1939 / 248 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Oct 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Erfte Beilage zum Re!f8, nb Staäakkanzektex Nr. 248 vom 23. Oktober 1939, S. X

8 21

Beschaffung von Mitteln durch Aufnahme von Darlehen.

Zur Unterstüßung der staatlichen Siedlungs- und Wohnungspolitik kann die Stadtschaft mit Ge=- nehmigung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers Beleihungsmittel für Bardarlehen (F 11 Abs. 4) durch Aufnahme von Darlehen bei öffentlichen und privaten Stellen beschaffen. Vorausseßung ist, daß die Darlehen seitens des Darlehnsgläubigers als unkündbare Tilgungsdarlehen oder sonst lang- fristig gegeben werden.

/

V. Sonstige Bestimmungen. 8g 22 ;

Sonstige Geschäfte der Stadtschaft.

(1) Die Stadtschaft is berechtigt, zur Durchführung ihrer Aufgaben Betriebsdarlehen bei öffent- lihen Kassen oder bei Banken aufzunehmen.

(2) Die Stadtschaft hat verfügbares Geld nach den vom Verwaltungsrat aufzustellenden Grund- säßen vorübergehênd nußbar anzukegen. .

(3) Grundstüe darf die Stadtschaft nur erwerben, um Verluste an Hypotheken zu vermeiden oder Räume für die eigenen Bedürfnisse zu beschaffen. : i |

(4) Die Stadtschaft darf sich an solchen Unternehmungen beteiligen, die der Förderung ihrer saßungs- mäßigen Aufgaben dienen. Die Beteiligungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des- Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers.

8 23 Haushalt3yvlan und Jah-es3abschluß.

(1) Das Geschäftsjahr der Stadtschaft ist das Kalenderjahr.

(2) Spätestens sechs Wochen vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres legt der Vorstand dem Ver- waltungsrat einen den bestehenden Vorschriften entsprechenden Haushaltsplan vor. Nach der Beratung durch den Verwaltungsrat reicht der Vorstand den Haushaltsplan mit der Stellun gnahme des Verwal- tungsrats der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung ein.

(3) Spätestens sechs Monate nah Beginn des Geschäftsjahres bestellt der Vorstand mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde einen Abschlußprüfer für die Prüfung des kommenden Fahresabschlusses. Nach Ab- {luß des Geschäftsjahres stellt der Vorstand unverzüglich einen den geseßlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluß und einen Geschäftsbericht auf und läßt sie nah den bestehenden Vorschrifte { prüfen. Der Prüfungsbericht ist dem Verwaltungsrat zur Kenntnis zu bringen.

(4) Der Verwaltungsrat beschließt über die Genehmigung des Fahresabschlusses und des Geschäfts- berihts und die Entlastung des Vorstandes, Alsdann reicht der Vorstand den Fahresabschluß, den Ge- schäftsberiht und den Prüfungsbericht sowie den Beschluß des Verwaltungsrats der Aufsichtsbehörde ein.

(5) Der Jahresabschluß ist nah Genehmigung durh den Verwaltungsrat entsprechend den An- ordnungen der Aufsichtsbehörde zu veröffentlichen. Jn alle Veröffentlihungen und Vervielfältigungen des JFcahresabschlusses und des Geschäftsberichts ist das abschließende Prüfunzsergebnis aufzunehmen.

g 24 Verwendung des Reingewinns, Sicherheitsrüdla ge.

(1) Zur Deckung von Hypothekenausfällen wird eine Sicherheitsrüdcklage gebildet. Der am Fahres3- {luß sih ergebende Ueberschuß wird dieser Sicherheitsrücklage überwiesen, zur Bildung weiterer Nück- lagen verwendet oder auf neue Rechnung vorgetragen.

(2) Wenn die freien Rücklagen der Stadtschaft die Verpflichtungen ter Stadtschaft aus umlaufenden Pfandbriefen zu 5 v. H. und die sonstigen Verbindlichkeiten zu 10 v. H. deken, dürfen aus dem Reingewinn etwaige Zubußen der Mitglieder aus § 5 Abs. 2 erstattet werden.

8 25 Bestimmungen über die Haftung.

(1) Für die Verbindlichkeiten der Stadtschaft gegenüber den Jnhabern der von ihr ausgegebenen Pfandbriefe und den Gläubigern der gemäß § 21 und § 22 Abf. 1 aufgenommenen Darlehen hastet neben der Stadtschaft der Provinzialverband der Provinz Pommern als Gesamtschuldner.

(2) Für die an Stelle eigener Pfandbriefe der Stadischaften von der Preußischen Zentralstadtschaft ausgegebenen BVfandöriefe regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen der Saßung der Preußischen Zentralstadtschaft2). ;

(3) Die vom Provinzialverband gemäß Abs. 1 und 2 geleisteten Zahlungen hat die Stadtschaft an den Provinzialverband aus dem erzielten Reingewinn zu erstatten, sobald die Sicherheitsrücklage die Hälfte des in § 24 Abs. 2 festgelegten Betrages erreicht hat. Die Stadtschaft ist jedoch auf Verlangen des Provinzialverbandes auch verpflichtet, zur Erstattung der vom Provinzialverband geleisteten Zahlungen die Ersazansprüche gegen die Mitglieder der Stadtschast geltend zu machen,

VI. Verwaltung.

g 26

Organe der Stadtschaft. Organe der Stadtschaft sind:

1. der Vorstand, 2. der Verwaltungsrat. 8 27

Vorstand und Gefolgséchaft.

