1939 / 278 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Nov 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Neich3- nnd Staatsanzeiger Nr. 278 vom 27. November 1939. S. 2

sprehen sogàr dafür, däß die Einlagen (De ositen und Spar- einlagen) bei allen Kreditinstituten eine Vatgeient steigende Tendenz aufweisen. Ebensowenig ist eine allgemeine Stockung des des Zahlungsverkehrs eingetreten.

Es genügte, die Zahlungsfristen und Termine für besonders gelagerte Fälle hinauszuschieben. Die Hilfsaktion der Ösfa zur Ueberbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft brauchte fas?! kaum in Anspruch genommen zu wer- den. Auch an der Börse traten keinerlei Störungen ein. Jm Gegenteil: sowohl am Afktienmarkt als auch am Rentenmarkt seßte sih während der Kriegsmonate eine unverkennbare Be- festigung der Kurse durch. Demgegenüber mußte im Fahre 1914 die Börse am 31. Fuli geschlossen werden, und die Liquidierung der Vörsenengagements bereitete in der Fol ezeit noch erhebliche Schwierigkeiten. Damals mußte sogar ein Verbot erlassen wer- den, die Kurse des inoffiziellen Verkehrs bekanntzumachen.

Die allseitige Funktionsfähigkeit des Kreditapparates wurde aber keineswegs mit einem übermäßigen Einsay des Reichsbank- kredits erkauft. Es ist geradezu kennzeihnend für die Kredit- lage, daß die Kreditaufnahme des Reichs nahezu ohne Rückgriff auf die Reichsbank bewerkstelligt werden konnte. Wenn die Reichsbank im August einmalig eiñen Belastungsstoß durch- machen mußte damals stieg der Geldumlauf um rd. 2 Mrd. KA —, so hängt dies vor allem mit der plöglihen Er- höhung des Bargeldbedarfs zusammen eine natürliche Folge der Mobilisierungsmaßnahmen. Man darf bei der Beurteilun des Reichsbankstatus niht übersehen, daß die Zentralnotenban la niht nur die leßte Kreditquelle “der Volkswirtschaft bildet, ondern daß ihr auch die Deckung des Baxrgeldbedarfs obliegt, dem vielfah gar kein eigentlihes Kreditbedürsnis zugrunde liegt. Inzwischen haben sich aber die Verhältnisse wieder weitgehend normalisfiert. Die stoßweise und durch die Mobilisierung bedingte Geldshöpfung der Notenbank vom August wurde daher im Kreditsystem in dem Augenblick als Verflüssigungsfaktor wirk- sam, in dem die privaten und öffentlihen Kassenreserven wieder auf einen normalen Umfang zurückgeführt werden konnten. Der damit einsezende Rüeckstrom von Bargeld zu den Banken bildete den Ausgangspunkt für die Verflüssigung. der Geldmärkte während der ersten Kriegsmonate. Besonders wirksam wurde dieser Verflüssigungsprozeß auf den Kreditmärkten noch dadurch gefördert, daß sih bei vielen Unternehmungen erhebliche Geld- ubershüsse ansammelten, weil die zur Aufrechterhaltung des bis- herigen Produktions- und Umsaßvolumens erforderliche Re- investition der Erlöse in wichtigen Bereichen der konsumorientier- ten Gewerbezweige niht mehr möglih war. Diese Liquidierungs- vorgänige bei einem Teil der Unternehmungen haben ohne Zweifel den Rückstrom der in den Händen der Einkommens- bezieher befindlihen Bargeldbestände zu den Banken erheblich beschleunigt.

Jn dieser Situation war das Reih ohne weiteres in der Lage, einen Teil seines Kreditbedarfs durch Begebung von Schaß- wechseln und unverzinslichen Schaßanweisungen am Geldmarkt zu decken. Die Shaßwechselfinanzierung is besonders geeignet, über- E Gelder der Bank- und Unternehmungswirtschaft aufzu- augen, ohne die Liquidität des Kreditsystems zu beeinträchtigen. Denn die Schaßwechsel stellen 1m Rahmen der geldwirtschaftlichen

Anlageformen ein hochliquides Papiér dar, das infolge seiner Diskontierbarkeit jederzeit in Bargeld umgewandelt werden kann. '| Die Banken waren um so eher geneigt, ihre flüssigen Gelder in Schaßwechseln und unverzinslihen Schaßanweisungen (so- genannten U-Schäßen) anzulegen, als fie zur Fipanzierung von Rüstungsinvestitionen im Rahmen ihres ebitori’chen Gelhäfts vorerst kaum in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen wurden. Da die Vorausseßungen, unter denen der Neue Finanz- plan zustande kam, in der Kriegswirtschaft zum Teil hinfällig ge- worden sind, wurde die Emission von , Steuergutscheinen (Gruppen I und IT) vom 1. Newvember ab eingestellt. behaltung des Steuergutscheinvevfahrens hätte den - besonderen

LIGR E Wet Ne Dee Fuer Sm Engen wie siè sih- aus |:

der Kriegswirtschaft ergeben. niht genügt; Len wird mit dem Wegfall der - E Abrechnungsapparates,

iteln erfordert, vermieden.

