1939 / 215 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Sep 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 215 vom 15 September 1939. S. 2

mann

bei dem Reichsarbeitsminister Beschwerde eingelegt werden. Die Entscheidung des Reichsarbeitsministers ist endgültig.

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(1) Die Zahlung einer Rentenbeihilfe is einzustellen, wenn eine der Vorausseßungen für die Gewährung einer Beihilfe 5) wegfällt.

(2) Ergibt sich nach der Gewährung einer Beihilfe (Kapitalbeihilfe oder Rentenbeihilfe), daß die Voraus- feßungen für die Gewährung nicht vorgelegen haben, oder fallen nah Gewährung einer Beihilfe die Vorausseßungen für die Gewährung weg, so kann der Bedachte vom Reihs- L ERC zur Rückzahlung der Beihilfe verpflichtet werden.

(3) Wird jemandem, der auf Grund dieser Verordnung eine Beihilfe erhalten hat, zu einem späteren Zeitpunkt die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung wieder erteilt, so kann ex vom Reichsarbeitsminister zur Rückzahlung der Beihilfe verpflichtet werden.

(4) Die Beitreibung der Beträge, die nah Abs. 2 und 3 zurückzuzahlen sind und nicht freiwillig zurückgezahlt werden, erfolgt durch die Arbeitsämter im Verwaliungsziauagebe fahren.

S

Personen, die die Gewährung einer Beihilfe beantragt haben oder denen eine Beihilfe gewährt worden ist, haben jede nah der Antragstellung eintretende Aenderung ihrer Verhältnisse, die für die Gewä“,rung der Beihilfe von Be- deutung ist, unverzüglih dem zuständigen Arbeitsamt 9 Abs. 1) mitzuteilen. Sie sind verpflichtet, dem Arbeitsamt auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen sowie alle Unter- lagen vorzulegen, die für die Gewährung einex Beihilfe von Bedeutung sind. Sie sind auf Verlangen des Arbeitsamts ferner verpflichtet, Behörden, Banken, Sparkassen und sonstige Stellen zu ermächtigen, den Arbeitsämtern über ihr Vermögen und Einkommen Auskunft zu geben.

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Diese Verordnung tritt am 15. September 1939 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:

1. § 4 Saß 2 der Verordnung zur Ueberleitung der Arbeitsl[osenhilfe im Saarland vom 16. Februar 1935 (Reichsgeseßbl. 1 S. 244);

. 8 2 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Ge- seßes über Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung vom 26. November 1935 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1361);

. 8 2 Abs. 5 und § 3 Abs. 3 der Vorschriften zux Durch- führung der gewerbs8mäßigen Arbeitsvermittlung vom 30. November 1938 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsánz. Nr. 280);

. § 2 Abs. 2 und 3 der Verordnung über die Eingliede- rung der Landesarheitsämter und Arbeitsämtex in die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen- versicherung und über die Regelung des Arbeitseinsaßes im Lande Oesterreih vom 20. Mai 1938 (Reichs8- geseßbl. T S. 591); -

. § 2 Abs. 2 der Verordnung über den Arbeitseinsaß in den sudetendeutshen Gebieten vom 27. Oktober 1938 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1514);

. §& 2 der Verordnung über die Geltung sozialen Reichs- rechts im Memelland vom 19. April 1939 (Reich8- geseßbl. T S. 857).

(Gr. Reichssiegel) Berlin, den 14. September 1939.

Der Reichsarbeitsminister. J V Dr: SyLUP.

Bekanntmachung.

Gemäß § 4 der Satzung der Deutschen Verrehnungskasse (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 258 vom 3. November 1934) hat der Verwaltungsrat am 11. September 1939 auf Vor- schlag des Reichsbankdirektoriums zu Bevollmächtigten er- naunt die Herren:

Karl Reß,

Konrad Lindhuber, Hans Dulce,

Kaxl Urga st ,

Bruno Scholtz,

Kurt Gierlich, Arthur Linke,

Otto Strauch,

Ernst Willmann, Horst Körbe.

Die Vollmacht des Herrn Harry Steindamm ist erloschen. Berlin, den 14. September 1939. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Land fried.

Zweite Bekanntmachung des Reichskommissars für das Kreditwesen zur Einsührung des Reichsgeseßes über das Kreditwesen in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland.,

Auf Grund des § 2 der Verordnung zur Einführung von Gesezen über das Kredit- und Zahlungswesen im Lande Österreich vom 1. Oktober 1938 Ñeichgesevbl. I S, 1329 und des § 1 Absay 2 der Verordnung zur Einführung von Gesetzen über das Kredit- und Zahlungswesen in den sudeten- deutschen Gebieten vom 5. April 1939 Reichsgeseßbl, I S. 720 wird bestimmt:

Die Dreizehnte Bekanntmachung des Reichskommissars fer das Kreditwesen vom 28, Oktober 19388 Deutscher eichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 254 vom 81. Oktober 1938 tritt in Kraft: 1. vis den Reichsgauen der Ostmark mit sofortiger Wir- ung, 2. im Reichsgau Sudetenland am 1. Oktober 1939.

