1877 / 283 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Nov 1877 18:00:01 GMT) scan diff

M S t I E A Ln C E m A S E AI E Ln V Lea E A

geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk und mehrere Regie-

‘rungsfommifssarien beiwohnten, seßte das Haus die zweite

Berathung des Etats des Ministeriums der geist- lihen 2. E Rg egen eiten fort. Zunächst begründete der Abg. Dr. Brüel seinen Antrag, welcher läutet :

„Das Haus der Abgeordneten wolle beshließen: Der Königlichen Staatsregierung zu erflären, die Bewilligung der Positionen im Etat, Kapitel 124, Titel 3, 4 und 5, erfolgt mit der Bevorwortung, daß bei Gewährung der daraus fließenden Zuschüsse nah folgenden Grund- säßen zu verfahren ift: : E ;

1) Die gpushüsse werden mögli mit Rücksiht auf einen dauernderen Bedarf bemessen. Ihre Zulässigkeit wird durch Ueber- \{üfse einzelner Jahresrewnungen nicht ausges{lofsen. :

2) Bei Schulen, welhe von Städten oder anderen Gemeinden zu unterhalten sind, kommt neben der Vermöglichkeit der Gemeinde Überhaupt, insbesondere das Verhältniß in Betracht, in welchem Es Ausgaben für höhere Schulen zu ihren fonstigen Ausgaben tehen.

3) Die Bewilligung erfolgt in der Regel periodisch auf eine Neibe von Jahren, nah deren Ablaufe die Verhältnisse von Neuem geprüft werden. /

4) Die Bewilligung kann an die Bedingung geknüpft werden, daß von Seite: der Unterhaltungépflichtigen während der Dauer der O bestimmte Leistungen zu Gunsten der Schule er- olgen.

5) Die Bewilligung berechtigt, unbeshadet der geseßlichen Be- stimmungen über die Befugnisse der Ober-Rechnungskammer, zu einer Einwirkung auf die Schulverwaltung nur so weit, daß, bei Vermei- dung der Zurücziehung oder Kürzung des Zuschusses, Vorlegung von Etat und Rechnung zur Kenntnißnahme gefordert und ordnungs- mäßige Erhaltung der Schule, sowie Einhaltung der etwaigen beson- deren Bewilligungsbedingungen (Nr. 4) verlangt werden kann.“

Namens der Staatsregierung erklärte hierauf der Re- gierungskommissar, Geheime Regierungs - Rath Bosse, daß, natürlih unter den nöthigen Kautelen, die Staats- regierung sich zu diesem Antrage zustimmend ver- halte. Der Abg. Dr, Miquel beantragte eine mo- tivirte Tagesordnung, in welcher das wesentlihe Ein- verständniß des Hauses und der Staatsregierung über diesen Gegenstand konstatirt werde. Nachdem noch die Abgg. Bernhardt und Hoffmann gesprochen, wurde die motivirte Tagesordnung angenommen. Bei dem Kapitel „Elementar- s{hulwesen“ wies der Abg. Mahraun die Beschwerden des Abg. von Lyskowski über die Unterdrückung der polnischen Sprache in den Elementarshulen als unbegründet zurü. (Schluß des Blattes.)

Die in der heutigen Börsen - Beilage veröffentlichte tabellarishe Uebersicht der Wochenausweise der deutschen Zettelbanken vom 15. d. M. {ließt mit folgenden fummarishen Daten ab: Es belief sich der ge- sammte Kassenbestand auf 626 936 000 4, d. i. der Vor- woche gegenüber mehr 9 983 000 46, während der Wechselbestand im Betrage von 626196000 # eine Abnahme um 5 009 000 M und die Lombardforderungen mit 81 966 000 M eine folhe von 493 000 / nachweifen; ferner hat ih der Notenumlauf um 14533000 A auf 860 901 000 M ver- mindert, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten mit 162 660 000 4 ein Wachsthum um 18 876 000 4, die an eine Kündigungsfrist un enen Verbindlichkeiten aber mit 66 036 000 M einen Rückgang um 201 000 4 konstatiren.

Stralsund, 27. November. Jn der heutigen zweiten Sitzung des eu - Vorpommershen Kommunal- Landtages wurde vorerst von einem Abgeordneten ein An- trag: „den Herrn Handels-Minister zu bitten, die Arbeiten jur Känalisirung der Trebel von Tribsees bis Demmin mög- ihst im nächsten Frühlinge beginnen zu kassen,“ eingebraht und verlesen. n iedigung der Tagesordnung wurde zunächst das Resultat der Revision der noch von der E Direktion der Neu - Vorpommershen Feuer- versicherungs-Sozietät gelegten Rehnung über die Ausschrei- bung vom November 1876 von dem Referenten vorgetragen, und auf dessen Antrag, da Monituren nicht zu machen gewe- sen sind, die Anerkennung der Richtigkeit der Rehnung und die roe e ausgesprochen. Hierauf wurde der gestern aus- geseßte Beschluß wegen des für das nächste Etatsjahr aufzu- bringenden Steuerquantums gefaßt und über die Vertheilung des Zinsgewinnes der Provinzial-Hülfskasse berathen, davon auch dem hiesigen „Kinder - Hospital“ eine Bei- hülfe überwiesen. Sodann machte der Landsyndikus von der erfolgten Uebergabe der Taubstummen-, Jrrenheil- und Frrenbewahranstalten an die Provinzialvertretung und davon Mittheilung, daß die leßtere auch die zur Zeit der Uebergabe vorhanden gewesenen Ueberschüsse der sog. „Speise- und Arbeitskasse“ der Frrenbewahranstalt zum Marine von etwa 3000 M beanspruht. Obgleih Stände den Anspruch in rctliher Hinsicht, mit Rücksicht auf den desfallsigen Ver- trag, keineswegs für zweifellos begründet erahten können, beshloß man doch, dem Verlangen des Provinzialverbandes nahzugeben und dieser Bagatelle wegen keinen Prozeß zu provoziren.