(1) Die Geschäfte der Stadtschaft führt der Vorstand. Er vertritt die Stadtschaft gerichtlich und außergerichtlich. : L

(2) Der Vorstand besteht aus dem Leiter der Stadtschaft und mindestens einem weiteren ordentlichen oder stellvertretenden Mitgliede. Die Vorstandsmitglieder werden aus der Zahl der Mitglieder des Vor- standes der Provinzialbank Pommern entnommen. Der Leiter der Stadtschaft wird auf der Grundlage des Vorschlags des - Verwaltungsrats durch den Reichs- und Preußish-n Wirtschaftsminister ernannt. Die übrigen Vorstandsmitglieder ernennt der Verwaltungsrat mit Einwilligung des Reichs- und Preu- ßishen Wirtschaftsministers. Die Vorstandsmitglieder werden mindestens auf 6 Fahre, l öchstens auf 12 Jahre bestellt. Der Leiter der Stadtschaft regelt die Geschäftsverteilung und Vertretung innerhalb des Vorstandes im Benehmen mit dem Vorsißer des Verwaltungsrats.

(3) Die Einrichtung von Stellen für Beamte bestimmt sich nah § 148 des Deutschen Beariten- geseßes und den hierzu etwa noch ergehenden sonstigen Vorschriften. Die Beamten der Stadtschaft, bie nicht Vorstandsmitglieder sind, werden vom Leiter der Stadtschaft ernannt, entlassen oder in den Ruhe- stand verseßt; auch die Angestellten und Arbeiter werden von ihm bestellt und entlassen. Zur .Ernennung und Entlassung von Beamten oder zu ihrer Verseßung in den Ruhestand i - die Zustimmung des Ver- waltungsrats erforderlich.

(4) Die Besoldung der Beaniten richtei sich nah einer Besoldungsordnung, die der Zustimmung des Verwaltungsrats uno der Gene migung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers bedarf.

(5) Die nach dem Deutschen Beamtengeseß dem Dienstvorgeseßten übertragenen Zuständigkeiten nimmt für die Vorstandsmitglieder die Aufsichtsbehörde wahr. Dienstvorgeseßter aller übrigen Beamten, Angestellten und Arbeiter ist der Leiter der Stadtschaft.

8 28 Zeihnungsbefugnis.

(1) Erklärungen im Namen der Stadtschaft erfolgen unter der Zeichnung „Pommersche Stadt- schaft“ und bedürfen der Unterschrift zweiec Vorstandsmitglieder oder eines Vorstandêmitgliedes und eines vom Leiter der Stadtschaft mit Zustimmung des Verivaltungs3rats bevollmächtigten Beamten oder An- gestellten. Die Unterschriften der stellvertretenden Vorstandsmitglieder stehen der Unterschrift der ordent- lichen Vorstandsmitglieder gleih. Für den laufenden Geschäftsv. rkehr kann vom Leiter eine abweichende Regelung getroffen werden. Die Zeichnungsbefugnis wird durch bankübliche Unterschriftsverzeichnisse bekanntgemacht.

(2) Urkunden, die unter dem Namen der Stadtschaft die Unterschrift von zwei zeichnungsberechtigten Beamten oder Angestellten tragen (Absaß 1 Sah 1 und 2), und mit dem Siegel oder- Stempel der Stadt- schaft versehen sind, sind für die Stadtschaft ohne Rücfsicht auf die Einhaltung sonstiger saßungsmäßiger Vorschriften rechtsvercindlich; sie sind öffentliche Urkunden. j

8 29 Zusammensetzung des Verwaltungsrats.

G (1) Vorsißer des Verwaltungsrates is der Landeshauptmann; er wird bei Verhinderung durch einen von ihm bestimmten leitenden Beamten des Provinzialverbandes vertreten. Der Vorsißer bestellt nah Anhörung des Leiters der Stadisch aft sechs weitere Mitglieder und sechs Stellvertreter auf jeweils drei Jahre; ihre Bestellung bedarf der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde.

(2) Mindestens drei Mitglieder und ihre Stellvertreter müssen Mitglieder der Stadtschaft sein. (3) Wenn bei Ablauf der Amtszeit die neuen Mitglieder noch nicht bestellt sind, führen die bisherigen Mitglieder ihr Amt bis zum Eintritt der neuen Mitglieder fort.

2) Die betreffende Stelle, § 16 Abs. 1 der Saßung der Preußischen Zentralstadtschaft, lautet: Für die ausgegebenen Pfandbriefe haftet die Zentralstadtschaft mit den in den Deckungsregistern der

(4) Für Mitglieder der Stadtschaft erlisht die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat mit dem Ver- luste der Mitgliedschaft bei der Stadtschaft 6) sorvie mit der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Mitgliedes oder der Einleitung der Zwangsversteigerung übet das beliehene Grundstü. Die Aufsichtsbehörde kann ferner Mitglieder vorzeitig abberufen, die wiederholt ohne ausreichenden Grund ihre Mitarbeit versagen oder die Verschwiegenheit nicht wahren; sie kann auch die Bestellung sämtlicher Mitglieder und ihrer Stellvertreter widerrufen, wenn dies im Jnteresse der Stadtschaft geboten erscheint.

