Theater.
Königliche Schanspiels, Mittwoh: Operp» haus. 252. Vorstellung. Margarethe. Oper in 5 Akten nach Goeth:’s Faust von Jules Barbier und Michel Carré. Musik von Gounod. Ballet von Paul Taglioni. (Fr. Mallinger, Hr. Nie- mann, Hr. Bek.) Anfang halb 7 Uhr.
Schauspielhaus. 242. Vorstellung. Der Damen- Tricg. Lustspiel in 3 Abtheilungen nach Scribe, bearbeitet von Olfers. Vorher: Unerreichbar. Tupeel in 1 Akt von Adolph Willbrandt. Anfang
E.
Donnerstag: Opernhaus. 253. Vorstellung. Neu einstudirt: Lucrezia Borgia. Oper in 3 Akten von F. Romani, mit Tanz. Musik von Donizetti. In Scene geseßt vom Direktor von Stranß. Besegung: Alfonso, Herzog von Ferrara, Hr.
Bey. Lucrezia Borgia, seine Gemahlin, Fr. v.
Voggenhuber. Gennaro, Hr. Wathhtel. Orsini,
Vitellozo, Petruchio, Gazella, Liveretto, venetia-
nische Edelleute, Frl. Brandt, Hr. Joseph, Hr.
Oberhaufer, Hr. Michaels, Hr. Sachse. Gu-
betta, Vertrauter der Lucrezia, Hr. Barth. Rustig-
hello, Diener des Hcrzogs, Hr. Schleich.
Anfang 7 Uhr. ;
Schauspielhaus. 243. Vorstellung. Zweite Voriîtellung im Il. Abonnement. König Heinrich der V.erte. (Erster Theil.) Schauspiel in 5 Aufzügen von Shakespeare, mit Benußung der Stlegel-Tieckschen Ueber]eßung für die deutsche Bühne bearb:itet von Oechelhäuser. Anfang halb 7 Uhr.
Wallner-Theater, Mittw-{ch: Zum 31.
Male: Größenwahn. Sch{wank in 4 Akten von
J. Rosen. Donnerstag: Der Registrator auf Reisen.
Yicteria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Mittwoch: Zum 12. Male: Rübezahl. Großes phantastises Volksmärchen in 4 Akten und 18 Bil dern mit Gesang und Ballets von E. Pasqué und H. Wilken. Musik von A. Mohr.
Friedrich-WilheImstädtisches Theater.
Mittwoch: Unser s{chönes Berlin. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Residenz-Theater. Mittwoch: der Fräu Hedwig Niemann-Rabe. Dora.
Krolls Theater. Mittwoh: Weihnachts-
Ausstellung, Im Römersaal: Das Reich des Schlaraffen-Königs3. Jm I. Zwischensaale: Weih- nachts-Lotterie. Im 11, Zwischensaale: Beth- lehem. Im Rittersaale: Der Ring des Nibe- lungen. Neu bearbeitet: Die Tannenfee. Con- cert. Eröffnung 5 Uhr, Anf. des Conc. 5x Uhr, der Vort. 63 Uhr.
Auftreten
Wolterédorff-Theater. Zweite Berliner
Oper. Direktion Habelmann. Mittwcch: Zampa, oder die Marmorbraut, Oper in 3 Akten von Herold. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Die weiße Dame. Komische Oper von Boieldieu. Kleine Preise: Parquet 1,50 M. 2c.
National-Theater. Mittwcch:? Wohltbätig- keits - Vorstellung: Die Verschwörung der Frauen.
Donnerstag: Wohlthätigkeits-Vorstellung: Ge- brüder Foster.
Stadt-Theater, Mittwoh: Gastspiel des Herrn Carl Mittell. Zum 18. Male: Bébé, (Häushen). Vorher: Zum 4. Male: Ein feiner Diplomat. (Chevalier v. Chavigny: Hr. C. Mittell.)
Donnerstag: Dieselbe Vörftellung.
Belle - Alliance - Theater, Mittwogh:
Drittleßtes Gastspiel des Hofschauspielers Hrn.
Otto Lehfeld. Nathan der Weise. Dramatisches
Gedicht in 5 Akten von Lessing. (Nathan: Hr.
P Uk Lehfeld.) Anfang dieser Vorstellung präzise r
Donnerstag: Ohne Rang und Namen.
Böttcher's instructive Soirée. Königl. Schauspielhaus. Saaltheater. Täglich, Abends 7—9 Uhr: 1) Gebirgsnatur und Bergesprachßt. Alpenwanderung v. Thal z. Firn. Waldregion, Slucht, Grotten, Wasserfälle, gigant. Felsbildungen, hohe und höchste Region, Gletscher, Firnen (Alpen glühen). 2) Der Mond und seine Oberfläche, die wild-zerklüftete Wüstennatur, scine Ringgebirge, Felsfetten u. st. w. in Tableaux von bisher unerreihter Plastik und Treue. 3) Soîrée fantastique. Farbenmagie. Entrée: Fauteuil 20, Parquet 15, 10 und 5 Sgr. Kinder zahlen Wodcentags die Hälfte. Tages-Verkauf : Schau- spielhaus, Südseite. Avis! In Folge getroffener Disposition wird der Concertsaal für die fran- zösischen Vorstellungen erst Mitte d. M. in Anspru genommen, und finden daher noch 12 Soiréen statt.
Nächste Woche Schluß. Bilse,
Circus Renz. Unterbaumsbrüde. Haltestelle
der Ringbahn. Mittwoch, Abends 7 Uhr: Parade- Gala-BVorstellung. Zum Besten der im urid türkischen Kriege verwundeten Russen. Chi- nesishes Fest. Das Schulpferd Elbedary geritten vom Dir. E. Renz. Außerordentliche Kraft- produktion von einer Dame. Dieselbe wird, frei in der Luft an einem Trapez hängend, eine 400 Pfund \chwere eiserne Kanone mit den Zähnen aufheben und abfeuern. Donnerftag: Vorstellung.