Berlin, den 12. September 1939. Der Reichskommissar für das Kreditwesen.

MNnordnung

zur Regelung der Entschädigung sür abgelieferte Fahrzeug- Kautschuk-Bereisungen. f M

Vom 14. September 1939,

- Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Bierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesebßbl. I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan zur Regelung dex Entschädigung für die gemäß S 2 der Anordnung Nr. 51 der Reichss\telle für Kautschuk und Asbest (Ablieferungs- und Bezugsregelung für Fahrzeug-Kaut- shuk-Bereifungen) vom 11. September 1939 (Deutscher Reichs und Preußischer Staatsanzeiger Nx. 211) abgelieferten Reifen folgendes bestimmt:

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Die Entschädigung, die für auf Grund der vorgenannten Anordnung der Reichs\telle für Kautschuk und Asbest abge- lieferte Reifen zu zahlen ist, richtet sich nach dem Grade dev Abnuzung nah Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

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(1) Für unbenugtte Reifen ist zu zahlen:

a) Wenn der Abliefernde als Verbraucher anzusehen ist, der Bruttopreis nah der P e dexr Wirtschastsstelle für Kraftfahrzeugreifen Wikrafa G. -m. b. H. vom 1. September 1938, abzüglich 10 vom Hundert;

b) wenn der Abliefernde als Händler anzusehen is, der Nettopreis nach der unter a genannten Preisliste;

c) wenn der Abliefernde eine Fahrzeugfabrik ist, der tat-

sächlih bezahlte Fabrikpreis.

(2) Für gebrauchte Reifen, deren Gebrauhswert min- destens 75 vom Hundert des vollen Gebrauchswertes beträgt, ermäßigen sih die unter Absay la und b genannten Preise um 25 vom Hundert. ;

(3) Für gebrauchte Reifen, deren Gebrauhswert min- destens 50 vom Hundert, aber niht mehr als 74 vom Hundert des vollen Gebrauchswertes beträgt, ermäßigen sih die unter _Absag la und b genannten Preise um 60 vom Hundert.

(4) Für gebrauchte Reifen, deren Gebrauhswert min- destens 35 vom Hundert, aber nicht mehr als 49 vom Hundert des vollen Gebrauch8wertes beträgt, oder die noch rund- erneuerungsfähig sind, sind 10 vom Hundert der Brutto- listenpreise zu zahlen.

___(5) Für Reifen, die niht mehr runderneuerungsfähig sind, wird der gemäß der Anordnung 48 der Überwachungs- stelle für Kautschuk und Asbest über Höchstpreise für Gummi- abfälle und Altgummi vom 24. Dezember 1938 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 300) zu zahlende Preis vergütet.

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Die gemäß § 2 an Händler oder Fahrzeugfabriken zu ahlende Entschädigung erhöht sich um die von diesen für die ntschädigung zu zahlende Umsaßsteuer; der Abliefernde hat

den Vomhundertbetrag der zu zahlenden Umsaßsteuer bei der Ablieferung anzugeben. 84

Dex Gebrauchswert nach § 2 wird von dem Leiter der Reifensammelstelle, an die der Reifen geliefert wird, geschäßt; diese Schätzung ist endgültig.

856 _Die Reifen erhalten bei der Ablieferung eine Kenn- zeichnung, aus der der nah § 2 geshäßte Gebrauchswert zu erkennen ist. Die Kennzeichnung ist in einer die Gewähr für Haltbarkeit bietenden Weise, möglichst duxch Brennstempel, vorzunehmen. 86

Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Berlin, den 14. September 1939.

Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flottmann,

Anordnung 2 der Reichsstelle für tehnishe Erzeugnisse (Bewirtschastung von Indusieiediamanteu und Glimmer)

vom 14, September 1939.

Auf Grund dex Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. T S. 1430) und der Verordnung über die S Überwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) in Ver- bindung mit der Bekanntmachung übex die Reichsstellen zur Überwahung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

A Beschlagnahme

(1) Zur planmäßigen Durchführung der Bewirtschaftung tehnisher Erzeugnisse werden die nachstehend genannten Waren, die im Deutschen Reich lagern oder in das Deutsche Reich eingeführt werden, beshlagnahmt, soweit sie sich nicht bei JZnkrasttreten dieser Anordnung im unmittelbaren Arbeitsprozeß befinden, a) Fndustriediamanten (Carbonado, Boart und Balles), roh und bearbeitet (Nx. 235 a, 678 a und c des stat. Warenverzeichnisses zum deutschen Zolltarif);

b) Glimmer, roh, als Kaliglimmer genanüt Musko- wit und Magnesiaglimmer genannt Phlogopit (Amberglimmer) (Nr. 231 e des stat. Warenverzeichnisses zum deutschen Zolltarif).

82 Wirkungen der Beschlagnahme (1) Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß rechts- gee Verfügungen übex die beschlagnahmten Waren ohne Genehmigung der Reichsstelle nichtig sind, und daß ohne diese Genehmigung weder Veränderungen (Be- oder Verar- beitung) an den Waren vorgenommen noch die Waren von

Dr, Ern st.

