1939 / 225 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Sep 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staarsanzetger Nr. 225 vom 26 September 1939, S. 2

b) bei Luftfahrzeugen 1.-sämtlihe Bau- und Zubehörteile.

B. Ausgenommen is die Verwendung von Magnesium und Magnesiumlegierungen : I. Fn der Drucktechnik für 1. Äßungen.

88 Ausnahmen auf dem Gebiete des Apparatebaues und der werkstofferzeugenden Technik. A. Ausgenommen is die Verwendung von Aluminium, Magnesium und deren Legierungen für

1. Wärmeaustauscher für die Herstellung oder Ver- arbeitung von chemishen Erzeugnissen, Heil- mitteln und Nahrungsmitteln,

. Apparate und Einrichtungen einshließlich der Leitungen und Armaturen zur Herstellung und Verarbeitung von Stickstoffverbindungen und deren Salzen,

. Apparate einschließlich Leitungen und Armaturen zur Herstellung von Kunststoffen,

. Standölkocher,

. milchwirtschaftlihe Apparate und Einrichtungen

einshließlich der Armaturen und Leitungen nach“

Umstellnorm DIN LAND 850 U, soweit diese nicht fest verlegt werden, zum unmittelbaren Anschluß von Apparaten oder anderen Einrichtungen aus Aluminium, Magnesium oder deren Legierungen dienen und täglich zum Reinigen ausgebaut werden müssen,

, Schlackenformen, Windformen,

. das Desoxydieren von Stahl.

89 Weitere Ausnahmen.

_ Die Reichsstelle für Metalle kann zur Erhaltung volks- wirtschaftlich wichtiger Fndustriezweige und in besonderen Härtefällen weitere Ausnahmen für die Verwendung von Aluminium, Magnesium und deren Legierungen bewilligen,

Abschnitt 111

Uebergangs- und Schlußbestimmungen. 8 10 Übergangsbestimmungen.

Wenn Vorerzeugnisse oder Teile aus Aluminiun«, Magnesium oder deren Legierungen für ein Erzeugnis, das von dem Verbot dieser Anordnung betroffen wird, beim Jn- krafttreten der Anordnung bereits soweit geformt oder vor- gearbeitet find, daß ihre Verwendung nur noch für das be- troffene Erzeugnis in Frage kommt, dürfen sie noch bis zum

‘81. Oktober 1939 zur Fertigstellung dieses Erzeugnisses ver- wendet werden. 8 11

Strafbestimmungen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung oder gegen Ausführungsbestimmungen zu diesex Anordnung werden ‘nach den 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren- verkehr bestraft. j

8 12 JFnkrasttreten. Diese Anordnung tritt am 1. Oktobex 1939 in Kraft.

Verlin,- den 18. September 1939. Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann, hh-Oberführer.

Bekanntmachung S. Pr. 2a

der Höchstpreise für gebrauchte Säcke und Gewebe beim Auf- kauf durch Aufläufer vom Entleerer,

Vom 25. September 1939.

Auf Grund des § 9 der Anordnung I 1 vom 8. Oktober 1938 in der Faffung vom 6. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanzeiger Nx. 207 vom 6. September 1939) erden mit Zustimmung des Reichs- kommissars für die Preisbildung für gebrauchte Säcke und Gewebe, die duxch Aufkäufer vom Entleerer gekauft werden, folgende Höchstpreise bekanntgemacht:

L : Sactbezeichnung Rpf.

je Sadck 100 kg-Beutelmehl- und GrießsädeL.„... . . 1 31 100 kg-Mehlsäde T A 100 kg-Mehlsäe IT, 100 kg-Getreidesäde, Grießkleie- säcke und Haferfloctensäckte 65/140cm. „.. .. „1 21 85 kg-Mehl- und Grießsäcke T 24 85 kg-Mehl- und Grießsäckde II „. „„.. 21 75 kg-Mehlsäde 21 50 kg-Mehl- und Beutelmehlsäcke, 50 kg-Zuckersäcke, | amerif. 140 1Ibs-Mehlsäle „i e «16 75 kg-Gétreidesäde ; Es 14 6/4 Kleiesäde 70/140 cm und 5/4 Kleiesäde 65/135 cm | 13 4/4 Kleiesäte 65/115 ecm | N 420 Einmal gebrauchte Zuckersäcke, Maispuder-, Kleesaat-, Kartoffelméhl- und Kartoffelwalzmehlsäckde -. . . | 27 Zucfersäcke II. Sortierung a Es 14 Kakaosäce aller Größen, Oelmühlensäde 70/105 cm und größer, Bombay- und Twilledsäde I 70/105 cm und größer, Nußsäcke 70/115scm. ......,. Bombay- und Twilledsäcke IT. Sortierung, Lebens- mittel-Bombaysädcke IL. Sortierung . . « « « » « Gewaschene Rohzuckersäcke . « - ° Pflauménsäcke I ö Pflaumenjäcke 11 (vom Füllgut durchnäßt) . « s Kleine Twilledsäce 68/85 cm, kleine Bombaysäde . Austral s 60/105 era und kleine Kalkuttasäde 70/105 cm, Paraffinsäcke aller Größen „oes Erxdnußpocket3:68/75 m „oa as Twilled-Asbestsäcke 70/110 cm, 1 kg shwer ; « . « a wie unter 4c, jedoch von geringerer Beschaffen- eit Ea Hessian-Asbestsäckte 70—75/100—105 cm . . . Asbestbeutel 50/80—85 cm Leinsaat-, Mais-, Weizen-Laplatasäcke I und Ib „. Leinsaat-, Mais-, Weizen-Laplatasäcke IT sowie Kleie- lapláatasäde Guatemala-, Costarica-, Mexiko-, Salvador- und der- gleichen s{chwere Kaffeesälwe

Lfd.

