Reichs-
es vermieden werden muß, daß Dienstverpflichtete Zur hebung von Notstand öffentliche Fürsorge in Anspruch nehmen müssen, wird nochmals besonders hingewiesen.
Die Erfahrungen der lezten Wochen haben bewiesen, daß ‘die hierdurch gegebenen Möglichkeiten nicht voll ausgenußt worden sind. Sh mache es daher den Arbeitsämtern zuv
flicht, künftig ohne Engherzigkeit nah den egebenen Be- immungen zu verfahren und in allen berechtigten H Trennungszuschlag und Sonderunterstüßung zu bewilligen. Die damit verbundene Notwendigkeit, den Einzelfall unter Würdigung der gesamten vorliegenden Umstände eingehend u prüfen, stellt zwar eine Belastung der Unterstüßungsstellen e: ist aber in Durchführung einer gesunden Sozialpolitik unausweichlicch.
I, :
Darüber hinaus hat sih das Bedürfnis herausgestellt, das formale Merkmal der Dienstverpflichtung nicht mehr zur Vorausseßung von Trennungszuschlag un Sonderunter- stüßung zu machen. Fch ordne deshalb auf Grund der Ver- ordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung zur Aenderung von Vorschriften über Arbeitseinsay und Arbeits- losenhilfe vom 1. September 1939 (Reichsgesebbl. 1 S. 1662 — Reichsarbeitsbl. S. 1 414) an, daß Trennungszuschlag und Sonderunterstüßung nah Maßgabe meiner Anordnung vom 4. September 1939 und des Durchführungserlasses vom 30. September 1989 von der Lohnwoche an, in die der 1. No- vember 1939 fällt, auch solchen Personen gewährt werden dür- fen, die zwar nicht dienstverpflichtet worden sind, die aber, seï es durch Vermittlung des Arbeitsamts, sei es aus eigenem Antrieb einen Arbeitsplay angetreten haben oder antreten, an dem ihr Verbleiben näh dem Gutachten des Arbeitsamts aus staatspolitishen Gründen so wichtig ist, daß einem Arbeitsplazwechsel nicht zugestimmt werden könnte. Aus-
eschlossen von dieser Vergünstigung bleiben Personen, bei enen nah ihrem aus dem Arbeitsbuch ersichtlichen Berufs- leben die Arbeit unter Trennung von einem gemeinschaftlichen Haushalt oder der Wechsel zwischen verschieden bezahlten Beschäftigungen üblich ist; Ausnahmen hiervon behalte ih mir von Fall zu Fall vor. TII,
Unberührt bleibt die Notwendigkeit, den Lohnschwierig- keiten, die daraus entstehen können, daß Arbeiter aus höheren Lohngebieten in besonders niedrige Lohngebiete vermittelt werden, durch eine zweckmäßige Lenkung des Arbeitseinsaßes zu begegnen. Die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter haben nach wie vor zu verlangen, daß die Betriebe, die Arbeitskräfte anfordern, aenaue Angaben über die örtliche Lohnhöhe machen. Die Landesarbeitsämter haben auch dafür zu sorgen, daß cin möglichst geschlossener Einsaß von auswärts stattfindet, und zwar aus hohen Lohngebieten auf Baustellen mit hohem Lohn- saß, aus niedrigen Lohngebieten dagegen auf Baustellen mit niedrigem Lohnsaß. :
IV.
Unberührt bleibt der Grundsaß, daß auf den Trennungs- zuschlag die nah Tarif- oder Betriebsordnung zu gewährenden Trennungszulagen (Auslösungen) anzurehnen sind. Auch erscheint es notwendig, auf den Trennungszuschlag weiterhin einen an der neuen Arbeitsstelle etwa erzielten Mehrverdienst anzurechnen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob dieser Mehrverdienst durch einen höheren Stunden- oder Akkordlohn oder durch andere Arbeitsbedingungen oder längere regel- mäßige Arbeitszeit erzielt wird. Dagegen sind Verdienste, die durch Ueberstunden erzielt werden, nicht auf den Trennungs- zuschlag anzurechnen.
Berlin, den 8. November 1939.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Syrup.
Anordnung
Über die Einführung von Anordnungen der Reichsmusik=- kammer in der Ostmark und den sudetendeutschen Gebieten,
Auf Grund des § 25 der I. Durhführungsverordnung zum Reichskulturkammergesep vom 1. November 1933 ARGBl. I S. 797) ordne ih mit Zustimmung des Reichs- kommissars für die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Reich folgendes an:
Mit der Veröffentlichung dieser Anordnung treten für die Ostmark und die sudetendeutschen Gebiete folgende Anordnun- gen der Reichsmusikkammer in Kraft:
1. Anordnung über die Unterrichtsbedingungen für den Privatunterricht in der Musik vom 27. August 1934 in der Fassung vom 15. April 1935.