‘Kassen- U.

Rechtsgeschäftlihen Verfügungen stechen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvoll- ziehung erfolgen.

_(2) Der Eigentümer beschlagnahmter Waren is .ver- pflichtet, sie im bisherigen Zustand zu erhalten und pfleglih zu behandeln. Diese Verpflichtung trifft daneben auch den Besißer.

(3) Spediteure, Lagerhalter, Frachtführer und Verfrachter von Seeschiffen sowie Eisenbahn, Zoll- und Postbehörden sind berechtigt, beshlagnahmte Waren im Fuland an den ver- fügungsberechtigten Empfänger auszuliefern.

83 Buchführungs- und Meldepflicht

Wer beschlagnahmte Waren im Eigentum oder Besiß hat ist verpflichtet, : E a) die vorhandenen Bestände bis zum 5. jeden Monats erstmalig zum 5. Oktober 1939 zu melden. Melde- vordrucke sind bei der Reichsstelle für technische Er- zeugnisse erhältlich, b) Lagerbücher zu führen. Die Lagerbüchex müssen ins- - besondere" Angaben enthalten über: Bestand, Zu- und Abgang, Lieferant, Empfänger sowie über Veränderungen durch Be- oder Ver- arbeitung. i

D Strafbestimmungen

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An- ordnung werden gemäß §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

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JFnkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch für die Ostmark und den Reichs8gau Sudetenland.

Berlin, den 14. September 1939.

Reichs\telle für technishe Erzeugnisse. Dex Reichébeautttahie, A Schwarzkopf.

Bekanntmachung.

Die am 14. September 1939 ausgegebene Nummer 177 des Reichsgeseßblatts, Teil T, enthält:

_Gnadenerlaß des Führers und Reichskanzlers für die HZivil- bevölkerung. Vom 9. September 1939. [

Verordnung übex die Feststellung von Sachshäden (Sach- \chädenfeststellungsverordnung). Vom 8. September 1939.

_ Verordnung über die Preisregelung für Hasen- und Ka- ninchenfelle. Vom 11. September 1939.

Erste Verordnung zum Gesey übex die Wiedervereinigung der Freien Stadt Danzig mit dem Deutschen Reih. Vom 12. Sep- tember 1939. : ti T y

Dritte Verordnung zur Aenderung der Verordnung über das Verbot des Aufenthalts aktiver An Vörigte einer ausländischen Wehrmacht in den Sperrgebieten. “Vom 12. September 1939.

Ausführungsbestimmungen zum Gnadenerlaß des Führers ed a für die Zivilbevölkerung. Vom 13. September 1939.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 M. Postversen=- dungsgebühren: 0,04 KNAÆ für ein Stück bei Voreinsendung auf unsex Postscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 15. September 1939, Reichsverlag8amt. Dr. Hubric.

Iichtamtliches.

Deutsches Neich.

Der Nachtrag zu der vom Reichsverkehrsministerium als Anhang zum Funternationalen Signalbuch herausgegebenen „Amtlichen Liste der deutschen Seeschisse mit Unterscheidungss signalen für 1939“ ist im Verlag Walter. de Gruyter & Co., Berlin W 35, Woyrschstr. 13, erschienen.

Den Reichs- und Staatsbehörden wird der Nachtrag bei unmittelbarer Bestellung zum Preise von 0,60 L von dem Verlag - geliefert; im Buchhandel ist er zum Preise von 0,80 NAM zu beziehen.

Nummer 37 des Ministerial-Blatts des Reihs- und Preußishen Ministeriums des Funern, herausgegeben vom Reichsministerium des Jnnern vom 13. September 1939, hat folgenden JFnhalt: Allgem. Vexwaltun g. VO. 10. 7. 39, Ausbildg. u. Prüfg. d. Anw, d. N Archivdienstes in d. preuß. Archivverw. RdErl. 4, 9. 39, Einschaltg. d. M GeN bei Grundstückskäufen d. öffentl. Hand. RdErl. 4. 9. 39, Verrehng. d. bei d. LdRA. pi! bit vage Zinsen. Staatshaushalt, echnungswesén. RdErl, 5. 9. 39, Kassenanschl. d. Verw. d. Fnnern f. d. RFF. 1939 Kommu - nalverbände. Anord, 13. 6. 39, Ausf.-Anw. f. d. Zweck- verbände u. d. Landkr. d. Landes Thüringen gz. Seh üb. d. Ver- fahren f. d. F tlatis .v. Fehlbeträgen usw. RdErl. 7. 9. 39, Tarifordng. f elektr. Energie. RdErl. 9. 9. 39, Kriegsbeitrag d. Gemeinden. Beschl. 9. 8, 39, Aend. d. Grenzen d. Ländkx. Osnabrück und Melle. Beschl. 9. 8.39, Aend. d. Grenzen d. Landkr Hanau und d. Stadtkr. Hanau. Beschl. 16. 8. ‘39, Aend. d. Grenzen d. Landkx. Hünfeld und Fulda. Entsch. 19. 8. 39, Aénd. d. Grenzen d. Landkr. Sas und Arnsberg. Wohl«-_ P ge u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 7. 9. 39, ollzug d. Sammlungsges. v. 5. 11. 34. Polizeivexrwal- tung. RdErl. 4, 9. 39, Gefangenentransportwesen. —— RdErl, 7. 9. 39, Unterstübg. d. Ortsgruppen- u. Kassenwarte d. Kame- radshaftsbundes Dt. Pol.-Beamten. RdErl. 7. 9, 39, Aufrecht- erhaltg. d. Pol.-Verw.-Dienstes. RdExrl. 6.- 9, 839, Polizeil. Führungszeugn. RdErl. 4, 9, 39, a m gliederg. in die ÿ v. Angh. d. unif. OrdnPol. (außer Verw.-Pol.) RdErl. 8. 9. 39, Uebertritt v. Pol.-Beamten in d. Dich hei RdErl. ‘8. 9. 839, rve üb, d. Wirtschaftsverw.-Dienst bei Verwend. d. Pol. außerh. d. Standorts“ (VdPaV.) PDV. Nr. 33. Zu beseßende Gend.-Oberm.-Stellen, RdErl. 28, 8. 39,

