Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstanbes vom 16. Oktober 1939.
(Die Preise verstehen \sich ab Lager in Deutshland für prompte Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium, 99.0/0 m Blöden . « « L E
Neinnikel, 98—99 9/6
Antimon-Regulus « s
Seile. a
desgl. in Walz- oder Drahtbarren
6
* 35,20—40,00
133 RA für 100 kg
iz = S
fein
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 16. Oktober auf 61,50 L. (am 14. Oktober auf 61,50 A)
für 100 kg.
Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.
Danzig, 14. Oktober.
mitgeteilt von der Reichsbank zu Danzig. Geld
Loo Ce 1 Pfund Sterling... —,— e Ge 100 RM (verkehrsfrei). . —,— Warschau G. 100 Zloty (verkehrsfrei) . —,— Paris S 0 6 & 100 Franken E S M . M E D 4 oe L100 at . 118,68 B e O0 Ba S 88,41 et e e c O0 U s s L 280,76 Stockholm s O e S ae 125,90 MNOPEIDadei » » « L Q L e o 4 102,04 4 100 None. 42017 New York (Kabel) . T USA Dot D289 Mailand . . 100 Lire (verkehrsfrei). . 27,79
Prag, 14. Oktober. ——, Zürich 656,25,
Devisen.
(D. N. B.) Die Notierungen sind
(D. N. B.) Oslo 664,25, Kopenhagen 565,00,
Brief 118,92 88,59 281,32 126,16 102,24 120,41 5,299 27,85
Amsterdam 15,54, Berlin
London
117,25 *), Madrid —,—, Mailand 152,20 nom., New York 29,164,
Paris 66,60 *), Stockholm 69
m ree
0,75)
Polnische Noten —,
65,30, Danzig —,—, Warschau. —,—. *) *) Für innerdeutshen Verrehnungsverkehr.
Budapest,
14. Oktober.
(D. N: B)
Belgrad
[Alles in Pengs.]
Amsterdam 201,75, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 15,14, Mailand 17,7732, New York 350,00, Paris 8,60, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 85,20, Slowakei 9,65.
London,
16. Oktober.
(D. N. B.)
England offiziell festgesezte Kurse:
#
Von der Bank von New York 402,00—404,00,
Paris 176,00— 177,00, Berlin —,—, Spanien 39,75 B., Amster- dam 7,50—7,57, Brüssel 23,86—24,06, Ftalien 73,50, Schweiz 17,78—17,93, Kopenhagen 20,75, Stockholm 16,70—16,90, Oslo 17,50—17,70, Buenos Aires Fmport 16,90—17,40, Rio de rFaneiro
(inoffiz.) —,—.
Paris, 14. Oktober: Geschlossen. . (D. N. B.)
Amsterdam, 14. Oktober. (D. N. B.) [12,00 Uhr; holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin 75,00, London 7,484, New York 188/sz, Paris 425,00, Brüssel 31,47, Schweiz 42,25, Ftalien —,—, Madrid —,—, Oslo 42,823, Kopenhagen 36,423» Stockholm 44,90, Prag —,—. :
L A, 16. Oktober. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 10,05, London 17,723, New Yor! 4457/z, Brüssel 74,55, Mailand 22,50, Madrid —,—, Holland 236,75, Berlin 177,50, Stockholm 106,20, Oslo 101,25, Kopenhagen 86,05, Budapest 80,90 B., Belgrad 10,00, Bukarest 340,00 B., Helsingfors 893,00, Buenos Aires 105,00, Fapan 105,00. Übrige Kurse nicht notiert.
Kopenhagen, 14. Oktobec. (D. N. B.) London 20,56, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,90, Antwerpen 86,75, Zürich 116,50, Rom 26,50, Amsterdam 275,65, Stockholm 123,60, Oslo 117,85, Helsingfors 10,453, Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—.
Stockholm, 14. Oktober. (D. N. B.) London 16,85, Berlin 168,50, Paris 9,70, Brüssel 71,75, Schweiz. Pläye 95,25, Amsterdam 224,50, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,00, Washington 420,00, Helsingfors 8,59, Rom 22,00, Prag 14,60, Warschau 81,00.
¡Oslo, 14. Oktober. (D. N. B.) London 17,65, Berlin 179/00, Paris 10,50, New York 440,09, Amsterdam 237,00, Zürich 101,00, Helsingfors 9,10, Antwerpen 76,00, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85,50, Rom 23,50, Prag 15,50, Warschau 84,00.
Moskau, 4. Oktober. (D. N. B,) 1 Dollar 5,30, 1 engl. Pfund 21,29, 100 Reichsmark 209,35.
London, 14. Oktober.
(D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn- abends geschlossen.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M. 14, Oltober. (D. N. B.) Reih3-Alt- besizanleibe 133,50, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 91,25, Cement Heidelberg —,—, Deutsche Gold u. Silber 205,00, Deutsche Linoleum —,—, Eßlinger Maschinen 100,00, Felten u. Guill. —,—, Ph. Holzmann 140,50, Gebr. Junghans 82,00, Lahmeyer 108,00, Laurahütte —,—, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke 143,00, Voigt u. Häffner —,—, Hellstoff Waldhof
Hamburg, 14. Oktober. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 104,25, Vereinsbank 109,00, Hamburger Hochbahn 91,50, Hamburg - Amerika Paketf. 43,00, Hamburg - Südamerika 95,00, Nordd. Lloyd —,—, Alsen Zement 205,00 B, Dynamit Nobel 81,00, Guano 92,00, Harburger Gummi 163,00, Holsten- Vrauerei 130,00, Neu Guinea —,—, Otavi 168/,.
