1939 / 233 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Oct 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. und Staatsanzetger Nr. 233 vom 5 Oktober 1939, S. 4

dem Reich gegenüber nur daun befreit, ; wenn erx beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- s{chlagnahme gehabt hat, und daß ihn auch kein Verschulden an dex Unkennt- nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. __ Wer seine Anzeigepfsliht vorjäßlih oder fahrlässig nihèerfüllt, wird nah 8 10 Absaß 5 des Reichsfluchtsteuer- gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer- gefährdung (88S 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absag 1 des Reichsflucht- steuergeseßes ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte dex Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats- anwaltshaft bestellt ist, verpflichret, die Steuerpflichtigen, wenn sie im FFn- land betroffen werden, vorläufig fest- zunehmen.

Es ergeht. hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Fnland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß 8 11 Absay 2 des Reichsfluchtsteuer- geseßes unverzüglih dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Berlin-Schöneberg, 15. Sept. 1939.

Finanzamt Schöneberg.

[35008] Steuersteckbrief und Vermögens- beschlagnahme. Der frühere Handelsvertreter Henry Plaut, geboren am 7. Dezember 1873

zu Kassel, zuleßt wohnhaft in Berlin- S 1

Schöneberg, Fnnsbrucker Str. 4, zux Zeit im Auslande, unbekannten Auf- enthaltes, s{chuldet dem Reih einé Reichsfluchtsteuex von 1781,66 M, die am 31, Dezember 1938 fällig ge- wesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden nach dem 1, 8, 1939 folgenden angefangenen Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 f. des Reichs- fluchtsteuergeseßes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgeseßbl. T1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850; 1936 S. 975; 1937 S. 1385) wird hiermit das inländishe Vermögen des Steuerpslihtigen zur Sicherung der Ansprühe auf Reichsfluchtsteuer Dit Zuschlägen auf die Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes festzuseßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstande- nen und entstehenden Kosten beshlag- nahmt.

Es ergeht hiermit an alle natür- lien und juvistishen Perjonen, die im Fnland einen Wohnsiß, ihren ge- wöhnlichen Aufenthalt, ihren Sit, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuer- pflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeihneten Finanzamt An- zeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen. S Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung. bewirkt, ist nah § 10 Absatz 1 des Reichsfluchitsteuergeseßes hierdurch dem Reih gegenüber nux dann be- freit,- wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme u hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Ver- n steht das Verschulden eines

ertreters glei. : L Wer seine Anzeigepflicht ie Ss oder fahrlässig niht erfüllt, wird na 8 10 Absay 5 des Reichsfluchtsteuer- gesebes, A u niht der .Tatbestand der Steuerhinterziehung odex der Steuergefährdung (§8 8396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (8 413 der Reichsabgabenordnung) bestreft. Nach § 11 Absay 1 des Reichsflucht- Se ist jeder Beamte des olizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- fahndungesdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats- anwaltshaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn exr im Fnland betroffen wird, vorläufig fest- zunehmen,

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im. Fnland betroffen wird vorläufig festzunehmen und. thn gemä

§ 11 Absay 2 des Reichsfluchtsteuer- | de

geseßzes unverzüglih dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Verlin-Schöneberg, 20. Sept, 1939, Finanzamt. Schöneberg.

[34691] _ Steuersteckbrie\ i uùd Vermögensbeschlagnahme. Die -Chane Stiaßny, geboren am

27. März. 1888 zu Rozniatow, zuleßt

wohnhaft in Wien. 111, Ungargasse 6,

ur Zeit in Dg ene uldet dem eih eine eihsfluhtsteuer

34 277,— RA, die am 25.

fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag

von

„dem Reich

gemäß S 2|d

ftober 1938 |S

von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der Zuschlag beträgt mindestens zwei vom Hundert des Rückstandes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs- fluchtsteuergeseßes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesezblatt 1 1938 S. 389; I 1939 S. 125) wird hiermit das inlän- dishe Vermögen der Steuerpflichtigen jur Sicherung der Ansprüche auf Reichs- Es nebst Zuschlägen, auf die gemäß 9 Ziffer 1 des Reichsflucht- steuergeseßes festzuseßende Geldstrafe und alle im Steuer- ‘und Strafver- fahren entstandenen und entstehenden | Kosten N Ee

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Fn- land einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sih, ihre Geschästs- leitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei-. stungen an die Steuerpflichtige zu be- wirken; sie werden hiermit au elocaers unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monates, dem unterzeihneten Finanz- amt Anzeige über die der Steuerpflich- tigen een Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlihung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an die I e eine Leistung bewirkt, ist A 10 Absaht 1 des Reichsfluchisteuergejeßes hievdurh gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- shlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verkibitiben an der Unkennt- nis Berls das Ver hulden eines Vertreters glei.

Wer seine Anzeigepfliht vorsäßlih oder fahrlässig niht erfüllt, wird nah

0 Absaß 5 des Reichsfluchtsteuer- geseyes, sofern niht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer- gefährdung (§8 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenovrdnung) bestraft.

_ Nach § 11 Absay 1 des Reichsflucht- steuergesebes ist jeder Beamte des Poli- t und Sicherheitsdienstes, des Steuer- ahndungsdienstes und des gZollfahn- dungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamien der- Staatsanwaltschaft bestellt ift, verpflichtet, die Steuerpflich- tige, wenn sie im Fnland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, ie obengenannte Steuerpflichtige, falls sie im Fuland betroffen wird, vorläufig ga und sie gemäß § 11 Ab- ay 2 des Reichsfluchtsteuerge]ezes un- verzüglih dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor- zuführen.

Wien, 1 den 19. September 1939,

Finanzamt Fnnere Stadt-Ost.

[34692] M Steuersteckbrief und Vermögens- beschlagnahme.

