Zusammenarbeit von Staat und Organisation der gewerblichen Wirtschaft in der Kriegs8wirtschaft.
Staatssekretär Dr. Landfried vor der Reichswirtschaftskammer.
, Staatssekretär im Reichswirtschaftsministexrium Dr. Land - ries hielt am Donnerstag vor der Reichswirtschaftskammer in
erlin einen Vortrag über die Zusammenarbeit von Staat und Organisation der gewerblichen Wirtschaft in der Kriegswirtschaft. Er stellte an die Spitze die prophetishe Mahnung Bismarcks aus der großen Reichstagsrede zur Begründung der Wehrvorlage am 11. Fanuar 1887: ,
„Der Krieg der Zukunft ist der wirtschaftlihe Krieg, der Kampf ums Dasein im großen. Mögen meine Nachfolger das immer im Auge behalten und dafür sorgen, daß, wenn dieser Kampf kommt, wir gerüstet sind.“
Der Staatssekretär beschäftigte sih zunächst mit dem Mangel an Vorbereitung jeder wirtschaftlichen Mobilmachung, jeder plan- mäßigen Vorvratswirtschaft und planmäßigen Steuerung der Wirt- a A SE die den Beginn des lebten Krieges kennzeihnete. Er
T
agte in diesem Zusammenhang wörtlich:
„Die Einflußnahme des Staates auf die Wirtschaftspolitik be- shränkte sich weitgehend auf handels- und zollpolitishe Maß- nahmen, allenfalls noch eine gewerbliche Betreuung. Erstmals das Kartellgeseß von 1924 ließ den Willen des Staates, in neuer Form ordnend einzugreifen, zaghaft in Erscheinung treten. Aber gerade die liberalistishe Wirtschaftspolitik, die den Grundsaß des Primats der Wirtschaft gegenüber der Politik vertrat und einen Wieder- aufbau Deutschlands aus\chließlich durch die Ueberwindung der die Völker trennenden nationalen Schranken auf dem Wege wirt- schaftliher Zusammenarbeit erhoffte, {uf durch die von ihr ge- förderte hemmungslose kurzfristige Verschulden an das Ausland den ersten Ansaß zum führenden Eingreifen des Staates in das freie Spiel der Wirtschaftskräfte: Die Zurückrufung Milliarden kurzfristiger Auslandsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Bankenkrise der Fahre 1931/32 erzwäng zum Schutze der deut- hen Währung und zur Abwehr .ausländischéc Finanzmanipula- tionen die Einführung der Devisenzwangswirtschaft. Der Staat sah sih gezwungen, Devisenstellen einzurihten, und so entstanden a ersten Dienststellen der staatlichen Wirtschaftsverwaltung im
ande,
Erst die Machtergreifung durch den Nationalsozialismus brachte den Durchbruch zu einem grundsäßlichen Wandel in den wirtschaftspolitishen Anschauungen unter der Parole, daß sich nicht die Politik der Wirtschaft, sondern die Wirtschaft der Politik unter- zuordnen habe, daß der Staat nicht selbst wirtshafte, sondern die Wizotschaft füdre. Der staatlihen Wirtschaftsverwaltung war damit die Aufgabe gestellt, nicht nur im liberalistishe#« Sinne zu verivalten, sondern die Wirtschaft zu lenken und zv führen. Es war nah nationalsozialistishen Grundsäßen eine Selbstverständ- lichkeit, daß diese Aufgabe nur volkênah in engster Zusammen- arheit mit allen shaffenden und wirtshaftenden Teilen des Volkes gelöst werden konnte, und fo erstand die nationalsozialistishe Orga- nisation. der gewerblichen Wirtschaft. Fhr wurde die Aufgabe ge- stellt, dem Staat als Mittlex gegenüber der sonst unübersehbaren Vielx4ahl der wirtschaftlihen Betrieho und Unternehmungen zur Verfügung zu stehen, einmal, um den Willen und die Anordnungen der staatlichen Führvng der Wirtschaft zu vermitteln, zum anderen aber auch, um den staatlichen Stellen die Wünsche der Wirtschaft nicht aus einem zufälligen, eng begrenzten Aus\s{chnitt, sondern aus Erfahrungen dex Gesamtheit nahezubringen und auf diese Weise die Mitarbeit aller in der Wirtschaft tätigen Menschen zu sichern.“
_JIn den leßten Tagen habe der Duce vor dem Obersten Aut- arkierat Ftaliens gesagt, daß es im heutigen Europa absurd fei, eïnen Unterschied zwishen Kriegs- und Friedenêäwirtschaft zu machen: Ein Grundsaß, der nah dem Willen des Führers in den Aufbaujahren 1933—1939 bereits in vollem Maße Geltung hatte und nicht zuleßt in der Bestellung des Generalfeldmarschalls Göring zum Beauftragten für den Vierjahresplan seinen Aus- druck fand mit dem Ziele, bei Aufrechterhaltung weitestgehender handelspolitischer Zusammenarbeit mit fedem gutwilligen Handels- E im Auslande die nationale Wirtschaft hon im Frieden o auszurihten, daß sie auch im Falle dexr Abshnürung von großen Teilen des Weltmarktes befähigt sei, die Wirtschaft reibunoslos aus den friedensmäßigen Bedürfnissen in die Be- dürfnisse der Krieaswirtschaft überzuleiten. Es lag in der Natur der Sache, daß diese planende Arbeit nur in aller Stille geleistet werden komnte. und daß die Einschaltung der. Organisation der gewerblichen Wirtschaft niht in dem Ausmaße möglih war, wie sie niht mit Unrecht von der Wirtschaft selbst gewünscht wurde.
