1939 / 256 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Nov 1939 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an tedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ÆA einschließlih 0,48 Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 K monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 #/ einzelne Beilagen 10 #/ Sie werden nur geaen Barzablung oder vorherige Einiendung des Betrages’ ein)hließlich des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: 1933 33.

Reichsbankgirokonto Nï. 1913 bei der Reichsbank in Berlin

Nr. 256

Zunhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Exequaturerteilungen.

Erlöschen von Exequaturerteilungen.

Bekanntmachung über die Umsaßsteuerumrehnungssäße auf Reichsmark für die Umsäße im Oktober 1939,

Bekanntmachung über die Verfall3erklärung. von beschlag- nahmten Vermögen. :

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts, Teil I, Nr. 215.

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Preußen.

Bekanntmachung über die Ausgabe der Nr. 19 der Preußischen Gejeßzsammlunag. ;

Amtliches.

Deutsches Nei cch.

Dem Estuischen Wahl - Konsul in Köln, Hans Hüne - meyer, ist namens des Reichs unter dem 19, Oktober 1939 das (Fxequatur erteilt worden.

Dem Königlich Rumänischen Konsul in Dresden, Fon Cârstiuc, ist namens des Reichs unter dem 26. Oktober 1939 das Exequatur erteilt worden; das dem Genannten als Königlich Rüumänischem Konsul in Frankfurt a. M. am 5, Oktober 1937 exteilte Exequatur ist erloschen.

___ Das dem Königlih Rumänischen Wahl - Generalkonsul in Leipzig, Otto Prager, namens des Reichs unter dem 11. Juli 1927 erteilte Exequatur ist erloschen.

Bekanntmachung.

__ Die“ Um/saßsteuerumrechnungssäße auf Reichsmark für die Umsäße im Monat Oktober 1939 werden auf Grund von 8 5 Abjaß 1 Saß 2 des Umsaßsteuergeseßes vom 16 Oftober 1934 (Reichsgeseßbl. 1 S. 942) in Verbindung mil S 47 der Durchführungsbestimmungen zum Amlos, steuergejeß vom 23. Dezember 1938 (Reichsgeseßbl. T S. 1935) wie folgt festge)eßt : :

Lfd. nr. Staat Einheit RM

Berlin, Mittwoch, den 1. November, abends

Bekanntmachung.

Die mit Bekanntmachung vom 14. Juli 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 168 vom 24. Fuli 1939) beshlagnahmten Vermögen der ehemaligen deutschen Staatsangehörigen

Alfred John Alexander, Ernst Fsrael Aufrichtig, Marta S geb, Ehrlich, elene Doctor, geb. Riesenfeld, mma Doctor, Bernhard Rosenthal, Victor Heinrih Simon, Emil Solimann, Julius Stercn, Leonora Stern, geb. Kosmann, Kurt Stern, : Peter Stern werden gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die o der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgeseßbl. I S, 480) als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 31. Oktober 1939.

Der Reichsminister des Fnnecn. J. A.: Hering.

Bekanntmachung. Die am 31. Oktober 1939. ausgegebene Nummer 215 des Reichsgesegblaätts, Teil T, enthält: Polizeiverordnung über das 18, Oktober 1939.

__ Polizeiverordnung über die Fernhaltung O Schieß- oder Spieleinrichtungen.

Verordnung zur Eineung des Reichsnaturshuzrechts im Mean Sudetenland. Vom 25. Oktober 1939, erordnung über die Einführung der Verordnung zur Schäd- lingsbekämpfung im Obstbau in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland. Vom 26. Oktober 1939. Fünste dd ay ur Durchführung des Reichskultur- kammergeseßes. Vom 28. Oktober 1939, - Umfang: 1/2 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N. Postversen- dungsgebühren: 0,03 K für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, 1. November 1939, Reichsverlags8amt. J. V.: Stern.

