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- schriften von zwei Stellvertretern oder di
Hweite Veilage zum Neichs8-
i isse D inzelstadischaften, den Erlös der durch thre Vermittlung verkauften
® e S E aria! abzurecnen,_ ofern der Betrag dieser Baare
nungen 20 v. H. der Abrechnungen sämtlicher Stadtschaften inm Jahre übersteigt. E
von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, jo ist der Ausgleich aus den allgemeinen Ab- j rehnungen unverzüglich herbeizuführen. ,
5. Die Geschäftsordnung für die Direktion wird durch den Verwaltungsrat nah Anhörung der
Direktion erlassen. 7
1. Der Vorsißende der Direktion führt die Een und vertritt sie gemeinschaftlich mit den ge- äftsführenden Direktoren gerichtlih und außergerichtlich. E :
Gs 2 Sämtliche Schreiben sind, soweit es sich nicht um geschäftsleitende Mitteilungen des Vorsizenden der Direktion oder um Verbandsangelegenheiten handelt, untér der Firma „Preußische Zentralstadtschaft“ durch den Vorsißenden oder einen Stellvertreter und einen geschäftsführenden Direktor oder durch zwet geschäftsführende Direktoren zu vollziehen. Die zweite Unterschrift fann auch durch einen von der Direktion
bestellten Bevollmächtigten gSOTE Dee rie: dié Soutralab 3. Urkunden, durch die Verpflichtungen für die Zentra ) 1 p11 Vollmachten müssen die Unterschristen des Vorsißenden oder eines Stellvertreters und eines geschästs- führenden Direktors oder die Unterschriften des Vorsißenden und eines Stellvertreters oder die Unter- ie Unterschriften eines Stellvertreters und eines anderen Direktion8-
tschaft übernommen werden, sowie
E 4 n L ; N E: i2doG taliedes tragen; das gleiche gilt für Verfügungen in Geld- und Vermögensangelegenheiten, so jedo, be die Soeite, u E A durch einen bevollmächtigten Beamten oder Angestellten erfolgen kann. Für Kassenerklärungen, Abrechnungen und dergleichen genügen die Unterschriften von zwei Bevoll-
E Uctaubén, die in der Form der Ziffer 3 vollzogen sind, sind für die Preußische Zentralstadtschaft ohne Rücksicht auf die Einhaltung sonstiger Sazungsbestimmungen im Einzelfall rechtsverbindlich.
88
_ Die nah dem Deutschen Beamtengeseß dem Dienstvorgeseßten übertragenen Zuständigkeiten nimmt es E ras Vorsißenden der Direktion und für den etwa hauptamtlih bestellten geschäftsführenden Direktor (§ 5 Ziffer 1 und 3) die Aufsichtsbehörde wahr. Der: Vorsißende der Direktion ist der Dienstvorgeseßte aller übrigen B E Uns Mes der Zentralstadtschast. Jhm ieat die Einstellung und Entlassung von Angejtellken und Krvel : E E Die Einrichtung von Stellen für Beamte bestimmt sich nach § 148 des DBG.; Beamie werten sofern die Vorausseßungen erfüllt sind, mit Zustimmung des Verwaltungsrats vom Vorsigenden der Di- reftion ernannt, entlassen und in den Ruhestand verseßt. Die Besoldung der Beamten richtet sich nah einer Besoldungsordnung, die der Zustimmung des Verwaltungsrats und der Genehmigung des
Reichs- und Preußischen Wirtschastsministers bedarf. §9 : 1. Der Verivaltungsrat beaufsichtigt die Geschäftsführung der Direktion; er besteht aus je einem Mitgliede des für die Einzelstadtschaft zuständigen Verwaltungsrates, das ebenso wie sein Stellvertreter
von dem Verwaltungsrat der Einzelstadtschast aus seiner Mitte für die Dauer von vier Jahren gewählt wird.
ie Mitglieder scheiden aus, wenn die ihre Wählbarkeit bedingenden Vorausseßungen wegfallen. g 2. Der Ladede des Verwaltungsrates und sein Stellvertreter werden aus der Zahl der Mitglieder
von dem Verwaltungsrat gewählt.
3, Dem Verwaltungsrat liegt ob: Sausbatiagt die Stellungnahme zum Hausha an ; : / b) die Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlufies und des Geschäftsberichtes (§ 18), die Entlastung der Direktion | 5 bie Betblasctsnng über Saßungsänderungen, vnbeschadet der Vorschrift des g 20, o) die Genehmigung der Beschlüsse der Direktion, welche folgende Gegenstände betreffen:
den Beitritt weiterer Stadtschasten (§ 1 Ziffer 2), den Erwerb von Grundstücken (§ 1 Ziffer 6), die Erweiterung des Geschästsfreijes (§ 1 Ziffer 7), : E die Bestellung eines hauptamtlih tätigen Vorsizenden der Direktion sowie eines weiteren hauptamtlichen Direkiors (§ 5 Zisser 1 und 3), i die Zustimmung zur Besoldungsordnung für Beamte und die Berufung von Beamten (§ 8), i: i die Festseßung der Kosten im Rahmen des § 10 Ziffer 4, : die Jnanspruchnahme der Haftung der Einzelstadtschaften und die Erstattung von Beträgen aus der Betriebsmasse an diese (F 16 Ziffer 2), die Festseßung des Verbandsbeitrages gemäß § 17 Ziffer E die Geschäftsordnung für den Vorsißenden der Direktion und für die geschäfts- führenden Direktoren (§ 5 Ziffer 4), — f) der Erlaß der Geschäftsordnung für die Direktion (§ 6 Ziffer 5). E i A
4. Der Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglièder einschließlich des Vorsißenden oder seines Stellvertreters anwesend ist. Der Verwaltungsrat entscheidet in der Regel mit Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Jn den Fällen, in denen zu Beschlüssen der Direktion eine erhöhte Mehrheit notwendig ist oder sämtliche Direktionsmitglieder zustimmen müssen, ist das gleiche Stimmenverhältnis auch für die entsprechenden Beschlüsse des Verwaltungsrates erforderlich (§ 6 Ziffer 3a bis 6, Ziffer 4a, b und d). Jm übrigen wird die Geschäftsführung des Verwaltungsrates durch eine Geschäftsordnung geregelt, die der Verwaltungsrat sich selbst gibt.
