1939 / 222 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Sep 1939 18:00:01 GMT) scan diff

De Sue o E E É R E e Ler E

Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 222 vom 22 September 1939. S. 2

Anordnung BK 3 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete

vom 22. September 1939.

(Ausführungsbestimmungen zur Beschlagnahme von Spinnstoff- waren; Ausnahmeregelung für die Be- und Verarbeitung sowie für den Verkehr.)

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesebbl. 1 S. 1430), der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu- ßischer Staaisanzeiger Nr. 209" vom 7. September 1934) und der Verordnung über die Einseßung eines Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft vom 3. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 204 vom 9. September 1939) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwahung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) sowie auf Grund der Anordnung Nr. 1 des Sonderbeauftragten sür die Spinnstoffwirtschaft (Beschlagnahmeanordnung für die Spinnstoffwirtschaft) vom 4. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 205 vom 4. September 1939) im folgenden „Beschlagnahmeanord- nung“ genannt wird mit Zustimmung des Reichswirt- shaftsministers angeordnet:

S L Geltungsbereich.

1. Unter die Bestimmungen der §§ 1 und 2 diesex Anord- nung fallen folgende Spinnstoffwaren aus Naturseide, Kunst- seidé, Zellwolle, Wolle, auch in Verbindung miteinander, sowie in Verbindung mit Baumwolle:

a) Gewebe einschl. Bänder, Gewirke und Geflechte, wenn die Waren im Fnland ausschließlich Protektorat Böhmen und Mähren hergestellt sind,

b) aus Geweben, Gewirken und Geflechten hergestellte Waren,

c) abgepaßt gearbeitete Wirk- und Strickwaren, Ausgenommen sind Gewebe in Kette .und Schuß - aus Baumwolle oder baumwollenen Mischgespinsten sowie Gewebe aus Bastfasern aller Art.

2. Unter die Bestimmungen der §88 1 und 2 dieser Anord- nung fallen ferner Zutaten aus Spinnstoffen wie Roßhaar- einlagen, Haareinlagen, Watte, Filze, Futegemische, Gaze, Steppwatte u. dergl. Als Zutaten gelten niht Nähmittel. Für diese gelten die Bestimmungen der Anordnung BK 2.

3. Versorgungswichtige Spinnstoffwaren im Sinne dieser Anordnung sind diejenigen Waren, deren Herstellung weiter- hin zugelassen ist und die den Betrieben durch ihre zuständige Organisation bekanntgegeben sind.

4. Nicht unter diese Anordnung fallen Uniformen für die Wehrmacht und Unifocrmstoffe mit Ausnahme von Besaßt- tuchen.

S2

Verkehr mit Spinnstoffwaren,

Tà. Der Verkehx (Einkauf und Abnahme sowie Verkäuf und Lieferung) mit den in § 1 angéführten Geweben, Gewirken, Geflehten und Zutaten wird gemäß L 4 Abs. 2 der Beschlagnahmeanordnung genehmigt zur

Abwicklung von Fulandsaufträgen, wenn der Be- zug, die Lieferung und die Auftragserteilung die Halfte des bisherigen Umfangs nicht überschreiten.

. Es dürfen jedoch von Herstellern nicht mehr als die Halfte der am 4. September 1939 vorhandenen Be- stände und der aus der Erzeugung jeweils anfallenden Mengen an Geweben verkauft und geliefert werden.

. Ferner wird der Verkehr mit den in § 1 Ziff. 1b und c dieser Anordnung genannten Waren gemäß § 4 Abs. 2 der Beschlagnahmeanordnung genehmigt, wenn sie versorgungswichtig sind und der Bezug, die Liefe- rung und die Ausftragserteilung die Hälfte des bis- herigen Umfangs nicht überschreiten.

. Für die Hexrsteller von Strümpfen gelten dieselben Ein- shränkungen, die in Ziff. 1b für die Lieferung von Geweben festgeseßt sind.

. Als bisheriger Umfang gilt der mengenmäßige Ge- samtbezug, die Gesamtlieserung sowie die Gesamtauf- tragserteilung in den einzelnen Waren im Monats- durchschnitt in der Zeit vom 1. Oktober 1938 bis 31. März 1939 mit der Maßgabe, daß jeweils in einem Kalendermonat nicht mehr als die Hälfte des Monats- durhschnitts in der Stichzeit bezogen, geliefert odex in Auftrag gegeben werden darf.

. Über die nach Ziff. 1 und 2 nicht zur Lieferung frei- gegebene Hälfte darf für Zwecke der unmittelbaren und mittelbaren Ausfuhr versügt werden. Eine Verfügung über die dann noch verbleibenden Bestände darf nur mit Genehmigung der Reichsstelle erfolgen.

. Die Bestimmungen des 8 5 Ziff. 3 und 4 der Anord- nung BK 1 der Reichsstelle für Kleidung und ver- wandte Gebiete vom 4. September 1939 werden auf- gehoben,

S3,

Be- und Verarbeitung von Geweben, Gewirken und Geslechten. Ï

1. Die Be- und Verarbeitung von Geweben, Gewirken und Geflehten aller Art zu versorgungswichtigen ortan durch Hersteller, Lieferstellen und Verkaufsstellen wird gemäß § 4 Abs, 2 der Beschlag- nahmeanordnung hiecmit genehmigt.