Wien, 14. Oktober. (D. N. B.) 6 °/9 Ndöst. Lds. - Anl.
Erste Beilage zum Reich3- und St@at83anzeiger Nr. 242 vom 16 Oktober 1939. S. 2 L
1934 100,00, 5 2/6 Oberöst. Lds.-Anl. 1936 98,75, 6# %/o Steier« mark Lds. 1934 99,90, 6 % Wien 1934 98,75, Donaus- Dampfsch. - Gesellshaft —,—, A. E. G. -Union Lit. 4 _—,—, Brau A-G. Oesterreih 162,00{, Brown - Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 206,00, „Elin“ AG. f. el. Fnd. —,—, _Enzes- felder Metall —,—, Felten-Guilleaume —,—+{, Gummi Semperit 80,004, Hanf - Jute - Textil 74,00, Kabel- u. Drahtind. —,—, Lapp - Finze AG. 66,50, Leipnik - Lundb. —,—, Leykam - Fosefs- thal —,—, Neusiedler AG. —,—, Perlmooser Kalk 8374,00 f, Schrauben - Schmiedew. 129,00, Siemens - Schuckert 181,00, Simmeringer Msh. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,—+{, Steirishe Wasserkraft 33,00, Steyr-Daimler- Puch 117,00, Stcyrermühl Papier 41,00, Veitscher Magnesit —,—, Waaaner - Viro 167,007, Wienerberger Ziegel —,—. — + = Variable Kurse. Amsterdam, 14. Oktober. (D. N. B.) 30/4 Nederland 1937 79,25, 54 9/6 Dt. Reich 1930 (Young, ohne Kettenerkl., nicht nat.) —,—, 40% England Funding Loan 1960—1990 —,—, 4} 9/9 Frankreich Staatskasse Obl. 1932 30,00, Algemeene Kunst zijde Unie (Aku) 2719/,z M., Philips Gloeilampenfabr. (Holding-Ges.) 1343/2 M., Lever Bros. u. Unilever N. V. (Z) 93,00, Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 2765/z M., Philips Petroleum Corp. (Z) 338/15, Shell Union (Z) 115/14 M., Holland Amerika Lijin 100,75, Nederl. Scheepvaart Unie 114,75, Rotter damshe Lloyd 104,00, „Amsterdam“ Rubber Cultuur Mij. 196,00, 79/9 Dt. Reich 1924 (Dawes, ohne Kettenerkl., nicht nat.) 7,25, 6} 9/6 Bayern 1925 (nat,) 8,00, 6 °%/% Preußen 1927 (nat.) 8,75, 79/4 Deutsche Rentenbk. Kred. Anjt. 1925 (nat.) —,—, 79/0 Ver. Städteanl. d. Dt. Spark.- u. Giroverb. 1926 (nat.) 8,75, 7 9% Deutsche Hyp.-Bank Bln. Pfdbr. (nat.) —,—, 7%/ Preuß. Central Bodenkred., Pfbr. (nat.) —,—, 7 2/6 Preuß. Pfand- brbk.,, Pfdbr. (nat.) 12,50, 79/0 Rhein.-Westf. Bod.-Crd.,, Pfdbr. (nat.) —,—, Säch|. Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—, 54 9/6 A. R. de B. E. D. (Aciéries Réunies) —,—, 7°/6 Rob. Bosh A. G. (nat) ——, 70% Conti Gummi - Werke A. G. (nat.) —,—, 7 9/6 Deutsch. Kali-Syndik., Sinking Funds (nicht nat.) 15,50, 6 9/9 Harpener Bergb., 20jähr. (nat.) —,—, 609/06 F. G. Farben m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. (nicht nat.) (Z) —,—, 7% Rhein - Elbe Union (nat.) —,—, 6# %/% Siemens u. Halske 1926, m. Bezugsschein (nat.) —,—, 69% Siemens u. Halske m. Gewinnbeteilig. (nat.) —,—, 7% Vereinigte Stahlwerke (nat.) ——, 64 °%/6 Vereinigte Stahlwerke, 25 jähr, Serie C (nat.) —,—, 60%/% Nedar A. G. (nat.) —,—, 7 2% Rhein.-Westf. Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, 7°/% Rhein.-Westf. Elektr. Wke. 1931 Notes (nat.) —,—, 6 9% Rhein. - Westf. Elektr. Wke. 1972 (nat.) —,—, 6 %/% Eschweiler Bergwerkver. (nat.) —,—, Amsterdamsche Bank 95,00, Rotterdamsche Bank Vereeng. 96,00, Deutsche Reichs- bank (nicht nat.) 22,25, Holl. Kunstzijde Unie —,—, Fnternat. Viscose Comp. —,—, A. Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. ,—, D. G. Farben (nicht nat.) (Z) —,—, Algem. Nederl.-Fnd. Electriciteits Mij. (Holding-Ges.) 205,25, Montecatini —,—.
(Z) = Zertifikate, (nat.) = nationalisierte Stüde.
Öffentlicher Anzeiger.
1, Untérsuhungs- und Strafsacheu, 2. Zwangsversteigerungen,
3. Aufgebote,
4, Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust- und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Nommanditgesellshaften auf Aktien, 9, Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.,
11. Genossenschaften,
12. Offene Handels- und Kommanditgesellshaften, 13. Unfall- und Fuvalidenversicherungen,
14. Bankausweise,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
Aue Druxausfträge müssen auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Ä Art und Wortkürzungen werden vom Verlag niht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer DruÆXaufträge sind daher
gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereihte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nit verwendet werden, Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen niht völlig druckreif eingereiht werden,
1. Untersuchungs- und Strafsachen.
[36204]
In der Strafsache gegen den Her- mann Fsrael' Strauß, geb. am 17, 3. 1896 zu Grebenau, zuleßt wohnhaft ge- wesen zu Vacha, jeßt im Ausland, wird der Genannte wegen Vergehens gegen SS 16, 57, 69 des Dev.-Ges, vom 12, 12. Juni / 1939; Hauptverhandlung vorx das Amtsgericht Frankfurt am Main am 17. November 9 Uhr, kreuzgasse 34 I, Zimmer 108, geladen. Auch ohne seine Anwesenheit wird ver- handelt und ein ergehendes Urteil voll-
1938, begangen im
1939, vormittags
streckbar werden.
