1939 / 251 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Oct 1939 18:00:01 GMT) scan diff

L L T E I E M E y ree L d

.Besih sind.

Reichs- und Staatsanzetger Nr. 251 vom 26 Oktober 1939,

Bekanntmachung. Betr. Verbot einer ausländischen Druefschrift.

Jm Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks- aufflarung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Ver- ordnung des Reichspräsidenten zum Schuße von Volk und Staat vom 28.- Februar 1933 bis auf weiteres im JFnlande die Verbreitung der Schrift

,-1789 Das Erwachen der Völker“ von Professor N Albert Bayet, Verlag „Voix Européennes“, Paris, verboten.

Berlin, den 23. Oktober 1939.

Der Reichsführer h und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Fnnern.

J. A.: Müller.

Bekanntmachung

der Hauptverwaltung der Reichskreditkassen, Lodsch, über die Anbietung ausländischer Werte in dem beseßten ehemals polnischen Gebiet (ohne Ostoberschlesien).

1. Auf Grund der am 14. Oktober 1939 in Kraft ge- tretenen Devisenordnung für das beseßte ehemals polnische Gebiet (ohne Ostoberschlesien) vom 7. Oktober 1939 fordern wir die im befetzten Gebiet ansässigen Fnländer (natürliche und juristishe Personen) auf, folgende Werte einer Reichs- kreditkasse unmittelbar oder durch Vermittlung eines von uns hierzu ermächtigten Geldinstituts (Devisenbank) anzubieten und auf Verlangen zu verkaufen und zu übertragen:

bis zum 31. Oktober 1939

ausländische (d. h. nicht auf Reichsmark oder Zloty lau- tende) Zahlungsmittel,

auf inländishe Währung lautende und im Auslande zahlbare Scheckls und Wechsel (gezogene Wechsel sowie Solawech]sel),

Gold,

ausländische Wertpapiere;

bis zum 39. November 1939

Forderungen in ausländischer Währung,

Forderungen in inländischer Währung gegen Ausländer (Forderungen, die auf Reichsmark oder Zloty lauten, gegen Personen, die im Gebiet des Deutschen Reiches [ausgenommen das Protektorat Böhmen und Mähren] oder im Gebiet von Ostoberschlesien ansässig sind, unterliegen n i ch t der Anbietungs- und Ablieferungs- pflicht).

Als ausländische Zahlungsmittel gelten unter anderem ausländische Münzen und Noten sowie auf ausländische Währung lautende Auszahlungen, Wechsel und Schecks auf das Ausland.

Als Gold gelten außer Kraft geseßte oder niht mehr fursfähige Goldmünzen, Feingold und legiertes Gold als Roh- und Halbmaterial; dagegen nicht fertige Erzeugnisse aus Gold.

Der Ankauf erfolgt nach Maßgabe unserer jeweils gel- tenden - Ankaufsbestimmungen, die grundsäßlih mit den An- kaufsbestimmungen der Deutschen Reichsbank übereinstimmen.

2. Werte, die bis zum 31. Oktober 1939 abgeliefert wer- den, genießen eine Sonderbehandlung, die der in dem Um- tauschverhältnis von 1 Zloty = 50 Rpf. liegenden Ueber- bewertung des Zloty Rechnung trägt. Die Abrechnung für bis zum 31. Oktober 1939 abgelieferte ausländische Zahlungs- mittel und Forderungen in ausländisher Währung, soweit ein Ankauf zur Zeit möglich is, sowie von Gold erfolgt zu Kursen, die von uns veröffentlicht werden.

3. Ausländische Wertpapiere fallen nur dann unter die Sonderbehandlung, wenn sie durxh Vermittlung einer von uns ermächtigten Bank so rechtzeitig im Auslande verkauft . werden, daß der Erlös in frei verfügbaren Devisen bis zum 31. Oktober 1939 an uns abgeliefert ist.

4. Als bis zum 31. Oktober 1939 abgeliefert gelten nur solche angebotenen Werte, die bis zu diesem Termin von uns fest angekauft worden sind. Forderungen in ausländischer Währung müssen fällig und für uns jederzeit frei verfügbar Er Sie “müssen so rechtzeitig bei den von uns zu benennen-

en ausländischen Korrespondenten Oa werden, daß die Gutschriftsaufgaben bis zum 31. Oktober 1939 in unserem

5. Die in früheren Anordnungen festgeseßten Anbietungs- fristen gelten als bis zum 31. Oktober 1939, für Forderungen bis zum 30. November 1939 verlängert.

Lod\sch, den 17, Oktober 1939.

Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. Dr. Schaefer. Wilz.

Bekanntmachung.

Am 1. November 1939 wird in Zichenau eine von der v ver in Allenstein abhängige Reichsbanknebenstelle errichtet.

Berlin, den 25. Oktober 1939. Reichs8bankdirektorium.

Irichtamtliches. __ Deutsches Neich.