__ Die verantwortlichen Männer waren sih darüber im klaren, däß es bei Ausbruch eines Krieges zunächst darauf ankomme, die erforderliche staatliche ‘verwaltungsmäßige Organisation neben die selbstverwaltende Organisation der Wirtschaft zu stellen und die Führung und Lenkung der Wirtschaft bei der Erfassung und Bewirtschaftung der Güter und Rohstoffe nah den Kriegsnot- wendigkeiten elastisch zu sihern. Hierfür war eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen staatliher Führung und Organisation der wirtschaftlichen “ Selbstverwaltung .Voraus- Fou Sie hat zwischen dem Reichswirtschaftsministerium und er Spißbenorganisation der Wirtschaft, der Reichswirtschafts- kammer, von Anfang an bestanden únd ist bereits in den ersten Kriegstagen mit Erfolg vertieft und ausgebaut worden. Wir haben es dabei besonders begrüßt, daß sih-Reichswirtschaftskammer und DAF. zu gemeinsamer Arbeit zusammengefunden haben und mit dem Reichswirtschaftsministerium über alle grundsäßlichen wirt- tdlaia und sozialen Fragen in ständigem' Meinungsaustaush ehen.
Und da die Organisation der gewerblichen Wirtschaft in den vergangenen jahren eine Fülle von Aufgaben, teils auf dem Gé- biete der Selbstverwaltung, teils als vom Staate übertragene Auftragsangelegenheiten, bereits wahrgenommen hatte und auf diese Weise aufs stärkste mit dem wirtschaftlichen Gesamtleben des Volkes verwachsen war, war es möglich, ihr- gerade in den leyten Wochen und Monaten kriegswirtschaftlihe Aufgaben im engeren Sinne in weitem Maße zu übertragen.
Auf der anderen Seite standen dem Staate seit 1934 als \chlagfräftiges Instrument der Wirtschaftsführung “die Ueber- wachungsstellen, die jeßigen Reichsstellen, zur Verfügung. Sie wurden zuerst errichtet, um auf einigen Gebieten, auf denén- die Rohstoffversorgung mit der Steigerung der Nachfrage nicht Schritt hielt, eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehen- den Rohstoffe zu sichern. Mit dem „Neuen Plan“ erhielten sie dazu allgemein die Aufgabe, die Einfuhr zu überwachen, um den Warenverkehr mit den Zahlungsmöglichkeiten in Einklang zu
lten. Fn den folgenden Fahren erweiterten sih ihre pl: aben immer mehr dahin, den Lauf. des Rohstoffstromes innerhalb der Wirtschaft zu regulieren, ihn den wichtigsten Verwendungszwecken uzuführen und aus den - minder wichtigen Gebieten zu ver- rangen. Darüber hinaus aber. waren die bisherigen obersten Wirtschaftsverwaltungen der Länder und deren bezirkliche Stellen bereits dem Reichswirtschaftsministerium in den leßten Fahren unterstellt worden. Zur Vovbereitung wehrwirtschaftlicher Fragen traten die A"ßenstellen des Reichswirtschaftsministeriums hinzu, die mit Kriegsbeginn in die Bezirkswirtschaftsämter umgewandelt worden sind,- eine -Entwicklung, die wir bereits, unabhängig von
+ Anspruch genommen und oft erst nah Jahresfri
den Kriegsnotwendigkeiten, als organisatorishe Maßnahmen an sih shon ins Auge gefaßt und für diesen Hevbst vovbereitet hatten,
Der Staatssekretär führt dann wörtlich aus:
„Jh weiß, daß aus den Kreisen der Wirtschaft pâufig die Auffassung vertreten wird, man könne den größten Teil der Auf- gaben der Reichsstellen auf die Organe der wirtschaftlichen Selbst- verwaltung übertragen. Gerade bei dex Rohstoffverteilung liege De oes am besten auf den Schultern der unmittelbar
eteiligten. __ Schon bei Gründung der damaligen Ueberwachungsstellen ist überlegt worden, diese Aufgaben der Jmportüberwachung und -rege- lung in die Hände der Wirtschaftsgruppen zu legen. Dieser g erschien jedoch nicht als richtig; venn es ist niht die Aufgabe einer fahlih gegliederten Gruppe, über wee -Tatbestände zu befinden, die Produktionsumfang und Betriebsschiksal von Mit- Os anderer fahliher Gruppen entscheidend berühren. Alle
ohstoffe und Halbwaren, die bekanntermaßen den R Di unseres Jmports ausmachen, strömen in vielfältigen Bevarbei- tungsformen ‘in alle Fndustriezweige. Oele und Fette, Gummi- und Lederartikel, technishe Texti! g sowie Eisen und Metall usw., alle diese Stoffe. werden in nahezu allen Jndustrie- betrieben verwandt, deren Tätigkeit und Erzeugung aber keines- falls durch Entscheidungen bestimmt werden kann, die von einer anderen fachlihen Selbstverwaltungskörpershaft ausgehen. Hier handelt es sich vielmehr nah meiner Uebergeugung um Aufgaben, die sowohl ihrer Art als ihrer Bedeutung nah typishe Staats- aufgaben, namlich Hoheitsaufgaben, sind. Würde heute erst das Problem der Einfuhriüberwachung und der Rohstoffbe- wirtschaftung entstehen, man müßte es, davon bin ih überzeugt, in der gleichen Form lösen, wie es damals geschah.“ N
Dieser Grundsaß ließt aber nicht aus, daß den Wirtschafts- gruppen in geeigneten Fällen auch auf dem Gebiete der Bewirt- {haftung Aufgaben übertragen werden, vor allem, soweit es O um Reparatureisen- und Hilfsstoff-Kontingente handelt. er Staatssekretär sei bereit, Anregungen dieser Art zu folgen und einen Versuch in dieser Richtung zu machen. Er sagte weiter:
„Jn der Ba Zeit wird der fahlihen Organisation der gewerblichen Wirtschaft eine weitere Aufgabe anfallen, für deren richtige Lösung bei ihr alle Voraussezungen am günstigsten vereint sind! Die Werkerhaltungsbeihilfe für durch die Kriegsnotwendig- keiten stillgelegte Unternehmen! Sie wissen, daß hier aus ver- ständlichen Gründen der Wunsch laut wurde, solhe Maßnahmen mit Hilfe des Staatsapparates und aus La Dpa Sts Mitteln N E zuführen. Jh habe aber keine Zweifel, daß gerade diese Aufgabe am ehesten und besten durch die Selbstverwaltungseinrihtung der Wirtschaft gemeistert werden kann. Zunächst einmal müssen m. E. die Gruppen der gewerblichen Wirtschaft in der Regel bei den Er- zeugungs- und Umlegungsplänen eingeschaltet- sein. Sie haben also vorher ihr Votum dazu abzugeben, wenn ein Betrieb E Hoheitsakt, z. B. auch T Roßstofsspetes, \tillgelegt_ werden soll. Jch sehe gerade ‘in dieser Tatsache einen wirksamen Riegel gegen vermeidbare Stillegungen. i:
Die verantwortlihe Tätigkeit der Wirtschaftsgruppen der Reichsgruppe Jndustrie bei der Umlegung der Erzeugungspläne ist in den Richtlinien des Ss C R O E über die Zusammenarbeit zwischen staatlicher Wirtschaftsverwaltung und Organisation der gewerblichen Wirtschaft erneut im einzelnen
“ festgelegt worden. Sie hat ihre Bedeutung nicht verloren.