(5) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so kann für den Rest seiner Amtszeit unter Beachtung der Absäße 1 und 2 ein neues Mitglied bestellt werden. i ;

(6) Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlih tätig; jedoch kann ihnen eine Aufwand3- entshädigung gewährt werden. Hierüber und über die Gewährung von Reisekostenvergütungen sind vom Verwaltungsrat Richtlinien aufzustellen, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürjen.

8 30 Sitzungen des Verwaltungsrats.

(1) Der Vorsißer beruft den Verwaltungsrat bei Bedarf sowie dann, wenn die Aufsichtsbehörde es verlangt oder wenn mindestens drei Mitglieder des -Verwaltungsrats oder der Vorstand die Beschluß- fassung über einen bestimmten Verhandlungsgegenstand beantfkägen. i

(2) Die Einladung muß die Tagesordnung enthalten und soll so rechtzeitig abgesandt werden, daß sie den Mitgliedern fünf Tage vor der Sißung zugegangen ist. Wenn der Vorsißer weiß, daß ein Mitglied verhindert ist oder dies rechtzeitig erfährt, hat er dessen Stellvertreter einzuladen. :

(3) Dex Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn der Vorsißer oder sein Stellvertreter und mindestens - vier Mitglieder oder Stellvertreter anwesend sind. Bei Beschlußunfähigkeit des Verwaltungsrats kann binnen zweier Wochen zur Erledigung der gleichen Tagesordnung eine neue Sißung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig ist. Hierauf ist bei der Einladung zur zweiten Sißung ausdrücklich hinzuweisen. : A

(4) Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsißer den Ausschlag. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben ihre Stimme in eigener Ver- antwortung abzugeben; sie sind an Weisungen nicht gebunden.

(5) Der Vorsißer des Verwaltungsrats kann in geeigneten Fällen einen Beschluß des Verwaltungs- rats auch im Wege der schriftlichen Umsfrage herbeiführen. Hierzu is notwendig, daß alle Mitglieder oder im Falle einer Verhinderung ihre Stellvertreter der Umfrage ausdrücklich zustimmen.

(6) An den Sißungen des Verwaltungsrats nehmen die Vorstandsmitglieder mit beratender Stimme teil.

(7) Der Vorsißer leitet die Sizungen des Verwaltungsrats. Ueber die Verhandlungen oder das Ergebnis schriftliher Rundfragen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsizer und einem der Mitglieder zu unterschreiben ist.

8 31 : Zuständigkeit des Verwaltungsrats.

Außer den im § 5 Abs. 2, § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 2, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 5, § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 2 und 4, § 27 Abs. 2, 3 und 4, § 28 Abs. 1, § 29 Abs. 6 und § 32 bezeichneten Aufgaben liegt dem Verwal- tungsrat ob:

s 1, Die Ueberwachung der gesamten Geschäftsführung und Vornahme der hierzu erforder- lichen Prüfungen, insbesondere die Ueberprüfung der Ordnung3mäßigkeit der Beleihungen, wobei erhebliche, nicht alsbald zu beseitigende Mißstände oder Schwierigkeiten unverzüglich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen sind;

2. die Beschlußfassung über den Erwerb, die Veräußerung und die hypothekarische Belastung von eigenen Grundstücen, es sei denn, daß beliehene Grundstüce zur. Vermeidung von Verlusten an Hypotheken erworben, oder daß so erworbene Grundstücke verwertet werden sollen;

3. die Beschlußfassung über die Eingehung von Beteiligungen;

4, die Beschlußfassung über eine Aenderung der Saßung, über die Auflösung der Stadtschast und über den Austritt aus dem Verbande der Preußischen Zentralstadtschaft. Beschlüsse dieser Art bedürfen der Genehmigung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers;

5, die Zustimmung zu Saßungsänderungen der Preußischen Zentralstadtschast.

8 32 Ausschuß. i Der Verwaltungsrat is befugt, für die Erledigung einzelner seiner Aufgaben aus seiner Mitte einen

Aus\chuz : u bestellen. Der Ausschuß arbeitet nah einer vom Verwaltungsrat gegebenen Geschäftsordnung und berichtet über seine Tätigkeit dem Verwaltungsrat bei dessen Versammlungen.

VII. Schlußbestimmungen. 8 33

Veröffentlichungen.

Alle Veröffentlichungen der Stadtschaft erfolgen durch den Deutschen Reichs- und Preußischen Staat3anzeiger und die Amtsblätter der Regierungen zu Stettin, Köslin und Schneidemühl. ;

8 34

Staats aufsicht.

(1) Die Aufsicht des Preußischen Staates wird unter der Oberaufsicht des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers von dem Oberpräsidenten in Stettin ausgeübt.

(2) Die Aufsichtsbehörde is befugt, alle Anordnungen zu treffen, welche erforderlich sind, um den Geschäftsbetrieb der Anstalt mit den Gêéseßen, der Satzung und den sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestimmungen im Einklang zu erhalten.