, Die Bestimmungen des § 4 Ziff. 1 der Anordnung BK 1 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Ge- biete vom 4, September 1939 werden aufgehoben.

8 4, Bisher erteilte Ausnahmegenehmigungen.

Soweit die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Ge- biete bisher für einzelne Warengruppen allgemeine Aus- nahmegenehmigungen erteilt hat, die über die Freigabe ge- mäß § 2 hinausgehen, ‘verbleibt es bei der erteilten Genehmi-

gung,

85. Zuwiderhandlungen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den Vorschriften der §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

86.

JFukrasttreten.

__ Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffent- lihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger in Kraft.

Berlin, den 22. September 1939.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.

Hagemann. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt.

Anordnung

zur Aenderung der Anordnung Nr. 1 des Sonderbeaustragten sür die Spinnstoffwirtshaft (Beshlagnahmeanordnung für die Spinnstoffwirtschaft)

vom 22. September 1939,

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Verordnung vom 18. August 1939 (RGB[. I S. 1430) und der Verordnung über die Einsezung eines Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft vom 3. Sep- tember 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 204 vom 3. September 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministecs angeordnet:

Sl

__§ 2 Abs. 1 der Anordnung Nr. 1 des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtshaft (Beschlagnahmeanordnung für die Spinnstoffwirtschast) vom 4. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 205 vom 4. September 1939) erhält folgende Fassung:

¡Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß rechts- geschäftliche Verfügungen über die beshlagnahmten Waren ohne Genehmigung der Reichsstelle nichtig sind Und daß ohne diese Genehmigung keine Veränderungen an ihnen vorgenommen werden dürfen. Zulässig ist jedoch unter Aufrechterhaltung der Beschlagnahme:

a) die Verpfändung 1nd Sicherungsübereignung dieser Waren,

b) die Zwwangsvollstreckung und Arrestvollziehung in diese Waren.

Die Verwertung dieser Waren ist jedoch erst statt- haft, wenn ihre Beschlagnahme durch allgemeine An- ordnung oder Einzelentscheidung der zuständigen Reichsstelle 4 Abs. 2) aufgehoben ist.“

8 2.

8 4 Abs. 1 der Anordnung Nr. 1 des Sonderbeauftragten für die Spinnstofswirtshaft (Beschlagnahmeanordnung für die Spinnstoffwirtschaft). vom 4. September 1939 wird folgendermaßen ergänzt: - “S , ¿4

(1) Von der Beshlagnahüte werden ausgenommen:

S Bas N R f

ae. oa

„e) im Eigentum eines Ausländers befindliche Spinn- stoffe und Spinnstoffwaren, die im zollfreien aktiven Lohnveredlungsverkehr zum Zwecke der Wiederausfuhr eingeführt worden sind oder ein- geführt werden“.

83, Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 4. September 1939 in Kraft.

Berlin, den 22. September 1939. Der Sonderbeauftragte für die Spinnstoffwirtschaft. Dr. Baue L,

Dekanntmachung.

Die Auslosung einer Serie der hes. Staatsanleihe von 1929, Reihe 5, und einer Rate der auf das Land Hessen über- gegangenen Ablösungs-Anleihe der ehenmal. Provinz Ober- hessen ist auf den 6. Oktober 1939, vormittags 9 Uhr, in HBimmer 253 des hes. Regierungsgebäudes in Darmstadt, Adolf-Hitler-Play 2, festgeseßt.

Darmstadt, den 18. September 1939.

Hessishe Staatsschuldenverwaltung.

—_

DVerichtigung. j Fn der Bekanntmachung in Nv. 205 des Deutschen Reichs und Staatsanzeigers vom 4. Septernber 1939, betreffend die „Beschreibung des Rentenbankscheines zu 1 Rentenmark vom 30. Fanuar 1937“ muß es im ersten Saz statt des falsch mit „Kreuzkaro“ bezeih- neten Wasserzeichenpapiers richtig heißen: „Kx eis karo“, Berlin, den 21. September 1939.

Deutsche Rentenbank,

———————__—

Deruckfehlerberichtigung.

Fn der in Nr. 220 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 21. September 1939 ver- öffentlichten „Bekanntmachung Nr. 8 zur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“, Vom 21. September 1939“ ist ein Druckfehler enthalten. Am Schluß der Bekanntmachung muß die vorleßte Zeile statt „Der Reichsbeauftragte für Metalle“ richtig „Der Reichsbeauftragte für Chemie“ lauten.

Bekanntmachung. Die am 21. September 1939 ausgegebene Nummer 185 des Reichsgesehblatts Teil T enthält:

Verordnung über die Gewährleistung für den Dienst von Schuldverschreibungen der Konversionskasse für deutshe Aus- landsshulden. Vom 1. September 1939,

Verordnung zur Aenderung der Margarine-Bewirtschaftung. Vom 1414. September 1939,

Verordnung über die Teilnahme an der kassenzahnärztlihen Und kassendentistishen Versorgung. Vom 19. September 1939.