Der Gustav Seemann, Privater, ge- boren am 28, November 1901 zu Ka- lusz, und seine Ehefrau, Marianne ge- borene Mandòdl, geboren am 11. No- vember 1897 zu Wien, zuleßt H in Wien, XIII, Opitgasse 20, zur Zeit in Paris, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 89811 A, die am 15, Mai 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Died von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt dexr Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der Zuschlag: beträgt mindestens 2 v. H. des Rükstandes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs- fluchtsteuergeseßes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; R.-G.-Bl. 1 1938 S. 3891, 1939 S, 125) wivd hiermit das inländishe Vermögen der Steuer- pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche A Reichssluchtsteuèx nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Jer 1 des a und le i estzusegende Geld- trafe und alle im Steuer- und Straf- ver A entstandenen und entstehen- den Kosten beschlagnahmt.

Es. ergeht hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im r land einen Wohnjiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, Ben ig, ihre Geschästs- leitung oder arg. haben, das Ver- bot, Zahlungen oder jonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unver- gnglid, I innerhalb eines

onates, dem unterzeihneten Finanz- amt Anzeige über die den Steuerpflich- tigen zustehenden Forderungen oder es Ansprüche zu- machen.

er nah der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung jim Zwecke der Ér- üllung an die Steuerpflichtigen eine

eistung bewirkt, ist nah § 10 Absag 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurch m Reiche gegenübex nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Heit der Leistung keine Kenntnis von der Be- s{lagnahme ee hat und daß ihn auch kéin Véxschulden an dex Unkennt- nis trifft. Eïgenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Ne ‘vorsäglih ‘odex fahrlässig nicht erfüllt, wird nah § 10 Absaß 5 des Reichsfluchtsteuer- geseyes sofern niht der Tatbestand der

r hinteeziehun oder der Steuer- géfährdung ( , 402 dexr Reichs-

abgabenovdnung) erfüllt i wegen teuerordnungswidrigkeit 413 der

Eigenem Verschulden steht | S

_Steuerordnungswidrigkeit (

eihs- | d

Nach §11 Absay 1 des Reichsflucht- eann ist jeder Beamte des Poli- ei- und Sicherheitsdienstes, des Steuer- sahndungsdien]tes und des Zollfahn- ungsdienstes jowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum amten der Staatsanwaltschaft estellt ist, S die Steuerpflich- tigen, wenn sie im Fuland betroffen werden, vorläufig felzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Fuland Hoa nen werden run“ Pin ar und sie emäß § 11 Absay 2 des Reichsfluchtsteuer- gesees unverzüglih dem Amtsrichter es Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. E

Wien 1, 20. September 1939.

Finanzamt Fnnere Stadt-Ost.

[35010] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme. Dex Richard Strasser, Kaufmann, geboren am 12. November 1892 zu Wien, - und seine Ehefrau Nona e- borene Mandoki, geboren am 2. No- vember 1895 zu L Maid zuleßt wohn- haft in Wien, III. Weißgärberlände 40, ur Heit unbekannten Aufenthalts, dulden dem Reich eine Reichsflucht- teuer von 62117,— A, die am 11. Fuli 1938 fällig gewesen ist, nebst

einem Bushlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fällig- onat.

keit Sag angefangenen Der Zuschlag beträgt mindestens zwei vom Hunderi des Rükstandes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichsflucht- steuergeseßes (Reichssteuerblatt 1937 . 1269; Reichsgeseßblatt 1 1938 S. 389; 1 1939 S. 125) wird hiermit das inländishe Vermögen der Steuer- pflichtigen e Sicherung der Ansprüche a Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Aller 1 des Reichs- tis tsteuergeseßes festzusezende Geld- trafe und alle im Steuer- und Straf- eet entstandenen und entstehen- den Kosten beshlagnahmt.

_Es ergeht hiermit an alle natür- lichen und juristischen Pagonen, die im Jnland einen Wohnsiß, ihren O lichen Aufenthalt, ihren Sit, ihre Ge- schäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen "oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit uta elor

dert, unverzüglich, spätestens innerhalb

eines Monats, dem e S Anzeige über die den

teuerpflichtigen zustehenden Forde- rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen. *

Wex nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zrwoecke dexr Er- füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuerge]seßes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- s{hlagnahme gehabt hat und d ihn au kein Verschulden an der Unkennt- nis gane Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters glei.

Wer seine Anzeigepflicht vorsäßli oder fahrlässig nicht erfüllt, wird na S 10 Absay 5 des Reichsfluchtsteuer-

eseßes, sofern nicht der Tatbestand der

teuerhinterziehung oder der Steuer- gefährdung (§8 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) erfüllt e wegen

unterzeichneten

Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absag 1 des Reichsflucht- teuergeseßes is jeder Beamte des olizei- und Sicherheitsdienstes, des teuerfahndungsdienstes und des Zoll- irbungsdienstes sowie jeder andere eamte der elg nangerwatag der zum Hilfsbeamten der Staats- anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Fnland betroffen werden, vorläufig festzu- nehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, ie obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im JFnland betroffen werden ee festzunehmen und sie gemä S 11 saß 2 des Reichsfluchtsteuer- geseßes unverzüglih dem Amtsrichter des Bezirks, in welhem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Wien, L, 20. September 1939,

Finanzamt Junere Stadt-Ost,

[35011] - Steuerstecckbrief | und Vermögensbeschlagnahme. Der Jakob Schaier,, Kaufmann, ge-

boren am 12, September 1882 zu-

O ese No in Wien, 7., tollgasse 5, zux Zeit unbekannten Aufenthalts, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 20 000,— M, die am 31. August 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom

undert fük jeden auf den R der Boge folgenden angefangenen Monat. er Zuschlag beträgt min- destens zwei vom Hundert des Rück- standes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichsflucht- steuergeseßes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269, Da ea I 1938 S, 389; 1 1939 .S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen “des i pflichtigen zur. Sicherung. der Ansprüche auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs- b Cte A sesigusehende Geld- trafe und alle im Steuer- und Straf- erter entstandenen und entstehen- den Kosten beshlagnahmt. E Es ergeht hiermit an alle E Ae

t, Reichs8abgabenordnung) bestraft.

