1939 / 243 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Oct 1939 18:00:01 GMT) scan diff

MNeih3- Und Staatsanzeiger Nr. 243 vom 17. Oktober 1939. S. 2

125. Schneider, früher Kusiek, Paul Franz, geb. am 22. 7. 1891 in Magdeburg,

126. Schubert, Gottfried Simon, geb. am 24. 4. 1900 in Lindenhardt (LK. Pegniß), ;

127. Sh uster, Julius ‘Fsrael, geb. am 15. 8. 1876 in Sterbfriß (Krs. Schlüchtern),

128. Sch u st e x, Auguste Sara, geb. Strauß, geb. am 4. 3. 1877 in Schöollkrippen (LK. Alzenau),

129. Schu ster, Kätchen Sara, geb. am 18. 5. 1906 in Brückenau,

130. Sch u s ex, David FJsrael, geb. am 26. 5. 1910 in Brüdckenau,

131. Schwarz, Joseph, geb. am 17. 2. 1906 in Korschent- broih (Krs. Grevenbroich), - i

132. Schwarz, Anneliese, geb. Levy, geb. am 19. 3. 1914 in Bad Drieburg, :

133. Shwientek, Julius Hermann, geb. am 5. 1. 1897 in Proschliy (Kr. Kreuzburg/OS.), /

134. Sterl, Adolf, geb. am D. 10. 1906 in Schönkirh/ Oberpfalz,

135. Stiefel, Erwin, geb. am 20. 2, 1889 in Nürnberg,

136. Thalheimer, Max, geb. am 26. 9. 1900 in Lehren- steinsfeld (Krs. Heilbronn),

137. Thu mm, Karl, geb. am 6. 9. 1903 in Nürnberg,

138. Unger, Waldemar, geb. am 7. 7. 1887 in Groß- wartenberg (RB. Breslau),

139. U n gev, Emilie, geb. Herbst, geb. am 30. 10. 1885 in Warschau, 140. Unger, Eva, geb. am 7. 11. 1917 in Frankfurt/Main, 141. Wagner, Oskar Fsrael, geb. am 6. 5. 1887 in Mi- lits{ch/Schlesien, i 142. Walen sky, Heinz-Werner, geb. am 2. 6. 1913 in Königsberg (Pv),

143. Waklendorf, Philipp, geb. am 4. 12. 1899 in Weinheim a. d. Bergstr.,

144. Warschauer, Franz Rudolf, geb. am 22. 4. 1892 in Darmstadt,

145. Wart ski, Max Jsrael, geb. am 19. 10. 1899 in Hindenburg/OS.,

146. Weil, Fulius, geb. am 19. 8. 1906 in Mannheim,

147. Wenz, Jakob, geb. am 30. 5. 1900 in Hühnerfeld (Krs. Saarbrüen),

148. Wen z, Emma, geb. Pfeifer, geb. am 27. 12. 1899 in Kaiserslautern,

149. Wenz, Adelheid, geb. am 12. 1. 1924 in Hühnerfeld (Krs. Saarbrücken),

150. Wenz, Roger Paul, geb. am 15. 12. 1936 in Bonne- ville (Prov. Haute Savoie/Frankreich), j

151. Wieland, Ludwig Frank, geb. am 14. 5. 1915 in Mannheim,

152. Winkelmann, Frieda Franziska, geb. am 13. 3. 1901 in Berlin,

153. Wolff, Hans Herrmann, geb. am 11. 3. 1904 in Berlin,

154, Zander, Alfred, geb. am 18, 8. 1899 in Stolberg b. Aachen,

155. Zugmantel, Jakob, geb. am 17. 7. 1908 in Sipp- lingen b. Überlingen.

Berlin, den 14. Oktober 1939. : “" Sér Reichsminister des JFnnern. J. V. Pfundtn ex

Bekanntmachung, betreffend Ungültigkeitserklärung von Sprengstoffserlaubnis- scheinen.

Die in der nahstehenden Zusammenstellung aufgeführten Sprengstofferlaubnissheine werden für ungültig erklärt:

Muster, än A Nr. . = Gewérberat Name und Wohnort des | Fahr der | BR. = Bergrevier- Inhabers Ausstellung beamter

des Scheines

Carius, F., Mogendorf . . - Cichy, Max, Petershofen, Kr. Natibor as Lu N Esposito, Josef, Voerde . « + Esser, Franz, Troisdorf, Sieg- kreis, Lißmannplaß E Euen, Richard, Grüneberg/ Nordbahn, Siedlung « - Faust, F., Freirachdorf . « + Frohböse, Rudolf, Gevelsberg Hahmann, Alois, Dickendorf, O Are R I B Heils, Fohann, Gildehaus3 B Herzmann, Alfons, Ruppach/ Unterwesterwaldkreis . . . |B Holzhauer, Heinrich, Franken- hain (Kr. Eschwege) ¿qo Hummel, Sebastian, Salzgitter | B B B B