2. Die Verkaufsordnung für den deutschen Musikalien- handel vom 30. Juni 1936. E
Berlin, den 7. November 1939.
Der Präsident der Reihsmusikkammer. Dr. Peter Raabe,
-—- —-
Bekanntmachung. - Am 1, Dezember 1939 wird in Mg Y ri Schön - Gerg eine von der Reichsbankstelle in Oppeln abhängige Reichsbanknebenstelle errichtet.
Berlin, den 6. November 1939.
Reichsbankdirektorium. Puhl. Krehyschmann.
Anordnung Nr. 3
über die Erfassung und den Absay inländischer Angorakanin- '
wolle vom. 15. November 1939.
Auf Grund der Verordnung über die Erfassung und den Absaß inländischer ‘Wolle vom 30. anka 1934. (Reichs- geseb l. 1 S. 78) inder Fassung der Verordnung vom
September Rer I, I S. 970) und der Ver- | vom
ordnung über den- Warenverkehr in der Fassung 18. August 1939 (Reichsgesehbl. 1 S. 1430), des § 20 des Spinnstoffgeseßes vom 6. Dezember 1935 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1411), des § 3 der Verordnung über das Verbot von | Mleitögesebbl, 1 im Lande Oesterreih vom 29. März 1938
eichsgeseßbl. I S. 340) sowie des § 5 der Verordnung über
das Verbot von Preiserhöhungen im ‘Reichsgau Sudetenland |
und Staatsanzeiger Nr. 265 vom 11. November 1939. S, 4
vom 22. März 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 959) wird mit Zuúü- stimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirt- schaft, des M in cers und des Reichs- kommissars für die Preisbildung angeordnet:
81
(1) Jm Jnland anfallende Angorakaninwolle darf nur von der Reichswollverwertung G. m. b. H. in Berlin (Ab- teilung Angorakaninwolle) oder ihren erthe eingesehßten Verkaufsstellen in den Verkehr gebraht werden.
(2) Alle Angorakaninhalter sind verpflichtet, die bei ihnen angefallene Angorakaninwolle, soweit sie nicht auf Grund der Anordnung über das Verspinnen von inländischer Angorakaninwolle vom 2. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 231 vom 3. Oktober 1939) für den Verbrauch im eigenen Haushalt freigegeben worden ist, der Reichswollverwertung G. m. b. H. in Berlin (Abteilung Angorakaninwolle) oder deren Sammelstellen anzuliefern. Die Sammelstellen werden von der Reichstvollverwertung G. m. b. H. in Berlin in dem Verkündungsblatt des Reichs- nährstandes bekanntgegeben.
82
Va Angorakaninwolle werden folgende Qualitäts- bezeihnungen festgeseßt:
I: blütenweiß, peinlich sauber, frei von Fremd- körpern und verworcener Wolle, über 6 cm lang,
Klasse Klasse Il: d peinlich sauber, frei von Fremdkörpern und
star Klasse IIT: weiß, sauber, frei von Fremdkörpern, bis 3 ecm lang, leicht fahnige Wolle, dazu stark verworrene Wolle aus Klasse ITI, dicht verwachsene oder gepreßte, verschmußte oder mit Fremdkörpern durchseßte Wolle,
§83
“ (1) Die Reichswollverwertung G. m. b. H. in Berlin E für die in § 2 genannten Quälitäten nachstehende Ankaufs- preise:
für Fase Ten iz
für Klasse IT . 5 ;
für Klasse T .... RAM14,—
für Filz je nach Qualität A 5,— bis RA 10,—;
auf ausgekämmte und graue (farbige) Wolle
erfolgt ein Abzug bis zu 20 °/. Die Preise gelten e je 1 kg frei Sammelstelle der Reichs- ivollverwertung. Die Festseßung der Qualitätsbezeichnung bei der angelieferten Angorakaninwolle erfolgt endgültig und E durh die Reichswollverwertung G. m. b. H. in
erlin.
__(2) Die Reichswollverwertung G. m. b. H. oder deren Verkaufsstellen bringen die Angorakaninwolle mit einem Aufschlag von 10 °/ für Verwaltungskosten und für die Ueber- prüfung der Sortierung in Verkehr.
S4 |
(1) Zuwiderhandlungen gegen die Preisvorschriften des 8 3 fallen unter die Strafvorsriften der Verordnung über Strafen und s bei Zuwiderhandlungen gegen Preisvorschriften vom 3. Juni 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 999).
(2) Zuwiderhandlungen von Angehörigen des Reichs- nährstandes gegen die Vorschriften dieser Anordnung werden mit Orduungsstrafen bis zu NA 10 000,— für jeden Fall der Zuwiderhandlung Teabidet :
(3) Daneben fallen Zuwiderhandlungen gegen die Vor- schriften dieser Anordnung unter die Strafvorschriften der Verordnung über den Warenverkehr und der Verordnung Über die Erfassung und den Absaß inländischer Wolle.