Den hauptsächhlicchsten Theil der heutigen Tagezordnung bildete der Bericht der Referenten inden „Kommunal-Chaussee-Angelegen- heiten“ und wegen „Uebertragung der früher fiskalischen Chausseen auf die Kreise.“ Da ein Einvernehmen mit den leßteren bisher nicht zu erzielen gewesen ist, mußte beschlossen werden, die Verwaltung der bisherigen Staatschausseen einst-

weilen auf Landeskosten weiter zu führen, daneben aber den } engeren ständishen Aus\s{huß zu beaustragen, die eingeleiteten“

desfallsigen Verhandlungen fortzuführen. Fn Folge dessen mußte denn auch die (provisorische) Anstellung zweier Wége- Inspektoren, neben dem bisherigen ständishen Baubeamfen, beshlossen und deren Gehälter normirt werden. Auch|be- {loß man hierbei, die Einkünfte der bisherigen ständisGen Chaufsee-Auffseher mit dem Einkommen der zu übernehme#den Königlichen Chaussee-Aufseher in Uebereinstimmung zu ben.

Sachsen. Dresden, 29. November. Die Zweite Kammer beschäftigte sih in ihrer heute Vormittag ahhehal- tenen Sißung mit mehreren Petitionen, wobei der Közigliche Regierungskommissar, Geheimer Justiz-Rath Hedrig®, Gründe entwickelte, von denen die Staatsregierung bei

e À der kleinern Gerichte geleitet werde.

rüpfte fih eine längere Debatte, welhe sich u. A. auchum dié Frage über die Mitwirkung der Stände bei Bestimmukg der Sige für die Amtsgerichte“ bewegte.

Baden. Karlsruhe, 28. Nove!:ber. (Cöln. F) Die Zweite Kammer hat nach sehsstündiger Debatte die Adresse auf die Thronrede gegen die Stimmen der ultramontanen E angenommen. Fn der gestrigen Sißung der Zweiten

ammer brachte der Abg. Kopfer folgende Jnterpellation ein : „Die beklagenswerthe Lage, in welcher Handel und Jn- dustrie nun schon seit mehreren Jahren befinden, giebt den

Unterzeichneten Veranlassung, an Hohe Regierung die Fragen u riddten: 1) Welche Stellung nimmt unsere Hohe Regierun ur ihre Vertretung beim deutshen Bundesrathe in der Zoll- und Handelspolitik ein, und welche Maßregeln hält sie für geeignet, der rüdckwärts gehenden Bewegung mcht allein Einhalt zu thun, fondern au eine Besserung der traurigen Verhältnisse anzubahnen? 2) Hat unsere Hohe Regierung Kenntniß davon, daß, nachdem die Verhandlungen wegen Erneuerung des deutsch-österreichishen Handelsvertrages gescheitert sind und Oesterreih einen autonomen Zolltarif für den 1. Januar 1878 in Ausficht stellt, auch von Seiten der deutschen Reichs- regierung Maßregeln zur gleichzeitigen Einführung vorbereitet werden, um die Schädigung zu paralysiren, melde dur das Vorgehen Oesterreichs dem Handel und der Jndustrie Deutsch- lands in Aussicht stehen?“ Außer dem Jnterpellanten sind Mitglieder aller Parteien unterzeichnet.

29. November. Die erste Kammer hat heute die von ihrer Kommission vorgeschlagene Adresse an den Großherzog mit Einstimmigkeit angenommen.

WWaldeŒ. Arolsen, 29. November. Dem heut« wie- der zusammengetretene| Landtage der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont wurde der vom 1. Januar k. J. an auf 10 Jahre mit Preußen abgeshlossene Accessionsvertrag zur ver- fassungsmäßigen Berathung und BEjGtUbfaftung vorgelegt. n Landtag trat sofort in die Berathung ein. Der Vertrag autet:

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, und Se. Dur@laucht der Fürst zu Waldeck und Pyrmont, von dem Wunsche geleitet, den Fürstenthümern Waldteck und Pyrmont auch fernerhin eine Erleichterung der ihnen durch ihre Zugehörigkeit zum Deutschen Reiche auferlegten Lasten zu verschaffen, haben beschlossen, zu diesem Behufe an Stelle des am 31. Dezember 1877 ablaufenden Vertrages vom 18. Juli 1867 einen neuen Vertrag abzuschließen, und demgemäß bevollmächtigt:

.Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen :

den Wirklichen Legations-Rath Otto Hellwig und - den Geheimen Finanz-Rath Carl Merleker, Se. Durtlaucht der Fürst zu Waldeck und Pyrmont : pen Landes - Direktor der Fürstenthümer Hugo von Sommer- eld, welche nah Ausêtausch ihrer gut und richtig befundenen Vollmachten sih über nachstehende Artikel geeinigt haben. - j

Artikel 1. Preußea führt die von ihm übernommene innere Verwaltung der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont fort. Auch die Verwaltung des Stifts Schaaken geht auf Preußen über.

Ausgeschlossen und somit Sr: Durhlaucht dem Fürsten -vorbehal- ten bleibt nur diejenige Verwaltung, welhe dem Fürstlichen Konsi- torium in seiner Eigenschaft als Ober-Kirchenbehörde zusteht, sowie die Vertvaltung des in dem Rezesse vom 16. Juli 1853 2c. bezeichne- ten Domanialvermögens, leßtere jedo mit den in den Art. 9 bis 11 dieses Vertrages bestimmten Maßgaben.

Artikel 2. Die Verwaltung wird Namens Sr. Dur(hlaucht des Fürsten in Uebereinstimmung mit der Verfassung und den Ge- setzen dcr Fürstenthümer geführt.