Nr. Sakbezeichnung Rpf.

Lfd. L Nr. Sackbezeichnung

Santos-, Caracas- und dergl. leichte Kaffeesäctke, Bast- säáde, ital. Reissäde 16 Mandelballen 40 50 kg-Kolonialwaren-, Hühnerfuttersäcke, Umsäde für Hühnerfutter-Kleinpackungen 10 50 kg-Frühkartoffelsädte und ägyptische Zwiebelsäde . | 10 Obst- und Zwiebelsäcte 60/100 em . Ftal. Kartoffelsäcke F Rosenkohlsäckchen, 25 kg-Zwiebelsäck& . .. Salzsäcke 60/130 em und größer Salzsäcke, kleiner als unter 8 bis 60/110 cm . . Salzsäe, kleiner als unter 8a . ...« Säcke für 100 kg Kriställsoda 65/110 cm Säcke für 50 kg Kristallsoda Kartoffelflockensäde . . ., Fischmehlsädcke, große 80/130 m . . ... Fischmehlsäcke, kleiner als unter 10 Kaseinsäcke 60—65/105—110 cm „. Kaseinsäcke 72/130 cem S Kaseinsäcke 75/150 cm und größer Schwere Gerbstoffbeutel Leichte Gerbstoffbeutel .. .., 5 Bolivia-Erzbeutel Unkaschierte Stickstoffsäke 70/110 ecm . Kaschierte Kalksalpetersäe .. . Superphosphat-(Hessian)Säcke Kaschierte Kalkstickstoffsäke 60—64/100—105 cm Thomasmehlsädte i; Mohair-Wollballen aus Twilled-Gewebe 85/130 ferner Säde über 70/140 ecm (Samen-, Saatgut-, Vegetabilien- u. dergl. Säle)...

Einmal gebrauchte handelsüblice Manufaktur-

umhüllung (Manufakturemballage) . . - « « « - | 21 Kapzüchen, getrennt und ungetrennt . . . . « - « | 16 Tabakumhüllung (Tabakemballage) ie E09 Wollumhüllüng (Wol!lemballage), je nách Größe und

Beschaffenheit et Original-Baumwollumhüllung .. - «« « «e e eh. Leichte Gefrierfleischumhüllung (unter 305 g je qm) . 4 Schwere Gefrierfleischumhüllung (305 g und schwerer) 6 Engl. Kammzugumhüllung „oes o e 16 Franz. Kammzugumhüllung . . . « 2... . e. | 20 20b | Deutsche Kammzugumhüllung . . - «o. - . « | 24

Die Preise verstehen sich ab Lager des Verkäufers.

Etwaige Sonderleistungen des Entleerers, wie Vor- sortieren, Reinigen, Fnstandseßen, berechtigen niht zu Preis- aufschlägen.

Die angegebenen Maße bezeihnen die ungefähre Salk- größe. Säcke mit anderen Abmessungen, jedoch gleichem en sind den angeführten Größen gleichzu- tellen.

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nah ihrer Ver- öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft; sie gilt auch für die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland. Gleichzeitig tritt die Bekannt- machung S. Pr. 1a (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 193 vom 23. August 1937) außer Kraft.

Berlin, den 25. September 1939. Der Reichsbeauftragte sür Bastfasern. Dr. Ruoff.

02'0 ©® 0.0 T6. E 0

Bekanntmachung S. Pr. 2b der Höchstpreise für gebrauchte Säcke und Gewebe beim Ver- kauf der Aufkäufer an Sack- und Planfabriken, Vom 25. September 1939,

Auf Grund des § 9 der Anordnung T 1 vom 8. Oktober 1938 in der Fassung vom 6. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 207 vom 6. Sep-

tember 1939) werden mit Zustimmung des Reichskommissars *

für die Preisbildung für gebrauhte Säle und Gewebe, die von den Aufkäufern an Sack- und Planfabriken verkauft wer- den, folgende Höchstpreise bekanntgemacht:

P E

Lfd.

‘Nr. Sakbezeichnung Rpf.