C 269/1938 | GR. Limburg

10/1938 | BR. Gleiwiß-Süd 119/1938 |-GR,. Hagen

B

C

C 58/1937 | GR. Bonn C 9/1938 | GR. Neuruppin C 221/1938 | GR. Limburg B 845/1936 | GR. Hagen

267/1938 | GR. Koblenz 43/1938 | GR. Osnabrück

72/1939 | BR. Diez ‘13/1937 | GR. Kassel

4/1938 | BR. Goslar Junkermann, Heinrih, Wen-

ar oe 919/1937 | GR. Hagen

Mandel, M., Bundenbach 4/1938 LO Gblenaribies- aden

Nicolay, Robert, Shwelm . 440/1928 | GR. Hagen

Paul, Otto, Haiger/Dillkreis,

BahtthofstraßE «o s B 20/1937 | BR. Dillenburg Reuter, Matthias, Niederzissen,

Did 08 s p pu ie B 99/1939 | GR. Koblenz Sauer, Gustav, Neunkirchen

(Ar Siege) avs « [B 2/1938 | BR. Dillenburg Schwarze, Josef, Hagen . . | B 830/1936 | GR, Hagen Stoll, Albert, Sechshelden

(D e s Ei 4 B 4/1937 | BR. Dillenburg " Stoll, Wilhelm, Langhécke,

Kr. Oberlahn ... „1B 20/1938 | BR. Weilburg Thurm, W., Ringelheim . . |B 4/1939 | BR. Goslar Tonding, Ernst, Homberg,

Mörserstr. 101... „. . | A 100/1938 | GR. Krefeld-Uer-

N dingen a. Rh. Vogel, Wilfried, Belzig « « |A 16/1938 | GR. Potsdam Wahler, S., Flammersbach . |B 838/1936 | GR. Limburg

Wilden, Heinrih, Wißeraßg (Eifel) 7. e, «A 44/1939 F GR. Aachen

Zugleich für die Geheime Staatspolizei. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. E. Koehler.

Anordnung Irr. 4 der Reichsstelle für Holz. Betr.: Regelung der Aufbringung des Rohholzes im Forstwirtschaftsjahr 1940. i

Bom 13. Oktober 1939.

Auf Grund der 88 2 U. 5 der Verordnung über die Er- rihtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (RGBl. T S. 1677) in Verbindung mit der Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlags vom 4. März 1938 (RGBL. T S. 234) in der Fassung der Verordnung vom 12. Ottober 1939 (RGBl. I S. 2028) und der Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlags im Lande Österreih und in den sudeten- deutschen Gebieten vom 28. Dezember 1938 (RGBl. I 1939 S. 2) in der Fassung der Verordnung vom 12. Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 2029) wird mit Zustimmung des Reichs- forstmeisters folgendes angeordnet:

Abschnitt T Festseßung des Holzeinschlags. L

Die Deckung des Bedarfs der deutschen Wirtschaft an den von ihr vordringlih benötigten Rohholzsorten aus den einheimishen Waldungen wird geregelt durch

a) Holzeinschlagsfestseßzungen (Umlagen) und

b) Holzeinshlagsgenehmigungen.

S2 Holzeinschlagsfestseßungen (Umlagen) werden nah ein- zelnen Holzsorten in fm Derbholz m. R. durch die zuständigen Forst- und Holzwirtschaftsämter bzw. die von diesen beauf- tragten Forstdienststellen ausgesprochen.

S3

1. Waldeigentümer bzw. Nußungsberechtigte, welche durch die Holzeinschlagsfestsezungen erfaßt werden, sind mit einem schriftlichen Umlagebescheid zu versehen. Fn der Ostmark bereits vor Erlaß dieser Anordnung für das Forstwirtschafts]jahr 1940 ergangene Umlage- bescheide behalten ihre Gültigkeit; sie fönnen aber ab- geändert werden.

2, Fn Waldungen unter 50 ha Größe, die zur Erfüllung der von der Reichsstelle für Holz dem Forst- und Holzwirtschaftsamt auferlegten Gesamtumlage heran- gezogen werden müssen, können die Holzeinschlags- festseßunaen (Umlagen) im Wege der gemeindeweisen Sammelumlage mit Hilfe der Bürgermeister vor- genommen werden.

3. Forstbetriebe, die sih über den Bereih mehrerer Forst- und Holzwirtschaftsämter erstreckden, erhalten den Umlagebescheid von dem für den Siy der Ver- waltung oörtlih zuständigen Forst- und Holzwirt- schaftsamt.