Die Aufsichtsbehörde hat insbesondere das Recht:

a) jederzeit selbst oder durch von ihr beauftragte Beamte in den Geschäftsräumen der Stadt- schast in Bücher, Rechnungen oder sonstige amtliche Schriftstücke Einsicht zu nehmen sowie die Kassenbestände und die Bestände an Wertpapieren zu prüfen,

b) jederzeit eine Bilanzprüfung anzuordnen,

c) jederzeit: zu prüfen, ob die geseßlichen Vorschriften über die Deckung der ausgegebenen Pfandbriefe gewahrt sind, i

d) die Vorlegung von Akten sowie von Berichten über einzelne Vorgänge bei der Stadtschaft zu verlangen,

e) an allen Sißungen der Stadtschaftsorgane teilzunehmen oder Beamte zu diesen Sißungen zu entsenden, auch solche Sißungen einzuberufen und die Tagesordnung für sie festzustellen,

f) Beschlüsse der Stadtschast3organe, die gegen Reichs- oder Landesgeseße, gegen die Saßung oder gegen sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestimmungen verstoßen, zu bean- standen und ihre Ausführung zu untersagen.

(3) Die durch Maßnahmen der Aufsichtsbehörde entstehenden besonderen Kosten trägt die Stadtschaft. 8 35

Auflösung. Das bei Auflösung der Stadtschaft verbleibende Vermögen fließt an den Provinzialverband der Provinz Pommern, der es mit Zustimmung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers zu gemein- nüßigen oder öffentlichen Zwedcken, die mit dem Zwedck der Stadtschaft im Einklang stehen, verwenden darf.

§ 36 Nebergangsbestimmungen.

(1) Sotveit die Darlehn3nehmer nach der bisherigen Saßung verpflichtet waren, einen Beitrag zur Sonderrülage zu zahlen, is die Stadtschaft berechtigt, diesen Beitrag als Teil des Verwaltungskosten- beitrages weiter zu erheben. /

(2) Die Mitglieder des bisherigen Vertvaltungsrats scheiden aus diesem mit Ablauf von 3 Monaten nah Fnkrafttreten dieser Saßung aus. Bis dahin ist ein Verwaltungsrat gemäß § 29 zu bilden.

(3) Bei den zur Zeit des Fnkrafttretens dieser Saßung im Amt befindlichen Vorstandsmitgliedern und Beamten bleibt das bisherige Dienstverhältnis unverändert. Leiter der Stadtschaft ist das bisherige erste Vorstandsmitglied.

8g 37 Fukrafttreten der Satzung.

Die vorstehende Saßung tritt mit Wirkung vom 1. April 1939 an die Stelle der bisherigen Saßung.

Die vom Oberpräsidenten der Provinz Pommern (Verwaltung des Provinzialverbandes) gemäß F 46 der bisherigen Saßung in Verbindung mit Artikel IT des Geseßes vom 15. Dezember 1933 (Gesey- samml, S. 477) sestgeseßte neue Fassung der Saßung der Pommerschen Stadtschaft wird hiermit genehmigt.

| (L. 8.) Verlin, den 8. September 1939. ® Das Preußische Staatsministerium. Zugleich für den Preußischen Finanzminister und den Reichsminister des Jnnern: Der Reichswirtschaf}tsminister. Im Austrag: Dr. Josten.

Stadtschaften eingetragenen Dcckungêwerten, mit dem ersaßweise zur Deckung bestimmten Geld sowie mit ihrem sonstigen Vermögen. Soweit die Deckungswerte und das Eigenvermögen der Zentralstadtschaft nicht ausreichen, haften die Stadtschaften gemeinsam mit ihren Provinzialverbänden der Preußischen Zentralstadtshaft für die im Umlauf befindlichen Pfandbriefe nah Maßgabe und in Höhe ihres Anteils am Pfandbriefumlauf als Gesamtschuldner. i

Genehmigung:

V b IV.3 Nr. 5 (En) Pr. Fi.Min, Wi 3838 31/8 RMdJ.

IV Kred, 17331/39 RWiMin.

(L. S.) Beglaubigt: Unterschrift, Büroangestellter.

Itr. 248

ZentrashandelSregifsterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats3anzeiger zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich

Ia

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Erscheint an jedem Wochentag abends. preis monatlih 1,15 Æ& einschließli 0,30 G Zeitung8gebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst- abholer bei der Anzeigenstelle 0,95 ÆK monatli. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeîgenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorkberige Ein- sendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Bezugs-

1. Handelsregister.

ür die Angaben in Í ) wird eine ewähr für die Richtigkeit seitens der Registergerichte niht übernommen.

AIzey. 37329]

Jn unser Handelsregister Abt. B wurde- heuté bei der Firma Vereinigte Brauereien G. m. b. H. in Alzey, Nr. 23, eingetragen:

Der Ne Geschäftsführer Karl Neuberg ist abberufen. Zum Geschäfts- führer 1st bestellt Karl Kargus, Proku- rist in Worms.

Alzey, den 17. Oktober 1939.

Amtsgericht. Ansbach. - [37330] HandelSsregister. Neueintragung: A 31 Hans Zwick, Heilsbronn Handel mit Getreide, Futter- u. üngemitteln, Kohlen u. Briketts). Jnhaber: Hans Zwick, Kaufmann in Heilsbronn, Pfarrgasse 26. Veränderungen:

A 2 Wilhelm Schmetßer, Welb- haufen. Die Firma lautet E Wilhelm Kraft, Siß Welbhausen.

A 16 Michael Prögel, Ansbach. Frieda Prögel, Verlagsbuchhändlers- ehefrau in Ansbach, ist Einzelprokurist.

A Thorwart «& Loeblein, Uffenheim. Die offene Handelsgesell- a ist aufgelöst. Abwickler sind der eitherige Gesellshafter Christoph Loeb- lein, Kaufmann in Nürnberg, Ranke- straße 11, und Karl Zeltner, Kaufmann in Nürnberg, Ae, 10.

