1939 / 250 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Oct 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Erfte Beilage zum Reich3- und Staatsanzeiger Nr. 250 vom 25. Oktober 1939. S. 4

(3) Spätestens sechs Monate nah Beginn des Geschäftsjahres bestellt der Vorstand mit Zusttmmung /

der Aufsichtsbehörde einen Abschlußprüfer für die Prüfung des kommenden Jahresabschlusses.. Nach Ab- {luß des Geschäftsjahres stellt der Vorstand unverzüglich einen den geseßlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluß und einen Geschäftsbericht äuf und läßt sie nah den bestehenden Vorschriften prüfen. Der Prüfungsbericht ist dem Verwaltungsrat zur Kenntnis zu bringen.

(4) Der Verwaltungsrat beschließt über die Genehmigung des Fahresabschlusses und des Geschäfts- berichts und die Entlastung des Vorstandes. Alsdann reicht der Vorstand den Jahresabschluß, den Geschäfts- bericht und den Prüfungsbericht sowie den Beschluß des Verwaltungsrats der Aufsichtsbehörde ein.

(5) Der Jahresabschluß ist nah Genehmigung durch den Verwaltungsrat entsprechend den Anord- nungen der Aufsichtsbehörde zu veröffentlichen, Fn alle Veröffentlihungen und Vervielfältigungen des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts ist das abschließende Prüfungsergebnis aufzunehmen.

g 24.

Verwendung des Reingewinns, Rüdcklagen.

(1) Zur Deckung von Hypothekenausfällen wird eine Sicherheitsrüdcklage T gebildet. Der am Jahres- {luß sich ergebende Ueberschuß wird dieser Sicherheitsrücklage überwiesen, zur Bildung weiterer Rücklagen verwendet oder auf neue Rechnung vorgetragen. Al3 weitere Rücklagen sind insbesondere zu bilden: a) eine Sicherheitsrülage II für etwaige Ausfälle bei den Geschäften aus § 22 Abs. 2, die mindestens 10 v. H. der gemäß § 22 Abs. 2 Ziff. 2 hereingenommenen Gelder betragen muß, b) eine Rücklage zur Sicherstellung der Ruhegehaltsverpflihtungen gegenüber den Beamten.

(2) Wenn die Rücklagen der Stadtschaft gemäß Abs. 1 die Verpflichtungen der Stadtschaft aus um- laufenden Pfandbriefen zu 5 v. H. und die sonstigen Verbindlichkeiten zu 10 v. H. decken, dürfen aus dem Reingewinn etwaige Zubußen der Mitglieder aus § 5 Abs. 2 erstattet werden.

g 25.

Bestimmungen über die Haftung.

(1) Für die Verbindlichkeiten der Stadtschaft gegenüber den Fnhabern der von ihr ausgegebenen S und LE gute rve E gemäß 8 s Gg Darlehen haftet neben der Stadt- a er Provinzialverband der Provinz Mark Brandenburg als Gesamtschuldner. Weiterhi die E gemäß ge ard 1 und 2, q Sans i; E E (2) Für die an Stelle eigener Pfandbriefe der Stadtschaft von der Preußischen Zentralstadtscha ausgegebenen Pfandbriefe regelt sich die Haftung nah den Bestimmungen der Saßung der Preußisea

Zentralstadtschaft.*)

(3) Die vom Provinzialverband gemas Abs. 1 und 2 geleisteten Zahlungen hat die Stadtschaft an den Provinzialverband aus dem erzielten Reingewinn zu erstatten, sobald die Sicherheitsrüdlagen die Hälfte des in § 24 Abs. 2 festgelegten Betrages erreicht haben. Die Stadtschaft ist jedoh auf Verlangen des Provinzialverbandes auch verpflichtet, zur Erstattung der vom Provinzialverband geleisteten Zahlungen die Ersaßansprüche gegen die Mitglieder der Stadtschaft geltend zu machen.

VI. Verwaltung. § 26.

Organe der Stadtschaft. Organe der Stadtschaft sind: q A 1, der Vorstand, 2. der Verwaltungsrat. 8 27.

Vorstand und Gefolgschaft. z

(1) -Die Geschäfte der Stadtschaft führt der Vorstand. Er vertritt die ichtli

außergerichtlich. sait {uh s ritt die Stadtschaft gerichtlich und

(2) Der Vorstand besteht aus dem Leiter der Stadtschast und mindestens einem weiteren ordentlichen oder stellvertretenden Mitgliede. Der Leiter der Stadtschaft regelt die Geschäftsverteilung und Vertretung innerhalb des Vorstandes im Benehmen mit dem Vorsißer des Verwaltungsrats.

(3) Die Einrichtung von Stellen für Beamte bestimmt sih nah § 148 des Deutschen Bea mten- gesebes und den hierzu etwa noch ergehendgp sonstigen Vorschriften. Der Leiter der Anstalt und die übrigen ordentlichen und stellvertretenden Vorstandsmitglieder werden, sofern ihre Stellen Beamtenstellen sind, als Beamte aus Zeit, und zwar mindestens auf sechs, höchstens auf zwölf Jahre, in besonderen Fällen als Beamte auf Lebenszeit, sonst auf Privatdienstvertrag, angestellt. Vor der Anstellung als Beamter kann die Ableistung einer Probezeit im widerruflihen Beamtenverhältnis verlangt werden.