Das Schwergewicht der Kr:egsfinanzierung liegt diesmal ganz im Gegensaß zu 1914 zunächst bei den Steuern. Auch dies ist nux möglich, weil schon in den ganzen Fabren die Steuer- politik des“Reiches auf den enormen Finanzbedarf der Aufrüstung ugeschnitten war. Nah den Steuererhöhungen der Kriegswirt- shastóverordnung (Kriegszuschlag zur Einkommensteuer und Her- aufsezung einiger Verbrau ssteuern) ist für das laufende Rech- nungsjahr nah einex Schäßung von Staatssekcetär Reinhardt mit einem Steueraufkommen des Reichs von vielleiht 24 Mrd. Reichsmark zu rechnen. Nah Abzug der Ausgaben für die zivile Verwaltung dürfte füc die eigentlihe Kriegsfinangiecung noch ein Betrag übrig bleiben, dessen Größenordnung: die Vorstellungen der Weltkriegszeit über die Deckungsmöglichkeiten von Kriegskosten aus Steuern bei weitem in den Schatten stellt. Bei dem der- zeitigen Stand der Finanzlage, die von vornherein einen hohen Steueranteil sicherstellt, erübrigte 4 zunächst die öffentlihe Auf- legung von Kriegsanleihen. Sie ist jedoh für den Fall ins Auge gefaßt, daß die Verhältnisse an den Kreditmärkten eine Anleihe- emission volkswirtschaftlich besonders zweckmäßig erscheinen lassen sollten. Vom Reich selbst wurden bisher an langfristigen Pa- pieren für unmittelbare Rüstungszwecke nur die sog. Li - Anleihen laufend . bei den institutionellen Trägern der Sparkapitalbildung untergebracht. Durch diese bereits in der Feil vor Kriegsaus- bruch bewährte Methode können die in Gestalt .von Spareinlagen oder Prämienreserven im organisierten Kreditapparat sih nieder- shlagenden Spargelder in höchst zweckmäßiger Weise fortlaufend ab- gl werden. Jnfolge der Zurückhaltung des Reichs in seiner Anleihepolitik ist es möglih geworden, am offenen Kapitalmarkt einige größere Emissionen gur Finanzierung besonders vordringlicher und staatspolitisch notwendiger Jnvestitionsvorhaben untèrzubringen, Die Reichsbahn-Anleihe in Höhe von 500 Mill. NA wurde be- reits am ersten Tage der “Auflegung überzeichnet, fo daß kurz darauf die L AENg zur Begebung einiger weiterer indu- strieller Emissionen (? heinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG., Hamburgishe Elektricitäts-Werke AG., Krupp) erteilt werden konnte. ‘Nichts kann die Leistungsfähigkeit des deutshen Kredit- apparates \chlagender beweisen als diese überaus günstige Entwi- lung am Kapitalmarkt. . Zweifellos wurde die Aufnahmefähigkeit des Kapitalmarktes auh' dadurch gesteigert, daß die Ausgabe von Steuergutscheinen eingestellt wurde. :

Steuergutscheine ein weiterer Ausbau des kom- den der Verkehx mit diesen

Wirtschaft des Auslandes.

Die Kriegsrisikoprämien klettern weiter. Eine Folge der MinengefaHr.

. Amsterdam, 26. November. Wie der „Telegvaaf“ aus London berichtet, sind-die-Kriegsrisikopxämien mit Rücksicht auf die Minen-

gefahr für Reisen nach und von dem westlichen Kontinent wieder

erhöht worden. Fn dem neuen Tarif ist der europäische Konti- nent, Großbritannien und Frland miteinbegriffen, und es sind zwei B geschaffen worden. Die nördliche Zone erstreckt sich von Holland bis Brest, die südliche verläuft südlih von Brest. In der nördlichen Zone sind die Notierungen für transatlantische, afrikanische, australisch-ajiatishe und Mittelmeerreisen sowie für Fahrten nach FFndien und dem Fernen Osten, jedoch nicht weiter nördlih als Schanghai, auf alliierten Schiffen um 20 % von 60 auf 80 % erhöht worden. Die Prämie für Schiffe unter neu- traler Flagge macht 30 % aus und beträgt jest 80%. Somit sind die Tarifsäße für alliierte und neutrale Schiffe auf gleiche Höhe gekommen. Für die südlihe Zone ist der Tarif für Schiffe unter alliierter Flagge um 10 % auf 50 % gesenkt worden. Dex neutrale Tarif ist unverändert geblieben. Fm nördlichen Sefktor ist der Tarif für Reisen nah dem Fernen Osten nördlich von Schanghai und für Schwarze-Meer-Fahrten gleihmäßig für alle Schiffe auf 85 % festgeseßt worden, was für alliierte Schiffe einer Erhöhung um 5 %, für neutrale Schiffe um 25 % gleihkommt. Der neue Tarif von 55% für Fahrten von und nach dem süd- lichen Sektor bedeutet eine Senkung von 25 % für alliierte Schiffe und 56 % für Ladungen unter neutraler Flagge. Diese Nottîe- rungen sind nur vorläufiger Natur. Sie sollen der jeweiligen Lage weiter angepaßt werden.

—_-

Belgiens Kohle- und Eisenindustrie im Oktober.

Brüssel, 25. November. Die Erzeugung der belgischen Kohlen- industrie erreichte im Oktober 1939 2,51- Mill, t gegen 2,41 Mill. im September 1939 und 2,53 Mill. im Oktober 1938. Gegen Ende Oktober stellten sich die Vorräte auf insgesamt 1,644 Mill. t gegen 1,922 Mill. Ende September und 2,211 Mill. Ende August.

Jn der Hüttenindustrie waren Ende Oktober 39 Hochöfen in Betrieb gegen 38 Ende September, 45 Ende August und 36 Ende Oktober 1938. Die Eisenerzeugung stieg im Oktober gegen- über dem Vormonat auf 255 900 (206 140) |, während sich die Rohstahlerzeugung auf 254 930 (205 680) t und die Fertigstahl- erzeugung auf 195 840 (144720) t erhöhte.

Zugoslawiens Außenhandel im Oktober. Belgrad, 25. November. Die jugoslawishe Ausfuhr im Ok-

tober 1939 erreihte 247375 Tonnen im Werte .von 512,04 Mill. ;

Dinar, während dié Einfuhr 73 652 Tonnen im Werte von' 357,12 Mill. Dinar betrug: Der‘ jugoslawishe Außenhandél war somit a Oktober 1939. mit. 173.723 Tonnen - und- 154,91 Mill. ‘Dinar aktiv, : :

Türkisch-english-französisches Abkommen schädigt

den Ausfuhrhandel der Türkei. Tülrkisches

Blatt fordert Wiederaufnahme des Handels mit Deutschland. j

Fstanbul, 27, November. Die Zeitung Smyrna, dem Hauptausfuhrhafen der Türket Schwierigkeiten, die für die Türkei durch den Krie und durch das Aufhören des Warenaustausches mit Deutschland entstanden sind. Die Kaufmannschaft von Smyrna hat immer ganz bestimmte E Auffassungen bezüglich der türkischen Ausfuhrpolitik gehabt.