ihrem Lagexort verbracht werden dürfen,

Ueberweisg. d. Buches „Tannenberg“ f. d. Büchereien b. d. staatl.

: halten

Höhe von 262 Mill, £ praktish ganz

Neichs8-

Ordn.-Pol. RdErl. 2. 9. 39, Etbsudeou elen Gend.- Kasernen. RdErl. 7. 9. 39, Gasmasken ]. d. KrimPol. RdErl. 7. 9. 39, Pol.-Dolmetsherprüfg. RdErl. 9. 9. 39, Ver- fleg. d. OrdPol. im Standort. RdErl. 7. 9. 39, Richtl. f. d. urchf. d. Luftshußes in Museen, Büchereien, Archiven u. ähnl. Kulturstätten. RdErl. 7. 9. 39, Flecken an Gasbekleidg. d. SHD. RdErl. 7. 9. 39, Chlorkalkpäckchen in Ba Set —— RdErL. 8. 9. 39, Schuß d. Fensterscheiben gegen Lusftstoß v. Sprengbomben. RdErl. 6. 9. 39, Heilfürsorge bei d. Retchspol.,

Pol.-Kuranst. Wehrangelegenheiten. RdExrl, 5. 9: 39, |

Das Verkehrswesen in Posen und Pommerellen.

Die Tatsache, daß sämtliche Städte Posens und Pommerellens ihre Entstehung deutsher Gründung verdanken, läßt hon Rück- \{lüsse auf das westpolnishe Verkehrswesen zu. Die beiden nun wieder in deutschex Hand befindlichen Provinzen Posen und Pommerellen sind besonders in verkehrsmäßiger Beziehung als Teile des ehemaligen einheitlichen ostdeutshen Wirtschaftsraumes anzusehen. Die Eisenbahnen, die in der Hauptsache von Südwesten nach Nordosten ausgerichtet sind, haben eine Dichte, die zwei bis drei mal so hoh is wie die der übrigen polnishèn Teile (aus- genommen Oberschlesien). Fnsgesamt betrug die Bahnlänge in beiden Provinzen 4571 km, was einer Dichte von 101 km Schiene auf 1000 gkm in Mb und einer solhen von 114 km Schiene in Pommerellen entspriht. Das ziemlih dichte Lokalbahnneß {ließt in Verbindung mit dem verzweigten Straßenneß, das La Anlage der preußischen Wegebaupolitik verdankt, die beiden Pr0- vinzen weitgehend auf. Posen verfügt beispielsweise über 8874 km Straße und Vommerellen- über 5094 km; das entspricht einer Dichte von 33,4 km Straße auf 100 gkm in Posen und von 31,0 km Straße in Pommerellen. 2 Im ganzen betrachtet ist dieses Straßenney wenig gut ex- und darum keineswegs unseren modernen Ansprüchen

gewachsen. Dadurch ist naturgemäß auch die Zahl der Kraftfahr- zeuge beträchtlich geringer als beispielsweise in den angrenzenden ostdeutshen Gebieten. Da die Gesamtzahl der Kraftwagen in 1938

und Staatsanzeiger Nr. 215 vom 15. September 1939. S. 3

Anwendg. d. Uebungs-VO. in Sonderfällen. RdErl. 9. 9. 39, Erfassg. d. Geburtsjahrg. 1911 u. 1912. Vo lks8gesun dheit. RdErl. 11. 9. 39, Einzustellende Verwakltungsarbeit. NdErl. 4. 9. 39, Untersuchg. v. nikotinarmem u. nikotinfreiem Tabak. Uebertragb. Krankh. d. 32. u. 33: Woche. Ne u ersheinun-

en. Stellenausschreibungen v. Gemeinde-

eamten. Zu beziehen dur alle Postanstalten. Carl Hey- manns Verlag Lerlin W 8, Mauerstr. 44. Beet 185 NA für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 240 f A für