(4) Der Leiter der Stadtschaft wird auf der Grundlage des Vorschlags des Verwaltungsrats durch den Reichs- und Preußischen Wirtschaftsminister ernannt, entlassen und in den Ruhestand verseßt; die übrigen Vorstandsmitglieder ernennt, entläßt oder verseßt in den Ruhestand der Verwaltungsrat mit Einwilligung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers. Sonstige Beamte der Stadtschast werden vom Leiter der Stadtschaft ernannt, entlassen oder -.in den Ruhestand verseßt; auch die Angestellten und Arbeiter werden von diesem bestellt und entlassen. Zur Ernennung und Entlassung von Beamten is die Zustimmung des Verwaltung3rats erforderlich. j

(5) Die Besoldung der Beamten richtet sich nah einer Besoldungsordnung, die der Zustimmung des Verivaltungsrats und der Genehmigung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers bedarf. E (6) N e E ere R n ga E E übertragenen Zuständigkeiten

für die Vorstandsmitglieder die Aufsichtsbehörde wahr. Dienstvorgeseßter aller übrigen Angestellten und Arbeiter is der Leiter- der Stadtschaft. i E S

8 28. Zeichuung®sbefugnis.

(1) Erklärungen im Namen der Stadtschaft erfolgen unter der Zeichnung „Stadtschaft der Mark Brandenburg“ und bedürfen der Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder oder ia B ait utae und eines vom Leiter der Stadtschaft mit Zustimmung des Verwaltungsrats bevollmächtigten Beamten oder Angestellten. Die Unterschriften der stellvertretenden Vorstandsmitglieder stehen der Unterschrift E L Nen E N A S Für e laufenden Geschäftsverkehr kann vom Leiter eine ab-

ichende Regelung getroffen werden, Die Zeichnungsbefugnis wird du zanfübli hri Le aNifle A GLAA 3 gsbefug ir rch bankübliche Unterschrists- (2) Urkunden, die unter dem Namen der Stadtschaft dieUnterschrift von zwei zeichnungsberechtigten E O O n I uk s und 1 O mit dêm Siegel oder Stempel derStadtschaft rsehen sind, sind für die Sta aft ohne Rücksicht auf die Einhaltung sonstiger sazungsmäßi i rechts3verbindlich; sie sind öffentlihe Urkunden. / R § 29. Zujßammensetzung des Verwaltungsrats.

i (1) Vorsißer des Verwaltungsrats is der Landeshauptmann; er wird bei Verhinderung du einen von ihm bestimmten leitenden Beamten des Provinzialverbandes vertreten. Der Borittor berett nah Anhörung des Leiters der Stadtschaft sehs weitere Mitglieder und sechs Stellvertreter auf jeweils drei Jahre; ihre Bestellung bedarf der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde. ; B “ici 2 E N pes ihre ete müssen Mitglieder der Stadtschaft sein. (3) Wenn bei Ablauf der Amtszeit die neuen Mitgliedér noch nicht bestellt sind, führen die bi Î Res p E t A 14 neuen Mitglieder fort. E (4) Für Mitglieder der Stadtschaft erlischt die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat mit dem Verluste der Mitgliedschaft bei der Stadtschaft 6) sowie mit der Eröffnung des Konkurdverfabrens über das ad mögen des Mitgliedes oder der Einleitung der Zwangsversteigerung über das beliehene Grundstück, Die Aufsichtsbehörde kann ferner Mitglieder vorzeitig abberufen, die wiederholt ohne ausreihenden Grund ihre Mitarbeit versagen oder die Verschwiegenheit nicht wahren; sie kann auch die Bestellung sämtlicher Mi t- glieder und ihrer Stellvertreter widerrufen, wenn dies im Jnteresse der Stadtschaft geboten erscheint.

(5) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so kann für den Rest seiner Amtszeit unter Beachtung der

ag Bi 2 oes eue des “vis bestellt werden.

6) Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig; jedoch kann ihnen eine Aufwands- entshädigung gewährt werden. Hierüber und über die Gewährung von Neiserofténeratimaen int vom Verwaltungsrat Richtlinien aufzustellen, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfen.

§ 30.

Sitzungen des Verwaltungsrats.

(1) Der Vorsißer beruft den Verwaltungsrat bei Bedarf sowie dann, wenn die Aufsichtsbehörde es verlangt oder wenn mindestens drei Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Vorstand bie Beschlug, fassung über einen bestimmten Verhandlungsgegenstand beantragen. N

j (2) Die Einladung muß die Tagesordnung enthalten und soll so rechtzeitig abgesandt werden, daß sie den Mitgliedern fünf Tage vor der Sißung zugegangen is, Wenn der Vorsißer weiß, daß ein Mitglied verhindert i} oder dies rechtzeitig erfährt, hat er dessen Stellvertreter ien

: (3) Der Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn der Vorsizer oder sein Stellvertreter und mindestens vier Mitglieder oder Stellvertreter anwesend sind. Bei Beschlußunfähigkeit des Verwaltungsrats kann E L ¿'Rücicht act dée g B bee ct un e N eine neue Sißung einberufen werden,

i ht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig ist. Hi ist bei i zur e Die Detbitite eUe hinzuweisen. y iy E ) Lie Veschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsißer den Ausschlag. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben ‘ihre Stimme i t f g. : me in eigener Ver- antwortung abzugeben; sie sind an Weisungen nicht Tebuibeie / ' E O

5 16 Abs. 1 der Sazung der Preußischen Zentralstadtschaft lautet:

Für die ausgegebenen Pfandbriefe haftet die Zentralstadtschaft mit den im Deekungsregister der Stadtschaften eingetragenen Deckungswerten, mit dem ersaßweise zur Deckung bestimmten Geld sowie mit ihrem sonstigen Vermögen. Soweit die Decfungsmittel und das Eigenvermögen der Zentralstadtschaft Douteclfabtsatt fue Di 4 it Ula R S mit ihren S ERE Dor inden der Preußischen

/ uf befindlichen Pfandbri i i Dn Péanbbriefumláuf als Gesamtscoulknee, Pfandbriefe nach Maßgabe und in Höhe ihres Anteils

(5) Der Vorsißer des Verwaltungsrats kann m geeigneten Fällen einen Beschluß des Verwaltungs- rats auch im Wege der schriftlichen Umfrage herbeiführen. Hierzu ist notwendig, daß alle Mitglieder oder im Falle einer Verhinderung ihre Stellvertreter der Umfrage ausdrücklich zustimmen.