Il. Pfandbriefe.
8 10 ; 1. Die Zentralstadtschaft gibt für die von den Einzelstadtschaften bewilligten Hypothekendarlehen Pfandbriefe A auf die das Geseß fiber die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich- rechtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 (RGBL. I S, 492) und die Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1904) Anwendung finden. E 2 E 2, Die Hypothekendarlehen werden von den Einzelstadtschaften gemäß ihren Satzungen nach ein- heitlichen Grundsäßen, insbesondere bezüglich der Beleihung8grenze, der Wertermittlung und der Darlehns- ingungen gewährt. j : N S G Preise Zentralstadtschaft darf für die von den Stadtschaften bewilligten Hypotheken Pfandbriefe ers ausgeben, nachdem ihr angezeigt ist, daß die Hypotheken — gegebenenfalls in Verbindung mit einer Bürgschaft — nah der von den verantwortlichen Organen vorgenommenen Prüfung zur Pfand- briefveckung geeignet und in das Deckungsregister eingetragen sind, und daß die Hypothekenbriefe nebst den etiva erforderlichen Bürgschaftsurkunden als Deckung für Pfandbriefe in ordnungsmäßige Verwahrung en worden sind. : L Der Verkauf der Pfandbriefe erfolgt durch die Zentralstadtschaft für Rechnung der Darlehn3- nehmer, die sämtliche mit der Ausgabe und dem Vertrieb der Pfandbriefe verbundenen Kosten zu tragen- haben. Soweit diese Kosten nicht feststehen, kommen sie als Pauschalbetrag in Ansa. Die Festsezung des Pauschalbetrages bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrates. : L 5. Die Direktion der Zentralstadtschaft kann Verbandsrevisoren bestellen, denen die Prüfung der Saßungsmäßigkeit der Geschäftsführung der Einzelstadtschasten und des Vorhandenseins der Hypotheken- briefe obliegt. Die Verbandsrevijoren haben über etwa vorgefundene Mängel an die Direktion der Zentral-
stadtschaft zu berichten. zu
1, Die Pfandbriefe der Zentralstadtschaft lauten auf den JFnhaber und sind für diesen unkündbar; ie werden in Reichswährung ausgegeben. L i : - 2, Die Äflacinainon Bestimmungen, nach denen die Pfandbriefe der Zentralstadtschaft ausgegeben werden, werden durch die Direktion festgeseßt; sie unterliegen der Genehmigung des Verwaltungsrates und des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers. R i ¿ |
3, Die ausgegebenen Pfandbriefe sind in ein Pfandbriefregister einzutragen, Die erfolgte Ein- tragung hat der Kontrollbeamte durch den handschriftlichen Vermerk seines Namens auf den Pfandbriefen u bescheinigen. Die Gültigkeit der Pfandbriefe hängt von dieser Bescheinigung ab. Diese Bestimmung ist in die Pfandbriefe aufzunehmen. : 5 B
Die Zahlung der Zinsen für die Pfandbriefe erfolgt durch Einlösung der Zinsscheine bei der Kasse der Bentralabtschalt sowie bei den Kassen der Einzelstadtschaften und bei sonstigen von der Direktion der Zentralstadtschast bezeichneten Stellen des Jn- und Auslandes. Verjährte Zinsen verbleiben der Zentral-
stadtschast. g 13
1. Die zur Zinszahlung für die Pfandbriefe erforderlichen Barmittel sind der Zentralstadtschaft von den C I A GRn Tad Maßgabe ihres Anteils am Pfandbriefumlauf rechtzeitig zur Verfügung u stellen. 4 : a 2. Die bei den Stadtschaften als Tilgung und Rückzahlung eingehenden Barbeträge und die an Zahlungs Statt eingehenden Pfandbriefe sind von den Stadtschaften rechtzeitig der Zentralstadtschaft zu überweisen. Die Zentralstadtschaft hat die Barbeträge zur Einlösung von Pfandbriefen derselben Art und desselben Zinsfußes, zu denen die Tilgungshypotheken gehören, zu verwenden und diese Pfandbriefe sowie die von den Einzelstadtschaften zugeführten Pfandbriefe mit den dazugehörigen Zinsscheinen und Erneuerungsscheinen in Gegenwart des Treuhänders und eines Mitgliedes der Direktion der Zentral- stadtschaft zu vernichten. Ueber die erfolgte Vernichtung ist eine Niederschrift anzufertigen. Die vernichteten Pfandbriefe sind im Pfandbriefregister zu löschen. Mit Zustimmung des Treuhänders fann von einer Vernichtung der Pfandbriefe abgesehen und können die Pfandbriefe für neubewilligte Darlehen wieder in Verkehr geseßt E ga Einlösung von Pfandbriefen entstehende Kursgewinne sind an die inzelstadtschasten anteilmäßig abzusühren. i : A E %, Wor der eberwetlung, eta den Stadtschaften eingehenden Barbeträge zwecks Einlösung von Pfandbriefen kann im Benehmen mit der Zentralstadtschaft insoweit abgesehen werden, als die der Zentralstadtschaft gegenüber den Pfandbriefinhabern obliegenden Tilgungsverpflichtungen dies zulassen und die umlaufenden Pfandbriefe durch Hypotheken A Alinze werden (§ 10). Andererseits i
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or
I L
und Staatsanzeiger Nr. 252 vom 27, Oktober 1939.