84

1. Holzeinschlagsfestseßpungen (Umlangen) und Holzein-

shlagsgenehmigungen gelten für das Forstwirtschafts-

57€ Jahr 1940, d. h. für die Zeit vom 1. Oftober- 1988bîs 30. September. 1940. Zum. Forstwirtschaftsjahr 1940 zahlt die Sommerschlägerung 1939 in Hochlagen, ihn denen wegen der ungünstigen Einschlags- und Brin- gungsverhältnisse der Holzeinschlag im Frühjahr und Sommer durchgeführt werden muß, aber erst nah dem 1: Oktober 1939 zu Tal gebracht werden kann.

2. Holzeinschlagsfestseßzungen (Umlagen) können mit der Auflage verbunden werden, den festgeseßten Holzein- schlag zu einem früheren Zeitpunkt als bis zum Ende des Forstwirtschaftsjahres 1940 zu erfüllen.

8D Holzeinschlagfestseßzungen (Umlagen) erfolgen für Nadelstammholz und Nadelderbstangen, Laubstammholz und Laubderbstangen, Schwellenholz, Grubenholz, s und Schichtnußderbholz (Nadelholz, Buche, pe oder einzelne dieser Sorten. Sie können nach einzelnen Holz- arten getrennt gegeben werden. Nach näherer Anweisung der Reichsstelle für Holz können die Forst- und Holzwirtschaftsämter weitere Holzsorten in das Umlageverfahren einbeziehen.

86 1. Nichtstaatlihen Forstbetrieben, die einen Umlage- bescheid bis zum 1. Dezember 1939 nicht zugestellt er- halten haben, wird durch diese Anordnung die all- gemeine Genehmigung zum Holzeinschlag der in § 5 genannten Holzsorten in folgendem Um- fange erteilt:

a) Forstbetrieben von 50 ha Größe und darüber bis zu 50 vom Hundert des in der „Holzeinshlags- erflärung im Altreih und im Memelland für das Forstwirtschaftsjahr 1940“ veranlagten, in der „Holzeinschlagserklärung in der Ostmark für das Forstwirtschaftsjahr 1940“ festgeseßten, in der ¡„Holzeinschlagserklärung in den sudetendeutschen Gebieten für das Forstwirtschaftsjahr 1940“ ge- planten Holzeinschlags,

b) Forstbetrieben unter 50 ha Größe- in Höhe des alben anteiligen Einschlagsolls der „Einschlags- shäßung an Derbholz für das Forstwirtschafts- jahr 19404, :

c) Forstbetrieben, für die für das Forstwirtschafts- jahr 1940 ein Holzeinschlag niht geplant worden ist, in Höhe des Eigenbedarfs zum Gebrauch oder Verbrauch im eigenen land- oder forstwirtschaft- lichen Betrieb, und zwar Forstbetrieben von 50 ha Größe und darüber bis zu 15 fm,

Forstbetrieben unter 50 ha Größe bis zu 5 fm. 2. Notwendige Holzeinschläge, die über die nah Abs. 1 freigegebenen Mengen hinausgehen, sind genehmi- gungspflichtig (Holzeinshlagsgenehmigungen).

auch durch Anordnung BK 1’ der Reichsstelle für Kleidung und ver- wandte Gebiete vom 4, September 1939 (Deutscher Reichs-

Abschnitt Il : Durehführung des Holzeinschlags. Pflichten des Waldeigentümers bzw. Nuzungsberechtigten,

S7 Feder Waldeigentümer bzw. Nußungsberechtigte, der eine Holzeinschlagsfestseßung (Umlage) in Form des Einzelumlage- besheides bzw. als Anteil der gemeindeweisen Sammelumlage erhalten hat, ist zur genauen sortenmäßigen Erfüllung ver-

lichtet. pflichte 8

1. Holzeinschläge, die in den einzelnen Holzsorten über die Höhe des Umlagebescheides (vergl. § 3) hinaus- gehen, sind nur zulässig zum Gebrauch oder Verbrauch von Nadelstammholz, Nadelderbstangen und Schicht- nutderbholz (Nadelholz, Buche, Aspe) im eigenen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb.

2. Jm übrigen sind Holzeinshläge über die Höhe des Umlagebescheides hinaus grundsäßlich untersagt.

89 Feder Waldeigentümer bzw. Nußungsberechtigte ist ver- pflichtet, zu bestimmten Zeitpunkten Angaben über die Höhe seiner Holzeinschläge zu machen.

- 8 10 Jn Privatforsten is jeder abgeschlossene Holzverkauf meldepflichtig (Holzverkaufsmeldung).

Aufgaben der Prüfungsstellen.