(6) An den Sizungen des Verwaltungsrats nehmen die Vorstandsmitglieder mit beratender Stimme teil.

(7) Der Vorsiper leitet die Sißungen des Verwaltungsrats. Ueber die Verhandlungen oder das Ergebnis schriftlicher Rundfragen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsizer und einem der Mit- glieder zu unterschreiben ist.

§ 31,

Zuständigkeit des Verwaltungsrats.

Außer den im § 5 Abs. 2, § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 2, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 5, § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 2 dg f § 27 Abs. 4 und 5, § 28 Abs, 1 und § 29 Ab}. 6 bereits bezeichneten Aufgaben liegt dem Verwaltungs- rat ob:

L) die Ueberwachung der gesamten Geschäftsführung und Vornahme der hierzu erforderlichen Prüfungen, insbesondere die Ueberprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Beleihungen, wobei erhebliche, nicht alsbald zu beseitigende Mißstände oder Schwierigkeiten unverzüglih der Auf-

© sihtsbehörde anzuzeigen sind;

2.) die Beschlußfassung über den Erwerb, die Veräußerung und die hypothekarische Belastung von eigenen Grundstücken, es sei denn, daß beliehene Grundstücke zur Vermeidung von Ver- lusten an Hypotheken erworben oder daß so erworbene Grundstücke vgrwertet werden sollen;

3.) die Beschlußfassung über die Eingehung von Beteiligungen;

4.) die Beschlußfassung über eine Aenderung der Saßung, über die Auflösung der Stadtschaft und über den Austritt aus dem Verbande der Preußischen Zentralstadtschast. Beschlüsse dieser Art bedürfen der Genehmigung des Reich3- und Preußischen Wirtschaftsministers; ;

5.) die Zustimmung zu Sahungsänderungen der Preußischen Zentralstadtschaft.

§ 32.

j Ausshuß.

Der Vertioaltungsrat is befugt, für die Erledigung einzelner seiner Aufgaben aus seiner Mitte einen Ausschuß oder ein einzelnes Mitglied zu bestellen. Der Ausschuß oder das Mitglied arbeitet nach einer vom Verwaltungsrat gegebenen Geschäftsordnung und berichtet über seine Tätigkeit dem Verwaltungsrat bei dessen Versammlungen. s

.

VIL Schlußbestimmungen. 8 33.

Veröffentlihungen.

Alle Veröffentlichungen der Stadtschaft erfolgen durch den Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger und die Amtsblätter der Regierungen zu Potsdam ad O Ede E

8 34,

Staatsaufsicht.

(1) Die Aufsicht des Preußischen Staates wird unter der Oberaufsicht des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers von dem Oberpräsidenten der Provinz Mark Sa d, v egan

(2) Die Aufsichtsbehörde ist befugt, alle Anordnungen zu treffen, welche erforderlich sind, um den Geschäftsbetrieb der Anstalt mit den Geseßen, der Sabung und den sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestimmungen im Einklang zu erhalten.

Die Aufsichtsbehörde hat insbesondere das Recht:

a) jederzeit selbst oder durch von ihr beauftragte Beamte in den Geschäftsräumen der Stadtschaft in Bücher, Rechnungen oder sonstige amtliche Schriftstücke Einsicht zu nehmen sowie die Kassen- bestände und die Bestände an Wertpapieren zu prüfen,

b) jederzeit eine Bilanzprüfung anzuordnen,

e) jederzeit zu prüfen, ob die geseßlichen Vorschriften über die Dedung der ausgegebenen Pfand- briefe gewahrt sind,

a) die Vorlegung von Akten sowie von Berichten über einzelne Vorgänge bei der Stadtschaft zu verlangen,

0) an allen Sißungen der Stadtschaftsorgane teilzunehmen oder Beamte zu diesen Sißungen zu entsenden, auch solche Sißungen einzuberufen und die Tagesordnung für sie festzustellen,

f) Beschlüsse der Stadtschaftsorgane, die gegen Reichs- oder Landesgeseße, gegen die Saßung oder gegen sonst in verbindlicher Weise getroffene Bestimmungen verstoßen, zu beanstanden und ihre Ausführung zu untersagen.

(3) Die durch Maßnahmen der Aufsichtsbehörde entstehenden besonderen Kosten trägt die Stadtschaft. 8 35. i

Auflösung.

Das bei Auflösung der Stadtschaft verbleibende Vermögen fließt an den Provinzialverband der Pro- vinz Mark Brandenburg, der es mit Zustimmung des Reichs- un d Preußischen Wirtschaftsministers zu ge- e aas oder öffentlichen Zwedcken, die mit dem Zweck der S tadtschaft im Einklang stehen, verwenden

arf. 8 36,

Nebergangsbestimmun gen.

