1939 / 230 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Oct 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wodchentag abends. Bezugspreis durch die Post

monatlich 2,30 Æ einschließli 0,48 K Zeitungsgebühr, aber ohne.

Bestellgeld, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ÆK& monatlich,

Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer

die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser

Ausgabe kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur

gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages ein)chließlich des Portos abgegeben, Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33,

P go gonpeis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Be t-Zeile Le A, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit«

eile 1,85 . Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32, Alle DruŒÆXaufträge sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, besondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa dur Fettdruck (einmal unterstrihen) oder dur Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden follen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

J vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen fein.

e

Ir I 30 Keicsbankgirokonto Nr. 1913 0

bei der Neichsbank in Berlin

_Znhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Bekanntmachung über die Umsaßsteuerumrehnungssäße auf Reichsmark für die Umsäße im September 1939.

Bekanntmachungen über die Verfallserklärung von beschlag- nahmten Vermögen. *

2. Bekanntmachung der Reichsstelle für Kautshu?k und Asbest (Wirtschaftswichtige Asbestwären). Vom 30. September 1939. . Bekanntmachung der Reichsstelle für Kautshuk und Asbest O rge Kautschukwaren). Vom 30. September

Bekanntmachung über die Ausgabe verzinsliher Schuldver-

«schreibungen der Konversionskasse für deutsche Auslands\schulden.

Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungsscheine des Freistaats Anhalt.

Die Reichsinderziffer Septembér 1939.

Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts, Teil I, Nr. 192, 193 und Teil I1, Nr. 38.

für die Lebenshaltungskosten im

Amtliches.

Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Die Umsaßsteueruimrehnungssäße auf Reichsmark

E die Umsätze im Monat September 1939 werden auf

rund von § 5 Absag 1 Say 2 des Umsaßsteuergeseßes vom

16. Oktober 1934 (Reichsgeseßbl. T S. 942) in Verbindung

mit § 47 der Durchführungsbestimmungen zum Umsaß-

steuergésez vom 23. Dezember 1938 (Reichsgeseßbl. I S. 1935) wie folgt festgeseßt:

Einheit RM

1 Pfund 100 Papierpes\os 1 Pfund

100 Belga 100 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 1 Dollar 100 Kronen 100 Gulden 100 Kronen 100 Mark 100 Francs 100 Drachmen 1 Pfund Sterling 100 Gulden ® 100 Nials 100 Kronen 100 Lire 100 Yen 100 Dinar 100 Lat

Ld. Nr. Staat

Aegypten Argentinien Australien Belgien Brasilien Briti]ch-Jndien Bulgarien Canada Dänemark Danzig Estländ ae rankreich Griechenland Großbritannien Holland

ran Island Italien Japan Jugoslawien Lettland Litauen 100 Litas Luxemburg 100 Francs Meuseeland 1 Pfund Niederländish-Indien | 100 Gulden Norwegen E 100 Kronen Polen 100 Zloty (1.—26.9.39.) NOTaR 100 Csfudos Rumänien k 100 Lei Schweden Ra N 100 Kronen Schweiz 100 Franken Slowakei ‘{ 100 Kronen Südaktrikanishe Union 1 Pfund Türkei 1 Pfund Ungarn 100 Pengö (bei Ausfuhr nach

Ungarn) Uruguay 1 Peso Vereinigte Staaten 1 Dollar

von Amerika

99 N! i D

8 96,69 9,35 2,40

8,59 9,97 1,98

0,91 2,49

Die Festseßung der Umrechnungssäße für die nicht in gn neen ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am . è S .

Berlin, den 2. Oktober 1939.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

1) Verordnung vom 1. September 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 1567): ?) Gesegliher Umrehnungssag 1 Zlo§y = 0,50 M

(Verordnung vom 7, September 1939, Reichsgesepbl. 1 S. 1691). |

--

Verlin, Montag, den 2. Aktober, abends

SDORT AOROIPRN ADAO

Bekanntmachung.

Das mit Bekanntmachung vom 30. März 1939 (Deut- scher Reichsanzeiger Nr. 31 vom 5. April 1939) beschlag- nahmte Vermögen der ehemaligen deutshen Staatsange-

hörigen

Paula Weill, geb. Wohlfahrt, wird gemäß § 2 Abs. 1 des Geseßes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats- angehörigkeit vom 14. Fuli 1933 (Reichsgeseßblatt I Seite 480) als' dem Reiche verfallen erklärt,

Berlin, den 30. September 1939,

Der Reichsminister des Jnnern. J. A.: Hering.

04 rerer ar O

Bekanntmachung.

Das Vermögen der durch Bekanntmachung vom 1. No- vember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 257 vom 3. No- vember 1938) der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten ;

Gustav Stern,

Ella Stern, geb. Mayer und

Doris Stern wird gemäß § 2 Abs. 1 des Geseßes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats- angehörigfeit vom 14. Fyli 1933 Seite 480), als dem Reiche verfallen erklärt,

Berlin, den 30. September 1939.

Der Reichsminister des Funern. J. A.: Hering.

Bekanntmachung.