Ausgabe B (einseitig bedruckt).

in beiden Provinzen die Zahl von 11 000 kaum übersteigt, errehnet sich auf 1000 Einwohner ein Bestand von noch nicht einmal drei Kraftfahrzeugen. Jmmerhin stellt dl Kraftwagendichte im Ver- gleih zu Kongreßpolen (ohne Warschau) und zu Ostpolen nohch einen hohen Stand dar; denn dort entfallen auf 1000 Einwohner nux 0,3 Kraftwagen. i : L

Eine nahezu lata rone Lage zeigen die Verkehrswege der Flüsse. Der Warthe-Verkehr, auf dem sich in der Vorkriegêzeit ein lebhafter Zubringerverkehr nah Berlin und Stettin abspielte, ist wenn man von dem noch bestehenden geringen Lokalverkehr absieht nahezu ganz Verl Den, Die Weichsel weist zahlreiche Sandbänke auf; an ihrem Unterläuf hat sih eine beträchtliche Menge Schwemmland angesammelt, das den D e Tnise behin- dert. Der Fluß, der früher als Zubringer russish-polnischer Er- zeugnisse und als Verkehrsvermittler des ostwestlihen Durchgangs- verkehxrs Ostpreußens über die Nogat, den Bromberger anal, die Neue und Warthe eine hohe Bedeutung hatte, hat heute kaum noch durchgehenden Schiffsverkehr zu verzeihnen. Die große ivasserbaulihe Leistung Deutschlands war von den Polen dem Verfall preisgegeben worden, und erst nah 1928 begann der pol- nishe Staat mit Wiederherstellungsarbeiten, die jedoch bisher das deutsche Vorkriegsniveau bei weitem noch nicht erreicht haben. Nicht zuleßt hat dex Binnenschiffsverkehr in Posen und Pom- merellen au deshalb besonders*gelitten, weil Polen den gesamten Verkehr durh diese beiden Provinzen auf die Eisenbahn ab- gelenkt hat.

“Wirtichaft des Auslandes.

Ausweise ausländischer Irotenbanken.

London, 13. September. (D. N. B.) Wochenausweis der Bauk von England vom 13. September 1939 (in Klammern Zuú- und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Jm Umlauf befindlihe Noten 553 470 (Zun. 3580), hinterlegte Noten 26 650 (Abn. 3570), andere Regierungssicher- heiten der Emissionsabteilung 567 020 (Zun. 2200), andere Sicher- heiten der Emissionsabteilung 1460 (Abn. 1990), Silbermünzen- bestand der Emissionsabteilung 510 (Abn. 200), Goldmünzen- und Barrenbestand der Emissionsabteilung *) 130 (Zun. 28), Depositen der Regierung 12 000 (Abn. 3030), andere Depositen: Ban*ten 109610 (Abn. 1660) Private 40810 (Abn. 430), Regierungssicherheiten 1-3 670 (Abn. 50), andere Sicherheiten, Wechsel und Vorschüsse 3860 (Abn. 2160), Wertpapiere 25 940 (Zun. 730), Gold- und Silberbestand der Bankabteilung 530 (Abn. 60). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 16,73 gegen 18,38 9%.

Se a E und Barrenbestand Vorwoche 102 (Abnahme

Das Pfund gleitet weiter ab.

Englands finanzielle Schwäche zeigt sich immer mehr.

Die Schwäche des englishen Pfundes, die seit langem kein Geheimnis mehr war, konnte wohl keine bessere Bestätigung finden als dadurch, daß die englishe Regierung die Devisen- zwangstvirtschaft einführen mußte.

Die neuen Maßnahmen brachten aber nicht nux ein Durch- einander mit sich, durh das die wirtshaftlihen Beziehungen zu den Gliedern des Empire und den neutralen Staaten den chwersten Erschütterungen ausgeseßt wurden, sondern erweisen sih ereits jeßt als völlig verfehlt. Es - ergibt sich nämlich, daß die Zwangskuxse nux in London auf dem Papier stehen, während das Pfund an allen anderen internationalen Devisenmärkten unauf- bis weiter fällt. Diese Entwicklung kam im Laufe des

onnerstag in einem neuen Pfundsturz zum Durchbruch, und ux vor allem in New York, wo man sih bisher noch ungefähr en Londoner Kursen angepaßt hatte. Während der Pfundkurs in London im Vergleih zum Dollar am 5. tember auf 4,02—4,06 festgeseßt wurde und sich seitdem hier niht mehr ver- ändert hat, trat ex in New York, wo er am Mittwoch mit 4,01 notierte, am Donnerstag einen neuen Sturz an, bei den er zur Zeit bis auf 3,86 nachgegeben hat. i