Verordnung zum Geseß über die Besoldung, Verpflegung, Unterbringung, Bekleidung und Heilfürsorge der Angehörigen der Wehrmacht bei besonderem Einsaß (Einsaß-Wehrmachtgebührnis- geseß EWGG —). Vom 20. September 1939.

_ Verordnung über die Aufhebung des österreichischen Militär- \höffengesezes. Vom 20. September 1939.

Verordnung zur Sicherstellung der Gasversorgung. Vom 20. Séptember 1939. O

Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Ver- ordnung über die Durhführung der Reichsarbeitsdienstpflicht für die weiblihe Jugend. Vom 21. September 1939.

Umfang 1. Bogen. Verkaufspreis: —,15 RA.

_ Postversendungsgebühren: —,04 N.Æ für ein Stück bei Vor- einsendung auf ala Postscheckonto: Berlin 96 200.

‘Berlin NW 40, den 22. September 1939. Reichsverlagsamt. Dr. H ubri.

Iichtamtliches. Deutsches Neich.

Der Königlih Ftalienishe Botschafter in Berlin, Dr. Bernardo Attolico, ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wiedex übernommen.

Der Slowakishe Gesandte in Berlin, Herr Matus Cernaët, hat Berlin am 19. September verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der erste Legationssekretär, Herr Dr. Bohus M. P ko, die Geschäfte der Gesandtschaft,

e ———————

Nummer 38 des Ministerialblatts des Reichs- und Preußis schen Ministeriums des Jnnern vom 20: September 1939 hat fol= genden Fnhalt: Allgem. Verwaltung. RdErl. 11. 9.39, Zusammenarb. d. Umlegungsbehörde mit d. Behörden d. allg. Landesverw. im Umlegungsverfahren. RdErl, 13. 9, 39, An- nahme, Einstellg., Anstellg., Beförderg. u. Verseßg. d. Beamten d. gehob., d. mittl. u. d. einf. Dienstes in d. allg. u. inn. Verw, u. Beendig. d. Beamtenverhältn. in d. Reihsgauen d. Ostmark, im Reichsgau Sudetenland, im Saarland, in S bei d, Dienststellen d. übrigen A u. d. mir unmittelbar nach- geordn. Reichsdienststellen. RdErl, 14. 9. 39, Förderg. verdienter

at,-Soz. im Sudetengau. RdEtl. 14. 9. 39, Vergebg. öffentl. Ausftr.; Kristallbeleuhtungskörper. RdErl. 16. 9. 39, Verein- fahung d. Prüfgn. L d. Laufbahnen d. gehob. u. mittl. Dienstes in d. allg. u. inn. Verw. Kommunalverbände. RdErl, 12. 9. 39, Kriegsbeitrag d. Gemeinden. RdErl. 14. 9. 39, Bürger steuer. RdErl. 16. 9. 39, Haushaltsführg. d. Gemeinden u. GV, in d. Ostmark im RJ. 1939, .— RdErl. 16. 9. 39, Erhebg. d. Kriegszuschl. z. Einkommensteuer im Abzugsverfahren. RdErl, 16. 9. 39, Ueberörtl. Prüfgn. S. 1924. RdErl. 16. 9. 39 Schlüssela zuweisgn. an d. Landkr. f. d. RYJ. 1939, Entsch. 26. 8. 39, Aend. d. Grenzen d. ' Landkr.“ Gerdauen u. Bartenstein, Wohl eee U. H Ugen dog ah, 1. NdErl. 1.9, 39,

usf. d. VO. üb. Fantilienunterstüßg. bei Räumg. od. -Freimachg. v. gefährdeten Gebieten od. Wohngebäuden im Falle d. besond, Einsates d. O 2. RdEr!l. 14. 9. 39, Ausf. d. VO. üb. P S aa a ei Räumg. od. Freimachg. v. gefährdeten Gebieten od, Wohngebäuden im Falle d. besond. Einsabßes dz Wehrmacht. RdErl. 15. 9, 39, Familienunterhalt d. Angeh. d, Einberufenen. RdErl. 15. 9, 39, WHW. 1939/40. Polizei« verwaltung. RdErl.- 7. 9. 39, Aaulo: d. Wildererunwesens, RdErl. 11. 9. 39, Rassenbiolog. Untersu gn. RdErl. 12. 9, 39 Zentralauskunftsstelle f. zurückgeführte Wetsonen. RdErl 14. 9. 39, Verbot d. Führg. d. Dienstgesh. nah § 6 DBG. RdErl. 15. 9. 39, Einholen v. Feldfrüchten an Sonn- u. Feiers tagen. RdErl. 15. 9.39, Verfahren bei Entscheidg. von Ans trägen auf Zulassg. zu gelegentl. Veranstaltgn. v. Theateraufs führgn. RdErl. 15. 9. 39, Uebersicht üb. d. verfügt. Ausgabe mittel d. Reichshaushalts d. Pol. RdErl. 13. 9, 39, Wachtm.4 Ersaß d. SchP. (außer Wassershußpol.). RdErl. 12. 9, 39, Zux rüdstellg. v. E Ung Qua, RdErl. 12. 9. 39, Reita4 lehrg. an d. Pol.-Reitshule in Rathenow. RdErl. 16. 9, 39, Vorübergehende Abkürzg. d. Vorbereitungsdienstes f. d. Antw. d, staatl. gehobenen Pol.-Berw.-Dienstes. RdErl. 11. 9. 39, Um= leitg. v. luftwaffeneig. Kraftfahrz. in Luftshußorten I. Ordng. NdErl. 192. 9, 29, I. Ausf.-Best. z. § 1 d. IX. Durchf.-VO. u. Richtl, d 2 Abs. 2 d. IX. Durhf.-VO. z. Luftshußges. v. 17. 8. 39.