85
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- lihung in Kraft. Die Anordnung über die Erfassung und den Absay inländisher Angorakaninwolle vom 20. Sep- tember 1938 (RNVbl. S. 473) und die Anordnung Nr. 2 über die Erfassung und den Absaß inländischer Angorakanin- Kraft vom 13. Februar 1939 (RNVbl. S. 100) treten außer
raft.
Der Beausftragte des Reichsnährstandes für inländische Wolle
Gilz:
RAM 35,— RAM 25, —
und Faserpflanzen. Frhr. v. GBumppenberg. Der Reichsbeauftragte für Wolle und "andere Tierhaare. Dr. Toepfer.
Anordnung Ir. 20 der Reichsstelle „Chemie“ (Herstellung von Kerzen), Vom 190.: November 1939. Auf Grund dex Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesebbl. I S. 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von
Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. Sep-
temberx 1934) und der Bekanntmachung über die Reichsstellen -
zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehcs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staats- anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustim- mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
Es dürfen ‘nur noch folgende Kerzensorten hergestellt werden: : / E I. Haushaltkerzen:
6/500 g, 8/500 g, 12/500 g Kronenkerzen
in Paraffin- und Kompositions- ‘Qualität =
i S _IL. Wagenfkerzen: - - 8/500 g in Paraffin-Qualität
s! 111, Baumkerzent 12/250 g, 16/250 g, 20/250 g in Paraffin- und Kompositions-Qualität, alles glatt, ‘in weiß und bunt = 6 Sorten IV. Adventskerzen :
= 14 Sorten
verworrener Wolle, über 3 bis 6 cm lang, |
] Ort und Stelle zu klären. Jn Begleitun
6 Sorten _ d Sorte. |
12/500 g- in Kompositions-Qualität, kurz — 1 Sorte
82 (1) Die Bestimmungen des § 1 gelten nicht ur Kerzen- sorten, die nachweislih für Zwecke der unmittelbaren oder mittelbaren Ausfuhr hergestellt werden. (2) Die Reichsstelle „Chemie“ kann auf besonderen Antrag Ausnahmen von den Bestimmungen des § 1 zulassen.
s §3 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr. € 8 4 Diese Anordnung tritt mit der Veröffentlihung im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 10. November 1939.
Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
Bekanntmachung. : Die am 10. November 1939 ausgegebene Nummer 42 des Reichsgesehßblatts, Teil TI, enthält: : Zweite Verordnung zux T aerang dex Verordnung übex die T
Einrichtung der Positionslaternen und die Abbleridung der Seiten- lihter. Vom 3. November 1939,
Verordnung über die vorläufige Anwendung gçines Zusah- abkommens zum deutsh-{chweizerishen Verrehnungsabkommen. Vom 4. November 1939. :
__ Zwölfte Verordnung zur Eisenbahn- Verkehrs8ordnung. Vom 4. November 1939. ; Verordnung über die Aenderung der preußish-braunshweigi- schen Landésgrenze bei Peine und Stederdorf (Kreis Peine) sowie Essinghausen und Duttenstedt (Kreis Braunschweig). Vom 7. No- vember 1939. | i i
Umfang: 14 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N. A. Postversen- dungsgebühren: 0,08 Nf für ein Stück bei Voreinsendung auf unsex Postscheckonto: Berlin 96200.
Berlin NW 40, den 11. November 1939. Reichsverlag8amt. ‘Dr. H ubri ch.
_ Nichtamtliches.
430ftiwvesen.
Ungültig werdende Postwertzeichen. Mit Ablauf des 31. Dezember 1939 verliert eine Reihe Post- wertzeihen ihre Gültigkeit. Es handelt sih dabei um Sonder- marken und Sonderpostkarten, die im Jahre 1938 aus besonderen
: Anlässen herausgegeben worden sind und um die Luftpostmarken
des Ausgabejahres 1934. Von einem Teil dieser Wertzeihen, und Ma die zum Turn- und Sportfest. Breslau herausgegebenen
arken zu 3, 6, 12 und 15 F, die Graf-Zeppelin-Gedenk- marken zu 25 und 50 F sowie die -Luftpostmarkén zu 5, 10, 15 20, 25, 40, 50, 80 und 100 Æg und zu 2 und 3 K-M können die nicht verbrauchten im Januar 1940 bei den Postämtern gebühren- frei gegen andere Pee en E werden. Die übrigen ungültig gewordenen Marken und Postkarten werden weder umgetauscht noch zurückgenommen.
Postzahlungsdienfé mit Zsland.