100 kg-Beutelmehl- und Grießsäde T... .. 100 kg-Mehlsädte de 0p 0 C0: 2000, 0.0/0 100 kg-Mehlsäe IL, 100 kg-Getreidesäde, Grießkleie- säde und Haferflocktensäde 65/140cm . „... 85 kg-Mehl- und Grießsäke I. . 85 kg-Mehl- und Grießsädte IT s 0.00 0 00 75 kg-Mehlsäde C G E 50 kg-Mehl- und Beutelmehlsäckte, 50 kg-Zudersäde, amerik. 140 Ibs-Mehlsädte Va D Q Ee Su: Me M0 #00 75 kg-Getreidesäde R E S 6/4 Kleiesädte 70/140 cm und 5/4 Kleiesäde 65/135 cm 4/4 Kleiesáde 65/115 cm E as Einmal gebrauchte Zuckersäcke, Maispuder-, Kleesaat-, Kartoffelmehl- und Kartoffelwalzmehlsäckte . . . Zudéïsädé IL. Sortiécrung e «e e p-o 0 e000 Kakaosäcke aller Größen, Oelmühlensäde 70/105 ecm und größer, Bombay- und Twilledsädte T 70/105 cm und größer, Nußsäcke 70/Ilscm ......., Bombay- und Twilledsäcke IT. Sortierung, Leben8- mittel-Bombaysäde IL. Sortierung ... .«.« Gewaschene Rohzuckersäckle . Pflaumensäcke I E C es Pflaumensädcke TIT (vom Füllgut durchnäßt) . .. Kleine Twilledsäcke 68/85 cm, kleine Bombaysädke Australs 60/105 ecm und kleine Kalkuttasäde 70/105 em Paraffinsäcke aller Größen .. Erdnußpockets 68/75m „ooooo Twilled-Asbestsäcke 70/110 ecm, 1 kg schwer, . . P wie unter 4e, jedoch von geringerer Beschaffen- eit i - . L) 6 . , Hessian-Asbestsäcke 70—75/100—105cm . „. Asbestbeutel 50/80—85 cm L U HEN Leinsaat-, Mais-, Weizenlaplatasäckde T und Ib , .. Leinsaat-, Mais-, Weizen-Laplatasäcke T1 sowie Kleie- Laplatasäde . .. C E S Guatemala-, Costarica-, Mexiko-, Salvador- und dergl. \chwere Kaffeesäde Santos-, Caracas- und dergl, leichte Kaffeesäcke, Bast- säde, ital. Reis\säle „„., «ee ooooooo Mandelballen A E M E 0s 50 kg-Kolonialwaren- und Hühnerfuttersäcke, Umsäcke für Hühnerfutterkleinpackungen ....« ««- 50 kg-Friühfartoffelsädte und ägyptische Zwiebelsäde .

Obst- und Zwiebelsäde 60/100 cm C E E E E E

7d | Jtal. Kartoffelsäde 7e | Rosenkohlsäckchen, 25 kg-Zwiebelsäcke . 8 Salzsäcke 60/130 ecm und größer“ 8a | Salzsäde, kleiner als unter 8 bis 60/110 cm 8b | Salzsäcke, kleiner als unter 8a 8c Säde für 100 kg Kristall-Soda 65/110 cm 8d I Cäde für 50 kg Kristall-Soda 9 Kartoffelflockensäde 10 Fischmehlsäce, große 80/130 em 10a | Fischmehlsäcke, kleiner als unter 10 , 10b Kaseinsäcke 60—65/105—110 cm 10e | Kaseinsäcke 72/130 cm 10d ? RKasfeinjäÆe 75/150 ecm und größer . 11 Schwere Gerbstoffbeutel lla | Leichte Gerbstoffbeutel 11b } Bolivia-Erzbeutel 12 Unkaschierte Stickstosfsäcke. 70/110 ecm 12a | Kaschierte Kalksalpetersäe . . .. 12b f Superphosphatck(Hessian)Sädte 12e | Kaschierte Kalkstickstosssäcke 60—64/100—105 cm 12d f Thomasmehlsäde 13 Mohaix-Wollballen : aus Twilledgewebe 85/130 ecm, ferner Säcke über 70/140 ecm (Samen-, Saatgut-, Vegetabilien- und dergl. Säcke).

e eo eo o. o e e e oes «0

e ee oe 22... o 9 6 00 0 00...

14 Einmal gebrauchte handelsübliche Manufakturumhül- lung (Manufaktur-Emballäge) „e 15 Kapzüchen, getrennt und ungetrennt . „« « « 16 Tabakumhüllung (Tabak-Emballage) 17 Wollumhüllung (Woll-Emballage), je nah Größe und | Beschaffenheit _._10—18 18 Original-Baumwollumhüllung, unsortiert .* «« + 8 18a | Kleinstückige Baumwollumhüllung bis etwa 4 qm groß, für Verpackungszwee ‘geeignet 10’ 18b SORs Baumwollumhüllung für Verpacklungs- 1s zwedcke j 19 Leichté Gefrierfleischumhüllung (unter 305 g je qm) . 8 19a | Schwere Gefrierfleischumhüllung (305 g und shwerer A je qm) E L 20 Engl. Kammzugumhüllung „« e «eo c», |/20

* 20a- | Französ. Kammzugumhüllung „« « «e o e e « +| 25

20b | Deutsche Kammzugumhüllung . «« « 5 o. . e | 30

Jn obigen Preisen sind alle etwaigen Sonderleistungen dex Aufkäufer enthalten, ausgenommen is das Stopfen und Fliken von Mehlsäcken durch diejenigen Aufkäufer, die eine nah dem Spinnstoffgeseß zulässige Sack-, Klopf- und Stopfmaschine in Betrieb haben. Für diese Bearbeitung dürfen Aufschläge von höchstens 10 v. H. gefordert werden. :

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nah ihrer Vers öffentlihung im Deutschen Reich8anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft; sie gilt auch für die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung

S, Pr. 1b (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats

anzeiger Nr. 193 vom 283. 8. 1937) außer Kraft. 1 Berlin, den 25. September 1939. : "Der Reichsbeauftragte für Bastfasern. g Dr. Ruoff.