Die Aufgaben, die .an die einzelnen Wirtschaftszweige im Ver- lauf eines Krieges herantreten, sind in den für eine Planung wichtigen Einzelheiten meist nicht E Nachdem die Mob- vorbereitungen eine sharfe Zusammenfassung der Erzeugung als eine Notwendigkeit „totaler Kriegsführung“ vorgesehen hatten, sind wir durch die Entwicklung der Kriegslage sehr bald zur Streuung, d. h. zur Belassung einer möglihst großen Zahl von Betrieben im Produktionsprozeß übergegangen. Plöblich aus der Kriegsführung entstehende Forderungen müssen erfüllt werden. Um hier den staatlichen Stellen die richtige Entscheidung schnell u ermöglichen E die fahlihen Gruppen über Kapazität und NanspruGna me sowie technische ns Van sfähigkeit rer Be- triebe unterrichtet [e Dann kann in jeder Lage sofort und zweck- entsprechend gehandelt werden; dies um so mehr, wenn auch bei der laufenden Vergebung der Staatsaufträge an die Wirtschaft eine weitgehende Mitwirkung der wirtschaftlichen Selbstverwal- tung Plat greift. Dies scheint mir dadurch gewährleistet, daß die Reichsausgleichsstelle für öffentlihe Aufträge — die auf die Er- teilung eînes erheblichen Sektors der öffentlichen Vergebungen unmittelbaren Einfluß nimmt — ihre Vorschläge auf Grund der Stellungnahme der bei den lid Auflrüae, a0 bestehenden Be- zirksausgleichsstellen bi öffentliche Aufträge abgibt. Vor allem aber muß: eine möglichst starke Dezentralisation der Auftragsver- gebung erfolgén und an der Einschaltung der Bezirksausgleichs- P die in engster Fühlung mit den wirtschaftlichen Organi- ationen der Jndustrie und des Handwerks arbeiten müssen, unter allen Umständen festgehalten werden.“ /
Alle diese Sicherungsmaßnahmen können, wie es in der Natur der ‘Sache liegt, heute in dieser Form gax nicht oder nur noh beschränkt durchgeführt werden. Schon aus diesem Grunde verbieten sih weitere W-Erklärungen nennenswerten Umfangs. Diese so in ihrer Produktionsfähigkeit M liefen W-Betriebe haben uns- ohne Zweifel den Uebergang der Friedenswirtschaft in die Kriegswirtschaft ganz erheblich erleihtert und vor vielen Schä- den, Produktionsstockungen und dem Durcheinander bewahrt, das in anderen Ländern eintrat. Die Herausstellung einzelner Be- triebe als W-Betriebe bedeutet aber keineswegs, daß die übrigen Betriebe’ zum Stilliegen verurxteilt werden ollen oder daß die W-Betriebe ihre N! voll und. übervoll ausnußen, während den anderen Betrieben nur unzureichende Beschäftigungsmöglich- keiten verbleiben. , /
Im Gegenteil, wir I aus mannigfachen L ehe Bebi lichen Gründen Wert darauf legen, daß eine möglichst große Zahl von Betrieben erhalten bleibt, Rohstoffe dürfén nicht etwa nur an W-Betriebe zugeteilt werden, sondern, wie bisher, an alle Be- triebe, und ‘zwar e gleichmäßig, soweit ihre Erzeugung untereinander kriegswirtschaftlih den gleihen Rang besigzt, Eine Einschränkung atk. ier aber selbstverständlih gelten, wenn über- vragende: technishe Gesichtspunkte. es verlangen oder wenn die Rohstoffdecke zu knapp ist, um alle Betriebe rentabel arbeiten zu lassen. Dann müssen notgedrungèn- einzelne Betriebe ausfallen. Es wird weiter auch dafür Sorge getragén werden, daß auch die Arbeitsämtex die Nicht-WBetriebe. niht etwa als Freiwild ansehen und “Arbeitskräfte nur unter Berücksichtigung des auch in diesen Betrieben vorhandenen kriegswichtigen Auftragsvolumens
entziehe1&
Jch halte es für dringend erwünscht, daß alle staatlichen Stellen, die hierauf e ad sationen der Wirtschaft zu
bauten, die wir besser für die laufende Erzeugung einseyen, in it oder noch später núßbar. 8 Î
haben, engstens mit den Organis- | ammenarbeiten, Bei . Nichtbeahtung ' dieses Grundsaßes werd-n Rohstoffe für Erweiterungs- oder Neu- ;
__Ich möchte keinen Zweifel darüber lassen, daß die Staats führung ebenso, wie sie im «nteresse der gesamten Ea an einer möglichst weiten Streuung der Kriegsaufträge so ange wie ergan mögli festzuhalten entschlossen ist, auch Mittel und Wege finden wird, etriebe, die im JFnteresse der Kriegsführung = ¿Ae Vüsumgäwirtschast eingereiht werden müssen, hierzu zu
er Staatssekretär wandte sich nun der Zusammenarbeit in den bezirklichen Jnstanzen zu. Er führte aus, daß die Errichtung der Bezirkswirtschaftsämtec einen wichtigen Schritt zum Ausbau der staatlichen Wirtschaftsverwaltungen darstelle. Jhre Eingliede- rung in die Behörde der allgemeinen Landesverwaltung sichert die enge Verbindung aller wirtshaftlihen Maßnahmen mit den Maß- nahmen der inneren Verwaltung. Die Bezirkswirtschaftsämter haben Personal und Material und damit auch die Erfahrungen der früheren Gruppe der gewerblihen Wirtschaft der ehemaligen wehrwirtschaftlichen Abteilungen übernommen. Sie führen zu- nächst auch in erster Linie deren bisherige Aufgaben weiter. Sie haben dafür Sorge zu tragen, daß die kriegswihtigen Firmen der Industrie, des Handels, Handwerks, der Kreditinstitute und Ver- sicherungsunternehmen leistungsfähig erhalten, also daß ihnen Ar- beitsperjonal und Transportmittel in ausreihendem Maße zur Verfügung gestellt iverden, daß sie mit Produktionsmitteln, elek: trisher Energie usw. ausreichend versorgt werden.