ehrangelegenheiten. RdErl. 14. 9.39, Best. f. d. Zu4 sammenarbeiten d. SA. u. d. Pol.-Behörden bei Schießübgn. RdErl, 14, 9, 39, Kosten der Bek. v. Schießübgn. R e1 ch 86 arbeitsdien s. Anordn. 15. 8. 39, Durcchs.-Best. üb. d. Amts3a [hild d. RAD. RdErl. 13. 9.39, RAD.; Gesundheitsbescheinig« —Volksgesundheit. RdErl. 12.9. 39, Vereinfachg. d. Verw, auf d. Gebiet d. Gejundheitswesens. RdErl1. 13, 9, 39, RAD.#| Gesundheitsbescheinig. RdErl. 15. 9. 39, Ver; Lian, B A Hebammenprüfgn. RdErl. 13. 9.39, Anw. & Be ämp p d, Fleckfiebers. A E dErl. 11. 9, 39, Bekäömpfg. d. Tollwut. RdEr!l. 11. 9. 39, Bekämpfg. d. Tollwut, RdErl. 11. 9, 39, Tierärztl. Lebensmittelüberwachg. u. Blut=« untersuhgn. z. Bekämpfg. d. seuhenhaft. Verkalbens. RdErl. 12, 9,39, CinfübrerleiGterair f. Fleisch u, Fleischwaren. RdErl. 15. 9, 39, Herstellg. v. Blutplasma. RdErl, 16. 9. 39, Bu eres f. fleishfressende Tiere. Neuersheinungen. —Stellenauss\chreibungen v. Gemeindebeamten, Zu N dur alle Postanstalten. Carl anne Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße 44. Vierteljährlih 1,85 N für Aus abe A (zweiseitig bedruckt) und 2,40 KNAM für Ausgabe B (ein- fitia bedrudckt). :

ostivesen.

Einschränkungen im Berliner Postdienst.

Die Straßenbriefkasten in Berlin werden vom 25. September ab nur noch fünfmal werktäglich geleexrt. Die Reichspostdirektion Berlin bittet aus diesem Anlaß, größere Briefmengen nur bei den Postämtern aufzuliefern, auch wenn hiermit einige Umwege verbunden sind. Andernfalls besteht bei der geringeren Anzahl der Leerungen die Gefahr der Ueberfüllung der Straßenbriefkasten. ._ Ebenfalls vom 25. eute ab wird die bei den Post- amtern C2, N4, NW7, W8, W9, SW 11 und SW68 N vierte Briefzustellung aufgehoben. Die. dritte (Mittags-) zustellung wird dafür später gelegt.

Beim Páketpostamt N 3 fällt vom 26. September ab die zweite Paketzustellung die sogenannte Nachzustellung für die Jnnenstadt weg.

«n der Leerung der Straßenbriefkasten an Sonntagen und in dex Sonntagszustellung treten keine Einschränkungen ein.

rief-

t

h : % ? Lf Î ck : à ix f ¿L [N z L r i C 3 Cu E i A o dci E A ie dd f E ae Fz A Lit bl t Er H

Reichs- und Staatsanzetger Nr. 222 vom 22. September 1939. S. 3

Berliner Börse am 22. September.

Die Kursbewegung an den Aktienmärkten ließ bei Eröffnung des Verkehrs eine einheitliche Linie vermissen. Der S eitens der Bankenkundschaft war verhältnismäßi klein, wie si überhaupt die Kaufneigung etwas verringert hat. Dbwohl nennens- werte Verkaufsaufträge nit vorlagen, fand das herauskommende Material daher vielfah nux zu nahgebenden Kursen Unterkunft. Andererseits hatten, wie stets bei einem engen Markt, kleine Kauf- aufträge bereits Kurssteigerungen zux Folge. Es überwogen jedoch leichte S

Bei- den Montanen kamen Buderus 4 und Hoesch !/s % öher an, während Klöckner !/2, Vereinigte Stahlwerke 4, len: stahl und Stolberger Zink je 124 % verloren. Am Braunko len- aktienmarkt verlief das Geschäft ruhig, die Veränderungen waren daher zumeist unbedeutend. Jn der chemishen Gruppe kamen Schering 1/2 % höher zur Notiz. Farben sezten im gleichen Aus- maße niedriger ein, erholten sih alsbald aber um !/s % auf 156!/4, v. Heyden gaben um 1% nah. Bei den Elektro- und Versor- gungswerten stiegen Charlotte-Wasser um 14, Defsauer Gas um 1 und. Accumulatoren um 1!/2%. Demgegenüber stellten si Schuckert und Bekula je 1, Siemens 11/4 und Licht Kraft 21/4 % niedriger. Freundlichexr lagen Brauereiaktien, von denen Dort- munder Union 14 und Engelhardt 1!/2 % gewannen. Ï