Nummer 43 des Ministerialblatts des Reihs- und Preußischen Ministeriums des JFnnern vom 25. Oktober 1939 hat folgenden R bea Allgemeine Verwaltung. RdErl. 16. 10. 39,

ahlg. d. Dienstbezüge an d. in d. beseßt. S d. pelt ein- gejevr, Beamten usw. RdErl. 16. 10. 39, Ruhegehaltfähige

ienstzeit Vorwegfeststellg. —, Unterbrechg. d. Gewä E v. Waisengeld. RdErl. 17. 10. 39, Facharbeitermangel. RdErl, 17. 10. 39, Gemeindeverzeichn. d. bish. poln. Staates. RdErl. 19. 10. 39, Kosten d, Kreis- u. Stadtverw.-Gerichte. Kom - munalverbände. RdErl. 16. 10. 39, Förderg. d. Schafhaltg. RdErl. 17. 10. 39, Bürgersteuer d. Frauenhilfsdienstmädel. RdErl. 17. 10. 39, N rgeritener; Rechtsmittelverfahren. RdErl. 18. 10. 39, Gebührenpflicht f. Fer an Reichsstraßen, Mae L u. IT. Ordn. RdErl. 20. 10. 39, Zeitweise Räumg. einzelner Gemeinden im Westen- d. Reihs. RdErl, 20, 10. 39; Finanzstatistik d. Gemeinden (GV.) im RY. 1939. Entsch. 28, 8. 39, Aend. d. Grenzen d. Ländkr. Angerburg, Reg.-Bez. Gum-

binnen, u. Gerdauen, Reg.-Bez. Königsberg (Pr). Beschl.

12. 10. 39, Aend. d. Grenzen d. Landkr. Randow, Greifenhagen, Naugard u. Ueckermünde u. d. Stadtkr. Stettin. Wohl-

: fahrtspflege u. Fugendwohlfahrt. RdErl. 14. 10, 39, Abwicklungsstelle d. Bundesamts f. d. Heimatwesen (Spruchaus-

{uß). Polizeiverwaltung. RdErl. 16. 10. 39, Gruß- pes f. Anger. d. unif. OrdnPol, RdErl. 17, 10. 39, Anerkenng. . besond. Leistg. RdErl. 19. 10. 39, Wehrerziehg. RdErl. 20. 10. 39, Aufbau d. SchP. d. Reichs in d. befreit. Ostgebieten. RdErl. 16. 10. 39, Gebührenablösg. f. Briefsendgn. S. 2175. RdErl. 16. 10. 39, Vormerkg. v. Wachtm. (SB.) d. SchP. d. Reichs f d. staatl. gehob. Pol.-Verw.-Dienst. RdErl. 17. 10. 39, Wirt- haftl. Versorg. d. in d. Ostmnark abgeordn. Beamten d. Krim.-Pol. RdErl. 18. 10. 39, Dienstvorschr. f. d. Gefangenentransport (PDV. 28). RdErl. 20. 10. 39, Pes v. SchP.-Be- amten in d. ShP. d. Gemeinden u. in d. Gend. (Einzeldienst). RdErl. 20. 10. 39, Befördergn. in d. SchP. u. Gend. RdErl. 16. 10. 39, Zuständigkeit f. d. Genehmig. d. Futter-

saßes I f. d, Dienstpferde d. - SchHP. u. Gend. RdELrl,

17. 10. 39, Dienstanw, \. d. Chef d. Schulungsamtes # u. Pol. RdErl. 19. 10. 39, Se aus Heereseinrihtgn. RdErl. 18. 10. 39, Ausweise f. d. Befreig. v. Fährgeld: f. d. Angeh. d.

Feéuerwehren. RdErl: 20. 10. 39, Sonderbrandschau bei bat |

historish wertvollen Bauwerken. RdErl. 20. 10. 39, Beschaffg. v. Chlorkalk f d. erweitert. Selbstshuy. Verkehrswesen. RdExl. 18. 10.- 39, Reichsstatistik d. Straßenverkehrsunfälle. RdErl. 21. 10. 39, Anstrih d. Bordsteine aus Anlaß d. Ver- dunkelung. Personenstandsangelegenheiten. RdErl. 19. 10. 39, Beschaffg. v. Abstammungsuxkunden aus d.

S, 4

Protektorat Böhmen u. Mähren. RdErl. 20. 10. 39, Einstellg. d. Bearbeitg. v. Namensänderungsangelegenh. Staats- angehörigkeit, Paß- u. Ausländerpolizei. RdErl. 4. 10. 39, Grenzzonen-VO. v. 2, 9. 39. S. 2183. RdErl, 16. 10. 39, Neuordng. d. Ausländerpol. Wehr- angelegenheiten, Familienunterhalt. 3. RdErl, 21. 10. 39, Ausf. d. VO. über Familienunterstüßg. bei Räumg. od. Freimachg. v. gefährdeten Gebieten od. Begeauden im Falle des besond. Einsapes d, Wehrmachht. eihSarbeits- dienst. RdErl. 20. 10. 39, RAD. Volksgesundheit, RdErl. 20. 10. 39, RAD, RdErl. 17, 10. 39, Lehrapotheken. Einstellg. eines 2. Praktikanten. RdErl. 17. 10. 39, Farbenges. RdErl. 16. 10, 39, Anordn. z. Regelg. d. Krankenernährg. RdErl. 21. 19. 39, Ananbuinalne ziv. Anst. u. dgl. zux Einrichtg. v. Me De azatenet RdErl. 16. 10. 39, Zulassg. s. Hebammenausbildg. Uebertragb. Krankh. d. 39. Woche. Veterinärverwaltung. Einfuhrverbot v. Klauenvieh u. Rauhfutter nah Ostpreußen. RdErl. 17. 10.- 39, Verzeichn._ d. öffentl. Shlachthäuser. RdExrl. 17. 10. 39, Entschädig. v. Tieren. d. Reichsumsiedlung3gesellsh. mbH. Berlin. RdErl, 18. 10, 39, Blutuntersuchg, v. Einhufern auf Beschälseuche. RdErl. 18. 10. 39, Kosten d. Entladeunter- B: d, EHW.-Schweine u. d. Ueberwachg. d. Mästereien d. NSV. Verschiedenes. Handschriftl. Berichti, Neu- ersheinigungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanus Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. iertel- jährlih 1,85 für Ausgabe A- (zweiseitig. bedruckt) und 2,40 f. Æ für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

T Wirischafisieil.

