1939 / 272 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Nov 1939 18:00:01 GMT) scan diff

V

Neichs- und Staaröanzétger Nr. 272 vom 20. November 1939. S. 2

Lust i g, Emma Sara, geb. Richter, geb. am 24. 11. 1893 in. Josefsdorf (Krs. Kattowiß), i

3. Lustig, Elfriede Sara, geb. am 27. 1. 1920 in Radzionkau (Krs. Tarnowiß), :

. Lustig, Klaus Jsrael, geb. am 17. 7. 1924 in Ratibor/O. S.,

. Mathias, Leo, geb. am 16. 1. 1893 in Berlin,

. May, Max, geb. am 21. 3. 1879 in Frankfurt/Main,

20. May, Birdie, geb. Hecht, geb. am 7. 2. 1884 in

Wichita (Kansas, USA.),

. Mayer, Ludwig, geb. am 10. 5. 1901 in Nieder- hochstadt (LK. Landau/Pfalz), ;

22. Meyer, Johanna, geb. am 26. 8. 1910 in Linz

(Krs. Neutoied),

. Meyer, Julius, geb. am 8. 3. 1889 in Niedecbreit- bah (Krs. Neuwied),

. Rant\ch1, Franz, geb. am 17. 12. 1910 in Palbers- dorf, :

. Rei ch, Sara, geb. Sommerfeld, geb. am 14. 5. 1868 in Deutsch Krone,

. Rei ch, Max Jsrael, geb. am 23. 6. 1900 in Krojanke (Krs. Flatow),

. Nei h, Adolf Fsrael, geb. am 9. 1. 1905 in Wissek,

. Rei ch, Alfred Fsrael, geb. am 3. 5. 1907 in Wissek,

9. Re i ch, Martin Jsrael, geb. am 15. 6. 1910 in Wissek,

. Renner, Heinrich, geb. am 6. 1. 1892 in Lücken- burg (Krs. Bernkastel),

. Rich tex, Hans, geb. am 17. 6. 1910 in Ellrich (Krs. Nordhausen),

. Ro08, Philipp, geb. am 21. 2. 1883 in Ahlen (Krs. Beckum),

. Roos, Emilie, geb. Stern, geb. am 27. 9. 1885 in Duisburg-Ruhrort,

: Le L s, Anna, geb. am 28. 10. 1910 in Hamm (West- alen),

. Roos, Eva Marianne Paula, geb. am 1. 2. 1919 in

Düsseldorf, 36. Roscher, Franz Max, geb. am 22. 7. 1888 in Pockau/Erzgeb., . Rößler, Emil Bernhard, geb. am 8. 8. 1897 in Wirges (Krs. Unterwesterwald), . Rößler, Hedwig Anna Minna, geb. Sagiß, geb. am 3. 8. 1899 in Düsseldorf-Gerresheim, 9. Rößler, Wilhelm Erich, geb. am 21. 4. 1929 in Wirges (Krs. Unterwesterwald), . Simon, Stefan, geb. am 21. 10. 1882 in Warschau, . Schindler, Adolf Fsrael, geb. am 26. 4. 1877 in Oppeln, : . Schindler, Johanna Sara, geb. Pinkus, geb. am 7. 9. 1883 in Mrotschen (Krs. Wirsiß), . Schindler, Eduard Fsrael, geb. am 183. 2. 1909 in Sprottau, . Schindler, Ruth Sara, geb. am 25. 8. 1920 in Sprottau, 5. Schmeidler, Rudolf, geb. am 25. 2. 1898 in Karlsruhe, . Scchmeidler, Johanna, geb. Schroelkamp, geb. am 4. 7. 1899 in Duisburg, . Schmitt, Ernst Heknrich Dietrich, geb. äm 26. 12. 1910 Gadeland b. Neumünster, . Schöning, Gustav Christian, geb. am 6. 1. 1910 in Hamburg, . Schubert, Ernst Friedrich, geb. am 2. 1.18983 in Schweidniht, . Schubert, Charlotte, geb. Urbansky, geb. am 20. 11. 1904 in Schweidniß, . Schubert, Heinz, geb. am 17. 11. 1919 in Schweid- niß, * e 52. Schubert, Charlotte Hildegard, geb. am 17. 9. 1928 in Schweidniy, . Schwarz, Max, geb. am 5. 6. 1899 in Aphoven (LK. Geilenkirchen-Heinsberg), . Schwarz, Rosa, geb. Schwarz, geb. am 29. 5. 1896 in Müddersheim (Krs. Düren), . Schwarz, Max, geb. am 4. 4. 1901 in Müdders- heim (Krs. Düren), . Schwarz, Margot, geb. Hirsch, geb. am 1. 10. 1911 in Linz/Rhein, i . Steinmann, Otto, geb. am 25.3. 1913 in Oster- wi (Krs. Coesfeld), . Stern, Alfred Felix, geb. am 26. 11. 1901 in Sim- mern b. Koblenz, 159. Stern, Anna Maria, geb. Heim, geb. am 15. 2. 1904 - in Heidelberg, 160. Stex n, Rudolf Richard Hermann, geb. am 21. 4. 1930 in Heidelberg, 161. Stex n, Julius, geb. am 17. 4, 1912 in Köln, 162. Victor, Walter, geb. am 21. 4. 1895 in Oeynhausen (Krs. Minden), 163. Wertheim, Hugo- Fsrael, geb. am 7. 10. 1892 in Wuppertal-Elberfeld, 164, Wolf, Eugen, geb. am 23. 12. 1872 in Oberdorf, - 165. Wolf, Fanny, geb. Bernheim, geb. am 14. 10. 1882 in Hechingen, ; 166. Zu chow ski, Elisabeth Maria, geb. am 8. 12. 1916 in Bottrop. :