Artikel 3. F renen bezieht die gesammten Landeseinnahmen der Für leugnen und bestreitet die sämmtlichen Landesausgaben mit

ués{luß der Ausgaben für das Konsistorium in seiner Eigenschaft als Ober-Kirchenbehörde. Diese leßteren Ausgaben werden für die Dauer des Vertrages aus der Domanialkafse bestritten. E

Artikel 4. Se. Majestät der König von Previien übt bezügli der inneren Verwaltung der Fürstenthümer die vcelle Staatsgewalt, wie sie Sr. Dur(laucht dem Fürsten verfassungsmäßig zusteht. Leßterem bleibt jedoch das Begnadigungêéreht in den verfassungs- mäßigen und geseßmäßigen Grenzen, sowie das Ret der Zustim- mung zu Verfassungeänderungen und Gesetzen, insoweit sie nicht die Organisätion der Justiz- ünd Verwaltungsbehörden (Artikel 6) be- treffen, vorbehalten. L _ Artikal 5. An dér Spiße der Verwaltung der Fürstenthümer steht ein von Sr. Majestät dem Könige zu ernennender Landes- Direktor, welcher die verfassungsmäßig der Landesregierung obliegende Verantwortlichkeit übernimmt.

Artikel 6. Preußen ist bercchtigt, die Justiz- und Verwaltungs- behörden nach*“ eigenem Ermessen anderweitig zu organisiren. Die Befugnisse der Behörden höherer Instanzen können preußischen Be- hörden übertragen werden. :

Artikel 7. Die sämmtlihen Staatsbeamten werden von Nen ernannt und leisten Sr. Majestät d.m Könige den

iensteid. Sie haben, einschließlich des Landes-Direktors, die Ver- faffung der Fürstenthümer gewissenhaft zu beobahten und deren genaue Einhaltung ausdrücklich zu geloben.

In den Diensteid des Landes-Direktors wird das Gelöbniß auf- genommen, in Bezug àuf die Sr. Dur{laucht dem Fürsten in den Artikeln 4 und 8 dieses Vertrages vorbehaltenen Rechte Höchstdemsel- ben treu und gehorsam zu sein.

Artikel 8. Se. Dur(lauht der Fürst übt die ihm verblei- bende Vertreiung des Staats nah außen durch den Landes-Direktor und unter dessen Verantwortlichkeit.

Die entstehenden Kosten werden, wie bisher, aus der Landeskasse .

bestritten. S

Artikel 9. Hinsichtlich der Beitragspfliht des Domanial- vermögens zu den Landegausgaben sowie hinsihtlich der Sr. Durh- laucht dem Fürsten aus den Domanialeinkünften zustehenden Ein- nahmen greifen die rezeßmäßigen Vereinbarungen zwischen der Fürst- lichen Regierung und den. Ständen der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont vom 16. Juli und 15. November 1853 Plat.

Die preußishe Regierung ist befugt, sich durch Einsicht der Etats, Rechnungen und Akten der E Beit Domaniakl-Verwal- tungsbehörde davon zu überzeugen, daß der Beitrag des Domaniums zu den Landesau8sgaben, wie er von der Füstliben Domanial-Ver- waltungs8behörde berechnet wird, den vorerwähnten rezeßmäßigen Vec- æinbarungen entspricht.

Eine Mitbenußung der Landesdienststellen t urch die Domanial- verwaltung findet nicht statt.

Artikel 10. Veräußerungen und Verpfärdungen der Domanial- stücke, sowie Verfügungen, durch welche die Substanz des Domaniums verringert werden würde, bedürfen der Zustimmung der Stände der Fürstenthümer, sowie mit Rücksicht auf das während der Vertrags-

dauer in Betracht fallende Interesse Preußens an dem Stande der

Domanialeinkünfte der Zustimmung der PenE ia Regierung. Artikel 14. Seine Dur(laucht der Fürst wird alljährlih den

Ständen der Aarsien ümer, fowie aus der vorerwähnten Rücksicht au der preußischen Regierung eine Uebersicht des Domanial-Stamm- vermögens einis{ließlich aller dazu gehörigen Rechte, ungen, Ka- pitalbeftände u. \. w, nebst einer NäWweisung der darin ‘einge- tretenen Veränderungen vorlegen.

__ Artikel 12. Gegenwärtige Uebereinkunft tritt vom 1. Januar 1878 ab auf die Dauer von 10 Jahren in Kraft.

Se. Durchlaucht behält sich jedoch das Recht vor, nah Ablauf von 3 Jahren vom Tage der Unterzeichnung des Vertrages ab, auf Revision desselben hinsichtlich der Höhe des nah Artikel 9 aus den Einkünften des Domanial-Vermögens zu leistenden Beitrages zu den Landes8aus8gaben anzutragen oder au den ag zu angen. Z

__ Leßterer bleibt alsdann noch bis zum Ablauf des auf die Kün- digung es Kalenderjahres gültig. E rtifel 13. Gegenwärtige Uebereinkunft soll ratifizirt und der

Austausch der Ratifikationsurkunden innerhalb vier Wochen in Berlin

bewirkt werden, - vorbehaltlich der Zustimmung der beiderseitigen ckLandesvertretungen. : : :

e Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag benterzeihn.t und untersiegelt.

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-

i : BRtnteYtatoroth,

Bei Unterzeihnung des es, betreffend die Uebertragung der Verwaltung der Fürstenthümer Waldeck-Vyrmont an Preußen haben die unterzeihneten Bevollmächtigten noch folgende Bemerkun- gen, GeEiringen und Verabredungen in das gegenwärtige Protokoll niedergelegt :

1) Alle in rechtsbeständiger Weise auf vie Staatskasse Waldeck- Pyrmonts übernommeren Verbindlichkeiten werden während der Ver- tragsdauer von Preußen erfüllt.

2) Seine Dur(laucht der Fürst wird von dem Ihm im Artikel 4 des Hauptvertrages vorbehalteren Zustimmungsrechte zu den Ge- sepea einen der preußishen Verwaltung hinderlihen Gebrauch machen.

Die Person des anzustellenden Landes-Direktors wird vor dessen Berufung Sr. Dur{laucht dem furt namhaft gemaht werden. Wird die Anstellung beanstandet, so werden zwei andere Individuen namentlich bezeihnet werden, zwischen denen Se. Durchlaucht der Fürst binnen Monatsfrist eine Wahl treffen wird.

3) Die waldeckischea Staatsdiener können auf ihren Wuns nach Maßgabe der in Preußen gelteiden Vorschriften in den Preußi- {hen Staatsdienst übernommen werden.