Die isländishe Postverwaltung läßt Postanweisungen aus Jsland nah Deutschland sowie Nahnahmen (auf eingeschriebenen Briefsendungen, Wertbriefen und Paketen) und Postaufträge ans Deutshland nah Jsland von sogleih an wieder zu.
Fernsprechdienst mit dem Ausland.
Die dänische Telegraphenverwaltung hat bekanntgegeben, daß Gespräche mit Dänemark von sogleih an nux noch in deutscher, dänischer ide u norwegischer, hwedischer, italienisher, spa- nischer, französis er und englischer Sprache geführt werden dürfen.
—_— ‘—
Luftpostdienst.
Luftpostsendungen nah Guam, den Philippinen und Macao werden künftig mit der Luftpost über New. York und San Fran- zisko befördert. Die Leitung über Honkong ist zur Zeit nicht an-
ängig. Die Sendungen’ müssen den Vermerk „Mit Luftpost nah
ovdamerika und ab New York“ tragen. Sollen die ndungen bis New York auf gewöhnlichem Wege und erst von dort an mit der Luftpost befördert werden, müssen sie mit dem Vermerk „Mit L éo ab New York“ versehen sein. Ueber die Flugpläne und die Luftpostzushläge geben die Postämter Auskunft. :
| Wirisehaftsteil.
Reise des Reichswirtschaftsministecs Funk in die befreiten Ostgebiete. — Zur Klärung der Fragen des wirtschaftlichen ÆWiederaufbaues.
Reichswirtschaftsminister Raa hat ‘am 10. November eine
Reise in die von den Polen befreiten Gebiete angetreten, um mit den Gauleitecn von Ostpreußen, Westpreußen und dem Warthegau die Fragen des wirtschaftlichen Wiederaufbaues dieser Ostgaue an des Ministers reisen u. a. au der Leiter der Haupttreuhandstelle Ost beim General- feldmarschall Göring, Bürgermeister a. D. Dr. Winkler, und der pecletne Referent des Reichswirtschaftsministers, Ministerial- rat Walter. E | : Ae 2
Verautiwortlich: : Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; Druck der Preukishen Druckerei- und Verlags-Ak“iengesellschaft. Berlin, Wilhélmstr. 32.
Drei Beilagen
für den
|- (einshließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilage)
I L N L P
. zu sein.
é d i i AZ ae 4a 4. f 5 d R L t E M Ma L
Erste Beílage
zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Ir. 265
Berlin, Sonnabend, den 11. November
1939
Berliner Börse vom 10. ITovember.
Die Umsagztätigkeit an den Aktienmärkten war im großen und ganzen wenig umfangreih. Es machte sih eine gewisse Zurücfhaltung geltend, jedoch betrafen die Aufträge der Banken- kundschaft zumeist die Kaufseite. Die Kursgestaltung wies keine einheitlihe Linie auf, es waren aber leichte Besserungen in der Mehrzahl. Heute gelangte der erste Abschnitt von 25 Mill. ÆAK eiuer zur teilweisen Finanzierung des Kapitalbedarfs vor- gesehenen Gesamtanleihe von 150 Mill. NÆ der RWE zur Auflegung. Fnfolge der außerordentlichen Steigerung des Be- darfs an elekftrisher Energie ist eine Erweiterung der Erzeu- gungs- und Negtanlagen beabsichtigt.
Am MWMontanmarkt waren zumeist leichte Kue eenngen u verzeichnen. So stiegen Stolberger Zink, Rheinstahl, Mans- fder Bergbau und Buderus um je 4, Harpener um 34 und Vereinigte Stahlwerke um 4 %. Niedriger lagen Hoesh und Mannesmann um je % sowie Klöckner um 4%. Von Braun- kohlenwerten lagen diejenigen Papiere, die eine Anfangsnotiz erhielten, durchweg um % % gebessert. - Am Kaliaktienmarkt arer Wintershall und Kalichemie je um 4 %, während Salz- etsurth 4 % einbüßten. Jn der chemischen Gruppe veränderten sih lediglich Farben bei einem Umsay von 30000 N.Æ auf 155% (— 4). Bei den Elektro- und Versorgungswerten kamen RWE und Dessauer Gas je 4, Bekula und HWE je 4 und Schlesishe Gas 14 % höher zur Notiz. Demgegenüber büßten Siemens 4, Lahmeyer und Lichtkraft je !/2, fernex Gesfurel 1 % ein. Gummi- und Linoleumtwverte, Kabel- und Drahtaktien sowie Brauereianteile veränderten sich nur unbedeutend. Von Autowerten stellten sich Daimler 4 %, von Bauwerten Berger 15% % höher. Die Anteile der Maschinenbaufabriken waren nicht ganz - einheitlich. Während Berliner Maschinen 1% ge- annen, stellten - sich Demag 2% % niedriger. Zu erwähnen sind noch von Textilaktien Bemberg mit — 34 und Dierig mit — A ferner Aschaffenburger Zellstoff und Hotelbetrieb mit je 2 204
Jm Verlaufe beschränkten sich die Veränderungen zumeist auf einen reht geringen Rahmen, wobei die Kuxrsliste nah wie vor kein ganz“ einheitlihes Bild .bot. Von den erst später notierten Papieren vecloren Accumulatoren 1%. Jm übrigen waren auch Demag nach dem stärkeren Anfangsverlust nochmals um 1% ermäßigt. Rheinebraun konnten sih hingegen um 1% und Aschaffenburg um 4 % bessern.