(1) Soweit die Darlehnsnehmer nach der bisherigen Saßung verpflichtet waren, einen Beitrag zur Sonderrüclage zu zahlen, ist die Stadtschaft berechtigt, diesen Beitrag als Teil des Verwaltungskosten- beitrages weiter zu erheben.

(2) Die Mitglieder des bisherigen Verwaltungsrats scheiden aus diesem mit Ablauf von drei Monaten nach Jnkrafttreten dieser Saßung aus. Bis dahin is ein Verwaltungsrat gemäß F 29 zu bilden.

(3) Bei den zur Zeit des Jnkrafttretens dieser Saßung im Amt befindlichen Vorstandsmitgliedern und Beamten bleibt das bisherige Dienstverhältnis unverändert. Leiter der Stadtschaft ist das bisherige erste Vorstandsmitglied.

§ 37.

JFukrafttreten der Satzung.

Die vorstehende Saßung tritt mit Wirkung vom Tage der Veröffentlichung im Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger an die Stelle der bisherigen Saßung. As

Beschluß.

Auf Grund des Artikels 11 des Gesehes über die Erweiterung der Befugnisse der Oberpräsidenten vom 15. Dezember 1933 Geseßsamml. S. 477 in der Fassung des Aenderungsgeseßes vom 9, November 1938 Geseßsamml. S. 107 beschließe ich:

Die in der gemeinsamen Sißung des Finanz- und Prüfungsausschusses und des Ver- waltungsrats der Stadtschaft der Provinz Brandenburg am 7. Juni 1939 beschlossene Aenderung der Saßung der Stadtschaft wird gemäß § 47 Absay 4 der bisherigen Saßung hiermit genehmigt.

Berlin, den 21, Juni 1939,

Der Oberpräsident der e, Brandenburg (Verwaltung des Provinzialverbandes). Jn Vertretung: von Arnim, Landeshauptmann. Zu II 1574,

Die vom Verwaltungsrat der Stadtschaft der Provinz Bran denburg am 7. Juni 1939 beschlossene und vom Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg (Verwaltung des Provinzialverbandes) auf Grund der Geseße vom 15, Dezember 1933 (Geseysamml, S. 477) und vom 9. November 1938 (Geseßsamml. S. 107) genehmigte neue Fassung der Saßung der Stadtschaft wird hiermit genehmigt.

(L. 8.)

Berlin, den 8. September 1939,

Das Preußische Staatsministerium Zugleich für den Finanzminister und den Minister des Fnnern. Der Wirtschaftsminister.

m Austrag:

r. Josten.

(L. 3.)

Beglaubigt: | Albrecht, Büroangestellter.

Genehmigung

V b IV., 7 Nr. 1 (En) FiMi,

Wi 383/26./8 Mi. d. J.

IV Kred. 16914/39

Berlin, den 14, September 1939,

Der Oberpräsident der Provinz Mark Brandenburg. Jn Vertretung: Steinbeck. O.P. I—5—C, 842/39,

Die vorstehende Saßung der Stadtschaft der Mark Brandenburg wird hiermit gemäß §. 50 der Saßung der Stadtschaft der Provinz Brandenburg vom 1, März 1920/4, April 1921 in der durch die Aenderungen vom “12, Februar/12. Mai 1924, 16, März/7. Juli 1926, 5, März 1927/16, März 1929, 6, März/23. Mai 1929, 8. März 1932/6, Februar 1933 genehmigten Fassung mit Sazungsnachtrag vom 26, Oktober/12, November 1928 (Ausschüttung der Teilungsmasse) veröffentlicht. Die Stadtschaft der Provinz Brandenburg führt jeßt den Namen Stadtschaft der Mark Brandenburg.

Berlin, den 29, September 1939,

Stadtschaft der Mark Brandenburg. Der Vorstand.

Dr. von Stein, Dr. Goeze.

Ir. 250

SentralhandeslSregisterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger | zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich

E T S R A As

g Erscheint an

eitungsgebühr, Alle

jedem Wochentag abends. Bezugs- reis monatlih 1,15. Æ einsließlich 0,30 D aber ohne Bestellgeld; für Selbst- abholer bei der Anzeigenstelle ] Postanstalten nehmen Bestellungen an, In Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein- sendung des Betrages einschließli des Portos abgegeben.

0,95 K monatli.

l. Handelsregisier.

Ee die Angaben in ( ) wird eine ewähr für die Richtigkeit seitens der Registergerichte niht übernommen.

[37523]

Augsburg. Handelsregister Amtsgericht Augsburg, 19. Oftober 1939. L, Neueintraguüungen:

Au. A 1031, 11. 10,: „Autobetrieb Adol Wörle“‘, Siy Augsburg (Autovermietung, Güternah- und Fern- verkehr, ferner Omnibusbetrieb, Gneise- naustr. 14). Geschäftsinhaber: Woörle, Adolf, Autogeschäftsinhaver, Augsburg.

Au. A 1032, 11, 10.: „Autobetrieb Josef Wörle“/, Siß Augsburg (Autovermietung, Güterfern- und Nah- verkehr, Gneisenaustr. 14). Geschäfts- inhaber: Wörle, osef, Autoge\chäfts- inhaber, Augsburg.

IT, Veränderungen :

La B 2, 10. 10.: „Schloßbrauerei Kaltenberg Gesellschaft mit be- schränkter Haftung“, Siy Kalten- berg: Die Gesellshafsterversammlung

. vom 30. September 1939 hat Aende-

rung des § 9 des Gesellshaftsvertrages beschlossen. Die Geschäftsführer wer- den von der Gesellschafterversammlung bestellt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist jeder von ihnen allein zeihnungsberechtigt. Zum weiteren Geschäftsführer ist Hans Adam Spay, Oberregievungsrat in München, bestellt.