Sonst sind mit größeren Veränderungen noch zu erwähnen: Deutsche Linoleum, Stöhr und Gebr. Funghans mit je + 4 % sowie Deutscher Eisenhandel mit + 14 %, andererseits Rhein- metall-Borsig und Aschaffenburger-Zellstoff mit 14. Demag mit 1, Zellstoff-Waldhof mit 2% und Bemberg mit 3%. A | Jm Börsenverlauf bewegte sich das Geschäft in sehr ruhigen Bahnen, Hierbei kamen Mannesmann 4 und Bubiag 1 % höher an, Siemens, Stöhr und Schering stellten sich hingegen je 1, Salzdetfurth 1%, Deutscher Eisenhandel 2% und Bekula 14 % niedriger. Farben notierten 156%,

.

Am Börsenschluß machte sih_ eine stärkere Widerstandsfähig- keit eltend. ol L 1/3, RWE und Waldhof je 4 % höher

zur Notiz. Farben schlossen zu 1564.

on den zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien stiegen Dt.-Asiatische Fan dis Notiz vom 16. 9. um 50 fi. Bei den Hypothekenbanken verloren Méininger Hyp. %. Am Markt der Kolonialwerte verloren Otavi bei Zuteilung 1 N. Bei den Jndustriepapierex überwogen leichte Kursabschläge. Ponarth- Bräu un Sllertof wurden je 3% höher, Hugo Schneider, Vereinigte Glanzstosf, Amperwerke und Görlißer Waggon im gleihem Außmaße niedriger notiert.

Jm variablen Rentenverkehr notierte die Reichtsaltbesiß- anleihe 131,60 (13154). Die Gemeindeumschuldungsanleihe stelite sih auf unverändert 98. ;

Am Kassarentenmarkt lagen Liquidationspfandbriefe vielfa reundlicher. Pfandbriefe, Kommunalobligationen, Stadt-, Tis Reihs- und Länderanleihen veränderten \ich kaum. 98er Meck“enbg.-Schwerin stellten sih jedoch % % niedriger. Sonst sind noch Alte Hamburger mit + s % zu erwähnen. Bei den Fndustrieob!igationen war der Grundton freundlich. Farbenbonds

. und Daimser-Benz wurden um je 4 und Krupp-Treibstoff um

5% % hevaufgesezt. Hoesh gaben im leßtgenannten Ausmaß nach.

Steuergutsheine T nannte man weiterhin 97,60 für Februar, März, Apr, 99 für Dezember und 984 für Januar. Dito II blieben unverändert.

Am Geidmarkt erforderte Blankotagesgeld weiterhin 214 bis

2% %.

Bei dex amtlichen Berliner Devisennotierung stieg der hollän- dishe Gulden auf 132,90 gegen 132,65, der Shweizer Franken auf 56,50 gegen 65,40, während der Belga auf 42,56 gegen 42,64 nach- gab. Die übrigen Devisen blieben unverändert.

O E T E I E E A M S A A S R

Die Umstellung des Handwerks auf die Kriegs- wirtschaft. Eine Beiratstagung des Neichsstandes.

Reichshandwerksmeister Schramm hatte für Donnerstag

den aus dem Führerkorps des deutshen Handwerks gebildeten Beirat zu einer Sondertagung zusammenberufen, wobei alle

i Bea en zur Erörterung gelangten, die im Zusammenhang mit der

mstellung des Handwerks auf die Kriegswirtshaft im Mittel- punkt des JFnteresses stehen. Aus den mehrstündigen Verhand- Tungen, die eine Fülle von Anregungen ergaben, sei erwähnt, daß die Organisation des Handwerks in der gewerblihen Wirtschaft, der Reichsstand des deutschen Handwerks mit seinen Untergliede- rungen, die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um die Handwerksbetriebe in die Dienste der Kriegswirtschaft erfolgreich einzushalten. Den N e U die in Abwe]enheit ihrer an der Front stehenden óder sonst im feldgrauen Rock dem Vater- land dienenden Männer die Handwerksbetriebe aufrehtzuerhalten suhen, wird von den JFnnungen, Lee dany ap erGalten und Handwerkskammern alle nux denkbare Fürsorge zuteil. Auch E diejenigen Handwerksbetriebe,“ die durch "die Einführung der Kriëgswirtschaft zur Zeit übér Aufträgsmangel klagen, wird Hilfe eshaffen werden, indem man diese S Betriebs- Tbvex und Gefolgschaften- dort einsegt, wo ihre Arbeitskräfte gegenwärtig am besten eingeseßt werden können. Die umfang- reihe Aus}prache ergab, daß der Reichsstand des deutshen Hand- werks mit allen seinen Untergliederungen Vorsorge getroffen hat,

um au das deutshe Handwerk als Gli2d der gemeinsamen Front zur Verteidigung des Vaterlandes mit Erfolg tätig werden zu

lassen.