‘urid juxistishen Pexsonen, die im Fn-

413 dev |

téuer-.

e Reichsfluchtsteuer. nebst Zuschlägen,-

land einen Wohnsiß, ihren gewöhn- lichen Aufenthalt, thren Siß, ihre Ge- \chäftsleitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit gefor: dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Sandau Anzeige über die dem teuerpflihtigen zustehenden e rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen. = «Wer nach der Veröffentli

ung dieser Bekanntmachung d

um Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Absayt 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der

oder [ag nicht erfüllt, wird na

10 Absaßb des Reichsfluchtsteuer-

gesebes, sofern nicht der Tatbestand der teuerhinterziehung oder der Steuer-

gefährdung (88 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) erfüllt is, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§8 413 der

Reichsabgabenordnung) bestraft. Nach ch§ 11 Absayß 1 des Reichsflucht- senirgeleves ist jeder Beamte des olizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- ahndungsdienstes sowie jeder andere eamte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staats- anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn ex im Fnland betroffen wird, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die Auffotderung: den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Fnland betrosfen wird, vorläufig festzunehmen und thn gemäß

geseßes unverzüglih dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Wien, [1., 20, September 1939. Finanzamt Junere Stadt-Osft.

[35012 Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der Berthold Sinai, Kaufmann,

geboren am 15. August 1890 zu Wien,

und seine Ehefrau Else, geborene

Tichler, geboren am 5, Oktober 1895 zu

Wien, zuleßt wohnhaft in Wien, IL.,

Böeklinstr. 59, zur Zeit unbekannten

Aufenthalts, s{chulden dem Reich eine

Reichsfluchtsteuer von 834 611,— K,

die am 15, März 1939 fällig gewesen

ist, nebst einem Zuschlag von eins vom

Hundert für jeden auf den Zeitpunkt

der Fälligkeit folgenden angefangenen

Monat. Der Zuschlag beträgt minde-

an zwei vom Hundert des Rü-

tandes, i;

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs- fluchtsteuergeseßes .(Reichs\steuerblatt 1937 S, 1269; Reichsgeseßblatt 1 1938 S. 389; I 1939 S. 125) wird hiermit das inländishe Vermögen dèr Sleuer- pflihtigen zux Sicherung dex Ansprüche au Reichsflutsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs- 0 tsteuergeseßes festzuseßende Geld- trafe und alle im Steuer- und Straf- verfahren entstandenen und entstehen- den Kosten beshlagnahmt. s

Es ergebt hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im Fn- land einen Wohnsiß, ihren gewEyn- lichen Aufenthalt, whren Siß, ihre Geschäftsleitung Grundbesiß Pas das Verbot, Zahlungen oder onstige Leistungen an ‘die Steuerpflich- tigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglih, spätestens innerhalb eines Monates, dem unter- N Finanzamt Anzeige über die en I eN zustehenden For- derungen oder sonstigen Ansprüche zu machen,

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er füllung an dié Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesezes hierdurch dem Reich gegenüber nux dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- \{chlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt- nis trifft, Eigenem Verschulden. steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht e Lis oder fahrlässig nicht: erfüllt, wird na 8 10 Absag 5 des Reichsfluchtsteuer- gesebes sofern nicht der Tatbestand der

teuerhinterziehung odex der Steuer- (S8 396, 402 der Reichs- ckbgabenordnung) - erfüllt ist, wegen Steuerordnungwidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft. :

Nach § 11 Absay 1 des Reichsflucht- Polizei: un ist jeder Beamte des

oder

gefährdun

olizei- und Sichevheitsdienstes, des teuérfahndungsdienstes und des Zoll- sondungGtensles sowie jeder andere eamte der Reichsfinanzverwaltung, der D S der Staats- anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Fnland betroffen werden, „vorläufig fest- ‘zunehmen. : Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im JFuland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß S 11 Absay 2 des Reichsfluchtsteuer- geseÿes ‘unverzüglich dem Amtsrichter

au auf die gemäß § 9

8 11 Absaß 2 des Reichsfluchtsteuer- | d

des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Wien. 1., 20, September 1939. Finanzamt Fnnere Stadt-Ost,

[35018] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme, Der Paul Stricker, Prokurist, ge- boren am 11. April 1888 zu Wien, und ne Ehefrau Henriette, geborene achrah, geboren am 12, Juli 1900 zu Purkersdorf, zuleßt wohnhaft in Wien IV., Schikanedergasse 2, zur Zeit in Hounslow-Middlesex, England, 44 Suttonlane, s{chulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 21 652,— K, die am 25, Fuli 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den e

Leistung keine Kenntnis von der Be- | der Fälligkeit folgenden angefangenen shlagnahme e hat und pas ihn | Monat. Der Be beträt twe: auch kein Verschulden an der Unkennt- | stens zwei vom Hundert des Rü-

nis eilt Eigenem Verschulden steht | standes t : das Ver|chulden eines Vertreters gleich. Gemäß 8 9 Ziffer 2 f. des Reichs- Wer seine Anzeigepflicht s fluchtsteuergeseßes (Reichs\teuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgeseßblatt T1 1938

S, 389; T 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuer- pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche

Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, iffer 1 des Reichs- M tsteuergeseßes festzusezende Geld- trafe und alle im Steuer- und Straf-' verfahren entstandenen und entstehen- den Kosten beshlagnahmt.