Concert-Haus, Goncert des Kgl. Hof - Musikdirektors Herrn
Familien-Nachrichten.
Baumeister illebrand (Hannover). Verehelicht: Hr. Nicolaus Graf Baudissin mit Frl. Käthe v. d. Often (Schivelbein). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. G. Deume- landt LORIB. — Hrn. Direktor Dr. Steinmeß sens) urg). — Hrn. Kreisrihter Schmidt (Lob- ens). —
Düsseldorf). S 5 Louise v. Schlen mit Hrn.
Hru. Rektor Martin L. Rudolph (Lübbenau). i Gestorben: Frau Majorin Minna Lucas, geb. Ingler, (Ritt.rgut Sallgast). — Frau Serichts- Rath Marie v. Loeben, geb. Hörnig, (Mittweida). — Verw. Frau Oberst-Lieutenant Marie v. Herß- berg, geb. Diedenhofen, (Berlin). — Hr. Major Freiherr von Richthoffen (Charlottenburg). — e Oberprediger Pauline Läske, geb. Burscher, (Trebbin). — Verw. Frau Kammerherrin von Schad, geb. v. Stralendorff, (Rosto).
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
Steckbrief. Durch das rechtskräftig gewordene Erkenntniß vom 4. Mai 1871 sind: I. nachstehende Kantonisten: 1) Karl Heinrich Paul Winkler, am 21. August 1846 zu Schweidniß geboren, zuletzt da- selbt, 2) Friedri} August Adolph Schröter, am 30. März 1846 zu Schweidniß geboren, zuleßt da- felbst, 3) Karl Ferdinand Alexander von Brause, am 2. Februar 1846 zu Schweidniß geboren, zulet:t daselbst, 4) Ferdinand Wilhelm Adolf Malcharczeck, am 19. Februar 1846 zu Schweidnitz geboren, zuleßt daselbst, 5) Markus Pakulli alias Pokalle oder Pochalle, am 28. Juli 1847 zu Konstadt geboren, zuleßt in Schweidnitz, 6) Johann Karl Paul Lichten- berger, am 1. Dezember 1846 zu Schweidnitz gebo- ren, zuleßt daselbst, 7) Julius Hermann Rudolph Hake, am 30. Mai 1847 zu Ober-Arnsdorf geboren, zuleßt daselbst, 8) Johann Karl Anders, am 7. Juni 1847 zu Ober-Arnsdorf geborez, zuleßt daselbst, 9) Karl August Eckner, am 9. März 1847 zu Wilkau eboren, zuleßt daselbst, 10) Friedrich Wilhelm Unton Nowag, am 6. September 1848 zu Schweidnitz geboren, zuleßt daselbst, 11) Karl Gottlob Wilhelm Hübner, am 16. August 1848 zu Stephanshain ge- boren, zuleßt daselbst, 12) Karl August Hein alias Hain, ai 10. Januar 1848 zu Kreisau geboren, zu- [eßt daselbft, 13) Isaak Julius Jakob, am 1. Mai 1848 zu Schildberg geboren, zuleßt in Schweidniß, 14) Iohann Ferdinand August Müller, am 17. Juli 1848 zu Klein-Silsterwißz geboren, zuleßt daselbst, 15) Julius Hermann Hake, am 22. Mai 1849 zu Ober-Arnsdorf geboren, zu- leßt daselbst, 16) Johann August Sommer, am 13. Mai 1849 zu Stephanshain geboren, zuleßt daselbst, 17) Johann Karl Eduard Anforge, am 29. Mai 1849 zu Burkersdorf geboren, zuleßt da- selbft, 18) Karl Reinhold Welz, am 23. September 1849 zu Ober-Weistriß geboren, zuleßt dajelbst, 19) Hugo F-rdinand Ewald Streit, am 12. Juni 1850 zu Vber-Weistriß geboren, zuleßt daselbst, 20) Wilhelm Rob.rt Menzel, am 14. September 1850 zu Schweidniß geboren, zuleßt daselbst, 21) Gustav Adolph Wiedermann, am 18. April 1849 zu Schweidniß geboren, zuleßt daselbst, 22) Heinrich August Göllner, am 22. September 1849 zu Tschehea geboren, zuleßt daselbft, 23) Paul Ludwig Richard Pathe, am 10. Juni 1850 zu Schweidnitz geboren, zuleßt daselbst, 24) Theodor Waldemar Fürst, am 18, Mai 1850 zu Schweidniß geboren, zuletzt daselbst, 25) Johann Karl Adolph Kürschner, am 10. September 1850 zu Schweidniß geboren, zuleßt daselbft, 26) Julius Herrmann, am 29. Juni 1850 zu Säbischdorf ge- boren, zuleßt daselbst; T!. nachstehende Landwehr- männer: 1) der Unteroffizier, Restaurateur Rein- hold Scholz, geboren den 29. April 1842, zuleßt in Marxdorf, 2) der Trainfahrer, Stellmacher Karl Pusch, geboren den 7. Oktober 1829, zuleßt in Siroebel, 3) der Oekonomie - Handwerker, Satt- ler Robert Otto, geboren den 26. Juli 1843, zuleßt in Grädiß, 4) der Gefreite, Knecht Ernst Müuer, geboren den 17. Juni 1832, zuleßt in Stephanshain, 5) der Grenadier Arbeiter Gustav Fellmann, geboren den 20. Juni 1844, zuießt in Schweidniß, 6) der Wehrmann Kürschner Ädolf Fischer, geboren “den 26. Juni 1838, zuleßt in Schweidniß, 7) der Wehcmann Schneider Josef Rauprich, geboren den 26. Januar 1831, zuleßt in Groß-Mohnau, 8) der Wehrmann Karl Sander, geboren den 5. April 1835, zuleßt in Mörschelwiß, 9) der Gefreite Kellner Robert Hütter, geboren den 13. Juni 1845, zuleßt in Freiburg, 10) der Wehrreiter Bäcker Karl Schreiber, geboren den 28. März 1837, zuletzt in Zobten, 11) der Gefreite,