A 194 C. Brügel Sohn, Ans- bach. Die Erhöhung. der Einlage eines Kommanditisten hat stattgefunden.

| Erloschen:

A 29 Karl Schnerr, Siy Rothen- burg o. d. T.

A. 23 Konrad Wagner, Sitz Lich- tenau.

Ansbach, den 16. Oktober 1939.

-Amtsgeriht Registergericht.

Arnstadt. [37332] Amtsgericht Arnstadt. Arnstadt, den 16. Oktober 1939.

N Neueintragung:

A 1128 Polte Laborierstelle Arn- ftadt, Arnstadt (Zweigniederlassung der in Magdeburg unter der Firma Polte“ betriebenen Hauptnieder-

ang). A Handelsgesellschaft seit 14. August

Gesellschafter sind: Katharina Frei- frau v. Gillern geb. Polte in Magde- burg; Freiherr Arnulf v. Gillern, Hauptmann a. D., Fabrik- und Ritter- ebe in Magdeburg; Dr. Martin

a A S Magdeburg; Hans Nathusius, Fabrikbesißer, Magde- burg; Alfred Nathusius, Fabrikbesißer, Magdeburg. Die Me ‘as tharina Freifrau v. Gillern geb. Polte ist von der Vertretung der Hesellschaft C, Die Gesellschafter Fret- a rnulf v. Gillern und Martin

athusius vertreten die Gesellshaft nur gemeinsam miteinander odex ein jeder in Rio t mit einem Prokuristen. Die Gesellschafter Hans Nathusius und Alfred Nathustus sind nur in Gemein- a mit dem Gesellschafter Freiherr

rnulf v. Gillern oder in Gemeinschaft Prokuristen vertretungs- Der Gesellschafter Arnulf

mit einem berechtigt.

- E A Gillern vertritt die Gesell-

chaft auch gemeinsam mit einem der Gesellschafter.

Prokuristen sind: Otto Gerhardt, Wilhelm Müller, Dr. Hanns Berger, Dr.-Fng. Walter Sellin, Otto Ohme Georg Vogt, Gustav Koch,

Weber, Richard Mennee, O RN Sebastian Hammerih und Ernst Bar- heine, sämtlich in Y Cet

Die Prokuristen Otto Gerhardt und Wilhelm Müller vertreten die Gesell- [Bali ein jeder von ihnen in Gemein-

aft mit dem Gesellshafter Dr. Mar- tin Nathusius oder Freiherr Arnulf v. Gillern oder in. Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen. Die Pro- kuristen Otto Gerhardt und Wilhelm Müller vertreten die Gesellshaft ein jeder von ihnen au gemeinjam mit jedem zur Gesamtvertretung berehtig- ten Gesells after. Die rokuristen Dr. Hanns Berger, Dr.-Fng. Walter Sellin, Otto Ohme und Georg Vogt vertreten die Gesellshaft jeder von

Rudolf.

ihnen in Gemeinschaft mit einem zur Gesamtvertretung berechtigten Gesell- schafter oder in Gemeinschast mit einem anderen Prokuristen. Die Prokuristen Rudolf Weber, Richard Mennecke, Dr.-Fng. Sebastian Hammerich, Ernst Barheine vertreten die Gesellschast 1n Gemeinschaft mit einem E berechtigten Gesellshafter oder. in Ge- meinschaft mit einem anderen Pro- kuristen.

Arnstadt. [37331] Umtsgericht Arnstadt. Arnstadt, den 16. Oftover 1939, Neueintragung:

A 1129 Polte Metawerk Arnftadt, Arnstadt (Zweigniederlassung der in Magdebuxg unter der Firma „Polte“ betriebenen Hauptniederlassung). Ossene Handelsgesellschaft seit 14. August 1917.

Geselljchafter sind: Katharina Frei- frau v. Gillern geb. Polte in Magde- burg; Freiherr Arnulf v. Gillern, Hauptmann a. D., Fabrik- und Ritter-

utsbesißer in Magdeburg; Dr. Martin Narhusius, Fabrikbesißer, Magdeburg; Hans Nathusius, Fabrikbesißer, Magde- burg; Alfred Nathusius, Fabrikbesißer, Magdeburg. Die Gesellshafsterin Katha- rina Freisrau v. Gillern geb. Polte ist von der Vertretung der Gesellschast ausgeschlossen. Die Gesellschafter Fret- herr Arnulf v. Gillern uwd Martin Nathusius vertreten die Gesellschaft nur gemeinsam miteinander oder ein jeder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Die Gesellschaster Hans Nathusius umd Alfred Natihusius sind nux in Gemein- schaft mit dem Gesellschafter Freiherr Arnulf v. Gillern oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertretungs- berechtigt. Der Gejellschafter Arnulf

Freiherr v. Gillern ‘vertritt. die Gesell=

schaft auch gemeinsam mit einem der Gesellschafter.