_Den in den preußischen Staatsdienst übertretenden Beamten bleibt es überlassen, ihr Verhältniß zu der waldeckischen Staats- diener-Wittwen-Kasse in Ansehung desjenigen Gehaltsbezuges, mit welchem sie in dieselbe aufgenommen sind, aufrecht zu erhalten.

Die waldeckishe Staatsdiener - Wittwen-Kasse bleibt bestehen und wird, den bestehenden Vorschriften gemäß, weiter fortverwaltet.

Neu anzustellende Hofbeamte, Domanialdiener, Geistlihe und Lehrer sind au ferner nah den bestehenden Bestimmungen an der Staatsdiener-Wittwen Kasse Theil zu nehmen berechtigt.

Die Verzinsung der betreffenden Gründungskapitale wird, so- weit fie aus der waldeckishen Landeskafse zu erfolgen hat, während der Vertragsdauer von Preußen geleistet.

B Der La: desdirektor wird in Arolsen seinen Amtéssiy haben. Das Landeë-Gymnasium und die damit verbundene Realschule wer- den erhalten werdcn. Für die Erhaltung und Beförderung der Pferdezubt wird Preußen wie bisher Sorge tragen.

___ 9) Se. Dur(laucht der Fürst verpflichtet sich, die zum Domanial- eigenthum gehörigen, gegenwär1ig zu Landeszwecken benußten Im- mobilien, au ferner zu diesem Behufe zu belassen.

Die im Separatprotokolle zu §. 10 des Rezesses vom 16. Juli 1853 sub III. C. erwähnten Verpflichtungen des Domaniums bezüg- li der Chaufsee- und Brückenbauten, sowie der Kreié straßen bleiben besteheu. Desgleichen die sub VIII. D. erwähnten Rechtsverhältnisse hinsichtlid der Reparaturen und Neubauten Fürstiiher S{hlöffer.

Die Bestimmungen in §. 5 des Gesetzes vom 30. Januar 1864 wegen jährlicher Verwendang von 4000 Thlrn: zu den Pyrmonter Kur- und Badeanstalten wird dur gegenwärtiges Abkommen nicht berührt. Die Befugniß der Domanialverwaltung zur zwanglichen Beitreibung der Domanialprästanden bleibt bestehen.

Das Arciv und die Regierungsbibliothek werden in der bisheri- gen Weise von der Domanial- und Lañdeëverwaltung gemeinscaftlich

enußt und verwaltet.

6) Die Landesverwaltung wird dem Fürstlichen Konsistorium

behufs Durcführung seiner Arordnungen wie bisher den erforder-

lichen Beistand leisten. Ï

7) Sämmtliche dem waldeckishen Lande früher gehörige und nach dem Uebereinkommen vom 18. Juli 1867 auf Feen Üüber- gegangene Mobilien und Moventien verbleiben im Eigenthum Preußens. Eine T rnng des Werthes findet nit statt. Die frühere Werthsermittelung bleibt auch ferner maßgebend:

8) Die unter 9a und 9b des Schluß-Protokols zum Vertrage vom 18. Juli 1867 getroffenen Bestimmungen kommen bei dessen Ablauf nicht zur Anwendung, da derselbe durch den gegenwärtigen Vertrag in feinen wesentlichen Punkten erneuert wird.

Für den Fall der Auflösung des gegenwärtigen Vertrags gelten folgende Bestimmungen :

a. Den in den Fürstenthümern befindlihen Fustiz- und Verwal-

tuna8beamten bleibt es überlassen, ob fie im waldeckischen

Staatsdienst verbleiben, oder ob sie mit Bewilligung Preußens

in dén preußisdhen Staatsdienst übertreten wollen. Diejenigen Beamten, w.lche in den ven Staalts- dienst übertrêten wollen, sollen jedoch, fofern dies von Sr. Durchlauht dem Fürsten gewünscht werden follte, gehalten sein, für die Dauer von zwei Jahren gegen Fortgewährung der bezogenen Kompetenzen noch im waldeckishen Staatsdienst zu verbleiben. . Die auf Grund der Nr. 8 des Schlußprotokolls vom 18. Juli 1867 in das Eigenthum Preußens übergegangenen Mobilien und Moventien werden der waldeckishen Verwaltung «igen- thümlih überlassen und werden dem Werthe na in de. selben Weise abgeshäßt, wie dies in Nr. 8. jenes Sclußprotokolls bestimmt ist. Stellt sih dabei heraus, daß der Werth der- selben den Werth der an Preußen abgetretenen Gegenftände übersteigt, so ist die Differenz an Preußen herauszuzahlen, ent- gegengeseßten Falles aber der Minderwerth von Preußen an Waldeck zu vergüten. Gegenwärtiges, den hohen kontrahirenden Theilen vorzulegendes Protokoll foll als durch die Ratifikation des Hauptvertrazes mitra- tifizirt angesehen werden.

DHesterreih-Ungarn. Wien, W. November. Aus Pest wird gemeldet, daß der von der englischen Regierung gestellte Antrag betreffs Abschließung eines Meist begün sti- gungsvertrages zwishen Desterreih-Ungarn und England Seitens unserer Monarchie acceptirt worden sei, und daß ein derartiger Vertrag mit der britishen Regierung auf unbestimmte Dauer mit halbjährigem Kündigungsrechte abgeschlossen werden wird. ;

29. November. (W. T. B.) Der Ausgleihs- aus schuß hat die Bestimmung, daß die Zölle in Gold zu ontrichten feien, angenommen.