1835, zuleßt in Nieder-Arnsdorf, sowie TIL dur retskräftig gewordenes Erkenntniß vom 28. De- zember 1871 nachstehende Kantonisten ; 1) der Bar- bier Johann Ernst Eduard Menzel, zulSchweidnitß den 15. Dezember 1847 geboren, Sohn des Kleischer- meisters Iohann Ernst Menzel, 2) der Tischler- gesell Karl Gottlieb Ulber, zu Seifersdorf am 26. Dezember 1847 geboren, zuleßt in Burkersdorf, Sohn des Stellenbesißers Karl Ülber, und 3) der Pferdeknecht Karl Heinrich Pohl, zu Zedliß am 20. September 1851 geboren, Sohn der unverehe- lihten Anna Rosina Pohl, und IV. dur das
1873 nachstehende Kvntonisten: 1) der am 25. Sep- tember 1847 in Reußendorf, Kreis Waldenburg, geborne Johann Reinhold Seidel, ein Sohn des in Würben, hiefigen Kreises, verstorbenen Müllermeifters Karl Seidel, zuleßt in Würben, 2) der am 28. Dezem- ber 1847 in Leutmannsdorf, Kreis Schweidnitz, ge- borene Moriß Adolf Eifler, ein Sohn des daselbst verstorbenen Stellenbesißers August Eifler, zuleßt in Leutmannsdorf, 3) der am 24, Januar 1848 in Klein-Wierau, Kreis Schweidnitz, geborene Johann Robert Kürzel, ein Sohn des daselbst noch lebenden Bauergutsbesißers Karl Kürzel, zuletzt in Klein- Wierau, 4) der am 25, April 1852 in Rawitsch, Kreis Kröben, geborene Abraham David Weber, ein Sohn des zu Zobten „noch lebenden Handelsmannes Wolf Weber, zuletzt in Zobten, und zwar die Kon- demnaten zu I., 111, und IV. wegen Umgehung des Militärdienstes durch unerlaubtes Verlassen der Königlichen Lande, ein Jeder di 150 Mark Geld- strafe oder im Unvermögenéfalle zu einmonatlichem Sesnaniß und die Kondemnaten zu Il, wegen un- erlaubten Auswanderns als beurlaubte Landwehr- männer zu 15 Mark Geldbuße oder im Unver- mögensfalle zu fünf Tagen Haft verurtheilt worden. Der gegenwärtige Aufenthalt der Kondemnaten ift
Verlobt: fr Lina Büttner mit Hrn. Landge- rihts-Assessor Ernst Heldberg (Halle a. S. —
uns unbekannt und ersuchen wir deéhalb alle Ge- rihtsbehörden von denselben im Betretungsfalle die
Fahrmann Wilhelm Koth, geboren den 29, Mai
rechtskräftig gewordene Erkenntniß vom 13. Februar s
Geldstrafe einzuziehen event. die substituirte Ge- fängnißftrafe an denselben zu vollstrecken und uns seiner Zeit hiervon Nachricht zu geben. Schweidnitz, den 21. November 1877. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Steckbrief. In der UntersuGungssabe wider nastehend aufgeführte Kantonisten: 1) Knecht Johann Karl Wilhelm Springer, geboren am 10. Juni 1852 zu Pran, Kreis Schweidniß, 2) Johann Karl Kugust Weigel, geboren am 12. Fe- bruar 1853 zu Schweidniß, 3) Gustav Franz Wil- helm Gregor, geboren am 10. November 1853 zu Schweidniß, 4) August Rothhaar, geboren am 25. Mai 1853 zu Schweidniß, 5) Adolf August Otto, geboren am 1. Februar 1853 zu Schweidniß, 6) Johann Karl Paul Nitsche, geboren am 27. Sep- tember 1853 zu Schweidnitz, 7) Karl Friedri Wilhelm Kern, geboren am 29. April 1853 zu Schweidniß, 8) Hermann Eduard Kohlmann, ge- boren am 2. Januar 1853 zu Schweidniß, 9) Karl Sriedcich August Geisler, geboren am 11. Januar 1853, zu Schweidniß, 10) Karl August Robert Ende, geboren am 4 Januar 1853 zu Schweidniß, 11) Karl Friedrich Julius S{hröter, gebo.en am 16. Februar 1853 zu Zobten, Kreis Schweidniß, 12) Johann Josef Florian Stiller, geboren am 24. Juni 1853 zu Krotel, Kreis Schweidnitz, 13) Johann Karl Heinrih Pohl (auch Paul), geboren am 1. Dftober 1853 zu Groß-Mohnau, Kreis Schweidniß, 14) Johann Robert Schüß, geboren am 16. Oktober 1853 zu Stephanshain, Kreis Sweidnitz, 15) Franz Josef August Puder, geboren am 12. Juli 1853 zu Zedliß, Kreis Schweidniß, 16) Karl August Friedrih Heilmann, geboren am 14. Sanuar 1853 zu Schweidniß, 17) Karl Arthur Adalbert Georg Ernft, geboren am 17. Dezember 1854 zu Schweidniß, 18) Julius Adolf Präkelt, geboren am 22. April 1854 zu Schweidnitz, 19) Ernst Wilhelm Steinberg, geboren am 31. August 1854 zu Schweidnitz, 20) Paul Schmidt, geboren am 11. März 1854 zu Schweidniß, 21) Wilhelm Oskar Hoppe, geboren am 4, August 1854 zu Schweidnitz, 22) August Heinrich Hermann Klose, geboren am 15. Januar 1854 zu Saarau, Kreis Schweidnitz, 23) Gustav Heinrih Ansorge, geboren am 2. Oktober 1854 zu Dber-Leutmanns- dorf, Kreis Schweidniß, 24) Karl Gottlieb Ehrich, geboren am 10. September 1854 zu Ober-Leut- mannédorf, Kreis Schweidnitz, 25) Johann Karl August Schönberner, geboren am 6. Mai 1854 zu Ar igt S Kreis Schweidnitz, 26) August Ro- ert Goy, geboren am 10. März 1854 zu Christel- wiß, Kreis Schweidniß, 27) Iosef BLogelsteller, ge- boren am 20, August 1854 zu Zobten, Kreis Scþweidniß, 28) Johann Karl Hartmann, geboren am 20, September 1854 zu Pilzen, Kreis Schweid- niß, -29) Wilhelm August Warnowsky, geboren am 9. Januar 1854 zu Michelsdorf, Kreis Schweidniy, 30) Traugott Johann Karl Kittlaus, ga am 17. Mai 1854 zu Groß-Mohnau, Kreis chweidnit, 31) Adolf Ernjt Karl Lachel, geboren am 6. März 1854 zu Zobten, Kreis