WVirtshausverbot. Vom

ugendlicher von om 24, Oktober

9,99

58, 7,99 41,77 13,10 74,51 3,05 2,21 48,10 62,50 5,02 5,67 2,36 9,99 132,45 14,29 38,35 13,10 58,37 5,70 48/80 41,98 10,44 7,99 133,91 56,65 9,99 9,10 2,40 59,35 55,99 8,60 25,64 9.99 1,98 61,22

1 Pfund 100 Afghanti 100 oos

1 Pfund 100 VBelga 100 Milreis 100 Rupien 100 Lewa

1 -Dollar 100 Kronen 100 Kronen 100 Mark 100 Francs 100 Drachmen

1 Pfund Sterling 100 Gulden 100 Rials 100 Kronen 100 Lire 100 Yen 100 Dinar 100 Lat

Aegypten Afghanistan Argentinien Auttialien Belgien Bra'lien Briti]h-Indien Bulgarien Canada Dänemark Estland Finnland zFrantreich Griechenland Großbritannien olland Fran Island Italien Japan Jugoslawien Lettland Litauen 100 Litas Luxemburg 100 Francs Neuseeland 1 Pfund Niedezländish-Indien | 100 Gulden Norwegen 100 Kronen

Palästina 1 U Portugal 100 Eskudos 100 Lei

Htumänien Schweden 100 Kronen Schweiz 100 Franken Slowaketi 100 Kronen Syanien 100 Peseten * Südafrikanische Union 1 Prund Türkei 1 Pfund Ungarn 100 Pengs (bei Ausfuhr nah

Ungarn) Uruguay 1 Pe1o Vereinigte Staaten 1 Dollar

von Amerika

Die Festseßung der Umrechnungssäße - ländische Ddo tel erfolgt ¿hve e %. E E 0 Verlin, 1. November 1939. i Der Reichsminister der Finanzen. : J. A.: Hedding. N

OUEANDNE E

0,93 2/49

Wirxtschastsstatistik RdErl. 24. 10. 39, Saa

Preußen.

Bekanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 19 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

(Nr. 14 503.) Polizeiverordnung über Schonzeiten und Mindestmaße. Vom 24. September 1939.

__ (Nr. 14 504.) Achtundzwanzigste Verordnung über Wohn- siedlungsgebiete. Vom 21. Oktober 1939.

__ Umfang: 1/2 Bogen. Verkaufspreis: —,20 NA, gugüglig einer Versandgebühr von I ZU beziehen durh: R. v. Decker' Verlag (G. Schenck), Berlin W 15, Ließenburger Str. 31, und durch den Buchhandel. ; /

Berlin, den 1. November 1939. Geschäftsstelle der Preußischen Geseßsammlung.

“Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der von hier abberufene Kaiserlich FJapanishe Bot- schafter Hiroshi Oshima hat Berlin am 29. Oktober ver- lassen. Bis auf weiteres führt Botschaftsrat Herr Uzuhiko Usami die Geschäfte der Botschaft.

Nummèer 44 des Ministerialblatts des Reichs- und Preußischen

des «Fnneru) vom 1. November 1939 hat folgenden Fnhalt: Allgem. V Ln a RBH Verlust eines Ausweises. Kom - munalverbände. RdErl. 24. 10. 39, Sparsamer Umgang mit Teer u. Bitumen. RdErl. 24. 10, 39, VO. z. Vereinfachg. d.

iy Stenetneciei: : RdErl, 0.39, Sicherg. d. Straßenverkehrs im Kriege. E verwaltung. RdErl, 19. 10. 39, Pol.-VO. üb. d. Sammeln v. Küchen- u. Na: rungsmittelabfällen. RdErl. 23. 10. 39, Kenn- geißng. d, Mel dat d. zurückgeführten Personen. RdErl. 4. 10. 39, Ermittlg. d, Todésursache bei Selbstmorden u. Selbst- mordversuhen. RdErl.- 24. 10. 39, Nichtbeamtete Hilfsträfte im Waffen- u. Nahhrichtenverbindungswesen. RdErl. 27. 10. 39, Verwendg. d. Ausgabereste bei d. Waffen-, Krafstfahr- u. Nach-