Es ergebt hiermit an alle’ natürlichen und juristishen Personen, die im Fn- land einen Wohnsiß, ihren ewöhn- lihen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschäftsleitung odex Grundbesiß Pi das Verbot, Zahlungen ‘oder onstige Leistungen. an die Steuerpflich- tigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglih, spätestens innevhalb eines Monates, dem unter- zeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden For- erungen oder sonstigen Ansprüche ‘zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke dex Er- füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Absay 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- s{lagnahme R hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt- nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters glei.

Wer seine Angzeigepfliht vorsäßlih oder Tad nicht exfüllt, wird nah § 10 Absaz 5 des Reichsfluchtsteuer- Ce en nicht der Tatbestand der

teuerhinterziehung oder der Steuer- gefährdung (§8 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft,

Nach § 11 Absayß 1 des Reichsflucht- teuergeseßes ist jeder Beamte des

olizei- und Sicherheitsdienstes, des

teuerfahndungsdienstes und des HZoll- ahndungsdienstes sowie jeder andere

eamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats- anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Jnland betroffen werden, vorläufig fest- zunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Jnland betroffen werden, g festzunehmen und sie gemä § 11 Absay 2 des Reichsfluchtfleuer: geseßes unverzüglih dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

_Jnland im Sinn diesex“ Verfügung

ist das Reichsgebiet nah der Wieder-

aa uno Oesterreihs mit dem Deut- en Reich. ;

Wien. 1., 20, September 1939. Finanzamt JFnnere Stadt-Ost.

[34690] Bekanntmachung. *

Die Nachgenannten sind auf Grund des Geseßes vom 14, Fuli 1933 - dec Deutschen Staatsangehövigkeit für ver- lustig erklärt worden. ; /

Aus diesem Grunde ist ihnen der von der Universität Gießen verliehene Dok- torgrad entzogen worden. 1. Hans Ebeling, geb. am 2. 9. 1897 zu Kre- feld, promoviert zum Dr. phil. ‘am 20. 12. 1980, 2, Karl Fsrael Dahl, geb. am 3, 5. 1890 zu A promoviert um Dr. ‘rer. pol. am 9. 6, 1923,

. Eugen Goldberg, geb. am 8. 6. 1884 zu Berlin-Weißensee, promoviert zum Dr, med, am 2. 8, 1913.

Die Entziehung wird mit dieser Ver- öffentlihung wirksam.

Gießen, den 28. September 1939.

Der Nefktor der Ludwig? Universität Gießen. Seiser.

Verantwortlich. : ür den Amtlichen und Nichtamtlichèn

eil, den Anzeigenteil und für den

Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für ‘den Wirtschaftsteil und den übrigen

: rédaktiouellen Teil:

Rudolf Lanvysch in Berlin-

“Charlottenburg. : Druck der Bre ven Druerei- und Verlags-Aktiengesell schaft, Wilhelmstraße 32.

Drei Beilagen (eir.schließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregister-Beilage.)

zum Deutschen Reichsa

ITr. 233

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Erste Beílage nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Donnerstag, den 5. Oftober

1939

3. Ausgebote.

[35014] i Sammelausgebot und Zahlungssperre. Das Aufgebot folgender Urkunden ist beantragt: a) der Schuldverschreibungen der Anleiheablösungsshuld des Deut- shen Reiches von 1925, b) der Aus- losungssheine der Anleiheablösungs- \huld des Deutschen Reiches von 1925: u 1: a) Nr. 1 355 541 über 12,50 N, r. 1179938 über 50 NAÆ, b) Gr. 40 Nr. 24541 über 12,50 fiA, Gr. 30 Nx. 20438 über 50 A; zu 2: a) Nr. 368 082 über 25 A, b) Gr. 13 Nr. 8082 über 25 RKA;, zu 3: a) Nr. 214324 über 100 nAÆ, b) Gr. 8 Nr. 4324 über 100 NA; zu 4: a) Nr. 196 542 über 50 M Nr. 170 518/19 über je 100 NM, b) Gr.7-Nr. 16 542 über 50 NA, Gr. 6 Nx. 20 518/19 über je 100 NM; zu 5: a) Nr. 1-303 457 über 100 NA, b) Gr.25 Nr. 16 657 über 100 NAMA; zu 6: a) Nr. 1188918 über

12,50 RA, b) Gr. 35 Nr. 7918 über | |

12,50 A; zu 7: a) Nr. 187170 über 25 RA, b) Gr. 7 Nr. 7170 über 25 M; u 8: a) Nr. 303114 übex 12,50 liM, ) Gr. 11 Nr. 3114 über 12,50 M; u 9: a) Nr. 1104700 über 50 M, ) Gr. 28 Nr. 5200 über 50 M; gu 10: a) Nx. 1330324 über 50 M, r. 1593 803 über 100 NAM, b) Gr. 4 Nr. 50824 über 50 M, Gr. 8 Nr. 37 003 über 100 NAM; zu ‘11: a) Nr. 2 033 808 über 25 NAM, Nr. 1 781 863 über 100 NAM, b) Gt. 18 Nr. 42808 über 25 NA, Gr. 14 Nr. 45 063 über 100 NAM; zu 12: a) Nr. 1 590 249 über 25 nNA, b) Gr. 3 Nr. 49 249 - über 25 RNA; zu 13: b) Gr. 25 Nr. 38 858 über 12,50 N: zu 14: a) Nr. 450.773 über 25 NMA, b). Gr. 16 Nr. 773 über 25 RA; zu 15: a) Nr. 1 040 800 über 50 NAM, b) Gr. 25 Nr. 1300 über 50 N M; gu 16: a) Nr. 1590 797 über 25 RA,

r. 1243 869 über 50 NA, b) Gr. 3}-

Nr. 49 797 über 25 NAM, Gr. 1 Nr. 54 369 über 50 NAÆA; zu 17: a) Nr. 164 258 über 50 M, b) Gr. 6 Nr. 14 258 über 50 NA. Die Jnhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 24, April 1940 um 11 Uhr vor dem unterzeihneten Gericht in Berlin C 2, Neue Fviedrichstr. 4, T. Stockwerk, Zimmer 118, anberaumten Aufgebots termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er- folgen wird. Zuglei is wegen der zu

- 14 und 16 bezeihneten Urkunden die

Zahlungssperre gemäß § 1019 ZPO. erlassen. 455 Fa. Sam. 4. 39 —. Berlin, den 28. September 1939. Das Amtsgericht Berlin.