Frankfurt a. M., 12, Oktober 1939. Der Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht,
[36321] Beschluß.
Jn der Strafsache gegen den Tank- stelleninhaber Hermann Weiß in Flens- burg, Klagenfurter Straße 64, geb, am 1897 zu Neumünster, wird, um die Durchführung des heute gegen den Betroffenen erlassenen dinglichen
auf Antrag der t die Beshlagnahme des Vermögens des Betroffenen gemäß S 78 des Devisengeseßes hiermit an- geordnet. Die Vermögensbeshlagnahme Bat die Wirkung, daß Verfügungen, die gegen diese Beshlagnahme verstoßen,
S1 C
restes sicherzustellen, Staatsaniwvaltschaft
Heilig-
dem Reich gegenüber unwirksam sind. Flenêburg, den 7. Oktober 1939.
Das Amtsgericht, Abt. 6.
[36322]
Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Dr. Mechel Storch, Zahnarzt, geboren am 3. Oktober 1895 zu Buja- now, zuleßt wohnhaft in Wien, XX[., Brünner Straße 45, zur Zeit in USA,, chuldet dem Reich eine Reichsflucht- teuer von 13000 2.4, die am 30. Fuli 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zu- {lag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgen- den angesangenen Monat, Der Zuschlag
Zur
Ar-
I 1939S;
steuergeseßes
nis trifft.
Wer seine
lizei- und
Beamte dec
stungen an den
Bekanntmachung
oder fahrläfssig niht erfü S 10 Absay 5 des Reichsfluchtsteuer- geseßes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer- gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) Steuerordnungswidrigkeit Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absay 1 des Reichsflucht- steuergesezes ist jeder Beamte des Po- Sicherheitsdienstes, "des | der Steuerfahridungsdien|stes und des Zoll- | durch dem Reich gegenüber nur dann | und juristishen Personen, die im Jn-
fahndungsdienstes sowie jeder andere
Änderungen redaktionellèr
beträgt mindestens zwei vom Hundert des Rückstandes.
_ Gemäß § 9 Ziffer 2 fff. des Reichs- fluchtsteuergeseßes (Reichssteuerbl. 1937 S. 1269; Retchsgeseßbl. I 1938 S. 389, 125) wird hiermit das in- ländische Vermögen des Steuerpflich- tigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht- sestzuseßende und alle im Steuer- und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Fn- land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sig, ihre E leitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei- | dex Steuerpflichtigen zu bè- wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeihneten Finanz- | & amt Anzeige über die dem Steuerpflich-
tigen zustehenden Forderungen oder Sicherung der t R auf Reichs-|am 23, November 1881 in Aufhausen, pflichtigen, wenn erx im Fnland betroffen a uschlägen, auf die | Bez.-A. Regensburg, zuleßt wohnhaft wird, vorläufig ex 1 der Reichsflucht- | in Stuttgart-West, Vogelsangstraße 11,
n e an S N E ö. Bt. a Gelbe schuldet / rase und ‘auf alle 1m Steuerstrafver- | etne Reichsfluchtsteuer von 113042 |falls er im Fnland betroffen wi - fahren entstandenen und entstehenden | Reichsmark, die am 17. 5, 1939 fällig läufio festzunehmen n ibn ntß
] gewesen ist, nebst einem | Es ergeht hiermit an alle natürlichen |1 v. H, für jeden auf den
sonstigen Ansprüche zu machen.
er nah der Veröffentlichung dieser | emä 3 um Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Absayg 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurh dem Reich gegenüber nur dann befreit, wen er Hi daß er zur Zeit Be eistung keine Kenntnis von der Be- ; PAAP “Hul ; shlagnahme gehabt hat und daß ihn land einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen | nat, minde
auch kein Verschulden an der Unkennt-
Eigenem Verschulden steht ; ; das Verschulden eines Vertreters g ie Dexbot, Hagen oder sonstige Lel-
O E O wirken; sie werden
üllt, wird na
erfüllt (§ 413 dex
m
der zuin / Hilfêbeamten-der Staatsan- waltschaft bestellt ist, verpflichtet; den Steuerpflichtigen, wenn er im Fnland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Fnland betroffen wird, vor- läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absay 2 des Reichsfluchtsteuer- | der geseßes unverzüglih dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Wien, [I., 21, September 1939.
Finanzamt Jnnere Stadt-Oft.
Beglaubigte Abschrift.