Schweidnitz, 32) August Wilhelm Karl Thiem, geboren am 7. Îuli 1854 zu Schweidniß, 33) Johann Josef Schröer, geboren am 21. März 1855 zu Tampadel, Kreis Schweid- niß, 34) Karl Gottlieb- Stephan, geboren am 13. Mai 1855 zu Rogau, Kreis Schweidniß, 35) Johann Karl Sendler, geboren am 24. Zuni 1855 zu Alt - Jauernick, Kreis Schweidniß, sind die Angeklagten durch Erkenntniß des hiesigen Gerichts vom 17. Februar 1876 wegen Umgehung des Militärdienstes durch unerlaubtes Auswandern ein Jeder zu einer Geldstrafe von Einhundert Fünfzig Mark, eventuell einer Gefängnißstrafe vo-n je einem Tage für je fünf Mark rechtskräftig ver- urtheilt worden. Der Aufenthalt der Kondemnaten ist uns unbekannt, wir ersuchen alle Gerichtsbehör- den, von denselben im Betretungsfalle die Geldstrafe einzuziehen, eventuell die substituirte Gefängnißstrafe zu vollstrecken und uns mit Nachricht zu versehen.
Sáweidnig, den 21. November 1877.
Königliches Kreisgericht, Erste Abtheilung.
Steckbrief. Durch das rechtskräftig gewordene Erkenntniß des Königlicher Kreisgerichts zu Schweidniß vom 17. Mai 1877 sind nachstehend genannte Militärpflihtige: 1) Bruno Alfred Roithner, geboren den 2. Juni 1852 in Schweidniß, 2) Gustav Adolph Wilhelm Bader, geboren den 12. Oftober 1852 in Schweidniß, 3) Emil Spittler, geboren den 9. Juni 1853 in Leutmanns- dorf, 4) Max Richard Wilhelm Langen, geboren den 28. Juni 1854 in Schweidniß, 5) Robert Paul Herzog, geboren den 9. März 1856 in Klein- Märzdorf, 6) Karl Hugo Mosig, geboren den 2. September 1856 in Leutmannsdorf, 7) Karl Hermann Fuchs, geboren den 17. November 1856 in Mau, 8) Karl Nudolph Ioseph Hertha, ge- boren den 5. Oktober 1853 in Freiburg, wegen Umgehung der Militärdienstpfliht durch unerlaubtes Auswandern zu 150 #4 Geldstrafe, im Unver- mögensfalle für je 5 M zu Einem Tage Gefängniß verurtheilt worden. Der gegenwärtige Aufenthalts-
ort der Kondemnaten is uns unbekannt; wir er-.
uchen daher alle Gerichtsbehörden, von denselben im Betretungsfalle die Geldstrafe einzuziehen, event.
die substituirte Gefängnißstrafe an ihnen zu voll, strecken und uns seiner Zeit hiervon Nachricht zu s Schweidniß, “%en 21. November 1877, öniglihes Kreisgeriht. Erfte Abtheilung.
Der hinter dem DuMeegeseben Carl Bla aus Breélau unterm 2. Oktober 1876 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Schweidniz, den 21. November 1877, Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Der hinter dem Schlofsergesellen Paul Georg David Gröger aus Schönau unterm 22, Februar 1876 erlassene Steckbrief (Oeffentlicher Anzeiger Nr. 61) wird hierdurch erneuert. Schweidnig, den 21. November 1877. Königliches Kreisgericht, Erste Abtheilung.
Steckbrief. Durch das rechtskräftig gewordene Erkenntniß vom 29. Januar 1874 sind nachstehende Kantonisten: 1) der Weißgerbergesell J: hann Karl Ferdinand Schramm, geboren den 12. Dezember
2 zu Zobten, Kreis Schweidnitz, Sohn des Hope pes Anton Sch{rammz 2) Karl Heinri
eilmann, geboren den 31. Januar 1853 zu Ober- Weistriß, Kreis Schweidniß, Sohn des Bauer- gutsbesißers August Heilmarn; wegen Umgehung des Militärdienstes durch unerlaubtes Auswandern zu je 150 & Geldstrafe, im Unvermögensfalle zu einer einmonatlihen Gefängnißstrafe verurtheilt worden. Der gegenwärtige Aufenthalt der Kon- demnaten ift uns unbekannt und ersuchen wir des- halb alle Gerihtsbehörden, von denselben im Be- tretungsfalle die Geldstrafe einzuziehen eventuell die substituirte Gefängnißstrafe an denselben zu voll- strecken und uns seiner Zeit hiervon Nachricht zu
eben. Setvcidniß, den 21. November 1877,
önizlihes Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Berkáäufe, Verpachtungen, Submissionen 2e. [10208] Main-Weser-Bahn und Hessische Nordbahn, Abgängige Lokomotiv-Wagen und Tender-Sat- asen, Radkörper, Achsenschafte, Radreifen, sowie die in den Magazinen zu Cassel, Gießen und Frank- furt a. M. vorhandenen Materialabfälle von Schmiedeeisen, Gußeisen, Stahl, Kupfer, Messing, Rothguß, Weißmetall, Weichblei 2c. follen im Wege öffentliber Submission verkauft werden. __Die Submissionsbedingungen und Verzeichnisse sind zum Preise von 1 & vom Unterzeichneten zu beziehen, auch liegen dieselben in dessen Geschäfts- lokal und in denen der Vorstände der Werkstätten zu Gießen und Frankfurt a. M. zur Einsicht aus. Offerten mit der Aufschrift:
„Submission auf Ankauf alter Materialien" sind an den Unterzeichneten hörtofrei bis zu dem am Donnerstag, den 13. Dezember cr., Vor- mittags 10 Uhr, in dem Geschäftslokal desselben anstehenden Termine, in welchem dieselben in Gegen- wart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden, einzureichen.