[35018] Ausgebot. Die Gerichtskasse Guben hat * das Aufgebot des angeblih verlorengegan-

genen Sparbuches Nr. 93 908 der Haupt- |

sparkasse der Niederlausiß in Lübben, Zweigstelle Guben, beantragt. Die ge- nannte Gerichtskasse hat das in diesem Sparbuch verzeichnete Sparguthaben durch Pfändungs- und Ueberieisungs- beshlüsse vom 9. August 1937 und 13. August 1937 gepfändet, und zwar wegen Kostenforderungen- gegen den Gast- Und Landivirt Hermann Schuster in

. Kuschern, Das Sparbuch soll der Schuld-

nex Schuster auf den Namen seiner Tochter Erna Schuster in: Kuschhern, z. Zt. Guben, umgeschrieben haben. Der Fn- haber des Buches wird aufgefordert,” spätestens in dem auf den 27. April 1940, 12 Uhr, vor dem unterzeichne- ten Gericht festgeseßten Aufgebotstermin seine. Rechte anzumelden und das Spar- kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dessen Krafiloserklärung erfolgen wivd. Guben, den 27. September 1939. “Das Amtsgericht.

[35019] 7 F. 13/39.

Aufgebot.

Die Firma Schuh- fabrik Emil BVlasig A.-G. in Weißenfels, vertreten durch ihren Vorstand, Prozeßbevollmächtigte: Rechts- anivälte Glas und Reinecke in Weißen- R, hat als Regreßschuldnerin das ufgebot nachstehenden Wechsels bean-

tragt: Zahlungsort Minden, Verfall

18. Juli 1933, Gellersen, den 6. Januar 1933. Am 18. Juli 1933 zahlen Sie für diesen Prima-Wechsel NA 180,00, Reichsmark Hundertachtzig ®°/100, an Order eigene. Bezogener: Kirma Fried- rich Wömpner, Kies- und Sandgruben- betrieb, Karl Schuhmacher, gez. Karl E in Meißen-Minden, zahl- bar in Minden i. W. bei Spar- u. Kreditbank e. G. m, b. §: Der Wechsel frigt weiter auf der Vorderseite die : eor der bezogenen Firma. Der

Fnha

er dieses angeblich anhanden ge-

ommenen Wechsels wird aufgefordert alies in dem auf den 9. Mai 940, 12 Uhr, vor“ dem unter-

N Gericht, Zimmer Nr. 27, an- eraumten ufgebotstermin seine Rechte anzumelden - und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls dieser für kraftlos erklärt wird. Minden i. W., 29. September 1939. Das Amtsgericht,

vor das Landgericht Bremen,

35016] Ausgebot. a Landwirt Willi Brendel aus Barcelona (Spanien), Avenida

Caudillo Nr. 514 Entlo, zur Zeit in Klein Röhrsdorf, Kreis Löwenberg, Schl., hat das Aufgebot des verloren- gegangenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuche von Siebeneichen, Kreis Löwenberg i. Schles, Blatt 142 in Abteilung 111 unter Nr. 10 für die Senorita Luisa Ráfols in Barcelona eingetragene mit 6 °/ verzinsliche Dar- lehnsrestforderung von 7050 M bean- tragt. Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Januar 1940, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- richt anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur- funde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Amtsgericht Löwenberg, Schles, den 26. September 1939.

35022] s Durch Aus\chlußurteil des unterzeih- neten Gerichts vom heutigen Tage sind. für kraftlos erklärt: 1. die Ablösungs- anleihe der Sächsishen Landeshauptstadt Dresden mit Auslosungsschhein, Buch- stabe F, Nr. 72 704, über 25 N M Nenn- betrag, 59 F 41/38; 2. die 5 % Dresdner Grundrenten - Auswertungs - Goldpfand- briefe, Reihe 6 Lit. B Nr. 17629 = 1/240, dergl. Reihe 6 a Lit. B Nr. 15 212 = 1/200 sowie dergl. Gutschein zu 6a Lit. B Nr. 15212 = 1/200, 59 F 53/38; 3. den Aufwertungspfandbrief der Grundrenten- und Hypotheken-Anstalt der Stadt Dresden Reihe 6 Lit. B Nr. 22 367 über 240 &M, 59 F 56/38; 4. ckA 2000,— 8 % Gold-Hypotheken- pfandbrief der Grundrenten- und Hypo- thelen-Anftalt der Stadt Dresden, 7 A/O Lit. À Nr. 199, 59 F 62/38. Amtsgericht Dresden, Abt. T d, den 30. September 1939.

[35021]

Durch ‘Ausschlußurteil von heute ist für kraftlos erklärt: Der Hypotheken- brief über die im Grundbuche von Rühme Band IIl Blatt 161 in Ab- teilung 11] unter Nr. 1 eingetragene Restkaufgeldhypothekk von 9000 &A. Braunschweig, 27. September 1939, Das Amtsgericht. 23.