Berlin, den 15. November 1939,

Der Reichsminister des Fnnern. F. V.: Pfundtner.

; Bekanntmachung über die Durchführung der Devisenbewirtschaftung in deu in das Deutsche Reih eingegliederten Ostgebieten einschließlich ; des Gebiets’'der bisherigen Freien Stadt Danzig.

Vom 20. November 1939,

Auf Grund von § 2 der Verorduung über die Einführung der Geseygebung über die Devisenbewirtschaftung und den Zahlungsverkehr mit dem Ausland in den in das Deutsche Reich eingegliederten Ostgebieten vom 17, November 1939 (Reichsgeseßbl, I S. 2255) ordne ich im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichsminister des Fnnern an: : i

1. Der Bezirk der Devisenstelle Danzig wird auf das ge- samte zum Reichsgau Danzig-Westpreußen gehörige Gebiet erstreckt. Die Devisenstelle führt die Geschäfte unter der Be- “geihnung „Der Reichsstatthalter (Oberfinanzpräsident

evisenstelle —)“, ;

2. Für den Reichsgau Posen wird eine Devisenstelle mit dem Siß in Posen errichtet. Die Devisenstelle führt die Ge- schäfte unter der Bezeihnung „Der- Reichsstatthalter (Ober- finanzpräsident Devisenstelle —)“. :

3. Der Bezirk der Devisenstelle Königsberg wird um die in die Provinz Ostpreußen und der Bezirk der Devisenstelle Troppau um die in die Provinz Schlesien eingegliederten Ost- gebiete erweitert.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.

Der Reichsminister des Fnnern. F. V.: Dr. Stuart.

Der Reichsminister der Finanzen. J. V.: Reinhard.

Zweite Anordnung

über die Regelung der Verbraucherpreise und Handelsspannen im Geschäfstsverkehr mit gebrauchten Kraftfahrzeugen.

Vom 17. November 1939.

Auf Grund des § 2 des Geseßes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichs8geseßbl. I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:

Begriffsbestimmungen.

81 Gebrauchte Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Anord- nung sind: -

a) Kraftfahrzeuge jeder Art, die durch Verbrennungs- motor angetrieben werden und nicht an Schienen ebunden sind, wenn sie sich im Besiß von Ver- Peilieck befinden oder befunden haben und auf diese zugelassen sind oder zugelassen waren,

b) Kraftfahrzeuganhänger und Beiwagen, die a im L von Verbrauchern befinden oder besunden haben,

soweit für sie gemäß § 18 der Verordnun

von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr Straßen-

Verkehrs-Zulassungsordnung) vom 13. November 1937

(Reichsgeseßbl. 1 S. 1215) eine Zulassungspflicht besteht.

Ausgenommen sind. Zugmaschinen, die auf Grund ihrer be-

sonderen Ausrüstung auss{ließlich oder vornehmlich zur

Verwendung in landwirtschaftlichen Betrieben bestimmt sind.

82 (1) Kraftfahrzeughändler im Sinne dieser Anordnung sind Unternehmer, die im Ein elhandelsvertrieb mit fabrik- neuen Kraftfahrzeugen und Anhängern tätig sind, jedoch jeweils nur für die von ihnen in fabrikneuem Zustande ver- triebene Fahrzeugart. (2) Kraftfahrzeughändler im Sinne dieser Anordnung sind ferner: i a) Jm Reichsgebiet ‘außer der Ostmark und dem Reichsgau Sudetenland: Unternehmer, die den Einzelhandel mit ge- brauchten Kraftfahrzeugen bereits vor dem 14. Mai 1933 gewerbepolizeilich angemeldet und seitdem ununterbrochen ausgeübt haben oder eine Einzelhandelsverkaufsstelle in einer nah dem Geseh zum Schute des Einzelhandels vom 12. Mai 1933 (Reichsgesebbl. T S. 262) in der Fassung der Geseye vom 15. Juli 1933, 27. Fun 1934, 13. Dezember 1934 und 9. Mai 1935 (Reichs- gescßbl. 1933 I S. 493; 1934 I S. 523, 1241; 1935 I S. 589) gestatteten Weise betreiben. b) Jn der Ostmark: i Unternehmer,. die eine nach der öster- reichischen Gewerbeordnung von 1859 ausgestellte Gewerbeberehtigung, lautend auf den Einzel- handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, oder eine diesen Handel einshließende Gewerbeberechtigung besißen und den Einzelhandel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen im Zeitpunkt des Fnkrafttretens dieser Anordnung ausüben odex innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten seit der Erteilung der Gewerbeberechtigung mit der Ausübung dieses Einzelhandels beginnen.