Proburisten sind: Otto Gerhardt, Wilgelm Müller, Dr. Hanns - Berger, Dr.-Fng. Walter Sellin, Otto Ohme, Georg Vogt Gustav Koch, Rudolf We- ber, Richard Mennecke, Dr.-cFng. Se- bastian Hammerich und Ernst Barheine, sämtlich in Magdeburg. ie Proku- risten Otto Gerhardt und Wilhelm Müller vertreten die Gesellschaft ein 14 von ihnen in Gemeins{ast mit em Gesellschafter Dr. Martin Na- thusius oder Freiherr: Arnulf v. Gillern oder in Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen. Die Profuristen Otto Ger- hardt und Wilhekm Müller vertreten die Gesellschaft ein jeder von ihnen auch gemeinsam mit jedem zur Gesamt- vertretung berechtigten Gesellschafter. Die Prokuristen Dr. Hanns Berger, Dr.-Fng. Walter Sellin, Otto Ren und Georg Vogt verireten die Gce\ell- schaft jeder von ihnen in Gemeinschaft mit einem zur Gesamtvertretung berech- tigten Gesellschafter oder in Gemein- haft mit einem anderen Prokuristen. Die Prokuristen Rudolf Weber, Richard Mennecke, Dr.-Fng. Sebastian Ham- merich, Ernst Barheine vertreten die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem vertretungsberechtigten Gesellschafter oder in Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen, | ;

Aue, Erzgeb. [37333] Handelsregister i Amtsgericht Aue, Sa., 17, 10. 1939. Veränderungen: H.-R. A 142 Karl Mann, Aue. Funhaber sind in Erbengemeinschast Adele Emilie verw. Mann geb. Arnold, Verwaltungssekretär Willy Friedrich Mann, Haustohter Martha Frieda Mann, Ehefrau Kamilla- Anna Har- nish- geb. Mann, sämtlih in Aue, Sa. Die Genannten führen das von dem am 2. Fuli 1937 verstorbenen Handels- mann Karl Mann in Aue betriebene Handelsgeschäft in ungeteilter Erben- gemeinschaft fort.

[37334] Bad Schmiedeberg, Bz.Halle. Bekanntmachung. Amtsgericht Bad Schmiedeberg, 11. Oktober 1939.

Jm Handelsregister A ist am 11. 10. 1939 die Firma Paul Kroehs jun., Baugeschäft, Dampfsägewerk und Holzhandlung mit dem Siy in Vad Schmiedeberg und als deren Fnhaber der Bauunternehmer Paul Kroehs jun. in Bad Schmiedeberg eingetragen worden.

O-

Anzeigenpreis für den Raum einer

fünfgespaltenen 5% mm breitenPetit-Zeile

1,10 A. Anzeigen nimmt die An-

zeigenstele an. Befristete Anzeigen

müssen 3 Tage vor dem Einrückungs-

termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Bergen b. Celle. [37335] Amtsgericht Bergen, Kr. Celle, 13, Oktober 1939. | Jn das Handelsregister A 96 ist bei der Firma H. .D. Hellberg, Her- mannsburg, als Fnhaber der Kauf- mann Hermann Hellberg in Hermanns- burg Nr. 142 eingetragen.

Berlin. [37336] Amtsgericht Berlin.

Nbt. 551. Berlin, 16. Oktober 1939. Neueintragungen:

A 107250 Curt VBergtier, Berlin (Fngenieurbüro, Berlin NW 87, Lessingstr. 31).

Fnhaber: Jngenieux Curt Bergter, Berlin.

A 107251 Güterverfehr Nichard F. Wegener Komm.-Ges.,, Verlin (Berlin - Dahlem, Rheinbabenallee Nr. 41).

Kommanditgesellschaft seit dem 16, Ok- tober 1939. Persönlih haftender Ge- sellschafter ist Kaufmann Dr. Richard Franz Wegener, Berlin. Es ist eine Kommanditistin beteiligt.

A 107 252 Jdeal-Kolbenring- Fabrik Juhaberin: Emma Ebert, Berlin (Berlin S0 36, Skaliyer Str. 101).

Fnhaberin: Witwe Emma Ebert geb. Lenicker, Berlin, Das Handelsgeschäft ist durch Umivandlung dex Jdeal- Kolbenringfabrik Atmer & Ebert, Ber- lin 564. H.-R. B 56715 des Amts- gerichts Berlin entstanden,

Veränderungen:

A 95802 Emil Huck & Co. (Han- del mit Autoreifen und Zubehör, Ber- lin NW 7, Luisenstr. 29). i

Fuhaber jevt: Witwe Wally Huck geb. Schumacher, Kauffrau, Berlin.

A 106154 ‘Anna Valke (Herings- räaucherei, Berlin - Reinickendorf - Oft, Emmentaler Str. 154).

Der Kaufmann Heinz Balke, Berlin, ist in das Geschäft als persönlich haf- tender Gesellschafter eingetreten. Offene Handelsgesellschaft seit dem 1, April

1939, Erloschen: A 90073 Alfred Hobinder, Die Firma ist erloschen.

Berlin. [37337] Amtsgericht Berlin.

Abt. 552. Berlin, 16. Oktober 1939. Neueitnttragungen:

A 107 253 Friß C. Weidener, Ver- lin (Vertretungen in der Textilbranche, Dahlem, Schwendenerstraße 17).

Inhaber: Friy Christian Weidener, Handelsvertreter, Berlin.

A 107254 Luxovit Schneider «& Co. Kommanditgesellschaft, Berlin (Verarbeitung von Bierhefe und son- stiger Hefe, C 2, Oberwallstraße 20 11).

Kommanditgesellshaft seit 4. Sep- tember 1939, Persönlich haftender Ge- sellschafter ist der Bankdirektor Carl W, Schneider, Berlin, Eine Komman- ditistin ist beteiligt. Dem Bankdirektor Dr. Bernhard Scheublein, Berlin, ist Prokura erteilt.