Ieue Bestimmungen liber KriegS8löhne und Gehälter.

__ Von dem Grundsaß E daß niemand am Kriege 'ver- dienen soll, hat der Reichs8arbeitsminister in den Zweiten Dutïch- sührungsbestimmungen zum A ITT der Kriegswirtschaft3- verordnung, die im Reichsgeseubl. T S. 2028 veröfsentlicht sind, einen allgemeinen Pu k angeordnet. Jun dieser Verordnung ist bestimmt worden, daß für die Dauer des Krieges die gelten- den Lohn- oder Gehaltssäße sowie sonstige regelmäßige Zuwen- dungen nicht erhöht werden dürfen. Auch die Gewährung ein- maliger Zuwendungen mit dem Ziele, die Arbeitsverdienste ent- gegen diesem Verbot zu erhöhen, ist untersagt. Von diesem ohnstop werden jedoch die Erhöhungen nicht berührt, die sich aus den Vorschriften eines Geseßes, einer Tarifordnung oder einer vom Reichstreuhänder oder Sondertreuhänder der Arbeit ge- billigten Betriebs- (Dienst-) t eas oder die auf einer Anordnung des Reichstreuhänders der Arbeit beruhen. Damit ist fsichergestelli, pot erdiensterhöhungen, die 20 aus einem Auf- rücken in eine höher entlohnte Alters\tufe, Berufs- oder Tätig- ce dubbe exgeben, nicht ausgeschlossen sind. Da Verdienst- erhöhungen in Auswirkung einer gestiegenen Leistung nicht unter- bunden werden sollen, sind die Afkkordverdienste niht begrenzt worden. Es ist hier a H untersagt, festgeseßte oder auZ- geprobte Akkorde mit dem Ziele der Erhö ung des Avrbeits- verdienstes zu ändern. __ Ebenso wie eine Erhöhung der Gehälter und Löhne verboten ist, kann es auch nicht Muadfalton werden, daß der Unternehmer von sih aus ohne jede Kontrolle Löhne und Gehälter senkt. Eine N Arbeitsentgelte ist daher grundsäßlih untersagt. Ge- bieten die U eines Betriebes zwingend eine Zurück- führung der Löhne oder Gehälter, so muß der Reichstreuhänder der Arbeit hierzu seine Genehmigung geben. Ebenso is zur Herabseßung nicht leistungsbedingter Entgelte (Locklöhne) die Zu- stimmung des ciGtreuhänders erforderli.

Soweit sih Zweifelsfragen auf dem Gebiete der Lohngestal- tung ergeben sollten, wird es sich empfehlen, sich zwecks näherer O an den zuständigen Reichstreuhänder der Arbeit zu

enden. '

Nußland liefert Futtergetreide nach Deutschland.

1 Million Tonnen im Laufe von zwei Monaten. Größter jemals zwischen zwei Ländern vereinbarter Getreideabschluß.

Moskau, 25. Oktober. Wie man hört, ist hon vor einigen Tagen im Rahmen der in Moskau zur Zeit stattfindenden Wirt- E ungen zwischen Deutschland und der Sowjetunion ein Kausvertrag über die Lieferung von- Futtergetreide an Deutschland abgeschlossen worden. Auf Grund dieses Vertrages wird ab sofort Jen Gee Yultergorede in Höhe von einer Million Tonnen nach Deutschland qe iefert. Es Me sih bei diesem Abschluß, der deutscherseits durch den Präsidenten der Reichsgetreidestelle, Daßler, getätigt wurde, um den größten Getreideabshluß handeln, der jemals zwischen zwei Ländern ver- einbart wurde. Die Lieferungen des Futtergetreides sollen nun in den nöchsten Tagen beginnen und im Laufe von zwei Monaten beendet sein.

Einzelheiten zu dem neuen Zusazabtommen zum deutsch-schweizerischen Berrechnungsabkommen.

__ Zürich, 25. Oktober. Das am 24, Oktober in Bern unter- zeihnete Zusayabkommen gu dem- Verrehnungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland ist, wie bereits angedeutet wurde, eine dltepaitnà des geltenden Abkommens das am 5, Juli 1989 unterzeichnet wurde und das bis zum 30. Zunft ‘1940 läuft, an die neuen durch die Einführung dex Kriegswirtschaft in den beiden Ländern gegebenen Verhältnisse. Das- Abkommen soll sowohl einer Belebung derx \{chweizerishen als auch der deutshen Ausfuhr dienen. Fnsbesondere soll es die Abtragung der deutshen Rü- tändz, die seit dem 1. Juli 1939 infolge Zählungsstockungen ent- tanden sind und die ctwa 54 Mill, r. ausmachen, ermöglichen.