Cassel, am 26. November 1877.
Dex Königliche Er rasen meilier:
üte,
Bekauntmachung.
[10207] __ Neubau der Moselbahn.
Die Lieferung und Aufstellung der eisernen Brücckenkonstruktionea für die Moselbrüce bef Bullay und zwar ; N
rot. 1 344 000 Klg. Schmiedeeisen, ¿ 99009 „ Gußeisen, E 400 „ Gußstahl, . 790 „Blei, soll im Wege der öffentlihen Submission vergeben werden. : i /
Offerten hierauf sind, mit entsprechender Auf-
rift versehen, bis zum Submissionstermine: Sonnabend, den 22. Dezember cr., Vormittags 11 Uhr, versiegelt und portofrei an die unterzeichnete König- liche Eisenbahn-Direktion einzureichen, in deren Ver- waltungsgebäude hierselbst die Eröffnung der Offerten erfolgen joll. :
Die Submissionsbedingungen und Zeichnungen können im bezeichneten Gebäude (Zimmer Nr. 54) eingeschen, au von dem Vorsteher unseres Neubau- Centralbüreaus gegen Kopialien bezogen werden.
Saarbrücen, den 27. November 1877.
Königliche Eiseubahu-Direfktiou,
[10191]
Die Herren (C. 36/XII.)
Bürgermeister von Orten. an denen ein junger geschickter Uhr- macher ein günstiges Fortkommen zu gewärtigen hat, werden gebeten, bezüglihe Aufforderungen sub
F. 2900 im Central-Annoucen-Bureau, Ber- lin W., Mohrenstr. 45, niederzulegen.
[10210]
Deutsche Grundcredit-Bauk Gotha.
Wir bringen hierdurch zur Kenntniß, daß die neuen, zu urferen mit 40 Prozent eingezahlten Interims-Actien Nr. 12,501——25,000 gehörigen Dividendenbogen, welche 10 Dividendenscheine für
die Jahre 1878 bis 1 87 enthalten, gegen Einrei
chung und Abstempelung der betreffenden Interims-
Actien vom 10. dieses Monats ab zur Ausgabe gelangen. Die Abstempelung der Interims-Actien und die Ausgabe der neuen Dividentenbogen erfol
aus\{liezlich bei unserer Bank-Haupt-Kasse hierselbst.
— Die Interims-Actien ohne Dividendensche
pro 1877 können indeß zum Zweck der kostenfreien Einsendung an uns, mit doppeltem Nummerverzeichniß
versehen, au bei i: der Berliner dem Schlesischen
Handels-Gesellschaft in Berlin,
nkverein in Breslau, -
den Herren Ruffer & Comp. daselbst,
der Leipziger Bank in Leipzig,
den Herren Hammer & Schmidt daselbst
eingeliefert werden. Die Rückgabe dec abgestempelten Juterims-Actien nebft neuen Dividendenboget erfolgt innerhalb aht Tagen dur die Einllferunatficika. ; N :
Gotha, den 1. December 1877,
(à 221/12.)
Deutsche Grundecredit-:Bauk. von Holyendorff, Landsky, R. Fricbocs,
ias 2 ¿vem Ap Marfénwerder, dem Stadtg (à Ct, 6/12,)
Deutscher Neichs-Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
Das Abonnement beträgt 4 A 50 4 für das Vierteljahr.
| Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4
M 2BT
Se. MAEEe: der König haben Allergnädigst geruht: __ dem Wirklichen Geheimen Ober-Finanz-Rath und Pro- vinzial-Steuer-Direktor von Jordan zu Magdeburg die Er- laubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Großkreuzes des S Girh«lticén Haus-Ordens Albrechts des Bären zu ertheilen,
Deutsches Nei. Das Kaiserlihe Konsulat zu Aquin (Haiti) ist ein- gezogen.
Königreich Preußen. Se. Maiestät der König haben Allergnädigst geruht : _den Kommerzien - Rath Henry August Srenter Beyme in Memel zum ufrt6mifa tehnischen Mitgliede der Abtheilung des dortigen Kreisgerichts für See- und Handelssachen zu ernennen ; und dem ordentlihen Professor, Hofrath Dr. Hermann Sauppe in Göttingen den Charakter als Geheimer Re- gierungs-Rath ; sowie dem Advokaten , Justiz - Rath Dr. Jucho in Frank- ibe a. M. den Charakter als Geheimer Justiz-Rath zu ver- leihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädiast geruh! : folgenden Beamten den Charakter als Rechnungs- Rath zu verleihen: dem Re ive Me gl f chen- dräger in Celle, den Departements-Kassen- und Nehnungs- Revisoren Wollbu rg in Posen und Rahn in Königs- berg i. Pr., dem erihts-Sekretär und Kalkul. i | erihts-Kalkulator Knackfuß in Verlin, den Gerichtskassen-Rendanten Haacke in Soldin, de ch in Cottbus, Am Ende zu Greifenberg i. Pomm., angerin in Naugard, Kliche in Birnbaum, Sprin- ger in Posen, Herrmann in Schönlanke, Miethe in Neumarkt, Roether in Groß-Strehlig, Koehler in Rybnik, Knöspel in Nordhausen, Cappell in Hamm und Buddeberg in Neuwied, den Gerichtskassen- und Deposital- Rendanten Proeßel in Neustadt W.-Pr., Gottwald in Habelschwerdt, Hübner in Strehlen, Budde in Coesfeld Und Knapp in Herford.