Au. A 562, 10. 10.: „Kitt- Farben- Lack- und Firnis-Fabrik Fickler & Seiler Augsburg“, n Augsvurg (Junere Uferstr. 1/5): Prokura Paul Ebeclein, Augsburg, erloschen.

Au. A 25, 13. 10.: „Adolf Glogger Fahrzeugfabrik“/, Sig Augsburg (Bau von Fahrzeugen aller Art, Fabri- kation von Handseilwinden, Motorseil- winden und Schmiedeteilen, F. 138/139): Nunmehrige Geschäftsinhabe- rin: Glogger, Marie geborene Gleich Fabrikantenwitwe, Augsburg. ; tis .IIT, Erloschen:

Au A 993 „Max Heuniug i. L.“‘, Siß Augsburg. Die Abwicklung ist beendigt. (Eingetr. 18. 10. 1939.)

Bad Harzburg. [37524] Handelsregister Amtsgericht Bad Harzburg, am 18. Oktober 1939,

Veränderung: B 78 Unterharzer Verg- u. Hüttenwerke EmvH., Oker. Bergassessor a. D. Kurt Eich- meyer ist niht mehr stellvertretender Geschäftsführer.

Veränderung: A4 364 Vrunnen- gesellschaft Juliushall Hartwig A. O. Schulß «& Co., Vad Harzburg: Der Kommanditistin Frau Eva-Marga- rete Schuly geb. Reckleben in Bad Harzburg ist Prokura erteilt.

Bergreichenstein, [37525] Handelsregister Amtsgericht Bergreichenstein. Neueintragungen:

Den 18. September 1939. Neuern A 32 Neuerner Wäsche- fabrik Gottfried Normaun (Herren- wäsche), Neuern. Fnhaber: Theodor Gottfried Hellmut Normann, Wäsche-

fabrikbesiver in Neuern. Den 14. September 1939. Haxtmaniy A 10 Maschineuhand- lung Ascherl u. Prinz, Hartmanihz. Offene Handelsgesellschalt seit 1, März

1939, Gesellschafter sind Max Ascherl,

Maschinenhändler in Hartmaniß, und Franz Prinz, Maschinenschlosser in Alt- langendorf; Vertretungsrecht gemein- schaftlich. Veränderungen: Den 11, September 1939.

Neuern A 1 Stahlhütte und Stahl- geräte Fabrik Bernt, Neuern. Die Deutshe Allgemeine Treuhandgesell- {haft in Nürnberg is als kommissa- rischer Leiter für den Betrieb der Firma bestellt, i

Böhm. Leipa. [37531] Aenderungen bei einer bereits eingetragenen Firma:

Fivm. 4356/39 A VIIt 1755, Jm Re- er wurde bei der Firma „„Filz- abriken M. Lauermann Co.“ mit dem Siye in Schluckenau nah- stehende Aendecung eingetragen:

Gelöscht werden die persönlih haf- tenden Gesellschafter Margit Lauermann

und Dr. Maximilian Maresch inserge Austrittes. Eingetreten als pers. hasf- tendex Gesellshafter der frühere Kom- manditist Rudolf Prinz zu Hohenlohe- Langenburg. Prokurist: Emil Richter, Kicisihann in Schluckenau, Vertretungs-

befugt: Rudolf Prinz zu Hohenlohe- | g

Langenburg allein. Böhm. Leipa, den 20. Oftober 1939. Das Amtsgericht,

Bremen, [37716] (Nr. 87.) Handelsregifter Amtsgericht Bremen. Bremen, den 18, Oktober 1939, Neueintragung:

A 2379 B, Suhr «& Co., Bremen (Salzgroßhandlung, Geeren 34). _ Kom- manditgesellshaft seit dem 18. Oktober 1939 unter Beteiligung einer Komman- ditistin, infolge Umwandlung der Firma B. Suhr & Co. Gesellschast mit be- schränkter Haftung in Bremen auf Grund des Geseßes vom 5. Fuli 1934 und der Durchsührungsverordnungen. Persönlih haftender Gesellschafter ist der Kaufmann Wilhelm Drygala in Bremen. Von Amts wegen.

Veränderungen:

B 87 Focke-Wulf Flugzeugbau Ge- selischast mit beshräunkter Haftung, Bremen (Flughafen). Durch Beschluß derx ordentlichen Gesellschafterversamm- lung vom 20, September 1939 is der 8 18 des Gesellschaftsvertrages geändert. (Bestellung der Prokuristen). Durch Beschluß der außerordentlihen Gesell- schafterversammlung vom 20. September 1939 ist das Stammkapital von 2 500 000 A um 5500000 A auf 8 000 000 N.Æ erhöht worden. Als nicht eingetragen wird veröffentliht: Die Kapitalerhöhung is zum Teilbetrage von -3 000 000 [A dadurch durchgeführt, daß die Luftfahrtkontor Gesellschaft mit beshränktex Haftung in Berlin eine Stammeinlage von 3 000 000 l. mit der Maßgabe übernommen hat, daß sie in Anrechnung auf die von ihr über- nommene Stammeinlage aus einer ihr gegen die Focke-Wulf Flugzeugbau Ge- sellschaft mit beschränkter Hastung zu- stehenden Forderung einen Teilbetrag von 3 000 000 2.4 mit Wert 20. Sep- tember 1939 in die Gesellschaft einbringt und diesen zum vollen Nennbetrage auf die übernommene Stammeinlage ver- rechnet, . Die gleiche Eintragung wird beim Amtsgericht Berlin für die Zweig- niederlassung in Firma Focke-Wulf Flugzeugbau Gesellshaft mit beschränk- tex Haftung Zweigniederlassung Berlin erfolgen.