Bekanntmachung S. Pr. 2c

der Höchstpreise für gebrauchte Säcke und Gewebe bei Verkäufeit a an Verbraucher. ¡ :

Vom 25. September 1939,

Auf Grund des § 9 dex Anordnung T 1 vom 8. Oktobex 1938 in der Fassung vom 6. September 1939 (Deutsches Reich8anz. und Preuß. Staatsanz. Nx: 207 vom 6, Sep tember 1939) werden mit Zustimmung des ReichskommissarF für die Preisbildung für gebrauchte Säcke und Gewebe, dis von Sack- und Planfabriken oder Händlern in anordnungsa mäßig instand geseßtem Zustand an Verbraucher verkauft werden, folgende Höchstpreise bekanntgematht: :

s p

I Sabezeihnung Rpf.

100 kg-Beutelmehl- und Grießsäde I, loch- und flickfrei

100 kg-Mehlsäte I, loch- und flickfrei

100 kg-Mehlsäde 11, 100 kg-Getreidesäde und Grieß- fleiesáde, Haferflockdensäde 65/140 cm, lochfrei , .

85 kg-Mehl- und Grießsäde T \

85 kg-Mehl- und Grießjäcke IT . ,

75 kg-Mehlsäcke L, loch- und flickfrei

50 kg-Mehlsädte, 50 kg-Beutelmehlsäckte, Mehlsäde 140 Ibs und 50 kg-Zudersäde, loh- und flidfrei .

75 kg-Getreidesäde, lohfrei . „« ;

6/4 Kleiesäde, lochfrei „aa eo

5/4 Kleiesäde, lochfrei . ..

4/4 Kleiesäckè, Tochfrei

Ee, Kartoffelmehl- und Kartoffelwalzmehl- säde T L udersäcke T und Kleesaatsäcke, loch- und flickfrei .

Puerto II, lochfrei N .

Große Kalkuttasäcke 80/130 crm, große und grün-

estreiste. Bombaysäcke 75/115—125 em, Twilled- fáde 1200 g bzw. 70/120 cm und größer, alles T. Sortierung, loh- und flickfrei .

Vie unter 3, abex alles Tb-Sortierung, loch- und lickfrei i Cu A

Wie u 3, aber alles IT. Sortierung, lochfrei . .

Twoilled- und Bombaysäckte 70—75/105—110 em, etwa 1000 g, Kalkuttasäde 70/115—125 cm, deut- sche Reissäcke und ital. Reis-Doppelsäde, T, Sortie- rung, loch- und flickfrei L 00%

Wie unter 3e; aber alles Tb Sortierung, loch- und lidfrei . tale

wie unter 3e, aber alles3-IT. Sortierung, lochfrei

Gewaschene Rohzuckersäcke, lochfrei .

Kleine Twilled- und Bombaysäcke 68—70/80—85 ecm und ähnliche Größen, Austcals 60/105 em und fleine. Ralfuttasäde 70/105 cem, Paraffinsäde aller Größen, T. Soxtierung, loch- und flickfrei . „. ,

ae 4, aber alles Tb-Sortierung, loh- und

E e S

Wie unter 4, aber- Il. Sortierung, lohfrei ..

Erdnuß-Pokets 68/75 cra, I, Sortierung, loch- und lickfrei E E O

Wie ara 4e, Tb-Sortierung, loch- und flickfrei . .

Wie unter 4e, IL Sortierung, lochfrei

Leinsaat-, Mais-, Weizen-, Laplatasäcke, T, Sortierung, lochfrei, breite ;

Leinsaat-, Mai3-, Weizen-, Laplatasäke, T, Sortierung, lochfrei, schmale P . . . o 8, . . [J s. E . . .

__ Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 225 vom 26. Septerber 1939, S. 3

Sabezeichnung Rpf.

Leinsaat-, Mais-, Weizen-, Laplatasädcke, II1. Sortie- rung, Kleie-Laplatasäckte, lochfrei . | 19

Costarica-Kaffeesäke 80/105—110 cm 40

Guatemala-, Mexifo-, Salvador- und dergl. schwere Kaffeesädte

Santos-, Caracas- und detgl. leichte Kaffeesäde, 1, Sortierung, loch- und flickfrei

Schwere Bastsäcke, T. Sortierung, loch- und flickfrei

Leichte Bastsäcke, 1. Sortierung, loch- und flickfrei .

Origintal-Mandelballen

50 kg-Kolonialwaren- und Hühnerfuttersäckte, Um- sädte für Hühnerfutter-Kleinpakungen, lochfrei . .