0) Fm Reichsgau Sudetenland:

Unternehmer, die den Einzelhandel mit ge- brauhten Kraftfahrzeugen bereits . vor dem 8. März 1939 gewerbebehördlih angemeldet und seitdem ununterbrochen ausgeübt haben oder eine auf Grund der Verordnung über eine vorläufige Gewerbesperre im Einzelhandel und Handwerk in den sudetendeutshen Gebieten vom 27. Februar 1939 (Verordnungsblatt für die sudetendeutschen Gebiete vom 2. März 1939 S. 358) erteilte Aus- nahmegenehmigung besißen.

83 Verbraucher im Sinne dieser Verordnung sind auch Behörden oder behördenähnlihe Organisationen,

über die Zulassung

Verkauf durch einen Verbraucher,

84 ;

(1) Der Verkauf ‘eines gebrauchten L es von einem Verbraucher an einen Kraftfahrzeughändler oder von einem Verbraucher an einen anderen Verbraucher ist nux zu- lässig, wenn das Fahrzeug innerhalb des vorhergehenden Monats von einer von der Deutschen Automobil-Treuhand G. m. b. H. in Berlin zugelassenen Shäßungsstelle na den vom Reichskommissar für die Preisbildung gebilligten iht- linien abgeshäßt worden is und die Schäßung durch Vorlage dex Schäßungsuxkunde nachgewiesen werden kann,

(2) Der in der Schäßungsurkunde festgestellte Schäßwert ge als Höchstpreis ab Standort des Fahrzeuges. Die chähungsgebühr kann dem Verkäufer vom Käufer besonders erstattet werden. :

(3) Die Schäßungsurkunde bleibt in dex Frist des Abs. 1

nur dann wirksam, wenn das Fahrzeug während dieser Zeit

nicht eine übex den normalen Verschleiß hinausgehende Wert-. |

mindexung erfährt.

m) (4) Der Verkäufer hat die Shäßungsurkunde dem Käufeg auszuhändigen. | Verkauf durch einen Händler. §5 : (1) Beim i eines gebrauchten Kraftfahrzeuges al

einem Kraftfahrzeughändler an einen Verbraucher daxf höchstens ein Kaufpreis berechnet und gezahlt werden, der si ergibt aus: a) dem vom Händler beim Ankauf von einem Vera braucher gezahlten Kaufpreis, b) einem Handelsaufschlag- von höchstens 25 vom Hundert dieses O ret, M

c) dem Wert der nahweisbar vorgenommenen Jta standseßzungen und Verbessecungen, soweit sie vön Händler zum Zwecke der Weiterveräußerung des Fahrzeuges vorgenommen worden sind und -i einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtzustand und Wert des Fahrzeuges stehen. Diese Kostett

dürfen zu den üblichen Preisen zusäßlih in Rechz nung gestellt werden; für Jnstandseßungen und Verbesserungen, die. nicht im eigenen Betrieb vor« genommen worden sind, darf dabei ein Aufschlag von 10 vom Hundert auf die Nettopreise des Liefeá rers berechnet werden.

(2) -An die Stelle des Ankaufspreises (Abs. 1 a) tritt dex Schäßwoert des Fahrzeuges, wenn ein Händler das Fahrzeus nah dem Ankauf vom Verbraucher erneut von eine! Se 4 Abs. 1) hat abschäßven lassen. Fn diesen e ürfen die vor dex erneuten Abschähung vorgenommene

ufwendungen und Verbesserungen nicht 4 v berechnet werden. Der Kraftfahrzeughändler ist verpflichtet, das Fahr zeug erneut abschäßen zu lassen, wenn das Fahrzeug in ded

eit zwischen An- und Verkauf von dem Händler nicht lediga ih zu unentgeltlichen Probe- und Vorführungsfahrten bea nut worden ist oder gleihwohl eine über den normalen Verschleiß hinausgehende Wertminderung erfahren hat.