8 ist ein großzügiges Bevorschussungssystem vereinbart worden. Die in der Schweiz wohnhaften Gläubiger von Guthaben aus Warenlieferungen oder Nebenkosten können auf Grund ihrer An- ie gegen die Schweizer Verrechnungsstelle in Zürich Vor- chüsse erhalten, um olle weiteren Stockungen bei den Aus- Angen im deutsh-schweizerischen Verrehnungsverkehr zu ver- meiden. -

Das Verrehnungsabkommen von Anfang Fuli 1939 wurde durch die neue Vereinbarung insofern erneuert, als die deutschen Eisen- und Kohlenlieferungen nah der Schweiz für die Zukunft auch während des Krieges auf jeden Fall sichergestellt werden. Andererseits L sich die dringendsten deutshen Bezüge in der Schweiz den Heutigen veränderten Kriegsverhältnissen besser an- passen, Ju dieser Hinsicht ist bedeutungsvoll, daß bei den Schweizer Lieferungen auch ein stärkerer Verkauf von landivirt- schaftlihen Erzeugnissen nah Deutschland erfolgen soll.

Der Reiseverkehr ist durch den Krieg unterbunden worden, und die dafür ursprünglich bereitgestellten Gelder von 2,8 Mill. sfr. je Monat sind zunächst für den gedahten Zweck im ganzen Um- fang nicht mehr nötig. Die feste Quote des Reiseverkehrs-Kontos wird in Zukunft zur Tilgung des Passivsaldos aus dem Reisever- kehx Verwendung finden, Dabei bleiben aber auf Grund der neuen Vereinbarung die Auszahlungen für Unterricht und Er- ee d. h, notwendigen Besuch von Sanatorien usw., erhalten.

Der finanzielle Sektox des neuen Abkommens bringt keine grundsäßlihe Aenderung. Deutschland kommt seinen eingegan- genen Verpflichtungen auch in Zukunft nah und A troß der selbstverständlihen Ershwerung durch den Krieg weiterhin die Zinsen, Dividenden, Mieten aus den in Deutschland angelegten shweizerishen Kapitalien, Die Schweiz bezeugte in dieser Hinsicht roßes Verständnis für die S Verhältnisse und timmte einem Transfer von 2 % zu an Stelle von 24 % auf fest- verzinslichen Einzelforderungen aus Anleihen.

Die neuen Vereinbarungen sind vor allem deshalb wichtig, weil sie 1. eine Anpassung des bestehenden. deutsh-s{chweizerishen Serre aae an die veränderte kriegs8wirtschaftliche Lage sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland bringen, 2! is alte Vertrag vom 5. Juli 1939 weiter aufrechterhalten bleibt und damit eine Kontinuität im Handel und in den Wirtschafts- beziehungen der beiden Länder gefördert wird und 3. durch diese Vereinbarung beide Länder zeigen, daß sie bemüht sind, den Güter- austaush wie in der Vorkriegszeit wieder au omen und in

leihem Umfange und im ganzen in der gleichen Zusammen- bing fortzuführen.

"I T S I S IrR 2

Berlin, 25. Oktober. Preisnotierungen für Nahrungs mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß- handels für 100 Kilo frei Haus Groß - Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, ‘weiße, mittel §) 42,00 bis 43,00, Lang- bohnen, weiße, handverlesen —,— bis —,—, Linsen, kleine, käferfrei —,— bis —,—, Linsen, mittel, käferfrei §) 54,00 bis 58,00, Linsen, große, käferfrei §) 58,00 bis 66,00, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe §) 58,00 bis 59,00, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe —,— bis ——, Speiseerbsen, Vict. extra Riesen, gelbe —_—— bis ——, Geschl. glas. gelbe Erbsen 11, zollverbilligt L 64,20 bis —,—, Geschl. glas. gelbe Erbsen III, zollverbilligt §) 57,40 bis ——, Grüne Erbsen =— bis —,—, eis: Rangoon § *) 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl. § *) 26,75 bis 27,75, JFtaliener, ungl. § *) 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, grob C/4 *) 37,00 bis 3800+), Gerstengraupen, Kälberzähne, C/6 *) 34,00 bis 35,00 {), Gerstengrüte, alle Körnungen *) 34,00 bis 35,00 f), Haferflockden [Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 }), Hafergrüze (Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 +), Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 630 (JFnland) 35,90 bis —,—, Weizengrieß, Type 450 39,75 bis —,—, Kartoffel mehl, hochfein 36,65 bis 38,157), Zuckér Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 38,50 bis 39,50 f), Gerstenkaffee, .lose 40,50 bis 41,507), Malzkaffee, . lose 45,00 bis 46,00 {), Rohkaffee —— bis —,—, o R Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikanex §) 458,00 bis 582,00, Kakao, Mischpulver 135,00 bis 140,00, Tee, deutsh 190,00 bis 230,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, 1ndish §) 960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser 55,00 bis 73,00, Mandeln, jüße, handgewählte, ousgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis\ —,—, Kunsthonig in !/z E

Packungéni —,— b13 —,—, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Ro

shmalz 183,04 bis —,—, Dtsh. Schweineshm. m. Grieb. 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Sped, inl., ge-

räuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 292,00 bis —,—, Máxkenbutter, gepackt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 286,00 biz —,—, feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis: —,—, Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis —,—, Molkerei- butter, gepackt 282,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 256,00 bis: —,—, Landbutter, gepackt 260,00 bis —— (die Butter pwile verstehen sich frei Bahnhof Berlin zuzüglih 1,30 2K ollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 9% 96,00 bis 100,00,

eter. Gouda 40 9%/% 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 9/6 172,00 bis. 184,00, bayer. Emmentaler O 220,00 bis —,—, Allgäuer Romatour 20 % 120,00 bis —,—, Harzer Käse 68,00 bis 74,00.

9) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. ;

) Nur für Zwecke der menshlihen Ernährung bestimmt.

+4) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

Fortseßung des Wirischaftsteils in der Ersten Beilage.

Verantwortlich: für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und : für den Verlag: / Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: / Rudolf Lan§t6\ch in Berlin-Charlottenburg.

Druck der Preukishen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellshaft. Berlin, Wilhelmstr. 32.

Fünf Beilagen (einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen)

dErl. 17. 10. 39, AV. üb. d.

Erste Beílage

zum Deutschen Reichs8anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Ir. 251

Berlin, Donnerstag, den 26. Oktober

I

1939

| Wirischafisteil.

(Fortsezung.)

Berliner Börse vom 25. Oktober.

Entsprechend den vorbörslichen Erwartungen lagen die Aktien- märkte ruhig, aber freundlich, gleichzeitig machte sih in Renten tärkere Neigung zu Anlagekäufen geltend. Darüber hinaus fanden

teuergutscheine rege Beachtung. Der Reichsminister der Finanzen bestimmt, daß Steuergutscheine 1 und 11 von den Stellen, die zur Ausgabe verpflichtet sind, ab 1. November 1939 nicht mehr aus- gegeben werden.

Am Montanmarkt lagen lediglich Klöckner um 4 % niedriger. Ver. Stahlwerke kamen 1/s, Hoesh 1/4 und Rheinstahl 2% % höher an. Bei den Braunkohlenwerten fielen Deutshe Erdöl und Flse Bergbau durch Rücgänge um % bzw. 1 % auf. Kaliaktien lagen ut behauptet und !/,—4 % fester. Fn der chemischen Gruppe tiegen Farben bei einem Umsag von 30 000 k.Æ um 1/4%% auf 1581/4, Schering kamen 1/2%/ höher an. Gummi- und Linoleum- werte sowie Textilaktien und Papier- und Zellstoffwerte wiesen bei sehr ruhigem Geschäft keinerlei Veränderungen auf. Am Markt der Elektro- und Versorgungspapiere stellten fih Accumulatoren um 214 % höher. EW Schlesien lagen um 34 und Gesfürel um 54 % gebessert. Rückgängig waren AEG um 4 und HEW um 4 %. Die Anteile von Maschinenbaufabriken lagen uneinheitlih. Ber- liner Maschinen befestigten sich um 14 %, hingegen s{chwächten sich Demag im gleichen Ausmaße ab. Zu erwähnen sind noch Char- Loe Wasser mit + 14, Felten mit + %, während sonst die Ver- änderungen nicht über 4 % hinausgingen.

Jm Verlaufe bröckelten die Aktienkurse vielfach leiht ab. Eine Ausnahme machten Demag, die sich um §4 % erholten. Bubiag waren sogar um 1 % gebessert. ü / i

Gegen Ende des Verkehrs verlief das Geschäft bei ungefähr stetigem Grundton sehx ruhig. Farben und Dessauer Gas waren

mit 15814 bzw. 108 behauptet, Mannesmann, Rheinstahl und Vereinigte Stahl dagegen nur fnapp gehalten.

Am Kassamarkt wihen Banken nux wenig vom Vortagsstand ab. Hyp.-Banken lagen überwiegend fester. Die Führung hatten Meininger Hyp. mit einem Gewinn von 154 % gegen legte Notiz. Bei den Kolonialwerten befestigten sich Schantung im Vergleich zum leyten Kurs um 2 °/ und Otavi um !/4 l. Soweit sih für die zu Einheitskursen gehandelten Fndustrieaktien Veränderungen ergaben, überwogen eher Einbußen von 21/2 bis 3°/. Vereinzelt sah man aber auch Gewinne von 2—3%. L:

Von variablen Renten zog die Reichsaltbesizanleihe um !/s % auf 1344 an. Reichsbahnvorzüge wurden auf 124 (+ % %) heraufgeseßt. Die Gemeindeum|shuldung notierte unv. 93,30.

Am Kassarentenmarkt bestand anhaltendes Fnteresse für Hyp.- Pfandbriefe. Bemerkenswert ist für den Pfandbriefmarkt u. a. die Tatsache, daß die 4/4 %igen Hann. Landeskredit Goldpfand- briefserien zum ersten Male den Paristand erreichen konnten und somit eine Steigerung von 24 % zeigten. Liq.-Pfandbriefe lagen nicht ganz einheitlich. Für Kommunalobligationen waren keine besonderen Veränderungen festzustellen. Stadtanleihen, die aller- dings vielfah noch gestrichen blieben, konnten sih verschiedentlih bis um % % bessern. Provinzanleihen waren gehalten. Von Alt- besißemissionen gingen Hamburger und Lübecker leiht zurü, wäh- rend Ostpreußen und Westfalen um je 4 % höher ankamen. Er- S ist ferner die Steigerung von Dekosama I (+ 6 %), Dekosama 11 (+ 4) und Ditolbna ITT (+ % %). Staats- und Länderanleihen waren überwiegend behauptet. Auch Reichsanleihen bewegten sich meist auf leztem Stande. Am Markt der Fndustrie- obligationen war keine bestimmte Tendenz erkennbar. Verschiedent- lih bröckelten die Kurse aber leiht ab. i

Steuergutscheine T waren durhweg befestigt. Man nannte Dezember mit 9914, Januar mit 98,90, Februar mit 98,50, März mit 98,30, April mit 98,05 und Mai mit 98,00. Steuergutscheine Il waren unverändert.