Kammero
A
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armce.
Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. Berlin, 27. November. Frhr. v. Zedt- wiß, Pr. Lt., aggr. dem Generalstabe der Armee, zum Hauptm., Graf v. Haugwiß, Pr. Lk, aggr. dem Kür. Regt. Nr. 6 und kommdrt. zur Dienstleist. als Lehrer bei dem Milit. Reitinstitut, zum Rittm., vorläufig ohne Patent, v. Einem, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 14 und kommdrt. als Adjut. bei der 8. Kav. Brig., zum überzähl. Pr. Lt, befördert. Eckmeyer, Sec. Lt. vom C Regt. Nr. 19, in das Ulan. Regt. Nr. 14, v. Mechow 11, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 9, unter Beförder. zum Pr. Lt. und Stellung à la suite des Regts., als Turn- und Fectlehrer zum Milit. Reit- inftitut, v. Sh werin, Sec. Lt. vom 4. Garde-Regt. z. F., in das Kür. Regt. Nr. 6, verseßt. Oelrihs, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Nr. 12, früher in diesem Regt., kommdrt. zur Dienst- leistung bei dem Füs. Regt. Nr. 86, im aktiven Heere und zwar als Sec. Lt. mit einem Patent vom 28. November 1872 im leßtgen. Regt. wieder angestellt. v. Winckler, Hauptm. und Battr. Chef vom 2. Garde-Feld-Art. Regt., in das Feld-Art. Regt. Nr. 5, vom Berge und Herrndorf, Hauptm. und Battr. Chef vom Beld- !rt. Regt. Nr. 5, in das 2. Garde-Feld-Art. Regt. verseßt.
Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 27. November. Stark, peuglt, vom Stabe der 3. Fuß-Art. Brig., zum Art. Depot in Magdeburg, Saltgeber, Zeuglt. vom Art. Depot in Saarloufs, zum Art. Depot in Mainz, Schulz, Faik vom Art. Depot in Mainz, zum Art. Depot in Küstrin, verseßt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber- lin, 27. November. Frhr. v. Lüßow, Scc. Lt. vom Garde-Füs. Regt, der Abschied bewilligt.
Beamte der Militär-Verwaltung. Durch Der tauns des Kriegs-Ministeriums. 26. November. Sch{losser, Zahlmstr. vom 1., zum Füs. Bat, und Meier, Zahlmstr. vom Füs. Bat., zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 117, verseßt.
Anme
Nichtamfkliches. Deutscches Neic.
Preußen. Berlin, 5. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Meldung des von Urlaub paras ekehrten General-Obersten Prinzen August von Württemberg, Königliche Hoheit, entgegen Und hörten den Vortrag des Chefs des Civil-Kabinets, Wirk: ichen Geheimen Raths von Wilmowski. Später nahmen Se. Majestät aus den Händen des Oberst-Lieutenants z, D. Grafen Finck von Finckenstein die Orden des verstorbenen General - Lieutenants a, D. Grafen Finck von Finckenstein
auf Trebichow entgegen.
Berlin, Mittwoch,
Gemeinderechts willen-es vorzog,
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dition: SW. Wilbelmstr. Nr. 32, —M
den 9, Dezember, Abends.
1877.
‘— Jhre Majestät die Kaiserin-Königin besuchte gent den Wohlthätigkeitsverkauf zuni Besten der verschämten rmen und heute den zum Besten des Elisabeth-Kranken- Mes, — Gestern Abend war Fhre Majestät im Konzert ür das Augusta-Hospital, in der Sing-Akademie, anwesend.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Lis und Steuerwesen und für Réhnungswesen, der Aus- chuß für Zoll- und Steuerwesen, sowie der Aus\{huß für Justizwesen hielten heute Sizungen,
_ — Nachdem der bisherige russi}{che Konsul in Tunis seine Funktionen eingestellt hat, is auf Ersuchen der Kaiserlich russischen E unn der General-Konsul des Deutschen Reichs in Tunis mit der Vertretung der rufsishen Jnteressen in der Regentschaft betraut worden.
_— Die Rede, mit welcher in der gestrigen (27.) Sißung des Hauses der Abgeordneten der Staats- Minister Dr. Friedenthal die erste Berathung des Ge seß- entwurfs, betreffend die Zuständigkeit der Ver- waltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte in städtischen Gemeindeangelegenheiten im Gel- tungsbereiche der Provinzialordnung vom 29. Funi 1875, einleitete, hat JONUEN Wortlaut:
eine Herren! Der para Entwurf ist nicht angekündigt worden als eine legislatorische gel * von selbständiger Bedeu- tung, fondern ledigli als eine Er Bui des Zuständigkeitsgeseßzes. Als in einem früheren Stadium das uständigkeitsgesetz- zwischen der Staatsregierung und diesem Hohen Da se vereinbart wurde, sah man von der Regelung gewisser Verhältnisse, die für die Stadtgemeinden von Bedeutung waren und an und für si in den Rahmen des Zu- ständigkeits geseßes geh hâtten, abwe Heer N f Le die betreffenden Punkte R in dem Zuständigkeitsgeseß zu erörtern, sondern in der Städteordnung. Man ging dabei voa dem Gesichtspunkte aus, daß ‘es sich, was diese Punkte betreffe, nicht um Neues, niht um Solches handle, was außerhalb der Grundsäße des Zuständigkeitsgesetzes sih bewege , \on- dern daß es sich nur um eine Erstreckung, der wie gesagt, festgestellten Grundsäße der Zuständigkeit auf ein vorbehaltenes Gebiet innerhalb der städtischen Gemeindeverwaltung handle.