Neben dieser Betreuung der Betriebe obliegt den Bezirkswirt- schaftsämtern die Durchführung der gewerblihen Verbrauchs- regelung, d. h. die einheitliche Lenkung aller auf den einzelnen Ver- R tätigen bezirklihen Stellen und deren Ueber-
Ung.
__ Mit dex Einbeziehung „immer neuer wirts aftlicher Bereiche in die staatliche Einflußsphäre steigt das Bedürfnis zu einer Ab- stimmung der auf verschiedenen Gebieten erlassenen Grundsay- weisungen der Ministerien auf eine einheitlihe Linie gemäß den strukturellen ‘Gegebenheiten der einzelnen Bezirke. Die Berüh- rungsfläche zwischen den verschiedenen Zweigen der Wirtschafts- verwaltung, zwischen gewerblicher Wirtschaft, Ernährungswirts- schaft, Holzwirtschaft, Bauwirtschaft, Verkehr, Preis- und Lohn- gestaltung und dem Arbeitseinsay müssen in dex Mittelinstänz ebenso zusammengefaßt . werden, wie dies auf den. Gebieten der Staatsverwaltung in den Mittelbehörden der allgemeinen Ver- waltung preußisher Prägung geschah. Ein gesunder organischer Verwaltungsaufbau verträgt wohl eine ressortmäßige Aufspaltung in der HZentralinstanz, erheisht aber shärfste Zusammenfassung in der Mittel- und Unterinstanz. Diese Zusammenfassung ist Aufs gabe der Führungsstäbe Wirtschaft bei den Reichsstatthaltern bzw. Oberpräsidenten.
Daß die Bezirkswirtschaftsämter ihre Aufgabe nur in engsterx Zusammenarbeit mit der Organisation der gewerblichen Wirtschaft, sowohl den Wirtschaftskammern als auch den bezirklichen Fach- gruppen als auch über die ihnen nahgeordneten Wirtschaftsämter mit den Jundustrie- und Handelskammern und Handwerkskammern lösen können, ist selbstverständlich.
Zu dem Verhältnis der Organisation der gewerhlihen Wirt- schaft zu den Wehrwirtschaftsinspektionen führte der Staatssekretär aus, er halte es im Laufe der weiteren Entwicklung für unerläß- lich, daß die Zusammenarbeit dex Wehrwirtschaftsinspektionen und der Bezivkswirtschaftsämter noch. viel enger als bisher gestaltet wird, wobei man st. E. auch vor dem Entschluß zu einer grund- säßlichen organisatorishen Neuregelung nicht zurückschrecken solle. Man wird \st. E. im Futeresse der Wirtschaft ernsthaft prüfen müssen, ob es sich nicht grundsäßlih empfiehlt, Bezirkswirtschafts=- ämter auch bei den Reichsstatthaltern bzw. Oberpräsidenten zu er- richten, die bisher wehrwirtshaftlich anderen Bezirken angegliedert ente In einzelnen Fällen hat man diesen. Weg bereits be-
chritten.
Der Staatssekretär behandelte am Schluß seines Vortrages noch die Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den Organisa- tionen der Wirtschaft auf dem Gebiet der Exportwirtschaft. Er faßte seine Ausführungen in dem Hinweis zusammen, daß beim Aufbau der staatlichen Wirtschaftsverwaltung in der Kriegswirt- haft das Bestreben vorwalte, ovganisatorish die Selbstverwaltung der gewerblihen Wirtschaft in weitestem Maße überall da ver- antwortlih einzubauen, wo es sich nur irgend ermöglichen lasse. Die Organisation dex Selbstverwaltung solle auch den Staats- aufgaben dienen. Alle jeßt gefundenen Organisationsformen müßten immer von neuem geprüft werden, um sie zu vereinfachen, Reibungen und Doppelarbeit auszuschalten, sowie dex Wirtschaft und jedem einzelnen Volksgenossen die durch die Kriegsnotwen- digkeiten bedingte Bürokratie und sachlichen Beschwernisse nah Möglichkeit zu erleichtern.
Die deutsche Holzwirtschaft im Kriege.
Auf einer am 23. d. M. in Müh an i, Thür. abgehaltenen L O pnng der Fachgruppe Holzhandel hielt Hauptgeschäfts- ührer W. Kniese-Berlin einen aufs{chlußreihen Vortrag über die eutshe Holzwirtschaft im Kriege. Er stellte einleitend fest, daß wir mit großen verarbeitun H lge Vorräten an die Erfüllung der fkriegswirtschaftlihen Ausgaben herangehen konnten. Die Vorratsplanuùg gewährleiste, daß selbst die auf manchen Ge- bieten größeren Holzanforderungen R des Krieges rei- bungslos gedeckt werden könnten. Auch der berechtigte zivile Bedarf werde ohne Schwierigkeit weitgehend zu berücksihtigen [en Zur Frage der Holzeinfuhr übergehend, stellte er auh sür en holzwirtschaftlihen Sektor das Scheitern der englischen Blockademaßnahmen fest. Die sih für die baltishen Staaten ¿wangsläufig ergebende Notwendigkeit, an, Stelle des ausgefallenen Handels mit Westeuropa einen verstärkten Export mah Deutsch- land aufzunehmen, müsse sih für unsere holzwirtschaftlihe Ver- sorgun Ao Aen, Wir können sowohl in Roh- und Schichtholz als auch in Halbfabrikaten, wie Sperrholz, Furniere usw., so starkè Kontingente hereinnehmen, daß unser Bedarf ge- Ge werden könne. Dabei sei an die Mögllichkeiten, die sih aus en deuts{h-russishen Beziehungen ergeben, noch nicht einmal ge- dacht, Vielmehr eröffne sih hier eine zusäßlihe Bedarfsdeckun
vor allem auch in den genannten ‘“Salbiabvifáten, die jede, au
die entfernteste Mangellage, während der Kriegsdauer aus\{chlösse. -
Der Lohnstop. — Neue Richtlinien des Reichs- / arbeicSministers.