——_——

Die wirtschaftliche Eingliederung Ostoberschlesiens. ;

Kattowiß, 21. September. Zur Regelung der wirtschaftlichen Angleihung Ostoberschlesiens an WestobersŸlesien hat der Chef der ostoberslesishen Zivilverwaltung in Kattowiß zwei Ver- ordnungen herausgegeben; in denen angeordnet wurde, daß ab 15. September im ostoberschlesishen Wirtschaftsverkehr die im Deutschen Reich geltenden Preise und Löhne einzuführen sind. Die Preis- und Lohnangleihung bedeutet die Herausnahme des ostobershlesishen Gebiets aus dem polnischen Fndustrieraum und die Einfügung in den deutshen Wirtschaftsraum. Fm Einklang hiermit wurden auch ab 15. September die bisherigen Zollgrenzen wischen West- und Ostoberschlesien aufgehoben und an die frühere

eihsgrenze bei Myslowiß, Pleß, Rybnik und Lubliniß verlegt. Mit dieser Neuordnung ist auch eine neue Entwicklung für den Aufbau des ostoberschlesishen ixtshaftslebens, das im Wirt- chaftsraum des GroßbeltsGen Reiches einen ungeahnten Auf- r nehmen dürfte, angebahnt worden. Die riesigen Stikstoff- werke Chorzow, die Polen „einst Deutschland gestohlen hatte, konnten vor der beabsichtigten Zerstörung gerettet werden. Die Werke sind im wesentlichen intakt, so daß das Riesenwerk zur Lösung wichtiger Aufgaben wieder eingeseßt werden kann.

Wirtschaft des Nuslandes.

Ausweise ausländischer Ikotenbantken.

London, 20. September. (D. N. B.) Wochenausweis der Vank von - England vom 20. September 1939 (in Klammern u- und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund texrling: An Umlauf befindlihe Noten 546 500 (Abn. 6970), hinterlegte Noten 33 640 (Zun. 6990), andere Regierungssicher-

heiten der Emissionsabteilung 565 730 (Abn. 1290), andere Sicher--

heiten der Emissionsabteilung 2940 (Bun. 1480), Silbermünzen- bestand der Emissionsabteilung 310 (Abn. 200), Goldmünzen- und Barrenbestand der Emissions8abteilung 140 (Zun. 10), Depositen der Regierung 21 450 (Zun. 9450), andere Depositen: Banken 107 900 - (Abn. 1710), Private 89 930 (Abn. 880), Regierungssicherheiten 121 870 (Abn. 1800), andere Sicherheiten, Wechsel und Vorschüsse 2540 (Abn. 1320), Wertpapiere 28 890 E 2950), Gold- und Silberbestand dex Bankabteilung 580 Zun. 50). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 20,21 gegen 16,73 9%.

Diskonterhöhung in ITorwegen. Oslo, 21. September. Die Norwegische Staatsbank hat den

“Diskont ‘von 31/2 auf 41/2%/ erhöht. Der bisherige Saß von

31/2%/0 bestand seit dem Fanuar 1938, er war damals von 4 auf

31/2%/0 ermäßigt worden. | mi

Griechensand geHt von der Vfundfaktturierung ab. Zeweilige Landeswährung als Abschluß- grundlage.

Athen, 21. September. Die Bank von Griechenland hat felegraphish an die Handelskammern . und die sonstigen Handels- organisationen zur Unterrihtung der Exporteure eine Bekannt- machung folgenden Fnhaltes erbassen: Nachdem es bisher üblich war, den Wert der griechishen Ausfuhrwaren in den Fakturen in Pfund Sterling anzugeben, ergibt sih aus den gegenwärtigen Umständen, insbesondere im Handel mit Nord- und Südamerika, Aegypten, den Niederlanden und Schweden, die Notwendigkeit, die Bezahlung der griechishen Ausfuhrwaren in der betreffenden Landeswährung zu verlangen. Soweit für Lieferungen griechischer Waren Außenstände in diesen Ländern bestehèn, ist es zweckmäßig, die Vertreter der griechishen Exporthäuser anzuweisen, Zahlungen für Waren, die noch in englischen Pfund fakturiert waren, in der jeweiligen Landeswährun ju verlangen... Für Nord- und Süd- amerika ist in Dollar zu a turieren.

Bolle Lieferungsbereitschaft Rumäniens.