Der Privatdiskontsay wurde bei 24 % belassen. :

Am Geldmarkt wurden die Sätze für Blankotagesgeld in An- passung an die Marktverhältnisse um 1/8 9% auf 2!/s—22s % herauf- ejeßt. S M Vei der amtlichen Berliner Devisennotierung ermäßigte sih der Belga auf 41,72 gegen 41,76.

Wirtschaft des Auslandes.

Großhandelspreise in Itorwegen erheblich angestiegen.

Oslo, 25. Oktober. Die norwegishe Kennziffer der Groß- handelspreise vom 15. Oktober 1939 stellt sich auf 168 gegenüber

. 153 am 15. September 1939. Fn den Einzelgruppen sind chemische

und technische Artikel um 41 Punkte gestiegen, Eisen“ und Metalle um 38, Brennstoffe und Oele um 37, Textilwaren um 26, Mauer- steine, Zement und Glas um 18, Holzmasse, Zellulose und Papier um 14, Häute, Leder und Schuhe um 11, pflanzlihe Lebensmittel um T, R Lebensmittel, Futtermittel und Dünger um 8 Punkte, Holzwaren sind unverändert. {Fndustriewaren zusammen- enommen sind um 23 Punkte gestiegen, Rohstoffe und Halb- abrikate um 34 und Fertigfabrikate um 15 Punkte. Landwirt- haftliche Erzeugnisse insgesamt sind um 3 Punkte gestiegen. Bei infuhrwaren beträgt die. Steigerung zusammengenommen 24 Punkte, bei einheimishen Waren zusammengenommen 9 Punkte.

Scharfe Valutabestimmungen in Finnland. Eíne neue 500 Mill.-Kriegsanleihe.

Helsinki, 26. Oktober. Der finnishe Staatsrat hat durch Ver- ordnung auf Grund des Geseßes über den -Kriegszustand scharfe Valutabestimmungen erlassen. Die Ausfuhr finnishen und aus- ländischen Geldes und von Wertpapieren ist mit wenigen Aus- nahmen verboten, Reisende dürfen ins Ausland nur 3000 Finn- mark mitnehmen. Ausländer, die nach Finnland kommen und sich auf der Durchreise befinden, können mitgebrachte - ausländische Voluten und Wertpapiere nah vorheriger Erklärung wieder aus- führen. Die. Ausfuhr finnishen und ausländishen Geldes, das zur Bezahlung der Wareneinfuhr odér ausländischer Schulden und Zinsen nötig ist, hat durch Vermittlung der Finnlandsbank oder einheimisher Banken zu erfolgen. Eine Wareneinfuhr gegen Be- ahlung in Valuten i} nur gestattet auf Grund der geltenden

infuhr- und Lizenzbestimmungen. Falls der Valutenbedarf durch vermögensrechtlihe Verpflichtungen entstanden ist, die vor vnkrafttreten dieses Beschlusses wirksam werden, if ebenfalls nur Bahlung durch die erwähnten Banken zulässig. Versendung von Wertpapieren, besonders ins Ausland, ist nur unter Beachtung von Sonderbestimmungen durch die oben erwähnten Banken möglich. Jeder, der ausländische Valuten sowie Guthaben zur Zahlung fälliger Warenforderungen, Schuldscheine oder Wechsel

„Und dergleichen in ausländischer Valuta besißt, hat diese Werte,

e sie 5000 Finnmark übersteigen, innerhalb von aht Tagen er Finnlandsbank abzuliefern. i

Das finnishe Finanzministerium hat einen großen Werbe- feldzug duxch Anzeigen für die neue 59%/ Kriegsanleihe von 500 Mill, Finnmark eingeleitet. Die finnischen Lebensversiche- rungsgesellschaften haben sofort 100 Mill. Finnmark gezeichnet.

Nechenschaftsbericht lber Ftalienisch-Ostafrika. __ Tattkräftiger Aufbau des Fmperiums. 5 Mrd. Liíre investiert. Ergiebige Bodenschätze.

Rom, 25. Oktober, Dex Staatssekretär für Ftalienish-Ost- afrika, General Teruzzi, hat dem Duce einen umfassenden Bericht über die wirtshaftlihe Lage in (A gurbu tags erstattet, aus dem hervorgeht, daß Ftalien nunmehr nah der ersten Er-

\hließungsperiode entschlossen auf das Ziel der wirtschaftlichen

Autarkie, dex Erhöhung der Exporte und der Massenkolonisation zustrebt, die Mussolini selbst als die Grundlage für die Entwick- lung des Jmperiums aufgezeigt hat.

Dex Bericht: behandelt im einzelnen den Reihtum an Boden- säßen, die Entwicklung der Landwirtschaft und der Jndustrie, es Transportwesens sowie der öffentlichen Arbeiten, wobei die Bedeutung des Straßenbaues besondere Würdigung findet. Was die Bodenschäue betrifft, so könne man mit einer ständigen Zu- nahme der Gold- und Platingewinnung rechnen. Eisen sei in verschiedenen Gebieten angetroffen worden, ebenso Manganerze an e Stellen. Desgleichen sei man auf ein großes Zinnlager ge- M das vor allem einen wertvollen DUON für die Autarkie liefern werde. Kupfervorkommen seien gleichfalls festgestellt wor- den; bereits unternommene Bohrungen eröffneten gute Aussichten für die industrielle Ausbeutung. Salz sei schon ein beträchtlicher Exportartikel geworden; 1988 konnten bei einer Produktion von 300 000 t 50 % exportiert werden. Bei den Kalilagern könne man *benfalls- mit ausgezeichneten Ergebnissen rechnen. Auf dem