Bei stillem Handel blieb die Kursgestaltung bis zum Schluß uneinheitlih. Farben beendeten den Börsentag mit 1583, Harpener mit 145 und Rheinstahl mit 1291.
Am e A war die Stimmung bei kleinen Verände- rungen ungefähr stetig, Ueberseebank verloren allerdings 4 %, während Vereinsbank Hamburg um 14 % heraufgeseßt wurden. Bei den Hyp.-Banken war die Kursbewegung unregelmäßig. Um 1 9% höher kamen Meininger Hyp. gegen leßte Notiz an. 1/2 %/ büßten dagegen Deutsche Hyp. ein. Am Markt der Kolonial- werte konnten sich Schantung um 1% bessern, andererseits ingen Doag um 19/6 zukück. Für die zu Einheitskursen ge- Pafidelten JIndustrieaktien überwogen, soweit überhaupt Ver- änderungen eintraten, Steigerungen von 24—3 %. Berliner Kindl erhöhten sich bei Repartierung um 5%. Hamburg-Süd kamen 2 %, Norddeutshe Wolle um 3% und Wollgarn Tittel & Krüger um 214 % niedriger an.
Steuergutscheine T waren eher fester. Man nannte De- zember mit unv. 99,60, Fanuar mit 99,00—05 (98,97% —99), Februar mit 98,65 (98,6214), März mit 98,37%—40 ‘(98,3714), April und Mai mit .98,30—35 (98,20—22%4). Von Steuergut- cheinen Il waren Juni, Juli und August sowie Oktober und
ovember um je 4 %, September um "4 befestigt.
Am variablen Rentenmarkt stieg die Reichsaltbesizanleihe auf 135,60 gegen 135%, die Gemeindeumschuldung blieb mit S Reichsbahnvorzüge besserten sich auf 12456
Am Kassarentenmarkt herrschte allgemein ein stetiger Grund- ton. Für Hyp.-Pfandbriefe ist die Kauflust eher etwas ruhiger eworden. Liq.-Pfandbriefe unterlagen kleinen Schwankungen, ommunalobligationen waren im wesentlihen behauptet. Bei den vielfach gestrihenen Stadtanleihen erwies sich die Stimmung als etwas freundlicher. 28er Breslau gewannen nach Pause 1%. Provinzanleihen blieben behauptet. Jm übrigen konnten noch Dekosama 1 und Ill leiht anziehen. Von Altbesißemisstwonen waren Teltower nah Ziehung um 1% % rückläufig. Staats-
und Länderanleihen zeigten bei kleinen Umsäßen vielfah mäßige Besserungen. Reichsanleihen waren gehalten. Fndustrieobli- gationen verkehrten. in uneinheitlihec Haltung, wobei Einbußen Uberwogen. j
Der Privatdiskontsaß wurde bei 254 % belassen.
Am Geldmarkt wurden die Blankotagesgeldsäße um 26 9% auf 14—2% % ermäßigt.
Bei der Amtlichen Berliner Devisennotierung glitt der Belga erneut ab und stellte sich auf 41,00 nah 41,24. Für den inner- deutschen Rechnungsverkehr galt das Pfund mit 9,75 (9,90) niedriger, ebenso der franz. Franc mit 5,52 (5,61).
Berliner Börse am 11. November.
C Umsäßte kennzeihneten die Aktienmärkte am Wochen- {luß, so daß zahlreihe Werte bei Festsebung der ersten Kurse eine Strichnotiz erhielten. Fn Anbetracht der flüssigen Geldmarktlage zeigté sih jedoch weiterhin Anlagebedürfnis, das sih in der Haupt- jache zwar auf die Rentenmärkte erstreckte, jedo vershiedenlih auch den Aktien zugute kam. Es überwogen daher wiederum Kurs- besserungen. Gewinne über 1 % hinaus waren jedoch nur selten zu verzeichnen.