[36523] Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Jude Max Rosenfelder, geb. | der am 7, Juni 1889 in Aufhausen, Bez.-A. Regensburç, zuleßt g R in Stutt- art, Charlottenstr. 12, z. Z. in Amerika, chuldet dem Reich ‘eine Reichsflucht- steuer von 10873,50 A, die am 17.5. 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zu- schlag von 1 v, H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an- gefangenen Monat, mindestens 2 v. H. des Rückstandes,
Geldstrafe
schriften über die As vom 8. Dezember 1931 (RGBl, [1 S. 699) in ab 1. Fanuar 1938 geltenden
assung — RflStG. — (RStBl. 1937 S. 1295) mit der Aenderung durch das Geseß vom 1. Februar 1939 (RGBl, 1 | [36524] . 125) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur
fluch ean Dk
teuervorschristen festzuseyende
Kosten beshlagnahmt. und juristishen Personen, die im Jn-
Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschäfts-| Gemäß
stungen an den hiermit aufgejor- | (RSt
eines Monats, Finanzamt zu Str. Nr. 3/2181 Anzeige | mit das über die ist, wegen njprüche u machen. er na Bekanntmachung zum Zwecke der Er- | seßende füllung an den Steuerpflichtigen eine
Reichsfluchtsteuervorshriften hier-
Steuergefährdung Reichsabgabenordnung) wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 | Bekanntmachung der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht- | Leistung bewirkt, ist nah § 10 Abs. L nag a jeder Beamte des | der Polizei- und Sicherheitsdienstes, des |durch dem Reich gegenüber nux dann Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- | befreit, wenn er betveist, daß er zur Zeit C enes sowie jeder andere | der Leistung keine Kenntnis von der eamte der
Veglaubigte Abschrift. Steuersteckbrief
und Vermögen®sbeschlagnahme.
Der «Fude Nathan Rosenfelder, h
Fälligkeit P anes enen Mo- | des B tens 2 v. H. de 1 / ) 8 9 Ziffer 2 ff. der Vor- leitung oder Grundbesiß haben, das | schriften über die Reichsfluchtsteuer vom 8. Dezember 1931 in der ab 1. Januar teuerpflihtigen zu be- | 1938 gt t Fassun e ] T. 1987 S, 1295) mit der Aende- dert, unverzüglich, spätestens innerhalb | rung durch das Gesey vom 1. Februar dem unterzeichneten | 1939 — Me difG 125 — wird hier- inländische dem Steuerpflichtigen" zu- Steuerpflichtigen zur s Forderungen oder sonstigen BulBiá e auf Reichsfluchtsteuer nebst | frau Helene, geborene Winter, geboren ; - |Zushlägen, auf die gemäß § 9 | i der Veröffentlichung dieser | der e erporlGriften
Es ergeht :
sow befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit | land einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen | chlag von 5 vom Reichsfinanzverwaltung, | dec Leistung keine Kenntnis von der | Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschästs- do den Zeitpunkt der Fälligkeit folgen4
Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn 1 leitung oder Grundbesiß haben, das Ver-
auch kein Vershulden an der Unkennt- | bot, Zahlungen oder son
nis trifft. Eigenem Verschulden steht | an den Steuerpflichtigen zu bewirken;
das Verschulden eines Vertreters gleich. | sie werden hiermit aufgefordert, unver- Wer seine Anzeigepfliht vorsäßlich | züglich, spätestens innerhalb eines Mo-
oder fahrlässig niht erfüllt, wird nach | nats
S 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor- zu Str.-Nr. 3/2182 Anzeige über die
schriften, sofern nicht der Tatbestand ||
Steuerhinterziehung
tige Leistungen
dem unterzeihneten Finanzamt
em Steuerpflichtigen zustehenden For-
oder der | derungen oder sonstigen Ansprüche zu
(SS 396, 402 der | machen.
erfüllt ist, | Wer nach der Veröffentlichung At 3 um Zwecke der Er-
füllung an den Steuerpflichtigen eine
Reichsfluchtsteuervorschriften hier-
Reichsfinanzverwaltung, | Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn
um HSilfsbeamten der Staatsan- | auch kein Verschulden an der Unkenntnis waltshaft bestellt ist, verpflichtet, den | trifft. Steuerpslichtigen, wenn erx im Fnland | Verschulden eines Vertreters gleich. betroffen wird, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die Auf
den obengenannten Steuerpflichtigen, |§ 10 A falls er im Fnland betroffen wird, vor- | schriften, sofern nicht der Tatbestand der läufig festzunehmen und ihn gemäß §8 11 Steuerhinterziehung oder der Steuer- Abs. 2 der Reichsfluchtsteuervorschriften | gefährdun- unverzüglich dem Amtsrichter des Be- | abgabenor nung) id i zirkes, in welchem die Festnahme er- Steuerordnungêtvidrigkeit (§8 413 der Gemäß § 9 Ziffer 2 fff. der Vor- folgt, vorzuführen.
ugsburg, 26. September 1939, Finanzamt Augsburg-:Stadt.
Eigenem Verschulden steht das
Wer seine Anzeigepfliht vorsäßlih orderung, | oder fahrlässig niht erfüllt, wird nah bs. 5 der Reichsfluchtsteuervor-
(S8 396, 402 der Reichs- erfüllt is, wegen
Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht- Ia ist jeder Beamte des olizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der m ilfsbeamten der Staatsantwalt- chaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuer-
festzunehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung,
em Reich |den obengenannten Steuerpflichtigen,
uschlag von |§ 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuervor- eitpunkt der schriften O dem Amtsrichter e ezirts, in welchem die Festnahme s Rückstandes. | erfolgt, vorzuführen. ha Augsburg, 26. September 1939, Finanzamt Augsburg-Stadt.