8 11 1. Zur Durchführung und Ueberwachung des Holzein=- schlags dienen die Prüfungsstellen gemäß Verordnung zur Verstärkung des Holzeinshlags vom 4. März 1938 (RGBl. I S. 234) und Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlags im Lande Oesterreih und in den sudetendeutschen Gebieten vom 28. Dezember 1938 (RGBl. I 1939 S. 2). 2. Die Prüfungsstellen erhalten ihre Weisungen von den Forst- und Holzwirtschaftsämtern. 3. Prüfungsstellen sind: a) im Altreih und Sudetengau: für Staatsforsten, Körperschaftsforstèn und Ge=- * meinschaftswaldungéen: staatliche Forstämter, für Privatforsten: Reichsnährstandsforstämter; b) in der Ostmark für Waldungen aller Besißarten: staatliche Forstämter. y 4. Ausnahmen von der Regelung zu 3 bedürfen der Ge- nehmigung des Reichsforstmeisters. 5. Aufgaben der Prüfungsstellen sind: a) Durchführung der Holzeinschlagsfestseßungen (Umlagen), b) Erteilung der Holzeinshlag8genehmigungen, c) Ueberwachung der Holzeinschläge, d) Ueberwachung der Holzverkäufe.

Abschnitt 1. n, Schlußbestimmungen. / 8 12 Die Auskunftspflicht gegenüber der Reichsstelle für Holz beruht auf den §88 4 der Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlags vom 4. März 1938 (RGBl. I S. 234) und der Verordnung zur Verstärkung des Holzeinshlags im Lande

Oesterreih und in den sudetendeutschen Gebieten vom 28. Dezember 1938 (RGBl. I 1939 S. 2).

813 1. Gegen Höhe und Art des festgeseßten Holzeinschlags sind als Rechtsmittel innerhalb einer Ausschlußfrist von je 14 Tagen: gegeben: der Einspruch; er ist bei der zuständigen Prüfungs=- stelle einzureichen; über ihn entscheidet das zu- ständige Forst- und Holzwirtschaftsamt;

gegen die Entscheidung über den Einspruch: die Beschwerde; ste ist bei der Stelle einzureichen, die über den Einspruch entschieden hat; über sie entscheidet die Reichsstelle für Holz endgültig.

2. Ein eingelegtes Rechtsmittel hemmt den Vollzug des festgeseßten Holzeinschlags nur in dem Umfang, in dem die festseßende Stelle auf Antrag dem Ausseßen des Holzeinschlags zugestimmt hat.

i 8 14 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An- ordnung und der hierzu ergehenden näheren Anweisungen fallen unter die Strafbestimmungen der Verordnung zur Vcr- stärkung des Holzeinschlags vom 4. März 1938 (RGBl. T S. 234) und der Verordnung zur Verstärkung des Holzein-

schlags im Lande Oesterreih und in den sudetendeutschen Ge-

bieten vom 28. Dezember 1938 (RGBl. I 1939 S. 2).

815

Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlihung im Deutschen Reichs8anzeiger in Kraft.

Berlin, den 13. Oktober 1939. Der Reichsbeauftragte für Holz. Par ch mann,

r ——————

Dritte Bekanntmachung des Sonderbeauftragten für die Spinnstofswirtschast vom 16. Oktober 1939. j

Auf Grund des § 9 der Vierten Durchführungsver-

ordnung zur Verordnung zur vorläufigen Sicherstellung des lebenswihtigen Bedarfs des 27. August 1939 (RGBVl. T S. 1510) in der Fassung der Ver- ordnung vom 7. September 1939 (RGBl. 1 S. 1702) wird folgendes angeordnet:

Deutschen Volkes vom

S1 Die Abgabe von Spinnstoffwaren gegen Bezugschein kann ersteller und Lieferstellen im Sinne des § 2 der

7 E 5G 5 e f L t { L ¿A L Sd Ain. Be E A. ta A

-_

L ddt: A bt A

Reichs- und Staatsanzetger Nr. 243 vom 17 Oftober 1939, S. 3

anzeiger“ und Preußisher Staatsanzeiger Nr. 205 vom 4. September 1939) erfolgen, und zwar insoweit, als es sich um die Belieferung von a) öffentlichen Stellen, deren Beschaffungen in einer Warenart im Laufe eines Haushaltsjahres den Wert

von 2000,— NAM nicht überschreiten, b) Großabnehmeen (z. B. Gaststätten, anstalten, Fndustriebetrieben) handelt.

___Jm übrigen gelten die Vorschriften der Vierten Durch- P E C 1 zur Verordnung zur vorläufigen Sicher- tellung des lebenswichtigen Bedarfs des Deutschen Volkes vom 27. August 1939 (Registrierung der Bezugscheine usw.) entsprechend.

Wäscheverleih-

82 __ Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffent- lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger in Krast. :

Berlin, den 16. Oktober 1939.

Der . Sonderbeauftragte für die Spinnstoffwirtschaft. Dr. Baue.

Bekanntmachung. |

Auf Grund des Reichsgeseßes über das Kreditwesen vom

5. Dezewber 1934 Reichsgefeßbl. T Seite 1203 ist fol- gendén Kreditinstituten die Fortführung des Geschäftsbetrie- bes untersagt worden:

a) Am 20. April 1938 dene Siedlungsbund Heim-Land G.’ m. b. H., Berlin-Steglit, Treitschkestraße 15, ge- mäß § 6 Absay 1 Buchstaben b und c des Gesetzes,

b) Am 22. ‘Funi 1939 dem Bankgeschäft J. Chrystoph, Wien VI, Mariahilfer Straße 55, Le, §6 Absab 1 Buchstabe c des Geseßes.