(3) Der Kaufpreis muß stets in einem angemessenen, dey tatsächlichen e BerbilO und wirtschaftlichen Wertminderung entsprechenden Verhältnis zum Bruttolistenpreis eines gleichà artigen fabrikneuen Fahrzeuges stehen.

(4) Kraftfahrzeughändler dürfen Kraftfahrzeuge nur zut den sinngemäß anzuwendenden „Einheitsbedingungen für dênñ Vexkauf von Frastfahrzeugen“ verkaufen. Dîe Einräumung

ünstigerer oder ungünstigerer Bedingungen ist unzulässig) soweit niht in den Einheitsbedingungen selbst ausdrüdlid ie Möglichkeit einer Abweichung vorgesehen ist.

(5) Dem Käufer ist die über die leßte Abschäßung deg Fahrzeuges vorhandene Schäßungsurkunde zusammen mit Belegen über etwaige Jnstandsezungen und Verbesserungen auszuhändigen.

86

Die Vorschriften des § 5 gelten auch für den Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges von einem Kraftfahrzeug* L E Ab an einen anderen Ktaftfahrzeughändler. Der sich aus

ö Abs, 1 bis 4 ergebende Höchstpreis darf auch bei mehr« maliger Weiterveräußerung eines gebrauchten Kraftfahr- zeuges innerhalb des Handels nicht überschritten werden.

8 7 : Verkauft ein Kraftfahrzeughändler ein von der Wehrs macht erxworbenes Kraftfahrzeug, so darf der Handelsaufschlag (8 5 Abs. 1 þ) höchstens 15 vom Hundert des der Wehrmacht gezahlten Ankaufspreises betragen.

Erwerb in der Zwangsversteigerung.

88

(1) Der Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeuges .in einer Zwangsversteigerung ist zulässig, ohne daß vorher das Fahrzeug abgeschäßt worden ist.

(2) Beim Weiterverkauf eines in einer Zwangsversteiges rung erworbenen Kraftfahrzeuges durch einen Verbrauchex tritt als Höchstpreis 4 Abs. 1) an die Stelle des Schäh- wertes der ÉErwerbspreis, falls dieser niedriger ist als der Schäßwert.

(3) Beim Weiterverkauf eines in einer Zwangsversteige- rung erworbenen Kraftfahrzeuges durxh einen Kraftfahrzeug- händler ist stets die vorherige Abschäßung des Fahrzeuges durch eine Schähßungsstelle 4 Abs. 1) erforderlich; an dis Stelle des Ankaufspreises 5 Abs. 1 a) tritt der Schätzwert, falls dieser niedriger ist als der Erwerbspreis, sonst der Er- werbspreis.

Allgemeine Vorschriften, §9 :

Für die Vermittlung von Verkäufen gebrauchter Kraft- fahrzeuge zwischen Verbrauchern dürfen keinerlei Vergütungen angeboten, angenommen oder gewährt werden, Kommissions- geschäfte sind verboten.

| § 10

Ueber jeden Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges nach den §§ 4 bis 7 hat der Verkäufer, soweit nicht ein Verkauf an einen Kraftfahrzeughändler vorliegt, das ihm für das Fahrzeug von der Schäßungsstelle übevgebene Formblaik wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterzeichnen. Das Formblatt ist zusammen mit dem Antrag auf die polizeiliché 20 chreibung des Fahrzeuges der Zulassungsstelle einzu- reichen. : i

; 8 11 Die Vorschriften dieser Anordnung gelten:

a) für alle Arten von entgeltlihen Veräußerung p eee mit L a ilias Get rzeugen, ins ondere Baut dr freiwillige Verstetgerungen ung ähnliche Verfahren zur Erzielung von Höchstgea boten, sowie au j : Þþ) für laufende Verträge dieser Art, es sei denn, cel as Kraftfahrzeug hon vor dem Fnkrafttretel dieser Anordnung von dem Veräußerer abgesandt worden ist. s 12

Der Reichskommissar ur die Preisbildung oder die a8 thm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Dé?

stimmungen dieser Anordnung zulassen oder ánordnen.

§ 13 : Der Reichskommissax für die Preisbildung oder. die v9

ihm beauftragten Stellen erlassen die zur Durchführung odé

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 272 vom 20. November 1939. S. 3

a

Ergänzung dieser Anordnung erforderlichen Rechts- oder Ver- waltungsvorschriften. : 8 14 Die Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Mit dem gleichen Tage treten die Anordnung über die Regelung der Verbraucherpreise und Handelsspannen im Ge- \chäftsverkehr mit gebrauchten Kraftfahrzeugen vom 29. April 1939 (R.-A. Nr. 100 vom 3. Mai 1939) und die Anordnung ur Durchführung und Ergänzung der Anordnung über die Mékekung der Verbraucherpreise und Handelsspannen im Ge- \chäftsverkehr mit gebrauchten Kraftfahrzeugen vom 30. Funi 1939 (R.-A. Nr. 162 vom 17. Fuli 1939) außer Kraft.