— RflStG. — [36525] Steuerstecbrief
und Vermögensbeschlagnahme. L Der frühere Klavierfabrikant Jgnaß Vermögen der | Loewy, p am 24. März 1879 zu Sicherung der | Pleß in berschlesien, und line Ehe-
Diffe 1am 18. Fuli 1891 zu Plauen im Vogt- estzu- j land, zuleßt wohnhaft in Berlin W 30,
eldstrafe und alle im Steuer- | Luitpoldstx. 43, zur Zeit im Auslande strafverfahren Leistung bewirkt, ist nah § 10 Abs. 1 stehenden Kosten beshlagnahmt.
iermit an alle natürlichen
entstandenen und ent- | unbekannten Aufenthaltes, s{hulden dem
Reih eine Reichsfluchtsteuer von 14 80475 A, die am 24. Dezember 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zu- Oundert für jeden
den angefangenen halben Monat bis 31. 12, 1937, ab. 1. Fanuar 1938 1 vom Hundert für jeden angefangenen Monat.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs- fluchtsteuergeseßes (Reichs\steuerbl. 1934 S. 599; Reichsgeseßbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S.. 392, 941; 1935 S. 850; 1936 S. 975; 1937 S. 1385) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der p is auf Reichsfluchtsteuer nebst Zu Magen, auf die N & 9 Ziffer 1 des eihsfluhtsteuergeseßes festzu- seßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im rFn- land einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Si, ihre Geschästs- leitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei- stungen an die Steuerpflichtigen zu be- wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeihneten Finanz- amt Anzeige über die den Steuerpflich- tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nah der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an die Steuerpflichtigen eine Lesstung bewirkt, ist nah § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurh dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- \chlagnahme gehabt hat und pay ihn auch kein Leisülden an der Unkennt- nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden ‘eines Vertreters gleich.
Wer seine Et orte e s oder fahrlässig niht erfüllt, wird na & 10 Absayß 5 des Reichsfluchtsteuer- eseßes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer-
gefährdung (§8 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) erfüllt 1 wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der
Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach 11 Absatz 1 des Reichsflucht- steuergeseßes ist jeder Beamte des Po- lizgei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Holl- ahndungsdienstes sowie jeder andere
eamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats- anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Fnland betroffen werden, vorläufig festzu- nehmen.
s ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Fnland betroffen werden vorläufig festzunehmen und sie gemä S 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer- gefehes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme, erfolgt, vor ires
Berlin-Schöneberg, 21. Sept. 1939.
Finanzamt Schöneberg.
[36526] Steuersteckbrief und Vermögens8beschlagnahme. Waltex Jsrael Fleischer, geb. am 14, 5. 1899 in Göppingen und seine Ehefrau Ruth Magdalene Sara Flei- scher, geb. Dr geb, am 25, 3, 1913 in Frankfurt, Main, zuleßt wohnhaft in Stuttgart, Dillmannstraße 12, gur eit in London, s{hulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 110 900 RM, die am 15, Fanuar 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fällig- keit folgenden angefangenen Monat. Gemäß § 9 Zisfer 2 ff. der Reichs- fluhtsteuervorshriften — Reichssteuer- blatt 1937 S. 1295 — Reichgeseßblatt 1931 I S, 699, 1932 I S. 571, 1934 1 S. 8392, 1987 1 S, 1385, 1999 1 S. 125, wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs- fluhtsteuer nebst Zuschlägen, auf. die ge- mäß § 9 Ziffer 1 der a. a. O. festzu- sezende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen
und. juristishen Personen, - die ‘im Fn- land einén Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschästs-
leitung oder Grundbesiß - haben, - das-
Verbot, Unt oder sonstige Lei- stungen an die Steuerpflichtigen zu be- wirken; sie werden hiermit. Quddfore dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderun- gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke dex Er-
füllung an die Steuerpflichtigen eine.
Leistung bewirkt, ist nah § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften hier- durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat, und. daß ihn auch kein Verschulden an dex Un- kenntnis trifft. 1 steht das Verschulden eines Vertreters glei. T
Wer seine Anzeigepfliht vorsäßlic oder ea nicht erfüllt, wird nach 8 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor- shriften, sofern niht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder d er Steuer- gefährdung (§8 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig!eit (§ 413 der Reichsäbgabenordnung) bestraft,
Nach § 11 Abs, 1 der Reichsflucht- steuervorschriften ist jeder Beamte des
Eigenem . Verschulden -
Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsantivalt- [haft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer- pflihtigen, wenn sie im Fnland be- troffen werden, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die ‘Antioweruna die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Fnland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß S E E 2 Nu G leuervorlGs. unverzüglich dem Amtsgerichter des Be- zirks, 1n welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Göppingen, 4, Oktober 1939, Finanzamt Göppingen. Lorenz, O.-R.-R,
[36527] Steuerstectbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Grete Sara Fleischer, geb, Katzauer, Ehefrau des Dr. Hermann Fsrael Fleischer, geb. am 28, 4. 1904 in Bruch- sal, zuleßt wohnhaft in Göppingen, Gartenstr. 29, zur Zeit in London, huldet dem Reih eine Reichsflucht- Rie von 16 250, — A, die am 15. 1, 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zu- s{chlag von 1 v, H. für jeden auf den Heitpunkt der Fälligkeit folgenden an- gefangenen Monat.