Wien, 21. September, Das „Südost-Echo“ veröffentliht den Jithalt etner Unterredung seines Berliner Berichterstatters mit dem ehemaligen rumänishen Wirtschaftsminister und Groß- industriellen Ci urtu, der als wf des rumäni E

eordnetenhauses eine führende Rolle in der rumänischen

Ab Politik spielt. Auf die Frage, ob die deutsh-rumänischen irt-

schaftsbeziehungen durch den Krieg vielleicht beeinträchtigt werden

könnten, sagte Exz. Cigurtu, er glaube, daß der deutsch-rumänische

Warenaustaush keineswegs gestört, sondern im Gegenteil noch viel enger gestaltet werden wird. Was die Lieferungen Rumäntens nah Deutschland betreffe, so könne er sagen, daß Rumänien alles liefern könne und wolle. Eine Wirtschastöentwiälung, die unter friedlihen Verhältnissen vielleiht erst in fünf D e Pio ewesen wäre, werde jeßt hon in einem Fahre möglih sein. Der deutsh-rumänishe Wirtschaftsvertrag vom März dieses Jahres, der von einsichtigen Wirtschaftskreisen Rumäniens schon immer lebhaft begrüßt worden set, sei die beste Vorausseßung für diese Entwicklung. Dieser Vertrag werde erst jeßt zur vollen Blüte und Entfältung kommen. Rumänien werde in wirtschaft- liher Hinsicht dur diese n Zusammenarbeit in kurzer Zeit schon ein ganz neues Gesicht bekommen. Er könne sich vorstellen, daß auch vielfa deutsche Experten und Wirtschaftsführer regen Anteil an dem Weiteraufbauu der rumänischen Wirtschaft nehmen würden.

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten. Devisen.

Danzig, 21. September. (D. N. B.) Geld Brief London . ... + 1 Pfund Sterling. . —_,— ¡ Berlin . , 100 RM (verkehrsfrei) . Warschau 100 Hloty (vertehrsfrei) Paris . 100 Franken . . 100 Franken .

100 Belga . « 100 Gulden v 100 Kronen °

Ges a t

11974 90,45 281,40

125,90 102,04

WNS L cüssel. . Amsterdam

Stockholm 100 Kronen

Kopenhagen Oslo 100 Kronen , 120,17 New York (Kabel). 1 USA-Dollar .. 5,289 Mailand 100 Lire (verkehr8frei). . 27,79

Prag, 21. September. (D. N. B.) Amsterdam 15,61, Berlin —,—, Zürich 663,00, Oslo 662,00, Kopenhagen 565,50, London 115,50 *), Madrid —,—, Mailand 152,50 nom., New York 29,233, Paris 65,65 nom. *), Stockholm 696,00, Polnische Noten —,—, Belgrad 66,00 nom., Danzia —,—, Warschau 552,18 nom. *)

L Für innerdeutshen Verrehnungsverkehr.

udapest, 21, September. (D. N. B.) [Alles in Pengö.])

Amsterdam 202,50, Berlin 136,20, Bukarest 34,25, London 14,86, Mailand 17,7732, New York 8380,00, Paris 8,40, Prag 11,86, Sofia 413,00, Züri 86,15, Slowakei 9,65. i

London, 22. September. (D. N. B.) Von der Bank von England offiziell festgeseßte Kurse: New York 402,00—404,00, Paris 176,00—177,00, Berlin —,—, Spanien —,—, Amsterdam 7,45—7,55, Brüssel 23,35 —283,65, talien —,—, Schweiz 17,55— 17,75, Kopenhagen —,—, Stockholm 16,70—16,90, Oslo 17,50— 17,70, Buenos Aires freier Kurs 16,70—17,30.

Fortseßung des Wirtschaftsteils auf der vierten Seite.

Ungarische «o 4 100 Pengö

Notierungen der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes

vom 22. September 1939. (Die Preise verstehen sih ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 9 m Bliden . « « s s 133 desgl. in Walz- oder Drahtbarren D e 06 e s. 137 E) Neinnickel, 98—99 9% * e a. E Antimon-Negulus E S e " Sine S a s ain o s v 6 02,00-38/00 N

E für 100 Eg

1

fein

Fn Verlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländischze Geldsorten und Vanknoten

Telegraphische Anszahlung.

92. September | 21. September Geld Brie! | Geld Brie!

Aegyvten(Alexandrien und e ...| 1 ägypt. Pfd. | E 2 E ini enos

li t E 1 Pav.-Pes. 4 0,573 90,577} 0,572 0,576

Australien E 1 austr. Pfd. Aan Es 100 Belga | 4252 42,60 | 42,60 42,68

rid . U . + io e reien N 1 Milreis 0,130 0,132] 0,130 0,132

Brit. Indien (Bom- bay-Calcutta) . . . | 100 Rupien | T Bulgarien (Sofia) . | 100 Leva 3,047 3,053] 3,047 3,0 ‘Dänemark (Kovenhg.) | 100 Kroner | 48,06 48,15 | 48,05 48,1 England (London). „| l engl. Pfund} -—

Estland : (Neval/Talinn) . . | 100 estn. Kr. | 62,44 62,56 | 62,44 62,96

Finnland (Helsingf.) | 100 finnl, M.| 5,046 5,055] 5,045 59,059 Dey (Paris). . | 100 Fres. E Se. riehenland (Athen) | 100 Drachm.} 2,353 2,351 2/397 Holland (Ani1sterdam und Nottérdam). . | 100 Gulden [132,77 133,03 [132,52 132,78 Fran (Teheran) . . | 100 Nials 1428 1430 | L 14,30 Fsland (Neykjavik) . | 100 isl. Kr. | 37,46 837,54 | 35,96 836,04 Stalien (Nom und

Mailand) 100 Lire 13,09 13/41 13,11 Japan (Tokio u. Kobe) | 1 Yen 0,569 9,571 0,571 Jugoslawien (Bel-