A 1969 Nöhlig «& Co., Bremen (Knochenhauerstr. 16/17). An Heinz Pevestorf, Berlin-Charlottenburg, und Erich Carl Knees, Berlin-Schöneberg, ist Gesamtprokura erteilt, und zwar unter Beschränkung auf den Betrieb der Zweigniederlassung in Berlin. Beide vertretey die Firma E L T Als nicht eingêtragen wird verössent- liht: Die gleihe Eintragung wird für die ge niederlassung in Firma Röhlig & Co, Zweigniederlassung Berlin bei dem Amtsgericht Berlin erfolgen.

S 1177 I1 V. Suhr «& Co. Gesell- schaft mit beschränkter Haftung, Bremen (Geexen 34). - Der Geschäfts- R Diedrich Heinrih Friedrih Wil- helm Erdmann ist am 5. Februar 1939 estorben. Der Kaufmann F löschen

rygala in Bremen ist unter Erlöschen seinex Prokura zum S poli eni be- stellt. Die Gesellshafterversjammlung vom 30, Mai 1939 hat gemäß Geseß vom 5. Juli 1934 und den Durch- R Lo LNE die Errichtung einer Kommanditgesellschaft unter der Firma B. Suhr & Co. mit dem Siye in Bremen und zugleih die Umwand- lung der Gesells aft mit beschränkter Haftung c die neu errihtete Koms- manditgesellschaft beschlossen. Diese Ein- tragungen werden gelö[cht, Als nicht eingetragen wird gat Vi Den Gläubigern der Gesell]chaft, die binnen - sechs Monaten nah der Be- kanntmachung der Eintragung des Ums- wandlungsbe[chlusses in das Handels- register zu elan Zwecke melden, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

M 462 11 Georg Menge, Bremen (Geeren 44/46), as Geschäft ist an den Kaufmann Alois Gustav Lorenz Menge in Bremen veräußert. Die Haf- tung des Erwerbers für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlich- leiten des, früheren Juhabers ist aus- ges{lossen. é ca h es

Berlin, Mittwoch, den_ 25. Ntober

O0 Anzeigenpreis für den Raum einer

fünfgespaltenen 55mm breiten Petit-Zeile

1,10 M. Anzeigen nimmt die An-

zeigenstelle an. Befristete Anzeigen

müssen 3 Tage vor dem Einrückungs-

termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Erloschen:

B 14 Compañia Vinicola Española Gesellschast mit beschränkter Haf- tung in Abwictklung, Bremen. Die Abwicklung und das Amt des Abwicklers sind beendet. Die Gesellshaft wird elöscht. ;

V 198 II Johanu Jul. Vogelsang, Bremen. Die Firma ist erloschen.

B 1774 11 Bremer Möbelfabrik August Soost, Bremen. Die Firma ist erloschen. Burgsteinfurt. [37532]

Handelsregister Amtsgericht BVurgfteiufurt.

Burgsteinfurt, den 13. Oktober 1939.

H.-N, A 630 Firma SHeinrich A. Beike in Emsdetten ist in Firma Heinrich Beike, Groß- und Klein- handlung für Tabakwaren in Ems- detten geändert. JFnhaber ist der Kauf- mann Heinrih Beike zu Emsdetten, Kirchstraße 18. Deggendorf, [37533]

Handelsregister Amtsgericht Deggendorf.

Deggendorf, den 17, Oktober 1939.

eränderung:

A Regen 12 Theresfienthaler Kry- stallglasfabrik M. v. Poschinger, Theresienthal. Prokurist: Anton Schink, Direktor in Theresienthal.

Dessau. [37534] Handelsregister Amtsgericht Dessau. Neueintragung:

A 2521 Frieda Neumann in Dessau. «Fnh. Witwe e Neumann geb. Kurzrock in Dessau (Albrechtstraße 96, Sa Eingetr. 5, Okt. 1939.

öschungen:

A 2341 Erich Helmich, früher Dessau. Sig der Firma nah Berlin verlegt.

A 2290 Frit Herz in Jésniß. Firma erloschen.

Veränderungen:

B 307 Maschinenbau und Metall- tuchfabrik Aktiengesellscha#| vorm, Gottl. Heerbrandt in Raguhn. Han- delsfammerpräsident Johannes Müller in Oschersleben a, B. ist gemäß § 90 Abs, 2 Akt.-Ges, am 11. Sept. 1939 auf ein Fahr zum Vorstandsmitglied und Vorsiver des Vorstandes bestellt. Ein- getr. 9, Oft, 1939, Dülken, [37535] Handelsregi ff

Amtsgericht D: Dülken, den 4, Okto. 339, Veränderungeüi :

H.-R. B 184. Dié Firma Flachsröste „„Niederrhein““, Gejellschaft mit be: schränkter Haftung zu Boisheim ist durch Uebertragung ihres gesamten Ver- mögens auf die neu errichtete Komman- ditgesellschaft in die Kommanditgesell- [hall unter der Firma Flachsdröfte

iederrhein Wiener « Co. mit dem Sih in Boisheim umgewandelt worden, Persönlih haftender Gesellschafter il Otto Wiener, Kaufmann du Düsseldorf, Hünefeldstr. 4. Die Gesellschaft beginnt mit dem 30. 9. 1939, Es sind zwei Kom- manditisten vorhanden.