Ministeriums des Junern (herausgegeben vom enden Inhalt: :

lungen. RdErl. 25. 10. 39, Vergnügungssteuer. 26 7 gnugung

1 vrihtenfonds d. Pol. RdErl. 27. 10: 39, Ausgabereste d. Sichech.-

a

Beile Las 1,10 ÆA, einer dreigespaltenen 92 mm eile 1, .— SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind au! einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, in

ist darin auch anzugeben, welhe Worte etwa durh Fettdruck (einmal unterstrichen) oder dur

hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Maio

f RdErl.

Wären im Verkehr zwischen dem deutshen Wirts

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten

1 breiten Petit- Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin

sbesfondere Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande)

telle eingegangen fein.

-

Postschectkonto: Berlin 41821 1 939

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o Pol. im RJ. 1938. RdErl. 25. 10. 39, Sicherstellg. v. Wohnungen. RdErl. 26. 10. 39, Dienst bei d. #-Funkerschulen. RdErl. 27. 10. 39, Pas d. SchP. (außer Wasser|hußpol.). Zu besegende Gend.-Oberm.-Stellen. RdErl. 23. 10. 39, Kolonial- vorträge vor d. OrdnPol. RdEr!l. 24. 10. 39, Lehr . f. Wachtm. SB.) d. Kraftfahrdienstes. RdErl. 24. 10. 39, Ee iva lbenneltes . Musikleiter d. Pol. RdErl. 24. 10. 39, Durhf. d. Wieder- olungsübgn. f. d. SA.-Wehrabzeichen innerh. d. OrdnPol. im Jahre 1939. RdErl, 25. 10. 39, Ernährg. d. Pol.-Hunde. RdErl. 26. 10. 39, Dienstkleidg. f. Faharbeiter .— RdErl. 26. 10. 39, Durchschn.-Preise f. d. Dienstpserde in d. Gend. RdErl. 26. 10. 39, Verleihg. d. Amtsbezeihng. „Oberbaurat“ an Offz. d. FeuerSchP. RdErl. 24. 10. 39, Neufal f d. DIN-Norm 4104 Raumabs(hl. f, Aue, RdErl. 26. 10. 39, Verhalten d. Bevölkerg. bei Beschießg. feindl. Fluggouge. RdErl. 26. 10. 39, 2. Ausf.- Best. z. § 12 d. 1. Durhf.-VO,. s. Luftschußges. RdErl. 27. 10. 39, Entschädig. bei Heranziehg. z. Dienstleistg. im Luftshuz. Staatsangehörigkeit, Paß- u. Ausländerpolis zei. RdErl. 24. 10. 39, VO. üb. d. Behandlg. v. Ausländern; hier: ausländ. Konsulatsangeh. Wehrangelegenheiten. Familienunterhalt. RdErl. 24. 10. 39, Erfassungsween. RdEr!l. 28. 10. 39, Aend. d. E f. d. Jnanspruhnahme v. Kraftfahrz. durch Bedarfss\tellen d. Wehrmacht u. außerh. d. Wehrmaht auf Grund d. Wehrleistungsges. (jeßt d. Reichs- leistungsges.) u. f. d. Heranziehg. v. Kraftfsahrern. Volks- esundheit. RdErl. 23. 10. 39, Umbenennung einer Aerztes- ammer. RdErl. 25. 10. 39, Mjüwirka, D, prig. ACZzie het d. Durhf. d. Ehegesundheitsges. RdErl. 24. 10. 39, Ratten- bekämpfg. Uebertragb. Krankh. d 40. Woche. Veterinär- verwaltung. RdErl. 21.19. 39, Einfuhr v. Fleisch u. Fleisch» waren als Umzugsgut der rückwandernd. Reichs- u. Volksdeutschen. 27, 10. 39 Abgabe v. Pferden aus Santa tpebes lazaretten. Verschiedenes. Handschriftl, Berichtig. Neuerscheinungen. Zu aaten dur alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin 8, Mauerstr. 44. Vierteljähr- lih 185 NA für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,40 M für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

PWositvesen.