Berlin, den 17. November 1939.

Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flottmann.

Bekanntmachung. Für unsere 3 Ligen Reichsmark-Schuldverschreibungen Serie A, B, und „Neue Ausgabe“ und für unsere

3 % dän. Kronen - Schuldverschreibungen, Neue Ausgabe

3 % engl. £-Sterling-Schuldverschreibungen

3 % a £-Sterling-Schuldverschreibungen, Neue Aus- gabe \

3 % franz. Franken-Schuldverschreibungen

3 % as Franken-Schuldverschreibungen, Neue Aus§- gabe

3 % holl. Gulden-Schuldyerschreibungen

3 % holl. Gulden-Schuldverschreibungen, Neue Ausgabe

3 % fkanad. Dollar-Schuldverschreibungen

3 % fkanad. Dollar-Schuldverschreibungen, Neue Ausgabe

3 % \chweiz. Franken-Schuldverschreibungen

3% jOweig, Franken-Schuldverschreibungen, Neue Aus-

gave S

ist die am 31. Oktober d. J. fällige Tilgung durch Stückerück- kauf bewirkt worden.

Jn vorstehenden Schuldverschreibungen findet daher in diesem Fahre keine Auslosung durch das Kontor der Reichs- hauptbank für Wertpapiere, Berlin C 111, statt.

Berlin, den 18. November 1939. Konversionskasse für deutshe Auslandsschulden.

Auslosung.

Die zehnte Auslosung der 4!/2 (7/4) % Anleihe des Frei staates Mecklenburg-Streliy von 1930 findet am Mitt- woch, demb6.Dezember 1939, vormittags 9 Uhr, öffent- un im Regierungsgebäude 11, Zimmer Nr. 39, zu Schwerin tatt. O,

Schwerin, den 17. November 1939.

Mecklenburgishes Staatsministerium, Abteilung Finanzen. j J. A.: Reinke.

Bekanntmachung.

Die am 19. November: 1939 ausgegebene Nummer 228 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält:

Erlaß des Führers und Reichskanzlers über den Bußtag 1939. Vom 18. November 1939.

Umfang 4 Bogen. Verkaufsþreis: 0,15 N. Postversen- dungsgebühren: 0,03 M für ein Stück bei Voreinsendung auf Unser Postscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 20. November 1939. Reichsverlagsamt. Dr. H ubri.

Breufßen.

Bekanntmachung. Nach Vorschrift des Gesehes vom 10. April 1872 (Geseßsamml. S. 357) sind bekanntgemacht: : 1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 12. Mai

1939 über die Verleihung des Enteignungsrehts an die ; Gemeinde Drochtersen füx die Anlage eines Sportplaßes,

für „den Bau tines HJ.-Heimes, eines Kinderheimes und einex Turnhalle im Örtsteil Drochtersen durh das Amts-

blatt der Regierung in Stade Stück 32 S. 103, ausgegeben

am 12. August 1939; ; . dex Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 30. August 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich .(Reichsfiskus Kriegsmarine —) für Reichszwecke in der Gemarkung Borßum durch das

Amtsblatt der Regierung in Aurih Stück 41 S. ‘84, aus-

gegeben am 14. Oktober 1939; i

. der Evlaß des Preußishen Staatsministeriuums vom 30. August 1939 über die. Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Biedenkopf für den Bau einer Kreisberufs- aa in Biedenkopf durch das Amtsblatt der MegiEmnng in Wiesbaden Stück 39 S. 137, ausgegeben am 30. Seþ- tember 1939;

, der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 8. Sep- tember 1939 über die Genehmigung der neuen Fassung der Saßtung der Stadtschaft der Mark Brandenburg ur die Amtsblätter der Re ievung in Potsdam Stück 44 und der Regierung in Svanbfutt (Oder) Stück 42 als Sonderbeilage, beide ausgegeben am 21, Oktober 1939;

. dex Evlaß des Preußischen i 30. September 1939 über die Verleihung des Enteignungs- rets an die Stadt Gumbinnen zur Anlage ‘eines Sport- plaves für die neue Volksschule duxch das Amtsblatt der

egierung in Gumbinnen Stück 44 S, 164, ausgegeben am 4. November 1939; E

. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 2, Ok- tober 1989 über die Verleihung des Enteignungsrehts an das Deutsche Reich (Reichsstraßenverwaltung) für den usbau der Reichs\straße"68 von km 18,05 bis 19,70 in der Gemar- kung n: durch das Amtsblatt der Beglei in Osna- brück Nr. 43 S. 103, ausgegeben am 28. Oktober 1939,