50 kg-Frühkartosfelsäte und ägyptishe Zwiebelsäde

Obst- und Zwiebelsäcke, 60/100 cm

JFtalienische Kartoffelsäke

Rosenkohlsäkchen, 25 kg-Zwiebelsäde

Salzsäcke 60/130 ecm und größer

Salzsäce, kleiner als unter 8 bis 60/110 crm

Salzsäe, kleiner als unter 8a bis 50/120 cm .

Salzsäcke, kleiner als unter 8b

Säcée für 100 kg Kristallsoda 65/110 cm, lochsrei .

Säcke für 50 kg Kristallsoda, lochsrei

Kartofselflockensäde, lochfrei

Fischmehlsäte, große 80/130 ecm

Fischmehlsäce, kleiner als unter 10

Kaseinsäcée 60—65/105—110 cem

Kaseinsäcke 72/130 cm

Kaseinjäctke 75/150 cm

Schwere Gerbstoffbeutel

Leichte Gerbstoffbeutel

Unkaschierte Stickstoffsäcke 70/110 cm

Kaschierte Kalksalpetersäce

Superphosphat- (Hessian-) Säcke

Kaschierte Kalk-Stickstofssäcke 60—64/100—105 cm,

©_ lochfrei

Thomasmehlsäcke, die nach den Vorschriften über Zu- lassung zur Wiederbefüllung mit Thomasmehl her- gerichtet find

Sonstige Thomasmehlsäce

Mohair-Wollballen 85/130 cm, ferner Säcke über 70/140 cm (Samen-, Saatgut-, Vegetabilien- und dergl. Säcke)

Kapzüchen, getrennt und ungetrennt 25 Großstückfige Baumwollumhüllungen ‘und Umhül- lungen für Preßballen, unbearbeitet 13 Kleinstückige Tabak-Umhüllung für Zigarettenpapier- Vertellun. L E Ch E 11

Die Preise verstehen sih ab Station des Verkäufers. ___ Jun obigen Preisen sind mit Ausnahme von 14 alle Kosten für ‘jede Art der Sonderbeärbeitung und Sonder- sortierung dex Säcke eingeschlossen, jedoch nicht die für zu- gelassene besondere Signierung nachweisbär berechneten Säcke. __ Die angegebenen Maße bezeichnen die ungefähre Sack- größe. Säcke mit anderen Abmessungen, jedoch gleichem

Fafsungsvermögen,- sind“ den angeführten Größen gleichzu-

stellen. f

Für Verkäufe von 100 ko und darunter dürfen von Mit-

gliedern der Fachuiütergrußpe Sack-, Plan- und Zelteherstellung

nur BVreis-1schläge von höchstens 15 v. H. genommen werden. “Diese Bekanntmachung tritt am Tage - nah ihrer Ver-

-- öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen

Staatsanzeiger tin Kraft; sie gilt auch für die Ostmark und den Reich8gau Sudetenland. Gleichzeitig tritt die Bekannt-

- machüng S. Pr. 1e (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer

Staat3anzeiger Nx. 193 vom 23, August 1937) außer Kraft. Berlin, den 25. September 1939,

Der Reich8heauftragte für Bastfasern: Dr. Ruoff.

Bektanntmachunag.

Auf Grund des § 3 des Gesegzes über Zahlungsverbind- lichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933 (RGBl. I S. 349) bestimmen wir hiermit für Kapitalerträgnisse, die in der Zeit vom 1. Juli 1939 bis 31. Dezember 1939 fällig und

gemäß dem genannten Geseß bis zum 31. Dezembêr 1939 an die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden eingezahlt -

R ferner für solche Kapitalerträgnisse, die vor em 1. Fuli 1939 fällig waren und in der Zeit vom 1. Juli 1939 - bis 31. Dezember 1939 an die Konversionskässe für deutsche Auslands\chulden eingezahlt sind, das Folgende; :

1, Ein Bartransfer findet nicht statt.

9. Feder. Gläubiger von Kapitalerträgnissen ist berechtigt, auf Grund der für ihn durch Reich8markzahlung des deutschen Schuldners an die Konversionskasse für deutsche Auslands8- \{ulden gegen diese begründeten Reichsmarkforderungen mit 3 % jährlich verzinsliche und mit 3 % des jeweils umlaufen- den Betrages jährlich tilgbare ' Fundierungs\chuldverschrei- bungen der Konversionskasse für deutshe Auslandsschulden in Höhe des Nominalbetrages der Ertragsforderung und in der Währung, auf die diese lautet, zu erhalten. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt bei pünktlichexr Einzahlung mit dem Tage der Fälligkeit der Forderung, bei verspäteter Einzahlung mit dem Tage der Einzahlung bei der Konver- sionskasse, sofern der Gläubiger seinen Anspruch auf solche Schuldverschreibungen bis zum 31. März 1940 geltend macht.