Fn dem Artikel heißt es, die Türkei habe zwar mit England und Frankreich neue Abmachungen getroffen, jedoh könnte dadurch das gesteckte Ziel für die türkische Ausfuhr nicht erreicht werden. Die türkishe Landwirischaftserzeugung und der Aus Mea können aber niht mehr länger warten. Die Feigen versaulen und zu der Menge unverkauften Tábaks kommt jest die neue Ernte hinzu; auch wenn sich England und Frankreich verpflihten wur- den, die gesamte türkische Erzeugung aufzukaufen, wo wäre das nit erfreulich. Ein Land kann sich wirtshaftlih ait nur an einen Absaymarkt binden. Man war in der Türkei wegen der wirtschaftlichen Dâft vällem von Deutschland. beunruhigt, nun hat das deutsche Geschäft vollkommen aufgehört; soll man sich jeßt aus- \chließlih etwa an die Westmächte binden? Das ist unmöglich und unrichtig, es müssen vielmehr auch die Handelsbeziehungen u Deutschland sofort wieder in Gang kommen. Gewisse túrkische Produkte nehmen zwangsläufig ihren Weg nah Deutschland und es gibt Artikel, die die Türkei nur aus Deutschland beziehen kann. Da die Türkei neutral ist, so gibt es für sie auch keine Oa Verpflichtungen, ‘die der Wiederaufnahme des. türkisch-deut chen Warenaustaushes im Wege stehen könnten. Für die Türkei ist es ein Bedürfnis, aber au ein natürlihes Recht, hervorgehend aus ihrer Neutralität, ihren Außenhandel nah allen Seiten zur Ent- wicklung zu bringen. Der türkishe Handelsminister hat die neutrale Hältung der türkishen Handelspolitik betont. Das lange

ernbleiben von einem Absaymarkt erzeugt Schäden, die später chwer wieder gutzumachen sind.

„Yeni Asir“ in bespricht die

T EO T T G Ä E E G B TETTT G TT T EETG T T ÄTT TTITTGGTTTTTTETGETETTTMTTIITTS

Berichte von auswärtigen Devijsen- und i Wertpapiermärkten.

Devisen.

Budapest, 25, November. (D. N. B.) Alles in Pengö.) Amsterdam 201,75, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 14,92, Mailand 17,7732, New York 350,00, Paris 8,474, Prag 11,86, Sofia 413,00, Züricb 85,20, Slowakei 9,65.

London, 27. November. (D. N. B,) New York 402,00— 404,00, Paris 176,00—177,00, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 38,50 B., Amsterdam 7,52—7,58, Brüssel 2405—24,30, Ftalien (Freiv.) 77,50 B., Schweiz 17,80 —17,95, Kopenhagen (Freiv.)20,25 B., Stockholm 16,70—16,99, Oslo 17,50—17,70, Buenos Aires Fmport 17,00—17,50, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3,15 B. «

Paris, 25. November Geschlossen. (D. N. B.)

Amsterdam, 25. November. (D. N. B,) [| Amtlich, Berlin 75,60, London 7,404, New Yor: 1887?/¡z, Paris 419,50, Brüssel 31.26, Schweiz 42,27, Ztalien —,—, Madrid —,— Oslo 42,85,

Kopenhagen 36,424, Stockholm 44,90, Prag —,—.

Zürich, 27. November. (D. N. B.) [11,40 Uhr.) Paris 9,89, London 17,45, New York 446,00, Brüssel 74,00, Mailand 22,50, Madrid —,—, Holland 236,75, Berlin 178,50, Stockholm 4106,25, Oslo 101%, Kopenhagen 86,10, Sofia 540 00 B., Budapest 80.00 B., Belgrad 10,00, Athen 340,00 B., Konstantinopel 350,00 B., Bukarest 340,00 B., Helsingfors 902,50 (am 25. November 902,50), Buenos Aires 103,75, Japan 104,00. ; E E Kopenhagen, 25, November. (D. N. B.) - London 20,34, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,70, Antwerpen 86,05, P 116,50, Rom 26,45, Amsterdam 275,60, Stockholm 123,55, slo 117,95, Helsingfors 10,55, Prag —,— Madrid ——, Warschau —,=—. ' ¡ : Stockholm, 25. November. (D. N. B.) London 16,60, Berlin 169,00, Paris 9,50, Brüsse! 70,50 Schweiz. Pläye 95,25, Amsterdam 224,00, Kopenhagen 81,25, Oslo 96,00, Washington 420,00, Helsingfors 8,59, Rom 21,75; Prag 14,00, Warschau 81,00.

G N T I T

“Fortseßung auf der nächsten Seite. f

Die Beis= -

Afghanistan (Kabul) Î

* Lüxemburgische

Die MektrolyWupsernatterung der

Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner

am 27. November auf 74,00 K. ( (am 25. N

für 100 kg.

Vereinigung für deuts he Meldung des „D. N. B.

ovember auf 74,00 R)

der Kommission des

Notierungen s Berliner Metallbörsenvorstandes vom 27. November 1939.

(Die Preise verstehen sih ab Lager in Deutschland für prompte : ‘Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium, 99 9/6. in Blöten » « « -

desgl. - in Walz- oder

99 9% e... . Reinniel, 98 —99 9/0 Antîmon-Negulus . + Feinsilber

Drahtbarren i

e. . . . *

133 137

R tür 100-kg

35,40—40,00 °

fein

Fn Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung.