, dex Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 3. Ok- tobex 1939 über die Verleihung des nteignungsrehts an die Metallwarenfabrik vorm. H. Sn Age in .Zella-Mehlis, zum Bau einer Fabrikanlage in der Ge- markung Brotterode duxch das Amtsblatt der Regierung in Kassel Nx. 42 S. 237, ausgegeben am 21. Oktober 1939;

. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 9. Ok- tobex 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reih (Reichsfiskus e —) zur Anlage eines Standortübungsplaßes in der Gemarkung Quedlin=-

" burg durxh. das Amtsblatt der Regierung in Stück 43 S, 172, ag es am 28. Oktober 1939;

. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 18..Qk-

Staatsministeriums vom:

agdebuxg -

tobex 1939 über die Verleihung des Enteignungsrehts an das Deutsche Reih (Reichsfiskus Kriegsmarine —) für öffentliche Zwece in der Gemarkung Berlin-Tempelhof durch das Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin Stück 86 S. 345, ausgegeben am 1. November 1939; /

. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Ofk- tober 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reih (Reichsstraßenverwaltung) zum Bau einer Umgehungsfstraße bei Wiedenbrück durch das Amts- blatt der Regierung in Minden Stück 43 S. 176, ausgegeben am 28. Oktober 1939;

, der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 23. Of- tober 1939 über die Verleihung des rena an die Knorr-Bremse, A. G. in Berlin, für die Erweiterun des Betriebs der Firma Gebrüder Fsringhausen, G. m. b. H. in Bielefeld durch das Amtsblatt der Regierung in Minden Stü 43 S. 176, ausgegeben am 28. Oktober 1939.

® Bekanntmachung. Die heute ausgegebene Nummer 20 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nx. 14 505. Verordnung über die Einführung des preußischen Finanzausgleichs im Hultschiner Ländhen. Vom 27. Oktober 1939.

Umfang: 1/4 Bogen. Verkaufspreis: 0,20 A, zuzüglich einer Versandgebühr von 3 A. ZU O durch: R. v. Decker's Ver- lag (G. Schenck), Berlin W 15, Ließenburger Str. 31, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 20. November 1939. Geschäftsstelle der Preußischen Geseßsammlung.

Irichtamtliches.

Wostivese1.

Feldpostsendungen. Die Deutsche Reichspost wird künftig bei Feldpostpä&kchen eine UebersYreitung des Höchstgewihts (1000 g) bis zu 10 vH., also bis zu 100 g, nicht beanstanden. Dic Hinweise

auf eine dauerhafte Verpackung der Feldpostsendungen sind bis- hex immex noch nicht in dem unbedingt gebotenen Maße beachtet

Die Bedeutung der Landwirtschaft für die Binnenwirtschaft und den Außenhandel Südosteuropas.

Jm Essener Haus der Technik sprah Dr. F. Ahlgrimm vom Stickstoff-Syndikat, Berlin, über die“ Bedeutung der Land- wirtschaft s die Binnenwirtschaft und den Außenhandel Südost- europas. Der Vortragende führte dazu aus, daß die Länder des südosteuropäishen Räumes ausgesprohene Agrarländer seien. Diese Tatsache werde vor allem dadur getennzeichnet, daß 80 % der Erwerbstätigen in dex Landwirtschaft arbeiteten und daß die Ausfuhr aller Länder überwiegend agrarisher Natur (A5 handele es sich fast überall um eine extensive Landwirtschaft. Der Getreidebau überwiege. Die Getreideerträge lägen aber weit unter dem deutschen Niveau und seien erheblichen Schwankungen unter- worfen. Gemessen an der landwirtschaftlichen Produktion lebe die meistens auf einem äußerst zersplitterten Kleinbesiß seßhäfte Land- bevölkerung weit dichter zusammengedrängt, als aus den absoluten Zahlen über die Bevölkerungshöhe hervorgehe.

Das wichtigste Problem, mit dem die Länder des südost- europäischen Raumes zu ringen hätten, bestehe in einer Verminde- rung des vom flachen Lande ausgehenden Bevölkexungsdruckes, Bei den geringen Möglichkeiten, die sih für eine Auswanderung oder eine innere Kolonisation bieten, bestehe das Hauptmittel zur Lösung dieses Problems in einer Steigerung der Produktion der menschlichen Arbeit durch eine Fntensivierung der Landwirtschaft. Dabei komme es niht auf. eine Steigerung der landivirtschaftlichen Produktion s{chlechthin an,. sondern auf eine Berücksichtigung der U etten, wobei derx deutshe Bedarf eine hervor- ragende Rolle spiele. Eine Umstellung der südosteuropäishen Land- wirtschaft mit dem Ziel, die Produktion unter Anpassung an die Exportmöglichkeiten zu heben, fei im Gange. Durch sie-allein könne j&doch das Bevölkerungsproblem nit gelöst werden. Hinzu komme die Jndustrialisierung, durch die Menschen vom Lande in die Stadt gezogen werden. Sie (ei bei den meisten Jndustrien jedoch noch nicht über gewisse Ansäße hinausgekommen. Eine Ausnahme