Zur Klärung verschiedener Zweifelsfragen hat der Reichs- arbeitsminister zur Lohnstopverordnung eine im Reichsarbeitsblatt Nr. 832 Teil 1 S. 527 veröffentlichte Verwaltungsanordnung er- lassen. Diese soll eine ‘einheitliche Handhabung des Lohnstops im gangen Reich sicherstellen.
Fortseßung des Wirtschaftsteils in der Ersten Beilage.
A
‘ Verantwortlich: für den Amtlichen und. Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und “ für. den Verlag: : ; Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lan y\ch in Berlin-Charlottenburg.
Druck der Preukishen Druckerei- und Verlags-Aktiengejell\chafk
Berclin, Wilhelmstr. 82. Vier Beilagen
i (einschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregistecbeilage)
Ir. 276 -
Zweite Beilage zum Deutschen NeichSanzeiger und Preußischen StaatiSanzeiaer
Berlin, Freitag, den 24. November
1939
7. Aktien- gesellschaften.
[41916].
Necktar-Aktiengesellschaft. Vekanntmachung über die Ziehung und Einlösung von Stückten der S5%igen Neckar-Anleihe von 1921.
Die neunte Ausliosung unserer 5%igen Anleihe von 1921 hat am 30. Oftober 1939 stattgefunden. Der Ge- famtnennbetrag der ausgelosten Stücke beläuft sih auf 2.4 54 394,12.
Die aus-elosten Stücke werden den Jn- habern zum 2, Januar 1940 ge- kündigt. ;
Die Einlösung erfolgt von diesem Zeit- punkt ab bei unserer Kasse und sämt- lichen Zahlstellen unjerer Gesell= schaft mit dem aufgewerteten Nennwert, und zwar gegen Rückgabe der gezogenen Anleihestüccke neb Erneuerungsschein und den noch nicht fälligen Hinsscheinen (Nx. 14 u. fff.). Die Verzinsung der aus- gelosten Stücke hört am 31. Dezember 1939 auf. Der Betrag etwa fehlender noch nicht [iger Zinsscheine wird am Kapital ge-
rzt. ; / Auf die ausgelosten bogenlosen Stücke — Buchstabe D und Buchstabe E — wer- den, soweit sie niht gemäß Art. 39 DVO. zum Aufiwertungsgejeß zum Zwecke fort- laufender Verzinsung bei uns “hinterlegt sind, die seit 1. Januar 1925 rücständigen Zinsen, und zwar für 1925 mit 2%, für 1926 und 1927 mit je 3% und für 1928 bis 1939 mit je 5% zuzüglich Zinseszinsen gemäß Art. 39 DVO. zum Aufwertungs- geseß zusammen mit dem Kapitalbetrag ausbezahlt.
Diese Zinsen nebst Zinseszinsen belaufen. sich für jedes Stü
Buchstabe D auf BLA 6,80
Buchstabe E auf KA 3,40.
Bei den Teilschuldverschreibungen
Buchstabe A über... . K 144,80,
Buchstabe B über... . M 72,40,
Buchstabe C und F über je KÆ 36,20 wurden sämtliche Stücke mit den End- nunmñmern 035, 047, 139, 141, 202, 215, 313, 365, 431, 444, 540, 552, 625, 653, 753, 790, 806, 842, 906, 923 ausgelost. É
Bei jedem folgent en Tausend der Teil- s{huldverschreibungen Buchstabe A, B, C und F twerden dieselben Nummern, nur mit anderer Tausendziffer, eingelöst, zum Beispiel 1035, 1047, 1139, 1141 usw.
Die Nummern der ausgelosten, zur Zeit noc) im Umlauf befindlichen Teilschuld- verschreibungen Buchstabe D über K.47,24 und E über EM 3,62 sind folgende:
Buchstave D Nr. 28446, 35645, 40088, 713, 44615, 45072, 47638, 774, 50065, 52305, 58965, 59910, 64495, 65319, 920, 67746, 68328, 69569, 70465, 72577, 74495, 497, 75844, 77160, 78619, 626, 80886, 81063, 065, 614, 88350, 579, 89410, 90659, 667, 92099, 94304, 96030, 840, 98123, 101545, 103440, 106005, 110375, 111114, 375, 112215, 115626, 116125, 685, 117332, 118044, 045, 1253837, 126843, 127121, 130164, 131383, 522, 132806, 133430, 134625, 1353502, 136340, 137387, 388, 139462, 480, 501, 140590, 660, 142923, 143509, 147912, 149141, 152081, 153708, 154247, 155291, 592, 156224, 468, 157126, 161, 158150, 159349, 449, 161948, 162372, 552, 163311, 164033, 166028, 167132, 169061, 170486, 171124, 172636, 1753170, 176498, 178067, 924, 179346, 726, 180352, 717, 797, 798, 182497, 184367, 185217, 186450, 955, 188447, 713, 714, 191289, 488, 193317, 611, 194166, 233.
Buchstabe E Nr. 197928, 992, 199821 203712, 742, 783, 204977, 205420, 802, 206143, 881, 207167, 208367, 887, 211597, 598, 212507, 213246, 215276, 648, 216596, 217276, 348, 350, 218209, 217, 230, 237, 274, 221953, 222054, 130, 227720, 999, 228197, 203, 228, 229662, 745, 230863, 231092, 235, 309, 232132,
Von: den acht Auslosungen au 1. Januar 1932 bis einschließli 1, Januar 1939 sind folgende Nummern zur Einlösung noch nicht vorgezeigt wordeu:
Buchstabe A Nr. 414, 430, 487, 709, 781, 928, 1205, 206, 207, 208, 406, 414, 417, 420, 437, 486, 487, 800.