A 107255 Wollgesellschaft Dietrich «& Co, Kommanditgeseilschaft, Ber- lin (W 35, Lüßowstr, 46).

Kommanditgesellschaft seit 7. Oktober 1939. Persönlich haftender Gesellschafter ist der Kaufmann Otto Dietrich, Ber- lin. ne Kommanditisten sind beteiligt. Die Gesellschaft h dutrch Umwandlung der Wollgesellshaft Dietrih & Co. mit beschränkter Haftung in Berlin ent- standen (564, H.-R. B 57 088),

Veränderungen:

A 94 221 Photochemie (N 113, Stol- pische Str. 37),

Die Einzelprokura des Friy Kahn ist erloschen.

A 94589 Paul, Roggemann (Wild- und Geflügelhandlung, Berlin-Reinicken- ev e Scharnweberstraße 127).

ffene Handelsgesellschaft seit 1, Ja- nuar 1939, Der ‘Kaufmann Kurt Roggemann und die Kauffrauen Else Roggemann und Margarete Rogge- mann, sämtlich in Berlin, sind in das Geschaft als persönkih haftende Gesell- schafter eingetreten. Zur Vertretung der S ist nur der Gesell- hafter Paul Roggemann I

A 9650 Schweisßerei und Appa- ratebau Jodokus Plöger Komman- ditgesellschaft (Hermsdorf, Berliner Straße 142).

Einzelprokurist: Friy Seng, Berlin.

A 104227 alter Seiß Juter-

nationale Transporte (SW 68, Fried- xihstr. 286 1), 1

Berlin, Montag, den 23. Atober

1939

Q

JFnhaltsüberficht.

1. Handelsregister. 2. Güterrehtsregister. 3. Vereinsregister. 4. Genossenschaftsregister.

5. Musterregister. 6.

Urheberrehtseintrags-

rolle. 7. Konkurse und Vergleichssachen. 8. Verschiedenes.

O

Einzelprokurist: Herbert Ohning, Berlin.

A 107256 Theodor Zickel Damen- fonfeftion JFnhaberin Anni Zictel.

Offene Handelsgesellschaft seit 1. Juli 1939. Gesellschafter sind: Kaufmann Paul Hannemann und Ehefrau Mar- garete Hannemann geborene Kubowicz, beide in Berlin. Die Firma ist ge- ändert, sie lautet jeßt:

Theodor Zickel Damenkonfektion (Charlottenburg, Syreestr. 23),

Erloschen:

A 105612 Leuchtenbverger « Co. Nachf. Reisebuchhandlung: Nieder- lassung jeßt: Leipzig.

A 28618 Max Welsch:

Die Firma ist erloschen.

Berlin, [37338] Amtsgericht Berlin, Abt. 561. Berlin, 16, Oktober 1939. Veränderung:

B 53317 YAguatite Aktiengesell- schaft (Anfertigung von Konfektion jeglicher Art, Anfertigung von Stoffen, Futterstoffen und Leder usw.,, C 2, Spandauer Straße 37).

Durch Beshluß des Amtsgerichts Berlin vom 28. September 1939 ist der Kaufmann Bernhard August Nepker, Berlin, auf Grund des § 76 Alktien- geseß an Stelle des durch Abwesenheit behinderten Vorstands Charles Need- ham Clayton für die Dauec seiner Be- hinderung einstweilen zum Vorstand bestellt, Berlin. [37339]

Amtsgericht Berlin. Abt, 564. Berlin, 17, Oktober 1939. Veränderungen:

B 50957 Land- und See-Leichtbau- Gesellschaft mit: beschränkter Haf: tung (W 35, Großadmiral-von-Koestev- Ufer 19.

Die Prokura für Werner Bartels ist erloschen.

B 54047 Margarine-Verkaufs8- Union Gesellschaft mit beschränkter Haftung (C 2, Burgstr, 24).

Otto Bernauer und Heinrih Löß sind niht mehr Geschäftsführer. Die gleiche Eintragung wird für die Zweig- niederlassung bei den Amtsgerichten in Hamburg und Goch (Rheinland) erfol- gen, und zwar unter den gleichlauten- den Firmen der FZweigniederlassungen.

B 54856 Renuold Erzeugunisjje Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung (Herstellung und Vertrieb von Präzi- sionsketten, insbesondere von sogenann- ten Renold rFndustrie-Ketten, SW 11, Saarlandstraße 40).

Charles F. Esders ist nicht mehr Ge- häftsführer. Kausmann Werner Figula in Berlin ist zum Geschäfts- führer bestellt. Die gleihe Eintragung wird für die Zweigniederlassung bei dem Amtsgericht in Wien erfoigen, und 6 unter der Firma der Zweigntieder- nung mit dem Zusaß: Zweignieder- lassung Wien.

B 55 510 Orion Metallwarenfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haf- tuig (W 62, Kleiststr. 21).

Durch Beschluß der Gesellshafter vom 25, September 1939 ist der Gesellschafts- vertrag geändert in § 6 (Vertretung, Bestellung vdn Geschäftsführern und Prokuristen). Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, welche die Gesellschaft, jeder für sich allein, ver- treten. Zum weiteren Geschäftsführer ist bestellt: Hans Zimmermann, Rechts- anwalt, Kassel. Als nicht eingeiragen wird noch veröffentliht: Auf die ein- gereihten Urkunden wird Bezug ge- nommen.