Aegypten(Alexandrien und Kairo) . -

Argentinien (Buenoë A) 74 Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u.

Antwerpen) . . .- Brasilien . (Nio. de Ae Brit. Indien (Bom-

bay-Calcutta) . . . Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) England (London)... Estland (Neval/Talinn) Finnland (Helsingf.) Franfkreich- (Paris)... Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Notterdam) .- Fran (Teheran) . .. íJFsland (Neykjavik) . Ftalien (Nom und Mailand) Fapan (Tokio u.Kobe) Iugoslawien“ (Bel- grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (9iga) . Litauen (Kowno/Kau- ias) : Luxemburg (Luxem-

d (Welling- T 0 Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon) . Numänien (Bukarest) Schweden(Stockhôlm und Göteborg) . . Schweiz«+ (Zürich, Basel und Bern). Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid und Barcelona) Südafrik. Union (Pre- toria, Johannesbg.) Türkei (JFstanbul) Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Berein. Stáaten von

. | 1 neuseel. Pf.

Amerika (New York)

1 äavvt. Vfd. 100 Afghani

1 Pay.-Pef. j 1 austr. Pfd.

100 Belga. 1 Milreis

100 Rupien 100. Leva

100 Kronen

l engl. Pfund,

100 estn.. Kr. 100 finnl. M 100 Fres.. 100 Drachm:

100 Gulden 100 Nials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar

1 kfanad. Dol!, 100 Lats ° 100 Litas

100 lux. Fr. 100 Kroneu 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 Kronen

100 Peseten

1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpe1o

1 Dollar

27. November

Geld

18,73 20,578

41,32 0,130

3,047 48,05

69,44 5,045

2,353

132,22 14,28 38,31

13,09 0,583

5,694 48,75 41,94 10,33 56,59

9/091 59,29 55,86

8/591 95,61

1,978 0,919 2,491

Brie!

18,77 0,582

41,40 0,132

3,053 48/15

62,56 5,05

132,48 14 30 38,39

13,11 0,589

5,706 48,85 42,02 10,36 56,71

9,109 69,41

55,98 8,609

95,67

1,982 0,921

Geld

18,73 0,578

41,32. 0,130

3,047 48/05

62,44

9,353 132,22 14/28 38.31

13,09

5,694

41,94 10,33

56,59 9,091

a

8/591 25,61

1,978

2,495

2,491

5,045. -

0/583 .

48,75

59,29: 55,90

0,919

25. November

Briet

18,77 0,582

41,40 0,132

62,56 5/055

9,357

132,48 14,30 38/39

13,11 0/585

5,706 48,85 42,02 10,35 56,71 “9,109

59,41

56,02 8,609

25,67 “1,982

0,921 9,495

Für den innerdeutschen Verrehnungsverkehr gelten folgende Kurse:

i Brief

9,76 5,626

7,808 73,17 2,152

England, Aegypten, Südafrik. Uni

Frant1eih

Australien, Neuseelan

British-Indien Näanaba a aa

Ausländische Geldsorten und Banknoten. _

on

Geld 9,74 5,514 7/792

73,03 2,148

Sovereigns. . . . 20 Francs-Stücke . Gold-Dollars .. Aegypti\he . « «« © Amerikanische: 1000—5 Dollar . 2 und 1 Dollar. Argentinische . . « Australi\he « « « - - Velde. a2 Brasilianische . « Brit.-Indische e... Bulgari1he . « Dänische .. Englische: große . . - 1 £ u. darunter Estnishe .. E ao a a d ranzösishe . „... olländishe ....…. talienische: große . 100 Lire u. darunt. Saollawilwe e anadische Lettländische . Litaimiche: große "_ 100 Litas u. daun.

Norwegische . ..

Numänische: 1000 Lei |

und neue 500 Lei unter 500 Lei . Schwedische Schweizer: große 100 Frs. 11. daruit. -Spaniche e. Südafr. Union « « Türkijche . Ungarische

Bred me A e 594

C A E}

| Notiz für 1 Stüdck 1 ägypt. Pfd.

1 Dollar 1 Dollar

. [1 Pay.éPeto

l austr. Pfd. * 100 Belga

1 Milreis 100 Nupien 100 Leva

. | 100 Krouen-

1 engl. Pfund

„(1 engl. Pfund

100 eftu. r. 100 finnl. M. 100 Frs. - 100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar

1 fanad. Doll.

„1100 Lats

100 Litaë. 100 Litas

. , | 100 lux: Fr.

100 Kronen 100 Lei

1100 Lei -

100 Kronen

*1:100 Frs.

100 Fre 100 Peseten l‘jüdair. Ptd

1 türf. Pini

100 Pengö

“i N E E E L I 1 AABURE C 1 n T ae eti A

20,38

16,16 4,185 9,08

2,69 2,69 0,548 6,79 41,28 0,09 68,86

47,95- 9/88 9/38 4,99

132/09-

13,07 5/63 2:09

411,70

56/49

69,18 65,81 55,81

898

1,84

9,24

10,382

27. November Geld -

Brie! 20,46

_ 16/22

4,205 9,12

2,71 2,71 0,568 6,81 41,44 0/11 69,14

- 48,15 9,42 9,42

5,01 5 26 13261

13,13 5 67 9/11

41,86 10,56: 56,71

59,42 56/03 56,03

9,02' 1,86

Geld

20,38

16,16. 4,185 9,08

2,69. 2,69 0,548 6,79

0,09 68,86

47,95 9/38 938 4,99 5 94

132/09

13,07 5/63 2/09

Li7o

56,49

59,18 55,859

41/28 -

10/32 : 56,71

5b

(8,98 14

25. November

- Brie!