Gebiet des Bauwesens sei der Bedarf bereits vollkommen gedeckt; es könne sogar mit einer Verdoppelung der Produktion gerehnet werden. Mit der Anlage von durch sser betriebenen Elektri- itätswerken sei bereits begonnen worden; angesihts der unge- euren, noch gar nicht zu übersehenden Wasserkraft werde man von der Kohle völlig unabhängig werden. Die Kaffeeproduktion übertreffe den Binnenbedarf bei weitem und werde zu Exports» zweken stetig gesteigert. Fn Baumwolle könne man bereits in diesem Jahre mit einer wesentlih höheren Ernte rechen. _Das gleiche gelte für Oelsamen; auch die Forstwirtschaft habe starke Fortschritte zu verzeichnen. Planmäßige Fördevun werde auch der Schaf- und Rinderzucht zuteil, was eine starke Erhöhung der Erzeugung an Leder zur Folge hatte, das heute schon einen wert- vollen Exportartikel darstelle. i Jn bevölkerungspolitischer Hinsicht könne man jeßt mit einer beträhtlihen Steigerung des Siedlungswesens rechnen. Ganz große Leistungen seien aber nah altrömishem Muster auf dem Gebiete des Straßenbaues vollbracht worden; 4000 km Hauptver- kehrs\traßen seien fertiggestellt und zahlreihe weitere in Sal enommen. Daneben habe man unzählige Verbindungs- un arawanenstraßen geschaffen und auch für den Ausflugverkehr benußbar gemacht. Abschließend befaßt sh der Bericht mit den Hafenbauten, dem Transport- und Kreditwesen sowie dem Auf- shwung von Fndustrie und Handel mit 4000 Fndustrie- und 4800 Handelsfirmen und einem Gesamtkapital von 3,8 Mrd. Lire. JFnsgesamt seien in Ftalienish-Ostafrika bisher etwa 5 Mrd. Lire investiert worden, was den besten Beweis für den unerschütter- lihen Glauben des faschistishen Jtalien in die Zukunft des von Mussolini gewollten und eroberten Fmperiums darstelle.

Flucht aus der englischen Währung. Auch die Pekinger Regierung löst sich vom Pfund.

Peking, 25. Oktober. Dem Beispiel Fapans und Mandschukuos folgend hat die po ee Regierung in Peking d L r den nordchinesishen Yuan ebenfalls von der Sterling-Währung zu lösen und zu einem Wechselkurs von 237/16 Dollar per 100 Yuan

mit Wirkung. vom heutigen Tage mit der Dollar-Währung zu"

verbinden.

Devisenbewirtschaftung.

Beschlagnahme und Verfallserklärung von LVermögenswerten im Ausbürgerungsverfahren.

Der Reichswirtschafts8minister que durch ers 129/39 D. St. R. St. bekannt, os die Vermögensbeshlagnahme und die Verfallserklärung im Ausbürgerungsverfahren gegen im Aus- land befindlihe Reichsangehörige gemäß dem Gese über den

? Widerruf von Einbürgerungen und Abexkennung der deutschen

Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 19388 (Reich8gejegbl. T S. 480) keiner devisenrehtlihen S bedürfen. sgleichen ist auch für die Abführung der Orea Ausgebürgerter an

das Reich eine devisenrehtliche Genehmigung nicht erforderlich.

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 26. Oktober 1939. (Die Preise verstehen sh ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium,

99 9% in Blöcken 0 d 133 desgl. R Walz- oder Drahtbarren Nelnnidel, 800% e eo R Antimon-Negulus « Cn Cs ï Feinsilber 35,20—40,00 5 5

RA für 100 ke

fein.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 26. Oktober auf 74,00 KK (am 25. Oktober, auf 74,00 LA für .100 kg. ÿ

Litauen (Kowno/Kau-

——

Fn Verlin festgestellte Notierungen und ars Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszaÿlung.

26. Oktober 25. Oktober Geld WMBrie! | Geld Brief

Aegypten(Alexandrien| _ und Kairo) . . . [1 ägvyt. Pfd. | _— Afghanistan (Kabul). | 100 Äfghani | 18,73 183,77 | 18,78 18,77 Argentinien (Buenos Aires) . 11 Pav.-Pef. 0,578 90,5821 0,578 90,589 Australien (Sidney) |1 austr. Pfd. | Belgien (Brüssel u. - Antwerpen) . . . « | 100 Belga 4164 41,72 } 41,68 - 41,76

Brasilien (Nio de

tis 4. F1Milxeis 0,130 0,130 0,133 Brit. n (Bom- :

bay-Calcutta) . « .| 100 Rupien E e Bulgarien (Sofia) . | 100 Leva 3,047 0531 3,047 Dänemark (Kopenhg.) | 100 Kronen | 48,05 ; 48,05 England (London). . | 1 engl. Pfund |

Estland : (Neval/Talinn) . . | 100 estn. Kr. | 62,44 i 62,44 Finnland (Helsingf.) | 100 finnl. M. | 5,045 5,045 F equteely (Paris). . | 100 Fres. —_ - }|

riechenland (Athen) | 100 Drahm.} 2,353 j 2,353 Holland (An!sterdam ‘und Notterdam). | 100 Gulden 1132,22 2,48 1132,22 Fran (Teheran) . . . | 100 Nials 14,28 3 14,28 JFsgland (Neykjavik) . | 100 isl. Kr. | 38,31 ,099 1 38,31