Eger, - {37726]

Handelsregister T RET ie Eger.

Abt. 8. Eger, den 2. Oktober 1939. Veränderungen :

H.-R. B 111 174 „Haas u. Czjzek A. G., Siy SchlaggenwalDd.

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 28, Juni 1939 wurde die Saßzung dem LAMRE Aktiengesey an- gepaßt und neu gefaßt. Firmaäwortlaut nunmehr: „Haas u. Czjzek Aktien- gesellschaft“.

Gegenstand des Unternehmèns: 1. Ge- genstand des Unternehmens ist die E werbsmäßige und fabriksmäßige Er- Puguns von - keramishen Produkten, insbesondere von Porzellan- und Por- S aller Erzeugnisse, welche iesem Erzeugungsgweig als Neben- behelfe dienen, ags der Handel mit diesen Far en; 2. die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreihung des Ge- C notwendig oder O erscheinen, insbesondere zum Erwer und zur Veräußerung von Grundstücken, ur Errichtung und zum Betrieb von Fweigniederlasjungen im Ju- und Aus- ande, zur - Beteiligung an anderen Üntenclrakau : gleiher oder ver- wanòdtex „Art sowie, m Abschluß. von

JFnteressengemei rträgen;::,

T O

1939

Jnhaltisübersicht.

1. Handelsregister. 2. Güterrehtsregister.

3. Vereinsregister. 4. Genossenschaftsregister.

5. Musterregister. 6. Urheberrechtseintragö»

rolle. 7. Konkurse und Vergleichäsachen. 8. Verschiedenes.

Zum Vorstand ist bestellt: Roman von Czjzek, Direktor in Schlaggenwald,

Die Gesellschaft wird, sofern der Vor- stand aus einèc Person besteht, dur diese gemeinschaftilich mit einem Pro- kuristen, sofern er aus mehreren Per- sonen besteht, durch zwei Vorstandsmit- glieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Proturisten oder aber auch gemeinshaftlich dur zwei Prokuristen vertreten und ge- zeichnet.

Gelöscht werden die Mitglieder des bisherigen Verwaltungsrates, und zwar: 1, Frau Olga Haas Hasenfels, Herr- shaftsbesißerin in Schloß Mostau, 2. Herr Georg Haas Hasenfels, Herr- shaftsbesißec in Vötiau bei Znaim, 3. Herr Felix Czjzek, Fabrikant in Wien, 4, Herx Dr. Adolf Pöpperl in Elbogen bei Karlsbad.

Erloschen is die Kollektivprokura des Roman Czjzek in Schlaggentwwald,

Dem Herrn Rudolf Schubert, Be- amten in Schlaggenwald, wurde die Prokura erteilt. Derselbe ist berechtigt, die Firma gemeinschafstlich mit dem Vorstande oder einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen zu vertreten und zu zeichnen.

Als nicht eingetragen wird noch ver- öffentlicht:

Die Berufung dex Hauptversammlung und die sonstigen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den Deut- hen Reichsanzeiger.

Den Aufsichtsrat bilden: 1. Frau Olga Baronin Haas von Hasenfels, Herrschaftsbesißerin in Schloß Mostau, Post Nebanit, 2. Herr Dr. jur. Anton Graf -Attems, Rechtsanwalt in Baden bei Wien, als Vorsiger; 3, Herr «Fosef Blaschka, Direktor in Burg Vöttau, Post Schiltern bei Znaim, Gau Niederdonau, 4. Herr Dr. jur. Eugen von Richter, Rechtsanwalt in Preßburg, 5. Herr Dr. jux. Adolf Pöpperl in Vivodea bei Karlsbad, als Vorsiterstellvertreter.

Kerpen, Bz. Köln. [37553] Amtsgericht Kerpen (Bz. Köln), den 7, Oktober 1939, Veränderuugen :

H-R. A 14 H. Rüsenberg, Vau- unternehmung in Horrem.

Dem Bauführer Reiner Ruland aus Gymnich und der Buchhalterin Gertrud Martin aus Horvem ijt Prokura erteilt, Beide können die Firma nur gemein- schaftlih vertreten.

Königsberg (Pr). [37554] Handelsregister Amtsgericht Königsberg (Pr). Beränderuugen:

A 131 am 13, Oktober 1939: Breunu- \stoff-Vertrieb Newger & Co. Dem Hans Mogkau in Königsberg (Px) ist Einzelprokura erteilt. -Dem Erich Braun in Königsberg (Pr) is derart Gesamtprokura erteilt, daß er in Ge- meinschaft mit dem Gesamtprokuristen Hellmuth Sprenger zur Vertretung be- fugt ist.

A 1183 am 13. Oktober 1939: Schwanen Apotheke und Drogerie Apotheker Ernst Burau. ck

Die Firma lautet forbdan: Schwa- nenapotheke, Junhaber Arthur Krie- ger. Jeßiger Geschäftsinhabex: Apo- theker Arthux Krieger, Königsberg (Pr). Der Apotheker Arthur Krieger hat die Apotheke durxch Pachtvertrag vom 8. 2. 1939/15, 1939 über- nommen.

A 401 am 17. Oktober 1939: Heldt «& Wien Juh. Karl Fiege.

Dem Kaufmann Paul Kortmann in Königsberg (Pr) ist Prokura erteilt.

A 1616 am 17. Oktober 1939: Lie- bisch « Co.

Der s S Kurt LRNS n aus der Firma ausgeschieden. rnst Gorgas führt das Geschäft als Einzel- firma unter der bisherigen Firma Lie- bisch & Co. weiter.