Schweiz. Bern, 27. November. Die nationalräth-

lihe Kommission zur Herstellung des E La Gleihgewichts berechnet das in Aussicht stehende Defizit

auf 6 183 000 Fr., während der Bundesrath in seiner bezüg- lihen Botschaft nur ein solches von 4 656 600 Fr. in Aussicht nahm. Dieses Defizit will sie decken durch Mehreinnahmen im Post- und Telegraphenwesen von 1 080 000 Fr., dur eine Erhöhung der Zollansäße im Gesammtbetrage von 2 778 200 Fr. ; durch Minderauúsgab en im Post- und Telegraphenwesen von 475 N im Militärwesen von 1804 800 Fr., in der erw

allgemeinen altung von 45 000 Fr. : es würden \ich da- her an Mehreinnahmen 3 858 200 Ss und an Minderaus en 2 324 800 Fr. ergeben. Dabei aber sind von den 48

ommissionsvorschlägen bei einer ganzen Reihe die finanziellen gegen nicht berehnet und folglih auch nit in obiger Zu- ammenstellung inbegriffen. :

Niederlande. Amsterdam, 24. November. Die Zweite Kammer der Generalstaaten trat nah Wieder- aufnahme ihrer Sizungen am 19. d. M. in die athung des Jndis aen Budgets ein und brachte dieselbe gestern u Abschluß. Das auf beinahe 112 Millionen Gulden si

elaufende Ausgäben-Budget der niederländishen Kolonien wurde, ebenso wie das Budget der Wege und Mittel, zur Deckung desselben einstimmig genehmigt. Die Opposition machte bei dieser Gelegenheit keinen Lerfuch, dem neuen liberalen Kabinet Schwierigkeiten zy bereiten. Mit der neuesten niederländis{h-

ostindishen Post sind Berichte aus Batavia vom 19. Oktober e Ein R E Len bringt die wichtige Mit- theilung aus Atchin: daß die 22 Mukims (Bezirke südlih von Kotta-Radja) und ihr Chef Panglima Polim, bisher einer der Hauptführer der Kriegspartei in Groß-Atchin, nun ernstlih geneigt sind, sich der niederländishen Souveränetät u unterwerfen. Offiziell ist diese Nachriht noch nicht be-

tigt. Aber vielleidt hat darauf eine Aeußerung Bezug, welche der Kolonien-Minister gestern in der Zweiten Kammer bei der Berathung des indischen Budgets machte; er bemerkte nämlich, er habe die Hoffnung, daß es dem General-Gouverneur von Judien glücken werde, Mittel zu finden, um binnen kurzer Zeit den Krieg in Atchin seinem Ende zuzu- führen.

Großbritannien und Zriand. Aus der Capstadt wird dem „NReuterschen Bureau“ unterm 6. November ria Madeira ge- meldet: „Der Kaffernkrieg ist zu Ende; die Galekas sind vollständig ges{hlagen worden und lösen \sih nun in kleine Gruppen auf. Eine größe Anzahl derselben hat mit ihren Frauen und Kindern den Fluß Bashi überschritten. Sie werden von den Kolonialtruppen verfolgt, und der Häuptling Moni leistet ihrem Vordringen Widerstand.“

Frankreich. Paris, 29. November. (W.T. B.) Batbie, welcher zu den sogenannten Konstitutionellen des Se- nats gehört, hatte gestern abermals eine Besprehung mit dem Marschall-Präsidenten, und befürwortete noch: mals dringend die Rückehr zu einer parlamentarischen, normalen Regierung. Heute wurde der Präsident der Depu- tirtenkfammer, Grévy, vom Marschall-Präsidenten empfangen. Der Marschall-Präsident war davon benachrichtigt worden, daß einige Senatoren und Deputirten bei den Prä- fidenten der beiden Kammern Schritte gethan hätten, um den- selben sowotl ihre Beunruhigung über die Sicherheit der Nationalvertretung zu erkennen zu geben, wie auch um sih über die Art zu äußern, wie dieselbe eventuell vertheidigt werden könnte. Der Marschall-Präsident hat es deshalb für angezeigt erachtet, den Präsidenten der Deputirtenkammer und den Präsidenten des Senats zu sih zu berufen und denselben zu erklären, daß derartige Betorgniss durchaus grundlos seien, und daß die Nationalvertretung keine Gefahr zu besorgen E Der „Temps“ meldet, bei dem gestern stattgehabten Empfange der Beamten des Justiz-Ministeriums durch den E seien zwischen dem Leßteren und dem seine

ollegen vorstellenden höheren Beamten Reden politishen Jn- halts gewechselt worden, in dencn die „Rettung der be- drohten Gesellschaft“ als eine besondere Mission der neuen Minister bezeihnet worden sei.

80. November. (W. T. B.) Die Morgenblätter beschäftigen sich mit den leßten Besprechungen zwischen dem Marschall Mac Mahon einerseits und dem Präsi- denten der beiden Kammern, Herzog von Audiffret-Pas- quier und Grévy andererseits und erblicken in denselben den ersten Schritt zur Beilegung der bestehenden Differenzen. Der „Constitutionnel“ erklärt, das Eis sei gebrochen, das Ver- trauen kehre zurück. Die „République française“ hebt anerken- nend die beruhigenden Versiherungen des Marschall-Präsi- denten bezüglih der Sicherheit der Nationalvertretung hervor und bemerkt, dieselben jeien kaum nöthig gewesen, da wohl Niemand daran gedacht habe, daß Mac Mahon der Ausfüh- rung von Absichten, die offenbar verbrecherish seien, Unter-

stüßung leihen könnte. Die „Korr. Havas“ theilt, I dem „Rappel“, über die außerordentlichen Kredite folgendes Nähere mit: Die Kredite, die von der Regierung eröffnet wurden, be- laufen sih auf 18 059 271 Frcs. und vertheilen sih folgender- maßen : auf 1877 : 17 761 493 Frcs.; auf 1876: 291 000 Fres. ; auf 1875: 26 778 Frcs. Daß die stärksten Kredite auf 1877 fallen, springt ins Auge. Die 17 Millionen wurden in folgendem Verhältniß den verschiedenen Ministerien zugewiesen : Fnneres 1115726 Frcs., Algerien 389 117 7FFrcs., Krieg 14 000 000 Frcs., Marine 50 000 Fres., öffent- licher Unterricht 372 000 Frcs., Handel und Ackerbau 103 000 Frcs., Bauten 1 561 250 Frcs., En 170 000 Fres. Versailles, 29. November. (W. T. B.) Der Senat berieth über den Antrag Feray's, betreffend die Nieder- seßung einer Kommission zur Untersuchung der Ur- sahen des Darniederliegens von Handel und JFn- dustrie. Der Gouverneur der Bank von Frankreih, Rou- land, spra sich für die Vornahme einer solchen Untersuhung

_aus und erklärte, das beste Mittel zur Beseitigung der ein-

getretenen Krisis, deren Anfänge übrigens {hon vor 2 Jahren wahrnehmbar gewesen seien, würde darin bestehen, daß in Bezug auf die Politik eine Waffenruhe abgeschlossen, und das Budget votirt werde. Der Senat nahm hierauf einen Unter- antrag Porriquet's von der Rechten an, wonach mittelst des ‘Listenskrutiniums in den Bureaux eine aus 8 Mitgliedern bestehende Untersuhungskommission gewählt werden soll.