Es hat der Bank von England also nihts genüßt, daß sie den Goldmünzen- und Barrenbestand ihrer Emissionsabteilung in auf den Devisenausgleihs- fonds zur Stübßung des Pfundkurses übertragen hat und. nux einen kleinen Restposten von zur Zeit 130 000 £ R Ausweis stehenließ. Dex Devisenausgléichsfonds war vielmehr schon . so geshwächt, daß auch die neue Manövriermasse das Pfund gegen- über den Ausländswährungen niht mehr zu stüßen vermochte. Der Goldbestand Englands ist nämlih keineswegs mehr so groß, wie man meist annimmt. Nach dem leßten Schayamtsausweis, der vor etwa drei Monaten veröffentliht wurde, befanden sich im Ausgleihsfonds und bei der Notenbank Ende März d. F. noch rund 594 Mill. £ insgesamt. Seitdem sind aber, auch wenn man keine genauen Ziffern kennt, so große Summen abgeflossen, daß 100 Millionen T u niedrig als zu hoh geschäßt sein dürften. Verschiedentlich pras man sogar in City-Kreisen {hon Ende August von 200 Mill. £. Die Unterbindung des freien Gold- handels und die Reit Ba der Oger sollten dann dazu dienen, den Rest für kriegswihtige Zwecke England zu er- halten. Seit Erklärung des Kriegszustandes hat sih dex Gold- abfluß aber tatsählich noch erheblih beschleunigt. So meldete allein die New Yorker Bundesreservebank für die seit Anfang Se penbe, vergangenen 14 Tage bisher eine. Goldzufuhr aus England von über 165 Mill. §, zu denen noch fast 54 Mill. î Gold aus Kanada kamen. Schon P ieeoua fann man schließen, da die Transfevrierung des Goldbestandes der Bank von England an den Ausgleihsfonds niht nur eine e Due zur Verschleierung der noch vorhandenen Goldmengen sein sollte, weil über die Mittel des Währungsfonds keine laufenden Veröffentlichungen bekannt- gegeben werden, sondern sein Einsay ein lebter Versuch war, ein weiteres Abgleiten des Pfundes zu verhindern. ih doch 4 anhaltender Pfundsturz geradezu katastrophal für die englische

irtshaft auswirken, die im Kriege noch mehr als sonst auf einen P DOr E hohen Einfuhrbedarf mit entsprehenden [Devisen- anforderungen angewiesen ist. Dieser Versuch scheint aber bereits jeßt gescheitert zu sein.

Bei dex gegenwärtigen Notierung am freien Auslandsmarkt

bedeutet der Sturz des Pfundes, daß England für alle Käufe shon rein devisenmäßig über 20 % mehr zu zahlen hat als vox Beginn des Pfundsturzes. Dazu kommen aber noch die Preissteigerungen, die sich an den internationalen Rohstoffmärkten im Zeichen der sog. Kriegshausse einstellten, ferner erhöhte Fraht- und Ver- siherungssäße. Wenn diese Entwicklung weitergeht, so dürfte Englands bisherige weltwirtschaftliche Stellung in einem Aus- maße erschüttert werden, daß die Risse nie wieder ausgemerzt werden können.

WVergrößertes Außenhandelsvolumen der Schweiz.

N 14. September. Die Einfuhr der Schweiz erreihte in der Zeit von Januar bis August 1939 1167,9 Mil. fr gegen 1035,5 Mill, Is von Januar bis August 1938; die Aussuhr stieg in der entsprehenden Zeit auf 908,8 (819,6) Mill. sfr.

Erhöhung der rumänischen Einfuhrtaxen.

Bukarest, 14. September. Durch Gese vom 8. 9. 1939 wurden die Einfuhrtaxen für die Einfuhr von Rohstoffen, Halbfabrikaten und Fertigfabrikaten für die Landesverteidigung erhöht. Die Erhöhung geschieht rückläufig auch für solhe Einsuhren, für die die Einfuhrtaxen noch nicht gezahlt wurden. Jn welchem Maße die Taxen erhöht werden, ist in dem Geseß. nicht bekanntgegeben.