Am Montanmarkt stiegen Vereinigte Stahlwerke um %, Hoesh, Mannesmann, Rheinstahl und Stolberger Zink um je 4, ferner Klöckner um 4 %. Niedriger lagen lediglich Mansfelder Bergbau mit — 1 9%/. Braunkohlenwerte, Bau- und Textilaktien wiesen kaum Veränderungen auf. Von Kaliwerten kamen Salz- detfurth 14 %% höher, von Gummiaktien Conti-Gummi im gleichen Ausmaße niedriger zur Notiz. Jn der chemishen Gruppe wurden Farben um %, Schering um 36, Rütgers um !4 und Goldschmidt um 19/0 heraufgeseßt. Elektro- und Versorgungswerte lagen aus- gesprochen ruhig. Zu erwähnen sind lediglich RWE mit einer Steigerung um 54 und Accumulatoren mit einem Gewinn von 114 °/, andererseits HEW, die 4 %/% verloren. Die Anteile von
- Maschinenbaufabriken lagen leicht gebessert, so Rheinmetall Borsig
um !/2 und Demag um K °/. Größte Veränderungen erfuhren noch Bank für Brauindustrie mit + 4, Engelhardt-Bräu mit + 4 sowie Zellstoff Waldhof mit + 74 °/o. Andererseits waren Westdeutsche Kaufhof mit — 1, Vogel Draht und BMW mit je — 1% °% etwas mehr rüdckgängig.
Jm Verlaufe gestaltete sh das p A sehr still. Zweite Notierungen kamen nur sehr wenig zustande. Besondere Ver- änderungen ergaben sich dabei im allgemeinen niht. Accumula- toren verloren allerdings 214 %. Von den erst später bewerteten Papierxen gingen Wintershall um 1 % zurück, während Berliner Maschinen um 14 % stiegen. Lahmeyer konnten einen Gewinn 1 % verbuchen ;
Gegen Ende des Verkehrs war die Stimmung ruhig, aber recht freundlih. Hoesh schlossen mit 108% befestigt, ebenso Farben mit 1584 und Harpener mit 1454.
Am Kassamarkt traten für Banken und Hyp. Banken nur gering, e Abweichungen ein. 10 NA fester waren Deutsch-
siaten, Westdeutshe Boden stiegen gegen leßte Notiz um 1 %.
Am Markt der zu Einheitskursen gehandelten Fndustrieaktien gewannen u. a. Cartonnagen Dresden gegen leßte Notiz und Jndustrie Plauen bei Repartierung je 3%. Gladbacher Wolle waren bei Zuteilung gegen leßten Kurs um 44 % schwäher.
Steuergutscheine T waren durchweg etivas fester. Das gleiche galt für Steuergutscheine 11, die !/s bis 4 % höher ankamen.
Von variablen Renten stieg die Reichsaltbesißanleihe auf 135,75 gegen 135,60. Die Gemeindeumschuldung notierte unv. 93%.%. Reichsbahnvorzüge stellten sich auf 124% (12434).
Der Kafsarentenmarkt bot gegenüber dem Vortage ein ziem- lich unverändertes Bild. Hyp.-Pfandbriefe blieben beachtet, Liq.- Pfandbriefe wiesen kleine Shwankungen nah beiden Seiten auf. Stadtanleihèn lagen ruhig, Provinzanleihen sowie Staats- und Länderanleihen im wesentlichen behauptet. Für Reichsanleihen war die Tendenz gut stetig. Jndustrieobligationen wiesen wiederum kleine Veränderungen auf, ohne daß eine bestimmte Tendènz zu erkennen war:
Der Privatdiskont wurde bei 254 % belassen.
Am Geldmarkt blieben die Blankotagesgeldsäße mit 1"/s bis 214 % unverändert.
Bei der amtlihen Berliner Devisennotierung nahm die Belgaabschwächung ihren Fortgang. Der Kurs lautete 40,60 nah 41,00.
Wirtschaft des Auslandes.
Belgische Eisenexportpreise weiter erhöht. Brüssel, 10. November. Die kürzlich von den belgischen Eisenerzeugern festgeseßten Export-Mindestpreise für belgi de abrikate nd durch die Ereignisse hon überholt. Die tatsäch- ichen Ausfuhrpreise gehen um 100 bis 200 Franken je Tonne über die Mindestpreise hinaus, Der Kaufdrang der Verbraucher, die keine Vorräte besien, ist so groß, daß sie sich um jeden Preis eindecken wollen, um E wenn die Produktion vielleicht, noch stärker zurückgehen sollte, mit den notwendigsten Mengen versehen Unter dem Druck dieser äußerst starken Nachfrage sind ie ee ständig gestiegen. Stabeisen kostet jeßt 1700 bis 1800 belgishe Franken je Tonne fob Antwerpen. R e liegt ctwas niedriger im Preise, für Grobbleche werden 2000 bis 2100 belgishe Franken erzielt gegen einen offiziellen Mindestpreis von 1900 belgishe Franken. Feinblehe von 2 bis 2,99 mm kosten bis zu 2300 belg. Franken erte Bleche bis zu 3000 belg. ranken. Die Grundpreise der übrigen Fabrikate wurden ent- prechend heraufgeseßt -mit Ausnahme der Preise für Halbzeug,
ereu Erhöhung demnächst ebenfalls erfolgen soll.