Das Vermögen der durch Bekanntmachung vom 14. No- vember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 269 vom 18. No- vember 1938) der deutshen Staatsangehörigkeit verlustig,

erflärten Wilhelm Stern, Ella Stern, geb. Goldmann, _ Margot Stern und ' Inge Stern : wird gemäß § 2 Abs. 1 des Geseßes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats- angehörigkeit vom 14. Fuli 1933 (Reichsgeseßbl. T Seite 480) als dem Reiche verfallen erklärt,

_ Berlin, den 30. September 1939.

Der Reichsminister des Fnnern. J. A.: Hering.

————_——_——

2. Bekanntmachung der Reichsstelle für Kautschuk und Asbest (Wirtschaftswichtige Asbestwaren). Vom 30. September 1939.

Gemäß 4 Absay 2 der Anordnung Nr. 50 vom 11. September 1939 ( Reichsanzeiger 1nd--Preußi-

scher-Staatsanzeiger- Nr. 211 vom 11. September 1939|wird folgendes bekanntgemacht: 81

Nachstehend bezeichnete Fanz oder teilweise aus Asbest hergestellte Halb- und Fertigwaren sind wirtschaftswichtig:

i Asbestgespinnste, trocken: or, . dden,

arné und Vorgarne, Gewebe, Gewirke, Geflechte, Lunte, Asbest-Schußkleidung allèr Art; Asbestpackungen und Kautschukasbestwaren aller Art: Grafit-Packungen auch knetbar; Y Steam-Packungen auch knetbar; ' Fauna mit Fettshmiere gearbeitet auch knetbar; arne und gedrehte Strähnen, außen - oder durchweg gent getalgt, gefettet, paraffiniert, gewacst, grafitiert; Asbest-Kautschukplatten, -packungen, -schnüre, -bänder, rund, oval, quadratisch, flach; ;

Buge aus Packung, Schnur oder Band gelegt bzw. aus tte gestanzt; i

-

T DRTAOA

(Reich8geseßbl. „I

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 939

Marine-Block-Packungenz Dagger-Packungen; Lippen- und Manschettendichtungen; S Ftplatten: JFtplatten auch mit Ein-, Um-, bzw. Auflage sowie Bänder, Schnüre, Ringe und Formstücke; Asbestplatten und Asbestpapier:

Asbest- und Kieselgurplatten auch mit Ein-, Um- bzw. Auflage sowie Ringe, Rohre und Formstüde; ausgenommen sind Brotröstereinsäße, Kochteller und Bügeleisenunterseßer; : : Asbest- und Kalanderwalzenpapier, auch mit Ein-,

Um- bzw. Auflage sowie Ringe, Rohre und Formstüde;

Asbest-Fsoliererzeugnisse aller Art: Asbest-Fsolier-Matraßen, auch wenn nur die Um= hüllung oder die Füllung Asbest enthält; i Asbest-Fsolierschnur, auch wenn nux die Umhüllung oder die Füllung Asbest enthält; ( Asbest-Vließ; Asbest-Fsolier- bzw. Füllfaser. Asbest-Filtriermaterialien: Filterfasern, Filterschichten, Filtermassen; Asbest-Reibmaterialien: Bremsbänder, -Beläge, -Scheiben, -Klößez Kupplungsbeläge. —— Berlin, den 30.. September 1939.

Der Reichsbeauftragte für Kautschuk und Asbest, | F hl é.

3. Bekanntmachung

der Reichsstelle für Kautschuk und Asbest (Wirtschaftswichtige Kautschukwaren).

Vom 30. September 1939.

Gemäß § 4 Absaß 2 der Anordnung Nr. 50 vom 11. September 1939 (Deutschex- Reichsanzeiger und—Preußi= fcher-Staat iger- Nr 211 vom 11. September 1939) wird folgendes bekanntgemacht: : S1

Die Bekanntmachung der Reichsstelle für Kautshuk und Asbest über wixtschaftswichtige Kautshukwaren vom 11. Sep- tember 1939 hält folgende Fassung:

„Folgende Kautschukwaren sind wirtschaftswichtig: Technische Erzeugnisse aus Weichkautschuk: Technische ena Ut Technische Formartikel, einschl. Tucks- und Kautschuk- padckungen aller Art, Maschinen- und Profilshnüre, Technische Schläuche, T uriags onservenglasringe und Flaschenscheiben,- Treibriemen, 0 Keilriemen, Transportbänder, Schreibmaschinenwalzen, Technische Walzen sowie Lauf- und Zylindertücher, Reifenzubehör und Reifenreparaturmaterial; Gummierte Feuerlöshs{chläuche; Kissenerzeugnisse, Hohlkörper und Patentgummiwaren: Kissenerzeugnisse für medizinische und hygienische Zwetdcke, Hohlkörper für medizinische und hygienische wedcke, Handschuhe aus Mischgummi, Sonstige chirurgische Erzeugnisse àus Mischgummi, Patentgummierzeugnisse; Nahtlose Erzeugnisse: : oute Handschuhe, ausgenommen Haushaltshand=- uhe

Sauger, i D ervativs, Nahtlose Erzeugnisse für sanitäre Zwette; Technische Shwammgummi- und Moosgumumierzeugnisse; Fußbekleidung: Absäte und Een, Sohlen und Sohlenplatten, Gummischuhwerk: Stoffschuhe mit anvulkanisierten Gummisohlen, ohne

Hausschuhe und ohne Badeschuhe, Galoschen, Uebershuhe und Wellington, -