Wenn nun, meine Herren, aus Gründen, auf die ih später T) zurückkomme, die Staatsregierung davon abgeschen hat, in dieser Session den Entwurf einer Städteordnung vorzulegen, so mußte sie sih für verpflichtet erawten, demjenigen Vorbehalt, der damals bei Grlaß des Zuständigkeitsgeseßes gemacht war, entsprehend, ein An- erbieten Jhnen vorzulegen, die festgestellten Grundsäße auf diejenigen Punkte zur Anwendung zu bringen, die an und für sich in das Zu- ständigkeitsgeseß gehören. Diese Bedeutung lediglich hat die Novelle, die hier vorliegt; sie lewegt sib streng in diesen Schranken, weil man mit dem Heraustreten aus denselben ja. den prinzipiellen Boden verlassen hätte, auf welchem allein die Einschränkung auf die Novelle ger ist. Wollte man diese Schranke verlassen, so wäre mit
echt von Ihnen entgegnet worden: warum die Einschränkung über- aupt und warum hat man nicht das ganze Städterecht zur erneuten
_ungünst
zurü
isfussion und Vereinbarung gestellt ? Innerhalb dieser Schranken bietet die Novelle nicht in einem einziger Punkte eine Verstärkung der bureau- kratishen Machtvollkommenheiten der Staatsregierung und ihrer Organe; sie bietet überall Abtretung früherer bureauk1atisher Be- fugnifse an Selbstverwaltungsbehörden, sei es an die Behörden der Verwaltungsjustiz, sei es an diejenigen Behörden, welche zusammen- gefeßt sind aus Staatsbeamten und aus Laien. i
Die Staatsregierung konnte sich nicht verhehlen, daß diese No-
velle unter der denkbar ungünstigsten Situation eingebracht wird, ig, weil sie eine Restriktion bietet, — tas was unter frühe- ren Umständen vielleiht ganz erwünscht gewesen wäre, diejenigen Ab- tretungen von Befugnissen an die Verwaltungsjustiz, an die Laien- Behörden, die an und für sich für Sie Werth gehabt haben, ver- lieren natürli in dem Augenblicke an Werth, wo sie eine Ein- \{chränkung vorstellen, wo e an Stelle eines Gesetzes treten, welches in weit ausgedehnterem Maße den Wünschen Rechnung trug, welche von Seiten des Hauses - in dieser Beziehung geäußert wur- den. Ungünstig ist die Situation auch ferner deshalb, weil Sie sih scheuen, in einem solchen Gesetze ein Präjudiz zu errichten und auf weitergehende Forderungen zu verzichten. Dasselbe gilt aber au für die Staatsregierung, und die Staatsregierung lehnt ein Präjudiz auch für sich ab. Auch die Staatsregierung hat in den Motiven auseinandergesebßt v sie_ mit der Erstreckung gewisser Kompetenzen auf gewisse Behörden durhaus nicht ein- zuräumen meint, daß in allen Punkten die frühere Organi- fation eine vollkommene gewesen sei. Ungünstig ist aber auch endlih die Situation, weil es auf der Hand liegt, daß es sich mehr oder weniger um interimistishe Festseßungen handelt, daß das nicht das leßte Wort in diesen Angelegenheiten sein könne nach den verschiedensten Seiten, mit welhem dieses Geseß zusammenhängt, daß, wenn wir überhaupt lerantreten an die rage der Behörd *n- Organisation, — ich komme auf diesen Punkt später ausführlih ck — wir natürli däânn möglicherweise in die Lage kommen könnten, Festseßungen, die wir heute machen, zu ändern. :
Wenn dem ungeachtet troß aller Ungunst ihrer Position und troß solher Schwierigkeiten die Staatsregierung sich i gescheut hat, die Novelle vorzulegen, so war für sie lediglih bestimmend der Grund, daß sie nah den früheren Vorgängen 1ch dazu für ver-
flichtet hielt, daß sie hierzu für verpflichtet hielt, nachdem die
arau sepuo en der Vorlage einer Städteordnung genen waren, und diese Bedeutung hatte die Eingangs der Session abgegebene Er- C Un0, daß man eine folche Novelle vorzulegen für nothwendig erachte.
Was die Details der Vorlage betrifft, so möhte ih zunächst nur a einen Punkt eingehen. Es ist abweihend von früheren Anträgen un
Vereinbarungen, also abweichend von früheren konventionellen 1 vinzen Kreis nennen ,
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ugen in sämmtlichen Stadtgemeinden, der Bezirksrath als nstanz eingeseßt, während früher beabsihtigt war, die größeren Städte uuter den Provinzialrath zu stellen. Das, meine Herren, ist nicht geschehen in einer Untershäßung der Bedeutung der größeren Städte, denn diese Bedeutungist von andererStelle ausdrü li anerkannt, — es ift an anderer Stelle ausdrüdcklih einem darauf basirten Wunsch der größeren Stadtgemeinden Rechnung getragen, — sondern es be- ruht dies, wie die Motive das Nähere darthun, auf der Erwägung, daß, nahdem das Zuständigkeitsgeseß die Beschwerden über Polizei- verfügungen, über Armensacen und eine andere Reihe sehr wichtiger Befugnisse dem Bezirksrath überträgt, nachdem au disziplina- rishe Befugnifse {wer wi-gender Art an den Bezirksrath über- gehen sollen, es nit ribtig ei, eine neue BZerreißung der Kompetenz vorzunehmen Das aus\hließlich war der Grand, wes- halb man hier den Bezirksrath substituirea will. Selbstverständlich ist das aber keine politische, keine Prien Frage, und kann es für die Staatsregierung nicht sein, es ift eine Frage der Opportunität, eine offene Frage, über die man si veritändigt, so od r fo, wo man das Uebergewicht der Zwekmäßigkei:- gründe zu finden sucht. Die Staats- regierung meinte übrigens, daß für die Schäßung der größeren Städte es von viel größerer Bedeutung sei, daß in leßter entscei- dender Instanz sie diejenige Stelle erhalten, die fie wünschen, als daß die erste Instanz, wo es sich um die thatsächliche Feststellung handelt, ihr Werthmesser sei.