- 20,46

. 16,22 4,205 9,12

9,71 0/71 0,568 G81 41,44 911 69,14

48,15 9/42 9,42

5,01 b 26 13261

13,13 5,67 2,11

‘41,86 ‘10/46

59,42 56,07 (1,07

‘9,02 ‘1,86

1893 zu Odessa,

Ho

Verbot,

Osl o, 25. November. (D. N. B

179,00, Paris 10,15, New York 440,00, 100,50, Helsingfors 9,20,

Pfund 20,83, 100 Reichsmark 212,59. j inie

London, 25. November. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn-

abends geschlossen.

Wertvapiere.

Frankfurt a, M., 25. November. (D. N. B.) Reich3-Alt- Aschaffenburger Buntpäpier 61,00, ; Buderus

besiganleihe 137,00,

Eisen 97,75, Cement Heidelberg 137,25, Eßlinger Maschinen 109,00, Felten u. Guill. 141,00, Ph. Holzmann 144,00, Gebr. Junghans 94,00, Lahmeyer 114,00, Laurahütte 26,50, Rütgerswerke 151,00, Voigt u. Häffner

217,00 Deutsche Linolèum —,—,

119,50.

Hamburg, 25. November. (D. N. B.) (Schlußkurse.] Dresdner Bank 104,75, Vereinsbank 113,00, Hamburger Hochbahn 978, 46,00, Hamburg - Südamerika 100,25, Zemen! 205,00, Dynamit Nobel

Hamburg - Amerika Paket1. Ls Lloyd 49,00 B.. Alsen 2,00,

1. Untersuchungs- uud Strafsachen, 2. Zwangßsversteigeruugen,

3. Aufgebote,

4, Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust- und Fundsachen,

1, Untersuchungs-

und Strafsachen.

[42039]

Jn der Strafsache’ gegen den Her- mann Jsvael Strauß, geb. am 17, 3 1896 zu Grebenau, zuleßt wohnhaft ge- wesen zu Vacha, jet im Ausland, wird der Genannte wegen Vergehens gegen 88 16, 57, 69 des Devisengeseßes vom 12-12. 1938, begangen im Funi 1989, zur Hauptverhandlung vor dem Amts- gericht Frankfurt a. M. am 12. De- zember 1939, vorm. 9 Uhr, Heilig- kveuzgasse 34, Zimmer 108, geladen.

Auch ohne Jhrè Anwesenheit wird e und ein ergehendes Urteil vollstreckbar werden.

Franfkfurt a. M., 21. Nov, 1989.

Der Oberstaatsanwalt . bei dem Landgericht,

[42038] Steuerstectbrief Ä - und . Vermögensbeschlagnahme. Der Kaufmann, JFngenieur Alexan=- der Subkis, geboren am 7.- November und seine Ehefrau Clotilde, geborene Kuranda, geboren am 14, August 1878 zu Wien, zuleßt Dei in Berlin - Wilmersdorf, enzollerndamm 172, zur Zeit im Ausland, vermutlih Belgien, s{chulden dem Reich eine restliche Reichsflucht- steuer von 10094— NKA, die am 25. Zuli 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat, Gemäß §£ 9 Ziffer 2 ff. des Reichs-

* - fluhtsteuergeseßes (Reichssteuerbl. 1934

S. 599; Reichsgeseßbl, 1 1931 S. 699; 1982 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs- De nebst Zuschlägen, auf die emäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht- teuergeseßes festzuseßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafver- fahren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt. s

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im Fn- land einen Wohnsiß, thren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschäfts- leitung oder Grundbesiß haben, das

DENRREn odex sonstige Lei- stungen an die teuerpflichtigen zu hbe- wirken; ste werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeihneten Finanz- amt Anzeige über die den Steuerpflich- tigen gup renten Forderungen " oder sonstigen Ansprüche zu mächen,

Wer nach der Veröffentlihung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist n § 10 Absay 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurch dem Reich gegenüber nux dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- s{hlagnahme gehabt hat und daß ihn

au kein Verschulden an der Unkennt-

nis trifft. Eigenem Verschulden steht

das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer - seine Anzeigepflicht | vorsäßlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach L 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer- geseßes. sofern niht der Tatbestand der Steuerhinterziehung odex der Steuer- gefähvdung (§8 396, 402 der Reichs- abgabentovdnung) erfüllt ist, ‘wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reich8abgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absay 1 des Reichsflucht- steuerae\28°s ist jeder Beamte des Poli- zei- und Sicherheitsdienstes, des Steuer- fahndungêdienstes und des Zollfahn- dungsdienstes sowie ‘jeder andere Be- amte dec Reichsfinanzverwaltung, der

L London 17,38, Berlin

Antwerpen 74,50, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85,25, Roi 23,00, Prag 15,50, Warschau 84,00.

Moskau, 18. November. (D N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl.

Guano 95,50 B. Harburger Gummi Brauerei 132,00, Neu Guinea 175,00, Otavi 18,25.

18 11 Absay 2 des

punkt dex Fälligkeit angefangenen

| des Reichsfluchtsteuergeseßes hierdurh

Neich8- und Staatsanzeiger Nr. 278 vom 27. November 1939. S. 3

Í

Wien, msterdam 236,50, Zürich | 1934 101,10, mark Lds.

Brau A-G.

Lapp - Finze thal —,—, Schraube -

Maanesit

Deutsche Gold u. Silber /

Mainkraftwerke 92,00, | nat.) —,— —,—, Zellstoff Waldhof ank 130,25, Leve Nederl. Mij. Petroleum C

damsche 19 1,00, T 9%

172,00, Holfsten-

Öffe

um Hilfsbeamten der Staatsanwalt- j aft bestellt' ist, verpflichtet, die Steuer- pflichtigen, wenn sie im Fnland be- troffen werden, vorläufig fe 16 aas Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Juland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß Reichsflucht|teuer- geseßes unverzüglih dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. / Berlin-Wilmersdorf, 10. 11. 1989, Finanzamt Wilmersdorf-Süd.