__ Zu a wurde gleichzeitig bestimmt, daß die Entscheidung wie ein Auflösungsbeshluß wivkt 7 Abjsay 2 a. a. O.). Die Entscheidungen sind rechtskräftig.

Berlin, den 14. Oktober 1939.

Reichsaufsichtsamt für das. Kreditwesen. F. V.: Dr. Claus.

DBekanntmachung

über die Errichtung einer Reichskreditkasse im besegten chemals polnischen Gebiet.

Vom 12, Oktober 1939.

(Veröffentlicht im Verordnungsblatt für die beseßten Gebiete in Polen Nr. 10 vom 16. Oktober 1939.)

Nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über Reichskreditkassen vom 23. September 1939 (Verordnungasbl. f. d. beseßten Ge- biete i. Polen S. 11) wird am 15. Oktober 1939 eine Reichs- kreditkasse in Gotenhafen eröffnet.

__ Die Reichskreditkasse wird durch ihren Vorstand gericht- lih und außergerichtlich vertreten. Erklärungen des Vor- standes der Reichskreditkasse sind verbindlih, wenn sie inner-

halb des Geschäftsfreifes dek betreffenden Reichskreditkasse -von

zwei Vorstandsmitgliedern odex 1hxen Vertretern abgegeben werden. |

_ Die Namen der Vorstandsmitglieder werden dur Aus- hänge in den Geschäftsräumen der Kasse bekanntgemacht.

Lodsch, den 12. Oktober 1939,

Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. Dr. Schaefer. Dr. Paersch.

Bekanntmachung.

Die am 16. Oktober 1939 ausgegebene Nummer 202 des -

Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält:

__ _Vevordnung über die ns sudetendeutscher Berufs3- E! und ihrer Hinterbliebenen. Vom 30, September

Verordnung über Rechtsmittel, die memelländishes Steuer- vet betreffen. Vom 5. Oktober 1939.

Verordnung über Preise für Metalle, metallhaltige Vorstoffe und vate R Se Vom 8. Oktober 1939. : _ Zweite Durhführungsverordnung zum Geseß über das Feuer- löshwesen (Verhalten bei Brandfällen). Vom 9! Oktober 1939.

Verordnung über die Abwesenheitspflegshaft. Vom 11. Ok- tober 1939.

Verordnung zur Einführung des Reichsleistungsgeseßes im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig. Vom 11. Oktober

1939. Zweite Durchführungsbestimmungen zum Abschnitt T1

(Kriegslöhne) der Kriegswirtshaftsverordnung (Zweite KLDB.).

Vom 12. Oktober 1939.

Verordnung zur Aenderung der Verordnung zur Verstärkung des Holzeinshlags. Vom 12. Oktober 1939.

Verordnung zur Aenderung der Verovdnung zur Verstärkung des Holzeinshlags im Lande Oesterveih und in den sudeten- doutshen Gebieten. Vom 12. Oktober 1939.

Verordnung über die Rentenversicherung der Avbeiter und der Angestellten sowie die knappschaftlihe Pensionsversiherung während des besonderen Einsayes der Wehrmacht. Vom 13. Ok- tobèr 1939. l

Verordnung über die Einführung von Wehrreht im Gebiet der bishevigen Freien Stadt Danzig. Vom 13. Oktober 1939.

Verordnung über die Einführung deutschen ae! Pg im E der bisherigen Freien Stadt Danzig. Vom 13, Oktober 1939, j G Bekanntmahung von BVedarfsstellen außerhalb der Wehr- macht, die zur Jnanspruchnahme von Leistungen nach den 88 3b, 14 und 15 Abs. 1 Nr. 5 des Reichsleistungsgeseßes be- rechtigt sind. Vom 13. Oktober 1939.

Umfang: 2 Bogen. Verkaufspvreis: 0,30 N. A. Postversen- dungsgebühren: 0,04 für éin Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 96 200. :

Berlin NW 40, den 17, Oktober 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hub ric.

Preußen.

Bekanntmachung.

Nah Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseß- \samml. S. 357) sind bekänntgemacht:

c 4

1. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 1. April 1938? über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reih (Reichsfiskus Heer —) zum Bau von Kaserner und zur Anlage von Schießständen für den Standort Krefeld durch das Amtsblatt der , Regierung in Düsseldorf Stück 14 S. 77, ausgegeben am 9. April 1938;

2. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 29, August 1939 über die Verleihung des Enteignungs- rechts an die Stadt Allenstein zum Bau einer Umgehungs- straße der Altstadt durch das Amtsblatt der Regierung in Allenstein Stück 38 S. 81, ausgegeben am 23. Sep- tember 1939;

3. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 2. September 1939 über die Verleihung des Enteignungs- rechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus Heer —) um Bau einer Zufahrtstcaße für die Jnfanteriekaserne in

eseriß durch das Amtsblatt der Regierung in Frankfurt (Oder) Stück 38 S. 159, ausgegeben am 23. September 1939.

Bekanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 18 der Preußischen Ge- seßsammlung enthält unter

(Nr. 14 501.) Siebenundzwanzigste Verordnung über Wohn- siedlungsgebiete. Vom 29, September 1939.

(Nr. 14 502.) - Zweite Verordnung zur Durchführung des Volksschulfinanzzesezes vom 2. Dezembex 1936 (Geseßsamml. S. 161). Vom 2, Oktober 1939.

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,20 NA, zuzüglich einer Versandgebühr von 3 F. Zu beziehen durch: R. v. Decker's Ver- lag (G. Schenck), Berlin W15, Liezenburger Str. 81, und durch den Buchhandel. ,

Berlin, den -17. Oktober 1939. Geschäftsstelle der Preußishen Geseßsammlung.

Wirt fch

Was bedeutet die Pfundtrise ?

Pfundsturz 1931 und 1939 ein Vergleich.

Der neue Wochenberiht des Fnstituts für Konjunktur- forshung befaßt sich mit der neuen Pfundkrise im Vergleich zu der des Jahres 1931 und ihren nachteiligen Auswirkungen, die eine Shwächung Großbritanniens bedeuten.

Das Pfund - war lange Zeit hindurch eines der ausdruck- vollsten Symbole britisher Wirtschaftsgeltung. Die Weltgeltung des Pfundes war der Stolz Großbritanniens. Auch die Pfund- entwertung von 1931 erwies sich schließlich als ein Erfolg der britishen Währungspolitik. Obwohl jene Krise an sih bereits ein Zeichen für die allmähliche E britisher Wirt- schaftsmaht war, ließen nämlich glücklihe Umstände und ge- ididte wirtschaftspolitishe Maßnahmen das entwertete Pfund nicht nuL ju einer wichtigen Grundlage der innerbritishen Wirt- \haftserholung, sondern auch zum Bindemittel eines neuen Wäh- rungsblocks werden, dessen Schaffung Großbritannien in den leßten Fahren einen nicht unbedeutenden Teil seiner aufsteigen-

‘dét Konjunktur verdankte. Der Krieg, in den sih Großbritannien

vox sechs Wochen | vêrstrickte; hat jédoch zu! einer Währungskrise E die ernster ist als alle Schwierigkeiten, die das Pfund isher durchzumachen hatte. Binnen weniger Tage ist das Pfund um 15 % gesunken, der Pfundblock zerfallen und so viel von den bisherigen währungspolitishen Grundsäßen Großbritanniens auf- ge worden, daß es fraglih ist, ob selbst im Falle eines aldigen Einlenkens der gegenwärtigen britishen Regierung die Wahrungspolitik des Landes imstande sein würde, das verlorene Gelände auch nur teilweise wiederzugewinnen.

Eine der wichtigsten Wirkungen der Pfundentwertung von 1931 war es, daß sie die britische Wettbewerbsfähigkeit steigerte und die Einfuhr, wenigstens der Tendenz nach, drosselte. Sie mil- derte damit eine der verhängnisvollsten außenwirtschaftlichen Spannungen, unter denen Großbritannien {hon damals zu leiden hatte, und exleihterte añf diese Weise den Abgang von der De- flationspolitik, der Großbritannien früher als die meisten anderen Länder aus der Weltwirtschaftskrise herausführte. Eine solche Ein- wirkung auf Zahlungsbilanz und innere Wirtschaftspolitik ist jedoch unter den gegenwärtigen Umständen von dem liberalen Mittel der Währungsentwertung niht mehr zu erwarten. Ueber die Höhe der britishen Auslandskäufe wird bei längerer Kriegs- dauer aus\chließlich der Kriegsbedarf entscheiden, und um die ge- samte Einfuhr diesen Erfordernissen unterzuordnen, hat Groß- britannien bei Ausbruch des Krieges sofort zu jenem Mittel gegriffen, das sih für diesen Zweck als am wirksamsten erwiesen hat, nämli quo Devisenbewirtschaftung, Man würde die ge- waltige Wandlung, die sich im Verlauf der leßten Monate 1m britishen Wirtschasts\system vollzogen hat, gänzlich übersehen, wenn man glaubt, daß unter diesen Umständen das Absinken des Pfund- kurses die Außenwirtschaft wieder in ähnliher Weise beeinflussen fönne wie 1931. Damals wax es möglih und I den Passivsaldo dex Handelsbilanz durch einen niedrigeren Pfundkurs herabzudrücen. Heute dagegen wird die Entwicklung der Handels- bilanz durch Faktoren bestimmt, die von den internationalen Preis- und Kursrelationen zum großen Teil unabhängig sind. Die Wirt- \haftspolitik muß vielmehr Ziele verfolgen, bei denen die Ver- minderung der Handelsbilanzpassivität keineswegs an erster Stelle

steht. Um so schwerer fallen natürlih die Nachteile ins Gewicht, die mit dem neuen Pfundsturz verbunden sind. So haben fih_

einmal die internationalen Austauschbedingungen erheblih zu- ungunsten Großbritanniens verändert. Die rein währungspolitish

afistecil.