Die Sizung der Deputirtenkammer bot keine be- merkenswerthen Momente dar.

Portugal. Lissabon, 27. November. (E. C.) Nach-

rihten aus Sierra Leone melden : das Urtheil des zuständigen

Berichtes spreche die e S arent os die vor einem Jahre unter Verdacht des Sklavenhandels Wweggenommen worden, frei, tadele die Beshlagnahme und ‘erkenne dem Schiffe eine Entschädigung zu. Der Kapitän des englisden Kreuzers hat gegen das Urtheil Berufung ein- gelegt.

Jtalien. Rom, 25. November. Der Senat hat die Berathung des auch das Ausland interessirenden Geseßz- entwurfs über die Konservirung der Denkmäler jd Gegenstände von künstlerishem und archäologishem Werthe

gonnen.

Numänien. Bukarest, 29. November. (W. T. B.) Der Senat hat den Metropoliten von Rumänien zum Prä- sidenten gewählt. Von der Kammer ist eine Kommission zur «Verathung der in Beantwortung der Thronrede an den Fürsten zu erlassenden Adresse niedergeseßt worden.

. Türkei. Konstantinopel, 29. November. (W. T. B.)

Die englische Flotte, wélGe angewiesen war, die Besika- zu verlassen und vor Smyrna oder Malta zu überwin-

tern, hat Befezl erhalten, in der Besika-Bai zu bleiben.

Amerika. Washington, 27. November. (Reuters Bureau.) Der Senat beschäftigte sich in seiner gestrigen Nachtsißung mit der Erörterung der Frage der Senator- \haft von Süd-Carol ina. Seit gehen haben die repu- blikanischen Senatoren Patterson und Conover beständig mit der demokratischen Partei gestimmt,- leßterer somit eine Mehr-

heit von zwei Stimmén . gibertk, Beide Senatoren hielten

Reden, in welchen sie erklärten, daß sie gesonnen seien, zu Gunsten der laffung des demokratishen Senatskandidaten Mr. M. C. Butler zu stimmen. Die Republikaner beschuldi- gen sie, ihre Partei verrathen zu haben, und insinuiren daß ste von fkorrupten Motiven beseelt seien. Die Republikaner suchen die endgültige Aa Zinauzuschieben, bis sie Mr. gy dem republikanishen Senatsfandidaten für Loui- siana, zu seinem’ Sitze verholfen haben. Die Debatte, welche einen erregten Charakter annahm, war noch heute Morgen um 3 Uhr im Gange.

__— 27. November, Abends. Nach 28 stündiger unausgeseßter Sißung nahm der Senat eine Resolution an, welhe das S EErA gs-Cornilé von der Pflicht, die Affreditive Mr. Butlers in Erwägung zu ziehen, entbindet. Die Angelegen- heit dieses Herrn wird somit vor den Senat selber gebracht werden, der aber in derselben noch feine Schritte gethan hat. Vie republikanishen Senatoren für Florida und Süd-Caro- lina, Conover und Patierson, stimmten wiederum mit den Demokraten.

Der rusfisch:türkische Krieg.

St. Petersburg, 29. November. (W. T. B.) Die von Paris aus verbreitete Nachricht, daß nah dem Falle von Plewna ein Waffenstillstand geschlossen werden würde, wird von der „Agence Russe“ für unrichtig erklärt mit dem Hinzufügen, daß russischerseits kein Waffenstillstand zu dem gedachten Zeitpunkt beabsihtigt würde.

London, 30. November. (W. T. B.) Auf dem gestern zu Ehren der Ernennung Smith's zum Marine-Minister statt- gehabten Banket sprahen Smith und Croß si dahin aus, daß eine möglihst {nelle Beendigung des russisch-tür- kishen Krieges wünschenswerth sei und hoben zugleich her- vor, daß die englische Regierung bereit sei, zwischen den Krieg- führenden zu vermitteln, wenn si die Gelegenheit dazu biete.

Europäischer Kriegsschauplaß.

Konstantinopel, 29. November. (W. T. B.) Ein Telegramm Suleiman Paschas aus Rasgrad, W. d., verihtet über eine größere türkishe Rekogn/oszirung, welche am Dienstag von Kadikiödi aus mit 40 Bataillonen E, Kavallerieabtheilungen und 8 Batterien in der Richtung auf Trstenik und Matshka unternommen wurde. Bei derselben sei es zu einem mehrstündigen heißen Kampfe mit den an Lol fast gleih starken russishen Abtheilungen gekommen. Leßtere hätten sih zuerst gegen Trstenik zurück- ziehen os lie später aber, nahdem die Russen Verstärkungen

erhalten, seien die Türken genöthigt gewesen, sih in der De- |

fensive zu halten. Am folgenden Morgen kehrten die Ne- kognoszirungsiruppen nah Kadikiöi zurück. Der Verlust der Türken betrug 8 Offiziere und 208 Mann todt, 43 Offiziere und 602 Mann rerwundet. Zu derselben Zeit griff, wie das Telegramm Suleimans weiter meldet, eine gegen Pyrgo s entsendete Rekognoszirungsabtheilung die Russen an und zwang dieselben, ihre Befestigungswerke von Pyrgos bis Matschka aufzugeben ; die Russen erhielten indessen auch hier Verstärkungen, so daß die Türken \sih wieder zurücziehen mußten. Hierbei verloren die Türken 74 Todte und 250 Ver- wundete.