| bildeten vor allem der Bergbau und die recht umfangreiche Textil-

industrie. Dabei seien dem Tempo und dem L Ne R der Industrialisierung gewisse Grenzen gezogen. Die ergäben si

vor allem aus dem Kapitalbmangel und aus der Notwendigkeit, auf den Export agrarisher Erzeugnisse Rücksicht zu nehmen. ‘Dieser Export soi nux dann steigerungsfähig, wenn der Jmport von Fndustrieerzeugnissen, durh den er in erster Linie bezahlt werden müsse, keine Beschränkungen erfahre. Die heimische ZFndustriali- sierung müsse daher so gesteuert werden, daß zwischen thr und der agrarischen Produktion und Ausfuhr einerseits und dem JFmport ‘von Industrieerzeugnissen andeverseits ein Gleihgewidögu]land er- halten bleibe. Jm anderen Falle würde auch eine Stärkung der Kaufkraft der breiten Bevölkerungsmassen, die allein eine Lösung

dieser Aufgabe ermöglicht, ausgeschlossen.

Nun kämpft England auch bis zum lezten französischen Kaufmann. Brutale Ausnuzung des Wirtschaftsdilemmas in Frankreich. „Oberster Wirtschaftsrat““ als Ablenkungs- manöver.

London, 19. November. Das Ausbleiben militärischer Sieges- berichte treitt die Londoner Kriegsheper in eine immer auffälliger werdende Nervosität. Um von diesem Mangel an Fronterfolgen abzulenken, wird jeyt von der britischen Agitationszentrale mit dem lautesten Stimmaufwand die Bildung eines english-franzö- sischen „Obersten Wirtschaftsrates“ verkündet.

Chamberlain und Daladier haben auf der in London abge- haltenen Beratung des Obersten Kriegsrates beschlossen, die „ge- meinsamen Kriegsanstrengungen der beiden Länder miteinander abzustimmen“. Die ganzen Umstände, die zu diesem Abkommen

let haben, wie vie die Tatsache, daß niht nux die ganzen exatungen in London stattgefunden haben, sondern auch der Siß des „Obersten Wirtschastscates“ in der englischen Hauptstadt sein wird, lassen klar erkennen, daß London seinen Mang InGen Kriegs- paxtner nunmehr auch auf wirtschaftlichem Gebiet sich unter- worfen. hat. London hat es damit verstanden, die großen wirt-

-

abei -

B

worden; bei den Feldpostpäckchenstellen gehen dauernd noch za reiche Feldpostpäckchen ene päckchenartige S peleriute be Ie ein. Die Amtsstellen der Deutschen Reichspost werden fortan d Absender unzureichend verpackter Feldpostsendungen, die währen der Postbeförderung neu verpackt werden mußten, durch eine S auffordern, ihre S iv CeTd e Ct besser zu verpatcken.

Poft an Kriegsgefangene und Fnternierte in Feindländern.

An Sän En Táte M e undinternierteDeutschg in Feindländern läßt die Deutshe Reihspost bis auf weiteres eere (bis 250 g s{chwer) und gewöhnliche Postkarten zur Postbeförderung zu. Diese Sendungen, die im FFnlands- und Auslandsdienst gebühren frei befördert werden, müssen dent Vermerk „Kriegsgefangenensendung“, „Fnterniertensendung“ oder einen ähnlihen Vermerk tragen. Die Anschrift muß außerdem die Lagerbezeihnung, die Gefangenennummer usw. enthalten, Ft aus der Anschrift zu erkennen, daß die Sendung nicht an ein ‘ager, sondern an die offene Anschrist des im Ausland befind lichen Deutschen gerichtet ist, so wird die Post die Sendung an den Absender zurUckgeben. Für die rasche Beförderung der Sen- dungen ist es zweckdienlich, den Vermerk „Gefangenenpost“ usw. sowie „Gebührenfrei“ in deutsher und in FengetiBer Sprachs (service des prissoniers de guerre) anzubringen.

Fernsprechdienst mit Amerika.

Von sogleih an wird der Fernsprehbienst mit Amerika auf die Bermuda-Fnseln zu den bisher über London festgeseßten Gée bühren ausgedehnt. Ein Dreiminutengespräch kostet 85,— NAÆ.

Gebühren für Päckchen.

Bei vielen Versendern besteht L die Auffassung, daß mit der Einführung der Feldpostpäckchen zu ermäßigter Gês bühr zuglei eine Gebührenermäßi A auch für andere Pätcheñ bis 1000 g eingetreten wäre. Diese Auffassung ist unzutreffetd. Pätchen bis 1000 g, die niht an einen Angehörigen der Kriegs wehrmacht gerichtet sind und auch nicht von einem solchen here rühren, müssen mit 40 Ae freigemaht werden. Die Einliefés rungspostämter werden künftig unzureichend freigemahte Päks chen zur Ergänzung der Freigebühr zurüdckgeben.