Bulgarisch-ssowakische Clearing- und Kompen- sation8abkommen.
Sofia, 10. November. Mit der seit einiger Zeit in Sofia weilenden slowakishen Handelsabordnung ist ein Abkommen ge- troffen worden, wodurh der Clearing- und Kompensationsver- kehr. zwischen den beiden Ländern in die Wege geleitet wird. Man hofft, daß sih zwischèn den beiden Partnern ein Handelsverkehr entwickeln wird, wobei Bulgarien besonders die Tabakausfuhr ördern will. Die Frage des Transfers der Löhne der bulgari- hen Gärtner, die in der Slowakei arbeiten, wird im Kompen- ationswege gegen bulgarische Ausfuhrgüter geregelt werden.
Preissteigerung als „Nationierungsmasßznahme““ in England. — Scharfe Angriffe eines Labour- abgeordneten.
Amsterdam, 10, November. Fm Unterhaus richtete gestern der Labourabgeordnete Aléxander scharfe Angriffe auf die zur Zeit betriebene Ernährungswirtschast. Er brachte einen Antrag ein, in dem gefordert wird, daß die ernährungswirtschaftlichen Maßnahmen dárauf gerichtet sein sollten, der ständigen Preis-
steigerung Einhalt zu gebieten und siherzustellen, däß durch ein :
umfassendes Rätionierungssystem dex tägliche - Bedarf für die
- die iris
ärmeren Bevölkerungskreise sichergestellt werden. ‘Der Antrag wendet sich insbesondere gegen die. bisher geübte skandalöse Me- thode, die Nahrungsmittelverknappung auf der „reihen“ britischen Insel dadurch auszugleichen, daß man den Umsaß A, evheb- liche Preissteigerung drosselte, die der überwiegenden Mehrheit des englishen Volkes den Kauf auch nux der notwendigsten Lebensmittel unmöglich mache.
Eine Folge des kapitalistischen Krieges : Wieder 100 000 Arbeitslose mehr in England. “ London, 10. Noveinber. Die leßten Arbeitslosenziffern weisen am 16. Otkober eine Zahl von 1 430 638 auf, was gegenüber dem Me vom 12. September 1939 eine Erhöhung von 99 710 edeutet.
—_—
Die Abwärtsbewegung- des englischen Pfundes zunehmend schneller. — Besorgnis der dänischen Landwirtschaft.
Kopenhagen, 10. November. Der Kurs des englischen Pfundes zeigt eine dauernde, zunehmend shnelle Abwärtsbewegung. Mit der gestrigen Notierung, die auf 20,25 gegen 20,49 am Vortag lautete, beträgt der Rückgang seit Freitag voriger Woche bereits 46 Oere. Diese Wertverminderung hat vor allem in Kreisen dec dänishen Landwirtschaft evnsteste arge ausgelöst. Man weist darauf hin, daß die beschlossene staatlihe Krisenhilfe, die einen Ausgleih für die verminderten Exporteinnahmen aus der Differenz des Vorkriegspfundkurses von 22,40 und einem späteren Durxchschnittskurs von 22,70 aud soll, kaum wirksam werden kann und neue und noch größere Valutaschwierigkeiten auftreten.
Zrland erhöht seine Einkommensteuer. — Ernste
Auswirkungen durch Englands Krieg.
Amsterdam, 10. November. Jn Frland ist die Einkommen- Le mit Wirkung vom. 1. April nächsten Fahres erhöht worden. Von der Regierung wurde zur Begründung erklärt, daß Frland, auch wenn es neutral sei, von den Krie folgen nicht unberührt bleiben könne. Die unvermeidliche Beschneidung der Einfuhren und die zunehmende E von einem einzigen Markt füc
Gin Ueberschußprodukte schaffe ein ernstes Problem. Außerdem habe die Regierung die Armee verstärken und besser ausxüsten müssen. i
Englische: graße È j
| Spani|che
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deut Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung E N. 94
am 11. November au
für 100 kg.
f 74,00 A (am 10. November auf 74,00 R.)
gn Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung.