[35015]

Durch Auss{lußurteil vom 23. Sep- bember 1939 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch vou Greifswald Band 37, Blatt 48, Abt. I11,. Nr. 7. für die Witwe Lucie Rudolphi geboreue Schwarz aus Hanyburg - Blankenese, Mühlenberger Weg 58, eingetxagene Hypothek von. 3000,— NA für kraftlos erklärt worden.

Greifswald, den 23, September 1939.

Dgs Amtsgericht.

[35023]

Der am 8. März 1914 erteilte Erb- schein nah dem am 4. September 1908 verstorbenen Rentner August Karl Hoff aus Bad Sachsa wird von Amts wegen für kraftlos erklärt. E _Elllrich, den 18. September 1939,

Amtsgericht.

[35024] Beschluß. „Jn der Nachkaßsaché dexr an 13. De- 1 Es 1922 zu Hamburg verstorbenen Lhristine Cathrine Plambeck geb. Pauls beschließt das Anrtsgeticht ‘Hum: 1 burg, Abteilung 74, durch den Gerichts- 4 assessor Dr, Britck: Die zwoite Ausferti- ung des Zeugnisses - üUbex die - Fort- - Faieio der Gütergemeinschaft, das nah dem am 13. Dezember 1923 zu Hamburg erfolgten Tode der Ehefrau ristine Cathrine Plambeck geb. Pauls am 17. Dezember 1923 in den Akten N. 2057/23 ausgestellt ist, «wird für kraft- los exklärt.

Hamburg 36, 22. September 1939.|

Dr. Brü.

4. Veffentliche |2

Zustellungen.

[35033] Oeffentliche Znsteltung. f Der Nieter Ernst - Gustav - Adolf. lisfowski, Bremen; vextveten- durch. .-A, Heins, Brémen, klagt gegen seine

Ehefrau, Helene Katharine eb.

Schöolling, unbekannten Aufenthalts,

ivegen Ehescheidung nah § 49 des Ehe-

ge L mit ‘denr Antrage auf ‘kosten- pflihtige Scheidung der Ehe - unter

Schuldigerklärung der Beklagten. Der

Kläger ladet: die Beklagte zux münd-

lichen Verhandlung des ag le S

d erihts- aus, Zimmer 67, auf den 5. Dezem- er 1939, 8/4 Uhr, mit der Auf- forderung, durch einen bei diesem Ge- riht zugelassenen Rechtsanwalt ver-

treten zu erf inen. 5 R 145/39,

Zwecks öffentliher Zustellung be- kanntgemacht.

Del | 88

f dem Antrage, den Beklagten

Bremen, den 28, September 1939.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[35034] Oeffentliche Zustellung.

Es fklagen auf Ehescheidung aus S8 47, 49, 55 und Schuldigerklärung aus S 60 des Ehegeseßes: 1. die Ehefrau des früheren Eisenbahnbetriebsassistenten Ernst Hesseken, Gertrud geb. Witteler, in Bochum, vertreten durch Rechts- anwalt Cordes in Essen, gegen ihren Ehemann; 2. die Frau des früheren Gartenarbeiters Paul Rybfka, Martha geb. Jurebko, in den Haag (Holland), vertreten duxch Rechtsanwalt Bull- mann in Essen, gegen ihren Ehemann; 3, die Ehefrau des Arbeiters Valentin Adam Kaminiarz, Franziska geb. Palmowski, verw, Dörmann, in Gelfen- kirhen-Erle, vertreten durch Rechts- anwalt Pohlmann in Gelsenkirchen- Buer, gegen ihren Ehemann. Alle Be- klagten sind unbekannten Aufenthalts. Die Kläger laden die Beklagten zuv mündlichen Verhandlung vor das Land- ie in Essen, und zwar zu 1 auf den 28, November 1939, 9 Uhr, Zim- mer 241, vor die 4. Zivilkammer, zu 2 auf den 20. November 1939, 10 Uhr, Zimmer 276, vor die 8. Zivil- fammer, zu 3 auf den 16. Dezember 1939, 10 Uhr, Zimmer 246, vor die 6. Zivilkammer, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Anwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

ssen, den 2. Oktober 1939, Geschäftsstelle des Landgerichts.

[35035] Ladung.

Die Ehefrau Sura Sara Littmann geb, Tschertoryjski, Hamburg, klagt geger Moriß (Moses) Littmann, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 55 des Ehegeseßes. Verhandlungstermin: 5. Dezember 1939, 914 Uhr, vor

dem Landgericht Hamburg, Zivil- kammer 8. ;

Die Geschäftsstelle des Landgerichts, [35036]

Stefan Sikora, Maschinist in Eßlin- gen a. N., Haldenstr. Nr. 6, klagt gegen seine zuleßt in Straßburg-(Elsaß) Neu- dorf, Basler Stx. 95, wohnhafte Ehe- frau Mathilde Sikora geb. Guth auf Ehescheidung aus § 55 Ehegesey. Ver- handlungstermin ‘vor der 6. HZivil- fammer des Landgerichts Stuttgart Mittwoch, 29. November 1939, vormittags 9 Uhr.

Stuttgart, den 28. September 1939.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[35037]

Den FJnhabern der jüdishen Fa. Loew «©& Herczka, Brauerei in Rum- burg, trage ich E § 1 der Ver- ordnung über - den Einsaß des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 RGBl. I, S. 1709, auf, den Brauereibetrieb der gegenständlichen Firma an den von mir zugelassenen Bewerber, Herrn Emilian Albext, Geschäftsführer der Brauerei Haberspirk, und die zur genannten Firma gehörenden Grundstücke an die Stadtgemeinde Rumburg auf der Grundlage des Wertgutachtens der Deutshen Wirtschaftsprüfungs- und Treuhandgesellschaft m. b. H. in Reichen- berg innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu ‘veräußern. Sollten mix innerhalb der angeführten Frist die ordnungs- gemäß - gefertigten Kaufverträge nicht vorliegen, seße ih gemäß § 2 der ange- führten Verordnung zur Herbeiführung der Zivangsveräußerung einen Treu- händer ein, dem ich den Verkauf der gegenständlihen Vermögenswerte an die vou. mir zugelassenen Bewerber auf- trage. Durch diese Maßnahme wird den jüdishen JFnhabern der Fa. Loew & Herczka, Brauerei in Rumburg, jede Verfügungsmöglichkeit über die ange- führten Vermögenswerte genommen. Aussig (Sudetengau), 29. 9. 1939.