S. 2
§ 14 1. Die Einziehung der Pfandbriefe erfolgt durch freihändigen Ankauf oder dur Kündigung auf Grund von Auslosungen. 8 A : Das Recht zur Gesamtkündigung einer Emission kann für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren ausgeschlossen werden. i : : Bie ausgelosten und gekündigten Nummern werden mindestens einen. Monat vor der Verfallzeit bekanntgemacht, Die Veröffentlichung e IN erfolgt durch einmalige Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger. i | 2, Die Einlösung der gekündigten Pfandbriefe erfolgt in bar zum Nennwert durch die Kasse der Anstalt und die bekanntzumachenden sonstigen Einlösungsstellen. Die gekündigten Pfandbriefe müssen zur Verfallzeit nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Eêneuerungsscheinen in lieserbarem Zustande eingereiht werden. Der Betrag fehlender Zinsscheine wird von dem Einlösungsbetrage in Abzug gebracht, 3, Der Einlösungsbetrag der nicht eingelieferten Pfandbriefe bleibt im Gewahrsam der Preußischen Zentralstadtschaft und wird zugunsten der Betrieb8masse (§ 17) zinsbringend angelegt. 4, Auf den Anspruch aus gekündigten Pfandbriefen sowie aus den Zinsscheinen finden die Aus3- \{luß- und Verjährungsfristen der §§ 801 bis 804 BGB. Anwendung. Verjähcte Beträge fließen in die Betrieb8masse.
§15 : Zur Erfüllung der in den §§ 10—14 bezeichneten Aufgaben bestellt der Reichs- und Preußischs Wirtschaftsminister bei der Preußischen Zentralstadtschaft einen Haupttreuhänder und einen Stellvertrete ferner für jede zur Preußischen Zentralstadtschast gehörende Stadtschaft einen Untertreuhänder und einen Stellvertreter. Der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister trifft die für die Tätigkeit der Treuhänder
erforderlichen Anordnungen.
g 16
1. Für die ausgegebenen Pfandbriefe haftet die Zentralstadtschaft mit den in den Deckun 8registern der Stadtschaften eingetragenen Deckungswerten, mit dem ersaÿweise zur Deckung bestimmten Geld Vot mit ihrem sonstigen Vermögen. Sotveit die Deckungswerte und das Eigenvérmögen der HZentralstadt) chaft nicht ausreichen, haften die Stadtschaften gemeinsam mit ihren Provinzialverbänden der Preußischen. Zentralstadtschaft für die im Umlauf befindlichen Pfandbriefe nah Maßgabe und in Höhe ihres Anteils
andbriefumlauf als Gesamtschuldner. : : as E Jm le A sind die Einzelstadtschaften nah Maßgabe ihres Anteils am Pfand-
briefumlauf der Zentralstadtschaft verpflichtet. Nimmt die Zentralstadtschast die Hastung in Anspruch, so hat f E in Bee fommenden Beträge auf die Einzelstadtschaften in diesem Verhältnis umzulegen, Die Direktion der Zentralstadtschaft seyt mit Genehmigung des Verwaltungsrats den Zeitpunkt fest, von dem an aus den Mitteln ihrer eigenen Vetriebsmasse die geleisteten Beträge erstattet werden.
ITT. Geldmittel.
i g 17 1. Die Geldmittel der Zentralstadtschaft bestehen in der Betriebsmasss,
2, Jn die Betriebsmasse fließen:
a) der jährliche Verbandsbeitrag der Einzelstadtschasten; seine Höhe wird von der Direktion der Zentralstadtschaft festgesegt und bedarf der Genehmigung des Verwaltungsrates der Pen ralliadt! hast; :
b) die von den Darlehnsyehmekn nach § 10 Ziffer 4 zu tragenden Kosten;
o) sonstige Einnahmen, die sich bei der Verwaltung der Zentralstadtschaft ergeben. i
3. Aus der Betriebsmasse sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Verwaltung zu bestreitenz zu den persönlichen Kosten gehört auch die Ansammlung eines Pensionsfonds für die Beamten der Zentral- tadtschaft. |
| 19A Es sind eine Kursausgleichsmasse und eine Rücklage anzusammeln, denen nah Bestimmung des Verwaltungsrats alljährlich ein angemessener Beitrag zuzuführen. ist, Dabei sind etwaige Betriebs
überschüsse mitzuverwenden. N N Soweit die Betriebsmasse zur Deckung der Verwaltungskosten und zu eiñer angemessenen
Speisung der genannten Fonds nicht ausreicht, ist der Fehlbetrag auf die Einzel tadtschaften nah Maß- gabe ihres Anteils am Pfandbriefumlauf der Zentralstadtschaft umzulegen. : ' : 6. Die Zentralstadtschaft ist berechtigt, zur Durchführung ihrer Aufgaben Betriebsdarlehen bei den Einzelstadtschasten oder bei öffentlichen Kassen oder bei Banken aufzunehmen.