Buchstabe B Nr. 1882, 983, 2300, 3815, 316, 343, 587, 3781, 4007, 106, 107, 130, 328, 343, 374, 576, 604, 607, 612, 707, 726, 961, 5673, 674, 6036, 056, n 5657, 604, 607, 612, 833, 961, 962,
300, * 5
Buchstabe C Nr. 8115, 152, 9236, 287, 340, 343, 644, 659, 704, 887, 926, 19017, 080, 387, 628, 659, 686, 882, 885, 387, 947, 11106, 140, 171, 172, 174, 261, 269, 326, 328, 330, 340, 383, 601, 644, 645, 659, 726, 728, 730, 775, 12261, 269, 300, 370, 558, 694, 696, 821, 13343, 632, 644, 730, 14191, 16862, 986, 993, 17171, 414, 587, 628, 686, 687, 693, 694, 726, 728, 730, 769, 800, 829, 862, 907, 908, 915, 986, 987, 18171, 417, 630, 645, 821, 19300, 372, 387, 602, 20055, 056, 300, 343, 394, 607, 644, 696, 800, 21174, 300, 428, 594, 22036, 038, 055, 128, 573, 582, 687,
693, 694, 800, 25016, 300, 846, 872 930, 26056, 072, 107.
Buchstabe D Nr. 26721, 899, 27234, 752, 755, 28401, 29315, 31029, 417, 419, 556, 881, 33336, 740, 747, 749, 34095, 096, 098, 35487, 646, 648, 36187, 406, 847, 848, 37315, 334, 867, 919, 922, 923, 38039, 091, 096, 363, 39362, 40042, 091, 252, 255, 339, 500, 502, 508, 41507, 509, 42632, 950, 43044, 609, 44555, 556, 557, 560, 647, 45000, 074, 222, 226, 543, 599, 46903, 47642, 649, 654, 656, 658, 662, 670, 675, 676, 680, 685, 688, 701, 763, 767, 770, 936, 49854, 50022, 852, 855, 863, 866, 867, 514256, 427, 558, 567, 809, 822, 920, 52556, 558, 53020, 137, 54801, 802, 951, 960, 55144, 148, 56383, 533, 650, 653, 57460, 461, 463, 465, 466, 471, 479, 719, 720, 725, 726, 58420, 480, 483, 519, ó2i, 59061, 228, 749, 752, 753, 759, 760, 60146, 317, 319, 381, 384, 386, 389, 392, 674, 61184, 63664, 817, 64482, 488, 489, 492, 493,499, 65232, 237, 301; 305, 306, 307, 308, 334, 343, 347, 363, 365; 366, 374, 377, 380, 381, 396, 407, 411; 414, 420, 423, 452, 603, 918, 66455, 67000, 304, 722,
901, 916,
742, 799, 800, 819, 822, 824, 826, 828, 829, 867, 876, 68380, 381, 434, 529, 69121, 745, 746, 70443, 444, 448, 449, 450, 456, 460, 462, 466, 468, 72572, 584, 586, 588, 624, 625, 626, 73423, 428, 837, 864, 74185, 973, 75650, 840, 843, 846, 852, 964, 77083, 111, 122, 123, 127, 142, 169; 189, 191, 192, 229, 244, 262, 307, 312, 322, 329, 337, 338, 421, 423, 425, 451, 817, 78230, 231, 394, 397; 428, 430, 435, 658, 672, 738, 739, 946, 79436, 460, 490, 80092, 957, 993, 994, 995, 81059, 064, 066, 081, 089, 152, 194; 613, 801, 814, 83790, 84273, 447,449, 710, 739, 743, 751, 755, 879, 85266, 591; 592, 676, 681, 683, 904, 86277, 344, 723, 87189, 198, 229, 230, 524, 703,- 88313, 336, 349, 477, 578, 580, 582, 584, 750, 754, 89401, 413, 414, 566, 622, 90090, 193, 318, 509, 672, 676, 685, 693, 702, 705, 710, 715, 732, 840, 8483, -845; 846, 852, 853, 91584, 611, 621, 676," 683,
95542, 758, 775, 96028, 031,-032, 036, 345, 346, 350, 353, 713, 723, 726, 751, 782, 803, 98045, 049, 120,139, 140, 408, 409, 169010, 119, 478, 619, 626, 628, 634, 101008, 009, 314, 552, .102201,- 214, 693, 695, 697, 907, 920, 922, 946, 947, 103896, 909, 911, 912, 914, 106006, 011, 013, 083, 499, 502, 107456, 108147, 109719, 720, 722, 723, 110315, 111057, 060, 121, 122, 202, 203, 377, 630, 112125, 226, 477, 744, 906, 917, 921, 113759, 114489, 552, 553, 115328, 529, 666, 668, 716, 917, 921, 922, 116129, 448, 494, 495, 510, 834, 838, 117233, 235, 338, 472, 475, 875, 118002, 038, 042, 050, 053, 054, 055, 056, 084, 119212, 502, 120831, 833, 121353, 745, 748; 984; 988 122333, 335, 514, 123031; 264; 292, 293, 781, 876, 124030, 777, 847, ‘848, 851,
580, 129090, 092, - 480; 573, ‘602, 603, 609, 623, 628, 729, 955, 130201, 689, 923, 131526, 707, 780; 781, -798, 965,
/
303, 439, 836, 841, 842, 843, 134196, 628, 701, 711, 712, 727, 795, 797, 907, 135053, 626, 773, 136321, 346, 347, 363,
364, 368, 371, 375, 377, 379, 479; 481, |
567, 137698, 138335, 337, 343; 560, 561, 562, 775, 179, 781, 782, 139128, 265, 461, 464, 466, 485, 486, 491, 495, ‘499; 893, 140536, 537, 569, 570, 599, €90, 656, 691, 141785/ 787, 142061, 196, 574, 800, 143330, 334, 339, 350, 360, 485, 144016, 019, 021, 026, 401, 755, 772, 835, 841, 849" 921, 930, 933, 145293, 297, 323, 147220, 360, 463, 148140, 141, 748, 961, 964, 965, ‘968, 969, 149140, 142, 143, 174, 197, 150311, 151972, 152435, 476, 897, 158668, 709, 735, 738, 154188, 200, 201, 202, 215, 252, 328, 330, 334, 336, 341, 343, 155700, 893, 156053, 057, 058, 334, 467, 157151, 167, 484, 790, 158024, 034, 873, 917, 159436, 794, 904, 160776, 812, 815, 816, 161379, 576, 579, 751, 970! 974, 162275, 276, 373, 550, 551, 847, 849, 164402, 405, 452, 165898, 899, 166031, 167419, 853, 169058, 309, 311, 316, 337, 339, 344, 347, 349, 949, 170028, 606, 673, 775, 171016, 026, 112, 172282, 283, 699, 715, 718, 173098, 109, 176, 258, 561, 657, 788, 174058, 059, ‘231, 453' 842) 843, 937, 998, 175082, 180, 428" 538, 540, 606, 689, 862, 176590, 964 981, 177052, 080, 295, 730, 842, 178078, ‘170, 192, 195, 250, 263, 365, 366, 473, 179341, 342, 679, 887, 180231, 236, 350, 359, 427, 716, 749, 803, 804, 812, 181159, 193, 327, 356, 359, 362, 363, 374, 895, 182075, 082, 084, 087, 514, 528, 629, 537, 183478, 479, 531, 543, 695, 184318, 503, 538, 539, 185014, 214, 215, 216, 783, 186113, 116, 119, 287, 447, 456, 508, 614, 749, 892, 898, 187239, 391, 720, 722, 821, 188048, 228, 231, 303, 444, 502, 908, 910, 916, 189072, 264, 661, 652, 653, 679, 682, 728, 190025,
192148, 447, 451, 458, 949, 193229, 390, 447, 579, 772, 924, 953, 194158, 161, 176, 177, 198, 241, 251, 336, 380, 396, 423, 603 604, 719, 860, 861, 890, 891.
