkt oder indirekt wieder zu einer anderen Form der sogenannten Uebesgabe ; denn die Branntweinsteuer kann immer erst eingezogen werden, wenn Der Branntwein würde also zunähst in den Brennereien mit der höwsten Abgabe be- lastet werden, und naher eine Vergütung, etwa in Form von Kon- tingentscheinen, oder wie Sie das nennen wollen, jedenfalls in einer Form gewährt werden müssen, die ziemli auf dasselbe hinausläuft. Dazu kommt die Rücksiht auf den Absaßz des gewerblihen Spiritus, an dem ja die Landwirtschaft ein großes Interesse hat. Wenn das Reich nicht selbst dèn Verkauf in die Hand nimmt, muß, um den Absaÿ an denaturiertem Branniwein sicher zu stellen, irgend ein Ersaß für die Brennsteuer geshaffen werden, und dann sind wic {ließli mutatis mutandis, bielleiht unter der Erhöhung der Säße, an der- selben Stelle angelangt, von der wir ausgegangen sind, und es würden die Klagen, die das jeßige System zur Folge hat, dadurch nicht auf- gehoben werden.

Im großen und ganzen erwarten die verbündeten Regierungen aus der Besteuerung des Branniweins einen Mehrerirag von 100 Millionen Mark. Das erhöht den Steuerertrag auf den Kopf der Bevölkerung um nit ganz 2 6. Na unseren Berechnungen würden ih der Verkaufspreis für das Liter gewöhnlichen Trink. branntwein um 15 bis 20 S erhöhen. Jch glaube, daß, wenn man bedenkt, wie viel Gläser aus so einem Liter gesenkt werden, das im einzelnen keine derartige Belastung ist, (um davon einen erbebliGen Konsumrückgang zu befürchten.

Der zweite Gegenstand der Besteuerung, den die verbündeten Regierungen vorschlagen, i der Tabak. Man wird nit

Unrecht tun, den Tabak als das entbehrlihste Genua zu bezeihnen, und ich kann persönlich der Meinung um E ti Ausdruck geben, als ih selber Rauer bin. Der Tabak E Deutschland, wie {hon der Herr Reichskanzler angeführt bal, E 3 gewöhnlich {wah belastet. Ich will hier keinen Vergleich 1! Monopolländern ziehen, sondern nur zwei andere Länder E i vergleichsweise erwähnen, das sind England und die Verein! Staaten. ering Während in Deutshland 1,49 4 auf den Kopf der Bevölkerun kommen, treffen in England 6,43 4, in den Vereinigten E 3,87 4 auf den Einzelnen. Nach der neuen Vorlage soll die 2 steuerungéquote für den Kopf der Bevölkerung in Deutschland 2,74 M erhöht werden. : seit Wie Sie wissen, meine Herren, if an der Tabakbesteuerung dem Jahre 1879 nichts geändert worden, während die Zeiten beit ganz andere geworden sind; insbesondere hat si die Wohlhaben hat seit jenem Jahre erheblich gesteigert, und diese Wohlhabenben ir au in dem Verbrau des Tabaks ihren Ausdru@ck gefunden. 3 E mäßig läßt si dies zwar nit naweisen; aber es treffen E Menge Erfahrungstatsahen zusammen, welche das Bild in der v mir angedeuteten Weise beleuhten. ide Ieder von uns weiß, daß der Preis der Zigarren, die die gle ; Klasse der Bevölkerung damals raute und die sie jeyt rauht, heblich gestiegen ist, daß Zigarren, die man vor 30, vor 25 Jahren son als eine Art Luxus ansah, Zigarren im Preise von 10 Dr f vielen Leuten, die gar nit zu den reichen gehören, alltäglih ges werden, und daß \ich eine allgemeine Steigerung überhaupt in df Beziehung zeigt. Ein Symptom für die glei@e Entwidlung ifft s Rückgang des billigen Rauhtabakkonsums, ein weiteres die Zune des Imports der ausländischen, also doch teureren Tabaksarten e ungefähr glei(bleibendem Verbrau an Inlandstabak, endlich au Steigerung des Verbrauchs an Zigaretten. Nun kommt die verme j Geldaufwendung für den Tabak in der Steuer, wie sie jeßt besteh nit voll zum Ausdruck; dènn der Eingaagszoll sowohl wie die In- Tandsfteuer tragen dem Werte der Ware. keine Rechnung. Man hat gegen die Grhöhung der Besteuerung des Tabaks geltend gemacht, es sei ein Saß der Erfahrung: ein Volk verausgabe für Genußmittel jährliß nur eine annähernd gleihe, nur mit der Bb

völkerung fteigende Quote; ih glaube, dieser Saß ist grundfals&- d

glaube, er widerspricht aller Erfahrung, und am Tabak kann man am allermeisten merken, jeder an- si selbst und an der Gesamtb So is denn die Meinung der verbündeten Regierungen, daß der

des Fürsten Bismarck,, der Tabak müsse mehr bluten, jeßt zur pra

tishen - Anwendung gebracht werden müsse. Es fragt \ih, wel Steuersystem dabei anzuwenden ist. :