IV. Sonstiges. g 18
1. Das Geschäftsjahr der Fentralstadtschast ist das Kalenderjahr. A
2 irt he E vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres legt die Direktion dem Ver- iwaltungsrat einen den bestehenden Vorschriften entsprechenden Haushaltsplan vor. Nach der Beratung durch den Verwaltungsrat reicht die E AE den Haushalts3plan mit der Stellungnahme des Verwaltungs-
ts der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung ein. S : |
M 3. S Oeans ies S oaaie nach Beginn des Geschäftsjahres bestellt die Direktion mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde einen Abschlußprüfer für die Prüfung des kommenden Jahresabschlusses, Nach Ab-- schluß des Geschäftsjahres stellt die Direktion unverzüglich einen den geseßlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluß und einen Geschäftsbericht auf und läßt sie nah den bestehenden Vorschriften prüfen.
4, Der Verwaltungsrat beschließt über die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Geschäftse berichts und die Entlastung der Direktion. Alsdann reicht die Direktion den Jahresabschluß, den Geschästs- bericht und den Prüfungsbericht sowie den Beschluß des Verwaltungsrats der Aufsichtsbehörde ein.
5, Der Jahresabschluß is nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat entsprechend den Anord- nungen der Aussichtsbehörde zu veröffentlichen. Fn alle Veröffentlichungen und Vervielfältigungen des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts ist das abschließende Prüfungsergebnis aufzunehmen.
§ 19 Alle Veröffentlichungen der Zentralstadtschaft müssen durch den Deutschen Reich8anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger erfolgen. § 20 Die von den Organen der Zentralstadtschaft beschlossenen Aenderungen diesex Saßzung bedürfen der Zustimmung der nach den Saßungen der Einzelstadtschasten zuständigen Stellen. Ju den Fällen, in denen für Beschlüsse über Sayungsänderungen die Zustimmung sämtlicher Mitglieder der Direktion oder des Verwaltungsrats notwendig ist (vgl. §§ 6 und 9), ist auch die Zustimmung der zuständigen Stellen sämtlicher Einzelstadtschaften erforderlich; im übrigen genügt aber die Zustimmung einer Mehrheit von Dreivierteln. Für Saßungsänderungen, durch welche die Haftung der Garantieverbände der Einzelstadt- schaften eine Erweiterung erfahren würde, ist die vorherige Zustimmung dieser Verbände erforderlich. Die Saßungsänderungen bedürfen ferner dér Zustimmung des Reichs- und Preußischen Wirt-
schaftsministers. ¿a1
1. Die Auflösung der Zentralstadtschaft tritt ein, sobald ihx eine Mehrzahl von Stadtschasten nicht mehr angehört. A A der Auflösung bestimmt der Reichs- und Preußische Wirtschafts3minister.
2. Das nach der Auflösung der Zentralstadtschaft verbleibende Vermögen fließt an die Garantie» verbände der zur Zeit der Auflösung die Zentralstadtschaft bildenden Stadtschaften; die Garantieverbänds dürfen es mit Zustimmung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers zu gemeinnüßigen oder öffentlichen Zwecken verwenden, die mit dem Zweck der Stadischaften im Einklang stehen.
V. Uebergangsbestimmung.
Das Dienstverhältnis des zur Zeit des Jnkrafttretens dieser Saßung im Amt befindlichen haupt- amtlich tätigen Vorsißenden bleibt unverändert,
z Genehmigungsurkunde.
Die anliegende Saßung der Preußischen Zentralstadtschast wird in der neuen Fassung, welche dis saßungsgemäße N una i Organe der Zentralstadtschaft und ihrer Mitglied2anstalten gefunden hat, mit den in der beigehefteten Zusammenstellung aufgeführten Aenderungen genehmigt.
¿ (Siegel) Berlin, den 4. Juli 1939. Das Preußische Staatsministerium zugleich für den Prenßischen Finanzminister, -
Der Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister J. A.1 Gottschick. Genehmigung. R IV Sih. 4/16106/39 R, u, Pr, Wi. Min, - Wi 3825 13/6 Pr. Fi.Min,
Die vorstehende neue Saßung der Preußischen Zentralstadts aft sowie die Genehmigungsurkunds des Audiaen N orsiriseriins vom 4. Juli 1939 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, Die iß der Genehmigungsurkunde vom 4. Juli 1939 erwähnten Aenderungen sind hierbei bereits berüdsichtigh so daß die Veröffentlichung den von jeßt ab gültigen Wortlaut der Sazung wiedergibt,
Berlin, den 12, Oktober 1939, Preußische Zentralstäditshhaft.
sind die Stadtschaften verpflichtet, die Erfüllung dieser Tilgungsverpflichtungen nah Maßgabe ihres Anteils am Pfandbriefumlauf stets rechtzeitig sicherzustellen.
Dr. Pabst, Dr. von Stein,
Straße 81). «
Sentrashandes8regaifsterbeilage
um Deutschen Neich2anzeigez und Preußischen StaatSanzeiger zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich Berlin, Freitag, den 27. Oktober
_1939
Ir. 252
O O Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- Anzeigenpreis für den Naum einer ubalisübersict.
' preis monatlich 1,15 4 einfließlih 0,30 lf fünfgespaltenen 5% mm breiten Petit-Zeile I h s : Zeikfungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst- 1.10 Q Ünieigón nimmt die An- 1. Handelsregister. — 2. Güterrechtsregister. — avhoior ‘Der dere Anzeigenstelle 0% K monatli. f st lle T G ‘Befristete Anzeigen 3. Vereinsregister. — 4. Genossenschaftsregister.