Der Regierungspräsident.

Jn Vertrétung: Dr. Moelle.

[35025] Oeffentliche Zustellung.

Die Zimmervermieterin Anna Krause în Bèrkin, Nürnberger Stx. 22, Prozeß- bevollmächtigter: echtsanwalt Karl aron Digeon von Monteton, Berlin, Klosterstr. 40, klagt gegen den Franz Maunfeld, früher in Berlin, Nürnber- ger Str. 22, wegen Mietzahlung mit u verur- teilen, an die Klägerin 315,70 N.Æ nebst 4 % Zinsen zu zählen. Me mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Charlot- tenbuxg auf den 27. November 1939, 914 Uhr, Zimmer 119, geladen. 52, C. 965. 39.

VBerlin-Charlottenburg, 27. 9. 1939. Die: Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[35026] Oeffentliche Zustellung.

Der’ Direktor Roßdörfer Straße 130, rozeßbevoll- mächtigter: RA. Dr. jur. Willi Heß, Berlin NW 7, Unter den Linden 10, klagt tet die Hohenlohe-Werke SA., Welnowice (Polen), vertreten durch ihren Vorstand, wegen einer For- derung mit dem Antrage auf Verurtei-

lung zur Zahlung für die Monate Funi und Kuli 1860 von insgesamt 1600,—

PRA und von da an zum Ersten eines

arl h Darmstadt, | H

jeden Monats, ‘nas zum 1. Sep- tember 1939 für August 1939, bis zum 1. Funi 1940 zur Zahlung von monat- lich 800,— RKA. Bur mündlihen Ver- uug des Rechtsstreits wird die Be- lagte vor das Arbeitsgericht in Berlin- eur Tegeler Sea 17/20, auf Mittwoch, den §8. November 1939, vormittags 9 Uhr, Saal 114, geladen. Berlin - Charlottenburg 1, den 28. September 1939, : Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts.

[35028] Oeffentliche Zustellung.

35 C, 845/1939, Die Atreco Oel- Handels-Gesellshaft m. b. H. zu Ham- burg, Lange Mühren 9, Prozeßbevoll- mächtigte: Rechtsanwälte Dr. Engels, E Günther, Dr. A. Linshöft, Ham- burg, Jungfernstieg 30, klagt gegen den Michael Tidmarsch, 1 Lawrence Road

South Ealing, London W 5 (England),

mit dem Antrage auf Zahlung von A 476,26, in Worten: vierhundect- sechsundsiebzig *°/100 Reichsmark, nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klage- erhebung- unter der Begründung, daß der Beklagte Oel von der Klägerin ge- E eliefert erhalten und nicht be- zahlt babe. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung - des Rechts- streits vox das Amtsgeriht in Ham- burg, Abteilung 35, Altbau, Sieveking- pay, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 131, auf Montag, den 4. Dezember 1939, 10/4 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Aus- zug der Klage bekanntgemacht. Hamburg, den 14. September 1939. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[35032] Auszug.

Namens und in Vollmacht der Firma Harry Bunge in Köln, Händlerstr. 15, er- klärt Rechtsanwalt Paris in Köln, Elisenstraße 5, dem Fohann Schauerte, Autotransporte, früher in Wiehl- münden-Ründeroth, zuleßt in Elvers- berg, Saar, jeßt unbekännten Aufent- halts, unter Bezugnahme auf den Kauf- vertrag vom 11. 10, 1938, betr. LKW. Ford V 8, den Rücktritt vom Vertrage wegen Zahlungsverzuges. Firma Bunge beanspruht Ersaß für Aufwen- dungen, für Beschädigung des Wagens, für Benußung und Gebrauchsüber- lassung. Diese Go eruni über- steigt die Anzahlung, gegen welche auf- gerechnet wird.

Köln, den 4. Juli 1939.

Paris, Rechtsanwalt,

Dieses Schriftstük wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt- gemächt,

Neunkirchen, Saar, 2. Sept, 1939.

Das Amtsgericht. Abt. 5.

5. Verlust- und Fundsachen. [35038]

Jduna - Germania Lebens:

Versicherungsgesellschaft a. G.,

j Berlin. Kraftloserklärung von Dokumenten.

Vetrsicherungsschein Nr. 617 623 (Ger- mania Lebens-Vers.-Akt.-Ges. zu Stet- tin) Heinrih Kahler, Dannenfeld, geb. 17, 4. 1886. BVersicherungsschein Nr. 243 044 (Fduna, Lebens-, Pensions- und Leibrentenversiherungsges. a. G., Halle a. S.) Gottlieb Gollmer, Stuttgart, geb. 13. 3, 1887. Versiherungsshein Nr. 426 260, Versicherungsshein Nr. 426 260 (Jduna, Lebens-, Pensions- und Leib- O, a. G. Halle a. S.) Motorenfabrik Deut A.-G., Köln- Deuyp. Versiherungsshein Nr. 189 394 (Fduna, Lebens-, Merfionda und Leibrentenversiherungsges. a. G., Halle a. S.) Dr. Siegfried Carow, Berlin, S 4. 12. 1868. Versicherungsschein r, 907 336 (Fduna Lebensversicherungs- Bank Akt.-Ges., Halle a. S.) Werner Zander, Berlin, geb. 14. 5. 1891. Versicherungs\hein Nr. 602 387 (Fduna Lebensversiherungs - Bank Akt. - Ges.,

Halle a. S.) Helga Gagzo, Fuhls- Püfiel. geb. M. 10, 16 Vor- tehende Lebensversihevungsdokumente

ind abhanden gekommen. Sie treten außer Kraft, falls sih ein Berechtigter nicht innerhalb zweier Monate meldet. Berlin, den 2. Oktober 19839. Der Vorstand.