Tas und Ba, 100 Dinar 5,694 5,706 5,706 Kanada (Montreal). | 1 kanad. Doll] —— Lettland (Niga) . . . | 100 Lats 48,75 48,85 48,85 Litauen (Kowno/Kau!-

nas) . | 100 Litas 4194 42,02 F 42,02 Luxemburg (Luxem- : ¡

uta) 100 lux. Fr. | 10,63 10,67 Neuseeland (Welling- ;

F, e neue E _— Norwegen (Oslo) . . | 100 Kroneu 0GTI 56,71 Polen (Warschau,

Kattowitz, R 100 Zloty Portugal (Lissabon) . | 100 Escüdo 9,159 9,209 Rumänien (Bukarest) | 100 Lei Scchweden(Stoholm

und Göteborg) . 100 Kronen 59,41 159,29 "59:41 Schweiz (Zürich, M E

Basel und Bern). | 100 Franken | 56,44 56,56 | 5639 56,51 Slowakei (Preßburg) | 100 Kronen 8,091, «8/6091 8/591 8,609 Südafrik.Ünion (Pre- |

toria, Johannesbg.) | 1 südatr. Pf. | e _ Türkei (Sslanbul). . L lürk: Pfund} 1,978 - 1,9821 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) . | 100 Pengö s S Uruguay (Montevid.) | 1 Goldpeso 0/909 - 0/9111: 0/909 0,911 Verein. Staaten von

Amerika (New York) | 1 Dollar 2/491 2/4900 2,491 2/495

3

D D

, 1

Für den innerdeutshen Verrehnungs8verkehr gelten folgende Kurse:

Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union . 9,84 9,86 Frant1eih N A 5,0994 5,606 Australien, Neuseeland Í 7,892 7,908 British-Indien . « ¿A 78,18 73,32 Maat e e. e ck D 2,248 2,252 D s De é 47,00 47,10

Ausländische Geldsorten und Vankuoten.

22. September | 21. September Geld Brie) | Geld Brie! Sovereigns. « . . . « |} Notiz 20,38 - 20,46 | 20,38 20,46 20 Francs-Stülke . für 16,16 16,22 | 16,16 16,22 Gold-Dollars ... .|| 1 Stuck | 4185 4205] 4/185 4,205 Aegypti\he . « « « «| 1 ägypt. Pfd. | 9,18 9221 913 9,17 Amerikanische: 1000—5 Dollar. .| 1 Dollar 2,4859 92,9051 2,485 -- 2,505 2 und 1 Dollar. . | 1 Dollar 2,4856 2,5051 2485 2,505 Argentinische . « « . «| 1 Pay.-Peto | 0,545 0,565] 0544 0,564 Australi\he « « « « «| l austr. Pfd. | 7,04 7,06 | 7,04 7,06 Belgijche . . « « « « « | 100 Belga | 4247 42,65 | 42/55 42,73 Brasilianisbe . «. «| 1 Milreis 015 QIIOE 0G 0,136 Brit.-Indische « « « « | 100 Rupien | 69,36 69,64 | 69,11 69,39 Bulgari\he . « « . | 100 Leva —_ fes 2 Cat Dänijche .… .. .|100 Kronen | 48,00 48,20 | 48,00 48,20 Englische: große . . , | 1 engl. Pfund] 9,43 9471 933 9,37 1 £ u. darunter .|1 engl. Pfund] 9,43 9,47 } 9,33 9,37 Estnishe .… .. .. „100 estn. Kr. | _— innishe . . . «« « ¿{100 finnl. M.| 5,00 5,04 | 5,00 5,04 Französishe . .. ., 1100 Frs. 9,34 9,36 J 9,34 9,36 olländishe . ... . 100 Gulden [132,63 133,17 1132,38 132,92 Italienische: große . | 100 Lire _— 100 Lire u. darunt, | 100 Lire 13807 19138 F 13807 1343 Jugoslawische . . . . [100 Dinar 5,63 5,67 | 5,63 5,67 Kanadische 1 fanad. Doll] 2,19 2,21] 219 2,21 Lettländishe. 100 Lats Litauische: große . |100 Litas a. - 100 Litas u. darunt, | 100 Litas 41,70 41,86 | 41,70 41,86 Luxemburgische 100 lux. Fr. | 10,62 10,66 | 1064 10,68 Nortivegische 100 Kroneu | 56,49 56,71 | 5649 5956,71 Poluische: große . . | 100 Zloty _— —_ s 100 Zlotyu. darunt. | 100 Zloty Numänische: 1000 Lei und neue 500 Lei | 100 Lei wis k v unter 500 Lei... |100 Lei i lid R A Schwedische 100 Kronen | 59,18 59,42 | 59,18 559,42 Scbweizer: große . .| 100 Frs. " 56,39 56,61 j 56,34 56,56 100 Fré. u. darunt, | 100 Frs. 56,39 56,61 } 56,34 56,56 Südatfr. Union . .°,| 1 südafr. Pfd.| 9,18 9,22 | 913 9,17 TULLE e 04 oe Lit, Pud] 1,89 4/911: 1,89 1,91