A E Loe ble Mo hreritelle SW 68, v as 5 es vor dem Einrückungs- — 5. Musterregister. — 6. Urheberrechtéeintrags» Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 én. termin bei der Anzeigenstelle eingegangen rolle. — 7. Konkurse und Vergleichssachen. — Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein- b 8. Verschiedenes. sendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. ¿ L ° ° Triedrih Oehmke Gesellschaft mit- be- ] Reichsmark. Geschäftsführer: Kaufmannj Kaufmann Erich Frederick in Berlin | Gronau. T [37912] ae B Caxl Gabler, München. Gesellschaft mit |1]t zum Geschäftsführer bestellt. Pro- Handelsregifter
1. Handelsregifter.
Für die Angaben in ( ) wird eine |
ewähr für die Richtigkeit seitens der ] Registergerichte nicht übernommen.
Bautzen, [37898] Handelsregister Anitsgericht Bautzen, 21. Oktbr. 1939, Neueintragung:
B 47 Gerhard Schmidt Autohaus Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung in Baugzen (Schliebenstraße 9, Verkauf von neuen und gebrauchten Automobilen einshl. Zubehör, Auto- reparaturen aller Art und der Betrieb von Tankstellen),
Gegenstand des Unternehmens: Ein- tritt in den zwischen ver Firma Krasft- fahrzeug - Werkstätten Auto - Schneider Wilhelm Schneidex in Bauten und der A Motor Company Aft, Ges. in toln-Niehl unter dem 11. Februar 1938 abgeschlossenen „Ford-Verkaufsvertrag“ sowie die teilweise Uebernahme der Aktiven der erstgenannten Firma, jedoch mit Auss{chluß von deren Passiven, also insbesondere derx Verkauf von neuen und gebrauchten Automobilen eins{chl. Zubehör, Autoreparaturen aller Art und der Betrieb von Tankstellen.
Stammkapital: 50 000,— lè.Æ.
Geschäftsführer: Kaufmann Gerhard Schmidt in Bauten.
Gesellschaft mit beshränktex Haftung.
Dex Gesellschaftsvertrag is am 29. August 1939 abgeschlossen worden. „Als nicht eingetragen wird noch ver- öffentliht: Bekanntmachungen der Ge- sellschaft erfolgen im Deutschen Reichs- anzeiger.
Berlin, [37899] Amtsgericht Berlin. Abt. 551. Berlin, 19. Oktbr. 1939. Neueintragung:
A 107365 Alfred Gesche, Berlin (Textil-Großhandlung, Berlin C 2, Koaiser-Wilhelm-Straße 26 a).
Inhaber: Kaufmann “Alfred Gesche, Berlin-Friedrichsfelde.
Veränderungen:
“A 89070 V. Bernhardt «& Co. Spedition, Berlin C 2, Neue König- straße 60).
Inhaber jeßt: Kaufmann Dr. Walter Nitschke, Berlin. Der Uebergang der in dem Betriebe des Geschäfts begrün- deten Verbindlichkeiten ist bei dem Er- werbe durch Dr, Walter Nitschke aus- N Dem Hermann Pietrowicz,
exlin, ist: Einzelprokura erteilt. Dem Paul Sauerbrey, Bexlin, und dem Ger- hard Fengler, Berlin, ist derart Ge- samtprokura erteilt, daß jeder von ihnen N mit einem Prokuristen zur
ertretung der Firma ermächtigt ist.
A 98475 G. Ectenhoff achfl. (Forst- und Fagdkleidung, Berlin SW 68, Wilhelmstraße 22. i
Die Prokura des Emil Scherke ist er- loschen.
A 100517 Hermann Frank vor: mals Georg Schleyer.
Die Firma lautet fortan: Hermann Frank (Uniformen, Livreen, Zivilklei- dung, Berufs- und Schußkleidung, Ber- lin SW 68, Zimmerstraße 68).
A 102926 Wilhelm Drews «& Sohn Uniformfabrikation.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Herbert Drews ist nunmehr Alleininhaber. Die Firma laœutet fortan: Herbert Drews, Uniformfabrikation und Herrenbe- kleidung (Berlin N 54, Fehrbelliner
Erloschen:
A 69739 Caesar Krucz Metall- warenfabrik,
A: 71183 Kunße «& Teicher.
Die Firma ist exloschen.
A 93 367 Sebald S. Kornik.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. j
A 74717 Karl A. Huth «& Co. Architektur- und Baugeschäft.
Die Abwicklung ist beendet. Die Firma ist exloschen.
Berlin, [37900]
| Amtsgericht Verlin.
Abt, 552. Berlin, 19, Oktober 1939. Neueintragung:
A 107367 Friedrich Oehmke Wein- haudlung und Gaststätteu-Betrieb, Berlin (SW 11, abi ns Str. 32).
Fnhaber: Kaufmann A
Rus ge Berlin. Das Unternehmen ist entstanden durch. Umwandlung. der
schränkter Haftung — 564. H.-R 47 319 —, Veränderung:
A 92 470 Gebrüder Lohrer Tabak- waren-Großhandlung (SW 29, Ur- banstraße 83). i:
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die bisherige Jnhaberin Maia Lindner geb. Quant ist alleinige Fnhaberin der Firma.
Erloschen: A 72731 Max Nosenberg. Die Firma ist erloschen.