C I S E E O P E R I H I C; R E E P E E S M N E T E E R

Berlin, 14. September. Pxsisnotierungen für Nahrungs= mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß- handels für 100 Kilo frei Haus Groß - Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße, mittel —,— bis —,—, Langbohnen, weiße, handverlesen —,— bis —,—, Linsen, kleine, käferfrei —,— bis —,—, Linsen, mittel, käferfrei —,— bis —,—, Linsen, große, käferfrei —,— bis —,—, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe i; is ——, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe —,— bis —,—, Speiseerbsen, Vict. extra Riesen, gelbe —,— bis —,—, Geschl. glas. gelbe Erbsen I1 (zollverb.) —,— bis ——, Geschl. glas. gelbe Erbsen III (zollverb.) —,— bis —,—, Grüne Erbsen —,— bis —,—, Reis : Rangoon *) 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl. *) 29,00 bis 30,00, Ftaliener, ungl. :} 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, fein, C/0 bis 5/0 *) 41,50 bis 42,507), Gerften raupen, mittel, C/1 *) 40,50 bis 41,50 f), Gerstengraupen, - Kälberzähne, C/6 *), 34,00 bis 35,00 +), Gerstengrüße *), alle. Körnungen 834,00 bis 835,00 Þ), Haferflocken *) E ad 45,00 bis 46,00 f), Hafergrügße *) [Hafernährmittel] 45,00 bis 46,00 7), Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 630 (Fnläand) 35,90 bis —,—, Weizengrieß, Type 450 39,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein —,— bis —,—7), Zuckexr Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 38,50 bis 39,50 {), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,504), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 {), Rohkajfee, Robusta u. Westafrikaner 258,00 bis 266,00, Rohkasfee, Brasil Supéerior bis Extra Prime 265,00 bis 275,00, Rohkaffee, gewashen, Süd- amerikaner —,— bis —,—, Rohkaffee, gewashen, HZentral- amerikaner 352,00 bis 440,00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 8349,00 bis 373,00, Röstkaffee, gew., Südamerikaner bis —,—, Röstkaffee, gew., Zentralmerikaner 458,00 bis 682,00, Röstkaffee, gering 338,00 bis 346,00, Kakao, stark entölt 130,00 bis —,—, Tee, chinej, 810,00 bis 900,00, Tee, indish 960,00 bis 1400,00, Ringäpfel, amerikan., extra choice —,— bis _——, Pflaumen 40/50 in Kisten —,— bis —,—, Sultaninen: Type 10 683,00 bis 65,00, Type 9 58,00 bis 60,00, Korinthen choice Amalias 54,00 bis 58,00, Mandeln, süße, Jarno Mie ousgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen =—— bis ——, Kunsthonig in !/g kg- Packungen —,/— bis —,—, Brateuschmalz in Tierces —,— bis =,=, Braten- {malz in Kübeln 183,04 bis —,—, Berliner Rohschmalz =—,=— bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Spedck, inl, er. —,— bis ——, Markenbuttec in Tonnen 292,00 bis =—,=—,

arkenbutter, gepadt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 286,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 278,00- bis =—,—, Molkerei- butter, gepackt 282,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 256,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 260,00 bis —,— (die Butter- reise verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglih 1,80 KM Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 9/4 96,00 bis 100,00, echter Gouda 40 %/% 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 9/9 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis ——,—, Allgäuer Romatour . 20 %/% 120,00 bis —,—, Harzer Käse 68,00 bis 74,00. i

_*) Nur für Zwedcke dex menschlichen Ernährung bestimmt.

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Þ) Die zweiten Preise verstehen sich. auf Anbruhmengen.

Berliner Börfe am 15. September.

Nachdem sich bereits gegen Schluß der gestrigen Börse eine gewisse Widerstandsfähigkeit durchzuseßen vermochte und- einzelne Werte auch Exholungen erzielten, konnie man heute weitere Rü- käufe beobahten. Das mag zum Teil damit zusammenhängen, daß die Vorbereitungen für den Medio am Geldmarkt praftish als erledigt anzusehen sind. Andererseits fehlte es allerdings auch nicht an Abgaben, - die jedoch ihres geringen Umfanges wegeu faum zu stärkeren Schwankungen führten.

Am Montanmarkt befestigten sich Harpener um 24 °/. Fm gleihen Ausmaß gedrückt waren dagegen Mannesmann und Verein. Stahlwerke. Hoesh gaben um 1, Mansfelder um 174 °/o nah. Bei den Braunkohlenwerten wurden nux Dtsch. Erdöl und Flse Genußscheine, und zwar erstere unverändert, leßtere 54 °/o niedriger, angeschrieben,

Von Kaliaktien waren Kali Chemie und Salzdetfurth um 2 bzw. 1!/4 % erholt, Wintershall 3 2; s{chwäher. Nur geringe Veränderungen hatten chemishe Papiere. Farben ermäßigten sich bei größerem Umsay um 4 %. Von Elektro- und Versorgungs- werten sind Gesfürel mit + 3 und Siemens mit + 1, dagegen Schuckert mit 14, Lahmeyer und RWE. mit je 1% zu er- wähnen. Auffälligere Abweichungen gegen den Vortag hatten im übrigen noch: Deutshe Waffen (— 3), Holzmann (— 234), Dort- munder Union (— 1!/2), Stöhr, Waldhof, Funghans, Süddeutsche Zucker und Deutscher Eisenhandel (je —— 1 2).

Fm L E r war die Kursgestaltung weiterhin uneins- heitlih, jedoch zeigten sih vielfach Anzeichen einex Erholung.

So stiegen Schuckert um 4, Deutsche Erdöl und Flse Genuß- scheine sowie Hotelbetrieb und Feldmühle um je !4 %, Shlesische Gas um %, Schering um 1 und Westdtsh. Kaufhof um 3%. AnderexWseits waren Gesfürel um 4, Waldhof und Rütgers um je 1, Demag um 2% und Rheag um 5 % rücgängig. Farben stellten sih auf 15514.

Am Börsenschluß waren die Notierungen im allgemeinen 4 bis 14 % höher. So stiegen Rheinstahl, Lahmeyer und Dessauer Gas um je 4, Deutsche Erdöl um % und Berger um 4 %. Farben schlossen zu 1554.