B 56351 Kardex-System Gesell- schaft mit beschränkter Haftung (Herstellung und Vertrieb von Büro- artikeln, insbesondere von Sichikarteien N 65, Müllerstr. 1513.

Prokuriften: Avu Gerhard Niemann in Berlin und Fräulein Sophie Fischer in Berlin. Feder vertritt gemeinsam mit einem Geschäftsführer. Die gleiche Eintragung wird für die Zweignieder- lassung bei dem Amtsgericht in Stutt- gart fund Wien erfolgen, und zwar unter der gleichlautenden Firma der Zweigniederlassung in Stuttgart und Wien mit dem Busayi Zweignieder- lassung Wien.

B 57 157 Verkaufsstelle für Schrenz- und Strohpapier Geselischaft mit beschränkter Haftung (Charlotten- burg, S Pet tex G ha G :

Durch Beschluß der Gesellschafter vo 4. August 1939 ist das Stammkapital

,

um 29 000,— ÆAÆ neunundzwanziga tausend NA —- auf 50000 A fünszigtausend 1è.Æ erhöht.

B 57273 UAlvert Marx «& Co. Bauunternehmung Gesellschaft mit beshränkter Haftung (NW 21, Turm- straße N. a

Karl Wilins!i ist nicht mehr Ge- schäftsführer.

S Erloschen:

B 54319 „Ostöl“/ Ostdeutsche Oels Verwertungsgesellschaft mit be- schränkter Hastung (Stegliß, Wiesen- weg 13.

Die Gesellshaf:erversammlung vom 4, August 1939 hat die Umwandlung der Gesellshaft auf Grund des Geseßes vom 5. Juli 1934 durch Uebertragung ihres Vermögens unter Ausschluß der Liquidation auf den alleinigen Gesell- hafter, Kaufmann Paul Neuling, Berlin-Tempelhof, beschlossen. Die Firma der übertragenden Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Den Gläubi- gern der Gesellschaft steht es frei, soweit îie niht Befriedigung verlangen kön- nen, binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen.

B 51 504 Landgesellschaft Heiners- dorfer Weg Gesellschaft mit be: schränkter Haftung (W 8, Behren- straße 29).

Die Firma ist erloschen.

Bitterfeld. A [37340]

Jn unser Handelsregister A Nr. 596 ist bei der Firma Friedersdorfer Ziegelwerke, Reichelt u. Co. in Friedersdorf, heute eingetragen worden:

Die Prokura von Fräulein Ruth Reichelt “in Friedersdorf ist erloschen. Der Ehefrau Vera Reichelt geb. Kuschel ist Prokura derart erteilt, daß sie die Firma allein zu zeichnen berechtigt ist.

Bitterfeld, den 11. Oktober 1939,

Amtsgericht.

Bonn, [37341] Amtsgericht, Abt. 5b, Bonn. Fn das Handelsregister wurde ein

getragen : Neueintragungen:

H-R_A 8605 am. 4 10; 1939 die Firma Peter Dick in Bonn (Brücken- straße 48) und als Fnhaber Kaufmann Peter Dick in Bonn.

H-R. A 3606 am 10, 10, 1939 die Firma Franz Gotowicz in Bonn ¿Kölnstraße 6) und als Fnhaber Kauf=- mann Franz Gotowicz in Bonn,

Veränderungen:

H.-R. A 2857 am 28. 9, 1939 bei der Firma Kaufinann & Herz in Veuel: Die Eintragung „Die Abwicklung ist beendet, die Firma erloschen“ ist von Amts wec "in gelösht. Zugleih wurde am 10. 10° 1939 eingetragen: Die Li= quidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.

H.-R. A 3498 am 14. 10, 1939 bei der Firma Josef Krake in Bonn: Dec Ehefrau Josef Engel, Maria geb. Rech, in Bonn ist Prokura erteilt.

H-R. A 3566 am 13. 10. 1939 bei der Firma Gewerkschaft Albert in Bonn: Gegenständ des Unternehmens ist: a) Die Ausbeutung des Bergwerks Albert und anderer Bergwerke, b) die Mutung, der Erwerb und die Aus- beutung anderer Bergwerke und anderer Berawerksunternehmungen sowie die Beteiligung an solchen, c) die Her- stellung von Anlagen und der Betrieb von Unternehmungen, welche die Aus- beutung der zu a und b bezeichneten Bergwerke und die Weiterverarbeitung oder ‘Verwertung ihrer Erzeugnisse be- zwecken, ferner die Beteiligung an An- lagen und Unternehmungen der unter o erwähnten Art, d) die Benußung und Verwertung der selbstgewonnenen oder sonst erworbenen Berqwerkserzeugnisse in rohem und verfeinertem Zustand, der Handel mit derartigen Bergwerks8= erzeugnissen sowie die Beteiligung an Unternehmungen, welche eine solche Be- nußung oder Verwertung bezwecken, e) die Veranstaltung und der Betrieb von Wohlfsahrt8unternehmungen zwecks Förderung des Wohles der Arbeiter und fonstiger Angestellten der Gewerkschaft sowie die Beteiligung an derartigen Wohlfahrtsunternehmungen, f) jede Be- teiliqung an industriellen Unterneh- mungen aller Art, g) jeder Art von Handel auf Grund eines besonderen Be- \{lusses der Gewerkenversammlung. Die

Prokuva des Hans Rillckde in Bonn ist