Berlin. [37901] Amtsgericht Berlin. Abt. 561. Berkin, 19, Oktober 1939. Veränderungen :
B 54064 Gemeinnüßige Bau- Aktiengesellschaft Oberschöneiweide (NW 40, Alexanderufer 4). Durch Be- {luß dex Hauptversammlung vom 27, September 1939 ist die Saßung ge- ändert in § 13 Abs. 1.
B 57 668 Ezxportkreditbank Afktien- gesellschaft (W 8, Kanonierstraße 17 bis 20). Prokurist: Curt O'Grady in Berlin. Er vertritt unter Beschränkung auf die Hauptniederlassung Berlin in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmit- gliede odex mit einem Prokuristen.
Eríïoschen:
B 53 617 Ferusech Aktiengesellschaft (Berlin-Zehlendorf, Goerz-Allee).
Duxch Hauptversammlungsbeshluß vom 18. September 1939 ist die Um- wandlung der Gesellschaft in. eine Ge- sellshaft mit beshränkter Haftung unter der Firma Fernseh Gesellschaft mit be- schränkter Haftung beschlossen worden. Die Firma der Alktiengesell\chaft ist ge- lösht, Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Den Gläubigern der Ge- sellshaft, deren Forderungen vor der Bekanntmachung der Eintragung der Umwandlung begründet sind, steht es frei, soweit sie niht Befriedigung ver- langen können, binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheits3- leistung zu verlangen.
Berlin. [37902] Amtsgericht Verlinu. Abt. 562. Berlin, 19, Oktobex 1939.
- Veränderung:
_B 51 479 Sunlicht Gejellschaft Afk- tiengesellshaft (Herstellung u, Ver- trieb von Seifen, Wash- u. Bleich- mitteln, Parfümerien usw., C 2, Kaiser- Wilhelm-Straße 62).
Friy Radke ist nicht mehr Vorstands- mitglied. (1 A Johann Heinrich Schicht in Berlin ist zum Vorständs- mitglied bestellt. Die gleihe Eintra- gung wird für die Zweigniederlassung bei dem Amtsgericht in Hamburg er- folgen, und zwar untex der Firma der
weigniederlassung mit den Zusay: Zweigniederlassung Hamburg.
Berlin. : [37903]
Amtsgericht Berlin.
Abt. 563. Berlin, 19, Oktober 1939. Neueintragungen:
B 58244 Fernseh Gesellschaft mit beschränktér Haftung, Verlin (Ber- lin-Zehlendorf, Goerzallee).
Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwertung von Schuß- rechten auf dem Gebiet des Fernsehens sowie die Herstellung und der Vertrieb von Fernsehgeräten. Stammkapital: 410 000 ÆAÆ. Geschäftsführer: Dr, Paul Goerz, Berlin, Kaufmann Rudolf a Berlin, Physiker Dr. Rolf Möller, Klein Machnow (Stellvertreter), Dr.-xFng. Ge- org Schubert, Berlin (Stellvertreter). Prokurvist: Dipl.-rFng. Emil Pilling, Berlin. Er vertritt in Gémeinscalt mit einem Geschäftsführer. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gefell- schaftsvertrag ist am 18, September 1989 abgeschlossen, Sind mehrere Ge- l iftsjührer bestellt, so wird die Gesell-
hast durh zivei Geschäftsführer ' ge-
meinsam oder durch einen Geschäfts- führer in Gemeinschaft mit einem Pro- luristen vertreten. Als nicht eingetragen wird noch ver- T s gu Bekanntmachungen der Ge- se Ot erfolgen durch den Deutschen Reichsanzeiger.
B 58 245 Gesellschaft für Auslands- werbung mit beschränkter Haftung, Berlin (NW 7, Friedvichstr. 154).
Ge an des Unternehmens: Die Durchführung von Wirtschaftswerbung und iFremdenverkehrswerbung im gè- samten Auslande. Stammkapital: 100000
beshränkter Haftung. Der Gejellschaft s- vertrag ist am 29. September 1939 ab- Seichio fe Dex Geschäftsführer Carl Gabler hat Alleinvertretungsmacht. Werden außer dem Geschäftsführer Carl Gabler weitere Geschäftsführer bestellt, so sind diese weiteren Geschäftsführer nur in der Weise zur geseßlichen Ver- tretung der Gesellschaft berechtigt, daß jeweils nur zwei weitere Geshäfts- führer gemeinschaftlich oder ein weiterer Geschäftsführer O mit dem Geschäftsführer Carl Gabler die Gesell- schaft gesezlich vertreien kann. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Als Einlage auf das Stammkapital iverden in die Gesellshaft eingebracht von dem Gesellshafter Oberregierungs- rat Karl Passarge, Berlin, Gegenstände und Vertragsrechte, die in den Ziffern 2 und 3 des dem Gesellshaftsvertrage als Anlage T beigefügten Vertrages vom 26. September 1939 zwischen dem Werberat der deutschen Wirtschaft und ‘dex Ala Anzeigen Aktiengesellschaft in Berlin aufgeführt sind, und ferner von dem Gesellshafter Carl Gabler, Mün- chen, die Verpflichtung, seine Rechte zur Ausbeutung von Verträgen, die in dec Anlage 11 des Gesellschaftsvertrages auf- geführt sind, auf die Gesellschaft zu über- tragen, und weiterhin werden von ihm eingebracht Zeitungskarteien und Kun- dentarteien, soweit sie seine bisher bz- triebene Auslandswerbung betreffen. Dex Wert dieser Sacheinlage ist auf 40000 NAÆA bzw. auf 23000 RAÆ fest- gestellt und in dieser Höhe auf die Stammeinlagen der genannten Gesell-
schafter angerehnet. Bekanntmachungen
der Gesellshaft erfolgen durch den
Deutschen Reichsanzeiger. Veränderungen:
B 51 079 Alfa - Laval - Separator Geselischaft mit beschränkter Haf- tung (NW 40, Döberißer Str. 2). Die Prokura für Otto Weise ist in eine Einzelprokura umgewandelt. Wil- helm Heerberger ist nicht mehr Ge- schäftsführer. Kurt Palfner, Kommer- zialrat, Wien, ist zum Geschäftsführer bestellt.