Bei Anträgen, die bei dex Konversionskasse für deutsche Aus-"

lands\{chulden nah dem genannten Termin eingehen, beginnt die Verzinsung mit dem ersten Tage desjenigen Kalenderhalh- jahres, in dem der Antrag gestellt wird. Kapital, Zinsen und Tilgungsbeträge der Schuldverschreibungen sind mit der Reichsgarantie ausgestattet, auf welche die Beschränkungen und Verbote des Geseßes über die Devisenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938 (RGBl. T S. 1734) und die Vorschriften des Gesetzes über M ete gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933 (RGBl. 1 S. 349) keine An- wendung finden. :

3. Der Zahlungsverkehr gegenüber dem Ausland, der durxh Verrehnungs-. oder Zahlungsabkommen oder sonstige Vereinbarungen in anderer Weise seine Regelung findet, bleibt von den ‘vorstehenden Bestimmungen unberührt.

4. P gee rel ngen der Konversions- kasse für deutsche Auslandsshulden werden nicht ausgegeben

a) an Gläubiger, die ihren Wohnsiß, Siß oder dauernden

Aufenthalt in einem Staate haben, welcher seinerseits keinen Zahlungsverkehr mit Deutschland hat,

b) an Gläubiger, die nah dem 1. 9. 1939 ihre Ansprüche

o einem unter a genannten Gläubiger erworben aben.

Berlin, den 26. September 1939. Reichsbankdirektorium.

Bekanntmachung. Die am 25. September 1939 ausgegebene Nummer 188 des Reichsgeseßhblatts, Teil I, enthält: Verordnung über die. Preisbildung für Spinnstoffe und Spinnstoffroaren im Einzelhandel. Vom 17. September 1939. Umfang: 7 Bogen. Verkaufspreis: 1,05 N.A. Postversen- dungsgebühren:;- 0,15 NAÆ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96 200. ; Berlin NW 40, den 26. September 1939.

Reichsverlags8amt. Dr. Hubrich.

Preußen.

VBVekanutmachung.

Die vierzehnte Ziehung der Auslosungsrehte der auf den Preußischen Staat übergegangenen Ablösungsanleihe des Lübeckishen Staates findet Montag, den 16. Oktober 1939, vormittags 10 Uhr, öffentlich in unserem Dienstgebäude, Oranienstr. 106/109, statt.

Berlin, den 23. September 1939. Preußische Staats\{huldenverwaltung.

Iichtamtliches. Deutsches Neich.

Nummer 27 des Reichsarbeitsblatts vom 25. September 1939

hat folgenden Fnhalt: Teil T. Amtlicher Teil. T, All- emeines. Geseße, Verovdnungen, Erlasse: Verordnung über die ekanntgabe von Ernennungs- und Beförderungserlassen. Vom

7. September 1939. Erlaß des Reichsarbeitsministers zu der Verordnung über die Bekanntgabe von Ernennungs- und Be- förderungserlassen vom 7. September 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 1701). Vom 15. September 1939, Verordnung zur Er- gänzung des Ostmarkgeseßes. Vom 9, September 1939, Erste

Berliner Börse am 26. September.

Die’ Aktienmärkte wurden am Dienêtag dur kleinste Umsäße gekennzeihnet. Die Bankenkundschaft und der Berufshandel be- kundeten nach wie vor Zurückhaltung; teilweise wurden sogar leichte Verkäufe vorgenommen, die augenscheinlich mit den bevor=- stehenden Steuerzahlüungen und den Anforderungen durch den Quartalsultimo im Zusammenhang stehen. C

Ein großer Prozentsaß derx variabel gehandelten Aktienwerte erhielt keine Anfangshotiz. |

Bei den Montanen stellten sich Harpener, Hoesh, Rheinstahl und Mannesimann je 4 °/% niedriger, ferner verloren Vereinigie Stahlwerke 1/8 9%, während die übrigen Papiere dieses Markt- gebietes keine Anfangsnotiz erhielten.

Am Braunkohlenaktienmarkt fielen Jlse Genußscheine und Rheinbraun durch Verluste von 3 bzw. 4 % auf. Am Kaliaktien- martt stellten _.sich Salzdetfurth 4 % Lee

Gut behauptet lagen ferner von chemischen Werten von Heyden mit + 4 %, demgegenüber gaben Goldshmidt um !4 und Farben um /8 % nah. Jm léhtgenannten Ausmaß fester lagen bei den Gummi- und Linoleumwerten Conti-Gummi. Elektro- und Ver- sorgungswerte wurden überwiegend gestrihen bzw. unverändert notiert. Hbher lagen Licht-Kraft mit + 1/2%, während AEG. und RWE. je 14 %, Schlesishe Gas 11/2 % einbüßten. è

Kabel- und Drahtwerte, Maschinenbauaktien und Metall- anteile lagen till und kaum verändert. -Schwächer lagen Texiil- werte, von denen Bemberg 2 und Stoehr 3% einbüßten. Sonst sind Dortmunder Union mit 1 ‘und Engelhardtbrauerei mit —-.1%1 ‘sowie Hotelbetrieb mit 11/4, ‘andererseits aber Gebr. Junghans mit + 1!/2 % zu erwähnen.

Dex Verlauf brachte überwiegend nur . kleine Veränderungen, bei denen es sih allerdings meist um leichte Rückgänge der Aktien- kurse: handelte. 1% abgeshwächt waren erneut Bemberg, RWE. und Stoehr. Um 1 % Uai waren hingegen Flse Genußscheine.