Sistowa, 27. November. (W. Pr.) Der Czar besuchte Sonntag die Truppen und Stellungen des Generals Gurko bei Telish und blieb bei dieser Gelegenheit 18 Stunden lang zu Pferde. Der Czar küßte General Gurko dreimal und über- reihte ihm den mit Diamanten befeßten Tapferkeits\äbel. „Jh werde auf Dich und die Deinigen nicht vergessen,“ sagte der Czar. M ähnlicher Weise äußerte fih der Kaiser zu den Generalen Rauh und Schuwaloff. Vor der Truppenrevue wurde eine feierliche Feldmesse abgehalten. Die in der Front befindlichen leiht verwundeten Offiziere und Soldaten be- schenkte der Czar mit Orden und Geldbeträgen.

Aus Varna berichtet das „W. Fremdenblatt“ : „Jn der Dobrudscha ist Alles ruhig; die Russen haben Musfabey und noch andere Ortschaften daselbst bis Medschidje rau wieder geräumt und die türkische Bevölkerung dajelbst, welche ih rae Silistria geflüchtet hatte, denkt wieder an die Heim- ehr.“ ê

Nach den bis zum 21. November eingegangetien Nach- rihten fielen neuerdings auf dem europäischen Kriegs- \chauplaß 9 Soldaten, es wurden verwundet 4 Offiziere und 338 Soldaten und schieden außerdem aus der Fronte 2080 Offiziere und Soldaten. Jn Asien fielen 17 Offiziere und 223 Soldaten, es wurden verwundet 59 Offiziere und 1171 Sol- daten und schieden außerdem aus der Fronte, 801 Offiziere und Soldaten. Mit diesen 4402 zusammen betragen die russischen Verluste bis zum angeführten Tage 71 705 Mann.

(W. T. B.) Die „Pol. Korr.“ meidet aus Cattaro v. 29,: Das vor Antivari gestern Mittag eingetroffene, aus zwei Panzerschiffen bestehende türkishe Geschwader beschießt das von den Montenegrinern beseßte Fort Vodivica, welches das Feuer der Türken erwidert.

Asiatischer Kriegsschauplaßt.

Aus Smyrna, 26. November, meldet das „Wiener Fremdenblatt“ :

„Die russische Kavallerie, welhe das Städthen Tomk, nördlich von Erzerum, offkupirt hatte, hat dasselbe wegen des Austrittes des Euphrat aus seinem Bette wieder geräu nt. Jn Angora, Tokat Malatia und noch einigen anderen Städten Anatoliens bilden sich Stadtwachen, in welche zahlreihe Griehen und Armenier eintreten, wodur es der Regierung ermögliht wird, die Garnison aus diesen Städten zurückzuziehen und auf den Kriegsshauplaß zu senden. Die Fes dieser Stadtwachen sind mit Halbmond und Kreuz zugleich geziert.“

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin. Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Reorgani- sation der drei vormals sächsischen Stifter Merse- burg, Naumburg und Zeit, zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegt worden:

ir Wilheim 2c. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was L

. 1, Die drei vormals s\ächsischen Stifter Merseburg, Naum- burg und Zeiß werden nach Maßgabe der lotenden Bestimmungen einer Reorganisation unterzogen, um ihre Einkünfte fortan in er- L Maße dem Juteresse von Kirche und Schule dienstbar zu machen.

8. 2. Die genannten Stifter bleiben in ihrer Eigenschaft als

selbständige Korporationen mit der Maßgabe bestehen, daß das Kollegiatstift Zeiß mit dem Domsftift Naumburg vereinigt wird.

Sämmtliche Vermögensrechte des Kollegiatstiftes Zeiyz gehen Kraft dieses Geseßes auf das Domsftift Naumburg über, welches fortan die Bezeibnung „Domstift Naumburg-Zeitz“ führt.

Bes Die Vermögensverwaltung der Domstifter Merseburg und Naumburg-Zeißz erfolgt unter Aufsiht des Ober-Präsidenten der Provinz Sachsen durch die betreffenden Domkapitel und deren Beamte.

§. 4. Den bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen Mitgliedern der Domkapitel Merseburg und Naumburg sowie des Kollegiatstifts Zeiß verbleiben ihre gegenwärtigen Stellea und die mit denselben nah den bisherigen Stiftsverfassungen verbundenen Emolumente.

F. 5. Unbeschadet der den vorhandenen Stiftsmitgliedern »ach S. 4 zustehenden Rechte treten künftiz nachstehende Normen bei den Stiftsverfassungen ein:

I Domftift Merseburg und im Domfstift Naumburg-Zeißtz bestehen je drei Stiftsitellen. Die Johaber derselben werden von dem Könige ernannt und bilden das betreffende Domfkapite!.

2) Das Domkapitel vertritt das Domstift nach Außen. Das zum Vorsißenden des Kapitels berufene Mitglied führt den Titel „Dechant“ und zeihnet die von dem Domkapitel auszustelleaden Ur- kunden und fonstigen Schriftstücke. Das zweite Mitglied des Dom- kapitels führt den Titel „Senior“ und hat den Vorsitzenden in Ver- binderungsfällen zu vertreten. 5

3) Jedes Mitglied erhält eine der am Site des Kapitels vor- handenen Kurien zur lebenslänglihen Nußung und aaßerdem aus der Stiftsfasse eine jährlihe Präbende, welche für den Dechanten drei- tausend, für den Senior zweitausendfünfhundert und für das dritte Mitglied zweitausend Mark beträgt.

4) Hinterläßt ein Mitglied des Domkapitels eine Wittwe oder ehelihe Nachkommen, so werden denselben die unter Ziffec 3 ge- dachten Emolumente des Verstorbenen für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate fortgewährt.