Gemäß § 9 Ziff. 2 ff. der Reichs- fluhtsteuérvorshriften — Reichs\steuer- blatt 1937 S. 1295 — Reichsgeseßbl. I T S 699, 1932 T. S, 571, 1984 1 S. 392, 1937 [I S. 1385, 1939 I S. 125, wird hiermit das inländishe Ver- mögen dexr Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs- id A g nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziff. 1 a. a. O. festzuseßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstandenen und ent- M Kosten beshlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im Fn- land einen Wohnjsig, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Siy, ihre Ge- schâftsleitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtige zu bewirken; sie werden hiermit aufge= fordert, unverzüglich, spätestens inner- halb eines Monats dem unterzeichne- ten Finanzamt Anzeige über die der Steuerpflichtigen zustehenden Forderun- gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlihung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach § 10- Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften Hier- durch dem Reih gegenüber nux dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Beit der Leistung keine Kenntnis von der Beshlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Un- kenntnis trifft. Eigenem Verschulden E das Verschulden eines Vertreters gleich,
Wer seine Anzeigepfliht vorsäßlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nah S 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor- schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer- gefährdung (§8 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht- steuervorschriften ist jeder Beantte des Polizei- u. Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des HZoll- fahndungsdienstes e jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats- anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtige, wenn sie im Fnland betroffen wird, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, falls sie im Fuland betroffen wird, vor- läufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Abs. 2 Reichsfluchtsteuervorschriften unverzüglich dem Amtsrichter- des Be- zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Göppingen, 4. Oktober 1939,
Finanzamt. Lorenz, O.-R.-R. [36528] Vekanntmachung. Dem Händler Heinrih Kersting,
wohnhaft in Herdecke-Ruhr, Bredde- straße 5, ist gemaß § 20 der Verordnung Uber Handelsbeshränkungen vom 18. 7. 1923 die Ausübung des Handels mit Obst, Südfrüchten und allen einshlä- gigen Gartenbauerzeugnissen untersagt worden, weil er die für diesen Handels- Ge erforderliche Zuverlässigkeit nicht esttt. Hagen, den 29, September 1939. Der Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde.
3, Aufgebote.
Amtsgericht Warnsdorf, den 11. Oktober 1939. ' __ Aufgebotsedikt.
2 F 5—39. Das Amtsgeriht Warns- dorf meldet über Antrag des Alfred Richter in Warnsdorf Nr. 825, ein- gebraht am 9. Oktober 1939, den Ver- lust des Einlageblattes der Warnsdorfer Sparkasse Konto Nr. 7461, lautend auf Alfred Richter, Warnsdorf Nr. 825/1 V, und den Betrag von 357140 NA zum 9, 11, 1938 an. Diese Uckunde hat ihr
[36531
«Fnhaber dem unterfertigten Gerichte oder dem Amtsgerichte des Ortes, wo sih die Urkunde befindet, Me egon oder Einwendungen gegen den Antrag zu erheben, da sonst das Gericht die Urkunde nach Ablauf von sechs Mo- naten von der ersten Kundmachung im Amtsblatte für kraftlos erklären wird.
[36323]
Aufgebot.
Die Ehefrau Anna Kröger geb, Schippmann in Hamburg, Anger-
straße 26, Hs. D. part., hat das Aufge- bot des Grundschuldbriefes, dexr über dié zum Grundbuch der Stadt Bad Doberan Bl, 545 (Hausgrundstük Nr. 494 A /29 A) in der I[1. Abt. unter Fol. 16 auf ihren Namen eingetragene Grundschuld von 600 &# ausgestellt ist, beantragt. Der Fnhaber der Ur- funde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. März 1940, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- richt, Bad Doberan, Zimmer Nr. 3, an- beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird. Bad Doberan, den 11. Oktober 1939. Amtsgericht.
[36530] Aufgebot.
Die 4 der Stadt Stadthagen, vertreten durch deren Vorstand, hat das Aufgebot des angeblih verlorengegan- genen Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Stadthagen Band 21 Artikel 403 in Abt. 111 Nr. 7 für die Sparkasse der Stadt Stadthagen einge- tragene Grundschuld von 4000,— &KM beantragt. Der Fnhaber dex Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 24. April 1940, vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer 17, anbe- raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloser- klärung der Urkunde erfolgen wird.
Stadthagen, den 10. Oktober 1939.
Das Amtsgericht. IIl.
[36332] Aufgebot.
Die Schneidermeisterehefrau Luise Niecthoff, geb. Hannebohn, aus Schwerin (Warthe) hat das Aufgebot auf Aus\ch{luß der auf Schwerin Flur Blatt 472 als Eigentümer eingetrage-
nen Gustav Friedrih, Bertha, Alexan- der, Josephine und Marie — Ge- [hwister Beyer beantragt. Die Eigen-
tümer werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Dezember 1939, 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- riht anberaumten Ausgebotstermine ihre Rechte anzumelden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls dîe Aus- \chließung erfolgen wird. Amtsgericht Schwerin (Warthe), den 29, September 1939.
[36328]
Der Landwirt Leonhard Horn in Erfeld (Amt Buchen) hat beantragt, die grundbuchmäßigen Eigentümer der Erbengemeinschaft auf Ableben der fünf Geschwister Burkard, Mathes, Peter, Franz Stephan und Maria Antonia Dörr aus Pülfringen sowie deren Rechtsnachfolger mit ihrèêm Eigentum und ihren Rechten an dem Grundstü der Gemarkung Pülfringen Plan Nr. 10 Lgb.-Nr. 1997: 9,47 a Wiese ob dem Schweinsgraben, eingetragen im Grundbu} Pülfringen Band 17 Blatt 10, gemäß § 927 BGB. aus- zuschließen, da er das Grundstü seit über 30 Fahren im Eigenbesiß habe und eine Eintragung, die der Zustim- mung des Eigentümers bedurft hätte, seit mehr als 30 Fahren nicht exfolgt sei. Die genannten grundbuchmäßigen Eigentümer sowie deren Rechtsnach- folger werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am Donnerstag, den - 7. Dezember 1939, vorm. 9 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, IT, Stock, Zimmer Nr. 20, ihre Rechte anzumelden und nachzuweisen, andern- falls werden die Genannten mit ihren
Rechten an dem Grundstück aus-
geschlossen.
Tauberbischofsheim, 2. Okt. 1939. Amtsgericht.
[363831] Aufgebot.