Ap
Aegyvten(Alexandrien und Kairo) .… .. Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) . . . Brasilien (Nio de FJaneiro) Brit. Indien (Bom- bay-Calcutta). « Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) England (London). „ Estland (Neval/Talinn) . . Finnland (Helsingf.) Frankreih (Paris). . Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam). . Jran (Teheran) . . Island (Neykiavik) . Italien (Nom und Mailand) . Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel- grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (MNiga) . .. Litauen (Fowno/Kau- nas) Ï Luxemburg (Luxem- burg) Neuseeland (Welling- On) a a aa er Norwegen (Oslo) . . Portugal (Lissabon). Numänien (Bukarest) Schweden(Stockholm und Göteborg) . . Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid und Barcelona) .….. Südafrik.Union(Pre- toria, Johannesbg.) Türkei (Jstaubul) . . Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)
1 äqvyt. Bfd. 100 Afghani
1 Pavy.-Vof. 1 austr. Pfd.
100 Belga 1 Milreis
100 Nupien 100 Yeva
100 Kronen
1 engl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finn. M. 100 Fres. 100 Drachm.
100 Gulden 100 Nials 100 isl. Kr.
100 Lire 1 Yen
100 Dinar 1 fanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 lux. Fr. 1 neuseel. Pf. 100 Kroneu 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Franfen 100 Kronen
100 Peseten
1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpejo
1 Dollar
11. November
Geld 18,73
0,576
40,56 0,130
3,047 48/05
62,44. 5,045 2,353
132,22
14,28
38,31
13,09 0,983
5,694 48,76 41,94 10,14 56,59 9/091 59,29
59,89 8,991
295,61
1,978 0,919 2,491
Brie!
18,77 0,580
40,64 0,132
3,053 48/15
62,56 5/055 2,357
132,48
14/30
38/39
13,11 0,585
5,706 48,85 42,02 10,16 56,71
9/109
59,41
56,01 8,609
25,67 1,982 0,921
2,495
__Y 10. November Geld Brief
18,77 0,580
18,73 0,576
40,96 0,130
41,04 0,132
3,053
3,047 48/15
48,05 62,44 5,045 2,353 132,22 14,28 38,31
13,09 0,583
5,694 48,75 41,94 10,24
62,96 5,055
2,357 132,48 14,30 38,39
13,11 0,585
5,706 48,85 42,02 10,26
56,71
96,99 9,109
9,091 59,41
56,01 8,609
29,67
59,29
59,89 8,591
25,61
1,982 0,921 9,495
1,978 0,919 9.491
Für den innerdeutshen Verrehnungsverkehr gelten folgende Kurse
England, Aegypten, Südafrik. Union .
rankrei
ustralien, Neuseeland
Britisch-IFndien Kanada
Geld 9,74 5,9514 7,792
73,03
Yrief 9,76 5,526 7,808 73,17 2,183
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
Sovereigns. 20 Francs-Stüe . Gold-Dollars . Aegyptische . « « « Amerikauische: 1000—5 Dollar. . 2 und 1 Dollar. . Argentinische. . «. Australi\he Belgishe. . . .….« Brasilianische. Brit.-Jndische . « . Bulgarische . ... Dänische .
1 £ u. darunter Estuishe ......
ne s e e 6e E E A
olländishe „ «...« talienische: große . 100 Lire u. darunt. Fugoslawishe .… anadishe .«….... Lettländische Litauische: große. . . Ä 100 pi darunt. uxemburgishe ... Norweaisthe L Numänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei... Schwedische ..... Schweizer: große . . 100 Frs, u. darunt, Südafr. Union Türkishe .… .…... Ungarische .
. 1-100 Pengòö
Notiz
ur | 1 Stäck l ägypt. Pfd.
1 Dollar
1 Dollar
1 Pav.-Pefo 1 austr. Pfd. 100 Belga
1 Milreis 100 Rupien 100 Leva
100 Kronen
1 engl. Pfünd 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 1kfanad. Doll. 100 Lats
100 Litas
100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen
100 Let
100 Lei
100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.
. | 100 Peseten
l jüdatr. Pfd. 1 türk. Pfund
Ge1d
20,38
16/16 4,185 9,08
2,74 274 0,548 6,79
40/52 0,09
68,86
47,95 9/38 9/38
4,99 5/24 132/09
13,07 5/63 2/09
ck_
41,70 10/13 56/49
99,18 59,84 99,84
8,98 1,84
——_—
11. November
Brie!
20,46
16,22 4,205 9,12
2,76 2,76 0'568 6,81 40,68 0,11 69/14
48,15 9/42 9/42
5,01 5/26 132'61
13,13 5.67 2:11
41,86 10,17 56,71
59,42 56,06 56/06
9,02 1/86
"2 10. November Geld Brief 20,38 20,46 1616 16,22 4,185 4,205 9.08 9,12
2,71 2,73 271 8273 0,548 0,568 6,79 6,81 40,92 41,08 0,09 0,11 68,86 69,14
4795 48,15 938 942 938 942
4,99 5,01 524 526 132/09 132/61
13,07 13,13 563 5.67 2.09
41,70 10,23 56/49
59,18 56.84 55 84
8,98 1,84