B 55 913 Grundftücksverwaltung8- gesellschaft Zentrumsecke Gesellschaft mit beschränkter Haftung (W 30, Hohenstaufenstraße 43).
Durch Beschluß der Gesellschafter vom 22, März 1939 ist die Sazung geändert in § 5 S. 1 (Dauer der Gesellschaft). Die Auflösung der Gesellschaft kann erst zum 31. Dezember 1950 verlangt werden.
Erloschen:
B 51906 Hausgescllschaft Bremen mit beschränkter Haftung (Berlin- Wittenau, Triftstraße 83).
Die Firma ist erloschen.
Berlin, [37904] Amtsgericht Berlin. Abt. 563. Berlin, 20, Oktober 1939. i Veränderungen:
B 53 658 Chemische Studiengesell- schaft Uniwapo Gesellschaft mit be- schränkter Haftung (W 9, Linkstr. 25).
Durch Beschluß der Gesellschafter vom 28. September 1939 ist der Gesellschafts- vertvag geändert in § 5 (Abs. 2, Zu- stimmung zux Abtretung von Anteilen oder Teilanteilen); § 7 Ziff. 2 (Auf- sichtsrat) fällt fort.
B 55188 Grundstücks - Gesellschaft City mit beschränfkter Haftung (C2, Heiligegeiststr, 21.
Durch Gesellshafterbeschluß vom 14, Oktober 1939 ist die Gésellsthafk auf- gelöst. Dex Kaufmänn Franz Rosa- nowski, Berlin, ist Abwickler.
B 55878 Dahlia-Landmaschinen Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung (NW 40, Heidestr. 55.
Wilhelm Heerberger ist nicht mehx Geschäftsführer. Kurt Palfner, -Kom- merzialrat, Wien, ist zum. Geschäfts- führer bestel®.
B 567115 Deutscher Salzbund Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung (W165, Ludwigkirhstr. 8),
Durch Beschluß dex Gesellschafter vom 13, April 1939 ist der Gesellshafstsver- trag geändert in § 4 (Stammîapital und Stammeinlagen).
Berlin, j [37906] Amtsgericht Berlin. Abt. 564. Berlin, 20. Oktober 1939. Veränderungen: B 50598 Siedlungs-Gefellschaft mit beschränkter Hastung Klein-Machnow (Lichterfelde, Unter den Eicheu: 127),
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¿Glauchau nah Remtse worden. R uH
kuristen: Albert Warnholz in Berlin und Fri Bernstein in Berlin. Feder vertritt gemeinsam mit einem Geschäfts- führer. Die Prokuren für Axel Schlee, Erih Schimming, Karl Holzhäuser und Walter Lindt sind erloschen.
B 50880 Solidaris Treuhand-Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung (C 2, Oranienburger Str. 13—14).
Durh Beschlüsse der Gesellschafter vom 23. Juni und 15. September 1939 ist der Gesellshaftsvertrag geändert in 8 5 (Stammkapital) und das Stamm- kapital von 50 000,— l A auf 100 000,— H A — einhunderttausend Reichsmark — erhöht. Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassungen bei den Amts- gerihien Köln, München, Breslau, Wien erfolgen, und zwar unter dex Firma der Hiveigniederlajjung Solidaris Treuhand- Gesellschaft mit beschränkter Hastung and dem jeweiligen Zusaß: Zweig- niederlassung Köln bzw. München bzw. Breslau bzw. Wien.
B 57528 Luftfahrtanlagen Gesell- schaft mit beschränkier Haftung (Schöneberg, Am Park 12).
Durch Beschluß der Gesellschafter vom 5. September 1939 ist das Stamm- kapital um 4900 000— NA auf 5 000 000,— .Æ erhöht worden. Als nicht eingetragen wird noch veröffent- liht: Auf die eingereihten Urêfunden wird Bezug genommen.
Braunsehweig. [37906] Handelsregister Amtsgericht Braunschweig, den 18. Oftober 1939. Veränderungen :
A 2995 Lanico Maschinenbau Otto Niemsch, Braunschweig (Maschinen für Blechemballagen, Broißemer Straße Nr. 26/27). Die Prokura für Heinrich Legenbauer ist in eine Gesamtprokura umgewandelt. Dem Gerhard Dieckhaus in Braunschweig ist Gesamtprokura er- teilt. Feder “der beiden Prokuristen ist gemeinsam mit einem anderen Proku-
risten vertretungsberechtigt. Erloschen:
A 359 Carl Kuhlmann, Braun- schweig.
A. 1 16 C. W. Krause «& Sohtt,
Braunschweig.
A VIII 215 SBustmann «& Co.,
Braunschweig.