1, Peter Petermichl, geboren am 4. März 1882 in Diwishowiß wird aufgefordert, sih bei dem Amtsgericht Neuern bis spätestens 2. April 1940, vormittags 11 Uhr, zu melden, widri- genfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. 2, Alle Volksgenossen, welche Auskunft über Leben oder Tod des Genannten zu erteilen vermögen, wer- den aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermin dem Geriht Anzeige zu machen. Petermihl soll im Fahre 1900 oder 1901 nach Amerika ausge- wandert sein und habe seitdem nichts mehr von sich hören lassen. 3. Auf- gebotstermin wird bestimmt auf Diens- tag, den 2, April 1940, vormittags 11 Uhr.
Neuern, den 12. September 1939,
Amtsgericht. [86529]
Durch N urteil vom 4, 10. 1939 ist folgender Hypothekenbrief für kraftlos exklärt wovden: Der Hypo- thekenbrief über 1100,— NAÆ einge- tragen im Grundbuch von Reichenau
Band V Blatt 5 in Abteilung IIl unter Nr. 41.
Sagan, den 4. Oktober 19839. Das Amtsgericht.
Erste Beilage zum Neïh3- und Stäak83anzeïger Nr. 242 vom 16. Oktober 1939, S. 3
[36326] Ausschlußurteil. |
Durch Ausschlußurteil vom 10. Ofk-| tober 1939 sind die Grundschuldbriefe | über 500 Goldmarf und 200 Goldmark, eingetragen im Grundbuch von Barm- stedt Band IV Blatt 7 in Abteilung Ill unter Nr. 6 für den Pensionär Ludwig Armbruster in Barmstedt, für kraft- los erklärt worden.
Nangtau, den 10, Oktober 1939.
Das Amtsgericht.
[36327]
Durch Ausschlußucteil - vom 20, 9. 1939 sind folgende Urkunden für fraft- los erklärt worden: 1. Das Spar- kassenbuch der Kreissparkasse / zu Sagan Nr. 6409, lautend auf den Namen Siegbert Hansel, geboren am 12. März 1930 in Sagan, über 1024,94 KnA, 2. der Teilhypothefenbrief über 500 M, lautend auf Frau Anna Härtel geborene Härtel, eingetragen im Grundbuch von Fischendorf Band I Blatt Nr. 8 in Abteilung IIl Nr. 4; 3. der Sypothefenbrief über 2000 M, lautend auf Kaufmann Max HSeine- mann in Eisenach, eingetragen im Grundbuch von Sagan Band 17 Blatt Nr. 693 in Abteilung IIT Nr. 20; 4. der Hypothekenbrief über 3000 &Æ, lau- tend auf Frau Anna Rackwitz ‘geb. Prüfer in Machenau bei Sagan, ein- getragen im Grundbuch von Machenau Band 9 Blatt Nr. 199 in Abteilung TITI N T,
Sagan, den 20. September 1939,
Das Amtsgericht.
[36330] Beschluß.
Le 39 De unt 28, 10; 1933 erteilte Erbschein nach der am 2. 8, 1922 verstorbenen Witwe Emilie Haarburger geb, Goldzieher wird für kraftlos erflärt.
Berlin, 5. Oktober 1933.
Amtsgericht Schöneberg.
[36325] Beschluß.
Der Witwe des Kaufmanns Michael Heinemann, Rosalie geb. Cohen, in Gelsenkirhen is von dem unterzeih- neten Nachlaßgeriht am 16... Februar 1909 ein Erbschein erteilt worden, in dem bescheinigt ist daß der am 23. Funi 1906 in Gelsenkirhen verstorbene Kauf- mann Michael Heinemann zu je einem Drittel von seinen dret Kindern Sieg- mund, Henriette und Julie beerbt sei und daß die überlebende Witwe die provinzielle westfälishe Gütergemein- schaft mit den Kindern Henriette und «Julie fortseze. Dieser Erbschein ist unrichtig und wird für kraftlos er- klärt. — 11 E VI 35—09.
Gelsenkirchen, 30. September 1939.
Das Amtsgericht.
4. Veffentliche Zustellungen.
[36538] Oeffentliche Zustellung und Ladung.
«Fn der Streitsache Rudroff, Milda, Vertreterin in Augsburg, Hinteres Kretengäßchen 11 bei Balleis, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt YF.-R. Steinheimer in Augsburg, gegen Rud- roff, Johann, Hilfsarbeiter in Augs- burg, 3. Z. unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zux münd- lichen Verhandlung vor das Landgericht Augsburg auf Dienstag, den 5. De- zember 1939, 15 Uhr, S.-S. 64/1, mit der Aufforderung, einen beim Pro- zeßgeriht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Sie wird beantragen: I. Die Ehe der Streitsteile wivd aus Verschul- den des Beklagten geschieden. I1. Der Beklagte hat die Kosten des Rechts- streits zu tragen.
Augsburg, den 12. Oktober 1939. Der Urkundsbeamte dexr Geschäftsstelle
des Landgerichts.
[36539] Oeffentliche Zuftellung.
Der Schlosser Wilhelm Schäfer în Hockenheim in Mannheim klagt gegen seine Ehefrau Maria Luise Schäfer geb. Hany in Straßburg - Neudorf, Elsaß, auf Ehescheidung und ladet die Beklagte erneut zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die Vierte Zivilkammer des Landgerichts zu Mannheim auf Freitag, den 1. De- zember 1939, vormittags 104 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bê- stellen. Mannheim, den 12. Oktober 1939, Der Urkundsbeamte des Land- gevihts.