F. 6. Die Revenuen der Stifter joll:n, soweit sie nicht

a. zur Deckung der laufenden Verwaltungskosten (8. 3),

b, zur Remunerirung der gegenwärtigen, sowie der künftigen Mitglieder der Domkapitel (§8. 4, §. 5 Ziffer 3 und 4),

c. zur Erfüllung der aus den bereits bestehenden rechtlichen Ver- pflihtungen der Stifter entspringenden Leistungen der leßteren, erg Svcriis an die Gymnasien zu Merseburg, Naumburg und Zeiß,

. zur Uebernahme der bisher aus Staatsmitteln geleisteten

Unterhaltungszuschüsse für die Gymnasien in Merseburg und Zeiß, sowie der etwaigen weiteren fortlaufenden Bedü: fnifse dieser beiden Anstalten,

e. zur Fortentrihtung aller sonst zu kir{lihen und Schulzwecken bisher gewährten Leistungen,

erforderlich sind, zu kir{lihen Zwecken innerhalb der Provinz Sachsen unter vorzug8weiser Berücksichtigung des bisherigen Stift8gebietes verwendet werden.

Die Art dieser Verwendung wird durch Königliche Verordnung ibi a hei deren Ertrahirung der Finanz-Minister mitzuwir- en hat.

F. 7. Die Minister des Innern und der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten werden mit der Ausführung dieses Gesetz:8 beauftragt.

___ Statistische Nachrichten. _ Na Mittheilung des statistishen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standes8ämtern in der Woche vom 18. No- vember bis incl. 24. November cr. zur Anmeldung gekommen: 201 Ehe- \{ließungen, 806 Lebendg borene, 40 Todtgeborne, 471 Sterbefälle. Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In Stuttgart ist am 22. November der Landschaftsmaler, Professor Heinrich Funke gestorben. In München verstarb der durch seine Vild-r aus Palästina in weiten Kreisen bekannte Historienmaler Ulrich Halbreiter.

Mit dem 5. und 6. Doppelhefte der vom Ober-Tribunals-Rath Rassow und Stadtgerichts-Rath Künbel herausgegebenen Bei- träge zur Erläuterung des Deutschen Nechts, in besonderer Beziehung auf das preußische Recht, mit Einschluß des Han- dels8- und Wecbselrehts, das vor Kurzem im Verlage von Sränz Vahlen hierselbst erschienen, hat der 21. Jahrgang der Bei- träge oder der 1. Jahrgang der 3. Folge seinen Abschluß gefunden. Dieser 21. Jahrgang enthält in 6 Heften im Ganzen 27 rehtswissen- \{astlihe Abhandlungen, 36 Erkenntnisse bezw. Rechtsgutahten des Ober-Tribunals resp. des Reichs-Ober-Handelsgerihts, des Appell- hofes zu Cöln u. f. w. in verschiedenen Rechtsfällen, ferner mehr oder weniger ausführlihe Referate über 46 der Rehtswissenschaft angehörige Schriften, eine Uebersicht civilrechtliher Zeitschriften und außerdem im leßten Doppelhefte auch ein Jnhaltsverzeihniß des 21. Jahrganges, sowie ein Sachregister zu demselben.

Gewerbe und Handel.

Die Berliner Aktiengesellschaft für Eisengießerei und Maschinenfaäbrikation, deren Generalversammlung am 18. Dezember stattfindet, wird für das verflossene Geschäftsjahr keine Dividende zahlen. L

In der Generalversammlung der Berliner Stadtbahn- gesellschaft wurde, nah Meldung hiesiger Blätter, folgender An- trag einstimmig genehmigt: „Die Köni liche Direktion und den Aufsichtsrath zu ermächtigen, mit der Königlichen Staatsregierung unter Vorbehalt der Genehmigung der Generalversammlung über die Beschaffung der fehlenden Mittel, soweit der Mehrbedarf bisher festgestellt worden ift, in Unterhandlung treten zu dürfen.“ Ein zu diesem rage eingebrahtes Amendement, dahin lautend, von fer- neren Einzahlungen auf die Aktien _so lange Abstand zu nehmen, bis die Einigung zwischen den Vorständen der Stadtbahngesellschaft und dem Fiskus erfolgt sei, wurde mit 7000 gegen 5005 Stimmen abgelehnt. ; 5

Die Nachricht Pariser Blätter, die grozen Magazine des Louvre hätten 409 Kommis entlassen, wird jeßt vom „Figaro“ für grundlos erflärt. Auch wird die „Köln Ztg.“ um Veröffent-- lichung der Erklärung ersuht, daß jene Magazine des Louvre keine Kommis entlassen hätten.

Verkehrs-Anstalten.

Karlsruhe, 26. November. Die Einweihung d:.r Eisen- bahn von Colmar an den Rhein und der Rheinbrücke wird am 15. Dezember stattfinden und die Bahn am folgenden Tage dem Verkehr übergeben werden. Die technishe Uebergabe der Brüke er= folzt am 2. oder 3. Dezember. Es werden täglih zwischen Freiburg und Colmar vier Züge hin- und zurücgehen.

Alerandria, 27. November, Abends. Der Suezkanal ift dem Verkehr wieder eröffnet worden.

Southampton, 28. November. Das Postdampf\ciff e Mosel“ vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welches am 17. November von New-York O war, ift heute wohl- behalten hier angekommen und hat nach Landung der für Southampton bestimmten Passagiere, Post und Ladung die Reise nach Bremen fortgeseßt. Die „Mosel“ überbringt 98 Passagiere und volle Ladung. :

Berlín, 30. November 1877.

Im Wallner-Theater wird Hr. Helmerding, nah glück- licher Wiederherstellung von feinem Unfall, am Sonnabend hier in dem nämlihen Stücke „Der ene auf Reisen“ auftreten, das seine bedauerlihe Vêrleßzung in Görliß veranlaßte.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Alerander besuhte am Mittwoch die Vorstellung im Friedrih-Wilhelm städtischen Theater. Morgen kommt daselbst, wie {hon mitgetheilt, E. JIacobsons neue Gesangsposse: „Unser s{chönes Berlin“ zur erste: Aufführung. :