Irichtamtliches. Deutsches Reich.

Nummer 29 des Reichsarbeitsblatts vom 15. Oktober 1939 Teil T1 Amtlicher Teit hat folgenden Fnhalt: T. Allgemeines. Geseye, Verordnungen, Erlasse: Sechste Verordnung zur Durch- führung und Ergänzung des Gesetzes über die Gewährung von Entschädigungen bei der Einziehung oder dem Uebergang von Vermögen. Vom 4. Oktobec 1939. 11. Arbeitseinsag, Arbeits- beshaffung, Arbeitslosenhilfe. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Betr. : Berufsberatung Nachwuchslenkung. Betr. : Verjährung von Geldbeträgen, die aus Maßnahmen zur Förderung der Arbeits- aufnahme (§8 132 f. AVAVG.) geshuldet werden. Betr.: Kran- kfenversiherung Arbeitsloser. Verordnung über Arbeitslofenhilfe im Reichsgau Sudetenland. Vom 30. September 1939. Erlaß zur Durchführung der Anordnung über Unterstüßung für Dienst- verpf!ichtete. Vom 30. September 1939. Betr.: Neuabgrenzung von Arbeitsämterri im Bereich der Landesarbeitsämter Mittel- deutshland und Niedersachsen. 111. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn- und "Wirtschaftspolitik. Gesege, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Kriegswirtschaftsverordnung; hier: Urlaubsgewährung. Betr.: Ueberstunden für Angestellte. V. Siedlungswesen, Woh- nungswesen und Städtebau. Geseye, Verordnungen, Erlasset Betr.: Neunte Durhführungsverordnung zum Luftschußgeseßz (Be- helfsmäßige Luftshuumaßnahmen in bestehenden Gebäuden). Vom 17, August 1939. Betr.: Neufassung der DIN-Norm 4104 Raum- abshlüsje für Luftshubräume. Betr.: Anbau von Maulbeeren in Kleinsiedlungen und Kleingartenanlagen. (Merkblatt über den Anbau von Maulbeeren). Neunte Verordnung über das Verbot der Umwandlung von Wohnungen in Räume anderer Art. Vom 29. September 1939. Allgemeine baupolizeilihe Zulassung neuer Baustoffe und Bauarten. (Verzeichnis der vom 1. Mai 1939 bis 30. September 1939 ausgestellten und wiederrufenen Zulassungen). Preußen. Siebenundzwanzigste Verordnung über Wohnsiedlungs- gebiete. Vom 29. September 1939. V1. Versorgung und Fürsorge. Seseve, Verordnungen, Erlasse: Erste Verordnung zur Ergänzung der Einsaz-Familienunterstüßungsverordnung. Vom 5s. Oktober 1939.

bedingte Einfuhrverteuerung trifft Großbritannien um so härter, als gleichzeitig die Frahhtraten, die Versicherungspräamten und an- dere Spesen der Einfuhr beträchtlich gestiegen sind und die Speku- lation z. T. auch die internationalen Rohstoffpreise wesentlih in die Höhe getrieben hat. Diese Verschlechterung seiner Austausch- position seßt natürlih auch den Realwert der Auslandsguthaben Großbritanniens herab. i

Ein weiterer Nachteil der Pfundkcise liegt darin, daß sie Londons Stellung als internationaler Geldmarft und als wich- tigster freier Goldmarkt der Welt wesentlich geschwächt hat. Der Krieg und die Ansprüche, die er an die britische Wirtschaft stellen wird, lassen die Zukunft des Pfundes jeßt noch ungewisser er- scheinen, als sie es infolge des. strukturellen Mißverhältnisses zwishen Binnen- und Außenwirtshaft {hon vorher war. Die Regierung hat überdies mit ihrer Aufforderung zur Fakturierung in Fremdwährung selber das Vertrauen ins Pfund unter raben, und die Einführung der Devisenzwangswirtschaft entzieht dem Finanzgeshäft der City eine seiner wichtigsten Grundlagen, näm- lih die unbedingte Freizügigkeit der darin tätigen Kapitalien. Ebenso ist der Londoner Goldmarkt durch die Festfetzng eines amt- lichen Höchstpreises, die Beschlagnahme der privaten Goldbestände und die Devisengesebgebung vorläufig ganz erheblih eingeengt wor- den. Der Verlust dieser Märkte bedeutet niht nur einen erheb- lihen Gewinnausfall für die Londoner Diskont- und Akzepthäujer, für Makler, Reeder und Versicherungsgeschäfte, sondern vor allem auch eine neue Lüdke. auf der Aktivseite der britishen Zahlungsbilanz.