Wirtschafistceil.

Die deutsch-brafilianischen Handels- beziehungen.

Rio de Janeiro, 18. November. Bei einem Empfang, der in dex deutsh-basilianishen Handelskammer zur Begrüßung des neuernannten deutshen Botschafters Prüfer veranstaltet wurde, wies der Botschafter auf die große Tragweite der Einstellung dex deutshen Wirtschaft gegenüber Brasilien für dessen nationale Ziele und dessen Wirtschaftsaufbau hin. Deutschland habe nicht wie andere Großmächte duxch Konzessionserwerb die Aneignung wertvoller Teile des brasilianishen Wirtschaftskörpers versucht, sondern seine Betätigung in Brasilien auf die Mitwirkung bet dem Aufbau der nationalen Fndustrien abgestellt, Man könne mit Stolz feststellen, daß in der leßten Zeit kein anderes Land so intensiv und freudig an der Durchführung des brasilianischen Fünfjahresplanes mitgearbeitet habe wie Deutschland.

Auch für die Ausfuhr Brasiliens habe Deutschland die Mög- lihkeiten seiner zentral gelenkten Wirtschaft in Uebereinstimmung mit den wirtschaftlihen Bestrebungen Brasiliens eingeseßt und deshalb in vielen Fällen - bestimmte brasilianishe Produkte ge- kauft, um gemäß den brasiltanishen Wünschen bestimmte Pro- duktionszweige Brasiliens auszubauen. Deutschland habe damit stärker als irgendein anderes Land Brasilien bei dem Uebergang von einex krisenempfindlihen Monokultux zu seiner heutigen blühenden Ausfuhrerzeugung unterstüßt. Dadurch erfolgte im Wirtschaftsverkehr zwischen Deutschland und Brasilien die An- passung der beiderseitigen Futeressen, wie sie wohl im Außen- handel Brasiliens kaum eine Parallele hat. ;

Botschafter Prüfer betonte abshließend Deutschlands Willen, auc unter ershwerten Kriegsumständen die wirtschaftliche ZUs sammenarbeit mit dem befveundeten Brasilien wie mit den

anderen -südamerikanishen Ländern fortzuseßen.

Empfang zu Ehren der sowjetrussischen Wirtschaftsdelegation. |

Am Sonnabendabend gab Botschafter Ritter zu Ehren der seit mehreren Wochen in Deutschland weilenden sowjetrussischen Wirtschaftsdelegation untér ührung von Volkskommissar Tewossjan, dem Stellvertretenden Volkskommissar Korobow sowis General Sawtschenko einen Abendempfang im Hotel Kaiserhof, an dem der Botschafter der UdSSR. in Berlin, Shkwarzew, mit Bötschaftsrat Kobuloff und den Herren der sowjetrussishen Bot- schaft teilnahm. i n i

Das Auswärtige Amt war u. a. dur die Staatssekretäre Bohle und Keppler, Gesandten Schnurre, das Reichswirtschafts- ministerium durch Staatssekretär Landfried und die Wehrmacht dur die Chefs der Wehrmachtswaffenämter, General Udet, Genes ral Becker und Admiral Wiel vertreten. Ferner waren Ls reiche weitere höhere Persönlichkeiten von Staat, Partei, Wehrs macht und. Wivrtschaftsführung zugegen,

Wirtschaft des Auslandes.

aftlichen Schwierigkeiten Frankreichs, über die der französische A eie Reynaud bei Teinen Auféäthält in London 3 riht erstattet hatte, in brutalster Weise auszunuben, um Fratiks reih einen Plan aufzuzwingen, der es in volge Abhängigkeit von England bringt. :

Dex Plan sieht eine gemeinsame Aktion guf den ver | densten wirtschaftlihen Gebieten vor, so ü, à, bej Rohstoffen, déx Schiffahrt, bei Munition, Oel und Leben2mitteln ünd der Et uhr, und könnte zunächst als eine Enns de entglisch-fral ishen Stellung ou während ex tätsä li ein efi PeGen ir die bestehenden großen Schwierigkeiten der Be änder i und sogar von der englischen ünd | anñzösishen Pre als ein Ablenkungsmanöver gekennzeichnet ivird,

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Weitere Preissteigerungen in Frankreich. Post, Telefon und Rundfunk folgen dem Tabatks und Zündholzmonopol. x ¡sel 18. November. Die fvangösishe Regierung wi gal ben n de M Se ju M \ ält i Jeb A G die Wi einex Verteuevung der Alénthaltt J