Das allgemeine Tabakmonopol if seinerzeit i glaube, di? meisten Leute werden jet sagen: leider nit zustande gekom Die verbündeten Regterungen find der Meinung, daß der Zeitpunkt het

. paßt ist und daß es jet niht mehr an der Zeit ist, es einzufühte"

teils weil inzwisdhen die Tabakindustrie noch weiter dezentralisiert und infolgedessen die Abfindungen auß noch weiter erhöhen würden -— man hat die Abfindungen, die zu zahlen wären auf etwa anderthalb Milliarden Mark veranshlagt —, teils & au, weil seine Durchführung längere Zeit beanspruhen, vor alle! der Nutzen“ daraus dem Reiche erst in einem Zeitpunkte zufließe! würde, auf den es niht warten kann. Die Einnahmen des müssen sobald als mögli erhöht werden. 2

Es ift wohl au davon die Rede gewesen, ein Rohtabakmonop®! einzuführen, Auch dieser Weg {eint mir niht gangbar. # Wenn

Reich über die Arten des einzukaufenden Rohtabaks bestimmen sol E

ohne selbst die Fabrikation auszuüben, fo gibt es ganz unlss Schwierigkeiten zwischen der Fabrikation und dem Handel. Soll

Reih sich nach dem Geshmack der Fabrikanten ri@ten, sollen d

Fabrikanten bestimmen, welche Arten von Rohtabak das Reich s kaufen soll? Ich glaube, das eine wie das andere wird {wer ?

magen sein. Den jeßt bestehenden Gewichtszoll zu erhöhen, hatt F die verbündeten Regierungen dem Reichêtage im Jahre 1906 vorg F \hlagen; der Reichstag hat es damals abgelehnt, und ich glaube, E

einem gewissen Gesichtspunkt aus mit Recht abgelehnt; denn diese Form der Besteuerung paßt sih-dem Werte des Tabaks zu wenig Es ist eine, man kann wohl sagen, robe Form der Besteueruns- X größer der Steuerertrag ist, der vom Tabak gezogen werden muß und unter dem Beirage von 75 bis 80 Millionen kommt man nid

fort —, desto stärker mat sich beim Gewicßiszoll die unverhältnt

mäßig größere Belastung der, billigeren Sorten geltend, da ja E

billigeren Sorten weitaus den größten Anteil an dem Zigarrenkonsu® Y

haben.

Der Vorwurf, eine rohe Besteuerungsform zu sein, würde s t Wertzoll nicht treffen; aber hier segen die Shwierigkeiten in u M Wenn man weiß, daß auf den Tabakauktione! F

Schäßung ein. Amsterdam der wirklihe Preis, der Preis, der gezahlt wird, oft 18 mehr als 1000/6 von dem Preise abweicht, der vorher dur Sh gefunden ist, fo erhält man ein Bild davon, wie sehr die Bewertu" des Tabaks von subjektiven Momenten abhängt. Bloß die über den Ankauf des Tabaks zu Grunde zu legen, wird auch n inet gehen, denn abgesehen davon, daß eine solche Fakturenbestzueruns es Umgehung durch Verabredungen ¿wischen Verkäufer und Käusek sen und Tor öffnet und eine Fakturenfabrikatsteuer gerade aus E ren Grunde au bereits zweimal vom Reichstag abgelehnt ist, #0 exist E bei einer Reibe von folhen Tabakkäufen, wie sie z. B. in Amster gemacht werden, Fakturen überhaupt nit. ab- Nun könnte man dazu kommen, den Wertzoll na Klassen ist zustufen. Aber au das wird gewisser Momente der Wi cin eutbehren, und vor allen Dingen an den Grenzen, wo die Stufen ung seben, recht unglei wirken, Bei der Unsicherheit der igt in kann der Tabak mit einer gewissen Garantie der Richtigkeit As der die eine oder andere Klasse gebraht werden, sobald der Werk Nähe der Grenze zweier Klassen liegt. ) ewährt So bleibt also nur die Fabrikatsteuer. Wie ih bereits 3/94 und ist eine Fabrikatfteuer als Fakturensteuer in den Jahren 189 jest die 1894/95 vom Reichstag abgelehnt worden. Es wird Si Nad Fabrikatsteuer in der Form der Banderolensteuer vorgeschla0" Be der Meinung der verbündeten Regierungen wohnt diefer S inte steuerung eine Reihe von Vorzügen. inne, die sie in ©

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ab empfehlenswert ersheinen läßt. Die Steuer trifft ie ‘pat :

erst, ‘wenn es die

Fabrik verläßt; da sech8monatige Stundung gewährt wird, wird f lich in der Regel erst erhoben, wenn d

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