[42037] Steuersteckbrief und BEn ge n May ne, Dex Hans FJsrael Jüdell, geboren am 31, März 1890 zu Berlin, und seine Ehefrau Lilly Elisabeth, geborene Bene- dick, geboren am 4. Oktober 1899 zu Bexrlin, zuleßt wohnhaft in Berlin- Charlottenburg, Kuno-Fischer-Plaß 1, ur Zeit im Auslande (New York C, adison Avenue 677), s{hulden dem Reih eine - Reichsfluchtsteuer von 4883,— RA, die am 21. April 1937 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an- gefangenen halben Monat, Vom 1. Fa- nuar 1938 ab beträgt der Zuschlag 1 vom Hundert für jeden auf den e D=-

nat.

Gemäß §£ 9 Ziffer 2 f. des Reichs- fluchtsteuergeseßes (Reichssteuerbl, 1934 S. 599; Reichsgeseßbl. I 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850) wird hiermit das inländische Vermögen der O en zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs- E nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Zifser 1 des Reichsflucht- steuergeseßes- festzuseßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafver- fahren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlihen und juristishen Personen, die im Fn- land einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschäfts- leitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen odex sonstige Lei- stungen an die Steuerpflichtigen zu be- wirken; sie werdên hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeihneten Finanz- amt Anzeige über die den Steuerpflid tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nah der Veröffentlihung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absay 1

dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- s{hlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein ‘Verschulden an der Unkennt- nis trifft. Eigenem Vershuden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Angzeigepfliht vorsäßlich oder fahrlässig niht erfüllt, wird nah S 10 Absay 5 des Reichsfluchtsteuer- gesebes, sofern niht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer- qefähvdunq (88 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 ift R 1 des Reichsflucht- U E ist jeder Beamte des Poli- 4 und Sicherheitsdienstes, des Steuer- ahndungsdienstes und des Zollfahn- dungsdienstes sowie jeder andere Be- amte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt- schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer- pflichtigen, wenn sie im Fnland be- troffen werden, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die üuffotderung,

Dampfsch. - Gesellshaft —,—, Eisen u. Stahl -—,—, —,—+ck, Hanf - Jute - Tex

Simmeringer Ms.

Puch 113,00, —,—, Waagner - + = Variable Kurse.

. Amsterdam, 25. November. 1937 81,00, 54 9/9 Dt. Reich 1930 (Young, 4 09/6 England Funding Loan 1960—1990 —,—, 43 9/9 Frankreih Staatskasse Obl. 1932 30,25, -Algemeene Kunst- —, zijde Unie (Aku) 33,25 M., Philips

Lloyd 88,00,

25. November.

1934 100,65, 6 9%»

„Elin“ AG. f.

AG. 76,25, Neusiedler AG. 100,00 Schmiedew. ——,

t,

(D. N. B.) c Bros. u. Unilever tot Exploit. v. Petroleumbronnen 253,7

„Amsterdam“ Dt. Reich

ntlicher Anzeiger.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7, Aktiengesellschaften, 8. Kommandiigesellshaften anf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellshaften,

10. Gesellschaften m. b. H.,

die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Jnland betroffen werdezt, vorläufig festzunehmen und sie gemäß L 11 Absay 2 des Reichsfluchtsteuer- geseßes unverzüglich dem AmtsriŸhter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Berlin-Charlottenburg, 3. 11. 1989. Finanzamt Charlottenburg-West.

[42367] Steuerstectbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Dex Kaufmann Ernest Melvilie Sin-

ger, Alleininhaber der Fa. Ernest M Singer, Hamburg 1, Paulstr. 11, ge- boren 5. März 1896 in Ferusalem, und seine Ehefrau Gisela geborene Fiebig, geb. am 2. 8. 1902 in Küstrin, zuleßt wohnhaft in Hamburg, Königgräßstr. 13, jeßt in Amsterdam, schulden dem Reich eine Reichsfluhtsteuer von noch 15 824,52 A, die am 20. September 1938 fällig gewesen l nebst einem Zu- \chlag von 1 ‘v. H. für' jeden auf den P der Fälligkeit folgenden ange- angenen Monat. Gemäß §8 lier 2 ffff.- der - Reichs- fluchtsteuervorshristen, Reichssteuerblatt 1934 S. 599; 1935 I S. 844, 850; 1931 I S. 699; 1936 I S. 961, 975; 1932 I S 571; 1937 1 S. 1385; 1934 1 S. 392, 925, 941; 1939: 1 S. 125, wird hiermit das inländishe Vermögen der Steuer- pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 a. a. O. sest- zuseßende Geldstrafe und alle. im Steuer und San entstande- nen und entstehenden Kosten beschlag- nahmt.

Es ergeht hiermit ak alle natürlichen und juristishen Personen, die im Fn- land einen Wohnjiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sit, ihre U leitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen odex sonstige Lei- stungen an die Steuerpflichtigen zu be- wirken; sie werden hiermit aufsgefor- dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt über die den Steuerpflich- tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche - Mitteilung gzu machen.

Wer nach der LerofleutQuag dieser Bekanntmachung zum Zwedcke der Er- füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften hier- durh „dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Un- kenntnis trifft. Eigenem Verschulden E das Verschulden eines Vertreters glei.