Buchstabe E Nr. 195116, 273, 515, 517, 519, 196074, 090, 091, 131, 425,
636, 672, 673, 674, 687, 885, 887, 23036, 128, 335, 420, 448, 862, 972, 24072, 080,
307, 312, 436, 699, 702,- 705, 721, 817, 226121, 489, 627, 227718, 719, 721,
92090, 091, 672, 677, 781, ‘782,4 93918, |
/ | Fassung Über Entlastung des Vor- 125138, 420, 823, 126269, 663, 127143, |- 194, 270, 316, 128007, 008; 065, 130, 576, |
981, 132504, 810; 815, 839, 847, 1383260, |-
745, T46, 785, 863, 191296, 391, 896, |
214, 844, 200282, 327, 695, 696, 972, 983, 986, 201004, 239, 635, 699, 859, 891, 202027, 565, 203350, 351, 502, 503, 506, 508, 514, 544, 552, 557, 558, 565, 569, 579, 594, 596, 598, 708, 714, 718, 729, 738, 739, 748, 747, 752, T5T, 759, 762, 7TTT, 782, 951, 204181, 182, 363, 364, 930, 2050861, 098, 099, 576, 577, 2086141, 432, 433, 865, 877, 879, 882, 885, 944, 951, 207013, 014, 568, 959, 208238, 359, 361, 365, 625, 889, 209908, 210245, 521, 631, 851, 211810, 212357, 359, 363, 466, 510, 512, 515, 561, 564, 794, 213005, 097, 114, 244, 441, 757, 214200, 361, 699, 860, 861, 215254, 589, 639, 642, 742, 216071, 260, 400, 598, 217170, 178, 274, 279, 285, 289, 293, 295, 296, 300, 307, 309, 310, 359, 363, 368, 703, 704, 776, 778, 779, 793, 903, 908, 915, 924, 929, 931, 935, 218203, 205, 219, 247, 250, 251, 264, 268, 270, 277, 278, 288, 289, 290, 806, 867, 869, 870, 871, 873, 874, 893, 219013, 037, 049, 165, 293, 295, 411; 569, ‘572, 659, 220209, 210, 287, 221449, 850, 852, 913, 924, 222068, 105, 163, 223816, 946, 224354, 394, 499, 500, 531, 621, 704, 792, 814, 884, 225078,
722, 724, 800, 228088, 194, 196, 227, 741, 743, 940, 943, 229244, 250, 261, 263, 489, 539, 542, 566, 614, 663, 744, 748, 921, 922, 923, 925, 230023, 076, 085, 792, 932, 936, 231010, 045, 110, 234, 236, 265, 280, 497, 573, 710, 232179, 225.
Buchstabe F Nr. 232882, 885, 939, 233366, 983, 234636, 644, 235236, 862, 236236, 237644, 694, 238694, 709, 239236, 240862, 241340, 498, 499, 558, 242171, 300, 573, 243236, 243, 558, 245420, 833, 895, 897, 246915, 247862, 993, 248526, 594, 250243, 251505, 526, 253760, 862, 254374, 498, 582, 895, 897, ‘255181, 414, 694, 895, 256644, 882, 257056,-152; 366, 437, 526, 528, 557, 686, 787, 947, 258261, 269, 271, 272, 278, 287, 288, 259007, 056, 404, 260882, 939, 261191, 366, 448, 961, 962, 986, 262056, 486; 487, 498, 499, 501, 6569, ‘572, 573; 576, 263038, 505. Stuttgart, im November 1939, | * “Der VorstanD.
Bank. Bedcker. Elben.
[42067]. : Die Aktionäré der Bitterfelder Afktien-Bierbrauerei vormals A. Brömme in Bitterfeld werden zu der am ‘Sonnabend, dem 16. Dezember 1939, mittags 12 Nhr, im Hotel „Kaiserhof“ in Bitterfeld stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesorduung: 1. Geschäftsbericht 1938/39. : 2. Vorlegung der Bilanz und Getwinn- und Verlustrechnung sowie ‘Beschluß-
standes und Aussichtsrates.
3. Beschluß über Gewinnverteilung.
4, Wahl des Bilanzprüfers.
‘Wegen der Teilnahme an der Ver- sammlung verweisen wir auf § 21 des neuen Gesellschaftsvertrages.
Der Aufßsichisrat. Dr. Kleinau, Vorsißer.
[42068].