All diese Nachteile wiegen um so schwerer, als sich die dîes=- malige Pfundentwertung im Gegensaß zu der von 1931 und der folgenden Jahre nit unter einer ständigen Erweiterung, sondern im Gegenteil unter einer wesentlihen Verengung der währungs- politishen Einflußsphäre Großbritanniens vollzog. Die neue Entwicklung hat wejsentlihe Glieder des Pfundbloës zum Abfall bewogen. Für Großbritannien bedeutet diese beginnende Auf- lösung des Pfundblocks natürlih eine empfindliche Schlappe. War bishex in der Existenz des Pfundblocks eine gewisse Anerkennung der britishen Waährungs- und Wirtschaftspolitik zum Ausdruck gekommen, so verrät nun die Abfallbewegüung ein wachsendes Mißtrauen gegen den Kurs, den England steuert. Hatte bisher die Gemeinsamkeit der Währungspolitik mit vielen anderen Staaten die Handelspolitik Großbritanniens, sein internationales Finanzierungsgeschäft, seine Rolle als Weltbankier und als Ver- walter von Währungsreserven und damit den Ausgleih seiner Zahlungsbilanz wesentlich gefördert, so erleidet das Land nun auf allen diesen Gebieten Rückschläge.

Wenige Wochen akuter Kriegsgefahr und formellen Kriegs- ustandes haben also bereits genügt, um Englands finanzielle Zosition zu. ershüttern. Der Pfundsturz, die Einführung der Devisenzwangswirtschaft, der Zersall des Pfundblocks alles dies beweist klar, daß das Großbritannien, das heute ins Feld ziehen will, an weltwirtshaftliher Machtfülle mit dem von 1914 niht zu vergleichen ist, Damals stand Großbritannien im Zenith seines weltwirtschaftlichen Aufstiegs; heute hat es jenen Zenith bereits weit hinter sih. És besteht aber auch gar kéêine Aussicht, daß die neue Pfundéntwertung, ähnlih wie ihr Vorbild von 1931, diesen Abstieg verzögern oder gar aufhalten könnte. Der Kvieg wird, wenn ihn Großbritannien wirklich fortsezgen will, die Span- nungen zwischen der britischen Binnen- und Außenwirtshaft -viel- mehr so vershärfen, daß sie durch ein so typishes Hilfsmittel

liberaler Wirtschaftspolitik wie die Qa E engen noch viel weniger zu beheben sein werden als bisher.

E E A A A O E E I E D

Hauptversammlungskalender für die Woche vom 23. bis 27. Oktober 1939.

Montag, 23. Oktober. Berlin: Hartung-Jahmann A.-G., Berlin, 17 Uhr.

Frankfurl/M.: Schuhfabrik Herz A.-G., Frankfurt/Main, 11 Uhr.

Dienstag, 24. Oktober. Verlin: Spinnstofffabrik Zehlendorf A.-G., Berlin, 12 Uhr.

Berlin: Warsteinex und Herzoglih Schleswig-Holsteinishe Eisen-

werke A.-G., Berlin, 15% Uhr.

Darmstadt: Motorenfabrik Darmstadt A.-G., Darmstadt, 16 Uhr.

Dresden: Valencienne A.-G., Dresden, 12% Uhr.

| Wien: Universale-Redlich & Berger Bauaktiengesellshaft, Wien,

ao., 12 Uhr.

Mittwoch, 25. Oktober.

Leipzig: Leipziger Trikotagenfabrik A.-G., 12 Uhr. Münthen: Slavia-Läblorwerle A.-G.,, München, 11 Uhr.

Donnerstag, 26. Oktober.

Erfurt: Kraftwerk Thüringen A.-G., 11 Uhr. : Ba r eireiide Electricitäts-Werke A.-G., Haniburg, 1. U

11. Uhr. Leipzig: Fribshe-Haus A.-G., Leipzig, 17 Uhr. Linz: S et Kraftwerke A.-G., Linz a. D., ao., 1214 Uhr. Freitag, 27. Oktober. ainsberg: Thode’she Papierfabrik A.-G., Hainsberg, 12 Lie Bein Zeitex Eisengießerei u. Maschinenhau-A.-G., Zeiß, 12 Uhr. Sonnabend, 28, Oktober.

Dresden: Emil Uhlmann A.-G., 12 Uhr. Rastenburg: Zuckerfabrik Rastenburg A.-G., Rastenburg, 11 Uhr.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernot!z stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ a Ln L auf 74,00 E (am 16. Oktober auf 61,50 RAÆ) ür g