[35040] : Karlsruher Lebensversicherung A.G. Kraftloserklärung.

Die von uns ausgestellten, nahstehend verzeichneten Papiere sind nah uns er- statteter Anzeige -in Verlust geraten: Versicherungsschein Nr. 611 471 des derrn Hermann Rönmel, Baumeister in Rostock, Véêrsicherungsschein Nr. 621 206 des Hèrrn Wilhelm Krewet, Kaufmann in O Bel Nachtrag vom 18. Oktöbèr 1924, Besiger dieser Papiere werden aufgefordert, binnen zwei Monaten h echte bei uns an- zumelden und dié iere HOFUOSEN, widrigenfalls diese kraftlos werden.

Karlsruhe, den 2, Oktober 1939.

Der Vorstand.

[35039] Aufgebot. / Der Duplikat-Versicherungsschein Nx. M 37960 vom 17. November 1927, auf das Leben der Frau Ww. Kathcs rina Heim, geb. Bräunig, aus Obers s{chönmattenwag/Neckar, geb. am 6. 2, 1874, ist in Verluft geraten und wird gemäß den „Allgemeinen Versicherung§« bedingungen“ für kraftlos erklärt, Verlin, der: 2. Oktober 1939. Friedrich Wilhelni Lebens: versicherungs-Aktiengesellschaft.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren.

[35041] Ziehung der Auslosungsrechte der Ablösungsanleihe der Stadt Wandsbek für das Jahr 1939. Bei der heutigen Auslosung der für das Fahr 1939 eei Auss- losungsrechte der Ablösungsanleihes der Stadt Wandsbek wurden folgendes Nummern gezogen: Buchstabe A Nr. 22,

,” B " 29, | Q; 406: 95, D: 68 66.

Das Kapital ijt am 1. Fanuar 1940 fällig; die Verzinsung hört mit diesem Tage auf. Die gezogenen Stücke werden mit dem 5sfachen des Nennbetrages eins gelöst. Hierzu kommen 5 % Zinsen vont 1, Fanuar 1926 an. Die Einlösung der Schuldvershreibungen mit Auslosung8a4 rechten erfolgt bereits vom 15. Des zember 1939 an durch die Gemeinde« verwaltung der Hansestadt Hamburg Kämmerei —, Hamburg 36, Gänse4 markt 36.

Hamburg, den 2. Oktober 1939. Gemeindeverwaltung der Hansestadt

Hamburg Kämmerei —.

D E D T E E O E R

7. Aktien- gesellschaften.

[35044] Bekanntmachung.

Ab 1. 11. d. F. tritt eine ergänzends Ausführungsbestimmung zurE.V.O. in Kraft, und zwar zu den §§ 48—50 und 74. Nähere Auskunft erteilt unsere Güterabfertigung.

Plettenberger Straßenbahn A.-G.

Plettenberg i. Westf.

[34999]

Portland-Cement- und Kalkwerke e-„Anna“‘‘ Aktien-Gesellschaft, Neubecckum.

Der Vorsißer unseres Aufsichtsrates Herr. Justizrat Hermann Hellraeth, Münster, ist durch den Tod aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellshaft aus-

geschieden.

Dex Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht nunmehr aus folgenden Per- sonen: Herr Fabrikant Richard Wiesches brink, Ochtrup, Vorsiver; Herr Fabris kant Werner Maurenbrecher, Krefeld, stellv. Vorsißer; Herx Dr. Theodor Wieschebrink, Münster i, W.; Herr Kunstmalerx Klemens Wieschebrink, Berlin; Herr Bankdirektor Wilhelm Steinhäuser, Osnabrück.

[84735] -

,„Universale-Redlich & Berger“‘ Vauaktiengesellschaft, Wien.

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 24. Oktober 1939 um 12 Uhr mittags in den Geschäftsräumen dex Gesellschaft, Wien, I, Renngasse 6.

Tagesordnung:

1. Vorlage der zum 30. Funi 1939 aulgerenten Umwandlungsbilanz und Beschlußfassung zur Genehmi«

ung derselben.

2. Beschlußfassung über die Umwand« lung der Gesellschaft durch Ver- mögens8übertragung g den Haupta

esellshafter, die sterreihische ealitäten-Aktiengesellschaft.

3, Vorlage des Geschäftsberichtes und des Rechnungsabschlusses für das ‘Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Fanuax

4 Beschlußfassung über das Geschäf

. Beschlußfassung über das Geschäfts ergebnis des Rumpfgeschäftsjahre vom 1. 1. bis 30. 6. 1939.

3. Entlastung des Vorstandes und des ag ana für die Zeit seit dem 1, Fanuar 1939 bis zum Tage deú

Umwandlung.

Die stimmberechtigten Herren Aktig« näré werden eingeladen, ihre Aktiert lei den nit fälligen Gewinnanteilz

cheinen bei der Öfterreichischen Crea itanfstalt Wiener Vänkverein, Wien, L., Schottengasse 6—8, späte stens am 20. Oktober 1939 während der üblichen Geschäftsstunden zu hinter« legen. Jede Aktie gewährt das Recht auf eine Stimme. ien, den 3, Oktober 1939. Der Vorstand der e,„Universale-Redlih & Berger“

4

Bauaktiengesellschaft, j