Ireujsahrsdruckfachen.

Während der Weihnachts- und Neujahrszeit werden die Ein- rihtungen dex Deutschen Reichspost lp s beansprucht. Die umfangreichen und {weren Drucksachensendungen mit Kalen- dern, die nah den Erfahrungen der Deutschen Reichspost in den leßten Fahren vorzugsweise in der zweiten Hälfte des Monats Dezember in gen Mengen versandt worden sind, würden in diejem Jahre den Ds ts- und Neujahrsdienst der Deutschen Reichspost so belasten, daß der Feldpostdienst von und zum Heere tark gestört werden könnte Deshal nehmen die Aemter und

mtsstellen der Deutschen Rei 3post vom 15. Dezember 1939 bis um 2. Januar 1940 keine großen oder shweren Drucksachen mit alendern an. Nicht an den Schaltern eingelieferte Sendungen dieser Art werden von den Dienststellen der Deutshen Reichspost den Absendern zurückgegeben.

Luftpostdienst.

Vom 1. November 1939 an wevden wieder Luftpostverbin- dungen mit Athen, Pana Malmö, Gotenburg und Oslg ein- gevihtet. Ferner ändern sich einige Fluglinien des Fnlands und einiger ausländischen Bn lußlinien. Die Postämter geben Aus- bunft über die vom 1. November 1939 an geltenden Flugpläne.

Erweiterung des Pofstdienstes mit Orten der befreiten Oftgebiete.

Alle Orte der Reich8gaue Westpreußen und Posen (Danzig und Warthe-Gau), die innerhalb der alten Reichsgrenzen von 1914 liegen, alle Orte des N E g Jndustriegebietes und eine Reihe von Orten, die außerhalb der Reichsgrenzen von 1914 liegen und die besonders bekannt gemaht wurden, nehmen vom 1. No- vember an in folgender Weise am Postdienst mit dem Fn- und Ausland teil. Zugelassen sind gewöhnliche Briefsendungen, ein-

eshriebene Sendungen, Päckchen sowie Postanweisungen und ahlkarten bis 1000 NÆ, nach und aus Orten im Gebiet der früheren Freien Stadt Danzig außerdem auch Nahnahmesendun- gen und Postaufträge zur D e Data d Die Orte des Regie- rungsbezirks Marienwerder, die bisher zu Boiieben gehörten, bleiben wie bisher ohne Einschränkung zum Postdienst zugelassen. Be die Sendungen gelten im Austausch zwischen den genannten ebieten und dem Deutschen Reich die E e Gebühren und Versendungsbedingungen. Es sind jedoch soweit die Zoll- und Devisengrènze noch nicht aufgehoben ist die allgemeinen Zoll-, Devisen- und Cinfuhrvorscpriften zu beachten. ür den amtlichen Verkehr der Behörden und Parteidienststellen Lie außer den genannten Sendungen auch Wertbriefe gugelas en. Für Dienstsendungen gelten die zoll- und devisenrehtlihen Beschräns- kungen niht. Ferner sind, wie bereits bekanntgegeben, gewöhn- lihe Pakete ohne Nachnahme bis 10 kg zwischen dem bisheri en Reichsgebiet und einer Anzahl Orte Östoberschlesiens nah den innerdeutshen Vorschriften zugelassen.

Statistik des Warenverkehrs mit Danzig. Die für die Statistik des Warenverkehrs anzumeldenden figgebiet und dem Gebiet, der bisherigen Freien Stadt Dauzig sind von sofort an von derx statistishen Abgabe befrèit. Die Pfli t zur Anmel-

dung der Waren bleibt zunächst weiter bestehen.