_So viel, was die Details betrifft, wenigstens in diesem Augen- blickd. Wohl aber, abgesehen von den Details, meine Herren, sehe ih vollkommen ein, daß, ehe man an die Berathung und Entschei- dung über ein Geseß, wie das gegenwärtige, gebt man auf die Frage zurückfommt, des gesammten Fortganges der erwaltungsreform, daß man sich klar zu legen bemüht: wie verhält \ich dieses til zu derjenigen Verwaltungsorganisation, von welcher anerkannt ist, daß ihr weiterer Fortgang bevorsteht? Jn dzr Hinsicht stehe ich nicht an, heute, nachdem ih es kann, nachdem nicht mehr blos indivituelle Anschauungen vorliegen, sondern nachdem ich befugt bin, Anschauungen zu äußern, welche auf objektiver, auf vereinbarter Grundlage be- ruhen, auf einer Grundlage, welche von maßgebenden Faktoren fest- gestellt ist — heute an dieser Stelle dieser Frage näher zu. treten
“und mich hietüber zu äußern.
Es ist von der Staatsregierung wiederholt ein Plan für den Fortgang der Verwaltungsreform gefordert worden. Ich nehme an, daß man unter einem solchen „Plan“ nit das materielle Inhalts- verzeichniß der vorliegenden Gesetze mein n kann, denn wollte man ein solches geben, wollte man es g:ben in allgemeinen und deshalb verschwommenen Umrissen, so würde nihts gewonnen sein, es würden fich daran alle Nachtheile doktrinärer Programme knüpfen, ohne irgend einen Vortheil gewonnener Klarheit. Wollte man aber ein materielles Inhaltsverzeichniß, daß es in völlig in einandergreifenden Zügen den materiellen Aufriß des Inhalts abgebe, nun, meine Herren, das wäre die gethane Arbeit. Wären wir so weit, dann würden wir au im Stande sin, in kurz:r Frist die Geseße selbst vorzulegen. Denn hat man erst einmal denjenigen Fonds von Gedanken und Regeln sih geschaffen, auf welchen eine Geseßgebung zu ruhen hat, dann findet sich auch sehr leicht die kleine Müz-ze, mit der man diesen Fonds in Paragraphen umseßt. Eine solche Arbeit in diesem Augenblick zuleisten, ist völlig unmöglih und ih bin auch überzeugt, daß Sie dieselbe nicht von der Staatsregierung gefordert oder erwartet haben. Jch nehme an, daß Sie unter dem „Plan“, den Sie zu haben wünschen, den Arbeitéplan meinen, daß Sie von der Staatsregierung verlangen, mitzutheilen, wie sie überhaupt eine weitere methodische Fortfühcung der Organi- fationsarbeit ins Auge fasse, und daß Sie verlangen, so weit wie möglich Schlaglichter zu erhalten, um im Stande zu fein, sih von der Stellung, dem Ziel, dem Ernst der Regierung zur Sache auch ein Bild zu verschaffen.
Dem entgegenkommenvd, meine Herren, erkläre ich, daß die Staatsregierung ents{lossen i, ohne Verzüg an die Ausarbeitung von Geseßentwürfen zu gehen, welche dazu bestimmt sind, für den ganzen Rest der Monarchie, eins{ließlich der Provinz Posen, die- jenigen Aufgaben geseßgeberisch zu lösen, welche die Kreisordnung vom Dezember 1872 für die fünf Provinzen gelöst hat, und hierbeï gleichzeitig für das Ganze au die Regelung der provinziellen Ver- hältnisse, die sich unmittelbar anschließen, zu verbinden.
Es werden diese Gesetzentwürfe getragen sein von demselben Geist, demselben Gedanken und werden sih bewegen in derselben Richtung, in welcher die Kreisordnung seiner Zeit vereinbart worden ist. Wenn ih das ausspreche, daß diese Regelung eine gleichzeitige fein soll, wenn ich es betone, daß fie eine innerlich und harmonifch zusammenhängende sein muß, weil sie nicht ein Konglomerat von zufällig zusammengewürfelten Gebieten, sondern einen Staat um- fassen soll, wenn ih das béetone und als selbstverständlich voraus seße, es wäre eine andere Negelung als eine harmonise in diejer Beziehung eine irrationelle, die an die Grundlagen des preußischen Staatswesens shädigend rüttelte, so liegt andererseits auf der Hand, daß diese Regelung nicht in einem Geseß erfolgen kann, sondern je nach der Gruppirung. je nach den Verhältnissen, auf welhe ih in einer früheren Sißung {hon hinzudeuten mir gestattete, Verschiedenheiten aufweisen und sih an die konkreten Verhältnisse anlehnen wird.
Es ist das gerade der Punkt, wo die Regierung auf die An- hôörung notabler Männcr aus den einzelnen Landestheilen, die von den Verhältnissen und Bedürfnissen ihres Landestheils unterrichtet:
{ind und nach deren Urtheil sie hören wird, großes Gewicht legen wird.
Es liegt ferner in der Natur der Sache, daß Gesetze, wie die von mir avisirten, niht ohne Eingriff in die kommunalen Verhält- nisse bleiben werden. Wenn wir dasjenige bauliche Geschoß erstrecken wollen, was wir mit der Kreisordnung errichtet haben, fo müssen wir den Verband suchen des neuen Baues mit dem unterliegenden Geschoß, und wenn wir diesen Verband fest herstellen wollen, fo werden wir uns an die Regeln der Baukunst zu gs haben und diejenigen kommunalen Aenderungen treffen müssen, welche uner- läßlich find, wenn niht ein mangelhafter und lockerer Verband ein treten soll. Gbenso haben wir bei der Kreisordnung gehandelt.
Auch möchte ich an dieser Stelle hervorheben, Rai wenn ‘h die Kreisordnung als das Ingugurirende, als das Maßgebende. be- zeichnete, ih damit der Frage noch nicht präjudiziren wil, ob gerade überall dasjenige , was wir in den 5 östliGen Pro-
jener kommunale Verband sein muß,