Gegen Endè des Verkehrs war die Stimmung recht ruhià. Farben \chlossen mit 1554 (15524), Vereinigte Stahl mit 90 (9014), Waldhof mit 95 (97) und Mannesmann mit 98 (99).

Am Kassamarkt ergaben sich für Banken und Hyp.-Bankèn nux vereinzelt kleine Veränderungen. Dresdnex Bank bröckelten um 34 % ab, Deutsche Hyp. waren um 1-%. befestigt. Von Kolonial- werten wurden Otavi um 4 RM und Dogg gegen leßte Notiz um 114 % herabgeseßt. Bei den zu Einheitskursen ¿Mat en Jndustrieaktien überwogen, soweit - sich Veränderungen ergaben, Rückgänge von 214—3!/2 %. Busch Optische waren bei Repar- tierung gegen leßten Kurs um 4% rüdckläufig. Zeiß . Jkon ge- wannen dagegen 3 % und Passage Bau 214 %.

Im variablen Rentenverkehr stellte sich die Reichsaltbesitz- anleihe auf 131?/s gegen 1313/4, Die Gemeindeumschuldung notierte unverändert 93 9/o. E

Am Kassarentenmarkte war die Tendenz bei mäßigem Ge- chäft gut stetig. Verschiedentlih zeigte sich etwas JFnteresse für Liquidationspfandbriefe, die zu V Ogupielen bzw. leiht erhöhten Kursen umgeseßt wurden. :

Von den Stadtanleihen gewannen 2ber Dresden Gold */8 9/o. Bei den Provinzanleihen bröckelten 26er und 30er Brandenburg um je 1/4 9% ab. : :

Sonst sind noch Westfalen Auslosung bei kleinem Umsaß mit einèx 1 °/igen Steigerung zu nennen. Ne Länderanleihen war die Stimmung zum Teil etwas frêundlicher. Reichsanleihen blieben behauptet. :

Jndustrieobligationen konnten sih vielfah etwas bessern. Eine Ausnahme machten jedoch Farbenbonds (— %4 %) und Feld- mühle (— % %). S :

Steuergutscheine T Februar—April galten 97,60, Dezember 98,65 und Januar 98. Steuergutscheine I1 waren wiederum un- verändert. i

Dex Privatdiskontsaß wurde bei 24 % belassen.

Am Geldmarkt zogen die Säße für Blankotagesgeld wiederum um /s 2% auf 214-—214 % an. : i

Bei der amtlichen Berliner Devisenotierung wurde dex Gulden mit 132,52. (132,60), der Schweizer Franken mit 56,30 (56,35) und der Belga mit 42,32 (42,40) bewertet. Der franz. Frane stellte sich im innerdeutschen Verrehnungsverkehx auf 5,63 (5,60) und das Pfund auf 9,90 (9,85).

aftisteil.

Verordnung zum Gesey über die Wiedervereinigung der freien Stadt Danzig mit dem Deutschen Reih. Vom 12. September 1939, Verordnung über die Gewährung von Sonderzulagen an Schwer- und Schwerstarbeiter, werdende und stillende Müttec, Kranke und gebrechliche Personen. Vom 16. September 1939. Dritte Verordnung über die Uebertragung von Aufgaben und Befugnissen des Reichsstatthalters in Öesterreih (Oesterreichische E eris, Vom 16. September 1939, Berichtigungen betr. die Verordnung zur Aenderung der Ersten, Zweiten, Dritten usw. Durchführungsverordnung zum Luftshußgesey vom 1. Sep- tember 1939 und die Erste Durhführungsperordnung zum Lust- shubgeseß in der Fassung vom 1, September 1939. T1. Arbeits- einsaß, Arbeitsbeschaffung, Arbeitslosenhilfe. Geseße, Verord- nungen, Erlasse: Erlaß zur Durchführung der Verordnung üder Arbeitslosenhilfe (Erster Durchführungserlaß). Vom 11. Sep- tember 1939, Neuregelung. der Beschränkung des Arbeitsplaß- wechsels. Verordnung zur Durchführung des Gesezes über Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlun im Saarland, in der Ostmark, im Reichsgau Sudetenlaänd un im Memelland. Vom 14. September 1939. Erste Durch- führungsverordnung zur Notdienstverordnung. Vom 15. Sep- tember 1939, Verordnung über Kurzarbeiterunterstüßung. Vom 18, September 1939. Erlaß zur Durchführung der Verordnung über Kurzarbeitérunterstüßung. Vom 21. September 1939, Berichtigung dés Runderlasses vom 14. Fuli 1939 betr. Neus- abgrenzung von Arbeitsaintsbezirken im Bereich der Landesarbeits- ämter Hessen und Südwestdeutshland. V. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Baupolizeiliche Erleichterungen für die Fngebrauchnahme von Bauten, Betr.: Vereirfachung der Verwaltung (Ueber- tragung der Befugnis, Anordnungen nah § 4 des Geseßes zur Ergänzung der Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung vom 26. FFuni 1935 zu treffen). Siebenundsiebzigste Anordnung über die Neugestaltung der Reichshauptstadt Berlin. VI. Versorgung und Fürsorge. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über E c E bei Räumung oder Freimachung von ge- ährdeten Gebieten oder Wohngebäuden im Falle des besonderen Einsazes dexr Wehrmacht (Räuntungs-Familienunterstüßungsver- ordnung Räumungs-FUV, —-). Vom 1. September 1939, Betr. : Fettverbilligung für die minderbemittelte Bevölkerung.