Wer seine Anzeigepfliht vorsäßlich oder fahrlässig nicht. erfüllt, wird nach s 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor-

riften, soférn nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer- gefährdung (§8 396, 402 der Reichsab- O erfüllt "s wegen

teuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht- teuervorschriften ist jeder Beamte des

dolizei- ‘und E L Se des Steuerfahndungsdien|stes und des Zoll- al sowie jeder andere

eamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan- waltshast estellt ist, verpflihtet, die Steuerpflichtigen, wenn fe im Fnland betroffen werden, vorläufig festzu- nehmen. /

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die oben genannten Steuerpflichtigen, wenn lie im Fuland MeLOeA werden, vorläu ¿g festzunehmen und sie gemä 8 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuervor- \hriften unverzüglih dem Amtsrichter

(D. N. B.) 64 9/9 Ndöst. Lds.-Anl. 5 9/9 Oberöst. Lds.-Anl. 1936 99,65, 6# %/o Steier- Wien 1934 100,00, Donau- A. E, G. - Union Lit. A —, Oesterreich —,—{, Brown - Boveri —,—, Egydyer el. Fnd. 18,85, Enzes- felder Metall —,—, Felten-Guilleaume —,—+, Gummi Semperit til 79,50, Kabel- u. Drahtind. —,—, Leipnik - Lundb. —,—, Leykam - Fosefs-

Perlmooser Kalk 395,007, Siemens - Schuckert —,- —, „Solo“ Zündwaren ——, Steirische Steirishe Wasserkraft —,—, Steyr-Daimler- Steyrermühl Papier 47,00, Veitscher Biro —,—+, Wienerberger Ziegel —,—

3 9/9 Nederland ohne Kettenerkl., nicht

Gloeilampenfabr. (Holding-Ges.) N. V. (Z) 977/z M., Koninkl. 5 M., Philips orp. (3) 29,00, Shell Union (Z) 10,00 M., Holland Amerika Lijn 90,00, Nederl. Scheepvaart Unie 1015/7 M., Rotter- Rubber Cultuur

1924 (Dawes, ohne Kettenerkl.,

nat.) —,—,

10,50, 7 9% Deutsche Hyp. Preuß. Central Bodenkred,

(nat.) 7 9%

—— 1 ,

6 2/9 Harpener Bergb.,

1

,

Rhein - Elbe Magnesit m. Gewinnbeteilig. (nat) —,—, (nat.) —,—,

Notes (nat.) —,—,

Bank 93,00, Rotterdamsche bank (niht, nat.) 22,75,

Miij. nicht

11. Genossenschaften,

(nat.) 10,50, 79% Deutsche 10,25, 79/9 Ver. Städteanl.

brbk., Pfdbr. (nat.) 12,09, (nat.) —,—, Säch). Bodencred., Pfdbr. (nat.) —,—, 927 de B. E. D. (Acióries Ráunies) —,— T °%/¿ Rob. Bosch Conti Gummi - Werke A. G. (nat.) —; 79/9 Deutsch. Kali-Syndik., 20 jähr. (nat.) —,—, m. Gewinnbeteilig. u. Kettenerkl. Union (nat.) —, 1926, m. Bezugsschein (nat.) (nat.) ; 64 9/0 "Vereinigte Stahlwerke, / 69/6 Neckar A. G. (nat.) —,—, 7 °%% Rhein.-Westf. - Elektr. Wke. 1925 (nat.) —,—, T°/o Rhein.-Westf. Elektr. Wke. 1931

6 9/6 Rhein. - Weitf. Elektr. Wke. 1972 (nat.)

6 2/9 Eschweiler Bergwerkver. (nat.) —,—,

Viscose Comp. 15,75, A. —,—, J. G. Farben (nit nat.) ( A Electriciteits Mij. (Holding-Ges.) 211,00, Montecatini —,—

(Z) = Zertifikate, (nat.) = nationtalisiecte Stücke.

64 9/9 Bayern 1925 (nat.) 9,25, 6 %%o Preußen 1927

Rontenbf. Kred. An t. 1925 (nat.) d. Dt. Sparck.- u. Giroverb. 1926 (nat.) Bank Bln. Pfdbr. (nat.) 12,00, 7 °/a Pfbr. (nat.) —.—, 7 °%/% Preuß. Pfand- 79/9 Rhein.-Westf. Bod.-Crd., Pfdbr. 54 9% A. R. (niht nat.) 16,75, 69/9 J. G. Farben (niht nat,) (Z —,—, _T °% 64 9/9 Siemens u. Halsfe 6 9/9 Siemens u. Halske 7 9% Vereinigte Stahlwerke 25 jähr. Serie C

Sinking Funds

1 '

1 1

Amsterdamsche Bank Vereeng. 92,00, Deutsche Reihs=-

Holl. Künstziide Unie —,—, JFnternat.

Jürgens Ver. Fabr., Pref. and A. 3) -—,—. Algem. Nederl.-Fnd.

1

12. Offene Handels- und Kommanditgesellshafteu, 13. Unfall- und Fuvalidenversiherungen,

14. Bankausweise,

15. Verschiedene Bekannimachungeu. |

des Bezirks, in welhem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Hamburg, den 10, November 1939. Finanzamt Hamburg-Altstadt.

E E E E A I

2, Zwangs-

versteigerungen. [42368] s Versteigerungsedikt. G. Z1.: 8 K.1/38. Am 8. 1. 1940, vormittags 10 Uhx, findet beim gefertigten Gerichte, Zim-

* | mex Nr. 45, die Zwangsverfteigerung

der Liegenschaften D Nr. 101 Haus mit Schuppen Parz. Nr. 259/3 Ader, Parz. Nr. 260/2 Ader, Parz. Nr. 259/4 Aer, Parz. Nr. 260/3 Garten, Grund- buch: Katharinenberg, E.-Z. 87, statt. Schäßwert: 12 411 N.A 17 Pf. (ohne Zu- behör). Geringstes Gebot: 8274. 12 Pf. Vadium: 1243 K. A. Rechte, welche diese Versteigerun USGINS machen wÜr- den, sind spätestens eim Versteige- rungstermin vor Beginn der Versteige- rung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteile eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft nicht e geltend gemacht werden könnten. Jeder Bieter muß eine Be- willigung zum Bieten seitens des Land- rates vorweisen. Fm. übrigen wird auf das Versteigerungsedikt an der Amts- tafel des Gerichtes verwiesen. Amtsgericht Reichenberg, Abt. 8, am 20. November 1939.

[42369]

Versteigerungsedikt. 8 K 7/39.