[36540] Oeffentliche Zustellung. Hermine Rosa de Sanchez, geb. Mo- dauer, München, Lindwurmstr. 9, Klä- gerin, Proze bevollmächtigter: Rechts- anwalt Frhr. v. Egloffstein in Mün- hen, flagt gegen Don Anseluro San- chez - Villalba, zuleßt in Buenos-Aires, calle Valentin Gomez 44/IX wohnhaft, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Be- klagten, nicht vertreten, wegen Eheschei- dung, mit dem Antrage zu erkennen: T. Die Ehe der Streitsteile wird ge- schieden. II, Die beklagte Partei hat die Kosten des MES zu tragen und
I Y
Beklagten zur mündlichen L S des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkam=- mer des Landgerichts München I auf Donnerstag, den 21. Dezember 1939, vormittag# 874 Uhr, Sizungs= saal 85/11, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Recht34 anwalt als Prozeßbevollmächtigten zu; bestellen. Zum Zwedcke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug dex Klage bekanntgemacht.
München. den 10. Oktober 1939, Geschäftsstelle des Landgerichts I.
[36541] | : Hans Wilhelm Luß, Fabrikarbeitet in Tanneneck bei Calw, flagt gegen die zuleßt in Möricourt 39 Cité Tournesae wohnhafte Victorine Lutz, geb. Schäffer, auf Ehescheidung gem. § 49 Eheges. Er ladet die Beklag:e zur mündlichen Ver handlung vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts auf Mittwoch, den 6. De: zember 1939, vorm. 104 Uhr. Tübingen, den 12. Oktober 1939. Landgericht.
[36536]
Die Eva Olsson in Stockholm, Prozeßa4 bevollmächtigter: Rehtsanwalt Lochnerz Berlin-Halensee, Westfälishe Straße 34, flagt gegen den Elektriker Hugo Schmitt, früher in Berlin-Spandau, Am Südpark 4, wegen Unterhalts mit dem Antrage, den Beklagten kosten pflihtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin vom 25. Dezember 1936 ab eine in monata4 lichen Vorauszahlungen zahlbare Unter4 haltsxente von 230 schwedi]/chen Kronen bis zur Vollendung des 17. Lebens jahres zu zahlen. Zur mündlichen ‘Vera handlung des Rechtsstreits wird der Bea flagte vorx das Amtsgericht in Verlin=- Spandau, Carl - Schuxz - Straße 49, I. Stock, Zimmer 17, auf den 11. No: vember 1939, 9 Uhr, geladen. — 5. C. 792, 39. Die Geschästsstelle des Amtsgerichts.
[36340] Oeffentliche Zustelluns.
In der Prozeßsache des minderjährlîa gen Joachim Enkelmann in. Guben, ver- treten durch das Jugendamt der Stadt Guben, dieses wiederum vertreten durh den Amtsvormund Genschke in Guben, Stadthaus, gegen den Arbeiter Rein= hold Tomazic, geboren am 14, Novem- ber 1914, unbefannten Aufenthalts, ist in dem vor dem Amtsgericht Guben am 10, Oktober 1939 abgehaltenen Termin neuer Termin auf den 12, Dezember 1939, 9 Uhr, Zimmer 9, anberaumt, zu dem der Beklagte geladen wird.
Guben, den 11. Oftober 1939,
Das Amtsgericht.
[36341] Oeffentliche Zustellung.
5 C, 493/39. Die minderjährigen Kinder Margarete Uhlstein und Franz Vhlstein, Wattenscheid Luisenstraße 5, vertreten durch den Pfleger Otto Kullik in Wattenscheid, Freiheitstraße 1, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Seier in Wattenscheid, klagen gegen den Arbeiter Franz Uhlstein, früher Wattenscheid, Voedestraße 3, jet unbe- kannten Aufenthalts, wegen Unter- G Lang mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von je 30,—- N.Æ monatl, Unterhaltsrente ab 15, Sep- lember 1939 an die Kläger und den Kosten zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstrebec zu erklären. Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Wattenscheid auf den 30. November 1939, vörmittags 11 Uhr, Zimmer 20, geladen.
Wattenscheid, 26. September 1939, Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[36543]
Auf Grund des unter Nr. 228 des Deutshen Reichs- und Preußischen Staatsanzeigers vom 29. 9. 1939 er- lassenen Austrags zum Verkauf der Fa. Lagler «& Co., Koßlenverkaufsbüro in Auffig, see ich infolge fructlosen Fristablaufes {Franz Haas, Wirtschafts- pruser in Aussig, gemäß § 2 der Ver- ordnung über den Einsaß des jüdischen Vermögens als Treuhänder zum Ver- kauf ein, Mit der Einseßung des Treu- händers - ist den Gesellshaftern der Firma, Artur Stein und Ernst Mayer, das Verfügungsrecht entzogen.
Aussig (Sudetenganu), 11. 10. 1989,
Der Regierungspräsident.
Jn Vertretung: Dr. Moelle.
[36544]
Gemäß § 1 der Verordnung über den Einsay des jüdishen Vermögens vom 3, 12. 19838 fordere ih die Erben nah der Verlassenshaft nach Alfred EÉdel- tein, Marta Zentner, Gertrude Bloch, Jlse Müller, Lilly Baumrind und Helene Edelstein auf, den ihnen im Erbwege zustehenden Anteil an der Firma Edelstein, Strickwarenerzeu- agung in Ullersdorf, binnen 8 Tagen zu veräußern. Der Veräußerungsauf- tvag ergeht unter der Auflage, daß der Verkauf an Adolf Nestmann, Privat- beamten in Haan, Hauptstraße 98/215, zu erfolgen hat. Jm Falle des frucht- lósen Ablaufes der gestellten Frist see ih einen Treuhänder gemäß § 2 der Verordnung vom 83. 12 1938 ein. Mit der Einseßung des Treuhänders ist den
gu erstatten. Die Klägerin ladet den
Erben nah der Verlassenschaft Alfred