Flensburg, [37908] Handelsregister
Amtsgericht Stena dag Abt, IITl. Flensburg, 21. Oktober 1939, Beränderungeu:
B 459 Wohnuugsbau Flensburg, Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung, Flensburg. Der Assessor Ar- thur Stolley in Flensburg ist zum wei- teren Geschäftsführer bestellt. TFFm Falle vorübergehender Behimderung eines Ge- [häftsführers wird dieser durch den stellvertretenden Vorsißenden des Auf- sichtsrats, Bürgermeister Mackprang,
vertreten. Erloschen:
A 2770 Flensburger Oelkompagnie A. Vaeß, Fley burg. (Auf Grund des 5 3111 §H.-G.-B, von Amts wegen eingetragen.)
Forst, Lausîtz,. [37909] Handelsregister Amtsgericht Forst (Lausitz), den 23, Oktober 1939, Neueintragung:
H.-R. A 1821 Firma Erich Ponecß, Kristallschleiferei, Döbern, N. L. Jn- haber ist Schleifereibesißer Erih Poneß in Döbern, N. L.
Veränderung:
H.-R. A 1591’ Firma Laufißer Glas- versaud Hermann Müller, Döbern, N. L.: Der Ehefrau Grete Müller geb. Werner in Döbern ist Prokura erteilt.
: Löschung:
H.-R. A4..1225 Firma HSeinrich «& A Krifstallglasschleiferei, Döbern,
Glauchau. [37911] ; Handelsregister Ï Anitsgericht Glauchau, 23, Okt. 1939. Veränderung:
A 86 Max Ficker « Sohn, Glau- chau (Kommanditgesellschaft, Leder- fabrik, Herstellung und Vertvieb von Lederausrüstungen, und Militäreffekten). Der . Sig der _:G eni ist von
Mulde), verlegt
Amtsgericht Gronau i. Westf. Gronau, den 17, Oktober 1939.
H.-R.-A 162 Firma Leo Husel, Gronau i. W., ist erloschen. Gütersloh, [37913]
Handelsregifter Amt®gericht Gütersloh, 21. Okt. 1989, Veräuderungen :
A 501 S. Svreen & Sohn, Güs tersloh.
Dex Kaufmann Walter Bartels aus Gütersloh ist aus der Gesellschaft aus- geschieden. Gleichze:tig ist die Witwe des Kaufmanns Heinrich Spreen, Auguste geb, Hüsemann, auz Gütersloh als per- jonlih haftende Gesellshafterin ein- getreten. Dem Kaufmann Hermann Eisele aus Gütersloh ist Einzelprokura erteilt.
Gummersbacti, [37914] Handelsregister Amtsgericht Guurmersbach. Löschungen:
A 219 Carl Schenk, Komiunazudits gesellschaft, Gummersbach (Kolonial- warengroßhandlung). 16. 10, 1939. Hanau, [37915] Handel8register.
H.-R. A 1504. Die Firma Frit Nachmann in Hanau, Steinstr. 1, soll von Amts wegen im Handelsregister gelöscht werden.
Die Beteiligten können binnen drei Monaten hiergegen widersvrechen.
Hanau, den 3. Ofttober 1939,
Das Amtsgericht. Abt. IV. Hohenlimburg. [37916] Amtsgericht Hoheulimburg,
__ 24. Oktober 1939. . Neueintragung:
H.-R. A 387 Gebr. Jhne, BVerchuu,
Die offene Handelsgesellshaft hat am 1. Funi 1939 begonnen. Gefellshafter sind: Müllermeister Hugo JFhne, Kauf=- mann Richard Jhne und Kaufmann Emil JFhne, sämtlich in Berchum.
Hohenlimburg. [37917] Amtsgericht Hoheniimburg, 21. Oftober 1939. Neuecintragung:
H.-R, A 388 Ofssenberg u. Co., Hohenlimburg.
Die offene Handelsgesellschaft hat am 1. September 1939 begonnen. Gefell- shaster sind der Fabrikant Frig Ojscu- berg und Frau Else Ossenberg geb. Bölling, beide in Hohenlimburg.
Iserlohn. Handelsregifter _ Amtsgericht Jserlohn. F\serlohn, den 21. Oktober 1939. Veränderung:
A 1302 Eduard Hunke, Metall: warenfabrik, Jserlohn. Eduard Hunke senior ist aus der Gesellschaft ausgeschieden.
[37918]
Löschung:
B 327 Hemer Nietenfabrik Ge- brüder Prinz Gesellschaft mit be- schränkter Haftung. Die Liquidation ist beendet und die Firma erloschen. Liibbenau. [37984]
Handelsregifter Amtsgericht Lübbenau (im Spreewalde). Abt. 1. Lübbenau, 12. Oktober 1939 Veränderungen:
A 158 Land u. Haude, Vetschau.
Dr. Max Haude in Vetschau hat das Geschäft auf Grund eines Pacht- vertrages am 1. Oktober 1939 übers nommen. Der Frau Alma Haude, geb. Mok, in Vetschau ist Prokura erteilt.
Marienberg, Sachsen, [37802] HaudelLregister Aimtsgeric*t Marienberg,
den 12. September 1939. Veränderungen:
H.-R. A Blatt 14 Karl NArnuold, Marienberger Holzivarenmanufac- tux, Marienberg (Herstellung feiner Holz- und Metallwaren),
Katharina verw. Högeldt geb. Hauß- ner in Marienberg ist ausgeschieden, und die Prokura des Reinhold Richard Herbert Högeldt ist erloschen.
Offene Handelsgesellschaft seit 1. Ja- nuar 1939,
Gesellschafter sind t Dhed Rein-
Sachs,
N _ Richard Herbert Hößeldt und Znugenieux Mäx Walter Hößeldt, beide