Die zu Einheitskuxsen gehandelten Bankaktien lagen vielfach etivas niedriger. Halle Bankverein un» Lübecker Commerzbank verloren je % und Vereinsbk, Hamburg 2%. Bei den Hypo- thekenbanten gaben Rhein.-Westf.. Boden Credit gegen die Notiz vom 9. d, Mts. um 34 % nach.

Am Markt der Kolonialwerte wurden Otavi Minen um 14 RA Heraufgeseßt.

Bei den Fndustriepapieren betrugen die Verluste im all- gemeinen 3 %. Vereinigte Glanzstoff gaben nah längerer Pause 5 95 her, wobei Zuteilung vorgenommen wurde.

Jm variablen Rentenverkehr blieben Reichsaltbesiy mit 13114 unverändert. Die Gemeindeumschuldungsanleihe stellte sich auf unverändert 93.

Am Kassarentenmarkt lagen Liqu.-Pfandbriefe niht gan einheitlih, überwiegend aber freundlich. Landesrentenban stiegen hierbei um 4 und Preuß. Bod. Creditbk. um 4 %. Sonst stellten sich Pfandbriefe, Kommunalobligationen sowie Reichs- und Länderanleihen etwa auf Vortagsbasis.

Für Jndustrieobligationen waren die Meinungen geteilt. 37er Harpener, Klöckner und Krupp e wurden je 2s % höher bewertet, Hoesch gewannen 4 %, während Farbenbonds und Daimler-Benz je !s4 und Disch. Conti Gas 4 % einbüßten.

Steuergutscheine T u, IL blieben unverändert.

Am Geldmarkt waren für Blankotagesgeld unveränderte Säße von 2% —274 % zu zahlen.

Bei dex amtlichen Berliner Devisennotierung stellte sih der Yen auf 0,58 gegen 0,59. Für den innerdeutshen Verrehnungs- verkehr wurde das engl. Pfund auf 9,85 gegen 10,00 und der franz, Franc auf 5,60 gegen 5,70 festgeseßt. Sonst ergaben sich keinerlei Veränderungen.

Bezeichnung der Stüctgüter durch den Absender.

Um bei dex gegenwärtigen starken Belastung der Reichsbahn eine sichere Beförderung von Stückgütern zu gewährleisten, ist es erforderlich, daß die einzelnen Sendungen einwandfrei gekenn- Mae werden. Der Empfehlung, auf den Beklebezetteln und Anhängern, die Anschrift des Empsängers auch in die Packstücke einzulegen, wird vielfach niht nahgekommen. Bestimmungsort und Empfänger der Sendungen können infolgedessen häufig ent- weder überhaupt nicht oder nur sehr shwer ermittelt werden.

Den Absendern wird im eigenen Juleresse empfohlen, die Stückgüter haltbar, deutlich und in einer Verwehslungen aus- shließenden Weise zu zeihnen. Außerdem wird ihnen dringend geraten, die Anschrift des Empfängers in die Paestücke zu legen.

Eröffnung der Prager Herbfstmefsse am 24. September.

Prag, 13. September. Die Prager Herbstmesse, deren ursprüngliher Termin um drei Wochen verlegt wurde, wird bestimmt am Sonntag, dem 24. Septentber, eröffnet werden und bis einschließlich Sonntag, den 1. Oktober, dauern. Das Pros- gramm der Messe, die auf allen drei Ausstellungspläßen vers anstaltet wird, wird in unvermindertem Umfang eingehalten werden. Die ursprünglihe Zahl der ausstellenden Firmen wird wahrscheinlih mit Rücksicht auf die Terminverlegung bis zur Er- öffnung noch eine Erhöhung um die neuangemeldeten Firmen erfahren. Die Messeverwaltung wird für weitere Erleichterungen in der Zugverbindung Sorge tragen. Auf Grund des Messe- austwveises können die Messebesuher eine 83/4 %ige Fahrpreis- ermäßigung auf allen Strecken der Protektoratsbahn Böhmen und Mähren beanspruhen. Die Reise nah Das, mit der er- wähnten Ermäßigung kann in der Zeit vom 20. September bis 1. Oktober 1939, demnach s{chon vier Tage vor Messebeginn, die Rückreise vom 24. September bis 5. Oktober, also vier Tage nah Beendigung der Messe, angetreten werden, so daß sih die Messe- besucher volle 16 Tage in Prag aufhalten können.

Notierungen

der Kommiffion des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 15, September 1939.

Die Preise verstehen sich ab Lager in Deut|chland für prompte E ves Mrtrieg und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium,

On (n BIbaMn « « » »+ e « 188 boa U Walz- oder Drabtbarren G A a L eau ae Se Es Antimon-Regul S O s Feinsilber S S d Q-S 32,30—-38,00 v .

B für 100 ku

fein

Die Elektrokytkupfernotierung der Veceinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berlitcer Meldung des „D. N. B, am 15. September auf 61,50 L (am 14. September auf 61,50 RM)

für 100 kg.