. Allgäuer Alpenmilch Aktiens
._ gesellshaft, BVießenhofen. -
Aer Fam m R ge dns
ie Aktionäre unserer Gesellschast wer-
den hiermit zu der am Montag, den 18. Dezember 1939, vormittags 10 Uhr, in Friedrichshafen im Kur- garten-Hotel stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen:
S s 1. Vorlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1938/39, des Geschäft3- berichtes und Gewinnverteilungsvor- \hlages des Vorstandes sowie des Be- rihtes des Aufsichtsrats. j 2. Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns. l 3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Ausfsichts- rats.
4. Wahl des Abschlußprüfers für das
Rumpfgeschästsjahr vom 1. 9. 1939 bis 31, 12. 1939.
Zur Teilnahme an der Hauptversamm- lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die: ihre Aktien bis spätestens 14. De-
ember 1939 bei der Gesellshafts- Fasse in Bießenhofen oder der Deut- en Bank Filiale Augsburg oder ünhen oder der Luzezner Kanto- nalbank in Luzern odex der Shweize- rischen Kreditanstalt in Vern wäh- rend der Geschäftsstunden nahweislich hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung daselbst belassen. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer zur Ent- gegennahme der Aktien befugten Wert- papiersammelbank i} die vom Ndtar über die erfolgte Hinterlegung au3gestellte Be- cheinigung in Urschrift oder in beglaubig- ter Abschrift bzrwo. der von der Wertpapier- sammelbank ausgestellte Hinterlegungs- schein spätestens am 15. Dezember 1939 bei- der Gesellschaftskasse einzureichen. Vießénhofen, den 20. Noveniber1939. Allgäuer Al iléh Afktien-
[41926].
Franz Ströher, Aktiengeselishast, Apolda, Thür.
L
TI,
III,
VI,
1. Löhne und Gehälter 2. Soziale Abgaben: a) geseßliche . .
3, Abschreibungen auf Anklagevermögen
4, Steuern vom Einkommen, vom Erträg, vom Vermögen 5. Beiträge an. Berufsvertretungen-. -. ««+ «‘«“««- 6. Gewinn: Vortrag von 1937/38 :
1. Ausweispflichtiger Rohüberschuß Zinsen
3, Außerordentliche Erträge
4, Getjvinnvortrag
2.
Vilanz zum 31. Dezember 1938. Aktiva. Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke: a) Rothenkirchen: Wert am 1. 7. 1938
BEA |9] RA
426 755,50 355,80
- 127 111,30 Abschreibung 802,90
b) Apolda: Wert am 1. 7. 1938 297 084,50 147,50
207 232, — 3060. —
126 308
294 172 78 613
Abschreibung . . « « - Unbebaute Grundstüle .. . Maschinen und maschinelle A
1, 7. 1938 42 196,— 3 314,—
75 510,— 27 289,40
18 220,60
. . . . . ® . . . . . 13 224,40 31 445,—
Konto kurzl. Wirtschaftsgüter . .-, 1075,10
30 369,90-
Abschreibung S 0.0.50 . . 3491,90 Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsinventar:
a) Wagenpark: Wert am 1. 7, 1938 6 760,—
Zugang E e 2439699
31 056,29
11 178,90
19 877,39
4 638,—
j 24 515,39
Konto kurzl. Wirtschaft3güter . 5 105,35
“T9 110,04
Abschreibung 1941/04
b) Betrieb3- und Geschäftseinrichtungèn: Wert
. . : . 59 072,—
34 245,33
93 317,33
E D S 20S 12 800,—
S8
Konto kurzl. Wirtschaftsgüter , 17 506,45
“T 63010,88
986,—
C3 996,88
Abschreibung « «5037,38
Konto kurzl. Wirtschaftsgüter: Wert
1. 7. 1938 L
. 23 686,90
23 687,90
23 687,90
Abgang Erlös
26 878
Abschreibung .,
Finanzanlageverrnögen: Beteiligungen . . ., Andere Wertpapiere
Umlaufsvermögen: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe . Halbsertige. Erzeugnisse Fertige Erzeugnisse Wertpapiere Hypotheken 40 606/50f Von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen . 88 774/23 Forderungen auf Grund von Warenlieferungen | und Leistungen . 1 406 478/48 638 749/64 — A 33 035/85 22 299/94 49 344/47
20 000,— 55 000
. 179 171,01 138 717,55 524 975,74
—
842 864/30 9 542/35
Kasse, Reichsbank, Postscheck Andere Bankguthaben …
Sonstige Forderungen 3 186 695/76
3 789 096 11
Passiva. |
Grundkapital : 250 000|— Rücklagen: Geseßliche Rücklägén . . 250 000 |—
Andere Rücklagen 1 050 000|— Wertberichtigungsposten 562 096/23 Rückstellungen für ungewisse Schulden 185 500|— Verbindlichkeiten: j 1. Hypotheken 2. Anzahlungen von Kunden . A 3. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefe-
rungen und Leistungen .. i
D die der Rechnungsa Î
162 380 — 48 231 92
1 139 775/74 29 878/06 ewinn: 1. Gewinnvortrag- 1937/38 23 074/09
- 2. Reingewinn 31. 12. 1938 „..., 88 160/07) 111 234/16
3 789 096/11 Verlust- und Gewinnrechnung per 31. Dezember 1938.
R 9)
N
RA |3 | 504 509/46 41 402! | 4 822 46 225/34 R 38 021/12 94 705/53 324|—
Aufwendungen.
b) freiwillige . -.
111 234/16 795 019/61
Gewinn §1. 12,.1938 -,
Erträgnisse. 703 678/92
16 724/19 51 542/41 23 074/09
/ Ä “ 795 019/61 Nach dem abschließenden. Ergebuis meiner pflichtgemäßen Prüfung auf Grund
der Bücher und Schriften. der Gesellschaft sowie der. vom Vorstand erteilten Auf-
klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschä
tsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften. Plauen i. V./Apolda (Thür.), den 31. Juli 1939, Diplomkaufmann Rudolf Recke, Wirtschaftsprüfer.
Vorstand: Karl Ströher; Georg Ströher. : L Aufsichtsrat : Max Schotte, Vorsißer; Johannes Siegel, stellvertr. Vorsizer;
Otto Dittmar.
810. 984/ 197011, 717, 718, 722, 723 844, 915, 198385, 423, 783, 883, 199136,
ellschaft. DEr Socstand.