3Oofsitvesets.

Post nach Ostoberschlesien.

Der Postverkehr aus dem Reich ist zunächst in beshränktem Umfange (Briefe und Postkarten) nach folgenden Orten Ostober- \hlesiens aufgenommen worden: Kattowiß, Königshütte, Myslo- ivi, Laurahütte, Rybnik, Tarnowit, Lublinig, Chudow, Czernig, “r E Emmagrube, Loslau, Nikolai, Parushowiß, Pleß, Sohrau. -

“Al

Arbeitseinsaz von KriegSgefangeen. Anforderung nur bei den NArbeitsämtern. Bors- dringliche Berüctsichtigung der Landwirtschaft.

Die Kriegsgefangenen werden von den Kriegsgefangenen- stammlagern, in denen sie einer gründlichen ärztlichen Unter- suchung, insbesondere auf „Seuchenfretheit, unterzogen werden, für den Arbeitseinsay zur Verfügung gestellt. Bei welchen Arbeiten und in welchen Orten Kriegsgefangene einzuseßen sind, muß unter Berücksichtigung der allgèmeinen Arbeitseinsablage und der besonderen Erfordernisse der Kriegswirtschaft entschieden werden. Deshalb ist der Arbeitseinsaß der Kriegsgefangenen den Arbeits- ämtern übertragen worden, die mit den Kriegsgefangenenstamms- lagern eng zusammenarbeiten. Betriebe, die Kriegsgefangene beschäftigen wollen und über geeignete Unterkünfte verfügen, müssen 1hre. Anforderung an ihr zuständiges Arbeitsamt richten. Anforderungen bei anderen Stellen sind zwecklos und bedeuten lediglich eine Verzögerung in dexr Zuweisung von Kriegs- gefangenen.

Mit Rückfsiht auf die besondere ernährungswirtschaftlihe Bes deutung der Landwirtschaft in Kriegszeiten werden Kriegs- gefangene in erster Linie der Landwirtschaft zur Verfügung ge- stellt. Der Kräftebedarf der Landwirtschaft ist im Hinblick auf die Hackfruchternte besonders groß und muß zunächst voll befriedigt werden. Gewerblichen Betrieben können Kriegsgefangene erst zu- gewiesen merden, nachdem der Bedarf der Landwirtschaft gedeckt

ist, Entsprechende Anforderungen werden von dem für den Be- “trieb zuständigen Arbeitsamt s{chou jeßt entgegèngenomrnten.

Wochenübersicht der Reichsbank vom 23. September 1939,

Aktiva. RM 1. Deckun z#bestand an Gold und Devisen 77 138 000 2. Bestand an Wechseln und Sch:cks sowie an Schazwechseln des Re.chs. .“. .| 9903-987 000 3. Wertpapieren, die ‘gemäß § 13 Ziffer 3 angekauft worden sind (deckungsfähige. Wertpapiere) .. „Lombardforderungen , Deutschen Scheidemünzen . . , Rentenbankscheinen .. « tonstigen Wertpapieren „_ sonstigen Aktiven «L

1 254 211 000 21 104 000 176 839 000 262 453 000 375 448 000 1 463 421 000

1. Grundkapital 2, Rüdcklagen und Rückstellungen : a) geseßliher Reservefonds b) sonstige Rücklagen und Rüefstellungen . Betrag der umlaufenden Noten ., . Täglich fällige Verbindlichkeiten ... . . An eine Kündigungsfrist gebundene Verbind- lichkeiten s . Sonstige Passiva 973 840 000

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Fnlande zahlbaren Wechseln Kk —,—.

Erläuterungen: Nah dem Ausweis der Deutschen Reichsbank vom 23, September 1939 hat sich seit dem 15. September die An- lage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Wert« papieren weiter auf 11555 Mill. N. vermindert. Fm einzelnen betragen die Bestände an Wechseln und Schecks sowie an Reichs- shaßwechseln 9904 Mill. N, an Lombardforderungen 21 Mill, Reichsmark, an deckungsfähigen Wertpapieren 1254 Mill. NAÆ und an sonstigen Wertpapieren 375 ‘Mill. A. Der Deckungs- bestand an Gold und Devisen beträgt fast unverändert 77 Mill Reichsmark. Die Bestände der- Reichsbank an Rentenbankscheiney stellen sich. auf 262 Mill. N, diejenigen an Scheidemünzen aw 177 Mill. N.Æ. Die sonstigen Aktiva betragen 1463 Mill. f.

Dex Umlauf an Reichsbauknoten hat sich auf 10 303 Mill. A ermäßigt. Die fremden Gelder werden mit 1526 Mill. k. aus gewiesen.

150 000 000

87 393 000 494 779 000 10 5(2 747 000 1 525 892 000

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J T S A E P Zte E