FStalien (Mom und 100 Lire 13,09 13,09

Mailand) Í Japan (Tokio u. Kobe) 1 Yen 0,983 5) 0,583 Jugoslawien (Bel- /

grad und Zagreb). | 100 Dinar 5,694 5,694 Kanada (Montreal). | 1 kanad. Doll] E Lettlaud (9liga) . . . | 100 Lats 48,75 48,75

nas) . (100 Litas 41,94 : 41,94

Luxemburg (Luxem- urg) 100 lux. Fr. | 10,41 10,42 Neuseela ¿ton a l Lneuseel P —_ Norwegen (Oslo) . . |100.Kroneu } 56,59 56,59 Portugal (Lissabon) . | 100 Escudo 9,091 9,091 S 100 Lei Schweden(Stockholm und Göteborg) . .|100 Kronen | 59,29 59,29 59,41 Schwei üri, Bafel 0 Bern). | 100 Franken | 55,89 | 55,89 5956,01 Slowakei (Preßburg) | 100 Kronen 8 591 609 8,591 8,609 Spanien (Madrid und : E Barcelona) .… . .|100 Peseten | 25,61 25,61 25,67 Südafrik. Union (Pre- : toria, Johannesbg.) | 1 südafr. Pf. | ge Türkei N ¿a 100% Pfund | 1,978 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) . Pengöò = Uruguay (Montevid.) | 1 Goldpe|o 0,929 0,9311 0,929 0,931 Verein. Staaten von Amerika (New York) | 1 Dollar 2,491 2,495] 2,491 2,499

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kure: x. u 999 1001 England, Aegypten, Südafrik. Union . , 0 Frankreih 5,674 5,686 Australien, Neuseeland 7,992 8,008

itisch-Indien 74,53 74,67 R L e 2,198 2,202

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

26. Oktober 25. Oktober

Gad Buriei | Geld Brie! Sovereigns. Notiz 20,38 20,46 | 20,38 20,46 20 Francs-Stücke | für 16,16 16,22 | 16,16 16,22 Gold-Dollars . .. „|| 1 Sti® | 4,185 -4,205| 4,185 4,205 Aegyptische . « « « «| 1 ägypt. Pfd. | 9,28 9321 928. 9,32

Amerikanische:

O Dollar. . | 1 Dollar 2,66 2,68 2,66 2,68 2 und 1 Dollar. . | 1 Dollar 2,66 2,68 | 2,66 2,68 Argentinische . « « « «| 1 Pav.-Peto | 0,59 0,57 | 0,99 0,57 Australi\che . « « - « | 1 austr. Pfd. | 6,99 7,01 | 6,99 7,01 Belgische 100 Belga 4160 41,76 | 41,64 41,80 Brafilianisbe . . . « | 1 Milreis 0,099 0,115] 0,095 0,115 Brit.-Indische . « - « | 100 Rupien | 69,36 69,64 | 69,36 6964 Bulgarische 100 Leva —_ _ Dänische . . - « . +100 Kronen | 48,00 48,20 | 48,00 48,20 Englische: große « « « | 1 engl. Pfund J 9,48 9,92 1 9,48 9,92 1 £ u. darunter ; ot [uud 948 9521 948 9,52 Esftui C E eitn. r. E L De E d o... «(100 finnl. M. 4,94 4,96 | 4,94 4,96 Ra . «e | 100 Frs. 5,39 5,41 | 5,39 5,41

olländische . « « « « e Sven 132,09 132,61 [132,09 132,61 talienishe: große « ire _—_ _— S 100 Lire i 100 Lire 13,07 13,13 | 13,07 13,13 ugoslawishe . - « «| 100 Dinar 5,63 5,67 | 5,63 5,67 M « « « « « « [L kanad. Doll.] 2,14 2161 214 2,16 Lettländishe . . . | 100 Lats : Litauische: große. . . | 100 Litas 100 Litas u. darunt. | 100 Litas 41,70 41,86 | 41,70 41,86 Luxemburgishe . « « | 100 lux. Fr. } 10,40 10,44 | 10,41 10,45 Norwegische 100 Kronen | 56,49 56,71 | 56,49 56,71 Numänische: 1000 Lei | un aue 00 Lei 150 gs —_ unter e ei _— Schwedische . . . « .|100 Kronen | 59,18 59,42 | 5 Schweizer: große « . | 100 Frs. ] 55,84 56,06 | 5 K 100 fre. u. darunt. 16 Deset 55,84 56,06 [5 an eq ae) elelen UTI E s Shitafe Union « « «| 1 füdafr. Pfd. 9,18 9,22 | 918 9,22 Türkische . [1 türk. Pfund] 1,89 1,91 1,89 1,91 Ungarische .| 100 Pengs —_

9,18 59,42 5/84 56/06 5/84 56.06

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten. Devisen.

Prag, 25. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 15,54 *), Berlm ——, Zürtch 656,124, Oslo 664,50, Kopenhagen 565,00 nom., Loudon 117,25*), Madrid —,—, Mailand 152,20 nom., New Yort 29, 1b, Paris 66,60 *), Stockholm 696,00, Polnische Noten —,—, Belgrad 65,30, Danzig A RISEE Warschau _—— *),

*) Für innerdeutshen Vercehnungsverkehr.