Erloschen:

Am 183. Oktober 1939; A 616 Nathan Prinz.

Am. 17, Oktober 1939: A 1067 Else Ludwig Hutfabrikation & Unm- þresserei.

Krems. [37555] Haudelsregister Amwisgericht Krems (Donau). Abt. 5. Krems, 83. Oktobex 1939,

: Neueintragunug:

H.-R. A 2/1922 Schremser Granit- werfe. Köhler u. Co. (fahvikmäßiger

O

Betrieb von Steinbrüchen, Handel- mit Stein- und Zementwaren) in Schrems8. Offene Handelsge/ellschaft seit 14, November 1938. Gesellschafter: Heinrih Köhler sen., Baumeister, und Heinrich Köhlec jun.,, Bauingenieur, beide in Berlin,

Labes, L LBODO Amtsgericht Labes.

H.-R, B Il 5. An Stelle des ver- storbenen Landwirts und Rittmeisters a. D. Karl von Kaytler ist dessen Witwe, Hertha geb. von Gujstedt in Roggow-B,, Geschäftsführer der Vrenuereise betricvs-Gesellschafi m, b.. H. in Roggow-B. Eingetragen am 14. Of- A E O E Leitmeritz. [37775] Amtsgericht Leitmeris, 11. Juli 1989.

Einzutragen in das Hanuoelsregijler Abt. B für Tepliy-Schönau:

8 H.-R. B 9 Norddeutscher Ceureits Verband, Gesellschaft mit veschräuk- ter Haftung, Verkaufsfielie Lepliz- Schónau, Siy Teplii-Shöuau.

Gegenstand des Unternehmens: För- derung und Regelung des Abdjazes der Gesellichafier an Zement und zement- ähnlien Bindemitteln im Sinne der Bundesratsverordnung vom 29, Juni 1916.

Grund- oder Stammkapital: 475 630 R. i

Vorstand: Direftor Alfred Kathmanu,' Berlin. Kaufmann Otto Kühne 1n Berlin, Kaufmann Gustav Kijjau in Berlin, stellvertretende Geschäftsführer.

Protura: Proturisten: Otto Prevor, Josef Bärtl, Eduard Beutel, Lepliß- Schönau. Die Proïura ist auf die Zweigniederlassung Tepliz-Schönau be» \chränft, zur Vertretung der Zweig- niederlassung sind jeweils uur zwei der Prokturijten gemeinjam berechtigt. |

Rechtsverhältnisse: Gejellzchast mit beshränkter Hastung. Der Gejelichasts- vertrag ist am 182. Dezember 1916, 29. Januar 1917, 20./21. Februar 1917 äbgeMlosen i

Durch Gesellschafterbeshluß vom 20. Juni 1917 ist näch Zu halt der Niederschrift geändert die Bestimmung dexr Sabßung über die Veriretung der Geselischaft 6). Danacz wird die Ge- sellshaft verireten, wenn mehrere Ges \häftsjührer vorhanden jind, dur mins- desteus zwei Geschäftsführer oder Lurch einen Geichäftsführex in Gemeinschast mit einem Prokuristen.

Nach dem Beschluß vom 20. Fauni 1917 sind auch zwei Prokuristen die Gejell- haft zu verireten berechtigt.

Duxch Beschluß vom 12. Dezember 1919 find dexr Gesellshafisvertrag und der zu seinem Bestandteil gemachte Kommissionsvertrag threm ganzen Ums- fang nah neu gefaßt. und insbejonvere geändert:

a) Der Gesellschaftsvertrag hinsichtlich L 5 (Bestellung der Geschäftsführer), L 7 (Aufgaben dex Geschäftsführung), 8 8 (Beirat), § 9 (Zujammensezung des Aufsichtsrats), § 11 (Aufgaben des Aufsichtsrats), § 12 (Einberufung des Aufsichtsrats), § 13 (Abstimmung des Aufsichtsrats), § 14 (Beschlüsse des Auf- sichtsrats), § 16 (Abstimmung in der Gesellschastsversammlung), § 23 (Tra- ung von Tantiemen- ujw. Steuern und Stempelabgaben).

b) Der Kommissionsvertrag hinsicht- lich der Nummern 1, 3, 6, 9, 10, 11, 12, 13, 16, 17 und 21.

Durch Beschluß vom 24. November 1920 ist der Gesellshaftsvertrag (Kom- missionsvertrag) abgeändert hinsichtlich der Nummern 8 und 19 des Kommis- sionsvertrages (Ordnungs- und Ver- trags\trafen).

Durch Beschluß vom 30. Juni 1922 ist der Ges etrag (Kommissions- vertvag) abgeändert hinsihtlih der Nr. 16 des O e S (Abs rechnung der Gesellshaft mit Gesell- shaftern über Zementlieferungen).

Durch Beschluß vom 27. Noveutber/ 1. Dezember 1925 ist der Gesellschafts- vertrag hinsihtliÞh der §8 12, 17 des Gesellschaftsvertrages, § 5 der Anlage jun Gesellschaftsvertrag und bezüglich

s Kommissionsvertrages, ferner be- züglih der Dauer der Gesellshaft und auch sonst geändert und nah Maßgabe der Verhandlung vom 27. November 1925 völlig neu gefaßt.

Der esellshastsvertrag ist abge- S4 hinter § 16 ist ein § 16a eîn- gefügt.

Der Ce Ba aner erog ist geändext:

a) Durch Beschluß vom 22. Fuli 1981