Am 8. Januar 1940, vormittags 9 Uhr, findet beim gefertigten Gericht, Ziffer Nr. 45, die Zwangsversteige- rung der Liegenschaften Bauparzelle Haus NC 17, Schupfen, Parz. Nr. 8/2 Weide, Parz. Nr. 8/3 Weide, Parz. Nr. 10/66 Garten, Grundbuch: Ober Rosen-

De E.-Z. 359, statt. Shäßwert: 21 436 | B

A 44 Pf. (ohne Zubehör). Geringstes Gebot: 14290 RA 96 Pf. Vadium: 2143 RA 65 Pf. Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen wür- den, sind spätestens beim Versteigerungs- termin vorx Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie um Nachteile eines gutgläubigen .Er- stehers in Ansehung der Liegenschaft niht mehr geltend gemaht werden könnten. Jeder Bieter muß sich "mit einer Genehmigung des Landrates zum Mitbieten ausweisen; Ausländer außer- dem mit einer Devisengenehmigung. Jm übrigen wird auf das Versteige- rungsedifkt an der Amtstäfel des Ge- richtes verwiesen.

_ Amtsgericht Reichenberg, Abt. 8,

am 20. November 1939.

3. Aufgebote.

[42210]

Der Me ttano e Heckerx II1 in An- fkflam als Verwalter des Nachlasses der am 19. April 1939 in Ueckermünde ver- storbenen, zuleßt in Anklam Ia gewesenen Frau Anna Kersting geb. Wegener hat das ea zur Aus- shliezung von Nachlaßgläubigern be- antragt. Die Nachlaßgläubiger werden dahex aufgefordert, thre Forderungen gegen den Nachlaß spätestens in dem auf den 19. Januar 1940, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim- mex 12, anberaumten Aufgebotstermin diesem Gericht anzumelden,

Anklam, den 7. November 1989.

Amtsgericht.

ß | [42211] Oeffentliche Aufforderung.

Der Bauer Karl Heinrih Stumpe in Grunau, Kreis Hirschberg i. Rsgb.,

ist am 10. Februar 1939 verstorben ohne Hinterlassen von Leibeserben. Er war Eigentümer des unter Blatt Nr. 26 der Erbhöferolle von Grunau eingetra- genen Erbhofes, pi aus den Grundstücken Grunau Band 10 Blatt Nr. 579 und Band 8 Blatt Nr. 511. Es besteht Grund zu der Annahme, daß Anerben nicht vdrhanden sind. Etwaige Anerbenberechtigte werden _Hiermit aufgefordert, sich bis zum 27. Januar 1940 bei dem unterzeihneten Nachlaß- gericht zu melden.

Hirschberg i. Rsgb., 17. Nov. 1939,

Das Amtsgericht, Niebuhr.

[42373] i

Durch Ausschlußurteil vom 17. Oktos- ber 1939 wird der Pfandbrief der Westpreuß. Landschaft Serie 1 Emission B Nr. 10 602 über 1000 PM, verzinslih mit 31/2 %, Farbe graugrün, 23/4 em

ho, 34%4 cm breit, sür kraftlos erklärt, Amtsgericht Königsberg (Pr).

[42209]

F 141/1939, Das Amtsgericht Bre- men hat am 17. November 1939 auf Antrag der Firma Pelyer Gebr., Samt- fabrik, Krefeld, Gahlingspfad, folgendes Ausshhlußurteil erlassen: i

Das am 18. August 1939 in Ham- burg ausgestellte Konnossement über 2 cases art. silk & cotton mixed goods 157 kg mit dem Märk i Feroze

2583 p Rangoon sowie das gleichfalls am 18. August 1939 in Hamburg ausgestelle Kon- nossjement über 2 cases art. silk & cotton mixed goods 167 kg mit dem Märk Feroze / 2567 2 2068 2, beide ausgestellt für das der Deutschen Dampfschisfsahrtsgesellshaft Hansa in remen gehörige M/S. „Rotenfels“, werden, und zwar jeweils sämtliche drei Ausfertigungen der beiden “Kon- nossementssäße, für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[42047] Ausf\chlußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 17. No- vember 1939 wurden von dem Kon- nofsement, ausgestellt am 17. August 1939 in Hamburg über 6 Faß Graphit, 1246 kg, Jaffa 57 018—57 023, 1 Kiste Dieselmotorteile, 49 kg, M. W. M. Jaffa 965, 2 Kisten Bleistifte, 259 kg, H. & F. H. A. S. Jaffa, 10 009 1 und 2, 2 Kisten Spundbleche, 55 kg, D, W. G. Saróôna 28 195 1 und 2, 2 Kisten Näh- maschinen, 70 kg, G. W. Pa 111 768 1 und 2, 1 Kiste künstl, Schleifscheiben, 91 kg, G. W. Jaffa 56 971, alles zur Beförderung mit M/S. „Belgrad“ nah Jaffa an Order, beide Stücke für kraftlos erklärt.

Amtsgeriht Hamburg. Abteilung 54.

[42048] Ausfchlußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 17, No- vember 1939 wurden von den Kon- nossementen, ausgestellt in Hamburg am 2, August 1939 Nr, 1 über 11 Ballen roots, 1049 kg, G._C. M. 1—11, zur Beförderung mit D. „Marißa“ nach O an Order, und Nr. 40 über 6 Ballen Bark, 259 kg, 6 Ballen roots, 553 kg, 14 Ballen Bark, 523,3 kg, G. C. M. Alexandrien 1—6, 20—25, 31—44, zur Beförderung mit D. „Ma- riza“ nach Alexandrien an Order, alle Stücke für kraftlos erklärt. Amtsgeriht Hamburg. Abteilung 54.

[42049] Ausfchlußurteil.

Durch Auss\{lußurteil vom 18, No=- vember 1939 wurden von den Kon= nossementen:; 1, Nr. 36, ausgestellt in